1833 / 235 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Französische Verwaltung dieser Kolonie verbrechexischer Habgier Und barbarischer Grausamkeit beschuldigt.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz- zung vom 16. August. Die Östindische Bill. erhielt heute die dritte Lesung; eine Rede, welche Lord Ellenborough noch dawider hatte halten wollen, unterblieb. Darauf wurde die Bill in Bezug auf den Handel mit China an einen zu diesem Zweeck ernannten Ausschuß“ überwiesen. Marquis von Lans- downe brachte sodann eine Bill zur Abwendung der Cholera ein, die mit der im vorigen Jahre eingebrachten fast gleichlau- tend war. Es wurde jedoch versichert, daß die Epidemie jet schon wieder fast Am aufgehört habe.

Unterhaus. Sikung vom 16. August. (Nachtrag.) Die Bill wegen der Arbeit in den Faktoreien wurde heute ohne Âb- stimmung genehmigt. Bei Gelegenheit der Diskussion über die Geld-Bewilligungen erhob sich Lord G. Somerset, um über die Pensionirung des Herrn Mitford, der bisher dem Konsoli- dirungs-Amt beim Steuer-Departement vorstand, Klage zu füh- ren; Herx Mitford, sagte er, habe dem Staate zwar über 36 Jahre gedient, sey aber noch so gesund und kräftig, wie jemals, und noch immer ein eben so treuer Staatsdiener, „Jch glaube nicht‘, fuhr der Redner fort, „daß der edle Lord gegenüber (der Kanz- ler der Scha6kammer) ein Wort gegen die Befähigung jenes Herrn zu demvon ihm bekleideten Amte sagen kann, und ich möchte wohl wis- sen, weshalb dieje Pensionirung stattgefunden hat, und warum man dem Lande eine jährliche Mehr - Ausgabe von 830 Pfund auf- bürden will, die ihm erspart worden wäre, wenn man Herrn Mitford noch auf seinem Posten gelassen hätte.“ Lord Althorp erwiederte darauf, daß, obgleich "eit dem Beginn der Amts- führung der jetigen Minister viele Aemter durch Pensionirungen erledigt worden, sie doch noch kein auf diese Weise vakant ge- wordenes Amt neu besegzt hätten, ausgenommen in dem vor- liegenden Fall, wo er (Lord Althorp) dem Grafen Grey Herrn Wood empfohlen habe, weil bei den bewerêstelligenden Konsoli- dirungen eine ganz zuverlässige und vertraute Person vonnöthen sey, und diese Eigenschaft besize Herr Wood noch in hdherem Grade, als Herr Mitford, obgleich zugegeben werden müsse, daß dieser stets großen Eifer Und rechtlichen Sinn gezeigt habe; übrigens würden durch jene Konsolidirung gewiß große Ersparnisse bewirkt werden, und insofern sey wohl in diesem ein- zigen Falle die Wiederbesezung eines erledigten Amtes zu recht- fertigen. Herr Hume und mehrere andere Mitglieder stimm- ten damit Überein, daß sich an der Spike eines solchen Depar- temetits ein Mann befinden müsse, dem die Regierung unceinge- shränktes Vertrauen schenken könne. Als die Bewilligungen für die Konsulate zur Sprache kamen, beschwerte sich Herr Hume über einige Ausgaben in diesem Departement, namentlih über die Ernennung von Kaplanen an Or- ten, wo sich ein Britischer Konsul befindet. Lord Pal- merston vertheidigte aber die jest bestehenden Einrich- tungen als sehr zweckmäßig, und agte, daß alle irgend zulässige Reductionen stattgefunden hätten. Herr G. J. Young wünschte zu wissen, waruin der Konsul zu Hamburg eine so be- deutende Summe, nämlich 1500 Pfund, jährlich erhielte, wor- auf Lord Palmerston entgegnete, daß er zugleich diplomatischer Agent für die Hansestädte sey. Herr T. Attwood erinnerte daran, daß der früher zu Warschau gehaltene Konsul zurückberu- fen worden, und fragte, ob ein neuer an dessen Stelle ernannt sey, welches Lord Palmerston bejahte, mit der Hinzufügung, daß der neu ernannte bereits von London nach Warschau abge- gangen sey.

London, 17. August. Die Hof-Zeitung meldet nun- mehr offiziell die Ernennung des Herrn George William Fre- deri Villiers zum Gesandten des Königs von Großbritanien bei Sr. Katholischen Majestät.

Der Königl. Niederländische Gesandte, Baron Fagel, ist, nachdem er vorher noch mit den fremden Botschaftern und Ge- sandten Unterredungen gehabt, von hier nach Holland abge- gangen.

9 Der Globe fügt der Anzeige von der Ern „des Lords William Russell zum Gesandten bei der Regierung der Königin von Portugal folgende Bemerkungen hinzu: „Es ist dem edlen Lord natürlich uneingeshränkte Befugniß ertheilt, in dem (nichr erwarteten und, wie wir hoffen, unmöglichen) Fall, daß Dom Miguel wieder im Besibe der Stadt wäre, seine Beglaubigungs- Schreiben nicht abzugeben. Wenn Dom Pedro weiß, worin seine Stärke liegt, so wird er seine jeßige Gewalt auf eíne so- wohl für die Unterthanen der Donna Maria, als für ihre Ver- bündeten zufriedenstellende Weise anwenden. Jn solchem Falle fürchten wir nicht für die gänzliche Herstellung der Autorität der Königin. Wir hören, daß. die Angelegenheiten in Madrid

eine für die d BARoI S des Friedens sehr günstige Wendung.

nehmen. Viel hängt jedoch, sowohl in Portugal als in Spa- nien, von Dom Pedro’s Vertrauen auf die alten geprüften Freunde der Freiheit und der Königin ab. Wir haben ge- hört, daß Dom Pedro zu seinem Minister M die auswärtigen Angelegenheiten den General Candido Jose Xavier ernannt hat, aber weder, daß der Marquis von Palmella, noch daß der Her- 39g von Terceira (Villaflor) schon cine Anstellung in der Portu- giesischen Regierung erhalten hätten. Der hohe Charakter, die großen Talente und die wesentlichen Dienste, welche sie der Sache der Königin geleistet, sollten diesen ausgezeichneten Edel- leutên, dächten wir, Anspruch darauf gegeben haben, vor allen Anderen von Jedem in Betracht gezogen zu werden, der es un- ternähme, in Portugal eine Regierung zu bilden, welche den Gesinnungen Und Bedürfnissen des Volkes gemäß wäre und die Wahrscheinlichkeit für sich hätte, fremden Mäch- ten Vertrauen einzuflößen. Herr Palmella wünscht, das Vergangene in Vergessenheit zu begraben und die Verzeihung der Königin auf alle ihre Unterthanen , die sofort ihre Mutoel fac werden anerkennen wollen, zu erstrecken: Man vernimmt daß diese Politik Dom Pedro nicht zusagt, und daß er Min ster um sich zu haben wünscht, welche mehr dahin gestimmt sind eine heftige Reactión, wie man es nennt, zu bewirken. Die Furcht davor war es, wie wir glauben, die viele Portugiesen verhinderte, sich um die Fahne der Königin, als sie in Porto erhoben ward, zu sammeln, und die daher ihre Sache so lange Zeit dem Anscheine nach beinahe hoffnungslos machte. Die Por- tugiesen haben der Reactionen genug gehabt; sie möchten es vor- ziehen, und ihr Vortheil erfordert es sicherlih, eine milde friedliche Regierung zu erhalten, aus Personen zusammengesest, auf deren Vorsicht, Ehre- und Patriotismus sie sich verlassen können, nicht aber ‘aus unerfahrenen und unbekannten, die ihnen keine andere Ansprüche auf Vertrauen darbieten, als papierene Verfassungen. Dom Pedro mag sich in Acht nehmen, daß er nicht das Wohl seiner Tochter aufopfert und den Bürgerkrieg in ihrem Königreich verlängert, wenn er bloß nah seinen vor-

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gefaßten Neigungen verfährt. Das Spiel, welches die Migue- listen, die Karlisten und die Apostolischen ihn gern möchten spielen sehen, is gerade das, welches er, nach seinem ersten Thun und Lassen zu schließen, zu spielen fast geneigt scheint. Männer von heftiger Gemüthsart aus seinem Rathe zu entfernen und nach. den Rathschlägen derer zu handeln, die Lissabon befreit haben, ist der einzige Weg, das Heil Portugals sicher zu stellen,‘/ Der heutige Globe sagt: „Alle Konferenzen haben aufge- hôrt. Die fremden Gesandten genießen ihr otiam cum dignitate auf ihren verschiedenen Villen.“ : Getraide-Durchschnittspreise in vergangener Woche.

Wöchentl, Sechswdöchentl. Zoll. Weizen 56 Sh. 1P. 5 Sh. 4P. Z31 Sh. 8P. Gerste £6 0d d a 5.10 - Das 19 - ,& é 19 0! 7 1E O Noagen 08 D. 2 D vil E Bohnen 34 : 6 - 34 3 O Erbsen 37 - 10 - 38 4 2 26: -

Niederlande.

Aus dem Haag, 19, August. Der als Premier- Lieute- nant à la Suite in der Niederländischen Armee dienende älteste Sohn des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar hat von dem Könige von Großbritanien das Großkreuz des Hanndöverschen Guelphen-Ordens und von dem Großherzoge von Sachsen-Wei- mar den weißen Falken-Orden erhalten.

Der in Rom lebende Holländische Bildhauer Kessels ist vom Könige zum Ritter des Ordens des Niederländischen Löwen ernannt worden.

Man erwartet, daß nah der großen Musterung, die der König abhalten wird, die Besaßung der Provinz Seeland ver- stärkt werden wird, da die Garnison der verschiedenen Festungen nur sehr gering und der Dienst durch die Abwesenheit der vie- len auf Urlaub befindlichen Mannschaften sehr erschwert ist. Der Gesundheits-Zustand der in dieser Provinz stehenden Trup- pen so wie der Mannschaft des auf der Schelde liegenden Ge- schwaders ist sehr gut.

Am l2ten d. scheiterte vor dem Texel das Preußische Schiff ¿¿Debe‘/, Capitain Domanski, von Topsham fommend und nach Danzig bestimmt. Durch die unermüdeten Anstrengungen des Nord- und Südholländischen Rettungs - Vereins gelang es, die Mannschaft, bis auf einen Matrosen, zu retten.

D eutschland.

Dresden, 18. August. Jn der Si6ung der ersen Kam- mer vom 15ten d. M. wurde der Gescs-Entwurf über das Ver- fahren in Administrativ-Justizsachen berathen. D». Deu- trich nahm zuerst das Wort und bemerkte: Es sey bekannt, daß die Administrativ- Justiz in neuerer Zeit mancherlei Gegner gefunden hahe, und es fehle wenig, daß dieselbe eben so vermehrt worden sep, wie die Kabinets-Justiz; man habe behauptet, sie sey eincs von den Uebeln, welche die Französische Revolution über Deutschland gebracht habe, da doch dieselbe mehrere Jahrhunderte vorher in Deutschland in Betreff der Hoheits-Rechte ausgeubt worden Und nur der Name neu sey. Der Redner wandte sich darauf zur Rechtfertigung der Administrativ - Justiz, und wies darauf hin, wie auch die Verwaltung ihre Gescbgebung habe, welche die Rechte des Einzelnen gegen die Gesammtheit und um- gekehrt bestimme, und wie bei ihrer Anwendung auf streitige Fälle gleichfalls die allgemeinen Regeln der Gesez-Auslegung ihre Geltung hätten. Schließlich sprach er sich für die Anerkennung des Geseges aus, und bat sodann noh um die Er- laubniß, das Urtheil Karte von Nottecks, eines Mannes, der doch jeder Willkür Feind sey, über die Zulässigkeit der Ad- ministrativ-Justiz der Kammer mitzutheilen. Dr, Klien be- merkte: Es gäbe Bedürfnisse der Zeit, die durch den Zeitgeistr gebieterisch gefordert würden. So gelte es jest die überall in den neuorganisirten Staaten als Grund-Prinzip verlangte und angenommene Trennung der Justiz von der Verwaltung. Er wolle dieser nun auh in Sachsen zur Ausführung kommenden Trennung keinen Widerspruch entgegenseßen, nur der bisher be- standenen Vereinigung cine Grab-Rede halten. Unter den wohl- thätigen Wirkungen , welche diese Vereinigung früher geäußert, bezeichnete der Sprecher auch die auf das Unterrichts- und Uni versitäts-Leben. Man habe damals nicht einseitig studirt, um sich zu einem Rechts-Amte oder zu einem Verwalrungs-Amte zu bildên, sondern für beides zugleich; ob es auch künftig so seyn werde, stche dahin. Die allgemeine Berathung wurde darauf geschlossen, und die Kammer ging zur Diskussion über die ein- zelnen Paragraphen des Geseßes über.

Gotha, 20. August. Heute Abend sind unseres regieren- den Herrn Herzogs Durchlaucht mit Höchstihren Schwägern, den Prinzen Alexander und Ernst von Württemberg Hoheiten, und des Fürsten von Reuß - Schleiz Durchlaucht nebst Gefolge von Koburg hier eingetroffen, um einige Zeit hiersclbst zu ver- weilen. Heute Nachmittag kam Se. Königl. Hoheit der Prinz August von Preußen, General der Infanterie und Chef der Ar- tillerie, auf der Reise aus den Rhein - Provinzen nach Berlin, und gestern Abend der Königl. Französische Marschall, Marquis Maison, auf der Rückkehr aus den Böhmischen Bädern nach. Paris, durch hiesige Stadt.

Stuttgart, 20. August. Jn der gestrigen Si6ung der Kammer der Abgeordneten wurde der Bericht über die erste Rubrik des Staats-Bedarfs berathen, und die Civil-Liste mit der jährlichen Summe von 850,000 Fl. ohne Weiteres genceh- migt. Der zweite Gegenstand betraf den Bericht der Finanz- Kommission über Apanagen und Witthum, und wurde nach län- gerer Debatte beschlossen, an Apanagen auf 1833 bis 1834 die Summe von 260,984 Fl. 22 Kr., für 1834 bis 1835: 264,245 Fl. 54 Kr., für 1835 bis 1836: 268,510 Fl. 56 Kr. zu bewilligen. Es entspann sich bei dieser Gelegenheit eine Diskussion úber das Haus-Geseß und die Natur und Entstehung der Donativ-Gelder. Der Abgeordnete Kamerer verlas hierüber einen langen Bericht, worin er diese Entstehung historisch nachzuweisen suchte, und wonach die Donativ-Gelder unter der Bedingung gegeben wur- den, daß die Descendenz Friedrich Eugens in der protestantischen Religion evzogen werden solle. Mehrere Mitglieder trugen dar- auf an, daß dieser Vertrag in das Protokoll aufgenommen werde. Der Abgeordnete Murschel hielt die Donativ-Gelder von 25,000 Fl. nach dem Haus-Gesete für geseßlich begründet, trug jedoch zugleich auf Veröffentlichung des Haus-Gesekes an; worauf ihm Herr von Hartmann vom Ministertish aus erwiederte: Der Nachtrag Ba Haus-Geseze sey bereits bekannt gemacht, indem er in die Ge- e6-Sammlung aufgenommen worden. Der Abgeordnete Wiest bemerkte: Es sey erfreulich, daß das System der Oeffentlichkeit immer größere Fortschritte mache. So habe man durch den Vor- trag des Berichrerstatters erfahren, daß die Donativ-Gelder nichts Anderes seyen, als eine Abfindungs-Summe dafür, daß die Descen- detz des Württembergischen Hauses in der evangelisch-lutherischen

Religion erzogen werde. Dies habe die Kammer von 1828 gewußt. Uebrigens seyen die Donativ -Gelder jest Übevfli

und entsprächen dem Zeitgeiste nicht mehr ; sie sollten daher j Die Toleranz in religidsen Dingen|

mehr bewilligt werden. jeßt Fortschritte gemacht. Auch seyen diese Gelder verfassi widrig, denn der §. 5 der Verfassung sage, daß der nig sich zu einer der drei christlihen Kirchen bekcne; sey also nicht nothwendig, daß die Descendenz des Königl. ses in der evangelisch-lutherischen Religion erzogen werde,

Abgeordnete Keller {lug vor, den Namen Donativ- 6 wegzulassen, Übrigens aber die Summe fortlaufen zu lassen, lächter.) Der Abgeordnete Hufnagel meinte, es sey au Revision des Haus-Gesezes anzutragen, welche Meinung y Kommission nicht getheilt wird. Der Abgeordnete Rdômer hie Revision des Apanagen-Geseges für nothwendig. Der Abge Feuerlein bemerkte, man sollte die Geseze doch nicht für \o vey lich erklären ; das Vertrauen des Volkes zu den Ständen müsse d schwinden. Herr v. Hartmann erwiederte: Gesetze seyen für die Ewigkeit gegeben; allein in zu kurzer Frist soll nicht abgeändert werden, seiner Zeit würden die lpanazeyn

dings ciner Revision unterworfen werden. Die Kamy

klärte sich endlich mit 40 Stimmen gegen 37 dafür, dies rung um eine Revision des Haus-Gejezes, namentli j ziehung auf Apanagen, zu bitten.

Speyer, 19. August. Die gänzliche Freisprechung jy der Landauer Assise Angeklagten brachte im ganzen Kreis so weit man Nachrichten hat, auch überall im Auslande, tiefen Eindruck hervor. Unordnungen sind bei dieser f chung nirgends, namentlich nicht in Landau vorgefallen, | man dieses, nach den Vorgängen am 13. und 14. Aug fürchtet hatte. Die Soldaten des 9ten Jnfanterie-Ri waren am Nachmittag des 16ten in ihre Kaserne consiqy!

Landau, 16. August. Die Aschaffenburger Zy enthält folgende Schilderung der neuesten Vorgänge ins „Die Soldaten sind um deswillen empört, weil man mehrere Schmähschriften gegen sie an der Kirche fand, Chevauxlegers haben mehrere Leute bei der dunkeln Nit den Haufen geritten. Die Offiziere müssen Tag und Nie den Beinen seyn, um Unglück zu verhüten. Alle Puy müssén von heute an durch Offiziere geführt werden. A veauxlegers- Patrouillen wurden mit Steinen geworfen, y ner davon so verwundet, daß er nicht ohne Hülfe absißenh einein Anderen das Casquet zerschmettert , dieses ist W Siebenpfeifsfer hat nach Aussage der Soldaten sich des Y ,„Zhr Spisbuben“/, von seinem Fenster herunter bedien nun die Schmähschriften an den Mauern, deren Thât paar Gassenbuben, bereits ausgemittelt seyn sollen. DF fann nur dazu dienen, die Gemüther immer noch mehr reizen. In diesem Augenbli is: Alles ruhig. Voi den ganzen Tag Über hatten mehrere Krämer héerselbst ohn Noth ihre Läden verschlossen. Heute is die Ruhe und nung durch das ernsthafteste Einschreiten der Miklitair- ui vil-Behörden vollkommen hergestellt. Drei der unruhigstu gen Leute haben die Stadt verlassen, ob auf Befehl od Furcht, wissen wir nicht. ‘/

Nach dem „Rheinbaier“/ fand das Einschlagen meh

Fenster und Läden durch das Militair darin seine Veranlasss,

daß dasselbe nicht nur durch Schimpf-Reden, sondern auch Anschlag-Zettel gereizt worden war. Auf mehreren der lef standen die Worte: „Den’n mit den gelben Knöpf* schlagg auf die Köpf”.“/

Herr Anwalt Golsen verlangte nah der erfolgten Y chung der Angeklagten durch die Geschwornen die provi Freilassung des Pr. Siebenpfeiffer, da der Staat nicht fürchten habe, derselbe möchte sih seinen Richtern entzichi er annoch circa 1400 Fl. Quiescenz- Gehalt beziehe; au Angeklagte Becker sey erbötig, um von der provisorischen H freit zu seyn, die geseßliche Caution zu stellen. Dasselbe ten die Anwalte der übrigen Angeklagten, und Herr Sd trug auch auf die Restitution von l)r. Wirth's &hrensi Das Gericht verwies die Angeklagten, wegen ihrer ( um Freilassung gegen Caution, an die einzelnen Zudh Gerichte, vor welche sie verwiesen sind, und verordnete di lieferung von Dy,-Wirth's Ehrenschwerdt, Dr. Sieben| Briefen und Rost's Geschäfts-Büchern an wen Rechtens, di Gegenstände nicht zur zuchtpolizeilichen Untersuchung gi Die Hambacher Fahnen blieben jedoch in gerichtlichem V

Mainz, 19. August. Gestern gegen 11 Uhr Var fam Se. Königl. Hoheit der Prinz August von Preuß an, wohnte der großen Parade, die auf dem Schloßplab| fand, bei; ‘speiste dann bei dem Herrn Herzoge von V berg, Gouverneur der hiesigen Festung, zu Mittag un! Abends seine Reise weiter fort; Ankunft und Abgang d hen Reisenden wurden mit Artillerie-Salven gefeiert. gegen 9 Uhr zog die Regiments-Musik des 36sten Königl.| Infanterie-Regiments mit brennenden Fackeln, das Offizitl an der Spike, vor den Palast des Herrn Gouverne! vor jenen des Herrn Vice-Gouverneurs, und führte Ms auf; auch sangen ungefähr 40 Sänger dieses Regine beiden Hotels zu dem Feste passende Lieder. Heute | 6 Uhr marschirte das 36e Regiment von hier nach S1 ab, wo es künftig Garnison halten wird. Es hat bei Jahre hier gelegen, mancher seiner Offiziere hat sich hi in der Umgegend verheirathet, und manche von ihne schon große Kinder, die lebende Zeugen ihres langjähri enthaltes in hiesiger Stadt sind. Der Herzog von berg und der Graf von Mensdorf begleiteten das Reg p vor die Stadt hinaus, und wurden bei dem Abschiede n! dreifachen Hurrah begrüßt; wir erwarten das 40ste M an cinem dieser Tage. Das 35ste wird wahrscheinlich a von hier abgehen.

Mainz, 10. August. (Allgemeine Zeitung.) 0 das Ende des vorigen Monats sind in den Rhein-Gegendel® Briefe von der Rheinländischen Gesellschaft angelangt, in dem verslossenen Frühjahre nach dem Arkansas-Gebiett | welches. leßtere bestimmt scheint, viele Deutsche aufzun Diese Briefe sind vom 25. Mai datirt. Nachdem unter det ten aus 400 Personen bestehenden Gesellschaft Mifßhelligke Y Neu-Orleans ausgebrochen waren, zerstreute sich der größte) in den nahe gelegenen höchst ünafanken Gegenden, odet 3 nach dem Norden, und nur 100 blieben beisammen, ut | ben sich auf einem Dampfboote nach Little Rock, der H von Arkansas. Diesen folgten einige Tage später noch z bei Neu-Orleans Zurückgebliebenen, von welchen jedoch «n Missisippi ertrank, und ein Anderer, ein junger A i gleichfalls den Tod fand, indem er,' mit Botanisiren wu al eine ihm unbekannte giftige Pflanze genoß, um deren un ten kennen zu lernen, worauf er, ungeachtet aller e

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Stunden verschied. Die ganze am Arkansas eingetroffene chaft besteht demna gegenwärtig aus 135 Individuen; den übrigen niht nach Arkansas abgegangènen Aus- rern mußten mehrere ihre Unvorsichtigkeit, in den Nie- zen des Missisippi verweilt zu haben, wo fast immer elbe Fieber und nun auch die Cholera herrscht, mit dem büßen, Das Innere von Arkansas und die Gegend ittle RoË, das 36 Stunden von der Ausmündung des sas in den Missisippi liegt, bildet eine etwa 800 Fuß der Meeresfläche gelegene Hochebene. Hier beschloß die chaft, sich in einer Entfernung von 2 Stunden von Licttle im Jnnern des hochgelegenen Landes , anzukaufen. Der d und Boden wird daselbst, in Folge der dünn gesäeten ferung von Arkansas, die aus 13,000 Weißen, einigen Farbigen, 1100 Sklaven und 14,000 größtentheils accker- ibenden Indianern besteht, noch zum Regierungs - Preise, h für 14 D. (3 Fl. 7 Kr.) der Acre ( ¡2 Rheinl. Morg.) j, Die Zunahme der Bewohner in diesem Gebiete war verhältnißmäßig geringer , als in anderen Theilen der , was hauptsächlich dem Umstande zugeschrieben werden daß die bereits im Jaÿre 1819 so wie früher daselbs offenen Auswanderer dicht an den Ufern des Mississippi, n großer, weit ausgedehnter Sumpf eine tödtliche Luft itet, sich niederließen, in Folge dessen Viele den Tod , Dem großen Nachtheile der ungesunden Luft ist hof- h die Rheinländische Gesellschaft ausgewichen, indem sie vie gesagt, an dem oberen Theile des Arkansas und zwei den von seinen Ufern in ciner hochgelegenen Gegend an- Andere Deutsche Auswanderer sollen bereits auf dem seyn und ihr folgen. Eine bedeutende Verstärkung wird je man vernimmt, im nächsten Frühjahre durch eine Ge- ft erhalten, die in Gießen unter der Leitung des Herrn ssors Vogt, Advokaten Follenius und Pfarrers Münch ganisirt. Von den Söhnen des Hrn. M... in Mainz, vorigen Jahre sich nah Ameriéta begaben, und bei Pa- am Ausflusse des Tenessee in den Ohio sich als Land- niedergelassen haben, hat man neuerdings sehr günstige hteerhalten. Jhre Niederlassung gedeiht vortrefflich, und ih- ¡beit harrt ein reichlicher Lohn. Nach einem Aufenthalte inigen Monaten war es ihnen bereits gelungen, 15 Acres turfähigen Zustand zu versezen und mit Mais anzupflan- on welchem sie einen Theil zum Brennen des Brannt- zu verwenden gedachten, welcher leßtere in jener Gegend fas von sehr schlechter Qualität und sehr theuer ist. von der Fabrication des Essigs, so wie von der Bier- ei versprechen sie sich große Vortheile, wiewohl der Tag- niht weniger als 22 Gulden beträgt. Beide Ansiedler n, daß sie nicht früher auf den glülichen Gedanken ge- \ seyen, nach Amerika auszuwandern, wo sie eine freie nabhängige Existenz in einem wunderschöônen und gesun- ande gefunden hätten, wo die Grund-Steuer des ergiebig- Bodens nicht mehr und nicht weniger als drei Heller drei Heller) jährlih vom Morgen betrage, auch sonst Steuer zu bezahlen sey. Der Staat Kentucky, worin Pa- liegt, hat den großen Vortheil, daß er in dem leßten e mit den Judianern von diesen gänzlich gesäubert wurde, bei Arkansas nicht der Fall ist, wie wir oben geschen Doch ist in Arkansas von dem größern Theile der Jn- da dieselben ansässig sind und Ackerbau treiben, wenig lirchten; einige von der Jagd lebende und wandernde Hor- erden durch die Amerikanischen Forts und Besaßkungen me gehalten. Jedenfalls scheinen daselbst den Auswan- gleichfalls günstige Verhältnisse zu erwarten , wie sich aus b Beschreibung dieses Landes ergiébt, Doch ist den Aus- ungslustigen anzurathen, nicht den durch hdchst ungesunde den führenden Weg über Neu-Orleans zu nehmen, son- ie nicht viel kostspieligere und fürzere Straße im Norden m Ohio einzuschlagen.

uxemburg, 16. August. Dem von mehreren öffentli- Dlättern verbreiteten Gerüchte , daß die Cholera hierselbst ausgebrochen sey und namentlich auch unter den g arnison herrsche, wird von Seiten des hiesigen Militair- tnements mit dem Bemerken widersprochen, daß sich seit borjährigen Erlöschen der Seuche auch nicht ein einziger vartiger Krankheitsfall weder in der Stadt noch beim Mi- wieder ereignet hat, und daß namentlich bei lezterem värtig ein Gesundheits - Zustand obwaltet, der nichts zu hen, übrig läßt.

Schweiz. üri, 17. August. Jn der gestrigen 26sten Sizung der bung waren Berichte der eidgenössischen Kommissarien aus antonen Schwyz und Basel und der Antrag der Schwy- mmission für Regulirung der Angelegenheiten dieses Stan- der Tagesordnung. jn dem Bericht ver eidgenössischen Kommissarien im Kan- wz, vom 15. August, melden dieselben, daß sie in Folge igsaßung - Beschlusses vom 14. August nunmehr abermals j als Versammlungs - Ort der Ausschüsse zu Regulirung elegenheiten dieses Standes bestimmt und den 17. August sistgeseßt haben. Sie äußern die Hoffnung, daß auch die wn Bezirke diese Zusammenkunft beschicken werden. Eben c Shwyz-Jnnerland sich vom Sarner-Bunde trennen und ysasung beschicken werde. Geist und Mannszucht der h werden belobt. Das Präsidium legte sodann ein von gung von Schwyz- Jnnerland auf den Sarner - Bund li s Schreiben vor, in welchem gemeldet wird, daß “l einstimmig beschlossen, die leben und die Tagsaßung sogleich wieder 'eshicken. Dieser Beschluß bedürfe nur noch der lon des dreifachen Landrathes, welcher auf den 16. August ler eintreten werde. Ferner meldete das Präsidium aus t-Nachrichten, daß auch die úbrigen Sarner Stände bald Vleiche thun würden. Der Bericht der eid enössischen n Kommissarien selb#k wurde an die Schwyzer Kommission jen ¿7 Ann wurden zwei Berichte der eidgenössischen Kom- en im Kanton Basel, beide vom 15. August, vorgelegt. en in denselben, daß “die Entwaffnung der Baselschen Garnison vor sich gegangen, und daß sie auch der Baseler „Ung den Beschluß der Tagsaßung, für Entwaffnung der- 1 trôffnet haben. Herr Kommissarius Steiger war über- ju mündlicher Berichterstattung den 15ten in Zürich einge- i sie geschah in der Baseler Kommission. Hier- am der Antrag der fúr die Angelegenheiten des R as _niedergese6ten Kommission zur Sprache. denselb Prásident derselben als der Berichterstatter beleuch- ne T en. Vorzüglich entwickelt dec Erstere die Gründe deetal-Trennun ; obgleich er die Nachtheile von Tren- f er Kantone berhaupt und besonders eines Gränz-

Sarner- Konferenz

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Kantones sich keinesweges verhehlte In der Umfrage wu ; rden lebhaft und ausführlich die Gründe für Total-Teénnung und Re- konstituirung, als der einzigen jeßt zur Pacification des Kan- tons Basel anzuwendenden Mittel, aUseinandergeseßt; die Dis- kussion dauerte so lange, daß die Abstimmung, welches der bei- den Systeme den Vorzug haben solle, und das Eingehen in den Antrag der Kommission selbst auf die nächste Sis6ung ver- ben e, Volendes ist der Antrag: /-Kommissions- Vorschlag zu einem Tagasq 5=Be- chluß Über die Angelegenheiten die R N Die eidgenössisch{e Tagsabung, in Betracht, daß die Beschlüsse der Tagsaßung vom 14. September und 15. Oktober 1832 über die Angelegenheiten des Kantons Basel in Folge beharrlihen Wider- standes der Behörden des Kantons Basel-Stadttheil in ihren we- sentlichsten Bestimmungen nicht vollzogen worden: in Betracht aher, daß es der Tagsaßung nach Art. 8 des Bundes Vertrages obliegt, diejenigen allgemeinen Gefahren des Vaterlandes zu beseitigen, von welchen cs durch eine längere Fortdauer der Wirren im Kanton Basel bedroht ist , und daß zu diesem Ende im Kanton ein dauer- hafter Zustand öffentlicher Ordnung begründet werden muß; in Betracht, daß die neuesten Ereignisse im Kanton Basel Ver- änderungen der eben erwähnten Tagsabungs - Beschlüsse gebie- ten, beschließt: Artikel 1. Der Kanton Basel wird in sci- nem Verhältniß; zum Bunde wie bisher eiten einzigen Staats-=- fdrper bilden, in Bezug auf die dffentliche Verwaltung hin- gegen, jedoch unter Vorbehalt der Wiedervereinigung , in ¿wei besondere Gemeinwesen getheilt. Art. 2. Der eine Lan- destheil besteht aus der Stadt Basel mit Fnbegrif ihres Weichbil- des und den am reten Rhein - Ufer gelegenen Gemeinden des Kan- tons. Er wird sich Kanton Basel - Staditheil nennen. Der an- dere Landestheil besteht aus dem gesammten übrigen Gebiete des Kantons Basel , mit der Bezeichnung: Kanton Basel - Landschaft. An dieser Gebiets- Ausscheidung fann keine Veränderung vorage- nommen werden. Art. 3. Feder der beiden Landestheile wird seine etgene Verfassung haben. Aru k. 4. Die bercits bestehende und cingeführte Verfassung von Basel - Landschaft , wie solche am 27. April 1432 vom Verfassungs-Rath in Liestal beschlossen worden, wird als Verfassung des Kantons Basel. Landschaft anerkannt, und es soll dieselbe ohne Verzug auch in denjenigen Kantonstheilen in Aug- führung gebracht werden, welche nach dem Ihhalt der Tagsaßungs-Be- schlüsse vom 14. Sept. und 5. Ofrbr. 1832 bei dem Kanton Basel- Stadttheil verblieben sind, laut vorstehendem Artikel 2 aber nun- meht dem Kanton Basel-Landschaft einverleibt werden. Art. 5. Hinwieder is der Kanton Basel -Stadttheil verpflichtet , sich nach Art. 3 des gegenwärtigen Beschlusses eine eigene Verfassung zu ge- ben und solche zur Anerkennung und Gewährleistung der Eîdgenos- senschaft vorzulegen. Art. 6. Sowohl die Einführung der Ver- fassung von Basel-Landschaft in denjenigen Gemeinden, welche bis dahin zum Kanton Basel-Stadttheil gehört haben, als die Entwer- fung und Vorlegung der AAONU für den Kanton Basel-Stadt- theil soll mit aller Beförderung stattfinden. Die eidgenössischen Kommissarien sind verpflichtet, zu wachen, daß keinerlei Zögerung eintrete, und werden allfällige Hindernisse durch die thnen zu Gebot stehenden Mittel beseitigen. Aut. 7. In der Tagsaßung sollen beide Landestheile in gleichen Rechten repräsentirt werden. Den Vorfiß führen Basel-Stadttheil und Basel-Landschaft in jähr- lichem Wechsel. Wenn im einzelnen Falle feine Verständigung zwi- schen beiden Landestheilen für eine gemeinsame Fnstruction erfolgt, so zählt die Standes-Stimme nit. Art. Eine Kommission von drei Mitgliedern aus dem Schoße der Tagsaßung, in welche auch die eidgendssischen Kommissarien wählbar sind, \foll mit Aus- schÜssen beider Landestheile innerhalb Monatsfri\f zusammentreten, um Geld- und Mannschafts - Kontingent jedes einzelnen Theiles auszumitteln, immerhin in dem Sinne, daß die Summe beider Kon - tingente an Geld und Mannschaft derjenigen gleichkomme, die für ven Kanton Basel bisher festgeseßt war. Die Kommission wird das Ergebniß ihrer Verhandlung, mit einem Gutachten beglei- tet, der Tagsaßung zur endlichen Schlußnahme vorlegen. Sollte eiter der Landestheile oder beide die Wabl von Ausschüssen aber länger als vierzehn Tage verschieben, so wird die Kommission fich ihres Auftrages gleichwohl entledigen und in Allem nach ob- stehender Vorschrift verfahren. Art. 9. Das gesammte Staats= Eigenthum des Kantons Basel an Kapitalien, Gefällen, Gebäuden, Kriegs-Material u \. w., ohne irgend eine Ausnahme und ausdrück- lich mit Jnbegriff der Kirchen-, Schul - und Armen - Fonds, soll auf billigem Fuß ¿wischen beiden Landestheilen ausgeschieden und vertheilt werden. Beide Landestheile ernennen hierzu binnen aht Tagen, vom Tage dev amtlichen Mittheilung geaenwärtigen Be- schlusses an gerechnet, Ausschüsse, die gemeinsam mit eidgenössischen Theilungs- Kommissarien das Liquidations- und Theilungs- Geschäft besorgen und die diesfälligen Vorkommnisse nôthigen Falles auch Uber die nachbarlichen Verhältnisse im Gerichts-, Polizei- und Be- steurungs-Wesen abschließen. Feder Landestheil wählt sich zu die- jem Behuf und gleichzeitig mit seinen eigenen Ausschüssen wei Theilungs-Kommisarien aus den Bürgern anderer Kantone. Was binnen vier Wochen nicht auf dem Wege gütlichen Einverständnisses ausgetragen wird, darüber haben die Theilungs-Kommissarien schieds-

richterlich abzusprechen. Sie wählen sich zu diesem Behuf, wenn es nothwendig seyn würde, den Obmann, der eben: fals Bürger eines anderen Kantons seyn soll. Könnten

sïch aber die vier Schiedsrichter nicht über die Wahl des Obmanns

verständigen, so bezeichnet ihn die Tagsaßung oder, falls sie dann

zumal nicht versammelt wäre, der Vorort. Den Theilungs - Kom- missarien liegt ob, auch úÚber das Staats-Archiv nah Recht und Billigkeit zu verfügen, mit besonderer Bedachtnahme, daß dem Kan- ton Basel-Landschaft alles dasjenige herausgegeben werde, was auf abgetretenes Staats-Eigenthum und auf Angelegenheiten der land- schaftlichen Gemeinden Bezug hat. Art. 10. Die dermaligen ctdgenössischen Kommissarien werden unverweilt anordnen, daß der Regierung von Basel-Landschaft Alles, was aus Bezirks- und Ge- meinde-Archiven während der dortigen Wirren durch die Regierung von Basel - Stodttheil zu Handen gezogen worden, unverweilt unter Abfassung genauer Fnventarien zurlickgestelt werde. A1, 11, „Die militairische Beseßung des Kantons Basel-Landschaft wird aufhdren, sobald seine Verfassung im Umfang des ganzen land- schaftlichen Gebietes eingefühct und, nach amtlicher Erklärung der eidgenössischen Kommissarien, Ruhe und Ordnung daselbst zurúck- gekehrt seyn werden. Gleiches wird im Kanton Basel - Stadttheil geschehen, nachdem er allen aus gegenwärtigem Beschluß hervorge- henden so wie überhaupt seinen bundesgemäßen Verpflichtungen Genüge geleistet und die Eidgenossenschaft dadurch Sicherheit er- halten haben wird, daß Ruhe und Ordnung auch von Seiten die- ses Landestheils nicht weiter gefährdet seyen. ‘/

Spanien.

Madrid, 8. August. Das Befinden des Königs, der einen neuen Gichtanfall gehabt hat, bessert sich täglich. Die hier und in dem Lande herrschende Ruhe wird nur von Zeit zu Zeit durch die aus Portugal kommenden Nachrichten unterbrochen, denen fortwährend das Interesse der Regierung wie des Publi- kums ausschließlich zugewendet ist. Die Anhänger des Infanten Don Carlos bieten Alles auf, um den König zu einem thätigen Einschreiten in die Portugiesischen Angélegenheiten zu bewegen, die gemäßigte Faction des Kabinets hat aber bisher mit Erfolg alle Pläne dieser Art bekämpft. Der karlistische Verein , der hier seit der Abreise des Jnfanten nach Portugal zusammenzge- treten ist, hat seit einigen Tagen große Geldsummen an Dom Miguel gesandt. Der König hat das Urtheil bestätigt, wodurch folgende in das farlistische Komplott verwickelte Personen, als: Don Miguel Otal y Villela, gewesenes Mitglied des Raths

von Kastilien, der Advokat Lemos, der Kammerjunker und

Kavallerie - Oberst Graf del Prado und der Jufanterie- Oberst Novoa zum Verluste ihrer Aemter, Ehren , Ocden und Gehalte, so wie zu zehnjähriger Verbannung kfonden.uirt sind; der Erstere ist auf die Jnsel Joica, der zweite nach Lene- ria, der dritte nah Minorka und der vierte nach Karthagena verwiesen. Desgleichen sind der General-Lieutenant Don Pe- dro Grimarest, der General-Major Moroto, der Graf von Negri und Don Juan José Marco del Pont zum Verlust, ih- rer Aemter und Gehalte verurtheilt und auf acht bis zehn Jahre nach San- Sebastian, Alicante, Peniscola und Pampe- lona verbannt worden. Portugal

Lissabon, 27. Juli. Der Spanische Gesandte, Hr. v. Cordova, der am 24\ten mit seinem Bruder im Gefecht bei Almada, unter den Miguelistischen Soldaten, dur die Truppen Donna Maria'’s gefangen genommen und durch den Herzog von Tet- ceira nachher entlassen word hat seine Wappen herunter ge- hommen und sich mit den S panischen Beamten entfernt. Die Disciplin der Truppen Donna Maria's wird allgemein ge- lobt, Gestern erschien der Vicomte Molellos mit ungefähr 4000 Mann bei Azeitus jenseics des Tajo; da aber Truppen von hier aus gegen ihn marschirt sind, so hat er die Direction von Abrantes genommen, wahrscheinlich um den Herzog von Cadaval aufzusuchen und sich mit ihm zu vexcinigen.

N 16400

Berlin, 24. August. Dem neuesten Stúcke des Milí- tair-Wochenblattes zufolge, ist der Commandeur der 6ten Landwehr - Brigade, Obersi von Hedemann, mit Beibehaltung seines gegenwärtigen Verhältnisses, zum Mitgliede der General- Ordens-Kommission ernannt; imgleichen sind die Gebrüder Für- sten Michael und Jan Maurocordato, vom 20sten Landwehr- Regiment, als Porte-épée-Fähnrichs bei der Garde-Artillerie-Bri- gade angestellt worden. s

Ausgrabungen, welche Herr K. G. Pittakys vor Kurzem auf der Akropolis zu Athen angestellt hat, haben den Scha von Bildwerken des Parthenon, welchen wir bis je6t besaßen oder aus glaubhaften Nachrichten und Abbildungen fannten, mit fänf neuentdecêten Fragmenten bereichert. Die Vorstellungen derselbetè sind die eines auf einen Wagen steigenden Helden, ferner zwei Öpfer- kühe von drei Männern getrieben, die Gruppe dreier Männer, welche Wassergefäße tragen, das Relief eines Centauren und die Gruppe dreier shreitender Frauen. Wir erhalten mit dieser Notiz aus Rom zugleich die Bestätigung der durch neue sorgfältige Unter- suchungen beglaubigten Thatsache, daß die Trajanssäule noch gegenwärtig, gleich wie die alten Bauwerke Athens und Sici- liens, Spuren vormaliger Bemalung und Vergoldung an sich trägt.

Aus dem Programm, mittelst dessen die Armen - Kom- mission zu Minden zur Feier der Eröffnung der in dem dor- tigen chemaligen Waisenhause errichteten Krauken- und Versor- gungs - Anstalt ( deren bereits in Nr. 230 der Staats- Zeitung erwähnt worden) eingeladen hat, theilen wir folgende Notizen mit: ¿„Schon im Jahre 1817 wurde eine Kranken- und Be- schäftigungs - Anstalt für die Stadt Minden als ein dringendes Bedürfniß anerkannt und ein allgemeiner Plan entworfen, wel- cher jedoch wegen Mangels der dazu erforderlichen Mittel nicht zur Ausführung kommen fonnte. Das Bedúrfniß aber stieg mit der Masse der einer Unterstüßung Bedúrfcigen, und die An- forderungen an die Armen-Kasse vermehrten sich in dem Grade, als die Arbeitsscheuen von der Armen-Verwaltung Unterstüßung

U erzwingen suchten, während den Arbeitslustigen die Gelegen- heit zu einer Besehäftigung nicht verschafft werden konnte. Krankheiten selbst wurden zur Begründung der Ansprüche auf Unterstüßung vorgeschüst, die verabreichten Arzneien aber ent- weder nicht benußt, oder, bei der Unmöglichkeit, den Kranken den sonst erforderlichen Beistand zu gewähren, unnüß verschwen- det. Bedeutende für Arzneien verwendete Summen gingen auf diese Weise verloren. Der verstorbene Kausmann Karl Frie- drich Müller erkannte das B Jrfniß einer Kranken - und Be- schäftigungs - Anstalt an und „e zu diesem Zwecke im Jahre 1829 ein Legat von 8000 Rthlr. aus. Bei der Ueberweisung dieser Summe fehlte es jedoch an einem Lokale zur vollständi gen, zweckmäßigen Einrichtung einer solchen Anstalt, weshalb die Armen-Kommission sich vertrauensvoll an des Königs Maje- ät wandte, worauf Allerhöchstdieselben der Stadt ein bedeuten- des Grundstück huldreichst zu bewilligen geruhten. Bei dem zu entwerfenden Plane fúr die Einrichtung einer mit einer Kran- ken - Anstalt verbundenen Beschäftigungs- Anstalt wurde dem all- gemeinen Interesse der Stadt angemessen erachtet, das seit 1773 ausschließlich zum Schulhause, seit 1807 aber zuin Militair- Lazareth benußte ehemalige Waisenhaus zum Armenhause ein- zurichten und ein neues Schul-Gebäude außzuführen. Von Seiten der Königlichen Regierung wurde am 18. April d. J. die Verwendung von 7200 Rthlrn. aus dem Vermögen des Waisenhauses zur Einrichtung der Elementar-Schule genehmigt. Hierdurch waren die Mittel zur Einrichtung der Schule größ- tentheils gegeben, und da zur Beschaffung der Armen-Anstalt die Fonds schon früher hinreichend gesichert waren, so konnten Schule und Armen-Anstalt vollständig eingerichtet werden. Die bereits im vorigen Jahre begonnenen Arbeiten zur Einrichtung des Wai- senhauses für die beabsichtigten Armen-Anstalten wurden, so wie die Jahreszeit es erlaubte, in diesem Jahre thätig betrieben, so daß der bedeutungsvolle Tag des 3. August für die Eröffnung der, in dem Waisenhause eingerichteten, Anstalt. hat festgeseßt werden fönnen.// Die Anstalt selbst zerfällt in 4 Abtheilun- gen, und zwar: 1) die Kranken-Anstalt, mit neun Lokalen. Zur Aufnahme in dieselbe sollen alle, auf eine unentgeltliche ärztliche Behandlung und Verpflegung Anspruch habenden Per- sonen, so wie alle in Minden sich aufhaltenden Kranken , welche die Behandlung im Krankenhause wünschen und Sicherheit we- gen Bezahlung der Kosten nachweisen, zugelassen wérden. Die Aufsichr über diese Anstalt wird ein Frauen - Verein und die Armen - Kommission dur einzelne ihrer Mitglieder führen. Zur inneren Einrichtung der Kranken - Anstalt sind alle, fúr die jeßt aufgehobene Cholera-Anstalt angeschasste und geschenkte Ge- genstände, so weit solche nicht {on 1831 zur Bekleidung der Ar- men ausgetheilt sind, verwendet worden. 2) Die Besch f tigungs- Anstalt, mit fünf geräumigen Lofalen. Schon im Winter 1830 wurde in Minden eíne solche Anstalt errichtèt, mußte aber, da das dazu gewählte Lokal zu beschränkt war, wie- der aufgehoben werden. Wenn gleich die Beschäftigung der Ar- men bald darauf wieder eingeführt wurde, so fanden sich doch mehrere nicht zu bésecitigende Schwierigkeiten, so daß die Hoff- nung, eine Beschäftigungs- Anstalt noch vor Errichtung des neuen Armenhauses zu erhalten, ganz aufgegeben werden mußte- Mittlerweile übernahm der Armen-Be irks-Vorsteher, Kaufmann Frederking, im Dezember vorigen Jahres die Beschäftigung der

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