1833 / 297 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

a S O Dre R A A L“ WES I L M E T

aus entsteht, Hat daher auch die Dukaten fast ganz aus dein

bracht, ; men N terung bleibt billig anheimgestellt, wie streng in ihren Münzstäten auf richtigen Gehalt zu schen sei: feine aber wird erwarten, daß andre sih den Folgen ihrer Nachsicht unbe- dingt Preisgeben. Daher die allgemeine Regel, daß in jedem Staate nur das Geld unter eignem Gepräge geseblichen Umlauf hat. Es muß, da es bezweifelt werden will, hier wiederholt werden, daß auch in Frankreih nur allein das unter dem Stempel der französischen Regierung selbst ausgeprägte Geld dasjenige Zahlungsmittel is, zu dessen Annahme eine geseßliche Rerpflichtung besteht. Oestreich und Preußen würden aber auch aller Wahrscheinlichkeit nah eben so wenig französisches Geld für ein geseßliches Zahlungsmittel in ihren Staaten erklären, wenn sie guch selb einiges Frankengeld bei sich cinführten, w9o- zu jedoh nicht der entfernteste Anschein vorhanden is. Der Verfasser gründet seine Ueberzeugung hierin niht nur auf die Natur eines wohlgeordneten Münzwesens selbst, sondern auch auf bekannte neuere Thatsachen: als ein benachbarter Bundesstaat Drittel und Sechstel Thaler nach dem preußischen Münzfuße prägen ließ, und diese durch den Gränzverkehr in das preußische Gebiet sich ausbreiteten, wurde deren Annahme in den öffent- lichen Kassen untersagt, und ausdrücklich erklärt, daß Niemand gehalten sei, sie als Zahlungsmittel anzunehmen; worauf sie auch bald wieder aus dem Junnern des preußischen Staates ver- s{wanden.

Das möglichste Vereinigen der Prägung in einer Münz- stâte hat nicht allein die schon schr wichtige Ersparniß an Ge- neral-Kosten, sondern auch die Sicherung der völligsten Gleich- heit im Gehalte der Münzen zum Grunde, die sonst bis. in alle Einzelnheiten herab durch keine Vorschriften und Aufsicht zu er- zwingen ist. Die Besorgniß, daß hierdurch das Geld fúr die entferntern - Landestheile vertheuert- werden könnte, hat bisher keine Regierung abgehalten, ih e Münzanstalten möglichst in einer einzigen Hauptmünze zu vereinigen. Der oft geäußerte Wunsch des Handelsstandes ansehnlicher Städte, eine eigene Müänzanstalt in der Nähe zu besißen, wird selbst in dem größten Handels- staate durch die ernsten Berrachtungen überboten, welche die Ver- einigung der Múnzgeschäfte auf einem Plaße gebieten. Das britische Reich besist nur eine Münze für Gold und Silber im Tower. Auch in andern großen Staaten gehn die Neben- münzen allmälih ein, oder werden doch nur unter außerordent- lichen Verhältnissen erheblich beschäftigt. Die Vortheile der Vereinigung des Verkehrs mit edlen Metallen und der Müänz- Verwaltung auf einem Plase wiegen in der Regel den Nach- theil der Transporte auf. Nur bei Kupfer und Billon kann ein Vertheilen der Münzstäten in entlegene Gegenden, und be- sonders das A derselben in die Nähe der Bergwerke räth- lih erscheinen: aber es is auch bei Billon- und Kupfer-Gelde überdies kein Justiren der einzelnen Stücke, also nicht die hdchste Genauigkeit möglich, weil die Kosten dem Erfolge nicht ange- messen sein würden.

An den Landesgränzen ist eine Nachsicht unvermeidlich, welche das Einnehmen und Auszgeben der in decn Nachbarstaaten geprägten Münzen, als eine gegenseitige Gefälligkeit im klei- nen Verkehr gestattet, ohne doch dieselbe irgendwo zur Psücht zu machen. Hieraus mußte sich in Gegenden, wo die Landes- gränze durchgängig nahe liegt, ein Verkehr entwickeln, dem jedes Gepräge gleichgültig erscheint, so lange die Geldstücke im Um- laufe- im gleichen Nennwerthe angenommen werden wollen. Hier- zu kommt, daß die Regierungen kleiner Staaten Gold- und selbst

große Silbermünzen nur mit Verlust würden ausprägen können, | da ihre Verhältnisse ihnen selten gestatten, das Material dazu mit |

Vortheil anzukaufen. Sie prägen daher in der Regel fast nur Scheidemünzen, woran ein beträchtlicher Schlagschals ge- wonnen werden kann: und da dieses Geld unter den eben be-

\chriebenen- Umständen nicht blos in ihrem Gebiete umläuft: so !

fehle es ihnen selbst an einem Maaßstabe für den Landesbedarf,

und nur die Möglichkeit des Absatzes in der Umgegend begränzt | Der Großhandel wird unter solchen Um- | AUsZ gy ständen mit fremdem Gold- und Silber -Gelde geführt, welches | dürftig ausreicht.

ihre Ausmúünzungen.

als Waare betrachtet wird, und einen veränderlichen Preis in

der Landes- Valuta hat, die nur eine Rechnungs - Cinheit ist, ; welche nach einer gewissen Anzahl von Scheidemünzstücken zählt. ;

In jolchem Zustande entbehrt der Maazßstab ves Werths der Käuf- lichkeiten einèr festen Grundlage; es verbürgt nichts den Em- pfang eines bestimmten Gewichts edlen Metalls in einer nacl dem geineinen Rechnungswerthe benannten Sumine; und es ent-

sieht unausbleiblich die Verwirrung ün Münzwesen, welche |

Deutschland seit Jahrhunderten vergeblich bekämpft.

Die preußische Regierung fand einen solchen Zustand in einem Theile ihrer wieder und neuerwordenen westlichen Pro- |

vinzen bei der Besiznahme vor, wo der Thaler bergisch zu fsech- zig Stübern die Rechnungs - Einheit war, welche durch Scheide- münze dargestellt wurde, wärend die großen Zahlungen mit

mannigfaltigem großem Silber - Gelde gemacht wurden, dem ein |

veränoerlicher Kurs von den Fabrik -Unternehinern und Han- delsleuten beigelegt ward. Es lag im Jnteresse derer, welche im Großzhandel mit Fünffrankenstüken, Kronenthalern, Konventions- thalern und preußischen Thaleritücken bestimmte Quantitäten Silber erhielten, diese Geldsiücée für möglichst viel Stüber aus- zugeben, also den Metallwerth der Rechnungsmünze, des ber- gi\chen Thalers von sechzig Stübern, immer mehr herab zu drücken. So stieg das preußische Thalerstück in wenigen Jah- ren von 72 Stübern auf 78 und darüber, bis endlich die preu- bische Regierung ihre feste Valuta cinführte, und wenn im ge- meinen Verkehr Privatleute ferner nach Thalern bergisch und Stübern rechnen wollten, doch verbot, das Thalerstück zu einem andern Rechnungswerthe, als 75 Stübern, auszugeben und an- zunehmen.

Die Ansichten, welche aus solchen Verhältnissen entstehen, bemächtigen sich leicht der Gemüther so, daß es- schwer hält, fte von der unvermeidlichen Nothwendigkeic zu überzeugen, auch hier die Vereinzelung der Juteressen und die Vervielfältigung der besondern Anstalten aufzugeben, woraus zunächst das Uebel ent- steht, welches jeder Einzelne durch die Nothwehr dawider nur vetmehrt. Jn der That sind es wesentlich ganz andre Grund- säße, worauf der regelmäßige Gang des wohlgeordneten Münz- wesens groper Staaten beruht. Nicht um anmaßlich ein Muster, sondern um erläuternd ein Beispiel aufzustellen, ist vorstehend angeführt worden, was im preußischen Staate bereits seit dem Jahre 1-09 in dieser Beziehung geschehen ist. Es galt nach der Katastrophe, die er eben erlitten hatte, dem Lande ein vollhaltiges Zahlungsmittel in Friedrihsdoren und Silbergelde zu schaffen.

Mit dex Ausprägung desselben wird unablässig fortgefah- ren, so wie der Verkehr das Material dazu darbeut. ;

6 In den lebten 24 Jahren sind nach den vorstehenden An- aben s in Golde i3,699,3574 Thaler, welche nach dem zeitizen Zurse des Friedrichsdors zu

' in Kupfer

1222 54 Thaley in Silberwäßvung \ ; «- : : +

betragen ; 4 in Silber in Thalern. . 68,145,859 - Dritteln 237,151 10

Sechsteln . 18,052,900 25

15,525,938 15

überhaupt in vollhaltigem Gelde ein Silber- . werth von 101,961,849 20 also im Durchschnitte jährlich von 4,248,410 12 ausgeprägt worden. Beinahe vier Fünftheile der Silberausprä- gung bestehn in Thalerstücken. Die Prägung der Sechstelstäcke ist größtentheils durch den Wunsch veranlaßt worden, das Ein- ziehen der alten Scheidemünze zu beschleunigen; denn bei den Sechstelstücken, worin nur 27 reines Silber sind, konnte weit mehr Scheidem!inzmetall ungeschieden zur Legierung angewandt werden, als bei den Thalerstücken, die F ihres Gewichts an rei- nem Silber enthalten. Es hat daher die Ausprägung dieses kleinen Kurants fast ganz aufgehört, nachdem die alte Scheide- münze gänzlich eingezogen worden. Seine Bestimmung is al- lein, den Gebrauch des vollhaltizen Geldes auch im kleinen Ver- kehr möglichst zu erweitern; für alle größere Zahlungen if der Gebrauch der Thalerstüke eben sowohl bequemer, als er auch durch Ersparung an dèn Münzkosten und verminderten Anlaß zur Abnußzung wirthschaftlicher ist. f An die Stelle eines Nennwerths von. . 31,815,887 Thlr. alter Scheidemünze in Billon, welche die Re- gierung durch ihre Anstalten selbst einziehen i lies, if bis jezt nur ein Nennwerth von . 2,742,049 in neuer Billonsscheidemünze getreten; das ist sehr nahe statt

tausend Thalern nur 86. Der Erfahrung nach scheint diese | " Verwaltung hat in den neuesten Zeiten die Nothwendi

Prâgunz noch nicht ganz den unentbehrlichsten Bedarf zu ge- währen. Nirgend sieht man Anhäufungen von Scheidemünze, und nicht leicht wird etwas in Scheidemünze bezahlt, was be- trächtlich genug is, um in Kurant entrichtet werden zu können : wohl aber wird die Nothwendigkeit, sich durch stetes Herausge- ben auf größre Münzstäcke im kleinen Verkehr zu helfen, nicht selten lästig.

Die neue Kupfermünze, welche alle Werthe von ein bis vier Pfennigen vertritt, scheint bis jeßt ebenfalls dem Bedarfe nicht ganz zu gnügen, obwohl bisher 480,084 Thaler davon geprägt

sind. Der preußische Staat hatte niemals einen Ueberfluß an | Dreiern, Kreuzern und ähnlichen ganz fleinen Münzen, welche | langt werden könne: und es mag daher auch den | bei der Unachtsamkeit, woinir sie das Publikum behandelt, Uu- | ;

Was jet noch jährlich in |

glaublich schnell verloren werden. j Kupfermünzen geprägt wird, ist nur bestimmt, diese Verluste zu erseßen.

“Adi preußischen Staate ist mit Ausnahme der fremden Pi- olen, und dessen, was die gegenseitige Gefälligkeit im kleinen Verkehr an den Landesgränzen hier und da noch unvermeidlich zuläßt, durchaus fein fremdes Geld im Umlaufe. Die Regie- rung selbst thut dagegen auch keinen Schritt, um ihrem Ge- práge Umlauf im Auslande zu verschassen. Aliein sie hindert

auch den Ausgang ihres Geldes nicht, und der Privatverkehr | 24 Oëtrober.

barschaft umher so häufig zu verbreiten, daß in einigen MNach- !

hat seinem Jntresse gemäß gefunden, dasselbe in der Nach-

bariändern der gemeine Verkehr größtentheils damit betrieben wird. Es hat dieses nur dadurch bewirkt werden können, daß die Bewohner dieser Länder jelbst es ihrem Vortheile gemäß fanden, Zahlung darin anzunehmen, und fich bei ihrem eignen gegenseitigen Verkehr dieses Zahlungsmittels zu bedienen. Je-

sehr abgeschliffnen Zwölftel, j lon und in Kupfer is außer dem kleinen Gränuzverkehr jenseits der preußischen Gränzen nirgend sichtbar , und Niemand denkt daran, sie auszuführen, da sie nur in einzelnen Stücken zur Ausgleichung im kleinen Verkehr umläuft, und dazu kaum noth-

Ñach den vorstehenden Angaben wurden in den sechs Jah- ren 1827 bis 1832 geprägt : in Billon ein Nennwerth von in Kupfer ein Nennwerth von aljo jährlich im Durchschnitte in Billon

00D A 1/4/2090. «4

{00,886 26 6 29,038 25 4 künftigen Prägungen

Wahrscheinlich) werden die

sichern; sondern auch die Versorgung der Nation mit Scheide-

| múnze, besonders Biilon, zu ergänzen, da die ‘Prägung in den

Fahren 182! bis 1826 für den unentbehrlichen Bedarf offenbar noch nicht hinreichte. Indessen ergeben diese Durchschnitte schon, wie geringfügig

der Gewinn ist, den die Scheidemünzausprägung im Beharrungs- j zustande bringen kann: Sechszechn Thaler in BVillon erfordern |

eine Mark reines Silber, drei und eine halbe Mark Küpfer, und ohngefähr einen halben Thaler Fabrikationskosten. Dieses

250, Ein Zentner Kupfergeld hat ci- nen Nennwert) von 93 Thalcen 20 Sr. Vas Material und die Fabrikation können nah Zeit und Drt 50 bis 55 Thaler kosten: der Gewinn ijt demnach etwan 40 Thaler auf den Centncr, oder 421 Prozent des Nenn- werths; das it auf 29,000 Thaler 12,35. Folglich beträgt der jährliche Gewinn von der gesammten Scheide- múnzprägung nach dem lezt sechs¡ährigen Durchschnitte wah ?- scheinlich gegen 18,575 Thaler. Allerdings sind. diefes sämmt- lich sehr unsichre Ucberschläge. Cs kann in einzelnen Jahren beträchtlich weniger oder meßr nah Uinständen gewonnen wer- den. j

hunderttausend Thaler

Durchschnitte gewonnen werden sollten.

Ein solcher Gewinn ist ossenbar kein Gegenstand, der im preußischen Staate auf die Verwaltung des Münzwesens einen gebietenden Cinfluß ausüben könnte. Jedenfalls aber reicht der- selbe bei weitem nicht hin, die unvermeidlichen Verluste zu er- sezen, welche die Abnußung der Silbermünzen erzeugt, fo lange sie als vollhaltiges Zahlungsmittel dienen sollen. Darf niemals mehr eine Erniedrigung des Múnzfußes eintreten, und darf eben so wenig eine Devalvation, das ist eine Herabsezung des Werthes, wofür die Regierung ihre Münzen ausgab, erfolgen : so bleibt nur die periodische Umprägung der abgenußten Mün- zen übrig. Könnte der umlaufende Vorrath von preußischen

86,435,911 5 |

| Dunfsisättg. ! Wetter... 2 ; Wind

doch ijï es blos das voillhaltige Silbergeld, was außer dem preu- ; gischen Staate umläuft; hauptsächlich sind es die Thalerstücke, | viel weniger die Drittel und Sechstel, gar nicht die alten {chon Preußische Scheidemünze in Bil- |

| Pr. Engl. Obl, 30. ! Präm. Sch. d. Seeh. ! Kurm. Obl. m. l. C. : Neanm. Int.Sch. do. j Berl | Königsb. do. | Elbing. do. diesen : 8 M. Durchschnitt nicht erreichen: denn in den Jahren 1327 bis 1832 : Weestpr. Pfandbr. kam es noch nicht blos darauf an, die zufälligen Verluste zu er- | seßen, und den Mehrbedarf der wachsenden Bevölkerung zu |

- s (L | i 98x. Russ. Holl, (y. Alles zusamwmengenoininen ift etwvan funfzehn Thaler werth: derx ; Gewinn an dem Biüon also nur '7 ves Nennwerths, oder auf !

Die günstigen und ungünstigen Zufälle gleichen sich doch mehrentheils aus; und die nachstehenden Folgerungon behalten noch ihre volle Kraft, wenn auch einige Tausend Thaler me h r | oder, wie viel wahrscheinlicher is, weniger im mehrjährigen |

Sildevrmänzen auf 150 Millionen Thaler gefbatt aris e, ali

wollte man jährlih nur ein Hunderttheil dieser derthalb Millionen, umprägen: so würden wahrscheinli

als funf Prozent dieser Summe, das ist mehr als 75,00

ler jährlich erfordert, um diese Verbesserung zu bewirken,

ein Metallverlust von drei Prozent ist bei hundertjährigey t

laufe eine sehr mäßige, bei kleinen Stücken von stark ve Silber gewiß ganz unzureichende Annahme.

Anderthalb Prozent Fabrikationskosten im Dur

sind auch sehr wenig, und nur unter der Vorausseßung chend, daß wenigstens vier Fünftheile der Masse aus stücken besteht.

und Provisionen zu rechnen sein dürften, auch nur ein Ansab. A És is sehr wahrscheinlich, daß mit hundertjähriger |

gung und fünf Prozent Kosten grade in den dringendsten] bei weitem nicht auszureichen sein wird. Die preußischen

tel Thaler sind zwischen 1764 und 1785 geprägt, also jj

lern Durchschnitte 58 Jahre im Umlaufe. Jhr Zustay ist ein solcher, daß shwerlich weniger als acht Prozent Masse von mehr als sechzehn Millionen Thaler verwen den müßten, um sie in vollhaltige Thalerstücke umzu A deutsche Staaten dürften ähnliche Beispiele any aben. : j Aber auch schon bei den vorstehenden günstigen aussebungen würde das Vier fache dessen, was un vorigen Annahmen die jährliche Prägung, von Scheit einbringen könnte, kaum hinreichen, den Verlust zu erst

| an dem Silbergelde durch Abnußung im Umlaufe ents

S9 verwandelt sich eine vermeinte Einfommenquellj Verpflichtung zu beträchtlichen Ausgaben. Selbst die h

fühlt, der Benußzung des Münzrechts durch eine fortih Verschlechterung des Münzfußes Einhalt zu thun. Di liche Europa, von der Ueberzeugung ergrissen, daß der ( des Staats auf den Münzen nicht vergebens den gi Gehalt verbürgen dürfe, entwöhnt sich doch nur A dem Herkommen, die Münze als ein nußbares Regi trachten. Es bedarf einiger Zeit, um die Lehre der t

, annehmlich zu machen, daß die große Bequemlichkeit ch

lungsmittels, welches zugleich ein möglichst unver Maaß der Werthe alles Käuflichen ist, nicht ohne Af ctwas von den gewohnten Vorstellungen zu retten, eit sicht vergönnt werden, welche den Eintritt einer besser b ten Ordnung des Müänzwesens wohl verzögern, abl doch nicht verhindern wird. Die Nothwendigkeit, du wand, welchen die Unterhaltung cines solchen Zahlung fordert, durh Annahme der bequemen Goldwährung mindern, wird alsdann auch ohne besondre Empfelul leuchten. Meteorologische Beobachtung. Morgens | Nachmitt. | Abends Nach einn 6 Uhr. | 2ÜUhr | 10 Uhr. | Beobach

Lu tren ..|335,0 2 Par.|336, 4 s ‘par. |837, 0 2 “’Par.YQuellwärme d Luftrwoärme | 7,0° N. | 12,6 R. | 8,0 ® R. zt / Thaupunkt | 4,2°R. | 3,7° R. | 3,99 R. sFlufwärme 1 79 pCt. 49 pCt. 72 pCt. halbheiter. heiter. heiter.

WSW. W. 2W. Wolkenzug | W. Niederschlag 0, Berliner Börse, - Den 25. Oklober 1833. Amt]. Fonds - und Geld - Cours- Zettel. (Preufss. d

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1833.

Bodenwärme] Ausdünst. 0,

(Zf. Brief Geld. \Zf+\Briej, E E i

4 | 967 Grosshz. Pos. do. 4|—| 1037 Osipr. Pfandbr. 1007 1037 Poum. do, 1057 | 91 Kur.- u. Neum. do. 4 [106

Schlesische - do.| 4 [106 954 Rkst. C. d. K.- u. N. j 954 Z.- Sch. d. K.-u.N. 961 Holl. vollw. Duk. Neue do. 361 Friedrichsd’or 98 Disconto

G E L De St. - Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18.

Pr, Engl. Anl, 22.

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Stadt - Obl.

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do. in Th.|-

Banz.

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Auswärtige Börsen. Amsterdum. 20. Oktober. Niederl. wirkl. Schuld 49. 58 927. Kanz-Bill, 2117.

56 Span. 545. Frankfnrt a. NM., 22. Oktober. Oesterr. 58 Metall. 935, 931 48 834 83,5. 245 ol Br Bank-Actien 1445 1443 Part. - Obl. 1327 Low 1, 1974. G. Doll 58 Ol. v. 1832 9155. 9144s. Poln. L 58 Span Rente in Anmsterd. negoc. 564. 3 do. perp. 366 Hambur, 23. Oktober.

Oesterr. 5 Met. 925. 42 do. 52. Bank-Actien 141815. Ri 1831) 593. dôlet. in Hamb. Cert. f Poln. 1177. Dün. TG6&. -

Paris, 19. Oktober. 56 Renle pr. compt. 101. 55. fin cour. 101, 65. 35 T7, 25. fin cour. 73, 35. 55 Neap, pr. compt. 89. 45. fin

Prännien-Scheine 100.

B e 6 0 55, 58 Span, perp. 594. 38 do. 364. 58 Belg. 937. 9

Königliche Schauspiele,

Sonnabend, 26. Okt. Im Schauspielhause: Zw nale: Die Supplikantien in Verwirrung, Lustspiel von Herzenskron. Hierauf: Die Benefiz-Vorstellung / { Aft und 5 Abtheilungen. Und: Französische P des Herrn Alexander aus Paris: Ruses de Nicol en 1 acte el en prose. traduit de PVanglais, Alexander, Personnages: Furlougli, capilain anglais allerman, Nicolas. domeslique de lalderman, MistrissB Miss FHirtilla, fiile de Valderinan (Obige fünf Charaftel von Herrn Alexander allein, ohne Mitwirkung eint Person, dargestellt.)

Königstädtisches Theater. Sonnabend, 26. Okt. Der Kreuzritter in Aegyptt heroische Oper in 4 Aufzügen, nach dem Jtaliänischen: ciato in Egilto; Musik vom Königl. Hof- Kapellmeister M

Nedacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W Hos

V

Endlich ist ein halbes Prozent für Nebei

wohin namentlich Affiniren einzelner Partheien, Transp in dem Bezirk des Domainen-RentamtsStar- eCYé ; ) (ezen e 8 Meilen von der Handelsstadt Dan-{28 sgr. 9 pf. gewürdiate Mannlehngut Nieder-Rengers-

Wi dem Etablissement I. 272 Morgen 130 Ru-

ie T

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung E 297.

(N 4

Bekanntmachungen.

M Publikandum, eozid

M geräußerung des Vorwerks Bordzi- , Domainen - Rentamts Stargardt.

Meilen von dér Kreigstadt Stargardt und nur on der nach diesen Städten führenden Chaus- inte Vorwerk Bordzichow, welches über- ¿96 Morgen 142 Ruthen Preußisch Maas ent- (vom 24. Juni 1834 ab entweder im Ganzen (gtheilt in 9'Aer-Etablissements und? 3-Käth- 1, entweder mit Vorbeyalt eines: Domainen- oder ohne diesen Vorbehalt, meistbietend ver- erden, wozu ein Lizitations - Termin auf den 8 Januar 1834: ;

(ofale der Domaitten-Rentamts - Verwaltung atgardt zu-Kucborowo von 10 Uhr des- Mor- ) vor dem Departementsrath abgehalten wer-

rd. . As M en Etablissements sind folgende 1 bestimmt: bz dem Etablissement A. 621 Morgen 103 Ru- hen Preußisch Maas incl. 375 M. 44 R. Aer, 3M. 26: R. Wiesen, 83 M. 136 R. See, mit em neen Theil der Wohn- und Wirthschafts- Yebaude. i du dem Etablissement B91 Morgen 172 Ru- jen, incl. 84 M. 133 R. Acker und 7 M. 34 ;, Wiesen, ohne Gebäude. j p dem Etablissement C. 90 Morgen 145 Ru- hen incl. 74 M. 55 R. Aker und 8 M. 123 R. iesen, ohne Gebaude. du dem Etablissement D, 91 Morgen 9 Ruthen jl. 75 M. 175 R. Aer und 6 M. 78 R. Riesen, ohne Gebäude. du dem Etablissement E. 109 Morgen 77 Ru- heo incl. 88 M. 15 R. Aer und 6 M. 116 R. Bi:sen, ohne Gebäude. 1 dem Etablissement F. 94 Morgen 52 Ruthen el. 76 M. 178 R. Aer und 7 M. 164 R. biesea, mit einem Wohngebäude. u dem Etablissement G. 185 Morgen 3 Ru- hen incl. 101 M. Acker und 5 M. 47 R. Wie- 0, mit einem Wohngebäude: pu dem Etablissement U. 129 Morgen 38 Ru- hen incl. 75 M. 40. R. Acker uad 20 M. 110 k. Wiesen, ohne Gebäude.

hen incl 231 M. 142 N. Aker und 24 M. 1 R. Wiesen, ohne Gebäude.

zu dem bebaueten Käthner-Etablissement K. 62 Ruthen.

du dem bebauetéèn Käthner - Etablissement L. 6 Rorgen 63 Ruthen.

zi dem bebauten Käthner- Etablissement M. 3 orgen 118 Ruthen.

he bedeutender Königlichen und adeligen

gen, wo das Bauholz zu billigen Preisen anzu- i, erleichtert die baulichen Ausführungen und dem hohen Finanz-Ministerio dem Käufer des ements A. Ein Freijahr in Rükskcht der grund- ¿1 Gefalie und der zu berichtiaecnden Kaufgel- jen Käufern der Ecablissements B. C. D. E. F. 1. sind aber drei Freijahre in eben der Art, 4, Juni 1834 ab, zugeslanden. : ch die Gnade des Königs Majestät is neuerlich ngélisches Kirchen-Gebaude in dem Dorfe Bord- aufgeführt und ein evangelisches Pfarr-Syfstem ndeéherrlihem Patronat gegründet worden. dem vorher bemerkten Lizitations- Termin wird iteigerung der Kaufgelder geboten, Erwerbungs- die mit hinreihenden Betriebs-Kapitalien und ihtigung der Kaufgelder verschen sind und den veis hierüber in dem Termin führen können, jesehlich zu Erwerbung von Grundstücken fähig werden auf diese auszuthuenden Ländereien auf- in gemacht und können sich von den örtlichen (nissen entweder zur Stelle unterrichten oder E e ingangen und die der Information aufgestellten Nuzungs-Uebersc{läge von der un- neten Regierung in portofreien Briefen erbitten. jille keine annehmbaren Gebote abgegeben wer- (llen, wird das Vorwerk Bordzichow in eben litations -Térmín zur Zeichtoverpachtung auf 3 Jahr gestellt werden.

nig, den 14. October 1833.

Königl. Preuß. Regierung.

fil. für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Edictal-Citation.

l den Antrag des Justiz-Commissarius Dechend, Vtttreters des Fiscus, werden die unbekannten der nächsten Verwandten der, am 4. Dezember j1 Danzig verstorbenen , Johanne Louise, gehor- Vegersiaedt, verwittweten Ober-Post-Commissarius (h, namentlich deren, in dem wechselseitigen Testa- der Ober-Post:Commissarius Wittichschen Ehe- vom 4. Dezember 1804 und publicirt den 23. mber 1819 benannte, Schwesier- Martha Chri- Degerstaedt , verehelichte Schiffs-Capitain Pyhl- 1, welche aber eingezogenen Nachrichten zufolge threren Jahren verstorben sein soll, und der, y Aufenthalte nach unbefanntè, Bruder derselben, \e deren etwanige Abkömmlinge und Erben, oder h verwandte hierdurch vorgeladen, in dem auf V Mai 1834, Vormittags um 10 Uhr, E Ober - Landesgerichts - Rathe Herrn Reichert jen Termine zu erscheinen, ihr Verwandtsafts- g mit den Erblassern und ihr Erbreckt, p e Necht zu deren Nachlasse anzuzeigen ves ¡uweisen, oder zu gewärtigen, daß die benannte h der Erblasserin und deren Bruder für todt A die Erbschaft der Johanna Louise, gebornen id C L verwittweten Dber «Post -Commissarius ; ; n : itochen Rai odd dem Königlichen Fiékas wir wtienwerder, den 21. Juni 1833.

E E E P S E D

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

; 1E iz Buchholz in Berlin li i tas ur Bietung auf das in via executionis sub hasta desfindern via E E O

estellte, in dem Königl. Preuß. Antheil der Oder-|send Thalern werden diese unbekannten Vérmächtnif-

Avertissement.

nach Landschaftlichen Prinzipien auf 49,607 Thlr.

dorff mit Klein-Krausche sind die Termine, von dene der leßte peremtorisch ist, auf Artie den 19 Auli c, den 18 Oktober c. und den 21. Januar 1834, anberaumt worden. Zahlungs und Besißfähige Kauf- lustige werden daher aufgefordert , sich in diesen Ter- minen vor dem Deputirten, Ober-Landeégerichtê-Rath

Braun: auf dem Schloß hierselb#| Vormittags um

10 Uhr einzufinden, ihre Gebote abzugeben und dem-

nächst die Adjudieation an den Meift- und Bestbieten-

den zu aewärtiaen. Die Kaufbedingungen nebs der

Taxe kdnnen während den gewöhnlichen Amtsstunden

in unserer Concurs-Regiftratur eingeschen werden.

Zugleich werden folgende, bei gedachtem Gut ange-

nommene, ihrem jezigen Aufenthalt nah unbekannte

Mitbeleÿnte, als:

1) der Kammerjunker und Klofter- Vogt Carl Ernst Georg v. Ziegler und Klipphausen, ehehin auf Hermédorf, modo dessen Erben,

2) der Wilhelm Peter Carl Theodor Graf zu Solms- Telenburg oder dessen Erben,

aufgefordert, sich in dem peremtorischen Termine ein-

zufinden und ihre Rechte wahrzunehmen , bei ihrem

Ausbleiben aber zu gewärtigen, daß dem Meist- und

Bestbietenden der Zuschlag ertheilt werden wird.

Glogau, den 19, März 1833.

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht von Nieder-Schlesien und der Lausis.

v. G0ote.

Edictal-Citation.

Der am 21. April 1789 hierselb| geborne Gott- lieb Jhlow, Sohn des verstorbenen Akerbürgers Jhlow hierselófi, ist im Jahre 1807 nah Cüstrin auf Vorspann geschickt worden, und hax seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht ge- geben. Derselbe, so wie dessen etwanige unbekannte Erben werden daher auf den Antrag seiner Geschwi- fter hierdurch aufgefordert, ih binnen 9 Monaten und spätestens in dem auf

; den 21. August 1834, Vormittags 11 Uhr, in der hiesigen Gerichtsstube an- siehenden Termine scriftlich oder persönlich zu mel- den und weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigen- falls der Gottlieb Ihlow für todt erklärt, und sein Vermögen den sich bereits gemeldeten nächsien Erben zugesprochen werden soll. Schönflies, den 13. Ocrober 1833. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

ausiz und dessen Rothenburger Kreise gelegene , den| nehmer hi Graf Breßlerschen ‘Erben gehörige, freisjustizräthlick | und späteftens in dem auf 8) Paul Heinrich Kind, zu Elxleben eboren den 24.

den 1. Mai 1834, Vormittags um 10 Uhr, | ° 1d Joha 1 bst g im hfestaen Stadtaerichte vor dem Herrn Justizrath]

.

ermit vorgeladen, sich binnen neun Monaten

Jobst angesezten Termine sc{riftlich oder persönlich | zu melden, und ihr Verwandschafts-Verhältniß anzu- | geben und noch:uweisen. | Die sich meldenden Interessenten werden nach Fefß-| fiellung ihrer Legicimation für die rechtmäfigen Ver-| mächtnißnehmer angesehen und ihnen wird das Legat mit Zinsen zur freien Disposition verabfolgt werden. Stettin, den 21. Îvni 1833. Königl. Vreuß. Stadtgericht.

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Bekanntmachunag.

Ueber das Vermdgen des Kaufmanns Johann Wil- helm Loesewiß hierselbck, und seiner unter der Firma J. W Loesewiß bestandenen Handlung, if unterm 22. Februar d. J. der Concurs eröffnet worden.

Es werden daher alle unbekannte Gläubiger hier- dur vorgeladen in dem auf

den 3. Januar 1834, Vormittags 11 Uhr, angeseßten General-Liguidations-Termin, vor dem De- putirten Herrn Justiz-Rath Wellmann, entweder per- sönlich oder dur zulässige Bevollmächtigte, wozu ih- nen in Ermangelung anderer Bekanntschaft, der Herr Barnison-Auditeur Euen und die Herren Juftiz-Com- missarien von Dewiß und Krause in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Concurt- Masse anzumelden und durch Einreichung der darüber sprechenden Urkundea, oder auf andere gültige Art nachzuweisen,

Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forde- rungen an die Masse präcludirt, und ihnen wird des- halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still- schweigen auferlegt werder.

Scettin, den 30. August 1833.

Königl. Preuß. Stadtgericht.

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Subhastations Parent.

Das unter unserer Gerichtsbarkeit, im Großheërzeg- thum Posen und dessen Koftenschen Kreise belegene, zur Victor Graf v. Szoldrsfischen Concurs-Masse ge- horiae adlige Gut Czacz, nebst den dazu gehörigen Dörfern Polnisch Presse, Karsznice und Xieainki, welche nach der gerichtlichen Tare vom Aahre 41832 und resp. 1833 auf 125,321 Thlr. 13 sar. 42 pf. nämlich:

a) Czacz auf 81,627 Thlr. 11 sgr. 12 pf.

b) Polnisch Presse 16/100" - 19 - 17

c) Karsznice mit dem Zins-

. dorfe Xieginfi 26/993 - 12: 75 - gewürdigt worden sind, soll öffentlih an den Meist- bietenden verkauft werden, und es sind die Bietungs-

Kaehne.

Avertissement

Der von hier gebürtige Johann Heinrih Gottfried Henze, welcher am 5. April 1820 als Schuhmacher in die Fremde gegangen ift, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gege- ben hat, oder dessen Erben und Erbnehmer werden auf Antrag der nächsten Verwandten hierdurch auf- gefordert , sich binnen 9 Monaten, oder längftens in dem auf

den 30. Januar 1834, Vorm. um 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz-Rath Saalfeld angeseßten Ter- mine zu melden, und weitere Anweisung zu gewär- tigen. Im Unterbleibungsfalle wird der Iohann Hein- rich Gottfried Henze für todt erklärt, und scin Ver- mögen seinen legitimirten Erben zugesprochen werden.

Nordhausen, den 26. März 1833. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Edictal-Citation.

Am 24. April vor. Jahres starb hierselb| die Beata Dorothea, ‘verwittwete Kaufmann Rücker, geb. Kirsch, ohne Hinterlassung eines Teftaments und bekannter Erben. Auf den Antrag des diesem Nachlaß bestellten Curators werden nun die unbekannten Erben der Beata Dorothea, verwittweten Kaufmann Rücker, geb. Kirsch, hierdurch dfentlich aufgefordert, si binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf i den 6. Februar 1834, früh 9 Uhr, in dem hiesigen Gerichts - Lokale vor dem ernannten Deputirten Herrn Ober - Landesgerichts - Auskultator Caps persönlich oder dur einen mit Information und Vollmacht versehenen hiesigen Justiz - Kommissa- rius, wozu der Herr Justiz- Kommissarius Woit und der Herr Justiz- Kommissarius Robe in Vorschlag ge- bracht werden, zu melden, ihre Erbes- Ansprüche auf den Nachlafi der verwittweten Kaufmann Rücker, geb. Kirsch, gehörig nachzuweisen, demnächst aber die Ueber- lieferung desselben zu gewärtigen. Sollte sich jedoch innerhalb dieses Zeitraums und spätestens in dem be- zeichneten Termine Niemand melden, welcher auf den Nachlaß der ‘Wittwe Rücker, geb Kirsch, ein geseu- liches Erbrecht darzuthun vermdchte, so wird dieser Nachlaß als ein erbloses Gut dem Königl. Fiseo zur freien Disposition verabfolgt, die nit erschienenen | Erben aber werden präkludirt, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa meldende nächste Erbe wird alle Handlungen und Diépositionen des Füisci als eines sich früher gemeldeten / Erben anzuerkennen und zu vbernehmen für verbunden ‘érachtet werden.

ders, den 22. März 1833. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. v. Nönne.

Edictal-Citation.

Auf ‘den Antrag des Curators des, von der hier ver- storbenen Wittwe des Glasermeisters Johann Heinrich Münster, Dorothee Sophie geb. Magnus, in ihrem am 22.-Juni-1824 errichteten und am 4. Oktober 1828 publizirten Testamente den: vollbürtigen und Halb-Ge- shwistern der Mutter ihres verstorbenen Mannes, der

Vuigl. Preuß. Ober-Landesgericht.

frau Catharine Marie, gebornen Fliedner, zu Walschleben geboren dén 18. Februar 1739, welcher F ger als 20 Jahren in unbekannter Abwesen- eit ledt;

Mai 1760, und Johann Caspar Kind, daselbst ge- boren den 17. Februar 1762, Söhne d:8s Einwoh- ners Hans Melchior Kind, von denen der erftere zuleßt im Jahre 1773 aus Amsierdam, und leßte- rer 1774 zum lezcen Male aus Lübeck g-schrieben hat, welche sei dieser Zeit von ihrem Leben und . Aufenthalt keine Nachricht geaeben haben ; J) Tobias Daoid Reichardt, Fleischer und Gaftwirth, ein Sohn des gewesenen Accise: Einnehmers Johann Nicol. Reichard und dessen Ehef:au, Anne Marie, geborenen Cordissen , zu Bangloffsoemmern am 19. Januar 1764 geboren, welcher { im “Jahre 1847 nach Holland begeben und seitdem nichts von sich hac hören lassen, oder deren etwa zurücfaelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden auf den Antrag der Verwandten und respective Curatoren der Verschollenen hierdurch vorgeladen, sich vor oder spätestens in dem auf den 25. August 1834, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts - Director Grabe an hiesiger Landaerichts - Stelle anberaumten Termine per(dnlich oder durch einen gehörig legitimir- ten Bevollmächtigten, wozu die Herren Juftiz-Com- missarien Roetger, Saçetot, und Dr. Koch senior hier in Vorschlag gebracht werden, zu melden und respecs tive über ihr augebliches Erbrecht aehörig auszuweisen, entgegengeseßten Falls aber zu gewärtigen, daß sie, die Abwesenden, für todt erklärt werden, und das von ih- nen zurückgela}sene Vermögen, welches

bei dem !c- Hartmann in 79 Thlr.,

bei dem 2c. Hoge in einem zu Erfurt belegenen, mit

200 Thlr. verassecurirten Wohnhause,

bei dem ?c. Hergt in circa 16 Thlr.,

bei der 2c. Enderlein in 85 Thlr. 25 sgr. 3 pf.,

bei dem :c. Hildebrandt in 40 Meißnischen Gülden,

bei dem 2c. Langula in circa 24 Thlr, * bei dem 2c. Zinkeisen in 4 Acker in Welschlebenere

Flur belegenen Landes, ungefähr 15 Thlr. werth,

bei den Gebrüdern 2c. Kind in 185 Thlr., und

bei dem 2c. Reichardt in 800 Thlr. besteht, unter Präclusion der unbekannten Erben oder Erbneh- mer, den bei den Akten schon legitimirten oder ch noch legitimirenden nächsten Verwandten , und in de- ren Ermangelung, als herrenloses Gut, dem Königli- chen Fitens übereignet werden wird.

Erfurt, den 13. September 1833.

dnigl. Preuß. Landgericht,

ne P

Es soll die vacant gewordene Stelle eines Gesang- lehrers sowohl’, als die eines Lehrers für Quinta am hiesigen Gymnasio, und zwar jede einzelne, anderwei- tig durch qualificirte Subjecte beseßt werden, und es

Termine auf der 14. Noveteber 1822.

den 13. Februar 1834. und der peremtorische Termin auf

den 14. Mai 1834. vor dem Herrn Ober-Landesgericht?-Assessor Grafen ¿01 Posadowski, Morgens um 9 Uhr, allhier augesett worden. Besißfähigen Käufern werden diese Terminc mít der Nachricht bekannt gemacht, daß in dèm leu- ten Termin die Realitäten dem Meistbietenden wer- den zugeschlagen werden, und auf die eiwa naher einfommenden Gebote niht wetter geachtet werden soll, insofern nicht gesezliche Hindernisse eine Aus- nahme zulassen, so wie, daß jeder Licitant eine Cau- tion pro licito von 6000 Thlr. Courant, in Cours habenden Preußischen Staats-Papieren oder Posener Pfandbriefen zu erlegen vervflichtet ift.

Uebrigens fieht während der Subhastation und bis

4 Wachen vor dem letiten Termine einem Jeden frei,

ratur eingeschen werden. Fraustadt, den 8. Juli 1833. Königliches Preußisches Landgericht.

Sie Fat Nachbenannte Abwesende:

halt Nachricht zu geben :

als Soldat in Oefterreichische Dienfe u treten;

genannt, ein unehelicher Sohn der ain 12. April 1815 zu Erfurt verstorbenen Ehefrau des Nacht- wächters Blase, Johanne, gebornen Hergt, am 15 April 1784 zu Dielsdorf geboren und mit Johann Christoph Walther außer der Ehe erzeugt , welcher sich im Jahre 1811 von hier entfernt und einmal von Wien aus geschrieben, später aber keine weitere Nacbricht von sich gegeben hat ;

4) Christiane Marie Enderlein, eine durch nachfolgende Ehe legitimirte Tochter des zu Erfurt verfiorbenen Feldchirurgus und frühern Churfürfil. Sächsischen Muéquetciers Johann Gottlob Enderlein und der Chriftiane Marie Mete, am 4. September 1784 zu Skoehlen bei Naumburg geboren, welche sich im ñAahre 1804 von hier entsernt hat und seitdem ver- holien ist ;

Johann Bernhard Hildebrandt, ein Sohn von Jo- hann Sebafiien Andreas Hildebrandt und dessen Ehefrau Blandine, gebornen Graf, zu Ringleben am 16. September 1758 geboren, welcher seit län- ger als 40 Jahren abwesend ist ;

E) Johann Lorenz Langula, ein Sohn des Einwohners und Schenfwirths Heinrich Lorenz Langula, zu An- disleben am 28. April 1768 geboren, welcher sich seit 1785 in unbekannter Wwesenheit befindet ;..

vereblicht gewesenen Zimmergesell Münster gebornen

7) Nicolaus Heinrich Zinkeisen, ein Sohn des Can- tors Adam Iohann Jacob Zinkeisen und dessen Ehe-

1) Cyriax Hartmann, zu Erfurt den 19, Auguß 1773 geboren, welcher sih in seinem 17ren oder 18ten Jahre, so viel ermittelt werden fönnen , von hier entfernt hat, ohne von seinem Leven und Aufent-

2) Johann Michael Hoe, Bürger und Maurergeselle, zu Erfurt am 30. November 1768 geboren, welcher am 6. Januar 4800 sich von hier entfernt hat, um

werden daher alle, die eine oder andere dieser Stellen

¿u erlangen wüns{en, und sich dazu qualificirt halten,

hierdurch aufgefordert, sch unter Vorlegung der er-

forderlichen Qualifications-Zeugnisse, innerhals 6 Wo-

chen a dato dieses bei uns ¿u melden.

Greifswald, den 14. October 1833. Bürgermeister und Rath hieselbf. -

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Bekanutmachung.

_Jungfer Eleonore Friederike Wiedemann ist, nachdem ihr Vater, Herr Johann Christian A u- gust Wiedemann allhier, Fleischsteuer-Haupt-Einneh- mer im Amte Grünhayn, und ihre Mutter, Frau C hr i- stiana Friederike verwittb. Wiedemann, in vorigem und heurigem Jahre mit Tode abgegangen, “am Da U N.

ohne lestwillige Verordnung verstorben. Zu ihrent Nachlasse haben sih zwar Séiten-Verwand:e von ih-

uns die etwa bei Aufnahme der Taxe vorgefallenen [rer Großmutter, Rosinen Magdalcenen vermi

6 d Á A2 Z y Ma “- L vittbet Mängel anzuzeigen. Die Taxe nebst Kaufs-Bedingun- [gewesenen Weber, dann verehelichten Preißfer zu gen konnen zu jeder schi@Ælicen Zeit in unserer Regi-|Königswalde, gebornen König aus Crottendorf, als Er-

ben gemeldet. . Es is jedoch zur Zeic nit betannt, ob nicht von der Erblasserin Großvater mütterlicher Seiten, dem Schullehrer Preißfer u Königsäwalde, und deren Groß-Eltern väterlicher Seiten, Johann Christoph Wiedemann, geboren zu Zioickau, welcher als Ser- geant bei dem Sächs. Linien-Infanteric-Regimente Prinz Friedrich August im Jahr 1756 in preußische Gefan- genschaft gerathen seyn soll, und seitdem verschollen ift, und Chriftianen Sophien Wiedemann, ge- bornen Büchner von hier, ebenfalls Bluts-Verroandte in gleich nahen oder näherem Grade vorhanden sind. Auf Autrag des Nachlaß-Vertreters, Herrn Bcraamts- Auditors und Advocat Heinrih Seelig allhier, sind deshalb durch die unter hiesigem Rathhause und bey den Wohllöbl. Stadtcerichten zu Dresden, Zwickau Magdeburg und Görliß auêgehangenen Anschläge dié

3) Georg Chriftoph Herat, auch Blase oder Walther unbekannten Erben gedachter Jungfer Wiedemann auf

nis E L & Mär i 1834.

¿u Angabe un eschcinigung ihrer Ansprüche, be Verluft derselben uud der Wiedereinsetzung in vorigen Stand, geladen, und der 26A k, J.

zu Bekanntmachung des Präclusivbescheides,

der 93 Mi N

zur Inrotulation der Acten nach rechtlichem Ver

E 4 der 28. I uni 1834. spruch, ur Eroffnung des eingehenden Urthels ansgete à den. Auch haben die Auswärtigen tur Ade es weiter ergehenden Ladungen Bevollmächtiztè im Orte öder in der Nähe zu bestellen. j | Annabera, den 21. September 1833.

Das Stadt Pt tht

Gensel, Stadtr.

Bekanntmachung. z x Pte Kreisgericht Wolfenbüttel fügt hiemit Auf den Antrag des Chirargus Barth hiesel5f, als Executors des Testaments der daselbst unverehelicht verstorbenen Wilhelmine Christiane Caroline Biller, werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Mutter und resp. Schwester der gedachten Biller, näm- lich an den Nachlaß der vor ihr hieselbst versiorbenen