1876 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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His ¿ E ies ia miri Bis ine “0ER Gia C T Etènais "Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor Dr. Rospatt an der Alkademic zu Münster, dem Kreisgerichts - Deposital - Kassen - Rendanten, Rechnungs-Rath Jordan zu Brandenburg und dem Steuer- empfänger, Fürstlih waldecks{hen Rechnungs-Rath Benn zu Arolsen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Propst Kalisch zu Gniewkowo im Kreise Inowrazlaw den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Landbriefträger Ka \- \ubek zu Leobshüß und dem Polizeidiener Johann Fried- rich Henze zu Einbeck das Allgemeine Ehcenzeihen zu ver-

[eihen. vf

Se. Majestät der Kön 1g haben Allergnädigst geruht: den nachzbenannten Offizieren 2c. die Griaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Drdens-Insignien zu er- theilen, und zwar: des Kaiserlich österreihischen Ordens Der Sisernen Krone erster Klafse: dem General-Lieutenant von Bülow , Inspecteur der 2. Feld- Arlillerie-Inspektionz des Comthurfkreuzes des Kaiserli öterreichischen “Franz Ioseph-Ordens: n dem Oberst-Lieutenant von Stran}*, Commandeur des Niederschlesischen Train-Bataillons Nr. 5; des Ritterkreuzes des Kaiserli öfterreihischen Leopold-Ordens: U dem Major von Liebermann im 2, Schlefishen Husaren- Regiment Nr. 6; des Großcomthurkreuzes des Königlich bayerischen Berdienst-Ordens vom heiligen Michael: dem Obersten von Leszczynski, Chef des Generalstabes des X1VŸ. Armee-Corps; des Comthurkreuges zweiter Klasse bes Königlich württembergischen Friedrihs-VDrdens: dem Oberst-Lieutenant a. D. Vogel zu Cassel; der Commandeur - Insignien zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Major Ziegler im Generalstabe des VITI, Armee-Corps; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich \chwedishen Schwert-Ordens: dem Major von Heynit, à la suite des 3. Hesfischen Infanterie-Regiments Nr. 83 und persönlichen Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ; des Rîitterkreuzes des Königlich \{chwedischen Wasa-Ordens: dem Seconde-Lieutenant Freiherrn von und zu Gilsa des Z. Hessischen Infanterie-Regiments Nr. 83; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippishen Gesammthauses: dem Premier-Lieutenant Freiherrn von Lyncker, Flügel- Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienishen Krone:

dem Premier - Lieutenant Hir\ckch vom Hohenzollernschen Füsilier-Regiment Nr. 40; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens driter

Kla]s]je:

dem Seconde-Lieutenant Freiherrn von Münchhausen? à la suite des Thüringishen Husaren-Regiments Nr. 12 und persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroß- herzogs von Sachsen; jowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich

fächsishen Falken-Ordens:

dem Zahlmeister Kohlhauer im Rheinischen Kürassier-

Regiment Nr. 8.

Deutsches Neich.

Auf Ihren Vortrag genehmige Ih, daß das Seceoffizier- Corps in seiner etatómäßigen Gesammtzahl in den Admiral stab, das Secoffizier-Corps und den Marinestab getheilt werde. Der Admiralstab soll in der Regel bestehen aus 3 Kapitäns zur See, 9 Korvetten-Kapitäns und 8 Kapitän-Lieutenants ; der Marine- stab aus 2 Kapitäns zur See, 7 Korvetten-Kapitäns, 10 Ka- pitän-Lieutenants und 4 Lieutenants zur. See. Die anderen hiernah verbleibenden Seeoffiziere in der Zahl des Etats bilden das Secoffizier-Corps. Der Admiralstab soll diejenigen Offiziere enthalten, welche durch hervorragende Bildung und Leistungen fih ausgezeihnet haben und welche in denjenigen Stellen Ver- wendung finden, in denen für die Organisation der Marine, die Ausbildung der Streitkräfte und die Verwendung derseiben vornehmlich gewirkt wird. Die Offiziere des Seeoffizier-Corps sollen in dem praktishen Dienste ihre Verwendung finden und die des Marinestabes in Folge besonderer tehnisher Begabung

M P Alle Post-Anstalten des In- und Auslaudes nehmen

d OLPO La | Bestellung anz für Berlin außer den Post- Anstalteu

| De G E au die Expedition: 8W.“ Wilhelmstr. Nr. 32

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Berlin, Montag, Q 0

den vielseitigen Spezialitäten des Marinedienstes dauernd zuge- wiesen werden. Das Avancement soll in den genannten drei Theilen des Seeoffizier-Corps unabhängig von einander geschehen und nach den bestehenden Bestimmungen über die in den Chargen zu erlangende Seefahrtszeit für die Offiziere des Admiralstabes und des Seeoffizier-Corps erfolgen, während Ih bei den Offizieren des Marinestabes das Avancement unter Absehung von der Seefahrtszeit von besonderer Befähigung und hervorragenden Leistungen in der Spezialität abhängig machen will. Die Rü- versezung der Offiziere des Marinestabes in das Seeofsiziér- Corps ijt jedoch nur dann zulässig, wenn die Seefahrts-Bedin- gungen für die einzelne Chargen erfüllt sind.

Als Uniforms-Abzeichen für die Offiziere des Admiralstabes bestimme Ich eine in Gold gestickte Krone, für die Offiziere des Marinestabes eine goldene Rosette an Stelle des Sterns der Seeoffiziere nah den beiden anliegenden Proben.

Ich beauftrage Sie, Mir alle diejenigen Offiziere zur Ver- sezung in den Admiralstab bis zum Kapitän-Lieutenant abwärts und in den Marinestab bis zum Lieutenant zur See abwärts. in Borschlag zu bringen, welche Sie Mir als dazu geeignet be- zeichnen können.

Berlin, den 14. Dezember 1875.

Wilhelm. An den Chef der Admiralität.

Bekanntmachung. Die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens. Zufolge der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Dezember 1875 (R. G. Bl. S. 379) geht die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens des Reiches mit dem heutigen Tage auf den General-Postmeister über. Unter der Leitung desselben werden die Angelegenheiten der Postverwaltung von dem Gene- ral-Postamt, die Angelege@heiten der Telegraphenverwaltung von dem General-Telegrätzeramt bearbeitet. \ Zn den. einzelnen Bezirken wird die Verwaltung des Poft- und Telegraphenwesens durch Reichsbehörden wahrgenommen, welche die Bezeihnung „Ober-Postdirektionen“ führen und in folgenden Orten errichtet sind: Aachen, Arnsberg, Berlin, Braunschweig, Bremen, Breslau, Bromberg, Carlsruhe i. /Baden, Cassel, Coblenz, Cöln a./Rhein, Cöslin, Constanz, Danzig, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Franksurt a./Main, Franksurt a./Oder, Gumbinnen, Halle ‘a./S., Hamburg, Hannover, Kiel, Königsberg i./Pr., Leipzig, Liegni, Magdeburg, Meß, Minden i./W., Münster i./W., Oldenburg, Oppeln, Posen, Potsdam, Schwerin i./M,, Stettin, Straßburg i./E. und Trier. Berlin W., den 1. Januar 1876. Der Reichskanzler. Fürst von Bismar ck.

BaÆokanntmachunig.

Mit Genchmigung des Herrn Reichskanzlers werden die nachfolgenden Bestimmungen des zu St. Petcrsburg abge- \hlossenen internationalen Telegraphenvertrages von jeßt ab auch auf den Telegraphenverkehr innerhalb des Deutschen Reiches Anwendung finden:

1) Der Aufgeber eines Privattelegramms kann die be- \chleunigte Beförderung erlangen, wenn er das Wort „dringend“ oder das Zeichen „D“ vor die Adresse seht und die dreifahe Gebühr eines gewöhnlichen Telegrammes von gleiher Länge für dieselbe Beförderungsstrecke hinterlegt. Das Telegramm wird dann vor den übrigen Privattelegrammen befördert.

9) Die Adres#\ e eines Telegrammes kann in einer vera b- redeten oder abgekürzten Form niedergeschrieben werden. Die Vergünstigung, fich ein Telegramm mit derartiger Adresse zustellen zu lassen, is von einer Vereinbarung zwischen dem Adressaten und dem Telegraphenamt seines Wohnorts ab- hängig. Für die Hinterlegung einer abgekürzten Adresse bei einem Telegraphenamt ist eine Gebühr von 30 s für das Kalenderjahr im Voraus zu entrichten. Die Vergünstigung er- lischt, falls die Verabredung nicht verlängert wird, mit dem Ablaufe des 31. Dezember des Jahres, in welchem die Gebühr entrichtet worden ift.

3) Die größte Länge eines Wortes ist auf 15 Buchstaben nach dem Morse-Alphabet festgeseßt.

Der Ueberschuß, immer bis zu 15 Buchstaben, wird für je ein Wort gezählt.

Berlin W., den 1. Januar 1876.

Der General-Postmei fter.

Bekanntmachung. Postpacketverkehr mit Oftindien.

Nach sämmtlichen Orten des Festlandes von Vorder-Jndien, sowie nah den Britischen Besizungen in Birma können Packete ohne Werthangabe bis zum Gewichte von 22 Kilogramm abge- sandt werden. Die Sendungen müssen bis zum Bestimmungs- orte frankirt und mit dem Vermerke „Ueber Triest“ versehen sein. Das Gesammtporto beträgt ohne Rücksicht auf die Ent- fernung eine Mark für jedes halbe Kilogramm.

Berlin W,, den 30. Dezember 1875.

Kaiserlihes General-Postamt,

1876.

E E)

Beim Reihs-Eisenbahnamte sind angestellt worden: die Eisenbahn - Sekretäre Emil Karl Friedrich Stern, Kark Friedrich Waldemar Haken und Friedrih Knorr als Geheime expedirende Sekretäre und Kalkulatoren; die Bureau= Diätarien Rihard Mellin und Friedrich Iulius Gohlke als Geheime Sekretariats-Assistenten; der Kanzlei-Diätar Kark Ernft Bergmann als Geheimer Kanzlei-Sekretär.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herr Reichskanzlers vom 17. Dezember v. Is. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Reichsbankhauptstellen“ im. München, Stuttgart und Hamburg, sowie die Reichsbankstellen in Augsburg, Nürnberg, Gera und Lübeck ihre Thätigkeit anx 3. Januar 1876 beginnen, und innerhalb ihres Bezicks die’elben. Geschäfte betreiben werden, wie alle übrigen, uns unmittelbar untergeordneten Zweiganstalten der Reichsbank.

Die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten und der jeder Bankanstalt überwiesene Geschäftsbezirk find in dem Geschäftslokalen durh Aushang ersichtlich gemacht.

Gleichzeitig werden in Konstanz, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Kaiserslautern, Kempten, Neustadt a. d. Haardt, Regensburg, Reutlingen, Roftock, Speier, Ulm und Würzburg Reichsbanknebenstellen (Agenturen) eröffnet werden-

Berlin, den 1. Januar 1878s.

Reichsbank-Direktorium.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staats-Anzeigers? liegt das Postblatt Nr. 1 bei.

Dasselbe enthält eine Uebersicht der Portosäßhe für die frankirten Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben nah dem Inlande, sowie nah dem Auslande mit Anz gabe der verschiedenen Beförderungswege.

Königreich Preufßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs- und Bau-Rath Friedrih Gustav Brennhausen zu Breslau den Charakter als Geheimer Rea gierungs-Rath zu verleihen ;

den Regierungs-Rath Richter in Erfurt zum Ober-Regiea rungs-Rath und Regierungs- Abtheilungs-Dirigenten ; und

den bisherigen Geheimen expedirenden Sekretär und Kal fulator Lilienthal zu Berlin zum zweiten Direktor bei der General-Lotterie-Direktion zu ernennen ;

dem Hoffkfammer-Sekretär Matthes hierselb| bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Kauzlei - Rathz

den Haupt-Steueramts-Rendanten Wißmann zu Stettin und Tomaszews ki zu Liegniy den Charakter als Rehnungs- Rath; und

dem Hoflieferanten Kaufmann Carl August Demmler in Berlin den Charakter als Kommissions-Rath zu verleihen.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 1. Klasse 153. Königlich preußischer Klassetta Lotterie wird nah planmäßiger Bestimmung am 5. Januar d. J. früh 8 Uhr ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmta lichen 95,000 Loose - Nummern nebst den 4000 Gewinnen gea dahter 1. Klasse wird hon am 4. d. Mts. Nachmittags 2 lhr durch die Königlichen Ziehungs - Kommissarien im Beisein dex dazu besonders aufgeforderten Lotterie-Einnehmer Herren Hemp tenmacher, Raehmel und Steibelt von hier, öffentlich im Ziehungs=- saal des Lotteriegebäudes stattfinden.

Berlin, den 3. Januar 1876.

Königlihe General-Lotterie-Direktion,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlichs Arbeiten. Dem Berg-Assessor Hugo Koch ist unter Ernennung zum Bergwerks - Direktor die Leitung der fiskalishen Bleizeche Friedrihsgrube bei Tarnowiß übertragen worden,

Der Werkmeister Callam in Berlin und der Werkstätten4 Vorsteher Bell ach in Bromberg sind als Königliche Eisenbahn= Maschinenmeister bei der Ostbahn mit dem Wohnsigze resp. in Danzig und Osterode angestellt worden.

Das dem Civil-Ingenieur Herrn Robert Gottheil zu Berlin unter dem 2. Januar 1873 auf die Dauer von drei Sni für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte

atent auf eine Ventil-Auslösevorrihtung an Dampfmasd;,inen in der dur Zeihnung und Beschreibung nahgewiesenen Zusamuens sezung und ohne Jemanden in Anwerdung bekannter Theile derselben zu beshränken, ist bis zum 2. Januar 1878 verlängert worden. Dar trau g:

Das unterm 26. November v. J. auf drei Jahre von jenem Tage angerechnet und für den Umfang des preußischen Staats verliehene Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von Rädern, soweit dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ist niht dem Königlichen Geheimen Kommerzien - Rath Friedrich Krupp, sondern der Firma Fried. Krupp Gußa stahlfabrik bei Essen ertheilt worden.