1876 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

des Kreises Tuchel wollen wir innerhalb 6 Woe n

entgegen sehen. Marienwerder, den 5. Januar 1876.

Königliche MONEOAE BLReung des Innueru. acobi.

s 331 Submission. : L S der heute geschehenen Ausloosung der, dem Behufs Lieferung von Materialien zu den Oderregulirungsbauten und zur Reparatur fiskalischer publikat vom 3. Mai 1862 gemäß, zum Bau der Bukbnen in der im Regierungsbezirk Liegniß belegenen Stromstrecke ist ein Termin auf: riedri - Franz - Eisenbahn negociirten Anleihe von Freitag. den 28, Iauuar 1876, Bormittags 10 une E 2 000,000 Thlr., find folgende Obligationen - Num- im Bureau der Königlichen Wasserbau-Verwaltung zu Glogau anberaumt, woselbst auch die betreffenden | mern aus den Rade gezogen :

i i Ï Tátr. A. Nr. 73. 88. 112. 122, 292. 315. 346. Da: nenen finds bis zum genannten Tage versiegelt und mit der Aufschrift „Lieferuugs- |} 383. 391. 404. 681. 718. 724. 831. 866. 891. 956. Offerte“,

[257]

Zweite Beilage

[340] Bekanuntma@hung- : An der hiesigen Mittelshule ist zum 1. April d. L Ñ

eine Lehrerstelle zu beseßen. Gehalt 900 4

Bewerber wollen si bis 1. Februar d. J. bei uns

im genanuten Bureau einzureicheu. 974. 1028. 1079. 1111. 1113 à 1000 Thlr. melden.

22,000 Thlr. = 66,000

Zur Submission werden gestellt :

Faschinen

Kub.-Mtr.

Bezeichnung der Bauten

Nummer |

Feldsteine

runde | gesprengte Kub .-Mtr.'Kub. -Mtr.

Bunt- leinen

Kette

Buhnenpfähle

1,25m. lang| 1m. lang Mille Mille

4000 6000 7000 6000 1000 6000 6000

400 7000 7000 5000 7000

Dderregulirungsbau bei Kottwiß Karau

Schwusen Klautsch Glogau Beuthen , Carolath Kanal Horst Milzig-Nadube Nadube-Loos bei Loos ¿ Prittag Anlage von Zwischenwerken ober- und unterhalb Beichau, Doberwiß und AuUpalt. S Buhnenreparatur im Kreise Glogau 2 AETCtaDE Januar 1876.

D s Laufende |

v

I NEE I

6000 4000 4000

e n. Glogau, den 10.

HSolzverkauf iu der Oberförsterei Laudeck W/Pr. Montag, den 24. Iauuar cr., Meor- gens 10 Uhr, sollen in Landeck W/Pr. circa 1500 Stück Kiefern Bau- und Nußzholzstämme unter den gewöhnlichen Bedingungen öffentlich ver- steigert werden. Die Hölzer liegen größtentheils unweit des flößbaren Küddowflusses und können vom 18. d. M. ab in den Schlägen besidtigt werden.

Landeck W/Pr., den 9. Januar 1876.

Der Oberförster.

110329]

E D Wiehmannsdort bei Kröpelin in Meeklenburg. Die Auktion wird am 25. Januar 1876 Mittags 12x Ubr abgehalten. Es kommen Rambouillet- Zeitbêcke zum Verkaufe, und stehen die Thiere zur

Besichtigung bereit. / l ats Baron C. vou Biel.

332 : Am Sonnabend, den 29. Iauuar cr., Nach- mittags 2 Uhr, sollen Seitens der unterzeichneten Fortifikation auf dem Festungs-Bauhofke verschiedene Meß- und Nivelliriustrumente öffentlich mei- bietend gegen soglei baare Bezahlung in Reichs- münze versteigert werden. Die qu. Instrumente liegen jeden Tag zur Ansichtnahme bereit. Torgau, den 11. Januar 1876. Königliche Fortifikation,

326 i y Dietitan, den 25. Ianuar cr., Bormittags 10 Uhr, werden im Küsel'ichen Gasthofe hierselbst

ca, 1000 Stück Kiefern Bauholz, 50 Eichen Nutzenden, 6 . Birien 00.

e e O -" r . aus den Jagen 134. 150 und 159 der Oberförsterei Meistbictenden verkauft,

wozu Kauflustige an dem gedachten Tage mit dem

Regenthin öffentlich an den

100 T 200

200. | 200

200 | 200

300 .| 400 |

D 207 N 20 20

2 29 20

 30 30 20 30

200

400 —- 100 300 100 200

500 100 | 300 E 100 300 300

a 800 800 400

Ill wooanxl ar

300 150 150

20 15

orer l

Der Königliche Baurath. Lange.

15

Donnerstag, den 27. Iauuar cr., Vormittags 11 Uhr, in das Bureau des Unterzeichneten anbe- raumt, woselb die bis dahin eingegangenen und gehörig beschriebenen Offerten eröffnet werden. Kostenanshlag und Bedingungen liegen während der Dieaststunden zur Einsicht auf, können auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Berent, den 9. Januar 1876. i

Der Königliche Kreisbauweister.

Huurath.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Ausloosung vou Schuldverschreibungeu der PVaderboruer Tilgungs-KFasse. In dem am heu- tigen Tage zur Ausloojung von Schuldverschrei- bungen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Jadecborner Tilgunzs-Kasse für das Halbjahr vom 1. Januar bis ult. Juni 1876 bierjelbst abgehal- tenen Termine sind folgende Apoints gezogen wor- Nr. 248 780 898 922 990 1124 1663 1678 1684 3013 3369 3510 5750 5825 6136 7556 8480 9156. 2) EiAtt. B. à 1200 Mark (4090 Thlr.) Nr. 592 1530 1605 1771 1864 1922 2426 2606 3186 3188 3380 3794 4051 6611. 3) Litt. ©. a 900 Mark (300 Thlr.) Nr. 110 299 335 2065 2886 3305 4163 4350 4971 5655 6388 6846 8760. 4) Litt. D, à 600 Mark (200 Thlr.) Nr. 163 262 €00 2480 27729 3248 3402 3621 4621 6862 6874 6879 8297 8963. 5) Litt. E. a 300 Maxk (100 Thlr.) Nr. 2252 2259 2258 9795 2930 3321 3351 3774 4914 4960 5359 5542 6944 7045 T7714 7716 7881 7885 8115 8456 8473 8853. Diese Schuldverschreibungen werden den Besißern zum 30. Juni 1876 hierdurch gekün- digt und erfolgt die Zahlung der Kapitalbeträge und der halbjährigen Zinsen pro 1. Januar bis ult, Juni 1876 je nach der Wahl der Interessenten ent- weder: 1) durch die Rentenbank-Kasse bierselbst in den Vormittagéstunden von 9 bis 12 Ubr sofort gegen Zurülicferung der ausgeloosten Sc{uldver-

r L

6799

©

\hreibungen im courtfähigen Zustande, oder 2) durch die Königliche Steuer-Kasse I. in Paderborn binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im cours\ahigen Zu-

Bemerken hiermit eingeladen werden, daß die Zah- is 150 A segleih ganz, bei aber mindestens mit dem vierten sofort erfolgen müssen und die fonftigen Bedingungen im Termin bekannt gemacht

C. 9/1.)

lungen bei Käufen bis größeren Kausen

Theil des Kaufgeldes

werden, R Regenthin, E E D . Rit

[335] Submission« Die für den hiesigen werdenden Ofen 2c., und zwar: a. 12 Stück mit weißen Kachely, b. 43 Stück mit bunten Kacheln, c. 8 Stück Kechheerde von bunten Kacheïn, d. 11 Stü eiserne Ofen, inkl. Seßen und

vergeben werden. Tonnerstag, den

8 Uhr, in das Diensftlokal des Unterzeichneten an- beraumt, woselbst der Kostenanschlag und die Bedin- Dienststunden zur Einsicht auf-

gungen während der liegen. S Berent, den 9. Januar 1876. : Der Königliche Kreisbaumeister. Huurath.

[336] Submission.

{lagt zu 10,511 M. mission an geeignete Termin hierzu is auf Dounerstag,

eroffnet werden.

Kostenanshlag und Bedingungeu liegen während fönnen auch

der Dienststunden zur Einficht auf und gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Berent, den 9. Januar 1876. Dex Königliche Kreisbaumcister. Huurath.

[337] Submission.

Die Sclosserarbeiten zum Neubau des Schul- lebrer-Seminars zu Berent, veranschlagt zu 3741 M,

Seminarneubau erforderlich

allem Zubehör, verans{lagt mit 7437 M41, sollen an einen geeigneten Unternehmer Submissionstermin bierzu ist auf 27. Ianuar cr., Bormittags

Die Ausführung der Tijschlerarbeiten zum Neu- bau des Schullehrer-Seminars zu Berent, veran- } » 75 -, toll in sffentlichher Sub- Unternehmer vergeben werden. den 27. inliefern Ianuar cr., Vormittags 10 Uhr, ia das Bureau Original-Obligationen und aller später fällig wer- des Unterzeichneten anberaumt, woselbst die bis da- hin eingegangenen und gehörig beschriebenen Offerten ]

stande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der von der Steuer-Kasse darüber einstweilen aus3gestellten Empfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geldbetrag ifl außerdem von den Präsentanten der Schuldverschreibungen nach einew bei den genannten Kasscn in Empfang zu neb menden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1876 bört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf und müssen da- ber mit denselben die zugehörigen Zinscoupons Serie X. Nr. 4 uebst Talons unentgeldlih zurüdck- gelicfext werdeu, widrigenfalls für jeden fehlenden Couvon der Betrag desselben vom Kapitale zurück- | behalten wird. Münster, den 15. November 1875.

falen uud die Rheinprovinz,

O S LOOUNRDIE B. Nr. 81.375. 498. 669.821, 847.

849.961. 1128. 1136, 1348.

1449. 1884 1952. 1981... à C, Nr. 275. 622, 710. 898. 009, 1001. 1036. 1053. 1296. 1434 1579, 18/2. 2192 2617. 2939. 3092. 3130. E S 187 138 168, 402. (A 947. 1320.1371.1477.1586. à

»

Y

D, ME,

vom 1, bis 15. Juli 1876, gegen Einlieferung de

denden (Coupons, finden:

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder

bei Herren Mendelssohn & Ca.,

in Hamburg bei Herren Haller Söhle & Co.,

in Lübeck an der Stadtkasse,

14204. 1420b. 1488a. 1488b. 1492a. 1492b. 1662a. 1662b. 1763a. 1763b. à 500 Thlr.

1831c. 1831d. 1831e. à 200 O L a e oe

und haben die Inhaber dieser Obligationen die Rük- zahlung der verschriebenen 1876 zu gewärtigen, jem “au Namen außer Cours geseßten Obligationen rechtsgültig quittirt und mit hinlänglicher Legitimation des Jn- habers versehen, mit allen nicht fällig gewordenen Zins- coupons und den ausgegebenen Talons,

wordenen Zinêcoupons vom 15. Juni d. Is. ab bei

Königliche Direktion der Fienteubank für West-

11901. I L Lübcckische Staats-Anleihe vou 1850. Folgende Obligationen diefer Anleihe sind in Gegen- wart von Notaren heute auêgelooset worden, als: Lit. A. Nr. 364. 381, 518, 709. 734.

500 Thlr.

200 Thlr.

100 Thlr. Die Eixlösuna dersclben wird an den Werktagen

nach Wahl der Inhaber statt-

Litr. B. Nr. 1238a. 1238b.

6,000 Thlr. = 18,000 Litr. C. Nr. 1831a. 1831b.

1,000 Thlr. = 3.000 M 29,000 Thlr. = 87,000 M

Summen zum 1. Iulius zu welhem Zwecke die auf

3, und die auê- geloosten au porteur Obligationen gleichfalls mit den auêgegebenen Talons und den nicht zahlfällig ge-

der Großberzoglichen Reluitions-Kasse in Schwerin einzureichen sind, wogegen der Nominalbetrag der ausgeloosten Obligationen von gedachter Kasse ge- zahlt werden wird. : Zugleich wird der Inhaber der au porteur Obli» gation Litr, A. Nr. 702 darauf aufmerksam ge- macht, daß solche Obligation am 8, Januar v. Is. ausgelooft und ihr Betrag seit dem 1. Julius v. Is. zinsenloes bei der Großherzoglichen Reluitions - Kasse deponirt ist. 1 Schweriu, den 7. Januar 1876. 2 Großherzoglich Mecklenburgische Finanz-

Ministerium,

v. Bülow.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[318] Bekanutmack{Guug. Die verwittwete Senior Iohanne Sophie Herbeck, geb, Philippi zu Scaafftaedt hat in ihrem am 19. Januar 1764 publizirten Testamente ein dreijähriges Stipendium für Söhne der Herbeck- oder Philippischen Familie, welche studiren

Kyritz, den 6. Fauna 1876.

er Magistrat. Allgemeine

[341] Deutsche Daniel B TNMErRAgE- Sas:

erin,

Die Mitglieder unserer Gesellshaft werden hier-

mit gemäß S. 14 des Generalversammluug auf

1)

2)

3) 4)

[116]

wollen, gestiftet, welhes jührlihz 50 Thaler beträgt. - e Abkömmlinge der Familie Herbeck oder Philippi, welche sich zum Genusse des Stipendiums quaii- fiziren, werden aufgefordert, fich bis zum 1. Iuli 1876 hier zu melden und ihre V rwandtschaft nach-

weit nach der Stiftungé-Urkunde verfügt wird. Mers-burg, 31. Dezember 1875, : Königliches Kreisgericht. Il, Abtheilung.

Etwaigen Bewerbungen qualifizirter Medizinal-

(325]

a, im Personen-Verkehr . b. im Göter-Verkehr . . «

Für dieselbe Zeit im Jahre 1874

Vom 1. Januar bis 31, Dezember 1875 Ur dieselbe Zeit 0E « « +

Im Betriebe sind 919 Kilometer. Berlin, den 12. Januar 1876.

dem englishen Journal „Engineering““, „L'Industrlale“, der polnischen „Techn.

Die „Polyt, Zeitung“

erworben, welche besonders den Schritten der S1 dieselben frisch ihren Lesern vorzuführen, Alle Geb tungen hin beleuchtet, die Textilindustrie Spezialjournal reihhaltiger möglich ift,

anlagen, Gaébereitunz,

Empfehlung der „Polyt. Zeitung“ Seitens der wir ferner die Beachtung, welche der Geschichte, | durch die „Polyt. Zeitung“ zugewendet wird, 10

daß diese Gebiete in keiner

der unparteiischer Kritik.

Schatz an Abbildungen ermögliht wiederum . 19 Richtungen hin an Reichaltigkeit gewinnt.

Inhaltes gezogen. Der Jahrgang IV. wird

in größerer Vervollkommnung der eingehender zu arbeiten.

Moriß Müller, / Dr. M. Weigert u. v. a.) seßt uns in den

zu werden. r

Im Jahrgang das beste Zeichen für die Der

an der leßteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Die

Juli 1876 erhoben sind, werden eingelöset. Ueber den Fäligkeitstermin hinaus werden d ausgelooseten Obligationen nicht weiter verzinjet. Lübeck, den 3. Januar 1876.

sollen in sffentliher Submission an geeignete Unter- und ist hierzu Termin auf '

nehmer vergeben werde?

Das Finanzdepartemeut.

Obligationen, deren Beträge bei genannten

Bankhäusern in Berlin oder Hamburg nicht bis 15. j später nur in Lübeck Beschreibung und Abbildung

, hohen Bedeutung des Ausstellungswesens für

| werden.

| folgenden Jahrgang 1876 die auéführlichste

ie erfahren.

zuweisen, widrigenfalls über das Stipendium ander- ?

! neralbäder für Herren und Damen.

Statuts zur ordentlihen

Sounabend, deu 29, Ianuar 1876, Bormittags 10 Uhr,

in unserem Geschäftslokale in Berlin, Wilhelmstr. Nr. 9, eingeladen.

Tagesorduung. Rethenschaftsbericht der Direktion und Erthei- ay E für den Rechnungsabschluß pro ;

Bestätigung der Entlassung des bereits aus dem Vorstande getretenen Herrn Sommer. Ergänzungswahl zum Verwaltungsrath. Antrag des im Königreiche Polen wohnenden Mitgliedes von Morawsti: „Beschlußfassung über Entschädigung der Mitglieder der Gefell- schaft im Königr:iche Polen, welhe im Jahre 1875 dur Hagelschlag gelitten haben.“ (An- merkung der Direktion: Schadensansprüche sind theils wegen Bestechungsversuche bei der Tara- tion und theils wegen widerrechtlichen Aneignens der Schadensakten gelegentlich der angeordneten Revision abgelehnt.) Entscheidung über zweifelhafte Entshädigungs- ansprüche einiger Mitglieder. Beschlußfassung über einen Antrag wegen Be- willigung von 1500 Mark an Herrn Levenftein wegen im Jahre 1874 angeblich gehabter Mühe- waltung und Auslagen. (H. 1120) Der Berwaltungsrath.

Aduiralsgartenbad. Friedrichstr. 102.

Täglich russ, xôm., Wannen-, Douche- und Mi-

Wochentags

! von 9—8, Sonntags von 9—12 Uhr. Ruff. u. rôm.

B

äder für Damen: Dienstag und Freitag Vormittags.

* [324]

î f

| sende solche * und von 10 Æ (Auslage-

Sm Besitze sicherer Hausmiitel gegen

Brust- und Magenleiden, Hämorrhoiden, Ruhr :c. (cpt, 571/1.)

gegen Einsendung eines Krankheitsbildes

und Bemühungsgebühr)

icleunigst franfo zu A.“ Dobbrick in Eichfelde

° ® . -

landes, beginnt mit dem ersten Januar 1876 ihren vier ( hat sich seit ihrem Bestehen pielseiti die ver schiedenen Branchen der Technik aufmerksam und eingehend beobachtenden und berüdsihtigenden Zeitschrift

Erfindung und den Resultaten der Praxis \chnell folgt, um

Personen um Verleihung der Kreis-Physifatsstelle bei Wirsiß, Regierungsbezirk Bromberg.

Rumänische Eifenbahneu-Aktien-Gesellschaft.

Einnahmen für die Zeit vom 3. Dezember bis

31, Dezember 1875. _ ._Frcs. 362,087 E 994,025 916,112

LLOZE Srcs. 195,512 Frcs. 13,177,216

11,724,622

Frcs. 1,452,994

. . . . « . . . . . . Summa Ïrcs. pro 1875 weniger

pro 1875 mehr

Der Vorstand.

V, Jahrgang. Die „Volytechnische Zeitung“, redigirt von Dr,

dem belgishen „Moniteur lodustriel belge“, dem italienis{ch2n Revue“ und anderen

Hermann Grothe, in Relation mit

technischen Zeitschriften des In- und Aus-

ten Jahrgang.

den Ruf einer vielseitigen und die ver-

icte der Maschinenfabrikation werden na allen Rich-

Direktor Franz Büttgenbach, Direktor Dr. Oscar G. Colombo, Prof. Horvath, Prof. F. Clement, P ber-Fngenteur Fiensh, Ingenieur Scheer, zen l r.-Sefr j Stand, den verschiedenen Gebieten gleichmäßig gerech:

dige Behandlung, die chemische Technologie und Chemie, die Wissenschaften der n, Feueru Papierfabrikation werden in ihren neuesten Fortschritten betrachtet, die crschöpfende Axt und Weise der Publikationen über das Telegraphenwcsen und die pneumatishe Transmission hat zur General-Direktion der Telegraphie geführt. Statistik und der Literatur der technischen fönnen wir mit Recht das anderen techn. Ziitschrift mit gleicher Aufmerksamkeit behandelt werden. „Polyt. Zeitung“ hat im Jahrgang 1875 gegen 130 tehnische Bücher besprochen, und zwar in eingehen-

Mit Eifer hat die „Polytechuische Zeitung“zèaher die Hand

an Reichaltigkeit den früheren Jahrgängen niht nachstehen, vielmebr Ausstattung und Jllustration dahin streben, berf Die große Anzahl der Mitarbeiter (unter denen wir nennen Direktor A. Lohren,

Schrader, rof. M. Rühlmann,

Bei mehrfacher Wiederholung entsprechender Rabatt. oder ganzen Jahres nach Vereinbarung mit dem Herausgeber.

Endlich weisen wir auf die eingehenden Berichte hin, die nationalen und internationalea Ausftelunzen vor, während und nah | s Industrie und Handel Ausdruck zu verleihen und gerecht ¿zu Die Philadelphia-Auéstellung hat bereits im Jahrgang 1875 in ihren l der Ausftellungépaläste ausführliche Berückfichtigung gefunden. Sie Beleuchtung dur Originalberichte von Ort und Stelle aus Diese Berichte werden den eshöpfeudsten Rapport bilden über Philadelphia-Ausstel[ung, begleitet von zahlreichen trefflichen Abbildungen. i : (115/1,) widcklung amerikanisher Technik dürste dieser Bericht der „Polytehnishen Zeitung Technik von arößter Wichtigkeit sein, auf welche aufmerksam zu machen

findet eine so cingehende L erücksichtigung, wie es faum einem das Eisenbahnwesen erfährt durch häufige Referate eine vollftän-

Motoren, Feuerungs-

Betrachten Wissenschaften Zeugniß in Anspruch nehmen, Die

Dem Text, der ev. 14—2 Bogen einnimmt, sind sehr zahlreiche, eingedruckie JFllustrationen bei-

gefügt. Die Zahl der SFlluftrationen im Jahrgang 1875 beläuft sich i Abkürzung des Textes, 1

auf mehr als 1000. Dieser reiche o daß die Zeitschrift dadurh nach

elspolitik in den Bereich ihres

noch übersichtliher und

Prof. Zetsche, Prof. A. Hörmann, Prof. Direktor A. Pútsch, Ingenieur

Sngenieur Dittmar, Telegr.-Sekret. Sack,

Abonnement

Halbjährlich 12 Mark. Jährlich 24 Mark. 1875 füllten die Inserate durchschnittlich / Ausgiebigkeit des Jnsertionstheiles der „Polyt. Zeitung“. : Jnsertionéspreis beträgt 30 Pfennige per 4 gespaltene Petitzeile oder deren Raum.

in jeder Nummer 13—15 Seiten,

Annoncen für die Zeiträume eines halben

welche die „Polytechnische Zeitung" über ihrem Statthaben giebt, um der

Präliminarien und dur Sie wird im

die technishen Gebiete der Bei der überraschenden Ent- für unjere deutsche faum nothwendig erscheinen mag.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1: 10.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungea in den Handels- und Zeichenregiftern D erdsentlicht:

1) Patente,

i Berlin, Donnerst

N V6 E: e Font t-Cermine,

3) die Vakanzen - Liste der dur ilitär-Anwärter zu beseßenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter, E

5) die Uebersicht der anstehenden Subhaftationstermine,

6) die Berpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

ag, den 13. Januar

1876.

7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Subm.ssionstermine 8) die Tarif- und Fahrplan-Veränderuugen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der Haupt-Eifenbahn-Verbindungen Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampf\chiff-Verbindungen mit transatlantishen Ländern,

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

D C tf N of : E - f T 7 es N a —— Es Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au die im §. 6 des Gesetzes über den Markenshuß, vom 30, November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veroffentliht werden, eriheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutsche Reih. x. n;

Das Central-Handels-Regifter für das Deutshe Reich fann durch alle Poft- Austalten des Jr- und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW.,, S inigaraLertiraße 100 ind ‘alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW,, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Hausiren, Wanderlager, Auktiousbetrieb. E

Der Berichterstatter ging darauf seinerseits auf die Materie ein und bemerkte 1) bezüglich des Hau- sirens, daß der Reichstag des Norddeutshen Bun- des bei der Berathung der Gewerbeordnung das Hausirgewerbe zwar nach mehreren Richtungen hin mit gejeßlihen Schrauken umgeben und in Bezug auf die Eigenschaften der Personen, welche die Be- rechtigung dazu erlangen wollen, wesentlihe Be- \{chränfungen ancenommen habe, um den mit dem Gewerbe verbundenen Bedenken zu begegnen, daß aber die Geseßgebung das Hcusiren als einen wich- tigen und uüßlichen Zweig des Gewerbebetriebes überhaupt anerkannt habe. Die Petitionen mit Ausnahme der Leipziger Gegenpetition ftellen nun zwar das Hausiren als ein Gewerbe dar, welles auf de ann Sette Den Hausfirer der Eefahr der Demoralisalion ausfeße, dem Publikum Nichts nüße, wenn nicht durch unterlaufende Täuschungen benachtbeilige, dem ständigen Gewerbebetrieb aber großen Schaden zu- füge, ja seine Exiftenz gefährde; doch führen fie irgend wel(ze Nachweise zum Beleg dieser Behaup- tungen nicht an, während gegen Betrügereien, die beim Haufiren manchmal unterlaufen mögen, wie ja auch beim ständigen Gewerbebetrieb, die einzelnen Vorschläge, die Petenten für eine Abänderung der Geseßzgebung machen, keinen Nutzen haben könnten.

Was im Besonderen den unter A. la. wiéder- holteu Antrag betreffe, so enthalte er den Vorschlag einer Besteuerung, die von vornherein niht Steuer- zwecke verfolge, sondern das Hausirgewerbe dur vexatorische Maßregein ershweren solle. Es sei aber nach den allgemeinen Rechtsxegeln unzulässig, bei der Umlegung einer Steuer 1 den Grundsäßen der NBerhä!tnißmäßigkeit der Steuer zum Steuerobjekt und der Gerechtigkeit gegen den Steuervflichtigen abzugehen, so daß eine offenbar vexatorischhe Steuer

\{on durch diese Betrachtungen ausgeschlossen werde. Uebrigens wie groß auch die Verschiedenheit in der Besteuerung des Hausirgewcrbes in den einzel- nen deutschen Gebieten sei, so unterliegen doch die | Hausirer allenthalben der Steuer, und tragen ihren | vollen Theil zu den Staatélasten bei; soweit es sich | aver um Gemeindeumlagen handele, fei nicht zu | übersehen, daß die Hausirer dort, wo sie ihren stän- | digen Wohnsiß haken, auch zu den Gemeindesteuern j herangezogen werden; es beftehe mithin zu ihren Gunsten fkeinerlei Steuerfreiheit oder Erleichterung, die eine weitere Besteuerung des Hausirgewecbes recchtfertigen könne.

Da hierbei erwähnt worden, daß im Reichstage des Norddeutschen Bundes während der Session von 18709 eir.mal der Antrag eingebracht worden sei, daß die in den einzelnen Bundecstaaten von dem Ge- werbebetricbe im Umherziehen zu entrihtenden Ab- gaben nach cinheitlicer Ordnung als Bundesfteuern zu erheben sein möchten, so entgegnete der Bericht- erstattec, daß das Reich bisher das Recht der direk- ten Besteuerung noch nicht keansprucht habe und daß die Petitionen jedenfalls den Anlaß zu einer solhen Maßregel nicht bieten, daß übrigens die Be- steuerung des Hausirgewerbes jeßt schon, wie gesagt, bestehe, und daß man nicht vorausseßen könne, daß eine neue, nunmchr vom Reiche erhobene Steuer auf die etwaigen mit dem Hausirgewerbe verbunde- nen Uebelstände anders wirken würde, als die jeßi- gen Landeésteuern.

Der zweite Antrag (oben unter A. 1b.), daß für die Berechtigung zum Hausiren ein höheres Lebens- alter als das 21. Jahr verlangt werden solle, er- seine schon um deswillen sahlich unbegründet, weil Niemand behaupten werde, daß das Alter, mit wel- chem das Gesetz den Eintritt der vollen Rechts- fähigkeit verbindet, zum Hausiren nicht genüge, wäh- rend doch gegen die Möglichkeit von widerrechtlichen Handlungen fein Alter {chüße; wobl aber habe die Gewerbeordnung unerwasene Personen dur die bei 21 Jahren gezogene Altersgrenze von den Ge- fahren eines berumziehenden Lebens fern gehalten. Wenn in den Petitionen mehrfach geäußert werde, daß die Vorschrift des §. 62 der Gewerbeorduung von der Verwaltung nicht richtig gehandhabt werde, und daß häufig Kindec unter 14 Jahren dem Ver- bot zuwider in der Begleitung von Hausirern ges troffen werden, so uchten sich die betreffenden Be- {werden gegen die zuständige Verwaltungsbehörde, über welhe im einzelnen Falle bei der vorgeseßten Landesbet örde Beschwerde zu führen wäre.

Das gleichsam als Clausula salutaris beigefügte Gesuch A. 1 c. das Hausirgewerbe überhaupt auf das geringste Maß zu beshränken, bedarf nah den oben argeführten allgemeinen Gesichtspunkten, von welchen aus die Geseßgebung an die Regelung des Hausirgewerbes gegangen t, und welche auch weder nach den Ausführungen der Petenten noch sonst als unrichtig sich darstellen, keiner besonderen Widerlegung.

Unter A. 1d. wird von den Petenten gebeten, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung über das Haufiren von Nichtstaatsangehörigen angemessen ab- geändert werden, d. h. nach der Gesinnurg der Pe- tenten ausgelegt, das Hausiren Ausländischer wesent- lich bes{chränkt werde. Die Petition B. beantragt,

| dasselbe wünschen mehrere der Petenten der Gruppe

D. Der Hinweis auf die Krainer und Slovaken, die im Reiche hausiren, auf ihre ungenügende Klei- dung unv ihre Armuth, giebt dieser Bes&werde Über den jeßigen thatsächlihen Zustand einigen Anhalt, und es fann zugegeben werden, daß die Verwaltungs» behörden vielleiht zu willig die Hausirezlaubniß an Ausländer verleihen. Sie ganz auszu- schließen, sheinen die nächstkiezenden internationa- len NRülsichten zu verbieten, während die Ge- werbeordnung nicht weiter geht, als

rath mit Befugniß auêgestattet hat, die nöthigen Bcstimmungen zu treffen. Nach der Aus- lafsung des Herrn Kommissars des Reichskanzler- Amtes ist die Reichéregierung jeßt beftrebt, gleich-

mäßige Regeln für die Zulassung von Ausländern |

zum Hausirgewerbe t ucchzuf? ibren getretenen Uebelständen du: ch ee kungen entgegenzutreten. eher Berußigurg fassen, als in den Petitionen thatsächlihes Material, auf Grund defsen man be- stimmte Fälle zur Beschwerde zu ziehen vermöchte, nicht beigebracht sei, die Geseßzebung aber, wie ge- zeigt, an etwaigen Féthlgriffen der Verwaltung keine Schuld trage.

2, Bezüglich der Wanderlager machte der Berichterstatter in erster Reihe darauf aufmerksam, daß die bei den Petenten herrschende Ansicht, wonach die Jnhakter von Wanderlagern recht-

"nd den zu Tage

lih als Hausirer zu betrachten seien, sih nicht be- | Denn das thatsächliche Verhältniß, |

gründen lasse. daß ein Gewerbetreibender den Verkauf von:Wagzen an einem bestimmten Ort nur auf eine kurze Zeit

ausübe, und dann dasselbe Geschäft wieder nur auf | eine kürzere Zeit an einem andern Ort wieder be- | ginne, ftelle sih jedesmal an dem Ort, wo er ein | S. 14 der |

stehendes Gewerbe in Gemäßheit des S

Gewerbeordnung anmelde, und mit dem Gewerbe, im vorliegenden Fall dem Verkauf von Waaren, be- ginne, als stehendes Gewerbe dar, und es sei dies

auch die von den Inhabern der Wanderlager für |

Form, soweit S. 42 der stehendes Geschäft sie mit ihrem Wander- Zweigniederlassung

auf

gewählte des S

ihren Gewerbebetrieb fie niht auf Grund ordnung bereits ein fißen und dort, wohin sie lager si wenden, nur eine anmelden. Es sei auch jeder Versuch, Wege der Geseßzebung daruber, ob der anmeldende

N

die Dauer das angemeldete Geschäft an dem Vret, |

wo er es anmeldet, auëüben wolle, einzuführen, mit

dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gänzlich unver- | gerade |

einbar, da das Wesen der Gewerbefreiheit darin bestehe, daß Jeder sein Gewerbe dort, wo er cs für gewinnbringend hält und ]o lange,

nehmigung oder Verfügung der Behörde auéüben fann. Anwendung des IIlI, Titels der Ge-

ns 5 C

werbeordnung aber sei jedes Mal durch Begründung |

einer gewerblichen Niederlassung, wozu es nur der

Auzeige des §. 14 derselben und des wirklich betrie- !

benen Geschäfts bedürfe, ausgeshlossen. Mit der Voraué seßung der Petenten, welche die Inhaber der Wanderlager gleich den Hausirern behandelt wissen wollen, falle auch die rechtliche Begründung ihrer Anträge zum großen Theile hinweg.

Stelle sich hiernach heraus, daß der prinzipale Antrag der Petenten, die Wanderlager ganz zu ver- bieten (vergl, A. 2a, C. 1. D) unmöglich beachtet werden fönne, so bleiben die speiellen Vorschläge zu prüfen, welche nah der Absicht der Petenten die Wanderlager angemessen einschränfken sollen, diz die Petitionen aus Glauchau und Kiel unter B. 2a. b, und C. 1 am besten zusammenstellen. Es wird verlangt, erstens, daß die Jnhaber von Wander- ; lagern bei deren Ankündigung keine anderen Be- ! zeihnungen gebrauchen sollen, als ihre aus ihrer

Legitimation ersichtlihen Firmen. | In diesem Punkte sei zunähst zu erwägen, daß, wie oben ausgeführt, die Gewerbepolizei- | behörde des Ortes, wo ein Inhaber eines Wander- ! lagers sich zum stehenden Gewerbebetrieb als | Händler angemeldet hat, rechtlich nicht in der Lage sei, gegen denselben anders vorzugehen, wie ' gegen jeden anderen Gewerbetreibenden , daß also ; gegen ihn, da er wohl stets als Kaufmann zu be- | handeln sein werde, die einshlagenden Vorschriften des Handelsgeseßbuchs zur Anwendung kommen. Der ; Artikel 16, Schlußsaß des Handeltge)ebuchs gestatte | aber auédrüdcklich Zusäße zur Firma, welche zur ; näheren Bezeichnung des Geschäfts dienen und sonach | fönne von der Verwaltungsb.hörde der Gebrauch von dgl. Beisäßen, mögen sie auch offen den Cha- rakter der Reklame und Marktschreierei zur Schau | tragen, nicht gehindert werden. Sollte der Jnhaber | des Wanderlagers nicht als Kaufmann anzusehen | sein, so würde das seine Lage nur verbessern, da j dann die Beschränkungen des Handelsgeseßbuchs | auf ikn in Betreff der Firma nicht Anwendung ; leiden. Auch hier trete deutlich hervor, daß die |

Nu daß sie den | Landesbeböorden erlaubt, an Ausländer nah dem | jedesmaligen Ermessen der Behörde die Hausir- | erlaubniß zu ertheilen, und überdies den Bundes- | deshalb |

L ¡eeignete Einschrän- | Hierbei kéane man um 10 |

Gewerbes | bes |

O l ersuc uf dem eine bebördliche Prüfung | Gewerbetreibende auf |

cs l als er | seinen Vortheil dabei findet, ohne jede weitere Gee |

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L Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Das Abonnement beträgt l (A 50 H Z für das Vierteljahr.

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BK L E V6 1d,

| vom 1. November 1867, welcher den Gzmeinden Ablauf von drei Monaten zu erheben , davon, daß, wie mehrfah ausgeführt, kein rechtlihes Merkmal bestehe, an welchem man das Geschäft Les Wanderlagerunternehmers, sobald er ein stehendes Gewerbe angemeldet, von einem anderen |tehenken Geschäft zu unterscheiden im Stande wäre. Dazu aber die Freizügigkeit durch bung des beregten §. 8 des Gesetzes 1, November 41867 wieder wie früher von dem Belieben und den fisfkalischrn Neigungen der Gemeinden abhängig zu machen, liege in de

Absicht der geseßgebenden Gewalten. Es sei auch nicht zu vergessen, daß der Vorschlag der Petenten | für die meiften deutschen Gemeinden, da fie Um- | lagen vom Gewerbebetrieb nicht erheben, ohne Wir- kung schon aus diesem Grunde bleiben müßt».

Der Vorshlag endlih, die Wanderlager auf die | Jahrmärkte zu beschränken, scheitere wiederum an der rehtlihen Unmöglichkeit, in der die Verwal- | tungsbehörde sich befinde, rechtlich festzustellen, was | schâft als solches zu bezeihnen. Soweit Petenten die Ausländer von diesem Gewerbebetricb aus- | geschlossen haben wollen, so stehe ihnen nicht einmal

| der §. 57 dec Gewerbeordnung insoweit, wie beim | | Unrecht

Hausiren zur Seite, da für den stehenden Gewerbe- | betrieb, unter welcher Form die

gen gleichgestellt seien,

Der Abg. Dr. Oppenheim 735, 73s überreicht und war in der Kommission zu deren Verhandlung erschienen, um dieselben zu be- fürworten, soweit sie gegen die Wanderlager ge- rihtet waren. Er machte auf das Gemeinschädliche dieser sehr verbreiteten Geschäfte aufmerksam und gab zu erwägen, ob nicht auf dem Wege der Be- | steuerung dem Uebel entgegenzuwirken sei, entweder

indem man verschiedene Kategorien der Haufirsteuer allgemein einführe und die Wanderlager einer höher besteuerten Kategorie des Hausirgewerbes unterwerfe, | | oder indem man von jedem anziehenden Wander- lager alébald die den fest angesessenen Gewerb- treibenden auferlegte Gewerbesteuer für einen be- | stimmten Zeitraum voraus erhebe. Doch konnte er | | sich nit verhehlen, daß der leßteren Maßnahme ernsthafte rehtlihe Bedenken entgegenstehen.

_ Der Berichterstatter hob dagegen den schon au®sge- führten Umstand bervor, daß der Begriff des Wan- | derlagers rechilich nicht feftzustellen sei, daß thatsäch- lih die Wanderlager unter der Form des stchenden Gewerbebetriebes gehalten werden und daß fie nur dann unter das Hausirgewerbe fallen, wenn, was

nicht vorkomme, der Inhaber des Wanderlagers } : gedachte persönlihe Anspru auch nicht auf Aus-

etnes ;

sich auf seinen Hausirschein zur Auëübung Gewerbes berufe; daß abec dann von der von ihm vorgeschlagenen Steuer Alles das g-lte, was | die besondere Besteuzrung des Hausirg?werbes oben ! gesagt worden. Uebrigens sei auch thatsächlich im i Wege der Besteuerung eine Einschränkung der Wanderlager am wenigsten zu erwarten, da ! | dieser Gewerbebetrieb an sich {hen mit außer- i j gewöhnlichen Spesen, als dem Leben des Un- ternehmers im Gasthaus, der theueren Miethe, den Trausportkosten für die Waaren verbunden und darauf eingerichtet sei, eine Erböbung der Spesen dur eine Steuer also voraussichtlich leicht abhalten | werde. | E E E O n 2s J Ueber die retliheS tellung des Bankiers! als Einkaufskommissionärs von Börsen- papieren zu seinen Kommittenten, insbesondere über die Dispositionsbefugniß des Bankiers über die f von ihm im Auftrage eingekauften Effekten hat das j Reichs-Ober-Handelsgericht, T. Senat, in | einem Erkenntniß vom 27. November d. I. eine sehr wesentliche Entscheidung gefällt, der folgender j Fall zu Grunde lag. Particulier B. zu Breslau | beauftragte Ende 1872 das Bankgeschäft der Bebr. X. } daselbst zum Einkauf von 15000 Thlr. Diskonto-Bank- } aktién, welhe 3. Z. einen Cours von 138 hatten. j Nach Ausführung dieses Auftrages machten Gebr. X. j dem Particulier davon Anzeige und erklärten, die j Aktien als Depot bis zur Zahlung ihres durch den ; Einkauf entstandeneu Guthabens zurückzuhalten. Einige Zeit darauf, als noch die genannten Aktien i hoh im Caurse standen, verfauften Gebr. X. eig n: | mächtig dieselben und erst viele Monate später, als j die Aktien bis auf 65 gefallen waren, forderten ;

j |

î

j

| fie den Particulier zur Regulirung des Geschäftes

auf. Entweder sollte diefer gegen Zahlung des ? Guthabens der Gebr. X. (150 mal 138 Thlr. nebst Zinsen und Provision) Aktien zu jenem Betrage ? (niht in specie fondern in genere) ausgeantwortet erhalten, event. den zeitigen niederen Cours (65) i vergüten. Damit erklärte sih jedoch B. nicht ein- j verstanden, weil die Gebr. X. die Depotaktien j (d. h. die für Rehnuug des B. zum Course von 138 eingekauften und als Depot zurückbehaltenen Diskontobankaktien) ohne seine Einwilligung zum

Antrag stoße fih an §. 8 des Freizügigkeitsgeseßzes !

untersagt, von den Angezogenen Ortsabgaben vor j abgesehen ;

| Gutes

Aufhe» vom

en a ) ? n Peti- | tionen kein Grund vor und liege gewiy nicht in der !

i Herausgabe E | tungs be : ! ustellen, was ; Courswertihe zur Zeit der Abforderung zu haften 2c.“ | ein Wanderlager sei und im einzelnen Fall ein Ge- ;

tr l Wanderlager regel- mäßig auftreten, die Auéländer den Reichsangehöris |

i des: H. G. B. hatte die Petitionen ; ! sionâr für Verlust oder Beschädigung

| und je lange er Depositar ist. | trifft | fommissionâr zu, | hat. Wie bereits in früheren Entscheidungen des Reichs-

über |

| Kommissionär

das Hausiren der Ausländer ganz zu verbieten, und

Petenten innerhalb des Rahmens der Gewerbefreiheit | Zwecke eigener Spekulation zu einer Zeit verkauft } die Erfüllung ihrer Wünsche nicht erreichen könnten. | hatten, als diese noch hoch im Course ftanden und ;

Der zweite Vorschlag laufe darauf hinaus, den j die Gebr. X. ihm demnach den Verkaufserlôs ver- ! Wanderlagern eine lokale Steuer aufzuerlegen, Dieser * güten müssen. B. klagte auf seinen vermeintlichen

E R: Maia eD s 06 Verkaufsercl8s ein und erftritt und Avpellationsgeriht zu Breslau ein die Gebr. X. zur Vergütung jenes Vetkaufserlôses verurtheilendes Erkenntniß: a Artill 300 1 des Handelsgeeß- buchs („Für Verluft oder Beschädigung dés ist der Kommissionär, während er Auf- bewah:er desselben ist, verantwortlich, wenn er nit beweist, daß der Verlust oder die Beschädigung durch Umstände herbeigeführt ift, welche durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nit ab- geweudet werden fonnten*), haben“, na der Ausfüh- rung des Appellationsrichters, „die Gebr, X. das Kommissionêgut aufbewahr:n müssen, und in diefer Beziehung noch eine \chärfere Haftpflicht wie ein Depositar gehabt; sie haven au) die Nummern der für Rechnung des B. eingegangenen Aktien in ihre Bücher eingetragen und namentlich auf dem per-

Anspruch auf den beim Stadtgericht

| sönlichen Konto des B. vermerken müssen, nit aber | die fommissionsmäßig gekauften Papiere auf eigene

ein für

deren

wieder verkaufen dürfen; es sei wenn die Gebr. X. glauben, nur gleihwerther Papiere oder

Rechnung Irrthum,

Auf die Revisiorsbeschwerde der Gebr. X. ver- L E E S l nichtete jedoch das Reicbs-Ober-Hand-lsgeriht die

| vorinstanzlichea Erkenntnisse, indem es die Ausfühs- | rung des Appellationsrichters füc rechtsirrthümlich

„Der Appellationsrihter behandelt mit den Einkaufskommissionär nach auszeführ- ter Kommission ohne Weiteres wie einen Depofitar. Er sucht dies durch die Vorschrift des Artikels 367 ( zu rechtfertigen, aber ohn2 Grund. Der Art. 367 des H. G. B. macht den Kommis- des Kommis- sionsguts verantwortlih, während er Aufbewahrer desselben ist, d. h. unter der Vorausseßung, daß,

D Diese Vorauëseßuag nicht ohne Weiteres bei dem Einkaufs- wenn er auftragsmäßig eingekauft

erflärte.

c nr OCr

Ober-Handelsgerichts ausgeführt worden, wird der Kommittent keineswegs ohnes Weiteres Eigenthümer oder vollständiger Besißer der vom Einkaufskommissio- nâr in Folge der Einkaufskommission für Rechnung des Kommittenten eingekauften Sachen. Der Einkaufs- fommissionär fauft, wenngleich für Rechnung des Komfnittenten, doch in eigenem Namen einz er er- wirbt also die eingekauften Sachen, er wird zu-

i näbst Besißer und resp. Eigenthümer derselben, na-

mentlich ist dies bei vertretbaren Sachen, Werth- avieren der Fall; der Remittent erlangt zunächit nur einen persönlichen Anspruch gegen den Kommis- sionâr darauf, daß derselbe Zug um Zug gegen Er- stattung der Auslagen und Zahlung der Provision ihm die eingekauften Sachen ausantwortet. In

Bezug auf eingekaufte vertretbare Sachen geht der

antwortung der gekauften Spezies. Ds vielmehr bei vertretbaren Sacken die Spezics gleichgültig ift, so geht jener persönlihe Anspru nur auf Ausantk- wortung einer bestimmten, dem Auftraae entsprechen- den Quantität gleihwerther Sachen. Es kann au in der Veräußerung der in Folge der Kommission eingekauften Spezies von vertretbaren Sachen auf eigene Rechnung des Kommi]sionärs eine Bertrags- verlezung nicht gesunden werden, fo lange der Kom- missionär nur in der Lage bleibt, dem Kommittenten in dem Zeitpunkte, in welchem dieser zur Erstattung der Auélagen und zur Zahlung der Provision bereit ist, ebenso viele gleihwerthe Zachen zu übergeben. Es fehlt daber an-einem Rechtégrunde, welcher den Komumitterten berehtigt, im Falle einer folhen vom är auf cigene Recchbnung bewirkten Ver- äußerung den Verkaufserlôs für sih in Anspruch zu nebmen : eine solche Veräußerung berührt die rechts liche Lage des Kommittenten überall nicht, dieser be- hält nah wie vor den bezeichneten perfönlichen An- spruch gegen den Kommissionär, Hierin wird atich dadur, daß der Kommissionär dem Kommittenten die ibm im Art. 361 des H. G. B. zur Pflicht ge- machte Anzeige über die Ausführung der Kommission erstattet, für sich allein noch nit das Geringste geändert, sofera niht diese Anzeige zugleich eine Erflärung ent- bâlt, welche ein stärferes Recht des Kommittenten zu be- gründen geeignet ist. Damit nämlich das bis dahin rein persönliche Recht des Komumittenten in ein ftärkeres Recht (Besitz resp. Eigenthum) übergehe, muß ein thatsächlihes Moment hinzukommen, welches, da das Handelsgeseßbuch darüber nichts bestimmt, nach dem, in dem betreffenden Lange geltenden bürgerlichen Recht geeignet ist, Besiß resp. Eigenthum zu Über- tragen. Welche Momente dazu geeignet sein würden, bedarf hier nach der konkreten Sachlage keiner Er- örterung; es mag nur vemerft werden, daf; eine in der Anzeige über die Ausführung der Kommisfion zugleih

| enthaltene Spezialisirung der eingefauften vertretbaren

Sachen, die Angabe der Nummern der eingekauften Werthpapiere, namentlich in Verbindung mi ciner ein constitutum possessorium enthaltenen Erklärung (8. 70 des Allg. L. R. Thi. I. Tit, 7) zur Besißs übertretung geeignet sein fann. Auch bei einem, den Ein- und Verkauf von Börsenpapieren für fremde Rechnung besorgenden Bankgeschäfte kommen die ausgeführten Grundsätze unverändert zur Anwe1- dung. Daß die von dem Bankier für fremde Rech- nung eingekauften Papiere als Depot bezeichnet wer-