1876 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Aufsihts-Kommissar: Königlih württembergisher Forstrath und Professor an der land- und forftwirthshaftlihen Akademie zu Hohenheim Dr. Nördlinger zu Hohenheim;

8) für die übrigen Ober-Amtsbezirke des Neckar- und des Jaxtkreises: Aufsichts-Kommissar: Königlih württembergischer Oefonomie-Rath Mühlhäuser zu Weinsberg;

9) für den württembergischen Donaukreis mit Ausnahme der Ober - Amtsbezirke Geislingen, Göppingen und Kirchheim: Aufsichts-Kommifssar: Schultheiß Maier zu Hennigkofen, Ober- amts Tettnang; :

10) für den württembergishen Schwarzwaldkreis und die unter 9 benannten Ober-Amtsbezirke des Donaukreises: Auf- \fihts-Kommissar: Gemeinderath Wekler zu Reutlingen;

11) für das Großhergthum Baden übt die Funktionen des ftändigen Auffihtsorganes das Großherzoglihe Handels-Mini- sterium zu Karlsruße aus; _

12) für das Großherzogthum Hessen: Auffihts-Kommissar: Bürgermeister und Gutsbesißer Möllinger zu Pfeddersheim ;

13) für die Herzoglih f\ahse!-coburg-gothaishe Enclave Königsberg: Aufsichts-Kommissar: Bürgermeister und Weinguts- besißer Ronge zu Königsberg; - S

14) für Elsaß-Lothringen: Auffichts-Kommissar und Sah verständiger: Bürgermeister und Weingutsbesißer Dberlin zu Beblenheim.

Nachdem von dem Deutschen Reih mit der Republik Chile eine Vereinbarung wegen gegenseitiger Anerkennung der nah dem neuen Schiffósvermessungsverfahren bewirkten Ver- messungen getroffen worden ift, sind für die auf Grund der chilenishen Schiffsvermessungsordnung vom 20. November 1874 vermessenen, der chilenischen Handelsmarine angehöri- gen Schiffe, die in deren Certifikaten enthaltenen Angaben Über den Nettoraumgehalt in den deutshen Häfen ohne Nachver- messung als gültig anzuerkennen.

Die Reichstags-Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs -Gesctes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß- Ordnung neb| Einführungsgeseßen berieth in der Sihung vom 12. Januar die noch rückständigen Bestimmungen über die Zuständigkeit der (kleinen) Schöffengerichte. Auf don Antrag der niedergeseßten Subkommission wurde zunächst die aus\chließlihe Zuständigkeit der Strafkammern für Zuwider- handlungen gegen gewisse Reihsgescße (z. B. betreffend die Notionalität der Kauffahrteischiffe, betreffend die Kommandit- gesellshaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, das Bankgeseß u. \. w.) mit großer Mehrheit beshlofsen. Auf der anderen Seite wurden Diebstähle, Unterschlagungen, Betrügereien, Sachbeschädigungen, wenn der Werth des Ge- \tohlenen oder Unte:schlagenen, bezw. der Schaden 25 A, nicht übersteigt, sowie Begünstigungen und Hehlereien, wenn die Handlung, auf welche sich die Begünstigung oder die Hehlerei bezieht, zur Zuständigkeit der Schöffengerihte verwiesen. In Betreff der Körperverleßzungen wurde der Beschluß bis zur Er- ledigung der Strafgeseznovelle ausgeseßt. Sodann ging die Kommission zur Berathung des Antrages der Abgg. Beer und Dr. v. Schwarze über, wonach für die Verhandlung und Entscheidung von Sirafsahen bei den Landgerihten große Schöffengerichte gedildet werden sollen. Das Ergebniß der ein-

ehenden und lebhaften Debatte war die Annahme des Antrages nit 18 gegen 6 Stimmen.

In Nr. 305 vom 28. Dezember v. I. theilten wir das Verzeichniß derjenigen Privat-Notenbanken (f. das. Ziff. 16 bis 28) mit, welche auf ihr Noten-Ausgabereht ver- zihtet oder doch die Absicht dazu kundgegeben hatten.

Die Prüfung der formellen Rechtsbeständigkeit dieser Verzichts- erklärungen nach den für die einzelnen Banken maßzebenden landesgeseßlihen, ftatutarishen u. \. w. Vorschriften durch die zuständigen Auffichtsorgane ift eingeleitet. Soweit das Ergebniß dieser Prüfung vorliegt, haben den Verziht auf das Noten-Aus- gabereht in rechtsverbindliher Form die nachbenannten Banken erklärt, deren Antheil an dem Gesammtbetrage des fteuerfreien ungedeckten Notenumlaufs (\. die Tabelle zu §. 9 des Bank- gesezes) daneben bemerft ist:

1) Ritterschaftlihe Privatbank (Stettin) . A 1,222,000 2) Kommunalständishe Bank (Görlig) . 1,307,000 3) Weimarishe Bank , 1,971,000 4) DIDENIDUTGNMIE CanoeovanE . ., 1,881,000 5) Mitteldeutshe Kreditbank (Meiningen) 3,187,000 6) Pa i a 1,344,000 7) Anhalt-Defsauische Landesbank . 935,000 8) Geraer Bank . ——— S 1,651,000 9) Niedersähsishe Bank (Bückeburg) . . Z 594,000 10) Lübeder Pripatbanï ,. , A 500,000 ausanmen Á. 14,592,000

Der Verzicht ift mit dem 1. Januar 1876 (zu 1 bereits mit dem 1. Dezember 1875) in Wirksamkeit getreten. Es find daher die Antheile dieser Banken an dem Gesammtbetrage der steuerfreien ungedeckten Noten mit zusammen # 14,592,000 nach §. 9, Ubs. 2 des Bankgeseßzes mit dem 1. Januar d. I. dem Antheile der Reichsbank von ursprünglich a 200000000 zugewachsen, so daß sich der Antheil der Reichs bank vorbehaltlich fernerer Ermittelungen, be ei T S erhöht herausstellt.

H 264 5! 2,000

In den - deutshen Münzstätten find bis zum 8. Januar 1876 gepcägt: an Goldmünzen: 977,140,260 M Doppelkronen , 301,939,180 A Kronen; hiervon auf Privat- redmung: 86,273,505 4/6; an Silbermünzen: 25,385,105 6 5-Mark stücke, 109,221,894 4/6 1-Markstüde, 11,730,576 M 50- Pfennigftücke, 20,268,438 # .„Z 20-Pfennigsiüke; an Nitelmünzen: 12,845,505 f 70 S 10-Pfennigstücke, 7,269,120 M 90 S S-Pfennigstückte; an Kupfermünzen: 4,659,090 6 44 „S 2 -Pfennigstücke; 2,493,219 M 1 5 1-Pfennigstüe. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,279,079,440 6; an Silbermünzen: 166,606,013 H; an Nickelmünzen: 20,105,626 A 60 _S; an Kupfermünzen: 7,152,309 M 45 „S.

Vom 24. bis 31. Dezember 1875 hat die Preußische Bank an Gold angekauft: für 3,432,191 4 in Münzen, für 108,403 M in Barren; vorher seit dem 18. September 1875 für 46,128,929 in Münzen, für 19,358,117 # in Barren. Zusammen vom 18. September bis Ende 1875 für 49,560,716 M, in Münzen, für 19,466,520 f in Barren. Die Reichsbank hat vom 3. bis 7. Januar 1876 an Gold angekauft: für 1,794,784 M in Münzen.

Nach den Bestimmungen der 88. 16 und 80 des Ge- \sezes vom 3. Juli d. Js., betreffend die Verfassung der Ver-

waltungsgerihte und des Verwaltungsftreitverfahrens, sowie nach |

Inhalt des Erlasses des Ministers des Innern vom 5. August d. I. hat der Minister des Innern in einem Spezialerlaß es für un- bedenklich erahtet, daß erst die vom 1. Oktober v. I. ab zur Festseßung gelangten Einnahmen und resp. die von diesem Zeitpunkte ab entstehenden Ausgaben der Verwaltungsgerihte im vollen Betrage zur Staatskasse fließen und demgemäß zu verrechnen sind.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfalle Be- denken getragen, zu der beantragten Vereinigung eines Gemeinde- bezirkes mit einem selbständigen Gutsbezirke die Allerhöchste Genehmigung au erbitten, weil die Zustimmung der betheiligten Gemeinde und des betheiligten Gutsbesizers auf Grund eines Abkommens ertheilt war, durch welches die beiden Büdner \ich verpflihtet haben, an den Kommunallasten des neu zu bil- denden Gutsbezirkes in gewissen Verhältnissen Theil zu nehmen,

Die Vertheilung der Kommunallaften eines selbständigen Gutsbezirkes, welcher sich niht in Einer Hand befindet, unter die verschiedenen Grundbesißer widersprehe der rechtlicen Natur und der kommunalen Aufgabe eines selbständigen Gutsbezirkes,. Nur in Ansehung der Aufbringung der Orts- avmenlasien sei nach Q. 3 des Geseges, PDetressend die Ausführung des Bundesgeseßes über den Unterstüßungs- wohnsiß, vom 8. März 1871, die antheilsweise Heranziehung der neben dem Restgutsbesfißer im Gutsbezirke vorhandenen Parzel- lenbesißzer durch Erlaß eines, von der Bezirksregierung zu ge- nehmigenden Statutes gestattet. Im Uebrigen könne selbst im Wege der Vereinbarung eine Untervertheilung der Drtsfommu- nallasten eines selbständigen Gutsbezirkes mit öffentlih rechili- her Wirkung nicht stattfinden. Insbesondere könne au die Vertheilung der Einguartierungslast innerhalb selbständiger Gutsbezirke niht durch statutarishe Beslimmungen geregelt wer- den, vielmehr sei den Besigzern selbständiger Gutsbezirke nur ge- stattet, sich bebufs Leistung der Einquartierungslas mit einem benachbarten Gemeindeverbande unter dessen Zustimmung zu vereinigen (§8. 7 des Gesegzes, betreffend die Quartierleistung für die beroaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868 k. §, 9 der Instruktion vom 31. Dezember 1868.)

Im §. 2 des Gesetzes über die Landgemeinde-Verfassungen vom 14. April 1856 sei daher die Aufnahme eines Statuts auch nur für den Fall vorgesehen, daß ein Gutsbezirk mit einer Ge- meinde vereinigt wird, niht aber für den Fall, daß ein Ge- meindebezirk in den kommunalen Verband eines Gutsbezirfes aufgeht. Der Kreisaus\chuß des Kreises würde deshalb felbst nah erfolgter Vereinigung der Gemeinde mit dem Gutsbezirke event. niht in der Lage sein, das qu. Abkommen als ein Statut im Sinne des §. 2 des Geseßes vom 14. April 1856 zu be- handeln und auf Grund des §. 135 IX, Nr. 3 der Kreis- ordnung vom 13. Dezember 1872 zu bestätigen.

Das Feilhalten von Eßwaaren, die, wenn auch nicht gesundheitsgefährlih oder \chädlich, doch zum menschlichen Genusse ungeeignet sind, ist als Betrug zu beftrafen, wenn es wissentlih geschieht, und als Uebertretung nah §. 367, Nr. 7 des Str. G. B. zu bestrafen, wenn es unwissent!ih geschieht. (Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 15. Dezember 1875.)

Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß isff am Don- nerstag Abend in, St. Petersburg eingetroffen.

Der General-Major von Heuduck, bisher Comman- deur der 21. Kavallerie-Brigade, ist aus Anlaß seiner Ernennung zum Chef des Militär-Reitinstituts zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Berlin, 15. Januar. Die vorgestrige Sißung des Pro- vinziallandtages galt hauptsählih der Berathung über Uebernahme der bisherigen Staatschausseen der Pro- vinz und des Chaufseeneubaus und Unterstüßung des Gemeinde- und Kreiswegebaus. Ueber beide Fragen referirte Abg. v. Benda. Bezüglich des ersten Gegenstandes theilte der Ober- präsident v. Jagow mit, daß die Königlihen Bezirksregierun- gen der Provinz angewiesen worden find, die ihnen bezüglih der Verwaltung der Staatschausseen obgelegenen Verpflichtungen einstweilen noch über den 1. Januar 1876 hinaus in unver- änderter Weise zu erfüllen. Nach kurzer Debatte beshloß der Landtag: den Provinzialaus\{huß aufzufordern, a. die Vor- bereitung zur Uebernahme der Verwaltung und Unterhaltung der bisherigen Staatschaufseen thunlihst und derart zu beshleunigen, daß diese Verwaltung, wenn nicht früher, Do) gun 1. Januar 1877, QUE Die enan Und administrativen Organe der Provinz übergehen kann und dabei b. dabin zu wirken, daß diese Verwaltung feiner Zeit, resp. am Schlusse des Iahres 1876 ohne Etatsüberschreitungen und ohne Vorgriffe auf die Etats der folgenden Jahre den pro- vinziellen Organen überliefert werde. Bezüglich des Chaussee- neubaus und der Unterstüßung des Gemeinde- und Kreiswegebaus hatte das Oberpräsidium dem Landtage 5 Nachweisungen zugehen lassen: die erste bezeihnet als bereits zu- gesicherten Staatschaufseebau die Chaussee Birnbaum-Driesen im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. D., für welche überhaupt 219,000 M bewilligt find, wovon am Schlusse des Jahres 1875 noh 214,000 s und zwar zunächst im Jahre 1876 120,000 /( zu verwenden sein werden; die Nachweisung I]. enthält diejenigen Summen, welche für nichtstaatlihe, in der Ausführung be- griffene Chaufseebauten an bereits bewilligten Prämien nah Beginn des Jahres 1876 noch zu zahlen sein werden. Der Betrag ist für den Regierungsbezirk Potsdam auf 310,864 A, für den Regierungsbezirk Frankfurt auf 131,702 M berehnet. Die übrigen Nachweisungen beziehen fich auf die Bewilligungen zur Unterstühung des Gemeindewegebaus 2c. Die Beshlüsse des Landtages gehen dahin: den Provinzial-Aus\{huß 1) zu ermäh- tigen, aus den ter Provinz durch das Gesez vom 8. Juli 1875 überwiesenen Jahresrenten diejenigen Zahlungen zu leisten, welhe einestheils zum Weiterbau der bisherigen Staats- chaufsee Birnbaum - Driesen, anderntheils zur Ueberweisung der für nit fiskalishe Chausseebauten durch Allerh. Ordre be- reits bewilligten Bauprämäten erforderlich find, soweit deren Aus- zahlung nach Maßgabe der gestellten Bedingungen und der bisher für die Staatsverwaltung in dieser Hinsicht geltenden Grundsätze statthaft und liquide ift. 2) Unter denselben Voraus\eßzungen den Provinzialaus\{chuß zu ermächtigen, die für den Gemeindwegebau in Ausficht gestellten Unterstüßungen zur Auszahlung gelangen, auch weitere Bewilligungen eventualiter bis znr Gesa:nmthöhe von 30,000 Á, eintreien zu lassen. 3) Den Provinzialaus\{huß ferner zu er- mächtigen, zu Chaufseeneubauten und Chaussee-Uebernahmen, jedoch unter nächster und vorzugsweiser Berücksichtigung derjeni- gen Bauten, bezüglich welcher bestimmte ministerielle Zu- sagèn aus der Vergangenheit bereits gegeben find, Chaufseebauprämien zuzufihern, resp. zur Auszahlung zu bringen mit der Maßgabe, daß die Gesammtsumme dieser Zusicherungen und Zahlungen 200,000 # niht übersteigen darf;

4) endlich den Provinzialaus\{chuß zu veranlassen, dem nächsten Provinziallandtage eine ausführlihe Vorlage über die Grund- \säge, welche für den Chaufsee- und Wegebau in der diesseitigen Provinz demnächst maßgebend sein sollen, über das danach für das Jahr 1876 und die nächstfolgenden Jahre sih herausftellende Geldbedürfniß und die zur Deckung dieses Bedürfnisses vor- handenen Mittel zur Prüfung und Beshlußnahme vorzulegen.

In seiner gestrigen Sizung \chritt der Brandenburger Provinziallandtag zur Wahl der Mitglieder des Provin- zial-Aus\chusses und deren Stellvertreter. Die Wahl der Mit- glieder fiel auf die Abgg. v. Meyer-Arnswalde, Frhr. Carl v. Manteuffel-Lübben, v. Gerlach-Königsberg, v. Benda-Rudow, Gerhardt - Frankfurt a. O, Lehmann - Sorau, ferner auf Herrn Landrath Scharnweber - Niederbarnim, Dber- Bürgermeister Meidam - Landsberg a. W, Amtsvorsteher Zeumer-Wesendorfkf. Die Wahl der ersigenannten \echs Herren erfolgte durch Akklamation. Zu Stellvertretern wurden durch die Wahl berufen: Landrath v. “üuttkamer‘- Lübben, Stadtrath v. Loeper - Potsdam, Landrath v. Rheinbaben- Fritshendorf, Landrath v. d. Golz-Zlichau, Erbjägermeister v. Jagow (Westpriegniz), Bürgermeister Dr. Richter (Schwedt), Rittergutsbesiger v. Bärensprung (Kl. Döbbern), Amtsvorsteher Dunckel (Tempelhof), Ober-Amtmann Thränhardt (Neuzelle). Demnächst folgte die Berathung des Entwurfs zu einer landes- herrlichen Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetßzes vom 30. Mai 1874. Nach demselben sollen alle niht geshlo}e- nen Gewässer einer wöchentlihen und einer jährlihen Schonzeit unterliegen. Die wöchentlihe Schonzeit erstreckt \sih auf die Zeit vom Sonnabend Abend 6 Uhr bis Montag Morgen um 6 Uhr. Die jährlihe Schonzeit tritt entweder im Winter oder im Frühjahr ein und erstreckt sich im Winter auf die Zeit vom 15. Dftober bis zum 15. Dezember und im Frühjahr auf die Zeit vom 15. März bis zum 15. Mai. Der Land- tag trat den Bestimmungen des Entwurfs im Großen und Ganzen bei, beschloß jedoch, das Verbot des Fangens von ‘Krebsen anstatt sür die. Zeit vom 1, Dezember bis gun 1. Mal, fue die Seit vom 1, November dis zum 1. Mai auszusprehen und außerdem dem §. 14 folgende Galsung Zu geben! „Der Betrieb der. Fdisherei in {chGi}- baren Gewässern darf die Schiffahrt nicht hindern oder stören. Die näheren Vorschriften hierüber, sowie über die Ordnung, welhe von den Fishern im sonstigen Intercsse des öffentlichen Verkehrs und zur Vermeidung gegenseitiger Störungen zu be- achten is, sind erforderlihen Falls im Wege der Polizeiverord- nung zu erlaffen.“

In der heutigen Sißung wurde zum stellvertretenden Vorsißenden des Provinzial-Aus\chusses der Land- rath des Kreises Niederbarnim, Geheimer Regierungs-Rath Scharnweber gewählt.

Königsberg, 12. Januar. In der heutigen (8.) Sizung des Provinziallandtages erfolgte nah geshäftlihen Mit- theilungen zunähst die Vorlesung der vom Redaktions-Aus- \hu}se formulirten Ausfertigungen des Statuts:

„1) Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Provinzialaus- \chusies (§. 46 der Pr. O.) wird auf 13, diejenige der Stéllvertreter (S. 47 der Pr. D.) gleichfalls auf 13 festgeseßt. Es wird für jedes Mitglied des Provinzialauss{usses ein bestimmter Stellvertreter ge- wählt; im Falle dec Behinderung eines Mitaliedes und seines Stell- vertreters wird jedesmal der nah der Neihenfo!ge der Wahlen nächste Stellvertreter einb:rufen. Jst der 13. Stellvertreter behindert, fo wird der erfte einberufen.“

Dasselbe ward angenommen.

Bei der darauf folgenden Wahl des Landesdirektors wurden 132 Stimmzettel vorgefunden, von denen 78 auf den Abg. Rickert-Danzig fielen (50 auf Graf Rittberg-Stangen- berg). Abg. Rickert somit gewählt und nahm die Wahl dan- fend an.

Die Wahl von 13 Mitgliedern des Provinzialaus\{chu}es und deren Stellvertreter war nach längerer Diskussion auf die nächste Tagesordnung gestellt.

Merseburg, 14. Januar. (W. T. B.) Als Sig des Ausschusses des sächsishen Provinziallandtages, sowie als Wohnsitz des Landesdirektors ift provisorisch Merse- burg bestimmt. Der Antrag, hierfür Magdeburg zu wählen, wurde abgelehnt.

Bayern. München, 13. Januar. Durhch Königliche Entschließung wurde genehmigt, daß die bei den Militär- Bildungsanfstalten verwendeten Professoren und Lehrer vom Civilstande aus der Kategorie der Civilbeamten der Militär- verwaltung ausscheiden und damit deren früheres Verhältniß wieder hergestellt werde. Bei \ämmtlihen Kommandobehör- den, Truppentheilen der bayerishen Armee werden jeßt Sold- bücher für Unteroffiziere und Soldaten eingeführt, wie dies be- reits in den andern, Theilen des deutschen Heeres der Fall if. Die Soldbücher find sowohl in Friedens- als in Feldverhält- nissen zu gebrauchen. Das mit Genehmigung Sr. Majeftät des Deutschen Kaisers von dem Fürsten von Hohenzollern er- richtete Familien-Fideicommiß zu Eisenstein in der bayerishen Oberpfalz, wird heut im „Geseß- und Verordnungs- blatt“ bekannt gemaht. Im Königreih Bayern bestehen zur Zeit drei Lehrerinnen-Bildungsanstalten, das Kreis- Lehrerinnen-Seminar in München, die Königliche höhere weibliche Bildungsanstalt in Aschaffenburg und das Ludwigs-Seminar in Memmingen. Die Errichtung einer vierten Lehrerinnen-Bildungs- anstalt in Straubing steht für die nächste Zeit in Ausficht,

Baden. Karlsruhe, 13. Januar. Die Mitiheilung von einer „bedenklihen“ Erkrankung des Prinzen Wilhelm an seiner 1870 bei Nuits erhaltenen Kopfwunde bedarf, nah dem „Frkf. Journ.“, der Richtigstelung. Der Prinz leidet allerdings an neuralgishen Schmerzen, welche mit jener Verwundung im Zu- sammenhang stehen mögen; j es ist aber darin bereits eine wesentlihe Besserung eingetretén.

Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 12. Januar. Heute Vormittag fand in der Heiligenkreuzkirhe, der Garnisons- kirhe, die Einweihung der Gedenktafel der im Laufe des Feldzugs 1870—T71 gefallenen und an den Wunden gefstor- benen Dffizieren und Mannschaften des hiefigen Ba- taillons unter großer Theilnahme der Bevölkerung statt. Diese Gedenktafel, Z Meter hoh und 1 Meter 25 Centimeter breit, ist fein weiß polirt und abgeschliffen und \{chwarz eingerahmt. Oben i das eiserne Kreuz eingeschnitten. Darunter stehen die Worte: „Die gefallenen Helden ehrt dankbar Fürst und Vaterland. Es starben den Heldentod vom Füsilier-Bataillon 6. Thüringer Jnfanterie-Regiments Nr. 95 1870—71.“ Nun folgen die Namen der gefallenen 6 Offiziere, 4 Unteroffiziere, 8 Gefreiten und 73 Füsiliere, im Ganzen 91 Namen. Diese Gedenktafel ift in der Nähe des Tauffsteines, im Schiff der Kirche, der Kanzel gegenüber, in der Wand be-

nteressen auf die Verwaltung Einfluß zu üben.

festigt. Gestern wurde die erfte Civil ehe durch den Standes- beamten vollzogen, welher dabei eine angemessene Rede hielt. Das junge Ehepaar begab \ich darauf sofort in die Kirhe und ließ de Ehe kirhlih einsegnen.

Ænhalt. Dessau, 11. Januar. Der Landtag hat nah einer dreiwöchigen Unterbrehung seine Thätigkeit gestern wieder aufgenommen. Zunächst finden Kommissionssizungen statt und zwar werden heute die Kommissionen für Inneres und Justiz, für Finanzen und für Petitionen zu Berathungen zusammentreten.

Desterreich-Ungarn. Wien, 13. Januar. Wie die Pester Blätter berichten, wird die Kaiserlihe Familie bis zum 29. d. M. in Ungarn verweilen und dann die andere Hälfte des Karnevals in Wien zubringen. Das Abgeord- netenhaus beschloß, die gerichtlißhe Verfolgung der Abgg. Fürst Georg Lobkowitz und Klinkosh zu gestatten.

Im Ministerrathe wurde heute, der „Prag. Z.“ zus folge, eine Uebereinstimmung erzielt, jede Veränderung im Kabinet scheint abgewendet.

Im Abgeordnetenhause ist der vom Vorsißenden Abg. Herbst und Berichterstatter Abg. Neuwirth erstattete Bericht des volkswirthshaftlihen Aus\chu}ses über den Antrag Lienbacher, betreffend die Krisis von 1873, vertheilt worden. Das Resumé des Berichtes führt als Ursachen der Krisis an: 1) Die \yste- matische Ueberschäßung der eigenen Kapitalskraft; 2) die Ueber- anspannung des Privatkredites; 3) die mit dem \anguinischen Charafier der Bevölkerung zusammenhängende Leicht- gläubigfkeit; 4) eine die normale Konsumtionskraft des Volkes und die natürliche Entwickelung derselben Überschäßende, durch die allgemeine Preis\steigerung, sowie durh den gesteigerten Luxus genährte und ftimulirte Ueberprodufktion auf vielen Ge- bieten der heimishen industriellen Thätigkeit; 5) das auf irr=- thümliher Grundlage und falshen Vorausfezungen basirte System der ftaatlihen Konzessionirung und Ueberwahung von Aktien- gesellshaften; 6) die der rein spekulativen Richtung anheimge- fallene, vorwiegend dem Gründungsgeshäfte und den Agiogewinnen zugewendete Thätigkeit der Banken; 7) die in keiner Weise eingeshränkte Freiheit in der Kumulirung auch der heterogensten und unvéereinbarlihsten Zweige des Bankgeschäftes; 8) die \chwankenden Valutaverhältnisse im Linde; 9) als stimulirende Mittel außerordentlicher Natur: die unberehtigten Hoffnungen, welche fh im Jahre 1871 an die für unausbleiblih gehaltene Rückwirkung der Milliardenwanderung aus Frankreih nah dem verkehrsverwandten Gebiete des Deutshen Reiches auf die öster- reihishen Spekulations- und Kapitalsverhältnisse geknüpft hat-

ten, und die sanguinishen Erwartungen, welche dur das Pro-

jekt der großen Wiener Weltausstellung angeregt wurden. Gleiche Wirkungen haben zu gleiher Zeit au andere Geld- märkte und Wirthschaftsgebiete ins Schwanken gebracht, Am Schlusse \spriht der Bericht über die Folgen der Krisis und fommt endlich zu folgendem, das Prinzip der Staatshülfe desavouirenden Aus\pruche: „Eine gesunkene oder gebrohene Konsumtionskraft läßt sich durch künstlize Mittel nicht herstellen, nur durch sih selbs vermögen die wirthschaftlihen Naturgesetze fh in ihre Rehte wieder einzusetzen.“

14. Januar. In der heutigen Sißung des Herren - hauses fand die Berathung des Kloftergesezes statt. Der Antrag des Abtes Liebsch, Über das U. A. auch vom Kar- dinal Fürst Schwarzenberg und dem Grafen Leo Thun be- fämpfte Klostergesez zur Tagesordnung überzugehen, wurde abgelehnt. Das Haus beschloß, auf die Spezialdebatte der Klostergeseßvorlage, für die auch der Kultu3z-Minister eintrat, einzugehen.

Pest, 12. Januar. In sortgeseßter Debatte des Ab - geordnetenhauses über die Verwaltungsreform sprach Moricz für, dann unter lebhafter Spannung des Hauses Sennyey gegen die Vorlage. Er entwickelte in Kürze die Grundidee, wie er und seine Parteigenossen die Verwaltung auffassen. An der Spitze der Zurisdiktion steht ein von der Regierung er- nannter, die gesainmten Agenden seines Gedietes leitender und die Beamten unter eigener Verantwortlichkeit für die Ernennung vorschlagender Chef. Die Iurisdiktion kontrolirt und nimmt auf den Gang der Verwaltung moralisch Einfluß, verfügt in dem von dem Geseßze klar umschriebenen Kompetenzkreise un- mittelbar und autonom und übt die Disziplinargewalt, Zum Schutze der individuellen Freiheit gegen Beamtenwilkür bestehen Foren für Administrativjustiz. Die Vorlage verlegt das Schwer- gewiht in den Aus\huß, welcher die Elemente der Jurisdiktions- kfommunität nicht getreu wiedergiebt. Redner eröffnete sodann eine Polemik gegen die Rede des Minister-Präsidenten. Er wies auf das Protektionswesen hin, welches bei der Beamtenwahl mit- entsheiden und dié Sittlichkeit der ganzen Gesellschaft untergraben würde, und erklärte, das Bachsche System war gehaßt und hassens- werth wegen antinationaler und verfassungsfeindliher Tendenz, aber niht an \sich. Er wolle jedem Einwohner die ungarische Staats- angehörigfeit durch Sicherheit, Drdnung und Bequemlichkeit lieb machen. Die Vorlage sei ein Zwitterwerk, weil der im Aus\huf}se sißende Beamte die Agenden nit versehen könne und die Stuhl- rihter fünf bis fechs unmittelbare Vorgeseßte haben, mithin die Harmonie dur Nichtsthun wahren werden. Der gewählte Beamte diene ebenfalls niht unentgeltlih, und fei mithin der Kostenpunfkt gleih. Sennyey \chloß seine Rede mit der Erklärung, daß das Komitat dem Lande gleich sein müsse, welches ernannte Exekutive (Regierung) und gewählte Kontrole (Parla- ment) habe. Die Vorlage involvire ein Experiment, das Land habe aber keine Zeit zu Experimenten, welhe die Autonomie tôdten. Nachdem Szeniczey für und Edmund Kallay gegen die Vorlage gesprochen, ergriff der Minister-Präsident Tisza das Wort und sagte: Trotzdem er gesiern gesprochen habe, könne er die in großem Stile gehaltene Rede Sennycy's niht unerwidert lassen. Dieser habe die Vorlage ein Zwitterwerk genannt. Sie sei aber keinenfalls so zwitterhaft, wie das provisorische Regime der 60er Jahre, und werde fie mißlingen, \o beweise das noch immer nicht die Schlechtigkeit der Autonomie und die Unfähigkeit Ungarns] für die Selbftverwaltung, und auch dann werde die Nation fich nicht der abso- luten Centralisation zuwenden. Gewiß kommen auch bei den Wahlen Mißbrauch des Einflusses und übel getroffene Persön- lihkeit des Gewählten vorz allein immerhin sei noch befser offene Protektion,. als Antihambre und Hintertreppen. Schüßlinge und Ylehte Wahl { könnten nach drei Jahren remedirt werden, Er- nennung aber nie. Gegen die Nationalitäten, auch gegen die des Redners, ist der Entwurf nicht gerichtet. Dieser begnüge sich aber niht mit platonischer Geneigtheit , sondern giebt den Nationalitäten Gelegenheit, innerhalb der Schranken der Landes- Nach Be- tâmpfung der weiteren einzelnen Bemerkungen {loß Tisza mit der Erklärung, daß er, wenn auch dieser Plan mißlinge , dann

doch niht an der Autonomie verzweifle, sondern daß er einen 7 auderen Weg suchen werde.

13. Januar. Im Abgeordnetenhause zeigte der Minister Trefort heute an, daß er auf die Tüghsche Interpellation wegen angeblich geseßwidriger Einbeziehung der Volks\{hullehrer zum Militärdienfte antworten werde, sobald er die nöthigen Daten zur Hand hat. In Fortsezung der Generaldebatte über die Verwaltungsreform \prach Czirak, gegen Sennyey polemisirend, für die Regierungsvorlage, während Hedry, \ih den Prinzipien Sennyeys anschließend, den Geseßentwurf als bloßes Experiment verwarf. Unter anhaltendem Interesse verfoht dann Eber die Regierungsvorlage. Er wies aus dem Beispiele Frank- reihs und Preußens den engen Zusammenhang einer guten Ver- waltung mit der Elasticität, der Lebens- und Entwicklungskraft der Nationen, ferner aus dem Beispiele Amerikas die \staaten- bildende Kraft der Autonomie nah. Hierauf \prachen He: yefsy und Helfy gegen und Julius Horvath für die Vorlage. Auf die Angriffe Helfys erwidernd, gab der Minister-Präsident Tisza eine Erklärung bezüglih des zwischen ihm und der Kommunität der Hauptstadt Pest bestehenden Konfliktes ab. Erst im März 1875 sei das Budget der Hauptstadt für das Jahr 1874 behufs Genehmigung zu ihm gelangt. Er habe das Munizipium für Die * QUTUNE zu einer Bbeswleunigteren Vorlage ex= mahnt, und dieses versprah fürderhin Pünktlichkeit. Später mahnte der Minister-Präsident nochmals zu einer reht- zeitigen Erledigung; troßdem aber \ei das Budget erst am 27. Dezember ihm mit der gleihzeitigen Bitte um cine dreimonatlihe Indemnität unterbreitet worden. Nun meinte der Minister-Präfident, es sei nicht nur sein Recht, sondern fogar seine Pflicht, zu verlangen und nicht zu bitten, daß das Muni- zipium seine Pflicht thue, und er müßte die Pflichtversäumniß rügen. Wäre er nicht Minister, sondern, was bei parlamentari- hen Verhältnissen leiht geschehen kann, Oppositioneller, so würde er den Minister rügen, der in einem solhen Falle das Munizi- pium nicht rügen würde. Er respektire die Kompetenz des Mu- nizipiums, jedoch innerhalb der eigenen Kompetenz werde er immer Recht und Pflicht üben.

14. Januar. Der Finanz-Minister v. Szell hat eine Vorlage im Abgeordnetenhause eingebracht, durch welche der Regierung die Ermächtigung ertheilt wird, 20 bis 22 Millionen aus der zweiten Hälfte der Rentenan!eihe zu entnehmen, um mit der Konvertirung der Staatsschulden und der Annahme der Schaßscheine als Zahlungsmittel den Anfang zu machen.

Großbritannien und Jrland. London, 14. Ja- nuar. Aus Delhi wird dem Reutershen Bureau unterm 12. d. telegraphirt: „Die heute hier zu Ehren des Prinzen von Wales abgehaltene Truppen-Revue war ein groß- artiges Schauspiel. Die mannigfaltigen Uniformen der einge- borenen Truppen, sowie die Elephanten- und Maulesel-Batterien boten eine prahtvolle Scene Im Ganzen betheiligten \ich 18,000 Mann aller Waffengattungen an der Revue. Der Prinz ritt an der Spiße einer glänzenden Suite die Reihen ab, worauf die Truppen bei ihm vorbei defi- lirten. Nah dem Schlusse der Revue überreihte der Prinz dem 11. Eingeborenen-Infanterie-Regiment, welches sich dur ch seine Loyalität während des Sepoy-Aufstandes berühmt gemacht, neue Fahnen. Heute Abend wird der Thronfolger auf einem großen Balle in dem Palast der alten Könige von Delhi er- scheinen. Die Stadt prangte im Festes\{chmucke und wurde Abends glänzend illuminirt. Die Witterung ist kühl. Ueber die Revue meldet der Spezial-Korrespondent der „Times“ noch Folgendes: Die Revue dauerte eine Stunde und zehn Minuten. Das Aussehen der Truppen war ausgezeichnet, Es ist \{chwer zu sagen, ob die britishen oder die eingeborenen Regimenter die besten waren. Zur Rechten des Prinzen ritten die Rajahs von Scindia und Burtpore, sowie Holkars Thron- erbe; zu seiner Linken Lord Napier und der Generalftab. Zur Linken des Lord Napier außerhalb der Salutirungs-Einzäunung hinter dem Prinzen ritten der Herzog von Sutherland, Lord Carington u. A. Der Stab des Prinzen war auf der entgegengeseßten Seite des Platzes rechts von den Militärkapelen aufgestellt. De Artillerie Und Kavallerie zog im Galopp vorüber, hierauf die eingeborenen Regimenter derselben Waffe, schr gut \chneller, als die bri- tische Artillerie. Es war ein prächtiger Anblick. Zunächst verabreihte der Prinz dem 11. Regiment neue Fahnen und inspizirte das eingeborene Sappeur-Regiment, welches besondere Auszeihnungen von der Königin wegen seiner Bravour während der Belagerung empfing, Dem mili- tärishen Schauspiel wohnten große Massen von Eingeborenen und Europäern an. Der Prinz frühstückte mit den Offizieren des 11. Husaren-Regiments und kehrte hierauf nah dem Haupt- quartier zurück. Abends fand ein großer Ball in dem Palast der Moguls statt. Der Dewan I. Khas, wo sich der Pfauen- thron befand, war glänzend erleuhtet und in einen Ballsaal verwandelt. Zahlreihe Menshhenmassen hatten sich versammelt, um den Prinzen in Selim Guhr, der Citadelle, einziehen zu sehen.

Frankrei. Paris, 13. Januar. Die Proklamation des Präsidenten der Republik hat folgenden Wortlaut: Französijche HNepublif.

Franzosen ! Zum ersten Male rah fünf Jahren werdet Jhr jeßt zu allgemeinen Wahlen berufen. Vor fünf Jahren verlangtet Ihr Ordnung und Frieden. Um den Preis der grausamsten Opfer, unter den furhtbarsten Prüfungen habt Jhr sie erlangt.

Heute wollt Ihr wiederum Ordnung und Frieden. Den Sena- toren und den Abgeordneten, welche Ihr erwählen werdet, wird es okliegen, mit dem Präsidenten der Republik für die Bewahrung dieser Güter zu arbeiten.

Wir werden zusammen und getreu die Berfassungsgescße aus- führen, deren Revifioa zu veraulassen, bis zum Jahre 1880 mir allein das Recht zusteht. Nach so viel Aufregung, Zerrissenheit und Unglück thut unserem Lande Ruhe Noth, und ich glaube, daß unsere (Fin- richtungen nicht revidirt werden dürfen, bevor sie in aufrihtiger Weise angewandt worden find.

Um sie aber so anzuwenden, wie das Heil Frankreichs es fordert, ist die fonservative und wahrhaft liberale Poli1tif, die es stets mein Vorsatz gewesen zur Geltung zu bringen, unumgänglich nothwendig.

Um sie aufrechtzuhalten, wende ich mich an die Einigkeit der- jenigen, welche die Vertheidigung der gésellshaftlihen Ordnung, die Achtung vor den Geseßen, die Hingebung ans Vaterland über die Erinnerungen, Bestrebungen uud Vezrpflichiungen der Parteien seßen. Ich lade Sie ein, sich insgesammt um meine Regierung zu schaaren.

Im Schatten einer starken und geachteten Autorität werden die heiligen Rechte, welhe alle Regierungswechsel überleben, und die be- rechtigten Interessen, welche jede Regierung hüßen muß, der vollsten Sicherheit genießen, _

Es gilt nicht nur, Diejenigen zu entwaffnen, welche diese Sicher- heit in der Gegenwart stóren könnten, sondern auch Diejenigen zu entmuthigen, welche ste durch Verbreitung gesellschaftsfeindliher Lehren und revolutionärer Programme für die Zukunft bedrohen.

Frankreich weiß, daß ich die Macht, mit der ich bekleidet bin, weder gesucht noch gewüns{t habe; aber es kann darauf rechnen, daß ih fe ohne Schwäche autüben werde; und um die mir anvertraute

Aufgabe bis zu Ende durchzuführen, hee i, daß Gott mir helfen und daß der Beistand der Nation mir nit fehlen wird. Der Präsident der französishen Nepublik Marschall von Mac Mahon, / Herzog von Magenta. Von wegen des Präsidenten der Republik: Der Vize-Präsident des Ministerrathzs, Minister des Innern, L Buffer.

14. Januar. (W. D. B) Dex Gouverneur von Paris hat der Abhaltung einer Versammlung, in welcher die Kandidatur eines Arbeiters für den Senat berathen werden sollte, die Genehmigung versagt. Jn Folge der lezten Schneefälle sind die Kommunikationen vielfah unter- brochen, namentlih auf der Insel Korsika, in den Departe- ments Hérault, Aude, Aveyron und in vielen anderen Theilen des südlihen Frankreih. Die für Sonntag, den 16. d. M,, anberaumte Wahl von Delegirten für die Senatorenwahlen wird deshalb in vielen Gegenden voraussihtlih nicht aus- führbar sein.

Numänien. Bukarest, 14. Januar. (W. T. B.) GUrst Karl von Rumänien is von seinem Unwohlsein voll- ständig wiederhergestellt.

Schweden und Itortvegen. Stockholm, 12. Januar. Die beiden Kammern des Reichstages halten verfa}sungs- mäßig ihre erste Sizung am 15. d. M. Die feierlihe Er offnung des Reihstags durhch den König wird aber erst, wie „rAftonbladet“’ berihtet, am 18. d. M. stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Kronprinz im Reihssaale König den Huldigungseid ablegen. Zufolge des Beschlusses welcher auf der leßten \kandinavishen Kirhenversammlung in Kopenhagen vor vier Jahren gefaßt wurde, foll die nächste Kirchenversammlung in diesem Sommer in Stockholm ab- gehalten werden. i

Dänemark. Kopenhagen, 14. Ianuar. Das Lands- thing nahm in seiner gestrigen Sißzung den Gesetzentwurf, betreffend eine interimistishe Erweiterung der Seeoffizier- \chule, nah ciner kurzen Empfehlung des Marine-Ministers, in erster Lesung und den Geseßentwurf, betreffend die Anord- nung von Baureglements für die Landdiftrikte, nah kurzer Debatte einstimmig in zweiter Lesung an. Auf der Tagesordnung des Folkethinges stand gestern die erste Lesung des privaten Gesetzentwurfes, betreffend die UmPwandluin des Kornzehnten in natura in Geldleifslung, sowie die zweite Lesung der Geseß- entwürfe, betreffend die kommunalen Wasserwerke, das Verbot der Einfuhr amerikanischer Kartoffeln und die Erweiterung der Zinsengarantie für die laaland-falster\ he Eisenbahn. Der erstgenannte Geseßentwurf rief eine kurze Debatte hervor, in welcher derselbe von Madsen und mehreren Mitgliedern der Linken bekämpft und von Graf Holstein-Hol- steinborg, Caffe und N. Andersen empfohlen wurde. Der Minister des Innern erklärte, den Geseßentwurf annehmen zu können, fofern derselbe wesentlihe Veränderungen nicht erleide. Der Gesetent- wurf wurde einem Ausshusse von 11 Mitgliedern überwi-sen. Die beiden nächsten Gesetzentwürfe gingen fast ohne Debatte zur zweiten Lesung. Der Gesezentwurf, betreffend die Erweiterung der Binsengarantie, wurde von Berg, Hözsbro u. A. heftig be- fämpft; für denselben \prach der Minister des Innern. Der Uebergang zur zweiten Lesung wurde in namentliher Abstim:nung mit 46 gegen 25 Stimmen verworfen.

Amerika. Washington, 14. Januar. (W. T. B.) Das Exekutivcomité der republikanischen Partei hat behufs Ernennung eines republikanishen Kandidaten für den Bosten cincs Präsidenten der Vereinigten Staaten eine Natio- nalkonvention auf den 14. Juni d. I. nah Cincinnati ein- berufen. Zur Theilnahme twerden alle diejenigen eingeladen, die gewillt find, einer Wiederkehr der alten Beschwerden und Klagen der republikanischen Partei vorzubeugen, ferner die- jenigen, welche gleihes Recht für Alle haben wollen und welche die Bestrafung der unredlichen Staatsbeamten anstreben, sowie diejenigen, welhe niht wünschen, daß der Staatskredit durhch Entiverthung der Staatspapiere erschüttert und daß die Schul- auffiht nah Maßgabe der verschiedenen Religionsbekenntnif}s ausgeübt werde. Die Vorlage wegen Amnestirung der am Aufstand der Konföderirten Betbeiligten hat bei der B rathung im Repräsentantenhause die erforderliche Zwweidrittheil- mehrheit abermals nicht erlangt.

Lirita. (Ql. U C) nung liegen via Madeira bis zum 25. v. M. reihende Na rihien vor. Darnach war in der Kapstadt eine Depesche d Earls von Caernarvon eingegangen, des Inhalts, daß die Kon- ferenz der größeren Bequemlichkeit wegen in London abgehal- ten werden solle und daß die Kapkolonie zwei Vertreter wäh- len solle, daß aber keine Kolonie und kein Staat sih durch die Beschlüsse der Majorität oder s\elb| durch die Handlung oder das Votum ihrer eigenen Vertreter für gebunden zu halten brauche.

9 L s &

Bom Kap der guten Do fs! % La

Nr. 2 des „Central-Blatts s Deutsche Reich, herauêgegeben im Reichskanzler-Amt, meine Verwaltungssachen: Verzeichnifz le 3 ordnung vom 21. Juni 1875; Zablung des Gehaltes an Beamte bei Amntsentsezungen und Entlassungen; Ernennung von Auffihts- organen und Sachverständigen zur Ausführung der Maßregeln gegen die Neblauskrankheit. Münzwesen: Uebersicht über die Auëprägung ven Reichêmünzen. Finanzwesen: Nachweitung i D

L Qa C DRYULT «Ug 4

«1 La» mten Nors U L D ULHil Ki Ls

Ende De- zember 1875 stattgehabten Auëführung des Ges.ßes, betr. die Aus- gabe von Reichskassenscheinen ; Goldankäufe Seitens der Preutzi- schen Bank und der Reichsbank, Zoll- und Sieuerwejen: Bundes» rath¿beshlüsse, betr. Tarifirung von Rizinusöl, grauer Leinwand mit farbigen Streifen, zur Fabrikation von Bleizucker und Bleis weis verwendeten Branntweins; betr. Taravergütung von SUd- früchten in doppelter Umschließung; betr. Aufhebung der RNegister- führung bei den Zollbehörden über Postgüter; Beiordnung von Reichsbevollmächtigten. Kompctenz einer Steuerstelle. Militäc- wesen: Bekanntmachung, betr. Betrag der Naturalverpflegungs - Ver- gütung für 1876. Marine und Schiffahrt: Vuarantaine-Aufhebung: Bestimmung über die Anerkennung dcr in chilenischen Schifss- papieren enthaltenen Vermefsungëangaben in deutschen Häfen; Beginn einer Seesteuermanns-Prüfung. Postwesen: Anwendung von Bestimmungen des internationalen Telegraphenvertrages innerhalb des Deutschen Reichs; Abänderungen der Postordnung vom 18. De- zember 1874; Uebersicht über die während des 4, Vierteljahres 1875 im deutschen Reichspostgebiete eingerichteten und aufgehobenen Post- anstalten, Eisenbahnwesen: Eröffnung der Strecke Herne - Schalke.

Konsulatwesen: Erneunuxzgen, Entlassungen 2c.