1876 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

1) die unter Kapitel 5 eingestellten Einnahmen Us den Dante t «Ca

2) verschiedene im Abschnitt VI. eingestellte Ein-

uahmen, nämli:

a. jährlich zahlbare Beiträge aus Spezialkassen zu den Ausgaben der Militärverwaltung R D E E e und des allgemeinen Pensionsfonds (Kap. 13) mit

b. einmalige Einnahmen aus Grundftücköver- käufen 2c. (Kap. 9 Tit 3 und Kap. 9a) mit E

3) die unter Kap. 16 in Einnahme gestellten

Ueberschüsse aus früheren Jahren mit . ..., 4) die unter Kap. 18 Tit. 3 eingestellten Eins nahmen aus den Zinse:trägnissen der franzöfischen Kriegsentschädigung bis zum Ablauf des Jahres I E E 5) die außerordentlichen Zuschüsse (Kap. 19) mit : zusammen mit L: Bringt man diesen Betrag und ferner die Matrifkularbeiträge (Kap. 29) mit . . U also im Ganzen von den Gesammteinnahmen des Etats für 1876, E betragen, in Abzug, so stellt sich als dem Zu- schlage von 4 zum Etatsfoll unterliegend heraus die Summe von e Da dies Netto Einnahmen sind und nah dem Entwurfe sowchl den Brutto-Einnahmen als auch den von denselben in Abzug kommenden Ausgaben 7 zugehen joll, fo wird sich der etat8mäßige Mehr- betrag der Einnahmen auf §5 diescr Netto-Einnahmen,

789,052 34,368,366

O S E Na stellen.

Da die für das erste Quartal 1877 zugehenden MULN E e e Detragen, fo bletbt ein Net von. ungedeckt, welcher durch Matrikularbeiträge zu

79,350,861 y

102,552,056 ,

beschaffen ift.

34,368,366 M eingeftellten Ueberschüssen früherer Jahre findet.

Die im §8, 3 des Entwurfs rücksichtlich der ertbeilte Vollmacht dürfte für die der Verwaltung um so mehr genügen, Ausgaben, welhe nicht der Kategorie

regelmäßige

der Bauausgaben

Beginn des neuen Etatsjahres fällig werden. S. 3 ermächtigt,

zu rechnen is, da der Etat für 1876 über dieselben Verfügung getroffen hat, und daß aus den Feftungsbaufonds Mittel zu den durch den Etat für 1877 auf denselben anzuweisenden Auêgaben vor Feststellung dieses Etats überhaupt niht und nach Feststellung desselben nur allmählich flüssig gemacht werden können.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, so wie der Aus\Guß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sizungen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages beantwortete der Präsident des

Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, die Inter-

pellation des Abg. Dr, Schulze-Delißsch. (S. unter Reichstags- angelegenheiten.)

Damit war die Interpellation erledigt.

Es folgte die zweite Berathung der Uebersicht der ordentlißen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen Bat der außs&retatsmäßigen Ausgaben des ordentlihen Haus-

alts.

Der Antrag der Rehnungskommission, in deren Auftrage Abg. v. Reden referirte, ging dahin:

1) die Etatsüberschreitungen des Jahres 1874, welche die Ueber- ficht der ordentlichen Auêgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs nachweist, vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnungen etwa si noch ergebenden Erinnerungen, vorläufig zu genehmigen, und 2) die in einer Anlage zu dieser Uebersicht nacgewiesenen, die Einnahme- Etats Üüberschreitenden und beziehungsweise außeretatsmäßigen Ein- nabmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Materialien, Uten- filien und sonstigen Gegenständen nachrräglih zu genehmigen.

Das Haus trat dem Antrage ohne Diskusfion bei. Ein Schreiben des Reichskanzlers vom 13. Dezember v. I. wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafgerihtlihen Verfolgung des Redacteurs Max Seidl in München wegen Beleidigung des Reichstages war der Geshäftsordnungs-Kommission zur Bericht- erstattung überwiesen worden. Namens derselben referirte Abg. Valentin, der den infriminirten Passus des Artikels verlas. Die Kommission beantragte, ohne ein für alle Mal jede Strafver- folgung von der Hand weisen zu wollen, in diesem Falle die Ermägtigung zur Verfolgung des Max Seidl wegen Beleidigung des Reichstages nicht zu ertheilen.

Bevor zur Abstimmung über diesen Antrag geschritten werden ftonnte, crbat fich Abg. Reimer zur Geschäftsordnung das Wort, um wegen der zwcifelhaften Beschlußfähigkeit der Ver- sammlung deren Auszählung zu beantragen. Es mußte daher zum Namensaufruf geschritten werden. Derselbe ergab die Anwesen- heit von nur 160 Mitaliedern, es fehlten somit 39 zur Bes&lußfähigkeit. Die Sißung mußte daher um 33/, Uhr abgebrohen werden. Abg. Dr. Lucius (Erfurt) sprach den Wunsch aus, die in der gegenivärtigen Session perlassene Praxis, die Namen der beim Namensaufruf Anwesen- den, der Entschuldigten, Beurlgubten und ohne Entschuldigung Fehlenden im ftenographischen Berite mitzutheilen, wieder her- zusiellen, und zwar in keiner tendenziôsen Absicht, da die einzel- nen Fraktionen konstante Kontingente zu den obigen vier Kate- gorien ftellen, sondern im Interesse der Publizität, des Hauses und seiner Statistik. Der Präsident wies den Vorstand des senographishen Bureaus sofort an, die vermißte Praxis wieder

Herzuftellen, N

F In der heutigen (33.) Sißung des Deutschen Reihs- tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, die Bundes- bevollmächtigten Staats-Minister Dr. Leonhardt, Graf zu Eulen- burg und der Staats-Sekretär v. Bülow mit mehreren Kom- muissaren beiwohnten, „gelangte ein Schreiben des Abg. Gerhard zur Verlesung, worin dieser seine Erneunung zum Kreisgerichts- Nath mittheilte. Das SHreiben ging an die Geshäftsordnungs- kommisfion. Vor Eintritt in die Tagesordnung verwahrte der Abg. Dr. Hänel den Vorstand des stenogtaphishen Bureaus gegen jeden Vorwurf, der etwa aus der geztrigen Aeußerung des Abg. Dr, Lucius (Erfurt) über die Führut;g der Namens- perzeihnisse bei den namentlichen Abstimmungen und Namens-

1,810,000

3,000,000 , 45,495,336 , 35,177,339 A

71,376,215 , 156,953,001 M

474,256,998 ,

317,403,444 A.

5 2820619506 ng L Daf diejer Mehrbedarf an Matrikularbeiträgen + der für 1876 eingestellten Summe an Matrikularbeiträgea um ca. 5,357,000 A übersteigt, hat feinen Grund darin, daß ein großer Theil der fortdauernden Aus- gaben des Reichshaushalts-Etats für 1876 seine Deckung in den mit

der Bauausgaben Fortführung als diejenigen einmaligen 1 : E ange- bören, nur in wenigen Fällen auch im Jahre 1877 wiederkehren wer- den und, sofcrn sie wie die Ausgabe für die St. Gotthard-Eisen- bahn auch für 1877 in Auésicht zu nehmen sind, nicht vor dem inn ats jah l Bei Bemessung der vorläufigen Deckungsmittel für diejenigen Ausgaben, zu welchen der bat berücksi{tigt werden müssen, daß auf Rest- bestände bei der Marineverwaltung über das Zahr 1876 hinaus nicht

aufrufen in den fstenographishen Berichten hergeleitet werden könnte. Darauf trat das Haus ohne Debatte dem Antrage der Geschäftsordnungskommission bei, die Ermächtigung zur straf- gerichtlihen Verfolgung des Redacteurs Max Seidl in München wegen Beleidigung des Reichstages nit zu ertheilen.

Es folgte die erste Berathung des Gesezentwurfs, be- treffend die weitere geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs3geseßes, einer Strafprozeßordnung und einer Civilprozeßord- nung, sowie der zugehörigen Einführungs- geseße, (S. unter Reichstagsangelegenheiten) wobei der Abg. Dr. Beseler eine ungünstige Kritik der bisherigen Beschlüsse der Iustizkommission gab. Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte, daß er für das Geseß stimmen werde, ohne der Kommission hicrdurch ein Vertrauexs- oder Mißtrauens- votum zu bringen. Er sei einverstanden mit dem in der Civil- prozeßordnung angenommenen Prinzip des mündlichen Verfahrens und müsse au sonst den tadelnden Bemerkungen des Vorredners widersprechen. Auch der Abg. Dr. Lasker bezeihnete die Besorgnisse des Abg. Dr, Beseler als auf den ziemli mangelhaften in die Oeffentlichkeit gedrungenen Mit- theilungen über die Arbeiten der Kommission beruhend und daher keineswegs vollständig begründet. Der Redner suchte dies an der Civilprozeßordnung und Strafprozeßordnung zu beweisen, da namentlich leßtere von den bei dem Gerichtsorganisationsgeseße ge- faßten Beschlüssen in ihrer leßten Fassung abhängig sei. Der Bundes- bevollmächtigte Staats-Minister Dr. Leonhardt legte zunächst energisch Verwahrung gegen eine vom Abg. Windthorst gethane Aeußerung ein, die Staatsanwaltschaft sei in Preußen in leß- terer Zeit mißbraucht worden, und ersuhte um Namhast- mahung der betreffenden Spezialfälle, die er vollständig verantworten werde. Er ertheile der eifrigen Arbeit der Justizkommission seine volle Anerkennung, betonte jedoch die Schwierigkeiten, welhe noch der Erreihung eines Einverftänd- nisses über das Gerichtsorganisationsgeseß entgegenstehen, Nach persönlihen Bemerkungen der Abgg. Dr. Beseler, Windthorst und Dr. Lasker wurde die erfie Berathung ge\{lo}sen, die Ver- weisung an eine Kommission abgelehnt und darauf dasGesez in zweiter Berathung ohne Debatte genehmigt. Es folgte die zweite Be- rathung der der Xll. Kommission zur Vorberathung überwie- senen Paragraphen des Gesehentwurfs, betreffend die Abände- rung von Bestimmungen des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reih vom 15, Mai 1871 und die Ergänzung dessel- ben, auf Grund mündlihen Berichtes der Kommission.

Beim Schlusse des Blatts dauerte der Vortrag des Refe- renten, Abg. Dr. v. Shwarze, noŸ fort.

Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat für die Sonnabende vom 22. Januar bis 5. Februar Einladungen zu parlamentarischen Soiréen ergehen lassen.

In der Sizung der Reihstags-Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerihtsverfas- \sungs - Gesetzes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß - Ordnung neb| Einführungs- geseßen am 17. d. M. wurde zunächst ein Antrag, daß ein Landgeriht aus mindestens 15 Mitgliedern einscließlih des Vorsigzenden -bestehen solle, abgelehnt, nachdem von verschiedenen Seiten bemerft war, daß derselbe für viele Staaten undurch{chführbar sei. Sodann ging die Kommission zur Be- rathung des von den Shwurgerichten handelnden fünften Titels über. Die 88. 59, 62—65 wurden niht beanstandet, die 88. 60 und 61 waren bereits früher gestrihen. Zu §. 66, welcher bestimmt, daß die Vorschriften über die Berufung zum Schöffenamte auch auf das Geshworenenamt Anwendung finden follen, fand nah eingehender Debatte ein Antrag des Abg. Struckmann Annahme: „Es dürfen jede zu Ge- \{chworenen auh Reihs- und Staatsbeainte berufen werden, wenn dieselben weder rihterlihe Beamte, noch Beamte der Staatsanwaltschaft, noch gerichtliche oder polizeilihe Vollstre@ungs- beamte find, noch zu den in §. 25 des Reichsbeamtiengeseßes vom 31. März 1873 bezeichneten Reichsbeamten oder zu den durch die Landesgeseßgebung näher zu bestimmenden höheren Verwaltungsbeamten gehören.“ Die 88. 67—70 wurden un- verändert angenommen. Die §8. 71—75 erfuhren auf den An- trag des Abg. Dr. Grimm die Aenderung, daß die Reduzirung der Dienstlifte der 48 Hauptgeshworenen auf die Zah! von 30 durch den Vorfißenden des Schwurgerihts beseitigt und ftatt dessen bestimmt wurde, daß aus der von dem Landgerichte fest- geseßten Jahresliste sofort eine Dienfiliste von-30 Hauptg-\{chw9- renen durch das Loos festgeseßt werden solle, Die §8. 76—80 blieben wiederum unverändert. Da der die Handelsgerichte betreffende sechste Titel (§8. 81—92) bereits erledigt war, wurde zur Berathung des von den Ober-Landesgerichhten han- delnden sieventen Titels (§S. 93—96) geschritten. Derselbe führte zu nur unerheblichen Erörterungen und wurde unverändert an- genommen. Schließlih wurde auch noh der das Reichsgericht behandelnde achte Titel (§8. 97—112) unter Vorbehalt eines An- trages des Abg. Dr. Bähr über Scheidung desselben in eine Civil- und eine Strafabtheilung erledigt. Hierauf fand nah turzer Debatte ein Antrag des Abg. Dr. Lasker, daß die für die Land- gerichte und Oberlandesgerichte getroffenen Bestimmungen über die Zusammenseßung der Kammern, Vertretung der Mitglieder U. \. w. auf das Reichsgeriht mit der Aenderung Anwendung finden sollen, daß die Wahlkommission aus dem Präsidenten, den Senatspräfidenten und 4 von fammtlihen Räthen gewählten Mitgliedern zu bestehen habe, mit großer Mehrheit angenommen, desgleichen ein Antrag des Abg. Struckmann, daß die Zuziehung von Hülfsrichtern nicht zulässig sei. Bei §. 97 wurde auf Antrag des Abg. Dr. Lasker gleihfalls mit großer Mehrheit beschlossen, daß der Siß des Reichsgerihts nit, wie der Entwurf vorschlägt, mit Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserlihe Verordnung, sondern durch Geseh erfolgen solle; eine Debatte über den Sig selbft fand jedo nit statt, wurde vielmehr dem Plenum des Reichstages vorbehalten. §. 98 fand keinen Widerspru. Bei S. 99 büeben Anträge, wona die Mitglieder des Reichsgerichts niht, wie der Entwurf will, auf Vorschlag des Bundesrathes von dem Kaiser, \fondern nah Anhörung des Bundesrathes bezw. einfah von dem Kaiser zu ernennen seien, in der Minder- heit. Die §§. 100—112 wurden nah kurzen Erörterungen un- verändert angenommen.

Mit Beginn dieses Jahres find die telegraphischen Grenzkontrol-Stationen einshließlich der deutschen Tele- graphenftationen zu Malmoe und Warschau sämmtlih aufgeho- ben worden, und es ist ein möglichs direkter telegraphi- scher Verkehr ohne Umexpedition an den Grenzen auf den Hauptlinien mit dem Auslande hergestellt. Durch diese Maßregel, welche hauptsählih eine größere Beschleunigung und freiere Bewegung des Verkehrs bezweckt, ist zugleich eine niht unerheb-

fernungen von Berlin bis St. Petersburg und bis Mailand findet jeßt eine direkte Korrespondenz statt. Die Börse von Berlin ist mit der Börse von London nunmehr auch über Emden direkt verbunden ; zwishen den Börsen von Berlin und Brüssel ist vor Kurzem ebenfalls eine direkte Verbindung hergeftellc. In Folge eines Abkommens mit der österreichisch - ungarischen Telegraphenver- waltung ist eine für den unmittelbaren telegraphishen Verkehr zwishen Deutschland und Ungarn bestimmte neue Linie von Berlin über Görliz-Breslau und Oderberg durch den Ja- blunka-Paß und das Waagthal nach Pest und Preßburg ge- baut worden. Seit einigen Tagen wird zwishen Berlin und Pest bereits direkt telegraphirt.

Die preußischen Staatsschulden der alten Lan=- destheile und des Gesammtstaats seit 1866 betrugen nah dem Etat Ende 1875 821,849,713 4 44 -# (8,003,627 M 21 S weniger als Ende 1874), darunter 332,048,421 / 44 3 Eisen- bahns{chulden; die Schulden der neuen Landestheile beliefen \fich auf 97,559,791 M 61 S (1,873,974 Æ 96 § weniger als Ende 1874), einschließlich 73,118,057 13 „Z Eisenbahn- \chulden. Die gesammten verzinslihßen Schulden erreichten mit- hin Ende 1875 919,409,505 M 5 H (9,877,602 46 17 S weniger als Ende 1874), darunter 405,166,478 44 57 S Eisen- bahnshulden; außerdem sind 54,750,000 4 unverzinsliche Schuld (Kassenanweisungen) in Wegfall gekommen.

In einer Beshwerdesahe hat der Minister des Innern entschieden, daß die Allerhöchsten Kabinetsordres vom 29, Dfk- tober 1819 und vom 22. Februar 1842 in Folge des Vereins- gesches vom 11. März 1850 zwar insofern außer Kraft getreten find, als leßteres mehrfache Beschränkungen, denen das Verein 8- wesen bis dahin unterworfen war, beseitigt hat, niht aber au in Betreff derjenigen Anordnungen, welche fih ledigli auf den Geschäftsgang bei den Behörden und auf .die eigenthümlichen Verhältnisse der Kriegervereine beziehen.

Die letzteren erlangen durch ihre, nah Maßgabe der Kabinets- ordre vom 22. Februar 1842 erfolgende Beftätigung, die Be- fugniß, fich militärisch zu organifiren, militärishe Abzeichen zu tragen und bei den Leichenbegängnissen von Kameraden in der üblihen Ausrüstung und Bewaffnung zu ersheinen. Sie werden lediglih hierburh von der Beschränkung im §. 7 des Bereinsgeseßes eximirt. Das Ober-Tribunal hat in einem Er- kenntniß vom 1. April 1870 die Theilnehmer eines Aufzuges in Waffen ausdrüdcklich deshalb freigesprochen, weil der in Rede stehende Aufzug durch den erkennenden Richter lediglih als eine hergebrachte kirchlihe Ceremonie angesehen und gleichzeitig ange- nommen worden ist, daß derselbe niht den Charakter des Unbe- fugten gehabt habe. Eine ähnlihe Präsumtion würde bei den Leichenbegängnissen durch bewaffnete Kameraden n. cht vorhanden sein und dieselben also lediglich den Befiimmungen in §8. 7 und 9 des Vereinsgesetes, sowie event. in §. 127 des Straf- geseßbuhes unterliegen, wenn den Kriegervereinen nit durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 22. Februar 1842 ein für allemal die Besugniß ertheilt - 1woördeair wäre, bei ihren Aufzügen behufs der feicrlihen Beerdigung verstorbener Wassengefährten in der Lller- höchst genehmigten Ausrüstung und BVeroaffnung zu erscheinen. Selbstverständlih haben fie einen Anspru auf diese Begünsti- gung nur unter der Vorauésezung, daß sie den übrigen An- ordnungen der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. Februar 1842 nachkommen und also auch die im §. 6 derselben vorgeschriebene Meldung an die Polizeibehörde des Ortes erftatten.

Hiernach kann die anderweite Frage, ob die Allerhöchste Kabinetsordre vom 29. Oïtober 1819 in Betreff der öffentlichen Aufzüge auch hinsihtlih der Leichenbegängnisse der Krieger- vereine Anwendung finde, auf fich berußen, da die Bestimmun- gen wegen der Mittheilungen zwischen den betreffenden Polizei- und Militärbehörden, um die es stch vornehmlih handelt, in Betreff der gedahten Leichenbegängnisse auch in die Allerhöchste Ordre vom 22. Februar 1842 übertragen worden find. Dem- zufolge haben Kriegervereine auf die Begünstigungen der leßt- gedachten Kabinetéordre nur so lange Anspruch, als sie den anderweiten Anordnungen derselben Folge leiften, anderenfalls aber zu gewärtigen, daß die ihnen ertheilte Bestätigung zurück- gezogen werde. :

Die Vorschrift des §. 6 der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. Februar 1842, welche die Polizeibehörden der Orte, an denen sich Garnisonen befinden, verpflihtet, von der ihnen Seitens der Kriegerveine gemahten Meldung dem kommandiren- den Offiziere Kenntniß zu geben, ift durch das Vereinsgeseßz nicht beseitigt worden, da es sich hierbei lediglih um eine den Geschäftsverfehr zwishen den Behörden betreffende Anordnung handelt.

In einem Erkenntniß vom 21. Dezember 1875 hat das NReichs-Ober-Handelsgericht im Gegensag zu dem Appel- lationsgeriht zu Frankfurt a. O. die Entscheidung gefällt, daß die Verwaltung des in Preußen (nicht in den früheren hohen- zollernshen Landen) befindlihen Für filih hohenzollern\s{chen Privatvermögens bis zum August v. J. niht die Eigen- schaft einer öffentlißen Behörde besessen hat und demgemäß bis zu dem gedachten Termin die bei der Verwaltung beschäftigten Beamten rehtlich als Privatdiener des Fürfilich hohenzollernschen Hauses zu betrachten waren. Erft durch den Allerzöchsten Er- laß vom 2. August 1875, betr. die Erweiterung der Rechte der Fürfilih hohenzollernshen Behörden, ift denselben durchgängig der Charakter öffentliher Behörden verliehen worden. Den hohenzollernshen Fürstenhäusern ift, wie das Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerihts ausführt, im Artikel XII, des Ab- tretungsvertrages vom 7. Dezember 1849 für den Fall ihrer Niederlaffung im preußishen Staate eine bevorzugte Stellung vor allen andern nicht zum Königlichen Hause gehörigen Unter- thanen Sr. Königlihen Majestät gewährt worden. Jedenfalls find ihnen danach die Vorrechte der ihnen nachsichenden Standesherren eingeräumt. Der Allerhöhfte Erlaß vom 14. August 1852, betreffend die Rechtsverhältnisse der Fürstlich hohenzollernshen Häuser, hatte nur verordnet, daß die Fürsilihe Hofkammer in den hohenzollernshen Landen und über- haupt die Behörden, welche das dortige Fürstlihe Stammver- mögen verwalten, die Rechte öffentlicher Behörden in gleichem Maße, wie die Hofkammer der Königlichen Familiengüter und deren Unter- behörden genießen. „Dadurch, daß in diesem Allerhöchften Erlaß nur der Verwaltung über das in den hohenzollernshzen Landen befindliche Fürstlihe Stammvermögen, möge diese Verwaltung dort auch ihren Sig haben oder nicht, die Eigenschaft einer öffentlihen Behörde beigelegt war, wird e contrario die obige Ausführung bestätigt, daß die Verwaltung des in Preußen bc- findlichen Privatvermögens bis in die Neuzeit keinen Anspruch auf den Charakter einer öffentlihen Behörde gehabt hat. Ganz zweifellos wird dies aber durch den neuerdings publizirten Allerhöchften Erlaß vom 2. August 1875, betreffend die Erwei-

lihe Ersparniß an Verwaltungsausgaben erzielt worden, Auf Ent-

terung der Rechte der Fürstlih hohenzollernshen Behörden, wel-

er bestimmt, „daß die unter Nr. 2 der vorallegirten Verord- nung vom 14. August 1852 getroffene Bestimmung, nah welher die Fürstlihe Hofkammer in den hohen- zollernshen Landen und überhaupt die Behörden, welhe das dortige Fürstlihe Stammvermögen verwalten, die Rechte öffentlicher Behörden in gleichem Maße, wie die Hof- fammer der Königlichen Familiengüter und deren Unterbehörden genießen sollen, auch auf alle diejenigen Fürßlih hobenzollern- \chen Behörden Anwendung finde, welche mit der Verwaltung des außerhalb der hohenzollernshen Lande befindlichen Fürß- lihen Stammvermögens betraut find. Erst also durch diesen Allerhöchsten Erlaß is den mit der Verwaltung des außerÿalb Hohenzollerns befindlihen Fürstlichen Stammvermögens be- trauten Behörden in Erweiterung ihrer bisherigen Rechte der Charafter öffentliher Behörden verliehen; den fie also auch nah Ansicht der Staatsgewalt bis dahin nit gehabt hatten.‘

Bei Kaufverträgen über fungible Sachen ift im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrehts, wenn nit ein Anderes im Vertrage verabredet ist, der Käufer erst dann das Kaufgeld zu erlegen verpflihtet, wenn ihm das ganze Kauf- objeft geliefert ist. Dagegen braucht er nicht die jedesmal ge- lieferte Nate sofort zu bezahlen. (Erkenntniß des Ober-Tri- bunals, IV. Senat, vom 25. November v. J.)

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Großherzoglich hessische Minister Hofmann, i| aus Darmstadt hier eingetroffen.

Der geprüfte Lehrer der englischen Sprache, Mr. Edward Cumming Madden, ist für den Bezirk des Königlichen Kam- mergerihts \o wie des Königlihen Stadtgerichts hierselb| als Transélator und Dolmetscher für das Englische bestellt worden.

Hannover, 18. Ianuar. Heut isst die zweite Hanno- vershe Landes\ynode nah dr Vertagung wieder zusam- mengetreten.

Berlin, 20. Ianuar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sigzung des Provinziallandtages der Mark Branden- burg gelangte der Bericht des Aus\{chusses über den Antrag v. Risselmann (Schönwalde), betreffend die Anstellung eines oberen Provinzialbeamten, zur Erledigung. Der Aus\huß hat seine Vorschläge in die Form statutarisher Bestimmungen gebraht, welche dahin gehen: dem Landesdireftor wird ein oberer Beamter (Landessyndikus), mit berathender Stimme zu- geordnet, welcher zum Richteramte befähigt sein muß und den QLandesdirektor im Falle der Behinderung vertreten soll. Seine Anfiellung erfolgt auf mindestens 12 Iahre, das Gehalt beträgt 6000—9000 4 neben eincr Wohnungsentschädigung von 1000 bis 1500 4; für seine Penfionirung follen die für die preußishen Staatsbeamten gegebenen gescßlichen Bestimmungen gelten. Hat derselbe zur Zeit seiner Wahl für das Provinzialamt ein Staats- oder Kommunalamt bekleidet, so soll ihm die im öffentlichen Dienste zurükgelegte Dienstzeit bei der Penfionirung angerechnet werden. Bei Dienstreisen sollen dem Landes\yndikus Tagegelder und Reisekosten nah den für Staatsbeamte 1V. Rangklasse be- stehenden gesezlihen Bestimmung zustehen. Diese Anträge wurden angenommen, die Wahl des Landes\yndikus selbft indeß noch nicht vorgenommen, vielmehr dem Provinzialaus\hu}se überlassen, dem nächsten Landtage entsprechende Vorschläge zu machen, Hiermit waren sämmtliche auf der Tagesordnung stehende Gegenstände erledigt, und erklärte deshalb der Ober- Präsident, Wirklicher Geheimer Rath von Jagow, den Provin- ziallandtag für ge\chlo\sen. Mit dreifachem begeisterten Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König ging die Ver- fammlung auseinander.

In der Sitzung vom 18. d. M. beshloß der Landtag, wie wir hiermit nachtragen, bis auf Weiteres als Sig des Pro- vinziallandtages und seiner Organe die Stadt Berlin festzuhalten, beauftragte aber gleichzeitig den Provinzial- aus\chuß, demnächst darüber Vorschläge zu machen, ob, wann und wohin eine Uebersiedelung zu bewirken sei. Dem Landesdirektor wurde bis zur Beschaffung der ihm zuge- sicherten freien Wohnung eine Miethsentschädigung bis zur Höhe von jährlih 4500 A zur Verfügung gestellt.

Königsberg, 19. Ianuar. Aus den leßten Sißungen des Provinzial-Landtages, über dessen gestern erfolgten Sgluß wir bereits berichteten, ist noch zun bemerken:

In den Provinzialaus\chuß wurden gewählt die Herren Dr. Dolle - Dwarishken (Stellvertreter: Bürgermeister Meyser - Gumbinnen), Wegemann - Albrechtau (SteUvertreter : Donalies-Milluhnen), Skrzeczka-Grunden (Stellvertreter: Scydel- Chelchen), Dr. Bender-Catharinenhof (Stellvertreter: Dr. Aschen- heim-Praßnicken), v. Kraag-Wiersbau (Stellvertreter: Quaadt- Prowehren), Landschaftsdirektor Bolg-Pareyken, (Stellvertreter : Kommerzien-Rath Albert Rihter-Memel), Graf zu Dohna-Schlodien (Stellvertreter: Landrath v. Gottberg - Klitten), Kornmerzien- Rath Damme-Danzig (Stellvertreter: Stadtrath Hirsh-Danzig), Plehn-Bubochin (Stellvertreter: v. Gordon - Lasfowig), Dr. Wehr-Gr. Paaplau (Stellvertreter: v. Borke - Sichts) , Bürger- meister Pohlmann-Graudenz (Stellvertreter : Bieler-Frankenhain), Landrath v. Hüllessem (Stellvertreter: Landrath Siehr-Goldap), Thomale (Stellvertreter: Drawe). Die Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Aus\chusses fiel auf den Landrath von Hüllefsem.

Weiter wurde beshchlo}sen :

„Die Kosten dcs ostpreußisen, so wie des westpreußisen Land- armenverbandes, so weit dieselben nicht durch eigezie Einnahmen ihre Deckung finden, also für Oftpreußen mit 295,600 Hs von den Bewohnern der Regierungébezirke Königsberg und Gumbinnen, und für Westpreußzn 397,000 K von den Bewohnern der Regierungê- bezirke Danzig und Marienwerder zu echeben und zwar nah den Be- stimmungen der §8. 29 und 70 des preußischen Ausführungsgeseßzes vom 8, März 1871“; und „die Königliche Staatsregierung zu er- (uer die Beiträge in bisheriger Art auëshreiben und erheben zu allen.

: Die Beschlüsse in Sachen des Provinzial-Chaussee- bauwesens, zu dessen Hebung und Erhaltung u. A. eine An- [eihe von 25,000,000 S beantragt war, liegen uns noch nit vollständig vor; wir werden dieselben demnächst mittheilen.

Merseburg, 20. Ianuar. Nachdem der Provinzial- landtag in der gestrigen Sizung seine Arbeiten erledigt hatte, dankte der Landtags-Kommissar Ober-Präfident Frhr. von Patow im Namen der Staatsregierung dem Landtage für den von ihm bewährten Gemeinsinn und seine Hingebung an die Interessen der Provinz und erklärte denselben für ge\chlossen. Vor dem Auseinandergehen forderte der Präfident Graf Otto zu Stol- berg-Wernigerode zu einem dreimaligen Hoch auf Se. Ma- jestät den Kaiser und König auf, in welches die Versamm- lung begeistert einstimmte. Ueber die Ergebnisse der leßten Sigungen werden wir morgen berichten.

Bayern. München, König hat den Beschluß de

nehmigt. Die Anstalt wird Leben treten. Das über Maximilian heute

„Ihre Königliche Hoheit Stunden ges{lafen. vermindert. Die entzündlichen men befriedigenden Verlauf, dauernd.“

Herzogin find jetzt hier versam

regung von der hohen Kranke

„gemeinnüßigen Gesellschaft“

tens des Beamten-, Gelehrten-

fessor Dr. Winds\cheid,

Fürsten von Bismarck und de fessor Dr. Biedermann auf de

hoch leben ließ.

Dreydorff.

fand sofort die allgemeinste

benswürdigster Weise ihre Ausführung beschäftigt. Gest

Gesellschaft; an der Thür bestimmten Saales nahmen entgegen; dort wurden voll und anmuthig liGe Blumensträußchen liebenswürdigen Bitten

geze

Großherzogs, des Erbgroß Sr. Durchlaucht des

tesse Kaltreuth, die Herrcck® mitwirkten. Der Ertrag des Concert

und werden sofort ihrer Best Die Hoffnung, daß in Stillstand eingetreten sei, b

meldet worden sind. Durch

Wie uns aus Eisenach ges von dem Depot in Fladunge! ist Dr. Beer von dort in B aus Hannover nah Franken

Sachsen-Altenburg. Königliche Hoheit die Prinz

eingetroffen. Schwarzburg - Soud

17. Januar. Nachdem mit

Wahlen hervorgehenden Abg

vy

lihen Ministerium die erford | Die Wahl der Waßlmänner | aus allgemeinen Wahlen her | März, die Wahl der von Abgeordneten wird am 29, 2 Walde. Arolsen,

Waldeck und Pyrmont ist auf worden,

Neuß á. L, Greiz, welche mittelst Bekanntmach:

ziehung gelangt sind, if eine Jahres bewilligt worden, D

Emission von Fürstliher Lan

oder bei den Fürstlihen Bezi

\hehen.

Errichtung eines Präparandinnenanstalt ) Verbindung mit dem Kreislehrerinnen-Seminar zu München ge-

Morgens aufgelegte Bulletin lautet : haben die verflossene Nacht mehrere Fieber, dem Morgen entsprehend, wieder

jedoch die Shwäche noch immer an- Die „Allg. Ztg.“ meldet: hohen Kranken erregt große Bedenken.

gestattet werden, das Krankenzimmer zu betreten,

Sacbfen. Leipzig, 19. Januar. fand gestern Abend in dem sinnig

geschmüdckten großen Saale des Schüßenhauses zur Feier des Krönungstages unter ziemlich

f:att. Von den ausgebrahten Trinksprüchen galt Ytajestät dem Deutschen Kaiser, Dr. Gensel; ihm {loß sich ein weiterer, von Geh. Rath Pro- auf den König von Sachsen an. Vize-Bürgermeister Dr. Georgi „welhe an der Wiege des Deutschen Reiches gestanden“, des

Dr. Eduard Brockhaus die Wähler zum Deutschen Reichstag Professor Dr. Wenk feierte (in heiterer, gebun- dener Rede) das deutsche Reichsheer. u. A. Reihs- Oberhandelsgerihts- Rath Wiener, Paftor Dr.

SaHsen- Weintar- Stiserach. Die heutige „Weim. Ztg.“ meldet: Die Nachrichten von dem über Frankenheim hereingebrochenen Elend regten in den dem Hofe nahefstehenden Gesellschaftskreisen den Gedanken an, dur die Veranstaltung eines Dilettantenkonzerts Mittel zur Linde- rung des Nothstandes zu beshaffen. Der Plan, faum ersonnen,

war das Programm festgeseßt, und die Kräfte, die in lie-

Gemächern der Ober-Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin, Gräfin Styrum, Excellenz, eine zahlreiche

von

den fanden nahme. Bald nach der Ankunft Ihrer Königlichen Hoheiten des

Fürsten Reuß j. L., Marie und Elisabeth, Hoheiten, nahm das Konzert seinen An- fang, in welhem die Damen Frau v. Unruÿ, Th. Stichling, Frl. v. Ahlefeld und Frl. v. Mauderode,

sind heute aus demselben unserer Sammlung zugeführt worden

Herrn Apotheker Hofmann aus benes Telegramm berichtet, daß gestern 8 neue Erkrankungen ge-

Stiftsprediger Becker ist heute (19. Januar) das 2. neuen Schulhause fertig geftellt

Sachsen - Meiniugen-. i Der Her z'og hat seinen Chrenftalmeister, Kammerherrn Bern- | hard Freiherrn von Speßhakdt zum Dver-Stallmeijter ernannt.

Altenburg, 18. Januar. Ihre |

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Die Präsentation zur Einlösung hat entweder

und Burgk welche leßteren werden, soweit die baaren Best Eine Fristerstrekung über den 30. 1 wird nicht stattfinden, auch anderweit eine Wiedereinsezung in den vorigen Stand nit erfolgen, G : die bis dahin nit eingelösten Stücke völlig werthlos bleiben,

18. Januar. Se. Majestät der 3 oberbayerischen Landrathes auf in organiscer

mit dem 1. Oktober 1876 ins das Befinden der Herzogin

Erscheinungen in der Brust neh- Der Schwächezustand der

Alle Kinder der Frau fann aber feinem derselben da jede Er- n fern gehalten werden muß.

Auf Veranstaltung der

melt, es

zahlreicher Theilnahme Sei- und Kaufmannsftandes ein Mahl der erste Sr.

von dem Vorsitzenden

gedahte der beiden Männer,

s Grafen Moltke, während Pro- n Deutschen Reichstag toastete und

Außerdem \prachen noch

Weimar, 19. Januar.

Zustimmung; in wenig Tagen Mitwirkung gewährten, mit der ern Abend versammelte sich in den

des für die Musikaufführung cinige Damen das Eintrittsgeld fünstleriser Damenhand ftil- ihnete Programme, hier zier- Eintretenden geboten; die die freundlichfe Auf-

herzogs, der Frau Erbgroßherzogin, der Prinzessinnen L Frl. M. und Kom- Graf Wedel, v. Haber, v. Unruh

es war ein überaus reicher; 1514 Æ

immung gemäß verwendct werden. der Entwickelung der Epidemie ein estätigt sich leider niht. Ein von Fladungen heute früh abgege-

die rasilose Thätigkeit des Herrn Lazareth im t worden.

rieben wird, geschieht die Zufuhr 1 täglich mit 2 Schlitten, Gesiern egleitung ciner weiteren Diakonissin eim abgereist.“

Meiningen, 18. Januar.

essin Albrecht von Preußen

ift in der vergangenen Naht zum Besuche ihrer Eltern hier |

ershaufsen. Sondershausen, dem 1. d. das Mandat aus eordneten erloschen, find vom fuürît-

-

2rlihen Neuwahlen angeord

au der

L wird am 1. März, die Wak!

vorgehenden Abgeordneten am 1:

Fraukreihch. Paris, 19. Januar. (W. D B) Der Deputirte Picard hat den Minister des Innern, Buffet, davon benachrihtigt, daß er morgen in der Sißung der Perma- nenzkommission eine Interpellation über das Cir- fular, betreffend die Ausführung des Preßgesezes, ein- bringen werde.

Der Finanz-Minister hat folgendes Rundschreiben an seine Beamten in Bezug auf die Wahlen erlassen: „An die Herren General-Direktoren und General-Einnehmer! Die Wahlen für die Ernennung der Senatoren und Deputirten werden wäh- rend der leßten Hälfte des Monats Januar und wäßrend des ganzen Monats Februar cine große Anzahl von Personen in Anspru nehmen. Dieselben sind in der That von der höchsten Wichtigkeit, da sie den Zweck habzn, die Regierung zu vervoll- ständigen und die regelmäßige Ausübung der Verfassung zu sichern. Sie können daher eine gewisse Aufregung ver- ursachen. Die Finanzverwaltung darf sch in keiner Weise an dieser Aufregung betheiligen. Damit betraut, über den rihtigen Cingang der Steuern und die regelmäßige Bezahlung der Staatsausgaben zu wachen, müssen die Finanz- agenten, indem sie die ganze Freiheit ihrer Abstimmung bewahren, sich gewissenhaft auf die ihnen vorbehaltene Stellung besränfen. Fh bitte Sie also, in diesem Sinne den unter Ihrem Befehl stehenden Beamten Weisung zu ertheilen. Sie müssen ihnen zu wissen thun, daß sie keiner Versammlung auwohnen und ihren Namen auf kein Cirkular und auf feinen Anschlagzettel fezen dürfen. Nur in dieser Weise genießen sie bei den Steuerpflichtigen ein Ansehen, dessen sie bedürfen, um im Interesse der Staats- finanzen zu handeln.“ Aehnlihe Weisungen hat der Ader- bau- und Handels-Minister de Meaux an seine Beamten ergehen lassen.

Ftalien. Rom, 15. Januar. Der empfing gestern die Vertreter des Vereins der alten Kriegskameraden, der fch in Rom nah dem Vorbilde des Turiner Beteranen- vereins gebildet hat, den Oberst Gigli, den Major Ravioli und den Hauptmann Berni. Sie hatten Sr. Majestät als erstem Soldaten der italienishen Armee im Auftrage des Turiner Centralcomités das Diplom als Chren-Präsidenten des Vereins der Veteranen aus den Jahren 1848 und 49 zu üverreice Der König nahm es huldvoll entgegen und unterßielt fic lange mit den genannten Offizieren über die Hinderni welche zu überwinden gewesen find, um Jtalien hängig, frei und einig zu machen, indem der König Heeres anerkennend gedachte, w:lches am meisten zu Erringung dieser Nationalgüter beigetragen Hat und Hauptstüze ihrer Erhaltung is. Se. Majestät gedachte au der neuen Heereseinrihtung und der glücklihen Resultate, di bercits erreicht worden sind, und \prach \chliefßlich die Zuver- siht aus, daß Jtalien mit Hülfe der göttlihen Vorsehung im Interesse der allgemeinen Civilisation und zum Bestent des ita- lienishen Volkes auf der bisher verfolgten Bahn ruhmvoll fort- \hreiten werde. Beim Abschiede reihte der König den Offi- zieren die Hand und drückte ihnen seine höchste Befriedigung über ihr patriotishes Wirken zum Besten der alten Kriegs- fameraden aus, und dankte ihnen für ihre Bestrebungen zur Erhaltung des militärischen Geistes und der glorreichen Er- innerungen an die Zeiten des Befreiungs- und Unabhängig-= keitsfrieges.

Sire, Belgrad, 19; - Januar. B.) Skupschhtina sezte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung des Etats fort und reduzirte die Posten für die \serbishen Agenten in Wien und in Bukarest, sowie für die Gensd'armerie beträchili.

Schweden und Norwegen. i 8.

Zum Präsidenten der Ersten Kammer hat der König den Grafen Lagerbjelke und zum Vize-Präsidenten General Rosensvärd, zum Präsidenten der Zweiten Kammer Graf Arvid Posse und zum Vize-Präfidenten Wijk ernannt.

—— 19. Januar. (W. T. B.) Der Reichstag 11 heute v Könige mit einer Thronrede eröffnet worden, in welche nächst der vorjährigen Reisen des Königs Erwähnung Der König habe von Seiten der Fürsten und Völker überal herzlihste Aufnahme gefunden, und seien dadur die S: derselben für Skandinavien auf das Neue Sfandinavien werde ih diese Sympathien dadurch zu erhal wissen, daß es fest ents{!o} | niemals den Rechte zu nahe treten, and die eigene Selbft- ständigkeit energisch zu vertheidigen. Thronrede fiellt eine neue Heerordnungsvorlage in Aussicht, welche jedoch nur Uebergangsmaßregeln enthalten fol. Sodann wird eizxe Vor- lage angetündigt, betreffend die Bewilligung von Geldmittel: behufs Verbesserung der Küstenvertheidigung.

Gefezentwürfe, betreffend die Reorganisation der Justiz- un? Finanzverwaltung, als bevorstehend bezeihnet.

Nach dem heute dem Reichstage vorgelegten Budg betragen die Einnahmen wie die Ausgaben gleihmäßig 79 Mill. Kronen. S figuri O

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Stockholm, 18. Januar.

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D. den Hôchfibesteuerten zu wählenden Närz stattfinden.

18, Januar Der am 2. No»

vember v. I. vertagte ordentlihe Landtag der Fürstenthümer

den 31. d. M. wieder einberufen

90. Januar. Zur Einlösung der

auf Grund des Gesezes- vom 22. April 1863 ausgegebene Kassenscheine des Fürftenthums Reuß

älterer Linie,

ing vom 1. Iuni 1875 öffentlich

aufgerufen worden, aber innerhalb der mit dem Shlusse des vorigen Monats abgelaufenen Frist nicht vollständig zur

Ein- Nachfrist bis ¿zum 30. Juni diefes

Bis- zu diesem Zeitpunkte wird für die bis jezt noch nicht eingelösten Kassenscheine der obengedachten

desfafse hier Ersay geleistet werden. bei dieser Kasse rkssteuer-Einnahmen zu Zeulenroda die Umwechselung sofort bewirken stände derselben reihen zu ge- Juni 1876 hinaus

so daß vom 1. Juli 1876 ab

Meldung aus Singapore v

.

gegen die Malayen in Erfolge geführt.

Großbritannien und Jrland. London, 19, Januar. (W. T. B.) Nach einer der Admiralität zugegangenen amilichen

on gestern hat die Expedition

Perak zu einem vollständigen

Kronen Uebershuß aus dem Vorjahre.

und den weiteren Ausbau der Staais 9,942,000 Kronen in Anschlag gebrat,

durch eine Anleihe aufgebrzcht werden follen

Amerika. (A. A. C.) term 3. d. gemeldet, da) Sennor

dentsafts-Kandidaten aufgestellt worden ift.

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Nr. 6 des nté und Telegraphen-Verw fügungen: Vom 13, verfahrens im Verkehr

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem Neuen Archiv der Gejellschaft für deutshe Geshichtskunde zur Beförderung einer sammtausgabe der Quellenschriften \Bicchten des Mittelalters if vor Kurzem (Hannover, Habnshe Hofbucbbandlung, 1876) erschienen. V hat fcigenden Jnhalt: Die Bildung der ncuen Centraldiretlion de Monumenta Ge:manias von G. Waiß. Untersuchungen über eini annalistise Quellen zur Geschichie des 5 und 6. J n O. Holder-Egger. Beiträge zur deutschen Kaiferdiplomatil italienishen Arhivex von W. S{um. Miscellen.

Das Arciv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschicht2unde ist gegründet worden, um dat große Uniernetmen ta Ger-

S T Æ, deutî he N Band 1

der Monument maniae vorzubereiten, und später während der Arbeit Mittheil!

zur Fö: derung desselben aufzunehmen. Diesea Zweck bat es in hohem Make erfüllt, indem in den bis jeßt während der Zeit von 1820 bis 1874 erschienenen 12 Bänden ein großer Reichthum von mannig- faltigem Stoff enthalten ist. Nachdem dur Einseßung der neuen