— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sihung des Deutschen Reichstages erklärte der Abg. Dr. Reihhensperger (Crefeld) die Ansicht seines Vorredners, des Abg. Baer (Offen- burg), nicht theilen zu können, daß, wenn man die Strafverfol- gung bei leihteren Körperverlezungen dem Ermessen der Staats- anmwaltschaft überlasse, damit ein Verstoß gegen das Legalitäts- prinzip geschehe; er sei für die Annahme des Antrages Herz. Der Abg. Dr. Lasker führte aus, daß in der Kom- missionsfassung einfah im Nachsaßze genommen sci, was der Vordersaßz zugesteht, es erscheine also die vom Abg. Herz bean- tragte Streihung vollkommen gerechtfertigt, da die Frage des Legalitätsprinzips bei der Strafprozeßordnung zum Austrage zu bringen Fei.
Der Referent Abg. Dr. v. Shwarze hielt es im Gegentheil für erforderlich, bis zum Erlaß der Strafprozeßordnung im Strafgeseybuch diejenigen Vorschriften zu geben, welche die Handhabung des Strafgeseßes ermöglihen follen. Die Fassung des Kommissionsvorshlages möge redaktionell mangelhaft sein, sie würde sih aber bis zur dritten Berathung verbessern lassen; der Gedanke sei jedenfalls ein fruhtbarer und richtiger.
Das Amendement Herz wurde hierauf nah einmaliger zwei- felhafter Abstimmung unter Zählung der Stimmen mit 142 gegen 103 Stimmen angenommen. Auch das Amendement Becker wurde für den Fall der Annahme der Regierungsvorlage genehmigt. Letztere gelangte jedoch nicht zur Abstimmung, da der Kommissionsvorshlag mit dem Antrage Herz genehmigt wurde.
Die nächstfolgenden §8. 240 und 241 (Nöthigung, Bedro- hung) wurden unverändert nach den Vorschlägen der Regierungs- vorlage, welche sih von dem heutigen Strafgesez durch den Weg- fall des bisher zur Bestrafung erforderlihen Stirafantrages unterscheidet, ohne Diskussion angenommen.
8. 247 bestimmt in der bisherigen Fassung des Straf- geseßbuchs:
„Wer einen Diebstahl oder eine Unters{lagung gegen Angehörige, Vormünder, Erzieher oder solche Personen, in deren Lohn oder Kost er sih befindet, begeht, ist nur auf Antrag zu verfolgen.*
Die Regierungsvorlage beabsichtigt, die Worte „oder solche Personen, in deren Lohn oder Kost er sih befindet“ wegfallen zu lassen.
Dagegen hat die Kommission folgende Fassung vorgeschlagen :
„Wer einen Diebstahl oder eine Unterschlagung gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher begeht, oder wer einer Person, zu der er im Lehrlingsverhältnisse steht, oder in deren häuslicher Gemeinschaft er als Gesinde sih befindet, Sachen von unbedeutendem Werthe ftiehlt oder untersc{lägt, ist nur auf Antrag zu verfolgen. Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig.“
Außerdem beantragte die Kommission, die weitere Bestim- mung des Paragraphen, wonach ein Diebstahl unter Ehegatten ftraflos ist, durch den Zusay zu beshränken: „während das ehelihe Zusammenleben fortdauert.“ i
Der Referent Dr. v. Schwarze hob hervor, daß sehr viele Klagen über die bisherige Behandlung des Hausdiebstahls nur darin ihren Grund hätten, daß die Gerihte die Worte „oder \solche Personen, in deren Lohn oder Kost er sich befindet“, sehr verschieden interpretirten. Die Kommission glaube deshalb dur eine flare Bestimmung dieses Verhältnisses dem praktischen Be- dürfnisse zu entsprehen. Wenn nun allerdings der Ausdruck
„Sachen von unbedeutendem Werthe“ etwas unbestimmt sei, \o glaube er doch, daß dies in der Praxis nicht zu Unzuträglich-
keiten führen werde. Der Abg. Thilo wünschte zwar statt des unbestimmten Ausdrucks „von unbedeutendem Werthe“ lieber die Aufftellung einer festen Grenze, wollte aber doch dem Vorschlag der Kommission, da er den praktishen Bedürfnissen entspreche, bei- stimmen. Den Zusaß im zweiten Alinea dagegen: „während das ehelihe Zusammenleben dauert“ hielt er niht für zweckmäßig. So lange die Ehe nit geschieden sei, habe der Staat keine Befugniß, das eheliche Verhältniß irgendwie zu kontroliren oder in dasselbe einzugreifen. Der Abg. Westermeyer \prach {ih von seinem Standpunkte als Geistlicher ebenfalls entschieden für die Strcihung des Zusates „während des ehelihen Zusammenlebens“ aus, da dadurch eine außerordentlihe Ershwerung der Sühnevérsuche zwischen getrennten Ehegatten herbeigeführt werde. Durch Auf- nahme des betreffenden Passus werde die Hoffnung auf Wieder- versöhnung in weite Ferne gerückt, und doch halte gerade eine wiederversöhnte Ehe fester, als eine nie getrennte. Abg. Stenglein hielt es andererseits für durhaus nothwendig, daß getrennt lebende Ehegatten in ihrem Eigenthums- rehte gegen einander ges{chüßt werden. Die Fälle, in denen [üderlihe Ehemänner ihrer ordentlichen Frau ihre Habseligkeiten wegnähmen, seien gar nicht selten. Ein \olhes öffentliches Aergerniß dürfe nicht ftraflos bleiben. Der Abg. Dr. Reichen- sperger (Crefeld) vermißte den Nachweis eines Bedürfnisses, Lehrlinge, Dienstboten und ähnlihe Personen im Falle eines Vergehens gegen das Eigenthum milder zu behandeln als Andere. Die Sicherheit in den Haushaltungen werde dadur erheblih beeinträhtigt. Der Ausdruck „von unbedeutendem Werthe“ sei so dehnbar, daß der Staatsanwalt und der Richter bei der Beurtheilung des einzelnen Falles gar keinen Anhalt habe. Er beantrage deshalb die Wiederherstellung der Regierungsvor- Tage resp. die Streihung der Worte „oder wer einer Person“ bis „stichlt oder untershlägt“ in der Fassung der Kommission. Jn Bezug auf die Diebstähle unter Eheleuten stimme er dem Amen- dement des Abg. Thilo bei, weil außer den bereits angegebenen Gründen der Ausdruck „ehelihes Zusammenleben“ zu vielen Kontroversen Anlaß geben werde. Abg. Dr. Thiel wies darauf hin, daß das frühere persönlißhe Verhältniß zwischen Dienstherrshaft und Gefinde namentlich auf dem Lande faft vollfiändig ges{hwunden und also eine mildere Behandlung von Vergehen gegen das Eigenthum von Seiten der Dienstboten durch Nichts gerechtfertigt sei. Er beantrage deshalb, in der Fassung der Kommission die Worte: „oder in deren häusliher Gemeinschaft er als Gesinde \sich befindet“ zu ftreihen. Der Abg. Dr. Lasker hielt die Aenderungen der Kom- mission für wesentlihe Verbesserungen der Regierungsvorlage. Allerdings sei der Ausdruck „von unbedeutendem Werthe“ etwas dehnbar, man könne aber die Beurtheilung desselben ohne Bedenken dem Richter überlassen, insbesondere weil jener Aus- druck bereits an einer anderen Stelle im Strafgeseß gebraucht sei, Der Abg. v. Sauen-Tarputschen bestritt auf Grund einer dreißigjährigen praktishen Erfahrung die auf rein theoretischer Kenntniß der ländlihen Verhältnisse beruhende Behauptung des Abg. Thiel, daß das Verhältniß zwischen der Herrschaft und dem Gefinde erheblich gelockert sei. Und felbst wenn dies der Fall wäre, würde may zu einer Befestigung dieses Verhältnisses viel mehr beitragen durch die Annahme der Kommissionsvor- \chläge, als durch das Amendement des Abg. Dr. Thiel, Der Abg. Dr. v. Shulte erklärte fi gleihfalls für die Kommissionsvorschläge, da die Regierung die von ihr vorgeschlagene Abänderung der bisherigen Beftimmung des Strafgesezbuches durch Nichts mo-
tivirt habe. Bezüglih der Bestrafung des Diebstahls unter Ehegatten flimme er aus den bereits angegebenen Gründen dem Amendement des Abg. Thilo bei,
Nachdem der Referent Abg. Dr. v. Schwarze die von dem Abg. Dr. Lasker gegebenen Erläuterungen zur Interpretation der Kommissionsvorshläge durchweg bestätigt und die lezteren nochmals zur Annahme empfohlen hatte, wurden die Amende- ments der Abgg. Dr. Thiel und Reichensperger (Crefeld) abgelehnt, dagegen der Antrag des Abg. Thilo auf Streihung der Worte „während das eheliche Zusammenleben dauert“ angenommen, und mit dieser Modifikation sodann der ganze §. 247 nah den Vorschlägen der Kommission genehmigt.
Um 4 Uhr vertagte sich das Haus.
— Der Deutsche Reichstag sehte in seiner heutigen (35.) Sißung die Berathung der der X11. Kommission üÜberwiese- nen Paragraphen der Strafgeseßnovelle (f. Nr. 12 d. Bl.) weiter fort, und genehmigte ohne wesentlihe Debatte die §8. 263 (Vorspiegelung falscher Thatsachen), 292 (Unerlaubte Jagd) und 296 (Unberechtigtes Fischen), (leßteren nah Streichung des zwei- ten Absatzes) in der von der Kommission vorgeshlagenen Fas- sung. Beim Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des §. 303 (Vorsäßlihe Beschädigung fremder Sachen) über.
— In der Sizung der Reihstags-Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsver- fassungs-Gesehes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß - Ordnung neb|{ Einführungs- gesehen wurde am 19. d. M. der neunte Titel „Staatsanwa lt- \haft* berathen. Die §8. 114—117 wurden niht beanstandet. Bei §. 118, welcher den Saß enthält, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlihen Anweisungen ihrer Vorgeseßten nachzukommen haben, entspann fich eine längere Debatte über die Frage, ob und inwieweit der Staatsanwalt auch in der mündlihen Verhandlung bei Stellung seiner Anträge an die Anweisungen seiner Vorgeseßten gebunden sei. Darüber herrschte keine Meinungsverschiedenheit, daß er bei Prüfung der Beweisfrage durch Instruktionen niht gebunden werden könne; die Differenz bezog sich hauptsählih darauf, ob er au eine von der Ansicht seiner Vorgeseßten abweichende reht- lihe Ansicht bei den nach dem Schlusse der Beweis- aufnahme zu stellenden Anträgen vertreten könne oder nicht. In ‘dem ersteren Sinne entshied \fich die Kommission durch Annahme eines Antrages der Abgeordneten Reichensperger und Miquel. §. 119 erlitt keinen Widerspru. §. 120 führte zu einer eingehenden Erörterung über einen Antrag des Abg. Lasker, wonach nah dem Vorbilde der in Hannover und Ol- denburg bestehenden Einrichtungen das Amt der Staatsanwälte dur) Richter mittelst widerruflihen Auftrags versehen werden soll. Dieser Antrag gelangte mit einigen von den Abgg. v. Forcade und Struckmann beantragten Modifikationen in fol- gender Gestalt zur Annahme: §. 120 Abs. 1. Der Ober-Reichs- anwalt, die Reihsanwälte und die Ober-Staatsanwälte sind niht rihterlihe Beamte. §8. 121 a. Das Amt der Staatsanwälte wird dur Richter, welhe mindestens zwei Jahre Mitglieder eines Gerichts gewesen sind, auf Grund eines dauernden, aber jeder Zeit widerruflihen Auftrags ausgeübt. Denselben wird für die Dauer dieser Amtsführung eine besondere Besoldungszulage neben ihrem rihterlihen «Gehalte gewährt. — Wird der Auftrag zurückgenommen, \so müssen fie fich bei ihrem Rütritt in die xichterlihe Stellung eine mit Verkürzktng ihres rihterlihen Ge- halts nicht verbundene Versezung an ein anderes Gericht desselben Ober- Landesgerichtsbezirks gefallen lassen. — Eine vorübergehende Vertretung eines verhinderten Staatsanwalts fann von dem Vorstande eines Gerichts einem Richter übertragen werden. S. 121h, Zur Annahüe- eines dauernden Auftrags find die Richter niht verpflichtet, Die erfolgte Annahme kann nicht zurückgezogen werden ; jedoch kann der Richter nah drei Jahren seinen Rücktritt in eine rihterlihe Stellung verlangen. — Während der Richter das Amt eines Staatsanmwalts versieht, steht er auf dem Besoldungs- etat der Richter. Er kann rihterlihe Geschäfte nicht wahr- nehmen. Verseßungen gegen seinen Willen dürfen, wenn fie nit das Ergebniß eines Disziplinarverfahrens sind, nihcht zu einer Shmälerung seines rihterlihen Gehalts führen.“ Schließ- lih gelangte §. 122 mit einem vom Abg. Struckmann bean- tragten Zusaße zur Annahme, daß eine Dienstauffiht über die Richter der Staatsanwaltschaft niht übertragen werden dürfe. — Es sind gegenwärtig nur noch vier Paragraphen des Gerichtsverfassungsgeseßes rückständig.
— In der heutigen (5.) Plenarsizung des Hauses der Abgeordneten, welher am Ministertishe die Staats-Minister Dr. Achenbah, Dr. Falk und Dr. Friedenthal. beiwohnten, theilte der Abg. Bernards mit, daß er zum Forstmeister mit dem Range eines Regierungs - Raths ohne Gehaltserhöhung er- nannt worden sei, Mit der Frage über die Fortdauer des Mandats des Abg. Bernards wird die Geschäftsordnungs- kommission fich beschäftigen. Der Präsident veröffentlihte sodann die Namen der Kommissarien für die 17 Etatsgruppen, welche die zweite Berathung des Budgets vorbereiten sollen, und das Resultat der Wahlen und der Konstituirung der Fachkom- missionen:
I. Für die Geschäftsordnung: die Abgg. Wahler (Vors.), v. Denzgin (Stellv.), Elgnowski, Haucke (Schriftf.).
IIL. Für Petitionen: Dr. Gneist, Dr. Petri, v. Behr, v. Goldfus, Lehfeldt.
IIT, Zur Prüfung des Staatshaushalts-Etats: v. Benda, Dr. Virhow, v. Grote, Schröder (Königsberg), Dr. Seelig, Tiedemann.
1ŸV. Zur Prüfung der allgemeinen Rechnungen: Dr. Vir- chow, Dr. Hammacher, Dr. Dohrn, Strecker.
V, Für das Justizwesen: Loewenstein, Droese, Wittrock, Dulheuer,
VI, Für das Gemeindewesen: Delius, Runge, Wagner (Stargard), Gajewsfi.
VII, Für das Unterrichtswesen: Dr. Tehow, Dr. Paur, Dr. Wallihs, Dr. Lindemann.
V1II, Für die Agrarverhältnisse: Schellwit, Frhr. v. Schor- lemer-Alst, Albrecht, Henze.
Auf der Tagesordnung stand die Verlesung der Inter- pellation des Abg. Dr. Virhow und Genofsen, betreffend die Publikation der General-Synodalordnung. Dieselbe lautet:
„Nach Erklärungen des Herrn Kultus-Ministers {hien die Ab- siht zu bestehen, den aus den Beschlüssen der Generalsynode hervor- gegangenen Entwurf einer General-Synodalordnung ohne Mitwirkung der Landesvertretung mit der Sanktion Sr. Majestät des Königs als landeskirhliches Geseß zu publiziren. In der Thronrede ift aner- kannt, daß eine Reihe von Bestimmungen der landesgeseblichen Sanktion bedarf, und daß eine hierauf bezügliche Vorlage de: Land- tage zugehen solle.
Unter diesen Umständen richten die UnterzeiHneten an die König-
lihe Staatsregierung die Anfrage:
Besteht die Absicht, bei versammeltem Landtage die General-Synodal-
ordnung als landeskirchliches Geseß zu publiziren und einseitig die-
jenigen Punkte zu bezeichnen, für deren Feststellung die Mitwirkung
des Landtages als erforderlich zu erachten fei?“
Nachdem der Staats-Minister Dr. Faik sih zur sofortigen
Beantwortung der Interpellation bereit ecklärt hatte, motivirte der Interpellant seine Anfrage, obwohl ihr Hauptzweck durch die gestern erfolgte landesfirchlihe Publikation der Synodalordnung durch Allerhöchste Verordnung aufgehoben sei. Selbst die fo publizirte Synodalordnung habe Punkte, welche die gesezmäßige Mit= wirkung des Landtages erforderten und welche selbst noch nach der Publikation in der Geseßsammlung mit landesherrlicher Sank- tion abgelehnt werden könnten. Durch einen solhen eventuellen Vorgang würde die Allerhöchste Autorität nicht gestärkt. Auch könne der Landtag sich nit die Beshränkung gefallen lassen, daß die Regierung einseitig die Punkte feststellen solle, über welche der Landtag mitzusprehen habe. Auch die Kompetenz des Monarchen, landeskirchlihe Geseße als Träger des Kirchen= regiments zu erlassen, das Befteuerungsreht der Synoden — seien Fragen von höchster staatsrehtliher Bedeutung, welGe bei dieser Gelegenheit zum endlihen Austrage gebracht werden müßten. Der Staats-Minister Dr. Falk ent= gegnete, daß gerade die Rücksiht auf die Interp:llanten zu dem gerügten Vorgehen geführt habe, damit fie mit voller Kenntniß des Thatbestandes in die Behandlung der Interpellation eintre- ten könnten. Die Regierung beabsihtige keineswegs eine neue firhlihe Legislation neben der weltlihen zu ftabiliren, sondern sie werde baldigst einen Gesezentwurf über diesen Gegenstand einbringen, wobei der Landtag seine Ansicht dur Beschlüsse wie bei jedem anderen Geseß geltend machen könne. Das diesmalige Vorgehen fei dem vom Hause als korrekt und einzig korrekt anerkannten Vorgehen im Jahre 1873 analog und durch die Aufhebung des Art. 15 der Verfassung dieser Ana- logie nicht entzogen worden. Das landesherrliche Kirchenregiment sei historisch begründet und faktish da. Auch hätten die früheren Publikationen von landesherrlihen Geseßen ohne vorherige u S IEP Ne Sanktion niht zu praktischen Inkonvenienzen ge= ührt. Der Abg. Dr. Virchow erkannte die heutigen Ausfüh- rungen des Ministers als korrekt an und verzichtete auf die weitere Besprehung seiner Interpellation. Die nächste Sißung wird nach dem Schlusse der heutigen Reichstagsf\ession anbe- raumt werden.
— Der Disziplinarhof für nihtrichterliche Be- amte trat heute im Gebäude des Kammergerihts zu einer Sizung zusammen.
— In den deutshen Münzstätten find bis zum 15. Januar 1876 geprägt: an Goldmünzen: 982,105,100 M Doppelkronen , 304,129,160 /(4 Kronen; hiervon auf Privat=- rechnung: 89,887,345 #6; an Silbermünzen: 25,915,620 M 5-Mark stücke, 110,522,854 46 1-Markftücke, 12,727,977 M 50- Pfennigstücke, 20,373,212 #Æ 20 H Z 20- Pfennigstüke; an Nickelmünzen: 13,089,743 f 90 /Z 10-Pfennigstüke, 7,408,523 Á 45 S S S-Pfennigstüde; an Kupfermünzen: 4,697,721 M 30 „Z§ 2 -Pfennigstücke; 2,520,031 /6 37 Z 1-Pfennigstüke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,286,234,260 /6z an Silbermünzen: 169,539,663 # 20 HZ; an Nickelmünzen: 20,498,267 a 35 -§; an Rupfermünzen: 7,217,752 4 67 S.
— Das Anlagekapital der Staatseisenbahnen belief sich Ende 1874 auf 1,016,021,082 M; dasselbe ergiebt nah dem Etat pro 1876 54,694,211 4 oder 5,33 46 Uebershuß. — Die Zinsgarantie, welhe der Staat für Eisenbahnen über- nommen hat, erftreckt \sich zur Zeit auf 479,435,940 /« Im Besiß des Staats befinden sich 2,789,400 /( Oberschlefische, 6,384,600 /á Stargard-Posener, 9,000,000 (4 Berlin-Hamburger und 5700 # Kottbus-Schwilochsee, zusammen 18,179,700 6, Eisenbahnaktien.
— Für das Jahr 1875 waren zur Klassensteuer in Preußen veranlagt 4,850,791 Personen mit einem Steuerbetrag von 44,495,262 6, und zwar für d'e 1. Stufe (420—660 4 Ein- kommen): 2,416,271 Personen mit 7,248,813 4, für die 2. Stufe (660—900 M): 1,167,829 Personen mit 7,006,974 M, für die 3. Stufe (900—1050 (4): 419,990 Personen mit 5,039,880 M, für die 4. Stufe (1050—1200 M4): 203,073 Personen mit 3,046,095 M, für die 5, Stufe?(1200—1350 M): 151,126 Per- sonen mit 2,720,268 4, für die 6. Stufe (1350—1500 M): 126,434 Personen mit 3,034,416 , für die 7. Stufe (1500—1650 M): 78,781 Personen mit 2,363,430 M, für die 8. Stufe (1650—1800 4/6): 80,418 Personen mit 2,895,048 M, für die 9. Stufe (1800—2100 #): 57,255 Personen mit 2,404,710 é, für die 10. Stufe (2100—2400 46): 64,499 Per- sonen mit 3,095,952 M, für die 11. Stufe (2400—2700 M): 40,717 Personen mit 2,443,020 4, für die 12, Stufe (2700—3000 M): 44,398 Personen mit 3,196,656
Zur klassifizirten Einkommensteuer waren für das Jahr 1875 veranlagt 150,496 Personen (darunter 9781 Per- sonen, «die im Vorjahre zur Klassensteuer veranlagt waren) mit einem Steuerbetrag von 30,161,826 # (darunter an Einkommen- steuer von im Vorjahre zur Klassensteuer Veranlagten: 987,804 M); u. A. waren zur 1. Stufe (Steuersaß: 90 M) veranlagt 43,873 Personen, zur 10. Stufe (324 46): 2847 Per- sonen, zur 25. Stufe (2520 M): 108 Personen, zur 50. Stufe : 1 Person mit 39,600 #, zur 87. (leßten) Stufe: 1 Person mit 106,200 M
— Der Seminarpriester L. zu S. hatte, ohne die durhch das Geseg vom 11. Mai 1873 vorgeschriebene Qualifikation zu besißen, in der dortigen fkatholishen Kirche den Nahmittags- gottesdienst und das Hochamt abgehalten und wurde auf Grund des §. 2 des Gesehes vom 21. Mai 1874 wegen rechts- widriger Vornahme geistliher Amtshandlungen angeklagt und in zweiter Instanz vom Kriminalsenat des Appellationsgerichts zu A. verurtheilt, Die vom Angeklagten dagegen eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde, in der er betonte, daß die Hand- lungen, wegen deren Vornahme er bestraft worden, nicht Amtshandlungen seien, sondern nur geistliche Funktionen, deren Vornahme das Gese nit mit Strafe bedrohe, wurde vom Ober-Tribunal durch Erkenntniß vom 6. Ja- nuar d. I. zurückgewiesen. „Der Angeklagte“, führt das Er- kenntniß aus, „ist der Zuwiderhandlung wider den 8. 2 des Geseßes vom 21. Mai 1874 wegen Abhaltung des Rachmittags=- gottesdienstes und des Hochamts für \{huldig erklärt worden. Der Nachmittagsgottesdiens aber sowohl, wie das Hochamt ge- hôren, wie nah allgemeinen kirhenrechtlihen Grundsäßen nicht bezweifelt werden kann und in der Rechtsprehung des Ober- Tribunals völlig feftstcht, zu den geistlihen Amtshandlungen
im Sinne der Maigeseze und dürfen daher von einem Geist-
lihen, welher den Vorschriften der S8. 1—3 des Gesches vom e 1873 niht Genüge geleistet hat, nit vorgenommen 2
_ — §. 257 des Reichs-Strafgeseybuches bestimmt, daß Der- Jenige, welher nah Begehung eines Verbrechens oder Ver- gehens dem Thäter oder Theilnehmer wissentlich Beistand leistet, um denselben der Bestrafung zu entziehen, wegen Begünstigung mit Geldstrafe oder Gefängniß zu bestrafen ist. Zum Thatbestandé dieser Strafbestimmung genügt es, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 5. Ianuar d. I., daß der Thäter durch seinen Beistand bezweckt hat, einen Verbrecher 2c. der Bestrafung zu entziehen, dagegen ift nicht erforderlich, daß dieser Zweck erreicht, am wenigsten, daß die Verurthei(ung oder Strafvollstrekung definitiv unmögli geworden sei.
_— Zur Behebung laut gewordener Zweifel hat der Finanz- Minister dur Cirkularreskript vom 9. d. M. bestimmt, daß die weiblihen Stücke des Roth- und Dammwildes vom 1. Januar bis 15. Oktober des auf ihre Geburt folgenden Jahres als Schmalthiere anzusprechen resp. zu verrehnen sind. Dasselbe gilt vom Rehwilde bezüglih des Ansprehens als Schmalrehe. Hiernach ist vom laufenden Jahre ab zu verfahren.
Königsberg, 20. Januar. Der Provinziallandtag beshloß in Sachen des Chausseebaues in seinen legten Sizungen nah längerer Diskussion die Aufnahme einer Anleihe, ohne indeß bestimmte Beschlüsse über die Modalitäten derselben zu fassen.
Bayern. München, 20. Januar. Die Frau Her 3ogin Maximilian hat, nah dem heutigen Morgenbulletin, die Nacht in ununterbrohenem Schlafe zugebracht, und ist ein weiterer Kräfteverfall seit gestern niht zu bemerken, Nach dem heutigen Abendbulletin is der Zustand der Frau Herzogin be- friedigend. Wie die „Alg. Ztg.“ außerdem vernimmt, schöpfen die Aerzte neuerdings einige Hoffnung auf Wiedergenesung der hohen Kranken. — Im Befinden des Generals v. Bro desser geigt sih einige Besserung, so daß man die Hoffnung auf enug des hochbejahrten Offiziers noh nicht ganz auf-° giebt.
Sefsen. Darmstadt, 19. Januar. (Karlsr. Sa) Ii der Rödelsheimer Affaire is die Anklage auch auf den Kaplan Landvogt in Offenba ausgedehnt und er sowohl, wie Dr. Haffner und Dr. Raih zu Mainz sind auf den 28. d, vor das Polizeigeriht in Homburg unter der Beschuldigung zitirt worden, ohne vorschriftsmäßige Anzeige in Rödelsheim an Stelle des suspendirten Pfarrers Hungari gepredigt 2c. zu haben. In Monsheim (Rheinhessen) find mehrere Hervorragende Mitglieder der Landes\ynode eingetroffen, um, wenn mög- lih, den beabsihtigten Mafssenaustritt dortiger Protestanten aus der evangelischen Kirche zu verhindern, zu dem sie in Folge der Beschlüsse der Synode entshlossen sind, wie be- kanntlih ein gleiher Schritt aus gleicher Ursache von über 100 protestantishen Männern neulih in Rüsselsheim erfolgt ift.
Mecklenburg- Schwerin, Rostock, 21. Januar. In Bezug auf den Artikel des Professors Dr, Th. Mommsen in Berlin, im Januarhefte der „Preußischen Jahrbücher“, in wel- hem derselbe mittheilt, die philosophishe Fakultät der Universität zu Rostock habe im Jahre 1873 den Doktor- titel auf Grund einer Abhandlung ertheilt, die später als Plagiat erkannt sei, veröffentlicht die Fakultät nachstehende beiden Be - kanntmachungen:
Nachdem die unterzeihnete Fakultät die Gewißheit erhalten hat, daß die bei ihr zum Zweck der Promotion von dem Hrn. Wilhelm Dabis zu Berlin eingereihte Abhandlung : „Abriß der römischen und chriftlihen Zeitrechnung, Berlin 1873*, ihren Hauptbestandtheilen nach fremdes Eigenthum ist (vergl. „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“, d, d. 29. Dezember 1875, Nr. 301 p. 4786), erklärt fie die von ihr â, d, 8. Juli 1873 vollzogene Promotion des Hrn. Dabis selbstverständlih für null und nichtig,
Rosto, den 18. Januar 1876.
Die philofophisde Fakultät der Universität Rosto. Dr. Graf zur Lippe, : e B Din,
Die Erfahrung, daß die bisherigen Promotions-Bestimmungen der unterzeichneten Fakultät derselben keinen auzreihenden Schuß vor Täuschung gewährt haben, hat sie zu dem Beschluß veranlaßt, die nah §. 3 ihrer Promotions-Bestimmungen in gewissen Fällen zu- lässige Dispensation vom mündlichen Examen fortan nicht mehr ein- treten zu lassen.
Rosto, den 18. Januar 1876,
Die philosophische Fakultät der Universität Rostock. Dr. Graf zur Lippe, d. Z. Dekan.
Sachsen- Weimar- Eisenah. Weimar, 20. Januar. Der Landtag wird nah der „Magdeb. Ztg.* {hon am 9. Fe- bruar zu einer außerordentlichen Session, die etwa drei Wochen dauern wird, zusammentreten. — Gestern war der Medizinal- Rath Dr. Matthes aus Eisenach hierher berufen, um dem Groß- herzog über die Frankenheimer Typhusepidemie Vortrag zu erstatten. Die Zahl der Kranken hat zwar zugenommen, doh find neue Todesfälle nicht vorgekommen; die eingerichteten Lazarethe bewähren si.
Anhalt. Dessau, 20. Januar. Die Prinzessinnen Friedrich und Hilda sind von einem mehrmonatlihen Be- suche bei der Prinzessin Wilhelm von Schaumburg-Lippe in Nachod gestern hier wieder eingetroffen. — Aus dem bereits gestern erwähnien Berichte der Budgetkommission er- geben sich noch folgende Thatsahen: Das Land besißt ein großes Domanialvermögen, dessen Erträge indeß einer wesentlihen Steigerung nicht mehr fähig sein dürften. (46 Domänen mit über 13 Mill. Mark, durchshnittlih pr. Hektar 80 # Ertrag; bedeutende Einzelpachtäcker und Wiesenflähen; an Forsten fast 22,000 Hektar mit durh- \hnittlich 20 #4 pr. Hektar Ertrag.) Die Staatsschuld ist nur noch gering, ihre Tilgung in einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraume gesichert, ohne daß es besonderer Anstrengung bedarf. (Die Staats\{huld, die 1869 abzüglih der Aktiva 13,290,430 M betrug, beläuft sih jeßt auf nur 1,466,948 M, so daß in ungefähr 6 Jahren die Verminderung beinahe 12 Millionen betragen hat.) Endlih wird die in fortwährendem Wachsen begriffene Steuerkraft des Landes, gegenüber andern Ländern, in sehr mäßiger Weise in Anspruh genommen. — Nach der „Cöth. 3.“ werden in diesem Jahre die Kommunal- und Kreisfteuern in den Städten, und namentli in den Kreisftädten das 24- bis 3fache der Staatssteuern erfordern,
Desterreich - Ungarn. Wien, 21. Januar. Wie dem „Pester Lloyd“ aus Wien geschrieben wird, foll die Vertagung des Reichsrathes mit dem 20. Februar d, I, zu gewär- tigen sein.
— Der Eisenbahnaus\chuß des Abgeordnetenhause 3 hat den Antrag des Referenten, betreffend den auf Staatskosten auszuführenden Bau der Donau-Uferbahn von Nußdorf bis zur Stadelauer Brücke mit ciner Abzweigung von Nußdorf zur Ver- bindung mit der Franz-Iosefbahn, genehmigt.
Pest, 20, Januar, Jin Abgeordnetenhause fand heut die Berathung der Regierungsvorlage wegen Einlösung von 20 bis 22 Millionen Schaßbonds aus der zweiten Hälfte des Rentenanlehens statt, Helfy und Simonyi sprachen da- gegen; leßterer ftellte den Beschlußantrag auf Ablehnung der Borlage. Bujanovics hielt den Gesczentwurf gleichfalls für überflüssig, erklärte jedoch, ihn unter dex Bedingung anzuneh- men, daß der Minifter angewiesen bleibe, über die Konversion eine besondere Vorlage zu mahen. Wahrmann kann zivar diese Finanzoperation nit als eine Konversion betrachten; nach- dem aber {hon im Rentenanleihegesez ausgesprohen worden sei, daß aus dem Anlehen ein Theil der Schaßbonds eingelöst werden foll, nahm er die Vorlage an. Hierauf ergriff der Finanz - Minister Szell für die Vorlage das Wort.
_ Nach dem Finanz - Minister vertheidigte der Präsident des Finanzaus\husses Zsedenyi die Konversionsvorlage, worauf dieselbe vom ganzen Hause, die äußerste Linke ausgenommen, im Allge- meinen angenommen wurde. In der Spezialdebatte wurden mehrere oppositionelle Amendements nach eingehender Polemik Seitens des Finanz-Ministers verworfen und die Vorlage gänz- lih unverändert votirt. Hierauf wurde die Spezialdebaite über die Verwaltungsaus\cüsse fortgeseßt. Pata Herics trat für die Städte ein, als Förderinnen höherer Kultur und höheren Sinnes fur Freiheit. Der Referent Gullner entgegnete mit dem Hinweise auf die Haupttendenz der Vorlage, die Gleichartigkeit der Ver- waltung im ganzen Lande herzustellen,
Niederlande. 17. Januar. Im Beginne der heutigen Sizung der Ersten Kammer der Generalstaaten'm achte der Kolonien- Minister Mittheilung von telegraphischen Meldungen aus At- chin, welhe über die dortigen Greignisse vom 1, bis 13. Januar Nachstehendes berihten: Die Kampongs Garut und Lampadang wurden, da fie das Bivougak der niederländishen Truppen zu Pakenbaden beshossen, einge- äfchert, Die Kommunikation mit Oleh-leh wurde gesichert. Die stark befestigte Stellung Bital - Lamtermin, von dem Geinde infolge der Manöver der niederländifchen Kolonnen verlassen, wurde besezt. Die Befestigung von Pakenbaden wurde fortgesezt und eine Schiffbrücke über die Lagune hei Sinangri hergestellt. Es wurde eine Rekognoszirung nah den IV Mukim hin ausgeführt, wo man auf ein sehr un- günstiges Terrain stieß und eine Expedition nach Lamtenga Und Sabong unternommen, Bei der Moschee Lamtenga fiel auf feindliher Seite Panglima Mudalalamtetuz; die Nieder- länder hatten zwei Verwundete; sie beseßten Sabong. Die V1, Mukim find jezt ganz in ihrem Besiße. Tuku Lemparei begab fich nach Kluang, um die Häuptlinge der 1V, Mukim aufzurufen, Der Häuptling von Lampager kam in das Bi- vouak der Niederländer, um \ich zu unterwerfen, Am 11, Januar wurde eine Rekognoszirung nach Lampager unternommen, mit der Bevölkerung Besprehung gehalten und eine Besaßung zurückgelassen; die Bevölkerung von Lampager bat um die Hülfe der Niederländer gegen Tufu Nanta und Tuku Tjihiklamuga. Am 13, Januar hatte eine Reknognoscirung nach Lamb-adak ftatt, zu dem Zwecke, die Hâuptlinge der 1V Mukim zu entmuthigen. Der Geist der agi- renden Truppen blieb vorzüglih. Der Gesundheitszustand unter den Truppen i| günstig, außer bei den Maduraschen Barissan. Der allgemeine Gesundheitszustand in Atchin war befriedigend.
Welgien. Brüssel, 19. Januar. Die Abgeordneten- kammer hat gestern ihre seit Weihnachten unterbrochenen Ar- beiten wieder aufgenommen. Die Regierung brachte einen Ge- seßentwurf, betreffend das Waffeliraaen cit. — Der durch den Finanz - Minister in Abwesenheit des Iustiz- Ministers vorgelegte Entwurf lautet nah der „Ind. belge“ wie fólgt: „Art 17 Jédéy, der ohne geseßzmäßigen Grund oder ohne gesezmäßige Autorisation im Besigze einer Kriegswaffe be- troffen wird, soll mit einer Geldbuße von 26 bis 200 Franks bestraft werden. Wenn der Schuldige bei einem Auflauf betroffen wird, kann er außerdem mit Gefängniß von 8 Tagen bis zu 3 Monaten bestraft werden. In beiden Fällen wird die Waffe mit Beschlag belegt und konfiszirt. Art. 2, Die in diesem Gesetze vorgesehenen Vergehen werden nah Art. 85 des Strafgeseßz- buches bestraft. Art. 3. Ein Königlihes Dekret wird die Beamten bezeichnen, welche zur Ausstellung der in Art. 1 er- wähnten Erlaubnißscheine befugt sein sollen.“ — Nah einigen weiteren Zwischenfällen begann die Kammer die Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern.
__ Großbritannien und Jrland. London, 20. Januar. Die Königin hat den General Lord Napier von Magdala zum Gouverneur von Gibraltar ernannt. Seit 1870 be- kleidete Lord Napier den Posten cines Oberbefehlshabers der indischen Armee. — Lord Lytton, der neue Vizekönig von Indien, traf gestern von Lissabon kommend, in London ein. — Die neueste Kap-Post übermittelt den Text der Depesche des britishen Ministers für die Kolonien, Lord Carnarvon, welche die Konferenz über die projektirte Konföderation der Kolonien und Staaten Südafrikas in London ab- zuhalten empfiehlt. Der Minister bemerkt u. A.:
Der Vortheil eines solchen Verfahrens erwies {ih als sehr groß, als die Einzelheiten der canadishen Kon- sôderation geregelt wurden, und im Hinblick auf die eigenthüm- lihen Verhältnisse, unter welchen wir jetzt an ein ähnliches Abkommen herant ceten, wird es nit in Frage gestellt werden, daß viele Zweifel und Mißverständnisse aus dem Wege geräumt werden dürften, wenn es mögli gemacht wird, viele Punkte, sobald als sie entstehen, {nell und summarisch zu erledigen …. Es braucht uicht besorgt zu werden, daß irgend eine Kolonie oder ein Staat, der \sich an den Konferenzen bctheiligt, weder durch die Beschlüsse, zu denen die Majorität gelangen dürfte, noch sckbst durch die Handlungen oder Stiwmabgaben ibrer Reprâ- sentanten gebunden sein wird. Aber ih bin nit ohne Hoffnurg, daß eine folche Basis einer allgemeinen Uebereinkunft erzielt werden wird, welche die verschiedenen Legislaturen überzeugen dürfte, daß es fowohl aen wie wünschenswerth ist, unter Bedingungen sich zu kon- öderiren, die nicht sehr von denjenigen abweichen, welche die Pro- vinzen adoptirten, die nunmehr das große Dominion Canada bilden.“
— Ein amtlihes Dokument giebt die Zahl der Desertio- nen von der Königlihen Marine im Jahre 1874/75 auf 1178 an. Es wurden nur 282 Deserteure wieder eingefangen.
Frankreich. Paris, 21. Januar. Dem „Journal officiel“ zufolge ist der am 15. d. Mts, erloschene italienisch-franzö- sisheHaudelsvertrag bis zum 1. Juli verlängert worden. — Aus Nantes toird gemeldet, daß der von der National- versammlung zum Senator crnannte Hr. Ernft de Larochette am 19. Abends am Shlage gestorben ist. Die dur diesen Todesfall in dem neuen Senate eingetretene Lücke wird entweder
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dieser selbst oder vielleiht noch die Nationalversammlung dur
Wahl auszufüllen haben. Die Frage ist in dem Senatsgeset niht vorgesehen. B enalsge]eße
Spanien. Madrid, 21. Januar. (W. T. B.) Bei den gestrigen Deputirtenwahlen sind hier regierungsfreundliche Deputirte gewählt worden; die Republikaner konnten nur die Wahl zweier ihrer Kandidaten durhseten. Casftelar is nirgends gewählt worden.
Türkei. Aus Ragusa, 22. Januar, meldet B D Met Nah hier eingegangenen Nachrihten aus \üdslavisher Quelle haben in der Zeit vom 18. d. bis zum gestrigen Tage auf der Straße nach Trebinje anhaltende Kämpfe stattgefun- den, welhe nah der Versicherung von Augenzeugen zu Un- gunsten der Türken und mit großen Verlusten derselben geendigt haben sollen. Die Straße von Ragusa nah Trebinje befindet fich augenblicklih in der Gewalt der Insurgenten. i
Nufßland und Polen. St. Pri, 20: Januar. Heute um die Mittagszeit fand mit üblicher Feierlichkeit und dem hohen Range des Enlschlafenen entsprehenden militärishen Ge- prange von der Admiralitätskirhe aus die Beerdigung des Marine-Ministers, General-Adjutanten, Admirals Krabbe D GNS widmet demselben folgenden Nece- S5 Uhr Morgens verschied nah langwieriger und s{chwerer Krankheit der Verweser des Marine - Ministeriums, General - Adjutant, Admiral Nikolai Karlowitsch Krabbe, mit dessen Namen sämmtliche wichtigen Veränderungen bei der Flotte während der leßten 15 Jahre verbunden sind. N. Krabbe war in Grusien 1814 (e- boren und trat, 12 Jahre alt, ein das Marine-Kadettencorps, gegenwärtig Marineschule genannt, aus welhem er 1832 als Midshipman entlassen wurde. Dies war der erste und letzte Rang, welchen Krabbe nicht für Auszeichnung erhalten hat. Krabbe hat das Meer wenig befahren; seine Scecekampagne betrug nur 19 Monate und 6 Tage; die Dienstlaufbahn des Ver- storbenen war fast ganz durch Administrativposten bezeichnet. Sechs Jahre nah Beförderung zum Offizier wurde N. Krabbe Adjutant bei dem Chef des Haupt-Marine-Stabs, Fürsten Mentschikow, bei welchem er bis zur Mitte des Jahres 1854 verblieb, zu welcher Zeit er zum Flügeladjutanten ernannt, die Stellung des Vizedirektors erhielt, während er im Jahre 1855 Direktor des Jnspektionsdepartements des Marine-Ministeriums wurde. Auf diesem Posten wurde N. Krabbe 1856 zum Kontre- Admiral bei der Suite Sr. Majestät, im Jahre 1858 zum General-Adjutanten ernannt. Jn die Verwaltung des Marine- Ministeriums trat der Verstorbene am 10. April 1860. Dem verblichenen N. Krabbe haben wir es zu danken, daß unsere ganze Panzerflottein Rußland und von russischem Material gebaut wurde, ihm gebührt das Verdienst der Gründung der Obuchow'schen Gußftahlfabrik. Jm Verlauf seiner 43 jährigen Dienstzeit nahm N. Krabbe mehrmals Theil an Kriegsereignissen. Jm Jahre 1837 als Adjutant bei dem General-Lieutenant Weljaminow und Ipâter als ‘Dejour-Stabsoffizier bei dem Kapitän ersten Ranges S\erebrjakow, wirkte Krabbe bei der Truppenaus- \chiffung am fkaukasishen Ufer und in den Schlachten mit den Bergvölkern bei Gelentschik u. a. O. mit; im Jahre 1839 bei der Desfante von Ssubash kommandirte er die Asow'sche Flo- tille, nahm später Theil an der unglücklichen Crpedition des Grafen Perowsky gegen Chiwa und erfüllte \chließlich während des Krimkrieges unter andern Funktionen die eines Stabs- Chefs bei der Esfadre des Vize-Admirals S]serebrjakow, wäl- rend des Bombardements des Nikolschen Hafens durch die Türken. Außer dem St. Georgs-Militärkreuz und dem Stb. Andreas-Orden hatte der Verstorbene sämmiliche russishe Or- den der höchsten Klassen. Ferner zählte er als beständiges Mitglied der bei der Moskauer Universität bestehenden Natur- forscher-Gesellschaft für Anthropologie und Ethnographie und war Chrenmitglied des Moskauer polytechnischen Museums. — Aus Taschkent wird dem „Golos“ vom 15. Januar telegraphirt, daß in Namagan und Umgegend Alles ruhig is. Bei der Ueberschreitung des Narym stieß General-Major Sikobelew auf keinerlei Widerstand. Odberst Baron Möller-Sakomelski führte auf dem Wege von Andidshan eine Rekognoszirung aus, wobei er durch die Bewohner von Ssyrmak mit Flintenscüssen be- grüßt wurde. Baron Möller griff den Feind an und ihlug den Feind in die Flucht. Der Feind ließ auf dem Plate 50 Todte zurück. Auf russisher Seite wurde cin Kosak verwundet. Gegen Ende Januar beabsichtigt man eine Rekognoszirung in die Höhen von Serawschan auszuführen. E
Amerika. (A. A. C.) Aus Philadelphia wird der „Times“ unterm 19. d. per Kabel gemeldet: „Das Subsidien- Comité des Repräsentantenhauses hat den Etat ut Ds diplomatische Corps und die Konsuln gegen das vorher- gehende Jahr um die Summe von 300,000 Dollars reduzirt. Sämmtliche Gehälter sind herabgeseßt, die der Gesandten bei Groß- britannien, Frankreich, Deutshland und Rußland auf je 14,000 Dollars; dem Gesandten am Hofe von St. James, General Schenck, wurden 2500 Dollars extra bewilligt. Die Gehälter der Ge- sandten bei Spanien, Oesterreich, Brasilien, Meriko, Japan und China find auf je 10,000 Dollars herabgescßt, die der Minister- residenten in Portugal, Belgien, der Schweiz, der Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen und der Türkei auf je 6500 Dollars, und das des bevollmächtigten Ministers in Liberia auf 4000 Dollars. Der Gesammtetat für die Chargé d'Affaires ist von 40,000 Dollars auf 20,000 Dollars herabgescßt worden.
Nr. 3 des „Central-Blatts für da3 Deutscbe Reich“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt : Allges meine Verwaltungssahen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichôgebiet. — Zoll- und Steuerwesen: Errichtung und Kompetenz von Steuerstellen. — Münzwesen: Uebersiht übcr die Ausprägung von Reichsmünzen. — Finanzwesen: Nachweisung über die am 31, Dezember 1875 im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Be- stande der deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der na erfolgter Einlösung vernichteten beziehungsweise zur Vernichtung zurückgelegten Banknoten; — Status der deutschen Notenbanken Ende Dezember 1875, —- FJustizwesen: Zwangsvollstreckung dur rumänishe Gerichte. — Militärwesen: Bekanntmachung eines Ver- zeicsnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausftellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjäl:rig-freiwilligen Militärdienst berehtigt sind. — Kon/ulatwesen: (Ermächtigung zur Vornahme von Eheschließ.ungen 2. — Personal- Veränderungen 2c: Ernennung,
— Nr. 7 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs8-Posst- und Telegraphen-Verwaltung* hat folgenden Inhalt: Ver- fügungen: Vom 14. Januar 1876. Zulassung der Telegraphen- unterbeamten zu den Kleiderkassen für die Postunterbeamten. Vom 12; Januar 1876. Beaufsichti, ung der Postgeipanne. Vom 12. Jas vuar 1876. Leitung des Postbeiciebs auf der Eisenbahnftrecke Grau-
hof-Lautenthal. Vom 13. Januar 1876. Generalverfügung an