1876 / 21 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

: IL. Herzogthum Lauenburg. Die Albinus\chule zu Lauenburg a. d. Elbe. I. Königreih Württemberg. Die Realklassen des Gymnafiums zu Ulm, IV, Großherzogthum Baden. / 1) Die Real-Abtheilung des Progymnasiums zu Baden, die Real- Gymnasien zu 2) Lörrach, 3) Pforzheim. V. Großherzogthum Oldenburg. Die Real-Abtheilung des Progymnasiums zu Birkenfeld, VI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. Die Real\chulen zu 1) Coburg, 2) Ohrdruf. VII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Die Realklassen des Gymnafiums zu Rudolstadt. VIII. Elsaß-Lothringen. : : Die Real - Progymnasien zu 1) Bischweiler, 2) Gebweiler, 3) Markirch.

C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen Der Entlassungs-Prüfung gefordert wird. A Dent Oe aa, Höhere Bürgershulen, welche nicht zu denjenigen uuter B. e. gehören. I. Königreich Preußen.

Provinz Preußen, Die höheren Bürgershulen zu 1) Gum- binnen, 2) Jenkau, 3) Marienwerder, 4) Pillau.

Provinz Brandenburg. Die höheren Bürgershulen zu 5) Fürstenwalde, 6) Guben, 7) Krossen, 8) Luckenwalde, 9) Nauen, 103 Neustadt-Eberêwalde, 11) Rathenow.

Provinz Pommern. Die höheren Bürgershulen zu 12) Lauen- burg, 13) Stolp, 14) Wollin.

Yrovinz Schlesien. 15) Die erste höhere Bürgershule zu Breslau, 16) die zweite höhere Bürgerschule dafelbst, die höheren Bürgerschulen zu 17) Guhrau, 18) Kreuzburg, 19) Löwenberg, 29) Striegau. ]

Vrovinz Sachsen, Die höheren Bürgershulen zu 21) Eilen- burg, 22) Langensalza.

“Provinz Schleswig-Holstein. Die höheren Bürgerschulen zu 23) Marne, 24) Segeberg. :

Provinz Hannover. Die höheren Bürgershulen zu 25) Celle, 6) Clausthal, 27) Einbeck, 28) Hameln, 29) Hannover, 30) Hildes- eiu1, 31) Münden, 32) Papenburg, 33) Quakenbrück, 34) Stade.

t rovinzWestfalen. Die höheren Bürgershulen zu 35) Bocholt, 6) Unna.

Provinz Hessen-Nassau. Die höheren Bürgershulen zu 37) Biebrich - Mosbach, 38) Biedenkopf, 39) Cassel, 40) Diez, 41) Ems, 42) Frankfurt a. Main, 43) die Selekten-Schule daselbst, die höheren Bürgerschulen zu 44) Fulda, 45) Geisenheim, 46) Hof- geiémar, 47) Limburg, 48) Marburg, 49) Wiesbaden.

Rheinprovinz. Die höheren Bürgersdulen zu 50) Dülken, 51) Kerpcn, 52) Mayen.

IT, Königreich Sachsen.

Die höhere Knabenschule zu Leipzig.

IIT, Königreich Würltemberg.

Die Realanstalten zu 1) Calw, 2) Nürtingen, 3) Rottweil.

IV. Großherzogthum Baden. :

Die höheren Bürgerschulen zu 1) Karlsruhe, 2) Constanz, 3) Frei- bürz, 4) Heidelberg. :

V, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.

1) Die höhere Bürgerschule zu Grabow, 2) die Realklassen des Fri 2drih-Franz-Gymnasiums zu Parchim.

VI. Großherzogthum Mecklenburg-Streliß.

Die Realschule zu Schönberg.

VII. Großherzogthum Oldenburg. Die Real- Abtheilung des Progymnasiums zu Birkenfeld. VIII. Herzogthum Anhalt. 1

1) Die böhere Bürgershule zu Bernburg, 2) die Realklassen des H:rzoglihen Gymnasiums zu Cöthen, 3) die Franzschule des Herz0og- lich24a Gymnasiums zu Dessau, 4) die Realklassen des Herzoglichen Gy:nnasiums zu Zerbst.

IX. Fürstenthum Walde ck. Die bohere Bürgerschule zu Arol}en. X, Fürstenthum Lippe. Die Realklafsen des Gymnasiums zu Detmold. bb Andere Lehranstalten. I. Königreich Preußen. j Yrovinz Schleswig-Holstein. Die Marineschule zu Kiel. II, Königreich Bayern. i

Die IndustriesGulen zu 1) Augsburg, 2) Kaiserslautern, 3) die Ceztral-Thierarzneisule zu München, die Industrieschulen zu 4) Mün- Qa 5) Nürnberg, 6) die landwirthschaftliche Centralschule zu Weihen- tep;zn.

2 H

III. Königreich Sachsen. __ Die höheren Handels-Lehranfstalten zu 1) Chemnitz, 2) Dresden, 3) Leipzig. b, Priväat-LehvLanstalten *) I. Königreich Preußen.

Provinz Preußen. 1) Die Handels-Afademie zu Danzig.

Provinz Brandenburg. 2) Die Handelsschule zu Berlin, 3) das Victoria-Institut des Dr. Immanuel Schmidt zu Falkenberg.

Provinz Posen. 4) Das Pädagogium des Dr, Beheim- Schwarzbach zu Ostrowo bei Filehne.

Provinz Schlesien. 5) Die Handelsshule des Dr. Stein- has zu Breslau, 6) das Pädagogium zu Nieéky.

Provinz Hessen-Nassau. 7) Das Schenk’sche Lehr- und Erziehungs-Institut zu Friedrihsdorf bei Homburg.

Rheinprovinz. 3) Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Korte- gar: zu Bonn.

II. Königreich Bayern.

Die höhere Handelsshule des Augsburger Handelsvereins zu Augsburg.

IIL. Königreihch Sachsen.

1) Die Real-Abtheilung der Lehr- und Erziehungs-Anstalt von Böhme zu Dresden, 2) die Lehr- und Erziehungs-Anftalt des Dr. Jordan (früher Dr. Krause) daselbst, 3) das moderne Gesammt- Guntnasium des Dr. Karl Kühn zu Leipzig.

IV. Königreih Württemberg. Die böbere Handelsshule zu Stuttgart. V, Großherzogthum Hessen.

1) Die Privat-Realschule von Scharvogel zu Mainz, 2) die Haadelsshnule des Dr. Nägler zu Offenbach.

VI, Herzogthum Braunschweig.

1) Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu Braunschweig, 2) bie Jakob sonschule zu Seesen.

VII, Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha,

Die Handels\chule zu Gotha.

VIII. Herzogthum Anhalt.

Das Erziehungs- und Unterrichts-Jnstitut des Dr, Brinckmeier zu Ballenstedt.

IX, Fürstenthum Schwarzburg-Rudol stadt.

Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Barop zu Keilhau.

X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.

Die Handels\chule des Dr. Amthor zu Gera.

XI. Freie und Hansestadt Lübeck. Die Real-Lehranstalt von F. H. Petri zu Lübek. i XII. Freie Hansestadt Bremen.

Die Lehranstalt ron C, W. Debbe zu Bremen.

XIII, Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Schulen von 1) Dr. F. N. Bartels und E. Förfter zu Hamburg, 2) des Dr. F, Bülau daselbst, 3) des Dr, J. G. Fischer *) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten dürfen Be- fäßigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs- Sonmifiarius abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungsprüfung aus- P welhe das Reglement von der Aufsichtsbehörde geneh- migt ist.

c

daselbst, 4) der Gebrüder F. und W. Glißa daselkst, 5) des Dr. ichard Lange daselbst, 6) von F. L. Nirrnheim daselbst, 7) des Dr. M. Otto daselbst, 8) die israelitische Stiftungsschule daselbst, 9) die Talmud-Thora-Schule daselbst.

D. Lehranstalten, für welche besondere Bedin- aungen festgestellt worden sind. . Königreich Preußen. : Provinz Schlesien. Die Gewerbeschulen zu 1) Brieg*), 2) Gleiwitz*), 3) Görliß*), 4) Liegnißz*). i : Pcovinz Hannover. 5) Die Gewerbeschule zu Hildesheim*), Provinz Westfalen. 6) Die Gewerbeschule zu Bochum*), Provinz Hessen-Nassau. 7) Die Gewerbeschule zu Cassel*), Rheinprovinz. 8) Die höhere Gewerbeschule zu Barmen®**), die Gewerbeschulen zu 9) Coblenz*), 10) Crefeld*), 11) Elberfeld*). IL Köuigreich Sachsen. Die höhere Gewerbeschule zu Chemniß). III. Königreich Würltemberg. Die mathematische Abtheilung der polytehnischen Schule zu Stuttgart{#7+.)

330% iges Staatsanlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 8,500,000 Fl. d. d, 9, April 1839.

Bei der am 10. cts. stattgehabten 35. Verloosung des 35 °/o igen Staatsanlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 9. April 1889 wurden für die zur Kapital-Tilgung in 1376 vor- gesehene Summe nachverzeihnete Obligationen gezogen:

1) Zur Rückzahlung auf den 1. April 1876.

17 Stü Litt. B. à 1000 Fl. Nr. 116 181 211 225 250 339 347 412 434 524 559 662 674 751 810 854 und 919 = 17,000 3! = 929,142 A 93 S.

10 Stûück Litt. B. à 500 Fl. Nr. 1107 1108 1304 1328 1389 1422 1531 1701 1797 und 2040 = 5009 Fl. = 8571 M 40 s.

10 Stü Litt. B, à 300 Fl. Nr. 2149 2255 2302 2423 2433 9558 2569 2904 2987 und 2994 = 3000 Fl. = 5142 A 90 S.

8 Stück Litt, B. à 150 Fl. Nr. 3161 3195 3628 3693 3746 3954 3961 und 3990 = 1200 Fl. = 2057 4 12 „S.

9 Stü Litt. B, à 100 Fl. Nr. 4216 4242 4281 42909 4292 4544 4603 4658 und 4705 = 900 Fl. = 1542 M 87 S.

Zusammen 54 Stück über 27,100 Fl. = 46,457 f. 22 S.

9) Zur Rückzahlung auf den 1. Jult 1876.

17 Stück Litt. C. à 1000 Fl. Nr 46 65 91 110 143 251 310 366 459 480 511 554 686 692 780 837 und 898 = 17,000 Fl. = 29,142 A 93 S.

10 Stück Litt. C. à 500 Fl. Nr. 1184 1439 1510 1557 1614 1715 1776 1875 1989 und 2054 = 5000 Fl, = 8571 M 40 S.

10 Stü Litt. C. à 300 Fl. Nr. 2131 2174 2418 2449 2546 9648 2703 2505 2831 und 2993 = 3000 Fl. = 5142 M 90 s.

8 Stück Litt, C. à 150 Fl. Nr. 3123 3124 3239 3320 3329 3370 3735 und 4100 = 1200 Fl. = 2057 M 12 S.

9 Stück Litt. C, à 100 Fl. Nr. 4141 4173 4272 4278 4392 4601 4659 4795 und 4807 = 900 Fl. = 1542 87 S.

Zusammen 54 Stück über 27,100 Fl. = 46,457 M. 2 S.

3) Zur Rückzahlung auf den 1, Oktober 1876.

17 Sîtûck Litt, D. à 1000 Fl. Nr. 23 50 69 118 144 218 231 935 395 503 599 627 848 955 961 1069 und 1071 = 17,000 Fl. = 29,142 M. 93 S.

10 Stü Litt, D. à 500 Fl. Nr. 1122 1187 1358 1502 1809 1826 1874 1906 1990 und 2089 = 5009 Fl. = 8571 M. 40 S.

10 Stück Litt. D. à 300 Fl. Nr. 2148 2185 2132 2493 2524 9594 2714 2876 2942 und 3090 = 3000 Fl. = 5142 M 90

8 Stü Litt. D. à 150 Fl. Nr. 3231 3255 3399 3676 3740 3759 3760 und 4026 == 1200 Fl. = 2057 M 12 S.

9 Stü Litt. D. à 100 Fl. Nr. 4134 4159 4209 4244 4583 4619 4700 4716 und 4825 = 900 Fl. = 1542 Me. 87 S.

Zusammen 54 Stück über 27,100 Fl. = 46,457 M. 22 S.

4) Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1877.

17 Stüdck Litt, A. à 1000 Fl. Nr. 3 52 72 92 114 153 172 995 302 310 372 393 440 502 566 978 und 1016 = 17,000 Fl. = 29,142 M. 93 S.

10 Stück Litt, A, à 500 Fl. Nr. 1426 1507 1531 1553 1645 1744 1797 1914 1973 und 2031 = 5000 #l. = 8571 M 40 -s.

10 Stück Litt, A. à 300 Fl. Nr. 2187 2314 2351 2361 2658 9715 2757 2783 2793 und 2839 = 3000 Fl. = 5142 M. 90 „S.

8 Stück Litt, A. à 150 Fl. Nr. 3148 3281 3368 3449 4004 4013 4020 und 4068 = 1200 Sl. = 2057 12 S.

8 Stü Litt, A. à 100 Fl. Nr. 4167 4285 4489 4533 4607 4684 4691 und 4816 = 800 Fl. = 1371 M 44 „S.

Zusammen 53 Stück über 27,000 Fl. = 46,285 M. 79 45.

Hierzu: 54 Stück Nr. 3: 27,100 Fl. = 46,457 M. 22 H; 54 Stück Nr. 2: 27,100 Fl. = 46,457 M 2 4; 54 Stük Nr. 1: 27,100 Fl. = 46,457 A. 22 S. Zusammen 215 Stü, Summa: 108,300 Fl. = 185,657 M. 45 S.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß ges bt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzin- sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, bei der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., bei der König- lihen Staats\hulden-Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasse, sowie bei den Köni g- lihen Bezirks-Hauptfassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Nückgabe der Obligationen und der dazu gehö- rigen, niht verfallenen Zinscoupons, nämlich bei: Pof. 1 des Coupon pr. 1. April 1877; Pos. 2 der Coupon pr. 1 Juli 1877; Pos. 3 der Coupon pr. 1. Oktober 1877; Pos. 4 ohne Coupon nebst den Talons erheben können.

Der Geldbetrag der etwa feklenden, unentgeltlich zurückzugeben- den Zinscoupons wird vom Kapitalbetrage der betreffenden Obligation zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen niht bei der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a./M. oder der Königlichen Ne- gierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons vor der Auszahlung durch diese Kasse an ken Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldver- schreibungen einige Zeit vor dem Rüczahlungs-Termine eingercicht werden können.

Restanten aus der

97. Verloosung: Litt. B, Nr. 2308 4236. Litt, C. Nr. 2013 9968 3942 4180. Litt, D, Nr. 75 2769 3223, Litt, A, Nr. 550 3347 4262 und 4704.

98. Verloosung: Litt. B. Nr. 1987 3492. Litt, C, Nr. 1055 9308 2567 3746. Litt. D. Nr. 794 und Litt. A. Nr. 2818.

99, Verloosung: Litt. B. “Nr. 708 2026 2408 4622 4763 4785, Litt. C. Nr. 919 2265 3951 4274, Litt, D. Nr. 3415, Litt, A. Nr. 1855 2023 3661 3745 3951 4251 und 4412.

*) Die unter Nr. 1—7 und 9—11 aufgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben hahen. : S

**) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähßigungs- zeugnisse ausstellen, welhe nach Absolvirung der beiden höheren Klassen die Reife für Selekta dargethan haben. i E L

+) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähi- gungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Regierungs- fommissarius abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten 14jährigen und zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt durchgemaht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.

+4) Diese Anstalt darf Befähigungszeugnisse denjeaigen ihrer Schüler ausstellen, welche der mathematischen Abtheilung mindestens ein Jahr lang angehört und sich das Pensum dieser Abtheilung gut angeeignet haben.

30, Verloofung: Litt, B. Nr. 2369 3583 3669 3900 4191 4203 4212. Litt. C. Nr. 1524 2390 2825 4249 4521 4525. Litt, D. Nr, 2425. Litt. A. Nr, 857 1227 2305 2613 3539 3576 3940 3949 4150 4173 4663 und 4696.

31. Verloosung: Litt, B, Nr. 3562 4672, Litt. C. Nr. 490 1845 2741 2761 2919 3331 3447 4545. Litt. D. Nr. 3587 4465. Litt. A Nr. 1115 1184 1266 1777 1915 2216 2832 3050 3189 3501 3569 3829 3917 und 4292,

32. Verloosung: Litt. B. Nr. 228 715 1918 2865 3301 3684 3728 3772 4689. Litt. C. Nr. 815 1163 1478 2842 2956 3479 4038 4250 4483. Litt, D. Nr. 4354 4566. Litt, A, Nr. 1078 2194 2758 und 4051,

33, Verloosung: Litt. B. Nr. 720 1259 1498 1625 1679 9691 2886 3213 3256 4259 4446 4524 4727 4836. Liétt. C. Nr. 595 834 1709 1830 2273 2815 2931 3414 4580 4672 4779. Litt, D. Nr. 250 3899 4211 4410. Litt. A. Nr. 466 1181 1242 1519 2104 2567 2744 2765 und 3564.

34. Verloosung: Litt. B. Nr. 280 1912 2643 2998 3097 3453 3705 4367 4737 4833. Litt. C.“ Nr. 639 680 1809 2069 2621 9966 3422 3705 3971 4646. Litt. D. Nr. 588 1615 2564 2797 9803 3180. Litt A. Nr. 11 75 97 136 152 216 258 296 463 475 614 766 947 1047 1118 1164 1196 1239 1307 1324 1325 1373 1387 1398 1492 1544 1580 1636 1655 1747 1762 1791 1816 1960 1972 2131 2176 2208 2214 2547 2594 2618 2726 2778 2824 3106 3151 3197 3299 3418 3493 3675 4308 4309 4318 4596 4725 4762 und 4849,

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 17, Januar 1876.

Der Regierungs-Präfident. v. Wurmb.

Nicgtamtliches.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 20. Januar. Das Bulletin über den Gesundheitszustand der Großfürstin Maria Nikolajewna vom 19. Januar lautet: „Der Gesund- heitszustand Ihrer Kaiserlichen Hoheit zeigt wenig Shwankungen, vershlimmert sich im Allgemeinen aber mehr und mehr; die Symptome der Wassersucht nehmen zu, die Thätigkeit des Her- zens wird {wächer. Die Nächte sind unruhig, ohne Schlaf.“ Am 1. Ianuar (a. St.) vor zehn Iahren, wurde der Graf F. I. Heyden zum Chef des Generalstabes ernannt. Jn dieser Veranlassung kamen die beim Generalstabe Dienen- den überein, durh Subskription ein Kapital zu sammeln, mit Hülfe desselben Stipendien an einigen mittleren Lehran- stalten zu errihten, ein Portrait des Grafen zu erwerben und daselbe in einem der Säle des Großen Generalstabs-BVebäudes aufzustellen, um \o einerseits das Gedächtniß dieses Tages bleibend zu erha‘ten, andererseits dem Grafen die Anerkennung und den Dank für seine im Umgange mit seinen Untergebenen stets bewiesene Humanität, Freundlichkeit und Theilnahme aus- zusprechen. Der Erfolg der mit voller Sympathie aufgenom- menen Subskription übertraf alle Erwartungen und das zur Feier dieses Tages in Vorschlag genommene Projekt konnte da- her vollständig ausgeführt werden. Am Neujahrstage ver- fammelt:n fih in der Wohnung des Grafen: Der Generalstab, die Chargen des Generalftabes und das Corps der Militär- topographen, um ihrem Chef ihre Glückwünsche zum Beginn des zweiten Dezenniums seiner Thätigkeit darzubringen.

Das Reichsbudget für das Iahr 1876 verzeihnet an : Reichseinnahmen: Il. Gewöhnlihe Einnahmen (veranschlagte Einnchme pro 1876) 1) Steuern: a. direkte Steuern 130,651,255 Rbl,, þ) indirekte Steuern 300,944,898 Rbl., 2) Regierungsregalien 21,455,018 Rbl., 3) vom Staatseigenthum 28,778,908 Rbl., 4) verschiedene Einkünfte 84,854,958 Rbl,, 5) Einnahmen vou Transkaukasien 7,106,253 Rbl, im Ganzen gewöhnlihe Ein- nahmen 534,791,290 Rbl. ; 11. 6) Betriebseinkünfte 24,453,229 Rbl., im Ganzen 559,244,519 Rbl. ; 11, 7) Speziell zu Eisen- bahn- und Hafenbauten angewiesene Ressourcen 10,893,789 Rbl, im Ganzen 570,138,308 Rbl. Reichs-Ausgaben. 1. Gewöhnlihe Ausgaben. Veranschlagte Ausgaben pro 18376. 1) Staats\huld: a. Zahlungen auf Anleihen 75,960,723 Rbl, b. Zahlungen auf Eisenbahn - Obligationen 32,457,264 Rbl, 2) Oberste Regierungs-Institutionen 1,982,643 Rbl., 3) Ressort des heiligen Synod 9,784,962 Rol., 4) Ministerium des Kaiserlihen Hofes 9,029,099 Rbl, 9) Ministerium des Auswärtigen 2,927,243 Rbl., 6) Kriegs - Minifterium 180 267,019 Rbl.,, 7) Marine-Ministerium 25,038,381 Rbl, 8) Ministerium der Finanzen 66,266,446 Rbl., 9) Ministerium der Reihhdomänen 19,042,177 Rbl., 10)- Ministerium des Innern 53,468,391 Rbl, 11) Ministerinm der Volksaufklärung 15,153,507 Rbl, 12) Ministerium der Kommunikationen 17,018,350 Rbl., 13) Ministerium der Justiz 14,340,226 Rbl, 14) Reichskontrole 2,155,021 Rbl., 15) Hauptverwaltung des Reichsgestütwesens 787,765 Rbl, 16) Ausgaben der Civil- verwaltung in Transkaukasien 7,025,903 Rbl. Im Gan- zen gewöhnlihe Ausgaben 532,705,120 Rbl. H 10) Sur den Ausfall an direkten Steuern 2,000,000 Rbl, I. 18) Betriebsausgaben 24,453,229 Rbl. Im Ganzen 559,158,349 Rbl. 1V. 19) Temporäre und außerordentliche Ausgaben zu Eisenbahn- und Hafenbauten, welhe dur speziell angewiesene außerordentliche Refsourcen gedeckt werden 10,893,789 Rbl. Im Ganzen 570,052,138 Rbl. Ueberschuß in den Einnahmen 86,170 Rbl. Summa 570,138,308 Rbl.

Die „Turkest. Ztg.“ bringt folgenden Tages befeh|]l an die Truppen des Turkestanshen Militärbezirks:

„Der Oberst vem Generalstab, Pitschugin, hat mit cinem Theil der ihm anvertrauten Akdshara’schen Abtheilung eine fühne Be- wegunz in die Berg-Kischlaks (Ansi-dlungen) des westlichen Theils des Namanganshen Möilitärbezirks ausgeführt. Nachdem er am 16. November mit 14 Rotte und einer Sleinsa Kosaken die Position bei Akdshara verlassen hatte und gegen Kamysch-Kurgan vorgerückt war, passirte er am 17, November folgende Kischlaks : Schaidan, Kur- juk und Babardachan. Die Einwohner empfingen ihn überall uuter- würfig. In Babardachan erfuhr der Oberst Pitshugin, daß die Bande des Tengri-Berda die Berge verlassen und, serne Abtheilung umgehend, den Kishlak Schaidan überfallen habe, dessen Bewohner jedoch die Bande vertrieben, worauf dieselbe sich in die Berge zum Kischlak Aschaba zurückgezogen und daselbst Stelluug genommen habe. Am Abend des 17, November um halb zwölf Uhr verließ Pitschugin sein Bivouak und marschirte auf Bergpfaden in die Richtung des Kischlak Aschaba, welhes er am 18. November erreichte, nahdem er A unter Ueberwindung der größten Schwierigkeiten zurückge-

e atte.

e Hier stieß er auf einen verzweifelten Widerstand, «wohl von Seiten der Bande, als au der bewaffneten Einwohner des Kischlaks. Nach hartnäckigem Kampfe {lug er den Feind total und zerstörte dieses Räubernest, den Kischlak Aschaba, bis auf den Grund.

Jn diesem Kampfe eroberten wir: 1 Roßschweif, ein Feldzeichen, 120 Gewehre, 60 Säbel, 80 Lanzen und mehr denn 200 Keulen. Sa einem Kischlak allein fand man 150 Leichen. Ungefähr 100 Todte lagen in den benachbarten Gärten und auf den Straßen. Unsere Verluste betrugen am 18. November an Todten: 2 Schüßen und 1 Kosak, an Verwundeten 11 Mann.

Nach einer kurzen Raft,

wahrend welcher die Soldaten sich kaum Thee bereiten konnten, rückte der Oberst Pitshugin weiter in die Berge vor. Die an und für sich hon {male Straße am Paß von Aschaba war an mehreren Stellen verbarrikadirt. Diese Barrikaden wurden von den Gesandten der verschiedenen Kischlaks, welche beim Obersten Pitschugin demüthig und um Schonung flehend erschienen waren, weggeräumt. Am 19. November, um Mitternacht, erreichte die Attheilung den Kischlak Gudas.

Hier ließ der Oberst Halt machen. Es wurde Schlachtvieh Her- beigetrieben und während der Nacht beständig Feuer unterhalten.

_Am 19. November erreichte die Abtheilung den Kis(lak As, dessen Bewohner gleichfalls demüthig in unserem Lager erschienen und um Schonung baten. Am Abend des 19. November erreichte unscre Abtheilung wieder die Position bei Akdshara.

Jch spreche dem Befehlshaber dieser Abtheilung, dem Obersten Pitschugin, meinen aufrichtigen Dank für die ausgezeichnete Ausführung der Bewegung gz?gen die Berg-Kischlaks aus, ebenso wie auch den Personen, welche sh nach dem Berichte des Obersten Pitschagin durch Besonnenheit und Tapferkeit besonders hervorgethan haben, nämlich dem Kapitän Russanow vom3. Turkestaaschen Schüßenbataillon, dem Stabs- kapiiän Bartenew, dem Lieutenant Shurawlew und dem Kornet der sibiri- schen Kosaken Batukin. Für diese tapfere That sollen je vier Berdienst- zeichen nah Stimmenmehrheit vertheilt werden : in der zweiten Rotte des dritten Schüßenbataillons und in der sibirischen Ssfotnja Nr. 5 und zwei solche Zeichen in der 1. Rotte desselben Bataillons. Außer- dem verleihe ich den Militärorden 3, Klasse nah dem Vorschlage des Befehlshabers der Abtheilung folgenden Personen: dem Feldwebel dec 1. Rotte des 3. Schüßenbataillons Alerandrow und der 2. Rotte desselben Bataillons Lapschin; denselben Orden vierter Klasse den Portepeec-Junkern Dobromysslow, Perawolew und Swistuno, dem Unteroffizier Schemel, dem Wachtmeister Sstoljarow vnd dem ZJeldscher Mekke, Jch danke au noch den übrigen Herren Offizieren der Abtheilung welche nah dem Repporte des Obersten Pitschugin alle ohne Auënahme? immer den Soldaten voran waren. Endlich sage ih auch allen Soldaten meinen herzlichen Dank für ihr tapferes, herzhaftes Vorgchen in dieser Expedition.“

A ala Ober-Befehlshaber, General-Adjutant von Kauff maun II.

_ Schweden uud Norwegen. Stockholm, 19. Januar. Die Eröffnung des Reichstages fand heute in hergebradch)- ter feierlicher Weise statt, jedoh mit dem Unterschiede, daß der Kontg diesual von dem Kronprinzen begleitet war. Se. Majestät eröffnete den Reichstag mit folgender Thronrede:

„Gute Herreu und Schwedishe Männer!

Neun Jahre sicd verflossen, scitdem die neue Reichstag8ordnung in Kraft getreten ist, und alle Wahlen, welche zum ersten Male nach ihrer Annahme vorgenommen wurden, sind erneuert worden; Sie find ¡eßt versammelt, uin die wichtigen Arbeiten fortzuseßen, welche das \chwedishe Volk seinen Abgeordneten anvertraut hat. Mögen Ihre Arbeiten dem Vaterlande zum Besten gereichen !

Zwischen den Vereinigten Reichen und sämmtlichen übrigen Mächten herrscht das freundschafilihste Verhältniß. Um meinem Wunsche, daß unsere friedlichen Verbindungen mit den Nachbarländern sih immer mchr befestigen mögen, Ausdruck zu geben, habe ich im vergangenen Sommer Dänemark, Deutschlard und Rußland besucht. In dem herzlichen Empfange, w:lher mir auf diesen Reisen sowohl von Seiten der Monarchen als der Bevölkerungen zu Theil geworden ist, sehe ich mit Freude die unverkennbaren Proben dec Achtung, welche das Volk der scandinaviscen Halbinsel sich in der europäischen Staatsgesellschaft erworben hat. Diese glückliche Stellung werden wir am sichersten bewahren, indem wir ftets an den Tag legen, daß wir jedem Gedanken an Beleidigung des Ncchtes Anderer ebenso fremd wie bereit find, mit Einigkeit und Kraft unsere eigene Selbständigkeit zu vertheidigen.

Der Vors&lag zu einer neuen Heeresorganisaticn, welchen ich im leßten Reichstage vorlegte, wurde damals nicht angenommen. Jch würde jedoch meine Königliche Pflicht wenig erfüllen, wenn ih davon abließ das zu fordern, was in unserer Zeit zu einer gewährleistenden Ver- theidigung nothwendig ist; und bin ih deshalb gesonnen, auf's Neue cinen Vorschlag, welcher auf dieselben Grundsätze gebaut ist, in Ver- bindung mit einer Nachweisung vorzulegen, wie die Lasten, behutsam auferlegt und billig vertheilt, werden getragen werden können, ohne unsere Kräfte zu übersteigen. In der Hoffnung, daß die Zeit bald kommen wird, wo ein folher Vorschlag mit Unterftüßung der öffentlichen Gesinnung Erfolg gewinnen kann, will ih in diesem Reichstage be- 2üglih der Landvertheidigung nur jolhe Maßregeln vorschlagen, welche für unsere jeßige Heeresorganisation nothwendig, zugleich aber geeignet find, den Uebergang zu einer neuen zu ezleichtern.

Um nah dem Maße unserer Kräfte auf eine wirksame Unter- stüßung der Seevertheidigung zum Schutze unserer Küsten renen zu können, werden von Ihren nah einem Plane Bewilligungen verlangt werden, welcher keine bedeutend erhöhten Ausgaben über das binaus in Anspruch nimmt, was in der leßten Zeit für diese Waffe be- willigt ist.

Die große, so lange diskutirte Frage, betreffend die Organifation der Staatsbhehörden, scheint mir am geeignetsten auf die Weise ihre Lösung zu gewinnen, daß die verschiedenen Verwaltungszweige jeder für sich zum Gegenstande der Erörterung gemacht wird. Im gegen- wärtigen Reichstage sollen Ihnen, unter anderen, Vorschläge betreffead diejcnigen Behördea vorgelegt werden, welche die Justizpflege und die Finanzverwaltung handhaten. Die Arbeit mit der Erörterung Und der Vorbereitung der entworfenen Organisationspläne für andere Ge- biete der Verwaltung geht ununterbcoczen fort.

Eine gut: Ernte hat de Mühen des Landmannes reihlich be- lohnt und zugleich die Hoffnung gestärkt, daß die {nelle Entwie- lung, welche der Gewerbefleiß unseres Landes in den leßten Zeiten genommen hat, ungestört wird fortdauern können.

Sie werden ganz gewiß die Gefühle theilen, mit welchen "ih beute zum ersten Male in diesem Saale an meiner Seite meinen ältesten Sohn sehe, welcher, nachdem er selbst im vergangenen Früh- jahre in Gegenwart des Reichstages seinen Taufbund feierli erneuerte, hier nah altem Gebrauche seinen Treue- und Huldigungseid ablegen joll. Vereinige ihn und Sie stets das Bayd der Liebe und des Bertrauensé!

Gottes Segen über diese Neichsversammlung erflehend, welche ih hiermit für eröffnet erkläre, verbleibe ih Jhnen, Gute Herren und Schwedische Männer, mit aller Königlichen Gnade und Huld stets wohlgewogen.“

Nachdem der Justiz-Minister, Freiherr de Geer, den Jahres- beriht über die Verwaltung des Reiches verlesen und die Prä- sidenten der beiden Kammern die Versicherung ehrfurchtvoller Ergebenheit und unershütterlihen Vertrauens des Volkes für den König abgegeben, fie ihrerseits von dem Chef des Finanz-De- partements den aufgestellten Reichsetat empfangen hatten, trat der Justiz-Minister zur rehten Seite des Thrones und lud den Kronprinzen ein, vor dem Könige den Treue- und Huldi- gungseid abzulegen. Auf einem Tische lag die Bibel vor Sr. Königl. Hoheit aufgeschlagen. Der Kronprinz erhob \ich, nahm die fürstlihe Krone - ab und wiederholte den Eid, wie er ihm vom Justiz-Minister vorgesprohen wurde. Nach abgelegtem Éide setzte Se. Königl. Hoheit die Krone wieder auf, bezeugte seine Ehrfurcht vor dem König, worauf beide nebst Gefolge den Reichs- saal verließen.

Die Königlich \{chwedishe Regierung hat wiederholt in der „Post- oh Inr. Tidn.“ auf die Unrichtigkeit der im „Almanach de Gotha“ über die Finanzverhältnisse des Königreichs Schweden enthaltenen Angaben, welche vielfa in Zeitungen und Zeitschriften wiedergegeben sind, hingewiesen und im vergangenen Sommecr, da die vom Reichstage zur Prüfung der Rehnungen des Reihs-Schulden-Comtoirs ernannten Revisoren zu der Zeit igre Ar- beiten noch nit vollendet hatten, summarishe Ziffern zur Be- rihtigung veröffentlicht, Dem nunmchr im Druck vorliegenden,

dem diesjährigen \chwedishen

den „Bericht der Revisoren des melten Reichstages, betreffend die Untersuhung des Zu- standes und der Verwaltung des Reichs\hulden - Com- toirs*, entnehmen wir die nahfolgenden definitiven Ziffern bezüglih der in Frage ftehenden Verhältnisse: Schwedens Staats\chulden betrugen am Schlusse des Jahres 1874, unge- rechnet der innerhalb der Linie gebuhien Schuldposten von 8,254,314 Kronen 4 Oere, in Summa 131,751,820 Kronen 80 Oere; da dieselben zu Anfang des Iahres sich auf 122,078,497 Kronen 84 Oere beliefen, so haben sie sich mithin im Laufe des Iahres um 9,673,322 Kronen 96 Oere vermehrt. Unter den innerhalb der Linie gebuGten Staats\{hulden befinden sich 8,000,000 Kronen 4i proz. Obligationen, welche für Rechnung des Staates vom Reichs\hulden-Comtoir aus7efertigt und der Reichs Hypothekenbank als Grundfonds übergeben worden sind. Die verzinslichen Staats\chulden betrugen 130,691,334 Kronen (fundirte 126,477,920 Kronen; nicht fundirte 4,213,414 Kroncn), nämlich mit 34 Proz. verzinslih 34,400 Kronen, mit 4 Proz. 15,124,200 Kronen, mit 41/5 Proz. 48,956,853 Kronen 33 Oere und mit 5 Proz. 66,575,880 Kronen 67 Dere. Die verzinslichen fundirten Schulden bestehen aus folgenden An- leihen: 31/5- und 4proz. Staatseisenbahn-Anleihe de 1855 im Betrage von 281,900 Kronen, wovon am Schlusse des Jahres 1874 Rest 179,900 Kronen; 41/5 proz. do. de 1858 von 8,190,500 Thlr. (21,841,333!/z Kronen) cückzahlbar 1859 —1898, Rest 16 831,733 Kronen 33 Oere; 4!/¿proz. de 1860 vsn 8,000,000 Thlr. (21,333,3331/z Kronen), rückzahlbar 1860 1898, Rest 17,036,000 Kronen; 10-Thaler Staatseisenbahn- Prämienanleihe de 1860 von 2,400,000 Thlr., gebuht mit 9 000,000 Thlr. (5,333,333!/, Kronen), rückzahlbar 1860—1898, Rest 3,350,000 Kronen; 4!/zproz. Staatsanleihe (theils zur Umwandlung der Staatsschulden, theils zu größeren öffentlihen produktiven Unternehmungen aufgenommen ) de 1861 von 3,000,000 Kronen, rüdzahlbar 1862— 1899, Nest 2,485,300 Kronen; 43proz. Staats-Eisenbahnanleihe de 1864 von 555,700 Pfd. Sterl. (9,891,460 Kronen), rück- zahlbar 1864—1918, Rest 9,236,420 Kronen; 5proz. do. de 1866 von 9,932,300 Thlr. (26,486,1334 Kronen), rückzahlbar 1866—1931, Rest 25,862,666 Kronen 67 Dere; proz. do. de 1868 von 1,150,000 Pfd. Sterl. (20,700,000 Kronen), rüdck- zahlbar 1869—1931, Rest 20,347,200 Kronen; dproz. do. de 1870 von 40,000,000 Kronen, rückzahlbar 1876—1919, aus- gegeben Schluß 1874 für 16,170,000 Kronen (zufolge Beschluß des Reichstages ist der Verkauf der Obligationen dieser Anleihe bis auf Weiteres eingestellt); 4proz. do. de 1872 von 24,000,000 Kronen, rückzahlbar 1873—1912, ausgegeben Schluß 1374 14,978,700 Kronen. Unter den nicht fundirten Schulden ift die 5proz. Staats-Eisenbahnanleihe de 1869 von 4,000,000 Kronen rückzahlbar 1876—1879. Diesen Schulden gegenüber hatte das Reichs\hulden - Comtoir am Schlusse des Jahres 1874 Guthaben (Vorshüsse und Darlehne an Privateisenbaznen, an Städte und Landgemeinden 2c.) im Betrage von 34,968 632 Kronen 91 Oere; nah Abzug leßterer Summe von den Schul- den im Betraae von 131,751,820 Kronen 80 Dere, verwindern ih diese auf 96,783,187 Kronen 89 Oere. Die Reichstags- revisoren glauben aber daran erinnern zu müssen, daß die Schulden beinahe aus\chließlih von Anleihen lerrühren, welche zum Vau von Staatseisenbahnen aufgenommen worden sind, und da nach einem Bericht der Staatseisenbahn-Verwaltung am SgtHluß 1874 das Gesammt-Baukapital für die Eisenbahnen des Staates 135,044,062 Kronen 16 Oere betrug, so zeigt sih mit- hin ein Vermögensübershuß von 38,260,874 Kronen 27 Dere.

Reichstage zu erstatten- im Jahre 1875 versam-

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 24. Januar. In der Sißzung des Deutschen Reichstags am 22. d. M. nahm der Bundez bevollmächtigte Staats-Minister Dr. Leonhardt in der Diskussion über di Strafgeseznovelle §. 292 (Unberechtigtes Jagen) nah dem Abg. Becker das Wort:

Meine Herren! Ih möchte mir erlauben, darauf aufme!ksam zu

machen, daß es si vielleicht empfehlen möchte, in dritter Lesung den zweiten Absaß in einer anderen Fassung vorzulegen. Die jeßige Fas- sung ist iu der That recht zweideutig und wird leiht cinen geeigne- ten Gegenstand fü- eine niht freundliche Kritik abgeben.

Eine gleiche Bemerkung würde auch gelten in Betreff des zwei- ten Absatzes dec §8. 296 und 323,

Landtags- Nngelegenheiten.

Berlin, 24. Januar. In der Sihung des Hauses der Abgeordneten vom 22. d. M. beantwortete der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk die Interpellation des Abg. Dr. Virchow, die General-Synodalordnung be- treffend, wie folgt :

Die Frage des Hrn. Interpellanten zerfällt, wie er selbst Ihnen auseinandergeseßt hat, in zwei Theile. Den ersten Theil, der die Frage aufwirft, ob cs in der Aksicht bestehe, die General - Synodal- ordnung als kirchliches Geseß zu verkünden bei versammeltem Land- tage, erachtet der Herr Interpellant im Wesenilichen für crledigt. Er hat es gerügt, daß eine folche Art der Erledigung überhaupt ein- getreten sei. Ich darf ihm versichern, daß gerade die Rückficht auf ihn rnd das hohe Hus es gewesen ist, diese gestern allein nech mög- liche theilweise Publikation der Allerhöchsten Entschlicßung zu veröffentiihen, damit der Herr JInterpellant und das hohe Haus mit voller Kenntniß der thatsächlichen geänderten Verhältnisse in de Diékussion hineintrete und die Interpellation nicht cine Begründung erhalte, die sich hinterher durch wenige Worte von meiner Seite als theilweise gegenstandslos bezcihnet haben würde. Gerade also das Umgekehrte war meine Tendenz bei meinem Verfabren in Bezug auf den Staats-Anzeiger, als was der Herr VFnterpellant annimmt. Jch habe thatsächlich zu bemerken, daß Se. Majestät der Kaiser und König als Jnhaber, als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments diese Synodalordnung als firchliche Ordnung - sanktionirt und dieselbe als solche ver- fündet hat. Die Betonurg des Wortes „kirhlich“ meinerseits soll bereits ausdrücken, daß in Bezug auf diese Sanktion und ihre Ve:kündigung die Frage des Tagens des Landtages in keiner Meise in Betracht kommt, und daß insoweit zunächst die Folgerkng, die der Herr Interpellant aus einem jolchen Vorgehen zog, die Be- hauptung, daß es sich hier um eine Verleßurg des Landtages handle, eine nicht richtige ist. Es ist diese Publikation des Erlafses ganz in derselben Weise erfolgt, wie die Publikation des Erlasses vom 10. September 1873 hinsichtlich der Kirchengemeinde- uud Sy- nodalo! dnung. A S

Was die zweite Frage betrifft, so muß ih offen gestehen, daß cs mix zuerst gar nit begreiflih war, was eigentlich die Herren Juter- pellanten mit dieser Frage wollten, namentlich wenn ic) mix vergegen- wärtige, was früher in der gleichen Angelegenheit geschehen ift. Die Staatsregierung beabsichtigt, Jhnen baldmöglichst eine Geseßes- vorlage zu machen, in welcher sie diejenigen Punkte bezeichuen wird, die nah ihrec, der Staatsregierung, Auffassung der landesgeseßzlichen

Sanktion, um wirksam zu werden, bedürfen, sie wird auch diejenigeit Kautelen oder Modifikationen angeben, welche sie bei der Sanktio- nirung der einzelnen Punkte für erforde-lih hâlt. Dann wird fie wegen dieser Geseßesvorlage mit den beiden Häusern des Landtages natürlich ganz cbenjo verhandeln, wie bei jedem aitderen Geseße; es wird dem Landtage unbenommen sein, seine Meinung dur {eine Beschlüsfe da- hin zur Geltung zu bringen, daß noch mehr Punkte, als die Staat regierung meint, der geseßlichen Sanktion bedürfen, daß die Kau- telen, die die Staatsregierung vorgeschlagen hat, nicht aus- reihen I Der That, das ift das Prozediren bei jedem Gese, und da ist es mir wirklich, auch nach den Auéführungen des Herra Interpellanten, dunkel geblieben, wie er Überhaupt der Staats- regierung zutrauen kann, da} sie in dieser Angelegenheit eine ganz besondere, in der Verfassung oder sonstwo wirkli nicht existirende Art landesherrlicher Geseßgebung stabilirea wolle. Ich glaube, allein dieser Panft müßte in dieser Bezichung den Herra Interpellanten [chon beruhigen.

Es ist aber bei der Wichtigkeit der Angelegenheit nicht angezeigt, mit dieser Begründung meine Bemerkungen zu schließen: ich bin dur manche Blicke, die der Herr Interpcllant nach ver- schiedenen Richtungen hingeworfen hat, gezwungen, den Standpunkt, der für die Stagtsregierung .. leitend gewesen ist, in der gau- zen Ancelegenheit etwas näher zu begründen. Jch habe vorher nicht ohne Grund hervorgehoben, daß der gestern im Staats-Anzeiger publizirte Eclaß ganz desselben Jnhals sei, und ganz daffelbe Vor- gehen zeige, wie das Vorgehen war, welhes im Jahre 1873 in gleicher Angelegenheit stattfand. Nun, meine Herren, es wird doch wohk diesem hohen Hause allseits erinnerlich sein, daß na beiden Seiten, der kirchlichen wie der staatlichen Seite hin, das damalige Vorgehen von diesem hohen Hause sowohl, wie von dem anderen hohen Hauje erklärt worden ift für „becechtigt“, für „korrekt“, für „allein forrcft“, ja mit noch viel stärkeren Ausdrücken der Zustimmung versehen wor- den ist, Ich glaube, meine Herren, es genügt, auf den Bericht Jhrer Komunission vom Fahre 1874 zu verweisen, um Ihnen diese Thatsache in die Erinnerung zu bringen, von der ih wünschte, daß fie in Ihnen erwachte, es wird kaum nöthig sein, Jhnen bestimmte Auszüge daraus vorzulesen oder das zu thun mit Erklärungen, die acceptirt wurden weitaus von der Mehrheit auch diescs hohen Hauses in den damaligen Verhandlungen über die Kommissionsanträge. Und nun, meine Herren, solcher Thatsache gegenüber befindet sih bei ganz gleichem Verhältniß die Staatsregierung. Da muß denn doch billig die Frage aufgeworfen werden: Hatte fie denn in der That Ver- anlassung, von dém so gebilligten, von Ihnen so gebiiligten Ver- fahren in diesem ganz adäquaten Falle abzugchen? Me'ue Herren, für ein derautiges Abgehen fehlt es in der That durhweg an Gründen. Die Staatsregierung ist nicht heute, aber doch in weit verbreiteter Stimme der Presse auf einen Punkt hingewiesen worden, der eine Aenderung bedingen sollte zwischen jenem Vorgehen und denr beutigen: Das fei die Aufhebung des Art, 15 der Verfassunzéurkunde. Meine Herren, diese Bedeutung hat die Aufhebung des Art. 15 nicht. Sie haben, Mancher von Jhnen wenigstens, mit der Staatsregierung die Meinungen auzgetauscht über den Sinn, den die Aufhebung hâäite, namentlid, in Bezug auf die Weiterförderung der Verfafsung der evangelischen Kirche, und es ist damals und unwidersprochen tin den Motiven, wie in diesem Hause und wie im anderen Hause, Seitens der Staatsregierung bestimmt gesagt wordey, daß sie ganz auf dem- selben Wege meine fortgehen zu sollen, den fie eingeschlagen habe, und daß für diefe Frage durch die Aufhebung des Art. 15 ein Unterschied nicht begründet werde. Wollen Sie fih doch auch daran ereinnern. Und. was batte denn dec Art. 15 in seinem ersten Theile, um den cs si hier nur handelt, für eine Bedeutang? Hat ex denn die evangelische Kirche oder die katholische Kirche erst ins Leben ge- rufen? Hat er denn ihre Organisation crxst geschaffen, ihre Glicde- rung? Nein, er fand diese Gliederung vor, und er hat nur geben wollen gegenüber der freien Bewegung der Gesetzgebung cine Ga- rautie, daß nah dem Sinne des ersten Saß8es jenes Artikels bei der Gesetzgebung verfahren werden müsse. Diese Garantie ist es, die allein weggefallen ist in Folge des Striches des Art. 15. Die Geseßgebung ist aus bekannten Gründen, die damals ja als aus- reichend erachtet wurden, frei geworden, aber ein Weiteres hat diese Negative nicht bewirkt. Auch nach ihrem Eintritt steht fett, daß die evangelische Kirche bleibt, daß sie sich bewegen kann nah ihrer Weise nnd ihre Einrichturg bet ihrer Gliederung, aber mit der einen Vorausseßung, daß sie damit nicht angehen dacf gegen ein be- stehendes Staatsgeseß, und daß sie si damit unterwerfen muß einem künftigen Staatsgeseß und in ihrer Gestaltung ändern lassen muß durch cin künftiges Staatsgesez. Das will die Streichung des Art. 15. Nun, meine Herren, meine ich, daß die Folgerung: nah w:e vor besitze die evangelische Kirche in den bezeichneten Grenzen, in den Grenzen, die ih binstellte, das Recht fich fcei zu bewegen ih meine, daß die Auffassung, die dieser Folgerung grundfäßlich zu Grunde liegt, au positiv Ausdruck gefunden hat in unserer Vetfaf- sungêurkunde, indem ich mi beziehe auf den Art. 12, Der Art. 12 giebt in seinem erften Theile das Recht der Nereinigung zu Zieligions- gesellschaften, und es ist ein volles Ding der Unmöglichkeit, diescs Recht der Vereinigung bei großen Körpern und Gestaltungen lediglich auf die Einheit des Gemeindekörpers wenn ih mich einmal so autdrückten

arf zu beziehen; es ist au in diesem Sinne der Ausdruck nicht gebraucht worden, Wollen Sie sich erinnern daran, daß ih wiederum wenigstens ohne Widerspruch Seitens des Herrn Appellan= ten —- bei jz¿ner Verhandlung über das die Kongregationen und Orden betreffende Geselz ausgeführt habe, daß in der Berfassungs- urfunde der Ausdruck „Religionsgesellschaften*“ in dem weiteren Sinne gebraucht war, daß er au verstehe die Vereinigung und die gegliederte Gstaltung ciner Reihe von Gemeinden. War es nicht der Art. 15 troß seiner Aufhebung, der füc die Interpretation des Ärt. 12 auch nachträglich noch herangezogen werden kann, der nebencinander stellte als glei= werthige Begriffe oder als Begriffe, die von einem höheren subsummirt wurden, die evangelische Kirche, die römisch-katholische Kirche und die übrigen Religionsgesellshaften? Der Hr. Abg. Virchow hat auch, wenn ih mich dessen recht erinnere, wenn bei früheren Gelegenheiten hierüber gesprochen wurde, keinenfalls cine folche Gliederung als auyer dem Rechte der Kirche liegend anerkannt. Er hat selbs ausgesprochen: wir brauchen die Synoden nicht zu sanktioniren so denke ih bei Bewilligung der 50,000 Thaler Synodalkosten; fie werden dody von selbst kommen.

Nun, meine Herren, wenn dem fo ist, so werden Sie der evan- gelischen Kirche als solcher das Recht nicht absprechen, daß fie sich glie- dern darf innerbalb der Grenzen der Staatêgeseße in ihrer Weise, und ih meine, meine Herren, daß in dieser Weise die Sanktionirung der Gencral-Synodalordnung durch den König, als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments, im gegenwärtigen Falle so gefchehen ift, wie man es nach der Entwickelung der evangelishen Kirche nur irgend ver- langen kann. Man ift und das ist die strengste Meinung, die vertreten wurde der Auffassung es müsfe eine fzi es aus» drüdliche, sei es stillshweigeude Zustimmung der Gesammtges- meinde ich will mich ausdrücken der evangelischen. Kirche vor= handen sein, um den Landesherrn als Inhaber des Kirchenregimentes zur Acnderung der Kirchenverfassung zu berechtigen. Es scheint mir nicht zweifelhaft, daß dieser Fall hiex vorliegt. Denn, meine Herren, in dem Erlasse vom 10, Septemher 1873 ist die außerordentlihe Generalsynode berufen worden, um zu dem von dem Träger des Kirchenregimenies beabsichtigten Abschluß der Verfassung ihr Gutachten, ihre berathende Stimme abzugeben, und auf dieses Programm hin, das da hieß» die außerordentliche Generalsynode gicbt ihr Gutachten ab, und noch Prüfung dieses Guts achtens wird der König als Lräger des Ki.cchenxegiments die Ver- fatjung abschließen, haben alle Gemeinden: des preußischen Staates von der Gemeinde an in der. Kreissynode, in der Provinzialsyncde gewählt zu dieser Synode. Eine ftärkere Zustimmung ift in der That, wie unsere Verhältaisse liegen, in den gegenwärtigen unent- widelten Zuständen gar vit denkbar. Und nun, meine Herren, das werden Sie ja heut-. Abend sehen —: die Generalsynodalordnung ift überhaupt in einer Weise \anktior.irt, daß alle irgend wesentlichen Punkte die Zustimmyng des Allerhöchsten Trägers des Kirchenregi«