1876 / 21 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

ments erhalten bake», und daß das gilt bis weit hinein auch in alle Einzelheiten. :

Ja freilid, sagt der Herr Abgeordnete Virhow, ein Ding, wie das landcsherrlihe Kirchenregiment, giebt es verfafsungs- mäßig niht, cder do: wir find erst berufen, darüber zu entscheiden, ob es ein sclcks Regiment geben soll oder nicht. Nun, meine Herren, ist es denn so, wie der Hr. Abg, Virchow behauptet ? Ich bin freilich r.iht in der Lage, ihm einen Verfassangs-Paragraphen vorzulegen, in welchem das landesberrliche Kirchenregiment anerkannt oder gestiftet worden ift, wie es ja richtiger sein möchte mich aus- zudrüccken, wenn ich mich an seine Ausführungen anschließe, sondern ih bin eben nur in der Lage, mich auf die geschichtliche Entwicklung eines mehr als 8300jährigen Zeitraums zu be- ziehen, Ueberall, wo ein evangelischer Fürst an der Spißtße des Staatcs stand, hat er auch vermöge dieser Eigenschaft des evangeli- \{ch:n Glaubexs das Kirchenregiment geübt, Jn unseren nzu erworbenen Provinzen ift solches kaum irgendwie streitig gewesen, Jn dem in gleicher Lage befindlichen Nachbarlande Sachsen, der Wiege der Re- formation, gab es cine Zeit, wo der Unterschied zwischen dem Landes- herren und dem evangelischen Landcsherrn mit Schneidigkeit ans Tageslicht getreten ist und treten mußte. Als die Könige von Sachsen ihre Konfessicn wechselten, da haben fie ihr bisheriges Kirchen- regiment in der Art aus der Hand gegeben, daß sie eine Behörde einrichteten, die man nennt den Ministerrath „in Evangelicis“, In Preußen, meine Herren, und auch anderwärts ift vielfach gestritten worden und nicht blos erft in rzuerer Zeit, ob es ein solches Kirchenregiment gebe, und die Herren Theologen und Juisten haben sich bemüht,

heorien zu finden, die cs begründen: summus episcopus, memb: um

praecipuum mit aflen möglichen Varianten. Meine Herren, es ist das ein sehr lôöbliches Bestreben und recht begreiflich bei allen denjenigen, die gewohnt find, im Leben f\tehende, sh wirksam erweisende Er- \{einungen auf allgemein rechtliche und andere Prinzipien zurückzu- führen, daß sie folhe Versuche unahten. Wenn aber folche Bersuche mißzglückten, wenn man alle und jede der aufgestellten Theorien ver- werfcn möchte, weil keine durchgreift, fo wird doch eine in realex an- erkannter Wirksamkeit \tehende Erscheinung niht weggebracht, weil eine befriedigende Theorie für fie gefunden wird. Ich kann nur an einen Vorgang neuerer Zeit erinnern. Was haben die Staatêrechts- lehrer großer und kleiner Ordnung sich bemüht, sich darüber klar zu macheu, ob der norddeutsche Bund ein Bundesstaat wäre oder ein Staatenbund? Einig geworden sind sie niht darüber, aber dageblie- ben ift die Gestaltung der Bund und dageblieben ift auh das landesherrliche Kirchenregimeut, und es hat mit Macht gewirkt und zwar unter Anerkennung Derjenigen, die dabei allenfalls ein Wort hätten mitreden können. i

Es fällt mir uicht ein, Sie ermüden zu wollen mit einer Auf- zäßlung aller großen und kleinen Fälle, in denen es sich zweifellos als soihes wirksam erwiesen, indem der König nicht als König, son- dern als evangelischer König gehandelt bat, aber an Eines oder das Andere möchte ih Sie doch erinnern. Nehmen Sie nur den Erlaß vom 27. Septemher 1817 in die Hand, in welhem Friedrich Wilhelm ILII. aufforderte zur BViidung der Union, und wer diesen Grlaß liest, wage die Behauptung, der König habe gehandelt als ab- \strakter König von Preußen, als Herrs&er über Katholiken und an- ders Gläubige! Da ift es klar wie die Sonne, der Könia als Träger des landesberrlichen Kirchenregiments, der evangelische Ks. ig ist es gewesen, der diese große That der Union s{uf.

Sie sagen nun, die Verfa\ungsgurkunde hat der Sache ein Ende gema Ih kenne fa Die Vheorié Wobl, diC da sagt, die Selbständigkeit der evangelischen Kirche, die heißt: frei wer- den von dem landesherrlichen Kirchenregiment. Bei anderer Gelegenheit wies ih Sie darauf hiu, daß allerdings cin Konsensus in den Häusern des Landtages, welcher die Verfassung revidirte, war, daz nicht der König als König, sondern als Inhaber des landesherr- lichen Kirchenregiments folle die Ueberleitung führen der evangelischen Kirche aus ihrer starken Abhängigkeit vom Staate zu einer sclbstän- digen Stellung. Es wird aber niht darauf ankommen ; über diesen Punkt weiter zu reden, denn das Eine werden Sie mir nicht be- \treiten können: Jhre Theorie ist niemals wirksam geworden; gerade die entgegengesetzte Theocie Yat sich beständig als wirksam erwiesen

über Jhre Theorie, Das, sage ich, ist auch gerade von der Majorität

e i

Interpellaäten anerkannt worden ; denn, meine Herren, wie hätte diese Majorität mit fsolchen warmen Worten können es für gerechtfertigt erachten, daß der König als Inhaber des Kirchenregiments die Ge- meinde- uud Synodalordnung von 1873 sanktionirte; wie hätte diese selbe Majorität die Mittel bewilligen können zu der außerordentlichen Synode, die der König ausdrücklich als Träger d 8 Kirchenregiments berufen hat zum Abschlusse der Verfassung? Ich sellte meinen, meine Herren, mit solchen Bestreiten derartiger klarer Thatsachen, derartiger wirksamer und anerkannter Erscheinungen ist nichts gethan ; wenn man die Augen zumacht, fällt die Erscheinung nicht weg. Jch meine, man thut wohl, sfich das zu vergegenwärtigen.

Jh meine aber auch, daß ih damit dargethan habe, daß in der Weise, wie es in der evangelischen Kirche überhaupt gewünscht wer- den kann, die Syncodalordazung, die Generalsynodalorduung als Kirchen- geseß bes{lossen ift. :

Und, meine Herren, es ist das Recht der Kirche, so lange das Geseß nicht im Wege steht, fich frei zu bewegen, und darum war es cin Ret auch Sr. Majestät als Träger des Kirchenregi- ents, diese Ordnung zu verkünden, falls jene Vorausseßung zutrif\t. Es wird gegen das Vorgehen in dieser Weise hingewiesen auf die Vorçcävge dcs Jahres 1873, um zu zeigen, welhe Gefahr bei der Sache sei ; es wird im Anklang von Stimmen der Prcsse so- gar darauf hingewiesen, daß die Allerhöchste Autorität durch solche Weise des Vorgehens geschädigt werden könnte, Pieine Herren, g2- rade die Erfahrungen, die im Jahre 1873 und seitdem gemacht wcr- den sind, scheinen mir das vollständige Gegentheil zu beweisen. Es ift nicht die Stimme des Landtags geweser, vie Se. Majestät als Träger der Krone þ stimmt hat, hinterher ein Gesez zu vollziehen, welches nicht vellständig adäquat war der Kircenordnung, die er publizirte, sondern wie Se. Majestät selbst durch den Saß: „wo eine staatsgeseßlite Mitwirkung erforderlich ist, bleiben die Bestimmungen unauêsgeführt, also suspendirt,“ hier Sich felbst beschränken, so haben Sie auch ia der Vorlage, wie sie im Jahre 1874 dem Landtaze gemacht wurde, Sich beschränkt. Keineêwegs wurde von dem Landtage gefordert, daß er die Gemeinde- und S.nodal- ordnung in vollem Umfange und in allen Bestimmungen sanktioniren solle, sondern es wurde nur verlangt, daß diese Sanktion eintrete in Bezug auf die (Semeindeordnung und in Bezug auf vereinzelte Punkte hinfichtlich der höhcren Organe, und uur binsichtlih dieser vereinzelten Punkte bestand eine Differenz, die ich uicht für sehr wesentlih ge- halien babe, wie Jhnen aus früheren Erörterungen erinnerlich sein wird. Von dem staatrechilih nicht sanktionirten Theile der Gemeinde- und Synodalordnung wird nur gesagt: kein Vensch weiß, was von diesem Theile gilt. Meine Herren! Das hat sich ganz gut gemacht. Die Verwaltung, die zu kontroliren hat, daß nicht eingegriffen wird in das Staatsgebiet, hat ein wahsames uge darüber ge- D U Dielen De i Quit tren u sehen, welche sole- Eingriffe nicht enthalten, und das hat bis jeßt weder zu Reklamatienen geführt, noch der thatsächlihen Ausführung jener Ordnung Eintrag gethan, am allerwenigsten sehe ich, daß das Unschen Sr. Majestät geschädigt sei. Nach solchen Erfahrungen, meine ih doch, sollte man auch im gegenwärtigen Falle Behauptungen nicht aufstellen, die durch die Vorgänge bereits widerlegt sind.

Wenn nun Seitens der kirhlichen Organe die Verkündung der General-Synotalordnung- in Ausficht genommen war, fo verstand es sih von felbst darauf gehe ih jeßt um so lieber über, um den staatlichen Standpunkt dem Hrn. Abg. Virchow gegenüber möglichft deutlich zu machen wenn also das gewollt wurde, so hatte aller- dings die Königliche Staatsregierung die Verpflichtung, in eine gewise Prüfung cinzutreten. Diese Verpflichtung liegt ihr ob gegenüber jeder korporativen Emanation oder richtiger der einzelnen Emanation kor- poratirer Geftaltungen. Es mußte also die Frage erwogen werden, ob das Staatsinteresse a!s folches überhaupt eine derartige Publi- fation verbie‘et, und da ift nun die Staatsregierung nicht einen Augen- blick zweifelhaft gewesen, diese Frage zu verneinen. Es mußte der Staatsregierung ferner eine Garantie gegeben fein, daß in die Lbe- stehenden Staatfgeseße nicht eingegriffen werde; dahin führt der von dem Hrn. Ubg. Dr. Virhow in Bezug genommene Vorbehalt hin- fichtlih der Staatsgeseßgebung, und es wird weitere Aufgabe der Staatsregierung sein, dafür zu sorgen, daß bei Ausführung der General - Synodalordnung nicht Uebergriffe gegen die bestehenden

dieses hohen Haufes gegen die Auffassung der Frakticn des Herrn (EEN CALI: 1ST E M G C A R A I L Af E M A ne. Era

2

Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl, Preuß. | Staatê-Anzeiger, das Central-Handeléregister und das Postblatt nimmt au: die Iuscraten - Expedition L, des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich n Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8.W, Wilhelm-Straße Nr. 32.

Ns L E

E c Em

IIZ I BTE IE A FSETE D D 7 BEIC Ei) (U T YEDE V r E K E ATUEL P V E S T-i F L2G

Steckbriefe und Untersachungs-Sachen, 9 BSubhastationen, Aufgeboto, Vorladungen

3, Verkäufe, Verpachtzngen, Submissionen etc, 4, Verloosung, Amortisation,

Staatsgeseße vorkommen. Der Hr. Abg. Dr, Virchow meint, einen

E: r E a

Groz?shandel,

Literarische Anzeigen, Theater-Ánzeigen. Familien-Nachrichten, /

9,

u. dergl. 6, Verschiedens Bekannmmachungen, G 8.

Zinszahlung w, von öfentlichen Papieren, 9.

BerLäufe, Verpachtungen, P Realsträti Submisfionen 2€- Eisenbahn Berlin - Weblar. ] E S262

ch

[579

[599]

Bekanntmachung. G «U LVICE lfde. Meter Weichenschwellen zum Bau der Eisenbahnstrcecke Berlin-Calbe im Wege der öffentlicheu Submitsion verdungen werden. Lieferungsofferten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von eichenen Brückenhslzern resp. Weichenschwellen“ versehen bis zum Submissionstermin am Montag, den 14. Februar cr., Bormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Kommission in ihrem Geschäftss lokale, Lüßowstraß?e Nr. 69, einzureichen, wo die- selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten zur genannten Terminsstunde eröffnet

eichener

Brückenhölzer und s

Freitag

gedachten Bureau

lifions-Bedingungen liegen in unserem Gefschäftslotale zur Einsicht aus, auf portofreie an unseren Büreau- vorsteher, Eisenbahn-Sekretär Micoteit hierselbst, zu richiende Anträge verabfolgt. Berlin, den 20. Januar 1876. Königliche Kommission für den Bau der Bahn Leriin-Nordhausen.

[604]

_— (:

Dimensionen geben werden. \hrift :

[606] Vekanutmachuug.

Die Erbauurg und Lieferung von

2 Feucrschiffen aus Holz

für das Jade-Fahrwasser, jedes von ungefähr 100 ; Tons Raum-JInbhalt, nebst zugchörigem Inventar soll im Wege der Submissiou verdungen werden.

Hierauf Reflektirende wollen ihre mit entsprehen- der Aufschrift versehenen Offerten bis Mittwoch, den 1. März d. I, Nachm. 3 Uhr, in unserem Hauptbureau einreichen.

Die allgemeincn Lieferungs -Bedingungen, eine Bauvorschrift, Verzeichniß der mitzuliefernden Jn- venvtarienstüdcke, fowie 6 Zeichnungen, sind in unserer

abzugeben.

Registratur zur Einsicht ausgelegt und- können auf [605] Wunsch auc abschriftlih gegen Erstattung der er- | wachsenden Kopialien mitgetheilt werden. ! Caffel Wilhelmshaven, den 21. Januar 1876. Kaiserliche Werft. Cto, 174/1.)

Hannoversche Staatsbahn.

Es sell die Anfertigung und Lieferung vou:

E Hn 2 Stück schmiedeeisernen Cyfternen,

r O 2 Blechträgern,

13 I-Trägern,

e Qicforns Van 16 Auflagerschuhen, 2 f D - 32 Ankerschranben und

32 Klemmyplatten

zur Aulage ciner Wasserstation auf den atte

Bahnhofe bei Herr-nhausen in zwei Lo im Wege | 2 wollene Tücher,

der Sffentlihen Submission verdungen werden.

Hierzu ist Termin auf , deu 11. zrebruar er,

Vormittags 10 Uhr, im maschinentechnisckch{chen Eisenbahn-Direktion hieselbst, Zimmer Nr. 31V,, anberaumt, bis zu welchem die Offerten portofrei und versiegelt einzureichen sind.

Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im vor- zur Einsicht aus vnd können auch avf portofreies Ersuchen gegen Einzahlung von 1 M. von demselben bezogen werden.

Hannover, ven 17, Januar 1876, Maschiueutechnis&es Buxeau der Königlichen Eisenbahu - Direktion.

Bekanntmachung.

Die Anlieferung von etwa 2000 Kilo Kupferblech reifen, von geuau vorgeschriebenen soll im Wege Offerten hierauf sind mit der Auf-

in Tafeln und St

„Offerte auf Lieferung von Kupferblechen“ bis zum Submissions-Termin am WMoutag, den 14. Februar d. I, Bormittags 11 Uhr,

Die näheren Bedingungen sind in unserem Büreau ausgelegt, können auch gegen Einsendung von 50 Copialien bezcgen werden.

Neusalzwerk, den 19, Januar 1876.

Königliches Salz-Amt.

E r R ——————— enz S S

{i wollene Negenschirme, : sttôde, 12 Filzhüte, 1 seidener, : Strobhbut, 1 Cigarrenpf

| Feldflashe mit Riemen, Abnahme von Soldaten), Tigarrenetui, Tuchröcke, 1 Paar Pelzstauchen, | lederne Umhängetasche, 4 Paar

3 Taback3pfeifen, Drahtkörbchen,

Bureau der Könialich

Ränzchen, t Geldtasche, 3 Reisetaschen,

Briestasche, Niug, 1 weißleinenes Hemd,

| darüber verfügt. wird. Orerhbeck. Caf}el, am 20. Januar 1876.

Industrielle Etablissements, Fabriken und | In der Börsen-

Die auf der Strecke der Main-Weser-Bahn von bis Frankfurt im IV. Qua?!tal 1875 gefun- ; | denen und bis jeßt noch nicht reklamirten Wegen- stände als: 11 Militärmüßen, 1 Pelzmüße, 13 Tuch- | müßen, 2 seidene Mützen, 2 seidene und 15 baum- 1 Sonnenschirm, id 1 Cylinder- und 1 eife, 1 Rolle Seegras, 1 1 Photographie (Gruppen- 1 Rolle weißes Leinen, 6 Bündel alte Kleidungsstücke, 2 zlacéehandschuh, | 1 Paar wollene Handichuh , 2 Hosen, 4 seidene und 1 Vorsteckaadel, 1 Frauengürtel, 7 eret 2 weiße und f s Taschen- tücher, eißschiene, 2 Paar Schuhe, 6 Hand- und ey ° L S

1' Brille mit Etui, 1 Halstuh,| Maschinendau-Actiengefellschaft Kistchen, ‘1 Paar Arbeitêho‘en, 1 Schlummerrolle, ufo kleines Messerchen mit verschiedenen Instrumenten, / 1 Kasten, 6 Stück Eßlöffel, 1 goldenes Armband, Operngucker, 2 Regenmäntel, 1 Fuß;sack, 1 Peitsche, 1 Plaidriemen, 1 Kittel, 1 goldener 1 Pelzfkragen, 1 Rolle Delbilder und 1 Fragaenkapuze können innerhalb úFahresfrift bei ordnungsmäßiger Legitimation vcn den Eigenthümern bei der unterzeichneten Stelle in Empfang genommen werden, widrigenfalls anderweit

Die Betricbs-Vtoterialien-Verwaltung der Maiun-Weser-Bahn. Cto. 175/1)

solchen bereits vor Augen sehen zu können, wenn ich richtig verstanden habe, in einem oder anderen Falle; dann werden wir miteinander diesen Punkt zu verhandeln haben. Die Verwaltungsakte, die ih JIhnen gekennzeichnet habe, unterliegen gerade so Jhrer Kon:role, wie jeder andere Verwaltungsakt, nicht mehr, nicht weniger.

Und, meine Herren, was die Fragen der Gesetzgebung betrifft, bei der Sie betheiligt sind, so möchte ich Sie bitten, sih an das zu erinuern, was ich vorhin gesagt habe üker diese Frage. Es wäre ganz gegen die Entwicklung, welche die gesammten Erörterungen und Bestimmungen über die kirchlichen, die staatli-kirchlicen Angelegen- heiten in den leßten Jahren genommen haben, wenn ih meine vor- hinnige Erklärung, daß durch den Strich des Art. 15 die gescßgebende Gewalt, für sih, theoretisch genommen, freigewordin sei, wenn ich die irgendwie bcs{chränkte. Aber, meine Herren, wie die Gesehz- gebung geübt wird, das ist cine andere Frage, das ist die Frage, Über die wir später mit einander verhandeln werden. Meine Herren! íIch habe die volle Ueberzeugung, und ich bin der Ueberzeugung, daß Ihnen eine solche gleichfalls werden wird in der weiteren Verhand- lung, daß die Ordnung, die die evangelische Kirche sich geschaffen hat, die Synodalordnung, daß ste gehen mag gegen berechtigte und unbe- rechtigte Wünsche, aber nicht gegen solche staatlihe Interessen, die die gescßgebende Gewalt veranlassen könnte, berauszutreten aus {ener Rüdckhaltung, die bei den Verhandlungen des Jahres 1873 Jhre Kom- mifsion und der Berichterstatter Jhrer Kommission fo dringend em- pfohlen hat. Es war eine Stimme in diesem Haufe bei Berathung der Frage, ob dex Artikel 15 außer Kraft zu seßen sei, die da sagte, die Gescßgebung habe neben dem Artifel 12 fortan nur zwei Schran- ken: den Gerechtigkeitéfinn und die Weiéheit der Gescßgeber. Jch bin überzeugt, meine Herren, wenn Sie dieses Wort zu Ihren Ge- danken raachen, dann werden wir einig werden üter das Geseß zur General-Synodalordnung.

Land- und Forstwirthschaft.

In der „Wien. Z.“ wird von dem K. K. Ackerbau-Ministerium die vorläufige Ernteshäßung für die westliche Reichshälfte Oesterreichs 15875 veröffentliht, Wenn die Ernte jeder einzelnen Frucht im Jahre 1874 durch 100 ausgedrückt wird, fo entspricht die Ernte der gleichen Frucht im Jahre 1875 na jener Uebersicht nach- stehender Prozentzahl.

Weizen Roggen Gerste Hafer Mais Wein Nieder-Oesterreich . 69 T 84 99 118 334 Ober Oesterreich . Fit 93 86 39 -— Saa I 76 T 72 Steel. T 65 H 93 110 207 Narnten 81 119 136 129 242 Man 42 100 101 120 143 Tyrol ; 30 68 91 91 99 124 Vorarlberg . : 93 91 105 93 100 Böhmen . G 95 100 8 -— 190 Mähren . : 84 82 90 137 183 Schlesien Í (D 33 85 Galizien ; 67 D 68 103 Bukcwina . f 78 43 49 91 Triest, Görz rien 89 909 75 83 134 Dalitatien 2 : 47 48 41 79 167 LWestl. Neichshälfte | 81 74 91 101 204

Gewerbe und Sandel.

Breslau, 21. Januar. Die Direktion der Laurahütte hat eine Bekanntmachung an ihre Arbeiter crlassen, wona sie sich genöthigt ficht, die Löhne herabzuseßen, um nicht vor die Eveutuag- lität einer Betriebs8einstellung gestellt zu werden,

Die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank zahlt, wie die „B. Börs. Ztg.“ berichtet, für 1875, das leßte Jahr ihres Bestehens als Notenbank, eine Dividende von 52 Fl. 5 Kr. per Aktie à 500 Fl, Die gesammten im Botjsahre erzielten Einnah- men betrugcn 7,270,440 Fl. Die Ausgaben hingegen 5,162,748 Fl. und verblieb demnach ein Uebershuß von 2,107,692 Fl. Hiervon werden 2,083,333 Fl. zur Bezahlung der Dividende in Anspruch ge- nommen und 24,358 Fl. auf neue Rechnung vorgetragen.

E

T r 9 M 2 " N @ O effentlicher A unzeigeL. |'zazurmwman:dimeniacnmona@naii b d S Î 4 Inszrate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Expedition

von Nudolf Mosse in Berlin, B:eslau, Chemniß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S,., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten

sowie alle übrigen größerceu Auuoncen-Bureaus,

beilago, a m

| Gesellshaft vom 19, Dezember 1848 wird der | gegenwärtige Inhaber obiger Effekten hierdurh auf- gefordert, dieselben an uns einzuliefern oder feine etwaigen Rechte bei uns geltend zu machen, widrigen- falls deren gerihtliche Mortifikation von uns bean- tragt wird, welche nah dem gedachten Statut zu erfolgen hat, wenn diese Aufforderung drei Mal in Zwischenräumen von 3 zu 3 Monaten veröffentlicht und dite Einlieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht spätestens binnen 3 Monaten nach der lezten Publikation geschehen ift.

Berlin, den 20. Januar 1876.

Königlicze Direktion der Nicders&;lesisch-Märkischen Eisenbahn.

Berliner

19 Rohr-

Fslachshippe, 1

[620]

(vormals L. Schwart kopf),

Gegen Rückgabe der Talons und eines arithmelis{ geordneten Nummerverzeichnisses können die Ta- lons nebst Dividendenscheinen, Serie II. unserer KÁctien vom 25, Januar 1876 ah bei unserer Gesellschaftskasse in den Wochentagen mit Aus- nahme des Sonnabends von 9 bis 12 Uhr in Empfang genvmmen werden.

Berlin, N,, den 21. Januar 1876.

Die Dircktion. L, Séhwarzkopff.

1 Buch,

[614] Vekauntnmachung.

der Submission ver- Papieren.

[616]

Eisenbahn.

an uns Stamm-Aktie Nr.

R: le

Cto. 181/1,)

Freytag. maligen

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen

Bekfauutmachuug.

Königlich Niederschlesish-Märkische

2926 Ser. VI. Nr. 7/5 und Talon, sowie die Prioritäts- ! Obligation Ser. x7. Nr, 8722 nebst Couvyons Ser. VI, Nr. 3/8 und Talon der Niederschlesisch- Märkishen Eisenbahn je über 300 M ist als ab- handen gekominen bei uns angemeldet werden.

In Gemäßheit des 4ten zum Statut der ehe- Niederschlesis{ - Märkischen Eisenbahn-

In dem heute angestandenen Termine sind folgende Stadtobligatiouen ausgeloost worden : Littr. B, Nr. 13 über 200 Thlr. O 0 U, T M E. Nr. 156 O, N D L Wi, Dir, Leo » 20 y Die Inhaber derjelben werden hHierdurch aufge- fordert, solche nebst den dazu gehßtigen Coupons vom 1. Juli cr. ab bei der hiesigen Kämmerei-Kasse gegen Erl)ebung des Nennwerthes einzuliefern. Ostrowo, den 15. Januar 1876. Der Magistrat. Schu iter.

Zweite Beilage.

mit Coupcns

¿ 21.

Zweite Beilage . E e zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preuß chen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag,

den 24. Januar

176.

F 1 dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer

1) Patente,

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurs-Termine,

3) die Vakanzen - Liste der duch Militär -A

nwärter zu besetzeaden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter, 5) die U RORAi der anstehenden Subhastationstermine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Demänen, sowie anderer Landgüter,

den gerihtlihen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in

L OS

den Handels- und Zeichenreg istern , sowie über Konkur] e veröffemlicht:

7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine , 8) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins, 10) die Uebersicht der bestehenden Poftdampf\chif-Verbindungen

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Biatt unter dem Titel

Central-Handels-Register

in welher auch die im §. 6 des Gesezes über den Markeuschuy, vom 30. November 1874, vorgeschrie

ür das Deutsche Reih. x: 25)

Das Central-Handels-Register füc das Deutsche Reich kann durch alle Poft- Anstalten des Jn-

und Auslandes,

Vom Central-Handelsregister für das Deutsche Reich werden heut die Nrn. 25 und 26 aus- gegeben.

PVateute.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente 2c. werden die amtlichen Bekanntmachungen verössent- lit. 2) Rücksichtlih der Patente in den U brigen deutshen Staaten werden nach den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen ' furze Notizen gegeben. 2) Hinsichtlih der im Auslande verliehenen Patente wird der Inhalt der zu London erscheinenden amtlichen The Commissioners of Patents Journal veröffentlicht. Preußea. Königliches Ministerium fur Handel, Gewerbe Und O entliQe Arbeiten,

Das dem Direktor der Breslauer Aktienge/ell- haft für Eisenbahn-Wagenbau F. W. Grund zu Breêlau unter dem 26. Oktober 1874 auf die Dauer von drei Jahren und für den Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent ;

auf eine Kuppelung für Eisenbahnwazen in der

durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen |

Zusammenseßung, und ohne Jemanden 1n der Be-

nußung bekannter Theile zu behindern, ist aufgehoben.

5)

sowie dur Carl Heymanns Veilag, / _ Königgräß J Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelwastraße 32, bezogen werden.

Das dem Königlichen Eisenbahn-Oder-Betriebs- &nspektor Sebald zu Saarbrücken untec dem 30. | Suli 1874 auf die Dauer von drei Jahren und | für den Umfang des preußischen Staates ertheilte | Patent: : e

auf eine Kuppelungs-Vorrichturg an Eisenbahn-

fahrzeugen, wodurch das Zwischentreten zwishen

die Wagen vermieden werden foll, în der durch

Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zus | Jammenseßzung, ohne Jemanden in der Anwendung |

bekannter Theile zu beschränken, | ist aufgehoben. :

Das dem Ingenieur P. Langbein zu Würzburg unter dem 2. November 1874 auf die Dauer von drei Jahren und für den Umfang des preußischen Staates ertheiite Patent e :

auf eine Kuppelung für Eisenbahnwagen in der

durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie]enen

Zusammensehßuag und ohne Jemanden in der An-

wendung befannter Theile zu behindern, ist aufgehoben.

Tas Ober-Tribunal hat in einem Erkenntniß vorn 22. Dezewber v. J. in Beziehung auf eine Grundbestimmung der Reihs-Gewerbeordnung eine sehr bemerkenswerthe Entscheidung gefällt. F. 1 der Reichs-Gewerbeordnung bestimmt: „Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Geseß Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelaffen find. Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ift, kann von demselLen nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Geseßes nit ge- nügt,“ Diese Bestimmung faßt das Ober-Tribunal in seinem Erkenntniß dahin auf, daß au Personen, welche bereits auf Grund der seitherigen Geseß- gebung das Reht zum Gewerbebetrieb besessen und solchen unter der Herrschaft der neuen fo zusetzen gedachten, seit Emanation der Reichs-Ge- werbe-Ordnung den beschränkenden Bestimmungen der neuen Gewerbe-Ordnung unterliegen. Nur in dem Falle, daß derartige Personen den Erforder-

rorte- î

Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109, und alle

welche die frühere Gesc8gebung als zulässig erkannte, die jetzige aber v-.r’agt, gedaht worden; es hieße in der That die beabsichtigte Einheitlichkeit der Ge)eß- gebung auf diefem Gebiete auf die Dauer der gegen- : wärtigen Generation von Gewerbtreibenden durch- brechen, wenn jedem derselben gestattet sein sollte, zwar die seither vcrsagten Rechte und Freiheiten Des gegenwärtigen Ge-seßeszustandes zu genießen, in Be- ziehung auf die aus Gründen des öffentlichen Wohles } getroffenen verhältnißmäßig geringfügigen Einschräns | fungen aber sich fernerhin auf den früheren Rechts- | zustand seines Landes oder Landestheiles zu berufen und dadurch die dort gewährten Exemtionen sih zu erhalten. *

Das dur die Vuchdruckecei von Thormann U. Goetsh, 91 Alte Jakobstraße, zur Herausgabe ge- langte, ca. 450 Seiten starfe Berliner Indu- strie- und Handels-A dreßbu c (Taschenfor- mat, Preis gebunden 4 M.) ecweist sih als ein praf- tisches und nüßliches Handbuch. Vasselbe enthält ein Verzeichniß der Behörden, Rechtsanwälte, Mak- ler, SehenswÜürdigkeiten, Hotels 2c, dann ein alyha- betishes Verzeichuiß .der Fabrikanten und Kaufleute

| Berlins mit Hinweis auf die Geschäftsbranche, un-

ter welcher dieselben in dem folgenden Theil aufzu- finden sind. Dieses Branchenregister 1/t ebenfalls alphabetisch geordnet und weist außer der Branche

| au noch die Spezialitäten der Firmen nach. Das

ganze Material ift übersichtlih und zweckmäßig ge- ordnet. (S. auch Inserat.) Hamburgs Handel im Iahre 1875. (Aus dex auf Veranlassung der Handelékammer he:raus- gegebenen gleichnamigen Schrift).

„Die Resultate des Hamburgischen Handels im Jahre 1875 sind gleichartig mit denjenigen des vor- angegangenen gewesen. Ein Ueberblick über die fol- genden Spezialnachweise über den Geschäftsgang in den hauptsählichen Artikeln erweist, daß die Be- richtsperiode zu denjenigen gehört, in welchen die zwischen Erzeugern wnd Verzehrern vermittelnde Thätigkeit des Waarenhandels im Großen und Gan- zen shwerlich eine entsprechende Vergütung für die aufgewendete Arbeit und das gelaufene Risiko ge- funden hat. | Zah reiche Fallissemente, namentlich in England und Amerika, haben während des Jahres 1879 auf unsern Plat verlustbringend zurücgewirkt, jedo ohne die solide Basis der hiesigen Kreditverhaltm}je fühlbar zu ershüttern. Für die mit allen hiefigen Verhältnissen so innig verknüpften Interessen der Seeschiffahrt ist dieses Jahr hier, wie überall, ein hartes gewesen. . Aus der Zeît über]pannter Sypeku- lation hatte das Jahr 1875 zwei konkurrirende große Dampfschiffahrtsgesellschaften in der Fahrt nah Nordamerika überkommen. Bei den trüben Verhältnissen jenseits des Oceans und der aus den- selben sih herleitenden sehr reduzirten Auswanderung und Waarenverschiffung wurde es nothwend1g, durch Fusion der Gesellschaften die Konkurrenz, als das- jenige der ungünstigen Momente, dessen Beseitigung in der Macht des Plaßes lag, aufzugeben. im Gesammt-Interesse liegende Schritt ist denn auch

billiger Ausgleichung der Interessen gethan worden Die außerhalb unserer Kontrolle liegenden un- günstigen Verhältnisse, namentlich die für den augen- blicklichen Bedarf zu große Zahl der Schisse und der \{leppende Geschäftsgang, drückten jedoch auch naher auf diesen hochwichtigen Zweig

nissen des neuen Gesetzes in Beziehung auf die Vor- ausseßungen des Betriebêrechts nicht genügen, bleibt für die Betroffenen die bezügliche frühere Geseß- gebung in Kraft. Der Schankwirth P. zu Osna- brück betrieb schon seit vielen Jahren eine Schank- wirths{chaft und seine Berechtigung dazu {lo} zu- gleih die Befugniß des freien Wohnungswechsels und des fortgesetzten Gewerbebetriebes in der neuen Wohnung in sich. Vor mehr als einem Jahre bezog P. eine neue Wohnung und seßte dort, ohne der Polizeibehörde über seinen Wohnungswechsel eine Anzeige zu machen, sein Schankgewerbe fort. P. wurde hierauf wegen Gewerbekontravention auf Grund des §. 33 dezr R. G. O. („die Erlaubniß zum Betriebe der Schankwirthschaft ist zu versagen, wenn das zum Betriebe des Gewerbes bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit oder Lage den polizeilihen Anordnungen nicht genügt“) angeklagt. Die Strafkammer des Obergerichts zu Osna: brück sprach den Angeklagten jedoch frei, weil für diesen, als einen vor Emanation der Reichs-Gewerbeordnung konzessionirten Schankwirth, keine Verpflichtung aus dem §. 33 der Reichs-Ge- werbeordnung bestanden, bei Wiederaufnahme seines Haudels in seiner neuen Wohnung eine besondere Erlaubniß hierzu zu erwirken. Das Ober-Tribunal vernichtete jedoch das vorinstanzliche Erkenntniß, indem es den in Frage kommenden §. 1 der Reichs- Gewerbeordnung in der oben erwähnten Weise inter- pretirte. „Der §8. 1 der Reichs-Gewerbeordnung , bemerkt das Ober-Tribunal u. A. in seinem Er- enntniß, „enthält keinerlei Andeutung, day an elne Ausdehnung oder Konservirung des seitherigen Rechts über den Rahmen des neuen Geseßes hinaus, eine Aufrechthaltung derjenigen Modalitäten der Betriebs- weise oder die Fortgewähr des Betriebsrechts selbst,

merfantiler Unternehmung. Die Ueberzeugung, daß derselbe sich nur aber au völlig sicher [mit der allgemeinen Geschäftslage bessern und zu sein-r \rü- heren Blüthe wieder erheben wird, läßt die Gegen- | wart mit Geduld und Ausdauer ertragen. Die

in diesem Jahre nicht nur als durchaus lebensfähig, | | sondern als fkonsolidirt und als dauernde Bereiche- j

0 und Westküste und Ost-Asien haden sih auch

Vats der mächtigen nautischen Ausrüstung des Platzes rwiesen. ¡Bie in der ersten Hälfte des Jahres herrshenden ungünstigen Wechselcourse und der mit ihnen ver- bundene Export von Goldmünzen haben hier weniger beunruhigt. Hamburg war durh seine bisherigen Bankverhältnisse gewöhnt, dte Bewegung von Edel- metall von Land zu Land als einen normalen Ber- lauf, welcher sih durch die Natur der Dinge selbst ins Gleichgewicht seßt, zu beobachten. :

Um die Mitte des Jahres fing diese altc Er- fahrung an, si in Gestalt eines Rücstroms von Gold nach Deutschland zu bewähren und trug wesentlich bei zur Förderung und Erleichterung der durch die Münz- und Bankreform gebotenen Maßregeln,

Die Bankceform macht Hamburg für die Zukunft

um Siße einer Hauptstelle der Reichsbank. Die | alte Hamburger Bank, diese, dur Jahrhunderte

rühmlihst bekannte Schöpfung der hiesigen Kauf-

deckung basirende Girothätigkeit auch neben | Reichsbank fortseßen können.

| wurde,

| fich die Erwägung auf, daß

Abonnement beträgt 1 4 50 H für das

Snsertionspreis für den Raum einer Druckzeile

| geschäftes, : | Dare 1 | genaue Berichte noch nicht vorliegen, blieb 1m Jahre j : 1874 etwas hinter 15873 zurüdck. n Ae Le

Das Central-Handels-Register für das De

zu übertragen. Diese Erwägung führte zu dem Entschlusse auf Seiten der Reichsbank, hier am Platze ihr Girogeschäft nah dem Muster der alten Bank einzurichten, auf Seiten der Vertretung des leßteren Instituts, mit dem Ende des Jahres 1875 seine Thätigkeit einzustellen, e un den nothwendigen Theil seiner Beamten auf die

- Reichsbank übergehen zu lassen.

Dies Arrangement ist von allen Seiten als eine glüdliche Anknüpfung des bewährten Alten an die mächtige und hoffnungsreiche neue Einrichtung be- grüßt worden. : ;

Die bedeutende Branche des See-Bersicherungs- über dessen Resultate im Jahre 1875

Versichert wurde :

1879, 24. ) 05 9 Durchschnitts-Prämie. Die Hamburgishe „Rhederei“ bestand ultimo 1875 aus: 444 Schiffen von 220,538 br. Register Tons, und ergiebt fich gegen das Jahr 1874 eine Zunahme von 2 Schiffen und 4794 br. Register Tons. Angekommene Seeschiffe. D . Darunter : Seedampfschiffe Fe br. Regist. Tons Reisen br.Regist. Tons O 2 094,102 2661 1,641,484 2 2120439 2009 ? Abgegangene Seeschiffe. Darunter _ Seedampfschiffe Anno Schiffe br. Regist. Tons Reisen br.Regist. Tons A 52938 2100S 26600 1086/986 18D 9211 2087440 2000 a In der Auswanderung über Hamburg stellt ih auch für das Jahr 1874 eine nicht unerhebliche Verminderung heraus. Befördert wurden : direkt indireft : : 1874 30,152 Pers. 12,800 Pers, zusammen 42,952 Pers. 1975 21,938 902 y a 31810, Der Bankfond betrug am 1. Januar d. I. M 15220576. 57: das hose j Interessenten war 4 22,364,597. 30 am 18. März, der niedrigste Stand am 23. Dezember mit M 10/242,896, 07. Am 30. Dezember Aufstellung A 11,691,432. 56 nah. Geld war durchschnittlich nicht so billig als im | Vorjahre und der Diskonto}aß, nameatlich im zweiten Semester, wiederholten Schwankungen unter- worfen; derselbe begann im Januar mit 4—9°/0, Nel aber in demselven Monate noch allmählich auf 3 —4“/o welcher Stand bis Milte Juni innegehalten wurde, wo eine geringe Erhöhung auf 3{—4°/9 eintrat, welche in den Monaten Juli, August und September weitere Fortschritte auf 4—%5%/g machte. tober stand Diskonto 5, 95—b6 “/o, welchem im November

Anno S

i 1874 9522 1875 926

f j

Satze

Dieser |

von den Betheiligten mit Entschlossenheit und unker |

der !

Aber sobald bekannt

daß die Reichsbank neben der Notenausgabe ;

| die Betreibung eines Girogeschäftes zu di D ' Altona. zeshäftszwei acher en sei, drän : |

| P Tati al E. en Sinteresse des | sein daselbst

| Handels liege, das Girogeshäft des Plaßes ihr mit stehendes, und

Notiz von 4—5°/4 folgte. Gegen Ende Dezember | hielt sich der Saß auf 9 °/o.

Auf die zu Anfang Januar herrschende miidere |

ziemlich bedeutender Frost, welcher bis Ende des Monats anhielt, auch für Segelschiffe den Verkehr \eewa! Nur Dampfer konnten unter Beihülfe des i brehers die Passage mühsam erzwingen. Auch die

seewärts hemmte.

| Hindernisse, doch gelang es der

fast ohne Unterbrechung offen zu halten,

der österreichischen Hand;

;

| Die Eröffnung des dritten Delegirtenta ges | s 1 l

|

| statt. Die Verhandlungen sind 6ffentlich.

Handels-Regifter.

Die Handelsregistereint' äge aus | Sachsen und dem Großherzogthum

die leßteren monatlich.

Handelsgesellschaft

| Aachem, Die ] ft unter mit dem Siße in Vrem

| Firma Nomen & Cie,, | men, ift seit dem 1. uar 1876 el ! heute unter Nr. 740 des Gesellschaftsregisters ge | 16scht worden. 2

KAathen, den 20. Januar 1876. / j Königliches Handelsgerichts-Sekretariat. | Aachen. y ! wurde heute eingetragen die Firma W. Hammer

| welche ihre Niederlassung in Aachen hat und deren | ! Snhaber der daselbst wohnende Maurer- und Zim- | mermeister und Bau-Unternehmer Wilhelm Joseph | mannschaft, hätte zwar ihre reine, auf volle Metall- / Hammer ist.

Aachen, den 21. Januar 1876. ; Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.

Bekanntmachung.

B Altona hat für

Der Kaufmann Gustav Wall zu Al i: unter der Firma Gustav Wall be- unter Nr. 983 des Firmenregisters

und sein Gebäude und }

2,056,339,240 zu 0,93 V/9 | 1,802,568,100 , 1,01 % j 1,723,850,800 , 1,05 9% !

Guthaben der |

weist die |

“m Wle |

und Anfang Dezember die billigere |

Witterung folgte in den ersten Tagen des Februar die Flußshiffahrt hiaderte und Eis-

zu Ende November fi einstellende, ca. 14 Tage anhaltende Kälte verursahte der Schiffahrt manche ununterbrochenen ; Thätigkeit des Eisbrechers, den Nerkehr für Dampfer

s- und Gewerb e- Sn

; ñ Diens n 95 d M, in Wien = fi Fri 7,2 | kammern findet Dienstag, den 25. d. M., in Wie | regelmäßigen Dampfschiffabrten nach Süd-Amerika's | 2 }

dem Königreich Hessen a, i werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp b. | Darmstadt veröffentlicht, die ersteren möchentlich C,

unter der

Januar 1876 aufgelöst und

Unter Nr. 3473 des Firmenregisters

mit transatlantischen Ländern,

benen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

utshe Reich erscheint in der Regel täglih. Das

Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 S.

30 S.

eingetragenes Geschäft den Kaufmann Hermann

Justus Rosenthal zu Altona zum Prokuristen be- | Fellt. Dies ist heut: zufolge Verfügung vom 21. * d. Mt3. in unser Prokurenregister unter Nr. 215 eingetragen.

Altona, den 21. Januar | Königliches Kreisgericht. | | Apolda. Bekanntmachung.

Laut Beschluß des unterzeichneten Großherzogl.

Justizamtes vom heutigen Tage ist die in das Han- | delsregister desselben unter Fol, 413 eingetragene | Firma: „Möbelmagazin von August Müller in Apolda“ gelöscht, dagegen Bd. I Fol. 480 in dafs«- selbe neu eingetragen worden die Firma:

August Müller's Nachfolger in Apolda _ und als deren Inhaber: die Wittwe Christiane Ca- ! roline Therese Ulrich, geborne Hanf, aus Apolda. Apolda, den 12, Januar 1876. | Großherzogl. S. Justizamt.

j

1876 I, Abtheilung.

Michel.

Arolsem,. In unser Firmenregister ist heute zufolge Verfügung vom heutigen Lage sub Nr, 48 | die Firma: ; „T, Brodtinaun“ mit dem Firmeninhaber :

„Theodor Brodtmann zu Corbach“ und der Stadt

„Corbach“ als Ort der Niederlassung eingetragen worden. Arolsen, den 22. Januar 1876. : Fürstlih Waldecksches Kreisgericht.

ì j j î [ i | j i

| Berlin. Hagauadeläregisier i des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 22. Januar 1876 find am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Fn unser Gesellschaftöregister, woselbst unker Nr. 3401 die biesige Aktienzesellshaft in Firma: i Continental Pferde-Eisenbahn | Actien-Gesellschaft vermerkt fteht, ift eingetragen: e Die Vorstandsmitglieder Gustav Schôöpplenberg und Eugen Schöpplenberg sind ausgeschieden und an ihre Stelle der Kaufmann Wilhelm Scindlec zu Berlin und der Direktor Adalbert Schövplenberg zu Hanuover in den Vorstand gewählt worden.

l

1 j Fn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3437 die hiesige aufgelöste Aktiengesellschaft | Firma: U | Internationale Handelsgesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: S Der Kaufmann Victor Böttcher 11t dator ausgeschieden.

Fn unser Gesellscafisregister, woselbst unter Nr. 3875 die biesige Aktiengesellschaft n Firma: 3845 die hiesige Alkkienge) elun t Firn

Curhavener Immobilien Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: S i Der David Nicholas Couljon 1k aus Vorstande ausgeschieden. i _—,;

Hierbei wird bemerkt, daß zur Zeit der Direïtor Heinrich Greve zu Cuxhaven der alleinige Vorstand der Gesellschaft 1st.

dem

In unser Gesellshaftsregister, woselbst unter Nr.

414 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft iu | Firma:

M. & S. Sternberg

vermerkt steht, ijt eingetragen: i Die Liguidation ist beendet und in Folge dessen die Firma erloschen.

unser Gesellschaftsregister, woselbst unker Nr. 1514 die hiesige Handelsgesellshaft in Firma: Lehwiug & Birnholz

vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellshaft ist durch den Gesellschafters Hermann Birnholz zu aufgelöst. Die Kaufleute

Wilhelm PLehwoing,

Julius Oppenheim,

David Hesse,

d. Albert Pariser,

e, Moriß Meyer, .

sämmtlich zu Berlin wohnhaft, E

p sind zu Liquidatoren ernanut, mit der Maßgabe,

daß je 3 Liquidatoren befugt sind, alle zur Li-

quidation gehörenden Handlungen mit rechtlicher

Wirkung vorzunehmen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1845 die hiesige aufgelüste Handelsgesellschaft in Firma : 7 4 alia Ad. Lorenz & Co, vermerkt steht, ist eingetragen : i

Liquidation ift beendet und deshalb die Liqui- dationé firma gelöscht.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6478 die hiesige Handlung in Firma: E

Carl Härtel vorm. D. Müller vermerkt \teht, ist eingetragen: e Die Kaufleute Wilhelm Härtel und Ernst Härtel, Beide zu Berlin, find in das Handels-