1938 / 50 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichsanzeiger

Erscheint an Ausgabe kosten 30 ,

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

ReichsHankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Æ# einschließlich 0,48 F Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 H monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur

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Preußischer Staatsanzeiger.

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SW 68, Wilhelmstraße

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vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. L

breiten Petit- nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 32, Alle Druckaufträge sind auf einseitig besondere che Worte etwa durch Fettdruck (einmal

1. März, abends

Berlin, Dienstag, den

Nr, 50

Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Neich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung eines Spreng- __ stofferlaubnisscheines. / : Ae zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serien- bonds. ; Bekanntmachung über die Anmeldung von Zahlungsverpflich- tungen gegenüber dem Ausland. Die Reichsindexziffer für die _ Februar 1938. j Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatis, Teil 11, Nr. 8. i Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Februar 1938. |

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Lebenshaltungskosten im.

Amtliches.

Deutsches Ne i ch.

Bekanntmachung über denLoudonerGoldpreis gemäß § 1 dex Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, dié auf Feingold (Goldmark) lauten (Veichsgesezbl1. I G. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. März 1938 für eine. Unze Feingo Ss = 139 sh 9} d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 1. März 1938 mit RM 12,415 umgerehnet . = RM 86,7757, für ein Gramm Feingold demnah . . = pence 93,9329, in deutshe Währung umgerechnet. . . « = RM 2,78990,

Berlin, den 1. März 1938.

Statistishe Abteilung der Reichsbank. Reinhardt,

Bekanntmachung. _ Der Sprengstosferlaubnisschein des Fiegeleiarbeiters Anton Heyder in Let, Kreis Bernburg, Muster B Nr. 27 von 1934, ausgestellt ‘am 7. Fuli- 1934 vom An- haltishen. Gewerbeinspektor in Dessau, wird hiermit für ungültig erklärt.

: Angebot zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10, Oktober 1935 und später erfolgten ee, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung tes ollar-Serienbonds ängeboten haben, und erweitérn hierdurch unsere damaligen Angebote -auf die am 1. März 1938 zur Rückzahlung fällige Serie der /

7 % Dollar- Anleihe des Anhaltishen Staates von 1926/46.

Laut unseres Angebots vom 10. Oktober 1935 erhalten aus- ländische Besißer der fälligen Schuldverschreibungen im Um- tausch noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben Emission odex den in Reichsmark bei der Konversionskasse für utshe Auslandsshulden eingezahlten Gegenwert des fälligen Stüces in Tilgungssperrmark.. ländischen Besißern fällig ge das gleiche Angebot, ‘wobei da nach der Devisengeseßz- gebung Sperxkonten für Junländer ‘nicht in Frage kommen án die Stelle der Zahlung von Filhungäsbertmark die Aus- ' zahlung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Ver- ügung im Jnuland tritt; Ci ausfemung für die. Auszahlung t dex Nachweis des Besißes der Stücke am 1. Juli 1935. Stücke handelt, ist diesér Nach-

ofern es sih um zertifizierte

weis ni ) Moeder ich.

S: Besitzer fälliger Bonds der oben bèzeichneten |

Anleihe können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupt- bank für Wertpapiere, Berlin, odex bei den Reichsbank- drnstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reihs- Vbiirgegentvortes: einreichen. «a M Die Reichsbauk erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 °/o und für Banken von 14 °/0 “vom Nominalbetrag, im Falle - der Auszal ung dos Reichs- niarkgegenwertes für Private % % und für Ban

_ Enùtsprehend Meer Regelung machen wir den in- | wordener Stücke obiger Anleihe |

anten % % des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbe

rages. Börsen- |

umsabsteuer, Porto- und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers.

Vexlin, den 1. März 1938.

Konversionskasse für deutsche Auslandsshulden.

Bekanntmachung

betressend die Anmeldung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland.

der Verordnung des Reichspräsidenen über die Anmeldung

von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland vom

30. März 1932 (Reichsgesebbl. T S. 172) fordern wir hiermit im Benehmen mit dem Reichswirtschaftsminister die im § 1 der Verordnung genannten Personen, Firmen und Körper-

schaften auf, ihre am ; it 28. Februar d. J. :

bestehenden Zählungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland nah den Vorschriften dieser Verordnung bis zum 15, März d. F. bei uns anzumelden.

Anmeldepflichtig ist:

1. ohne Rücksicht auf die Höhe der Verpflichtungen jeder

_Sqquildnex, der von dex Anmeldestelle für

-T{chulden unmittelbar dur Zusendung von Vordrucken zur Anmeldung aufgefordert ord;

. im übrigen jeder Schuldner, dessen Gesamtverpflich- tungen gegenüber dem Ausland im Nennwert oder Gegenwert RM 5000— (in Worten: RM Fünf- tausend) oder mehr betragen.

Die zux Anmeldung du verwendenden Vordrucke sind bei

uns, Berlin C 111, Wallstraße 11——12, Hofeingang F, oder bei einer Reichsbankanstalt anzufordern. i Diejenigen Verpflichteten, die eine Anmeldung nah dem Stand vom 28. Februar v. F. vorgenommen haben, erhalten die Vordrucke unmittelbar von uns zugesandt. Sollte bis zum 5. März d. J. keine Zusendung erfolat sein, so sind die Vordrucke von der Anmeldestelle unmittelbar (nicht von einer Reichsbankanstalt) anzufordern.

Berlin C 111, den 1. März 1938.

Anmeldestelle füx Auslandsschulden. Bohn.

H Die Reichsinderxziffer für die Sebenshalstungstosten im Februar-1938.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats Februar 1938 auf 125,2 (1913/14 = 100). Sie hat gegenüber dem Vormonat (124,9) um 0,2 vH angezogen.

n der Jndexziffer für Ernährung, die sich um 0,2 vH ful 21,5 erhöht hat, wirkte sih die jahreszeitlihe Preis- staffelung für Kartoffeln und Gemüse aus.

Unter den übrigen Bedarfsgruppen hat sich die Fndex- ziffer für Bekleidung um 0,2 bh auf 128,6 und die für „Ver- iedenes“ um 0,1 vH auf ‘142,7 erhöht. Die JFndexziffern ür Heizung und Beleuchtung (125,9) und fücr Wohnung (121,3) ovlieben unverändert.

Berlin, den 28. Februar 1938. Statistisches Reichsamt.

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_ Bekanntmachung.

ebruar 1938 ausgegebene Nummer 8 de eil TII, enthält:

Die am 826. Reichsgeseßblatts, “_ Verordnung über die vorläufige Anwendung einer vierten L irnosla Gen Vereinbarung zum Handelsvertrag. Vom 23. Februar 1938. s N Bekanntmachung zum- § 35 des Warenzeicheigeseßes. Vom 11. Februar 1938. E E M | i Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, een und. Warenzeichen auf einex Ausstellung. Vom 18. Februar 1938. Bekanntmahung über das deutsh-ts{hechoslowakische Ab- kommen über Aenderung des Luftverkehrsabkommens, Vom 22. Februar 1938. 2A E Umfang: 14 Bogen. Verkäufspreis: 0,15 RM. Postversen-

dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unsex Postscheckonto: Berlin 96 200. :

Berlin NW 40, den 28. Februar 1938. Reichsverlagsamt. Dr. H ub r i h.

} Lfd.Nr. Gemäß § 3 der Zweiten Deren zur. Durchführung | E

uslands-.

Posftscheckkonto: Berlin 41821 1938

für die Umsäße im Monat Febru ero Alf

eseßes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 942) ‘in Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsahß-

steuergesez vom 17. Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 947) festgeseßt: :

/ wie folgt:

m

NM

12,72 66,05

42,02

14,33 3,05 2/43

55,45

47,05

68,20 5,49 8,13 2,36

12,42

138,50

15,43

55,56-

13,10

72/40 5,70

49/15

41/98

52,53

62,42

#9

47,05

11,28 2,50

64,00

57,49

14,50 8,70

Staat Einheit 1 Pfund * 100 Papierpesos (= 44 Goldpesos) 100 A8 Obel Fres.) = elg. Frs. 100 Milreis 100 Lewa 1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark 100 Francs 100 Drachmen 1 Pfund Sterling _100 Gulden 4 100 Rials 100 Kronen 100 Lire 100 Yen 100 Dinar 100 Lat 100 Litas 500 Francs 100 Kronen 100 Scilling 100 Zloty 100 Esfudos 100 Lei 100 Kronen 100 Franken Spanien ; 100 Pefeten Tschechoslowaket 190 Kronen Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Pengö (bei Ausfuhr nah Ungarn) efo ollar

Aegypten Argentinien

Belgien

Brasilien Bulgarien Canada Dänemark Danzig Estland ata rankrei Griechenland Großbritannien olland Ta. gland Ftalien apan Sugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen Oesterrei Dori i ortuga Rumänien

SA Schweiz

Uruguay Vereinigte Staaten 1 von Amerika

___ Die Festsezung der Umrechnungssäße für die nicht in Den i noflerien ausländischen Beblunasmiltel erfolgt etwa am

Berlin, den 1. März 1938.

Der Reichsminister. der Finanzen. J. A.: Hedding.

: Preußen.

Die Forstmeisterstellen: Saarbrückten im Landforstmeisterbezirk Saarbrüten, Hoyerswerda im Landfoxstmeisterbezirk Liegniß, Radolfshausen im Landforstmeisterbezirk Hildesheim, Braschen im Landforstmeisterbezirk Frankfurt a. O., Hersfeld-West im Landforstmeisterbezirk Kassel-Ost, Wormditt im Landforstméisterbezirk Königsberg sind zum 1. April 1938 zu beseßten. -

Bewerbungsfrist: 10. März 1938.

Nichtamtliches. Deutsches Reich, : Nr. 8 des Reichsministerialblatis vom 2. Februar 1938 ist

p exschienen und vom Reichsverlagsamt Bérlin NW 40, Scharn- orststraße 4, zu beziehen. Finhalt: Konsulatwesen: Ernennung, Exequaturerteilung und Erlöschen von Exequaturerteilungen. Maß- und Géwichtivesen: Bekanntmachung über die Zulassung einer Elektrizitätszählerform zur amtlichen Dan, Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Tara-

tarifs. Verordnung zur Aenderung der Privatlager-Zoll- _dvdnung. E i

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