1922 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jan 1922 18:00:01 GMT) scan diff

S R

E E A E

{

8 3. Imhali der Meldung. 1. Die Angaben haben in Thai 1000 kg zu erfolgen und o

find unter genauer Adref abe des Lieferers oder der U nach Art (Steinkohle, Steinkohlenbrik n Cre böhmische Foile, d

e

Braunkohlenbriketts usw.), Herkunft nah Gebieten der Amtlichen Verteilungsstellen mit der FaR Bezeichnung gemäß § 6 (z. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorten (Fett-, Stückohle usw.) zu treunen. Weiter sind zu melden :

A eon ortart der im Vormonat bezogenen Mengen (siche

N Bestand am: Anfang des Vormonats,

c) Zufuhr im onat, d) Bestand zu inn des laufenden Monats, e) Verbrauch. im Vormonat, f Sia f f laufenden Monat, g “vas tliher Bedarf für den folgenden Monat (siehe

. O) h) Bedarf für den Vormonat. 2. Die Transportart ist in Spalte 38 zu melden dur die im E in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen ei Bezu Tren ab Zeche: pebalsay E Fuhrwerk vom Plaßthändler oder dem Aushelfenden:

„Plaß mit der Vollbahn ab Zehe: -,Bahn*"; - mit der Klein- oder Straßenbahn: „Kleinbahn“ ; mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“ ; auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwagen“"; mit dem Schiff bezw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff“; dur Ketten-, Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige eigene Zransportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“. _ Etrfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betreffenden Teilmengen getrennt anzugeben.

3. Als Monatsbedarf (Sp. 8 der Meldekarte) ist anzugeben die an si für den Fisaat Februar zur fgrung des Betriebs benötigte Menge meldepflihtiger Brennstoffe, gleichgültig, ob fie aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen A gedeckt werden foll.

Etwaige Lieferrückstände dürfen niht in die Bedarfsanmeldung ein-

gttesi werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Be- teferurig ganz aub dosen sind oder im Monat Februar aus anderen Gründen nit arbeiten, haben als Bedarf Null fndugeben; folche, die hon der Belieferung über eine bestimmte Brennstoffmenge oder -quote hinaus ausges{lossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.

4. Der Bestand is nicht nur auf Grund buchmäßiger Errech- uunñg, fondern tatsächliher Feststellung zu melden.

8 3a. Aushilfslieferungen. 1. Wenn meldepflihtiger Brennstoff im Januar von einem Veferer bezogen wurde, der in der Dezembermeldekarte als Lieferer

dieses Brennstoffs nit angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Februarmeldekarte rot zu unterstreichen. Besondere Meldekarten für die Aushilfslieferungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder A fuhr meldepflihtige Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurückzuerhalten, fo sind die niht zurückerhaltenen Marta in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nit etwa vorweg abgeseßt oder als Verbrauch - verrechnet werden. Diese Meldung bezieht f auch auf die Nückgabe entliehener melde- pflihtiger Brennstoffe. /

9. Der Empfänger oder Rückempfänger der in § 3 a2 behandelten Lieferungen hat diese gemäß § 3a! im Hauptteil der Karte rot unter-

en qu melden. Siehe auch § 12, Die Bestimmungen in § 14

werden hierdurch nit berührt,

§4. Nachprüfung der Angaben.

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrau an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Verglei der Buchungen mit den Beständen jederzeit möglich ist.

§5, Meldestellen.

I. Meldungen sind zu erstatten:

1. an den Neichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin, und Far in zwei A anae:

. an die für den Betriebsort des Meldepflißtigen zuständige Kohlenwirtschafts-, Landeskohlenstelle, für das besezte westli Gebiet \. Ziffer 111, für Freistaat Sachsen \. Ziffer [V;

3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflihtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungsstelle (siehe § 6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden ; :

4. an den Lieferer des Meldepflihtigen. Bestellt der Melde- pliatige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten. Für die von einem im Auslande wohnenden Kieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Melde- Tarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht in Bayern gelegene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleih Dresden (siehe 8 6 iffer 6) zu senden, und zwar mit der Aufschrift : „Auslandskoble“. Für Betriebe, die in Bayern liegen, sind diese Meldekarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungs- stelle München (§8 6, 8) zu senden.

Außerdem ist eine besondere se{chste Meldekarie mit der Auf- schrift; „Auslandskohle“ an den Kohlenausgleih Dresden von den- jenigen Vérbrauchern zu senden, die nicht in Bayern ihre

erbrauchsstelle haben, und böhmische Kohle, ¿e es allein oder neben deutscher Kohle, von einem deutschen Leferer beziehen.

T. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle it Absazgebiet der Nheinishen Kohlenhandels- und Needereigesellschaft liegt, und der an Bayern angegliederten Landesteile des ehemaligen Freistaats Coburg eine besondere Meldekarte an den „Kohlen- ausgleich Mannheim“ (siehe auch § 6, 7 a) zu senden, au wenn sie keine Produkte der Rheinischen Kohlenhandels- und Needereigesells{aft verwenden. Diese besondere sechste Meldekarte ist in den Melde- tartenheften enthalten, die bei den betreffenden süddeutschen Ver- waltungsstellen nah § 5, I, 2 oder ihren Unterstellen erhältlich sind.

[L Mesldepflihtige Verbraucher des besezten Gebiets haben außer den in Ziffer 1 genannten Meldekarten eine se{ste Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das besegte westlihe Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9, zu senden, auch wenn sie keine Brenn- stoffe aus dem rheinishen Bezirk verwenden.

IV. Meldepflihtige, deren Verbrauchsstelle im qs Sachsen oder Sachsen-Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elektrizitäts-,

- und Wasserwerke an Stelle der in § d, 1, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe- aufsihtsamt zu senden. Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bzw, von dessen Unterverteilungsftellen ausgegebenen Meldekartenbefte enthalten dementsprehend sechs Meldekarten, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit ciner Meldekarte. |

V. Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.

VI. Sämtliche Meldekarten sind L antand auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amt e Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu rihten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau glei lauten. Das bezieht fih au auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso auf enige Be efügte Bemerkungen.

Für Rüdcsstände und aus diesen gewonnene Brennstoffe sowie daraus und aus Abfällen hergestellte Briketts (Ersaßbriketts) 8 die unter Abs. I, Ziffer 3 genannte Karte niht an die Amtliche

erteilungtstelle, sondern an die Abteilung V des Reichskommissars für die Koblennerteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraßg 19, zu

fann über di iht ieser Bestim- E E y e Meldepfliht abweihend von dieser Bestim

Kohlenverteilung eingereiht werden. Bezieher von Saarkohle haben die Meldungen a Kohblenausgleiß4 Mannheim zu erstatten. Ueberdies gelten. für diese Brennstoffe die Vorschriften über die Mel- duns dle pes der Abteilung Einfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen find. | z : § 6. Amtliche Verteilungsstellklen. Amtliche Verteilungsstellen sind: 1. Für Steinkohle*) aus Ober- und Nieder- schlesien: 5 Amtliche Verteilungsstelle für \{chlesishe Steinkohlen in Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. 2 Für Ruhrkohle*): Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen, Frau- Bertha-Krupp-Straße 4. 3. Für Steinkohle*®) aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Neviers in Kohlsheid (Bez. Aachen).

4. Für die Braunkohlenbriketts aus dem Ge- biet rets der Elbe mit Ausnahme von sähsischen Braunkohlenbriketts:

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10.

9. Für die mitteldeutshen Braunkohlenbriketts (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 ge- nannten:

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutshen Braun- foblenbergbau in Halle a. S.,, Magdeburger Straße 66, _ 6. Für Braunkohlenbriketts aus den Freistaaten Sabsen und Sachsen-Altenburg sowie für böh- mische, nach Deutschland (aufer Bayern) ein- geführte Kohle und für sähstsche Steinkohle“): Kohlenausgleih Dresden, Dresden-A. 24, Bismarckplayz 1. 7. Für rheinische Braunkohlenbriketts: Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte westliche Gebict, Köln, Ünter Sa@(senhausen 9, **) j

7a. Für Braunkohlenbriketts aus dem Dill-

gebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohlenausgleiß Mannheim, Parkring 27/29.

8. Für Steinkohle, PehkohleundBraunkohlen- brikettsausdemrehtsrheinishen Bayern und für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle:

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts- rheinishen Bayern, München, Ludwigstraße 16.

9, Für Steinkohle®) des Deisters nnd seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben- büren usw.):

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkobhlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1.

10. Für Saarkohble: Kohlenausgleiß Mannheim, Parkring 27/29.

11. Für die Ersaß briketts gilt als Amtliche Verteilungs- stelle Abteilung V des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19.

12, Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe fiche § 9, VIIT. S 7. Bunkerkohlen.

1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden.

2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von imeiiD iges oder die Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen- ager.

3, Die Meldungen \ind zu erstatten: \ an den Reichskommissar in doppelter Ausfertigung, an die Amtliche Verteilungsstelle, siebe à 5, I, Ziffer 3, an die für den Betriebsort zuständige Landeskohlen- bezw. Kohlenwirtschaftsstelle, siehe g , 1, Ziffer 2,

s fs id Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker- oblen,

4 9 an die Bunkerkohlenstelle.

§8, Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindliher Namens- unterschrift (Firmenuntershrift) des Meldepflihtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Februarmeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts-, Kreis- oder Bezirks- foblenstelle, beim Fehlen einer solden bei der zuständigen Kohlen- wirtschaftsstelle nah & 5, I, 2 beziehen kann. Diese Stellen sind be- rechtigt, für die Meldekartenblocks und Einzelkarten cine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß § 5, 11, 111 und IV sind Hefte zu sieben Karten vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe § 5, I, 3 und 4) sind dort erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in euen Teilen des gleihen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (ote eee der Karte) dur Dur “thek fennt- lih zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nah der Art seines ge- werblihen Betriebes zu mehreren Verbraucergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlihste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichsk'ohlenkommissar eine Ver- brauhergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu dur(kreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen,

S 9. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein f eel Niger keinen Lieferer zur Annahme feiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Neichskom sar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte niht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

F 10. Die Lieferer und die Meldung.

, 1, Die Kieferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durhlohung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsstelle tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.

2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in

der dazu bestimmten Spalte der Vorderscite der Karte die eigene

Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne

Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem

„Hauptlieferer“ gelangt. . Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche,

Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufs-

fartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen

hat, dieser Dritte. 4

_3. Falls der Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf-

geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er

nicht die ursriftlihe Meldekarte weiter, sondern verteilt deren JIn- halt auf fo viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage tömmen. Leßtere. hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben.

Die Mengen der. neuen. aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen

niht mehr ergeben als die der urschriftlihen Karte. Jede neue

Meldekarte hat:

N die auf die Karte entfallende Menge,

b) die auf die anderen Karten verteilten Reskmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem Hezoganen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk, „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die urschriftlihe Karte ist bis zum 1, Juni 1922 sorgfältig aufzubewahren.

*) Auch Briketts.

den Meldekarten zu bemerken, die dem- Reichskommissar für bie n eds

a, bf bak Gar

den Bedarf, die Zufuhr und den Bestand dieses Brennstoffs nur auf

4, Jeder Lieferer (Händler), der von ctnem im Auslan wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meltekarten niht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sid um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6, 8), andernfalls an den Kohlenausgleichß Dresden (S 6, 6) zu senden.

S E Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten. : i & 12. Ausnahmebestimmungen(Aushilfsliecferung),

1. Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Verbraucher zuläffi j :

Í Nd Abgabe und Bezug von meldepflihtigen Brennstoffen außer- halb der ordnungsmäßigen Monatsmeldekarte 1, 1 und 2) bedürfen der Aweng oder der Bea on derjenigen Amtlichen Ver- teilungéstelle (jiehe § 6), aus deren Bezirk diefer Bezug erfolgen foll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur aus- nahmsweise beim Vorliegen eines besonders wihtigen Grundes erteilt.

Für die Abgabe und den Bezug von meldepflihtigen Brenn- stoffen, welche für das Absauzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels- und Reederei-Gesellschaft m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absaz 1 exforderlihen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Ver- teilungsstelle in Essen der Kohlenausgleichß ‘Mannheim.

Auf § 3a, Ziffer 1, und § 10 wird hingewiesen. S

3. Aushilfslieferungen in meldepflihtigen Brennstoffen zwischen wei Verbrauchern sowie Aushilfslieferungen eines Plaßhändlers aus A, die bereits bei ihm greifbar find, an einen Verbraucher sind nur zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Ge- nehmigung der Landeskohlen- bezw. Kohlenwirtschaftsstelle nach & 5, 1, 2 vorliegt. Sollen zu solhen Aushilfslieferungen Eisenbahn- wagen benußt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge- nehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6).

4. Ein Hauptlieferer 10, 2) darf ausnahmsweise beim Vor- liegen eines widtigen Grundes anstatt durchß den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver- zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf leßteren findet in diesem pas die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß 1, Ziffer 1 und 2), keine Anwen- dung. Es genügt die E itteilung des Hauptlieferers.

5. Dié nacträglithe Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt: findénden Lieferungen ift in § 3a geregelt.

§ 13. Anfragen und Anträge

1. Anfragen 1nd Anträße, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit kits anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. ; /

2. Besißzwesel, Firmenänderungen und Erlöschen einex Biutia sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.

8 14, Verwendung von gewerblihen Kohlen für andere Zwede.

Es if verboten, meldepflihtige Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerblichen Verbrauchers bezogen sind, eins{licßlich der Bunker- kohlen, ohne Genehmigung des Reirbhskommissars in den Händel zu bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.

S 15. Neue meldepflihtige Betriebe.

Neue ee Ee Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlenwirtschaftsstelle oder dem Neichskohlen- kommifsar als meldepflichtig anerkannt worden sind.

8 16. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nah § 7 ver Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und E Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis

zu dreitausend Mark bestraft. : : . 2, Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlihen Zuwider-

handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die si die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ges hören oder nicht. 8 17. Wirkung unterlassener Meldung. ___ Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepfliht nicht oder nit frisigerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben matt, hat neben der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausges{chlossen wird. S 18. V nkrafttkreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1922 in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1922. Der Gatammisiar für die Kohlenverteilung. Stuß.

__) Que ans bestehender Lieferungsbeziehungen foll dur diese Bestimmung nicht begünstigt werden.

Bekanntmachung des Eisenwirtshaftsbundes,

Die Geltungsdauer der für Dezember 1921 festgeseßten Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferrosilizium ilt 2s auf weiteres, mindestens für Jannar 1922, verlängert worden.

Düsseldorf, den 4. Januar 1922.

Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsigzender.

Berichtigung.

Jn Verordnung über künstlihe Düngemittel vom 3. Januar 1922 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 4. Januar 1922) muß es im Artikel L, Ziffer 1, Buchstabe a, unter:

11. Blutmehl . . , 3000 Pfennig anstatt 2600 Pfennig, heiß 12. Hornimnebl... O 5, «O 5, heißen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Numtner 3 des Reichs-Gesezblatts enthält unter

Nr. 8459 das Geseß, betreffend die Feststellun dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rech jahr 1921, vom 27. Dezember 1921.

Berlin W., den 7. Januar 1922. Postzeitungsamt. Krüer.

eines nungs

Preufs;en.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. A

BDéraäanntmaquiüa

Di: Herren Forstbeflissenen, die am Schluß des

laufenven Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen,

haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum

10. (gepruar d. J. dem Rektor der forstlichen Hocanie eit

zureichen, an der sie fih der Prüfung unterzichen wo

Berlin, den 4. Januar 1922. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

fenden. VIII. Vezieher von ausländischer Kohle (wegen böhmischer Kohle sishe § b, iffer 4, 2. Absat, wegen Saarkohle folgeuden Saß) haben

§ % IIL

**) Wegen der Meldepflicht in den beseßten Gebieten vergl, l

A.: von dem Bussche

Ministerium für Volk3wohlfahrkt. ember 1921 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtsp flege

In der Woche vom 25. bis 31. ¿hrend des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte

öffentlihe Sammlungen und

Vertrieb von Gegenständen.

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Woßlfahrtszweck

mam v5

Stelle, an die die Mittel

abgeführt werden sollen

in denen das Unternehmen ausgeführt wird

1 | Landesaus\huß für hygienische Nolksbelehrung in Preußen E. V., Berlin NW, 6, Luisen- play 2—4

nische Volksbelchrung

eutsher Kriegerbund, Berlin | Waisenpflege des Bundes 2 Der 50, Geisbergstr. 2 (Kron- g prinz- und Kronprinzessin-

Stiftung) Berlin, den 5. Januar 1922.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Bracht.

Ministerium für. Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der bisherige Lehramtspraktikant Hirn von der Ober- schule in O ist zum Turnrat an der Preußischen vdshule für Leibesübungen (Landesturnanstalt) in Spandau annt worden,

(Forisezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Reparationskommission hat gestern auf die

Yon der Kriegslastenkommission am 3. Januar über-

bene Note laut Meldung des „Wolffshen Telegraphen- ros“ folgende Antwort erteilt :

Die Reparationskommifsion beehrt G, der Kriegslastenkont- ission den Empfang ihres Schreibens vom 3. Januar zu bestätigen, rin mitgeteilt wird, daß die deutihe Regierung es für angezeigt tet, fich im gegenwärtigen Augenblick der Aeufèruga auf die in m v Pitt der Kommission vom 16. Dezember genannten Fragen enthalten.

Demgegenüber kann die Kommission nur die Erklärung, ohne ommentar und ohne zu den von der Kriegslastenkommission an- ;ogenen Gründen Stellung zu nehmen, wiederholen, die sie den Ver- etern der deutshen Regierung am 29. Dezember mündlih abgegeben t, nämlich, daß die deutsche Regierung allein berufen ist, die Zweck- aßigkeit einer Antwort oder die Unterlassung einer Antwort { das Schreiben vom 16. Dezember sowie die Frage Zeitpunkts der Antwort sofort oder später zu beurteilen, ß aber immerhin das in dem Schreiben der deutschen Regierung m 14 Dezember vorgebrachte Stundungsgesuch von der Kommission t nah Empfang der in dem Schreiben vom 16. Dezember be-

neten Giläutetungen würde geprüft werden WEnnen. Die Re-

ationsfommission weist die deutshe Regierung darauf bin, daß sie ch Abgabe diejer hierdurch wiederholten Erklärung ihr die volle rantworilihteit für ihre Entschließungen überlassen hat."

————— R

Preußen.

A N Die Besichtigung des obershlesischen JIndustrie- Mebiets durh den Bundesrat Dr. Calonder hat vorgestern jren Anfang genommen. Zunächst bereiste Dr. Calonder den n Polen fallenden Teil Oberschlesiens. Er begab sich von aitowiß aus in Begleitung der Mitglieder des Völkerbunds- tretariats Dr. van Hamel, Hyam, Lovelay, Chappey und ellmann nah Myslowiß und besichtigte dort die Myslowiß- d die Scharley-Grube. Die Fahrt ging weiter nah Lipine, o Dr. Calonder das Silesia-Zinkhüttenwerk und danach die riedenshütte besuchte. Nachmittags traf Dr. Calonder wieder Kattowiß ein. Von deutsher Seite befanden ih in der egleitung Dr. Calonders die Staatssekretäre Lewald und dppert, von polnischer Seite begleiteten ihn u. a. Minister lszowsfi, Paplowski, Eberhardt und Kiedron, ferner auch der nerikanishe Oberst Barber, tehnisher Beirat des Warschauer nanzministeriums, und Direktor Drescher. In Fortsezung seiner Besichtigungsreise wird Bundesrat MWalonder heute das Industriegebiet der Kreise Pleß und

TMybnik besuhen. Die Reise wird von Kattowiß über Gische- "Wald, Emanuelsegen, Tischau, Nikolai, Orzeshe, Rybnik nach

t Emmagrube gehen und nah Besichtigung dieser Grube t Rybnik, Chwallowiß (Donnersmarck&-Grube), Ober hwirklau (Blücherschacht), Sohrau, Pleß, Kobier, Nikolai, eirowis, Jdaweiche (Verschiebebahnhof), Oheimgrube nach owi zurückführen. Jn Vertretung des Reichsministers iffer, der zu kurzem Aufenthalt nah Berlin reist, wird ulsherseits der Staatssekretär Lewald an der Besichtigungs- ije teilnehmen.

Die Verhandlungen in den Unierkommissionen der utsh-polnischen Konferenz werden dem, Wolffschen Telegraphen- ro“ zufolge in sachlicher Erörterung der gestellten Aufgaben rigeseßt. ‘Angesichts der Schwierigkeit und Tragweite der zu tesfenden Entscheidung ist es naturgemäß unvermeidlich, daß

Laufe der Debatte Meinungsverschiedenheiten aufgetreten nd, deren Ueberbrückung bisher niht gelungen ist. Nach (e vor sei jedoch auf beiden Seiten der entschiedene Wille sizustellen, in den Kommissionsberatungen zu einer Einigung

gelangen, um den Präsidenten Calonder seinem eigenen dun|che entsprehend möglichst der Verpflichtung der Fällung ns Schiedsspruchs zu entheben.

Braunschweig. :

Die verfassunggebende Landesversammlung hielt estern ihre leßte Sißung vor den Wahlen ab. Das Haus ahm en die Stimmen der Bürgerlichen ein Gesey an, durch 03 die Alters grenze der Richter auf 68 Jahre festgeseßt ird. Dann vrfalgte aus Anlaß der neuen Verfassung die An- ahme eines Gnadenerlasses für politise Straftaten, eringe Vergehen, die mit Strafe bis zu sechs3 Monaten be-

roht sind. Ferner genehmigte die Landesversammlung noch Autnahie einer Sigataanleibe von 30 Millionen

Gründung von Ortsgruppen für Hhyagie-

| Zeit und Bezirk,

Landesaus\{uß | 30. April 1922 für Preußen. Geldsammlung durch den General- sekretär Dr. SBornstein bei den für diese Frage interessierten Organi- fationen und Einzelpersonen ge- legentlich der von ihm gehaltenen

| Vorträge. j Der Bund Verlängert bis 31. Dezember 1922 für Preußen. Sammlung von

| Geldspenden und Vertrieb von | | Postkarten innerhalb der Bundes- | { organijsation.

Mark zur Förderung des Wohnung3baues und be- willigte zwei Millionen Mark für unterstüßungs- bedürftige Kleinrentner sowie 150000 4 zur Unter- stüßung hilfsbedürftigter begabter Studenten. Darauf {loß der Präsident die Periasiung geber Versammlung.

Ungarn.

Auf einem Festmahl der Do der kleinen Land- wirte erklärte der Ministerpräsident Graf Bethlen, daß er in die Partei eintrete, und sagte dem „Wolffschen Telegraphen- büro“ zufolge, diese rein demokratishe Partei stehe den legitimijtishen Experimenten, die die Existenz Ungarns gefährden, fern, sie sei der Fels, auf dem ein zukünftiges Ungarn errichtet werden könne. Dann kündigte der Ministerpräsident einen entshlossenen Kampf an gegen Andrassy und Genossen.

Großbritannien und JFrland. Wie T Journal“ meldet, hat de Valk era die

Präsidentschaft der irishen Republik niedergelegt. Sein Rücktritt wurde amtlich im Dail Eireann bekannt-

gegeben. S ; 6

Bei Eröffnung der offiziellen Sißung des Sinnfein- Parlaments erklärte de Valera, durch die Unterzeihnung des Abkommens in London sei die vollziehende Autorität des Sinn- fein-Parlaments unwiderruflich gespalten worden. Das Kabinett werde mit ihm zurüdcktreten müssen, und, wenn das Sinnfein- Parlament ihn wiederwählen sollte, so werde es jeine Pflicht sein, ein neues Kabinett zu bilden. Die Politik dieses neuen Kabinetts würde dann sein, für die irishe Republik ein- zutreten, die im Jahre 1916 errichtet und im Jahre 1919 onsolidiert worden sei, und sie mit allen Kräften nah außen hin zu verteidigen fowie dem britishen Vorschlag auf dieser Grundlage Gegenvorschläge entgegenzustellen. C ollins, der das englisch-irische Abkommen unterzeichnet hat, erklärte, er habe de Valera seinen Nüdcktritt angeboten, sein Ersuchen sei ledoch abgelehnt worden. Das Parlament beschloß, heute die Abstimmung über die Ratifizierung des Londoner Vertrags vorzunehmen.

Frankreich.

Ueber die gestrige erste Sißzung des Obersten Rates in Cannes verbreitet „Wolffs Telegraphenbüro“ folgenden amtlichen Bericht :

Die erste Sißung der Konferenz der alliierten Mächte hat im Nautischen Klub um 11 Uhr Vormittags unter dem Vorsig Briands stattgefunden. Nachdem der Ministerpräsident die Delegierten begrüßt hatte, sezte auf feine Aufforderung Aoyd George feine Ansichten über die allgemeine Wirtschaftslage Europas auseinander und for- mulierte gewisse Vorschläge. Die Führer der verschiedenen Dele- gationen sprachen ihre grundsäußlihe Zustimmung zu diesen Vor- \hlägen aus, die einem Ausschuß unterbreitet werden, der heute, Nach- mittags 34 Uhr, zusammentritt, und der gebildet wird aus den Ministerpräsidenten und den Ministern für die auswärtigen An-

elegenheiten. Ferner ist ents{chieden worden, daß die Finanzminister

d zu einer noch später festzuseßenden Stunde vereinigen sollen, um den Bericht der Sachverständigen, die sich bis jezt mit der NRe- parationsfrage beschäftigt haben, zu prüfen.

Wie die „Agence Havas“ berichtet, führte Lloyd George in seiner Rede aus:

Diese Konferenz ist wahrsheinlih die wichtigste all dorer, die ih seit dem Waffenstillstand versammelt haben, denn ihre Beschlüsse werden von weittragender Bedeutung sein. Das Schiksal Europas bängt von der Znsammenarbeit der alliierten Mächte ab. Sie müssen die shwere Verantwortung auf fih nehmen, die sih aus dem Zustand der wirtshaftlihen Zerrüttung ergibt, unter der weite Gebiete gegenwärtig darniederliegen. Manche Leute behaupten, es sei nit möglih, die Aufgabe în Angriff zu nehmen, ohne die Ver- einigten Staaten zu verlegen. Diese Gefahr ist niht vorhanden, wenn die Konferenz entschlossen ist, an den Bestimmungen des Vertrags nichts zu ändern. Die Eiutracht der Alliierten bleibt für den Frieden unentbehrlih. Um sie zu verwirklichen, ist es nötig, daß die Mächte bereit sind, gegen]eitig Opfer zu bringen, und daß sie anerkennen, daß eine jede von ihnen alle möglihen Opfer gebraht hat. Man darf aus der Tatsache, daß das englisGe Budget im Gleichgewicht ist, niht schließen, daß England keine Lasten zu tragen hat. Gerade durh die beträchtliche Wte der Besteuerung ist dieses Gleichgewicht hergestellt; z. B. feht däs englishe Budget allein für Pensionen eine Ausgabe von 10 Millionen

fund Sterling vor. Es ist eine undankbare Aufgabe, seinen

lliierten Mäßigung zu predigen, wenn cs sih um Deutschland auf. zuerlegende Bedingungen handelt. Wer diese Rolle spielt, der wird angeklagt, daß er seine Alliierten Deutschland opfere. Jn Wirklich- keit ist cs notwendig, die Dinge so anzusehen, wie fie sind: Deutsch - land muß bezahlen bis zum Höchstgrade seiner Leistungsfähigkeit; das erfordert die Gerechtigkeit. Es ist in allen zivilifierten Ländern ausgemacht, daß der, der einen Schaden a hat, ihn wieder gutmachen muß. Aber wenn das Urteil gesprochen ist, so muh man prüfen, în welchem Maße es ausgeführt werden foll. enn der Vertreter Großbritanniens dafür eintritt, daß Deutschland nicht zum Hungertode getrieben werden foll, so treibt ex keine deutschfreundlide Politik. England hat kein Interesse daran, Deutschland zu schonen. Wenn Deutschland ruintert würde, würde England das erste Land sein, - welhes Vorteil daraus ziehen würde. Wenn England dagegen iauno zeigt, fo Ne das, weil das den allgemeinerèn und großzügigeren Interessen der Welt entspriht. Es muß vermieden werden, Deutschland in das Chaos zu "e in dem Nußland

Voit d infolge des Termperaments seiner Einwohner als etwas D EE oes erheben, als Rußland für seine Nachbarn isk.

Diese Erwägung habe die britishe N trog der Proteste, die sih in Guema und England erhoben C dazu gebracht, zur Vorsicht und Mäßigung zu raten. Es sei klar, daß in der

ei

Neparationsfrage die Leistungsfähigkeit Deutschlands im Wert seines Außenhandels zum Ausdruck komme. Die Alliierten seien erstaunt darüber, daß Deutschland troß seines fortgeschrittenen Industriesystems und troy der Produktivität seiner Fabriken \ovtel Schwierigkeiten habe, feinen Verpflihtungen A entsprechen. Tats\ächli sei die Lage so, daß die Deutschland benach- barien Länder, mit denen der deutsche Handel die lebhaftesten Beziehungen unterhält, auf industriellem Gebiete zusammen- gebrochen und von der Handelskarte Europas gestrichen sind. England habe fehr große Handelsbeziehungen mit Polen, Rußland, Oesterreich usw. gehabt. Aus diesem Austauschverkehr ergebe ih die inter- nationale Wohlfahrt der Welt.

Unter den gegenwärtigen Umständen leide England unter einem fehr ernsten Uebel, Die Arbeitslosigkeit und die den Beschäftigungs- lofen gewährte Hilfe belasten Großbritannien s{chwerer als die den Ver- stümmelten und ehemaligen Kriegsteilnehmern gewährten Pensionen. Belgien leide an einem ähnlichen Uebel. Dort unterhalte man im gegenwärtigen Augenbli 120 000 Arbeitslose, ebenso in Jtalien. Wenn die Lage in Frankrei etwas anders sei, so liege das daran, daß die ländliche Bevölkerung besonders stark sei, sowie daran, daß der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete eine genügend große Aufgabe bilde, um die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte zu bes schäftigen. Zusammenfassend könne gesagt werden, daß die allge- meine Gesundheit der Welt wanke und man way be- mühen müsse, sie wieder herzustellen. Wenn diese Aufgabe nicht von den Alliierten unternommen werden würde, wer folle sie dann unternehmen? Sicher könne die Republik des Westens besser zur wirtschaftlichen Wiederherstellung der Welt beitragen als irgend ein, anderes Land, aber es sei nicht angebrackt, der Stellungnahme der Vereinigten Staaten vorzugreifen. (s sei von Bedeutung, daß die siegreichen Mächte des großen Krieges die Verantwortung auf fich näht, Wenn fie es niht täten, werde die Geschichte fie durch die Stimme ihrer Völker ver- urteilen. Gegenüber dem Bolschewismus bestehe ein Vor- urteil. Man fürchte die Wirkung der a die ih auf

habe. Aber wenn auch die Bolscheroistenpropaganda gewisse Ge- fahren mit fi bringe, fo könne cin Mißerfolg bei dem wirtschaft lichen Wiederaufbau der Welt zu einer Katastrophe führen. Man müsse sih entschließen.

Lloyd George kam hierauf kurz auf die Klagen der Armenier wegen der Megeleien in Kleinasien zu \prehen und sagte, diese Tat- sache habe gewisse Regierungen nicht verhindert, Abkommen mit dem Volke zu schließen, welches für diese Gemetel v-rantwortlih sei. Es sei unmöglich, die Russen zurückzuweisen unter dem Vorwande, daß lhre Hände mit dem Blut Unschuldiger befleckt seien, und die Türken aufzunehmen, denen ähnlihe Missetaten vorgeworfen werden. Um die Welt wiederherzustellen, gebe es nur ein wirksames Mittel, das sei der Friede. Lloyd George exklärte, er {lage die Ein- berufung einer Konferenz vor, auf der alle euro- päischen Länder vertreten sein würden, deren Aufgabe es sein würde, den wirtshaftlihen Wiederaufbau Mittel: und Osteuropas zu fördern. Wenn Rußland eingeladen werde, so müsse ihm deutlich gesagt werden, daß man mit ihm nur verhandeln werde, wenn es bereit sei, die Grundsäße zu beachten, die bei den zivilisierten Nationen maßgebend seien, feine Schulden 4e bezahlen und an- gerichtete Schäden wieder gut zu machen, die beshlagnahmten Güter wieder herauszugeben, geseglihe Bestimmungen bezüglich der Ver- träge zu treffen und von jeder Propaganda abzusehen, die darauf hinzielen könnte, die Einrihtungen eines anderen Landes zu stören, und endlih, seine Nachbarn niht anzugreifen. Sodann verlas Lloyd George den Wortlaut eines Nesolutionsentwurfs.

Hierauf begann die Debatte, in der die Vertreter Jtaliens, Belgiens und Japans und zuleßt der Ministerpräsident Briand das Wort ergriffen.

Der italienische Ministerpräsident Bon om i erklärte, er sei für den Vorschlag der Einberufung einer Wirtschaftskonferenz. Die Mächte Mittel- und Osteuropas dürften nit länger auf wirt- \chaftlihem Gebiete getrennt von der übrigen Welt bleiben. Rukß- land gegenüber habe Jtalien keinerlei Bedenken gegen die An- ertennung feiner gegenwärtigen Regierung. Die innere Organisation dieses Landes ginge nur Rußland felbst an. Indessen dürfe verlangt werden, daß Rußland fich jeder gegen die innere Ordnung anderer Nationen gerichteten Propaganda enthalte. Die italienische Delegation sei infolgedessen für die Bedingungen, die an die Anerkennung der Sowijetregierung geknüpft würden.

Der belgishe Ministerpräsident Theunis sagte, Belgien stimme der von Lloyd George vorgeschlagenen Refolution zu, wünsche aber, daß die einzelnen e ‘a ar penun m sorgfältig geprüft würden. Belgien sei an der Wiederherstellung Europas ebenso oder noch mebr wie jede andere Nation interessiert. Die Dichtigkeit feiner Be- völkerung sei viermal so groß, wie die Frankreihs. Deshalb müsse Belgien Lebensmittel und andere Waren aus dem Auslande ein- führen. Vor dem Kriege seien 80 Prozent des belgi\chen Handels für England und Mitteleuropa bestimmt gewesen. ZInfolgedessen leide Belgten ganz besonders an der gegenwärtigen Krise. Die finanzielle Lage Belgiens werde sich erst an dem Tage bessern, an dem der Stand der Wechselkur]e in ganz Europa wieder normal geworden set.

Der japanische Delegierte Graf J\ hi i sagte, er nehme davon Abstand, eine Ansicht über die Einberufung einer Wirtschaftskonferenz auszusprechen, an der nur die europäischen Mächte teilnehmen sollen. Indessen werde er später einige Bemerkungen bezüglih der An: erkennung der Sowjetregierung machen.

Der Ministerpräsident Briand erklärte, er wolle im Augen- blick niht auf das eingehen, was von den Vorrednern über die Reparationsfrage gesagt worden sei. Wenn der Sonderaus\huß und die Sachverständigen ihre Berichte fertiggestelt und eine zwedck- mäßige Besprechung möglich gemaht haben würden, würde er die allgemeine Auffassung der französischen Delegation zum

Ausdruck bringen. Jet werde er sch darauf beschränken, die Frage der internationalen MWirtschaftskonferenz zu prüfen, Er stimme grundsäßlih vollkommen dem Modi des

englischen Premierministers ttnter dem Vorbehalte zu, daß die Einzel- heiten einer näheren Prüfung unterzogen werden. In dieser Angelegenheit sei er der Meinung, daß man E von sentimentalen Erwägungen leiten T solle. Die ernsten Interessen der Gegenwart dürften niht einem Vorurteil geopfert werden. Jn dem Augenblick, wo Lloyd George feine Ansichten über diese Frage entwickelt habe, habe er das Gefühl gehabt, daß ein riesiger Stein in seinen Gatten gefallen sei, der aber fein Beet zerstört habe. „Fndem wir die Jnitiative eines so ausgedehnten Unternehmens wie die Wiederherstellung Europas auf uns nehmen,“ fo führte Briand aus, „nehmen wir cine {were Verantwortung auf uns, und erwecken in den Völkern Kenungew, die nicht ohne Gefahr enttäuscht werden dürfen, Wir müssen Erfolg haben und zu diesem Zweck müssen wir lle wünschenswerten Vorsichtsmaßregeln treffen. Deshalb muß die Fühlungnahme mit Rußland von Garantien begleitet sein, die bereits einer meiner Vorredner ge- fordert Im anderen Falle würden wir Gefahr laufen, zum Narren gehalten zu werden.“ Briand erklärte, er müsse MIELEE daß die von Lloyd George DorgeiGlauenen Maßnahmen geeign seien, Frankreih zu befriedigen. Er wünsche ledigli, daß sie heute nahmittag im einzelnen geprüft, bezügli gewisser Punkte vers bessert und nach erfolgter Disfu os ergänzt würden. Unter diesem Vorbehalt stimme die französische Delegation dem Vorschlage des britischen Premierministers zu.

Nah der Rede Briands wurde die Debatte geschlossen. Der Vorschlag Lloyd Georges wurde im Grundsaß an-

alle Dispositionen und alle

geoerwärtig darniederliegt. Wenn die sozialen Verhältnisse in | eutschland zerrüttet werden, so wird es -sih infolge seiner Fähig-

zenommen. Entsprehend den von Briand ausgesprochenen Wünschen wurde die Prüfung der Modalitäten und Gauen auf die Nachmittagsfizung verschoben. | S

britischem Gebiet bis nah Indien mit großem Erfolge ausgebreitet -