1922 / 17 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1922 18:00:01 GMT) scan diff

: Abg. Dr. Her chel (Zentr.): Wer den Städten hltft, bewahrt uns ein hohes, föstlihes Gut. Jn allen Parteien weiß man jeg

___ daß die Finanzlage der nen Städte heute unsicher, undurh- sichtig und uúerfreulih ile Die öffentliche Meinung hat si leider “mit Maeao? der den nur wenig beschäftigt, ebenso- Seni g seinerzeit mit Oberschlesien. Hoffentlih werden wir uicht au hier ein „zu spät“ erlekßen. Jch möchte diesen Augen= ‘bli benugen, um den abgerissenen Gemeinden OÖberschlesiens von dieser Stelle aus einen herzlihen Gruß zuzurufen, damit sie sehen, daß Wir ihrer als treue Volk8genossen Mit vergessen. (Lebhafter Beifall!) Aus drei Gründen muß das Reih den Städten helfen: der Selbstverwaltung, dexr Wiedergutmachung und der Dankbar- cit. Wiecdergutzumachen ift vor allem die Entziehung der Steuer- hoheit. Wir sind uns zwar darüber klar, daß die Steuergeseß- ‘gebung von 1919 eine Staatsnotwendigkeit war. Aber damit ist den Städten niht nur ein großer Teil der finanziellen Selbstver- waltung genommen worden, sondern auch ein Teil der kulturellen Selbstverwaltung. Muß das Reich, das den Städten immer neue Aufgaben zuweijt, und damit neue Lasten auferlegt, den Gemeinden auch A so dürfen die Gemeinden doch nicht allein nah Staats- File rufen, sondern es muß der Gedanke der Selbsthilfe hier ganz esonders betont werden. Wenn der Staat den Geneinden neue Lasten auferlegt, ist er verpflichtet, den Anteil der Gemeinden an den Ueberweisungssteuern zu erhöhen und diesen Anteil beweglich zu gestalten. Die Städte werden nur auf dem Boden privat- axitalistisher Methoden gedeihen können. Von Sozialisierungs- experimenten muß unbedingt abgesehen werden. Ein Zeichen dafür, wie groß die Not in verschiedenen Kreisen des städtischen Mittcls\tandes ist, beweist, daß die Hansbesißerorganisation in Bres- lau ibren alten Vorstand in einer stürmishen Versammlung ab- eseßt, und der neue Vorstand beschlossen hat, dem Staate die Steuern zu verweigern. Dem Willen der Gemeinden zux Selbst- hilfe muß auf seiten des Reiches der Wille zur Tat folgen. Nur dann wird aus dem Zusammenarbeiten etwas Gedeihliches für Städte und Staat, füx Volk und Vaterland herauskommen. (Beifall)

Abg. Berndt (D. Nat.): Wir sind an der Reichs\teuergeseß- gebung, der Ursache der Finanznot der Gemeinden, niht s{chuld. Wir haben im Gegenteil vor den von uns vorausgeschenen Folgen gewarnt. Abex unsere Warnungen sind unbeachtet geblieben, ob- wohl sie von den hervorragendsten Sachverständigen und auch vom Deutschen Städtetag geteilt wurden. Nach 1806 erkannte man, daß zum Wiederaufbau des Staates das Wiederaufblühen des Städte- ivesens notwendig war und organisierte die städtische Selbsiver- waltung. Jeßt ist man den umgekehrten Weg gegangen. Es war ein unverzeihliher Fehler, die finanzielle litt der Städte so stark von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches abhängig zu machen. Schon aus E EE Gründen hätte man gerade umgekehrt verfahren müssen. Man hätte die Selb- ständigkeit der Städte auf finanziellem Gebiete niht einschränken, sondern erweitern müssen. Dann hätten die Städte, wenn es unter dem Drudckte der uns auferlegten Lasten zum Zusammenbruch fommen sollte, das feste Fundament für den Wiederaufbau bilden föônnen. Nahdem man den Gemeinden das Recht der Einkommen- steuerzushläge, also die Einnahmequelle, genommen hatte, hätte man auch ihre Ausgaben beschränken sollen, aber man hat sie weiter mit Armenlasten, Schullasiten und Fürsorgelasten über- bürdet und diese Lasten sogar noch weiter gesteigert. Berlin muß allein 30 Prozent seiner Einkommensteuerüberweisung für Wohnungs- und Siedlungszwecke ausgeben. Das Recht der Be- steuerung des reichssteuersreien Mindesteinkommens ist wieder ge- nommen worden, und zwar zu einer Zeit, als die Gemeinden diese Einnahme bereits ihren Etats zugrunde gelegt hatten. Die Städte haben zwar das „Stenerfindungsreht“, aber sie können die Tarife threr Betrieb8unternehmungen gar nicht mehr weiter steigern. Berlin hatte 1920 ein Defizit von 400 Millionen, 1921 von 250 _ bis 350 Millignen. Eine ganze Reihe von Bauten für Kranken- häuser, Badeanstalten usw. hat stillgelegt werden müssen aus wandt r Selbst die F Llewuiets der Schulen mußten im keßzten . Sommer plôßlich aus Mangel an Mitteln eingestellt werden. _ _Turngeräte können nicht Mee beschafst werden, Was soll da aus . der Ertüchtigung unserer Jugend werden? Viele Städte erhalten thre Budgets nur mit künstlihen Mitteln, um nicht kreditunfähig zu werden. Alle Parteien des Hauses müssen mehr «nteresse für die Lage dex Städte beweisen. Jh bedauere, daß dex Finanzminister heute die Futexrpellation nur in so beshränktem Maße beantwortet hat. Meine Freunde billigen die Abhilfemaßnahmen, die der Fnterpellant vorgeschlagen hat. Außerdem ist es notwendig, daß das Reich sih von sämtlichen Realsteuern fernhält und dieje den Gemeinden vollkommen überläßt. Entschieden müssen wir gegen eine weitere Kontrolle der Gemeindefinanzen durch das Reich protestieren. Auf dem Städtetag ist gesagt: „Rettet thr die Städte, fo rettet ihr das Reich!“ Die Städte sind das Fundament unseres Wiederaufbaues. Ohne Selbswerantwortung keine Selbstverwal- tung! (Beifall rechts.)

Abg, Dr. Scholz (D. Vp): Jm dritien Bande seiner wGrinnerungen“ gebraucht Bismarck an der Stelle, wo er von der Selbstverwaltung der Gemeinden spricht, ein treffendes Wort. Er sagt: Selbstverwaltung lucus a non lucendo. Jm Reichstag und auch in der Reichsregierung macht sich allmählich mehr die Stimmung geltend, daß nicht allein für das Reich gesorgt werden muß, sondern daß man auch die Gemeinden leben lassen muß. Wenn das Reih den Gemeinden Sparsamkeit predigt, so erinnert das an die Predigt des Fuchses an die Enten. Die Reichs- ministerien haben den Gemeinden zugeredet, die Forderungen ihrer Arbeiter nux ja zu bewilligen, damit die Streiks nicht weiter um sih greifen. So vermehrt das Reich die Ausgaben dex Gemeinden!

n den Jndustriebezirken hat die Gewerbesteuar vielfach bis zu 000 % erhöht werden müssen. Eine solhe Belastung kann aber das Gewerbe einfach nicht tragen. Es war eîn Unglück, die gesamte Reichsfinanzgeseßgebung und Reichsfinanzverwaltung zu zentrali- fieren. Wenn wic die Reichseinkommensteuer für 1920 bereits hätten einziehen können, dann wäxe die Finanznot der Gemeinden nicht so groß. (Sehr richtig!) Es ist geboten, wieder die Gemeinden mit derx Steuereinziehung zu betrauen. Der Steueranteil dex Gemeinden muß so bemessen werden, daß die Gemeinden ihre Etats beweglich aan fönnen. Dieser Grundsaß muß in dem ange- kündigten Landesfteuergesey zum Ausdruck kommen. Fs das nicht durchsührbar, muß wenigstens der bisherige prozentuale Steuer- anteil der Gemeinden entsprechend erhöht werden. Jm Fnteresse dex Selbstverwaltung muß den bereits in Erscheinung getretenen Versuchen des Reiches, die Finanznot der Gemeinden zur Ein- rung einer Kontrolle der Gemeindefinanzen dur die Länder zu

nugzen, mit allex Entschiedenheit entgegengetreten werden. Wir haben das -größte nteresse daran, die Grundlage der Selbst Rg 1e e ten zu lassen, deun nur sie exmöglichen eine praktische Gemein|schaft3arbeit.

Der EntwurfeinesGeseßes über die Her- añziehung der Frauen zum A0 BEYe und Geshworenenamt und der Antrag der sozialisti- hen Parteien über die Gleichstellung der rauen in der Justiz wurden debattelos dem Rechts- ausschuß überwiesen.

Nächste Sißung Freitag 2 Uhr, (Fortseßung der Jnter- mnt Viddiigtia Arbeitsnachweisgefeß, Anfragen, kleinere orlagen.

Sehkuß 6X Uhr.

Preußischer Landtag.

86. Sißung vom 19. Januar 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *®),)

Präsident Leinert eröffnet die Sizung nah 83!/, Uhr.

Während der- Weihnachtsferien find die Abgg. Kamp (Westfalen-Nord) und Dinslage (Westfalen-Süd), die dem Zentrum angehörten, am 8. Januar verstorben. Das Haus ehrt ihr Andenken in der üblichen Weise. :

Die Vorlage wegen Abänderung der Anordnung, betreffend die Beschäftigung weiblicher Angestellten in Gast- und Schankwirtschaften, wird ohne Erörterung an den Ausschuß für Handel und Gewerbe zurückveriwiesen.

Zur ersien Beratung steht der Gesezentwurf über die Vereinigung des zu Waldeck-Pyrmont gehörigen Gebietsteils Pyrmont mit dem Freistaate Preußen. Die Vereinigung mit Preußen ist von Pyrmont beantragt worden. Der über die Vereinigung zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont abgeschlossene Staatsvertrag, der die Ein- verleibung von Pyrmont in den Kreis Hameln in der Provinz Hannover vorfieht, liegt zur Genehmigung dem Landtage vor.

In der längeren Aussprache, an der sich der Abg. Müller-Hameln (Soz.), ein Vertreter des Zentrums, die Abgg. von Campe (D. Vp.), Voß (Dnat.), Kaß (Komm.) und Leid (U. Soz.) beteiligen, wird hauptsählih die Frage erörtert, ob Pyrmont besser mit Hannover oder mit Westfalen u vereinigen wäre, Der Vertreter des Zentrums hält

en Anschluß an Paderborn für das Gegebene, während Abg.

von Campe für Hameln eintritt, Der Ausführung, daß der Antrag Pyrmonts im Sinne einer von Preußen gemachten moralischen Eroberung aufzufassen sei, stellt der Abg. Katz den bestimmtesten Widerspruch entgegen. Schließlich wird die Vor- lage dem Verfassungsausshuß Überwiesen, nachdem sich auch der Vertreter der Staatsregierung dafür ausgesprochen hat.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über das Wahlprüfungs gericht.

Die Sozialdemoîraten beantragen, das Wahl- prüfungsgericht niht aus sieben, sondern aus aht Mitgliedern des Landtages neben sieben Mitgliedern des Oberverwaltungs- gerichts bestehen zu lassen.

Der Antrag wird angenommen.

8 9 sieht unter anderem vor, daß über dic Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen das Gericht nah freiem Ermessen heschließen foll.

Abg. Ka (Komm.): Diese Bestimmung ist pure Klassenjustîz gegen die Arbeiter. Wir haben Mißtrauen gegen die Justiz über- haupt, dann aber besonders gegen einen aus bürgerlichen Abgeordneten bestehenden Gerichtshof.

S 9 wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Der Geseßentwurf wird sodann auch in dritter Lesung etledigt und gegen die Stimmen der Kommunisten endgültig angenommen.

Das Haus tritt sodann dem vom Verfassungsaus\chuß vorgelegten Antrag bei, wonach die durch das Staats- ministerium erfolgte Verkündung des Gewerbe- und Han- delslehrerdiensteinkommengesezes vom 10. Juni 1921 mi der Maßgabe, daß bestimmte Vorschriften bis auf weiteres niht ausgeführt werden dürfen, als nicht zulässig be- zeichnet wird.

Die Beratung des Geseßentwurfs über Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen wird von der Tagesorönung abgéseßt.

Darauf tritt das Haus in die erste Beratung des Ent- wurfs eines neuen Hebammengeseßes ein.

Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer: Der Jhnen beute unterbreitete Entwurf, dessen Verabschiedung nicht in zu fern liegender Zeit hoffentliß ermöglicht wird, soll in gleicher Weise Frauen und Kindern ausreihenden Schuß und Hilte bieten, wie auch den Hebammen den ausreihenden wirtshaftlihen Unterhalt s{afffen. Der Entwurf sieht vor, daß die Kreise in Bezirke eingeteilt und für diese nur so viel Hebammen zugelassen werden, als zur Versorgung der Frauen in dem betreffenden Bezirk erforder- lich find. Die überwiégende Mehrheit der Hebammen wird auch ferner zu den freien Gewerbetreibenden gehören. Die Neu« regelung des Hebammenwesens macht neben einer wesentlichen Erhöhung der Hebammengebühren cine Ausgabe von 19 Millionen aus öôffentlihen Mitteln erforderli®), von der mehr als die Hâlfte aus Mitteln des Staates gedeckt werden muß. Die Regierung ist zu einer Nachprüfung des Entwurfs im Ausschuß bereit und hofft, daß ein Gesey zustande kommt, das die gründliche Ausbildung der Hebammen ermöglicht und die durch den Krieg und seine Nach- wirkungen sehr ges{hädigte Volksgesundheit wieder bessern kaun. (Beifall)

Abg. Frau Ege (Soz) fpriGt fi gegen den vorliegenden Gesetzentwurf aus, der von der früheren Regierungsvorlage, die in der Ausshußberatung in zweiter Lesung einstimmig zur Annahme gelangte, gar nichts enthalte. Der Minister Stegerwald habe fein Versprechen, die Vorlage mit geringen Aenderungen dem Landtage wieder vorzulegen, nicht gehalten. Der fozialdemokratishe Antrag, dex im wesentlichen dem früheren Note ungen t entspreche, fei leider noch immer nicht aus der Aus\{ußbera ung zurück- gekommen. Der neue Gesezentwurf hat fo große Verschlehterungen, daß wir ihn unmöglih den Müttern und Vätern des Landes empfehlen können. In Allenstein sind 25%, in Berlin 189% der niederlommenden Mütter ohne jegliße Hebammenbilfe! Wir halten ein Reichshebammengesey für das allerrihtigste. Die wichtigsten Forderungen der Hebammen, vor allem die der Alters- versorgung, sind in dem neuen Entwurf gar nit berücksichtigt. Fn der Gebührenordnung herrs{cht Willkür. Die Hebammen müßten eîne ce und längere Ausbildung erhalten. Vor allem sollen sie An- gestellte des Staates sein. Wir Sozialdemokraten werden alles daran jeßen, die Hehammenreform durchGzubringen. Wenn wir das Befte für die Hebammen und die Mütter im Auge behalten, dann darf diefer Geseßentwurf unter feinen Umstünden verabschiedet werden, Ich seße das beste Vertrauen in den Wohlfahrtsminisier und boffe, daß er mit uns recht bald eine Hebammenreform anstreben wird. Wir beantragen, den Entwurf dem BevölkerungspolitisGßen Aus hut y R der die notwendigen Aenderungen treffen wird.

cifall,

Auf Antrag des Abg. Dr. Weyl (U. Soz.) wird hierauf Vertagung beschlossen.

Nächste Sißung Freitag, 12 Uhr: Weiterberatung dieses Gefezentwwurfs, kleine Vorlagen, Aufwandsentshädigung für den Staatsrat, Staatsschuldenverwaltungsgeset.

Schluß gegen 6 Uhr.

*) Mit Ausnahme der dur errdruck bervorachob Ned der Herren Minister, die im Hc E R O

Parlamentarische Nachrichten.

Im Reichsta 8ausschuß für Volkswirtschaft wurde, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs- verkeger“ berichtet, der Geseßentwurf über den Berkedr mit ausländishen Zahlungsmitteln beraten. Abg.

Dau (D. Vp.) Biekt eine geseßliße Negeïlung für nokwendi aber das legitime Geschäft nicht stören dürfe. Der Redner. fat wie es mit der Wirkung des Geseßes im beseßten Gebiet und {! Oberschlesien steße. Für die Naweiuas des Geseßzes in diesen Gebieten müßten befondere Garantien geschaffen werden, wenn das Gese nit ein Lo haben solle. Redner bemängelte die im Gesetz. entwurf enthaltene Bestimmung des Begriffs der ausländis¿n Zahlungsmittel. Dieser Begriff fei im Rahmen unserer ganzen Lage zu klären. Die Spekulation in fremden Valuten fönne auch ohne diese verfrühte Festlegung getroffen werden. Abg. D, Dernburg(Dem.) wies darauf hin, daß der Dollar der feste Pegel sei und nur eine Spekulation in Mark stattfinde. Kautmännisge Zahlungen dürften niht unter das Geseg fallen; auch fänden diese obnehin dur Banken statt, wie es im Geseg gefordert werde, Das Gesetz stelle eine unerträglihe wirtshaftlihe Belastung des Bank, geschäfts dar. Das Gefeß sei ein Schlag ins Wasser, es sei fraglig ob die Leute in der Grenadierstraße gefaßt würden ; andererseits würde der Ausländer, der in fremder Valuta bezahlt, und ej Teil des legitimen erwünshten Außenhandels mit Patenten literarischen und künstlerishen Erzeugnissen 2c. getroffen, Di: Verengung der Mark, die das Gese bedinge, sei ein Fehle; Der Staatssekretär Dr. Hirsch teilte die Bedenken hinsichtlig der Wirksamkeit des Gesetzes in den beseßten Gebieten nit, Na den im Juli darüber gepflogenen Erörterungen seien seitdem wesentliche Verleßungen des Geseges în den Nheinlanden nicht he, kannt geworden. RechtliGe und tatjählihe Gründe sprächen also nigt gegen die wirksame Jukraftseßung des Gesezes. Man bezwede, auf dem vorgeschlagenen Wege die Sabotage der deuishen Währung im Binnenlande durch die sogenannten „s{chwachen Hände“, die Außenseiter des Wirtschaftélebens, einzuschränken. Die Regierung sei ih dessen be. wußt, daß mit der gegenwärtigen Vorlage allein die deutsche Valuta nit gehalten werden könne. Die Wiettung könne nur liegen in der Stabilisierung der Mark durch Ausgleich der Zahlungébilan; und des inneren Etats. Weun dies nicht geschehe, so werde ih die Wirtschaft aus si selbst heraus helfen. Der Staatssekretär erinnerte daran, daß die Sache niht von heute und gestern sei. Sie sei z B, hervorgetreten im Frühjahr 1921 vor Schließung des Los im Westen, als die Mark fich ebenfalls in katastrophalem Sturze befand, Damals habe man den Vorgang der Zahlung von Auslands währung im Binnenlande als Sabotage der Mark in Inlande bezeichnet. Es bestände, falls sich die Repara tionslast mindere, wenigstens eine gewisse Hoffnung, zu eine relativen Nuhe în den Schwankungen der Währung z gelangen. Der Staatssekretär verwies auf die bedenkliche Lage, die fich darin ausdrücke, daß allmählih die Markwährung durch eine Milh-, al, Kartoffelwährung bei Past: verträgen, Hypotheken und selbst bei Abgaben an Parteikassen abgelsst werde. Die gummiartige Dehnbarkeit der Valuta drohe gefährlidh zu werden, Sei schon die Berechnung in Auslandäwährung in Binnenlande bedenklih, aber vielfah {wer bermeidlih, so fei die Ausbreitung der PoNUmg in auéländischer Valuta aur die Dauer verderblih. Die Ausbreitung der Zablung in Auslandswährung führe zum Ruin der nationalen Währung, Das Gesetz solle dagegen neben anderen Maßnahmen eine gewisse Sicherung der nationalen Währung erstreben. Gewiß fei es leider niht zu umgehen, daß bei den gewaltigen Schwankungen der Valuta für die Zölle der Stand der Valuta als Nechnungseinheit verwentet wird. Es werde jedo nicht in Gol, sondern in Papiermark gezahlt. Geradezu bedrohlih aber sei es, di: ausländische Valuta als Zahlungseinheit des Binnenlandes einzu führen und hiermit im Zusammenhang in überflüssigem ada fremd: Zablungsmittel hereinzunehmen, Das komme \{ließlich auf Hergabe deutscher Realwerte für fremde Zahlungsmittel hinaus. Zweck de Negelung - fei es, allzu krassen Auswüchsen zu begegnen und de inländischen Währung als Zahlungseinheit eine gewisse Stüge zu geben. Bei der Einzelberatung erklärte der Staatssekretär gegen: über auftauchenden Bedenken, daß durch das Geseg der Verkehr mit ausländischen Zahlüungsmitteln tatsächlich eingeldränft werden würde. Die von vershiedenen Abgeordneten bemingelte Mehrbelastung der Banken müßte, soweit fie eintrete, t Kauf genommen werden, wenn die erzielte Wirkuug auf die Besserung der Baluta erreicht würde. Der Berichterstatter S ch l a ck wis datuf bin, daß durch das Geseh der legitime Handel nit getroffen wétde, Der Aus3#\chuß stimmte im wesentlichen den Beichlüssen de un Lesung des Gesegentwurfs zu. Zu § 1 wurde gemäß einem Uhu Helfferich (D. Nat.) beschlossen, daß Geschäfte über autländik Zahlungsmittel nit nur mit oder durG Vermittlung der Reidbhnt oder durch die im Geseg gegen die Kapitalflucht näher bezeichneten, ju Eon Betrieb von Depot- und Depositengescäften rechtigten Banken und Bankiers und die sons auztdrüdcklih 6 geführten Händler, fondern auß durch diejenigen abgeslost werden dürfen, denen die im § 3 vorgesehene Bescheinigung du die zuständige Handelskammer erteilt ist. Zu & 2 wurde beschlos, daß cine Vergewisserung über die Person des Antragstellers du die im §1 bezeihneten Banken und Bankiers bei Abschluß b Verkaufsgeshäften über ausländische Zahlungsmittel erforderli ist. Im Negierungsentwurf war nur allgemein von Geschäften üt ausländische Zahlungsmittel die Rede. Des weiteren \timmite dt Aus\chuß einem Antrag zu, wonach als Geschäft über ausländildt Zahlungsmittel es nicht gilt, wenn ausländische Zahlungsmittel 31 um Zug gegeneinander umgetausht werden. Jn einem Zusaß wid bemerkt, daß die in § 2 definierte Verpflichtung der Banken entfäll, wenn es fih um einen Ausländer handelt, für den nach den Vor! schriften der Reichsabgabenordnung vom 30. Dezember 1919 die Zu ständigkeit eines Finanzamts nit gegeben ist. Entspredend der Annahme dieses Antrages des Abg, Dau (D. Volksp.) wurde aub zu § 3 festgeseßt, daß AuskandsdeutsGe jenen In ländern gleich zu achten sind, denen diese Bescheinigung ertellt ist. Gemäß einem Antrag Dernburg (Dem.) wurde beschlossen daß bis zum 30. April 1922 die Bestimmungen der 88 1 und 2 al im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragene Personen und feexgonenvereinigun en feine Anwendung finden und daß vom !. 922 ab die bezeichneten Personen und Personenvereinigungen dieset Bestimmungen unterliegen, soweit nit die zuständige Handelsfammntr ihnen bescheinigt, daß ihr Gewerbebetrieb Geschäfte über ausländilhe Zahlungsmittel regeltnäßig mit sich bringt. Einem weiteren Mind des Abg. Dernburg gemäß wurde zu § 6 beschlossen, daß die Sri bestimmungen dann eintreten, wenn die Zuwiderhandlung vorsäßli oder fahrlässig geshieht, während im Negierungsentwurf nur allgem von Zuwiderhandlungen dic Nede war. Nach den Beschlüssen d Ausschusses soll das Gesez am 1. Avril 1922 in Kraft treten. Die zweite Lesung fand na diefer Feststellung ihren Abschluß,

Der Retch8tag3aus\{chuß für dasBranntwein monopol beschloß angesichts einer Reihe s{chwieriger, noh i Îlärender Fragen, vor Eintritt in dke Einzelberatung die BVorkbere dieser Matkerien einem UnteraussMuß zu übertragen. Es handelt be) u M Fragen der Zusammensezung und des Einflusses des Veit

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ielt Der Aeltestenrat des preußisGen Landtags hi am Donnerstag vor Beginn der Vollfigung, eine Besprechung 10 die Geschäftslage ab. Zunächst soll eine Neihe kleinerer Gegenlien darunter der Gesezentwurf über das Wahlprüfungsgeriht un Uu Abänderung der Anordnung über die Beschäftigung wei lige d estellten in Gast- und Schankwirtsaften, erledigt werden. Cd jollen ferner die ersten Beratungen über die Geseßentwürfe, betre ile ie Guundsteuer und das Hebammenwesen, Mit den kleinen 0 ständen hoffe man am Freitag zu Ende zu kommen. Für Son sollen Strafverfolgungen, besonders die Fälle Eberlein, Sie und Scholem, beraten werden, ferner die Abänderung des witd, gesetzes, dur die die geseßliche Grundlage dafür gel renitenten Abgeordneten die Diäten in besonderen Fällen z Ge jür Montag steht die Besprehung von Fragen der beseglen, ür N Befprechung der Notlage der Gemeinden 4 gibt. Am Mittwoch wird der Finanzminister den neuen ringen.

Hieran {ließt \sich eine allgemeine politisde A Danach foll eine Besprene der nend Grundsteuer erfo

u}

Dem Reichstag sind der Entwurf eines Gesetzes eireffend ben Kassenbestand der Neichsbank, pes Entwurf eines Geseges über die Errichtung ciner Reihsausführungsbehörde für Unfallversicherung, der Entwurf eines Geseßes über den Ersaß der dur den Krieg verursahten Personenschäden (Personen- hädengeseßz) und der Entwurf eines Geseßes ¿ur Abänderung des Gesezes, betreffend die Ye- steuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten, vom 31. Mai 1881 nebst den amtlichen Begründungen zur

Beschlußfassung zugegangen.

A W002 D H

Dem preußischen Landtage ist haushaltsplan für das gegangen. ÿ

Dana find für das NeGnungsjahr 1922 die Einnak auf 29131 289882 M die Ausgaben îm Dien An 18 817 606 991 #, im Extraordinarium auf 10313 682931 A, zusammen mithin ebenfalls auf 29131 289 882 M veransch{lagt. Einnabme und Ausgabe balten sich also ohne Anleihe das Glei- ewidt. Gegenüber den Abilußzahlen des Staats8haushaltsplans für 1921 ergibt sich nach Ausscheidung der größeren durhlaufenden Posten von 5976 Millionen Mark flir 1921 und von !4 812 Millionen Mark für 1922 eine Steigerung um 3519 Millionen Mark und geaenüber den Abslußzahlen des leßten Friedenshaushalts für 1914 nah Ausfceiduna der Einnahmen der inzwischen auf das Reich über- gegangenen Eisenbahnen von 2691 Millionen Mark und der dur(- laufenden Posten von 237 Millionen Mark eine Steigerung um 12402 Millionen Mark. Das Arwachsen der Abs{lußzahlen ift gegenwärtig în der Hauptsache nidts weiter als eine Folge der Entwertung der deutschen Mark. Erwägt man, daß die Absc{lus- zahlen des Haushalts für 1922 sich auf das Siebeneinhalbfache des legten Friedenshaushalts bekaufen, während gegenwärtig der Wert der Mark im Inlandsverkehr auf etwa den 15. Teil des damaligen Standes gesunken ist, so eraibt \iG, daß die Haushalts: ansäge der Geldentwertung erst zur Hälfte gefolgt find. Bei ten Ausgaben bedeutet dies, daß hier Einschränkungen in weitestem Ums- fange gegenüber dem Friedensbedarf stattgefunden haben. Neu ein- gestellt find bei der allgemeinen Finanzverwaltung: a) eine Ein- nabme von 948 000 000 6 aus der Steuer vom Grundvermögen ; der entsprehende Entwurf ist dem Landtag jetzt vorgelegt worden ; b) eine Einnahme von 140 000 000 # aus der Bbgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.

jeßt der Staats- Néthnutg fabr 1922 zus

Nr. 2 der „VeröffentliBungen des NeiGsgefund- heitsamts“ vom 11. Fanuar 1922 bat folgenden Sni Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. —- Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. „Gefeßgebung usw. (Deutsches Reich) Fieberthermometer. Krankheitserreger. Schlachthöfe. —- (Sacsen.) Entschädigung für Viehverluste, (Württemberg.) Beförderung von Leichen. (Thüringen. ) Beaufsichtigung von Geflügelausstellurgen. ( Schweden.) Begrenzung der Arbeitszeit, Tierseuhen im Deutschen Reich, l. Dezember 1921. Im Auslande. Zeitweilige Maßregeln egen LTierseucen. (Sacsen, Sck&weiz) Wochentabelle über die eburtss und Sterblichkeitäverhältnisse in den 49 deutschen Orten mit 100000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslands. Erkrankungen an übertragbaren Krantheiten in deutsGen und außerdeutsden Ländern. Mitterung.

Verkehrswesen.

, Frefïmarken în Nollenform. Aus VerbrauKerkreisen vird gegenwärtig darüber geklagt, daß feit der leßten Gebühren- „höhung Marken böherer Werte in Nollenform {wer zu erbalten \ien. Diefer tatsächlich bestehende und von der Postverwaltung leb- it bedauerte Mangel is darauf zurückzuführen, daß die in Aussicht (ummen gewesenen Postgebübrensäte kurz vor der Einbringung der Vesvorlage an den Reichstag erhöht werden mußten und dadur

d für die Herstellung der neuen Markenwerte bereits

aloffenen Vorbereitungen unwirksam wurden. Die nah Annabme des Postgebührengeseßes zur Verfügung stehende dit reite aber zur Fertigstellung der erforderliden be- teutenden Mengen von Wertzeichen bei weitem uicht aus, wiewohl die Reichsdruckerei andauernd mit allen Mittein bemüht war und ist, die gangbarsten Rollenmarken in den nötigen Mengen fo {nell als mögli zu liefern. Gegenwärtig ist die Lage folgende: Rollenmarken ju l 2 und 3 4 kommen in diesen Tagen zum Versand. Die sett esonders viel verlangten Wertzeichen zu 75 vnd 125 § werden als ermaniamarken nagedruckt und in einiaen Wochen wieder geliefert erden, Die 50 §Marke wird demnächst die zu 4 M in etwa drei Voten er\ceinen, Sobald als irgend mögli, sollen aub noch böbere Verte in Nollenform hergestellt werden. An niederen Werten sind noch Bestäade zu 10, 15, 29, 30, 40 und 60 S vorhanten.

R Bp. v

Laut amtlicher Mitteilung wird im E isenbabunexpreßgut- berkehr vom 1. Februar ab der biéberige Kilometertarif durch tinen Staffeltarif e der durch einen 60 prozentigen Zuschlag zum weiligen Eilgutstarif aebildet wird. Die Mindestfraht beträgt 12 A, das Mindestgewicht für Frachtberechnung 10 ke, die Mindest- entfernung 10 km. Die Beträge werden auf volle Mark autgerundet. u die Fraht für besdleunigtes Eilgut wird vom 1. Fébruar ab nit mebr durch Verdovpelung des Gewichts, fondern nach dem cin: (en abgerundeten Gewidt für gewöhnlices Eilgut unter Zuschlag bon 60 vH berechnet. Mindestfraht 20 #, Mindestgewicht 20 ke. i Damit sind die Tarife für Exvreßgut und be\{leunigtes Eilgut mit Nücksicht auf die Gleichartigkeit der Beförderung gleichgestellt mit Ausnahme dex geringen Unter)chiede im Mindestgewicht.

Statistik und Volkswirtfchaft.

Eingetragene Erwerbs8- und Wirtschaftsgenosfsen- haften in Deutschland im Jahre1921. j Die Statistische Abteilung der Preußischen Zentralgenofsen- aftätasse veröffentliht in der „Statistischen Korrespondenz“ ver eihende Uebersichten über die vorläufigen Ergebnisse der deutschen supienensaftsstatistik für 1921 und das Vorjahr. Diefe berü: cbtigen nit mehr die Genossenschaften, die in den im Friedens- 4 rag von Versailles abgetretenen Gebietsteilen ihren Siß haben; B80 1. Januar 1919 bestanden dort 2099 preußische (36 ostpreußif@e, \ „welipreußzische, 1133 posensde, 22 {lesische und 328 rheinländifche) a 924 efsaß-lothringishe, zusammen 3023 Genossenschaften, und 4 î neueren Feststellungen find zu diesen 3023 Genossen- a ten aus Gebietsteilen, die im Friedensvertrage abgetreten oder, wWbit das Saargebiet, unter fremde Verwaltung aekommen sind, Â ia 326 Geno enschaften getreten, die nachträglich vom Stande \hleär Januar 19 in Abzug gebracht sind: 245 preußische (148 siche). 4volsteinische, 35 oftpreußisdbe, 43 westpreukishe und 19 sle. er Saale 81 bayerische (pfälzishe) Genossensatten. Die Zahl genossen geviet8genossenschaften, die in den Uebei sichten der Zentral- nosse i nshattsfas}se über die vorläufigen Ergebnisse der deutschen Ge: nidaftsstatistik nicht enthalten find, ist auf 409 angewachsen : gebieta, Andisde und 31 pfälzishe; die Bemühungen, die Gaar- erfasse; (os enschaften für die deutsde Genossenschaftsstatistik mitzu- t, sino eingeleitet, aber noch nit zum Abschluß gelangt. Déuf Haerdalb er im Friedenspertraze festgesezten Grenzen des genossenss Reichs bestanden am 1. Januar 1921 ohne die Zentral. fngetea haften 44 307 (zur gleidhen Zeit des Vorjahres 40 298) dene Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-

\chaften, und zwar 21222 (20783) mit unbeschGränkte

Haftpflicht, 129(136) mit unbeschränkter Nachshuß pflicht und 22956 (19380) mit beschränkterHaftpflih

Von diefen Genossenschaften haben ihren Ei in Preußen 10085 (9782) mit unbesdrönfter Haftvflicßt, 107 (111) mit unbes{ränkfter Nah!hußpfliht und 14733 (12399) mit beschränkter Ha1tpflicht, zu- sammen 24925 (22292) Genossenschaften, davon 4042 (3647) in der Propinz Schlesien, 3570 (3192) in ter Rheinprovinz, 2622 (2552) in der Provinz Hannover, 2762 (2249) in der Provinz Brandenburg (ohne Berlin), 2260 (2018) in Westfalen, 2228 (2057 in der Provinz Sälen, 2221 (2059) in Pommern, 1968 (1765) in Hessen-Nassau, 1317 (1205) in Schleswig-Holstein, 944 (855) in Ostpreußen, 299 (365) im Stadtkreise Berlin, 297 (237) im Ver- waltungsbezirk Wesipreußen-Posen und 95 (91) in den Hobenzollern- fen Landen. In Bayern bestehen 7697 (7101) Genossenicaften, in Württemberg 2550 (2423), in Baden 2314 (2158), im reistgat Sachsen 1623 (1487), im Lande Thürin gen 1316

1240), in Hes fen 1229 (1124), in Mecklenburg-Schwerin

767 (708), in Dldenburg 604 (558), in Braunfchweig519 (499), in Ham burg 219 (198), în Anhalt 150 (133), in Mecklenburg-Strelig 106 (102) usw, - Im Jahre 1 920 wurden im Deutschen Nei chGe 5000 (im Vorjahre 5323) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften neu eingetragen und 994 (711) aufgelöst. Die reine Zu nahme beläuft sich somit für das Jahr 1920 zuzügli von drei Genossen- schaften durch Sißverlegung aus abgetretenen Gebietäteilen auf 4009 Genosfenschaften (für das Vorjahr auf 4612). Im einzelnen haben fich von 1920 auf 1921 die Genossenschaften mit Unx beschränkter Haftpflicht um 440 und die mit bei{ränkter Haftyflicht um 3576 vermehrt, die mit unbeschränkter Nahschußpfliht dagegen um 7 vermindert. Ueberblickt man die CEutwicklung bis zum Jahre 1903 zurüd, so betrug die zahlenmäßige jährliche Zunahme der Er- werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften überhaupt 1903 1373 (oder 6,02 vH des Bestandes am Jahresanfang), 1904 1431 (6,47 vHD), 1905 1087 (4,61 v9), 1906 1067 (4,38 vH), 1907 1150 (4, vH), 1908 1278 (4,76 v9), 1909 1296 (4 61 vS), 1910 1052 (3,57 vH), 1911 1274 (4,18 vH), 1912 1567 (4,98 vH), 1913 1276 (3,83 pH), 1914 922 (2,67 vD), 1915 270 (07s vH), 1916 819 (2,99 vH), 1917 729 (1,09 vH), 1918 1774 (4.16 vH), 1919 4612 (12,80 vH) und 1920 4009 (9,96 vH). Auf die Länder verteilte sich die Zunahme im Jahre 1920, wie folgt: Preußen 2633, Bayern 596, Sachsen 136, Württemberg 127, Baden 156, Hessen 105, übrige Länder 256.

Einen interessanten Einblick gewährt die Statistik in die Ver- teilung der Genossenihaften nah demGegenstande des Unter- nehmens. Danah waren am 1. Januar 1920 und 1921 im Deutschen Reiche ohne die Zentra!lgenossenshaften vorhanden bezw. an der sich aus den Zahlen der eueintiogungen und Auflö)ungen ergebenden Zunahme (— Abnahme) in den Jahren 1919 und 1920

beteiligt: Bestand Zunahme am 1. Januar (— Abnahme) 1920 1921 1919 1920 *) Kreditgenossenshaften , . . . « 19115 19983 976 665 darunter Darlehn8kassenvereine . 17189 18052 826 856 Robstoffgenossensh., gewerbliche, . 1679 2045 453 3864 L landwirtshaftl. 3234 3669 464 435 Wareneinkaufsvèreine .. . . . 1027 1305 425 270 Werkgenossenschaften, gewerblitle . 302 35 83 42 darunter Elektrizttätsgenossenichaften 23 2 & 4 Een Metan, landwirth. . 3285 3955 940 669 darunter Clektrizitätégenossenschaflen 3059 885. 601 Genossenschaften zur Be\chaffung von Maschinen und Geräten . , C 17 4 Magazingenossenshaften, gewerblicbe : 140 4 12 ë landwirt. 386 599 84 176 Nobstoff« u. Magazingenossenschaft., aewerblidche L C 392 95 . Rohstoff- u. Magazingenossenschaft., landwirtschattlice : 46S 1288 120 p landwirt\ch. 3 751 —17 darunter Meîereigenossenschaften 3176 —29 « DIENNETeEN a 112— 3 « Winzervereine 198 =— 2 e Genoffensch{. f. d. Vertrieb v. Feld» u. Gartenfrübten 243. 247 9 Schlacht-, Kiserei- und …___ Forft-renossenscaften . 19 I T 14. Zu@tvieh- und Weidegenossenschaft. 6288 733 7 15, Kontumvereine « 2219 2438 132 923 16, Wohnungs- u. Baugenossenschaften, 2126 2546 741 420

eigentliche 17. Wohnungs- u. Baugenossenschaften, Vereinshäuser 14 5. 10

18. sonstige Genossenshafien ..,,. 472 656 124 184

Genossenschaften überhaupt 40298 44307 4612 4006,

Bei weitem am zahlreihsten sind die Kreditgenosfsen- fchaften, deren am 1. Januar 1221 19983 bestanden, während Anfang 1920 19 115, 1910 im damaligen Gebiet des Deutschen Reichs 17 462 vorhanden waren. Darauf folgen in weitem Abstand bie Robstoffgenotsenshaften, am 1. Januar 1921 5714 gegen 4913 am 1. Januar 1920, neben denen noch 433 gegen 370 „Mohstoff- und Magazingenossenschasten* vorhanden waren, die Produktivgenoisenschaften, am 1. Januar 1921 5039 gegen 4884 zur gleichen Zeit des Vorjahres, und die Werkge- nossenschaiten, 4300 gegen 3587. Während bei den Kredit- genossensckaften eine UntersGeidung der landwütichaftlicen und der gewe1blihen nit vr1gencmmen worden, ist bei den meisten der übrigen aufge'ührten Genossenscha} i8grnvpen diese Trennung durGzeführt. Dabei fällt die große Zahl der landwiuishaftlihen Unternehmungen gegenüber den gewerbliden auf. Allerding® muß in Betracht gezogen werden, baß obige Uebeisiht Fein vollsjuud'acs Bild von der Ver- breitung der einzelnen Genofssensd afts, uppen gibt, da sie keine Aus- kuntt über die Vitgliederzahlen gewährt. Dur deren Mitteilung würde die Bedeutung mander Genosscufd aft#gruppen, wie z. B, die der Konsumvereine, erst richtig erfaßt werden Lônnen, Wünienswert wäre auch ein Aufschluß über die Höhe des investierten Kapitals Von den Kreditgenosserschaften waren Anfang 1921 16 645 (Anfang 1920 16 285) folie mit unbeschränkter Haitpflicht, 33 (36) solche mit unbeschränkter Nafchußpfliht und 3305 (2794) folche mit beschränkter Haftpflicht, insbesondere unter den Darlehns kassenvereinen befanden sich 16 036 (15 578) Genossenschaften mit unbe- {ränkter )) mit bes 15 (16) mit unbeschränkter Naßs{hußpfliht und

ch a

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O09 N Df g

2001 (1595) mit beshränkter Haftpflicht. Außer den Kredit enossen: schaften find noch_ die landwirtschaftlicen Produktiv, fen ossenshaften, namentlich die Meiereigenossenshaften und ie Winzervereine unter ihnen, ganz überwiegend Genossenschaften mit unbescchränktter Haftpflicht, und au die landwiut saft: lichen Robstoffgenossenshaiten sowie die landwiutschaftlihen Werk. genossenschaften haben noch gu einem erheblichen Teile - diefe Hasts pflichtart gewählt, von den ersteren tnehr als ein Drittel und von den legteren nit ganz ein Sestel. Bej allen übrigen Genossenschafts»

gruppen herrscht die beschränkte Haftvfliht bei weitem vor. Aut eine Anregung aus Genossenjchastskreisen werden in dex

*) In der befonderen Uebersi@t der amtlidhen VeröffentliGung über die Neugründungen und Aujlötungen von Genossen\haften, aus der die oben angegebene Zus bezw. Abnahme errechnet ist, sind einige Genossenschaften nit genau denselben Gruppen zugerechnet, wie in der BVestandéübersicht jener Veröffentlichung, der die Angaben in den beiden ersten Bre obiger Tabelie entnommen sind; darauf beruht die rechneritde Unstimmigfkeit in den einzelnen e der vorlegzten Zahlen)palte haben au für das Jahr 1919 die

enossenshaften in den Gebietsteilen, die im Friedensvertrag von Ss abgetreten worden sind, keine Berücksißtigung mebr 0e en,

ruppen. }

StatistisGen Abteilun t au Monatsna@weise über

der PreußtsGen Zentra!genciienichastekasse ie Genossenschaftsvewegung im

eutschen Reiche aufgestellt. Diese Monatsnabweise beruhen nicht

auf dem amtlichen Zäbltnaterial, da dieses bestiummun vierteljährlih bei der Freuhiien Zentralgenossensckaits Veröffentlichungen

aus den

sle werden ledigli Doutièhen

istergerihte im ein fönnen auf absolute fie im lihungen am legten

„Reichsanzeiger“ enauigkeit feinen Anspru machen, weil Interesse einer alsbaldigen Bekanntgabe mit den Veröffent- Monatótage abscliezen, während die Neu-

sgemäß nur ase einläutt; der Ne-

zusammengetragen

eintragungen oder S E von Genossenschaften aus den leßten

Monatstagen teilweise er

werden. \GließlichNovember l

1410 Auflöfungen von Genossenscha|ten vorgekornmen.

im nachfolgenden Monat veröffentlicht ach den MonatsnaËjiveisen für Januar

21 find 4473 Neueintragungen und Demgemäß

bis eins

ras si der Genossenshaftsstand im Deutschen Reihe unter Be- a

tung des Vorkbergesagten am 1.

47370 cingetragene Mg nosieni@ ahl find jedoch in AbreGnung zu

aften, die durch die Teilung Obers

Dezem

mber aften. ringen

1921 auf Von dieser die Genossen: Hlesiens verloren gehen.

Die obers{lesishen Landesteile, die abgetrennt werden, stehen noch

nit genau fest; nach

vorläufigen Ermittelungen kommen 234 Ge-

nossenschaften in Frage. Von den vom 1. Januar bis zum 30. No- vember 1921 neu eingetragenen und aufgelösten Genossenschaften

entfallen auf

Feusen Ns ü Ï 3024 et » o 4 Go aa 463 Sale. « «» S 137 Württemberg C A 169 Baden e o 26 Hessen P 67 andere Länder , . A 372

Nach dem Gegenstande

teilten fich die Neueintragungen und Auflösungen bis Ende

schaften in den Monaten Fanuar

wie folgt:

Nenuein- tragungen lösungen

—_-- .

Kreditgenossenshaften . . ¿ 551 darunter Darlehnskassenvereine . 491 Nohbstoffgenossenshaften, gewerbl. 291 , landw. . Warcneinkaufêvereine Werkgenossenschaften, gewerbl. . darunter Clektrizitätsgenofsens{h. . Werkgenossenschaften, landw. . . darunter Elektrizitätsgenossens{. .

. Gen. z, Beichaffung v. Masch. usw.

i, Magazingenossenschaften, gewerbl.

: , Und...

, Rohstoff: u. Magazingen., gewerb[. 11. é L u , landw.

2. Produktivgenossenschaften, gewerb.

D é , landw.

darunter Meiereigenossenshatten

14. Zucßtvieh- u. Weidegenossensh. . 15. Konsumvereine , 16. Wohnungs- u. Baugen., eigentliGe 17. x « y rVereinshäuser 18, sonstige Genossenschaften . . . Summe. .

Zum Sch{luß behandelt

S5 fa g D

ck

Neuein- tragungen löfungen

4 473

die amtliche Veröffentli®kung die

Autf-

901 156 86 24 42 29 172

Zunahme

2123 307 ol 145 199 38 200.

des Unternehmens ver- von Genofsen-

November 1921

Aufs

135 84 TOS 55 156 21 1 180

143

Zunahme]

416 407 138 307 28 31 2

1170

A BCR Pt geaen aen und ihre Bewegung.

3 Hana bestanden am

Sanuar 1921 mit dem Si Reichsgebiete deren 143 (gegen 130 zu Anfang 19

20)

im beutigen und zwar

99 (94) Zentralfreditaenossenschaften, 29 (26) Hauptgenossenschasten für gewerbliche Nohstoffvereine und 31 (28) für landwirtschaftliche Nohstoffvereine sowie 28 (22) Hauptgenossenshaften für den Abjag landwirtsaftliher Artikel und andere. Sämtliche Zentral (Haupt

genofsenshatten find folhe mit beshränkter Haftpflicht. haben 93 (gegen 84 zu Anfang 1920) ihren Sig S 10 (8) in Sachsen, 9 (9) îin Baden, 4 (4) in

15 (14) in Bayern,

ht. Von ibnen in Preußen,

Oldenburg, 4 (3) in Württemberg, 3 (2) in Meccklent urg-S*werin,

je 2 (2) tin

essen und Hamburg und 1 (2) im Lande Thürireen.

Im Jahre 1920 wurden 16 (im Vo1 jahre 8) Zentra)cenossensha, ien neu gegründet, von denen 11 ihren T in Preußen haven, und 3 (2)

aufgelöt. Für den Zeitraum vom 1.

Arbeitsstreittgkeiten.

Die Verhandluyoen in der \üddeutschon über eine von den Ärbeitern geforderte 50 prozentige Lohnerhöhung find, wie dem „W. T. B.* aus Stuttgart aemeldet wird, endgültig

gescheitert. Die über sämtliche Betriebe verhängt.

L. Januar bis 30. November 1921 sind 8 Neugründungen und 4 Autlösungen zu verzeichnen.

olzindustrie

Arbeitgeberverbände Württembergs und Badens

haben wegen des ausgebrochenen wilden Streiks die À u s \sperrung

Der dänische Arbeitgeberverecin fpri&t in einem Schreiben an die vereinigten Gewezkschaften Dänemarks die A us-

sperrun

der Arbeiter aus, deren Verträge am

laufen. Die Aussperrung betrifft etwa 80000 Arbeit kommen u. a. das Baufa, die Eifon- und Holzindustrie, die Textil-

fabriken, Ziegeleien und Schiffswerften

Bauwesen.

l, Februar abs er. In Betracht

Die gemeinsameTagung fürDenkmalvflege und

Heimatshug in Stuttgart wird in der

Zeit vom 27, bis

30. September d. J. gehalten warden; mit ihr wird eine Reihe von

Ausftellungen verbunden sein. ebôren u. a. an: O

L Dem vorbereitenden A1beitéaus\buß berbürgermeister Lautenschlager als Vo. sißender.,

irektor Dr. Gößler, Vo1 stand des Landesamts für Denfkmalpflege, als stellvertretender Vo:sißender, Direktor Bäuerle, Prof. Dr. Baum,

Dr, Buchheit. Direktor an den staatl Kunstsammlu

Oberst Diehl, Prof. Dr. Fiech

ngen, Dr. Ckrist,

techter, Ministerialrat Frey vom Kultus-

ministerium, baurat Kuhn,

C ret

Freiherr Friedrich von Gaisberg-Shöcingen, Ober-

Der langjährige teGnishe Leiter der preußisGen Wasserstraßett-

verwaltung und und Ober einem Schlaganfall erlegen.

räsident der Akademie des Bauwesens, Ministerial- udireltor Dr.-Ing. Sympher ist am 16, Januar d, J.

G Nr. Ce Ÿ erausgegeben im preußt 1922 T4 folgenden N as

Zentralblatts der Bauverwaltung“, inanzministerium, vom 18, Januar Temperaturme“verfahren zur Be-

stimmung derx Sicerwafserverluste von Kanälen (Schluß). Vers-

mishtes: Wet

für Entwüfe zu einem Kaufmannshaus in

Köln, zu „Jnlaid“-Linoleummustern, zum Bau einer Vo. schule in

Tiberias und gur erigen Tusgelo! tung des Tee ps remen. erlin.

Kra!twerks in

nisterialfommission Dahlem. Bauwirtf mit teilweiser Holzkonstruktion.

en. nishe Hochschule irtidatilice Beralunneticlien, = Wanker i iche Beratungsf\tellen. Wan e Mitteldeutshe Aus\tellung e

Magdeburg. rbeiter ie DalEe für Wohnungen en, een

Angestellte und Arbeiter in

Gulershe Kuikformel,