1922 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Feb 1922 18:00:01 GMT) scan diff

d Ga R R C S E PeEs

S S

E Serte

Deutschen Demokraten: Ein Sturm der Entrüstung wixd \ich erheben!) Auf der anderen Seite hat der Herr Abgeordnete Koch selber zugegeben, daß das deutsche Volk sich heute in einer geradezu unmöglichen Situation befinde, und der Reflex derselben wird si immer. im Haushalt des einzelnen, au des Beamten, zeigen.

__Jch will aber, um niht mißverstanden zu werden, ausdrücklich betonen (andauernde große Unruhe), daß meine Mahnung zur Vor-

sicht gegenüber einex gleianäßigen Erhöhung der Beamtenbezüge

für das ganze Rerhsgebiet niht etwa eine Absage nicht etwa eine Absage gegenüber dem pvielfah geäußerten Wunsche sein soll, in eine Nahprütang der Grundgehälter einzutreten. Die Grundgehßälter sollen und wexden nahgeprüft werden —- das hohe Haus wird ja zu dieser wichtigen Frage Stellung nehmen —, und i meinerseits werde, was in meinen Kräften steht, tun, um diese Nachprüfung möglichst zu beschleunigen, (Bravo! im Zentrum.)

Jch bin bei meiner Erörterung der bisharigen Uenderungen der Beamtenbesoldung vor dex.legten, mit Wirkung vom 1. Januar 1922 ab in Kraft getretenen Erhöhung der Teuerungszuschläge stehen geblieben. Von diesem Tage ab sind. die Beamten bekanntlich im allgemeinen um den gleichen Vetrag von 2000 & aufgebessert worden. Diese Gehaltserhöhung ist vielfah als unzureichend hbe- ¿eichnet worden, Es wird Aufgabe der Nachprüfung sein, etwaige Ungerechtigleiten und Unstimnrigkeiten in - dieser ganzen Frage grundsäßlih zu beseitigen. :

Schließlih noch ein kurzes Wort über die Gesamtbezüge der Beamten einschließli der Lokomotivführer. Vorausshicten möchte id, daß die große Mehrzahl der Reichsbeamten sih in den Besol- dungsgruppen [Il bis V befindet; etwas weniger sind in der Gruppe II, sehr wenige Beamte man kann beinahe sagen, keine Beamten in der Gruppe I. Von der Gruppe VI an nimmt die Zahl dexr Beamten von Gruppe zu Gruppe ständig ah.

Zu. beachten ist au, daß die untersten Dienstaltersstufen ivenigstens für die untersten Besoldungsgruppen so gut wie leer sind; denn die Beamten, die in der betreffenden Gruppe anfangen, bringen anzurehnende Dienstzeit mit, sei es als Militäranwärter, sei es ala frühere Arbeiter oder Angestellte. Wenn gestern der Herr Abgeordnete Dittmann wenn ih mich vrecht exinnere von cinem kindezlosen Lokomotivführer mit Gesamtbezügen von 22 000 M gesprochen hat, so hat er dabei nicht nur die niedrigste Ortäklasse herangezogen, er hat niht nux sämtliche Neben- hegüge die beim Lokomotivführer durhaus nicht * gering sind vergessen, (ört! hört! im Zentrum und bei den Deutschen Demokraten), sondern ex ist auch von der untersten Dienstalters- stufe ausgegangen, in der fih kein einziger Lokomotivführer befindet. (Erneute Rufe: Hört! Hört!) Fn der Ortsklasse A erhält heute cin Eisenbahn[haffnex ungerechnet alle Nebenbezüge —, wenn ex keine Kinder hat, in der dritten Dienstaltersstufe 21 800 A, int der legten 25 760 M, wenn er zwei Kinder hat, in der dritten Dienstalters\tufe 27560 Æ und in der leßten Dienstaltersstufe 31 520 f.

Jn allen diesen Zahlen sind, soweit Eisenbahnpersonal in Frage kommt, die Nebenbezüge uicht ‘inbogriffeñ, so die Nachtdienst- aulagen für Dienstverrihtungen zwischen 10 und 6 Uhr nachts mit stündlich 50 Pfennig, die Rangierprämien mit 4 bis 5 Maxk pro Tag, die Fahrgelder, die Freifahrt.

Noch ein Wort über die Gesamtbezüge der Lokomotivführer, die ja in erster Linie im Streik gestandon haben! Vorweg möchte ih bemerken, daß cs sich hiex um Beamte handelt, die aus dem Handwerkerstande hervorgegangen sind und die im Hinblick auf die verantwortlihen und anstrengenden Uufgaben ihres Dienstes in der Besoldungsordnung durch Einreihung in die Gruppe VI erheblich günstiger als gleih vorgebildete Beamte gestellt worden sind. (Hört! Hört! im Zentrum, bei den Deutschen Demokraten und réhchts.) Hiernach bezieht ein verheirateter Lokomotivführer mit ¿wei Kindern einschließlich seiner Nebenbezüge in der sechsten Dienst- altersstufe in der si die überwiegende Mehrzahl der Lokomotiv- führer mindestens befindet ein Jahre3einkommen von rund 40 000 Mark in der Ortsklasse A. Fm Endgehalt beträgt dieses Einkommen 42 440 Maxk. - (Zuruf rechts: Das ‘ist nicht wahr!) Man wird nicht behaupten können, daß dies ein Einkommen ist, das den Vergleich mit den Bezügen gleich vorgebildeter Angestellten im freien Wirtshaftslehen irgendwie zu scheuen hätte.

Sie sehen, meine Damen und Herren, daß diese Zahlen doch etwas anders aussehen als die gestern vom Heren Abgeordneten Dittmann vorgetragenen,

Zum Swhlusse darf ih meine Bereitwilligkeit wiederholen, die ih [hon in der Sißung des Reichstags vom 31. Januar habe extlären lassen, allé Probleme der Beamtenkhbesoldung einer ein- gehenden Erörterung zu unterziehen Jm Beamtenausshuß des Reichstags haben die Beratungen über diese Fragen bereits vor dem Ausbruch des Streiks begonnen. Wie ich hon hervorgehoben habe, wird bei diesen Erörterungen neben ber Nachprüfung der Grundgehälter die Gewährung von Ueberteuerungszuschüssen und Wirtschaftsbeihilfen eine besondere Rolle spielen, Die Frage der Wirtschaftsbeihilsen für die Beamten on Orten mit besonders schwierigen wirtshaftlihen Verhältnissen soll schnell und großzügig geregelt werden. Jch hahe die Weisung gegeben, {hon für die Mitte der kommenden Woche die Spizenverhände der Beamten zur Erörterung der Wirtschaftsbeihilfe einzuladen. Jh darf hierzu bemerken, daß ih nach wie vor der Auffassung bin, daß die Wah- rung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Reichstags hei Erledigung von Beamtenbesoldungsfragen niht dazu führen soll und darf, die Mitwirkung der Spizenverbände auszuschalten. Jm Gegenteil: ih lege auf ein ersprießlihes Zusammenarbeiten mit den Verbänden den größten Wert, (Bravo! bei den Sozialdemo- raten.) Bei dieser Gelegenheit möhte ih an die Spiyzenverbände der Beamten, Angestellien und Arbeiter aber. die dringende Bitte rihhten, Besoldungsfragen niht zum Objekt eines Konkurrenz- kampfes zu machen und si niht wechselseitig in der Höhe dieser Forderungen ohne Rücksicht auf ihre Erfüllbarkeit überbieten zu wollen. Gerode diese unverkennbare Tendenz hat unleugbar zu einer Erschwerung der bisherigen Verhandlungen nit unwesentlich beigetragen. Die Spiyzenverbände müssen dazu kommen, in hver- tvauensvollem Zusammenarbeiten unter sih und mit der Regierung si auf die Forderungen zu beschränken, die der Lage cines wirt- shaftlih aufs äußerste geschwächten Reichs und eines verarmten Volks entsprechen. Fch glaube mit diesém Appell auh die Zu- stimmung des hohen Hauses zu finden. |

“J werde meinerseits dafür eintreten, daß wir hinsihtlich der jeyt shwvebenden Fragen im Zusammenarbeiten mit dem zuständigen

| nahme der dur Sperrdru der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergeg

Aus\chuß des Reichstags und mit den Spiyzenverbänden mit mög- lichster Besleunigung zu einem Ergebnis kommen, das einerseits auf die Lage des Reichs gebührende Rücksiht nimmt, andererseits aber au den berechtigten Wünschen der Beamtenshaft Rehnung trägt. (Bravo! im Zentrum.)

169. Sigung vom 14. Februar 1922, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *®).)

Präsident Löbe eröffnet die Sizung um 214 Uhr mit folgendem Nachruf für den verstorbenen Abgeordneten Conrad Haußmanu, den das Haus stehend anhört:

u Haängstigendus Häufigkeit und rascher Ausfeinander- olge bin ich im leßten Fahre geawungen ewesen, langjährigen Mitgliedern des Reichstages den leßten Ab chieds ruß zu widmen, Diesmal ist es Conrad ußmann, der izepräsidont der ver- fassunggebenden deutschen Nationalversammlung und seit eEn Jahren Mitglied des Reichstages, dem dieser Bani gus ie beiden Brüder Conrad und FriedriG Haußmann en lange Qw hindurch zu den Trägern des süddeutshen demokratischen

edankens im deutschen Reichstag und im württembergischen Land- tag gehört. Conrad Haußmann ist es noch lange nah dem Tode des Bruders vergönnt gewesen, seinen politishen Jdealen und seinem geliebten Heimatlande zu dienen. Und wenn wix die namhaften Politiker aufzählen, die an der Wende des vorigen und im ersten Viertel des neuen Fahrhunderts in der veutshen Politik gewirkt haben, so wird sein Name immer an erster Stelle stehen. Vie beiden leßten großen staatsmännischen Werke, die ex ent- Ote beeinflußt hat, waren die Verfassungen der Deutschen

epublik und des Württembergishen Freistaates. Zweiunddreißig

Kahre hindurch hat dieser sonnige und temperamentvolle Mann

seine Schritte in dieses Haus und în diesen Saal gelenkt. Heute weilen unsere Gedanken in seiner süddeutschen Heimat, und wir bringen dem Verstorbenen în a Stunde, wo die Flammen seinen Leib verzehren, die leßte Ehrung dar. Herr Vizepräsident Dr. Rießer hat es gern übernommen, einen Kranz an der Bahre des Dahîingegangenen niederzulegen. Jch danke ihm und ZFhnen {ur die Ehrung des Verstorbenen.“

Präsident L ö b e teilt weiter mit, daß an Stelle des ver- storbenen Abgeordneten 4 usßmann der Handwerkskammer- syndikus Hermann-Reutlklin gen în den Reichstag ein- getreten ift.

Auf der Tagesordnung stechen zunächst A nfragen.

. Auf Anfrage des Abg. Soldmann (U. Soz.) über angeb- lihe Bemühungéèn des früheren Generals von Luttwiz um Zu- eréennung der Reichspension erwidert Ministerialdirektor Falk, daß die Reichsregierung cine Antwort noch nit erteilen könne, da das erforderliche Material noch nicht eingeholt werden konnte. __ Abg. Wulle (D. Nat.) nimmt in einer Anfrage Bezug auf eine frühere Antwort der Regierung, wonach die Möbrinübnoi in Deutschland eine Einreise von 400 deutschstämmigen Kolonisten von der Wolga unmöglich mache, und fragt, ob e3 der Reichs- regierung bekannt sei, daß einige hunderttausend Ostjuden und viele Tausende lästiger Ausländer in Deutschland Wohnung ge- funden hätten.

Regierungsrat Dr. Ebel erwidert, daß auf Grund einer Anregung des Reich8arbeitsministers vom 22. Mai 1920 in nahezu sämtlichen Ländecn, insbesondere auch in Preußen, Anordnungen geo seien zur Freimagung des von Ausländern besegzien

ohnungsraumes. Line Ausweisung von Ausländern werde dana für zulässig erklärt, falls die Gemeindebehörde nit mehx in dex vage sei, ihnen ein Unterkommen zu vershaffen. Ebenso könne die Ausweisung erfolgen bei Zuwiderhandlungen gegen An- ordnungen der Marmainbebanieden über. Maßnahmen gegen Woh= nungsmangel oder Bekanntmachungen. zum Schuße der Mieter. Die dadurch freiwerdenden Wohnungen müßten jedoch zunächst zur Unterbringun derjenigen deutschen Flüchtlinge Verwendung finden, die zum Teik bereits seit pielen Monaten auf Zuweisung einer Wohnung warteten. Eine Unterbringung der Wolga- deutschen in diesen Wohnungen werde si daher hwerlich ermög- lihen lassen.

. Auf eine Anfrage des Abg. D. Strathmann (D. Nat.) über die Verwendung inländischer Eier zur Herstellung von Eier- fognak erwidert ein eglerungsvertreter, daß zur Hers- stellung von Eierlikör in der Hauptsache getrocknete Eier und getrodnete Eidotter Verwendung finden, die ast aus\chließlich aus dem Auslande (China) eingeführt würden. Fire inländische Eier seien im Preise erheblich teurer. Sollte si er eben, daß für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung ein fühlbarer Nach- teil entsteht, so werde dex Erlaß eines Verbots der Verwendung un OIREn Eiern für diese Fabrikation iu Erwägung gezogen

erden.

Auf eine Anfrage der Abg. Frau S ch u ch (Soz.) über Maß- nahmen der Re terung zur Erleichterung der Karto elversorgung verliest Ministerialdireftor Dr. Hoffmann eine Erwiderun , die im einzelnen unverständlih bleibt. Eine ergänzende Anfrage der Frau Schuch bleibt unbeantwortet. Abg. Adolf Hoffmann ruft: „Die Regierung hat nichts getan und wurschtelt weiter!“

_ Auf eine nfrage der 7000 Biener und Do m \ch (D. Nat.), die bemängelt, dal in vershiedenen Städten Sachsens die seglih vorgeschriebenen Aus\{chü e für die Aufgaben der Durchführun der Berbrauchsregelung mit Getreide niht eingeseßt sind, wir regierungsseitig erwidert, daß hierfür die Landesbehörden zuständig sind und ps sih die Reichsregierung auf Grund der An- age h dem sächsischen Wirtschaftsministerium in Verbindung

eßt hat.

Eine Anfrage der Kommunisten führt Beschwerde n ein Schreiben des Reichüarbeitäministoriunts A O Landes. regierungen, auf Grund dessen verschiedene Behörden auf eine Herabseßung der Höchstdauer der Erwerbslosenunterstüßung hin- wirken. Die Antwort der Regierun betont, daß der 8 le Erlaß des Reichsarbeit3ministers lediglih bezwedcke, die durch die

tige Gestaltung des deutschen Arbeitsmarktes gegebene Mögs- ihfeit zur Unterbringung langfristig Erwerbslojex nußbar zu machen. Er sicht deshalb vor, daß diese Erwerbslosen ciner be- sonders sorgfältigen Beratung, gegebenenfalls quch einer Berus3- umstellung und Berufsumschulung unterworfen werden. Die lang fristig Erwerbslosen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht unterlommen können, sollen bevorzugt bei Notstandsarbeiten be- [Sett werden. Angesichts dieser Maßnahmen erscheint der Reichsregierung eine zeitliche Begtrénzung der Unterstüßung der Erwerbslosen in Gemäßheit der Veror nung vom Mai 1920 un- cat Mit einer Befristung der Unterstühung bis auf 52 Wochen erreicht die öffentlihe Erwerbslosen ilfe das mit der finanzièllen Lage des Reiches, der Länder und der Gemeinden äu vereinbarende äußerste Maß.

Die Frnannung. das bisherigen Angestelltem im Reichswirt- [Vaitmin stati Adolf Loewe zum Regierungsrat Anfrage der Abgg. Lawerrenz und Berndt (D. Nat) ma wird in der Regierung8antwort mit der Bewährung des Beamten begründet, Von einem entschiedenen Einspruch des Beamtenauss\ ues könne nicht die Rede sein, weil dem Aus\{chuß ein Recht a itiirkung bei der Stellenbesegung nicht austeht. Die Ernennung Loewes durch den Reîichspr en ist mit Zu- stimmung des Kabinetts erfo! 11

Eine Anfrage der Abgg. Bary (Komm.) und Genossen verlangt Besreiung der Einwohner im Waldenburger Revier, die Arbeitèérn Wohnung zum Selbstkostenpreise gewähren, von der Umsaßsteuer. Die Angelegenheit ist nah Erklärung des Reg ie rungsvertreters seit Wochen enstand der Unteor- suchung, und wird voraus\ichtlih im Sinne der Anfrage entschieden

erben,

#) Mit Ausnahme der

ruck hervorgehobenen Reden eben sind.

Es folgt die zweite Beratung ‘des Geseßentwurfz über N El der Mietzinsbildung cid mietengeseß8§). s Ev

Beim § 1 t einé allgemeine Debatte u! qus Präsident L ô b e schlägt dafür eine Redezeit us X Stunde vor mit der Berechtigung für „den Redner, aug früher aufzuhören (Heiterkeit). Das Haus ist damit ein: verstanden. : Nach § 1 können Vermieter und Mieter verlangen, daß

an Stelle des vereinbarten -Mietzinses die geseßliche Miete auf Grund dieses Gesetzes festgeseßt wird. Mangels Einver ständnisses über die Höhe entscheidet das Mietseinigungsamt, Auf Verlangen der Gemeindebehörde kann bei s{werer Uns billigkeit der Mietzinsvereinbarung für einen Verträgsteil an deren Stelle das Mietseinigungséamt die geseulihe Miete fest eßen. es Die Akgg. Hergt (D. Nat.) und Gen. beantraægen, den Geseßentwurf abzulehnen und dafür eine Entshließung zu fassen, lorin die Regierung ersucht wird, neben der Beseitigung der all gemeinen Ursaen des ohnungselends, nämli der Geld entwertung und dex Verteuerung des Baues (shéèmatisher Ats stundentag, schematishe Tarifverträge, ungerechtfertigte Streiks), einen anderen Gesegzentwurf nach folgenden Grundgedanken vorz ulegen: Allmählicher Abbau der Zwangswirtschaft; Erhöhung der Miete im Einzelfall bià zur Rentabilität; Verwendung öffentlicher Mittel aus der Wohnung8sabgabe und anderen Fonds, falls die Mieter den erhöhten Mietszin3 niht aufbringen können; Mita wirkung der Mietervertretung und des Mietseinigungsamts bei estseßung der Miete. Aus den einzelnen Bestimmungen des Gee Phentoue e3, wie er sich nach den Ausshußbeschlüssen gestaltet hat, ist mitzuteilen daß als sogenannte Grundmiete bet T R: derx geseßlichen Miete die Friedensmiete vom 1. Juli 1914 gilt. Vabei ist der in der Friedensmiete für Betriebs- und E eungs kosten enthaltene Betrag abzurehnen, ebenso die Vergütungen ür Sammelheizung und Warmwasserversorgung. Die Prozentsäße der Abrechnung sind von der Obersten Landesbehörde zu bestiutmen, u der Grundmiete treten Zuschläge für Steigerung der Hypotheken asten, für die Betriebskosten und für die Kosten der laufenden Jnstandsebungsarbeiten. 31 den Betriebskosten gehören auch die Unkosten für die eigene und fremde Verwaltungstätigkeit. Be- sondere Bestimmungen sichern die Verwendung der genannten Zus schläge für die genannten Zwette. Sodann wird festgeseßt die Er« hebung eines weiteren Zuschlages für die sogenannten großen Jnstandsezungsarbeiten. Als solche werden in dem Geseh gee nannt die vollständige Erneuerung der Dachrinnen und Ablaufs rohre, das Umdeckan des Daches, der Abpuy odex Anstrich des Hauses im Aeußeren, der Neuanstrih des Auen Treppenhauses, die eten der Heizanlage. Die Obere Landesbehörde kann anordnen, daß der Vermieter die Beträge für die großen Unland seßungsarbeiten zu vereinnahmen und an eine von der Obersten Landesbehörde zu bestimmende Stelle abzuführen hat. Die Oberste Landosbelörde ann auch anordnen, wie die Gelder im einzelnen zu verwalten und zu verwenden sind, insbesondere, daß die eins ehenden Beträge für jedes Haus gesondert verbuht werden und I Vermieter über die Verwendung Rechnung zu legen hat, Sie fann gestatten, np aus den eingegangenen Beträgen einzeln den Vermietern Darlehen gewährt werden; sie kann ferner anordnen, daß der Vermieter für nicht vermietete Räume den antsprechenden Betrag zu zahlen hat. Der Auss{huß hat einen neuen Pargs graphen eingefügt, wonach, wenn der Vexmieter das Grunditüd êrst nah dem 1, Januar 1920 erworben hat oder nach dem Ju krafttreten dieses Gesehes erwirbt, ihn bei den großen Yaltande sezungsarbeiten die Haftung trifft, die Beseitigung der tängel, die beim Eriverb bereits vorhanden waren, oder mit deren Ein tritt in absehbarer Zeit bei Anwendung der im Verkehr orfordzue lihen Sorgfalt gerechnet werden mußte. Vor der Festsezung der Zuschläge zur Grundmiete stnd Vermteter- und Mietervértreter zu hören, beim Vorhandensein örtliher Organisationen die von diesen benannten Vertreter. Die Kosien der Heizstoffe für Sammelheizung und Enn asser sorgung sind getreunt von der eseßlichen Miete u berechnén. Die Oberste Lande3behörde bee finn, wie diese Kosten auf die Mieter umzulegen sind. Sie kann anordnen, daß der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter Auskunft über die Höhe der Kosten der Heizstoffe oder der Nebenleistungen zu geben und die erforderlichen Belege vorzulegen. Da3 Miets- einigungsamt kann auf Antrag eines Vertragsteils anordnen, daß der Vermieter berehtigt oder verpflichtet ist, die Sammelheizung oder Warmwoasserversorgun in ge? wissen Fällen ganz oder teilweise einzustellen. Auss genommen von den VorsHriften des Geseßes sind Neubauten, die nah dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind. Der Gesob- entwurs legalisiert die Mietervertretung. Die Mieter sind berechtigt, einen oder mehrere von ihnen mit ihrer Vertretung u Mietangelegenheiten zu beauftragen (Mietervertretung, Ver- trauensmann der Mieter, Mieterausschuß), Die Mietervertretung soll das Einvernehmen zwishen dem Mieter und dem Vermieter fördern. Für Mieträume mît Sammelheizung und Warmwasser- versorgung kann von der Obersten Landesbehörde bestimmt werden, daß der Vermieter die Kosten der Heizstoffe der Mietervertretung na uiveisen hat und dieser ein Mitivirkung8- und Ausfsihtsrecht bei Beschaffung, Lagerung und Verwendung dex Heizstoffe zusteht. Im übrigen cla noch zu erwähnen, daß die Oberste Landesbehörde, die thr in diésem Gefeß zugewiesenen Befugnisse anderen Stellen, insbesondere den Gemeindebehörden, übertragen kann. Der Vermieter kann zur Beitreibung der Zuschläge angehalten werden, Die Zuschläge üönnen aber auch durch die Gêmeinden exekutiv bei- getriebéèn werden. Das Geseh sóll nach den Ausshußbes{chl üsse am 1. April 1922 in Kraft treten und am 1. April 1926 wieder außer ‘Kraft treten.

Nachdem Abg. Beythien (D. Vp.) über die Ausschuß verhandlungen berichtet hat, führt? ahoria inan Dr, Ritter aus: Das vorliegende Gesetz ist eines der sozialpolitishen Geseßt die dem Wohnungselend steuern sollen. E3 will die wirtschaftliche Notwendigkeit des Hausbesiues sichersteller, aber auch die Mieter vor unertiräglichen O erungen bewahren. Bei völliger Auf- pebung der Zwangswirtschaft würde aus dem freien Spiel der

räfte sehr rasch ein recht unfreies Spiel werden, denn die sich gegenüberstéehenden Kräfte sind sehr ungleich, die Mieter würdett unterliegen, die: Mieten ‘und damit auch die Preise für Grund und Boden würden eine ungeheuerliche Steigerung exfahren. Aus diesen Gründen lehnt es die Regierung ab, in diesem Augenbli die Zwangswirtschaft reg aufzuheben, Auf der anderen Seite haben die Erfahrungen der leßten Fahre gegeint, daß die berechtigten nteressen der Vermieter bei der Mietpreisbildung mehr berüd- conat werden müssen. Die Mietpreise sind niht in dem Umfang erhöht worden, wie die Lasten der Vermieter. Es fehlen die Mitt für Wiederinstandsekung der Häuser und füx Wohnun, reparaturan, und damit war die Gefahr verbunden, daß die Häuser vielfah dem Verfall entgegengehen. Der Entwurf ‘trifit Sicherungen- für die Verwendung der Zuschläge zu, ihrem eigent- lien . Die Leistungskräftigeren sollen den Leistungs- schwächeren helfend beispringen, die von der Gesamtheit auf- gebrachten Beträge sollen mit zur Jnstandhaltung von Häuserit verwendet werden. Das Geseg f aus der Not dex Zeit geboren und sucht einen Ausgleih zwischen widerstreitenden Fnteressen. ; d Silber\chmidt (Soz): Wenn man die Grundlage dieses ntwurfs bètratet, so muß man sagen, es ist gar viel in Versammlungen daneben gesprohen worden, wenn behauptet

wurde, der Entwurf enthalte die Sozialisterung des Wohitungs- wesens. Es handelt si tatsählih um eine Sicherung des Privat besißes, dem die Kosten zur dauernden Er altung seines Besiges ur Sarsliqung gestellt werden. Immerhin bringt der Grund:

danke der Borlage für die Mieterkreise Verbesserungen. en M ußbesGlüssen oll der Mietex ausfließli die gescb“ liche Pflicht der Bewirtschaftung und Erneuerung eines je tragen. Der Ausshußentivurf flellt die Mieterschaft als Trägek

amtenapparat schaffen.

Wohnüngswirischaft hin. Aber die Rechte, die dem Mieter rgeräumt werden, sind nit ausreihend. Den Laterne ist cingend gu empfehlen, anzuordnen, daß überall der Mieter ein Mitwirkung8r erhält bei Verwendung der Kosten für Betrieb und Jnstandhaltung. Auch vom psychologishen Stand- punkt aus ist 8 wi tig, um das Vertrauen zwis en Vermieter und Mieter zu erhalten. Der Gèseyentwurf darf nit so gestaltet werden, daß ex auf einen Gewinn für dié Hausbesizer hinaus- läuft. Die Grundstückss\pekulation darf nicht gefördert werden. Statt des Ablauftermins von 1926 empfehlen wir die Wieder-

rstellung der Regierungsvorlage, wonach die Regierung mit Zu- Primuit des Reihsrats das Geseß außer Kraft segen kann. n ständig nnen wir das Wohnungselend mit dieser Geseßgebung iht beseitigen. Jm Aus\{chüß bie wir für größere Rechte der Mieter gekämpft und stellen hier auch Verbes. erung3anträge.

Abg. Gutkneht (D. Nat.): Es müssen äuch die Recte der Vermieter geshühßt werden. Für uns ist dieses Gesesß in dieser Form niht annehmbar, denn es befestigt die Zwangstwirtschaft, ist ein Ausnohmegeseßp und erfordert einen großen Beamten- apparat und damit große Kösten. Dieses Geses ist überhaupt unausführbar, Wir wissen aber, wöhin die Reise geht, der Wohnungsmarkt soll sozialisiért werdén. ‘Zu Experimenten ist aber unser Volk je t zu arm. Fm alten O rigreilsstaat wurden Ausna Megaese estig bekämpft, und hier macht die Republik ein Ausnahmegeseß. ie Vertragsfreiheit wird vollkommen aufge- oben. enn das Eigentum nach dèr Verfassung unverleßlih ist, kann man diesem Entwurf nit zustimmen. Unter den Haus- besigern sind 65 % Gewerbetreibende, die ihr Grundstück erworben aben, um O eine Existenz Eo schaffen. Dur die künstliche

iederhaltung der Mieten sind Tausende von Hausbesivern ruiniert Ware man rechtzeitig unseren Vorschlägen gefolgt, so ätten wir keine Wohnungsnot. (Lebhafter Widerspru inks.)

an wird gar nit die Räume beschaffen können, um die Be- amten unterzubringen, die dieses Geseh erfordert. Man kann bexehnen, daß 90000 Beamte zur E dieses Geseyzes notwendig sind, die eine Aufwendung von 2,7 Milliarden Mark bedingen. solhen Beamten Steigerung der Wohnungsmieten beitragen würde? Wir müssen deshalb erklären, daß wir das Gesey ablehnen müssen, daß die Ele nicht beseitigt, die freie Os über das igentum beschränkt, das unausführbar ist und nur Unfrieden stifte. Wir empfehlen die Annahme der Entschließung Hergt. (Beifall rets.)

Abg. Schlack (Zentr.): Das Geseß ist nit zuliebe der Mieter und nit julicbe Lr Vermieter gemacht, sondern aus einem volk3wirtschastlihen Zwange. Die Häuser werden ver- fallen, wenn wir niht mit Hilfe dieses Gescßes für ihre Jnstand- haltung sorgen. Die Agitation im Lande gegen dieses Geseß hat Formen angenommen, die man nicht wünshen kann. Das Gesetz will eine volkswirtshaftlihe Frage lösen, die gelöst werden muß, wenn niht große Werte zugrunde gehen sollen. Die Lasten dieses Geseßes hat nur der Mieter zu tragen, da können sich die Haus- belthor eine geteille Beschränkun laren lassen, (Widerspruch rechts.) Fch E e nit, wie is er Hausbesiß dagegen wehren lann, Den absoluten Eigentumsbegriff fónnen wir in der jeßigen geit niht mehr aufrechterhalten. (Hört, hört! rechts!) Das

igentum muß so verwaltet werden, wie es dem All emeininteresse entspricht. (Lebhafte Zwishenrufe rechts.) Deshalb müssen auch die Mieter ein Mitbestimmungs3recht bei der Verwaltung des ausbesizes haben. Es bedarf des sozialen Ausgleihs. Die Be- timmungen über die großen JInstandseßung3arbeiten wollen aller- dings auch wir ändern, dénn wix wollen auch keinen großen Be- Für berechtigt halten wir es im Gegen- saß zu den Sozialdemokraten, daß für gewerblih benußte Räume eine höhere Grundmiete festgesegt werden kann, wobei allerdings die Verhôâltnisse des Unternehmens mitberücksichtigt werden müssen. (Zwischenruf bei den Sozialdemokraten.) Sie wollen natürlich den ausbesiß am liebsten ganz zu beseitigen. Es ist unerfindlih, wie man dieses Geseb allein auf das Mieterinteresse abstellen kann, denn es sind ungeheure Summen, die es den Mietern aufbürdet. Abex um den Wohnungsbau zu - erhalten, also im Jnteresse der Volkswohlfahrt, müssen wir dieses Geses machen. b :

Ministerialdirektor Ritter: Das Gesey widerspricht keine3- falls der Verfassung. die auch den Grundsaz ausspricht, das Eigen- tum verpflichtet. Vas in diesem Gesey steht, ist nur eine Fort- sezung von Anregungen und Gedanken dex Kriegszeit, Damals ar die betveffende Verordnung auch von Helfferih unterzeichnet. (Beifall im Zentrum.) A

Abg. Beythien (D. V.): Zu unserem Programm gehört die Bekämpfung der Zwangswirtschaft, weil diese zur Korruption führt. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Wir wollen keine Sozialisierung des Hausbesißes. E83 het sich schwer gerächt, daß man die Angleihung der Mieten an den Geldwert künstlih ver- hindert hat. Die Re ierung hat der Bevölkerung gesagt: ¿ehr seid vor Steigerungen geschüßt.“ Schon in der ersten Verfügung über die Mieten steckten lopglisterende Hüge. Jh bin freilih der leßte, der die Miete gängzlih freilassen will. Heute aber herrsht im Wohnungswesen ein geradezu unerträgliher Zwang, insbesondere bei den Wohnungs3ämtern. Leider wird dieses Gesey kein Provisorium bleiben, es wird dem Volke auf lange, lange Jahre

geben. Die Sozialdemokratie will die Hausbesißer ganz aus- Malten Jm Zentrum aber will man doch das Eigentum schüßen. Wenn Herr Silberschmidt sagt, das Geseh ist keine Sozialisierung, o frage ih, was bleibt ecigentlich dem Hausbesißver von seinen Rechten? Die Vertragsfreiheit wird völlig ausgeschaltet. Wenn unsere Anträge abgelehnt werden, können wir niht für das Geseß timmen. Die Bestimmung der Verfassung, das Eigentum ge- chübt werden soll, steht nur a dem Papier. (Sehr wahr! rechts3.) Heute sind bereits viele Häuser in die Hände von Ausländern Übergegangen. (Hört, hört!) Das rechtzeitig zu verhindern, wäre Pfliht der Regierung geelen. Dieses Gejeb führt zu einer Üeberbürokratisierung. s ist auch eine Verfassungs8änderung. (Beifall rets. ut i, Sdialif h uh

(bg. Kuhnt (U. Soz): Nur die ialisisrung kann eite Gesund 4 des Wohnungswesens8- schaffen. Der Kapitalismus

rt in allen Ländern zu Wohnungselend. Redner empfiehlt An-

ge seiner Partei, die den Mietern eine größere Mitwirkung bei der Ausführung dec Reparaturen sichern, und befürwortet eine Resolution, - betreffend Erlaß eines Bodensperrgeseßes und Hypo- thekensperrgeseßes. Von dem Ausfall der BNEREL in zweiter mans werde seine Partei ihre Haltung zu dem Geseß abhängig machen. Hievauf wird die weitere Beratung auf Mittwoch, 2 Uhr, vertagt. Außerdem stehen auf dey Tagesordnung die um 4 Uhr vorzunehn:enden Abstimmungen über das Vertvauens8- votum für die Regierung und die Miktrauensuaten, sowie der Geseßentwurf über die Erhöhung der Mietssteuer.

Schluß 614 Uhr.

worden.

Hat der Mieter wirklich ein Jnteresse daran, einen parat in Bewegung zu seßen, der nur sen

Preußischer Landtag. 97. Sizung vom 14. Fehruar 1922, Nahmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher T r sid . off é , . m 20 R e ubs vie C TZSC b "Sauses für die Anbevaumung der heutigen Sißung nah, g Ee a E Februar angeseyte S Mas E das zgingetvetenen Ber ehmigung

FÆYrsshwierigkeiten von aufgehoben werden nahträcliche Gen Ves w e m n pa 8

wird erteilt. it Ausnahme der dur Sperrdruë hervorgehobenen Reden

A l Ie derten Dad die im Wortlaute wiedergegeben sind.

/

A At inß. des Aeltestenrats l6NN a os s¿Geni

/ Be if | ffenden Anträge der Kommunisten und Un- bhängigen Sozialdemokraten, die als leßter tand der Tagesordnung steht, egusoten. gegen den W u

Das s entspriht diesem Antra der Unabhängigen Sozialdemokrattn und Komaunisten ; der Antrag des Abg. Dr. Me ye r - Ost- preußen (Komm.), diesen Gegenstand und die inzwischen von ihnen zum Berliner Streik neu eingebrachten Anträge heute an erster Stelle zu beraten, wird abgelehnt.

g. Sulz - Neukölln (Komm.) virtest die folgende fleine Anfrage: Nach Pressemitteilungen hat die Berliner Polizei zwei spanishe Staatsangehörige verhaftet, die angeblich die Mörder des früheren spanishen Ministerpräsidenten Dato sein sollen. Die Regierung soll die Absicht haben, diese beiden angeblichen Mörder auszuliefern. Zst dem Staatsministerium bekannt, daß der getôtete Dato Tausende spanischer Arbeiter aus politishen Gründen hat hinmorden lassen, und daß das Attentat gegen Dato als rein politishes Vergehen gewertet werden muß? Fst das Staatsministerium bereit, die beiden verhafteten Spanier sofort freizulassen und einem Aus3lieferungsbegehren der spanischen Justiz, deren Barbarei eine international feststehende Tatsache ist, niht stattzugeben? (Prôsident Leinert unterbrehend: Sie haben das Wort nur zur Verlesung der kleinen Anfrage und niht zu Zusäßgen.) Jh habe den Saß „deren Barbarei eine inter- national feststehende Tatsache ist“ gerade déshalb vorgelesen, weil er von Jhnen gestrihen worden ist.

Ein Vertreter dev Staatsregierun erflärt, daß noch Erhebungen im Gange sind und eine abshließende Antwort noch nicht erteilt werden kann. (Lärm bei den Kom- munisten, Ruf: Ft das alles?)

Hierauf tritt das Haus in die zweite Beratungder Vorlage wegen Vereinigung des zu Waldeck- Pyrmont gehörigen Gebietsteils Pyrmont mit dem Freistaate Preußen. Der Verfassung3aus- {uß fa! die Vorlage im wesentlichen unverändert angenommen und s{chlägt gleichzeitig eine Entschließung vor, welche ‘der Staatsregierung jedes Uls Entgegenkommen gegenüber dem Kveise Hameln bei der Ausführung des Staatsvertrages nahelegt. Berichterstatter ist Abg. Dr. v. Campe (D. Vp.).

n der Besprechung des Artikels 1 erklären \ih die Abg. Kay (Komm.) und Liebknecht (U. Soz.) gegen den Ent- wurf, hauptsählih deshalb, weil gleichzeitig mit dem Ueber- gang von Pyrmont an Preußen das bisher staatliche Bad Pyrmont in einen gemischtwirtschastlichen Betrieb umge- wandelt und somit nah ihver Meinung dem Privatspekulanten- tum aus3geliefert werden soll.

Ohne weitere Erörterung wird Artikel 1 und der Rest der Vorlage nah den Ausshußanträgen mit einem von sämt. lichen Parteien unterstüßten Abänderungsantrag angenommen.

Darauf wendet sih das Haus zur gemeinsamen Bevatung der grogen Anfragen der Sozialdemokraten und der Deutschnationalen und der Anträge des

entrums und der Demokraten, betreffend die

inanzielle Notlage der Gemeinden, die Ab- änderung des Kommunalabgabengeseßes und die Notwendigkeit der Erschließung neuer kommunaler Steuerquellen.

Abg. H ir\ ch (Sogz.) begründet die große Anfrage der Sozial demokraten, ob das Staatsministerium bereit ist, dafür einzutreten, daß die Gemeinden den thnen zustehenden Anteil aus der Reich3- einkommensteuer sofort erhalten und den Gemeinden die Möaglich- G zur Erschließung neuer Sieuerguellen durch Vorlage eines

eßes

Es fragt ih, ob bei dem alten Zuschlagsreht zur Einkommensteuer die Lage der Gemeinden eine bessere sein würde. Einige würdeit sih woh! besser stellen, aber auf die große Mehrzahl trifft das nicht zu. Die Gemeinden würden die Bevölkerung in ciner nit zu ertragenden Höhe besteuern. Unsere Bedenken gegen die Erz- bergershe Steuerreform richteten sich niht gegen die Reichs- cinTommensteuer, sondern nur gegen einzelne Bestimmungen. Jn leßter Linie ist für alle Not der verlorene Krieg verantwortlich und die daraus folgende Geldentwertung. Auch in den siegreichen Staoten haben sich die . Gemeindefinanzen im wesentlichen ver- hlechtert. Es wäre falsch, die Reichsfinanzgeseßgebung für alles Elend verantwortlich zu machen, ebensowenig kann man aber alle Schuld auch auf die (emeinde wälzen. Die Behauptung, daß die Gemeinden nicht sparsam sind, ist irrig. Jm Fahre 1914 betrugen die Ausgaben der Gemeinden ein Dritte aufwandes, im Fahre 1920 aber nur 21 Prozent. Der Aufwand für Schulzweckde ist ganz erheblich gesunken. Bei den Betriehs- übershüssen, mit denen die Gemeinden einen Teil ihrer Aus aben decken, gibt es eine Grènze, die meines Erachtens schon erreicht ist. Wir müßten unbedingt wissen, welher Anteil den Gemeinden vom Reiche zufließt. Es gibt keine Gemeinde in Deutschland, die mit einiger Zuverlässigkeit ihren Etat aufzustellen imstande L Wir hoffen, daß bei der Novelle zum Landessteuergeseß alle arteien ihre Worte über die Notlage der Gemeinden auch in Taten um- seßen werden. Dem demokratischen Antrag über die Aenderung zum Rom R dees stimmen wir zu. Das genügt aber niht. Die Grundsäße über eine Reform müssen in einer Novelle niedergelegt werden. Die Selbstverwaltung der Gemeinden darf auf keinen Fall noch weiter eingeshränkt werden. Wir werden zu prüfen Sen ob gb cor t enn Tan on e tädtischert ajjung gejpa erden kann. veiß es nicht, ri as an die große Aufgabe der Gesundung der Nation ohne Mitarbeit der Gemeinden herangehen kann. Gerade die Ge- meinden leisten auf dem Gebiete der Jugenderziehung ein großes Stück Kulturarbeit. Wenn dîe Gemeinden darin zu sparen ge- zwungn sind, dann hat in leßter Linie der Staat davon deri größten Schaden.

Abg. Sprenger (Zentr.): Wir haben am 10. November 1921 den Antrag eingebraht, das Staat3ministerium zu ersuchen, auf die Reichsregierung “6h abb i daß bei der Beratung des Reichssteuergesehes im Reichstage den finanziellen Leben8not- wendigkeiten der Gemeinden und der Gemeindeverbände gebührende Rechnung ist, um einen katastrophalen Zusammenbruch dieser staatlichen jon zu verhindern. Zu jenem Zeitpunkt lagen nux die Entwürfe der neuen Reichs\steuergeseße vor; seitdem ist das Reich mit neuen Besoldungserhöhungen für die T a t vorgegangen, die ihve Rückwirkung auf die Länder und auf die Gemeinden niht verfehlt haben. Heute muß mehr denn je von einer finanziellen Notlage der Gemeinden gesprochen werden. Dabei ist im den cinden stets sparsam gearbeitet worden; in Uehber- einstimmung mit dem Vorredner verwahr auch ih mih gegen eine Verallgemeinerung idi Nar v Verstöße, die auf diesem Gebiet vorgekommen find. Die Gemeinden stehen beim Aufbau bezw. -Wiederaufhau des Staates niht mehr wie früher im Mittel- punkt, sondern sind heutzutage etwas beiseité geschoben. Man er- innext sich ihrer dann, wenn man ihnen neue Aufgaben auflegen will. Sie beklagen si darüber nicht, sie beklagen fich nur darüber, daß ihnen die zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Mittel ganz oder teilwe?se vorenthalten werden. Dem Grunde nah erkenmen wix durchaus das Vorrecht des Reiches auf dem Gebiet der Steuerhoheit an, aber irgendwie muß hier eine Modifikation erfolgen, wenn man die Gemeinden nit zu bloßon Fostacnaun des Reiches herabdrücken will. Neuerdings n es ja im , auch die den Gemeinden noch verbliebenen Realsteuern für das Reich oder für den Staat nubßbar zu machen. Die Ausgaben dar

. zu 1 *. ; best , während ihre Einnahmen zurück ere on ele abten man die Tidtien Betriebe weder

hen. Scho h Rülagen für Erneueru schreibungen 10H Rüdlagen für Ecneuen

allen

lage ve

ur Aenderung des Kommunalabgabengeseßes zu geben.

des gesamten Staats= -

seien es Verkehr

in Gegen sie nsen Ls three Finachnot beant im Gegenteil, sie en die Tranzportmttm, die Kraftquellen q téuern te rx 1mmer , nahgerade von einer Erdross des kann. Die Hauptlos der Fries sast hat während des Krieges auf den Gemeinden gelegen; dem Kriege kamen die großen Auf- gaben der Demobilma die Gemeinden hinzu. Redner t sodann eine ausführlihe Darstellung der welche den meinden durch die Ausführung der thnen vom übers wiesenen Ausgaben auf dem Gebiete der Steuerverwaltung, der Polizeiverwaltun der Schulverw usw. er- wachsen, und der Entschädigungen, welhe dafür vom Staate geleistet werden. Er führt im einzelnen die Leistungen auf, für welche von seiten des Staates entweder gar kein oder nur teils weiser Ersaß gezahlt wird, und kommt zu dem SzlUß, das speziell in bezug auf die Volksshullast die Behauptung, daß infolge der neuen Verteilung von diger Last dem Staate zwei Drittel, der Gemeinde ein Drittel zufällt, unrichtig ist, daß „vielmehr umgekehrz die Gemeinden zwei Drittel zu tragen haben, der Staat nur. eir Drittel. Die Steuerhoheit zwishen Reich, Länder und Gemeinden müsse schnell abgegrenzt und dabei den Gemeinden von den Real- Muery, insbesondere Gewerbesteuern, nichts genommen werden. er Anteil der Gemeinden an der Reichsumsaßsteuer ist zu erhöhen. An der Kraftfahrzeugsteuer dürfte eine S ter Gemeinden einleuchtend sein. Redner führt im weiteren ttel zur Besserung der Nöte an und nennt u. a. die Entlastung der Finanzämter, Benin des Verkehrs zwishen den Gemeinden und der übergeordneten erwaltung und tritt für shnellere Erledigung der Geschäfte der Gemeinden in den Grenzgebieten ein. Ln Schluß beantragt Redner Ueberweisung des Zentrums- antrags an den Hauptausschuß.

Abg. Martell (D. Nat.): Die große Finanzreform Erz- bergers ist leßten Endes die Hauptuxsache für die Notlage der Gemeinden. Bei einer so durhgreifenden Reform hätte man viel vorsichtiger- sein müssen. Die Selbstverwaltung der Gemeinden ist au dur die preußische Verfassung gewährletstet. Früher war die Einkommensteuer ein Teil des Einkommens, den man leiht erübrigte. Heute ist die Reichs8einkommensteuer schon ein Eingriff in die Vermögenssubstanz. Die Stadtverordnetenversammlungen beschließen in threr E en Zusammenseßung oft Au3gaben, die sahlich vielleihi gerechtfertigt, aber bei der A niht zu lun a sind,- Diese Unfreiheit von unton hat vielfach die Not-

/ huldet. Selbst der Reichsfinanzminister weiß heute noch niht, welhe Summen den Gemeinden endgülti zugewiesen werden. Es ist niht weitblickend, alle Gelder bex Reitaeint mmett- steuer in die Kassen des Reihes und der Länder zu führen, auf die der Entente nach dem Friedensvertrag ein Zugriff3- recht besteht. Aus diesem Grunde hätte schon ein weit- blickender Finanzminister die Gemeinden anz anders bedacht. Neue erfolgreiche Steuern werden vom Reihe sofort beansprucht. Gerade der fatige und gewerbliche Mittelstand wird auf alle mög- liche Weise zur Besteuerung star herangezogen. Nur grundlegende Aenderungen in der Geseßgehung können den Gemeinden hekfen. Selbst Scheidemann hat in [harfer Weise auf die Schöpfer der großen Finanzreform Steine geworfen. Der Geist der Sahh- verständnis muß wieder in -die Verwaltung des Reiches, des Staates und der Städte hineinkommen. (Zustimmung rechts.) Die große Anzahl neuer Beamtenstellen ist ein besonderes Uebel. Hat eigentlih die preußishe Staatsregierung selbständig alles etan, um der Not der Gemeinden zu steuern? Nach unserer ¿einung entsyrehen die Städtevertretungen nicht mehr der Stimmung des Volkes. Die neue Städteordnung muß daher bald vorgelegt werden, damit auf ihrer Grundlage Neuwahlen statt- finden können. Zum mindesten müßte aber ein Notgeseß ge= \haffen werden. Größte Sparsamkeit muß“ ferner in „leder Bea ziehung unbedingt Plaß greifen. Neue Steuerquellen für die Ge- meinden sind ersorderlih. Die Steuern aus dem Grundvermögen müssen allein den Gemeinden zukommen. Den Besißern dieser Grundvermögen ntuß mar aber auch ihre Freiheit gewährleisten. Wir beantragen, die vorliegenden Anträge dem Steuerauss{chuß zu überweisen.

Dev Präsident s{lägt hierar Vertagung vor auf Mittwoch, den 15. Februar, 12 Uhr Va (Weiterberatung und kleinere Vorlagen).

Abg. Dr. Me ye r - Ostpreußen (Komm.) beantragt, als ersten Punkt auf die morgige Tagesordnung die Beratung der Anträge seiner Fraktion und der Unabhängigen, den Eisenbahnerstreik be« treffend, und den kommunistishen Antrag über den Streik der städtishen Arbeiter zu sehen, sowie an zweiter Stelle über die tfommunistishen Anträge auf Freilassung und Amnestiecrung der politishen Gefangenen zu verhandeln.

Der Antvag wird abgelehnt. Es bleibt bei der vow Prä: sidenten vorgeshlagenen Tagesordnung.

Schluß 514 Uhr.

Bauwesen.

Einen Wettbewerb für ein Denkmal der Freibeit in Trurxillklo im nördlichen Peru hat diese Stadt, dem „Zentral« blatt der Bauverwaltung" zufolge, unter -den Künstlern der Welt ausgeshrieben mit einem Preis von 1000 peruanischen- Pfund (nach unferem jeßzigen Geldwert etwa 800 000 4). - Das Denkmal \oll an die hundertjährige Wiederkehr der Freiheitsverkündigung erinnern, die am 28. Dezember 1820 stattfand. Die Bewerber müssen einen Ent- wurf in Gips einsenden im zehnten Teil natürliher Größe, ebenfalls beisugen Photographien des Ganzen und Einzelnen, ferner eine Be- schreibung der Arbeit mit künstlerischen und technischen Einzels beiter, “auch über den Baustoff, und einen genauen Kostenanschlag, Die Beschreibung des Entwurfs muß dem Konsulat -von Peru in Dresden vor dem 1. März und der Gipsentwurf spätestens 45 Tage naher auh im Konfulat vorgelegt werden. Das Konsulat in Dresden übernimmt die Versandkosten der Entwürfe von Deutschland nah Truxillo. Die Ausführung des im Preisbewerb als besten an- erkannten Entwurfs wird der Gegenstand eines besonderen Vertrags mit dem preisgekrönten Künstler. Der Konsul von aja Dresden (Wiener Play 9) wird den Bewerbern alle Auskünfte, insbesondere au Erläuterungen geben über den geschihtlihen Hergang . des Er« eignisses, an den das Denkmal erinnern. soll, die Einzelheiten der Stadt Trurxillo u. a. i i

E)

Nr. 14 des Reih3geseßblatts" von 10. Februar 1922

hat folgenden Inhalt: Geseg, betreffend die Feststéllung éines vierten

ahtrags zum Reihshaushaltäplane für das Rechuungsjahr 1921, Geseg über den Verkehr mit auslähdis{Gen Zahlüngsmitteln. Verordnung über das Verfahren vor ben Kalisfellen. Bekannt- machung über den Sug von E Mustern und Waren- zeichen auf ciner Ausstellung, Verordnung, betréffer | der Eitenbahnbau- und Betriebaordnung bon 4. N Verordnung zur Cisenbahnverkebrsordnüng. Unterstü ung 2 C isher Rentenempfänger ‘der F: Angestelltenversicherung. Verordnung | über den legungs-, Proteft- und Benachrichtigungsfristen. betreffend den Beitritt Bulgariens zur revid nationalen Urheberrechtsübereinkunft dav S ¿um Zusaßprotokoll zu dieser Uebereinkunft vom

So wächst Gebieten,