' wn Amt, Dr. Graf von Matuschka, beim Landrats- i Maas, von Saug ‘Mi ónigsber ilfsr ahe gt m u8wärtl Am „E r. 7 ; N E gn E E E 2 M in M nd M ommissar in Danz 4 ned el, Fried Di Allenstein, Dr. Beckha1ts, ß _Dr.- Höpfner in Stettin, i ( L von Dewi genannt von Krebs in Düsseldorf, Dr. von Pelser-Berensberg in Aachen, von Holstein von der Ministerial, Militär- und Baukommi sion in Berlin, aushilfsweise beschäftigt beim Reichsministeriuum des Innern, Büttner in. Breslau, Koblenz (verwaltet Restkreis St. Wendel), Frhr. von Zedliß und Neukirch i Zieh, Lenzner beim Oberpräsidium Stettin, von Holleuffér béim Obexpräsidium Charlottenburg, Herperß in Trier, Rheins in Marientverdet, von Aulock in Liegnitz, von Berg in Stettin, Mulert in Arnsberg, Frhr. von Richt- hofen in Breslau, Dr. Eiler beim Oberpräsidium Münster, Schröder in-Stetkiti, Schmidt in Wiesbaden, aushilfsweise beschäftigt beim Reichskommissar zur Ausführung von Aufbau- arbeiten in den zerstörten Gebieten, Dr. Weil in Koblenz, beauftragt mit der fommissarishen Verwaltung des Landrats- amts Koblenz, Strzóda in Breslau, beschäftigt beim Ober- präsidium Oberschlesien in Breslau, Lichtenberg in Minden, Eidinger in E ä O., Dr. Marcus beim Ober- präsidium für Niederschlesien in Breslau.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Auf Grund des § 80 Abs. 1 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich und des § 376 der Reichsversiherungsordnung bestimme ich:
Nr. 4 meiner Bekanntmachung vom 23. Dezentber 1921, betreffend die deutsche A e Lucia (Reichsanzeiger Nr. 306), érhält als Absaÿ 2 folgenden Zusaß: l
Die Gewährung des Abschlages ift davon abhängig, ‘daß die Rechnung innerhalb vier Wochen nach threm Eingange bei der Kassenstelle wenigstens zu vier Fünfteln beglihßen wird, und daß der Neft alsbald nach der Feiiuns der Rechnung, spätestens aber nah weiteren vier Wochen bezahlt wird.
Berlin, den 14. Februar 1922. Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.
Bekanntmachung über Fesisegung von Kokspreisen.
Jn Ermangelung einer rechtzeitigen Festsezung der Höchst- preise für Koks durch den tit bis Berlin werden auf (Grund! der §8 113 und 117 der Ausführungsbestimmungen zum; Kohlenwirtschaftsgesep vom 21. März 1919 mit Zustimmung; der staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin für das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin die Preise wie folgt ‘fest- gesetzt: A j
/ Preise für Küchen- und Ofeunbrand. (Es dürfen für Gaskoïs grob und Nußkoks folgende Preise nicht
überschritten werden: if 1. Bei Selbstabholung ab Lager. . . . H 50,70 je Ztr. 2% Bei Lieferung frei Grdgechoß od..Keller -. - 21,70 s |
& 9.
Preite für Koksliefexungen an das: Kleingewerbe
owte für Zentralhéizungs- ünd Warmwässer-
bereitung8anlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentner. Es dürfen folgende Preise niht überschritten werden : ib
1. Gasfoks grob und Nußkols 6 50,70 je Ztr.
2, Westfälischer oder Lichtenberger Shmelz- -
Tots und Berliner Kammerofenkols .. ,„ 98,45
3. Oberslesisher Schmelzkoks « 98,49
4. NiederschlesisGßer Schmelzkoks 3... . ,„_98,70
d, Sächsisher Hüttenkokts V
Die Preise gelten für Lieferung frei Keller. è ermäßigen sich,
soweit der Koks von dem auf dem Hof des Grundstückes gekahrenen
Wagen durch ten Wagenführer ohne Mitwirkung anderer Arbeiter.
abgeworfen wird, um 1d 9 pro Zentner, soweit der Koks auf dem!
Straßendamm vor dem Grunditück des Verbrauchers abgeworten
wird, um 25 H pro Zentner, bei Selbstabholung durch den Ver-
braucher um 1 4 je Zentner, ;
§ 3. ' Die §8 1 und 2 der Bekanntmahungen des Magistrats Berlin vom 2. Dezember 1921 JF,-Nr. 1997/1 Ko. 21 und.vom 18. Januar 1922 J--Nr. 60/Ko. 22 gelten dur diese Verordnung als aufgehoben.
& 4. Zuwiderhandlungen # en die Béstimmungen dieser Bekanntz machung unterliegen der Bestrafung gemäß § 118 der Ausführungs-
bestimmung zum Kohlenwirtschastsgesez vom 21. März 1919.
= T T
8 H, Die Prelsfestsezungen der R 1 und 2 finden auf alle seit dem 16. Februar ausgeführten Koks lieterungen Anwendung. |
Berlin, den 16. Februar 1922.
Preußische Kohlenwirtschaftsstelle in den Marken. Schaefer.
Bekanntmachung über Festseßung von Briketitpreisen.
In Ermangelung einer rechizeitigen Festseßzung der Höchst- preise für Braunkohlenbriketts Viet den Ma istrat Berlin werden“ ‘auf Grund der §8 113 und 117 der“ Ausführungs-
bestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgesez vom 21. März 1919
mit Zustimmung- der staatlichen Verteilungsstelle für Groß
Berlin für das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin die Preise
wie folgt festgeseßt:
1 Es dürfen folgende Preise niht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lagex . . . H 32,45 je Ztr. b) „ Abwerfen auf dem Straßendamm por dem Grundstück des Verbrauchers . „ 3320 , e) „ Abwerfen auf dem Pole 4 viel BB,BO 17S 4) „ Keserung frei Erdgeschoß oder Keller , 33,45 „ , § 2.
Preise für Briklettlieferungen. an das Kleiîin- gewerbe sowie für Zentralheizungs- und Warm- wasserbereitungsanla n R Fuhren nicht unter
entner.
Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden : a) bei Seldstabbs ung ab Lager + - « «+ 82,4d je Zt. b) „ Abwerfen auf dem Straßendomm vor y Od L rbrauders , , 33,1b , y
o en auf dem So o q (2) g s „ Beferung frei Erdgeschoß oder Keller , 33,40 , /
15 i 9 , Der Kohlenhändlex ist vvatbtet deli Verbrauchern an derjenigen
Dr. Hövermann in |
| erbrung als aufgehoben.
“ministerium
.|’teilweisen
Œ
* 1. A Ope p I-L
L V
_Zuwiderhandlu gen M. Bestirnmüngen dîieser Bekannt- machGung " enteMgeen der Bestrafung gemäß s 118 der Ausführungs- bestimmung zum Kohlenwirtschaftsgesez vom 21. März 1919.
“8&6.
Die Preisfestsezungen der §Z L und 2 finden auf alle seit dem 16. Gebete ausgeführten Brikett liéféétingen Anwendung. : Berlin, dén 16. Februar 1922. i
Preußische Kohlenwirtschaftsstelle in den Marken.
Schaefer. i
BekanntmacGuna. | :
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltuna unwverlässiger A vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) jabe ih. dem Kaufmann Frig Liebenthal in Char- lottenburg, Ansbaher Str. 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Getreide aller Art und Futter- mitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. ; Í
Berlin, den 9. Februar 192A
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. B.: Froißheim.
Das von heute ab zur Ausgabe gelangende Sach- verzeihnis der Preußishen Geseßsammlung enthält das Sachverzeichnis zur Preußishen Gejsezsammlung, Jahr- gang 1921. i Berlin W., den 16. Februar 1922. Geseßsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt am Donnerstagabend unter dem Vorfiß des Reichsministers des Jnnern Dr. Köster eine öffent- liche Sizung ab, über die das „Nathrichtenbüro des Vereins deutscher Fn GS Dg lager wie folgt, berichtet: ;
Der Reichîrat erklärte fih damit einverstanden, daß das Reichs-
des Innern ermächtigt wird, mit Zustimmung der obersten Landesbehörden Kriegsteilnehmern ein nah dem Bestehen dex ärztlichen oder ILUE „Vor-
prüfung zurüdckgelegtes Studiensemester auf die klinische Studienzeit anzurechnen. — Angenommen wurde der Entwurf eines Geseßes über Aenderung der Wahlen nach der ReihsversiGexrungsordnung, dur das eine
Au für die Wahlen der Arbeitgebervertreter - T Höheren Ver- sicherungsbehörden wird die Verhältniswabl eingeführt. — Den Antrag: auf Genehmigung der Ausübung des Geschäfts- betriebs der neugegründeten Geuossenschäfts-Hypotheken- bank,A.sG., in Berlin haben die Ausschüsse des Reichs- rats «n ¿nomen Es Hävbelt fch” um eine Gründung. der Preußischén Zentralgénossens{chäftskaße, die an bie Stelle der li guidierten ehemaligen: Landwirtsha
Mark wird bis zu einem geringen Betrage von der“ Preußischen Zentrakgenofsenschaftsfkasse. übernommen. eine Beleihung des kleinen und mittleren Grundbesißes in Stadt und Land handeln. Nach ‘dem Hypothekenbankgesez hat der Reichsrat als Nachfolger des früheren Bundesrats die Genehmigung des Geschäfts- betriebes einer derartigen Hypothekenbank zu erteilen. Auf Antrag des hessischen. Gesandten von Biegeleben wurde die Angelegen-
Heit nochmals an die Aus\{Güsse zurückverwiesen. Die hbessishe Ne- „gierung befürchtet nämli von der | “ fame Konkurrenz für die bereits in Hessen exriG'ete Kreditanstalt. — Bayern hat Einwendungen gegen die vom sächsischen Ministerium
Neugründung eine unlieb-
des Innern beabsibtigte Einbürgerung des cand. med. Cholodn yj aus Nifolajew in Rußland erhoben. Der betreffende Herr ist 28 Jahre alt, lebt seit 1912 \tudienbalber in Deuts{land und hat sh mit einer. etwas älteren Geshäftsinhaberin ‘verheiratet. Er möchte in Leipzig seine ärztlißen Studien beenden. Zurzeit lebt das Ehepaar ‘în Chemniß. Das Gesuch um Ein- bürgerung hat der Stadtrat von Chemniß nicht befürwortet, wobl aber ist das sädsishe Ministerium des Jnnern für die Einbürgerung und hat davon vorschristsmäßig den übrigen Einzel- staaten Mitteilung gemacht. Bayern hat dann Einwendungen erboben, weil der Mann si erst neun Jahre in Deutschland befinde, während font mindestens zehn Jahre für bie Einbürgerung notwendig seien; in Bayern set bisher sogar ein Aufenthalt von 20 Fahren notwendig gewesen. Ferner sei der Andrana zum ärztliGen Studium fo groß, daß kein besonderes Bedürfnis beslehe, gerade einen Herrn aus Rußland zuzulassen. Mit Rücksicht ‘auf diese Einwendungen Bayerns hat dem Geseß gemäß Sachsen die Sade dem !Keichs- rat zur Entscheidung vorgelegt. Ausschüsse wie Plenum des Reichsrats entschieden sih mit Mehrheit gegen die Einbürgerung, nur Sachsen und Hamburg stimmten dafür.
Der Reichsrat nahm weiter den Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung yon Wartegeldempfängern an. Es handelt sich nur um solhe Wartegeldempfänger, die infolge der Umgestaltung des Staatsweiens oder der Du1hführung des ‘Friédensvertrags in den einstweiligen Ruhestand verseßt worten sind. Nach Ansicht des Reichsrats handelt es sich um ein verfassung- änderndes Geseß. Gemäß Artikel 129 der Verfassung braucht ein einstweilen in den Ruhestand versezter Beamter nur eine lebenslängliche Stellung wieder anzunehmen, und zwar eine solche, die dem Nang und Diensteinkommen seiner früheren gleihstand. Der Gesetzentwurf ge- „währleistet für den Fall der Wiederverwendung unter- allen Um- ständen ein der früheren Stellung entsprehendes Diensteinkommen und aus die Pensionierungsrechte ; er veriangt aber, daß die Warte- geldempfänger nicht nur eine lebenslängliche Anstellung, sondern auch eine mindestens einjährige Beschäftigung im Neichsdienst ‘anzunehmen haben, aub wenn damit ein gleider Rang niht verbunden ist. "Die udigtäiten des Beamten und die bis- ‘berigen * Verhältnisse sollen billigerweise berücksi{tigt werden. Dem neu in ein Amt Berufenen steht es frei, die Entscheidung eines Ausschusses von fünf Mitgliedern anzunehmen, dessen Vorsitzender von ber Reichsregierung ernannt wird und einer Landese oder Meichs- ¡entralbehörde nicht geboren darf. Je ein Beisiger wird vom
inister des Innern und vom Finanzminister, zwet andere werden m Einyernehmen mit den Beamtenorganisationen berufen. er Anstellung im Landesdienst, bei Gemeinden oder sonstigen sffentlidGen Körperschaften finden die Vorschriften des Geseges Finngemà An-
wendung; ine Eingabe des Verbandes beutsher Feinsei b fümeriefabrifanten in Berlin um Sr calcip g i gg Me et a e, S dudeltomitieln benptinten L RitYr und nHeE m ein ven n w auf Grund der Auss{ußbeschlüse dabin „Bra ne ble Zeit
t voni 15; Februar bis zum Inkrafttreten des § 92 et des Brannt- von
Aba bestelle/an der fie in die Kundenlisle eingetragen sind, die Briketts l Vexlaugeu zux Selb zur ügung zu stellen,
weinmonopolgescßes ein ermäßigter Berkaufspreis“ 3000 .Æ# für Hektoliter Weingeist fesigeleht wurde,
1 das
aat bes Magistrats Berlin i v } L Ae dirs ‘diese Ver- be
geno
wesentliche BVereinfahung des Wahlyerfahrens erzielt werden foll. |.
aftlichen Hyvotbeklenbank in Frankfurt a. M. treten-soll. -Das Aktienkapital von fünf Millionen
Es soll sich besonders um
lie Aus\4&üse des Reichörats Häben G mit einer BesGwerde j M O - Réichémonopolverwaltung für Branntwein zy en gehabt, "L fich “ einen gemeinsamen Beschluß dez Monopolamts und seines Beirats wegen anderweiter Fest. segung des Zuschlags zum Branntweingrundpreiz für Bränntwein aus Mats richtete. Die Auss{üsse haben beshlossen, daß für den innerhalb des Jahresbrennrehts aus Mais
hergestellten Branntwein der Zuschlag zum Jahresgrundpreis auf
1100 4 für das Hektoliter Weingeist festzusetzen ist, soweit dieser
Branntwein feit Inkrasttreten des § 72_ des Branntweinmonovo[, seg bis zum 15. Mai 1922 einschließli hergestellt wird. Dag lenum trat diesem Beschluß beù : : Angenommen wurde die Befreiung der Molkerei,
D ci a Ee 6 von der Körperschafts- und apitalertragsfteuer, soweit sie ihren Geshäftsfreis auf die Mitglieder beichränken. — Die Geltungs8dauer des Ge sepes argen die Kapitalfluht wurde bis zum 31. März 193 verlängert und außerdem beschlossen, daß künftig an Zahlungs» mitteln 20 000 .4 ins Ausland mitgenommen werden dürfen, während. es bisher - nur 3000 4 waren. — Angenommen wurde noch? der Entwurf eines Geseves zur Ueberleitung deg Rechtszustandes in Oberschlesien. Der Entwurf ex: mächtigt die Regierung, im Verordnungsrvege diefenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Üeberleitung des Rechtszustandes erforderlich find, sobald die Verwaltung von den deutschen Behörden wieder aufs genommeu ist.
Der Vorsißbende Jnteralliierten - Miltärkontroll-
fommission, General Nöollet, hat, laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros, unter dem 13. Februar d. J. nachstehende Note, betreffend die Deutschen Werke, an das Auswärtige Amt gerichtet: Fn der Note vom 12. Februar 1921 Nr. F 1! 351 hat die deutishe Regierung ihren Standpunkt in der Frage „Deutsche Werke“ E Als Antwort auf diese Note und im Anschluß an den Beschluß der Botschafterkonferenz, welche ihr am 28. De- zember 1921 folgte, habe ih die Ehre, 7Fhnen folgendes mitzuteilen: Nachdem grundsäßlih* festgelegt worden 1st, daß dié. Um- stellung der verbotenen Fabrikationszweige in den Deutschen Werken ausgeführt werden muß, wobei den besonderen Interessen der Arbeiter Rechnung getragen wird, bittet die Kommission, daß ihr am 15. Mai folgende Unterlagen überreiht werden: : a) Das zukünftige Fabrikatton3programm für die Werks Erfurt, Spandau-HaselHorfst O e Alti mit Angabe der für die Durchführung erforderlichen Abschnitte, b) einen Vebersichtsplan, aus dem die Nubbarmachung der für jeden der zukünftigen Fabrikation8zweige tin Betracht kommendan Werkstätten und Maschinen ersichtlich ist. i N Die Ausführungsbestimmungen für die Zerstörung oder Außerbetriebseßung von Maschinen und Gebäuden oder Einrich» tungen, welhe noch für die heute verbotenen Fabrikation3zweigs benußt werden, werden in der Folge von den zuständigen Distrikts kommissionen festgeseßt. Tie Fabriktationszweige, we che tatsählih ‘im Laufen sind, welche aber endgültig verboten wurden, können rovisorish weiter betrieben werden, wohlverstanden unter den Verhältnissen, unter denent sie sih jeßt abwickeln. _WVeiter darf das Aufziehen neuer Fakrikation3zweige der Durchführung der Ums- stellungen nux in dem Ausmaß folgen, wie es der Fortschritt der an Gebäuden und Anlagen vorzunehnenden " Arbeiten gestattet. Die Umstellungen msen Pee sein, sobald die Kontrolle der alliierten Mächte aufhört effektiv zu jen. Î Die Lr enten ne E egichen sich nit auf die Ausführung von Entscheidungen, welHe i A T, getroffen worden sind und welche ih auf Fahris kation8zweige bèziehen, welche nicht durch die Entschließung der Botschafterkonferenz vom 28. Dezember 1921 revidiert wurden, d. h.: Zerstörung. oder Umänderung von Gebäuden, oder Anlagen,
der
» Tung. dex .Majs
eines Werkes vom 10. Januar 1920 oder entgegen-
kommenderweise um jede Entlassung zu vermeiden, unter E des ede retien Belegschaftsstandes. . olgende e gan ja ea für jedes der in Betrast lommenden Werke ausgestellt: Î
1. Fn den Werken Erfurt und Spandau - Haselhorst darf die Herstellung von Shußwaffen, Jagd- und Sth munition nicht weiter geführt werden. Die Wer dürfen jedoch provisorisch diese Fabrikation unter den zuvor aufgeführten allgémeinen Bedingungen weiterführen.
2, Am Werk Wolfgang wird die. Herstellung von Nitro-Zellulose verboten, Die Genehmigung, die Gro N, s nux provisorisch und unter
leichen Vorbehalten erteilt, - i G Endgültig wird genehmigt: Di Herstellung vot Kollodium füx Filmzwecke und zur Fertigung von fünstlihem Leder, die Herstellung von Schmirgel-
apier, die Reparatur von Eisenbahnwagen und Rom H ito en, sowie alle der Friedensfabrikation dienender Nebenarbeiten, welhe bereits ausgeführt werden. Alle feßigen . und bereits“ genehmigten Fabrikation8zweige sowie diejenigen, welche in der Folge zugelassen werden, müssen innerhalb einer Zone von 12 Hektar vereinigt werden, wie in den Vorschlägen. der Direktion vorgesehen wurde, welche der ZFnter- alliierten Kontrollkommission zugegangen sind. Ferner muß die Anlage zux Herstellung von Nitro-Zellulo se, deren Aufrechterhaltung provisorisch zugestanden worden ist, unverzüglih auf eine Leistung von 50 t monatlich maxyimal het- ‘abgeseb twerden. Die Festsebung des mit Rücksicht auf diese Leistungsfähigkeit zu: erhaltenden Restes der Anlage wird an or und Stelle seitens der Distr. Komm. erfolgen. Der übrige Te der Anlage muß unverzüglich vershwinden, während der Teil, welcher im Betrieb erhalten bleibt, den bereits R Bedingungen unterliegt, bevor auch ex geshlossen wird. Alle Gebäude und Anlagen, welhe außerhalb der 12-Hektar- Zone liegen (eins{hließlih der ober- und unter- “trdishen Kanalisation3anlagen), sind unverzüglich zu en!- "fernen, mit Au3nahme der für die Beleuhtung und Gens - der Bureaus und Wohnräume erforderlihen Leitungen. Aus- nahmsweise dürfen die Gebäude, welche der Reparatux von Siu bahnwagen ‘und Lokomotiven dienen, vorliaaas erha af bleiben, obwohl sie außerhalb der Zusammenfassung auf A Hektar liegen, und zwar für eine Zeitspanne, welche seitens e Distr. Komm. festgeseßt werden wird. Für den Fall, deb L “Direktion die Weiterführung der Schmirgelfabrikation in G jeßigen Räumen beantragen sollte, wird die militärische inter alliierte Kontrollkommission dem kein Hindernis in den Weg legen, allerdings unter der Bedingung, daß sofort mit der Beseitigung aller in diesem Gebäude endenden Dampfleitungen bégonnen V L
Das normalspurige Schienennetz, welhes e Werk durchläuft, muß in der Weise verkleinert werden, bal n0 mehr een bleibt, als für den fünftigen Umfang des angemessen. ist, Alle ins einzelne gehenden Anordnungen, die TurGshrng l handel, werden seitens der Distr. Komm. gegeben, sie wird auch die en holtenden Fristen festsezen. Die nteralliierte Kontrollkommiso würde das porerwähnte Loe längst angenommen ha n wenn es ihr seitens der Werksdirektion fristgemäß vorge worden wäre, i
3. Jm Hüttenwerk Spandau gestattet alliierte Kontrollkommission, da ( bestehenden Walzwerk ein Walzwerk zu zwei G errihtet wird von solhen Abmefsungeir und einer
wels
die Inter
Fla!
ote wie sie der Fabrikation von schwachem eilen und {h s Le Unk ZiBveélen ananten Ini
seitens. der Komriission ‘
_Unbrauchbarmachun,..Zéerstreuung oder Umwandlung von Eins .: : cihtungen CMalmines Apparate, ‘Lhren usw.), Beschrän: g intenzahl. auf die ‘unbedingt ‘niótivendige”
* Menge - unter: Zugrundelegung - des - Belegschaftsbestandes
} Einleitung des Disziplinarverfahrens die sofortige Ent-
ertes
dexr vorerwähnten Maßnahmen behandelt,
im Pitenivane I neben Ah |
#2
Entscheidung entspricht dem seitens der deutscen Regie ein- raczien Antrage sowie auch der nachträglich seitens der 4, M. A. K. in der Mitteilung Nr. 6657/A vom 2. September 1921 x Kenntnis gebrahten Forderung. Die Errihtung des genehmigten Ergänzungswalzwerkes zu zwei Gerüsten darf indessen erst ausgeführt werden nach der Erfüllung der alten Bestimmungen der mrt LdeE Kontrollkommission, welche das Werk Spandau (yeutquge eshoßfabrik, ehemalige Geshüßgießerei — West und stt c ORAR TareEe Arti ertewerfkstatt) betreffen. ; E ITAE S Z ecänen: e L die Kommission für zweckmäßig, folgendes a i ne Aenderung eingetreten in be : s gs Set e s f Paeis s die Dorfes n a , Wege C C S ) ü O D Cane 4 l dle: au: für b) Vile Kontrolle seitens der Distriktsfommisiio Sedufe E ! Qual Lees N RiGinen, U Txandpors von L A L it, DEI i: C aufrechterhalien. B henden Richtlinien bleibt weiter c) Die Herbeiführung eincx vorhergehenden Genehm; j Non 0e R Ae jede Plabver änderung aer jede Um ung von rial der Deu W inschließli Le Rohmaterialien, bleibt U E E A, inseließlich „le &ritverlangerung, welhe im Schreiben v o 2 aner L ets A wn Minen der Del dees und & rit erbeten wurde, wird zugestanden. ermin i M ven l März Lerschoben ivorden j standen. Der Termin ist venehmigen Sie bitte, Herr Direktor, die VersiHer ine viidiblen CodaBtune ersiderung meiner
in bezug auf
L Nolklet.
Dn Wader Zara L er D
Der von seiner Reise nah Schlesien zurückgekehrte Staats- sekretär z. D. Dr. Peters hat der Reltigrerferink über die Ergebnijßje seiner örtlichen Feststellungen, betreffend den Vorfall in Petersdorf, Bericht erstattet. Jn mehriägigen eingehenden Besprehungen mit dem Stellvertreter des Regierungspräsidenten in Breslau, dem Oberpräsidenten, dem Regierungspräsidenten des unter deutsher Verwaltung stehenden Teiles des Regierungs- bezirks Oppeln, dem Polizeipräsidenten von Breslau sowie mit dem Kommandeur der Il. Kavalleriedivision und Offizieren seines Stabes wurde dem „Wolffschen Telegraphen- büro“ zufolge zweifelsfrei festgestellt, daß feine leitende zivile oder militärishe Stelle irgendwie direkt oder indirelt an den Vorgängen in Petersdorf beteiligt war oder auch nur von irgend einer geplanten Unternehmung im beseßten Gebiet Kenntnis gehabt hat. Keine militärishe oder zivile Behörde hat das Geringste unternommen, was den Be- fehlen der Reichsregierung oder der preußischen Staatsregierung zuwidergelaufen wäre. Jn einer mehrtägigen Reise durch die Landkreise Brieg, Namslau, Oels, Strehlen und Neiße hat Staatssekretär Dr. Peters durh Befragung nicht nur der Land- râte und Bürgermeister, sondern auh der Gemeindeorgane, Landjäger und Grenzpolizisten keinerlei Anzeichen dafür fest- stellen Tönnen, daß irgend welche Waffentrans porte nach dem beseßten Gebiet stattfinden, Besonders eingehend ist Staatssekretär Dr. Peters der Frage nachgegangen, ob die seinerzeit in Oberschlesien abtransportierten und im unbesegten Gebiet untergebrahten Selbstshußzformationen noch in d wacger Form existieren und mit den fraglihen Vor- fällen in Verbindung gebracht werden könnten. Das Ergebnis war durchaus negativ, alle diese Formationen, Arbeitsgemein- haften usw. find verschwunden.
__ Das Ergebnis der fünftägigen Untersuchung des Staats- sekretärs Dr. Peters ist daher dahin zusammenzufassen, daß die Vorfälle in Oberschlesien in- keiner Weise mit - irgend einer Vehörde.. oder Organisation oder. privaten Unternehmung E char des beseßten Gebiets in Verbindung gebracht werden önnen. : :
__ Die. Ermittlungen wurden dadurch erschwert, daß - die interälliierte Kommission in Oppeln der Bitte der deutschen Regierung um Mitteilung der Untersuchungsergebnisse der interalliierten Behörden bisher nicht entsprochen hat.
In der Beamtenschaft herrscht ebenso wie im Publikum nielfach noch Unklarheit über die disziplinarishen Maß- vahmen, die nah den 4e des Reichskabinetts aus Anlaß des Beamtenstreiks zu treffen sind. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, dürfen nah diesen Richtlinien nur solhe Beamte aus Anlaß des Sireiks entlassen werden, die Urheber des Streiks waren, Sahotage oder gewaltsame Eingriffe verübt oder andere Beamte durch ewalt oder Drohung mit Ge- walt in der Erfüllung ihrer Dienstpflicht behindert haben. Gegen unkündbare Beamte, die solher Handlungen beschuldigt sind, ist im Wege des förmlichen Disziplinar- verfahrens vorzugehen. Mit der Einleitung dieses Verfahrens werden die in Frage kommenden Beamten vom Dienst ent- hoben. Stellt sh bei der Untersuchung heraus, daß der oben- erwähnte TDatbestand nicht zutrifft, so wird das Verfahren ein- gestellt. Bei kündbaren Beamten tritt an die Stelle der
lastung. Stellt sihch die Entlassung als nah den Grund-
säßen nicht gerechtfertigt heraus, .so wird sie durch die
Stelle, die fie ausgesprochen hat, zurückgenommen. Gegen
Beamte, die durch Wort oder Tat zum Ausbruch oder zur
Fortsesung des Streiks aufgefordert haben, und gegen
olche Beamte, von denen infolge ihrer Stellung ein besonderes
Verantwortlichkeitsgefühl erwartet werden müßte, werden rdnungsstrafen, und zwar Warnungen oder Ver-
weile, verhängt, Geldstrafen nur in besonderen Fällen.
einerlei disziplinäre Maßnahmen sollen ergriffen werden gegen die sogenannten Mitläufer beim Streik; fie verlieren jedo, wie lle am Streik Beteiligten, selbstverständ- lich die auf die Streiktage entfallenden Einkommensbezüge.
Mit besonderer Strenge soll gegen Bedienstete vorgegangen
werden, die etwa Beamte wegen ihrer Pflichterfüllung an-
gegriffen haben. Bekanntlich hat bereits vor dem Streik der Reichsverkehrs-
Minister die Beurlaubun gen von Beamten zur Neichsgewerk- aft zurückgenommen. Gegen diejenigen - von ‘diesen
eamten, die der Aufforderung zum Dienstantritt keine Folge
geleistet haben, wird in allen Fällen das- förmliche Disziplinar-- verfahren eingeleitet. E -
di Durch besondere Anordnungen isi Vorsorge feiren daß c eingeleiteten Verfahren mit möglichster Schnelligkeit urchs eführt werden. Alle Beschwerderehte sind selbstverständlich en Veamten gewahrt. :
b Aus Vorstehendem geht hervor, daß sich die Reichs-
jgnverwaltun genau an die Richtlinien des Kabinetts
t und daß fie bei ber Handhabung ihrer Maß-
men auh die ps Hologishen Momente voll würdigt.
übe cnfspriht anderseits thren Verpflichtungen gegen- e dey Staaîsautorität und gegenüber dem pflicht-
Die englishe Regierung ist _Gobelins au
Verkauf der Gobelins während der Be en, Die österrchisge L ris stimmte diesen Bez ü
beteiligten Beamien für die Zukunft ablehni
Diszipl mariis wird, sobald hierüber etwas Genaues befannt
ist, mitgeteilt werden; son jeßt darf aber darauf hingewiesen
werden, daß die mehrfach von interessierter Seite. in die Presse
chigen sid unier Vergl dite Gene ta Eee O :
die auf mindestens 100 000 Gebet! I E
L
Die Ausgaben der Neihsbahn haben sich in leßter geit bedeutend erhöht. An Arbeiter a erhöhte Stiunden- óhne und besondere Ueberteuerungszushläge gezahlt. Der Teuerungszuschlag der Beamten ist seit dem 1. Januar d. J. um 2000 Æ# erhöht worden. Die Besaßung3zulage hat eine Erhöhung um i Prozent erfahren. Dem „Wolffschen Tele- graphenbüro zufolge beläuft sih die Belastung der Reichsbahn durch diese Beträge auf rund 3 Milliarden. Da erfahrungs- gemäß mit der Erhöhung der Bezüge auch eine Steigerung der Materialpreise „Eintritt, ist mit einer Ausgabesteigerung von insgesamt 6 Milliarden zu rechnen. Die Bewilligung von Ueberteuerungszuschlägen für Beamte steht noch bevor.
Die Reichsbahn erhöht zur Ausgleichung dieser Mehr- ausgaben die Güter-, Tier- und Expreßguttarife, bie bereits zum 1. Februar eine Steigerung erfahren haben, zum 1. Vârz d. J. wiederum um 20 Prozent. Eine weitere Heraussciebung der Maßnahme isi niht möglich, da die Aus- gaben zum größten Teil bereits jet dem 1. Januar ein- getreten sind. Die Privatbahnen find ermächtigt worden, sich der neuen Tariferhöhung anzuschließen.
Die Arbeiten der Reichsbahn, die auf eine Balancierung des Haushalts auh durch Verringerung der Ausgaben hinauslaufen, find in vollem Gange. Im Haushalt für 1922 sind. beispielsweise bereits über 50 000 Köpfe weniger vor- gesehen, als ONE vorhanden find. Von diesen sollen hon bis zum 1. April 20000 eingespart werden. Auch Ersparnisse an Material, besonders an Kohle und Schmieröl, sind durch besondere Maßnahmen schon für die nächste Zeit ficheraestellt.
_Die neuen Tarife stellen eine starke Belastung des Wirtschaftslebens dar, find aver, au abgesehen von der Notwendigkeit einer Balancierung des Eisenbahnhaushalts, durch die fortgeseßten Preéissteigerungen für alle Güter gerecht- fertigt. Solange diese Aufroärtsbewegung der Preise anhält, kann sh die Reichsbahn dieser Entwicllung nicht entziehen.
Die Zahl der
Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.
Vom 1. Aprik 1921 bis 10. Febr.
1922
Tausend Mark i
Vom 1. Febr. 1922 bis 10 Febr.
1922 -
———-—
Einnabme.
Allgemeine Finanzverwaltung: Steuern, Zölle. Abgaben, Gebühren ,„ « (darunter Reichsnotopfer) S{woebende Schuld. ._« « « Fundierte. Schuld. . „«
Summe der Einnahme .
H 62 350 832 (7 852 909) 92 798 123
105 984
H 198 092/155 254 939
1 708 992 3 449 100
90 Da ck90 h
. s * * . » .
l De 01 Allgeméîne . Verwaltungsauägäben unter Gegenrechrmumng ‘der Einnahmen , „5 „7 Fundicts Suda 6) ai Zinfen für die |chwebende Scbuld Zinsen für die fundierte Shuld . ,
4262 186/123 760010 T1
289 654 li7 709 727
4924 999/141 469 737
. . e d o L
Betriebsverwaltungen. Reic{bs-Post- und -Telegrapbenverwaltung : Ablieferung . . . , « 5 68 0: Deutsche Nethsbahn : Zuschuß
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. ® e s . * 6. . O71 104 | mitbin Zushuß . Summe der Ausgabe ,
Die \Gwebende Schuld betrug an dis fontierten Schaßanweisungen am 31. Jas nuar 1922 255 678 210
Es traten hinzu . 2 t * GOBLI 1
Es gingen ab mithin zu.) 3449 100 ergibt. . . 259 127310
") Das tatsächlichGe Sieuern- usw. Aufkommen bis einschl, Dezember 1921; von da ab das Aufkommen nä ch Abzug der von den Oberfinanz- und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.
2?) Das Anwachsen der s{chwebenden Schuld ist verursacht zum überwiegend größten Teil dur) Devisenbeshaffuñgen, Lieferungen und sonstige Auêgaben für NReparationszwecke sowie durch Besagzungs- kosten; im übrigen dur Fehlbetrag der Deutschen Reichsbahn und durch Vorschüsse auf- den dur die Verbesserung der Beamten- bejoldung entsichenden Mehrbedarf.
603 078| 13 785 589 9 158 037/155 255 326
| R rRR. 24 532204 | CURR N prEU R Cer
Oesterreich.
Der italienishe Gesandie in Wien hat gestern nad einex Meldung der „Politishen Korrespondenz“ dem Bundes?anzler Schober ein Telegramm seiner Regierung ggr Kenntnis ge- bracht, bamgemül sich die italienishe Regierung im Prinzip bereiterklärt, der österreichishen Regierung sofort mit einem Kredit zu Hilfe zu kommen.
= Jn der gestrigen Sizung des Nationalxates teilte der Finanzminister Dr. Gürtler die Bedingungen mit, unter denen Oesterreich den englischen Kredit erhalien wird. Der Kreditbetrag umfaßt in seiner Gesamtheit die Summe von 2950 000 Pfund, das heißt, es sind in diese Kreditaktion jene 250 000 Pfund eingerechnet, die Oesterreich bereits im No- vember vorigen Jahres erhalten. Die Deckung dieser Kredite erfolgt durch Schaßwechsel, die mit 6 Prozent zu verzinsen sinh, Der englische Sondervertreter Young wird der österreichischen
Regierung bei der Verwendung des Kredits beratend zur
Seite stehen, und die Verfügungen Oesterreichs über den Kredit vi von ihm gegenzuzeichnen sein. Als Sicherstellung r den englischen Kredit find gewisse Gobelins zu verpfänden, die nach einer später noch zu genehmigenden Liste festgestellt werden. bereit zuzustimmen, baf diess
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werden. Ein ngszeit soll nos
als Sicherstellung
von anderer Seite zu gewährende Kredite
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in der die lreformvorlage beraten der Präsident die Debatte für unterbrochen, Ministerpräsident Graf Bethlen überreichte ein reiben des Reichsverwesers Horthy, in dem dieser der nal- versammlung seinen Gruß entbietet, den Ablauf ihres zwei-
und der
endet erkfläri. Mit Ausnahme der extremlegitimistischen Partei Friedrichs bereiteten, wie das „Ungarische Korrespondenz- büro“ meldet, sämtlihe Parteien, auch die äußerste Linke, dem Reichsverweser lebhafte Kundgebungen. Der Pr e Nationalversammlung Gaal warf einen Rükblick auf die
eijährige Tätigkeit der Nationalversammlung, deren gedeih- iches Wirken durch den Vernichtungsfrieden vielfach beein- irähtigt worden sei. Zum Sthluß brute Gaal auch den Dank für die Hilfe des Auslandes zur- Linderung des Elends zum Ausdruck.
Großbritonnien und Jrland.
Die Besprechungen zwishen Lloyd George, Lord Curzon und dem Marschall Allenby hoben dem „Reuterschen Büro“ zufolge zu einer vollständigen Einigung über die in Aegypten zu befolgende Politik und über den Jnhalt der Note, die die britishe Regierung an die ägyptische Fiegierung rihten werde, geführt.
__— Das „Reutersche- Büro“ teilt mit: daß die britifche Re- gierung mit gewissen Vorbehalten ihre Zustimmung zu dem Vor- \hlag der franzöfischen Regierung ausgesprochen hat, daß die Frage der deutschen Reparationsverpflihtungen für f laufende Jahr von der Reparationsfommission geprüft werde.
— Der italienische. Botschafter in London, de Martino, hat sich vorgestern zum Foreign Office begeben, um, wie der „Matin“ meldet, Lord Curzon im Namen der italienischen Regierung die Versicherung zu geben, daß das Kabinett Bonomi nicht beabsichtige, eine Aufschub der Genueser Konferenz vorzuschlagen, vielmehr ihr Möglichstes tun werde, damit die Konferenz an dem vorgeschlagenen Datum, dem 8, März, eröffnet werde. :
__— Im Unterhanse wurde gestern über den english- irischen Vertrag verhandelt.
Laut Bericht des „Wolffshen Telegraphenbüros* erklärte Churchill, der Vertrag müsse einer Absiimmang des irischen Volks unterbreitet werden. Das irische Volk habe eine Nepublik er- richtet, die Großbritannien niemals anerkannt habe und niemals an- ertennen werde. Die gewählten Vertreter des irishen Volks hätten ein Mandat erbalten, von dem sie nur durd das irische Volk selbst entbunden werden fönnten. SInfolgedessen müßten in Jz land Wahlen avgehalten werden, die die republikanishe Idee vollfommen ausschalteten und die Einberufung einer Tons stituierenden Ver)ammlung ermöglihten. Das gegenwärtige irische Kabinett könne nicht im Amte bleiben, ohne ein Mandat vom iri1chen Volk erhalten zu haben. Die vorbereitenden Schritte müßten so {nell wie mögli erfolgen. Wenn das iriiche Volk den Vertrag ablebne, so würden beide Teile von ihren Verpflichtungen befreit sein. Großbritannien fei bereit, den Vertrag zu erfüllen, wenn die Verireter der irisGhen Nation ebenfalls dazu bereit seien. Churchill fügte hinzu, vor fechs Monaten habe Großbritannien sich vor der ganzen Welt wegen der Ereignisse in Friand rechifertigen müssen. In Zukunft werde das irishe Volk zu beweisen baben, daß es fähig sei, 1% selbst eine Regierung zu geben. Cbur(ill \svrach die Hoffnung aus. daß der Ge\etzentwurf vor Ende- des nächsten Monats cngenommen \sein- werde.
trischen Freistaats fönnte zusammentreten und im Mai oder unt über die Verfassung Beschluß fassen. Hierauf werde das britice Parlarnent im Juni oder Juli die Geseße zu genehmigen haben, die von dem irisen Freistaat angenommen worden seien.
__— Die Verluste bei den Zusammenstößen in Belfast seit Sonnabend betragen Blättermeldungen zufolge 35 Tote und etwa 100 Verwundete. Vorgestern wurde die Lage in der Stadt so bedrohlich, daß die Truppen in einer Straße zur Wiederherstellung der Oronung mit dem Bajonett gegen die Menge vorgehen mußten. Ein Bataillon britisher Truppen ist in Belfast eingetroffen. Weitere Truppen treffen aus Süd- Jrland in Ulster ein und werden an der Grenze verteilt werden.
Frankreich.
In der vorgestrigen Sizung der Deputierienkammer wurde die Aus)prache über das Finanzgeseß, betreffend die Ausgaben, begonnen, die Deutschland nach dem Friedensvertrag von Versailles zur Last fallen,
Der Berichterstatter Abgeordneter Eymond führte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus, am 1. Januar 1922 habe Frankrei für das Konto Deutschlands 80 Milliarden Franken vorgefchen, 45 Milliarden für Neparationen, das heißt für Sach- shäden, 25 Milliarden für die an Perionen zu zahlenden Ent- ad gungMmmen und 10 Milliarden als Zinsen für abgeslossene Anleihen, Für das Budget im Jahre 1922 komme noch die Summe von 10577 Millionen Franken hinzu. Der Friedensvertrag, der eine gerehte Entschädigung vorgesehen, habe in San Remo, oulogne, : . Abändi 1 erfahren, die das gls e Ergebnis beeinträchtigt hätten. Franfreiß werde nux 80 Milliarden Goldmark an Stelle der zu zahlènden 136 erhalten. Der Redner wiederholte alsdann die bekannten Vorwürte gegen die deutsche Regierung, besprach „darauf die kürzlihen Vorschläge der deutschen Regierung zur Sanuierung thter Finanzen und betonte zum Schluß, jedes Zugeständnis, das man Deutschland mache, jeder -Vor« teil, den man ibm bewillige, jede Verlängerung der Zablungstrift, die man ihm gewähre, hätten zur unmittelbaren und unvermeidlichen Folge, dem französiscen Staats|\haz neue Lasten aufzuerlegen- die er nur schwer tragen fönne. Gewähre man Deutschland Erleichterungen, fo
überlaste man Frankreich. Der Berichterstatter verlangte |chlicßlich eine
internationale finanzielle Solidarität. — Der Abgeordnete Grousiau als Vorsizender des Ausschusses für die befreiten Gebiete wies befonbers auf die Tätigkeit der Reparationskommission und auf die
Dex Ministerpräsident mit Erklärung, ehabt, unzufrieden
Poincaré unterbrah den Redner die Reparationskommission habe Ursache zu sein, fie habe sich fortgesezt an die Keglerungen wenden müssen, von nun an aber. werde sie ihre Machtbefugnisse - wieder besigen. Er habe die Befriedigung, nah dieser Nichtung hin sich in pollstem Einvernehmen mi den lliterten d befinden. Abgeordnete roussau bebauptete, Deutschland könne zahlen. Er bealückwünschte die Negie-
ee
[rung zu ihrem Entschluß, die vollständige Ausführung des j vertrags zu eruvinyen n Der ie führung des Friedens-
Ministerpräsident Poi klärte in einer Zwischenbemnerkung, die deutsche Regierung eine Zwangsanleihe aufzulegen, deren Ergebnis nit so a:
gewisse
müs 8 stimmungen aufzunehmen. D
handeln. Poiucars behauptete, (
‘rihtig zu sagen, daß dex deutide Sti eriable fals al ber fran ea müs oer In
u können, nit nur die direkten, sondern au die Provinzial. ind Kommunalftenern zum “ C
nrächung der Kredite iteht |
+— Der Abgeordnete Loucheur untex lüßte d
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geîtrigen Sizung der Nationalversammlung j
jährigen Mandats feststellt und - ihre Tätigkeit für be- -
räfident der
Machtbetugnisse hin, die ihr der Friedensvertrag zuerkannt habe. —
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0 6 Daúñ würden in Irland im vol März oder April’ Wahlen abgehalten werden. Das Parlament des