genommen, und ih glaube, wir können uns der Erwartung hingeben, | do auf der vollen Entschädigung der Geschädigten beftehen müssen. | in der Sache zu ermöglihen. Will man ein Urtheil objektiver 9, j hei den s ihm ersheinenden Personen annimmt und eine Weigerung, | also einen anderen Grund gehabt haken als den hier vorgebrachten. | Minifter eine Verfügung des Inhalts erlassen, da die Amtsgerid e daß sein Schiedsspruh in einer Weise ausfallen wird, die den Grund- | Nah der Beschießung von Alexandrien ift bekanntli nit England, | über diese Fälle sich verschaffen, dann muß au der andere Thei j, in deutscher Sprache vernehmen zu lassen, als eine von ihm zu In dieser Sache if demnächst Beschwerde erhoben, über die der gegen Personen, ene erklären, des Deutschen nicht mätia zu fein
sägen der Billigkeit und Gerechtigkeit entspricht, ren N AngnGe Egypten zur Zahlung der Entschädigung | nächst gehört werden; das ift hier niht mögli. dende Ungebühr gegenüber dem Gericht auffaßt und dementsprechend | Feriensenat des Oberlandesgerihts in Posen erkannt hat. Dort ift ns E Ma O L, Ge T hint FERE de:
d Wir erhalten also die Ins-ln Upolu und Savaii zu fretem Ünter-Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Freiherr von Wenn der Herr Interpellant dann auf die Beftimmungen raft. Meine Herren, die Fustizverwaltung bedauert es, wenn die Beschwerde zurückgewiesen, aber niht, wie der Herr Interpellant | mir von meinen Vorgesegten na t, mih nicht nach anderen Eigenthum. Der wirth)aftliche Werth dieser Inseln if ein erheb- Richthofen: Meine Herren, ih môhte nur auf einige Bemerkungen | gegangen ist, die im Wege der preußischen Landesgeseßgebung fir de orkommen, und ihrerseits geschieht alles, was geschehen | behauptet hat, ohne daß die Beweise erhoben seien. In Wirklichkeit | Theilen Preußens la e K {h des n ien iét genügend
lier. Seit lange stehen dort deutsche Pflanzerthätigkeit und deutscher | des Herrn Vorredners eingehen und zunähst aussprehen, daß der | Fall der Zuziehung eines Dolmetschers dahin gegeben sind, daß h, dai, Richter zu einer rein objektiven, sahlihen Prüfung | hat, wie ih aus dem Bericht ersehe, eine Beweisaufnahme vor dem mächtig sei. Es darf der Glaube nit bei der Bevölkerung auf-
Handil in erster Linie. Der größere Theil der Inseln befindet ih Samoa Sieger ert b er angekünvigt O Rd b sondere Gebühren erhoben werden, so entzieht es, sih meiner Kompetey, dieser Frage iu bestimmen. Es fteht denjenigen Perfonen, welhe | Oberlandesgeriht stattgefunden, und auf Grund dieser Beweisguf- D a n E n M L anntes N dir bie wee L
in deutshem Besiß. Wir hoffen, daß der wirthschaftliche Werth der | hohen Hauses gebraht werden wird, und zwar sobald derselbe durch diese Bestimmungen hier zu erörtern. Die Frage, welche Geblhre, | lauben, daß sie zu Unrecht in Strafe genommen worden seien, das | aufnahme is die Beschwerde als \sahlich unbegründet zurückgewiesen | Schon hat die Unparteilichkeit der Richter Noth gelitten. JInsela si unter deutscher Herrschaft noch heben wird zum Besten | das gelelice Stadium, in welchem er augenblicklih in den Ver- | für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den einzelnen Bund, Rechtsmittel der Beschwerde an das Oberlandesgeriht zu, von dem — | worden. Dann is die Sache allerdings auch noch an den Justiz- V Ba T): rw 6M o ae 4 S frizes anserer dortigen Landsleute, die in langer und oft harter Arbeit die | einigten Staaten ih befindet, hiadurgelangt sein wird. Gleichfalls | staaten erhoben werden sollen, ist maßzebend zu beantworten vor t, M ih möchte beinahe sagen, zu meinem Bedauern — rur außerordentli | Minister gebraht worden, und es it dem Beschwerdeführer der hier wir einverstanden sein; den legten Saß müssen wir aber als unbe-
: l â / û Stellung erwo:ben haben, auf die wir uns ftüßten, um diese Inseln gg ¿em hoben Hause por E moas für e Methmungjabr Landesvertretung, berührt die Reichsgesegebung zur Zeit nicht, ente M selten Gebravch gemaht wird, und ih glaube, daß der Interpellant | eben verlesene kurze Bescheid zugegangen. Dieser kurze Bescheid gi Tae Lndelt Me e vent
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endgültig für Deutschland zu gewinnen, zum Besten au der Ein- | 1900 vorgelegt werden, und bei dieser Gelegenheit wird ja der nlaß si daher au der Beurtheilung des Herrn Reichskanzlers. hesser gethan hâtte, nach der Richtung hin seinen Einfluß aufzuwenden, erklärt si daraus, daß drei Anträge gestellt waren, von denen die beiden | direkt um die Reichsgeseßgebung, als die Interpellanten die Abänderung geborenen, die wir mit fefter und sicherer Hand, aber ohne unnöthige gegeben sein, um in die Details der zukünftigen Verwaltung des neuen Die zweite Frage, die von dem Herrn Interpellanteu an dy daß er den Leuten bei der Erhebung von Beschwerden an die zu- ersten eine materielle Aenderung der Strafverfügung der unteren | des § 187 im Auge haben. Die Sachlage ist juristisch vollständig klar. . Härte regieren wollen, welche den Samoanern gegenüber nicht ange- Schutzgebiets einzutreten. Wenn der Herr Vorredner glaubte, daß | Herrn Reichskanzler gerihtet worden ist, geht dahin, ob der Reid, ständige Instanz zur Seite steht, und ihnen dabei behilflih ist; er | Instanzen verlangten. Darüber zu befinden ist der Justiz-Minister Die Handhabung der Bestimmung über die Zuziehung von Dolmetschern
B hinsichtlich der Meistb-günstigung keine volle Gegenseitigkeit bestehe, t 7 ; nat ift in das Ermessen des einzelnen Richters estellt, und das ist in braht wäre. fo möchte ih darauf aufmerksam maden, daß nah Artikel 1II des kanzler bereit sei, zum Zwecke der Beseitigung der von dem Her würde dann vielleicht in manchen Fällen einen Erfolg erreicht haben, | nit zuständig, und es ist deshalb — ich persönlih bin es nicht ge- n Hauptsache i Frage des Vertrauens R O Richter ; anderer-
Erheblich is au der maritime Werth und die maritime Be- | Vertrags vom 2. Dezember 1899 und nach der Deklaration vom JInterpellanten hervorgehobenen Mißstände eine Klarstellung de der jeyt, wo es si um längst abgeurtheilte, erledigte Sachen handelt, | wesen, es war einer meiner Herren Vertreter — dem Manne der Be- | seits darf nicht geduldet werden, daß dem Gesetze eine Nase gedreht wird. deutung dieser Inseln als Stüßp inkt für unseren Schiffsverkehr und 14. November 1899 die Meistbegünstigung in der Weise wehselseitig | fraglichen Bestimmung des Gerichtsverfassungsgeseßes herbeizuführen, nit mchr erzielt werden kann. Ich glaube aber nit, daß die von | scheid zugegangen, daß dieser Theil der Beschwerden nicht weiter be- | Bei der Verhängung von Ungebührstrafen kann ja leiht in Bezug auf
unseren Handel niht nur mit Polynesien, sondern mit der ganzen für alle Theile gesichert ist, daß wir in Tutuila und in Tonga, die Die Beantwortung dieser Frage ergiebt \ih, glaube ih, sh F ihm porgebrahten Fälle dazu angethan sind, nunmehr ein Eingreifen | rücksichtigt werden könne. Nur der dritte Punkt der Beschwerde war die D, tes Strafmaßes der Richter Mißgriffe begehen ; was aber
Wesiküfte von Amerika, und dieser maritime Werth wird fi in ab- Sande T Meni: E e ¡i A Tiritea e ae. aus demjenigen, was i die Ehre hatte zur ersten Frage anzufühn, M der Reihsgeseßgebung als geboten ersheinen zu lassen. formell zulässig, daß ihm nämlich nicht der erste Bescheid in einer Abschrift N a L io i d ir g I A ps
sehbarer Zeit na Fertigstellung der direkten Verbindung zwischen | kunft dort souveränen Nationen zustehen werden. In denjenigen einzelnen Fällen, in welchen Unzuträglichkeiten bei de Meine Herren, ih habe nun, obgleich ih absolut nihts gewußt | oder Ausfertigung zugegangen sei; darauf is ihm mitgetheilt worden, | gebung zuständig gewesen, weil eine einheitliche reih8geseßlihe Regelung dem Stillen Ozean und dem Atlantischen Meer voraussichtlich noh Damit schließt die erste Berathung. Jn zweiter Berathung Anwendung des § 187 des Gerichtsverfassungsgeseßes vorgekommy habe von den Fällen, die hier vorgebraht werden sollen, do zu | daß er diese Abschrift demnächst erhalten werde. Er wird sie er- dieses Gebührenwesens vom Reichstage zwar in einer Resolution sehr erh-blih steigern. wird der Text des Gesches ohne Diskussion angenommen. sind, hat es sich niht um eine mifverständliche Auffassung des Sinnz M einigen wenigstens Material hier zur Hand. Es wird nämlich ein- | halten haben, und ih glaube, sie wird jeyt auh in den Händen des efordert worden ist, diese Resolution aber bisher noh keine Berülk-
Am höchsten stelle ih den Wrth, welhen Samoa für das deutsche Es folgt die Verlesung der nachstehenden Interpellation und der Tragweite der Bestimmung des Reichsgeseßes gehandelt, gehend seit einer Reihe von Fahren in allen Bezirken eine Kontrole | Herrn Interpellanten sein." Od e inna tes N i die O iee
Empfinden hat und für das deutsche Selbstgefühl. Es ist ja mögli, der polnischen Abgeordneten: sondern diese Unzuträglichkeiten beruhten regelmäßig in einer in, M darüber geübt, in welcher Weise diese Bestimmungen gehandhabt Das sind die Fälle, die von dem Herrn Interpellanten vorgebraht | Beshwerdeinstanz Remedur geschaffen. Hiernach können wir nit
daß der Affektionswerth, den wir Deutsche Samoa beimaßen, größer eg) 2 O De O ier biefiger eine Aualegung S thümlihen Beantwortung der thatsächlichen Frage, ob die einzely werden, und ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß da, wo die | worden sind, und ih glaube, sie haben nicht dasjenige Gewicht, das anerkennen, daß eine Aenderung des § 187 des Gerichtsverfassungs-
ift als der, übrigens au thatsächlih ret erheblihe materielle Werth welche die Rechtspflege gefährdet, die Interessen vieler Reichs- Persönlichkeit, die von dem Richter vernommen werden sollte, de vorgesezte Behörde, also das Oberlantesgeriht und der Oberlandes- ihnen hier beigelegt ist, und können namentlih nicht die Nothwendig- geseyes O a S niht, daß diese iet so dieser Insel. Aber es ist viel deutsches Blut auf Samoa geflossen, angehöriger s{hädigt und tiefe Erbitterung erregt ? deutschen Sprache mächtig war oder nicht. Das is eine Frage that gerihtéptäsident, den Eindruck gewinnt, daß bet einzelnen Gerichten | keit einer Aenderung der bestehenden Reichsgeseßgebung begründen. e n E D Ma age patt e | dem Gese, betreffend
und dann war die Erwerbung von Samoa für uns. zu einer Frage des 9) It der Herr Reichskanzler bereit, zum Zwecke der Be- | sählicher Prüfung, aber niht eine Frage der Auslegung des Gesege, M nicht mit der nöthigen Vorsicht, nicht mit der nöthigen Zurückhaltung Meine Herren, ih kann nur wiederholen, daß für die Behandlung Abg. Roeren (Zentr ): Nach dem stenographischen Bericht der
Ansehens geworden, und zu einer Frage der nationalen Würde. (Sehr lenigung Er D Slariiltung e L herbels Die Bestimmungen des § 187 des Gerichtsverfassung8gesehes {ind yorgegangen wird, die entsprehenden Weisungen und Belehrungen | unserer Zivil» und Strafsachen es absolut unmözlich sein würde, mit | betreffenden Verhandlungen des preußishen Abgeordnetenhauses ist
2 i dent 5 ; i l von den Polen wie vom Zentrum gegen jene Gebühren- rihiig! rechts.) zuführen ? nah der Ansicht des Herrn Reichskanzlers klar und unzweideutig, se ergehen. Es werden mir darüber Berichte erstattet und es liegen | einer Bestimmung zu rechnen, wona jeder, der vor dem Gericht zu sowoh ; G Wir hoffen, meine Herren, und wir glauben, daß die Erwerbung Nachdem der Staatssekretär des Reichs-Justizamis Dr. | entsprechen dem Bedürfniß, und aus diesem Grunde fehlt für dy M mir hier Uebersichten. vor,aus denen ih bezüglich einzelner der von dem | erscheinen hat, ledigli durch scin Verlangen die Zuziehung eines O E E, lo A E O ne More
«Insel en kolonialen und wirths{aftlihen, unseren Nieberding sich nam-ns des Reichskanzlers Fur sofortigen Herrn Reichskanzler die Veranlassung, im Wege der Gesehgebung e M Herrn Abgeordneten vorgebrachten Fälle Auékunft zu geben im Stande bin. | Dolmetschers erzwingen kann. Bei zahllosen Gerichten würde das | kommnisse zu prüfen, ob die Reichsgeseze in dem Sinne zur An- e ias Sie zum Bortheil K wird; | Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hat, führt der | Klarstellung der beregten Bestimmung herbeizuführen. Er hat hier zunächst einen Fall erwähnt, der si bei dem Amte- | nicht durchzuführen sein. Was in dieser Beziehung auf dem Ge- Venn gelangen, wie sie hier vom Reichstag erlassen worden find.
HORC O Abg. von Cjzarlinski (Pole als Interpellant aus, daß die ; : i ; ; Auf diesen meinen Standpunkt hat bei früherer Gelegenheit au wir glauben aber au, daß die von uns geschlossenen Verträge für Angelegenheit vor das A des ) Reiwbîags gehöre, wenn es ih Auf Antrag des Abg. Cegielski (Pole) wird die Ye geriht in Thorn zugetragen hat, wo in drei wiederholten Terminen | biete der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit möglicherweise ertragen werden O Staatdfekretät des Ra Na sianis 1 e E S lia B
alle Theile befriedigend sind. (Sehr riht'g! rechts.) Ih bin bei den | auch um Vorgänge handle, welhe auf dem Gebiet der preußischen sprehung der Jnterpellation, da sich die sämmtlichen Ar F ein 18 jähriger Kaecht Rataiski, weil er jedes Mal si geweigert hat, | kann, auf Grund der Fassung, die im vorigen Jahre der § 179 | {ührt Beschwerde über die Behandlung polnischer Staatsbürger Verhandlungen gar niht darauf ausgegangen, die nderen Mächte | Iustizpflege liegen. Die Justizvflege in Deutschland, fährt der Redner | wesenden mit ganz wenigen Ausnahmen erheben, und so di F deuts ¿u \sprehen, in eine Ordnungsstrafe von 1, demnächst 2 | des Geseyes über die freiwillige Gerichtsbarkeit hier infolge eines, | in der streitigen Gerichtsbarkeit und über das neue preußische Gerichts- bineinzulegen (Heiterkeit) — das is} nit unsere Art —, aber ih | fort, muß leiden, wenn § 187, der die Stellung eines Dolmetschers | für diesen Antrag erforderlihen fünfzig Stimmen aufgebragt und endlich 3 Lagen Gefängniß genommen wurde, die sämmt- | wie ih glaube, etwas übereilten Beschlusses gefunden hat, das kann Be gels, welches bei den Akten der freiwilligen Gerichts8barfeit die
: 2 L anordnet, sobald eine Partei oder ein Angellagter der deutshen Sprache ¿ ; Ï itsb t den. | Gebühren um # erhöht und die baaren Auslagen für den Dolmetscher habe mi bemüht, dafür zu sorgen, daß wir auch nicht übers Ohr | nicht mächtig ist, in der bisherigen Weise weiter ausgeführt wird. Es werden, beschlossen lich an ihm vollstreckt worden sind. Dieser Bursche hatte | auf dem Gebiete der streitigen Gerichtsbarkeit niht ertragen werden. | u P en Hetheiligten auferlegt, wenn En O ahe Uiiue
” z s 2-Mini 5 . ; i - ü t ihtsbarkeit giebt es wenigstens einen gewissen | i t
ehauen werden, und namentlich für den Abshluß der Verträge den | sind b utale Bestrafungen vorgekommen wegen angebliher Verleugnung Preußischer Justiz-Minister Schönstedt: g Jahre die deutsche Schule besucht. Es war ihm das Zeug- | Für die freiwillige Ger gezogen worden is. Der Reichstag hat anerkannt, daß in leßterer Abit Moment zu fassen. der Kenntniß der deutshen Sprache durch einen Polen. (Präsident Meine Herren! Nachdem das hohe Haus die Besprechung dn niß von seinem Lehrer gegeben, daß seine Schrift fast gut sei, daß er | Schuß in dew eigenen Interesse der Betheiligten, die wohl niht | Beziehung Mißbräuche möglich seien, allein die Vortheile, welche die Jch würde es mit besonderem Danke anerkennen, wenn diese von Graf von Ballestrem ersucht den Redner, solhe ordnungswidrigen | ¿hen begründeten und beantworteten Interpellation beschlossen hai, in der deutschen Sprache soweit gefördert gewesen sei, daß er seine | ohne dringenden Grund, ohne dringende Veranlassung geneigt sein | Fretheit, in der polnishen Sprache zu verhandeln, gewähre, seien
Ausd1 ück terl J) Gerade auf dem Gebiete d iwilli / 7 N 5 ines ch ungleih größer als die etwaigen Folgen solches Mißbrauchs. Wen uns abgeschlofseneu Abkommen, welche das Ergebniß langwieriger und Sericbtöbarkeit N esonders Slim aus. e N C Sup glaube ih der Sache zu dienen, wenn ih mir zum Beginne diesa Gedanken in einfachen Sägen deuts hätte ausdrüdcken fönnen. Außer- | werden, die Zuziehung eînes Dolmetschers zu verlangen. Aber, meine g größ etwaig T: Freiheit le S Gerichts»
i s i : R man auf Umwegen jede vo s{wieriger Verhandlungen sind, die Zustimmung dieses hohen Hauses | Minister hat im Abgeordnetenhause unsece Beschwerden zurück- | Besprehung einige Bemerkungen gestatte, da ja die Tha1sahen, tit dem hatte aber die eigene Mutter dieses Burschen erklärt, daß er sehr gut | Herren, au im leßteren Falle ist die Möglichkeit eines Mißbrauhs | verkehr dadurch beseitigt, daß man in reußen die Gebühr zur Strafe fänden und Sie uns in die Lage segen wollten, baldmöglihft zur gewiesen und behauptet, daß unter der polnishen Bevölkerung | zur Begründung der Interpellation gedient haben, im wesentlin fähig sei, si deuts vor Gericht vernehmen zu lassen. Nun, glaube ih, | gegeben, und das ist von großen Parteien in diesem hohen Hause | zum ein Viertel erhöht, so muß das jeder als einen Widerspru mit Ratifikation dieser Abkommen zu schreiten und damit die beiden Ver- R Ee entfaltet werde, daß auh nicht die geringste | der preußischen Gerichtspraxis entnommen sind, ist das Zeugniß der eigenen Mutter in einem solchem Falle doh ein | anerkannt; Sie wissen, daß der Beschluß zu dem § 179 den Gegen- | dem Sinne und Geiste des § 179 des Reichsgesezes, betreffend die | enntniß de
E N ( eutschen eingeräumt werde. Anderer eits gehen die : i j : ; ; j : f No, | freiwillige Gerichtsbarkeit, bezeihnen. Einen anderen Zweck, eine träge endgültig in Kraft treten zu lassen. (Beifall.) Behörden von der Borautfeuung aus, daß der Pole, C0 «8 deutsche Meine Herren! Der Herr Abg. von Czarlinski hat {on in solches, -daß es auf die Ueberzeugung des Richters wirken kann. Ich | stand sehr ernster Verhandlungen gebildet hat. Die verbündeten Re rei e dene verfolgt jene Bestimmung in dem reußischen Gele
; i ten, die der Herr Interpellant | gierungen haben den Beschluß damals nur acceptiert, und speziell die EHRY,
. Dr. ): Diese Verträge werden uns do nicht Squle besucht hat oder beim Militär gestanden hat, deutsh können | Herbste des vorigen Jahres in einem polnischen Blatt eine öff kann au nit der Auffassung beitreten, i l / nicht, das geht ganz besonders deutli aus der ursprünglichen Fassung K fn Ae Y E A D L es T Ta dfer E müsse. Das i einfach niht wahr. In einer Gerichtéverhandlung | lihe Aufforderung gerichtet an alle in, die sich beshwi ih angeeignet hat, daß eine Beweisaufnahme über die Frage, ob eine | preußische Staatsregierung in der Vorausseßung, daß es ihr gelingen | des Entwurfs hervor. Wir schen bei diesen Bestimmungen ganz welche von uns nur verlangt, dazu die Zustimmung zu geben, daß die wurde der vorsißende Assessor über die Erklärung des Betreffenden, | fühlten durch Verhängung von Strafen, weil sie sich der deuts ¡u vernehmende Person der deutshen Sprache mächtig sei oder nit, | würde, im Wege der Landesgeseggebung diejenigen Mittel zu finden, | deutli den Anstrich des Hakatismus, und der hat aus unseren Ge- bisherigen Freundschafts- und Handelsverträge aufgelafsen werden. | &X könne nit deuts, so unwillig, daß er ihm sofort 24 Stunden Sprache niht mächtig erklärt hätten, sich an ihn zu wenden, weil a ausgeschlossen set, daß vielmehr der Richter ohne weiteres, wenn die die einen gewissen Schuß gegen Mißbrauch gewährten; und sie hat rihts\äsen wegzubleiben.
n E N M eatrkae V Daruda d g De wegen agene O iche Schauspiel ole diese Beschwerden demnähst im Abgeordnetenhause vorzubringe Kenntniß dieser Sprache in Abrede gestellt wird, einen Dolmetscher | dieses Mittel in der von dem Herrn Interpellanten ebenfalls angeführten Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:
: : S ; ; ‘ ü i ü den, wonach nunmehr auf Meine Herren ! Der Herr Vorredner hat es unternommen einen itwirkung des Reichstages verzichtet, wenn es sich um | nur daß der Mann drei Tage Haft bek1m. Das wuß do ein | gedenke. (Schr gut! in der Mitte. Diese Beschwerde stand zunä uzuziehen habe. Dann würde die ganze Bestimmung ihre Bedeutung Bestimmung des Gebührengeseßes gefun l e : die Yöherwerthigen, E die Erwerbung von Hoheitsrehten \chlechter Pädagoge gewesen sein, diefer Assessor, der da dachte, auf u ed ia Blatt; sie ist ace Ae in oberschlesische Blätta verlieren, und es würden sih daraus die allergrößten Unzuträglichkeiten | dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit, falls einer der Betheiligten | Widerspruch zu konstatieren zwischen einer Bemerkung, die ih gelegent-
und dergleihen handelt. Wir haben diese Anomalie immer diese Weise einem Manne die deutsche Sprache beibringen zu Es würde dadurch ein halber Stillstand der Gerichte herbei- | die Verhandlung in fremder Sprache verlangt, eine Erhöhung der | li einer Berathung im vorigen Jahre über die Befugnisse des Reichs-
; 4 j ; 3fi . 1 16 S und auch dort ist diese Aufforderung weiter verbreitet worden. J ergeben. N E E H ( ld epschliehung e Batrias felbst E t e MiEng, Midi da sind, Zain 8 wttven ui0 de tas Vie Mi ter A mußte also darauf gefaßt sein, daß nunmehr der Herr Abg. v. Co eführt werden können, in allen solchen Fällen, wo es überhaupt niht | Gebühren eintreten soll. Meine Herren, au diese Bestimmung is | tages mate, und einer Bemerkung, die ih vorher hier im Hause zu
R i. h 4 2 î j terpellanten als eine rigorose, unzulässige hier ange- | machen die Ehre hatte. Ich hatte im vorigen Jahre, wie er zutreffend in Anspruch genommen. Wic kommen immer ers zu Worte, wenn Geseyze hochhalten müssen. In einem Falle, wo das Objekt drei | lineki mit einem Bündel von Beschwerden vor dem Abgeordnete mögli ift, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Dieser von dem Herrn In l 1 é : g ß; T
soldbe a den Vertretungen anderer Länder vorgelegen haben. | Pfennige betrug, wurde ein polnischer Angeklagter, ohne daß er zu | hause erscheinen werde, um dort die Interessen seiner Mandantt junge Mann von 18 Jahren hat seine Strafe verbüßt und hat sich nicht griffen worden. Ich kann zunäht sagen, diese Bestimmung liegt | ausführt, das Recht dieses hohen Hauses anerkannt, Richtersprüche darauf- Auch in der vorliegenden Sae haben die Amerikaner bekanntli einer Aussage gekommen war, zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. zu vertreten. Das wide der rihtige Ort gewesen sein, wo diese Bo beschwert. Meine Herren, dann it erwähnt worden ein Fall, der außerhalb der Bestimmung des hohen Reichstages, wenigstens solange } hin zu prüfen, ob in ihnen eine Verleßung der Reichsgeseye liege; nun
N ren bevauern Wer vos Eren est let n den aus: Beispiele vor m fibet bann ‘weiter ort: Be cintgen, Fällen bas ia schwerden au eine sahlihe Erörterung finden konnten. Zu men ‘ne in Thorn vernommene Ehefrau betroffen hat. Auch darüber | nicht die Reichsgesebgebung auch die Gebührenordnung auf dem Felde | behauptet er, seute ih mi in den offensichtlichen Widerspruch, dab s{ließlihen Besitz von Samoa gelangen, und daß wir einen so hohen Beschwerde Remedur geschafft, aber leider niht in allen. Bei der | Ueberraschung ist aber au bei der Berathung des preußischen Just liegt mir hier Material vor. Es war die Frau eines Gastwirths. | der freiwilligen Gerichtsbarkeit an fi gezogen hat; bis jetzt unterliegt | ih heute das Ret des Hauses bestreite, zu untersuchen, ob der Inhalt
Kaufpreis haber zahlen müssen. Schon vor 20 Jahren hätten | Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgeseßes zum Bürgerlichen j rigen Woche stattgefunden hat, der Herr W Sie hat erklärt, nur polnish sprehen zu können; zwei anwesende | diese lediglih der Landesgeseygebung. Sie kann als eine rigorose | eines Landesgesctes derartig sei, daß er einen Widerspruch mit der wir Samoa haben köônnen, aber die Schuld dafür, daß wir Gesegbuh ist die Zuziehung von Dolmetschern für den Fall ira F L Ren A de N Ls es hu Zeugen haben aber bezeugt, daß diese Angabe unwahr sei, daß die | wohl kaum bezeichnet werden, hon deshalb nit, weil sie nur in | Reichsgeseßgebung enthält. Meine Herren, einen folchen Widerspruch es nicht bekamen, trifft nicht die Regterung { sondern den | statutiert worden, wo seitens eines der Betheiligten die | 8 H i Frau allerdings der deutschen Sprache mächtig sei. Daraufhin is | soweit etwas Neues enthielt, als dieser Gebührenzushlag jeßt für | kann der Herr Abgeordnete in der That nur konstruieren, wenn er mir Reichstag, der es unter Führung des Se Bamberger dem | Erklärung abgegeben wird, daß er des Deutschen nicht mätig avch niemand von den polnischen Vertretern das Wort ergriffen, Die Bosbétde: ft -v : ictliche Verhandlungen eingeführt wurde, während hon vorher ierstellt, daß i, obwohl Vertreter der Reichötuftiz, boch so weit gehe Fürsten Bismarck unmöglich machte, die Sache durchzusetzen. | ist. Jeyt sagt der preußische Justiz - Minister, es müsse | durfte also annehmen, daß ich die Sache doch nicht gegen die preußische sie in Ordnungsstrafe genommen. e Beschwerde on unzu- | ger R unterstellt, j h by gebe, Au seitdem ist mehrfach die Gelegenheit versäumt worden, eine Waffe geben gegen den Mißbrauch solher Bestimmungen ; | Gerichte und die Handhabung des Gesetzes daselbs wenden würde ständiger Seite, von dem Ehemann erhoben worden, und deshalb als derselbe Zuschlag erhoben werden mußte und erhoben wurde, wenn es | zu erklären, der Reichstag wäre nicht befugt, zu prüfen, ob irgend ein wie erst vor kurzem Fürst Herbert Bismarck betont hat, uns zu au?- und man hat in Preußen cine derartige Bestimmung beschloffen. Es | F war zu dieser Auffassung vielleicht umsomehr berechtigt, als [M unzulässig verworfen worden, und ein späterer Antrag der Verurtheilten | si um eine Verhandlung vor einem Notar handelte. Da es nun | Landesgesey mit der Reichsgeseßgebung in Einklang sich befinde. Das
E tecton der Fibscbi-Inseln R England, eine Tse Ge- do V Meiddneseb iu Gei 0 Mo bleibt da der Respekt vor ben în der vorigen Wrche, wo die Frage schon einmal hier auf der Ta selbst auf die Wiedereinseßung in den vorigen Stand if gleichfalls, ein Grundsay der preußischen Kostengeseßgebung auf dem Geb'ete der | wäre do eine ungeheuerliche Zumuthung an mein juristisches Urtheil.
i i ; N i rû i Gleichstellung der | (s versteht sich natürlih von selbst, daß das Haus befugt ist, ebenso , eine zweite bei der Erwerbung von awaii dur die Nord- | Reichsgeseßen, wo bleibt die Rechtssicherheit ? Es i} ein natürliches Abgeordneten v linski den Wurd weil der Begründung entbehrend, ohne Erfolg geblieben. freiwilligen Gerichtsbarkeit ist, eine vollkommene l erste / gt ift,
lege O Uin Man hätte die alten béväbeten GS ndsäge der | Recht a Menschen, sch vor Gericht Fels Sprache zu be- ta L Oa ui A e Bella Dann ein dritter Fall, wo ein Zeuge Paul vor dem Gericht in Gebührensäße zwischen Notarien und Gerichten herbeizuführen, so | wie die verbündeten Regierungen in dem Bundesrath befugt sind, zu A en (Ua. Gleidhgew h de ft auf die E els Wbrt, das u a A 1 R Main, wie Be punkte er denn vorzubringen gedenke, weil ih glaubte, es sei dal Beuthen gleichfalls wegen der Weigerung, ih in deutsher Sprache | war es {hon ganz von selbst gegeben, h i Mes prüfen, ob ein Landesgesey mit den Bestimmungen der Reichs- Samoa kompensieren können. Der Kaufpreis, den wir fü Professor Delbrü, in seinen Preußischen Jahrbüchern nachgewiesen, | eigentlich eine Pflicht der Courtoifie zum mindesten, daß er den C‘ vernehmen zu lafrn/ is elte Dibouhelsetafe nptimen worden N. 1 e cinert E N Eh A l d’ bab allerdin s dazu A E Aaitleeil e Ea Samoa jeyt zahlen müssen, is zu hoh. Noch heute is | allerdings nicht ohne dafür einen Verweis erhalten zu haben. der Verwaltung, gegen die seine Angriffe sich richten, au in di Ueber diesen Fall fehlt mir hier das Material; da aber der Herr | allgemeinert wurde. nen besonderen Antaß g g zu | gese bestimmt ift, Ausführungsvorschriften zu dem Reichsgeseß
das Interesse Deutschlands an Tonga so groß, daß es mindestens Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: v ini i iren. (Sehr wahr! sd! Abgeordnete erwahnt hat, die Vernehmung habe stattgefunden untec | au die Gefahr eines Mißbrauhes des 8 179 des Geseyes über die | zu erlassen. Wie der Herr Vorredner annehmen kann, daß ih dieses dem englischen entspricht ; England mat bei dem Tausch unter allen Meine (Sai A Be e a Las Ge utte G O n E S 4 M i vid dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hannemann, so kann ich nur freiwillige Gerichtsbarkeit, wie er nunmehr zu Recht besteht. Recht bestreiten will, begreife ih niht. Er brauhte diese Annahme
7 it S E ; ; R Pon O eführt, A rid A 08 cas n lab Interpellation enthält, wird der Herr Reichskanzler um eine Aeußerung | erfolgt. (Hört! hört! rets.) Heute kommt nun Herr von Caarlintl sagen, daß er sehr weit zurüliegen muß, denn Hannemann war son J darf bemerken, daß bei ter Plenarverhandlung im Hause der | allerdings, um den Uebergang zu finden zu den Ausführungen, zu denen
: 7 ; ‘ ; i G d auch im Herrenhause diese Bestimmung meines | ex weiterhin gekommen ist, und die meiner Meinung nah mit dem
etwa Tonga erworben und Samoa preisgegeben hätten. Die Fnteressen | darüber angegangen ob es ihm bekannt sei, daß der § 187 des Gcricht8- it einzelnen Beschwerden, die mih im we entlichen unvorbereitt vor sechs oder sieben Jahren nicht mehr in der dortigen Stellung, Abgeordneten und a t,
Deutschlands an Samoa bestehen nit nur in dem dort vergofsenen | yerfassungsgeseßes immer häufiger eine Auslegung erfährt ü die ri 1 haben Die heutige bitbidéne ca deswegen na me fondern war Erster Staatsanwalt in Lissa. Diesem alten Fall jeyt | Wissens keinerlei Widerspruch A s 0 sie I E Inhalt der Interpellation gar nit im Zusammenhang stehen. Denn,
H i s , 8 ; ; ; i î 6 ; i
r pin d jefften Aae S ban Rechtspflege gefährdet, die Interessen der Reichsangehörigen verlegt | Meinung niht denjenigen sachlichen Erfolg haben, die sie gs noh Er a A ias g ee y A L t A4 g 4e E Pg ane Hn A T ai E s i
ift ; dur die Vorgänge auf Samoa is unser Ansehen nit nur und tiefe Verwirrung erregt. hâtte haben sollen, weil die Unterlagen für eine eingehende mater eber einen Fall, der n Myslowiy zugetragen haben soll, j A h T l ; j
dort, sondern in der ganzen Südsee aufs tiefste ge|chädigt worden, Fh habe darauf zu antworten, daß dem Herrn Reichskanzler bis- Prüfung der vorgebrahten Beschwerden hier fehlen und nit O mir ausreichendes Material. Es hat sich da um einen alien Pr A Geleit Tat j A R M Ges S ly pt O A Gor riGtig Ti B
und jeyt can I IrimgE R ye M Einbube her nicht bekannt geworden ist, daß dem § 187 des Gerichtsverfassung8- \höpfend beigebracht werden können. Die Berathung und das, n® oldaten gehandelt, von dem angenommen wurde, er müsse deuts ûs E N Fiicies Mi O Ua iling lilkt ble Edehe [0 M ; 1 ies De F Mi O E
an nationalen onsinseln verliere: E edit: Die nte | Liebes ditt AuMetung 10e werde, welhe die Rechtspflege gefährdet. | hier vorgebracht wird, mag demnächst zu agitatorischer Ausberto reden können, was er in Abrede gestellt hat. Ih kann darüber nichts | blick nicht feststellen, ie abi vón Stivititn | a6 A pp A
è L s S wi e "beitung n, H t tidibea von Togo | Beschwerden über die Auslegung dieser Gesegesbestimmung sind seit | sich eignen (Lebhafter Widerspru in der Mitte.) Bitte, mei Näheres angeben. Jedenfalls hat dieser O nur i ne dis S iases Ut alle Ausführungen, die der Herr Abgeordnete zuleßt gemacht hat, E ‘ . 1 J i: 1 _ 1 r i;
ließe ih au begrüßen, wenn nit auch hier ein Ort bei England | einer Rethe von Jahren, in jedem Falle, so lange ih die Ehre habe, | Herren, ich s\prehe rein objektiv, meine Bemerkung hat si g Dann ift ein Fall vorgetragen, der einen Vorgang bei dem Amts- 2 M Ci grit My 17 U duaube HaA haus dur die Sah- Be Herr Abgeordnete hat allerdings gesagt, die Bestimmungen
Le alc eibeisten i E ganze Antheil, der | an der Spiye des Rei&s-Zustizamts zu sichen, nerer bt ten eichs: | niemand gerichtet. Ih ann nur wiederholen, daß füh die o RN e eeqeriht von Erfolg 0 Dort ift die Beshwerde bei dem | der D ie Verhältnisse geboten ift und keinen Grund hier zu irgend | der preußischen rsevgebung ftünden, indem fie für gewisse
schon je t eine große Bedeutung für uns und wird für die Zukunft kanzler noh an den Bundesrath gelangt, im Bereich der Reichs- | Verhandlung vielleicht zu einer agitatorishen Ausbeutung eignet, Oberlandesgeriht von Erfolg gewesen. Es hat also der Mann dén L Einschreiten der Reichsgeseßgebung abgeben fann. (Bravo! rechts.) | Dolmetscherakte Nebengebühren einführten, ebensowohl in Widerspruch
bine noH bôhere gewinnen, wenn erft ein deutsches Kabel von Mittel- verwaltung also vollständig unbekannt. Dem Herrn Reichskanzler ist | aber eine sachliche ershöpfende Berathung hier nicht wohl statthab® Weg beschritten, den das Geses ihm zuweist, und er ist damit - bowsfki ian (Pole): Diese Aus- | mit den Bestimmungen des 8 187 des Gerichtsverfassungsgesezes, wie
Amerika über Samoa nah Kiautschou geführt werden wird. Die | es allerdings bekannt, daß in einzelnen Gebietstheilen Preußens mit | kann. seinem Recht gelangt. Dieser Fall eignet \ih also wohl faum noh eabruan e on De e ies mi nit äberzeugt. Der | au att L R lulatn des Gesees über die freiwilli ge G ¿4 hts-
einstweilige Abberufung der deutschen und englischen Konsuln in Apia | theilweise polnish redender Bevölkerung zuweilen Klage darüber er- Meine Herren, der Herr Abgeordnete von Czarlinski hat jur weiteren Begründung der Interpellation; denn daß Feblgriffe vor- | preußische Justiz-Minister wird feine namhafte polnisch? Zeitung | parkeit. Der Herr Abgeordnete scheint danah anzunehmen, daß das
d auf den Tonga-Inseln kann nur angenehm berübren. Was soll | hoben wird, daß die Gerichte, von der Meinung ausgehend, daß eine | gekaüpft an die Bestimmungen des Gerichtsverfafsungsgesebes, S kommen können, nit nur bei Auwendung dieses Geseves, sondern auh | nennen können, welche die polnische Bevölkerung in der von thm | reußishe Gesep sich auf die Fälle der streitigen Gerichtsbarkeit be-
nun mit Samoa angefangen werden? Gs handelt sich um einen der L i : liebenswürdigsten Menschenshläge, die nur den Fehler aller Südsee» einzelne von ihnen zu vernehmende Persönlichkeit der deutschen Sprache unrichtige Handhabung er behauptet, speziell an § 187. Diesem bei Anwendung zahlreiher anderer Paragraphen — darüber is kein | behaupteten Art beeinflußt hätte. deth M f Bi e S zieht, denn nur unter dieser Vorausseßung läßt sich die Behauptung
JFusulaner theilen, daß sie nit gern und viel arbeiten. Man soll ihnen | mächtig sei, von der Zuziehung eines Dolmetschers absehen. Dem geht vorauf der § 186, dieser lautet kurz und bündig: Die Gerid Streit; dafür sind eben die geordneten Rechtsmittel gegeben! sammten polnischen Bevölkerung, * Die bes e E Aman ouis Ur Ain ¿Sue und Be Herrn Reichskanzler ist es aber auh andererseits bekannt, daß die preußische | sprache ist die deutsche. Darauf folgt der § 187, der behandelt À Dann der Fall Samter, wo gegen einen gewissen Nowaczyk eine guf diele Khstände baben E oe Rme biin Éo: aufflellen, bah das pre l de engtgesebed, der fs a atis rae owie qur e e oder | Fustizverwaltung bemüht is, Beschwerden dieser Art, wo fie im ein- Ausnahmefall, er lautet dahin: Ordnungöstrafe erkannt worden ist. Dieser Mann hat bei Angabe | behörden herausgestellt, und der Beshwerdeweg, M d t nur auf die streitige Gerichtsbarkeit bezieht. Aber diese
S E E E E E Es aleneve
eutsche in Frage kommen; auch die deutshe Währung muß t v Y 4 dieser Ri werden; bio eni Berwaltur r qule tp e L A Gat R B E Mid. unter Dae aoy L R handel, “— eee Perlangiian Sudeh . e ags a c Maderv urin R E Verwaltungs-Chess gütigst ere inmen. der Verurtheilte | Vorausseßung des Herrn Abgeordneten ist unrichtig. Die preußische
dieser Richtung geblieben. Die Verwaltung sollte möglichst praktishen | Wiederkehr für die Zukunft vorzubeugen. Und ih habe noch ausdrüd- deutshen Sprache niht mähtig sind, so ist ein Dolmetscher il haben aus dem Vortrage des Herrn Interpellanten gehört, daß er | denn jeder Zeit wird da o L x i bgeführt und muß seine Zeit absizen, ehe er ans Ober- | Ausführungsgesezgebung, die hier von ihm berührt ift, bezieht Leuten, möglihst wenig Juristen in die Hände gelegt werden. Irgend | [ih darauf hinzuweisen, daß in jedem einzelnen Falle derjenigen Person, ziehen. demnächst zur Sache selbs unter Zuziehung eines Dolmetschers ver- P j E n que nd bein meistens arme Leute; E ist also auch unzutreffend, wenn der Herr s
etwas Programmatisches haben wir heute leider nicht darüber ver- B x : i i z oa E S würde A oben, die Inseln dem Reichs - Marineamt welche dur eine gerihtliche Verfügung sih verleyt fühlt, geseßlich Meine Herren, cs is außer Zweifel, wird au von dem Ht nommen worden ist, und ih habe ebenso aus dem Vortrage ent | wenn die ihre Strafe abgedügt E iges sie nat HarE und wollen ikiiete bébanptet, es läge hier ein Widerspru der preußischen
Ö g Res nommen, daß ihn eine Ordnungsstrafe erkannt worden sei weil Anrufung der höheren olche Hand- : zu unterstellen, wie es mit Kiautschou eshehen ist, wo überdies der Weg der Beschwerde an die höhere gerichtliche Instanz ge- | Interpellanten zugegeben, und ist in der reich8gerihtlihen ‘1 L gegen ihn eine Ordnungsstrafe erkannk worben L S Best kann die Achtung vor der Justiz | Geseßgebung mit § 187 des Gerichtsverfafsungsgeseßes vor. Au U N dee Veaiiung erheblide Proben ey ent Henne sprechung anerkannt, daß die Frage, 0b eine vor Vers v er bet feiner Vernehmung zu den allgemeinen Fragen au Ce, babung der gef bt Pan besteht fast durweg e Tracan bas facti: | bas e der Herr Abgeordnete wohl wesentli gesagt, um den Ueber-
für die bei der Verwaltung solcher Gebiete in Betracht kommenden In wie weit die einzelnen Fälle, auf welhe der Herr Inter- | Person der deutshen Sprahe mächti Gericht n ob er deuts versteh it ei Hohn grenzeaden Nichtachtun i , o g sei, durch das d e, mit einer an n grenz g Fragen tigen An “a M An bung V F idetbeiltuigen pellant bei Begründung der Interpellation eingegangen ist, den Vor- Maßgabe der konkreten Umstände zu beantworten sei, daß das O geantwortet habe. Jch nehme also an, daß diese an Hohn grenzende | giment gestanven hat, muß er Deutsch können.
mt ) B nit sagen kann. Für die In iensthaltung deutscher Schiffe vor wurf begründen, daß in diesen Fällen eine niht zutreffende Auslegung | das zu befinden habe, und daß nicht etwa die einseitige Erflärund Nichtahtung, die er dem Gericht gegenüber bezeugt hat, den Anlaß | au !) Das ist durchaus unrichtig. Diese Leute, die
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Wenn der Mann auf der deutshen Schule gewesen ( E tine n gang zu finden von der Interpellation über das Gerichtsverfassungs- n dritten Jahre | geseß zu einer Erörterung des Geseyes über die freiwillige Gerichts-
- : ; ändli , das weiß ih aus barkeit. Samoa sind in 15 Jahren über 30 Millionen Mark audgegeben des Reichsgeseyes stattgefunden habe, entzieht sich der Beurtheilung | zu vernehmenden Person für das Gericht bindend oder yerpflichtend ¡ur Bestrafung gebildet hat, nicht aber die angeblih grundlose Le! en ih nicht deuts erte eigenen Erfahrung bein Militär. Meine Herren, ih habe aus den Worten des Herrn Abg, ch
feine Rede E Vei der Beskichang 6 Meger gti (e des Herrn Reichskanzlers vollständig, denn diefe Fälle sind ihm bisber Dana wird bei de1 Gerichten verfahren. Nun will ih ja m0 j Veigerung, sich deuts vernehmen zu lassen; denn dieser Weigerun3 | Einer davon sollte Gefrei e werden; er wurde es nit, und das war | yon Dziembowski wie aus den Worten des Herrn Abgeordneten,
english-amerikanishen Schiffe und von den dadur verursahten Be- [d digungen if nirgends die Rede, I bedauere, daß es in dieser dieser einzelnen Fälle war augensheinlich auch niht vollständig und, | geben sein wird, daß dabei Fälle vorkommen können, ord ver 4 Hinsicht bis zu einem Schiedsgericht hat kommen müfsen, man hätte 1 nur von der einen Seite vorgebraht, au nit geeignet, ein Urtheil Richter ohne genügenden Grund die Kenntniß der deutschen eutshen Sprache niht mächtig sei. Die Beslrafung muß können?
unbekannt gewesen. Der Vortrag des Herrn Interpellanten bezügli | zugeben, daß die Entscheidung dieser Frage nit immer zweifello! j ist ja uamittelbar naher unter Zuziehung eines Dolmetschers statt- | sein Glück, denn hätte er die Knöpfe erhalten, dann hätte es vor Ge- dor die Interpellation begründete, nidits entnehmen können,
4 denen? gegeben. / : bist Gefreiter gewesen und willst nicht deuts in dent Das Gericht. hat damit anerkannt, daß der Mann | richt geheißen: od Sie e "ia ge wel sollte der Justiz- | was dahin ging, als ob die Bestimmungen des preußischen