1900 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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worden, aver die Entwidelung der Dinge wird ftz2ts wieder auf diese Vorschläge zurückw isen. Db die in Aussibt genommene Skala die richtige ift, läßt sih nicht so einfah entscheiden. j

Direktor der Kolonial - Abth-ilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buthka: Ich habe nicht gesagt, daß ein wesentlicher Unterschied zwishen Südweft-Afrika und Kamerun in klimatischer Hirsicht nicht bestehe, sondern darauf hingewiesen, daß in Südwest- Afrifa verschiedene flimatishe Zonen in Betracht kommen. Die sub- trépishe Zone im Süden ift durchaus gesund; dann kommt eine Uebergang3zone, zu welher Swakopmund gehört; die nördlihe aller- dings hat rein tropischen Charakter. Zur Besiedlung eignet sich immerkbin ein großer Theil des südlihen und mittleren Südwest-Afrikas. Was die bessere Borbildung und Ausbildung der Beamten betrfft, so handelt es sich ja immer noch um Versuche; ih werde immer bereit sein, brauhbare Vorschläge auf diesem Gebiete zu prüfen und durch- zuführen. Auch ich bin der Ansicht, die jangea Beamten, wle in unsere Kolonien geben follen, zunähst in andere Kolonien zu s{hicken, wo sie sich mit dem Leben und. dem Dienst in dea Kolonien vertraut machen können. i

Abg. Dr. Hasse (nl.): Die angeführte Differenz erschien der Kommisfion nicht belangreich genug, um darauf eine Differenzierung in den Gebältern zu b-gründen. Es ist bis jeßt nur feftgestelt, daß es niht möglich ift, eine besondere Carriòre fär die Kolonialbeamten einzurihten; was positiv zu geschehen hat, darüber sind die Erörte- rungen noch nicht abzes{lo}sen. f

Abg. Dr. Müller-Sagan: Meiner Auffassung von dem Charakter der Konmissionsverhandlung entspricht durhaus, was im Protokoll derfelben steht. Daß es auch in Südwesft-Ufrika weniger gesundbeitsrotdrige Gegenden geben wird, tif von keiner Seite bezweifelt worden. / i :

Direktor der Koloztal-Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Es kommt bei diefem Streit wohl kaum etwas heraus. In der Kommission habe ih zunäßst gesagt, wesentlich: Unterschiede find nit in dem Grade vorhanden, daß sie einen Unterschied auf die Gehälter ausüben fönnen, habe dann aber die küimatishen Ver:bältnifse Südwest-Afrikas wie verher spezialisiert. JY hade mi durchweg bestrebt, die ungeschminkte Wahrheit über die Verhältnisse zu sagen, auch da, wo sie weniger angenehm ist. i

Abg. Bebel (Soz.): Ein Leutnant der Schußtruppe soll eine eingeborene Frau ¿u Tode geprügelt und ihr kleines Kind ecshossen haben. Der Leutnant soll z1 drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden sein und soll die Strafe jeßt in Deuisland verbüßen.

Direktoc der Kolonial-Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Bu(ka: Ih weiß von einem derartigen Vorgange nichts.

Die dauernden Ausgaben der Zivilverwaltung (Gouver- neur: 18000 # G-halt, 32000 46 Kolonialdienstzulage 2c.) werden darauf bis einschließlich außerordentliche Vergütungen für etatsmäßige Beamte angenommen. :

Bei den Ausgaben für weiße Hilfskräfte hat die Kom- mission folgende Resolution beschlossen:

„den Reichskanzler zu ersuhen, dahin zu wirken, daß die anderen Beamten der Kolontalverwaltung aus der eingeborenen, Bristlihen Bevölk:rung entnommen werden können; feraer dea Reichskanzler zu ersuchen, derselbe wolle auf die Vorbildung des einbeimisch-n Elements zur niederen Beamtenlaufbahn in Ost-Afrika nah folgenden Grundsäßen Bedacht nehmen:

1) In die zur Zeit bestehenden reliatorslosen Schulen werden womöglich nur Mohamedaner aufgenommen ;

2) Es werden Vereinbarungen mit den Missions2nstalten ge- troffen, wonach in den neu zu gründenden, staatlich subventionierten Schulen der Unterri&t von Mitgliedern der Mi)sionsgefellschaft-n er- theilt wird. Mokamedaner, welche diese Schule besuchen, können von dem Religionsunterriht dispensiert werdea. :

3) In den Schulen darf außer ter Landessprahe nur die deutshe Sprache gelehrt werdea.“

Außerdem soll der Reichskanzler ersucht werden, in Er- wägung zu ziehen, ob es sih empfiehlt, die Rehnung für die Kolonie Ost-Afr.ka dem Reichstage in Rupien vorzulegen.

Abg. Dr. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode (d. konf.): Die Zuziehung d-es mohamedanischen Elements zu den unteren Beamtenstellen hat in sozialer Beziehung ihre aroßen Bedenken, denn mit dem Mobamedanismus hängt die Sklaverei zusammen. So- bald die Neger Christen werden, \tehen obenan die christlihzn Europäer, dann kommen die mohamedanisden Unterbeamten und in lebter Linie erst die christlihen Neger. Das würde von diesen s{merzlich empfunden werden. Das System der religionslosen Schulen darf nit weiter um sih greifen. Daß in marchen dieser Schulen augen- blicklich auch franzöfisher Unterricht ertheilt wird, if natürlih nur ein U-bergangéstadium; mit Nummer 3 der Resolution sind wir daher einverstanden.

Aby. Dasbach (Zentr.): IY bin mit dem Vorredner durhaus einer Meinung. Sehr wohl is uns aus Indien bekannt, daß viele Indier, welhe noch He'den sind, die von kfathol!sher Seite begrünteten höheren S@{hulen besuchen. Woher stammt also das ungünstige Urtheil über diese letzteren ?

Abg. Bebel: Gerade von Ihrem Standpur kte aus können Sie doch gar keinen größeren Febler begehen, als die Resolution der Kom- mission arzunehmen. Vom Standpunkte der Kolonisation aus muß es do ein Gebot ter Klugkeit sein, die VPêchamedarer in den Kolonialdien\t zu nehmen. Sehen Sie doch England, Holland und die anderen Kolonialmähte an. Warum drivgen Rußland und England in Indien unaufhalisam vor? Weil Rußland es in ganz ra’finierter Weise versteht, das eingeborene (Flement fich dienstbhar zu machen. Die Vielweiberei, die Skiaverei sind nicht religiöle, es sind soziale Momente; diese Gründe gezen die Mohamedaner können also garniht ins Gewicht fallen Die Furt, daß die Handvoll meobhamedaniscer Elemcnte in Ost- Afrika den Rebellen im Sudan die Hand reien könnte, ist wahrs- haftig nit ernst zu nehmen. Sehr charakteristish ist, daß man aus der Mitte des Hauses die Regierung, die einmal dena rihtigen Weg eingesWlagen hat, förmlih davon wieder abdrängt. Die religiösen Gegenfäye zu v2rshärfen, wäre der größte Fehler, den Sie machen könnten. Wir werden aus diesen Gründen gegen die Resolution stimmen.

Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Im Gegensaß zum Vorredrer bitte ih dringend um Annabme der Resolution. Daß England, Holland, Rußland durh die Begünstigung der Mohamedaner vorübergehende große Vortheile damit erreict haben, mag sein. Dafür aber sißen sie auch auf einem Vulkan. Dem Mobamedaner ftellt seine Religion den Kampf gegen die Christen, die Giaurs, als das höôdsie Ziel bin. Denken Sie an den gefährli&ften aller Aufstände, den die Engländer in Indien durch die Sepoys zu bekämpfen gehabt haben; desgleih:n haben die Holländer in ibrea ostasiatishen Be- sigangen gerade von diesen unzuverlässigen Elementen am meisten zu leiden, Nah Möglichkeit foll also unsere Regterung in den afrikanischen Kolonien nur chriftliß2 El-mente austellen. Die Miissionsgefellshaften weiden mit Freuden tereit sein, Schulen ein- zuriht:n, welhe die Vorbereituag für den unteren Kolonialdienst liefern können.

Direktor der Kolonial-Abtbeilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Zur Zeit befindet sih kein SHhußtruppens!fizier in Straf- hast in Deutschland. Eine Strafhazft unter einem Jahre wird übrigens im Shußtgebiete vollstreckt. Wir haben in den Koloaten das Christenthum auszubreiten; das Hil auch des s{chwarzen Mannes liegt einzia im Christenthum; ih muß bedauern, daß Herrn Bebel bas Chriftenthum eben fo fern zu stehen scheint wie der Mohame-danismus. Wir wollen nur christliche Beamte anstellen. Einstweilen baben aber die Verhältnisse so gelegen, daß wir ohne die religionslose Schule nit auskommen. Die Vermehrung der Lehrer an diesen Schulen um zwei is noth- wendig. Für die Folge wollen wir ja mit d:n Missionen in Verbin- dung treten, um zu Missionsshul-n zu gelanzea; der Lehrplan soll vereinbart werden. Je mehr Missionsshulen wir auf diesem Wege

erhalten, desto mehr werden die relsigionslosen Schulen überflüssig werden. Zur Zeit sind wir aber noch nit so weit. Mit den beantragten Resolutionen bin ih einverstanden bis auf die Resolution 2, welche etwas zur Zeit Unmögliches verlangt. Mohamedaner wücden diese Sgulen niht besuh:n, auch wenn ihnen der Dispens von dem Religionsunterriht in Auésiht geftellt würde. Zar Zeit wenigstens widerstreben die Mohamedaaer diesen Schulen. Jch stelle daher anheim, die Resolution 2 abzulehnen.

Abg. Dr. Müller - Sagan: Hzrrn Stockmann i} doh entgegen- zuhalten, daß die Mißecfolge der Engländer in Asien und Indien ih zum großen Theil daraus erklären, daß sie an den religiösen Ueberzeugungen der Eingeborenen \tark gesündigt haben. Unter den gegebenen Verkhäl!tnifsen ersheint es unmöglih, der Regierung solche Einschränkungen aufzuerlegen, wie sie in den Resolutionen ausge- \sprehen find; wir würden vorziehen, wenn keine Resolution an genommen würde

Aba. Bebel: Ih werde den Namen des betreffenden Offiziers niht offentlih nennen, stelle ihn aber dem Kolonial-Direktor zur Ver- fügung. Wie ih zum Christenthum ftebe, das soll er mir gestatten, mit mir selber auszumachen. In der Sache stimme ih ausnahms- weise mit ihm üb?rein. Die Parallele in Jadien trifft nicht zu. Der Aufstand galt der osftindisch:2n Kompagnie und ihrem Aus- beutungssystem. y

An Besoldung für die Schußtruppe werden nur 1625940 A nah dem Kommission3antrage bewilligt, 30840 M abgeseßt. Die sonstigen Ausgabetitel, Extca-

ordinarium und Reservefonds werden bewilligt. Ausgeschieden werden auf Antrag des Aodg. Richter (fr. Volksp.) die sämmtlihen Ausgabe- und Einnahmetitel für Eisenbahn in diesem Etat und dem Etat für das fame Difass Schuß-

aebiet; hierüber Ma später eine gemeinsame Diskussion statt- finden. Zu den Einnahmen hat die Kommis}jion eine Resolution vorgeschlagen, wonach in Zukunft die Etats der Kolonialverwaltung ausführlicher aufgemacht werdea sollen.

Abg Dr. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode: Die Mehr- heit der Kommission hieit die Zeit g2nauerer Rehaungslegung jeßt für gekommen. Diese zu ermöglih:n, wird der Uebergang zur Rupien- rechnung s-hr diensilih fein. Das Gelò für die Kolonien würde dort nah der Ruptenrehnung zu verwirthschaften sein; für uns würde sih E die p 4 sowohl nach der Rupien- als nah der Markre@nung empfehlen. i: /

Ae Dasbach: Uber Oft-Afrifa haden wir noch heute nicht die endgültize UebersiŸt füc 1897 erhalten. Diese muß uns schleunigst übergeben werden, wena nicht Mißtrauen eutstehen soll.

Die Einnahmen werden bewilligt. j

Der Etat für das Schußgebiet von Kamerun wird ohne Debatte angenommen, desgleichen derjenige für Togo.

Beim Etat für Südwest-Afrika (Ausgaben für die Zivilverwaltung) bemerkt der t i

Ug. Bebel, der Arbeitsvertraz, den man in Südwest-Afrika in Anwendung bringe, fei höchst eigen1h ?mliher Art. Er werde ab- a:schlossen iwishen den Arbeitern und der RKolontalverwaltung in Berlin. Der zugesagie Lohn werde nur zu ¡wei Dritteln baar aus- geiablt, das dritte Drittel werde vorenthalten und unter Umständen ganz einbehalten. Der Arbeiter gehe außerdem eine Massen- vecrpflihtung ein; er müsse sich auf einjäbrige Dauer ver- pfli@ten; der Arbeitgeber könne ihn aber jederzeit nach drei- monatiger Kündigung entlassen; über die Grünre sei nichts gesagt. Bei ungebührlicem Benehmen könnten Strafen in Höhe von 9—30 M verhängt werden, also Strafen von sehr erheblicher Höhe in Ansehung eines keinetw22s schr hohen Lohnes. Wohnung und Auestattung derselben für die Arbeiter befänd:n si in aller- büiftigstem Zustande; die Kost sei {let zubereitet und kaum enießbar; die Preise feien unglaublid bo, und übec diese Preise fien die Leute völlig im Ungewissen gelassen worden. Die Angaben der Betheiligten erswienen durchaus niht übertri-ben. Vier Monate seien die Leute ohne Lohn gewesen und hätten \sich ihn erft auf dem Weae der Klage érstreiten müssen. Ein Lohn von 1090, selb von 1200 M sei bei folher Theuerung und unter so unvortheil- haften Verhältnissen ein ganz geringer. Der Vertrag werde doch in Deutschland abge!chlossen und die Vertreter der Kolonialverwaltung sollten doch die deutschen Verhältnisse zu Grunde legen. Redner kommt nunmehr auf den bekannten Fall des Prinzen Prosper von Arenberg zu sprechen, dea er als einen der traurigsten von allen den traucigen Fällen aus der Kolonialpraxis bezeichnet. Es seien in den Koloaien zahlreih2 Strafen verhängt worden; auch Todeéstrafen. In diesem Falle unterstehe der Prinz der Militärgerichtsbarkeit. Der Prinz folle mit der ganz ungemein kleinen Strafe vou 24 Jahren Festung oder Gefängniß davongekommen sein, ein ganz unverhältaißmaäßig geringer Strafsag. Wer eine her- vorragende Stellung einnebme, jollte seine Missethat au doppelt und dreifah büßen. Das Aergste aber sei, daß der Prinz Prosper von Arenberg na® Deutscland aereist, daß ihm diese Reise in denkbar angcnehmster Weise ermögliht worden sei. Jeden anderen hätte man in Ketten gtlegt im unterfien Schiffsraum. Nun sei der Mann ja bier in G:wabrsam genommen worden. Das Erkenntniß solle nicht be- stätigt sein, es solle eia neues Verfahren cingeleitct werden, h-iße es. Abec viel härter würde die neue Strafe kaum ausfallen. Bei den Mittheilungen über jene Vorgänge sei auch bekannt geworden, daß bercits vor zwei Jahren cin Sergeant Hübner einen Mord begangen babe, der großes Auffehea erregte. Sei das wahr, so beweise es, daß man Vieles von den Vorgängen dort überhaupt nicht erfahre. Hôre man boa Aufftänden, so feien in ben meisten Fällen dieselben provoziert durch tas rüdcksichtèlose Verhalten der deutshen Beamten. Nedner fragt den Direktor des Kolonialamts, was ihm von den Fällen bekanit geworden fei.

Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Ich bin einverstanden mit dem Borrednec darin, daß, wenn der Prinz diese That becangen hat, wie fie in den Zeitungen ziemlih übereinstimmend geschildert wird, dies eine That fein würde, gegen welche sich jedes menshliche Gefühl empôren muß. Za meinem Bedazern kann ih Näheres über den Fall zur Zeit nicht mittheilen ; ein Erkenntniß, welh2s der Allerhöchsten Bistätigunz uaterläge, it nicht vorhanden. Wir haben zur Z-it in der Miliitärjustiz noch g:heimn-s Berfahren, und eine verfrühte Mittheilung würde von mir eine direkte Pflichtwidrigk-it sein. Gegen den Prinzen ist von hier aus stets ohne Unsehen der Person verfahren worden. Nachdem die erften Mittheilungen über diese That hierher gelangt waren, habe ih von dem Gouverneur Bericht gefordert. Er hat mir mitgetheilt, daß das friegêgerihtlichz Verfabren cingeleitet sei, und in einem späteren Telegramm, daß Prinz Proîper Arenberg mit Heimathsurlaub nah Deuischlano abgereist sci. Infolgedefsen bin ich nit in der Lage, zu verhindern, daß Prinz Acenberg im Hamburze- Hof abgestiegen ist. Jh konnte erst gegen ihn einschreiten, nahdem ich von den Aktea Eirsiht genommen hatte. Prinz Arenberg hat sh im Hamburger Hof aufgehalten ledigli zu dem Zweck, um von dort aus eine Ergänzung seiner Uniform'tücke zu beforgen, und er ift nit länger dort geblieben, als bis diese Ecgänzung stattzefunden hat. Ih habe ihn zur Meldung aufzefordert, 0% das Interoview mit ein:m Zeitungsberihterstaiter mit dem von Herrn Bebel angegebenen Inhalt stattgefunden habe. Er hat gemeldet, daß ein amerikanisher Berichterstatter versucht habe, ihn zu interviewen, daß er ihn aber zurückewiesen habe. Jh muß dahzr an- nehmen, daß die Angaben über bie vom Prinzen Arenbecg gemat#ten Aeußerungen nicht richtig sind. Sobald die Akten im Original hier angekommen waren, sind sie sofort einer gründl‘chen Prüfung unterzogen worden, und das Resultat war, daß ih în Vertretung des abwesenden iReihhslfanzlers die Verhängung der Unitersuhungehatt über den Prinzen Arenberg verfügt have. Derselbe ift sofort in Untersuchungs- haft genommen worden und bcfindet sih noh darin. Ih mte hier no einen von Herrn Bebel niht berührten Punkt erwähnen, daß Leutnant Prinz R in die Schußtruppe aufgenommen sei, nah- dem er wegen Mißhandlung seines Burschen entlassen sei. Dies ist nicht richtig. Als Prinz Arenberg sich zur Aufnahme in die Schuß-

trupye meldete, war seine Konduite vollständig gut. Es wird über, baupt niemand aufgenommen, gegen den trgend etwas vorliegt Die Aufnahme war auf meinen Antrag von der Allerhöchsten Stelle tvorden. Nachdem D Aera bereits Shußtruppen-Dffizier war, und bevor er nah Oft-Afrika abgereist war, erhielt ih eines Tages Requisition seitens des kommandierenden Generals des VII. Armee-F um Vollstreckung einer Strafe von 10 Tagen Stubenarrest ge den Prinzen Arenberg wegen Mißbandlung seines Burschen, und di e Strafe ist sodann von mir vollstret worden. Er hatte diese Mo bandlung begangen während des Wanövers im Jahre 1898. Das Urtheil ift erst erfolgt, nachdem die Ueberweisung zur Schußtruppe bereits erfolgt war. Die That war nicht derartiz, daß, wenn ex der Armee angehörte, fie seine Entfernung aus der Armee bätte zur Folge haben müssen. A war ih auch nicht in der La j eine Rückfehr in die Armee zu veranlassen. Ich mußte mich vielmehr darauf beschränken, ihm aufs eindringlihste die Ver- warnung zu theil werden zu lassen, daß, wenn auch nur das Ge, ringste noch vorkommen würde, gegen ihn auf das Unnathsihtlichfle vorgegangen werden würde. Im übrigen bitte ih, den Verlauf des Vecfahrens abzuwarten. Jh bin iegt nicht in der Lage, nähere Auskunft über diesen Fall zu geben. egen einen Sergeanten, der einen Arbeiter niedergestohen hat, ist ein Erkenntniß ergangen, ih kann dea Betrag der Strafe im Augenblick nicht angeben. Wenn wix in der Wiise vorgehen, wie dec Prinz von Arenberg. so werden - wir den Kolonien keine christlihe Kultur bringen. Jh bin mit Herrn Bebel auch darin einverstanden, daß in den Kolonien viel zu viel ge- prügelt wird; ih babe dementsprehend auch Verfügung ergehen laffen, daß nuc in den s{chlimmsten Ausnahmefällen geprügelt werden foll. Die Frage, ob die Prüzelstrafe ab, geschaft werden könne, ift auch \chon erörtert worden; die Gouverneure erflärea allerdinas8, zur Zeit köanten fie s9hne dieses Mittel niczt auskommen. Aver das Ztel muß die völlige Ab, schaffung sein und bleiben. Daz sol? Fälle vorgekommen sind und immer wieder vorkommen werden, ist eine betrübende Thatsache, die sih aber {wer ändera lassen wird, fo lange wir mit Measchen und menschlihen Leidenshaft-zn zu thun haben. Größte Vorsicht in der Auswahl der Difiziere wird die Hauptsache sein. Den Fall zu ver- allgemeinern, würde ein arger Mißgriff sein; solhe Fälle gehören zu den Ausnahmen. W328 an mir liegt, werde ih thun, um dieses Ziel zu erreihen. Was die Arbeitsvertcäze betrifft, so hat Herr Bebel lange darauf warten lassen, denn {hon am 18, Juni vorigen Jahres erschien ein heftiger Artikel im „Vorwärts*, der die-

selben Angriffe erhob. Das bürgerliche Necht für die Schutzgebiete be- -

stimmt sich nah den Bestimmungen über di: Konsulargertchtsbarkeit. Die Geltung des bürgerlichen Rechts dort ist niht so zu verftebea, daß alle Bestinmungena der deutschen Neichsge'eze über bürgerli hes Recht au in den Kolonien gelten, so besonders niht die Vor- schriften für das ôfentlihe Reht. Die Bestimmung der Gewerbe- ordnung läßt sih alfo nit darin aufaehmen, dena damit ift in dea Kolonien nicht zu regieren. Die Einbehaltung des Lohndrittels und die Verfchiedenheit der Kündigungéfristen find ‘nothwendig gewesen zu Anfang, wo es sih um den erstzn Versu handelte, deutsche Arbeiter in Südwest-Afrika zu verwenden. Nachdem \ih jt die Verhältnisse geändert haben, Ruhe und Ordnurg eiogetreten ist, habea wir nicht nur den Lohn auf 1200 M erböht, sonden auh die Einbehaltung des Lobndrittels und die Versciedenhbeit der Kündigungsfristen in Fortfall gebraht. Die verheirathckten Arbeiter befommen einen Lohn von 2200 4A und nah Ablauf jedes Jahres feste Zulagen. Die Behandlung der Arveiter ift von Anfang an eine gute gewejen, wie unsere Berichte ergeben. Aus dem Bericht dez Regierungs-Baumeisters theilt der Kolonial- Direktor mit, daß von den Hafenbauarbeitern kein einziger das Schiiftstück an Herrn Bebel untec\{rieben hai; dieses ist vielmehr von zwei wegen Trunkenheit entlassenen Arbeitern abgesandt worden. Als die Arbeiter an Land kamen, erhielten sie fofort Uxteikunst. Schleht ist das Essen nie gewesen, wenn auch in der erften Zeit die Arbeiter mehrfach Büchsenfleisch statt frischen Fleisches er- halten mußten. Einer der beiden bei Nacht und Nebel Ver|chwundenen ist reuig nah Swakopmund zuräckzekommen und hat wieder um Arbeit nachgesucht; der andere hat sih in Kapftadt Vergehunaen zu Shulden kommen laffen und wird steckbrieflich verfolgt. Dzr Lhn is weiter

erhöht, Ueberftunden werden mit 1 Æ bezahlt. Die Preise für die -

Viktualien sind allerdings theuer, aber für die Arbeiter war eine be- sondere Kantine eingerichtet, wo sie Verpflegung ju viel billigeren Sägen finden konnten. Mebr als 6 Main liegen in keiner Stube; Betten übereinander zu tellen ift garniht nöthig gewesen. Diese Angaben sind durch weitere Vernehmungen vollauf bestätizt worden.

Abg. Groeber (Zentr.): Wenn die Angaben über den Leutnant Prinzen Profver von Arenberg sih bewahrbheiten, so handelt es ih um cine ungewöhnlich grausame, \{eußlihe, ganz unmensthliche Handlungêweise, die das höthste zulässige Strafmaß verdient. Da aber ein rechtsfräftiges ri@terlihes Urtheil uns noch nit mitgetheilt werden kann, müssen wir eben warten. Es ift nun zwar richtig, daß wir mit allen Strafgescß?zn solhe Unthaten nit verhindern können ; aber in einem Rechtsftaate muß für solhe Unthaten die ftrengfte Sühne eintreten. Es war deshalb unberettiat, {on jeßt ein ab- fällig-s Urtheil über das Erkenntniß zu fällen. Wir erwatteu, daß die That des Leutnants die strengste Strafe des Gesetzes - er- fahren mird i

Abg. Dr Hasse: Die Beschwerde wegen der Hafenarbeiter hätte besser in der Kommiision vorgebraht werten sollen, niht aber bâtte man das Haus damit aufhalten sollen. Was den Fall des Prinzen Arenberg betrifft, so hat dieser auch noch eine adninistrative Seite. Wer hat denn in diesem Falle die Auswahl cetroffen und ift dafür verantwortlich? Es hat in der Presse verlau!.., daß der Leutnant gegen den Willen des Kolonial-Direktocs und sogar gegen den Willen des fcüheren Reyimentê-Kommanteurs auf andere Einflüsse Hin eingestellt worden ist. Wenn auch der Disziplinarfall erst nah seiner Ernennung zum Kolonial- Offizier bekannt geworden ist, so hat man sd doch mit dem Kommandeur ficherlich unterhalten.

Direïtor der Kolonial- Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Die volle Verantwortung für die Auswahl - trage ih, Herr Abgeordneter, es hat kein Mensh auf mi etagewirkt. Wie die Angelegenheit der Bestrafung wegen Mißhandlung lag, ha“©e ih vorher ausführliÞ dargelegt. Die betreffende Behauptung der Zeitungen ift unwahr.

Zbg. von Kardorff (Rv.): Ja, der Kolonial - Direktor hat do, ete der Prinz hinausgeshickt warde, Kenntniß von der Sache erhaltzn. Da rerstebe ih niht, wie er ihn hinausscicken konnte und nit vielmehr den Antraz ftellte, den Prinzen wieder der Armee ein- zuverleiben; diesem Antrag würd? unbedingt Folge gegebe: worden sein. Hat man noch spezielle Erkundigungen beim MRegiments- FBRIUIeA? eingezogen? Leßteres halte ich für unbedingt noth- wendia.

Direktor der Kolonial- Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Weder in diesem, noch in icgend einem anderen Falle ist folhe Erfundigung eingezozen worden, weil die Regiments- Kommandeure verpflichtet sind, die Qualifikationspapiere selbst ein- zureichen, die alles Nöthige enthalten müssen und enthalten. Ih tonnte ihn garniht zu Hause behalten.

Abg. Bebel: In der Kommission über diesen Arbeitsvertrag zu, sprechen, war niht am Plage; solche Dinge zu verhandeln, gehö garni&t zu ihren Aufgaben. Gerade im Plenum war die Erörterung jebr angebraht. Es steht jeßt feft, daß die Veröffentlichung jenes Kontrat1s, die ih im „Vorwärts“ veranlaßt habe, in erster Linie den Direktor zu seinen Untersuhungen und zur Abhilfe veranlaßt hat, wodur cine Reihe der anstößigen Bestimmungen aufgehoben und die Löhne erhöht worden sind. Die Schwierigkeiten, welde entstanden sind, wären garnicht aufgetreten, wenn man von vornherein fo verfahren wäre, wie es jeßt geschieht. Auf den Fall mit dem Burschen des Prinzen Arenbérg habe ih mich nit bezogen, weil ih {hon wußte, wie der Fall lag, Zweifellos steht. noch-- mancher bei der Schuytruppe, dem mindestens dasselbe . nahgesagt werden könnte, wié diesem Prinzen Prosper von Arenberg, und was mit 10 Tagen Stubenarrest geahndet worden ist. Wenn der Abg. Gröber

L R als gerehtfertigt an, und der ift mir kompetenter als

mir aber vorwirft, ih bätte voreilig generalisiert, so habe ih selbft den Vorbehalt gemaht, wenn das wahr seia sollte. 24 Jahre sind eine unverhältnißmäßig geringe Strafe für eine sol: 1heußlih? Untkat, und ih wiederhole meine Befürchtung, daß es viel f{chlimmer ausfallen wird. Und obwohl {hon

daß der Mann einen wohlüberlegten Mo d be-

gangen hatte, Tieß man ihn auf Hzim1thsvrlaub gehen? Also mit allen den Ehren, die einem Freien zustehen? Das durfte nicht ge- seben, er durfie auch niht in Hamburg sih Tage lang aufhalten, um feine Uniform wi. der neu berstellen zu laffen und si tadellos vorftellea zu fônnen. Diese Unifocm zu tragen, hatte er längst ver- wirkt wean er au nur den handertsten Theil von dem begangen hat, was ihm nachzesazt wird. Die Todesstrafe, die wir verwerfen, feht im Gefeß. und wenn einer den Tod verdtent hat, fo is es der P:inz Prosyer voa Areaberz. Ec wird niht zum Tode, er wird viht zum Zuchthaufe verurtheilt werden, er wird mir einer verhältnißmäßig furzea Gefängnißstrafe davonkommen und nah wenigen Monaten be- gnadigt werden. Abz. von Kardorff: E3 muß doch auch dem Koloaial- Direftor klar fein, daß es viel besser gewesen wäre, wenn er den Pcinzen nit hinauêzeschickt, sondern seinen Rütritt zur Arme? in die Wege geleitet bâtte, Wenn Herr Bebel auf Peters zurü zreift, fo bitte ih ihn, mir endli den Brief des Bischofs Tucker zu zeigen, den er hier im Reichstag erwähnt hat; die Verurtheilung des Herrn Peters ift erfolgt auf Grund der Aussagen des Herrn Baumann, der naher irrfinnig gestorben ist und s{hoa damals ftarker Morpbinist war. Peters? That war krutal, aber er war doch ein gewaltiger Mann. Herr Peters hat \sih große Verdienste um das deutshe Vater- [and erworben und hat immer das nationale Banner hoch gehalten. Die Behaadlung, der man ihn ausgescßt hat, ist nicht rühmlih für Deutschland, ih habe immer darüber ein gewisses Schamgejühl emvfunden. Hat sib der betreffend2 Offizier besonders für die Sue truppe geeignet na der D ualifizierung des Regimentë-Kommandeurs ? Direktor der Kolonial: Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchfa: Allerdings; außerdem war die Strafe von zehn Tagen Stubenarrest do genügend für die Annahme, daß es sich nur um ein geringsügiges Verzehen handelte. Gewiß würde ih gern fo ver- fahren sein, wenn ih die Dinge hätte vorauss2hen föanen. Abg. Bebel: Jch freue mih immer und werde mi stets freuzn,

daz wir mit dem Herrn Peters fertig a:worden sind. Bei dem Gerihtsvaifahren bat der Brief keine Rolle gespielt, sondern die Ge- meinbe.ten und Brutalitäten des Herrn Pete:s haben jenes Urtheil erzeugt. Wenn ich folhe weg?n dieser Dinge Verurtheilte noch in Schuß nebmen sollte, würde ih allerdings {chxmroth werden. Wenn Heer von Kardorff nicht mehr \chamroth werden fann . Président Graf von Ballestrem: Sie dürfen einem Abge- ordneten nit vorwerfen, daz er nicht mehr \{amroth werden ftann. Jh rufe Sie dafür zur Ordnunz! Abg. Dr. Arendt (Rp.): Herr von Kardorff hat ih turhaus dem Urtheil des Herrn Groeber angeschlossen. Herr Bebel hat zuerst auf Herrn Dr. Peters hingewiesen. Deffen Fall ift für den Abg. Bebel alücklich abgethan, denn Herr Bebel if dabei als eine Art Triumphator hervorzegangen, obwohl seine Anschuldigungen s\ih durchwea als unrihtiz erwiesez haben. Ein Fall wie der Tuter- Brief ist zum zweiten Male nit in den Annalen des Reichstages auf- zutreiben; Hzrr Bebel ift myst fiziert worden, er hat scine Er- findung und Verleundung rnicht zurückgenommen. Der Brief hat sehr wobl eine Rolle in dem Verfahren gespielt ; auf Grund des Briefes ist die Disziplinaruntersuchung gegen Pi:ters ein- geleitet worden. Die beiden Hinrichtungen am Kilimandszzro haben stattgefunden, aber ohne jeden Zusammenhang. Die ganze romantische Geschichte if unwahr. Hz2rr von Wissmann hat erklärt, er sche die

err Bebel. Peters ist nur disziplinari‘ch aus dem NReihödienst ent- lass:n worden. In Osft-Afrika entsteht ein deutiGes Kolonitalreich, welhes wir ohne Dr. Peters nit hätten. Schamroth sollte der werden, der einen Tvcker-Brief erfindet.

Präsident Graf von Ballestrem nimmt an, daß der Vor- redner niht Herrn Bebel füc den E: fiader des Tucker-Briefes erkläre ; das würde gegen die Ordnung des Hauses verstoßen.

Abg. Bebel: Der Tukerbrief war wohl der erste, aber nicht der einzige Anlaß zur Wiederaufnahme des Verfahrens; die anderen Anführungen, welche meine Rede lieferte, haben autgereidht, die An- flage zu erheben und die Verurtbeilung herbeizuführen. Wenn Herr Arendt behauptet, die sexuelen Momente bâtten keine Rolle gespielt, so ift das unwahr. Daz Urtheil war so milde, weil der Gerichtshof meinte, es fei niht mögli, in dieser Nichtung deutshe Maßstäbe an afrifanische Verhältaisse zu legen.

Abg. Dr. Arendt: Schon vorher hatten zwei Untersuchungen gegen Peters ftattgefunden und beide waren zu seinen Gunsten aus- gefallen. Herr Bebel wiederbolte damals nur dasjenige, was {on im Jahre vorber Herr von Vollmar gesagt hatte, und nur die An- führung des Tuck-rbriefes war neu. Es if gegen Peters eine außer- ordentli? Härte begangen worden. Daß es sih um G:meivbeiten, um Brutalitäten bardelte, wird niemand fagen, der die Verbältuisse am Kilimandscharo bedenkt, wo Peters mit garzen 30 Maan stand. Vorläufig leb:n wir roch niht im sozialdemoftratischen Zukunf:sftaat.

Aba. Dr, Böckel (b. k. F.) regt die Frage an, deutsche Ge- fangene in die afrifanischen Kolonien zu bringen, um einerseits die deutschen Zuchthäufer zu entleeren und andererscits das Geld der Steuerzzhler zu sonen. In diesem Sinne müsse die Devortations- frage auf einen neuen Boden oefiellt werden. Es müsse natürli eine Auswahl getroffen werden. Die Vereine, welch? für Entlassung Straf- splangener forgten, verfolgten zwar ein sehr idealcs Ziel, aber dec Fadbrik-

err werde do uur selten sih einen bestraften Arbeiter nehmen. Es müßten bte Leute aufgewählt werder, bie an harte Arbeit gewöhnt seien. Die überschüssige Kraft, die heute nugzlos in den Gefängnissen tube, sollte endli einmal in dieser Weise verwerthet wrden. Die gegentheiline Meixung des beutschen Juristentages könne ihn (Nedner) Y seiner Anschauung nit abbringen; man brauche ja nur auf die Ten und ihre so erfolgreihe Kulturarbeit binzublicken. Natürlich fdie es fih um Kolonisieruog und allirählihe Freilassung. Redner ragt f{ließli, ob Buren-Familien in den deutihen Kolonien ansässig seien.

Dicektor der Kolonial- Abtbeilung im Auswärtigen Amt Dr. von 7 uÓfa: Es sind Buren-Familien in unseren afrikanischen Kolonten n/à fig, der Zuzug derselhen hat in jüngster Zeit zugenommen. is Die ordentlihen Ausgaben werden bewilliat, evenso die e ordentlichen nah dem Antrag der Kommission. Danach jf von den ausgeworfenen 510 000 # für Neubauten und Vet Arbeiten ein bestimmter Betrag, nämlich 200 000 6 Tit ‘egez, Brunnen- und Wasseranlagen in einen besonderen

fel abgezweigt werden.

, Îm übrigen wird der Etat des südwest-afrikanishen Schuß- u, der Etat für Neu-Guinea und für die Verwaltung Debatte linen, Palau-Juscln und Marianen ohne miss è angenommen. Darauf werden die von der Kom- Die on vorgeschlagenen Resolutionen zur Erörterung gestellt. Mita oben mitgetheilten Resolutionen werden ange- bin: R au die auf die Missionsschulen bezügliche, ferner

L egolution, welche eine baldige Aenderung der den À r N von 1898 anregt, und eine weitere, welche maljendler erjuht, in Zukunft bei der Ansiedelung ehe- weis A Angehöriger der Shußtruppe von dem Nach- bostenlo es Betriebskapitals E zu nehmen und das Land

G in entsprechender Größe zu übergeben. au Min 51/2 Uhr wird die Fortsezung des Kolonial-Etats Gi bah woh 1 Uhr vertagt (außerdem Etat dec Reichs-

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sißung vom 13. Februar 1900, 12 Uhr.

fortgeseßt. fonds folgert

und Verwendung eines Fonds müsse im Sinne der Stifter erfolgen. Der Fonds sei von einem fkatholishen Eczbishof gestiftet; was ias dieser Stifter dazu fagen, daß der Fonds auh für evangelische Zvelckez verwendet wird? Es seien aus dem Foads auh für evangelische Kirchen und Pfarrhäuser Darlehen gegeb-n worden. Minister des Janern Freiherr von Rheinbaben: . Dr Herr Vorredner hatte die Güte, mir geftern mitzutheilen, daß er die Frage über den rechtlihen Charakter diefes ecm?ländishen mons pietatis-Fonds hier zur Sora? brinzen wollte. IH habe

perlustrieren, ob ganz sihzre Anhaltspunkte über dea reHtlihen Gharafkter dieses Fonds gewonnen .werden fönnten. Die Akten sind

dem man den Charakter dieses Fonds beurtheilen fönnt-2. Allein alles, was ih aus den Akten habe entnehmzn können uad w328 dur eine Geschichte von mehr als 130 Jahren bestätigt worden ist, spricht dafür, daß der Foads fein fi:chlihzr, sondern ein staatlichec ist. y Der Herr Vorredner geht des weiteren davon aus, daß die Bischöfe von Erm?land qua Bischöfe diesca Fonds gestift:t haben: Das ift aber eben die greßz Sireitfrage. Die Bischöfe von Ermeland und d2s Domkapitel waren unter polnischer Oberhoheit zuglei Landesherren, und die Präsumtioa, soweit man fi? aus den Akten eat- nehmen kann, spricht dafür, daß si? als Landesherren diesen Fonds gestiftet haben. Als Ermeland im J1hre 1772 an Preußen überzing, ist diefer Fonds an die Kriegs- und Domänenkammer ge?onmzn und spä/ecr von der Kriegs- und Domänenkamzner auf die Regterung übergegangen. Wäre es ein rein kirhliher Fonds gewesen, fo wäre gar kein Grund vorhanden gewesen, daß der Fonds plötlih in die Hände der staatlichen Verwaltungs8inftanz gelangte. D3ß er in die Hände der staatlien Verwaltunzsiastanz gelangt ist, \spciht eben da- für, daß cs ein ftaatlih:-r und kein kirhliher Fonds war. Es ift dieser Fonds seit dem Jahre 1772 bis i.ßt unbeanftandet von der Regierung verwaltet worden, und ich glaube, daß kein Grunb vorliegt, hier eine Aenderung eintreten ¡u lassen. Nun hat ter Herr Abgeordnete es so dargestelit, als ob wir irgend wekhen Grund hätten, die Verwendung dieses Fonds geheim zu halten. Dazu liegt kein Anlzß vor. Der Fonds wird vom NRegierungs-Präsidenten in Königsberg vecwaltet wie eine Menge anderer Fonds; über die Verwendung wird der Oberrechnungskammer Relhnung gelegt, und es ift auh nicht der mindefte Grund vorhanden, warum man nicht hirsihtlih der Verwendung dieses Fonds die vollste Offenheit walten lafsen follte. Der Herr Abg. Dittrih hat bemängelt, daß aus diesem Fonds auch evangelishe Kir&en und Pfarrhäuser unterftüßt worden seien. Ih glaube, es is ri§tig, daß tiefe Unterstüßung ftatt- gefunden hat, aber ih glaube aut, daß ëles der Zweck- bestinmung des Fonds nicht zuwiderläuft. Der Fonds ift bestimmt, Angehörige des Ecmelands, physishe wie juriftische Personen, geschenk- oder darlehnsweise zu unterstüßen. Dana ist verfahren worden; es sind alle Angehörigen unterftügt worden, unter Umständen auch folche cvangelischer Konfession, aber irgend ein Prinzip, diese letzteren zu bevorzugen, hat in keiner Weise obgewaltet. Soweit ih aus den Akten habe erschen können, sind über-" wiegend diese Mittel den Katholiken Ermlands ¡u gute gekommen. Das ift au durchaus gerech!feztègt und natürli, weil das Ermland ganz überwiegend fatholisch ift. Also, me!ne Herren, soweit i schen kann, entspricht der jeßige Zuftand dem rechiliGen Uisprung des Fonds wie der Handhabung durch mehr als 130 Jahre. Aker follten diefe Materialien nit ausreihen, so würde ih gern Lereit sein, cine Wandelung in den Dingen eintreten zu laffen, wenn das nähere Siudium ergiebt, daß die Ansicht des Herrn Vor- redners richtiger ist als meine. Die Nechtsparömie, daß hundert Jahre Unreht noch nihi Net machen, wird auch von mir anerkannt, und sollte ih zu dcr Ueberzeugung kommen, daß die Ansicht des Herrn Vorredners richtig ist, so würde ih nit säumen, Wandel in der Verwaltung des Fonds eintreten zu lassen. Ich bin alfo breit, auf Grund der Ausführungen des Herrn Vorrednecs in eine Prüfung über den Charakter des Fonds einzutreten. (Bravo!) Abg. Dr. Dittrich bemz?rkt, daß e oiden könne, dak der Fonds A tirchliher E N T: MAReR Die Einnahmen werden bewilligt. Bei den dauernden Ausgaben, un i Titel „Gehalt des Ministers? demerst N Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.) : Mit meinen Freunden bin ich der Aasiht, daß man nur mit Vorsicht auf eine größere Vertretung der Städte der Provinz Posen auf den Kreis- tagen Bedacht nehmen fkann. Die Theilung des MRegterungs- bezirks Potédam in zwei Theile würd? eine durchaus unbefriedigende und ungeezignete Lösung des Provlems sein. Zweckmäßiger wäre die Theilung des Ober-Präsidiums Potsck-am in ein Ober-Präsidium für Brandenburg und ein folhes jür Berlin und Umgebung. Nur polizeilich die Vororte Berlins mit Berlin zu vers binden und si: dem Polizei. Pcâsidium von Berlin zu unterftellen, die ganze Verwaltung aber tei eter Regierung, sei es in Potsdam oder anderêwe, zu belassen, ift unmö,lih. Bet der Berathung des Etats der Döer-Nechaungskammwer i neulih berzlih über den Bureaukratiemus gelaWt wordin. Die Ausbildung unferer höheren Verwoltungsbeamten muß eine ihrem Beruf angemessenere werden; die juristische Aus- bildung allein ift nicht genügend; auf den Universitäten muß aus- reihende Gelegenheit gegeben werden, Staatétwissenschaft und Ver- w-ltungörecht zu hören, und bei der Prüfung muß hierin au examiniert werden. Die Vorbildung bet der Justiz muß auf ein möglichst lurzes Maß beschräntt, das Fauptgewiht auf die Vorbereitung im Ver- waltungétdieat bei den Landrathsämtern und Lofalsteller, bei den Magiftraten mittlerec Städte gelegt und der Neft der Vor- bereitungszit bei den MRe,ierungsbehörden verbraht werden. tk besonders geeignete Beamte follten dann nohmals Kurse zur zertieiung ‘der erworbenen prafktishen Kenntnisse eingerihtet werden. Zur Vereinfawung unserer Verwaltung muß cine Reorganisation der

ganzen Verwaltungsbebörden vorgenommen werden. Ein Staat wie Preußen braucht nit burraukratisch und s{hematisch von Berlin aus

…_ Die zweite Beratung des Staatshaushalts-Etats für 1900 wird beim Etat des Ministeriums des Jnnern

Bei den Einnahmen an Zinsen aus Stiftungs-

Abg. Dr. Dittrich (Z?ntr.) aus dzr biftorishen Eniwickelung d283 ermtändishen mons pietatis-Fonds, welch? er ausführlih \childert, daß es sid) um einen rein fkirhlihen Fonds für fatholishe Zweck? und nit um einen Staaatsfonds handele. Deshalb müsse der Fonds in die kirchlihe Verwaltung zurückg?geben werden. Die Verwaltung

mich bemüht, die im Ministerium vorhandenen Aktea daraufhin zu

ziemlih dürftig und ergeben nicht ein völlig zutreffznd2s Bild, aus

Geltung kommen. Die Regierungs - Präsidenten können nicht mehr die Aufgaben erfüllen, w:lche ihnen die Geseze von 18380 s 1883 übertragen haben, und fönnen riht mebr die persönlihe Ver- antwortung tragen. Der G2säftékreis der Regierungs-Präfidenten muß so beschrânkt werden, daß der Prôsident persönlih die Ver- antwortung wieder übernehmen kann. Die zweit: Abtheilung kann aufgelöst werden, die Schulangelegenbeiten können in erftec Instanz dem Landrath und den Kreis-Schulinspektoren überlaffen werden. Jeyt gehen die Akten immerfort hia und her, und das Sreibwerk gcht ins Unendlie. Dur eine Dezentralisation wird das SHreibwerk wesentlih vermindert werden. Die Ent- \cheidungen selbst werden richtiger werden, weil der Ent- sheidende die Dinge aus eigener Anschauung kennt, für die Kreiseingesessenen ist es angenehmer, nur mit dem Landrathsamt zu thun zu haven Dem Landrath muß die Möglihkeit erhalten bleiben, den persönlih-n Verkehr mit den Kreiseingesefsenen zu pflegen und nidt im Schreibwerk unterzugehen. Der Landrath muß in einem Regierungs - Asefsor einen ftändigen Hilfsarbeiter erbalten, welcher das ganze Bureauwesen übernimmt. Das Landrathsamt muß zu einem Organ umgestaltet werden, welches alle obrigfkeitlih:zn Be- fugniss: in ertter Instanz ausübt. Wir müssen sonst befürchten, daß das preußische Landrathtamt völlig degenerierr. Die Kreiseingesefsenen haven das Vertrauen daß ihre Interefsen immer am besten beim Landrathsamt gewahrt find. Darauf berubt das Vertrauens- verbhältniß, das überall zwischen Landrath und Kreiseing-\essenen besteht, Die Stritte der Regiecunz im vorigen Herbst werden aber in selbständigen Männern niht mehr die Neiaung erwecken, ein folches Amt zu übernehmen. Dazu kommt dic Gepflogenheit, die Landrathe- umter mehr und mehr mit Personen zu befezen, wele nicht die geringsten persönlihen Beziehunaen zum Kreise haben. Jm Gehalt und Rang muß der Landrath besser gestellt werden und parallel gehen mit den übrigen Verwaltungsbeamten in den Negterungsfollegien. Dann wird das Landrathsamt nit mehr nur ein Durchgangsposften fein, sondern eine Ghrenstellung für das ganze Leben. Ih boffe, daß E jevige Minister diese Reform durchführen wird ¿um Wohle des

Minister des Jnnern Freiherr von Nheinbaben:

j Meine Herren! Der Herr Abg. Freiherr von Zedliy hat eine Fülle von Gegenständen eingehend besprohen, die für mein Ressort von der größten Bedeutung sind.

Er hat zunätbs|t erwähnt die Frage der Verftärkung des Stimm-

bemerken, daß die posenshen Städte in der That eine verhältnißmäßig geringe Bertretang auf ihren Kreistagen besißen; se können nur ein bis zwei Vertretec dahin entsenden, und es fragt sih, ob man nit wenigstens den g:özeren Kommunen ein größeres Maß von Stimm- ret cinzuräumen haben wird. Die Städte ia Posen sind jz ganz außerordentlich verschieden; wir besißen keinen Landestheil, in dem fole Zwergbildungen von Städt-n vorkommen, wie gerade in der Provinz Posen. Wir haben z. B. eine große Fülle von Städten unter 1000 Seelen, und die haben jeßt faft dasselbe Stimmrecht wie die großen Städte Gnesen, Jnowrazlaw 2c. Ob man in der Beziehung eine Differenzierung vornehmen kann, wird augenblicklich erwogen. Es ist in der Beziehung ein Bericht von den Provinzialbehörden ein- gefordert, und di:ser Bericht eht noch aus. Wir werden uns jeden- falls nur enisli:§en, die Klinke der Gesehgebung in ktie Hand zu nehmen, wenn die Frage gänzli fpruchreif geworden ist, und namentlich feststeht, daß eine sole Abänderung der Bestimmungen der posenshen Kreisordnung niht etwa die Situation zu Ungunsten der nationalen SaHe verschieben würde. Sollte das der Fall sein, so würden wir es bei dem gegenwärtigen Zuftande belassen und an eine Reform nit berantreten.

Dann ist der Herr Abg. Freiherr von Zedliß auch auf die sou in der Budgetkomiuission berührte Frage der Theilung des Regierungs- bezirks Potsdam eing-gangen. Jch kann mich nur mit dem einver- standen erklären, was Herr Freiherr von Zedlig die Güte hatte, aus- zusühren. Jh halte mit ihm eine Theilung des Regierungsbezirks Potsdam für einz weniz glücklie Maßregel. Gedacht war sie in der Weise, daß die Havel, von Mecklenburg nah Süden verlaufend, die Grenze bilden sollte derart, daß die westlich gelegenen Gemeinden den alten Regierungsbezirk Potsdam bilden sollten, und die neue Regierung, mit dem Sig in Charlottenburg, die Vororte um Berlin herum und die östlih von der Havel gelegenen Kreise umfassen foüte, Nun, meine Herren, ist eine solhe Theilung meines Erachtens eine mechanische und leidet an allen Mängeln jeder mechanis{en Theilung. Einmal würden die Berührungspunkte zwischen n beiden Regierungen doch sehr lebhafte sein und eine Fülle von Komplikationen und Reibungen

entstehen, und dann würde die neue Regierung mit dem unglücklichen

Sit in Charlottenburg zwei ganz verschiedene Aufgaben in sih vereinigt sehen: sie würde die rein städtischen Angelegenheiten der Vororte von Berlin

haben und andererseits würden sie die rein ländlichen Interessen der Kreise

Templin Uckermark u. \. w. befassen. Das wäre eine doppelte Aufs

gabe, die kaum für eine Regierung als erwünscht bezeidnet werden Tönnte. Vor allem aber würden wir bei ciner Theilung des Regierungs- bezirks Pottdam zu einer organischen Gestaltung der Verbältniffe in und um Berlin nit gelangen. Das hohe Haus hat im vorigen Jahr dem Gesetzentwurf wegen der gleihmäßigen Gestaltung der polizeiliGen Verhältnisse in Berlin und der Vororte berathen; es war mit dem Gedanken einverstanden und wünschte nur, die Regelung auf beftimmt bezeihnete Vororte, nämlich Charlottenburg, Rixdorf und Schöneberg zu beschränken. Da wir nicht behaupten können, daß im Augenblick ein dringendes Bedürfniß vorliegt, diefe Regelung über diese drei Stadtgemeinden hinaus zu erstreckzn, so wird ein Gesetz- entwurf in der materiellen Fassung, wie er aus der Kommissions- berathung hervorgegangen ift, wenn au in einer redaktiozell anderen Faffung alsbald dem hohen Haufe wieder vorgelegt werden.

Wie es unerläßlich ift, die polizeiliche Zuständigkeit in Berlin

und den genannten drei Vororten einheitlich zu regeln, so ift es auch nothwend'g, die zu regeln, Wenn eine Regierung in Charlottenburg ein- gerihtet würde, so würden wir den daß die kommunale Aufsichtsbehörde für Berlin der Ober-Präsident in Potédam, dagegen für Charlottenburg, Schöneberg und Nixdorf der Regierungs-Präsident in Potsdam ist. Das kann aur ¡u ciner Erschwerung des Geschäftsganges und zu all den Weiterungen führen, die der Herr Abs. Freiherr von Zedliz im Allgemeinen geschildert hat. Also die Konsequenz ist die, au die kommunale Zuständigkeit glei zu regeln und den Ober-Präsidentey als kommunale Aufsichts- instanz für Berlin auch zur kommunalen Aufsichtsinstanz für die Nachbarorte Schöneberg, Charlottenburg und Rirdorf zu machen. Dies alles einem Ober-Präsidenten zuzumutben, ist ein Ding der Un- möglichkeit, zumal der Ober-Präsident in jeßt überlaftet ist und zwei einigt, die zu [lösen kaum eines Mannes Sache ist. Der Ober-

fommunale Zuständizkeit in derselben Weise

Zustand haben,

Potsdam schon Aufgaben in ih ver-

regiert zu werden, die prootnzi: llen Eigenthümlich?eiten müfsen zur

Präsident der Provinz Brandenburg foll fi den großen landwirth-

rechts der Städte in Posen. Ih darf in diefer Beziehung in Kürze *

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