1900 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

beseitigen, um deren Einbringung ih den Minister bitten mötte. Die Babnhofewirthshaften haben sih geweigert, die Polizeistunde innezuhalten; der Gisenbahn-Minister sollte dafür sorgen, daß diese wohlthätige Ginrihtung au von den Bahnhofswirthen befolgt wird. Berlin ist nicht unsittlicher als andere Städte, aber so unverfroren wie hier auf den Straßen werden einem nirgends Einladungen zu Lokalen überreiht, in denen UnzuWt getrieben wird. Diese Be- lästigung des anständigen Publikums sollte auf jeden Fall verhindert

werden.

Aba. Felisch (kons.) lenkt die Aufmerksamkeit auf die geringe

S eit der Waarenhäuser unter Hinweis auf den Brand eines

aarenhauses in Rixdorf und befpriht die Vorschläge zur Ver- besserung. Es brauche niht einmal ein ; ads auszubrechen, die bloße Panik bei einem Feuerruf werde bei der Gnge der Gänge und Treppen \chrecklihe Folgen haben. Daher müsse vor allem be timmt werden, daß nur eine bestimmte Anzahl von Personen in einem folhen Waaren- baus sih aufhalten dürfe. In Braunschweig bestehe hon eine solche Bestimmung.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben:

Was den ersten Punkt anlangt, den der Herr Vorredner berühre allen Punkten mih anzuschließen, trage ih Bedenken —, so ist es

ja keinem Zweifel unterworfen, daß bei der polizeilihen Abnahme auf dem Lande: es manhmal an den geeigneten Fachorganen fehlt, indem einfa dem Gendarm diese Aufgabe überlaffen ift ; aber allgemein vor- zuschreiben, daß dabei Sa6verständige zugezogen werden, würde, wie ih befürhte, über das Ziel hinausshießen und würde die kleineren Gemeinden und die Polizeiverwaltung mit außerordentli hohen Kosten belasten. Die Mehrzahl der Bauten ift denn doch so einfacher Natur, daß man wohl von einer solchen Zuziehung von Bausachverftändigen im Gros der Fälle absehen kany. Jch verkenne nicht, daß prinzipielle Mißstände jeßt vorhanden sind, fürhte aber, daß eine generelle Aende- rung nah der anderen Seite noch schwerere Schäden mit sich bringen würde. i

Dagegen kann ih nur dankbar begrüßen, was der Herr Abg. Felisch hinsihtlih der großen Waarenhäuser und der daraus für die Oeffentlichkeit si ergebenden Mißstände ausführte. Es ift in der That durch diese enormen Bauten, die aus Eisen und Glas bestehen und eine grofie Menschenmenge auf einmal beberbergen können, eine ganz neue Art der Gefahr hervorgerufen worden. Aus Anlaß des Brandes des großen Karfstätter Waarenhauses in Braunschweig bei- \pielsweise, wie es ja wohl heißt, ist vom Herrn Minister der öffent- lien Arbeiten bereits unter dem 183. Juli vorigen Jahres eine. Ver- fügung an die Behörden ergangen, in der sie verpflichtet werden, dieser Seite der Saße ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken und dafür zu sorgen, daß in den Baupoltizei-Verordnungen die noth- wendigen Sicherheitsvorkehrungen getreffen werden, daß namentliŸ für die feuersihere Abschließung der Kellerräume Sorge getragen wird, für große, nach außen gehende Treppen, für die Möglichkeit schneller Entleerung 2c gesorgt wird.

Aus Anlaß des Rirdorfer Falles, der wieder die außerordentliche Ge- fährlichkeit der elektrishen Leitungen an den Tag gelegt hat, habe ih mi mitdem Herrn Handels-Minister und dem Minister der öfentlihen Arbeiten erneut in Verbindung geseßt und bei ihnen beantragt, in kommissarische Berathungen darüber einzutreten, in welcher Weise diesen großen Gefahren, wie sie sih aus der elektrishen Beleuchtung ergeben, vor- gebeugt werden kann. Endlich aber, meine Herren, und das ist das für den Augenblick Wichtigste ist der hiesige Polizei-Präfident in eine Prüfung all dieser großen Bazare eingetreten und hat die nöthigen Anordnungen bereits getroffen. Er hat durch eine besondere ad hoc gebildete Kommission, die aus Sacverständigen des Bauwesens, des Feuershuzes 2c. besteht, diese großen Bazare der Residenz auf das Eingehendste untersuchen lassen, und hat danah die nethwendigen Anordnungen bereits erlassen. Zum Beispiel ift dem großen Wertheim'’shen Bazar eine sehr umfangreiche Verfügung zugegangen, in der ihm, wenn ih nickt irre, 41 ganz be- stimmte Auflagen gemaht worden sind, um der Feuersgefahr nah Möglichkeit zu begegnen. Also in dieser Beziehung if auch den Wünschen des Abg. Felisch entsprochen worden, und wern ih mich nicht ganz irre, die Z1hl der Besucher begrenzt worden in der Art, daß, wie ih glaube, nur 400 Personen auf einmal den Bazar betreten dürfen, sodaß immerhin noch, da 609 Verkäufer da sind, eine Menschenmenze von 10C0 Seelen in Rücksiht auf die Feuersgefahr geshüßt werden muß. j

F glaube also, daß die Schritte gethan sind, die nothwendig find, um diesen shweren Gefahren zu begegnen, und ih hoffe, - daß die erwähnte kommissarishe Berathung zu einem gedeihlihen Ende führen und den Behörden die Direktive gegeben wird, wie im einzelnen diesen unverkennbaren Gefahren begegnet werden kann.

Abg. Rickert (fr. Vgg.): In Bezug auf die Maßregelung der Beamten haben wir unsere Ansiét {hon früher geäußert, aber ih erinnere Herrn von Fedliy daran, daß durch die Verfassung Manches in der früheren Stellung der Landräthe geändert ist. Die politischen Beamten müssen der Regierung folgen. Besondere juristishe Kenntuisse sind für den Landrath nicht nöthig. Herr von E ea war ein sehr tüchtiger Verwaltuncsbeamter; ob er sehr viel von Jurisprudenz verstand, weiß ih niht. Für juristishe Entscheidungen find andere Beamte da. Was den Fall in St. Goar betrifft, fo thut eine Regierung, welche die Oeffentlichkeit nicht zu {euen hat, am besten, ihre Karten aufzudeckzn. Das Vorschlagsreht des Kreis- taçs ist nicht angetastet worden. Daß der Landrath von Ragnit die Portofreiheit mißbrauht hat, is erwiej.u. Mit solhem Vorgehen fördert man tie Sozialdemokratie und 11acht sie niht mundtodt. Diesec Fall zeigt wieder, wozu die Landräthe mitwirken, denn der Volksfreund" soll auch die Kanalvorlage bekämpfen. Der Bund der Landwirthe hat die amtlihen Organe, Land- räthe und Amtsvorsteher, für die Agitation für seine Ver- fammlungen in Bnspruh genommen; Herr von Plöy hat dies itn vorigen Jahre mic zugegeben und gejagt, der Bund könne seine Sriften nuc an die Gemeindevorfteher senden, weil er die Leute in den Dörfern doch niht alle kennen könne. So wird der Bund mit Hilfe der amtlichen Personen groß gemacht. Für Versammlungen des Bundes im Kulmer Kreise sind sogar die Schullokale hergegeben worden. Jch werde, auf solhen Unfug fo lange aufmerksam machen, bis er abgestellt ift.

Ministerial - Direktor von Bischoffshausen beansprucht für die Beamten das Recht, den Sozialdemokraten entgegenzutreten, tvo sie es können, - Abz. Dr. Friedbera (nl.): Es ift anerkennentwerth, wenn der Minister die Gründe für cine Nichibestätigung angiebt. - Solche Dinge hier nicht besprehen zu düufen, würde ie Rechte des Hauses beshränfen. Sorst dü:fte man au die Maßregelung der Beamten nit besprechen. Das Verfahren der Beamten in dem Ragniter Falle ift nicht richtig. Ich könnte ten Standpunkt des Ministers theilen, wenn der „Volksfreund“ den Fricden in der Bevölkcrung föcderte, aber er hat eine starke agrarishe und antisemitische Tendenz und mat gegen den

Kanal Front. Und dieses lUegtire ist do ein Vorgeben, wegen dessen Landrätte gcmaßiegelt worden sind. Wenn bier ein Lundrath dieses

waltungsbeamten können die Jurisprudenz nicht entbehren, alle ihre Entscheidungen beruhen auf juriftis logishen Operationen. Aber der Verwaltungsbeamte muß auch in wirthscha*tliher und fozialer Beziehung ausgebildet sein. Die Assefsoren sollten noch einmal zur Universität zurück- kehren, um volkswirthschaftliche, sozialpolitishe und verwaltungsrechtlihe Kurse durhzumahen. Gegen die jeßige Verwaltungsorganisation habe ih hauptsächlih das Bedenken, daß der Adel darin vorherrscht. Herr von Heydebrand wünscht eine organishe Reform. Wenn man niht weiß. wie es gemaht werden soll, sagt man: es muß organish gemacht werten. Ein Gedanke lag wohl bei Herrn von Heydebrand im Hintergrund, nämli die weitere Einwirkung der Selbstverwaltungsorgane auf die inneren Angelegenheiten der Schule. Gegen eine folche bin ih ent- schieden, fie würde ein Hemmshuh für die Volksschule sein. Die Geschäfte des Landraths könnten wesentlich vermindert werden, wenn man ihn vom Vorsiß der Veranlagungskommission befreite. Danken möchte ih \chließlich dem Minister für seine entschiedene Haltung egen die polnischen Aspirationen, denen gegenüber wir uns in der Abwebt befinden. Ä , Ä Abg. Goldschmidt (fr. Volksp): Die Beamten können die Sozialtémokratie dur solhes Vorgehen wie in Ragnit nicht be- kämpfen. Die Sozialdemokratie hat ihre Kraft in den Fehlern ihrer Gegner. Sie fördert man auch durch die Züchtigung von, Ge- finde nach der Gesindeordnung. Die „Deutsche Tageszeitung" hat ihre Leser ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß das Bürgerlihe Geseßbuch an diesem Züchtigungsreht nichts ge- ändert bat. Troß der gestrigen Erklärung des Ministers fürhte ih, pas das neue Ober - Präsidium für Berlin eine neue Aufsichtsinftanz für die Berliner Selbstverwaltung sein sol. Warum \ollcn zwei so gleichartige Beamte wie der Ober-Präsident und der Polizei-Präsident neben einander wirken? Die Herren auf der Rechten haben natürlih Vortheil davon, ibnen ist es nur an- genehm, wenn neue hohansehnliche Stellungen für den Adel geschaffen werden. Auch die Einrihtung des Herrenhauses hält man noch immer aufrecht. Ein Schriftsteler in Schöneberg ist von der Polizei auf Betreiben von Augsburg aus verhaftet worden, weil er als Sriftsteller fluhtverdächtig fei. Ihre (rechts) eigenen Schrifsteller werden Sie kaum als fluchtverdähtig ansehen, besonders niht, wenn sie fo gut bezablt werden wie Herr von Zedlit. Schließlich mußte der Verhaftete allerdings freigelassen werden. (Vize- Präsident Dr. Krause verweist den Redner auf den zur Ver- handlung stehenden Titel.) Der Minister des Innern ist der Minister der Polizei. Der frühere Minister des Innern hat erklärt, taß die Bestätigung des Berliner Ober - Bürger- meisters niht mit der Friedhofsportalfrage zusammenhänge; die Gr- eignisse sheinen mir das Gegentheil zu beweisen. Ich kann nur wünschen, daß der neue Minister von seiner Sneidigkeit, wie er sie gestern und heute geäußert hat, abläßt und sich lieber wieder erinnert an eine seiner ersten Reden, worin er es als seine Aufgabe erklärte,

alle Menschen slücklih zu machen.

Minister des Jnnern Freiherr von Nheinbaben:

Meine Herren! Wir haben vorher mehrfach besprochen, ob das juristische Assefsorexamen oder das ‘Verwaltungsassessorexamen sich mehr empfehle. Jh glaube, der Herr Vorredner wäre durch beide glatt durchgefallen! (Heiterkeit.) Zunäthst hat er hier bemängelt, daß die Polizei tn Schöneberg dem Befehl des Amtsgerichts in Augs- burg entsprohen und den unglüdcklihen Redakteur „am 17. Januar, 64 Uhr Morgens, verhaftet hätte. Nun, er könnte wohl wissen, daß die Polizeiorgane Hilfsorgane der Gerichte, und als solche verpfl:chtet sind, die Befehle, die ihnen seitens der Gerichte zugehen, auszuführen.

Was dann das Verwaltungsassessorexamen angeht, so würde au die gänzlih mangelhafte Kenntniß des Verwaltung8gesetzes den geehrten Herrn Vorredner unfähig machen, das Assessorexamen zu bestehen. Er hat darüber Beschwerde geführt, daß neben dem Regierungs-Präsidenten noch ein Ober-Präsident steht. Nun, meine Herren, der Regierungs8- Präsident besteht für Berlin gar nicht; die Auffichtsthätigkeit übt für Berlin nicht der Regierungs-Präsident, sondern der Ober-Präsident allein aus, und es war daher die Deduktion völlig verfehlt, daß eine besondere Aussichtsinstanz für Berlin geschaffen werden folle. Die besondere kommunale Aufsichtsinstanz besteht jeßt \{chon, und zwak in Potsdam, und es ift lediglih eine Frage der Zweckmäßigkeit, ov man ten Ober-Präsidenten für Berlin aus seiner bisherigen Thätigkeit aus\heidet und einen besonderen Ober-Präsidenten für Berlin einsett. Das hat mit der Sache gar nichts zu thun, und wenn der Herr Ab- geordnete fürchtet, daß eine übertriebene Aufsicht geübt werden würde, jo glaube i, daß die halbe Stunde Eisenbahnentfernung von Potédam nach Berlin niht das Geringste ändert. /

Auf den Schießerlaß und die Frage der Bestätigung des Herrn Ober-Bürgermeisters von Berlin einzugehen, lehne ih glatt ab. (Lebhafter Beifall rets.)

Die Rede für die Sozialdemokratie, die der Herr Abgeordnete hier gehalten hat, war eigentli wobl für ein anderes Haus oder für eine Volksversammlung bestimmt. Aber vor das Abgeordnetenhaus gehörte sie, glaube i, nit. Lch lehne es ab, darauf einzugehen.

Der Herr Abgeordnete hat mir den Vorwurf gemacht, ih bätte das Verfahren der Beamten in Ostpreußen nicht gemißbilligt und damit die Agitation für ein konservatives Blatt gebilligt. Es handelt sh nicht um eine Agitation für ein konservatives Blatt, sondern um ein zielbewußtes Gegenüberireten gegen die verheßende Thâtigkeit der Sozialdemokratie in Oftpreußen. Das habe i gebilligt und werde es nah wie vor billigen. (Bravo! rechts.)

Dann hat der Abgeordnete gesagt, im Fehlermachen gegen die Sozialdemokratie habe die Regierung stets obenan gestanden. (Zuruf links: sehr rihtig.) Ja, nah Ihrer Auffassung! Meine Auffaffung ist eine andere, und nah meiner Auffassung haben hier die Parteien obenan gestanden, die der Regierung die Hilfe in diesem Kampfe ver- sagi haken. (Lebhaftes Bravo rets.)

Dann hat der Herr Abgeordnete in der Mitte seiner Rede noch auegeführt, durch die Gesindeprügelei sei die Sozialdemokratie ge- wachsen. Meine Herren, das kann ich ihm bestätigen, dur seine heutige Rede wird sie niht wahsen. (Beifall und große Heiterkeit rets.)

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Der Grundsay, daß die Beamten gegen die Sozialdemokraten aufzutreten verpfl-chtet seien, ift ein sehr ¡weifelhafter. Die Beamten haben di: Pflicht, alle Parteien glei zu behandeln Durch nihts kann man die Sozialdemokraten fo sehr fördern, als dadur, daß man sie anders behandelt. Denken Sie doch an die politishen Folgen. Vor zwei Jahrzehnten waren die Herren des Zentrums s\taatsgefäbrlih; auh die Landräthe siad es jüngst gewesen. Bezüglich der Unterstüßung des Bundes der Landwirthe durch die amtlihen Organe hat Herr Rickert keine Antwort vom Miniftertish erhalten. Die Agitation des Bundes is geradezu ge- meingefährlih, und einer folhen Agitation leisten die Gemeinde- Vorsteher Vorschub, Der Bund i} doch gegen die Kanalvorlage und gegen die Handelspolitik der Regierung, er steht der Regierung viel oppositioneller gegenüber als die Sozialdemokratie, deren Opposition nur theoretischen Charakter hat. Jn der Flottenfrage scheinen die Ansichten des Bundes noh nicht geklärt zu sein. Wir wollten über die Maßregelung der Landräthe, die wir immer mißbilligt

haben, damals sofort eine Interpellation einbringen, die Herren auf der Nechten wollten uns damals nicht darin unterstüßen. Aber die

Konflikten. Die Regierung steht der Agitation des Bundes wohl- E gegenüber, obwohl sich diese Agitation gegen die Regierung richtet.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Ih möchte aus den Ausführungen des Herrn Vor- redners nur einen Punkt berühren, den au der Herr Abgeordnete Rickert {on hervorgehoben hat, als ih auf einen Moment heraus- gerufen war, um eine eilige Sache zu erledigen. Jch erkläre positiv, daß ih es nit für rihtig erahten würde, wenn die Gemeindevorsteher amtlih für den Bund der Landwirthe thätig wären, etwa Gemeinde- lokale oder Schullokale dem Bunde zur Verfügung stellen; das dürfte ein Gemeindevorsteher ebensowenig für andere Parteien oder Vereine, etwa den „Nordost“ (Heiterkeit rehte) oder sonstige thun. Der Gemeindevorsteher sol fich in dieser Beziehung streng objektiv

- verhalten und weder dem etnen noch dem anderen gegenüber feinen

dienstlihen Einfluß einseßen.

Abg. von Jagow (kons.): Wenn ein politischer Beamter der Sozialdemokratie gleihgültig gegenüberstände, so würde er feine Pflicht verleßen; wenn er der Sozialdemokratie nur theoretishen Charakter beimäße, würde ich ihn direkt für Ae halten. Wenn die Sozial- demokratie der Regierung etwas näher stände als der Bund der Land- wirthe, dann würde doch der Freisinn, der der Sozialdemokratie nahe- teht, ungefähr dieselbe Stellung zur Regierung haben, wie der Bund der Landwirthe. Zu Ober-Präfidenten werden nicht nur Adlige ernannt, ih erinnere nur an die Ober - Präsidenten Nasse und Studt. Hzrr Friedberg meint, der Abg. von Heydebrand habe keine positiven Vorschläge gemacht ; aber er selbst hat doch nur vorgeshlagen, daß den Landräthen der Vorsitz in der Neranlagungskommission genommen werden solle. Herr von Heyde- brand hat nit das Vorschlag3reht des Kreistages ange riffen, )on- dern nur gesagt, in dem vorliegenden Falle sei das Vorschlagsreht in vollem Maße gewahrt worden. Ueber die Polenfrage kann \ih ein Beamter nit gut in eine Debatte einlassen, weil er durch die Amts- vershwiegenheit gebunden ist. Ich muß aber bestreiten, daß auf die polnischen Vereine das Gesey anders angewandt wird, als auf die deutshen. Das Ober - Verwaltungegericht ist maßgebend und hat keine ungeseßlihe Behandlung der Sokolvereine feststellen fönnen, Diese Vereine treiben Politik und zwar hohgefährlihe für unseren Staat, daran ist nit zu zweifeln. Die polnischen Beamten sind in ihrer Heimath On am Plate, es liegt in ihrem eigenen Interesse, in andere Landestheile zu kommen, wo sie keiner Beeinflussung aus- gefeßt sind, die ihre amtliche Eigenschaft tangieren könnte. In der fommunalen Verwaltung sind die Polen ja meist objektiv, aber es giebt Ausnahmen genug, fodaß man ih nicht darauf verlaffen fann. Die Hebung der polnishen Bevölkerung feit der preußi\chen Herrschaft und durch die preußische Regierung läßt sih nit bestreiten.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) erkennt an, daß die Polen in wirthsaftliher Beziehung niemals Mißgunft von der Ne- gierung erfahren hätten, behauptet dies aber in nationaler Be- ziehung. Daß sie ih niht systematisch absonderten, zeige ihre Thätigkeit in der Kommunalverwaltung. Nicht die Polen seien die Angreifer, sondern Fürst Bismarck habe untec dem Beifall des Hauses die Polenpolitik inauguriert. Der Redner greift die Thätigkeit des Herrn von Jagow, des früheren Regierungs-Präsi- denten in Posen, an, der den katholischen Ordensniederlassungen die größten Schwierigkeiten bereitet und den Katholizismus bekämpft habe. Wenn ein hoher Verwaltungébeamter, wie Herr von Jagow, sage, daß die polnishen Beamten aus der Provinz heraus müßten, dann sei das ein Beweis dafür, daß für die Polen nicht gleiches Recht gelte.

Abg. Dr. Kelch (fr. konf.) führt aus, daß die Sozialdemokratie von der Aufhebung des Koalitionsverbots für Vereine eigentlih keinen besonderen Vortheil gehabt habe, da fie in ihrer Organisation E Vortheil hon vorweggenommen habe. Die bürgerlichen Parteien seten ih niht bewußt genug, daß die Sozialdemokratie ihr gemein- samer Feind sei; sie müßten fih gegen diesen Feind fest zusammen- \hlicßen.

Abg. Werner (Antisemit) beklagt das Sparsystem in den Ge» fangenenanstalten in Bezug auf Heizung 2c. und wünscht die Kon- kurrenz der Gefängnißarbeit für das freie Gewerbe dadvrh gemildert zu sehen, daß die Gefangenen in der Landwirthschaft beschäftigt werden, wodur zugleich die Leutenoth in der Landwirthschaft vermindert ‘würde. Wenn die Landwirthe, das Fundament des Staats, #sch zu einem Bunde zusammens{lössen, so fônne man thnen das nicht verdenken. Der Redner lenkt die Aufmerksamkeit auf die immer zahlreiher werdenden Aenderungen von jüdishen Namen und führt einige Beispiele an. Ein Herr Levy nenne sich z. B. „von Halle“. Auf eine Anfrage babe das Heroldsamt erklärt, daß dies kein Adel sei. Der Herr Levy sei aus

alle. Lery und Shmul seien doch wunderschöne Namen. Wenn Her Schmul seinen Namen ändere, bleibe er doch innerlich S{hmul. ie Namensänderungen verursa{ten manhe Schwierigkeiten.

Aba. von Werde ck (konf.) bedauert die Verfügung, wonach die Sparkassen nit Darlehen außerhalb ihres Bezirks ohne bypothekauische Sicherheit geben dürfen.

Geheimer Ober-Regierungsrath von Knebel-Döberiß er- widert, daß die betreffende Verjügung dies nit verbiete, sondern nur die Bedingungen regele, unter welchen Sparkassen D rlehen geben dürfen ohne -besondere Sicherheit, nur auf Grund der Haftpflicht der Genossen. Eine Kommi|sion von Vertretern der Finanz-, Landwirth- \chafts- und Handelsverwaltung, welche diese Kreditsragen berathe, habe si dahin entshieden, daß die Grundsäß- für die Kreditgewährung der Zentral-Genofsenschastekasse an die Genosseuschajten auch füc die Sparkassen gelten könnten.

Nach 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Donnerstag, 11 Uhr, vertagt.

Nr. 7 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- sundheitsamts* vom 14. Februar hat folgenden Fnhalt : Gesund- heits\tand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Gesundheitszustand in Stock- bolm 1898. Gesetzgebung u. |. w. (Deutsches Reich.) Nahrungs- mittel-Chemiker. Berichtigung. (Preußen. Reg.-Bez. Gumbinnen.) Material- und Fa:bwaarenbandlungen 2c. (Schweiz.) Cholera und Pest. Gang der Chierseuhen. Tollwuth im Deutschen Reiche, 1898. Thierseuhen in Großbritannien, 4. Vierteljahr. Rinder- pest in Egypten. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen- (Deutsches Reich, Oesterreih, E ypten, ersien.) Vermischtes. (Rußland, Gouv. Astrachan.) Pest bnlite Erkrankungen, 1899. Wochentavelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 0‘) und mehr Einwohnern. QDetgl. in größeren Städten des Au-‘ landes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. -- Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Janua1, Beilage: Gerichtlihe Entscheidungen, betr. den Verkehr mi Nahrungsmitteln (Butter, Kunstbutter, Fett). :

Blatt empfeblen darf, müssen die Landräthe ja die Ansicht bekommen, daß es der Regierung mit dem Kanal nicht Ernft sei. Die Ver-

volitishen Beamten müssen die Politik der Regierung mitmachen. Wenn si? in der Volksvertretung sigen, kommt es natürli zu folhen

R Gesammtumsatz entsprehenden, auf die nächst: dur 10 theil-

in Preußen befänden.

M 42.

Zweite Veilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 15. Februar

1900.

o

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten find eine Na@meisuna

der aus dem Fonds zur Förderung des Baues von Klein- bahnen (Gesege vom 8. April 1895, 3. Juni 1896, 8. Juni 1897 und 20. Mai 1898) bis zum Schlusse des Jahres 1899 be- williaten Staatsbethilfen, eine Nahweisung der aus dem- selven Fonts bis zum Schlusse des Jahres 1899 in Aussicht ge- stellten Staatsbeihilfen und eine Nachweisung der Rück- einnahmen auf Staatsbeihilfen für Kleinbahnen bis ¡um Schlufse des Etatéjabhres 1898/99 zugegangen.

Nach einer Zusammenstellung am Schluß der ersten Nahweisung belaufen sih die bewilligten Staatsbeihilfen auf . 23 249 687,80 Me, die zunächst nur in Ausfiht gestellten Beihilfen nah der zweiten Nachweisung auf... . . . 1445822070 ,

In 17 Fällen liegen außerdem noch Anträge auf Gewährung von Staatsbeihilfen in zahlenmäßig bestimräater Höhe, nämlih im Gesammtbetrage von 7 666 146,00 ,

por, sodaß sih die bewilligten, die in Aussicht ge- stellten und die in zahlenmäßig bestimmter Höhe beantragten Staatsbeihilfen insgesammt auf. . . 45 374 053,80 M stellen. In 49 anderen Fällen sind Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihilfen in nicht zahlenmäßig bestimmter Höbe gestellt oder Anträge auf Bewilligung solher Beihilfen nohch zu erwarten.

Die Zusagen wegen staatsseitiger Unterstüßung des Baues der Kleinbahnen Burgdors—Langenhagen—Vahrenwald und Fraustadt— Altkloster sind inzwischen zurücgezogen, nahdem in beiden Fällen seitens der Betheiligten die Ausführung des Bahnbaues aufgegeben war. Abgelehnt ist im leßten Jahre der Antrag der Stadt Rees auf Bewilligung einer Staatsbeihilfe für die Kleinbahn Rees—Empel, weil die Bedingung einer angemessenen Unterstüßung des Unter- nehmens durch Kreis und Provinz niht erfüllt war.

Die bewilligten Beihilfen vertheilen sih auf 2393 km Kleinbahnen, Maas mithin auf ein Kilometer im Durchschnitt 9700 4 Bei-

ilfe.

Al Schlusse des Jahres 1898 waren von den bewilligten Bei- hilfen 15 mit 4 642 044,56 Æ voll gezahlt. Inzwischen sind weitere 16 Fälle mit 4 894 783,54 A. in gleiher Weise erledigt, fodaß sich die vollgezahlten Beihilfen nunmehr auf 9536 828,10 belaufen. Bei Hinzurechnung der auf die übrigen bewilligten Beihilfen bisher gezahlten Theilbeträge von zusammen 4 308 832,90 4 ergiebt sich eine Gesammtausgabe von 13845661 f Die durch die Geseße vom 8. April 1895 und 3, Juni 1896 zur Verfügung gestellten Mittel von (5 000000 +4 8000000 =) 13 000 0009 M sind somit ershöpft, au hat bereits ein Theil des durch das Gefeß vom 8. Juni 1897 zur Verfügung gestellten Kredits von 8 000 000 A in Anspruch genommen werden müssen. Die Zahlung weiterer erheb- liher Beträge steht in nächster Zeit zu erwarten. i

Die Rückeinnahmen auf die gezahlten Staatsbeihilfen haben, wie aus der dritten Nachweisung erhellt, im Etatsjahr 1898/99 79 031,66 4 und in den beiden Vorjahren (10 562,44 + 650,22 =) 11 212,66 M betragen. Die unterstügten Kleinbahnen befinden sich durchweg erst kurze Zeit im Betriebe, es is daher ein zutreffendes Urtheil über ihre Rentabilität vorläufig noch nicht zu gewinnen.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Waarenhaus fsteuer.

Der nunmebr dem Hause der Abgeordneten zugegangene E eines Gesetzes, betreffend die Waarenhaussteuer, lautet, wie folgt:

81.

Wer das stehende Gewerbe des Klein- (Detail-) Handels mit mehr als einer der im § 6 dieses Gesezes untershiedenen Waarengruppen betreibt, unterliegt, wenn der Jahresumsaß einschl ßlich desjenigen der in Preußen belegenen Zweigniederlassungen, Filialen, Verkaufë- stätten 500 000 übersteigt, der naw Vorschrift diefes Gesetzes zu entrichtende, den Gemeinden zufließenden Waarenhausfteuer.

Ob der Kleinzandel im offfeaen Laden, Waarenhaus, Lager und dergl. oder als Versandgeschäft, auf oder ohne vorgängige Be- stellung betrieben wird, mat für die Besteuerung keinen Unterschied.

Vereine, eingetragene Genossenszaften und Korporationen, welche va § 9 des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891 der Gewerbe- steuer nicht unte: worfen sind, unterliegen au der Waarenhausfteuer niht. Dasselbe gilt von den auf Grund des § 3 des gedahten Ge- seßes bezw. § 28 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juki 1893 von der Gcwerbesteuer be't:citen Betrieben.

8 2. Die Waarenhaussteuer beträgt vorbchaltlich der Bestimmung im § 9 bei einem Jahrcesumsay von bis Steuer saß

mehr als M M

500 000 550 000 7 500

590 000 600 000 8 500

600 000 650 000 9 500

650 000 700 000 10 500

700 000 750 000 11 500

750 000 800 000 12 500

800 000 850 000 13 500

850 000 9C0 000 15 000

900 000 950 000 16 500

950 000 1 000 000 18 000

1 000 000 1 100 000 20 009

1 100 000 1 200 000 22 000

und so fort für jede 100 000 mehr 2000 4 Steuern mehr. Ueberschießeude Beträge des Umsaßes von mehr als 25 000 M 000 000 eetDiebeade e r bei Umsätßen von mehr als ershießende Beträge von mehr als 50 000 i

volle 100 000 (4 gerechnet. N , E

Unterbält ein Unterneh ui § 1 bezeich

, Unterhâlt ein Unternehmen der in ezeihneten Art, welches nt Siß außerhalb Preußens hat, in Preußen eine oder Ae je aufsstätten (Zweigniederlassungen, Filialen u. f. w.), so unterliegt ie e dieser Vezkaurestätten ohne Nücksiht auf die Höhe des Umsatzes iner Waarenhausfteuer von 2 vom Hundert ihres Jahresumsates.

n Der geringste Steuersay beträgt 200 M bei einem jährlichen (usay von 10000 G oder weniger. Die Steuersäze steigen um je Bete es für je 10000 M des Jahresumsaßes, wobei überschießende wer wenn sie £000 4 übersteigen, jür volle 10000 F gerechnet

Unr, Die Heranziehung nach Absaß 1 und 2 unterbleibt, wenn der dae rnehmer vor eingetretener Nechtékraft der Veranlagung nachweist, üb. fet Gefammtumsatz des ganzen Unternehmens 500 000 G nicht Fs Dee Ingleichen sind, wenn der Gesammtumsay mehr als Bote M, aber nahgewiesenermaßen niht mehr als 1 000 000 M t, die inländishen Verkaufsftätten nur mit dem ihrem Antheil

ac Dahl von Mark abzurundenden Theilbetrage deéjenigen Steuer- veren g eranlagen, welcher nah § 2 auf das Gefammtunternehmen nlagen sein würde, wenn sich seine sämmtlichen Betriebsstätten

A 8 4.

Für die Steuerveranlagung maßgebend ift der Umsaß des bei der Vornahme de:selben abgelaufenen Jahres. Besteht dec Getwerbe- betrieb noch nit e'n Jahr lang, fo ist der Umfay nah tem zur Zeit der Veranlagung vorliegenden Anhalt zua säßen. Während des Steueijaÿres eintretende Aenderungen sind erst bei der Besteuerung für das folgende Jahr zu berüsichtiggn.

5

_ Würde die nah § 2 berenete Waarenhausfteuer eines Steuer- pflichtigen nahweislih 20 0/0 des nah dem Gefeß vom 24. Juni 1891 für das betreffende Steuerjahr gewerbesteuerpflihtigen Ertrags seines der Waarenhaut steuer unterliegenden Unternehmens übersteigen, so ist sie auf feinen Antrag auf diesen Betrag, unter Abrundung auf die nächste durh Hundert theilbare Zabl, herabzuseßen. Der Antrag ist entweder bei Abgabe der Steuererklärung 8) oder im Wege der geseßliden Rechtsmittel 12) anzubringen.

Auf Konsumvereine und Konsumanstalten, welGe nah § 1 Absay 3 \teuervflihtig sind, ingleiße1 auch die im § 3 bezeichneten Unternehmen findet diese Bestimmung keine Anwendung.

/ 8 6,

Die nach § 1 zu untersheidenden Waarengruppen sind:

A. Material- und Kclonialwaaren, Eß- und Trinkwaaren und Genußmittel, Tabak und Tabakfabrikate (auch Rauchutensilien), Apothekerwaaren, Farbwaaren, Droguen und Parfümerien ;

B. Garne und Zwirne, Posamentierwaaren, Schnitt-, Manu- fakiur- und Modewaaren, gewebte, gestrickte, g-walkte und gestickte Waaren, Bekleidungs8gegenstände (Konfektion, Pelzwaaren), Wäsche jeder Art, Betten und Bettfstellen, Vorhänge, Teppite, Möbelstoffe und die zu deren Verarbeitung dienende Anfertigung von Zimmerdeko- Eon an Pen:

: . Haus-, Küchen- und Gartengerätbshaften, Oefen, Elas-, Porzellan-, Steingut- und Thonwaaren, Möbel jeder Art und die dazu dienenden Möbelstoffe, Borhänge und Tevpiche;

D. Gold-, Silber- und fonstige Juwelierwaaren, Kunst-, Luxus-, Kurz- und Galanteriewaaren, Papp- und Papierwaaren, Bücher und Musikalien, Waffen, Fahrräder, Fahr-, MNeit- und Jagdutensilien, sonstige Sportartikel, Nähmaschinen, Spielwaaren, -optische, pbysi- kalisde, medizinisde und musitalishe Instrumente und Apparate.

Waaren, welche zu keiner der im erften Absaß untersciedenen Gruppen gehören, werden als besondere Waarengruvpe niht gezählt,

Solche Waaren, die vermöge ihrer Beschaffenheit oder Bestim- mung sowohl der einen wie der andern jener Gruppen zugerechnet werden Töônnen, werden nur einmal gezählt, und zwar, wenn auch andere zu denselben Gruppen gehörige Waaren geführt werden, bei derjenigen, der diese Waaren angekbören,

Ingleichen wird, wenn sich der Handel mit Waaren der einen Gruppe nah Herkommen und Gebrauh auch auf Waaren anderer Gruppen erftreckt, welche mit ersteren zugleich feilgeboten zu werden pflegen wie bei Handlungen mit Eisen- und Stahlwaaren, Gummi- waaren u. dergl. nur Handel mit einer Waarengruppe an- cenommen. Q ;

: Maßgebend ist die zur Zeit der Veranlagung geführte Zahl von Waarengruppen.

Sn

Die Veranlagung der Waarenharésteuer erfolgt für jedes Steuer- jahr im Anschluß an diejenige der allgemeinen Gewerbesteuer nah dem Gefeße vom 24. Juni 1891 (G.-S. S. 203) für alle Geroerbesteuer- klassen dur den örtlih) zuftändigen Steueraus[chuß der Gewerbefteuer- klasse I. Der Finanz-Minister kann anordnen, daß demselben zu N Beet Mie Mitglieder hinzutreten, von benen das cine

on dem Finanz-Minister zu exnenzen, bas andere nad) Maß S 10 des Gewerbesteuergeseßes zu wählen ift. E §8. : _ Jeder bereits zur Waarenhausfteuer veranlagte Gewerbetreibende ift auf die jährlich durch ôffentlihe Bekanntmachung ergchende Auf- forderung des BVorsißenden des nah § 7 zuständigen Steuerausschusses verpflichtet, die Höhe seines steuerpflihtigen Jahresumsaßzes anzugeben. Diese Erklärungen sind innerhalb der auf mindestens 14 Tage zu bemessenden Frist na den vom Finanz-Minister vor- geschriebenen, kostenles zu verabfolgenden Formularen bci dem im ersten Sage bezeichneten Vorsißenden des Steuerauss{usses {riftli oder zu Protokoll urter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nah bestem Wisfien und Gewissen gemacht sind.

Andere Gewerbetreibende sind zur Abgabe einer solchen Erklärung verpflichtet, sobald eine befondere Aufforderung des im Atsat, 1 be- ¿zeichneten Borsißenden ‘des Steuerausshu}es an sie ergeht.

Die Erklärungen (Absatz 1 und 2) sind geheim auf¿;ubevroahren.

_ Der § 56 des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891 findet auf diese Erklärungen sinngemäße Anwendung. : 8 9,

Bei der Veranlagung darf von den Angaben in dec Erklärung 8) nur abgewihen werden, naGdem dem betreffenden Steuer- pflihtigen Gelegenheit zur Aeußerung über die obwaltenden Bedenken us A Prüf E

__ Zum Zwecke der Prüfung der Erklärung ist der Steuerpflichtige auf Beschluß des Steueraus\{u}ses au ung bter, seine G Dit bücher vorzulegen,

10

Ses | ia 2EORRE Wer die ihm nah § 8 obliegende Erklärung nit innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgiebt oter den auf Grund der Vorschrift § 9 an ihn gerichteten Aufforderungen nit Folge leistet, verliert die ge)ey- lien Rechtsmittel gegen seine Veranlagung zur Waarenhaussteuer für das betreffende Steuerjahr, insofern nicht Umstände dargethan werden, welche die Bersäumniß guigulbhar machen. 1

Gewerbetreibende, welhe im Laufe des Steuerjahres den Klein- handel mit mehr als einec der im § 6 unterschiedenen Waarengruppe anfangen oder auf mehr als eine dieser Waarengruppen ausdehnen, haben hiervon, wenn nicht nah den Verhältnissen des Betriebes von vornherein ausgeschloffen ist, daß der Gesammtumsay den Betrag von 500 000 M erreiht, der von dem Finanz Minister zu bestimmenden Behörde vorher oder gleichzeitig Anzetge zu machen.

Die im Laufe eines Steuerjahres erfolgende Beschränkung des Klein- handels eines zur Waarenhaussteuer veranlagten Betriebes auf nur eiue der im § 6 untershiedenen Waarengruppen oder auf Waaren, welche keiner derselben angehören, ändern an der veranlagten Waaren- hausfteuer nihts.

8 12

Soweit in dem Vorstehenden niht ein Anderes bestimmt ift, finden auf die Waarenhaussteuer hinsihtliÞ der Veranlagung, der Rechtsmittel, der Zerlegung der Steuersäße, der Zu- und Abgänge, der Abmeldungen, der Befugnisse der Steuerauss{ühsje und ihrer Vor- sißenden, der den Gewerbetreibenden und ihren Vertretern obliegenden Verpflichtung zur Auskunftsertheilung, der Nachbesteuerung, der Aus- fälle, des Erlasses und der Ermäßigung veranlagter Steuerbeträze fowie der Oberaufsicht die für die Gewerbesteuerklasse T geltenden Vorschriften §§ 17 bis 21, 25, 26, 27 Absat 2, 3, §§ 30 bis 38, 42 bis 53, 58, 76 bis 78 des Gewerbesteuergescß:s vom 24. Juni 1891 (Ges.-Samml. S. 203) sowie §§ 9, 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1, 2, § 14 Absatz 1, 2, § 15 Absay 1 des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 (Ges-Samml, S. 119)

Die in den §§ 54 und 56 des Gewerbesteuergeseßzes den Gewerbe- treibenden und ihren Vertretern auferlegte Verpflichtung zur Auskunfts- ertheilung erstreckt sich fortan für alle Gewerbetreibenden, welche den Kleinhandel b:treiben, au auf die Angabe, mit welchen Waaren- gattungen dies geschieht.

Die Strafbestimmungen in den §8 79 und 71 Nr. 1 des Ge- werbesteuergeseßes find auh auf die durch das gegenwärtige Geseg den Gewerbetreibenden und ihren Vertretern auferlegte Verpfliltung zur Anmeldung urd zur Abgabe von Giklärungen entsprehend anzuwenden. Ingleichen finden die §§ 71 Nr. 2, 72 und 73 a. a. O. bei der Waarenhautsteuer sinngemäße APOHuns,

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Die Veranlazung zur allgemeinen Gewerbesteuer nah dem Gesetze vom 24. Juni 1891 und zu besondern auf Grund des § 29 18e Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 eingeführten Gewerbe- steuern wird dur die Waarenhaussteuer nit berührt. Die empfangss- berehtigte Gemeinde hat aber die Waarenhauésteuer nur so weit zu erheben, als sie die von ihr nach § 29 oder § 30 d:s Kommunalabgaben- gesetzes erhobene Gewerbesteuer übeisteigt.

__ Die Waarenhaussteuer ist von den Gemeinden (Gutsbezirken) in vierteljährlihen Beträgen zu erheben. Die Bestimmung des § 40 und § 41 des Gcwerbefsteucrgescies findet auch auf die Waarenhausfteuer Anw2ndungo.

Das Aufkemmen an Waarenhautsteuer ift von den Gemeinden, soweit dieselben zur Deckung igrer Ausgaben von den nah den Vor- [hriften des Gerverbesteuergeseßes in den Steuerklasfsen 111 und TV veranlagten Gewerbetreibenden Prozente der vom Staat veranlagten Gewerbesteuer oder eine besondere Gewerbesteuer erheben, zur gleih- mäßigen Erleichterung der von diesen Steuerklassen zu erhebenden Prozente bezw. Steuer, andernfalls zur Bestreitung von Gemeinde- bedürfnifsen zu verwenden. Eine Anrehnung der Waarenhaussteuer auf den nah den §§ 54—57 des Kommunalabgabengesczes durch be- sondere Gemeindegewerbesteuern oder Prozente der vom Staat ver- M E emener aufzubringenden Theil des Steuerbedarfs findet n ftatt.

Die Gutsbezirke haben die erhobenenen Beträge an Waarenhaus- steuer am Slhlusse eines jeden Vierteljahres an die Kreiëz-Kommunal- kasse abzuführen. Die Kreise haben diese Beträge zur Bestreitung ihrer Ausgaben zu verwenden.

14.-

S Die Waarenhaus steuer wird zum ersten Male NRebrunase jahr 1901 erhoben. ¡um ersten Male für das Rechnungs 8 15.

Der Finanz-Minister und der Minister des Innern sind mit der Ausführung dieses Gesezes beauftragt. : :

pr Gesetzentwurf ift folgende Begründung beigegeben : n wachsender Ausdehnung und Verschärfung werden die Klag n [aut, daß felbstänt ige Gewerbetreibende, welche bisber ihr Socikomten dur den in geringerem Umfange betriebenen Kleinhandel sicherten, si durch die übermächtige Konkurrenz kapitalkräftiger Unternehmer bedrängt finden. Die von diesen unterhaltenen großen Waarenbäuser, Bazare, Versandtgeshäfte u. |. w. vermehren sich nit bloß der Zahl nach, sondern ihre Einrichtung wird immer großartiger gestaltet und ihr Betrieb durch Ausdehnung auf die verschiedensten Waarenbranthen für den bedrohten Kleinhandel in geringem oder mittlerem Umfange immer gefährlicher.

Durch ihre Kapitalkraft und die Größe ihres Umfaßzes sind jene Betricbe in den Stand gesetzt, sich einen billigeren Einkauf ihrer Waaren zu verschaffen als ihre kleineren Kcakurrenten. Sie ver- mögen größere, eine reihere Auswahl bietende Läger zu balten und dabei doch ihr Kapital rascher umzusetßen, das Prinzip des Verkaufs nur gegen Baarzahlung durchzuführen, brauen nit mit Zins und Kapitalverlusten an Außenständen. zu rehuen und können sih mit einem geringeren Nußen im Einzelnen begnügen oder sogar ohne Gefährdung threr Existenz längere Zeit ohne Rein- ertrag arbeiten. Sie sind îin der Lage, ihre Geschäftshäujer bis in die höchsten Etagen zu Verkaufsräumen zu benuten, während der kleine und mittlere Detaillist niht daran denken kann, als Verkaufsräume höhere und deshalb billigere Etagen zu miethen. Wie der Räume so ift auch dem großen Umfay und der infolge dessen durchzuführenden Arbcitstheilung eine lukrativere Auënußung des Per- fonals ori, E

Sind diese Vortheile mehr oder minder jedem Großbetriebe im Detailhandel eigen, fo potenzieren se sich und “weren oe durch be- sondere wesentlih verstärkt flir diejenigen Waarenhäufer 2c., die Waaren der vershiedenartigsten Branchen führen. In dieser Hinsicht sei nur darauf hingewiesen, daß sich wohl in jedem großen Ge- shäftshause Räume befinden, die als Verkaufs- oder Lager- raum wohl für Waaren der einen, niht aber der anderen Gattung verwerthbar find, und die daher, wenn erstere Waarengattung nit geführt wird, niht oder do nur unvolikommen aus2genutzt werden tönnen, daß der langsamere Kapitalumschlag in einer Branche durch den rasheren in ciner andern ausgeglihen wird, Absaßstockungen in cinzelnen Branchen weniger empfindlih werden und die "Nöglichkeit gegeben ist, einzelne Artikel ohne Verdienst, ja mit Verlust abzugeben und sich dafür durd det Verdienst an anderen zu erholen, und daß endlih die Gelegenheit, die verfchiedenartigen Einkäufe in einem Geschäft zu bewerkstelligen, einen starken Anreiz auf das Publikum ausübt. : Diese und andere Vortheile derartiger Großbetriebe im Kon- kurrenzkampf haben die Bestrebungen der Kleinhändler nah Abwehr der ibnen drohenden Gefahr hervorgerufen. Man darf annehmen, daß ein Kleinhändler im großen Durchschnitt bei einem jährlihen Umsaß von etwa 30 000 M4 sein tesheidenes Durhkommen finden kann. Ein Waarenhaus tit einem Umsay von 3 Millionen Mark würde alfo sona mindestens 100 folie Kleinbetriebe zu erseßen und damit ebenfo viele selbständige- Existenzen zu vernihten vermögen, während es in Wirklichkeit für eine noch weit größere Zahl von Geschäften zur all- mählihen Verkümmerung durch Entziehung eines Theils der Kund- saft und Preiëdruck führen muß. Ein folhes Waarenhaus zählt aber noch gar nit zu den größten, deren Umsätze sih vielmehr auf das Vielfahe jener Summe beziffern. Indem die großen Waarenhäusfer die kleinen und mittleren Detail- gesäfle durch ihre übermäßige Konkurrenz erdrücken, mindern sie deren Steuerkraft und beeinträhtigen dadurch das Staat und Gemeinde zufließende Steuerauffommen. Ihr eigenen Steuers leistungen vermögen diesen Ausfall nicht auszugleihen. Denn einmal begnügen sie sich zeitweilig, um zunähst die Kon- kurrenz todt zu machen, mit sehr geringem odec auch gar feinem Nugen, erzielea daher nur verhältnißmäßig niedrige Erträge. Sodana können fie aber au dauernd fich mit einer ge- ringeren Verzinsung ihres Anlage- und Betriebskapitals begnügen, und endlih arbeiten sie vielfah mit der Einkommensteuer überhaupt oder doch in der betreffenden Gemeinde entgehendem fremden Kapital. __ Die somit für die Zukunft des gewerblihen Mittelstandes und s e eneral en : per Enden bedrohlihe Ent- wickelung des Großbetriebes im Kleinhandel hat ie L - AMAARR S O O A C. M

n der Session 6 wurde in dem Abge

G Mg geordnetenhaus der Ans-

sinngemäße Anwendung.

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, einen Geseßentwu vorzulegen, nah welhem von den nah dem Ü cet E a

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