1900 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

94. Iuni 1891 (G. S. S. 205) gewerbestzuervflihtigen Waaren- | 1820 liefen mehr oder minder auf eine B-steuerung nah dem Umsage ]} Der Landtag hat sich damals der Auffassung der Staatsregierun i ranhen verschieden trifft, je nahdem in der einen ein größerer, in Dieselbe Bestimmung entbielt auch der frühere Entwurf eines } stellung der Vereine 2c. unter die Gewerbesteuer zweifellos niht haben, häusern, Bazaren, Versandgeschäften und ähnlichzn Unternehmungen | hinaus, z. B. die Bemefsung der Steuer nah der Einwohnerzahl bei | daß si der Uebergang zu dem Tarifsyftem niht empfehle, durdiaus B andern ein geringerer Prozentsaß des Umsayes als Ertrag verbleibt. Waarenhaus\teuergeseßes, und sie hat bei dem Bekanntwerden deéselben ie auch im weitesten S f t habe eine befondere aufsteigende Betriebssteuer erhoben und diese Steuer | Bäckern und Fleiswern, na dem Malzverbrauh der Brauereien und ange|chlossen. Es sind inzwischen der Staatsregierung keine Umstände Beschränkt sih die Steuer auf die Geschäfte, diz mehr als eine von lebhafte Anfeindung erfahren. Man wendete ein, sie mae das ganze Kann hiernach eine Erweiterung der Gewerbesteuerpfliht der den Kreisen (Land- und Stadtkreisen) überwiesen wird.“ dem Sthrotverbrauh der Brennereien. F1 dem Geseg vom 19. Juai bekannt gewörden, welche die damalige Au|fassung zu widerlezen ge« genügend weit gegriffenen Waarengruppen führen, fo tritt jener Mangel | Geseg von vornherein zum großen Theil unwirksam, da Jerade die | Vereine 2c. nit zugestanden werden, [o muß auch der Se dme Fn der zur Vorberathung dieses Antrags niedergesezten Kom- | 1861, betreffend Abäaderunzgen des Gewerbesteuergeseßes, wurde die | eignet wären. E zurüd, weil sih der als Nugzen verbleibende geringe Prozentsatz des | den Kleinbetrieben {ädlichsten Konfum-, Beamten- und Offizier- | die gewerbesteuerfreien Vereine der Umsaßsteuer zu unterwerfen, ron der mission wurden zwar verschiedene Vorschläge zu einer stark progressiven | Abgrenzung der Klasse A l nah der Höhe des Anlage- und Betriebs- Im Gegentheil hat das Vorgehen der grundsäßlich an dem Umsayzes in der einen Gruppe mit dem höheren in der anderen mebr | vereine infolge der E des § 5 des Geseßzes vom 24. Juni | Hand gewiesen werdên. Die Umsaßsteuer stellt sih als eine besondere Besteuerung gemacht und erörtert (vgl. Bericht der XVIIL Kom- | kapitals und „nach der Echeblihkeit des jährlihen Umsaßes“ vor- Tarifsystem festhaltenden Geseggebungen in neuester Zeit etne immer oder weniger ausgleihen kann. Er trifft dagegen mit roller Wucht, | 1891 von der Gewerbesteuer frei blieben; es sei daher erforderli, | Gewerbesteuer für gewisse Formen des stehenden Gewerbebetricbes dar. mission 18. Legislaturperiode IIT. Sesfion, Druksachen Nr. 22 | geshrieben. Ja der Praxis spielt auÿh heute ao bei der Gewerbe- | stärkere Anlehnung an den Ertrag als Steuermaßstab erkennen lasen. wenn die Steuec auf Spezialgeshäfte erstreckt wird, und er kann dann statt diese Begünstigung nun auch auf die Waarenhaussteuer aus- Es wäre offenbar widersinnig, itr eine Geschäftsgetabrung zu tee ag eine erheblihe | So hat si Bay?rn in seinem nzuzn Gewerbesteu-rgeseg: vom 9. Juni die großen Geschäfte veranlaffen, {ih möglichst viele und namentli | zudehnen, sie auch bei der Gewerbesteuer zu beseitigen und alle, einen | werfen, die begrifflih gar fein stehender Gewerbebetricb ist, nur weil

S. 3 f.). Die Kommission entschied si aber für feinen der for- | wie bei der Finkommensteuerveraulagung der Um ) / ; Ui \ mulierte Geseßentwürfe enthaltenden Anträge, sondern befhränkte si | Rolle, indem die Veranlagungsbehörden in weitem Umfange, soweit | 1899 troß eines detailliertzn Tarifs und trop Gewährung weitester die einen hôheren Prozentsaß des Umsayes als Nettonußzzn abwerfenden | stehenden Gewerbebetrieb unterhaltenden Vereine, eingetragenen Ge- | das Rechts\ubjekt niht eine einzelne physishe Person, sondern ein darauf, eine Resolution vorzuschlagen, niht Steuererklärungen vorliegen, wie auch bei Beurtheilung dieser. Latitüde an die Veranlagungsorgane genöthigt gesehen, niht nur dem Branchen beizulegen, führt also nur zu weiterer Schädigung der nossenshaften und Korporationen niht nur der Waarenhaus-, sondern Verein oder eine Genossenschaft ist. Ez hieße das nihts Anderes als

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, einen Gese \nt- | von dem muthmaßlihen Umsaß und dem als Reingewinn anzuzeh- | Ertcage den weitaus breitesten Raum unter allen Besteuerungs« Betriehe. auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen. eine Ver i i B ütte ad Vcivlcaia, Se s verd g 0 ch sep menden Prozentsaß desselben E L merfmalken einzuräumen, sondern au zu bestimmen, daß felbst in Eine Ausdehnung der in dem gegenwärtigen Entwurf vor- Diesem Derlangea cat in n a ie dl S E En E U ao LoUtsS catbse O G 1) von solchen gewerbesteuerpflihtigen Betrieben, welhe als Groß- Indessen gerade dieses Verhältniß des Umsatzes zum Reinertrag? Fällen, wo die Steuerbemessung prinzipaliter nah anderen Merkmalen geschlagenen Umsotbzsteuer auf die Spezialgeshäfte ist daher zurück- | rechtlichen und thatsählichen Verhältnisse zu Grunde Aber auch sozialpolitish müßte ein folchzes Vorgeben bederflihhe betriebe in Anwendung auf den Detailverkauf (Kleinbetrieb) zu | is notorisch je nach der Art der Waaren und anderen Modalitäten | stattfindet, doch der Ectrag zu Grund? zu legen is, wenn die Be- zuweisen. , : Die BorsGciftèn! d 7 das i H ¿ E ¿lon zeitigen, Man bar) M N R Ta pi A bezeichnen find und Waaren verschiedener Gattungen im Klein- | ein sehr vershiedenes und hängt keineswegs von dem Willen des | messung nah jenen Merkmalen einen zu hohzn oder zu niedrizen Ebenso würde auf eine Erhöhung des Steuersaßes über die Vor- s r lche risten 0 s faß 1 und 2 des Gewerbesteuer | Fer Mit alieder der Konsum-, Beamten- Ls Osfiiervereine den ber handel in offenen Verkaufsstellen feilhalten oder im Wege des | Gewerbetreibenden ab. Es ift haus irrig, etwa anzunehmen, daß | Steuersay ergeven würde. (Art. 7.) j 2 schläge des Entwurfs nicht einzugehen sein. Eine Steuer von mehr Ses e I E Nr. 1 des Kommunalabgabengesetzes tür die bemittelten, jedenfalls nit den leistungsfähigiten Bevölkerunas[hihten Bersands mittels Post, Eisenbahn oder sonstiger Verkehrs- | nur die von den fleinen und mittleren Detaillisten bekämpften Groß- | Gegenüber derartigen Wahrnehmungen über die Bewährung der als 2% des Umsages oder 2009/0 des Ertrages würde mindest:ns si e (s Ga bas STarona besonderer Gewerbesteuern, bindend angehören, für deren Lebenéhaltung es von nicht geringer Bedeutung mittel an Konsumenten zum Verkauf bringen (Waarenhäuser, | bazare das Prinzip “Großer Umsa, kleiner Nuyon“ aus\cließlich | äußeren Merkmale kann es nit rathsam sein, zu ihren Gunsten die egenüber manchen Betrieben den Charakter einer unstatthaften Abs Nr a ap O N daß Vereine 2c. unter den im ersten | ift, ob sie ihre Bedürfnifse aa Lebensmitteln, Kleidung Hausrath u. #. w Bazare, Versandgeshäfte) neben der Gewerbesteuer eine be- | oder überwiegend befolgten. Dasselbe wicd ebenso auch von großza | im allgemeinen bewährte Grundlage des Ectrages zu verlassen. Anders rohibitivsteuer annehmen können, und dagegen, ein? solche zu wollen, Er M n zA q. Fol . angegebenen Voraussczungen überhaupt keine | „was billiger oder theurer befriedigen föanen Shnen die Möglichkeit sondere Betriebsstzuer erhoben wird, Sypezialgeshäften, an deren Bekämpfung man niht denkt, beobachtet. | liegt die Sade, wenn es sich um die statutarische Regelung der Ge- haben s bisher sowohl die Nedner im Landtage als au die Wort- bin S die gen R deshalb „für gewerbliche Unter- billigerer Beschaffung der L-bensbedürfnisse ‘dur “einz Stener, die 2) die Steuerpfliht bet einem jährlichen Ertrag? von etwa mehr | Die Besteuerung nach dem Umsay birgt daher au bei Beschräafung | werbesteuer für die engeren Vechältnisse einer einzelnen Gemeinde führer der Kleingewerbetreibenden nachdrücklih verwahrt. Juas- a0 t m f E inne nicht zu erachten“ sind, daß aber bei gerade die reisten, durch ihre Mittel der Nothwer digkeit solcher als 20000 M oder einem jährlihen Umsaßz von etwa mehr | auf den Kleinhandel die Gefahr in si, äußerst ungleih zu wirken. oder au die Spezialbesteuzrung eines einzelnea Gewerbezweiges, wie besondere kann auch gegenüber einer bis 29/0 des Umsatzes steigenden FARG, M: ia li offene:n L1den „nah den gemahten Er- Maßnahmen iberbobenen Wie a6 welden L eeüürt, cu vers{ränken Dazu kommt, daß gerade die weniger soliden B triebe leichter als | des Kleinhandels, handelt: in solhen Fällen sind die äußecen Merk- Steuer ihre Beschränkunz auf einen gewissen Prozentsaß des E.trages la Cut ph a he Beschränkung des Geschäftéverkehrs auf die | der zu ershweren, wäre im Staatsinteresse nid L A tungen geseßlich festgestellt werden unter | die soliden Spezialgeshäfte in der Lage und geneigt sein dürften, v2r- male mit Nußen zu verwerthen, Neben diesen în dec Natur der niht entbehrt werden, um nit den \teuerpslichtigen Betrizben die | ; be ‘Si d st dann nicht gesichert if, wenn etne solch? Beschränkung Neñerdies wérdén gerade Unternehmungen, wie die Waarekbäuser Aus\chluß der Produkte der Landwirthschaft, möge Ausdehnung auf immer mehr Waarengruppen oder duch noch | Sache liegenden Ecwägungen fiel gegen eine umfassende Reform der Führung solcher Branchen, an tenen ein weniger hoher Prozentsag Zei 4 D, aa orge Tes ist“ (Begründung des Gewerbesteuer | fir Armee und Marine und für Beamte von einer Umsaßsteuer, der 4) die Steuer nah der Zahl der geführten Waareagattungen, | weitere Hzrabdrückung der Pceise die Umsaßsteuer wieder einzubringen. Gew rbesteuer im gegenwärtigen Zeitpunkt in die Wagschale, daß ein des Umsaßzes verdient wird, zur Unmöglichkeit zu machen und insoweit | 8 eyes, Vru sachen des geordnetenbaufes 1890/91 Nr. 13 S. 46). si: ja infolge ihrer Gewerbesteuerpfliht auch unterliegen, am härtesten fowie nah dem jährlihen Umsaye aufsteigt, Anderer) eits köanen die betroffenen Geschäfte zum Schaden der Kon- | derartig w-itaus\{hauender Plan uamözlih in dem Zeitraum von einer daher do zu einer Prohibitivsteuer zu gtilangen. Man hat nun eingewendet, der Begriff der Konsumvereine mit | betroffen. B d 5) die Steuer an Kommunalverbände überwiesen wird,“ sumenten und der für den Zwischenhandel arbeitenden Pcroduzenten Tagung d2s Landtages bis zur nächsten sih zu einer tn allen Details Wenn Bayern mit seiner Steuer bis zu 39/9 des Umsatzes geht offenem Laden oder ohne offenen Laden fei neuerdings durch die Ge- Daß die nach §§ 3 und 4 des Gewerbesteuergese:s8 und § 28 Auch gegen diese Resolution wurden bei der demnächstigen Plenar- | dazu übergehen, mit geringem Umsay einen möglichst hohen Gewinn | dur(zearveiteten Vorlage hâtte verdichlen können. Die Staats- und sie auf einen gewissen Prozentfag des Ectrages nicht beschränkt, seggebung verwisht worden. Nach dem Gesey vom 1. August 1896, | des Kommunalabgabenges:8:28 vom 14. Juli 1893 wegen thres berathung in der Sitzung vom 9. Juni 1896 selbst von grundsäß- | zu erzielen zu fuhen. Und hierin würden ihnen die umsaßsteuerfreien | regierung hielt sih aber füc verpflichtet, nachdem sih die bei Erc- so ift dafür dort die Bemessuna des Steuersotzes zwischen # und 3 9/o betreffend die Abänderung des Gefeßes über die Grwerbs- und Wirth- | Charakters von der Gewerbesteuer befreiten Betriebe auch nicht zur lihen Axhängern des ihr zu Grunde liegenden Gedankens Bedenken | Betriebe folgen, sodaß den Schaden die konsumierende Mehrheit der | öffnung der vorigen Tagung erwedte Hoffaung nit hatt? realisieren des Umsayes ganz in das Ecmessen der Verarlagungsorgane gestellt —, \chaft8genossenshaften vom 1. Mai 1889, sowie über den Geschäfts- | Waarenhaussteue-r heranzuziehen sind, wird feiner b-sonderen Recht- eltend gemaßt. Sie gelangte daber nur mit der Abshwächung zur | Bevölkerung in Gestalt von Preissteigerungen hätte. lassen, nunmehr nicht noh eine weitere Session vorübergehen zu lafsen, eine Maßnahme, deren Nachahmung in Preußen nach den her- betrieb von Konsumanstalten dürfen nämiih mit gewissen Aus- | fertigung bedürfen. i i : e Annahme, daß die Worte „einen Gesehentwurf vorzulegen, nah Endlich ist die Ecmittelung des Umsaßes, da für dessen Shäßung | ohne dem Landtage eine orlage über die Besteuerung der Waaren- fömmlihen Anshauungen und im Interesse eines Nechts\{ußzes gegen nabmen für landwirth\schaftlihe Konsumvereine im regelmäßigen 8&2 Ueberbürdungen- niht angängig ift. Geschästsverkehr Waaren nur an ihre Mitglieder oder deren Vertreter | enthält die Skala, nah der die Steuer, vocbehaltlih der nah §§ 3

welchem“ erseßt wurden dur weder das Einkommen noh der Ertrag noh endlich äußece Merkmale | häuser zu unterbreiten. , : E i T i „gesctgeberishe Maßnahmen zu erwägen, nah welchen“. einen binreihenden Anhalt bieten, ohne eine Verpflichtung der Steuer- In dieser Ansidt ist die Staatsregierung durh die Verhandlungen Wenn man den in den verschiedenen Branchen üblihen Nußen verkaufen. Daraus, daß hiernach der Verkauf, mag er unmittelbar | oder 4 eintretenden anderen Normierung, bemessen werden soll. Sie Regierunysseitig war sowohl in der Kommission, als im Plenum | pflihtizen zur Abgabe von Steuererklärungen nicht du chführbar. Die | des Abgeordnetenhauses über dte Faterpellation Hiße-Roeren am am Umsay berücksihtigt, über den freilich leider statistishes Material | oder mittelbar statifinden, lediglih auf Mitglieder beschränkt wird und | beträgt hiernah bei einem Umsaß von 500—590 000 A 1# 9/0 des

neben Betonung der Unzuständigkeit der Landesgeseßgebung für jede | Staatsregierung hegte den Wunsch, eine solhe den Steuerpflichtigen | 16. Jani und über eine die Sonderbesteuerung der großkapitalistishen feblt, so wird wan zugeben müssen, daß die Grenze bei 2 %/o des Um- } flné Zuwiderbandlung gemäß §8 145a und 145b der genannten Ge- öchitbetrages des feuerfreic satzes ur: igt bis auf 29/ prohibitiv wirkende Besteuerung auf die in der Sache liegenden | zu ersparen. Detailgeschäste fordernde Petition am 3. Juli 1899 wesentlich bestärkt saßes und 2009/9 des Ertrazes hon reihlich bo gegriffen ist und seßesnovelle mit Strafe bedroht 1st, folgert man, daß die Unterscheidung Dehstbetraces der T D porndgeheite e A N aciibe Schwierigkeiten Abgrenzung der der Besteuerung zu unterrverfenden Die aus diesen Gründen in Anlehnung an die den Gemeinden worden. Denn sie mußte aus diesen Verhandlungen als zweifellos eine weitere Erhöhung nit verirägt. Probeveranlagungen wie auf | zwischen offenem Laden und nicht offenem Laden bei den Konfum- | Sie erreicht diesen Maximalsay bei Umsägen von mehr als 1 Viillion Betriebe, Feststellung der zu untershzidenden Geshäftsbranchen u. s. w. | im Sommer 1897 mitgetheilten Muster von G:werbesteuerordnungen | entnehmen, daß die Vehrheit des Abgeordnetenhauses den dringenden Grund des früheren konnten allerdings nah dem gegenwärtigen Entwurf vereinen in ôfonomisher Hinsicht keine Bedeutung mehr habe. Die- } Mark, aiso son verhältnißwäßig früh. hingewiesen, zuglei aber die Auffassunz vertreten worden, daß | gewählten Maßstäbe des Nupungöwerthes der G-hä'tsräume und der“ | Wansh begte, mit der Frage der Sonderbesteuerung der Waaren- nicht veranlaßt werden, weil es zur Zeit an der Möglichkeit, den selbe diene ledigli dazu, um unter Benußung des Wortlautes der Wenn somit die Progrefsion nur eine sehr beschränkte ift, fo war die höhere Besteuerung der Großbetriebe, soweit sle an sih berechtigt | Zahl der beschäftigten Personen vermieden diese Mängel des Umsayzes. | häuser alsbald befaßt zu werden. Umsay zu ermitteln, gebriht. Aber nah den Ergebnissen der Gewerbe- Bestimmung des 8 5 Absay 2 des Gewerbesteuergeseßes eine Be- | hierfür bestimmend oer Wunsch, der Waarenhausfteuer aud Veit sei, zweckmäßig dur die betheiligten Gemeinden mittels Einführung | Sie hatten den Vorzug der leiten äußeren Erkennbarkeit und mahten Die gedachten Verbandlungen des Abgeordnetenhauses haben aber steuervzranlagung ist anzunehmen, daß ih, auf Grund der vor- freiung von der Gewerbesteuer durchzuseßen, dic gegenüber denjenigen | Schein einer prohibitiven Tendenz zu nehmen. Daß die Steuer über entsprehender Gemeinde-Gewerbestzuern zu erreihen fei. nidt, wie der Umsatz, Kontrolen der Geschäfte, Einsicht in die Gz- j au bewiesen, daß die Mehrheit dieses Hauses geneigt ist, dem Ver- geschlagenen Bestimmungen für die größtea Berliner Waarenhäuser Konsumrereinen, welche ihren Laden nicht geschlossen halten, nicht mehr | 20/9 nit gesteigert werden kann, ist bereits ausgeführt. Wollte man Um die Beschreitung dieses Weges den Gemeinden zu erleihtern, | schäftsbüchec oder überbaupt ein Eindringen in die inneren Geschäf18- | langen der Kleingewerbetreibenden nah einer Besteuerung Ter Waaren- na ibrem derzeitigen Geschäftsumfange Steuersäge bis zu wenigstens gere(tfertigt erscheine. Man müsse daher nunmehr alle Konsum- | se andererjeits für die Betriebe mit weniger als 1 Million Um}aß wurden dur einen Erlaß der Minister der Finanzen und des Fnnern | verhältnisse nöthig. Für die Feststellung des Nutungswerths der | häuser nah dem Maßstabe des Umsaßyes zu entsprehen, und die Ver- 400 000 6 erzeben würden. Auch ia Städten wie Breslau, Köln, vereine, die ein stehendes G-werbe betreiben, der Gewerbestzuer unter- | stärker degressiv gestalten, so würde man sie eines großen Theils vom 21. Mai 1897 ihnen neue Muster von Gewerbesteuerordnungen Geschäftsräume ist dur die Gebäudesteuer, dur die an vielea Octen | handlungen des Herrenhauses über die vorgedachte Petition am Frankfurt a. M., Elberfeld, Essen würde nah den der Gewerbesteuer- werfen. ihrer Wirkang auf zum theil ret bedenklihe Geschäfte eatfleiden. nebst einer Denkschrift mitgetheilt, worin gezeigt ist, wie man pro- bestehenden besonderen Gzmeindegrundsteuern nah dem Ectrage oder 4. Juli 1899 haben erkennen lassen, daß au dort bie Mehrheit veranlagung zu Grunde gelegten Erträgen die Waarenhaussteuer bis Nach dem oben über die Motive des § 5 Absay 1 und 2 des 5 E gressive Steuern niht nur nach der Gewerbesteuerflassz, sondern auch | Miethswerthe sowie ia den téatsählich gezahlten Miethen reihlihzr | diesem Verlangen nicht abzeneigt ist, wenn sie sich au noh nicht zu ca. 125 000 M betragen. Gewerbesteuecgesezes Bemerkten und nah _ der mit diesen Motiven im z ; 5 3. E - nah der Höhe des Anlage- und Betriebskapitals einführen und bierzu | Anhalt gegeben, und die Erfahrunzen, die mit den vielerorts ein- | auf even bestimmten Besteu:rungsmodus festlegea wollte. Wie boch sich das Aufkommen an Waarenhauéfteuer im ganzen | Einklang stehenden Rechtsprechung des Dberverwaltungëgerichts seßt E Unterbält derselbe Unterneumer mehrere Zweigniederlassungen, von den großen Betrieben ebenfalls progressive Zuschläge nach der | geführten besonderen Gewerbesteuern nah der Zahl der beschäftigten Wenn die Staatsregierung nach diesen Vorgängen nunmehr troß und in einzelnen Gemeinden stellen würde, kann au nit annähernd | der Begriff des Gewerbebetriebes voraus eine mit der Absicht auf | Filialen und Berkaufs/tütten, so soll-nah § 1, sofern diefe sämmtli Zahl der Leschäftiziea Pzrsoaen und nah dem Mieths- oder Nußzungs- | Personen gemacht sind, haben bewiesen, daß die Ermittelung des der | der unzweifelhaft gegea die sogenannte Umsaßsteuer obwaltenden angegeben werden, da aus dem erwähnten Grunde Prodbeveranlazungen, Gewinnerzielung unternommene selbständige, berufömäßige und erlaubte in Preußen gelegen sind, für Steuerpflich7 und Steuerhöhe der Ge- werth der dem Betriebe gewidmeten Räume erbeben könne und dur Besteuerung zu Grunde zu legenden „mittleren Standes“ der Personen- | mannigfahen Bedenken der verfassungsmäßigen Beschlußfassung des die mehr als ganz unzuverlässige Schähßungen wären, niht vor- | Arbeirothätigkeit, welche sich als Betheiligung am allgemeinen wirth- sammtumsay bestimmend sein, Lesindet 16 dex SP: eme A eine folhe Steuer die großen Waarenhäufer besonders haf erfaßt | zahl im leßten Jahre keineclei besondere Schwierigkeiten beceitet. Landtages einen Gesehentwurf untecbreitet, der cine Sonderbesteuerung | genommen werden können. schaftlichen Berkchr darstellt. WoUute man also die Vereine 2c., welche nehmens, das in Preuß:n Filialen u. st. w. unterhält, außerhalb werden würden. Daß ungemein umfangreich? und, wenigstens soweit es sih um } der größeren, mehrere Waarengattungen führenden Kleinhandelébetriebe Die Ueberlassung des Aufkfommens der vorgeschlagenen Steuer | einen stehenden Gewerbebetrieb unterhalten, s{lechtweg der Gewecbe- | Preußens, 10 fann diesseits nur der von den Preußischen Filialen er- In der Sitzung vom 19. April 1898 wurde in dem Abzeordneten- | Waarenhäuser handelt, vermöge der zum Betriebe nöthigen günstigen | nah dem _Maßstabe ihres Jahresum|ayes und mit nah diesem an die Kommune entspricht dem Wunsche des Abgeordnetenhauses und | steuer unterwerfen, so würde man damit weniger erreichen, als mit ztelte Umsay besteuert werden. Es würde aber eine Benaththeiligung hause eine Interpellation eingebracht: Geschäftslage und der luxariösen Ausstattung äußerst kostspielige | steigenden Sägen vorschlägt, #o geschieht das, weil si aus der Auf- shließt ten Gedanken, als verfolge der Entwurf auch fisfalishe | dem jeßigen § 9 des Gewerbesteuegescßes. Denn Vereine 2c. unter- V A En N aer audlindi(hs 1 B teieb “in Prenßen f, ¡cht jener ausländischen Betriebe in Preußen

E E E E L N s E R S N

als 300 000 Æ beginnt, 3) die einzelnen Waarengat

„Weihe Maßnahmen kat die Königliche Staatsregierung in | Geschäftsräume und ein sehr zahlreih2s Personal der vershiedenstzn | nahm? ihres früheren Gatwurfs und aus den Verhandlunzen des Zwecke, von vornherein aus. Durch die Bestimmung aber, daß die | balten eben unter den Vorausseßungen des § 5 Absaß 1 einen : F oj ; Ran S Aussicht La um die Shâden und Gefabren, welch? | Art besonders carafkteristishe ‘Merkmale der großen Detailgeschäfte | Abgeordnetenhauses die Ueberzeugung gewonnen hat, daß eine auf Gemeinden das Aufkommen zur Erleichterung der beiden untersten | Gewerbebetrieb im steuerlihen Sine M ait Qt, E Dina, begründet sei, und mit, welhem Prozentsay der progressiven Skala dem gewerblichen Mittelstande dur die d-n Detailhandel | sind, welche diese ohne unverbältnißmäßige Schädigung des Geschäfts |} einzr anderen Grundlage als dec des Umsaßyes aufgebaute Waaren- Gewerbesteuerklafsen zu verwenden baben, sell, wie durh die böbere | also nah einer solden Gescyesänderung ebensowenig \teuerpflihtig dieselben zu belegen eten, nux. den “1 Preußen erzielten Umsay zu mit Waaren verschiedener Gattunaen bctr-oibenden groß- | auch nicht einshcänkcn können, is eine bekannte Thatiache. Fndireft | haussteuer kaum Aussicht hat, eine Mehrheir im Abgeordnetenhause Belastung der Großbetriebe indirekt, so bier direft den klcinen und | sein, wie sie es jeut siad. Grunde legen. Denn thatsählih wücde damit der Grundsaß der fapitaliftisben Unternehmungen entstehen, thunlichst ein- | enthalten sie auch eine Berücksichtigung der Größe des Urnsaßes, da auf si zu vereinigen. Datj-nige aber, was das alleinige Ziel eines mittleren Gewerbetreibenden eine Unterstüßung im Wettbewerb mit Dagegen würde, wena, wie verlangt, der 2. Absay des § d auf- einheitlihen B-steuerung aller in derselben Hand befindlichen Klein- zushränken ?' ein Geschäft, jz flottzr dieser ist, um so größere Vorräthe halten und stzuerlihea Vorgehens seia kann, ein? der Leistungsfähigkeit und dem jenen gewährt werden. | ehoben wide Ot ls ta 19% vfaca e Mes E A handelsbetriebe zu Gunsten der außerhalb ihren Sig habenden durch- Bei Beantwortung derselben hat die Regierung unter Mittbei- | um so mehr Personal beshäftigen muß. Man durfte daher annehmen, | Interesse an den Gemeindeveranstaltungen entsprehende Gcfassung der Die Bestimmung im § 13 Abs. 1 endlih soll Sicherheit dafür | ¿t de jure, daß ein Konsumverein mit D fteneid g Skis a Be- brochen. Ander-rfeits fehlt es der diesseitigen Steuerbeböcde mindestens lung der wenig ermuthvigenden Ergebnisse ihrec Grk ndigungen über | daß eine Steuer nah diesen Merkmalen, wenn nur die Säß!: eat“ | großen Waarenhäuser 2c., läßt sih auh aus dem Wege der Umsay- gewähren, daß einecseits durch die Waarenhausfteu:r die autonome | dingungen des ersten Absagzes nie erfüllt, bei ihm vielmehr stets ein in sehr vielen Fällen an der Möglichkeit und den Machtmikteln, den den Erfola ähnliher Maßnahmen in der ausländischen, insbesondere | syrehend hoh bemessen wären, dieselbe ausgleichende Wirkung wie eine | teuer, sofern deren Säge das rihtige Maß einhalten, erreihzn. Gestaltung der Gewerbesteuer seiters der Gemetaden niht gebindert | Gewerbebetrieb anzunehmen ift beseitigen. Die Folge E R S der französischen Gesezgebung wiederholt auf die Vorzüge einer | Umsaßsteuer auszuüoen geeignet sei. __ Mitbeftimmend war für die Staatsregierung au das Borgehen oder erichwert, andererseits die waarenhaussteuerpflihtigen Betriebe | wäre, daß nunmehr au cinem solchen, jeßt ohne T L Nees steuer- *) Ganz ähnli irrigen Auffassungen entspringt das von derselben Regelung dur die Autonomie der Gemeinden und auf die dazu ge- Die geaen die Benußung der gewählten Merkmale als Steuer- | einzelaec anderer Bundesstaaten. Die Königlich |ächsishe Regierung nicht mehrfah befteuert werden, und eine irrationelle Kumulieruag | pflichtigen Konsumverein das Vorliegen der Vorausseßungen eines Seite erhobene Verlangen, auch der Einkommeniteuer alle Konsum- gebene erneute Anregung hingewiesen, gleichzeitig aber auh erkennen | maßstab geltend gemachten Bedenken konnten bei reiflicher Prüfung | hat auf den Wunsch der Landesvertretung die Gzmeinden darauf hin- von Gewerbestcuern vermieden wird. i l Gewerbebetriebes nahgewiesen werden müßte, um ihn zur Steuer heran- vereine untershiedslos zu unterwerfen. Man verkennt das Wesen der lassen, daß bei deren fortdauernder Értolglosigkeit das Eingreifen der | als durhshlagead niht anerkannt werden. Denn das _ vers iedene | gewlielen, daß si2 nah Lage der dortigen Gesegzebung zur Einführurg Nach diesen allgemeinen Auéführungen bleibt zu den einzelnen | ziehen zu können. : \ Einkommensteuer, welche als eine rein per)önlihe Steuer eine individuell Geltnuedrno in Erwäzung gezogen w:rden müsse. Volumea der Waaren verschiedener Branchen gleiŸht sich bei den | wie von Sondersteuecn für die großen Detailgeschaste überhaupt, jo Bestimmungen des Entwurfs Folgendes zu bemerken : Dur das Reibsgeseß vom 12. August 1896, welches den bestimmte Perfon als Steuerpflichtigen und ein selbständiges Ein-

ie demnächst stattgehabten Verhandlungen und Ermittelunzen | allein der Steuer zu unterw-rfenden, mehrere Waarengruppen führen- | auch von Umsagsteuern befugt seien, allerdings aber au betont, daß 81 Konsumvereinen den Waarenverkauf an Nichtmitglieder untersagt, sind kommen, dieser Person vorausfegt. ee Ea Bei Konsumbvereinen, die weder eing?tragene Genossenschaften sind,

noh veraïdze threr sonstigen Verfassung oder vermöge besonderer V.:r-

L x B T T e Le

wie bie sonstigen der Staatêregierung zugegangenen Nachrichten ließen | den Betrieben und dur das bei der einen Bcanche in größzrer Zahl erade der Umsatsteuzr gegenüber besondere Vorsicht geboten sei, und : i : 4 : : ‘On a 1 | , fin vie e Tara elten, dak Pie Ce dan Me n als in der andern Ae Personal aus. N ia daß sie die Dan Ia einer Besteuerung, welchz eine direkte Gefährdung, bestimmt die allgemeinen Vorauëseßungen der Steuerpfliht. Die- S im Î 9 E Ser esteoergciene aufgestellten Merkmale für die gegenüber den industriellen Großbetrieben fich zu einer schärferen Be- Die Besorgniß aber, eine Steuer nah dec Gehilfenzahl werde | wenn nicht Vernichtung der betreffenden Betriebe in Aussicht stelle, selben finde s : Zteuerpfli un teuerfreibeit auch durchaus nicht verwisht. Denn | \eipung Rechtsfähigteit besigen, trifft diese Voraussezung nicht zu steuerung in niht wenigen Fällen entschlossen haben, sich sei es, | zur Verringerung oder zur größeren Au3nugzunz des Perfonals führen, | nicht bieten werde e N 1) Betrieb des Kleinbandel®, a diejenigen des Ausschlusses einer Gewinnvertheilung und einer Vers | Weil si: als solche weder Grundstücke noch Kapitalien Gier biete weil fie füchten, die einheimischen Betriebe zu Gunsten auswärtiger | hat dur die mir den Arbeiterversicherungsgeseßen und den schoa be- In Bayern hat die Regierung ihren anfänglichen Widerspruÿ 2) mit mebr als einer der im § 6 untershiedenen Waarengruppen, theilung des Vermögens unter die Mitglieder find völlia unberührt | fznnen, sondern alles, was dem Verein zufällt das gemeinsame zu benachtheiligen, fei es aus Bedenken gegen die Wirksamkeit einer | stehenden fogenannten Gewerbekovfsteuern gemachten Ecfahrungen | gegen die Besteuerung der Waarenhäufer und ähnlichen Betriebe nah 3) Eizielung eines Umsaßpes von mehr als 500 000 M E: L Ber A Ban ‘4 ) 77D Buer Ee Eigenthum bee dermaligen Mitglieder wird. Ein becartiger beats lokalen Regelung, sei es aus anderen Gründen zu einem autonomzn | feine Bestätigung gefunden, ershiea auch deshalb scho1 unbegründet, | dem Umsaye fallen lassen, und ]o erfolgt dort nach dem neuen Zu 1. Eine Begriffsbestimmung des Kleinhandels in das feines Artifel 7 alen oa L Meinen e E L erwirbt also ein von dem Einkommen seiner Mitglieder uater-

J i i ine j erjenigzn der fleine de di / itte it de f ewerbesteuzrgeseße vom 9. Juni 1899 die Bem ssung der „Normal- eseß aufzunehmen, e bev i je bzispielêwei E, N i ) todones Et j ¡es T ; Vorgehen in der Richtung einer gegenüber derjeaigzn der fleineren | weil gerade die auf dea unmittelbaren Verkehr mit dem kaufenden | Gewerbefs geseß I ffsung ti L ans L E Ee L afte 2 d an Nichtmitglieder aufrecht erhalten. Die Begriffsbestimmuna des \chiedenecs Einkommen niht, und aus diejem Grunde find \chon bei

Konkurrenten erbeblih höheren gewerbesteuerlihen Belastung dec | Pablifum angewiesenen Detailgeschäfte in ihrem eigenen Interesse am } anlage“ für diese Betriebe auf 1/2—3 °/0 des Umsayes. ; i i G ! besti a ih t b i 1A att 2s Großbetriebe im Detailhandel in absehbarer Zeit in genügend weitem | allerwenigsten daran denken fönnen, um einer immer nur verhästniß- Esz erscheint deshalb fkeine8wegs ausgeschlossen, daß Großhbetriebe Parenthese beigefügte Wort „Detail“ läßt erkennen, daß die beiden ¿oe E ï ar ibn das Oberverwaltungszericht d: finiert G E e L i et Bco eiw, Umfange nicht bereit finden lassen würden mäßig geringfügigen Steuerersparniß willen ihr Personal einzuschränken. | der in Rede stehenden Art aus Bundesstaaten, in denen sie einer Begriffe „Kleinhandel“ und „Deta:lhandel" nach ker Absih! des Ge- e namttM, A E An her anzusehen fei jedes Verkaufslokal, in (Vergl. Stenogr. Bericht über die Sihung des Hauses der Abgeordneten Die Königliche Staatsregierung hat daher, wiewohl sie nah wie ‘Füc die Gefahr einer Abwälzung der Sreuer auf diz Gehilfen Uasaßsteuer unterliegen, nah Preußen übersiedeln und hierdur die sez:s identish sein sollen. m hem uiN wi t E etwa erscheinende Käufer vorhandenen | om 4. März 1891 S. 1244 ff.) B-

vor der Ansicht war und auch jeßt noch ift, daß eia autonomes Vor- endli is der Maßstab ter Steuer offenbar ircelevant. La ze cer Kleinbetciebe weiter vershlechtern. Die Thatsache, daß ¿: B. Dae irrelevant ist, in welher Form si der Kleinhandel voll- T Ee iu T dn N T R vorherige Dar das aw 1. Januar 1900 in Kraft tretende B. G. B. wind gehen der einzelnen Gemeinden den Borzug verdient und bessere Er- Mit Rücksicht auf die Bestimmung im § 1 des Handelékammer- | der größte dera:tige Münchener Betrieb, der schon jeyt Filialen in zieht, ob im offenen Laden, als Versandtzeshärt, auf oder obne vor- Tit bestebt: «babgben weérdea (@Ent]ck. des S. ir Staat&. in diefer Hiasiht Wesentliches nicht aeändert.

folge würde zeitigea können, {on im vorigen Jahre Vorschläge zu | gesc23 wurde der Entwurf indeß zunähst den Handelskammern und Gemäàz 88 22, 54 B. G. B. finden auf die niht eingetragenen

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größeren Städten des Westens unterhält, au in Berlin etm, Waaren- gängige Bestellung, wird im dritten Absay des § 1 ausdrücklich aus- i e i L einer landeëgeseßlihen Regelung vorbereitet. —__| ibnen gleihstebenden Korporationen zur Aeußerung mitgetheilt. Die | baus größten Stiles errichtet, läßt diese Besorgniß als nicht unbe- gesprochen. | e, L 27 0) N auch nas em N des evamten Reibs- | Fonsumvereine, insofern ihnen nicht die Rechtsfähigkeit durh Staats- Sie bezweckt mit derselben keines wegs, die großen Waarenhäuser | große Mehrzahl derselben spra ih grundsäßlih gegen j:de Sonder- gründet erscheinen. E Le : __ Zu 3. Wie in dem allgemeinen Theil der Begrüadung autge- ali 06 0 eei E fluftiger le ¿. O. etne Tegit mation des | ft ausdrücklih beigelegt worden ist, die Vorschriften über die Gesell- vnd dergleichen auf dem Wege der B:steuerung zu unterdrücken. Die besteuzrung der großen Kleinhandelsbetriebe aus. Nur etwa 10 Die Staatsregierung s{chlägt daher die Einführung einer na fübrt, soll die Waarenhausfteutr nur diejenigen Betriebe treffen, welche ree einge g ee auflustigen als D itglied bei dem Abschluß des schaften Anwendung. Varna werden die Beiträge der Gesellschafter Verfolgung eines solchen Zieles liegt nah der wirthschaftlichen und | stimmten dem Entwurfe zu, weitere 5 erkannten vorbehaltlich ihrer dem Umsage von 11/2 bis auf 2 /o desselben steigenden, den Ge- dur ihre Größe und das in dieser liegende Yebergewiht im Konkurrenz- et ues den egriff _des offenen Nee nicht aus. „Auch in ôfono- | und die durch die Geschäfteführung für die Gejellsbaft erworbenen politisch:n Lag? Deutschlands und dem Stande der Neichsgeseßgebung | grundsäglih abtlehnenden Stellung gegen jede Sonderbesteuerung an, | meinden zufließenden Steuer für diejenigen Kleinhandelsbetriebe vor, kampf die kleineren Betriebe bedrohen. Bei welher Höh? des Um- mischzr D a e Led Unterscheidung zwischen Konsum- Gegenstände gemeinschaftlich es Vermögen der Geseltschafter außerhalb d2r Macht und der Zuständigkeit der G-seßgebunz der daß dec Entwurf die relativ beste Steuerform enthalte, und eiwa 90 | welhe mehr als eine weitgegriffeae Waarengruppe führen und einen sayes dieser Fall eintritt, läßt sich zffermäßig nicht, am allerwenigsten S mi nf ohne offenen aden schr wohl roh ibre Bedeutung. | (L 71s B. G. B.). Aach künftig kann also ein von dem Vermögen einzelnen Bundesstaaten und verbietet sich dur die Rücksiht auf | der prinzipiell ablehnenden waren mit diesem Vorbehalt wenigstens Jahresumsay von bestimmter Hôhe erzielen. Sie wünscht aber von für den ganzen Staat beweisen. Man wird aber im allgemeinen an- denn aen ih füc grôgere Konsumvereine wird im allgemeinen | 9ereiasmitzglieter vecshiedenes Vereiasvermögen und somit ein die Konsumenten, die ein beretigtes, Inttr-}e an möglich|t wobl- | mit einz lnen der Steuermerkmale einverstanden. Vier Handels- | vornherein feinen Zweijel darüber zu lass:n, daß nit diesen Vor- nehmen dürfen, daß bei einem niedrigeren Umsay als 500 000 M von die Haltung eines offenen Ladens geschäftlich entschieden vortheil- | besonderes Vereinseinkommen nicht konstruiert werden.

feiler und beqiemer Befriedigung ihrer wirthshaftlihen Bedürfnisse | kammern endli sprachen ih für eine Besteueeung nach dem Um- | schlägen auch die äußerste Grenze dessen erreicht ijt, was sie als mit einem Großbetciebe in dem hier fraglihen Sinne niht wohl die Rede hast lein. j N : ; e lo M Tiobes ur. Mevthéi B

baten. und auf andere Gewerbészweige, in denen das Verlangen nach | saye aus. den oben entwidelten, füc sie wie bet Ausstellung dis früheren Ent sein fann. Gher könnte der Zweifel berechtigt ersheinen, ob diese Die wahre, solchen verfchlten Dedufktionen, wie den im Vor- E A A ved M D Biitalieze

ähnlichen fteuerlihen Maßnahmen gegen die übermächtige Konkurrenz Einzelne der die Sonterbesteuerung der Waarenbäuser ablehnen- | wurfs fo auch jeßt maßgebenden Grundsäyen einer rationellen Steuer Grenze nit zu niedrig gezogen ist. Indeß ist zu berücksichtigen, daß st:hentea zurückgewiesenen, zu Gcunde liegende Absiht der Klein- | derea Einkommen sie nach dzn geltenden Vorschriften zugerehnet

des Großbetriebes wah gerufen werden würde. Ein rerartiges Vor- | den Handelskammern forderten auch statt deren eine Umgestaltung der politif für veremnvar erachtet, und daß deßhaib für ein? Verschärfung das Geseg für alle, auch die kleinen Gemeinden des Landes bestimmt gewerbetreibenden geht offenbar tahia, alle die Versoraung der Mit- | werden müsser, noh einmal im Ganzen als fingiectes Einkommen des

gehen liegt aber vor allem au weitab von den Aufgaben jeder | allgemeinen Gewerbesteuer. Fa demselben Sinne spra sich eia im | des Entwurfs in wesentlichen Punkten auf ihre Zustimmung nicht zu ift und in solchen allerdings hon ein Betrieb mit einem Umsatz von | glieder oder Nichtmitglieder mit Waaren betreibenden Vereine 2c. der | Vereins vesteuzrt so wäre der Vorwurf der Doppelbesteuerung nicht 500 000 A die Existenz dec übrigen Kleinhändler ernstlih gefährden Gewerbesteuer unterworfen zu sehen, mözen sie ein stehendes Gewerbe | gabzuweisen, i

rationellen Steuerpolitik. Was diese zu leisten hat, ist eine gerechte | Januar 1899 in Berlin versammelter Preußishec Städtetag aus. rechnen sein würde. O Ó | l i, Besteuerung, die, was speziell ‘die Gewerbesteuer anlangt, alle Be- Aus dem entgegengeseßten Grunde, wie bei dea Handeltkammern Es gilt dies in erster Linie sowohl von der Begrenzung des fann. Sodann aber würde ein Eingreifen der Steuer erst bei einem im rechtlihen Sinne bet eiben oder nicht. Ueberdies lehrt die Ecfahrung, daß eine wirksame Besteuerung triebe im Ver6ältniß ihrer Leistungsfähigkeit und ihres Fateresses | begegnete der Entwurf bei den frei-zn Vereinigungen der kleinen Kreises der Steuerpflichtigen als auch von der Höhe dec Steuersäße. erbeblih höheren Umsfaßte die meisten der auch in größeren Städten Dem ist zunähst enigegenzuhalten, daß naturgemäß der Gewerbe- } der Konsumvereine in der Form der Einkommensteuer nicht er-

an den Vrranstaltungen der Gemeinden trifft. Nur in diesem Gewerbetreibenden, zu deren Kenntniß er gelangte, überwiezendzm Was das erstere anlangt, so haben sih bis voc furzer Zit di besonders gefäbrlihen sogen. Ramschbazare verschonen. steuec nur Gewerbebetriebe unterworfen werden fönnen. Sodan i ird.

Rahmen läßt sich ein steu?rlihes Vorgehen rehtfertigen. Widerspruch: hier hielt man ihn für niht genügend weitgehend und | Wortführer der „nach Sonderbesteuerung der großen Detailgeschäste _ Bei Aufstellung des Entwurfs ist mit Rücksicht auf die | befindet man si in einem zweifacen Irrthum sowohl über den gegen d rge in Preußen am 28. Februar 1897 als eingetragene Die Staa!sregieruog hat geglaubt, daß unter Anerkennung dieser | veclangte statt der Besteuerung nah Branchen, Nutangsrwerth der | verlangenden Kleingewerbetreibenden übereinstimmend dagegen verwahrt, örtlihen Verschiedenheiten auch in Frage gekommen, ob es si | wärtig thatsählih bestehenden Zustand als auch über die Wirkung | Genossenschaften vorhandenen 69% Konsumvereinen aller Systeme [leitenden Gesichtzpunkte oer Steuerpolitik wenigstens die sich aaf ver- Geschäftsräume und Gehilfenzahl eine progressive Sreuer nah der | eine solhe Sonderjteuer füc andere Ge|chäârte als die sogenannten niht empfehle, entweder den Gemeinden etwa bis zu 1000 000 A | einer Geseßeänderurg in dem gewünshtea Sinne. Man nimmt an, | konnten für 1898/99 überhaupt nur 190 Konsumvereire zur Ein- schiedenartige Waacengruppen erfireckznden und dadurch ihre Ueber- | Höhe des Umscß?s. Großbazare zu fordern, d. i. diejentgen großen Kleinhandelsbetriete, Umsay die Bestimmung der Gren«e der Steuzrpflicht zu überlassen, | daß die meisten und namentli die größten, die \chärfste Konkurrenz | kommensteuer veranlagt werden, weil die überwiegende Mehrzabl der

macht besonders weiten Kceisen s{wächerer Mitbewerber fühlbar Bei dieser Beurtheilung ihres machenden Großbetriebe im Kleinhandel, die inébesondere auch an | regierung, obwohl fie si durch Prcrobevcranlagungen in mehreren einer großen Anzahl von Gemeindeveranstaltungen, wie den Verkzhrs- rößeren Stärten überzeugt hatte, daß namentlich die aus den Kreisen führen.

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Entwurfs glaubte die Staats- | welche m hrere mit einandec nicht verwandte Waarengruppen , deren oder aber im Geseß die Steuerpfliht je nah der G1öße der Ge- | bereitenden Konsum- und ähnliche Vereine egenwärtig auf Grund des | eingetragenen Konsumvereine vermöge der niedrigen Normierung der Feilhaltung in einem und demselben Geschäft bisher nicht übliŸ ne meiaden von einem höheren oder niedrigeren Ums e abhängig zu | § 5 a. a. O. gewecbesteuerfrei seien. Das ist, soweit sh übersehen Verkaufspreise A éetwacder, idérkanpt nicht oder doch e in 1ger y Neuerdings freilih haben sih die Stimmen gemehrt, wel): machen. Die Regierung glaubt aber weder das Eine noch das Andere | läßt, durhaus unrichtig. Insbesondere unterliegen z, B. das Waaren- | so mäßiger Höhe vertheilt, taß der Betrag von 31/3% der Geschäfté- anlagen, dem euerlöshwesen u. f. w. ein vor;ü„liches Interesse haben, | der kleineren Gewerbetreibenden gegen denselben erhobenex Vorwürfe | etne auf die großen, sich nur auf eine Waareagruppe bejchränfenden vorschlagen zu sollen. Denn beides würde in allen Fällen, wo Be- | haus für Armee und Warine, dasjenige füc Beamte, datjenige für | antheile nicht erheblich überschritten wird. N billigerweise einer \chäferen Besteuerung zu unterwerfen s-ien, ais | tec Begründung eatbehrtzn, doch von seiner Einbringung im Land- Spezialgeschäfte ausgedehnte Umsaßsteuer fordern, Eine derartige triebe sich über mehrere Gemeinden erstricken, zu SYwierigkeiten und | Aerizt», die großen Konsumvereine in Breslau und Görliß, die große Die gesammte Steuer der 190 steuerpflihtigen Konsumvereine

i dur Prozente der zwischen den Gewerbéarten feinen Unterschied | tage während der vorigen ohnehin sehr starf belasteten Tagung ab- Ausdehnung der Umjaysteuer würde ledialih ina der Größe tes Be- Unzuträglichkeiten führen. Etwa um diese zu umgebea, mit dem | Krupp’he Konsumanstalt in Essen, die ürstli leß’|che Konsum- ber b 3c D ugen 24 Vereine, die mit Gi machenten, den Großbetrieb nur wenig stärker alz den Klein- | ehen zu sollen. triebes ihce Begründung suchen können. Wäre aber einmal cie Größe Prinzip der einheitlichen Besteuerung aller in einer Hand befindlichen | anstalt in Waldenburg, {on ie der Se O IGe o E as H L600 A A tein 84 000 4 bei s E Trriaen betrieb trffenden allgemeinen Geroerbesteuer nah dem Gesche vom | Ebersowenig konnte fie es aber für rathsam erahten, den Weg | des Betriebes als hinreichender Grund jür eine Sonderbesteuerus Betriebe zu brechen, ist noch weniger rathsam. aber die jeßt nah § 5 a. a. O. steuerfreien Vereine au in weitestem | 166 Nereine brachten in meist sehr geringfügigen Einzelbeträgen nur 24. Juni 1891. ¿ : i einer Umgestaltung dec ers durch das Gcsey vom 24. &Funi 1891 | anerkannt, so würde es auf die Dauer niht möglich sein, hiermit L Auch läßt cs die in den Vertretungen der meisten Großstädte bis- | Umfange der Steuec grundsäglih unterwerfen, so wäre aller Voraus- | 28500 46 Einkommenstzuer auf. Vo1_ diesen Erwägyngen ließ si der im vorigen Jahre auf- | reformierten allgemeinen Gewerbesteuer zu beschreiten. Darürer, welche | den Kleinhandelshetrieben Halt zu machen. Es würde an stichhaltige ber zu Tage getretene Abneigung gegen die Sonderbesteuerung ker siht nach das praktishe Resultat nur das, daß sih bei der Veran- Nicht eingetragene Konsumvereine folea im Deutschen Reich gestellte Entrourf eines Waarenhaussteuergeseßzes leiten. Gestalt die Gewerbesteuer nah den Wünschen der Befürwortec dieses | Gründen fehlen, was man, den Tleineren Handelêtreibenden gewe Waarenhäuser bedenklih ersheinen, die Bestimmung über die Anfangs- | lagung der meisten ein so niedrizer Ertrag herausstellte, daß sie ent- | nah zuverlässigen Angaben am 31. Mai 1897 nur 109, am 31. Mai Derselbe beruhte auf einer Kombination von Nutungswerth der | Gedankens erhalten solle, war zwar aus den diesbezüglichen Aus- | hätte, den kleinzren Industriellen, Handwerkern, Banquiers, schlicht grenze der Steuerpflicht in die Hand der Gemeinden zu legen, weder freizuitellen wären oder, soweit dies die Höhe des Anlage- und | 1899 sogar nur noch 9 bestanden haven, wovon auf Preußen au den fleinen Landwirthen zu versagen. Die s wäre das „Umsay“ im Sinne des Entwurfs is, was wohl keiner näheren Betriebskapitals hindert, nur zu minimalen Steuersäßgen veranlagt | etwa 60 entfallen mögen. Ohne Zweifel haben diese, {hon wegen

Geschäftêräume, Zahl der teschäfrigten Perionen und Zahl der lassungen ein flares Bild nicht zu gewinnen. Man sien aber vor i h ' ¿ck großen x geführten Waarengruxpen, indem der für die Einheit der beiden | allem an dem Ectrage als Steuermaßstab Anstoß zu nehmen und ihn | langen nah gleihen Maßnahmen gegen die Gro industrie, die gr Erläuterung bedarf, der gesammte für die im Kleinhandel veräußerten | werden fönnten. Srgend welhe prafktiihen Wirkungen in den von | ihrer geringeren Kreditfähigkeit, mit ganz vereinzelten Ausnahmen

ersteren Maßstäbe zu erhebende Stcuerjaß mit der Zahl der Waaren- | durch das Anlage- und Betriebskapital und äuyere Merkmale erseyt Banken und den großen Grundbesiy. Schon jeßt sind ja die kleineren Waaren erzielte Erlô8, also die baare Einnahme zuzügli der Außen- | den kleineren Detaillisten gewünschten Richtungen würde eine , i ringeren Geschä f ie ei gruppen steigen, auch die Steuerpflicht bei Geschäften mit mehr wissen z4 wollen, Man würde mit einer solhen Reform, da weder Müller und Brauer mit der Forderung einer , estaffelten UmsaysteuE tände für die in der betreffenden P-riode verkauften Waaren A | s Bs N A es aid A cite SANAIGNOAR E A Se Waarengrupp-n bei einem niedrigeren Nupungswerth der Geschäfts- | mit dem Anlage- und Betrietskapital noch mit einigen äußerea Me:k- für ihre großen Konkurrenten A 3 bedarf keiner weiter ¿ügli der Eingänge von Außenständen aus früheren Zeitabschnitten. Andere Befürworter ähnliher Maßnahmen haben denn au räume eintreten sollte, als für weniger vielseitige Geschäfte. malen für alle Arten der Gewerbe auszukommen if, nothwendiger- Ausführung, daß unser Wirthschaftéleben eine solche Belastung füb- i Nach dem ersten Saße des legten Absayes des § 1 1ollen Vereine, | Bedürfnisse ihrer Mitglieder an Geld, Lebensmitteln und anderen | son erkannt, daß die Heranziehung der fraglichen Konsumveretne zur Wenn fomit dieser Gatwurf, troßdem in der mehrecwähnten | weise zu einem Gewerbesteuer-Tarif gelangen, welcher die einzelnen Großbetrieres nicht zu ertragen vermöhte. Schon dle dur gi ¿ Fgetragene Genossen|chaften und Korporationen der Waarenhaus: | Gegenständen zu beschaffen bezwecken, wenn sie saßungsgemäß und that- Einkommensteuer bei Anwendung der allgemeinen Grundsäße wirkungélos Resolution des Abgeordnetenhauses wie auch von andern Seiten der Gewerbsarten besonders aufführt und für jede die Besteuerung nah | rung einer Umsaßsteuer au} Spezialgeschäfte im Kleinhandel me feuer nicht unterliegen, sofern sie nah § 5 des Gewerbesteuergeseßes sählich ihren Verkehr auf ihre Mitglieder beschränken und feinen | sein würde, und deshalb den Vorschlag gemacht, die Genoffenschaften Umsay als Steuermaßstab vorgeschlagen war, von dessen Verwendung den für sie ausgewählten Merkmalen regelt. gerufene Besorgniß vor einer gléihen Maßnahme auf anderen Ge S uh der Gewerbesteuer nicht unterworfen sind.*) Gewinn unter die Mitglieder vertheilen, auch eine Vertheilung des Vereine und ähnlichen Organisationen, fei es überhaupt sei es sofern absah, so waren hierfür mannigfache, auch in sachverständigen Kreisen Die Mängel dieses Tarifsystems, wie es in Bayern, Frankceich | würde lähmend auf Handel und Verkehr wirken und die Konkur aus dem Gewinne angejammelten Vermögens unter die Mitolieder | sie keinen Gewinn vertheilen, nah einem fingierten Einkommen getheilte Bedenken gegen die 2 Umsatzsteuer bestimmend. und Oesterreich besteht, sind hei Gelegenheit dec Umgestaltung der fähigkeit auf dem Weltmarkt gefährden. Auch abgesehen von ezial? Ï für den Fall ker Auflösung ausschließen. Konsumvereine mit offenem } zur Einkommensteuer heranzuziehen. Alleroings i} die Verwerthung des Umsay-s als Bestzuerungé- Gewerbesteuer ia der Landtagssession 1890/91 ausführlih erörtert | Konsequenzen, v A die Umsaysteuer in ihrer Anwendung auf Sp L ) § 5 Absay 1 und 2 des Gzwerbesteuergeseßes lauten : Laden unterliegen der Besteuerung; ebenso unter derselben Voraus- Es liegt auf der Hand, daß eine solhe Art der Heranziehung maßstab bei der Gewerbesteu-r nih!s8 Ungewöhnlihes oder völlig | worden (vgl. insbesondere die Begründung zum Entwurf des Ge- | geshäfte auf dieje. geradezu unecträglih wirken. chon „Der Gewerbesteuer sind ferner nicht unterworfen: Vereine, ein- | seßung Konsumanstalten, welche von gewerblihen Unternehmern im | zu der Einkommensteuer mit dem bestehenden Steuersystem ganz un-

ie Neues. Schon die Maßstäbe des Gewerbesteuergeseßes vom 30, Mai | werbesteuergeseßes Drucksachea Nr. 13 des Abgeordnetenhauses, S. 25 ff.). ! erwähnt, ift es einer ihrer größten "Mängel, daß sie die etazelnen getragene Genossenschaften und Korporationen, welche nur die eigencn Nebenbetriebe unterhalten werden." vereinbar ift.