1900 / 42 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Umsav erhalb des Staatögebiets betriebener Gewerbe festzustellen. Daher it im allgemeinen auch eine derartige Regelung unausführbar, daß Steuerpfliht und als Steuer zu entrihtender Prozentsaß n dem ermittelten Gesammtumsay eines sich über Preußen und andere Staaten erstreckenden Unternehmens bestimmt werden. l

Es bleibt somit nur übrig, den Umsaß der inländischen Filialen eines ausländishen Unternehmens für sih zu ermitteln, für die Frage der Steuerpfliht aber von der übrigens auch wohl meist zutreffenden Annahme auszugeben, daß der Umsaß des Gesammtunternehmens die steuerpflihtiae Höhe erreiht. Aus demselben Grunde kann der Steuerbemessung der Filialen auswärtiger Unternehmer nur der höchste für inländishe zur Anwendung kommende Steuersat, also 29/6 des Umiates zu Grunde gelegt werden.

m aber jede Benachtheiligung der auswärtigen Betriebe im Ver- hältniß zu den inländishen zu vermeiden, wird den Inhabern solcher auswärtiger Betriebe, deren Gesammtumsaß den nach § 2 die Steuer- pflicht oder eine Steuer in Höhe von 29/0 bedingenden Betrag nicht erreiht, durch Absaß 3 die Möglichkeit eröffnet, ihren inländischen Verkaufsstätten die gleiche steuerlihe Behandlung wie den in Preußen ihren Siß habenden Unternehmungen zu sihern. Sie haben bierzu nur nöthig, vor eingetretener Rehtskraft der Veranlagung den Nach- weis zu erbringen, daß der gesammte Umsaß ihrer preußischen und außer- preußischen Betriebs\tätten 500 090 nicht übersteigt bezw. welche zwischen 500 000 und 1 000 000 M liegende Höhe er erreicht.

entspriht der bewährten Vorschrift im § 24 Abs. 2 des Gewerbe- steuergeseßzes.

8 5.

Die im § 5 Abs. 1 der Steuerhöhe geseßte Schranke ist {on im allgemeinen Theil der Begründung gerechtfertigt.

Auf \teuerpflihtige Konsumvereine und Konsumstellen kann sie indeß nicht angewendet werden, da diese nicht mit der Absicht der Erzielung eines möglihst hohen Ertrages verwaltet werden und sie es in der Hand haben, dur die Normierung der Verkaufspreise den Ertrag völlig vershwinden zu lassen.

Den Beweis, daß und inwieweit eine nah § 2 bemessene Steuer 20 9/9 des Ertrages überschreiten würde, hat, wie das Wort „nach- weislich“ andeutet, der Steve ase zu führen.

Die Bedeutung der im § 6 abgegreniten Waarengruppen besteht

nur darin, daß die Vereinigung zweier oder mehrerer derselben in dem- selben Kleinhandelsbetricbe diesem den Charakter des wegen feiner über das üblihe hinausgehende Vielseitigkeit einer besonderen Steuer zu unterwerfenden Waarenhauses aufdrückt. Es ift daher erforderli, die einzelnen Waarengruppen so weit zu greifen, daß nicht verwandte, herkömmlich in demselben Betrtebe feilgehaltene Waaren in verschiedene Gruppen fallen und dies zur Besteuerung von Geschäften führt, denen thatfählich der Waarenhauscharakter völlig abgeht. __ Bei der in § 6 nah Anhörung von Sawverständigen aus den Kreisen der größeren wie der kleineren Detaillisten vorgenommenen Gruppenbildung if daber davon abgesehen worden, Gesichtspunkten, wie ter Bestimmung der Waaren, den Nobstoffen, aus denen sie her- gestellt sind, ausshlaggebende Bedeutung beizulegen. Das Schwer- gewicht ist vielmehr auf die Frage gelegt: Welche Waaren werden nach der Entwickelung herkömmlih derart in demselben Geschäft feil- gehalten, daß sie als zusammengehörig zu bezeihnen sind, und daß ihre Vereinigung einem Betriebe noch niht den Charakter des Waaren- hauses giebt. : i

Um in dieser Hinsicht möglichst vollkommene Sicherheit gegen Mißgriffe bei der praktisch-n Handhabung des Gesetzes zu gewähren, ift überdies die Bestimmung im Absatz 3 eingefügt.

Die im 1. Absay aufgezählten Gruppen erschöpfen weder alle Arten von Waaren, noch ist es ausgeschlossen, daß man die eine oder die andere Waare füglich sowohl der einen wie der anderen Gruppe zuzählen kann. Für Möbel, Teppiche und Vorhänge ift sogar, um der thatsächlichen Entwickelung der Branchen zu folgen, die Mög- lihkeit ibrer Zugehbörigkeit zu 2 Gruppen ausdrüdcklich erwähnt. JIn- dessen dürfte die Aufzählung diejenigen Waarengattungen umfassen, deren Führung durch die großen Waarenhäuser kleineren Gewerbe- treibenden empfindlichen Abbruch thut. Die fonstigen Waarengattungen können daber hier außer Betracht bleiben.

Soweit Waaren aber mehreren der untershiedenen Gruppen zu- gerechnet werden können, trifft der zweite Me Vorkehrung dagegen, daß nicht aus diesem Umftande dem Steuerpflichtigen ein ungereht- fertigter Nachtheil erwächst.

Ob und inwieweit der Umsaß eines Geschäfts, das mehr als eine der im § 6 untershiedenen Waarengruppen und daneben noch Waaren, welche unter keine der Gruppen fallen, führt, in Waaren der einen oder anderen Art erzielt wird, bleibt sich für die Steuerpflicht und die Höhe der Steuer gleich. Maßgebend i lediglih dec ge- sammte Umsaß des MRIR R L TENeS

Es bedarf keiner näheren Begründung, daß, soweit angängig, die Veranlagung der Waarenhautsteuer an die der Gewerbesteuer ange- {lossen wird und die für leßtere geltenden formellen Bestimmungen auch auf jene angewendet werden.

Es liegt daher aub nahe, die Veranlagung der Waarenhausfteuer in die Hand derselben Organe, wie die der Gewerbesteuer zu legen. Indessen sind die Steueraus\hüsse der Gewerbesteuerklassen IT, TII und 1V nah ihrer Zusammenseßung und den ihnen beigelegten Be- fugnifsen wohl zur Untervertheilung einer feststehezden Steuersumme, nicht aber zu einer derartigen Individualverarlagung, wie sie das vor- liegende Gese erfordert, geeignet. Bei den Steuerauss{hüssen der Klasse I walten diese Bedenken nicht ob. Jn der Regel werden deren Mitglieder auch ausreihende Kenntniß des Detailhandels be- sißen. Ebenso darf man bei ihnen, da es sih bei der Waarenhaus- steuer nur um arößere Betriebe handelt, auch eine binreihende Kenntniß der Verhältnisse dieser Betriebe vorausseßen. Um aber in beiden Beziehungen völlige Sicherheit zu geben, foll dem Finanzminister die Befugniß beigelegt werden, den Steuerauss{huß für die Zwelke der Waarenhausbesteuerung um ein zu ernennendes und ein zu wäblendes Mitglied zu verstärken.

8&8,

Die im § 8 binsihtli der Deklarationepfliht getroffenen Be- stimmungen find denen des Einkommensteuergeseßes nachgebildet

Eires Vorbelaltes, wie er dort im § 27 hinsihtlih des nur durh Schäßung zu ermittelnden Einkommens gemacht ist, bedarf es bei der Waarenhaussteuer nicht. Denn die Steuerpflichtigen find nach dem Handelsgeseßbuh zur Bed von Geschäftsbüchern verpflichtet. Hiernach können sie ihren Jahreêumfsoß berehnen, ohne Schäßungen nöthig zu haben.

8 9.

Ergeben \sich Bedenken gegen den Inhalt einer Deklaration, so soll in jedem Falle der Steuerpflichtige gehört werden, außerdem aber dem Steueraus\chusse neben den nah §8 25, 26 des Gewerbesteuer- gesetzes ihm zustehenden Befugnissen (vergl. § 4 des Entwurfs) noch das Recht zustehen, die Vorlegung der Geschäftsbücher zu verlangen. Eine Bestrafung wegen Nichterfüllung dieser Auflage findet ebenso- wenig statt, wie wegen Nicktabgabe von Erklärungen auf die Be- anstandung. Nur unrichtige Erklärungen unterliegen nach § 12 Abs. 3 der Bestrafung. Dagegen soll A

0

nicht nur, wie bei der Einkommensteuer, Nichtabgabe der Steuer- erklärung innerhalb der vorgeschriebenen Frift, sondern auch Unter- laffung der nah § 9 geforderten Erklärung oder Büchervorlegung den Verlust der Rechtsmittel zur Folge haben. Bei den erheblichen Steuerbeträgen, um die es sich bei der Waarenhaussteuer handelt, und bei der Schwierigkeit dcr Feststellung des Umsatßzes ohne Mit- wirkung des Steuerpflichtigen kann es niht in seine Hand gelegt werden, nachdem er durch Versagung seiner Mitwirkung eine un- rihtige Veranlagung selbst verschuldet hat, dieselbe, wenn E ihm nactbeilig ist, anzufehten. Ohne die Gefahr des Verlustes der Rechtsmittel würde der Steuerpflichtige versuht sein, die nah § 9 an ihn ergehenden Aufforderungen unbeachtet zu lassen, um abzuwarten, ob nicht vielleiht der Steuerausshuß seinen Umsaß unterschäßt.

& 11.

Erfahrungsmäßig ift der Absay in den meisten Zweigen des Detailhandels in den einzelnen Zeiten des Jahres verschieden, so insbesondere in der Zèit vor Weihnachten besonders stark, in der Sommerzeit an Orten, die niht beliebte Reiseziele bilden, besonders \{chwach. Es liegt daher, namentlich wenn hiermit die Möglichkeit verknüpft ist, die hohe Waarenhaus|teuer zu ersparen, für manche Ge- \chäâfte nicht fern, ih nur zeitweilig, etwa in der Weihnachtszeit, auf mehr als eine Waarengruppe auszudehnen. Mit derselben Even- tualität ist gegenüber den besonders gefährlihen Ramschbazaren zu rechnen, die vielleiht heut eine vershiedene Branchen angehörige Kon- fursmafse auffaufen, diese in wenigen Wochen oder Monaten absetzen und dann wieder, bis \sih eine neue gleiche Gelegenheit bietet, fi auf eine Branche beschränken.

Der § 11 trifft deshalb Bestimmungen, welchde es unmögli

E, s durch eine solhe Geshäftspraxis der Waar?nhaussteuer zu entziehen.

Die Behörde, welher die im Absatz 1 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten ist, soll dieselbe sein, an welchz die Anmeldungen neuer Ge- werbebetriebe gelangen, d. i. der örtlich zuständige Vorsißende des Steueraus\husses der Gewerbesteuerklafse TV. Um aber die Mözlichkeit zu eröffnen, bei eintretendem Bedürfaiß ohne eine Gesegesänderung eine andere Stelle mit diesen Funktionen zu beauftragen, empfiehlt es ih, die Behörde niht im Geseg zu bezeihnen, sondern ihre Be- stimmung dem Finanzminister zu ANIaRgen,

schreibt die analoge Anwendung der auf die Veranlagung, die Recht?- mittel u. \. w. bezüglichen formellen Vorschriften des Gewerbesteuer- gesetzes sowie derjenigen über die Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Auskunftsertheilung und der Strafbestimmungen dieses Gesetzes mit den erforderlihen Modifikationen vor. :

Die Zerlegung der Waarenhausfsteuer wird unter denselben Vor- aussezungen wie die der Gewerbesteuer erforderlich. Naturgemäß muß sie unter Anwendung desjenigen Maßstabes erfolgen, nah dem die Steuer veranlagt ift. Z

In Anbetracht der Bedeutung der geführten Waarenbranen für die Steuerpfl:ht t die ausdrücckliche Ausdehnung der in den §§ 54 und 56 des Gewerbesteuergeseßes den Steuerpflichtigen und ihren Vertretern auferlegten Verpflichtungen zur Auskunftsertheilung auf jenes Merkmal mindestens zur Ausschließung von Zweifeln zweck- mäßig, da es zweifelhaft sein kann, ob die Branchen zu den „äußerlich erkennbaren“ Merkmalen im Sinne des § 54 a. a. O. gerechnet werden können. /

Eine nothwendige Konsequenz dieser Auéëdebnung der Ver- pflihtungen des Steuerpflichtigen ist die im 3. Absag vorgesehene analoge Anwendung der gegen die Verleßung derselben getroffenen Strafbestimmungen.

Das zur Rechtfertigung des

Absay 1 und 3 Erforderliche ist bereits in der allgemeinen Be- aründung ausgeführt. Sowcit das Aufkommen an Waarenhausfteuer in der hier vorges@riebenen Art nicht Verwendung findet, bleibt die Verwendung den Gemeinden überlaffen.

Absatz 3 bestimmt die Hebetermine und sihert die Anwendung der Vorschrift, daß die Nechismittel für die Steuerzahlung kein? auf- \chiebende Wirkung haben. / i |

Der legte Absay trifft für den immerhin, namentlich in industriellen Bezirken und bei Versandgeschäften, niht auëgeshlofsenen Fall, daß ein steuerpflihtiger Betrieb bezw. eine Filiale eines folhen in einem Gutsbezirk den Siß hat, denen des Wianderlagerzefetzes

analoge Bestimmungen. s

Literatur.

F.F. Napoleon I, von Dr. Gustav Roloff, Privatdozent an der Univrersität Berlin, Ecst-es und zweites Tausend. Dritter Band dec „Vorkämpfer des Jahrhunderts“ betitelten Sammlung von Biographien. Berlin, Georg Boadi, 1900. 215 S. Pr. 250 4 Der Verfasser der vorliegenden Biographie, Dr. Gustav Roloff, ift in der Wissenschaft hauptsählich dadur bekannt, daß er die Napoleonfors&ung durch eine Reihe werthvoller Untersuhungen be- reihert hat; sein Buch über die Kolonialpolitik Napoleon?s I. ift erft vor kurzem an dieser Stelle besprochen worden. Der mit den Einzel- fragen vertraute Gelehrte giebt in feinec leßien Veröffentlichung dem Leser ein Gesammtbild von dem Wirten Nopoleon?'s 1.; auf Grund genauec Kenntnisse im Besorderen wird hier mit dem Blick auf das Ganze sein Leben beschriebeyu. Daher sind in diesem Buche zwei Vorzüge mit einander vereinigt: Gründlihleit auf der einen, U-bersichilihkcit auf der andera Seite. Der Inhalt ift in elf Akschnitte gegliedert, die kurze, umfassende Ueber|chriftzn führen wie 6) Der Beginn des englischen Weltkampfes, 7) Die Ueberwindung des Festlandes, 8) Europa wider England, 9) Das Ende des Kontinental- systems. Fn einem Jnhaltsverzeihniß zu Ar fang desWerkes ist innerhalb der einzelnea Abschnitte noch das Stihwort zu jeder Seite vermerkt, sodaß man \sich {nell ütec jeden Punkt in seiner Bedeutung für den Zusammenhang unterrihten kann. So heißt es z. B. in dem 8. Ab- schnitt „Europa wider England“ unter anderem: „Plan eines Feldzugs na Indien. Entthronung der spazishen Bourbonen. Aufstand Spaniens. Landung der Engländer. Napolcon’'s Stellung zu den Nationen. Aufschub der indishen Expedition.“ Diesen Bemerkungen über die Anordnung des Mitgetheilten mag eine Probe der Dar- stellung selb folgen. Von Napoleon?s Plan eines Feldzugs nah Indien wird folgende Ansicht entworfen: „Wenige "Woaite (nah Abschluß des Tilsiter Bündnisses, im Juli 1807) genügten, um Napoleon zu überzeugen, daß der passive Widerstand der Handelsfperre England nicht zum Frieden zwingen werde und daß er nah wirksameren Kampfmitteln suhen müsse. Den Gedanken an etne Landung verroarf er, da seit Trafalgar seine Schlachiflctte einer solhen Aufgab? nicht mehr gewachsen war. Er fam vielmehr auf die Ideen aus dem Beginn seiner Laufbahn zurück uod projektierte einen Angriff auf Indien (Februar 1808). E3 wac der größte Plan, den er je entworfen hat: er umfaßte die ganze alte Welt. Was vor zehn Jahren im Widerstreit mit Europa versuÏt hatte, wollte er jeßt im Bunde mit dem Festlande wiederholen. Mit Nußland und Oesterreich gemeinsam gedachte er eine Landarmee dur Zentral-Asien nah der indishen Grenze zu entsenden, um die indischen Völkerschaften in Aufstand zu verseßen; gleichzeitig sollte eine fran- zösische Flotte in Egypten und eine andere in Indien landen. Mit je 20 000 Mann hoffte Napoleon si die beiden herrlichen Besitzungen zu sichern. Den Beistand Oesterreichs un) Rußlands wollte der Kaiser mit türkischen Provinzen bezahlen. Die Pforte folite gänzlich vernihtet werden. Von ihrem Gebiet n2hm Frankreich füc si in Anspruh Ezypten, Syrien, einen Theil der kleinasiatishen Küste, Griechenland, Albanien, Bosnien und die Dardanellen; Rußland sollte Konstantinop-l, Rumänien, Bulgarien, Rumelien und einen Theil Macedoniens, Oesterrei Serbien und einige andere Landschaften erhalten. Den Gedanken an cine Auftheilung des türkischen Gebiets hatte Napoleon, wie wir wissen, wiederholt erwogen; jeßt schien ihm die Z-it dazu günstig, da Frankreich die Aus- lag gebende Rolle dabei spielen konnte und die Zerstörung der Türkei ih mit dem Kriege gegen England verbinden ließ. Der Zar, dem Napoleon fogleich seinen Gedanken vorlegte, erhob keinen gründ- säßlihen Einwand. Er hatte ja seirea Ansprüchen auf die alleinige Beherrshung der Balkanhalbinsel {hon entsagen müssen, und hier bot sih ihm die Aussiht, das Ziel des russishen Ehrgeizes, Kon- ftantinopel, mit französiiher Hilfe zu erreihen. Einige Differenzen über die Vertheilung der türkish:n Beute, die sich bald erhoben, bofften beide Monarchen durch eine persgaliche Zusammenkunft, die in Erfurt stattfinden follte, zu erledigen. Napoleon rechnete nicht darauf, die Unternehmung vor dem Herbst zu beginnen, denn die Nüstungen für die Expeditionen, die an Umfang die Heerfahrten nah Egypten und St. Domingue weit übertreffen sollten, waren niht früher zu beenden. Nicht nur miiitärisch, sondern au politisch gedachte ‘Napoleon die

Unternehmungen aufs \orgsamfte vorzubereiten und zu dem Zwede

den Angriff auf den Osten mit einer Veränderung im Westen zu beginnen: er entshloß sich zur Entthronung der spanischen Bour, bonen.“ Schon dieses eine Beispiel läßt die Eigenschaften erkennen, dur die der Verfasser seinem Buch einen besonderen Werth zu geben weiß: das klare Erfassen des Gegenfstands, die Sicherheit der Zeichnun das Festhalten der großen Gesichtspunkte und das Eingehen auf die Beweggründe, denen die jedesmaligen Handlungen entipringen. Jn echt wissenschaftlihem Geiste wird das Problem in das Innere deg

enshen gelegt: denn dort werden die Entscheidungen getroffen, die in der Außenwzlt zu Thaten werden. So wird eine Darstellung in Ranke’shem Sinne erzielt, der den Geshichtsshreibern das Wort hinter, lassen hat: „Ich lege Werth auf die Entschließungen: denn diese sind es, was die Geistesfraft und die Seele eines Menschen am meisten kennzeichnet und was dann demgemäß auch die größten Wirkungen hervorbringt.“ i;

Hañdausgabe des Bürgerlichen Geseßbu@s für das Deutsche Reich unter Berücksichtigung der sonstigen Reicha- geseße nebst einem Anhang, betreffend die preußishe Ausführungs- a-segebung, für Studium und Proxis bearbeitet von Dr. Hugo Neumann, Rechtsanwalt beim Kammergericht zua Berlin. Lieferung 6 bis 9. Verlag von Franz Vahlen hierselbst. Auf diesen eigenartigen Kommentar, der wie kein anderer eine vollständige und gründliche Ver- arbeitung der Normen des B, G.-B mit den übrigen wgleih in Kraft getretenen Reichsgesezen bietet und nicht nur für Richtec und An- wälte, fondern für jedermann ein praftishes und nüßlihes Bu ist, haben wir schon wiederholt aufmerksam gemacht. Die 9. Liefe- rung, welhe den S{luß des zweiten Bandes bildet, führt die Kom- mentierunz des B. G.-B. zu Ende, sodaß nur noch die Bearbeitung des Reichs: Einführungs- und des preußishen Ausführungsgeseßes aus- steht. Diese soll demnächst in cirem dritten, das ganze Werk ab- shließende Bande folgen, der auch eine Zusammenstellung dec Parg- araphen des B. G.-B. und seiner Entwürfe sowie ein ausfüßrliches Sachregister enthalten wird.

Hannovershe Verfassungs- und Verwaltungs, gesbihte 1680—1866, Von Ernst von Meier. 11. Band: Die Verwaltungs3geschihte. 647 S. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot. Der vorliegende Schlußband enthäit die Geschichte der hannovershen Verwaltungsorganisation von 1680 bis 1866, und zwar behandelt der Verfasser im ersten Abschnitt die Zentralverwaltung mit ihren Organen: Ministerium, Kammer, Kriegskanzlei, im zweiten die Provinzial. und endlich die Lokalverwaltung der Aemter, adligen Gerichte, Landkommissarien, besonders aber die der Städte, Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke. Ein Anhang bringt eine Hardenberg’sche Denkschrift vom Fahre 1780, einen Ministerialberiht über die Lage des Landes im Fahce 1831 und Aufzählungen der Landesherren, Minister u. st. w. Dieselten Vorzüge, die wir an diesem Werke bei Besprehung des eríten Bandes hei vorgehoben haben, harafterifieren auch den zweiten : eine vollständige Beherrshung des "Materials und eine klare, [ichtvolle Darstellung. Der Verfasser hat mit seinem Werk für Hannover geleistet, was für keinen anderen Partifularftaat in dieser Weise bisher geleistet worden if, und seine Arbeit bat eine typishe Bedeutung, weil gewissermaßen an einem Paradigma ein Bild der gesammts- deutshen Entwick-lung gegeben wird.

Studien und Beobachtungen aus der Südfee von Foachim Grafin Pfeil. Mit 22 Tafeln n3ach Aquarellen des Ver- fassers und Photographien von Parkinson. Veriag von Fetedrih Bieweg u. Sohn in Braunschweig. Preis elegant geb. 12,590 4 Der bekannte Reisende schildert in diesem Werk auf Grund eigener Erfahrungen und Erlebnisse sowie wissenschaftlißer Forshungen das bis vor kurzem der Neu - Guinea - Kompagnie unterstellt ge- w°-sene deutshe Schutgebiet, besonders den Bismarck - Archipel, dessen Verwaltunz er eine Zeit lang geführt hat, und dessen Bewohner... Die Hälfte des Inhalts hat er den dort lebenden Kanaken gewidmet, und diese is der werthvollste Theil des Buchs. Was Graf Pfeil über die Kanaken des Bismarck- Archipels mittheilt, gehört zu dem Besten, was wir über dicse primi- tiven Naturvölker besißen. Das fspröde Material ift mit Sorgfalt beobachtet, untersucht und beschrieben. Vom wirtbschaftlihen Stand- punkt aus erscheint das voa den Kanafken entrollte Bild, fo interessant es ist, allerdings weniger erfr-ulih: vielfach zeigen fh bei den Stämmen dieses Acchipels, w2s der Kaiserlihe Gouverneur in der legten Nummer des „Deutschen Kolonialblatts* au von den Eingeborenen anderer deut- {en Inseln in der Südsee beriDtet, Jnstinkt?, die eine langsame Selbst- y-rnitung der Völker invelvieren und die im G-gensaß zu dea Negecn Afrikxs erkennen lassen, daß die Kanaken \chon vor der Berührung mit Europäern si im Niedergang befanden. Die drei leßten Kapitel euthalten furzz Streifzüge in das Gebtet der Geolcgie, Botanik, Zoologie und Ethnographie; die Arktelterfrage, der Landbau und die Landesverwaltung erfahren eingehende Würdizung, die dur den Ver- gleich mit dem anderwärts vom Verfasser Gesehenen eine erhöhte Bedeutung erlangt, wenn auch manhher Leser nicht allen kolonial- politiscen Ausführungen des Verfassers beistimmen wird. Die Aus- ftattuna des Werkes is durchaus vornehm ; die beigegetenen Lande \chaftsbilder find zum theil von großer Schönheit. iz __— Im Verlage voa Shuster u. Loefflec hierselb erschien eine kleine Sammlung von Gedichten des Malers Heinrich Vogeler, bekannt als Mitglied der „Worpsweder*“, betitelt „Dir“. Sowohl die Verse wie die sie begleitenden Zeichnungen erwecken vielfach den Eindruck erkünftelter Naivetät. Man sieht niht recht den Grund ein, weshalb diese zum theil sehr bescheidenen Kinder der Muse durchaus in so verheißungsvollem Gewande erscheinen. JFndessen, nah Ueberwindung der ersten Enttäushung entdeckt man doch mehrere Gedichte, die sich übzc das Niveau der anderen weit erheben und dur ihren Stimmung®zauvec in Sprahe und Bild reichlich ent- schädigen. Vor allem trifft dies bei dem feirsiüni„en! Liede: „In weißem Anemonenkissen lag ein graugranitner Stein . .* zu. Eigen- artig reizvoll und vornehm isst die äußere Ausftattung, welche die Verlagshandlung dem Buche gegeben hat.

Im Verlage von J. Huber in Frauenfeld hat Dr. W. Brügel- mann „100 Aphorismen“" urter dem Nebentitel „Ein Vade- mekum für denk-nde Menschen“ erscheinen lassen. Ohne irgend welches Pathos giebt der Verfasser in knapper, logischer Form Erklärungen über Begriffe, deren Bezeichnung wir täglih im Munde führen, ohne uns oft genug über. ihre wahre Bedeutung eigentlih Rechenschaft zu geben. Hierauf mehr Acht zu geben, überhaupt sih durch Nachdenken mehr Klarheit über sich selbst zu verschaffen, dazu bietet das Büchlein reihe Anregung. - Jedec denkende Leser wird Freude empfinden an dieser Sammlung tief und ernst durhdahter Säge. L

_ Das „Februar-Heft“ von „Nord und Süd“ (Shle- fie Verlags-Anstalt von S. Schottlaender in Breslau) bringt an der Spitze einen „Streiflichter auf die Kriegführung in Süd-Afrika“ betitelten, afktuell interessanten Aussay aus der Feder des Oberfst- leutaants A. Rogalla von Bieberstein, ferner einen Cssay von Josef Glaser über den nowegischen Dicter Knut Hamsun, und mehrere ungedruckte Briefe Ludwig Rellstab's an Varnhagen von Ense, mit- getheilt von Adolf Kohut. Heinrih Brömse liefert in dem Aufsaß „Quelle und Weg des philosophishen Denkens“ einen werthvollen Beitrag zur Psychologie der Philoscphie. Der unterhaltente Theil ift vertreten durch eine criginelle Dichtung von Alfred Berger „Heimkehr“, eine fesselnde Novelle ,Gähren hilft klären* von M. Beerel und Felix Philippi?s neuestes, mit Erfolg über die Bretter gegangenes Schauspiel „Der goldene Käfig“. Das Heft, das dur eine illustrierte Bioliographte und Zeitshriften-Uebershau abgeschlossen wird, ist mit dem Porträt Knut Hamsun's, radiert von Johann: Lindner, geschmüdckt.

zum Deutschen Reichs-An

M 42.

Sesundheitswesen, Thierkrankheiten uud Absperrungs- Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 7 vom 14. Februar 1900.)

Pee f. Fapan. Vom 19. bis 26. Dezember v. J. find 20 weitere älle von Pest in Japan festgestellt worden, von welchen 17 bis zum D Dezrmber tödtlich verlaufen waren. Von den Kranfkheitefällen kamen 7 auf Kobe, 12 auf Ofaka und 1 auf Hamaniatsu, etne an der Bahn von Osaka nah Y kohama gelegene Prooinzialstadt. Seit Ausbruch der Pest ia Japan sind damit bis jeßt 46 Fälle amtli festgestellt worden, von denen 39 einen tödtlihen Ausgang ge- nommen haben. Epidemisch ist die S2uhe bisher nur in Kobe und Osaka auf- getreten, doh gewinnt es den Anschein, als ob sie sich von dort aus

" allmähbli, den Hauptveikehrsstraßen entlang ziehend, weiterzuverbreiten

anshickt. Wenigstens sind Ende Dezember v. J. an den von ODjaka ausgehenden Bahnfstrecken, insbesondere in den Bahnhofsspeihera an verschiedenen Plägen totte Ratten aufgefunden worden, an denen sich das Borhandeasein von Pestbazill-n feststellen ließ.

Die japanishen Behörden treffen umfangreihe Vorbeugungs-

maßregeln gegen die Peft. Die meisten Provinzialvertretungen haben Summen von 1000 bis 100 000 (4 für diefen Zweck bewilligt. In allen größeren Städten werden die Einwohner angehalten, unter volle Aufsicht eine gründlihe Reinigung dec Wohnungen vor- unehmen. : Der in Y/fkohama beftehenden Gesundheits?ommission is nech ein berathender Ausshuß aus drei ausländishen Aerzten beigesellt, unter welchen sih auch der Chefarzt des dortigen Kaiserlich deut|hen Marinelazareths befiadet.

Brasilien. In Sao Paulo i in der Woche vom 9. bis 15. Januar nur noch 1 Fall von Peft festgestellt roorden.

Zufolge einer nachträglich eingegangenen Mittheilung vom 16. Januar war in Rio de Janeiro damals ein einziger Fall von Pest vorgekommen, und zwar rwoar ein Knabe, der Sohn des Maschinisten, der dem Präsidenten der Nepublik zur Verfügung ftehenden Reaterungs-Y2cht, nah ärztlicher Feststellung an der Pest gestorben. Troy des gelind-n Auftretens der Beulenpest in Rio, wie auch in Santos und Sao Paulo, sind dort in- und ausländische Aerzte von der N chtigkeit der amtlichen Feftfielungen überzeugt.

Sandwich-Insel. Vom 26. Dezember v. J. bis zum 4. ÎJa- nuar d. J. find in Honolulu 10 neue Peftfälle bei 9 Chinesen und 1 Japaner beobachtet; vom 4. bis zum 8. Januar waren keine Fälle weiter vorgekommen. Die Gesundheitsbehörde hat angefangen, die verseuhten- Stadttheile theilweise niederzubrennen.

Neu - Caledonien. Die Einsbleppung der Peff nah Numea wird von Einigen auf die Einfuhr von Jutefäckzn aus Indien, von Andern auf einen von Mauritius eingetroffenen Schooner zurückgeführt; die Wohnungen im Eingeborenen- Viertel Numeas follen sfi in einem s{chmußigen und gesundhets- widrigen Zustande befinden, und in den Waarenhäusern Numeas follen laut einer Mittheilung vom 2. Januar Hunderte von todten Ratten

aufgefunden fein. Cholera.

Türkei. Neuere Nachrichten vom internationalen Gesundheité- rath zu Konsftantincpel bestätigen, daß seit November v. F. in Maskat, Matta und den landeinwärts gelegenen Flußtbälern die Cholera heris{cht. Auh in Bender-Buschir, der Hafenstadt an der Nordostküste des Persishen Golfs, soll die Zahl der Sterbefälle viermal gröfer als sonst sein.

British-Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 7. bis 13. Januar find 39 Perfonen an Cholera gestorben.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Havanna am 31. Dezember v. J. 3 Todeéfâlle und in der Zeit vom 1. bis 6. Januar 7 Erkrankungen und 2 Todesfälle, ferner wurde aus der Hafenstadt Matanzas auf Guba am b, Januar nachträglich gemeldet, daß eine am 29. Dezember dem do: tigen Militärspital zugegangene Person an Geltfieber leide. Jn Vera Cruz kamen vom 29. Dezember bis 5. Januar 3 Todesfälle, in Key West am 8. Januar 1 Erkrankung zur Anzeige; endlich wurden in Columbia River vom 31. Dezember bis 6. Januar 8 Fälle auf Schiffen ermittelt.

Influenza.

___ Spanien. Zufolge einer Mittheilung vom 3. Februar herrs{cht in Madrid seit einiger Zeit die Influenza, z?igt jedo cinen milderen Charakter als in früheren, ins8bejondere als vor zehn Jahren. Die Zahl der an der Influenza erkrankten Personen soll sh darnah anfangs Februar auf mindestens 5000 belaufen haben. Gestorben sind an dieser Krankheit nah der amtlichen Statistik in der Zeit vom 4. bis 30. Januar 24 Personea, dazu kommen aber noch viele, als deren Todesurfache in den amtlich2n Ver- öffentlihurgen Krankheiten der Athmungsorgane bezeihnet werden. Die Zahl der an diesen Krankheiten Gestorbezen wird für die er wähnte Zeit auf 370 angegeben.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Madrid 16, Odessa, Paris je 2, St. Peteréburg 6, Warjchau 5, Kalkutta 9 Todesfälle; Reg Bez. Königsberg 2, Antwerpen Krankenhäuser) 3, Paris 15, St. Petersburg 45, Warschau (Kranken- äuser) 6 Erkrankungen; Flecktyphus: Warshau (Kranken- häuser) 4 Erkrankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 15 Grkrankunzen; Genickstarre: New York 2 Todesfälle; Neg.- Bez. Stettin 3, Kopenhagen 2 Erkrankungen; Varizelllen: Nürnberg 24, Budapest 21, Wien 120 Erkrankungen; Roth- lauf: Wien 31 Erkrankungen; epidemische Ohrspeichel- drüsen-Gntzündung: Wien 30 Erkrankungen; Influenza: Berlin 22, Hamburg 15, Danzig 9, Frankfurt a. M. 5, Braun- weig, Bremen, Leipzig je 3, Altona, Elberfeld, Stettin j- 2, msterdam 21, Kopenhagen 3, London 109, Moskau 5, New ok 8, Paris 38, St. Petersburg 9, Rom, Stockholm je 2, ien 3 Todesfälle; Nürnberg 107, Hamburg 595, Kopen- bagen 207, St. Petersburg 34, Stockholm 51 Erkrankungen; Keuch- husten: London 45 Todesfälle; Reg -Bez. Schleswig 34, Hamburg 24, Wien 51 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg.-Bez. Schles- wig 76, München 40, Nürnberg 26 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 0/6): in Darmstadt Er- kranfungen famen zur Meldung in Berlin 21, Breélau 36, ia den Reg.-Bezirken Düsseldorf 242, Königéberg 208, Posen 128, Sles- m8 90, Stettin 163, Wiesbaden 201, in München 427, tnbeng 27, Hamburg 44, Budapest 74, New York 552,

t Petersburg 127, Wien 296 desgl. an Scharlach (1886/96 : 0,91%): in Elberfeld Erkrankungen wurden angezeigt B Berlin 31, im Reg.-Bez. Düsseldorf 108, in Hamburg 3d, hancapest 41, Christiania 23, Kopenhagen 54, London (Kranken- Nuser) 174, New York 180, Paris 50, St. Petersburg 96, Wien 53 tgeedal. an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 9/0): in flauen Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 66, in den 8Bezirken Arnsberg 108, Düsseldorf 137, Budapest 23, Kopen- gen 63, London (Krankenhäuser) 201, New York 263, Paris 64,

Dritte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 15. Februar

St. Petersburg 137, Stockholm 66, Wien 52;- ferner kamen Er- krankungen an Unterleibstyvhus zur Anzeige in London (Kranken- häuser) 42, New York 30, Paris 93, St. Petersburg 97.

Der Ausbruhch und das Erlöschen der Maul- und Klauen seuhe unter Rindern ift dem Kaiserlihen G sundheitsamt gemeldet worden vom Schlahhthofe zu München am 13. Februar.

Italien.

Durch feesanitätspolizeilize V-rordnung Nr. 4 vom 7. d. M. sind die zur Verhütung der Einschleppung der Beulenpest aus Egypten angeordneten Shuaßmaßregeln aufgehoben. Die aus egyptischen Häfen kommenden Schiffe werden fortan ohne weiteres zum freien Verkehr zugelassen. (Vgl. „R.-Anz.* Nr. 4 vom 4. v. M.)

__ Nachdem das Erlö\chen der Pest in den brasilianischen Häfen nördli von Bahia amtlich festgestellt ist, hat die italienische Regierung durch seesaaitätspolizeilihe Verordnung Nre. 3 vom 6. d. M. die Verordnung Nr. 12 vom 20. Oktobe v. J. aufgehoben (vergl. „R -Anz.“ Nr. 259 vom 1. November v. J.), dagegen die unter dem 8. Mai und 15. Juli 1897, sowie unter dem 24. v. M. verfügten Schußtz- maßregeln zur Verhütung der Einshleppung der Beulenpest auf alle Proventenzen ausgedehnt, die aus den brafsilianishen Häfen des Atlantishen Ozeans von der Grenze Uruguay3 bis einschließlich zum Hafen Bahia stammen. (Vergl. „R.-Anz." Nr. 121 vom 24. Mai, Nr. 177 vom 30. Juli 1897 und Nr. 33 vom 5. d. M)

Durch eine weitere feesanitätspolizeilihe Verordnung vow 11. d. M. sind die Häfen von Neu-Caledonien, Hawaii und Oman für pestverfeucht erklärt worden. Auf die aus jenen Häfen kommenden Schiffe fiaden die Bestimmungen der oben genannten seefanitäts- polizeilihen Verordnungen vom 8 Mai, 15. Juli 1897 und 24, v. M. Anwendung. Die Löschung der betreffenden Ladungen darf nur in den Häfen von Genua, Livorno, Neapel, Palermo, Messina, Brindisi und Venedig vorgenommen werden.

Schweden.

Laut einer Bekanntmachung des Königlich s{wedischen Kommerz- Kollegiums vom 6. d. M. ist die preußishe Provinz West- preußen als frei von Wasserscheu erklärt worden. (Vgl. „R.- Anz.“ Nr. 289 vors 7. Dezember v. J.)

Argentinien.

Durch Regierangsverordnung, veröffentliht im „Boletin oficial“ vom 16. v. M, wird der Hafen von Rio de Janeiro für pefst- verseucht erklärt. Herkünfte von dort unterliegen den Bestimmungen, welche in dem zwishen dem argentinifchen und uruguayshen Gesund- beitéamt im vorigen Jahre getroffenen Abkommen enthalten sind. (Vgl. „R.-Anz." Nr. 303 vom 23. Dezember v. J.)

Uruguay.

Der Nationalgesundheitsrath in Montevideo hat unter dem 13. v. M. folgende Verordnung zur Verhütung der Ein- \chlevppung der Beulenpest aus Rio de Janeiro erlassen:

Artikel 1. Der Hafen von Rio de Janeiro ift zu den von der Beuler pest verseuhten Häfen zu zählen.

Artikel 2. Die aus j:nem Hafen kommenden Schiffe, oder solche, welche dort angeleat haben, sind den fani‘ätzpolizeilihen Vörschrist-n der Verordnung Nr. 32 (vergl. „R.-Anz.“ Nr. 305 vom 28. Dezember 1899) unterworfen.

Artikel 3. Die gegenwärtiae Vorschrift kommt für die Schiffe zur Anwendung, die nah dem 2. Januar d. J. Rio de Janeiro ver- lassen haben.

Handel und Gewerbe.

(Aus3 den im Reichsamt des Innern zusammengeftellten „Nachrichten für Handel und Jnduftrie®.)

Triests Schiffsverkehr im Jahre 1899.

Im Hafen von Triest find im Laufe des Jahres 1899 im Ganzen §8886 Schiffe mit einem Tonnengehalt von 2181 746 R-- gistertons gegen 8708 Schiffe von 2063 112 Registertons im Vor- jahre anaefommen und 8865 Stiffe von 2171817 Registertons gegen 8774 Schiffe von 2070041 Registertons im Jahre 1898 aus dem Hafen ausgelaufen. Der deuts\che Schiffsverkehr steht an fünfter Stelle und wird von dem österreihishen mit 6193 Schiffen von 1 428 E60 Registertons, dem italienishen mit 2242 Sciffen von 340 034 Registertons, dem britishen mit 173 Schiffen von 247 779 Registertons und dem griehishen mit 121 Schiffen von 60069 Re- gistertons überbolt. Die Zahl der angekommenen deutshen Schiffe belief sih auf 31 von 37 099 Registertons gegen 32 von 34523 Re- gistertons im Jabre 1898, die Zahl der ausgegangenen Schiffe auf 30 von 34964 Registertons.

An Frachtkosten wurden für die Reise von Triest nah Hamburg im Jahre 1899 dur@schnittlih 18 sh. für die Tonne und 15 sh. für Maß- und Stückgüter bezahlt.

Ueber die Betheiligung der einzelnen Länder an der Waaren- beförderung nah und aus dem Hafen von Trieft giebt die folgende Zusammenîtell1ng eine Uebersicht :

Angekommen Abgegangen

Flagge ¿e | Register- |—x;@,| Register- Sbiffe Du Sdifffe| ‘tons

Oestereichisch - Ungarische Segel - 891 36166] 859 31 975

Dambvf - [5 302 | 1 392 4945 314 | 1 387 218 JFtalienishe . .. Segel- 11815 75 95111 811 74 324 Dampf- | 427 264 0831 425 265 066 Englische ü 173 247 779| 174 249 235 Griehishe .... Segel- 65 10501| 66 10 428 Dampf- 56 49 56« 58 50 108 C A ä 31 370991 30 34 964 Spanische . . .. E 12 22 46% 11 20 419 Schwedish-Norwegishe , 14 13603} 14 13 603 E Cs ö 9 13 462 12 15 175 Türkische ¿ . è « » Segele 48 1 675 50 2534 Dampf- 13 10 597 13 10 597 Französische Le i” I | 1 655 1 1 655 Montenegrinishe . . Segel- 20 | 605) 18 530 Dampf- L | 2% 1 2%

Zusammen eins{hließlich der Schiffe anderer Länder

Î

. 18886 2181 746] 8 865 2171 817 (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Triest.)

Der russisch-franzôsische Handel im Jahre 1899,

Im Jahre 1899 if der Handel Rußlands mit Frankreich be- deutend zurückzegangen. Der Gc:sammtwerth der Auéfuhr aus Frank- reich nah Rußland is zwar von 39 Millionen Franken im Jahre 1898 auf 41 Millionen Franken, also um 2 Millionen Franken gestiegen, dagegen hat aber die Einfuhr aus Rußland nah Frankreich, welche ih im Jahre 1899 nur auf 162 Millionen Franken bezifferte, gegen

zeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1900.

282 Millionen Franken im Vorjahre, um 120 Millionen Franken abgenommen.

Die wichtigsten russishen Ausfuhrartikel nach Frankreih waren nach ihrem W-rthe in Millionen Franken: Flachs (46), Holz (33), Kleie (11), Petroleum und andere Naphtkbaprodukte (9,51), O?k- \sämereien (9) Oelkuchen (7,74), rohe Häute (5,09), Wolle (3,83), Gier (2,72), Pferce (2,29), Roßhaar (1,14), Hanf (1,30), Federn (1,63). Die Holzzusfuhr und die Ausfuhr von Oelsämereien ist zurück- gegargen, die Ausfuhr von: Delkuchen dagegen gestiegen.

Eingeführt wurden aus Frankreih nah Rußland: Wein (5,45), Wolle (4,12), Kupfer (3,96), Maschinen und Ge: äthe (2,22), Fisch- konserven (1,53). Porzellan- und Glaswaaren (1,18), chemische Pco- dukte (1,13), Die Ausfuhr von Seiden- und Wollenwaaren ist eine fehr geringe geworden, da diese Waaren in Rußland selbst genügend hergestellt werden.

Rußlands Außenhandel in den erften sieben Monaten 1899.

Der Außenhandel Rußlands in den erften sieben Monaten des Jahres 1899 stellte sih auf 657 641 000 Rbl., gegen 742 150 030 Rbl. im Zahre 1898 und 643236 000 Rbl. im Jahre 1897. Den Nückzang in der Ausfuhr Rußlands ersieht man aus nachstehender Tabelle, welche die Ausfuhr in den Monaten Januar bis Juli

einschl. angiebt: Robe und

halbverarbeitete Lebensmittel Materialien Thiere Produkte Jusges. In Taufend Rubel. 1897 0 192917 134 274 9 374 8 483 345 048 1898 . , 267441 128 543 8130 10 415 414 529 1899 . , 159 623 134 081 8 506 8776 310 986

Den größten Rückgang hat der Getreide - Export zu verzeichnen, da die vorhergehenden partiellen Mißernten die Kompletierung der Vorräthe nöthig machten, wobei im Jrolande durchgängig Preise ge- boten wurder, die das Ausland zu bewilligen niht im stande war. Eine Steigerung zeigte dacegen die Ausfuhr von Butter, die 294 000 Pud gegen 288 000 Pud im Vorjahr betrug. Die Ausfuhr dieser Waare richtete sich vorzugsweise nah Deutschland und England. :

Die Petroleumausfuhr stieg von 27658000 Pud auf 34 663 0C0 Pud.

Die Ein fuhr ftellte sh in den erften sieben Monaten :

Robe und halbverarbeitete Lebensmittel Materialien Thiere Produkte Insgef. In Tausend Nubel I 00-1960 172 267 741 89 984 298 188 1898. T7000 184 102 787 105/032 327 621 1899 80/948 174 641 863 131 603 346 655

Die größte Zunahme weisen die Positionen Produkte und Roh- materialien auf, von welch leßteren allein an Steinfohlen 123 988 000 Pud eingeführt wurden. (St. Petersburger Zeitung.)

Kohlenmangel in Warschau und Maßregeln zu dessen Beseitigung.

Neben dem Geldmangel macht sih in Warshau der Mangel an Steinkohlen in emrfindliher Weise fühlbar. Der leßtere hat den Händlern Gelegenheit gegeben, die Kohlenpreise, insbesondere im Kleinhandel, außerordentlich zu steigern. Schon vor zwei Jahren, als“ ein ähnlicher Nothstand herrshte, hatte der General-Gouverneur sich bemüht, durch verschiedene Anordnungen Abhilfe zu schaffen. Unter anderem wurde damals die Stadtverwaltung veranlaßt, für ihre Rechnung große Kohlenlager anzulegen und an die ärmere Be- völkerung Kohlen in kleinen Mengen zu herabgeseßten Preisen zu verkaufen; jeßt ist der Stadtverwaltung sogar das Recht verliehen worden, während diefes Jahres 15 Milltonen Pud (etwa 250 000 t) zollfrei aus dem Auslande einzuführen. E

Alle diese Maßregeln erwiesen sich indessen als ungenügend, so daß der General - Gouverneur nunmehr zu einem Mittel griff, auf dessen Wirkung man gespannt sein darf. Einer offiziösen Darftellung in einem Warschauer Blatt entnehmen wir darüber Folgendes:

Durch amtliche Ermittelungen wurde festgestellt, daß die Gruben- besitzer bei Lieferung der Kohlen an die Großhändler in Warschau auf Grund von lange vor Ausbruh der Koblenkrisis abgeshlossznen Verträgen die Kohlenpreise in den leßten Monaten nicht gesteigert und gewissenhaft die vertcragsmäßige Menge von Sosnowice und Dombrowa abgesandt hatten. t R, wurde ermittelt, daß ein Waggon Kohlen von 660 Pud bei Zastellung in Warschau auf dem Gütirbahnhof der Warschau-Wiener Eisenbahn dem Großhändler nah Abzug sämmtlicher Transportverluste auf 80 bis 96 Rubel zu ftehen fommt und daß die Kosten des Transports vom Bahnhof nah dem Kohlenlager für einen Waggon 4 bis 10 Rubel betragen. Hieraus folgt, daß die Steigerung der Kohlenpreise nicht durch irgend welche besonderen Umstände bedingt war, und die Untersuhung ergab auch, daß eine Gruppe von Großhändlern und Zwischenhändlern, 17 an der Zahl, sih miteinander verabredet und unter Anwendung ver- schiedener Mittel als unbeschränkte Herrscher auf dem Koblenmarkte die Preise nah Gutdünken festgeseyt hatten, zuweilen bis zu 225 Nubel für einen Waagon. i /

Mit Rücksicht darauf, daß in der Handlungsweise der Kohblen- bändler der Thatbeftand eines Vergehens gegen Artikel 1180 des Strafgeseßbuchs gefunden werden kann, wurde denselben im Auftrage des General-Gouverneurs eröffnet, daß der Preis der Steinkohlen beim Verkauf in Warschau 115 Rbl. für einen W2ggon von 600 Pud nicht übersteigen dürfe, daß eine strenge .Polizeiauisiht geführt werde und gegen jeden Zuwiderhandelnden die strengsten administrativen Maßregeln angewandt werden würden, :

Bemerkt wird, daß nah Artikel 1180 des Strafgeseßbuhs „das strafbare Einverständniß von Kaufleuten oder Gewerbetreibenden behufs Preisfteigerung ut bloß von Lebensmitteln, sondern auch von anderen unentbehrlichen Waaren“ mit Gefängniß bestraft wird.

Kohlenproduktion im Ural in den Jahren 1890 bis 1899. Die Kohlenproduktion im Ural stellte si in den legten 10 Jahren,. wie folgt: Pud. Pud. 1890: 15 200 000 1895: 15 700 000 1891: 14900 000 1896: 20 000 000 - 1892: 15 400 000 1897: 22 600 000 1893: 15 900 000 1898: 20 100 000 1894: 17 000 000 1899: 22 000 (00

Die Entwickelung der Kohlenförderung im Ural muß demnach als eine auffällig schwacße bezeihnet werden. Offenbar besteht die Ursache dieser Erscheinung darin, daß die am Westabhange des Ge- birges gewonnene Kohle niedriger Qualität ift, während es auf dem Osftabhange an den nothwendigen Kommunikationsmittelnu fehlt. („St. Petersburger Zeitung.)

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