1900 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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zutreten und dänn dem Herrn Vorredner über das Ergebniß Mit- theilung zu maßen. Ich. erkenne mit ihm die Verpflichtung der Polizeiverwaltung an, die Angehörigen von derartigen Unglücks- und Todesfällen zu benachrichtigen, soweit das irgend möglich ift. Nur wollen Sie si auch die SYwierigkeiten vergegenwärtigen, die hier in Berlin die Ermittelung dieser Angebörigèn mit h bringt. Wenn nicht zufällig Briefe auf bei Zimmer des Verunglückten oder des Ver- storbenen liegen, wenn nicht die Vermietherinnen bestimmte Auskunft geben können, dann ift es oft für die Polizeive! waltung außerordentli \{hwer, zu ermitteln, wo Angehörige des Verunglückten sih befinden. Ich will aber, wie gesagt, nochmals untersuchen, ob auch im vor- liegenden Falle seitens der Polizeiverwaltung das Nöthige versucht worden ift, um die Angehörigen zu bera@zrihtigan ; denn ih kann es dem Herrn Vorredner aur nahempfinden, daß es für die Angehörigen überaus schmerzlich sein muß, von derartigen Dingen dur die Presse

Kenntniß zu erhalten. |

Vielleicht darf id diesen Fall noch zu einer allgemeineren Bitte benußen: wenn die Herren folde speziellen Fälle hier zur Sprache bringen wollen, baun würde ih dankbar sein, wean sie einige Tage vorher mi bena€rihtigen. Dann würd? ih in der Lage sein, die nôthigen Informationen einzuziehen und erschöpfende Auskunft zu geber. Werden folche speziellen Fälle, über die ih nit unterrichtet bin und auch nit unterrichtet fein kann, mic plôöplih entgegen- gebraŸt, dann muß ih eine Antwort geben, die mehr oder minder die Herren nicht befciedigt und au niht befriedigen kann. Ich erlaube mir die Bitte: roenn die Herren solche speziellen Wünsche haben, mir das vorber mitzutheilen; id werde fofoct die Prüfang veranlaffen und Auskunft ertheilen, soweit ih kann.

Bei dem Kapitel der Polizeiverwaltung in den Provinzen beschwert sich ; i ; i

Abo. Gothein (fr. Vgg.) über die Verschiedenheit der, Polizei- verordnungen über das Radfahrwefen. In Breslau dürse vit ohne Numerierung der Fahrräder gefahren werden; dies sei geradezu eine Beschränkung der Freizügigkeit. i

Ein Regierungskommissar macht darauf aufmerksam, daß eine einheitlihe Radfabro:dnung demnächst in Kraft t:itt. E

Abg. Reichardt (nl.) wünsckt, daß auch in Zukunft den Polizei- Ænspektoren die Pferdrgelder gezahlt und nicht, rote es jeßt geshezen solle, die Pferde in natura geliefert werden. L :

Ministerial-Direktor von Bischoffshaufen behält fh die Antwort darauf für die dritte Lesung vor ; i

Bei dem Kapitel der Polizei-Distriktskommissarien in der Provinz Posen bemängelt E E ; j

Abg. Baensh-Schmidtlein (fr. kons.) die geringe Höhe der Dienftaufwandsentschädigungen dieser Beamten; sie müßten jährlich ciwa 1000 (A für den Dienstaufwand persönlich zulegen, was in feinem Verhältniß zu dem Durchschnittseinkommen von 3000 M stehe.

Minister des Jnnern Freiherr von Nheinbaben:

Fch kann dem Herrn Vorredner nur dankbar sein für das warme Interesse, das er für die Polizei-Distriktskommissare bekundet hat. Ich werde seinen Anträgen gern folgen, und kann erklären, daß bereits Berichte von dem Ober-Präsidenten eingefordert find, ob der Dievst- aufwand in der jzßigen Hôhe als ausrcichend anzusehen ift oder nit. Ih theile mit dem Herrn NVerredner die Auffassung, daß es eine höht wichtige Aufgabe ift, in die Stellen der Distrikts- kommissare in den in Betracht kommenden Landestheilen nur völlig geeignete Persönlichkeiten zu bringen. Um solche zu gewinnen, ist es nothwendig, das fe vor materiellen Soraen geschüßt werden und namentlich davor bewahrt werten, aus ihrem verhältnißmäßig be- \cheidenen Gehalt auch noŸ Zuschüsse zum Dienftaufwand entnehmen zu müssen. Der Dienstaufwand ift in der That mäßig bemessen, er beträgt 1500 MÆ, b-i denjenigen, die Pferde balien, 1803 4 Das mag in vielen Fällen vielleicht reichen, aber bei den größeren Distrikten, wo das Pferdehalten große Kosten bedingt, wird es vocraus\sichtlich unzulänglih sein. erwarte darüber noch den Bericht des Ober- Präsidenten. Sollte de: Bericht dabin gehen, daß er die Auffassung des Herrn Vorredners bestätigt, so werde ih nicht verfehlen, mich mit entsprehenden Anträgen an dea Herrn Finanz-Minifter zu wenden und, wenn dieser tem zustimmen foüte, mit entsprehenden Anträgen vor das hohe Haus zu fommer. (Bravo!)

Abg. Seer (nl.) unterstüßt die Bitte um Erböhunz dieser Dienstaufwandsentihädigungea. 2 | i i

Abg. von Jagow (fons.) b:stätizt, daß die Dienftauswands- entshädigung der Distriktékommihare ungenügend fei.

Bei dem Kapitcl der Landgendarmerie bittet

Abo. Gamv (fr. konf.) rarum, daz den Gendarmen ein be- sonderer Dienstraum zur Versüzung geitelit werde, damit fie nicht mehr z. B. Vernehmungen von Personen in einem Gasthaus vor- zunebmen gezwungen feien. /

Einige weitere Wünsce der Akgg. Meyer- Riemskoh (Zentr ) und Wenzel (fr. Volfktp.) bezüelich der Gendarmen bleiben un- verständlich. A

Zu dem Kapitel der Strafanstaltsverwaltungen bemerkt

Abg. Im Walle (Z-ntr.): Es ijt schon oft der Wunsch geäußert worden, daß der Strafrollzug in eine Hand gelegt werden möôge. Jn Preuß:n besteht der Dualiémus, daß ein Theil der Strafanstalten dem Zustiz-Minister, cin anderer tem Minifier des Innern unterfsteht. Aus dem Dualismus baben sich sck{on manche Mißstände ergeben, ¿. B. in Bezug auf die Arbeit der Gefangenen für fiskalische Zwecke, in Bezug auf die V.rrfl-aungs\äße der Gefangenen. Es ift eigen- thümlih daß dem Justiz-Minister ni%t auh der Strafvollzug unter- steht; diesem Ministeriun müssen die \ämmtlihen Strafanstalten unterstellt werden. 7

Abga. Rickert (fr. Vag.): Es ift do zweifelhaft, ob man so w-it geben fann, wie dec Vorredner wünscht; aber in irgend einer Weise wünshen av wir die Entscheidung dieser Frage getroffen zu seben. Ferner muß die Frage der Bescäftigung der Gefangenen mit landwirtb{chaftlicen Acbe:ten möglichst {nell und in durhgreifender Weise erledigt werden. Die Beschästicung der Gefan zenen liegt im Interesse der freien Handwerker und der sittlichen Besserung der Gefangenen. ; j

: Geheimer Ober-Regierungsraih Dr. Krohne: Die Bescbäftigung der Gefan„enen in der Landwirthschaft at unausgeseßt guten Fortgang genommen ; 8 giebt jegt keine Provinz mehr, wo diese Beschäftigung nit ftatilfindet. Bei großen Meliorationen, Drainagen, bei Kanal- bauten werden {on über 10(0 Gefangene beschäftigt. Die Regi-rung wünscht selbst die weitere Vermehrung diefer Gefangenenarbeit, natürli immer im Rahmen des Zwecks der Strafe. Wir haben in dieser Weise au {on fehr gute Erfolge erzielt.

Abg. Ganxpy: I freue mich, daß nach meinem vorjährigen Antrage wezen Vermintecung der Leutenoth au Versuche damit çe- macht si4d, die Gefangenen richt nur für Meliorationen, fondern auch für landwirthschaftliche Arbciten zu verwenden. Wie weit hat die Justizverwaltung folhe Versudbe angestellt ? Vermieden muß es aber werden, daß damit ein Druck auf die Löhne der freien Arbeiter ausgeübt wird.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben: Die spezielle Frage, die der Herr Abg. Gamp angeregt hat, ift von meinem Kommissar {hon beantwortet worden. Ih wolite nur

mein Einverständniß mit sciner Auffafsung dahin auésprehen, daß wir hinsihtlih der Verwendung der Strafgefangenen für landwirthschaft-

liche Arbeiten soweit gehen, als es mit den Zwecken des Strafvollzuges

irgend vereinbar ist. Das ift ein kleines Mittel, aber es if ein Mittel, ,um die große Leutenoth in gewissem Umfange nicht zu be- seitigen, aber doch zu mildern. So wie die Sachen heute liegen, muß man bei den außerordentlihen Schwierigkeiten, die der Landwirthschaft auf diesem Gebiete erwachsen, froh sein, auch das kleinste Mittel beranziehen zu können. U-ber die speziellen Fragen wird mein Herr Kommissar noch Antwort geben.

Geheimer Ober-Regierungsrath Dr. Krohne giebt now Auskunft darüber, inwieweit die Bedingungen für die Hergabe von Gefangenen für landwirtbschaftlihe Arbeiten erweitert sind,

Abg. von Jagow: Den Ausführungen des Abg. Im Walle muß ich widecsprehen. Gewiß ist es wünschen3werth, daß bei beiden Nessorts große, gleichmäßige Gesihhtspunkte aufgestellt werden. Zu berücsichtigen ist, daß beim Strafvollzug die Besserung und die Strafe in Betracht kommen. I für meine Persen lege besonderes Gewicht auf die Besserung, die dur die Bestrafung erzielt werden foll. Daher kann ich nit dem Vorschlag zustimmen, die Strafanstalten allein dem Justiz-Minister zu T tecliellen.

Minister des Jnnern Freiherr von R heinbaben:

Meine Herren! Ich darf den Hzrrn Abg. von Jagow in der Beziehung beruhigen, daß eine Erhöhung der Sätze, die von Meliorationsverbänden und sonstigen landwirtbschaftilihen Unter- nehmern an die Strafanstalten zu zahlen sind, niht ftatt- gefunden hat, im Gegentheil, es it eine gewisse Ermäßigung eingetreten, und vor allen Dingen sind die früher fehr ungeordneten und unübersihtlißzen Bestimmungen einheitlih zusammen gefaßt worden. Die Sache stellt sh so, daß jt für den Strafgefangenen, alles einges{lofsen, pro Tag 20 4 bis 1 M zu zablen ift, ein, wie ich glaube, mäßiger Saß.

Meine Herren, ih hatte es mir bei dem ersten Herrn Vorredner versagt, auf die Frage cinzugehen, wer ¿weckmäßigerweise die ganze Strafvollstreckung in die Hand zu nehmen hat, die Justizverwaltung oder das Ministerium des Janera. Die Frage ist nun aber von ver- schiedenen Rednern gestreist worden, und ih muß wenigstens mit einigen Worten darauf eingeben, und bemerke, daß in dieser Frage eine Entscheidung noh- nicht getroffen ift, daß vielmehr die Erwägungen innerhalb der vershiedenen Ressorts der Staatsregierung noG \chweben. Die Frage ift in der That durhaus niht so leicht zu beantworten, wie man es auf den ersten Blick vielleiht glaubt. Es ift ja niht zu verkennen, daß die Justizverwaltung cin lebhaftes Interesse daran hat, au ihrerseits einen Theil des Strafvoilzuges zu bekommen, weil es für tie Strafjustiz von hohem Werthe ift, au mit dem Strafvollzug beschäftigt ¿zu fein. Andererseits ist für die Verwaltung des Ministeriums des JInnecn es von ebenso großem Werthe, die Strafvellstrekung in dem ktisherigen Maße zu b-halten. FH glaube, sazen zu dürfen, daß die Verwaltung des Innern auf diesem Gebiete stetig vorangeschritten ist (sehr rihtig! rets), daß sie die Gefängnißverwaltung einer stetigen Besserung entgegengeführt hat und den hohen fozialen und ethishen Aufgaben, die hier mit- sprechen, in immer steigendem Maße gerecht geworden if, namentlich auch dank der Thätigkeit meines Herrn Referenten, des Herrn Geheim- raths Krohne. (Sehr richtig! rechts.)

Dann aber, meine Herren, kann man den ganzen Strafvollzug auch nit als ein ganz atgefondertes und in ih abges{lossenes Ve- biet betrahten. Der Strafvollzug berührt sih nah verschiedenen Rich- tungen hin mit anderen Zweigen der Verwaltung, die in den Bereich der Thâtigkeit des Ministeriums des Innern fallen. Ih erinnere nur an die volizeilihe Verwaltung, an die Entlaffung der Gefangenen aus den Anstalten, wo sofort wieder die Berührung zwischen Polizeiver- waltung und Strafvollzug eintritt ; ih erinnere daran, daß die Zwangs- erzichung und Strafvollstrekung im engsten Zusammenhange stehen, daß, je mehr wir die Zwangserztehung ausbilden und zwcckmäßig ge- stalten, um so mehr die Masse dec Sträflinge si crmäßigt, sodaß auch hier ein inniger Konnex zwischen Zwangserziehung und Straf- anstaltsverwaltiung entsteht.

Das sind nur wenige Punkte, die ih andeuten will. Ich habe nit die Absicht, alle diese Punkte in voller Breite ¿u erörtern; ih wollie nur vom Standpunkt des Ministeriums des Innern aus konsta- tieren, daß wir doch sehr viele schwerwiegende Gründe haben, die dafür \prechcn, es mit dem Strafvollzug beim Ministerium des Innern so zu belassen, wie es bis jeßt gewesen ift.

Abg. Rickert bittet nohmals dringend, die Frage in irgend ciner Weije definitio zu entscheiden. Wenn die beiden Minister darüber verschiedener Meinung seien, so müfse ein Staats-Ministerial- beshluß herbeigeführt werden.

Abg. Sch midt- Warburg (Zentr.) bittet, für die Zwecke der Zwangterziehung verwahrloster Kinder und der Fürsorge für ent- lassene Strafgefangene höhere Mittel als bisher im Etat auszu- werfen. Der Prozentsaß der rückfälligen Gefangenen sei ershreckend bo, nämli 5953 °/9. Die jugendlihen WVerbre@er kämen schiehter aus dem Gefängniß heraus als hinein. Die straf- entlafsene Jugend müsse forgsam behütet und namentlich davor be- wahrt werten, daß sie niht aus Noth rückfällig werde. Die Be- schäftigung von Gefangenen mit aid 2 sei anerkennenswerth, aber man sollte auch den Entlassencn solhe Beschäftigung nach- weisen. Der Staat müsse die Thätigkeit der Kirche und der Vereine auf dief-m Gebiet stärker unterstüßen, Der Verein zur Besserung entlafsener Gefangenen in Berlin gebe von feiner Ein- nabme von 31000 4 nur 300 4 an die fatholishe Gemeinde. Damit sei doch nid:ts anzufangen, hier müsse der Staat helfen. Die fatholishen Orden arbeiteten gleihfalls auf diejem Gebiete, bätten aber auch nicht genügende Mittel. Die freie Liebesthätigkeit der katholishen Ordensshwestern auf dem Gebiete der Kindererziehung sei aber dem Geseze zum Opfer gefallen. Der kleine Staat Baden gebe für diese Zwecke viel mehr aus. Preußen dürfe si nicht von ibm beshämen lassen, sondern müsse mindestens 30 000 M dafür auéwerfen.

Minister des Jnanern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Das vom Herrn Vorredner berührte Gebiet ift eines der wichtigsten im BereiHe meiner Verwaltung und zuglei ein Gebiet, auf dem ih erfreuliHerweise alle Staatsangehörigen und Vereine, gleihviel welcher Konfesion und welcher politischen Stellung, die Hand reihen können, Ih glaube, in der Fürsorge für diese Armen, die zum ersten Male kinter den Riegeln des Gefängnisses ge- wesen und nun wieder in das Leben zurücktreten, sollten wir uns alle jusammenfinden und sollten alle das thun, was möglich und noth- wendig ist, um die Zahl der Rückfälligen nah Möglichkeit zu ver- mindern. (Sehr rihtig!) N

__ Der Herr Abgeordaete hat mit vollem Recht auf die, man kann nur sagen, erschrecklihen Ziffern der rückfälligen Verbre@er hinge- wiesen. Sie beweisen, daß unser Strafvollzug noch nicht nah

* allen Richtungen das erreiht, was er erreihen foll: eniwider bessern oder abschreckzn, sondern daß er vielfah auch, namentli§ bei den Jugendlichen, nach beiden Richtungen feinen Zweck noh nit voll erfüllt hat,

Nan, meine Herren, wie gestaltet h die Sabe, w:nn ein Jugendlicher oder au ein Erwalhsener zum ersten Mal im Gefängniß oder Zuchthaus gewesen ist und die Pforten der Strafanstalt wieder verläßt? Durch eine gemeinsame Verfügung aller betheiligten drei Minister ist die Vermittelung der Arbeit so reit in die Wege ge, leitet, als es möglich ist. Es wird bei sämmtlihen Jugendlichen, die zur Entlassung kommen, den Fürsorgevereinen und auch den be- treffenden Geistlihen beider Konfessionen von der bevorftebeaden Entlassung der Jugendlihen Mittheilung gemabt, und bei den er- wahsenen Strafiusassen wird bti allen angefragt, ob ße ih ihrerseits ter Fürsorgethätigkeit unterstelen wollen. Wofern das der Fall ist, wird auch hier eine gleihe Mits theilung an die Fürsorgevereine bezichenilich die Geistlichen gemacht. Nun kommen die Jugendlichen oder Erwachsenen heraus und wenden sih also an diese Vereine. Die Vereine find erfreulicher- weise meist bemüht, ibnen eine Stelle zu vershaffen. Alleia, meine Herren, erfahrungsgemäß gelingt das durhaus nicht immer glei, und wir finden ja leider in vielen Erwerbskreisen des Volks eine, wie ich glaube, übertriebene Aengstlichkeit, solhe einmal besiraften Personen wieder in Arbeit zu nehmen. Wenn sie si auf den Standpunkt der christlihen Caritas stellten, so würden sie einen Versu mit solchen einmal Bestraften maten und versuchen, sie auf den Weg des Rechts zurückzubringen, arnsftatt ihnen von vorhecein die Thür der ordentlichen Arbeit zu vers{ließen.

Gelingt es also nit bald, einen folhen Bestraften wieder in Arbeit zu bringen, dann hört meist die Thätigkeit der Fürsorgevereine auf. Da ist der \pringeade Punkt und der große Mangel der ganzen Fürjorge- thätigkeit. Denn die Fürforgevereine müßten nun diesen eben aus der Strafhaft Entlassenen so lange über Wasser zu halten suchen, bis es den Vereinen gelungen ist, ihm andere Arbeit zu verschaffen; d. h. siz müßten ihn materiell auf kurze Zeit, auf Tage oder Wohen, unterstützen können, damit er nicht wieder genöthigt ift, zu betteln oder sonst erneut in das Verbrechen zurückzufallen. Weil aber die Fücsorge- vereine vielfa die Mittel bierzu entbehren, können fie auch eine jolhe matcrielle Unterstüßung den Entlassenen nit gewähren ; sie ziehen ihre Hand von den Entlafsenen zurück, und diese gerathen wieder auf den alten Weg des Vzrderbens und Verbrechens. /

ir würden, glaube ih, sozial und ethis außerordentli nüglich wirken, wenn wir die Thâtigkeit der Fürforgevereinz auf diesem Gebiete und in der Richtung, {4 wie der Herr Vorredner das anzudeuten die Güte hatte, umfangreier und erfolgreiher ausgeftalteten, wenn wir ihnen die Mittel gäben, auc axateriell die Entlassenen zu fördern, ihnen solange Brot und auch Geld zu gewähren, bis sie für die Entlassenen Arbeitsftellen gefunden haben. Meine Herren, wir würden dabei finanziell ein glänzendes Geschäft mahen. Jeden Groschen, den wir für die präventive Thätigkeit ausgeben, ersparen wir in Mark nachher beim Sirafvollzug. (Sehr richtig!) Darüber kann gar kein Zweifel seia, und ih glaube, wenn die Herren von der Finanzverwaltung ihr Intertsse richtig erkennen, dann kônnen fie der Anregung des Herrn Abgeordneten nur freudig folgen; denn unser Strafvollzug kostet meines Erachtens dem Staat viel zu viel Geld im Verglei ¿zu dem Nuyen, den er {chafft. Wir müssen viel mehr als bisher fuen, die Quelle ter Strafe und des Strafvyollzugs zu verstopfen, anstatt naher erst einzugreifen, wenn der Betreffende wieder in die Strafanstalt und ins Zuchthaus gewant ist. Durch die bessere Auëgestaltung der Fürforgetbätigkeit, dur die bessere Fürforze für die der Verwahztlosurg anheimgefallenen JIugendlihen werden wir, glaube ih, diese Quelle, wenn auch nit verstopfen, so toch weniger ergiebig fließen machen, als es bisber der Fall war, und i kann daber dem Hercn Abgeordneten mecinestheils nur aufrihtigen Dark sagen füc das öInteresse, das er bekundet hat. Ich hoffe, daz das Votum dieses hohen Hauses ich crsehe aus der Stimmung des Hauses, daß die Herren der Anregung des Herrn Abgeordneten wohl zustimmen werden dann au günstige Aufnahme bei dem Herrn Finanz-Minister finden wird, und daß ih dann in der Lage bin, im nächsten Jahre cine Vorlage zu machen, die der Anregung des Herrn Abgeordneten entspricht. (Leb- hafies Bravo.)

Abg. Hoheisel (Zentr.) bittet ebenfalls um stärkere Unter- stüßung der Sürso: gevereine, weil diese allein niht genug thun könnten, um die Gefangenen vor dem Rückfall zu bewahren, und betont die Wichtigkeit der Beschäftigung von Strafgefangenen in der Landwirth- {aft zur Milderung der Leutenoth. i ?

Aba. Freiherr von Zedliß und Neükicch (fr. kcns.): Die Hauptshwizrigkeit liegt ia der MKbneigung, Gefangene in Arbeit zu nehmen. Die Gefargenen sollten daher eine gewisse Probezeit dur machen, um zu beweisen, daß sie gebessert und nicht mehr Strolche fino. Namentlich solite man fie bei ôffentli®en Arbeiten beschäftigen. Wenn alle zusammen crbeiten, welche chrisilihe caritas üben wollen, so werden auf diesem Gebiet auch Erfolge zu erzielen jein. ;

Aba. Schall (konf.): Es ift ein Mangel, daß man übzr die entlassenen Gefangenen kine Autorität mehr gat. Bon dem neuen Zwanggserzichungégeles können wir das Beste erboffen. Die Unter- stüßung der freiea Vereine is noch zu ceshränkt, s ist aber des Schweißes der Etlen werth, auf diesem Gebiete weiter zu a:beiten.

Das Kapitel und der Rest der dauernden Ausgaben werden bewilligt. ;

Bei den cinmaligen Ausgaben beantragt die Budget- kommission, die Petition des Magistrats von Sonnénburg um

Unterlassung des Baues von weiteren Beamtenwohnungen bei der Strafanstalt Sonnenburg der Regierung als Material zu überweisen. , Z

Abg. von Bockelberg (konf.) empfiehlt das Petitum der Be: rücksihtigung der Regierurg, weil sonst die Bewohner Sonnenburgs die Miethéeinnahmen aus den Beamtenwohnungen verlieren müßten

Gebeimer Ober- Regierungêrath Dr. Krohne begründet die RNoth- wendigkeit des Baues von Dienstwohnungen mit der weiten Entfernung der Stadtwohnungen von der Anftalt.

Der Kommissionsgantrag roird angenommen.

Die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.

(Shluß in der Zweiten Beilage.)

M 44.

Zweite Beilage zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preuß

Berlin, Sonnabend, den 17. Februar

ischen Staats-Anzeiger. f

900.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Aus dem Extraordinarium des Etats der Han dels- und Gewerbeverwaltung war neulih die Forderung von 72 000 6 zur Beschaffung eines Dampfboots und eines Ruder- hoots für die Polizei-Direktion in Kiel an die Kommission urückverwiesen worden.

Berichterstatter Abg. von Jagow (konf) berichtet, daß die Kommission nah nohmaliger eingehender Berathung auch nach der Seite hin, ob hier Repräfentationszwecke verfolgt würden, und nach- dem der Minister des Innern erklärt habe, daß das Dampfboot ganz einfach gebaut werden folle und nur jo theuer sei, weil es eine hohe

Geschwindigkeit von 10 Knoten erhalten müsse, zur Bewilligung der Forderung gekommen fei.

Ava. Dr. Bartb (fr. Vag.) kann nah seinen persênlihen Er- fundigungen in Kiel ein Bedürfniß für dieses Polizeiboot niht an- erkennen, das jährlich außerdem 12000 Unterhaltungékosten ver- ursahen werde, das fei fapitalisiert beinahe eine balbe Million. Die Spioaaae, welhe die Regierung im Kieler Hafen be- kämpfen wolle, werde einem so großen Poliieiboot rehzeitig auêweihen fönnen. Ein Spion werde erft gefährlih, wenn er ans Land komme. Eine Bewachung des Hafens fei doch nur beim Ausladen der Siffe erforderlih. Im gegebenen Fall könne die Polizei jeden Augenblick einen Dampfer in Kiel haben. Man lasse nicht erst die eigene Equipage anspannen, wenn man es eilig habe, sondern nehme eine Droschke an der Ecke. Ein Bedürfniß nach einem solch-n Boot sei noch nit hervorgetreten. Was koste denn bisber die Miethe für ein solches Boot ? Wenn es ein dauerndes Bedürfniß sein solle, müsse doh bisher \hoa eins gemiethet gewesen sein. Er könne die Forderung ni@t bewilligen, solange er über die Zwecke des Bootes nicht eines Besseren belehrt fei.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben :

Meine Herren! Bei der Erörterung der Angelegenheit ist von einigen Seiten die Annahme laut geworden, es handele si hier darum, für den Polizei-Präsidenten in Kiel ein für Repräsentationszwecke be- stimmtes Boot zu schaffen. Ih bin in der Lage, dies aufs Bündigste als unzutreffend zu erklären.

Meine Herren, der Polizei-Präfident in Kiel if mit dieser An- gelegenheit sehr wenig befaßt gewesen ; die Sgche ist vielmehr von der Zen- tralinstanz aus behandelt worden. Nachdem vor wenigen Jahren die König- liche Polizei-Direktion in Kiel ins Leben getreten war, war es unerläßlick, ibr die Materialien zur Verfügung zu stellen, mit denen sie allein ihrer. großen Aufgabe gerecht werden kann, und für eine Polizei- Direktion, die den großen, der offenen See ausgeseyten Kieler Hafen mit zu ihrem Gebiet rechnet, is es unerläßlich, auch ein Boot zu haben, mit dem fie eben die Polizei auf dem Hafen ausüben kann. Die Sache bat ih in der Weise entwickelt, daß seitens des Herrn Handels-Ministers und meinerseits an den Negierungé-Präsidenten in S@Hleëwig verfügt worden war, Ausschreibungen darüber zu erlassen, ob ein Boct mit 9 Knoten oder mit 12 Knoten als an- gemesscn zu betrachten sei. Darauf haben die Howald - Werke ein Projekt eingereiht mit einer Geschwindigkeit des Schiffes von 12 Knoten, Der auf dem Gebiet der Schiffsbautehnik, überhaupt der Shiffahrt besonders sahverständige Wasserbaurath in Schl-8wig, der dem Regierungs- Präsidenten beigegeben ist, hatte Bedenken gegen dieses von den Howald-Werken eingereichte Projekt, und es ift seitens des Herrn Hmdels-Ministers und meinerseits die in Marinefragen zuständige höchste Instanz, der Herr Staatssekretär des Reihs-Marin-amts, um ein Gutahten in der Sache gebeten worden. Der Herr Staats- sekretär hat sich dahin ausgesprochen, daß ein Boot von durhscnittlih 10 Knoten Geschwindigkeit als zweckentsprehend zu erahten sei, und hat im übrigen noh einige besondere Fingerzeige hinsihtlich der Bauart des Schiffes gegeben. Also die Sathe if seitens der Zentral- inftanz aufs eingehendste erwogen worden und hat mit etwaigen Sonderwünschen anderer Instanzen nicht das geringste zu thun,

Was die Zuständigkeit zwischen Reih und Königlicher Polizei- verwaltung betrifft, so ist dafür das Geseß von 1883 über die Reihs-Krieg8- bâfen maßgebend. Danach ift in ten meisten Beziehungen die Schiff- fahrts- und Hafenpolizei im Kriegshafen Sache der Marineverwaltung geworden, dagegen ift die ganze Ortspolizei, namentli die Sicherheits- polizei, die Gesundheitspolizei, die Kriminalpolizei und die politische Polizei Sache der Königlichen Polizeibehörde. Um diefer Aufgabe zu genügen, ift es meines Erachtens, wie ih eben {on angedeutet habe, unerläßlih, der Polizeiverwaltung ein ausreichend tüchtiges und see- fähiges Boot zur Verfügung zu stellen.

Ih bemerke und ih werde darauf naher noch zurückommen —, daß die Exemplifikation auf die anderen Hafenpläge in vielen Rih- tungen nit zutrifft; denn keiner dieser Hafenpläge, weder Stettin noch Danzig, ist den Gefahren fo ausgeseßt, wie der völlig frei dem Meere si{ch öffnende Kieler Hafen. Als Konsequenz dieser Zustände ist der Königlichen Polizei-Direktion die Regelung des Schiffsverkehrs in Kiel in den Vororten verblieben. Es wird den Herren wohl bekannt sein, daß sich an der Kieler Föhrde eine große Anzahl von Vergnügungsorten findet, zwischen denen und Kiel ein reger Verkehr, namentlich im Sommer, statifindet. Es siedelt sich in den Orten eine große Anzahl von Fremden im Sommer an, die nah Kiel hin- einstrômen. Infolge defsen findet ein sehr reger Verkehr statt, und es ist daher unerläßli®, daß dieser Verkehr von seiten der Polizei aus- reihend überwaht wird. Zu diesem Zweck muß der Polizei-Präsident in der Lage sein, sich auf das Wasser felbst zu begeben, die ver- schiedenen Anlandungsstellen selbst zu prüfen, etwaige Kollisionen zwishen den einzelnen Schiffen zu {lichten und eine Kontrole über den ganzen Hafen auszuüben. Es liegt ihm ferner die Gesundheitspolizei ob. Bei den einlaufenden Schiffen muß er eine Kontrole darüber üben, ob vom Standpunkt der Gesundheitspolizei aus den Schiffen das An- Legen in Kiel und in den verschiedenen Hafenpläygen der Föhrde ge- stattet werden kann oder niht. Ich brauche nit darauf hinzuweisen, wie wihtig es gegenwärtig, wo ansteckende Krankheiten so leiht im- portiert werden, ift, daß man in dieser Beziehung rechtzeitig ein- greifen kann.

Das Wichtigste, meine Herren, ist {ließli auch die Frage der politischen Polizei, die Frage der Spionage, die der Herr Vorredner,

Spion würde erst gefährlih, wenn er an das Land kommt. Er wolle mir verzeihen, wenn ih annehme, daß seine Kieler Freunde ihn in dirser Beziehung ur.richtig berihtet haben müssen, tenn gerade der Spion auf dem Wasser ist bei Kiel und an unseren Hafenplägten der gefährlichfte. Die Spione gehen gar nicht an das Land, weil sie wissen, daß fi? dort gefaßt werden können, sondern fie halten sih auf ihrem Schiff auf dem Wasser auf, um, f\obald die Sache gefährlich wird, einer Ver- folgung entfliehen zu fönnen. Ich weise darauf hin, daß gerade diese Gefährlihkeit der Spionag2 einer ter Hauptgründe gewesen ift, die dazu geführt haben, eine Königliche Polizei-Direktion in Kiel einzu- führen. Die ganze Kieler Föhrde gehörte früher zu drei landräthlichen Kreisen, zum Landkreis Kiel, Eckernförde und Plön, und zu \echs8 oder fieben Amtsbezirken. Daß dabei eine genügende Kontrole der Spionage uit mögli war, verstand sih von felbst. Um eine Einheitlichkeit nach dieser Richtung hin zu ermögli&en, ist die Königliche Polizei- Direktion eingerihiet worden.

Die Frage des Ansegelns in Kiel und des Einsegelns in den Kaiser Wilhelm-Kanal, die Frage der Forts, die unseren Reichs-Kriegs- hafen schützen, ift von jeher ein Gegenstand besonderen Interefses und eine besondere Anziehungskraft für Ausländer gewesen. Ih weise tarauf hin, daß im Jahre 1893 dort zwei Franzosen auf ihrem Schiff von der \tädtisWen Polizeiverwaltung in Kiel festgenommen worden sind, daß sie sh im Besitz einer großen Menge für sie höchst wichtiger Photcgrapkien von Befestigungen und anderen Anlagen an der Küste befanden, und daß diese beiden Offiziere nahher vom NReihsgericht wegen Landesverraths bestraft worden find.

Meine Herren, wie in diesem Falle die städtishe Polizei- Verwaltung in Kiel die Aufgabe gelöft hat, das Schiff fest- zumachen und die Offiziere auf dem Schiff zu verhaften, fo ift diese Aufgabe jeßt auf die Königlihe Polizei-Direktion über- gegangen, und die Polizei-Direktion würde sch der s{chwersten Verantwortung \chuldig machen, wenn sie sich nicht bemühte, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Ih kann nicht einsehen, wie cine Kontrole der Scwiffe, die im Hafen und auf der Kieler Föhrde liegen, möglich sein soll ohne ein ausreihend großes und aus- reihend s{chnelles Boot. Darauf kommt es an, daß die Polizei- verwaltung im Besiy eines Bootes ist, das den Lustfahrzeugen und anderen verdähtigen Fahrzeugen den Weg zu verlegen im ftande ift.

Der Herr Abgeordnete hat gesagt, ihm komme die Sache vor wie ein reitender Sußmann. Das ijt vollkommen richtig. Ich habe aber noh nie einen reitenden Shußmann ohne Pferd gesehen, und fo fann ih mir au keinen Königlichen Polizei-Direktor auf einem Hafen denken ohne Schiff.

Nun if} der Herr Vorredner auf die Unterhaltungskosten ge- fommen und hat gesagt, wir könnten viel billiger dazu kommen, wenn wir ein Schiff amictheten. Er wolle mir verzeihen, wenn ih ibm sage: das ist auch niht rihtig. Die Anmiethung ift theurer als ein eigenes Boot. Die Anmieihung kostet uns jährlich 18 000 4, währerd wir die Unterhaltungskosten des Bootes bei 9 Knoten auf 10000 Æ, bei 10 Knoten auf vielleiht 12000 #4 s{ägen. Es ift also auch im finanziellen-Interesse geboten, sih nit Boote anzumiethen, sondern ein eigenes Schiff zu haben. Jch glaube, der Herr Abgeordnete geht von allzu \tädtishen Begriffen bei der Sawe aus; er sagt, man brauche nur um die Ecke zu gehen und sich cine Droschke zu miethen. Meine Herren, die Wasserdroshken stehen nit überall an der Ede, und die Unternehmer sind nit geneigt, auf kurze Zeit solhe Schiffe zu vermiethen, dem Verkehr zu entziehen und nahber nit zua wissen, was sie mit dem Schiffe anfangen follen, wenn die Polizeiverwaltung seiner niht mehr bedarf. Also au im finanziellen Interesse ist es räthliher, ein solches Boot dauernd zur Verfügung zu haben, als immer auf Anmiethen angewiesen zu sein, wobei man immer mebr oder weniger in die Hände der Unternehmer gegeben ift.

Aber wenn auch diese finanzielle Frage niht wäre, wie foll der Poltizei-Direktor seiner Aufgabe gewachsen sein, wenn er genöthigt ift, sich ein Boot zu miethen, wenn die Nachricht kommt, daß si ver- dâchtige Fremde in dem Hafen befinden? Ih erwähne, daß \ich erst vor ganz kurzer Zeit abermals ein solcher Fall - ereignet hat. Wenn eine solle Nachricht kommt, soll er bei allen Unternehmern herum-

schicken und fragen: wollt ihr mir niht ein Boot leihen? Damit vergeht Zeit; die Polizei hat das Nachsehen und das Auslachen hinter- her. Sofort muß sie ein Boot zur Verfügung haben.

Was die Exemplifikation auf andere Hafenverwaltungen betrifft, so sagte der Herr Abgeordnete: es is auffallend, warum gerade für Kiel ein derartiges Boot gefordert wird, für andere Hafen- pläge nicht. Meine Herren, das verhält sih anders. Solche Boote find in anderen Städten, wo seit geraumer Zeit Königliche Polizei- verwaltung ift, vorhanden; in Kiel wird es überhaupt nur gefordert, weil dort erst neuerdings Königliche Polizeiverwaltung eingerichtet ift. In Stettin stehen zur Verfügung ein Motorboot und vier Nude :- boote ih bemerke, daß Steitin nicht freie See hat, sondern ledigli die Oder, auf der ein sehr scefähiges Schiff nicht erforderlih ist. In Danzig stehen zur Vérfügung ein Benzinmotorboot und fünf Nuder- boote es werden aber die Lootscnfahrzeuge in Neufahrwasser zum Hafenpolizeidien| mit benußt —, f .ruer ein Schraubens{leppdampfer von 9 Knoten und ein Dampfbeiboot von 7 Knoten; in Swinemünde steht ein besonderer Schraubendampfer von 8 Knoten zur Verfügung. Meine Herren, wir haben hier nur das für Kiel erbeten, was bei allen anderen an der See gelegenen Küstenhäfen mit Königliczer Polizeiverwaltung bereits vorhanden ist. Wir können dessen nit entratben, wenn die Polizeiverwaltung ihren fehr wichtigen und ver- antwortlihen Aufgaben genügen foll, und deshalb bitte ih nochmals um Bewilligung.

Berichterstatter Abg. von Jagow bemerkt dem Abg. Barth, daß die Kommission dieses Bedürfniß anerkannt habe.

Abg. Dr. Barth bleibt dabei, daß der Polizei-Prôsident von Kiel schneller ein fremdes Boot zur Verfügung haben könne als cin eigenes, und hält ein fremdes zur Bewachung der Spionage für besser

wie ich glaube, etwas leiht gestreift hat. Er ift der Meinung, der

als ein bekanntes Polizeiboot. Ein billigeres Boot könne denselben

Zweck erfüllen. Er möchte doch wissen, wieviel bisher ein solches dringend nothwendices Boot an Miethe gekostet habe.

_ Abg. von Eynern (nl.) hält es richt für möglich, daß jeder Zeit ein anderes Dampfboot zur Verfügung stehe; | namentlich bei greßen Festlichkeiten seien alle Dampfer in Beschlag genommen.

__ Nachdem au der Mitberichterstatter Abg. Jürgensen (nl.) die De on empfohlen, wird die Forderung mit großer Mehrheit bewilligt.

Es folgt die Berathung des Antrages der Abgg.

Dr. Langerhans (fr. Volkep.), Dr. Barth und Genossen : die Regierung zu ersuchen, die zur Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Preußen erforderlichen geseßgeberischen Maßregeln zu treffen. __ Abg. Dr. Langerhans begründet feinen Antrag damit, daß ih immer weitere Kreise auf den Standpunkt der Feuerbestattung ftellten. Religiöse, hriftlihe Bedenken ständen der Forderung nit entgegen. Wie kämen die Kirhenbehörden dazu, ben Geistlichen in fo unerböcter Weise die Theilnahme an Feuerbeftattungen zu verbieten? Die von juristisher Seite gemahten Einwendungen in Bezug auf die Unter- juhungen durch Exhumierungen könnten durch Einführung der obligatorishen Leichen)chau beseitigt werden. Man habe leider mit Aberglauben und Vorurtheilen, den allershlimmsten Feinden, zu kämpfen.

Abg. Dr. Irmer (konf.) giebt zu, daß dogmatishe Bedenken gegen den Antrag nicht geltend zu machen seien, hâlt ihn aker mit* der seit Jahrtausenden bestehenden christlicen Sitte für unvereinbar. Daher seien die Kirhenbehördea berehtigt, den Geistlichen die Theil- nahme an Feuerbestattungen zu verbieten. Und wenn nicht die chrift- lihe Sitte mitsprä&e, so müßtea allein die krimixellen Bedenken zur Ablehnung des Antrags führen. Mancher Mord hätte sich obne Exhumierung niht feststellen lassen; die obligatorische Leichenschau reie zur Ermittlung von Verbrechen nicht aus, Die Kirchhöfe seien niht gesundheitsgefährlich, ja sie seien vielfach als föstlihe Erbolunesftätten belizbt, wie z. B. früber der vor dem Landsberger Thor in Berlin. Ja früheren Zeiten habe man zur Ab- wendung der Gefahr des Lebendigvegrabenwerdens8 ein Gesetz gefordert, wonach jedem Todten von einer Medizinalperson noch besonders die Gurgel durzgeshnitten werden solle; heute könne doch von dieser Ge- fahr keine Rede mehr fein. In einem christlihen Staat könne man der christlihen Sitte nicht widersprechen, und deshalb lehnten die Konservativen den Antrag ab.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) lehnt namens seiner Partei den Antrag ebenfalls ab, weil er der christlichen Sitte widersprehe; die Leichenverbrennung habe si stets gegen die Kirche gerichtet. Die ganze historische Entwicklung zwinçe dazu, diesen Vorstoß gegen eine heilige hristlihe Sitte zurückzuweisen.

Abg. Schall hält diz Leichenverbrennung nur für eine Sache der Vermögenden, weil sie fehr theuer sei, besonders jeyt zur Zeit der Koblennoth. Weder die Generalsynode noch die Eisenacher

des Verstorbenen bei der F:uerbestattung Trost zu spenden, abter die Kirche als solche könne ih nit daran betheiligen, {on weil dies Reklame für die Leichenverbrennung mache. Durch Erxhumierung seien noch nah 30 Jahren Verbrehen entdeckt worden. Die Leichenverbrennung verleze christlihes Gefühl und christlihe Sitte. Der Eingriff des Menschen in die Vernichtuna des Leibes, diefes _wunderbarsten Gebildes Gottes, sei unserem Volke etwas Unnatürlihes und Widernatürliches. Die obligatorishe Leichen- hau fei unausführbar. Welches Gefühl müßten die Angehörigen eines theuren Todten, von dem fie ih gar nicht trennen könnten, haben, wenn gleich nach dem Tode der Arzt zur Obduktion ershiene? Die Anhänger der Leichenverbrennung seien von materialiftis{er Weltanshauung. Die Kirhhöfe müßten möglichst {öôn angelegt werden; in dem großen, parkartigen Kirhhof in Ham- burg zu lustwandeln, sei ein Vergnügen, und man habe da leiht das Gefühl: hier möttest Du wohl einmal begraben sein. Der Körper werde in die Erde gelegt als ein Samenkorn, aus dem eine höhere geistige Leiblicbkeit erftehe. Gegenüber dec materialistishen Welt- an]/hauung müsse man dem Volk die Pietät vor dem Leibe erhalten.

Abg. Dr. Barth stellt fest, daß die Gefühle des Volks garnicht gestört werhen follten, der Antrag verlange nur Toleranz und wolle au die Gefühle der Anhänger der Feuerbestattung nit gestört wissen. Es handle sich nur um die fakultative Feuerbestattung, der Staat solle nur denjenigen die Erlaubniß dazu geben, welche sie haben wollten. Die fkriminalistischen Gegengründe fielen garnicht ins Gewicht, denn außerhalb Preußens könne man fiŸ jeßt shon verbrennen lafsen. Ein Staat nach dem anderen in Deutschland lasse die fafultative Feuerbestatitung zu. In Gotha seien doch die sittlichen Verhältnisse nicht s{lechter geworden. Wenn die Feuer- bestattung so theuer fei, müsse man sie gerade durch Zulaffung in Preußen selbft verbilligen, Es hätten fih mehr Katholiken als Frei- religiöse mit materialistisher Weltanshauung verbrennen lassen. Die 10 000 Mitglieder des Vereins für Feuerbestattung und die hundert Aen die damit sympathisieren, könnten eine Berücksichtigung ver- angen.

Geheimer Ober-Medizinalrath Dr. Schmidtmann: Der Stand- punkt der Regierung in diefer Frage hat ih gegen früher nicht ver- ändert. Dea Forderungen der Hygiene wird jeßt durchaus genügt. Bei dieser Sachlage fteht die öffentliche Gesundheits« pflege der Feuerbeftaitung neutral gegenüber, fann sich jedenfalls nicht dafür erkläcen, fo lange anderweite Gründe der Ein- führung entgegenstehen. Die Leichenverbrennung müßte in krimina- listi\zer Hinsicht mit Vorsiht vorgenommen werden. Die Vorzüge der obligatorischen Leichenshau in gesundheitlicher und rechtlicher Beziehung sind eingehend von der Regierung erörtert worden, und es ist 1894 sogar der Versuh gemacht worden, die An- gelegenheit reihsgeseßlich zu regeln. Für die Leichenshau würde man eine hinreiwende Zahl vorgebildeter Perfonen brauchen, die man N ohne {were Kosten, besonders auf dem Lande, würde erhalten önnen.

Abg. Dr. Langerhans bestreitet, daß die obligatorische Leichen- {hau aus Mangel an Personal undurchführbar sei; in jedem Dorfe sei das nöthige Personal. Auch bei Zulassung der fakultativen Feuer- Eng fönnten die Kirchöfe einen ästhetisch wohlthuenden Gindruck machen.

Abg. Ehlers (fr. Vag.) stimmt ebenso entschieden für den Antrag, wie er gegen ihn stimmen würde, wenn er auf die obligatorische Feuerbestattung hinausliefe. Das Gefühl beider Parteien müfse ge- achtet werden. Es zwinge niemand Herrn Schall, sh verbrennen zu lassen, er könne si begraben lassen. Herr Schall wolle nur die gött- lihe Einwirkung zur Veraichtung des Leibes. Was sei für ein Unter- shicd, ob der Körper dur Feuer vernihtet oder von Würmern zerfressen werde? Christlihes Gefühl dürfe :nan. niemandem ¿bspreben, wenn er für die Feuerbestattung sei. Wie müsse es nicht das Gefühl der Angehörigen verleßen, wenn ein Verstorbener auf [cinen Wunsch verbrannt werde, dies aber gewissermaßen als ein Ver- reen hbingestelt werde. Das Erscheinen im Talar sei den Geift- iden verboten. Ein durhschlagender Grund gegen die fafultative Fe! O e U ae ua werden; die Gründe gegen oiefelbe seten fadenieintg. er aa

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5g. Dr. Irmer bestreitet überhaupt ein solhes Recht, daß

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