1900 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

E E

P d

[1 E h k f f i Ee A j ¿ 7 i i Me e 7 b Î 1 1 t ‘M h E! P / F h # f E É i Î H [ 4 h (e (4 1 Ï F [7 M J 4 4 . Ei Ei M4 H Aa X 1 A # By: 1 E TRRE z MEE h E) s =) s E Î y E | Î B b 4 A 1 #/ E 4 A f A E L E 4 E & S j H A E B p E E e L Es 0E | H : F \ : A U E E t

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnrihe 2., Ernennungen, Beför- e aae Verseßungen. Im aktiven Heere. Huber- tus\tock, 17. Februar. Graf v. Hoyos, Vize-Wachtm. im Landw. Bezirk Jauer, zum Lt. der Res. des 2. Garde-Drag. Regts. Kaiserin Alexandra von Rußland, Falkenroth, Lt. der Res. des Garde- Train-Bats. (Hagen), Braselmann, Lt. der Res. desfelben Bats. (ITI Berlin), v. Les sel, Lt. des 1. Aufgebots Garde-Füs. Landw. Regts. (Freiburg), zu Oberlts., befördert.

Von den Garde-Landw. Feld-Art. Offizieren verseßt: zur Garde- Landw. des 1. Garde-Feld-Art. Regts.: a. des 1. Aufgebots: dke Hauptleute Wüstenhagen (Bernburg), v. Dassel (Belgard), die Oberlts. Mehlhorn (Köln), Berger - Landefeldt (IIT Berlin), die Ls. Koop (l Bremen), Avenartus (ITT Berlin); b. des 2. Aufgebots: Hauptm. v. Manteuffel (ITIT Berlin), die Oberlts. v. Heineccius (Liegniß), Haenshke (Potsdam), v. Unger (1 Braunschweig); zur Garde-Landw. des 2. Garde-Feld-Art. Reats: a. des 1. Auf- ebots: die O Modrow (Deutsh-Eylau), Mattheus Cüstrin), Ros e (Osterode), die Oberlts. Engelmann (Ill Berlin),

urt (Frankfurt a. O.), Scherer (Andernach), Hilgenstock (Friß) (I Boum), v. Rath (Bonn), Simons (Siegburg), Hilgenstock (Karl) (Dortmund), Janßen (Il Bohum), Ma nd (Schleswig), die Lts. Steffen s(Danzig),Eick, Schlieben (Ill Berlin), v.Schulßen- dorff (Hannover), v. Hymmen (T Trier); Þ. des 2. Aufgebots: Oberlt. y. Baumbach (Arolsen), die Lts. Cleve (Belgard), Hahn (Anderna); zur Garde-Landw. des 3. Garde-Feld-Art. Regts. : a. des 1, Aufgebots: die Hauptleute Schmiß (Dortmund), Krei ch (IIT Berlin), bie Oberlts. Scherbening (Beuthen), Livonius (Perleberg), Zar ncke (Schwerin), Frhr. Röder v. Diersburg (Koblenz), die Lts. Mofstert (Montjoie), Asbrand (Han- nover); b. des 2, Aufgebots: die Oberlts. Löbbecke (Essen), Nordmann (Hildesheim), Lt. Blanck (Rostock); zur Garde- Landw. des 4. Garde - Feld. - Art. Negts.: a. des 1. Auf- gebots: die Hauptleute Schober (I Breslau), Voormann (Hagen), Müller (Jüterbog), die Oberlts. v. Busse (Bromberg), Schad ow (Köln), Heintges (111 Berlin), Wolff (Wohlau), Eggert (Marienburg), v. Moszczenski (Gnesen), Beck (Bromberg), y. Mettenheimer (Stade), die Lts. Griese (Gnesen), Rhode, v. Heydebrand u. der Lasa, Goetsh (111 Berlin), v. Arnim (Prenzlau); Þ. des 2. Aufgebots: Oberlt. Frhr. v. Rheinbaben (1IT Berlin), die Lts. v. Hake (Il Braunschweig), Ei ck (Stargard).

Befördert sind: Gesenger, Vize-Feld, im Landw. Bezirk Lößen, zum Lt. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 148, Claassen, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43 (Allenstein), zum Oberlt, Friedrichs, Vize-Wachtm. im Landw. Bezirk Stralsund, zum Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 67, v. Tietze u. Hennig, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schneidemühl. Hornemann, Lt. des Trains l. Aufgebots des Landw. Bezirks Brandenburg a. H., zu Oberlts.; die Vize- ane im Landw. Bezirk T Berlin: Hohe zum Lt. der Nef. des eib-Gren. Regts. König Friedrih Wilhelm 111. (1. Brandenburg.) Nr. 3, Adix zum - Lk. - der Res. des 3. Niederschles. Jnf. Regts. Nr. 50, Griebel zum Lt. der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Gutzeit zum Lt. der Nes. tes 1. Hann. Inf. Negts. Nr. 74, Bandermann zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebotë; die Vize:-Wachtmeister im Landw. Bezirk 1V Berlin: Langen zum Lt. der Res. des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rbein.) Nr. 7, Spindler zum Lt. der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, Fabricius zum Lt. der Landw. Feld-Art. 1. Aufgebots, Blell zum Lt. der Ref. des Bad. Train-Bats. Nr. 14.

Verseßt sind: Bruhn, Lt. der Nef. des 4. Bad. Inf, Negts Prinz Wilhelm Nr. 112 (1 Berlin), zu den Res. Offizieren des Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nr. 1, Lang, Lt. der Ref. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich 111. Nr. 114 (Il Berlin), zu den Ref. Offizieren des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm T. Nr. 110, Borchardt, Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9 (1IV Berlin) zu den Res. Offizieren des 1. Leib-Hus. Regts. Nr. 1, Strauß, Lt. der Ref. des Drag. Negts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 (I1V Berlin), zu den Ref. Offizieren des 2. Schles. JFäger-Bats. Nr. 6,

Befördert sind: die Lts.: Foerster des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Simons der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 (Magdekurg), Töpfer der Nes. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 (Magdebura), Echter- meyer der Res. des 8. Thüring. Inf. Regts. Nr. 153 (Magdeburg), Dankworth der Inf. l. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, zu Oberlts, Wiesenthal, Vize-Feldw. in demselben Landw. Bezirk zum Lt. der Res. des Inf. Regts. First Leovold von Anhalt- Dessau (1. Maadeburg.) Nr. 26, Franck, Vize-Wachtm. in dem- selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Nef. des Magdeburg. Train-Bats. Nr. 4, Krieg, Lt. der Res. des Thüring. Feld-Art. Regts. Nr. 19 (Sangerhausen), Reinhardt, Lt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, zu Oberlts, Schwencke, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Bernburg, zum Lt. der Res. des Königs-Inf. Negts. Nr. 145, Säuberlih, Vize-Wachtm. in dem- selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Magdebura. Hus. Regts. Nr. 10, Sch oß, Vize-Wachtm. im Landw. Bezirk Halle a. S., zum Lt. der Ref. des Feld-Art. Negts. General-Feldzeugmeister (2, Branden- burg.) Nr. 18; die Vize-Feldwebel im Landw. Bezirk Altenburg: Andre zum Li. der Res. des 2. Hess. Inf. Reats. Nr. 82, Müller zum Lt. der Res. des Inf. Negts. Kaiser Wilhelm (2. Großberzogl. Hess.) Nr. 116, Schlenzig zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 131, Brünner, Lt. der Nes. des Feld-Art. Negts. Nr. 55 (Naumburg a. S.), zum Oberlt. ; die Vize-Feldwebel im Landw. Bezirk Weißen- fels: Witholz zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Ludwig zum Lt.- der Res. des Inf. Regts. Prinz Lou:s Ferdinand von Preußen (2, Magdeburg.) Nr. 27, Kühne zum Lt. der Nef. des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Teubner, Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. West- preuß.) Nr. 6 (Dessau), zu den Res. Offizieren des Anhalt. Inf. Negts. Nr. 93 verseßt. : i

Befördert sind: Fechner, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Kosten, zum Lt. der Ref. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Wagner, Lt. der Res. des Schles. Train-Bats. Nr. 6 (Oels), zum Oberlt, Peltner, Vize-Feldw. im Landw, Bezirk Striegau, zum Lt der Res. des 4, Nieders4les. Inf. Regts. Nr. 51, Kutta, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk T Breslau, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Fischer, Lt. der Nes. des Inf. Negts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13 (Paderborn), zum Oberlt, Lammersmann, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk T1 Bochum, zum Lt. der Ref. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Rosenbaum, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Barmen, zum Lt. der Res. des Gren. Reats. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Bohrer, Vize-Feldw. ‘in demselten Lando. Bezirk, zum Lt. der Res. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Kaewel, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, zum Oberlt.,, Vidal, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Ham- burg, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Schuldt, Vize-Feldw. in demselben Landr». Bezirk, zum Lt. der Ref. des Füs. Regts. Königin (Schleswig-Holstein. ) Nr. 86, Harms, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Bremen, zum Oberlt, Schm öle, Vize-Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Stille, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk 11 Bremen, zum Lt. der Ref. des Inf. Regts. Ne. 136, Bicker, Vize-Wachtm. im Landw. Bezirk Neustreliz, zum Lt. der Res. des Holstein. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 24, Usener, Vize - Feldwebel im Landwehr - Bezirk Kiel, zum Leutnant der Reserve des 2, Thüringishen Infanterie - Regiments Nr. 32, Soldan, N weS im Landw. Bez. Hannover, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenftein (7. Westfäl.) Nr. 56, Dreyer, Vize-Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Ref. des 1. Hannov. Drag. Regts. Nr. 9, Leßmann, Vize- Wachtm. im Landw. Bezirk Hildesheim, zum Lt. der Res. des

annov. Train - Bats. Nr. 10, Reiche, Vize - mw. im Landw. ezirk T Braunschweig, zum Lk. der Res. des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, Voge, Vize - Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Hoffmeister, Vize- Feldw. im Landw. Bezirk 11 Braunschweig, zum L. dec Nes. des Inf. Negts. Graf Barfuß (4, Westfälisches) Nr. 17, Prien, Vize - Wa®§tm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Ref. des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Dieken, Lt. der Res. des Rhein. Train-Bats. Nr. 8 (Aurich), zum Oberlt. Liebe, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 150 (I1 Oldenburg), Bodckelmann, Lt, der Res. des 4. Hannov. Inf. Regts. Nr. 164 (I[ Oldenburg), zu den Res. Offizieren des Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91 ver- seßt. v. Wenßtky u. Petersheyde, Lt. a. D. im Landw. Bezirk Göttingen, zuletzt in der Kay. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, in der Armee, und zwar als Lt. mit einem Patent vom 26. Oktober 1887 bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots wiederangestellt. Befördert sind: Rademacher, Vize-Wachtm. im Landw. Bezirk T Caffel, zum Lt. der Res. des 1, Großberzogl. Hess. Feld-Art. Regts. Nr. 2% (Großherzogl. Art. Korps), Wengler, Vize-Wachtm. im

Landw. Bezirk Mannheim, zum Lt. der Res. des 1. Bad. Feld-Art. .

Regts. Nr. 14, Kölsch, Lt. der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, zum Oberlt., Hermann, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Hagenau, zum Lt der Res. des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Bendel, Vize - Feldw. im Landw. Bezirk Meß, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, Rauschke, Vize-Feldwebel im Landwehr-Bezirk Schlawe, zum Lt. der Nes. des Gren. Negts. König Friedrißh Wilhelm IV. (1. Pomm ) Nr. 2, Benz, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Danzig, zum Lt. der Nes. des 4. Großherzogl. Hef. Inf. Regts. (Prinz Carl) Ne. 118, Hess, Lt. der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, zum Oberlt., Sa ß, Vize-Wachtm. im Landw. Bezirk Frankfurt a. M., zum Lt. der Res. des Pomm. Train-Bats. Nr. 2, Plets ch, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Siegen, zum Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hobenzollern.) Nr. 40, Rasche, Vize-Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 166, Mylaeus, Vize-Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 34, Joeckel, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Friedberg, zum Oberlt. Stobbe, Königl. Sächs. Lt. der Res. a. D. im Landw. Bezirk Bitterfeld, zulegt in der Res. des 3. Sächs. Jäger-Bats. Nr. 15, in der Preuß. Armee, und zwar mit einem Patent vom 24. November 1897, als Lt. der Nes. des Pomm. Jiger-Bats. Nr. 2 angestellt. : L i :

Befördert sind: Kleine, Fähnr. im Landw. Bezirk Celle, Schulze, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Met, zu Lts, der Res. des Fuß-Art. Negts. Enke (Maadeburg.) Nr. 4, Lex, Lt. der Ref. des Nhein. Pion. Bats. Nr. 8 (Weißenfels), zum Obecit., Mertens, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Magdeburg, zum Lt. der Res. des Magdeburg. Pion. Bats. Nr. 4, Seifert, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk Danzig, zum Lt. der Nes. des S{les. Pion. Bats. Nr. 6, Sieber, Vize-Feldw. im Landw. Bezirk 1 Cassel, zum Lt, der Res. des Eisenbahn-Negts. Nr. 2. :

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Hubertus- \stock, 22. Februar. v. Caemmerer, Gen. Lt., bisher Kommandeur der 26. Div. (1. K. W.), in Genehmigung seines Abschied8gefuhs, unter Enthebung voa dem Kommando nah Württemberg, mit Penfion zur DispFpestellt.

Im Beurlaubtenstande. Hubertusstock, 17. Februar. Der Abschied bewilligt: Kürwiß, Lt. des 2. Aufgebots 1. Gardz- Gren. Landw. Regts. (111 Berlin), Scholy, Oberlt. des 2. Auf- gebots der Garde-Landw. Feld-Art. (Bernbura), Andersonn, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bartenstein, Dsterroht, Oberlt. der Kav. 1. Aufgebots, Shômann, Lt. der Feld-Art. 2. Auf- gebots, des Landw. Bezirks Stralsund, v. Blanckenburg, Rittm. der Res. des Königs-Ulan. Regts. (1. Hannov.) Nr, 13 (Belgard), diesem mit der Erlaubniß. zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Grebel, Oberlt.,, Shumann, Lt, der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, Beutler, Hauptm. der Inf. 1. Ruf- gebots des Landw. Bezirks Kottbus, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, AO/ Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezinks Perleberg, Bartel, Hauytm., Dransfeld, Oberlt., der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks T Berlin, diesen beiden mit der Erlaubniß ¿um Lragen der Landw. Armee- Uniform, Floß, Lt. der Inf. 1.- Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Lemmel , Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirk 1T Berlin, LawmÞprecht, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1V Berlin, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Benda, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des- selben Landw. Bezirks, Arpurth, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Klefeker, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, Engler, Oberlt. der Nes. des Biuaunschweig. Infanterie-Regiments Nr. 92 (Torgau), diesem behufs Uebertritts in Königliz Sächsishe WMilitärdienste, Heinke, Rittmeister des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wohlau, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Uniform, Brügmann, Rittm. der Ne). des Hus. Negts. Kaiser Nikolaus 11. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8 (Dortmund), Dieterici, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dort- mund, beiden mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Uniform, Brünger, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, mitder Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform ; den Ooerlts.: Gerken der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, Schaefer der Feld-Art. 1. Aufgebots, Tilemann der Feld-Art. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Krefeld, Bettger der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, Engelsmann, Hauptm. der Inf 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuznach, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen feiner bisherigen Uniform; den Oberlts.: Scholl der Inf. 2, Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuz- nah, Karcher der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks St. Johann, Caesar der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, v. Shuly der Kav. 2. Aufgebots desfelben Landw. Bezirks, Doemens, Neuhaus, Schürmann der Inf. 2. Auf- gebo!8 des Landw. Bezirks Aachen, Shnichels, Lt. der Inf. 2. Auf- gebots desselben Landw. Bezirks, Schmitt (Friedrih Hubert), Lt. der Ref. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29 (Deuß), diesem behufs Ueberführung zum Sanitätéspersonal, Horn, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, mit der Er- laubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, Boehme, Kiderlen, Oberlts, der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Brockhoff, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stade, v. Lowtow, Andreae, Oberlts. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Roftock, Neincke, Lt. der Res. des Schleswig. Feld-Art. Regts. Nr. 9 (T Altona), v. Holßendorff, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks IT Altona, Nolte, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Braunschweig, mit der Er- laubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Koch, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Bökelmann, Lt. der Res. des Magdeburg. Train - Bats. Nr. 4 (Gera), behufs Rückiritis in Königl. Sächs. Müilitärdienste, Mayer, Rittm. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karls- ruhe, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Uniform, Faber, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt, Niese, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Colmar, lt hterem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, Grimm, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Offenburg, Sehmsdorf, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, du Bois, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee - Uniform, Strehl, Lt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Wal - loth, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots, Nolda, Lt. der Inf. 2. Auf- gebots, des Landw. Bezirks Meschede, Frhr. v.. Lepel, Oberlt. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76 ah Frank, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. p G esen otgt, L. der Nes, des Fuß-Art. Negts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 (Danzig),

Seeck, Oberlt. der Fuß-Art. 1. Ausgebots des Landw. Bezirks

Königsberg. Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerhöchste Bestallung. 8. Februar. Lenz Intend. Asse}sor, Vorftand der Intend. der 1. Div., zum Intend" Ri höchsten Abschied. 8 b K :

ur er en ed. 8. Februar. öble Q vom 1. Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 2, Dal E opograph bei der Landesaufnahme, bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rehnungsrath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 25. Jg, nuar. Becker, Intend. Registrator von der Intend. des XV. Armee- Korps, zu der Intend. des XI. Armee-Korp3, Ädamczewsfi Intend. Registrator von der Intend. des XI. Armee-Korps, zu der Intend. des VI. Armee-Korps, zum 1. April 1900, Holz Intend. Sekretär von der Intend. der 5. Div. zu der Korps-Iutend. des I[T. Armee-Korps, Milting, Intend. Sekretär von der Korps, Intend. des III. Armee-Korps, zu der Intend. der 5. Div., zum 1. Juli 1900, Berndt, Rehnungsrath, Intend. Sekretär von der Intend. der 33. Div., zu der Korpê-Intend. des VI1. Armee- Korps, Scharlach, Intend. Sekretär von der Intend. der 33, Div., zn der Korps-Intend. des XVI. Armee-Korps, Warnat\ch, Intend. Sekretär, Kirchner, Intend. Bureau-Diätar, von der Korps-Intend. des XV1. Armee-Korps, zu der Intend. der 33. Div,, O Intend. Sekretär ‘von der Intend. der 16. Div., zu der

orps-Intend. des VIII. Armee-Korps, Setffhart, Intend. Sekretär von der Korps-Intend.- des VIII. Armee-Korps, zu der Intend. derx 16. Div.,, Schwarz, Intend. Registrator von der Intend. des XVTI. Armee-Korps, zu der Intend. des VIIl. ‘Armee-Korps, Glaubiß, Intend. Registrator von der Intend. des VIII. Armee- Korps, zu der Intend. des XVII. Armee-Korps, -— versetzt.

1. Februar. Marcks\cheffel, Intend. Rath von der Korps- FIntend. des X V. Armee-Korps, zur Korps-Intend. des V1. Armee- Korps verseßt und mit Wahrnehmung der Militär-Jutendantenstelle des VI. Armee-Korps beauftragt. Haeckel, Intend. Nath, Vorstand der Intend. -der 18. Div., zu der Korps-Intend. des XV. Armees- Korps, Foß, Intend. Rath von der Korps-Intend. des 1X. Armee- Korps, ‘als Vorstand zu der Intend. der 18. Div, Littmann, Intend Rath von der Korps-Intend. des 1. Armee-Korps, zu der Korps-Intend. des 1X. Armee-Korps, Sinzingr, Intend. Rath von der Korps-Intend. des VIII. Armee-Korps, zu der Korpe-Jntend. des XVIII. Armee-Korps, verseßt. Braun, Previantamts- Kontroleur in Hannover, mit Pension in den Ruhestand versetzt.

3. Februar. Paape, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Korxs-Intend. des X1, Armee-Korps, zu der Korps-Intend. des X1V. Armee-Korps, Plügage, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Ko1p3-Intend. des X[IVY. Armee-Korps, zu der Korps-Intend. des XV, Armee-Korps, Heise, Intend. Sekretär von der Intend. der 34. Div, zu der Intend. der 15. Div, Flöttmann, Intend. Sekrctär voa der Korvs-Intend. des XVY. Armee-Korp2, zu der öIntend. der 34, Div, Haecker, Klißke, Graendorff, Intend. Sckretäre von der Korps-Intend. des 1V. Armec-Korps bezw. des Garde-Korps und der Intend. der 15. Div., zu der Korps-Intend des X 1. Arn ee-Korp3, Grober, Intend. Sekretär von der Korps: Intend. des I. Armee-Korps, zu der Intend. der militärishen Institute, Sommermeyer, Intend. Sekretär von der Korps-Intend. des X1, Armee-Korps, zu der Korp2-Intend. des T. Armee-Korps, Adam, öIntend. Sekretär von der Intend. der militärisen Institute, zu der Korps-Intend. des XVITL. Armee-Korps, Roiley, Intend. Sekretär von der Korps-Intend. des XVILI. Armee-Korps, zu der Korps-Intend. des 1V. Armee-Ko1ps8, Beutler, Intend. Sekretär von der Korpês- úIntend. des XL. Armee-Korps, zu der Korps-Intend. des XVIL, Armee- Korps, zum 1. April 1900 verseßt,

5, Februar. Kanold, Wirthschafts-Jnsp. vom Ne-montedepot e zum 15. Februar 1900 zum Remontedepot Weeskenhof verseßt.

7. Februar. Lebbin, Ober-Reßarzt vom 1. Brandenburg. S Regt. Nr. 2, auf seinen Antrag mit Penfion in den Ruhestand verseßt.

10, Februar. Thiel, Kanzlei-Diätar, zum Geheimen Kanzlek- Sekretär im Kriegs-Ministerium ernannt.

12. Februar. Wahrendorff, Becker, Proviatamts-Kon- troleure in St. A»old bezw. Danzig, zum 1. März 1900 nah Han- nover bezw. St. Avoid verseht.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche 2c, Ernennungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 7. Februar. ree, v. Schellerer, Oberlt. im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernft

udwig von Hessen, unter Stellung à la suite dieses Regts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.

10, Februar. Fürst zu Oettingen-ODettingen u. Oettingen-Spielb erg, Fähnr. des Inf. Leib-Regts., zum Lt. ohne Patent in diesem Negt. befördert. :

13. Februar. Frhr. v. Godin, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Leib-Regt., unter Stellung à la suits des genannten Truppentheils, zum persönlihen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Karl Th:odor in Bayern ernannt.

14. Februar. Hagen, Major z. D., zum Bezirks-Offizier beim Bezirks-Kommando Rosenkeim, Hoeller, Oberlt. des 2. Fuß-Art. Negts., unter Stellung à la suits dieses Regts., zum Adjutanten bei der Insp. der Fuß-Art, —. ernannt. Striegel, Zeug-Feldw. der Gewehrfabrik, Nenner, Zeug-Feldw. der Insp. der Fuß-Art., beide beim Art. Depot Ingolstadt, Kn ôferl, Zeug-Feldw. beim Art. Depot Germersheim, zu Zeuglts. befördert. Horn, Hauptm. ¿. D., verwendet beim Train-Depot I. Armee-Korps als Vorstand L R BMLO Ingolstadt, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Major z. D., Bezirks-Offizier beim Bezirks-Kommando beim Meldeamt Traunstein eingetheilt. i

Durch Verfügung der Inspektion der Fuß-Artillerie. Kammerer, Zeug-Oberlt. vom Art. Depot Ingolstadt, zum Haupt- laboratorium, Einsiedel, Zeuglt. vom Art. Depot Germersheim, zu den Art. Werkstätten, Winterle, Zeuglt. vom Art. Depot Ingol- stadt, zum Art. Depot München, verseßt.

Im Beurlaubtenstande. 10. Februar. Wächtler, Lt. von der Res. des 6. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zur Res. des Eisenbahn-Bats. verseßt. Ritter und Edler Mendel v. Steinfel3, Lt. von der Res. des 2. Inf, ps, Kronprinz, Reible (1 Münden), Lt. ven der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit einem Patent vom 17. August 1899, zu Oberlts. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Fe- bruar. Dessauer, Fähnr. des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, ausnahms8weise zur Res. beurlaubt.

Im Beurlaubtenstande. 10. Februar. Opel, Hauptm. von der Res. des 2. Feld-Art. Regts. Horn, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Steiger, Oberlt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Augsburg), der Abschied bewilligt.

Fm Sanitäts-Korps. 10. Februar. Dr. Entres, Stabs- arzt von der Ref. (Weiden), der Abschied bewilligt. Dr. Endres (Ingolstadt), Hauck (Erlangen), Stoll (1 München), Knöll

Gunzenhausen), Reiß (Würzburg), Dr. Maier (Il Münthen), Noder, Dr. Vidal, Miodowski, Dr. Neuberg, Vogel, Wolffon, Dr. Fleischmann (1 München), Herbst (Nürnberg), Unterärzte in der Res, Schickendany (Kaiserslautern), Unterarzt in der Landw. 1. Aufgebots, zu Assist. Aerzten befördert.

Beamte der Militär-Verwaltung. 9. Februar. Prenner, Lehrer an der Unteroff. Schule, auf Ansuchen vom 15. März l. J. ab seiner Stelle enthoben. 10. Februar. Hulb\ch (Regensburg), Unter-Apotheker in der Nes, zum Ober- Apotheker befördert, 14. Februar. Heß, Vertragsingen. des Haupt-Laboratorium®, zum Ingen, Fleishmann, Vertragschemiker der Pulverfabrik, zum

erzing, osenheim,

auch nicht im allerentferntiesten die Nede, fondern es werden alle

; Ó / ewiker, Hierl, Vertragsmeister der Geshüßgießerei und Geschoß- Gri zum Meifter, ernannt. Werzinger, M E der Garn. Verwalt. Regentburg, zu jener in München, Richter, Lazareth-Insp. vom Garn, Lazareth Landau, zu jenem in Zweibrücken, verseßt. Lehmann, Meister der Pulverfabrik, zum Dbermeister, Westermayer, Kaserneninsp. der Garn. Verw. München, unter Verseßung zar Garn. Verwalt. Freising, Geud er, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Landsberg, Uebele, Kaserneninsp. der Garn. Dae Ats ane A des Garn. Verwalt. Eichstätt, Zir ker, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Hammel zu Garn. Verwalt. Inspektoren, befördert. 9 R 16. Februar. Frickinger, Geheimer Rechnungsrath, Gehei- mer expedierender Sekretär im Krieas-Ministerium, mit Pension in den êrbetenen Nuheftand getreten. Wider spyick, Militäranwärter, ablmstr. Aspir. des 6. Chev. Regts. Pcinz Albrecht von Preußen, tt, Militäcanwärter, Zeug-Feldw. der Insp. der Fuß-Art. zu Buchhaltern der Gen. Militärfafse ernannt.

Deutscher Neichstag.

153. Sizung vom 23. Februar 1900, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1900, und zwar der Etats für die Verwaltung des Reichsheeres und für das Ra i V

Ucber den Anfang der Sizung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Beim Kapitel „Militärgeistlihkeit“ referiect der Berichterstatier Abg. Graf von Roon (d. kons.) über die Ver- handlungen der Budgetkommission, welche zur einstimmigen Annahme folgender Resolution geführt haben:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß den Soldaten keinerlei Vorschrift darüber gegeben wird, in. welcher SpraWe sie2 beihten follen, und daß keinerlei Unter- suchung darüber stat!findet, in welher Sprache sie beihten.“

Abg. Gröber (Z?ntr.): Diefe Refolution wird wobl im ganzen Hause und auch draußen überall Erstaunen hervorgerufen haben. Es ist ein sonderbarer krieg8ministerieller Eclaß bekannt geworden, welcher darüber Bestimmung trifft, wieviel Zeit ein Militä:pfarrer zum Zwecke der Pastorierung der polnisch redenden Mannschaften aufwenden darf. Jn den unteren Instanzen, so durch das Kommando des TIV. Armee-Korps in Mazdeburg, ift di:ser Befehl dahin verschärft worben, daß der betreffende Divisions-Pfarrer die nur polnisch redenden Mannschaften zu pastoricren habe. Auf diese Weise find dem Pfarrer in Wittenberg bei der Beichte nur wenig pclnish sprehende Mann- schaften zugeführt worten; der größere Theil derjenig:n, welhe ih zur. pelnischen Beichte gemeldet hatten, hat von den Vorgeseßten die Erlaubniß dazu nicht erhalten, sondern mußte deutsch beihten. In Torgau ging es ihm umgekehrt; dort erschienen fo viele Pôönitenten, daß er mit ihnen gar niht fertig werden konnte. Was auf die Beschwerde des Geistlichen erfolgt ift, wissen wir nicht. Ein solches Verfahren steht mit den Anforderungen, weiche die Kirhe in diefen Punkte nothwendig tellen muß, und gewiß auch mit der Willentmeinung der Kontingentsherren nit im Einklange. Man kann doch die Zeit, die auf die Ablegung der Beichte zu verwenden ift, nicht etwa darnach abmessen, wie lange das Gewehr- reinigen dauert. In früherer Zeit und bis heute hat dod sonst die Militärverwaltung sich stets eiscig bemüht, den religiösen Bedürfnissen der Mannschaften alle Berücksichtigung angedeihen zu lassen.

Direktor im Kriegs-Ministerium, Generalleutnant von Viebah n: Wenn der Herr Vorredner in scinen leßten Ausführungen der Militärs verwaltung seine Anerkennung dafür ausgesprohen hat, daß die Militärverwaltung in früheren Jahren immer aufrichtig bemüht ge- wesen ‘ist, mit allen Kräften für eine intensive und ausreihende Seel- sorge der fatholischen Mannscaften zu \orgen, so glaubt die Militär- verwaltung auch auf die weitere Anerkennung, daß dtese Bemühungen bis in die neueste Zeit fortgeseßt werden, Anspruch maden zu können. Es ift bei der vorliegendea Angelegenheit keineswegs die Absicht gewesen, irgend einen Eingriff in das heilige Sakcament der Beichte zu mahen. Das hat der Militärverwaltung vollständig fern gelegen. Die Achtung vor diesem Sakrament ist bei der Militär- verwalturg genau ebenso groß wie bei dem Herrn Vorredner und den anderen Herren, welche in der Budgetkommission mit seiner Auf- fassung übereinstimmende Ansichten geäußert haben. Der H?rr Vor- redner hat nun ferner die Vorausseßung ausgesprcechen, daß die Militärverwaltung in ihren Maßnahmen auf dem Gebiete der fatholishen Seelforge im Einverständniß mit den kirhlichen Oberen handle. Diese Vorausseßung kann ih in vollstem Umfange bestätigen, und ich glaube, daß von dem verehrten Hern Vorredner der Vergleich, welchen er gebraucht hat, daß man die Zeit der Beichte etwa abmessen wolle nah demselben Maße, wie Gewehrreinigen oder ähnlihe Sachen, wahrsheinlch nicht ernstlich gemeint gewesen is. Von einer derartigen Parallele ift im gesammten Bereih) der Militärverwaltung

Maßregeln getroffen, um ten Mannschaften der katholishen Religion die vouste und ungehindertste Ausübung aller Religionspflichten zu sichern. Was nun den vorliegenden Fall anbetrifft, so hat der Herr Vorredner den betreffenden Passus der Verfügung, auf welhe sich die ganzen Erörterungen beziehen, vorgelesen und hat seinerseits daran das Zuzeständniß geknüpft, daß ec in dieser Verfügung selbt, in dem vorgelesenen Passus, irgend etwas besonders Be- arstandenêwerthes nit erbliden fönne. Es handelt sih nun darum, ob die weiteren Maßnahmen, welche an diese Verfügung des Kriegs- Ministeriums, Versorgung€- und Justizdepartement, geknüpft worden sind, in der That so schwerwiegende Uebelstände ecgeben haben, wie sie der Herr Vorrednec zur Sprache gebracht und betont hat. Bei der Kürze der Zeit ist es nur mögli gewesen, diejenige Verfügung heran- ¡uziehen, welhe das General-Kommando auf Grund der friegs- ministeriellen Verfüzung erlassen hat. Jh bemerke dabei, daß es sich darum handelt, die fatholishe Seelsorge für die Mannschaften polnisher Zange siher zu stellen in denjenigen Garnisonen, bei denen infolge der Aenderung der Heeresformation eine Verschiebung ¡wishen den Gebieten des X1. und I1V. Armee-Korps stattgefunden bat, Unter anderem würde nun diese Verfügung ja schon bestätigen, daß die Militärverwaltung es sich durchaus angelegen sein läßt, bei leder Veränderung in Garnisonen oder anderen militärishen Verhält- nissen unter allen Umständen die katholishe Militärseelsorge sicher zu stellen. Was das General-Kommando nun zu dieser Verfügun seiner- seits erlafsen hat, lautet nah tem dem Herrn Kriegs-Minister ein- gereichten Bericht: „An die einzelnen Garanison-Kommantos. Die arnison-Kommandos werden ersucht, zum 10. lünftigen Monals zu

melden, wieviel Mannschaften polnischer Zunge dort vorhanden Sp die nah dem Urtheil ihrer - Vorgeseßten der deutschen poprache nicht so weit mächtig sind, daß sie in dieser Sprache eihten könren.* Das ift datjenige, was das General-Kommando

am 29. Avril an die Garnison-Kommandos verfügt hat. Wenn nun êr Herr Vorredner eine Verfügung vom 1. des nächsten Monats verlesen hat, so vermuthe ih, daß der Zusammenhang terart ist, daß, nachdem die Meldungen der Garnison-Kommandos beim General- Runmando eingegangen sind, nun eine Verfügung desselben über die eisen behufs Pastoratign der Mannschaften polnisher Zunge in den gielnen Garnisonen ergangen ift. Wenn in dieser leßteren Ver- Wun thatsähli, wie der Herc Vorredner hervorgehoben hat, die ih ung enur polnisch sprechende Mannschaften“ gebraucht ift, so glaube h ft es keineîwegs geboten, auf diese Ausdrucksweise den entsheidenden

ruck zu legen, denn tas General-Kommando hat in seiner Ver- den die ih hier vorgelesen habe, denselben Wortlaut gebraucht, das G Kriegs - Ministerium in seiner Verfügung angewendet hat ; diese B eral-Kommando kann also nicht die Atsiht gehabt haben, über erfügung hinauszugehen. Auf die weiteren Vorgänge, die der

in Bezug hierauf ganz Hierin liegt eben die große Schwierigkeit. \sonft {on längst gelö. Es ist unmögli, etne gemeinsame Grund- lage zu hafen. Man könnte ja vielleiht an den preußishen Land- tag gehen und ein Gese für Preußen entwerfen; doch auch dieses würde mit Rücksiht auf die neuen Provinzen eventuell auf evan- gelishem Boden nicht unbedenklich sein. Ein für Deutschland gemein- fames Gese kann jedenfalls niht in Frage kommen, da, wie {ou

geben zu Iönnen, da zur Zeit das Kriegs-Ministerium in dieser Sache mit dem katholishen Feldpropft der Acmee B E be Mae

Mittheilurg S daß wir in allem, was die katholische Seelsorge anlangt, in unmittelbarem Zusammenhang mit den kirh- lihen Oberen der _katholishen Mannschaft handeln. Wenn der Herr Vorredner weiter gesagt hat, daß seitens der Vorgeseßten einzelnen Mannschaften die Zulafsung zur Beichte nicht gestattet worden sei, so wird diese Angabe der Bestätigung bedürfen. Im Großen und Ganzen ist unmittelbar und ohne jeden Zweifel an- zunehmen, daß die Leute niht nur nicht von dem Gehen zur Beichte zurückgehalten werden, fondern im Gegentheil, daß alle betheiligten Inftanzen ihrerseits alle Vêittel anwenden, um die Mannschaften zur Erfüllung ihrer kfirhlihen Pflichten anzuhalten, respektive die Erfullung dieser kirhlihen Pflichten ohne Hinderniß zu gestatten. Was nun die ergangene friegsministeriele Verfügung im all- gemeinen anlangt, so muß, um die Seelsorge der katholischen Mann- schaften sicher zu stellen, in die Bereisung der Garnisonen unbedingt Ordnung gebracht werden. Es war also nothwendig, festzustellen, wie viel Mannschaften tbatsählich da sind, welche zur Beichte in polnischer Sprahe zu führen sind, und daß danah seitens der General-Kom- mandos dieReisepläne für die betreffenden katholischen Geistlichen fest- geftellt werden. Bei dieser allgemeinen Sachlage möchte ih das hobe Hauz3 dringend bitten, doch ganz bestimmt zu trennen den einzelnen Fall der versuchten Kontrole über das Beichten in deutsher oder polnischer Sprache. Jch glaube, es kann in dieser Angelegenheit nicht mebr gesagt werden, als wie in der Budgetkoumissicn feitens der Vertreter der Militärverwaltung bereits erflärt worden ist, nämlih, daß das ein Vorgang ist, der weit über das Zi:l hinausschießt, der gemiß- billigt wird, und von dem keineswegs anzunehmen ift, daß er s wiederholt. Sollte er îch dennoch gegen Ecwarten twiederholen, so wird auf das schärffte dagegen eingeshritten werden; jedenfalls liegt kein Vorgang vor, aus dem sich die Befürchtung eines Gewifsens- zwanges auf die katholischen Mannschaften herleiten läßt.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Ich habe dem Herrn Generalleutnant von Viebahn zunächst das Wort gelafsen, weil ih in der betreffenden Kommissiontsißung nicht anwesend war, also die Diskussion über diesen Fall dort nicht mit- gemacht habe.

Ih freue mich über die Anerkennung des Hecrn Abg. Gröber, daß wir bestrebt sind, jeden sogenannten Kulturkampf von der Armee fernzuhalten. Es wird mein eifrizes Bestreben sein, in diesem Sinne auch weiter zu wirken.

Wenn derartige Vorkommnisse, wie sie soeben erläutert worden sind, thatsächlich stattgefunden haben, so möchte ich mir mein Urtheil noch vorbehalten. Es liegt nämli eine Beschwerde vor, uad habe ih infolge dessea die Angelegenheit dem katholishzn F-:ldpropst der Armee zugänglih gemaht, um mih erst zu verzewissern, in welchem Sinne die kirhliße Behörde zu der ganzen Frage Stellung nimmt. Jh hoffe auch in dieser Hinsicht in vollem EGin- verständniß mit dem Herrn Feldprovft handeln zu können. Vie Schwierigkeiten beruhen in der Hauptsache auf der Militär-Kirhenord- nung vom Jahre 1832, was der Herr Abg. Gröber, der sich ja auf diese bezogen hat, selbst empfinden wird. Die Militär-Kirhenordnuag ist zum theil fo hinfällig und so schwierig zu handhaben, daß es seit Antritt meines Amts als Kriegs-Minister mein eifrigst:s Bestreben gewesen ift, hier Wandel zu schaffen. Die Miilitär-Kirhenordnung ist nämlich in allen ihren Theilen für die katholishe Kirhe über- haupt nicht bindend, es kommt vielmehr für die Regelung des katholishen Gottesdienstes in erfter Linie das Breve vom Jahre 1868 in Betracht. Die Vorbereitungen für die Ausarbeitung einer für die beiden Konfessionen der Armee bestimmten Vorschrift, die alle

diese Fragen prinzipiell regeln soll, sind jedo getroffen. Wie schwierig

mir als Vorarbeit für eine derartige Jnstcuktion zunächst ein Druck- werk von mehreren Hundert Seiten vorgelegt wurde, welches ledigli den Zweck verfolgte, die Vorgänge, die auf diese Sahe Bezug haben, zusammenzufassen. Ein besonderer Hilfsdezernent ist mit dieser Arbeit beshäftigt, und hoffe ih, daß die Erledizung derselben in der Weise sih vollziehen wird, wie der Herr Abg. Gröber cs befürwortet hat, d. h. in durchaus versöhnlihem und jeder Konfession freundlihem Sinne. Daß eine derartige Vorschrift nur im Einverständniß mit den kirchliGen Behörden erledigt werden kann, verfteht ih von selbst. Was den vorliegenden Spezialfall betrifft, so möHte ich befürworten, von einer weiteren Erörterung desfelben abzusehen, ta ich mich über denselben zunähst mit dem katholishen Feldpropst auch darüber ins Vernehmen seßen muß, ob der betreffende Geistliche, der diese Angaben gemacht hat, obglei er wußte, daß die Sahe noch nit erledigt war, diejenige Erfahrung besißt, die für einen katholishen Militär- Seelsorger nothwendig ift,

Ich bemerke hierbei ausdrücklih, daß ih mit den katholischen Militärgeistlihen im allgemeinen in hohem Maße zufcieden bin, und daß derartige Konflikte zu den größten Seltenheiten gehören. Jh betrahte es zudem für meine Aufgabe, dem fkatholishen Feldpropft der Armce in jeder Hinsicht die Wege zu ebnen und seine Autorität zu stüßen. (Bravo! rechts.)

Abg. Gröber: Wir können ja damit zufrieden sein, daß eine neue Kirchenordnu»g, felbftverständlih im Einvernehmen mit den kirchlihen Oberen, ausgearbeitet werden \oll, und der Speztalfa, den ih vorbrachte, ift ja als Mißbrauch mißbilligt worden, Jh habe auf Grund von Auszügen aus der Beshwerdeschrift des Divisions- pfarrers felbst vorgetragen. Ueber einzelne Punkte werden wir wohl noch bis zur dritten Lefung Aufs{luß erhalten, uamentlih au darüber, daß in Wittenberg im Jahre 1900 kein polnisher Beichtvater für die dortigen polnischen Soldaten erscheinen soll. Hoffentlich bleibt dieser Fall der einzige in diesem Jahrhundert; es is keine Ehre für uns, wenn wir folche Beshwerden hier vortragen müssen. Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler: Ich möchte eine Angabe berichtigen, die der Herr Vorredner ge- matt hat, um ein Mißverständniß zu beseitigen, das jedenfalls von mir ausgeht. Eine neue Militär-Kirhenordnung kann nicht geschaffen werden, es kann sich nur um eine auf Grund der Kirchenordnung ent- worfene Vorschrift handeln, die für die Geistlichen beider Konfessionen maßgebend ift, Die Militär-Kirhenordnung ift für das Reich nit

eingeführt worden, sie ist im Gegentheil ausdrüdcklich von der Ein-

führung in den verschiedenen Bundesstaaten ausgeschlossen. Selbst im Königreih Preußen sind in den alten und den neuen Provinzen besondere Beftimmungen geltend. Die Frage wäre

t Vorredner erwähnt hat, bedauere i, erschöpfend Auskunft nicht

gesagt, die Reihsverfafsung dieses aus\{chließt. Es bleibt daher nur

ist, unter anderem au ein Zeichen, welhes meine vorhergehende

sich im übrigen diese Frage gestaltet, ergiebt sich auch daraus, daß -

die Mögli(hkeit, eine Instruktion für die vershiedenen Kirchen inner- halb der Armee unter Zuftimmung der geistlißen Oberen zu ent- werfen. Diesen Weg haben wir betreten, und hoffe ih, daß wir zu einem günftigen Ergebniß gelangen.

Abg. Dr, Lingens (Zentr.): Jh glaube, für die Gesinnungs- tüchtigkeit der polnishen Soldaten Zeugniß ablegen zu müfsen. Âls im Jahre 1848 alles drunter und drüber ging, hat die polnische A nit die kleinste Pflihtwidrigkeit zu s{chulden kommen lassen. Bêim Bau des Nord-Oftsee-Kanals, wo die polnischen Arbeiter sehr zahlrei waren, hat im ersten Semester eine aroße Zahl von Bestrafungen von Arbeitern wegen Trunkenheit und anderer Exzesse stattfinden müssen. Der Bischof wies uns für diese Leute einen Geistlihen nah, welher erfannte, daß er den Lzuten weit näher kommen würde, wenn er sich das Polnishe aneignete; er that es, und es ift ihm gelungen, gerade die polnischen Arbeiter zu wahren Mustern von Zucht und Sitte zu erziehen. Bei meinem Bemühen, für die religiösen Bedürfnifse der katholisGen Soldaten einzutreten, habe ih mich an den Herrn Kriegs- Minister direkt gewendet und stets bereitwilliges Entgegenkommen ge« funden. Dazu habe ich neaerlich Veranlassung gehabt in Bezug auf die gemishten Chen. Die katbolische Kirhe räth von dem Abschluß solher Ehen ab. _Als ich wahrnahm, daß der Abschluß solcher Ghen von evangelishen Mannschaften mit katholishen Mädchen, namentlih dann, wenn die leßteren auch mit Vermözen gesegnet sind, bei gewissen Stellen in der Armee begünstigt wurde, bin ih wiederum beim Kriegs-Minifter vorstelig geworden, und der hat mir erklärt, daß er dieses Verbalten mißbilligt, Redner spriht \fich dann mit größter Entschiedenheit gegen das Duell, als einen Frevel gegen Gottes Gebot, aus und verlangt das Verbot aller Zweikämpfe au in der Armee. Die Autorität und die Chre des Offiziers, fährt der Nedner fort, können auch obne Duell aufrecht erhalten werden. Der befondere Ehrbegriff der Offiziere kann doch auÿh nit eine andere Basis haben als die Gottesfurcht; daran können angeblihe Ehrenräthe, die aus Offizieren und Affessoren b:- stehen, nichts ändern. Das Duell ift romanischen Ursprungs, es wurde zuerst in Spanien gepflegt, fand durch das verlotterte Hofs- leben der franzöfishen Könige Franz IL., Karl’'s 1X. und Heinrichs IIT. Gingang in Frarkfreih und wurde spôtec duch den 39 jährigen Krieg in Deutschland heimisch. In den legten Jahren „war das Unwesea in Deutschland fo groß und die Eatrüstung darüber \o allgemein gewocden , daß der Reichstag 1896 im Einverständniß aller Parteien die verbündeten Regierung?n zur Ergreifung energisher Maßregeln behufs Abstellung diejes Unwesens aufgefordert hat. An diesen Beschluß muß heute mebr denn je erinnert werden; was seitdem gesehen ift, genügt nicht. Schließlih empfiehlt Redner die Wünsche der jüdishen Soldaten auf Berüksihtigung ihrer Religion, insbesondere bei der Ablegung d-8 Fahneneides, dem Wohlwollen der Heeresverwaltung und ersucht die- selbe, den untersten Vorgeseßten, Unteroffizieren, Sergeanten 2c., immer wieder einshärfen zu lassen, daß sie den Kirchenbesuh der fatholischen Mannschaften und der Theilnahme an gottesdienstlihzn Handkungen kein Hinderniß in den Weg zu legen habea.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Ich habe mich immer darüber gefreut, mit dem Herrn Vorredner zufammen arbeiten zu können. Jch erkenne das reine Streben, das ihn beseelt, vollständig an. Zuweilen habe ih aber au die Wahr- nehmung gemacht, daß er zu {warz sieht.

Ich will nur einige der gemahten Bemerkungen richtig stellen, soweit ih das für meine Person für nothwendig halte. Von Feind« seligkeiten gegen die Polen in der Armee, von denen er gesprochen hat, kann keine Rede sein, Der Beweis hierfür wird niemals geführt werden können; und ih ftehe niht an, zu erklären, daß wir die militärischen Eigenschaften der Mannschaften aus polnischen Distrikten in jeder Beziehung anerkennen. Sie habe ihre militärische Tüchtigkeit in allen Feldzügen bewiesen. (Sehr richtig! in der Mitte.)

__ Wenn der Herr Vorredner anerkannt hat, daß in der Armee der religiöse Frieden niemals gestört worden sei, so begreife ih nicht, wie er jeßt zu der Annahme kommt, es entwickele sh eine Bewegung, um diesen Frieden zu ftören. Er will dieses daraus herleiten, daß ein Mann einen Spielmann nannte er ihn mit drei Tagen Mittelarrest bestraft worden wäre, angebli, weil er ein Kind hâtte fatholish taufen laffen, der Grund sei aber niht angegeben worden. Ich kann nur annehmen, daß der Herr Abg. Lingens falsch berichtet worden ist, denn es ist undenkbar, daß eine Strafe ohne Angabe des Grundes verhängt oder ein Mann aus dem erœwähnten Anlaß be- traft werde.

Auf die Duellfrage gehe ih niht näher ein, da dieselbe ja geftern ausführlih erörtert worden ift. Darin gebe i dem Herrn Vorredner ‘aber vollständig Recht, daß, wenn alle Menschen die göttlihen Gebote halten, Duelle niht mehr vorkommea und daß, wenn es uns gelingt, die allgemeine Moral zu heben, auch die Duelle von selber aufhören werden.

Eins hat mich jedoch gewundert : er hat den Ehrengerihten ge- wifsermaßen eine für die Entwikelung der Moral in der Armee nah- theilige Wirkung beigemefsen, sie gewissermaßen als Anlaß für die Vermehrung der Duelle hingestellt. Das trifft durhaus nicht zu. Die CEhrengerihte wurden geschaffen, als die preußishe Armee im Jahre 1806 errichtet worden war. Auf Grund dieser ehrengerißtlihen Bestimmungen hat sih unser Offizierkorps so aufgebaut, wie es jeßt ist. Uebrigens kann au ein Ehrengeriht nie über ein Duell entscheiden,

Was die jüdishen Soldaten anlangt, so habe ih bereits in der Kommission ausgeführt, daß dem religiösen Bedürfniß derselben in jeder Weise Vorschub geleistet werde. Die jüdishen Soldaten baben das Recht, den Gottesdienft zu besuh:n, und an den Feiertagen follen sie möglihst vom Dienst befreit bleiben. Jh habe aber vorgeführt und aus dem Kalender verlesen, daß die jüdishen Feiertage fo zahl- reih find und namentli so ausgedehnt sind es handelt sich in einzelnen Fällen um ganze Wochen —, daß es ganz unmöglich ift, allen Wünschen gerecht zu werden. Die jüdishen Soldaten würden sonst ganze Wochen überhaupt niht zum Dienst kommen. (Sehr rihtig! recht8:) i

Der Herr Vorredner ift dann auf den Kirhenbesuch der Kaiho- liken übergegangen. Jch glaube, in Bezug hierauf übershäßt er seine eigene Thätigkeit. Der freiwillige Kirhenbesuh darf unter keinen Umständen erschwert werden. Jeder Soldat, er mag einer Konfession angehören, welher er wolle, hat an Sonn- und Feiertagen die Freiheit, die Kirche zu befuhen. Hierüber kann gar kein Zweifel bestehen. Auch eine Umfrage ift darüber gehalten worden, ob es zweckmäßig sei,

die freiwillig zur Kirche gehenden Soldaten geschlofsen zur Kirche zu führen; die Frage ift aber von allen Stellen verneint worden, mit dem Hinweis darauf, daß ein solcher Zwang den freiwilligen Kirchen- besu, zu dem die Leute oft und gern mit ihren Angehörigen gehen, unbedingt beeinträhtigen würde. Auch diese Verhältnisse sind übrigens seiner Zeit in der Budgetkommission klargestellt worden,

Bezüglich der Militär - Kirhenordnung, der Herr Abg. Lingens

hat dieses wohl überhört, habe ih bereits ausführlich nachgewiesen,