1900 / 50 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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E ra A Dre S

daß mein Bestreben unausgesezt darauf gerihiet gewzsen ift, neue Bestimmungen in dieser Beziehung zu schaffen, und ih hoffe, daß dieses Bestreben zu einem gedeihlihen Ende führen wird. Die alte Kirchenordnung bietet nit die genügende Grundlage, eine solche muß erft neu g:schafen werden und bei dieser Arbeit bin ich jetzt.

Auf die kirchliche Noth einer Nahhbarstadt möthte ih nicht näber eingehen. Sie ift in der Kommifsion erörtert worden. Jh möhte dem Herrn Vorredner aber doh erwidern, daß es uns gelurden ift, eine ganze Reihe katholischer Garnisonkirhen zu schaffen, daß in diesem Bestreben fortgefahren wird und daß auh die von ihm ge- meinte Stadt es ist Spandau in erster Linie kerücksihtigt werden foll, wenn sih ein Bedürfniß herausstellt.

Auf die übrigen Beshwerden angebliche Entheiligung der Sonn- und Feiertage näher einzugehen, versage ih mir. Ec hat sie nit näher spezialisiert, und ih habe die Empfindung, daß er einzelne Fälle angeführt hat, die bercits Fahre zurückliegen und die Längft erledigt find.

Abg. Dr. Müller-Sagan (fr. Volksp.) spciht sich für die Resolution aus, an der nur der Unistand wunderbar sei, daß man fle überbaupt noch beschließen müsse. Dem fceiesten Beskebr zwischen Beichtvater und Beichtkind dürfe fih nicts in den Weg ftelien. Deshalb könne man auch auf die neue Kirhenordnung nicht warten, sondern müsse die Resolutionen troß der entgegenkommenden Erklärung der Heeresverwaltung annehmen. F -

Abg. Gröber: Wir bören immer und imwer wieder, daß troß der strengen Vorshrift, welche der Kciegs-Minister soeben erwähnt hat, die urtersten Vorgeseßten, die Unteroffiziere, alle möglichen Dienstverrihtungen und Appells gerade auf den Sonntag Vormittag verlegen, sodaß die Mannschaften troß alledem von der Theilnahme an dem Hauptgoitesdienst am Sonntag Vormittag abgehalten werden, Der Kriegs-Minister sollte nicht nur diese Vorschrift zur Natachtung cinshärfen, sondern auch für eine Kontrole darüber sorgen, daß sie auch wirklih innegetalten wird. Gerade auf den freiwilligen Kirchen- besuch lege ih den allergrößten Werth. E :

Abg. von Janta-Polczyns ki (Pole) spricht in Verhinderung des erfrankten Abg. von Jazdzewsfi, der das Material in Händen habe, den Abgg. Gröôber und Dr. Lingens seinen Dank für den Eifer aus, ten sie bei der Vertretung der polnishen Beschwerden an den Tag gelegt haben. E

Das Kapitel wird bewilliat. O

Das Kapitel „Militär-Justizverwaltung“ erscheint entsprechend der am 1. Oktober 1900 in Kraft tretenden Militär- Strafgerihtsordnung umgearbeitet. L i

Abg. Dr. Müller-Sagän erklärt sich namens seiner Partei- genossen gegen die Art, wie die Besoltungsfrage der neuen Beamten der Kriegs- und Ober-Kriegsgeridhte, fowie des Reicks-Militärgerichts geregelt sei. Diese Beamten seien viel zu günftig weggcetommen und die Rückwirkung auf die anderen, namentli die afademi|sch gebildeten Kategorien von Militärbeamten werde nit ausktleiven. Leider habe die Partei mit ihren Anträgen auf Reduktion, insbefondere auch mit dem Antrage auf Beleisiaros der Pferderationen für diese Militär- Justizheamten, keine Gegealiebe gefunden.

Die Ausgaben für die ilitär-Justizverwaltung und der Etat für das Neichz-Militärgericht werden bewilligt.

Die Ausgaben für die höheren Truppenbefehls- haber, Gouverneure, Kommandanten, Plaßmajors, Adjutantur- Offiziere und Offiziere in besonderen St:llungen, Generaljiab und Landesvermessungswesen, Jngenieur- und Pionier - Korps werden ohne Debatte angenommen.

Bei den Ausgaben für die „Geldverpflegung der Truppen“ Tit. 3: „Korps - Roßärzte, Ober - Roßärzte, NRoßz- ärzte, Zahlmeister, Büchsenmacher, Regiments-Sattiler“ 2c. 2c., kommt folgender Antra g des Abg. Hoffmann- Hall (d.Volfsp.) zur Verhandlung: h E

„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, er möse dahin wi: ken, daß die Gehälter der Korps-Rofßärzte, Ober-Rofärzte, Noßärzte und Unter-Roßärzte der auficrbayerishen Kontingente des Neichs- heeres denen der entsprehenden Klassen der Veterinärärzte der bayeris&en Armee gleichgestellt werden, daß als Vorbedingung für die Zulassung zum Studium für die militärärztlihe Laufbahn Maturitättprüfung einer Vollanstalt vorgeschrieben, und daß die thierärztlihe Studienzeit auf neun Semester erb oht werde.“

Abg. Bassermann (nl.): Das B, einer Aufbesserung der Noßärzte wird allgemein anerfannt. In reußen beträgt das Maximalgehalt nur 1400 #, der bayeri(che fann von 1500 bis 2400 M auffteigen; soihe Differenzen sollten nicht rorkommen. Als weiterer Nachtheil für die nihtbayerischen Roßärzte kommt hinzu, daß die Privatpraxis, die früber sehr einträglih war, sehr abgenommen bat. Im einzelnen liegen ' die Verhältnisse nach den verschiedenen Theilen des Reichs sebr unrgleih; am ungünstigsten steben fi die Roßärzte öftlih der Elbe. Es ist der allgemeine Wuns innerhalb der betbeiligten nihtbayerishen Kreife, daß das veraltete preußische System dem bayerischen weihe. Auch das Kriegs-Ministerium hat schon voriges Jahr ih diesen Anforderungen nicht vershloffen gezeigt. Redner beantragt getrennte Abstimmung über die beiden Theile des Antrags.

Abg. Hoffmann - Hall fübrt aus, daß die Hebung des Standes der Roßärzte ohne gleihzcitige Hebung ihrer Vorbildung und obne die Gleichftellung mit den übrigen Akademikern nicht zu erreichen fei. Der heutige Roßarzt diene niht einmal als Einjähriger, sondern als gemeiner Mann in ter Kaserne und müsse nacher mit den Lehr- \chmieden zusammen arbeiten. Was sei, wenn er das Schmiede- examen glüdcklih bestanden habe und nun auf die Hochschule komme, um zu studieren, wobl von seinem Schulwifsen noch übrig ? Hier thue dringend noth, daß Wandel geschaffen werde. Die Vorbildung des ärztlihen Perjonals müsse in_der angegebenen Weije vertieft und die ganze Rang- und dienstliche Stellung der Roßärzte den modernen An- forderungen entsprechend er6óht werden.

Abz. Eickhoff (fr. Volksp.) spricht sih ebenfalls im Sinne des Antrags aus, soweit er die Gehaltsaufbefserung betreffe. Den zweiten Theil des Antraas billige seine Partei zwar au durchaus, aber fie lege gar keinen Werth darauf, daß er gerade an dieser Stelle zur Er- ledigung gelange.

Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode (d. konf.) spricht ih gegen die Erböbung der Anforderungen an die Vorbildung der Roßärzte aus; sei der junge Mann intelligent; so komme er mit dem Primanerzeugniß vollstäadig aus.

Abg. Dr. Paasche (nl.) äußert sch im Sinne des Ma Basser- mann. Auch für eine çanze Reihe anderer Beamtenlklafsen liege noch die Nothwendigkeit einer Aufbesserung vor, troß der im wesentlichen abges{lossenen Erböbung der Beamtengehälter. Es würde sih diefe Aufbesserung ermöglichen lassen dadurch, daß man ein weiteres Auf- rüden gestatte, und in diesem Sinne möchte das Reichs-Schaßamt si der Sache annehmen. | G j

Zu demselben Titel hat die Kommission die nachstehende Nesolution beantragt:

„den Reichskanzler zu ersuhen, darauf binzuwirken, daß die Stabshoboisten in die Servisklasse der Feldwebel verseßt werden.“

Ueber eie Resolution sowie über diejenige betreffend die Roßärzte, wird erst in der dritten Lesung abge timmt werden.

Abg. Bassermann befürwortet bei demselben Kapitel die Besfserstellung der Militär-Kapellmeifter, für welche ih der Reichstag {on im vorigen Jahre durh Annahme einer bezüglichen Resolution erwärmt habe; die Mr E, in die Servisklafse der Feldwebel würde in der Richtung der und der Wünsche seiner Partei liegen. Seit der erfolgten Tin hung seien vielfach die Re- gimentszulagen, die die Betreffenden bisher bezogen, in Wegfall

aas womit der Zweck der beabsichtigten Aufbefserung vereitelt worden fet.

Bei der Position von 1606 000 ÁÆ für Gefechts- und Schießübungen im Gelände und sonstige besondere Uebungen erwidert auf eine Beshwerde des Abg. Baron de Schmid (b. k. F.) der

Direktor im Kriegs-Ministerium Generalleutnant von der Boek, daß diz General-Kommandos3 autorisiert seien, bei Nothständen even- tuell Mannschaften als Erntearbeiter abzukommandieren.,

Beim Kapitel „Naturalverpflegung“ bringt der

Aba. Dr. Müller -Sagan zur Sprache, daß für Kantinen sehr hohe Pachtverdienste herausgezogen würden, die der Befürchtung Raum gäben, daß diese Verdienste \{ließlich von den Soldaten be- zahlt werden müßten, welche Speisen und Getränke von \{leckchter Qualität erhielten. Die Beköstigung der Mannschaften habe man durch warmes Abéudbrot zu verbessern aesucht und dafür namhafte Opfer gebraht ; es sollte jegt niht auf Umwegen den Mannschaften die Wohlthat, die man ihnen habe erweisen wollen, wieder illusorish gemah! werden. Redner bittet um Nuskunft über die Entwickelung dez Kantinenwesens.

Major Wandel: Die Kantinen werden von den Truppen ver- waltet; die Militär-Verwaltung hat keinen Einfluß darauf. Die Mitthe:lungen der Presse haben sie troßdem veranlaßt, den General- Kommandos Mittheilung davon zu magen, und diese werden wohl die nôthigea SŸritte thun, zu verhindern, daß dur unrehtmäßige Verpachtung der Kantinen den Mannschaften Nawtbeile erwachsen.

Bei den Ausgaben für Garnison-Verwaltungs- und Serviswesen plädirt der

_Abg. Werner (Reformp.) für Besserftellung der Kasernen- Inspektoren. ; - i è

Bei dem Titel „Manöverkosten bemängelt der

Abg. Hoch (Soz.), daß den Beschwerden über die verspätete Entschädigung der Flurshäden noch immer nit abgeholfen sei. Der Landrath dcs Kreises Hanau hade die ertspreherde Verfügung des preußischen Ministers des Innern in seinem Kreisblatt damit be- antwortet, daß er die vorjährigen Angaben des Kriegs-Ministers für unrichtig erklärt und die Schuld der Militärverwaltung zugeshoben habe, während der Kriegs-Minister die Zivilbehörde verantwortlih gemacht bâäite. Die Bemühungen des Kriege-Ministers um Abhilfe der Be- werden seien. also durch die Zivilbehörde vereitelt worden. Das könne nit im Interesse der Militärbehörde liegen.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Wenn der Herr Vorretner annimmt, daß die Militärverwaltung und die Zioilbehörden uneinig sind, so ist diese Annahme nicht richtig. Die Auskunft, die ih im vorigen Jahr gegeben habe, gründete fih soweit mir die Verhältnisse damals bekannt waren darauf, daß die Anmeiduagen der Schäden thatsächGlih außerordentlih verzögert waren un» ich annehmen mußtz, daß dieses zum theil den Orts- vorständen zur Lst zu legen sei. Nach den jeßt vorliegenden Erhcekungen fann ih aber ohne weiteres anerkennen, daß der größte Theil der betrcffenden Ort3vorstände gut gearbeitet hat und Bemängelungen nur in wenigen Fällen erhoben werden konnten. Die näheren Ecmittelungen haben ergeben, daß die Verhältnisse im Kreise Hanau besonders \{chwierig lagen. Allein über 40 000 Parzellen sind abzushäßen gewesen. Die Auf- ftellung der Listen der beschädigten Parzellen hat infolge der Masse derselben und der Art der Grundstüksvertheilung die größte Mühe verursacht und ist, wie ih nachträglich zugebe, für die Ortsvorstände ein schweres Stück Arbeit gewesen. Sieben Absätungskommissionen sind im Kreise thätig gewesen. Die zur Auszahlung gelangten Ver- gütungen belaufen sich auf rund eine balbe Million Mark, und es kann ni&t verwundern, daß bei der Prüfung und Abmefsung der- artiger Beträge cine ganze Reihe Rückfragen nothwendig geworden find. Auch die Herbeiführung der Unterschriften von Protokollen in manchen Fällen infolge Wechsels der Sachverftändigen bis zu 20 erforderte viel Zeit, sodaß Verhältnisse verlagen, die ganz ungewöznlich s{@wieriger Natur waren, Der Intendantur sind von den Nachweisungen 25% im Oktober, 41 %/o im No- vember und 34% im Dezember, die lezten sogar erst am 21. Dezember zugegangen. Die von der Intendantur zu prüfen- den Nachweisungen mußten behufs Aufklärung verschiedener Frrthümer zum theil zweimal zurückgegeben werden. Es erklärt sih dieses, wie gesagt, aus dea ungünstigen Verhältnissen des Kreises, besonders er- {wert dadur, daß viele beschädigte Felder ohne Vorabshäßung abgeerntet waren, in mar@en Fällen sogar die in Betracht kommenden Parzellen nicht mehr ermittelt werden kounten. Trcidem ist auch diese Schwierigkeit dur weitgehendes Entgegen- fommen der Militärverwaltung überwunden worden. Es handelt sich dann noch um die Fcage der Zahlung der Vergütungen ; die letzten Gelder sind von der Intendantur am 6. Januar 1898 angewicsen worden, obwohl die leyte Nachweisung erst am 21, Dezember bei der Intendantur eingegangen war. Ih glaube hiernach fefistellen zu Tönnen, daß die Intendantur sehr gut und ras gearbeitet hat, und muß daber in dieser Beziehung jeden Vorwurf gegen meine Ver- waltung aktlebnen. Berbcsserungébedücftig bat sh tagegen die Art der Abbebung der Gelder erwiesen, und habe ih infolge- dessen in Verbindung mit den Herren Ministern des Innern und der Finanzen Vorforge getrcffen, daß ktie Empfänger die ibnen zustehenden Beträge nicht mchr bei den Kreiskassen abzuheben brauchen, sondern daß die betreffenden Beträge den Orts- fassen überwiesen werden, sodaß jeder Einzelne seine Entshädigung bei dem Ortsvorsteher in Empfang nehmen kann. Außerdem habe ich die Intendanturen beauftragt, die AbschätßzungsraŸhweisungen nicht bis zur gesehenen Prüfung sämmiliher Anweisungen aufzusammeln, sondern dieselben je nah Eintreffen von den Landrathsämtern in ein- zelnen Theilen zur Zahlung anzuweisen. Der Herr Vorredner wird sih hiernach davon überzeugen, daß wir bestrebt gewesen find, die Uebelstände, die sih im Kreise Hanau herausgestellt haben, für die Zukunft mögzlihft zu bescitizen.

Abg. Hoh: Die Flurshädenabshäßung habe viel zu lange ge- dauert, das sei zugeftanden; aber niemand wolle jeßt daran |chuld sein. Für eine so umfangreiche Ertschädigung, wie sie hier ngth- B würde, müßte eben nah einem kürzeren Verfahren gesucht werden.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Der Herr Vorredner mag si die Verhältnisse ruhig überlegen ; ih habe ausdrüdlich den Ortsvorständen keinen Vorwurf gemacht, aber nachgewiesen, daß die Eingaben sehr langsam eingegangen find. Die Zustände im Kreise Hanau brachten es mit Rülksiht darauf, daß der Grundbesiy sehr vertheilt if, und bei der Fruchtbarkeit des Bodens mit \ich, daß die Aufstellung der NaŸweisungen s{chwierig war und viel Zeit erforderte. Das wird sich aber bei großen Ortschaften mit sehr zersplittertem Besiß niemals ganz ver- meiden lasen. Ih meine also, diese Verhältnisse waren so außer- gewöhnlicher Natur, daß aus ihnen eine allgemeine Folgerung nicht gezogen werden kann. Ich bleibe dabei, daß alles gesehen ift, was ge-

\hehen konnte, kann aber andererseits nit unterlaffen, darauf hinzuweisen, daß eine sorgfältige Prüfung der Nahweisungen nöthig ift, wenn nit Entschädigungen gezahlt werden sollen, die in keinem Verhältniß zu den Schäden stehen.

Wenn ih mir überhaupt ein Urtheil über diz Flurshäden- vergütungen gestatten darf, so wird nah meinen Wahrnehmungen ver- hältnißmäßig viel zu viel gezahlt; die Militärverwaltung zeigt jedo in dieser Hinsi&t besonderes Entgegenkommen, um, wenn au vielfach unberehtigte Mißstimmung zu vermeiden. Einer Prüfung na Recht und Billigkeit kann sie sich jedoch niht entziehen, da fie für die geseßmäßige Verwendung der ihr anvertrauten Gelder verants- wortlich ift.

Bei den Ausgaben für das Militär-Medizinal- wesen befürwortet der

Abg. Graf von Oriola (nl.) angelegentlich die Aufbesserung

der Gehalts- und Rangverbältnifse der Korps-, Stab2- und Garnison- Apotheker.

Die Ausgaben werden bis zum Kapitel „Verpflegung :

der Ersaß- und Reservemannschaften und Arrestanten auf dem Marsche“ einschließli bewilligt.

Um 5/4, Uhr wird die Fortseßung der Berathung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

31. Sizung vom 23. Februar 1900, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Bildung der Wähler- abtheilungen bei den Gemeindewahlen.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben :

Meine Herren! Ich habe gestern versuht, von meinem Plage aus so laut zu sprehen wie mögli und troßdem war ic, wie der Herr Abg. Richter gestern bemerkte, auf der linken Seite nicht verständli. Ih werde also versuhen, heute von hier aus zu Ihnen zu \prehen, in der Hoffaung, daß ih dann verständliher bin, und von dem Wunsche aus getragen, daß die Ausführungen, die ih zu machen habe, nament- li auch die ziffermäßigen/ Darlegungen, auf,'allen Seiten des Hauses verstandea werden können.

Meine Herren, mit der Vorlage, ¡die Ihrer Berathung unter- breitet ist, macht die Königliche Staatêregierung einen dritten Versuch, zu ciner Ausgleichung der Verschiebungen zu gelangen, die dur die Steuerreform in der Zusammensezung der Wählerabtheilungen herbei- geführt worden sind, nachdem die beiden früheren Versuche zu einem befriedigenden Ergetniß nicht geführt haben. Wie dea Herren ja allen bekannt ift, ging die letzte Vorlage von dem sogenannten Durchschnitts- prinzip aus derart, daß alle Wähler, die mehr als eine durGschnitiliche Steuerleistung aufzuweisen haben, wenigstens in die zweite Wähler- abtheilung aufzurücken kbätten. In den Kommissioneberathungen wurden gegen diesen einen allein vorgesckchlagenen Modus erhebliche Bedenken geäußert, und es wurde ein zweiter Modus zur Erörterung gestellt: Die Frage der Abshihtung der Wählerabtheilungen nah Zwölfteln. “Eine Vereinbarung über diesen Modus konnte \{ließlich nicht erfolgen, weil man sih über die Frage nicht cinigen konnte, ob zur Einführung dieses Systems eine einfahe oder eine qualifiziexte Majorität der Gemeindevertretung erforderli sei.

Die Staatsregierung sah sich alfo vor der Frage, ob fie bei der neuen Vorlage allein auf das Durchschnittsprinzip zurücktkommen wollte, oder ob sie das Prinzip der Zwölftelung, das hier von verschiedenen Seiten vertreten worden war, in die Vorlage mit aufnehmen wollte. Ueber diese Frage Klarbeit zu gewinnen, war nur dadurch mögli, daß die nächstbetheiligten, mit den Verhältnissen aufs eingehendste vertrauten Behörden über die ganze Materie noch einmal gehört wurden. Das war au deshalb nothwendig, weil von vershicdenen Seiten lebhafte Bedenken gegen das Durhschnittëeprinzip in der Richtung erhoben wurden, kaß man von ikm namentlich für die Zukunft eine erhebliche Verstärkung der Sozialdemokratie befürhtete. Au kommen aus den gemischispralihen Landestheilen Klagen, daß durch das Dur@- schaittsprcinzip in den kleinen Gemeinden, wo jeßt hon das Deutsch- tzum sih schwer des andringenden Polenthums zu wehren vermag, das Deutshihum geschädigt und das Polenthum künstlich befördert werden würde. Auch über diese beiden Fragen von so großer Be- deutung war es unerläßli, die Nächstbetheiligten zu hören.

Ach habe infolge dessea veranlaßt, daß Konferenzen in den witigsten Provinzen stattfanden, an denen die Ober-Präsidenten, die Regierungs-Präsidenten, die Landräthe und ein großer Theil der Bürgermeister der größeren, mittleren und kleineren Gemeinden theilnahmen. Um nitt ein allzu massenhaftes Material zu bekommen, dessen Bearbeitung sehr viel Zeit in Anspruch genommen und die Staatsregierung mit dem {hon in der vorigen Session, wenn au rôllig zu Unrecht erhobenen Vorwurfe einer Verzögerung der Sache belastet haben würde, haben die Konferenzer nicht in allen Provinzen stattgefunden, sondern nur in denjenigen, die für die in Rede stehen- den Materien von besonderer Bedeutung sind. Die Konferenzen haben stattgefunden für Posen und Westpreußen, für Schlesien und Branden- burg, für Westfalen und die Rheinprovinz.

Bei diesen Konferenzen wurde von der weit überwiegenden Mehr- zahl der Theilnehmer ein erhebliches Bedürfniß zu einer Reformthätigkeit in Abrede gestellt, weil erheblihe Verschiebungen in plutokratisher Beziehung nur bei einer Minderzahl größerer Orte eingetreten seien, und weil sich die eingetretenen Verschiebungen nicht als dem öffentlihen Woble nachträglich erwiesen hätten. Es wurde von keiner Seite ein Fall argesührt, daß die Plutokraten, wenn ih so sagen darf, von ihrer gesteigerten Macht in den Wählerabtheilungen einen dem allgemeinen Wohl nachträglichen Gebrau gemacht hätten. Deshalb wurde von der überwiegenden Mehrzahl ter Theilnehmer ein bervorragendes Bedürfniß, erneut den Weg der Reform zu betreten, verneint. Trotzdem, meine Herren, hat die Staatéregierung geglaubt, abermals Ihnen eine Vorlage maten zu follen, in der man sich bemüht hat, die Verschiebungen in der Zusammenseßung der Wählerabtheilungen auszugleihen. Die Staatsregierung ist von dem Wunsche erfüllt, die Zusage, die sie in dieser Beziehung ! gegeben hat, einzulösen, und sie ist von dem ferneren Wunsche erfüllt, daß dem Meittelstande das Maß von Wahlrecht wieder eingeräumt wird, das er bor der Steuerreform, also etwa im Jahre 1891, besaß. Und nun diesem Wunsche zur Durchführung zu verhelfen, ift sie erneut den jeyt vor- liegenden Weg gegangen und bat Ibnen die Vorlage unterbreitet.

(S@&luß in der Zweiten Beilag®.)

„V 50.

zum Deutschen Reichs-An

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 24. Februar

E

zeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1900.

(Schluß aus der Erften Beilage.)

Meine Herren, der Vorlage liegen drei Hauptgedanken zu Grunde. Einmal enthält sie sich, soweit es in ihren Kräften steht, jeder Ein- seitigkeit in konfessioneller und politischer Beziehung. Ih muß es daher entshieden zurückweisen, wenn seitens gewisser Preßorgane der Staatsregierung uad mir speziel der Vorwurf gemacht worden ift, wir hätten Parteipolitik getrieben. Meine Herren, im Bewußtsein eines guten Gewissens werde ih persönli dergleihen Vorwürfe ge- lassen hinnehmen; aber ich muß namens der Staatsregierung gegen einen derartigen Vorwurf entschieden Einspruh erheben. F will nit bei dergleihen Vorwürfen das Wort aufnehmen, daß niemand einen binter dem Busch sucht, der niht sclber dahinter gesteckt hat. Aber wenn ih das Wort niht anwende, so kann ich um so mehr Glauben für die Staatsregierung verlangen, daß ihr jede Einseitigkeit in politischer und konfessioneller Hinsicht fern gelegen hat, und fie sh nur bemüht hat, eine Basis für Wiederherstellung der Zustände von 1891 zu finden. ;

Ich komme damit zu dem zweiten Punkt. Der zweite Punkt ist der, eine Basis zu finden, wie ich Ihnen {hon andeutete, die geeignet ist, die Zustände in der Zufammensegung der MWählerabtheilungen von 1891 wieder herzuftellen; also denjenigen Kreisen der Bevölkerung, die durch die Steuerreform in ihrem Wablreht verkürzt worden sind, wieder das frühere Wahlrecht zu verleihen. Meine Herren, in dieser Beziehung ergab \sich nun bei den Konferenzen, die, wie ih mir er- laubt babe, zu bemerken, ftattgefunden haben, daß sih ein Modus, der diese Verschiedenheiten einheitlih für die Monarchie auétzvgleihen im stande wäre, s{lechterdings niht finden läßt, weil die Ver- shiedenheiten in der Monarchie, in den Provinzen, in den Kreisen- ja selbs in den einzelnen Gemeinden ter Kreise überaus groß sind. Das, was für die eine Stelle paßt, erscheint für die andere Stelle schlechterdings unanwendbar. Das liegt ja auch in der Natur der Dinge. Die Einführung des Durchschnitts- prinzips wird da vielfach die Zustände wiederherstellen, wo starke Verschiebungen stattgefunden haben, alfo namentlich in den großen Städten und in den Städten mit lebhafter industrieller Entwickelung,

-wo infolge Hinzutritts großer Vermögen große Vershiebungen in der

Zusammensezung der Wählerabtheilungen stattgefunden haben. Um- gekehrt wird wiederum das Dur®\cnittsprinzip da zu stark wirken, wo eine allgemein homogene Zusammensezung der verschiedenen Wählerabtheilungen \tatifindet. Hier wirkt das Dur(schnittsprinzip, das à tout prix eine Verstärkung der beiden ersten Klassen herbei- führt, zu fark und verändert die bisherige, im allgemeinen homogene und zutreffende Zusammenseßung der drei Wählerabtheilungen. Ich werde mir erlauben, Jhnen einige wenige Beispiele anzuführen, welche beweisen, wie schwer, ja unmöglih es ist, ein Prinzip zu finden, das den außerordentlih großen Vershiedenheiten der Monarchie ge- recht zu werden in der Lage ist, das die Wabhlverschiebungen wieder ausgleiht, aber niht darüber hinausgeht.

In einer großen Anzahl von Städten würde das Durchschnitts- yrinzip weit über die Herstellung der Zustände von 1891 hinaus- gehen. Ich werde mir erlauken, die Ziffern immer nur voll anzu- geben. Es würden in dieser Beziehung in Stettin, wo im Jahre 1891 in der zweiten Klasse 13 Prozent der Wablberechtigten waren, nah dem Dur@schnittsprinzip 21 Prozent in diese Abtheilung fommen; in Erfurt würde das Verhältniß von 12 auf 17 steigen, in Wiesbaden von 14 auf 18, in Potsdam von 12 auf 19, in Elbing von 14 auf 18, in Königsberg von 11 auf 15, in Boan von 14 auf 18, in Beuthen von 10 auf 14, in Solingen von 14 auf 18, in Mühlhausen von 11 auf 16, in Stargard von 15 auf 20, in Weißen- fels voa 14 auf 18, in Aschersleben von 9 auf 15, in Insterburg von 13 auf 20, in Katiowiß von 9 auf 13. Ich will Sie nickt ermüden, indem i Ihnen alle di:se Städte vorlese; ih will {ließen mit der Stadt Suhl, bei der sich das Verhältniß von 6 auf 17 Prozent er- bôóben würde. i

Sie werden aus diesen wenigen Daten ersehen, daß es in vielen Städten unmöglih sein wird, durch das Dur(schnittsprinzip dem alten Zustand wieder herzustellen, ohne weit über dieses Ziel hinauszuschießen.

Im Gegensaß hierzu wird ia vielen Gemeinden die Zwölftelung der rihtigere Maßstab sein, um die Verschiebungen wieder auê- zugleihen. Allein, au bei den eingehenden Ermittelungen, die wir bei den Konferenzen veranlaßt haben, und die nachher durch sehr aus- reichendes s\tatistishes Material belegt worden sind, hat si ergeben, daß auch das Zwölftelungéprinzip nicht überall der rihtige Maßstab sein würde, daß wir also zum Durchschnittsprinzip und zum Zwölftelungeprinzip noch ein weiteres Prinzip hinzufügen müssen. Daß das Zwölftelungsprinzip au jet son nicht überall genügt, beweisen einige Daten, die ich anführen werde. Von 146 Probe- städten mit mehr als 10000 Einwohnern würden 41 sowohl von dem Durchschnitts- als auch vom Zwölftelungssystem eine theilweise Verstärkung der zweiten Wählerklasse gegen 1891 erfahren, also ein Drittel aller Probestädie. Das sind eine große Anzahl von Städten, die ich Ihnen nicht alle vorlesen will : Erfurt, Solingen, Tilsit, Mühlhausen u. |. w. Wenn jeßt hon das Zwölftelungssystem zum theil zu weit geht, so würde ebenso auh das Durchschnittsprinzip für die Zukunft bedenklih sein. Es ift eine gewisse Naturnothwendigkeit, daß der Durchschnitt im Laufe der Jahre immer weiter sinken muß, und daß daher immer weitere Bevölkerungs- kreise aus der dritten in die zweite Klasse aufrücken müssen. Die Entwickelung unserer gewerblihen Verhältnisse bringt es mit sich, daß die Löhne iur allgemeinen eine fteigende Tendenz aufweisen. Das mag zeitweise unterbrohen werden; im allgemeinen kann man be- haupten: es is wohl unzweifelhaft rihtig, daß die Löhne ftetig ge- stiegen sind und weiter steigen werden. Ist das der Fall, so treten immer weitere Kreise der Bevölkerung in die Klasse der Wahlberehtigten, das heißt, diejenigen Leute der Monarchie, die mehr als 660 M Einkommen zahlen, ein; der Kreis der Wahl-

berechtigten wird also immer erweitert ; steigt aber die Zahl der Wablberechtigten, so finkt natürlich der Dur@schnittsbetrag der Steuerleistung. Ih will ein ganz einfaces Beispiel gebrauchen : wenn das Gesammtauffommen “an Steuern in einer G2meinde 6000 M beträgt, und es find 200 Wahlberehtigte vorhanden, so ist ter Durchschnittsbetrag 30 4; alle Leute die mehr als 30 (4 Steuern zahlen, rüden also in die zweite Klasse ein. Treten nun infolge der von mir eben geshilderten Momente neue Kreise den Wahlberehtigten hinzu und werden aus diesen 200 Wahlberechtigten 300, fo finkt der Durchschnitt auf 20 4, und jeder, der 20 Steuern aufbringt, rüdckt in die zweite Wählerklasse ein.

Auch in der Beziehung darf ich mir einige interessante Daten mitzutheilen erlauben. Von der Gesammtzunahme an Zensiten im Fahre 1898/99 in der Stadt Barmen enifallen nicht weniger als 84 9/6 auf die drei untersten Einkommen-Steuzrklassen, also die Klassen bis zu 1350 Einkommen, nur 12 9/9 auf die Einkommen bis 3000 M und nur 4,72 9/9 auf die Einkommen über 3000 4 Natürlich {tellt sich die Steuerleistung gerade umgekehrt. Die 84 9/9 aus den drei untersten Klassen haben nur 12 9/6 an Steuern aufgebracht, die 12 °/o bis 3000 M 11 9/9 und die 4,72% SBensiten über 3000 haben 77 9/9 der Steuern aufgebracht. In Krefeld stellt ih die Sathe so, daß 88 9/6 von den Zensiten auf die drei untersten Steuerklassen ent- fallen, 9 9/6 auf die Steuerzahler bis 3000 A und 39/9 auf die Zensiten über 3000 A In Solingen entfallen sogar 93 9/6 aller Zensiten auf die untersten Steuerklassen, in Duisburg 91 9%/% und in GEffen auch 91 9%.

Die Entwickelung eines ftetigen Herabdrückens des Durchschnitts- satßzes is in einzelneu Gemeinden au thatsächlich ziffermäßig zu konstatieren gewesen. In Barmen if der Durchschnitt im Fahre von 1892 bis 1899 von 62 auf 51 M gefallen. (Hört! Hört !) In Krefeld von 68 auf 58, in Solingen von 43 auf 36, in Duis- burg von 59 auf 49 4 Ein charakteristischer Fall hat si in einer dieser Gemeinden ereiguet. Dort war ein großer Strike. Die Fabrikanten behaupteten, ausreiGende Löhne gezahlt zu haben ; sie ver- öffentlichten die Lohnlisten. Aus diesen ergab si, daß die Arbeiter ein ausreihendes Einkommen gehabt haben und steuerpflihtig waren. Der findige Voisig-nde der Veranlagungskommission friegte sie am Kanthbaken und veranlagte eine Menge dieser Leute zur Einkommen- steuer. Infolgedessen sank der Durchschnitt von 58 auf 48 4 in einem einzigen Jahre.

Nun bitte ih Sie, zu beachten, daß das {on sehr erhebliche Sinken des Durchschnitts erfolgt if im Augenblick glänzender wirthshaft- lichec Konjunktur in den Landestheilen, von denen ih eben spra, daß also die Ermäßigung der dur(s{nittlichen Steuerleistung durG den Hinzutriti neuer Zensiten aus den unteren Klassen paralysiert worden ist durch den Hinzutritt großer Ver- mögen bei den obecen Zensiteh. Nun bitte ih Sie, zu erwägen, welcher Entwickelung wir entgegengehen, wenn diese sUnstigen wirth- \chafiliGen Momente wegfallen, wenn wir in der Industrie Zeiten wirthschaftlichen Rückgangs baben; dann fällt dieses ausgleihende Element der Vermögenszunahme bei den oberen Klafsen weg, der Durchschnitt sinkt immer s{neller und immer zahlreihere Elemente rüden aus den unteren Klafsen in die oberen Klafsen auf.

Wenn also das reine Dur({schniitsprinzip eingeführt würde, fo liegt die Gefahr vor, daß wir namentli bei ungünstigen wirthschaft- lien Konjunkturen zu einem Wahlsystem kommen, das si von der Ausgleichung der Verschiebung durch die Steuerreform völlig trennt, das geradezu die Grundlage unseres Kommunalwahlrechts, das Drei- klafsensystem, auf das s{chwerste zu gefährden geeignet ist. Auf diefem Gebicte, bei etwaigen Angriffen gegen die Grund)agen unseres Koms- munalwahlrechts, werden Sie in der Staatsregterung nah wie vor einen entschlofsenen Gegner finden,

Meine Herren, nun ift in der Presse namentli der Vorwurf erhoben worden: es könne fih jeßt ja jede im Besitz befindliche Majorität einfa das System aussuchen, das ihr am bcquemsten und fie am wenigsten in ihrem Besißstande zu gefährden geeignet ist. Das ist natürlich niht die Intention des Geseßentwurfs, sondern es müssen die Kommunen, die das Recht haben, eine ortsstatutarishe Regelung vorzunehmen, datjenige Prinzip wählen, das die Ver- schiebungen in den Wählerabtheilungen nah Möglichkeit autzugleichen geeignet ist. (Sehr gut!) Die großen Verschiebungen in den Wähler- abtheilungen sind bekanntliÞ durch verschiedene Momente hervor- gerufen. Zum großen Theil sind fie nicht auf die Steuzrreform zurückzuführen, sondern auf den enormen Zuwachs an Vermögen in- folge der günstigen wirthschaftlihen Lage in weiten Gebieten unseres Vaterlandes, namentlih in den Industriegebieten. Diesen Elementen das der gesteigerten Steuerleistung entsprechende Wahlrecht zu nehmen, kann nicht die Absicht sein und würde den Grund- lagen unseres ODreiklassenwahlrechts nicht entsprechen. Soweit dagegen die veränderte Zusammenseßung der Wählerabthei- lungen thatsählich auf die Steuerreform zurückzuführen ift, müssen die Städte, wenn sie si zu einer ortsstatutarishen Regelung entschließen, das System wählen, das diese Vershiebungen nah Môsg- lichkeit auszugleichen geeignet is. Daß in dieser Beziehung keine Willkür herrscht, meine Herren, dafür sind die Aufsihtsinstanzen gegeben.

Wir haben in der Vorlage eine von den Bestimmungen des Landes-Verwaltungsgesezes abweichende Regelung des Instanzenzuges derart vorgesehen, daß bei den Sachen, die in erster Instanz bei dem Kreisausshuß anhängig sind, die Beshwerde niht an den Bezirks- aus\{chuß, sondern an den Provinzialrath gehen foll, ebenso wie bei den Sachen, die {oa ia erster Instanz an den Bezirksaus\{chuß kommen. Wir wollen so eine gewisse Einheitlihkeit herstellen und verhüten, daß in der Beshwerde-Inftanz der eine Bezirksaus\huß fo und der andere so entscheidet. Nun is der Provinzialrath aus freien Wahlen hervorgegangen ; er besteht aus ganz unabhängigen und selbst- ständigen Männern. Wir haben keinerlei Grund, irgendwiee an- zunehmen, daß der Provinzialrath. diefer seiner Aufgabe nicht gewachsen sein wird,

Meine Herren, es war uns nahe gelegt, ob man nit mit dem modis

_fizierten Durhschnitt noh weiter gehen möchte als die Vorlage. Diese er-

laubt bekanntlih nur eine Steigerung des Durchschnitts um 50 Prozent derart, daß, wenn der Durshnittsbetrag z. B. 100 4 beträgt, eine Gemeinde beschließen kann, daß nur die Steuerzahler über 150 # in die zweite Klasse einzurücken haben. Es war uns, wie gesagt, nahe gelegt, ob man nicht den Gemeinden in dieser Beziehung völlige Freiheit laffen sollte. Wir haben das abgelehnt, weil wir wünschen, nicht bloß den Schein, soadern das Sein zu bieten, eine wirkliche Reform in die Wege zu leiten. Wir haben infolge defsen die Frei- heit der Gemeinden in dieser Beziehung in gewisser Weise begrenzt. Es ift ferner auch der Wunsch ausgesprochen worden, ob man nicht den Kommunen das Recht geben sollte, überhaupt bei dem gegenwärtigen Zustande zu bleiben da, wo eine erhebliche Verschiebung in der Zus sammensetzung der Wählerabtheilungen nit stattgefunden habe. Es lassen sih gewisse Gründe für einen solchen Vorschlag anführen ; denn die Wirkungen der Steuerreform find ganz eigenthümliche gewesen. Wir haben in einer doch nicht ganz unerbeblihen Anzahl von Gemeinden eine antiplutokratishe Verschiebung zu konstatieren derart, daß dice Zahl der höheren Wäblerabtheilungen nicht ab-, sondern zugenommen hat. Wir haben beispielsweise bei den Ges meinden mit über 10000 Seelen von 144 Probegemeinden niht wegiger als 9, bei denen die erste Klasse sogar eine Verstärkung erfahren hat. Es ist schr eigenthümlich, daß beispiels- weise in Essen, wo früher ein Steuerzahler die erfte Klasse allein beherrshte, sie jeßt mit einer ganzen Anzahl anderer Zensiten theilen muß. Wir haben bei den kleineren Städten von 277 Probe- gemeinden 17, bei denen die erste Klasse zugenommen, und 13, bei denen die zweite Klasse zugenommen hat. Wir haben bei 129 Lands gemeinden 14, wo die erste Klasse zugenommen hat, und 17, wo die zweite Klasse zugenommen hat.

Wir haben aber auch diesen Vorshlag in den Geseßentwurf nicht aufgenommen, um die Latitüde der Gemeinden nicht allzu sehr zu erweitern, um nicht dadur neue Streitodjekte für die Gemeinde zu schaffen. j

Meine Herren, ih habe hiermit die Gründe in Kürze dargelegt, die für die von uns vorgeshlagene Dreitheilung sprehen, daß also entweder das geseßlihe Durhschnittsprinzip oder das Zwölftelungs- prinzivp oder das modifizierte Durhschnittsprinzip in der Weise, wie ih es angedeutet habe, in Anwendung zu kommen hat.

Ich komme damit zu dem dritten Punkt meiner Ausführungen. So sehr wir den Wunsch haben, die Verschiebung in der Zusammen- sezung der Wählerabtheilungen auszugleihen, so sehr Haben wir den Wunsch, über dieses Ziel niht hinauszugehen und die Grund- lagen unseres kommunalen Wahlrechts, das Dreiklassenwahlsystem, nit erschüttern zu laffen,

Wenn in der Presse diese drei Modalitäten, die wir vorges{chlagen haben, angegriffen worden sind, so habe ich vollkommen den Beweis vermißt, daß diese drei Modalitäten nit die Verschiebung in der Zusammenseßung der Wählerabtheilungen auszugleichen geeignet wären. Nur dann würde ih die Vorwürfe als berechtigt bezeihnen können, wenn diese vorgeschlagenen Modalitäten nit geeignet wären, die Verschiebungen auszugleihen. Jch glaube, dieser Vorwurf kann nit erhoben und der Beweis dafür nicht erbraht werden. Wenn heftige Vorwürfe gegen diese Modalitäten erhoben worden sind, \o ridten \i2 sich im Grunde niht gegen diefe Vorschläge, sondern sie entspringen dem Wunsche, überhaupt an dea Grundlagen unseres Wahlrechts zu rütteln, in der Hoffnung, daß, wenn der Thurm einen Stoß bekommen hat, er allmählich von selber umfallen wird. In dieser Beziehung wird man in der Staatsregierung stets einen entshiedenen Gegner finden.

Was die Verhütung einer weiteren Ershütterung unseres Wahks rechts betrifft, so ist von manhen Seiten gesagt worden, man solle in dieser Beziehung nicht so ängstlih sein, man solle das ruhig der Zukunft überlassen. Meine Herren, ih wage es nicht, die Sache auf diese leite Ahsel zu nehmen. Ih meine, hier ist die Staatsregierung und das hohe Haus vor tine ganz außerordentlih \chwerz Verant- wortung gestellt, denn es handelt sich hier um einen der Schritte im volitishen Leben, die zu thun man sih zehnmal überlegen soll, die man aber, wenn sie mal gethan find, nicht zurückthun kann. (Sehr rihtig!)) Deswegen ist jeder Schritt, den wir über die Aus- gleihung der Verschiebungen hinaus thun, überaus bedenks lih, und wir sollen es uns, wie ih eben sagte, zehnmal überlegen, ob wir den Schritt thun wollen.

Wir sehen überhaupt in der leßten Zeit die alten Grundlagen des bürgerlihen Lebens mehr oder minder ins Wanken gerathen da» dur, daß immer neue, niht eingesefsene Elemente hinzutreten, und wir leben vor allem in einer Zeit, in der die Sozialdemokratie es auf ihre Fahne geschriebey hat, si allmählich der Kommunal- vertretungen zu bemächtigen, (Sehr richtig !) Meine Herren, diesem Bestreben entgegenzutreten, halte ih für eine Pflicht der Staats- regierung wie des hohen Hauses. (Sehr richtig !)

Meine Herren, ich glaube, man muß in diesem Falle, wie bei Beurtheilung der Sozialdemokratie überhaupt, unterscheiden zwishen den Verführern und der großen Menge der Versührten, die wohl ihre Stimmen \sozialdemokratisch ab- gebcn, aber darum im Grunde ihres Herzens doch noch nicht mit unseren ganzen Zuständen innerlich fo zerfallen find, daß fie nicht do auf den Weg des Rechts zurückgebracht werden könnten. Sie haben si verführen lassen durch die Phantasmagorien der Sozial- demokratie und haben noh nit erkannt, daß diese ihnen doch nur Steine statt Brot giebt. Dieser verführten Menge gegenüber sollen sich die bürgerlihen Klassen, sollen sich die Kommunen, soll sich der Staat niht wankend mahen lafsen in dem warmherzigen und werk- thätigen Eintreten, wie es bisher der Fall gewesen ist. Wenn die

bürgerlihen Klassen ihre Pflicht in der Beziehung thun, voranleuhten den arbeitenden Ständen durch eine chriftlihe Lebensführung, durch Arbeitsamkeit, durch warmherziges Eintreten für die Nächsten, so werden die Arbeiter \elb| bald wieder einsehen lernen, daß