1900 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

S L E e e Mt E O I E E E E Fe f

, statuts allerdings die Gefahr, daß dadurch

ihr Heil nicht im Kampfe gegen die bürgerlihen Klassen besteht, sondern im Zusammenarbeiten mit denselben. Gerade die Gemeinden können für die Beruhigung dieser jeßt beun- ruhigten Elemente außerordentli viel thun (sehr richtig!), indem fie in der Ausgestaltung der stzuerlihen Verhältnisse, in der Fürsorge auf dem weiten Gzbiete des Wohnungswesens und auf allen anderen Gebieten kommanaler Thätigkeit eine warmherzige und offene Hand für die Bedürfnisse des kleinen Mannes zeigen. Und, meine Herren, Gott Lob können wir sfagen, daß auch der preußische Staat und das Deutshe Reich ihrer Pfliht auf diesem Gebiete immer treu geblieben find. Die Könige aus dem Stamme der Hohenzollern find von jeher Könige der Geusen gewesen: Fürsorge für die Armen und Bedrängten von der Aufhebung der Erbunterthäntgkeit auf den Domänen an bis zu den Großthaten König Wilhelms I. auf dem Gebiete der Arbeiterschußgeseßzgebung. Und wie es gewesen ist, so wird es bleiben: die jeßt in der Bearbei- tung befiadlihen wesentlißhen Vzrbesserungen der Arbeiterfürsorge- g-seße beweisen, daß die Staatsregierung und die verbündeten Regterungen, wie bisber, so auch in Zukunft, auf diesem Wege einer werkthätigen und warmberzigen Fürsorge für die arbeitenden Klassen roziter voranschreiten werden.

Nun, meine Herren, wenn wir fo weiter gehen, so wird es si, eingestanden oder uneingestanden, doch \chließlich in den arbeitenden Klassen bemerkbar machen, daß ihr Heil nicht in dem Glauken an jene Wahngebilde, die die Sozialdemokratie ihnen vorspiegelt, zu finden ist, sondern in dem Zusammenarbeiten mit den bürgerlihen Klassen, in dem Wiederrücktcitt in die geordneten Verhältnisse unseres öffentlihen politishen und kommunalen Lebens. Damit diese Entwickelung sih geltend mache, ist es aber unerläßlich, von den Verführten die Verführer zu trennen und die gewerbsmäßigen Heter und Strebder auf diesem Gebiete nicht zu einem vermehrten Einfluß gelangen zu lassen. Diesen Einfluß würden sie aber erlangen, wenn wir an den Grundlagen unseres Wahlrechts in einer Weise änderten, daß sowohl das Auffsteigen dieser Elemente in die höheren Wählerklafsen, als der Uebergang der dritten Klasse an die Sozialdemokratie mögli würde. Ih habe selber im Westen mehrfah Gelegenheit gehabt, zu beobahten, daß ein odex einige Sozialdemokraten der erften Kategorie wenn ih so sagen foll —, der Verführten, in den \tädtishen Vertretungen dur: aus ordnungsmäßig mitgewirkt haben (fehr rihtig !), fich durch die Satlhlitkeit der Dinge haben lenken lassen und nicht durch partei- politishe Rücksichten. Aber ebenso hege ich die Befürchtunz und sie wird durch anderweitige Vorgänge bestätigt daß, wenn erft die Streber und Hetzer das Heft in die Hände bekommen, wenn sie eine ganze Wählerklasse erorbert haben, es mit der sachlichen Erörterung zu Ende ift und an die Stelle der Förderung der kommunalen Inter- essen die Förderung des Parteiinterefses tritt. (Sehr rihtig!) Meine Herren, ich brauche in dieser Beziehung nur zu erinnern an das Ver- halten der fozialdemokratishen Fraktion in uns nit fern liegenden großen Städten; ich brauhe nur zu erinnern an das Verhalten in vielen sozialdemakratischen Ortskrankenkafsen, wo die Fürsorge für die Arbeiter ganz Nebensache if, wo die Herstellung einer strafen Organisation für die Sozialdemokratie und die angemessene Placierung der gewerbsmäßigen Heyer, auß wenn sie noch so zweifelhafter Natur find, an die erste Stelle tritt. (Sehr richtig!)

Also, meine Herren, ich betone nohmals, wir haben uns bei der ganzen Sache leiten lassen durch den Wuns, die Verschiebung in den Wählerklassen auszugleihen, soweit das mögli ift. Wir halten an diesem Wunsch fes und glauben, daß die drei Modali- täten, die wir Ihnen hier vorshlagen, geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, je nach der Verschiedenheit der Verkbältnisse in den einzelnen Gemeinden. Wir halten ferner daran fest, daß man über das bezeihnete Ziel nicht hinaus\chießen soll, um nicht Gefahren der von mir beregten Art heraufzubes{chwären.

Meine Herren, wenn also diese Verschiedenheit der Verhältnifse die Anwendung cines einheitlihen Maßstabes nicht möglich macht, sondern je nah Verschiedenheit der Verhältnisse auch ein verschiedener Maßstab gefunden werden muß, \o bleibt nichts Anderes übrig, als diefe Regelung dem Ortéstatut zu überlassen. Nun will ih gar- niht verkennen, daß diese Regelung nach mannigfahen Richtungen ihre Bedenken hat. Zunächst kommt in Frage, ob man die Regelung von einer Zweidrittel-Majoritäi abhängig machen soll oder von einer einfahen Majorität. Meine Herren, wir haben geglaubt, uns für das [egtere entsheiden zu müssen. Erkennt man an, daß eine orts- statutarische Regelung nothwendig ist, weil, wie gesagt, ein einheit- liher Maßstab sih nicht finden läßt, dann darf man auch die Ein- fübrunz einer solchen ortsstatutarishen Regelung niht in der Weise erschweren, wie es der Fall sein würde, wenn man eine Zweidrittel-Majorität in dieser Beziehung erforderte. (Sehr richtig !) Veberdies ift biéher in allen Gemeinde-Verfassungsgeseßen der freien Beschlußfassung der Städte überlassen, über alle Angelegenheiten ihrer Verwaltungen Beschluß zu fassen ohne eine Zweidrittel-Majorität. Die Gemeinde-Verfassungsgeseze kennen eine solhe Zweidrittel-Majorität au bei den allerwihtigsten Entsheidungen nicht, und es ist nicht anzunehmen, warum im vorliegenden Falle von der grundsäßlichen Bestimmung der Gemeindeverfafsung8geseße abgewihen werden soll. Wenn die Gemeindevertretungen z. B. über so s{chwerwiegende Dinge wie die Einführung eines Zensus, die von größerer Tragweite und eine wichtigere Sache ift als die vorliegende, Beschluß fafsen konnten, so ist nit erfindbar, warum sie niht über die vorliegende Angelegenheit auch mit einfaher Majorität Beschluß fassen sollen.

Dann, meine Herren, ergiebt sich aus der Zulassung des Orts- gewisse Kämpfe und Zwiespältigkeiten in die Gemeinden hineingetragen werden, eine Gefahr, die sih nicht ganz ableugnen läßt, und die nach Möglichkeit zu beseitigen oder wenigstens einzuschränken, wir uns bemühen. Wir haben zunächst gesuht, aus diesem Grunde die kleineren Gemeinden bis zu 100009 Seelen von der Regelung, die hier in Frage kommt, ganz auszuschließen. Gerade in den kleineren Gemeinden, wo die Personenfrage außerordentlih mitspielt, wo leiht Persorenfragen und persönliche Agitation die sahlihen Rülsichten verdrängen, if es doppelt bedenklih, eine solhe ortsstatutarishe Regelung einzuführen. Wir haben deshalb beschlcsen oder viel- mehr Ihnen vorgeschlagen —, diese Gemeinden bis zu 10000 Seelen von der Regelung auszunehmen. Das rehtfertigt \ich au aus der Erwägung, daß in diesen kleineren Gemeinden eine wesentlize Vershiebunn in den Wählerabtheilungen thatfählich nicht stattgefunden hat, daß also bei ihnen im

allgemeinen ein erheblißes Bedürfniß zu einer anderweiten Regelung nicht hervorgetreten ist. Es if zuzugeben, in gewissen industriellen Landgemeinden, wo sich plöblich eine große Industrie etabliert hat, wo dadurch die Zusammenseßung der Wählerabtheilungen nah unten verschoben worden ift, ift wohl eine Verschiebung der Wählerabtheilungen eingetreten und ein Bedürfniß zu einer anderweiten Regelung vor- handen; aber das find nur wenige Auënahmefälle; ih glaube, es würde nit rihtig sein, wegen dieser wenigen Ausnahmefälle auh ale übrigen Landgemeinden und überhaupt Gemeinden bis zu 10090 Seelen der Regelung zu unterwerfen. JFHY glaube, der Fehler würde größer sein, wenn man von diesen wenigen Ge- meinden auf die Allgemeinheit ertmplifizierte, als wenn man die Allgemeinheit maßgebend fein läßt, und dann gewisse Differenzen in einigen anders entwickelten Gemeinden mit in den Kauf nehmen muß.

Daß kein erheblihes Bedürfniß bei diesen kleineren Gemeinden eingetreten ift, dafür bitte ih um die Erlaubniß, Ihnen noch einige wenige Daten anführen zu dürfen. Nah einer aufgemahten Zu- sammenstellung hat \sich bei den Landgemeinden ohne industriellen Charafter, und zwar bei 129 Probegemeinden, die Zahl der Wähler im Jahre 1891 auf 3817 gestellt und ift naŸ den gegenwärtigen Be- stimmungen fogar auf 3979 gestiegen, hat also eine, wenn au nit erheblihe, Zunahme erfahren, nicht aber eine Minderung. Auf Tausendtheile der Gesammtzahl der Einwohner berechnet, find in diesen 129 Landgemeinden im Jahre1891 entfallen in der zweiten Klasse 19,52 und gegenwärtig 19,83 Wähler, also auch hier wieder eine gewisse Zu- nahme, nicht aber ein Zusammenschmelzen der oberen Wähler- abtheilungen. Dann sind Aufnahmen gemaht in 120 Landgemeinden in Ostpreußen, Pommern, Westpreußen, Schlesien, Sahsen und West- falen; fie decken sich also weder an der Zahl noch an der örtlichen Begrenzung mit den vorhergehenden. Unter diesen 119 Landgemeinden hat fi eine Verschiebung der Wählerzahl von 1891 bis 1895 nur um 1,28 9/6 ergeben, also, meine Herren, auch hier nur eine fehr geringe Verschiebung zu Ungunsten der unteren Klafse.

Um nun aber diese Gefahren, die mit einer ortsftatutarischen Regelung verbunden find, nah Möglichkeit weiter einzuschränken, ift vorgesehen, daß ein orrsftatutarischer Beschluß nur erfolgen darf ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Geseßes, und dann immer nur in einem weiteren Zeitraum von 10 Jahren. Ebenso if jede Ab- änderung eines einmal gefaßten Beschlusses an diese Frift gebunden. Wenn man also die Regelung 10 Jahre lang unter allen Umständen bestehen läßt, so ist die Hoffnung begründet, daß sich die Erregungen und Streitigkeiten in der Gemeinde wenigstens auf ein geringes Maß reduzieren lassen.

Meine Herren, es giebt in allen Gemeinden eine große Anzahl von Differenzpunkten, von Ansichts\sachen, die vielleißt noch von größerer Bedeutung find wie die vorliegende und troßdem zu einer {weren Störung des Friedens nicht geführt haben. Jh erinnere nochmals an die Frage der Einführung des Zensus eine Frage, die von ganz besonders großer Bedeutung war. Obwohl aueh sie der orts- statutarishen Regelung überlassen war, kann man kaum behaupten, daß daraus si unerträglihe Zustände ergeben hätten.

Wir hoffen also, wenn in dieser Weise die Zeitdauer festgelegt wird, daß dann sih auch diefes Maß von Erregung und Erörtérung in den einzelnen Gemeinden als ein erträglihes erweisen wird.

Meine Herren, ih kann meine Ausführungen {ließen und kann nochmals betonen, daß wir von dem lebhaften Wunsch getragen worden sind, die Kommunalwahlreform endlich zu einem Abschluß zu bringen, und ih bitte Sie alle, bei dieser Frage alle Parteirüdck- sihten aus dem Spiele zu lassen, denn eine Frage von einer derartigen Bedeutung darf nur von allgemeinen und obj:ktiven Gesichtspunkten aus geleitet werden. Meine Herren, die Dinge wandeln ih sehr \{chnell im Laufe der Jahre. Was heute einer Partei zu gute kommen kann, kommt in fünf, zehn oder zwanzig Jahren einer ganz anderen Partei zu gute. Und dann, meine Herren, wenn wir einer- scits den Wunsch haben und hoffen, daß er endlih zur Realisiecung gelange, die Verschiebung in den Wählerabtkbeilungen wieder aus- zugleihen, so haben wir andererseits den Wunsch, an den Grund- lagen unseres kommunalen Wahlrehts nicht rütteln zu lassen, um zu vermeiden, daß sich für unsec ganzes kommunales Leben Fragen er- geben, die fi in ihrem Umfange im Augenblick noch garniht über- sehen lafses. (Bravo! bei den Nationalliberalen.)

Abg. Dr. Schnitler (nl.): Wir sind alle ber-it, an der Aus- gleihung der Vershievungen des Wahlrechts mitzuarbeiten. Meine Partei kat immer den Standpunkt vertreten, daß die G-meinde- interessen über diz Parteiinterefsen gehen müssen. Daß plutokcatische Wirkungen der Steuerreform eingetreten find, erkennen wir an, aber nit, daß die Vertreter der ersten und zweiten Klasse ihren Einfluß gemißbrauht haben. Wir können heute noch nit entscheiden, ob die Vorschläge der Vorlage rihtig sind; wir müssen erst das ge- sammte Material prüfen. Der Redner äußert verschiedene Bedenken aen die Vorlage, z. B. bezüglih des Durchschnittéprinzips, der orts- tatutarishen Regelung u. f. w., bleibt aber im einzelnen völlig un- verständlich.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Meine Freunde sind damit einverstanden, daß die R-gierung an eine Reform des Wahlrechts herangegangen ift, um den Einfluß des Großkapitals zu beshränken und den des Mittelstandes zu stärken. Für uns handelt es si hierbei lediglich um den Mittelstaud, der mitarbeiten muß, weil ec mitbezablt. Es liegen thatsählich Mißstände in der Zusfammensezung der Wählerabtheilungen vor, und wir werden eifrig an der Vorlage mitarbeiten. Die sämmtlichen Gemeinden, große und kleine, in Stadt und Land können nicht gleichmäßig behandelt werden; wir begrüßen deshalb den Vorschlag mit Freuden, daß èie Gemeinden unter 10 000 Einwohnern berausgelafsen werden sollen. Ob diese Zahl rihtig gewählt ift, kann allerdings noch näher geprüft werden. Alle neuen Vorschläge dieser Vorlage können wir niht annehmen. Ich verstehe es z. B. nicht, wie die Be rung im Gegensaß zur vorigen Vorlage es zulassen will, daß die „Dreimärker“, die nichts bezahlen, sondern nur mit diesem fingierten Steuersay hinzugerechnet werden, auch in die zweite Klasse gelangen können, während sie die vorige Vorlage berehtigterweise auf jeden Fall der III. Klasse zuwies. Darauf können wir uns nicht verlafsen, daß die einflußreihen Leute in der I. Abtbeilung immer nach objektiven_ Rücksichten urtheilen ; wer die Macht hat, für den besteht die Objektivität nicht. Die statutaris@e Freiheit kann nicht so bleiben, wie die Vorlage vors{lägt, fie muß dur das Gesetz selbst weiter beshränkt werden; die egetung einer so wihtigen Frage darf. niht allein in die Hand der Behörden gelegt werden, fondern wir müssen bestimmte Prinzipien dafür aufstellen. Daß die Zustände des Jahres 1891 durchaus zu Grunde gelegt werden müssen, kann ich nit ¡ugeben; wir haben doch keine eranlafsung, geradé die Verhältnisse dieses Jahres zu verewigen; aber immerhin fönnen dieselben wenigstens besonders mit- sprechen. Wir sind Alle nah dem Dreiklafsenwahlsystem gewählt und haben das dringende Interesse, dieses System aufrecht zu erhalten. ars werden mitarbeiten, um etwas wirkli Gutes zu stande zu

ringen.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Der nationalliberale Redner will ohne jede Voreingenommenheit an dieser Vorlage mitarbeiten, aber

von Heydebrand {lug hon einen ganz anderen Ton an. Dieser at hon \chwere Bedenken. Die Vorlage entspriht auch weit mehr den Interefsen der nationalliberalen Partei, als von der Rechten ges billigt werden kann. Herr von Heydebrand will auch den Mittelstand vertreten und hat fehr {ône Worte darüber gesprochen. Aber der Minister und Herr Schnißler haben vom Mittelstand überhaupt nit geredet, Haan bat der legere recht viel von der erften Klasse ges sprohen. Das Wahlreht kann nit so bleiben, wie es is, auch nit fo, wie es 1891 war; das hat selbs Herr von Heydebrand anerkannt und er will entscheidende Aenderungen in der Kommission vornehmen, Wir werden abwarten, rvas aus der Kommission berausfommt. Herr Scnißler hat nur in ganz kleinen Dingen das Geseh kritisiert. Der Minister erhoft von der Vorlage eine Stärkung der Objektivität in den Gemeindevertretungen; die Nationalliberalen haben aber in der vorjäbrigen Kommission äusgesprohen, daß sie sich nicht aus thren Siten verdrängen lassen wollen. Vor der Sozialdemokratie haben sie damals feine Furt gehabt, sondern offen ausgesprochen, daß es unangebrat sei, das Zentrum zu stärken. Jch bin ehrlih genug, zu erkläcen, daß ih in dieser Sache Parteipolitik treibe, weil die Wähler, die hinter uns stehen, bisher in unberehtigter Weise zurückgedrängt worden sind. Unsere Parteipolitik geht dabin, im Interessz des Mittelstandes und der breiten Masse des Volkes eine gerehte Ein- theilung der Wählerabtheilungen vorzunehmen. Einer folhen Partei: politik brauen wir uns niht zu {ämen. Die vorjährige Vorlage sa) einfah das Durhschnittsprinzip vor, die Nationalliberalen be- antragten die Zulafsung des Orrsftatuts. Der Finanz-Minister von Miquel betonte im vorigen Jahre in der Kommission, daß das Richtige die geseglihe Regelung fei, und so kam nur das Kompromiß zu stande: Ortsftatut mit qulifizrerter Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, und heute scheint dem Minister von Rheinbaben das beste das Ortsstatut mit einfaher Mehrheit zu sein. Diese Ver- änderung in der Stellung der Regierung if uns unverständlih. Will man das Ortsftatut zulaffen, so hat es viel größere Bedeutung, wenn es mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen ist. Mit einer Stimme Mehrheit können die wichtigsten Dinge beschlofsen werden, nah 10 Jahren kann wieder mit einer Stimme das Ortsftatut umgestoßen werden, und nach abermals zehn Jabßren können wieder fundamentale Aenderungen vorgenommen werden. Das if niht konservativ. Dieser dauernde Verfassungékampf muß zu den größten Unzuträglich- keiten in den Gemeinden führen. Die vorjährige Borlage hatte wenigstens ein festes Prinzip. Wenn Sie durchaus die Ver- bâltnifse des Jahres 1891 wollen, so beschließen Sie doh einfach: Die Wäblerabtheilungen werden so zusammengeseßt, wie fie 1891 waren. Wir haben von vornherein auf dem Standpunkt gestanden, daß uns die Steuerreform den Anlaß zu einer gesunden jozialpolitishen Aenderung des Wahlsystems überhaupt geben muß in der Richtung einer Stärkung des VPeittelstandes. In der ersten Klasse sollen die reihen Leute, in der weiten der Mittelstand und in der dritten die hreite Masse des Volkes wählen. Diesem Prinzip entspricht die Vorlage niht. Die Befürchtungen vor der Soztaldemokratie find nit be- gründet. Es ift ein Unterschied zwischen Landtags- und Kommunal- wablen, bei diefen haben wir doch einen ganz erheblihen Zenfus, und die Mebrheit der Gemeindeveitcetungen wird sh niht von den Sozialdemokraten ins Schlepptau nehmen lassen, felbst wenn sie die ganze dritte Abtheilung erobern sollten. Hier handelt es sich darum, den Mittelstand politis selbständig zu machen, das ist wichtiger als eine Waarenhautsteuer. Mit diesem Geseh geven Sie den Gemeinden die vollständige Autonomie, \ih unter den drei Möglichkeiten eine beliebig auszuwählen , und die Mehrheit wird sich das aussuhen, was ¿zur Wahrung ihres Einflasses am besten paßt. Auf Objektivität können wir dabei niht renen. Dieses Gesez ist niht von großen, gesunden, f\taaté- männischen Gedanken eingegeben, fondern von dem fleinlihen Gesihts- punkt, ein einzelnes Normaljahr festzuhalten, und es wird nur das Kliquenwesen befördern. Unsere Kommunalverwaltungen müssen auf eine breitere Grundlage gestellt werden durch Stärkung des Einflusses des Mittelstandes. Versäumen Sie nicht diese Gelegenheit. Diese Reform ift uns feterlih versprohen worden, aber wir können die Vor- lage niht als eine Erfüllung der feierlichen Versprehuagen ansehen. Wir werden an der Verbefserung der Vorlage mitarbeiten ; ob wir sie {ließli annehmen können, fteht dahin.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Jch bitte um die Erlaubniß, mit einigen Worten auf die Ausführungen der Herren Abgg. Dr. Bachem und Dr. von Heydebrand antworten zu dürfen. Der Herr Abg. Dr. Bachem spra zunähst von einer Zeitungsmeldung, die sch auf den Herrn Vize- Präsidenten des Staats-Ministeriums und mich bezog. Meine Herren, mir ift von einer derartigen Aeußerung nihts bekannt, und ich glaube, wir thun gut, derartige unbeglaubigte Aeußerungen hier aus der Diékussion auszuschließen. (Sehr richtig! rechts.)

Dann hat der Herr Abg. Dr. Bachem einen, ich muß fagen, ganz neuen Gedanken au8gesprohen. Er hat bemäng:lt, daß die Vor- lage dabin geht, die Zustände des Jahres 1891 wieder herzustellen. Meine Herren, das ift der Ausgangspunkt der ganzen Verhandlungen auch im vorigen Jahre gewesen; darüber sind die Parteien doch einig gewesen, daß das Geseß diesen Zweck haben soll. (Zuruf im Zentrum: Niemals!) In der Kommissionsberathung kann ich immer nur die Uebereir stimmung darüber finden, daß das Gesetz den Zweck haben soll, die Vershiebungen wieder auszugleichen, die durch die Steuerreform in den Zusammenseßungen der Wählerabtheilungen hervorgetreten sind. Nur darum hat es ih gehandelt, und da die Verschiebungen durch die Steuerreform eingeseßt haben mit dem Jahre 1891, fo ift in den ganzen Verhandlungen immer davon aus3gegangen worden, die Zustände von 1891 wirder berzustellen. Jch wüßte auh nit, wie man einen anderea Maßstab dafür finden wollte. Die Ideen des Herrn Abg. Dr. Bachem gehen ja viel weiter; die wollen überhäuvt die ganze Entwickelung unseres Kom- munalwahlrechts, wie fie sich auf Grund des Dreiklafsenwahlsystems vollzogen bat, umstürzen und auf eine ganz andere Basis bringen. Das sind ganz neue Gesihtépunkte, die weit über das hinausgeben, was bisher, wie ich annehme, als die Absiht der Staatsregierung und des hohen Hauses bezeihnet worden ift.

Dann hat der Herr Abg. Dr. Bachem bemängelt, ih hätte nicht vom Mittelstand geredet. Jch erlaube mir, das in Zweifel zu z!ehen. Ich habe wiederholt ausgesprchen, daß die Staatsregierung an der Ansicht festhält, den Kreisen der Bevölkerung, die dur die Steuerreform in ihrem Wahlrecht verkürzt worden sind, und das ist eben der Mittel- ftand dieses Wahlreht wiederzugeben, und ih habe wiederholentlih betont,daß wir an dieserAuffassung festgehalten und demgemäß diejeVorlage gemacht haben, obwohl seitens der Provinzialbehörden cine dringlice Veranlassung, den Weg der Reform zu beschreiten, niht anerkannt worden ift.

Also, meine Herren, ih glaube, darüber keinen Zweifel gelaffen zu haben, daß die Staatsregierung mit dem Abg. Bachem in dem Wunsche einig ist, dem Mittelstande wieder das Maß von Wahlreht einzuräumen, was ihm zustand und was ihm durch die Wirkung der Steuerreform in gewissem Sinne genommen worden ift.

Nun, meine H:rren, die Frage, ob einfahe Majorität oder Zwei- drittel-Majorität! Jh halte das garniht für eine Kardinalfrage und glaube, daß die Sache auch aus den Kommissionsverhandlungen

des vorigen Jahres hervorgeht. Der Herr Abg. Bahem hat die Güte gehabt, einige Mittheilungen daraus zu mahen. Jh werde mir erlauben, au einige Mittheilungen über die Stellungnahme des Herrn Vize-Präfidenten des Staats-Ministeriums zu mahen. Daraus wird hervorgehen, daß au er die Sache als durchaus diskutabel und nicht von besonderer Bedeutung bezeihnet hat. Der Herr Vize-Präsident e: L Thatsächlich sei nah den vorliegenden Berichten der Unterschied sehr gering, ob man für die Beshließung des Ortsftatuts eine Zwei- . drittel-Mehrheit oder eine einfache Mehrkbeit verlange. Dann sagte er weiter :

Falls die Mehrheit des Landtages ih für die einfahe Mehrheit ausspreche, würde er persönlich möglicherweise sich auch damit ein- verstanden erklären können. Ja der Praxis machz es kaum einen Unterschied, ob eine einfahe oder Zweidrittel-Mehrheit verlangt werde.

Endlich spricht er sich nochmals namens der Regierung dahin aus:

Die Regierung würde vielleiht das Kompromiß annehmen, mögliherweise auch, wenn einfahe Mehrheit für die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorgeschrieben werde.

Also der Herr Vize-Präsident hat diese Frage als dur§aus diékutabel hingestellt.

Nun hat der Herr Abg. Bachem die Befürhtung ausgesprochen, daß, wenn man eine einfahe Mehrheit als ausreihend ansäßhe, \sich daraus fortwährend Kämpfe ergeben würden. Meine Herren, ih kann niht einsehen, wie in der Sallage irgend etwas geändert wird, wenn einfae oder Zweidrittel-Majorität eingeführt wird, die Kämpfe in der Gemeinde bleiben genau dieselben, und gerade um den leßten Mann, der gerade diz Zweidrittel-Majorität ausmacht, werden erft recht sehr lebhafte Kämpfe entstehen; man wird gerade den leßten Mann auf die linke oder rechte Seite zu ziehen suhen mit erlaubten oder unerlaubten Mitteln. (Sehr richtig!) Also die Diskussion kann in der Gemeinde auch bei Zweidrittel-Majoriiät niht ausgeschlofsen werden. Jh habe gar kein Hehl daraus gemacht, daß diefe ganze ortéftatutarische Regelung gewisse Bedenken hat. Man kann si: aber nit umgehen, weil, wie ih glaube bewiesen zu haben, ein Modus ih nicht finden läßt, der bei den großen Verschiedenheiten der Monarchie einheitlich und gleichmäßig das Ziel erreicht, die Ver- schiebungen in der Zusammenseßung der Wählerabtheilung zu be- seitigen.

Dann hat Herr Bachem, abweihend von meiner Auffafsung, die Gefahren, die aus der Zunahme der Sozialdemokratie zu besorgen find, geringer einges{häßt als ih. Meine Herren, das ift eben Auf- fafsungésahe. Ich halte bei einem Geseßentwurf, der auf lange Jahr- zehnte hinaus zu wirken bestimmt ift, es für eine Pflicht der Staats- regierung wie des hohen Hauses, mit äußerster Vorsicht zu verfahren, niht bloß die gegenwärtigen Zustände ins Auge zu fassen, sondern auch die Entwickelung in der Zukunft; und wie die Entwickelung in Zukunft fein muß auf diesem Gebiet, habe ih, wie ich glaube, zahlen- mäßig dargelegt. Jch glaube, daß die Entwickelung derart ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Wenn Sie aber auch nur die gegen- wärtigen Verhältniffe ansehen, finden Sie, daß wir in 42 Städten und in 305 Landgemeinden bereits theilweise sozialdemokratishe Gemeindevertreter haben, und zwar beberrschen sie zum theil die dritte Klasse vollkommen; in einzelnen Fällen haben wir selbst bis zu 50 bis 70 9/6 Sozialdemokraten in den kommunalen Vertretungen. Also ih meine, das ift eine Sach-z, die doch fehr ernstliher Erwägung bedarf, zumal, wie {on aus den Daten hervorgeht, \ih das Eindringen der Sozialdemokratie durhaus niht auf die dritte Klasse beschränkt, sondern fih in Landgemeinden auch auf die zweite, ja selbs auf die erste Klafse ausgedehnt hat.

Nun hat der H:rr Abg. Bachem und auch Herr von Heydebrand bemängelt, daß der Grundgedanke des Gesetzes, es müsse derjenige Modus gewählt werden, der die Verschiebung in den Wähler- abtheilungen am besten auszugleihen in der Lage ist, niht präziser ¡um Ausdruck gekommen ift. Meine Herren, über die Tendenz des Gesetzes kann, glaube ih, ein Zweifel garniht obwalten, und danach haben sich alle betheiligten Behörden zu richten: der Kreisaus\{chuß, der Bezirksaus\{huß, der Provinzialraib, und ih vermag den Zweifel niht zu theilen, daß diese Behörden dieser ihrer Aufgabe, wie sie sich aus tem Gesetz ergiebt, niht gerecht werden würden. Jh bin aber durhaus damit einverstander, daß wir in der Kommission erwägen, ob man nicht diese Direktiven mich in das Gesey selber hineinarbeitet, und ih ki1 gern bereit, auch an diesen Arbeiten zu betheiligen.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg. von Hcydebrand noch ein \pezielles Bedenken hervorgehoben, über das ih ihn, glaube ih, be- ruhigen kann. Herr, von Heydebrand bat eine Bestimmuug vermißt, daß die Dreimarkleute nur in der dritten Klasse wählen follen, wenn ich recht verstanden habe. Wir haben diese Frage natürli au erwogen; nah unseren Ermittelungen kommt aber der Fall, daß diese Dreimarkleute in die zweite oder erste Klasse gekommen wären, überhaupt nicht vor, und deéwegen haben wir eine solche Bestimmung als entbehrlich weggelassen.

J glaube, meine Herren, damit im wefentlihen die Punkte be- rührt zu haben, auf die ich im Augenblick antworten mußte.

Abg. Freiberr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.): Die beiderseitigen Parteistand punkte sind unberehtigt, man muß die Vorlage ganz objektiv beurtheilen nach ibrem Zwecke. Die zweite Klasse muß wesentli vom Mittelstand beberrsht werden. Aber das Wahlrecht derjenigen, welche am meisten Steuern zablen und dur die Steuer- reform wesentlich mehr belastet sind, darf niht geschmälert werden. Es handelt sich nur um die Beseitigung der Vershiebungen durch die Steuerreform, um Zurückführung der Verbältnisie auf diejenigen vor dieser Reform. Weitergehende Ziele dürfen wir hierbei nicht ver- folgen, Die Vorlage giebt im wesentlihen die Mittel rihtig an, sie entspriht auch den Vorschlägen der Kommission. Die Fort- lafsung der Bestimmung über die Dreimarkleute aus der Vorlage ist rihtig, sie könnte sonst bedenklihe Folgen auch für das Landtags- wablrecht haben. Die Differenzierung der Gemeinden mit mehr oder weniger als 10000 Einwohnern is ein rihtiges Prinzip. Auf das Durchschnittsprinzip dürfen wir uns nit so festlegen, daß es

auch zum Ausgangspunkt für eine Aenderung des Landtags- wablrechts genommen wird. Die Zwölftelung i ein rihtiges und unschädlihes Sicherheitsventil für das Durhschnittsprinzip, denn on könnten bei den steigenden Löhnen doch vielleiht die breiten assen auf Kosten des Mittelstandes aus\{chlaggebend werden. di Bachem untershägt die Gefahr der Sozialdemokratie für E Gemeinden. Die Erhöhung des Durtschnitts um 50 0% ur Ortsftatut kann uns dem früheren Verhältnisse leiht wieder nûher führen. W-nn eine Gemeinde dieses Reht mißbraucht, wird bei Bezirksaus\huß es niht genehmigen, und dann bleibt es einfa A reinen Durchschnittsprinzipv. Mit einfaher Mehrheit werden

y sämmtliche Beschlüsse in diesem Hause gefaßt, und wir werden

an eine Einführung der Zweidrittelmehrheit denken, Mit be-

sonderen Direktiven für die Gemeinden im Geseg würden wir nicht weit kommen; au der Kompromißantrag Fritzen-Sattler im vorigen Jahre enthielt keine Direktiven. An den Grundlagen des Wahl- systems darf nichts geändert werden. Wir müssen und können die Hoffnung haben, daß die Gemeinden das Geseg rihtig ausführen.

Abg. Wintermeyer (fr. Volksp.): Au für uns ift diese Frage keine Machtfrage. Wir wünschen die Einführung der geheimen Stimmabgabe, mit dieser {winden alle Bedenken wegen der Auf- regung in den Gemeinden. Eine wirklich: Reform ist die Vorlage niht. Eine plutokratise Wirkung bat das Wahlsyftem {hon vor der Steuerreform gehabt; man follte sich also niht auf das Jahr 1891 festlegen. Wenn wirkli die Vorlage die Wähler der zweitea Klasse von 13 auf 21 9/9 vermehrt, so ist das auch noch nicht sehr hoch. Es handelt fih aber auch um die erste Klasse. Die plutokratische Wirkung der Steuerreform liegt ja au darin, daß einige wenige reie Leute die erste Klasse bilden. Die Vorlage läßt aber die erste Klasse un- angetast:t; deshalb müßte das Durchschnittsprinzip auch auf die erste Klasse ausgedehnt werden. Für die Erhöhung è?s Durchschnitts um 50% FTönnen meine Freunde nicht stimmen. Es ift gerade zweck- mäßig, die Sozialdemokraten in den Gemeinden mitarbeiten zu laffen, dadurch werden sie am besten bekämpft. Wenn die Regierung der Arsiht ist, daß die Sozialdemokratie nur eine vorübergehende Er- {einung ist, sollte sie ih freuen, wenn fiè durch die Mitarbeit von ihren Phantastereien abgelenkt wicd. Eine größere Einseitigkeit kann ih mir garniht denken, als wenn man das Waßlreht einer großen Volksmafsse beshränkt. Wie die Regierung an den Grundlagen des preußishen Wablrehts festhält, wird sie hoffentlich auch die Be- ftrebungen zur Aenderung des Reichstazswahlrechts abweisen. Wir iter sehen, ob aus diefer Vorlage ein brauhbares Gese zu machen

n wird.

Abg. von Eynern (nl.): Herr Bachem meint, wir wollten nicht aus unjerem Besißstand herausgedrängt werden. In Rheinland und Westfalen, worauf er. wohl anfspielte, ift ein nationalliberaler Besitz- stand in den Gemeindevertretungen überhaupt nicht vorhanden. Der Kampf gegen die ultramontanen Bestrebungen wird dort von allen Een gemeinsam geführt. Gerade in den nationalliberalen Wahl- reisen des Westens treten Parteibestrebungen am wenigsten hervor. Wohl aber ift dies bei den Ültramontanen ter Fall, z. B. in Barmen und Elberfeld. Herr Bachem erklärt, er und seine Freunde wollten gerade mit diesem Gese Parteipolitik treiben. Das übersteigt das Maß von Unvorsichtigkeit, das wir bisher gewöhnt waren. QVaß er seiner Partei damit keinen Dienst gethan hat, kann er ih selbst denken. Mein Fceund Scchnißler hat den Auédruck „Mittelstand“ niht gebraucht. Das war auch nit nöthig, denn wenn wir den Zu- stand von 1891 wiederherftellen wollen, dann treiben wir damit Mittelftandspolitik.

Abg. Ehlers (frei. Vgg.): Der Verlauf der Sache wird davon abbängen, ob die Konservativen lieber mit den Nationalliberalen oder mit dem Zentrum gehen. Man unterschäßt die Wirkung dieser Vorlage, eine wesentlihe Reform bringt sie niht. Die Regierung sagt jeßt bas Gegentheil von dem, was Herr von Miquel im vorigen Fahre sagte Seine Bedenken gegen die ortsftatutarishe Regelung gelten auch heute noch; dadurch wird nar der Kampf um das Wahl- recht in die Gemeinden getragen, und in diesen würde der Kampf na parteipolitishen Nüdcksihten noch viel {limmer werden als bis- ber. Die Vorlage if dur die neuen Zusäße noch bedenklicher ge- worden als die vorjährige. Ganz unverständlih is mir die Be- stimmung, daß das Dur(schnittsprinzip wi:der um 50 9/9 verändert werden kann. Was aus der Sache wird, weiß man noch nit; es kemmt darauf an, welhe Parteien die Sache machen werden. Meine kleine Fraktion wird keinen Einfluß darauf haben.

Abg. Fuchs (Zentr.): Jede Partei muß Parteipolitik treiben, wenn fie sih nicht aufgeben will, es kommt nur darauf an, was für eine Parteivolitik fie treibt. Die Nationalliberalen keßbren nur die Machifrage heraus, und wenn es nah ihnen ginge, müßte das Gese heißen: Geseß zur Sicherung der Herrschaft der nationalliberalen Partei in Rheinland und West- falen. Wir wollen dagegen nur den Mittelstand stärken. Wir Katholiken halten fes am Mittelpunkt der Kirhe, an Rom; das Weltwerk der Kirche ift unser Glaubensbekenntniß. Die National- liberalen meinen aber, für uns sei im preußishen Staat kein Plat.

Von Toleranz kaun bei den NationaUiberalen keine Rede sein, fie“

wollen den legten Schwarzkittel aus der Gezmeindevertretung heraus- bringen. Wir haben jeßt infolge dec Vershiebungen, nicht erst seit der Steuerreform, sondern seit Jahrzehnten, nicht mehr ein Dreis- flafsenwahlsystem, sondern nur noh eine Karikatur desselben.

Abg. Kreitling (fr. Volkép.): Regierung und Parteien sind darin einig, daß das Wahblsystem so schlecht is, daß es geändert werden muß. Wir werden das Gute, was die Vorlage enthält, an- nehmen. Die Sozialdemokraten arbeiten ' hier in Berlin eifrig mit, wir wehren aber einen übermäßigen Einfluß terselben ab. In Berlin entfallen auf die dritte Wählertlasse 97 °/9, eine Zahl, die wohl deutlih genug spriht. Die Eintheilung der Wähler ta die drei Ab- theilungen ift eine rein mechanische, bei gleihzm Stevzrsaß entscheidet das Alphabet der Namen : Hasse kommt noch in die zweite, Hesse aber {on in die dritte Abtheilung.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben :

Meine Herren! Ich wollte zunächst in einem Punkt dem Herrn Vorredner widersprechen. Wenn ih ihn richtig verstanden habe, ging er im Eingange seiner Ausführungen davon aus, daß die Staats- regierung und das hohe Haus über die Unzulängli(keit oder Unbrauch- barkeit der Ausdruck is mir niht mehr gegenwärtig des Drei- klassenwahlsystems einig wären, da kann ih nur sagen: parlez pour vous! (HSeiterkeit.) Die Staattregierung fteht niht auf dem Stand- punkt.

Dann hat der Abg. Kreitling mit Recht einen Punkt angeregt, der für die Vollziehung der Gemeindewahblen in den großen Städten boa großer Bedeutung ist, nämli die Frage der Zulässigkeit von Ab- stimmungsbezirken, niht von Wahlbezirken, die besondere Verordnete in die städtishen Kollegien entsenden, sondern von Abstimmungsbezirken, deren Resultat nachher zusammengestellt wird, um einen Kandidaten zu wählen. Der Herr Abg. Kreitling irrt nur insofern, als er glautt- daß diese Unzulässigkeit von Abstimmungsbezirken auf einer Verfügung meines Herrn Amtsvorgängers beruht, sie berubt thatsächlich auf der Entscheidung des Okter-Verwaltung8gerihts. Dieses hat neuer- dings erkannt, daß die Bildung folher Abstimmungsb:zirke nit zulässig sei, weil die Städteordnung von einem Wahlvorstand spricht, und dieser Bestimmung genügt es also niht, wenn verschiedene Ab- flimmungsbezirke gebildet werden, die jeder wieder einen Wahlvorstand für sih haben, da dann niht die Einheitlihkeit der ganzen Wahl- handlung gewährleistet sei, wie sie die Städteordnung beabsi{tigt. Nun ift nicht zu verkennen, daß diese Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerihts für die großen Städte ganz außer- ordentlihe Mißftände mit sch bringt. (Sehr rihtig) Ich habe Veranlaffung genommen, bei den Behörden eine Rundfrage darüber zu halten, wie diese Mißstände zu beseitigen seien. Das Ober-Verwaltungsgeriht hat seinerseits die Anregung gegeben, an verschiedenen Tagen wählen zu lassen, um dadurch das Zusammen- \trômen einer zu großen Menschenmenge an einem Tage urd in einem Lokale zu verhüten. Allein bei Verhältnifsen, wie sie sih in Berlin berausgebildet Haben, ift dieser Aushilfêweg unzureihend und vielleicht nicht gangtar. Jh bin im Begriff, zu- erwägen, ob man nicht durch ne kleine zusäßliGe Beflimmung zur Städte- ordnung die Bildung von mehreren Abstimmungsbeziken für zulässig erklärt. Die Erwägungen sind noch nicht abgeschlossen, Im

Grunde kann ich aber Herrn Abg. Kreitling nur beistimmen, daß die jeßige Situation für das Wablgeschäft in großen Städten erheblihe Mängel mit {ih bringt.

_Abg. Dr. van der Borght (nl): Jh beantrage die Ueber- weisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Daß wir uns gegen den übermäßigen ultramontanen Einfluß wehren, kann uns niemand übelnehmen. Füc die Katholiken baben wir in Preußen immer Play, aber wir möhten doch nicht, daß sie überrouhern. Wie steht es deun mit der Toleranz des Zentrums? Für dieses ist es z. B. eine Kabinetéfrage gewesen, ob an die Spiße eines Wasserwe:ks in Aachen ein Direktor gestellt werden könnte, der eine protestantishe Frau habe. Gewiß hat die Regierung ibr? Stellung geändert, aber soll sie denn gar nichts Neues lernen? Die Soziaidemokraten können die Gemeindeverwaltungen fortgeseßt in Unrukße halten durch Anträge und Neden, wie wir es ja au im Reichstag erleben. Wenn Herr Bachem meint, die Nationalliberalen werden fi das ihnen auf den Leib ge- \hnittene Wahlsyst-m ohne j:de Obj ktivität heraussuhen, so werden das wohl auch die Ultramontanen thun. Das Z-ntrum \{cheint dies- mal die ibm von den Konservativen bargereihte Bruderbhand in dieser Angelegenheit ergreifen zu wollen.

Abg. Dr. Irmer (kons.): Der Vorredner jcheint troy dieser Debaiten nicht abgeneigt. zu sein, in die dargereihte Brcuderhand ein- zuschlagen Herrn Kreitling erwidere ih, daß die Konservativen nicht das Dreiklafsenwahlsystem verwerfen; wir wollen es im Gegentheil konservieren und deshalb die Verschiebungen beseitigen, um es damit weiteren Angriffen zu entziehen.

Abg. Sittart (Z-ntr.) erwidert dem Abg. van der Borght, daß keine Stadt so 1olerant sei, z. B. auf dem Schulgebiet, - wie gerade Aachen.

Abg. von Eynern: Ich habe nie gesagt, für die Katholiken sei kein Plaß; wenn sie alle weggingen, einen Fus würde ih behalten.

bg. Kreitling: Mit unserem Urth-il über das Wahlrechts- syftem stehen wir nicht allein da. Sie wissen ja, wer auch fo ge- urtheilt hat, wie wir.

Abg Fuchs: Herr von Eynern begreift sehr s{wer. Ich sagte:

Wenn sie den Ultramontanizmus bekämpfen, bekämvfen Sie den Katholizismus. Wer nicht ultramontan is , ift nicht fkarhvlisch. Ultramontan fein beißt: den fatholischz» Glauben praftizieren, seine Grundsätze überall im Leben anwenden. Wenn Sie es noh nit be- greifen, will ih es Ihnen zum vierten Mal sazea. __ Adg. von Eynern: Die Darlegungen des Abg. Fus waren überflüssiz.- Jh glaube, gegen die Behauptung, daß Ultramontanismus und Katholiziómus zusammenfallen, würde selbs der Papst in Rom protestieren. | :

_ Darauf wird die Vorlage einer Kommission von 21 Mit- gliedern überlassen. :

Schluß 31/4 Uhr. Nächste Sißzung: Montag 11 Uhr. (Waarenhaussteuer-Geseß.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrihten für Hanoel und Indufstrie“.)

Absaty deutscher Koblen nach Loanda und für die

portugiesische Marine

Der südafrikanishe Krieg und die dadurch hervorgerufene außer- orden!lihe Steigerung der englishen Kohblenpreise können den gegen- wärtigen Zeitpunkt als geeignet ersheinen lassen, um die englische Kohle, die bis jeyt den gesammten Kohlenbedarf Loandas deckt, durh deutsche zu erseßen. |

Hierbei mag aber dahingestellt bleiben, ob eine derartige V:r- drängung der englischen Kohle und ihr Erfaß durch deutsche na der gegenwärtigen Lage unserer Jnduftrie überhaupt als ein erstrebens- werthes Ziel bezeihnet werden kann.

Bei guter Beschaffenheit und günstigem Preise würde die deutsche Koble auch leiht bei der portugiesishen Marine eingeführt werden können, die ihre Lieferungen im Submaissionéwege vergievt und zur Zeit folgende Marken verlangt:

Albion Merthyr, Cambrian Navigation, Cyfarthfa,

Ferndale,

Harris’s Deep Navigation, Hill’s Plymouth Merthyr, Hoods Merthyr,

Lewis Merthyr,

Ihr jetzia-r Vertcag läuft am 30. Juni 1900 ab. Der Jahres- verbrauh beträgt 2400—26090 t. Der Zuschlag ist mit 45 Schilling pro Tonne ertheilt. :

Weitere Abnehmer für deutshe Koble könnten die portugiesische Rhederei Empreza Nacional vnck die Eisenbahngesellschaft werden. Erstere bezieht Oriental Merthyr, Smokeless steam, empfängt jährli 12—15 000 t und bezahlt für die Tonne frei Bord England 14 Shilling und Fraht mit Segels%iff 15—18 Shilling, mit Dampfer etwa 2 Shilling per Tonne mehr.

Die Bahn Loanda—Ambaca hat einen Jahresverbrauch von 5— 6000 t. An fonstigen Kohlenkonfumenten ist in Loanta noch die Gasfompagnie vorhanden, die si kürzlih aus einer englishen Ge- sellschaft in eine portugiesishe verwandelt hat, bei der die Engländer zwar au noch betheiligt sind, bei der aber die Einführung deutscher Koble bei günstigen Lieferungsbedingungen keineswegs auëges{hlofsen ift. Sie hat einen Jahreéverbrau) von etwa 1500 t.

Der Jaßresbezug deutsher Kohle würde sih hiernah im besten Falle auf ca. 24 000 t jährli ftellen.

(Nah einem Bericht des Kaiserli@en Konsuls in Loanda.)

Lockets Merthyr. National Merthyr, Naval Merthyr, Nixons Navigation, Ocean Merthyr., Peuriky ber, Standard Merthyr.

Belgien.

Aenderungen in der Gesetzgebung. Im Laufe des Jahres 1899 find in Belgien folgende bemerkenswerthe Veränderungen auf dem Geseßgebungs- und Verwaltungsgebiet der Zölle und indirekten Steuern eingetreten.

A. Zollwesen.

1) Zolltarifierung von Gegenständen für die Industrie. Ver- fügungen des belgischen Finanz - Ministeriums vom 15, Februar, 26. April und 6. September 1899 (vgl. Hand.-Arh. 1899 1 S. 234, 480 u. 826).

2) Zuckerrübenzol. Verordnung des belgishen Ministers für s und öffentlihe Arbeiten vom 4 September 1899 (vgl.

nd.-Arch. 1899 T S. 1007),

3) Abänderung des Zolltarifs. Geseß vom 29. Dezember 1899 (vgl. Nachrichten für Handel und Induftrie Nr. 2 S. 6 von 1900).

Qu@eri Q hnette S: i

uckersteuer. vänderung des Zuersteuergeseßes. Gesetz vo 29. Dezember 1898 (vgl. Hand.-Arch. 1899 I S. 97). R

Branntweinsteuer. Abzug für Rektifikationsverluft bei der Ausfuhr von rektifiziertem Branntwein durch gewerbsmäßige Brenner oder dur Branntweinreiniger. Königliche Verordnung vom 23. März 1899 (vgl. Hand.-Arch. 1899 1 S. 343)

Steuernawhlaß für Branntwein, welcher zum Gasen von Bind- faden, zur Anfertigung von rauhlosem Pulver und zur H-ftellung von Pepton mittels Bierhefe verwendet wird. Königliche Verordnung vom 26. el t g g dnn Las I d 3837)

euernachlaß für Branntwein zur Herstellung von äther. Kbniglide R vom 95, August 1899 (val. Gang Oer.

Steuernahlaß für Branntwein zur Herstellung von Schwefel- äther und Kunstseide. Königliche Verord ¿

(vgl: Hund-Arch 1899 T S §05). rdnung vom 21, Oktober 1899

tärkezucker. Abänderun

den ausgeführten und zur öffentlichen Niederlage gebrahten Stärke-

des Steuervergütungssaßzes für