1900 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Oberhausen (Rhld.) hat die zweite englishe Post über Vlissingen vom 2. Februar den Anschluß an Zug 8 Köln—Hannover wegen Nebels an der englischen Küste nicht erreiht und geht auf Zug 3.

Flensburg, 24. Februar. (W. T. B.) Nah amtlicher ms n ple Stredcken in Jütland wieder fahrbar. (Vergl. r. . Bl.

Bremen, 24. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Aachen“, n. d. La Plata best., 23. Febr. Prawle Point passiert. „Karisruße“, v. Ost-Asizn kommend, 24. Febr. v: Genua n. Bremen abgeg. „Bayern“ 24. Febr. v. Yokohama über Shanghai n. Bremen abgeg. „Trave“, v. New York n. Genua, 23. Febr. die Azoren e „Aller“ 23. Febr., v. Bremen kommend, in New York angek. „Werra“ 23. Febr. y. Neapel n. New York abgegangen.

%. Februar. (W. T. B.) Dampfer „Trier“, v. Brasilien kommend, 23. Febr. in Madeira, „Heimburg“, n. Brasilien befst., 93. Febr. in Pernambuco, „Prinz-Regent Luitpold“, n. Australien best., 23. Febr. in Aden angek. „Schönburg“ 23. Febr. v. Santos abgegangen.

Hamburg, 24, Februar. (W. T. B.) Hamburg-Amerika- Linie. Dampfer „Columbia“, v. New York über Neapel n. Genua, 23, Febr. v. Gibraltar abgeg. „Patricia“, v. New York n. Hamburg, 23, E Cuxhaven, „Bosnia“, v. Hamburg n. Boston u. Baltimore 23. Febr. Dover, „Teutonia“, v. Hamburg n. New Orleans 23. Febr. Dover passiert. „Assyri1" 23. Febr. v. Baltimore n. Hamburg abgea. „Boëtnia* 23. Febr. in Baltimore angek. „Westfalia“ 23. Febr. v. Shanghai n. Hongkong abgeg. „Savoia“ 23. Febr. in Yokohama angek. „Valesia®“, v. Stk. Thomas n. Hamburg, 23. Febr. Dover passiert.

Theater und- Musik.

Deutsches Theater.

Max Halbe's Drama in vier Aufzügen „Das tausend- jährige Reich“ ist, nahdem es unlängst deceits in München zur Erstaufführung geiangt war, am Sonnabend auh hier erstmaliz in Scene gegangen. Dec Dichter mat darin den Versuch, das tragisYe SHiFjal eines Mannes aus dem Volke zu entwickeln, welcher aa einem unseligen Hang zur Myftik, an seixer aus Aber- glaaben, Irrihum und Wahn zufammengesegten Ueberzeugung zu Gecundz geht, eines jener falich-n Propheten, wie se namentli in Fe wo aaßergewöhnlih? Naturereignisse, Kcieg und Aufruhr die Welt bewegen, keine seltene Gcs@einung sind. Sie verfünden aus dzr Bibel, namentlich a1 der Offenbarung St. Jo- bannis, wele sie in ihrem Sinne auslegen, die bevorstehende Wieder- kehr des Reiches Gottes auf Grden und finden zumeift eine SHaar gläubiger Anhängec, die ihaen treu bleibt, bis die Nichtigkeit der Weisfsagung an den T1g kommt. Gia solher Mann if Drewfs, Schmiedemeister zu Marienwalde, welcher in den Wirren des Jahres 1848 die Anzeihen des nahenden Sottesgerihts erblicki. Umsfonrst redet ibm der Octsgeistliße ins Gewissen, von seinem Aberzlauben abzustehen und die naiven Gemüther des Dorfs mit feiner íáIrrlehre ju verihonen, umsonst droót ihm sein Gut2- und Brotherr mit Gnt- lafsang, er bleibt entshlofs-n bei seinem Vochaben, Haus und Hof, Weib und Kind zu verlafsen, sich mit seinen Anhängern aguf- zumahen und gen Osten, von wo die Grfüllung kommen foll, dem Heil entgegenzuziehen. Dieser Entschluß treibt seine brave Frau, die ihr leztes bereits hingegeben bat, um die Familie am Leben zu erbalten, und welhe Drewfs ungerehterweise verdähtigt hat, ibn mit dem Gutsherrn betrogen zu haben, in den Tod. Dies erregt hon Mißstimmung in seiner Gemeinde, und da alsbald au ein schwz:res G-witter sich zusammenzicht, welches nicht alleia den [angzrsehnten Rz2gezn bringt aaftatt der vertündeten anhaltenden Dürre, sondera sogar durch einen Blißschlag jut die Schmiede in Brand steckti, so erscheint der falsche Provhet vollends dur ein Gotte8urtheil gerihtet und verwocfen. Von Allen verlassen sui und

adet er s{ließlich den Tod im Wasser, an der Stelle, wo fein Weib ch ertiänkt hatte. Dieser an \ich fesselnde Stoff ift dem Dichter unter den Händen zerronnen. Im Mittelpunkt allec Scenen ftebt zwar der Schmied, aber das Interess2 an ihm erlahmt bald, weil sein Charakter immer nur von derselben Seite beleuhtet gezeigt wirdound

seine Reden eine Wiederholung oft Gesagten bis zum U-berdruß dar- ftellen. S versteht man nicht recht den Konflikt dieses Mannes mit dem Pfarrer und dem Gutshecrn, man ift eher geneigt, das Ganze für einen patbologishea Fall zu balten, sodaß es fast verstimmend wirkt, daß ernftlih mit geistlihea und weltli Waffen gegen einen Unalücklihen gekämpft wird, der nah Fug und Recht ins Irrenhaus geböcte. Der geschihtlih-e Hintergrund des Sturmjahres 18483 ift nur \fkizzenhaft angedeutet und bietet Tediglih Anlaß zu einigen genrehaft gehaltenen Nebenscenen; die erwähnte Gewitterscene erscheint als rein äußerlih wirkender Theatereffekt. Die Darstellung war sehr tüchtig. Herr Reicher bemühte ih, aus der Gestalt des Schmieds eine Gharafkterftudie zu mazen; es gelang ihm aber nur zu Axfang damit eine tiefer gebende Wirkung zu erzielen, später kämpfte er ver- gebens gegen die Fehler des Werks an. Jn den anderen größeren Rollen zeihneten sich die Damen Lehmann und Sarrow, die Herren Sauer, von Wintzrstein, Fischer, Eng-ls. und Reinhardt aus. Die übrigen zablreihen Mitwirkenden ergänzten das vollendete Zufammen- spiel. Spärliher Beifall rief den Dibter einige Male ver die

Rampe.

Im Köntiglihen Opernhause geht morgen Nicolai's omishe Oper „Die lustigen Weiber von Windsor“ in folgender: Besezung in Scene: Fallstaf: Herr Stammer; Herr uth: rr Bathmann; Herr Reih: Herr Mödlinger; Fenton : ommer ; Junker Spärlich : Herr Lieban ; Dr. Cajus : Herr Berger;

Ta Fluth : Frau Herzog ; Frau Reich : Frau Goeye ; Jungfer Anna: räulein Weiß.

Im Königlihen Schauspielhause findet morgen auf Aller- höchsten Befebl die erste Aufführung von „Der Eisenzahn“, bistorishem Schauspiel in 5 Aufzügen von Josef Lauff, stait. Das Werk ist oom Ober-Regisseur Grube in Scene gesetzt, die dekorative Einrichtung hat der Obver-Inspektor Brandt besorgt. Die neuen Dekorationen des erst-n, dritten und fünften Aufzuge sind- vom Königlichen Theater- maler Quaglio, die des zweiten und vierten Aufzugs vom Hof-Theater- maler Kaußky in Wien ausgeführt. Die neuen Kostüme find nah den naAden und Zeichnungen des Tzeater-Kostümiers Heil an- gefertigt.

Im Deutschen Theater gelanzt in Abänderung des Spiel- plans morgen, Dienstag. „Die versunkene Glocke" zur Aufführung, am Mitiwoh „Der Probefandidat“, am Doanerstag „Hedda Gabler“, gm Frcas Sonnabend und. nächften Sonntag Abend „Der Probe- 2ndidat“.

Im Stiller -Theater finden di: nähsten Wiederholungen der „Jungfcau von Orleans" am Sonntag, dea 11. März, Nah- mittags, und von „Wilhelm Tell“ am Sonntag, den 18. März, Nachmittags, statt. Billetbestellungen werden von morgen an ent- gegengenommen. :

Fräulein Franceschina Prevosti wird in ihrem Konzert in der Sing-Akademie, am 4, März, zum ersten Male eine Gruppe von Liedern in deutscher Sprache singen.

Fn dem {on erwähnten Konzert, welhes die „Berliner

Liedertafel“ am Ashermittwoch im Königlichen Opzrnhaufe zu Dresden im Verein mit der Königlichen sächsishen- Hofkapelle ver- anstaltet, werden an Chören mit Orchester eia „Weihelied" von Ernst von SHuch, ferner „Wo if Gott“ von Reinhoid Becker, , Auf die bei Thermopylae Gefallenen“ von Max Bruch und der „Pilgerchor“ aus der Oper „Taunhäuser“ von Richard Wagner zum Vortrag kommen. Außerdzm hat diz „Berliner Liedectafel“ einige ihrer besten a cappella- Chöre, mit denen sie im vorigen Jabre in Jtalien so glänzende Er- folge erzielte, in das Programm aufgenommen. Die Leitung liegt in den Händen des Chormeisters Adolf Zander und des Geaeral-Musik- direktors Ernft von Schuch.

Bei dem am Mittwoch, Mittags 12 Uhr, in der Marien- Kirche statifindenden Orgelvortrage des Musikdirektors Otto Dienel werden Frau Rosa Wilke, Fräulein Luise Behrends, Herr Hans Safse, der Violinist Herr Haxs Bussenius und Herr Ecnft Bethke mitwirken. Zur Aufführung gelangen hauptsächlich Balh'she Kompositionen. Der Eintritt ift frei.

Mannigfaltiges.

Berlin, den 26. Februar 1900.

__ Die Königliche Eisenbahnbetriebs - Inspektion 6 theilt mit: Einige Alsen des Zuges 168 entgleisten beute bei der Einfahrt in. Station Da llborf (Kremmener Bahn) infolge unzeitigen Um- stellens einer Weih2, Menschen sind niht verlegt. Der Verkehr

wird dur Umsteigen aufrecht erhalten. Die Störungen türften in

etwa zwei Stunden beseitigt sein.

Im Oberlichtsaal der Philharmonie findet am Mittwoch Abends 84 Uhr, der siebente der von der „Freien Vereinigung ür Flottenvorträge“ veranstalteten wissenshaftlihen Vorträge statt. Professor Dr. Alfred Kirhhoff aus Halle wird über dag Thema spr :- „Das Meer und die Machtitellung zur See im Leben der Völker. *

ere Direktor Lorenz aus Halle a. S. hält morgen im „Verein zur Förderung der Kunft* einen Vortrag üver „Moderne Regie“. Sämmtliche Berliner Bühnenkünstler haben zu diefem Vortrage, der Abends 84 Uhr im Fefsisaal des Vereins junger Kauf- leute (Beuthfstraße 19 ftattfindet, freien Sintritt. Karten sind bei ann Lazarus (Friedrichstraße 66) und in der Geschäftsstelle des Vereins (Klopstockstraße 21) erhältlich.

Im Hörsaal der „Urania“ spriht morgen Herr Dr G Naß über „die Glasfabrikation*; am Shlufse diefes Vortrags wird ein Glasbläser einige interessante Glasformen praktisch zur Ausführung bringeC«@:d im Anschluß an diesen Vortrag findet am kommenden Sonnta a: Exkursion na der Glashütte von Boek und Kersten ftatt.

Liegniy. Im hiesigen Regierungsbzzir? wendet man sch mebr und mehr der Nußbarmachang der Elektrizitä1 für teGnische, Verkehrs- und Beleuhtungszwecke zu. So steht die Stadt Bunzlau in Unterhandlungen mit den Elefktrizitätswerken in Leipzig und Plazwitz wegen Grrihtung einer Zentrale für BeleuGtung und Kraftübertragung für die Stadt Bunzlau und Umgegend, Die Vorarbeiten dazu find im Herbst v. J. ducch Ingenieure der Firma ausgeführt worden, Auf ausreichende Betheiligung soll n rhnen sein. Weiter vorgeïcritten ift ein ähnlihes Unternehmen in Naumburg am Queis. Das dort von der Firma Körting in Körtingsdorf bei Hannover erbaute Elektri- zitätswerk foll am 1. Juli d. J. betriebsfähig sein. Von der Stadt ift das Werk auf 30 Jahre dergeftalt konzeisioniert, daß ihm die Be- nußung aller \tädtishen Straßen und Pläße zur Anlegung von Leitungen neb Zubehör zusteht und es jederzeit verpflichtet ist, : gegen bestimmte Zahlung fowohl an die Gemeinde wie an Private elektrishen Strom zu Beleuchtu::g8- und Kraftübertrazungs- zwecen sowie sonstigen eleftrot:Gnischen und elektrohemishen Zwecken abzugeben. Die Nahhbargemeinde Ullersdorf ist angeschlossen. Zum Betriebe soll die in der Mühle zu Naumburg vorhandene Wasserkraft dienen, wozu ¡wei Turbin?-n voz je 50 Pfecdekräften an- gelegt und zwei Dynamomaschinen aufgestellt sind. Die Stadt hat ih das Recht gewahrt, die Anlage jederzcit zum Buhwerth zu über- nebmen. Die Anlagekosten sind auf 200 009 4 veranschlagt.

—_————-

Paris, 26. Februar. (W. T. B.) In _ciner Del- und Alk ohol-Niederlage in St. Ouen fur Seine brach geftern ein großer Brand aus. Als nah mehbrstündiger Arbeit der Brand \chon gedämpft zu sein sien, erfolgte Abends 6 Uhr noch eine Explosion von P oder Spiritus. Der Brand dauerte die ganze Nat hindur; jedoch war die Gefahr einer weiteren Ausdehnung schon Abends 8 Uhr beseitigt. Die Zahl der Verletten beträgt nah amt- licher Feststellung 130, davon sind vier {wtr verlegt. Die Behörden treffen Maßnahmen zur Unterstüßung und Unterbringung der obdachlos gewordenzn 80 Familien. Pre auerer Arbeiter find infolge des Brandes ohne Arbeit, der Materialshadea is sehr bedeutend. In St. Ouen geht das Gerü&t, daß Beandstifiung vorliege.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Esten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Wetterberiht vom 26. Februar 1900, 8 Ubr Morgens.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp.

red. in Millim

Celsius =409R.,

Stationen. Wind. | Wetter.

V

j 1 l l j

Temperatur

in 9 0

Ddo Aberdeen .. | 763 |O bedeckt (Shristiansund | 764 bededckt

759 N 5

1

O 2

Kopenhagen . | 762 |NNW S 2

woifig

Stockholm . | 761 |N vedeckt Haparanda . | 772 |ND halb bed. Cork Queens- R dl 0DE D 6|Regen Cherbourg . | 750 |DSD 3\wolkig Helder. .… . | 757 ONO Nebel Sylt .... | 761 |ONO 1sNebel Hamburg . . | 760 |DNO Nebel winemünde | 762 Nebel Neufahrwafser}| 762 2 beiter 2

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2 1 ï Memel .. . | 761 2\balb bed. Bars ei COD Regen ünster Wftf.| 757 1\beiter Karlsruhe . . | 758 - 4lhalb bed. Wiesbaden. . | 759 2|woltenios München .. | 761 |( 3|wolkenlo8 Ghemniy .. | 761 3|wolkenlos Berlin ... | 762 1 wolkig Div 4. 008 1\æoltig Breslau... |_ 764 _ 3/heiter Nüuza ..….. | 764 O 3\halb bed. Triest l 707 itill|wolfkentos

¡ Uebersicht der Witterung.

Ein tiefes barometrishes Minimum, von der Biécayasce kommend, is vorm Kanal erschienen und beeinflußt das Wetter über Frankreih und den BritisGhen Infeln. Hochdruckaebiete lagern über Nord- und Oft Europa. Jn Deutschland ift das Wetter rubig, mild, im Nordwesten neblig, im übrigen beiter, ohne meßbare Niedershläge. Im boben Norden hat der Froft sehr erheblich ab- genommen. Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schguspiele. Dienstaz: Opern- haus. 55. Vorstellung. Die luftigen Weiber von Windsor. Komisch-phantastishe Oper in 3 Aktien von Otto Nicolai. Text von Mosenthal, nah

s C OIP I O I M0 M O G 90

A

William Shakefveare's gleihnamigem Luftspiele. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7# Uhr. Schauspielhaus. §58. Vorstellung, Auf Aller- bösten Befehl: Zum ersten Male: Der Eisen- zahn. Historisches Schauspiel in 5 Aufzügen von Josef Lauff. In Scene geseßt vom Vber-Negisseur Max Grube. Dekorative Einrihtung vom Ober- Insvektor Brandt. (Susanna: Frau Margarethe LWeiser-Damm, vom Herzoglihen Hof-Theater in Meiningen, als Gaft.) Anfang 7# Uhr.

Mitiwocb: Op:rnhaus. 56. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von enry Meilhac und Ludovic Halévy, nah einer Novelle des Prosper Mórimóe. Anfang 7# Uhr.

Schauspielhaus. 59. Vorstellung. Jugend von eute. Gine deuishe Komödie in 5 Aufzügen von tto Ernft. Anfang Ugtr.

Neues Königliches Opern-Theater. Donnerstag, den 1. März: ‘Mit Genehmigung Seiner Excellenz des Herrn General-Jnteadanten Grafen von Hocy- berg: Vorstellung zum wohlhätigen Zweck, unter ütiger Mitwirkung der Königlichen Sängerinnen Fräulein Destinn und Frau Lietan-Blobîia, der Königlichen Schauspielerinnen Frau Anna Schramin und Fräalein Sperr, der Frau Sommetstorff-Geßaer vom Deutschen Theater, des Könizliben Sängers Herrn Knüpfer, der Köziglih-n Schauspieler Herren Vollmer und Herter, bes Königlichen Hof-Cellisten Herrn Heinrih Grünfeld, des Königlichen Konzect- meisters Herrn Dessau und des Herrn Reinhold Wellhof. Musikalische und deklamatoris%e Vor- träze und zum ersten Male das Lustisviel „Jm Elternuhaus““, aus dem Ungarish:n des W. Karczag. Anfang 74 Ubr. Der Billet-Verkauf findet täglich im Königlichen Schauspielhause am Taget- kafsenshalter ftatt.

Deutsches Theater. Diensiag: Die ver-

sunkene Glocke. Anfang 7# Uhr. Mittwo%: Der Probefkandidat. Dornerétag: Hedda Gabler.

Berliner Theater. Dienttag: Die Herren

Söhne. Mittwoh: Harold. Donnerstag: Libussa.

Schiller-Thegter. (Wallner-Theater.) Diens- tag, Abends 8 Ubr: Der Probepfcil. Lustspiel in 4 Akten von Oskar Blumenthal,

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Fröschweiler. Donrerstag, Abends 8 Uhr: Der Probepfeil.

Theater des Westens. (Opecnhaus.) Diens-

tag: Der Värenhäuter.

Mittwoch: Der Zigeunerbaron.

Donnerstag: Der Zigcunerbarou. Freitag (24. Freitags - Abonnements - Vorstellung) : Der Värenhäuter.

Lessing-Theater. Dienêtag: Der Athlet, Mittwoch": Als ich wiederkam Donnerstag: Jm weißicu Rößl,

Ueues Theater. SHiffbauerdamm 4a. Diens- tag: Zum 25. Male: Nate Kunst. Schwank in 3 Aften von Georg Lehfels. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch: Nackte Kunst.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Dienstag: Die Dame von Maxim. (La dame de chez Maxim.) Shrroank in 3 Aften von Georges Feydeau. Ueberseßt und bearbeitet von Benno Jacob}jon. In Scene gesezt von Sigmund Lautenburg. Anfang 75 Ubr.

Mittwoch und folgende Tage: Die Dame von Maxim.

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen- Controleur.

Thalia - Theater. Dresdenerstraße 72/73. Dienstag: Jm Hiunnelhof, Große Auestaitungs- pofse mit Gesaag und Tanz ia 3 Akten von Jean Kren und Alfred Schönfeld, Musik von Max Smidt. Anfang Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Jm Himmelhof.

Konzerte.

Philharmonie. Dieastag, Anfang 7 Uhr: Populäres Konzert mit dem Philharmonischen Orchester (J. Revicek) von Eugèue Ysaye.

Saa! Bechstein. Dieastag, Anfang 74 Uhr: Klavier-Abeud von Theresc Slottko.

Architektenhaus. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Musik-Soirée (Bolkslieder und Kuplets) von Anua Petterfsou-Norrie (Gesang).

PBirkus Schumann. Im eleganten, renovierten Zirkus Renz, Karlftraße. Dienstag, Abends präzise 74 Ubr: Große außerordentliche Gala-Vor- ftelluug. 10 der besten Nummern des Repertoires. Direktor Alb. Shumann mit seinen unerreicht dastehenden Original-Drefsuren Zum Schluß: Zum 25. Male: Doctor Fauft. NRomantisch-phans- tastishe Handlung in 3 Abtheilungen vom Hof- Balletmeister A u g. Sien: s. 1. Akt: Jm Studier- zimmer des Doktor Faust. Jm Reiche der Liebe. 2. Alt: Ein Schützeufest im 16. Jahr- hundert. 3. Aft: Die Herzogin von Parma. Der Hexeusabbath auf dem Bloecksberge. Faust's Höllenfahrt. rit

Familien-Nachrichten.

Verl obt: Paula Freiin von Tau@niß mit Hrn. Hauptmann Kurt von Holleben (Bärenklause— Dresden). Frl. Lina Buchmann mit Hrn. Geri&ts - Assessor und Leut. d. R. Hermann i prr: (Neisse).

Verebel icht: Hr. Leut. Adolf Frhr. von Dungern mit Frl. Else Mooren (Düsseldorf).

Geboren: Zwei Töchter: Hrn. Porträtmaler Emil Müller (Breslau). Ein Sohn: Hrn. Riitmeister a D. Detlev Honig (Berlin). Gine Tochter: Hrn. Neichsgerichtsrath Dr. A. Hagens (Leipzig). Hrn. Geora von Per- bandt (Pomedien). Hrn. von Dazur (Tschachawe).

Gestorben: Hr. Polizei-Präsident a. D, Han Frhr. von Uelar-Gleichen (Görliß). Hr. Bau? rath a. D. Albert Warsow (Berlin). Hr. Oberst a. D. Harry Max voa Johnston (Görliß). Hr. Kreispbysikus und Sani1ätsrath Dr, Gustav Adelt (Breélau). Verw. Fr. Catharina von Theuen, geb. Hoffstadt (Bretlau). Verw. #Fr. Bene von Bonin-Lupcw, geb. Ely of Ely

erlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (S{holz) in Berlin.

Drutck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zwölf Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage). (417)

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 26. Februar

1900.

M 31. | Amlliches.

Königreich Preufen.

Bedingungen, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe- rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal- tung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen. Ae N Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Auésiht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nit für die tüchtige, pünktlihe und vollständige Ausführung derselben auch in tehnischer Hinsicht die crfocderlihe Sicherheit bietet.

S2: , Einsicht und Bezug der Verdingun gs8anschläge 2c.

Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erftattung der Selbstkosten verabfolgt.

S Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benußung der etwa vorgeschriebenen -

mulare von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- Le cibun geforderten Ueberschrift verseben, versiegelt und frankiert bis ¡u dem een e od n ra

e Angebote müssen enthalten: L

e ausdrückliche Erflärung, daß der Bewerber sih den Be- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unter-

l; L i : m h. die Angabe der geforderten Preise na Reihswährung, und ¡war sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits- preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend fein ;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers ;

d, seitens gemeinschaftlih bietender Personen die Erklärung, daß : si für das Angebot solidarisch verbindlih machen, und die Be- zeihnung eines zur Geschäftsfübrung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmätigten; leßteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften ; | A j

o. näbere Ançaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereit-n Proben. Die Proben selbs müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derart bezeichnet sein, daß sih ohne weiteres erkennen läßt, zu welhem Angebot sie Geo i

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquell-n von Fabrikaten. : S , j

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entspreen, insbesondere sol&e, welhe bis zu der festgesegten Terminstunde bei der Behörde nicht cingegangnn sind, welche bezüglih des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Soaderbedingungen knüpfen, haben feine Aussicht auf Berücksichtigung. O

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen scin, îa welhen der Bewerber erklärt, fi nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge- bunden halten zu wollen. ¿

8 4. Wirkung des Angebots. i

Die Bewerber bleiben von dem Eintceffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 leßtec Absay) an ihre Gebote gebunden. / y Die Bowether unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge- rihtsbarfeit des O:ts, an welhem die ausshreibende Behörde ibren Sitz hat, und woselbst auch fie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

-

& 5. i Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevoklmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihunz der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

8 6. Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuslag wird von dem auétschreibenden Beamten oder von der ausshreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungétermin zu dem von dem gewählten Unternehwer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere hciftlihe Mittheilung ertheilt. :

Letterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ift.

Trifft die Benachrichtigung tro rehtzeitiger Absendung erst nah demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines geGheiLa abge- sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfängkr an fein An- gebot niht mehr gebunden, falls er ohne Berzng Vas dem verspäteten CNES der Zuschlagserklärung von seinem üdtriti Nachricht ge- geben hat.

Nachricht an dir jenigen Bewerber, welhe den Zuschlag nicht er- balten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Cinreihung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturketrags einen desfalisizen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotschreiben ausckrücklih verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des- elben die Rückgabe tnsoweit niht verlangt werden, als die Proben ei den Prüfungen verbraucht sind. Z

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um- gehend shriftlich zu bestätigen.

Vertragsabschluß._ i Der Bewerber, welcher den Zuschlag erbält, is verpflichtet, auf Erfordern über den dur die Ertgeilung des Zuschlags zu stande ge- kommenen Vertrag eine shriftlihe Urkunde zu vollziehen. _ Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nit bekannt ift, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

_ Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden E ZURgaR Lg, Zeichnungen 2c., welche bereits durch das Angebot anerfannt find, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

8 8. Kautions stellung. u Irnerhalb 14 Tagen nah der Ertheilung des Zuschlags hat der nternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die

Bebörde befugt ist, von dem Vertrage znrückzutreten und Schaden- ersay zu beanspruchen.

8 9. Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Koften hat der Unternehmer nicht beizutragen. :

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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauten.*) 8 1. Gegenftand des Vertrags.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeihneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt \sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nah den Verdingungs- anshlägen, den zugehörigen Zeihnungen und fonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- ans{chlägen angenommenen Vordersäßz unterliegen jedoch denjenigen näheren Festftellungen, welhe ohne wesentlihe Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bet der Ausführung der betreffenden Bauwerke sih ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bauleitenden Beböcde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen find, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. g 2

Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den roirklihen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung dec ver- tragsmäßigen Einheilspreife berechnet.

Die Vergütung der Taglohnsarbeiten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbartea Lohnsägen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben- leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen 2c.

Fnsoweit ia den Verdingungsan]chlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhaïten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Erbaltung von Zufuhrwegen nicht befondere Preis- ansäge vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage- lohn}äte zuglei die Vergütung für die zur planmäßigen Herftellung des Bauwerk3 resp. für die Erfüllung des Veitrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auh für die Heranschaffung der zu ten Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerpläßen nach der Verwendungsstele am O, sowie die Entshädigung für Vorhaltung an Wzrkzeua, Ge- rathen 2c.

Auch die Gestellung der zu den Absieckungen, Höhenmefsungen und Abnabmevermessungen erforderlichen Arbeitékräfte und Geräth® lieat dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent- \{ädiguna hierfür gewährt wird, jedoh wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.

S0 Mehr leistungen gegen den Vertrag.

Ohae autdrücklihe \chriftlihe Anordnung oder Genehmigung des bauleitenten Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanslag nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen auésühren.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ift der bauleitende Beamte ebeúso wie die bauleitende Be- hôrde befugt, auf dessen Gefahr 4nd Koften wieder beseitigen zu lassen; auch ha2t der Unternehmer idt nur keinerlei V?rgütigung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Shaden auffommen, welcher etwa durch diese Abweich ingen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ift.

M inderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge- troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurüdck, fo hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersaß dzs ihm naŸ- weislih hieraus entstandenen wiifklihen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (S 19).

8 5. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten 2. Konventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nah den in den besonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen.

Ft über den Beginn der Arbeiten 2c. in den besonderen Be- dingungen eine Vereinbarung nit enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Taze nach sriftliher Aufforderung seitens des bau- leitenden Bcamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungéfristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zaßl der zu verwendenden Arbeittkcäfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. i

__ Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt niht für er- lasszn, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbebalt angenommen worden ift.

Eine tageweise zu becehnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- ¿ögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansaÿ.

8 6. Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer [h in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau- leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder dur das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.

Anderenfalls werden {on wegen der unterlafsenen Anzeige keinerlei auf die betri ffenden, angeblich- hindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitece Aufforderung urgesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauletitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erahten find, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungt?- fristen längstens bis zur Dauec der betreffenden Arbeitshinderung zn bewilligen. y :

Für die bei Eintritt ciner Unterbrehung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver-

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent- lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglih der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlih preußische Staats- eisenbahn-Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden.

tragsmäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung. Ist für vershiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemefsener Einh-itsprei4 vereinbart, so ist untec Beröcsihtigung des höheren oder ceringereu Werths der autgeführten Leistungen gegenüber den noch rüdständigen ein von dem verabredeten DurWschnittêpreis entsprehend abweichender neuer Einheitépreis für das Geleistete besonders zu er- mitt-ln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem fann der Unternehmer im Fall einer Unterbrehung oder gänzlihen Abstandnabme von der Bauauétführurg den Ersaß des ibm nahweislih entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitznden Behörde oder deren Organen vershuldet find oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um- stände in Frage stehen si auf seiten der baulcitenden Behörde zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beanspruht werden.

Fn gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersay ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues bindernden Umstände von ihm verichuldet sind oder auf seiner Seite sh zu- getragen haben.

Sst die Unterbrewung durch Naturereicnisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersaß nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend z1 machenden Schadens8- ersatzforderungen kommen die etwa eingezogencn oder verwirkten Konventionalstrafen in Anrehnung. Js die Schadenser saßforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die leßtere zur Einziehung.

- Fn Ermangelung gütliher Einiguna entscheidet über die bezäg- lien Ansprüte tas Shiedsgeriht 19).

Dauert die Unterbrehung der Bauausführung länger als 6 Mo- nate, so ftebt jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei, Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nah Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeshadet der inzwishen etwa er- watsenen Ansprüche auf Shadensersaß oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus- bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrehung ver- längert wird.

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Güte der Arbeitisleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanshlags und des Vertrags entsvrechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be- \chäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleit:nde Beamte den gedachten Bedingungen niht entsprechend findet, siad \ofort und unter Ausschluß der Anrufang eines Schiedsgerichts zu beseitizen und dur® untadel- hafte zu ersezen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Uxterrehmer die Staatskaffe shadlos zu halten.

Arbeiter, welhe nah dem Urtheil des bauleitenden Beamten un- tüdhtig siad, müssen auf Verlangen entlassen und dur tüchtige erseßt werden.

Materialien, welche dem Anschlage be¡w. den besonderen Be- dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprehen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer vou ibm zu bestimwenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwahung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per- fonen-jederzcit während der Arbeitsftunden der Zutritt zu den Arbeits- pläten und Werkstätten frei, in welhen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

S 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und

Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau- leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitecn in Betreff der Ausführung der Arbeit geshlossenen Vertiäze jederzeit auf Er- fordera Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeit8vertrage nicht oder nit pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Necht vorbehalten, die von dem Unternehmer geshuldeten Beträge für dessen Rehnung unmittelbar an die Berebtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die bierzu erforderlihen Unterlagen, Lohnlisten 2c. der kauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver- fügung zu stellen.

S 9. Entziehung der Arbeit 2.

Die bauleitende Bebörde ist befugt, dem Untecnehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder felbft für seine Re{nung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig find, oder

b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit niht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß 8 8 getroffenen Anordnungen niht nachkommt.

Bor der Entziehung der Arbeiten 2c. is der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge* troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Bon der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eréffnung gemacht. A

Auf die Berehnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich- tung desselben zum Schadenersaÿ finden die Bestimmungen im S6 gleichmäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt. : 3

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb deéjenigen Betrags gewährt werden, welcher als siheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ift.

Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver- mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet îin Ermangelung gütlicher Einigung das SHiedsgericht 19).

8 10. Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, fo oft nach tem Ermessen des leßteren die zutreffenden kaulihen An- ordnungen ein mündlih2s Benebmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglih der Bau- ausführung und der Aufcehterhaltung der Ordnung auf dem Bauplaßz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Iw Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Gnt- fernung von der Baustelle verlangt werden.