1900 / 52 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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ftimmend gewesen ist, troß der Ausführungen der Handelskammern, deren Berechtigung ih in manhher Beziehung anerkenne, dennoch für dieses Gese zu stimmen.

Was nun die Einzelbestimmungen des Gesehes betrifft, so bin ih ja meinerseits niht in der Lage, darüber Ihnen hier eine maß- gebende Ansicht ausdrücken zu können; sie beruhen zum großen Theil auf \teuertechnischen Erwägungen; es liegt deshalb hier die Entschei- dung in erster Linie in der Hand des Herrn Finanz-Ministers und in der Hand des Herrn Ministers für die kommunalen Verwaltungen, des Herrn Ministers des Innern. Ih habe meinerseits in dieser Hinsiht grundsäßlih weder den vorjährigen, noch den diesjährigen Entwurf zu beanstanden gehabt. Ih muß aber anerkennen, daß es {ih hier um ein Problem handelt, dessen vollkommenste Lösung bis jeßt noch nit gefunden is. Jch würde es meinerseits auch niht zu bestreiten in der Lage sein, wenn unter den Herren Mitgliedern dieses Hauses Auffassungen vertreten sind, die die Vorschläge des gegèn- wärtigen Gesetzentwurfs niht für einwandfrei halten und den Wunsch und das Bestreben haben, den Entwurf in der Kommission zu ver- bessern. Jch stehe auf dem Standpunkt, alle Verbesserung8vorschläge in dec Kommission dankbar zu begrüßen, und ih hege den Wunsch, daß sie sih auch brauchbar erweisen werden. (Bravo! rechts und im Zentrum.) Nur vor Einem möchte ich warnen und das muß ich als Minister für Handel und Gewerbe —: wir legen Werth darauf, daß die Steuer si in solhen Grenzen hält, daß sie nicht prohibitiv

wirkt, daß sie nicht eine Richtung unterdrückt, die an ih ihre Bes -

rechtigung hat, und deshalb möchte ih dringend bitten: gehen Sie niht über die Begrenzung hinaus, die wir in dem Gesetzentwurf in Auésiht genommen haben! Wollen Sie aber innerhalb dieser Grenzen eine den Interessen des Handwerks und des Kleinhandels mehr ent- sprechende Gestaltung, dann können wir es nur dankbar begrüßen.

(Bravo!)

Abg. von Brok hausen (konf.): Jh kann der Regierung nur meine Arerkennung dafür aussprechen, daß sie diese Vorlage gemacht hat, wenn ich auch dem Finanz-Minister darin nicht beitreten kann, daß die Kommunen in dieser Sache nichts hâtten thun können. Es stehen fich zwei wirthschaftlihe Anschauungen gegenüber: die der Handelskammern, Professoren und Freisinnigen und die Anshauung derer, die die Erhaltung einer Betriebsform als Aufgabe des Staates betrahten. Der Finanz-Minister hat diese Auffassuag in sehr richtiger Weise vertreten. Die Gefahr einer Konzentration des Kapitals liegt auf der Hand, und wir sehen deutli, wohin die unbeshränkte Gewerbefreiheit geführt hat. Man darf hier nit Großkapital und Großindustrie verwehseln. Der Sozial- demokratie wird der Weg gebahnt, wenn m1n immer mehr den Mittel- stand in ein Proletariat auflôst. Das iît das Ziel der Sozial- demokratie, wie es Liebkneht in einem Artikel der „Kosmopolis" dargelegt hat. Der Entwurf geht sehr vorsichtig z2 Werke, Daß die Umsaßsteuer eine hohe Steuer ist, läßt sich nicht leugnen. Wir wollen uns darauf beschränken, nur die Waarenhäuser zu be- steuern. Eine rationelle Besteuerung rihtet ih nach der Leistungs- fähigkeit und dem Interesse an den Veranstaltungen der Gemeinden. Dies trifft bei den Waarenhäufern viel mehr zu als bei den Spezialge]häften. Fh erinnere nur an den Feuerwach- und den Sigherheitsdienst , namentlich zur Weihnachts- zeit. Die Regierung follte überhaupt für die Sicherheit der Waaren- häuser mehr thun, als bis jegt geshzhen ift. Doer will man et.oa warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ift ? Erst seit dem Nixdorfer Brand hat man in Berlin der Sache mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kommission wird etne {were Aufgabe haben, sie wird zu prüfen haben, ob der Umsaß mit 500 090 4 als Anfang richtig ist, ob nicht eine Filialsteuer einzuführen ist, und ob die Vertheilung der Steuer niht anders zu gestalten ist. Ueber die Geseßgebung der anderen Staaten werde#* wir uns noch näher aufflären müssen, Der Abg. Crüger - hat gemeint, die landwirthschaftlichen Genossenschaften müßten die Konsumvereine \chüten. Fch persônlih kann diesen Wunsch nicht er- füllen. Die Konsumvereine haben mit Recht Gewerbesteuer zu zahlen. Zurückweisen muß ih au die Meinung, daß das Leerstehen der Ge- \châftslokale 2c. da, wo sich Bazace aufthun, nur vorübergehend sei. Was hat man nicht als vorübergehend bezeihne!? Vorübergebend follte au die Sozial»emokratie sein. Wir freuen uns über die heutige Erklärung des Handels-Ministers, daß er dem Handwerk ebenso wohl- wollend gegenüberstehe wie fcüber. Mane Bedenken wird hoffentlich die Kommission zerstören, manhe Wünsche werden hoff?ntlih von ihr und der Staatsregierung acceptiert werden. Suum cuigue, au dem Handwerker- und Mittelstand.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Die Bewegung gegen die Waaren- häuser batte niht eine gerechtere Steuer im Auge, fondern eine Zurückdrängung der Waarenhäufer. Das giebt auch die Begründung iroy der Rede des Finanz-Ministers zu. Abg. Roeren hat mit Recht diesen Geseyentwurf den ersten Schritt zu weiteren Maßnahmen und der Finanz-Minister einen Versuh genannt. Die Steuerschraube wird immer weiter ange;ogen werden. Der Handel ift ebenso produfktiv wie die Industrie, und gerade in Bayern hat die Partei Noeren's die staffelmäßige Mühleusteuer empfohlen. Die Regierung hat sih au} eine schiefe Ebene begeben, indem sie die sozialen Aufgaben in den Vordergrund geschoben hat. Die Begründung if wenigec mit Tinte als mit Blaustift, Schere und Gummi gearbeitct worden und entbält. Widersprüche; sie läßt sich für und wider die Steuer verwerthen. Vor allem fehlt es an fstatiftishem Material. Die Abnahme der Konkurse, z. B. in Breslau, spricht do niht gegen den Verfall der kleinen Betriebe. SŸhwankungen in den Einnahmen haben zu jeder Zeit stattgefunden. Der Finanz-Minister hat uns in seiner Etatsrede gecadezu ein Steigen des Einkommens aus Handel und Gewerbe nachgewiesen. Die Waarenkäuser müssen ibr Anlagekapital ebenfo verzinsen wie die kleinen Hindler; mit Verlust arbeitet am Anfang jedes Geschäft, das sih etnführen will. Auch mittlere Geschäfte nehmen son die erste Etage der Häuser ein. Petroleum, Kaffee, Zucker werden von den Kolonialwaarenhändlern beinahe ohne Gewinn oder mit Verlust verkauft, gerade so wie bei anderen Artikeln der Waarenhäuser. Besteuect wird hier ein Ge- \chaäftsprinziip, daß ein Geschäft mehrere Waarengattungen führt. Auf dem Lande ist es nicht anders. Dacum soll dies Geschäftsprinzip niht prinzipiell besteuert werden, sondern nur bei der ganz willküclihen Grenze von 500000 M Daß die Anlagen, die auch den Waarenbäufern zu gute fommen, den Kommunen größ:re Ausgaben verursachen, wird von den Kommunen b:stcitten. Acmen- und Schullasten kommen dabei gar- nicht in Frage. Das Pcinzip der L-istungsfäßzigkeit wird außer Acht gelassen. Wazrun sollte ein Spezialgeschäft weniger [eistungsfähig sein als das danebenliegende Waarenhaus? Es kann der Fall eintreten, daß ein Waarenhaus bei der reinen Umfaßsteuer 60 9/9 seines Ein- fommens an Steuer zu zahlen hat. Das wäre keine Steuer mehr, sondern eine Einkommenskonfiskation, unter Berücksichtigun des NRMeinertcags würde es 831% zahlen müssen. 4 das eine gerehte Steuer? (Zuruf: Grundsteuer !) Die Waarenhäuser würden viel höher besteuert werden - als die Kleingewèrbe. Die ganze Steuer würde eine Bestrafung sein für Intelligenz und Unternehmungsgeist. Glauben Sie doh nicht, daß die Waarenhäuser die Steuer tragen würden, ein Theil wird auf den Lieferanten und Fabrikanten abgewälzt werden Einige werden auf einzelne Artikel, wie Washschüsseln, verzihten. Ein anderes Geschäft, wie das Wertheim'she, das vier Brüder leiten, wird in vier Geschäfte getheilt werden. Anderen Geschäften bieten \ich andere Auswege. Es sind da Verwandte 2c., die die Sache îa die Hand nehmen werden. Das können Sie niht verhindern, Die ganze Vorlage is eia Versuch mit untauglihen Mitteln. Schwer

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davon getroffen wird das Kunstgewerbe, Möbelgeshäfte führen Kunstgegenstände. Wird diesen Geschäften das unmöglih ge- macht, so werden sie auf das empfindlihste geschädigt. Und dann, welhe Quelle der Denunziationsfucht! ir bekommen die ganze Misdre der alten Zünfte wieder, wenn wir dieses sonderbare Gese annehmen. Herkommen und Brau ändern ih doh; wozu also diese Waarengruppierung? Die rechte Seite is etwas besheidener als das Zentrum, aber sie richt do auch von einem ersten Schritt. Ich sage : Roos obsta! Die Erfahrung lehrt, daß die Regierung sehr {nell hre Ansicht ändert. Sie hatte früher auch gegen die Umsaßsteuer die „\hwerwiegendsten Bedenken“. (Der Redner zitiert die vorjährige Begründung der Regierungsvorlage.) Wer bürgt uns dafür, daß sie nicht im nächsten Jahre wieder anders denkt? Wirklich reformbedürftig ist die Gewerbesteuer. Man sollte bei der Steuer nicht bloß den Er- trag, sondern den ganzen Geshäftsumfang, die Miethe 2c. in Rechnung ziehen. Einen schematishen Tarif, wie thn_die Vorlage vorsieht, muß ih verwerfen. Was für die großen Städte paßt, paßt nit für die kleinen und das platte Land. Gegen eine, größere Heran- ziehung der Großbetriebe haben die Stadtvertretungen nicht gewehrt. sondern nur gegen das Normalstatut des Finanz- Ministers. Man muß in solchen Dingen individualisieren. Dieser Entwurf kommt den berehtigten Beshwerden unserer Detaillisten über die Gewerbesteuer niht entgegen. Man sieht es der Begrün- dung an, wie unangenehm es der Regierung war, diese Vorlage in diesem Jahre zu mahen. Es is viel besser, ein gutes Gesetz ein Fahr später, als ein schlechtes ein Jahr früher zu machen. Mit der Ümsatsteuer begeben wir uns auf die shiefe Ebene einer Tendenz- besteuerung. Bleiben wir auf dem Boden der Gerechtigkeit! Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Struß führt aus, daß die Begründung des Entwurfs loyal sei und die einzelnen Gründe gegen einancker abwäge. Wenn der Vorredner von Steuerentziehungen durh die Waarenhäuser gesvrohen hakte, so hoffe er, daß derselbe in der Kommission die Mittel angeben “werde, wie diesen entgegenzutreten ift.

Hierauf wird um 4!/4 Uhr die weitere Berathung bis Dienstag 11 Uhr vertagt.

Literatur.

Bzlkerrewt und Landesreht. Vo1 Dr. Heinrich Triepel, Privatdozenten in Leivzia. Verlag von C. L. Hirschfeld, Leipzig. Preis geh. 14 G Die Frage nah dem Verhältnisse des Völkerr-chts zum Landesreht gehört zu den ftiefmütterlih behandelten Lehren der Jurisprudenz, obwohl sie mehr als eine interessante Seite besizt. Es liegt dies niht nur baran, daß ein großer Theil der vom Völkerrecht zu ordnenden Lebensverhältnisse als zu entlegen gilt, um ein dauerndes Interesse beanspruchen zu dürfen; weit stärker wirkt die tief wurzelnde Anschauung, daß all:8, was man als Völkerrehtzu bezeichnen vflegt, auf einem schwankenden Grund aufgebaut sei, den man ohne Noth nicht betreten solle. Die Berührung dieses mißtrauisch ange- sehenen Feldes i indessen auch für denjenigen unverm-idlih, der ih ungern von dem ihm siberer erscheinenden Boden des staatlichen Nets trennt ; denn alles Recht bängt unter {ih eng zusammen. Oft nur feine, aber gleiWwohl feste Fäden führen vom Landesrecht ins Nzlkerrecht hinüber. Daneben giebt es weite Gebiete des staatlichen Rechts, deren Beziehungen zum Völkerrecht ohne weiteres in die Augen fallen, wie das Seereht, Gesandtschafts- und Konsularrecht, Militär- recht, das sogenannte internationale Privat- und Strafcecht. Der U-nfang dieses völkerre htlih bedeutsamen Landesrehts wächst dabei von Fahr zu Jahr ; denn je ausgedehnter und inniger dec Verkehr des modernen Staats mit seinesaleihen wird, um fo stärfer wird der Stoff seines Rechts, das solhem Verkehre gilt. Die mannigfaltiaen Beziehungen dieses Rehts zum Völkerrecht zu untersuchen, im Zu- sammenhang und nah allen Seiten hin zu behandeln, hat der Y°r- fasser des vorliegenden Werkes unternommen. Er erörtert im eriten Kapitel den begrifflihen Gegensaß, im zweiten und ‘dritten die weselscitige Berührung. Der Gegensay is nach ihm einmal ein f\olher der normierten Lebensverhältnisse, inso» fern durch Landesrecht der einielne Staat die Beziehungen aller der Subjekte ordnet, die ex sih unterworfen denkt, d. b. deren Beziebungen unter einander und zu sich, dem Staate selbst, das Nölkerreht hingegen die Beziehungen nebengeordneter Stazten zu einander regelt. Ferner is der Gegensay ein solcher der Rechts- quelien: unter Landesrecht versteht der Verfasser alles Recht, d28 dem nur einem Staate angehörigen Rechtswillen entspringt, während er als Ursprung des Völkerrechts nicht den Willen nur eines Staats, au "icht den übereinstimmenden Willen mehrerer Staaten, sondern den Gemeinwillen einer Mehrheit von Staaten ansieht. Die Be- rüb-una der beiden Rechtsgebiete kann rah ihm entweder durch Rezeption, d. h. Aufnahme des von etner anderen Rechtëquelle gebildeten Rechts zur Anwendung auf gleiche Thatbestände, oder durh Schaffung er- aänzender Rechts\äßze herbeigeführt werden. In den sharfsinnigen Ausführungen über das Verhältniß der Rechtsquellen, insbesondere über die Herbeiführung der Uebereinstimmung zwishen Völker- und Landesreht liegt der Schwerpunkt d?r Arbeit, und man muß an- erkennen, daß der Vecfasser den Stoff einer gründlichen, vielfa, z. B. die Lehre von der Umwandlung der Vertrags- in Geseßzes- bestimmungen, die Haftpfliht des Staats für die Handlungen ihm N Personen, sogar einer grundlegenden Bearbeitung unter- zogen hat.

SVn der von dem Bibliographishen Institut in Leipzig und Wien unternommenen „S2mmlung illustriecter Literatur- geshihten“ beginnt soeb-n als vierter Theil eine „Geschicht e der Französischen Literatur“ zu erscheinen. Wie die ersten drei Bände, welche die deutsche, englische und italienishe Literatur behandelten, verspriht auch dieser, von zwei namhaften Kennern des Gebietes, Professor Dr. Hermann Suchier in Halle und Professor Dr. Adolf Birch- Hirschfeld, bearbeitete Theil Wissezaschaftlichkeit, verbunden mit anziehender Darstellung, Einen besondecen Werth erhält das Werk dadur, daß es bis auf die ältere Zeit zurü zreift und au die vrovengçalische Literatur, soweit sie zur Weltliteratur gehört, mitberücksihtigt. Der ersten Lieferung ist, neben den zahlreih:n instruktiv-n Textilluftrationen, ein prä Htiges Farbenbruckblatt: .Froissart’s Ankunft am Hofe zu Foix“, das werthvolle Faksimile einec Seite aus Montaigne’'s „Essais*, mit Korrekturen uno Zusäßen des Verfassers, und die lebensvolle Dar- stellung eines „Zwischenaktes in der Comédie française“ beigegeben. Das Werk kann in 14 Lieferungen zu je 1 4 oder später in elegantem Halblederband zum Preise von 16 # bezogen werden.

Wörterbuch zu modernen französishen Schrift- stellern. Von Dr. Friedrih Lotsch. Potsdam, A. Steins Verlagösbuhhandlung. Pr. geb. 2,40 A Vie in diesem Buche verzeichneten Wörtec und Wendangen sind zum großen Theil erst in den letzten Jahren, sei es durch Entlehnung aus den fcanzösishen Mundarten oder aus fremden Sprachen, sei es dur Neubildung, in die Schriftsprache cingesührt worden. Daneben is} eine große Anzahl bisher noch niht in den Wörterbüchern aufgeführter Argot- Wörter v?erzeihnet. Auch Eigennamen, namentlich folche bekannterer fran- zösisher Schriftsteller, haben Aufnahme gefunden, Bei fast s\ämmtlihzn Ausdrücken sin» auh dec Name des Autors, der ihn gebraucht hat, und die Seitenzahl des betreffenden Werkes an- gegeben. Die Etymologie is, wo sie sih feststellen ließ, hinter den Worten eingeklammert. Da der Verfasser in dec äußeren Anlage dem bekannten Lexikon von Sachchs-Villatte gefolgt is, so wird das

1 kleine Buch den Besitzern desselben als Ergänzung willkommen sein;

aber au zu allen übrigen französischen Wörterbüchern bildet es einen brauhbaren Nachtrag, der die während der legten fünf Jahre auf- getauhtea Neubildungen verzeichnet. Denjenigen, die sih mit der modernsten, viel niedrigen Argot verwendenden französischen Literatur bekannt machen wollen, wird das Buch, troy seiner vielen Druckfehler, von Nutzen fein.

Die Untersuchung von Nahrungsmitteln, Benuß- mitteln und Gebrauchsgegenständen. Praktishes Handbuch für Chemiker, Medizinalbeamte, Pharmazeuten, Verwaltungs- und

Fustizbehörden 2c. von Professor Gustav Rupp, Labora

Vorstand der Großherzoglih Badischen Lebensm ttel-Prüfunggit der Technischen Hochschule in Karlsruhe Zweite, neubearbeitete und vermehrte Auflage. it 122 in den Text gedruckten Abbildungen und vielen Tabellen. 8%. In Leinwand gebunden, Pr. 7 4 Verlag von Carl Winter's Universitäts-Buchhandlung in Heidelber Das vorliegende Werk giebt zunächst eine ausführlih? Beschreibung der allgemein üblihen Methoden zur qualitativen und quantitayes Untersuhung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauhs, gegenftänden unter Bart dts der Vereinbarungen der vom Kaiserlihen Gesundheitsamt einberufenen Kommission deutscher Nahrungsmittel-Chemiker, sowie eine kurze Schilderung der Art der Gewinnung und Herstellung der Lebensmittel, ihrer normalen Beschaffen« heit, der Fälshungsmittel und des Nachweises derselben. Ferner gieht das Buch Anleitung zur Prüfung der Nahrungs- und Genußmittel in

Bezug auf ihre Zoll- und Steuerbehandlung nah den hierzu amtlich

erlassenen Vorschriften und Anleitungen, zur Ermittelung von Giften (Alkaloïden und Metallgiften), sowie von drastisch wirkenden Sub, stanzen und Bitterstoffen. Durch eine Reihe von Tabellen werden die normale Zusammenseßung sowie die zulässigen Maximal- und Minimalgrenzen der einzelnen Bestandtheile der Nahrungs, und Genußmittel in leiht übersichtlißer Weise veranschauliht und so die Beurtheilung ders-Iben erleihtert. Sodann enthält das Buch eine Zusammenstellung sämmtlicher Reichsgeseße und Ministerial: verordnungen, welhe den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrau{sgegenständen betreffen, eine Zusammenstellung neuerer namentlich für Aerzte wihtiger Analysen sämmtliwer bekannten Mineral- und Heilquellen nach ihrem Charakter und \ch{ließlich die Vorschriften zur Herstellung der zur Untersuhung von Lebensmitteln ebräuchlihen Reagentien. Sehr danken8werth sind die beigegebenen ür die Prüfung von Lebensmitteln wichtigen mikroskopish-n Abbil: dungen, sowie die Zeihnungen von Apparaten, welche zur Herstellun

und zur Untersuchung von Lebensmitteln benuyt werden. Das Bu

eignet sih namentlich für Unterrichtszwecke im Laboratorium, aber auch als Nahhschlagewerk für Gesundheitsbeamt-, Verwaltungs- und JIustizbehörden 2c.

Lehrbuch für Heilgehilfen und Masseure. Jm amt: liGen Auftrage des Königlichen Polizei- Präsidiums verfaßt von Sanitätsrath Dr. Granier, Königlihem Bezirks-Physikus. Zweite, vermehrte Auflage. Berlin, Verlag von Richard Schoeß, Luisen-

straße 36. Pr. geb. 4 A Nach dem Erscheinen der Heilgehilfen-

ordnung für Berlin und Charlottenburg vom 25. Juli d. J., welche den geprüften Heilgehilfen vorschreibt, sich genau nach dem vor- liegenden Buche zu richten, hat sih die Nothwendigkeit ergeben, feinen Wortlaut hier und da s{ärfer zu fassen und es den Anforderungen, welche in Berlin bei der Prüfung der Heilgehilfen ge: stellt werden, genauer anzupassen. Schon der erste Theil, der vom Bau und den Verrichtungen des menschlichen Kö®pers handelt, hat daher einige Ergänzungen und Verbesserungen erfahren. Im zweiten Theil sind theils geändert, theils neu hinzugefügt: die Beschreibung des Zahnziehens, der vershiedenen Arten von Klystieren, das Anlegen der Halftecverbände, der Feststellung8verbände (mit Schienen oder mit Gips), der Streckverbände, die Aufzählung einiger chirurgis{her ÆFnstrumente, die Betäubung (allgemeine und örtlih?), die Verhütung ansteckŒender Krankheiten. Das Massieren der einzelnen Körpertheile ist unter Beifügung guter erläuternder Abbildungen eingehend beschrieben. Im dritten Theil endlich ist die neue H.:ilgehilfen-Ordnung im Wortlaut abgedruckt und in einem Täshhen die von dem Ge heimen Obezr-Medizinalrath Dr. Pistor verfaßte illustcierte Anweisung zur Behandlung Verunglückter bis zuc Ankunft des Arztes beigegeben, n dieser ueuen, verbesserten Auflage wird das Buch noh in voll- kommenerer Weise als früher seine Bestimmung erfüllen und sih als ein vortréfflihes Lehrmittel zur Heranbildung eines tüchtigen Hi.il/ personals bewähren.

Das Buch der jungen Frau. Rathschläge für Schwanger- schaft, Geburt und Wochenbett von Dr. med. H. Burkhardt. Fünfte, verbesserte Auflage. Leipzig, Verlag von J. I. Weber. In Original- leinenband, Pc. 2,50 #6. Der jungen Gattin, welche den Keim zu einem zweiten Wesen in sich trägt, erwächst neben der Freude und dem Stolz, die sie darüber empfinden mack, auh die Pflicht, ihre Gesundheit mit verdoppelter Vorsicht zu {chüßen, denn eine ganze Reihe von Gefahren können zur Störung oder Unterbrechung dieses alücklihen Zustandes führen. Da nun nicht jede junge Frau in der Lage ist, eine verständige Mutter oder - eine erfahrene Freundin be- rathend zur Seite zu haben, so soll ihr dieser Leitfaden einen Ersaß dafür bieten, inden er fe auf alle die Pflichten hinweist, die das neue Leben zu seinem Shuß und Gedeihen verlangt. Der Verfasser, der als Frauenarzt in Bremen prafktiziert, hat auch diese neue Auflage durhgesehen und verbessert.

Die neuest- Nummer (13 XIV. Jahrgangs) der ,Modernen Kunst* (Verlaz von Rich. Bong, Berlin, Leipzig, Wien, Stuttgart ; Preis des Heftes 60 4) is dem Karneval gewidmet. Fast alle Bei- träge athmen Faschingslust und -Laune. Ernst Georgy hat anziehend geschrieben? „Momentbilder vom Fasching“ beigesteuert, die rei und \{ön illuftriert sind. Der „Karneval in Madrid" mit seinen koketten Gestalten wird dur einen großen, fünstlerisch ausgeführten Holshnitt nah einem Bilde von I. Llovera veranschauliht. Ein großes farbiges Doppelbild ,„Italienishe Schauspieler im 18. Jahrhundert“ ist in vollendeter Weise nah dem Schmußler’ [hen Bilde hergestellt, das auf der großen Berliner und der Münchener Kunstausstellung viel Aufsehen ecregte. Fr. Müller-Münster sorgt mit seinem „Ver- unglücten Toast“ für Erheiteruna. Auch im übrigen, namentlich in dem reihbaltigen „Zickzackd“-Bogen, bietet die Nummer eine Fülle des Originellen und Interessanten.. :

Der Türmer Monatsschrift für G-müth und Geist. Herausgeber I. E. Freiherr von Grotthuß. Preis vierteljährli 4 e (Stuttgart, Greiner u. Preiffer.) Das Februarheft enthält u. a. folgende Beiträge: „Was sollen wir thun?“ von Friß Lienhard. „Die Halben“, ein Roman aus unserer Zeit von Jeannot Emil iFret- herrn von Grotthuß (Fortsezung); „Guido Gzzelle“ von Pol de Mont; „Schwöret niemals!“ von Francisque Sarcey; „Bei Elends- laagte“, Gediht von Konrad Scipio; „Rahel und der Berliner Salon um 1809* von Otto Berdrow; ,Zwei Guckkaftenbildchen von Karl Bechstein; „Stilles Träumen*, Gedicht von Kurk Holm. Kritik; „Hermann von Lingg's Selbstbiographie“, von St.; „Neue Romane“ von Dr. E. H. „Deutscher Adel um 1920“ von Fedor von Zobeltißg; „Shakespeare in Jtalien von —r. Rundschau: „Das neunzehnte Jahrhundert und die evan- gelische Kire“ von Christ. Nogge; „René Deseartes, zum 250. Jahres- tag seines Todes" von Dr. Herman Schell; „John Ruskin“ von Wilhelm Schölermann: „Alibeg Kaschkashi“ (Von den Berliner Bühnen) von Rudolf Presber. Stimmen des In- und Auslandes: „Die Sonnenblume“ von S.; „Die Maffia“ von E. Gagliardî; „Deine’s Ideale.* Offene Halle: „Ketereien zur Schulreformfrage von Dr. E. M.; „Weibliche Aerzte" von E. Uhland. Türmer? Tagebuch : „Das deutshe Gemüth im Burenkawmpfe“ u. a. Das Hef ist mit einem Porträt des am 28. Vezember v. I. in Brügge ge storbenen vlämis chen Lyrikfers Guido Gezelle als Kunstbeilage (Photo- gravure) geschmüdt.

Zweite Beila

ge

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M D2.

Berlin, Dienstag, den 27. Februar

1900.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Jnnern zusammenge iTt ( „Nachrichten für Handel und S L EE e

Errichtung einer Seidenwaarenfabrik in Ungarn.

Nah der „Revue d’Drient" haven die Verhandlungen, welche vor einiger Zeit von der ungarischen Regierung mit einer Züricher Seidenwaarentabrik zum Zwecke der Errichtung eines folchzn Unter- nehmens in Ungarn gepflozen wurden, ein befriedigendes Ecgebniß ehabt. Der Bau der neuen Fabrik in der Nähe von Budapest soll fu März beginnen.

Rußland.

Tarifierung vonUhren. Hölzerne, von Gewichten getriebene Uhren, mit messingenen oder hölzernen Rädern, werden zusammen mit den tazu gehörenden Zifferblättern, Gewichtea, Ketten, Pendeln und Zeigern nah Artikel 171 Punkt 4 des Zolltarifs (60 Kopeken dom Siück) verzollt. Wenn aber folhe Uhrwerke in Gehäusen ein- geführt werden, so if überdies ein Zuschlag8zol nah dem Material des Gehäuses zu erheben. Das Zirkular vom Jahre 1894 Nr. 23 084 (veral. Hand.-Arch. 1895 T S. 187) wird hiermit aufgehoden. (Zirkular des Zolldepartements vom 25. Januar d. J. Nr. 1567).

Abfassung der Legitimationskarten in zwei Sprachen. Auf Grund des Puaktes 1 Abtheilung V des Schluß- protokolls zur deuts-russischen Handelskonferenz von 1896/97 muß die Abfassung der Legitimationétkarten in beiden Svrachen: der russi: {hen und der deutschen, als obligatorish nit nur für rufsische, fondern au für deutsch2 Behörden, die L2gitimationskarten ausgeben, erahtet werden. Demgemäß werden die an der deutschen Grenze gelegenen gol mter angewiesen, künftighin deutshe Staat8angehörige, die aus

eutschland auf Grund von nur in deutsher Sprache abgefaßten Legitimationskarten, ohne Uebersezung in die russishe Sprache, an- reisen, nah Rußland nicht einzulassen. (Zirkular des Finanz- Ministeriums vom 26. Januar d. J. Nr. 1759.)

Ftalienish- französisher Handel im Jahre 1899.

Die italienische Handelskammer in Paris theilt mit, daß der Werth der Ausfuhr Italiens nah Frankreih im Jahre 1899 sich auf 149 917 009 Franken (einschließliÞ 28 328 000 Franken für Seide) und der Werth der französishen Ausfuhr nah Jtalien sich auf E 000 Franken (einschließliÞh 72666 090 Franfen für Seide) eläuft.

Im Verglei mit dem Jahre 1898 ergiebt \sih für Italien eine Mehrausfuhr nah Frankrei von 12 111 000 Franken, obroobl die Seidenausfuhr um 28359 000 Franken abgenommen hat und für

rankreich eine Mehrausfuhr von 29 178 000 Franken, wovon auf bie S:tdenausfuhr 22 893 000 Franken entfallen. (Aus der Gazzetta Ufficialo del Regno d’Italia.)

Spanien.

Daz amtlihe Waarenverzeichniß zum neuen spanisch:n Zolltarif ist in der Gaceta de Madrid, Nr. 30, S. 334 bis 354, vom 30. Ja- nuarid. I., veröffentlicht worden.

Portugal.

_ Aenderungen in der Geseßgebung. Im Laufe des Jahres 1§99 haben in Portugal folgende wihtigere Aenderungen in der Geseß- gebung über Zölle und indirekte Steuern stattgefunden :

s S. eg eaeleB vom 14. Juli 1899 (vergl. Hand.-Arch. 1899,

_ Aenderung dec Einfuhrzölle auf Essizsäure und Holzessiz. Zoll- befreiung für Mittel zur Zerstörung von Pilzen und Infektea. Geseg vom 26. Juli 1899, (Hand.-Arch. 1899, I. S. 791.)

Au?fuhrzollfreiheit für Postyackete. Gese vom 26. Juli 1399. (Hand.-Arh 1899, I. S. 794.)

Gingangszoll auf baumwollene Shawls und Tüher. Geseß vom 29, Juli 1899. (Hand.-ArH. 1899, I. S. 794)

Eingangszoll auf Bruchreis und Reisabfälle. Geseß vom 29. Juli 18939. (Hand.-Arch. 1899, L. S. 791.) :

Zolifreie Einfuhr von Schiffsbaumaterialien. Verordnung vom 28. Dezember 1899. (Vergl. Nachrichten für Handel uad JIadustrie, Nr. 16, S. 4 von 1900.)

Einführung einer Brausteuer, Geseß vom 29. Jali 1899. (Hand.-Arch. 1899, I. S. 794.)

Aus anderen Berwaltungsgebieten ist von Wichtigkeit :

Abänderung des Konsular-Gebührentarifs. Geseß vom 13, Jali 1899. (Hand.-Arch. 1899, I. S. 793.)

Stellung ausländisher Aktiengesellshaften in portugiesishen Kolonien. Eine Königlihe Verordnung vom 3. Dezember 1899 ordnet die geseßlih: Stellung der im Ausland gegründeten Aktiengesellshaften, welche in portugiesishea Kolonien gewerblihe Unternehmungen betreiben.

Die Verordnunz besteht wejentlih in einer Eraäazung und theil- weisen Verschärfung der in dem portugiesischen Handelsgesezbuch in Bezug auf ausländische Gesellschaften enthaltenen allgemeinen Be- immungen für den besonderen Fall ihrer Niederlassung in den Kolonien.

Die Verordnung lautet:

; Actifel 1. Die mit Siy im Köaigreich oder in einer der über- feeishen Besißungen im Auslande gegründeten Gesellschaften, die irgend welche handelsindustrielle oder landwirthschaftlih2 Unter- nehmungen in den genannten Besißungen zum Zweck haben, müsszn in vollkomm?2ner Gemäßheit der Bestimmungen des portugiesischen Bat Mans organisiert sein.

§ 1. In den Siatuten dieser Gesellschaften muß ausdrücklich die Klaujel aufgenommen werden, daß sie sih füc alle Zwede den portu- giesishen Geseßzen und Gerichten unterwerfen.

2, Keine unter den in diesem Artikel angegebenen Be- dingungen bestehende Gesellshaft darf in den überseeischen Provinzen ihre Thätigkeit au3üben, ohne daß ihre Statuten bei dem Handels- geriht in Lissabon und dem Handelsgeriht des betreffenden über- seeisch2n Gerichtsbezirks eingetragen sind.

§ 3. Wean die fremden Gesellschaften landwirthshaftlihe Unter- nehmungen in einer portugtesishen überseeishen Besißung zum aas- \chließlihen oder hauptfählihen Zweck haben, so müsen, selbst wenn thr Betrieb oder der Besiß irgendwelcher Liegenshaften auf weniger als zehn Jahre begrenzt ist, die Statuten doh von der Regierung des3 Mutterlandes genehmigt fein.

§ 4. Mit Bezug auf alle anderen Gesellschaften, die nicht land- wirtihs{haftliße Unternehmungen zum Zweck haben, bleibt die Bestim- mung des § 2 des Artikels 162 des Handelsgesegbuhs in Kraft.

s Artikel 2. Die geseßmäßig im Auslande gegründeten Gesell- haften, welhe in den überfeeishen Provinzen Zweiggeshäfte oder

irgendw-lhe andere gesellschaftlihe oder pcivate Vertretungen errihten, | von Wachs nah Deutschland sehr gering im Vergleich zur Gesammt- bleibea den Bestimmungen des Artikels 111 ves Handelsgesezvuhs, | Ausfuhr, welhe sih übrigens nur noch nach Großbritannien foroie allen anderen, welche auf sie Anwendung finden können, | (19 525 Franken) richtete. Die Ausfuhr von Haaren ging aus3-

unterworfen, Einziger Paragraph. Die Vertreter jeaer Gesellschaft

weder landwirthshaftlihe Unternehmungen beginnen, noch auch

\chließzlih nah Frankrei, von Leder nah Spanien (4525 Franken) en fönnen | und Franfreih (7075 Franken), von Bobnen na Großbritannien irgend- | (146 000 Franken), Spanien (11 779 Franken) und Portugal (91 750

welche Liegenschaften erwerben, ohne daß die betreffenden Gesellschaften Franken), von Gazul ausschließli nah Frankceih Von der in Gemäßheit des § 3 des V eabendin Artikels, ihre Statuten der | Ausfuhr nah Deutschland if nur diejenige von Wolle erheblih,

Regierung zar Genehmigung vorzelegt oder zu jenem Zweck

2 die, nah | wird aber von der Wollausfuhr nach Großbritannien (306 500

Maßgabe des § 2 des Artikels 162 des Handelsgesegbuchs nothwendige Franken) und Frankreih (247 650 B übertroffen. Ziegen -

Ermächtigung erhalten haben.

felle wurden auss{ließlich nah Frankreih ausgeführt, Orangen

Artikel 3. Die im Auslande gegründeten Gesellschaften oder | nah Spanien, Kichererbsen nah Großbritannien (3075 Franken) ihre Vertreter, die die Besttintiünges des vorst:henden Artikels nicht | und Frankrei (4690 Franken), wollene Kleider aus\chließlih

erfüllen, sind den in dem Artifel 112 des Handel8geseßbuchs an-

nah Frankrei. An der Ausfuhr fonstiger Waaren war neben

gedrohten Strafen, die sie verwirkt haben sollten, unterworfen, un- Deutschland noch Großbritannien (575 Franken), Spanien (300 Franken)

beshadet dec Nichtigkeitserklärung der gegen die Bestimmungen diefer

Artikel vorgenommenen Handlungen. Artikel 4 2. Der § 3 des Artikels 1 vershärft die Bestimmungen de

geseßbuhs dahin, daß. sofern fremd? Gesellschaften landwirthschaftliche Zwecke verfolgen, ihre Statuten der Genehmigung der Zentral-

regierung auch dann bedürfen, wenn diese den Besiz oder

und Frankrei (4225 Franken) betheiligt. (NaH einec Zusammen- stellung des Kaiserlichen Vize-Konsuls in Larache.)

3 Handels- E

Canada.

die Kultur Zollbehandlung von Katalogen, Preislisten u. f. w.

irgend welcher zu jznem Zweck erworbenen Liegenschaften auf einen Nas dem zur Zeit gültigen Canadischen Zolltarif sind Kataloge,

fürzeren Zeitraum als ein

Jahrzent beschränken, in welchem Falle Preislisten und dergleih-n einem Zoll von 15 Cents per Pfund

o c oa j I î i y nah dem § 2 des Artikels 162 des Handelsgeseßbuhes De E i englisch unterworfen. Zur Erleihterung des Verkehrs war jedo

Genehmigung bisher nit erforderli war, die also durch

auf dem Verwaltungswege angeordnet worden, daß his zu 3 an

zeitlihe Beschränkung umgangen werden konnte. Degen ito, vex eine und dieselbe Adresse gerihtete Kataloze und Preislisten zollfrei

Kern der ganzen Verordnung liegen.

Eig- und Ausfuhr des Hafens Larache im Jahr Ginfuhr.

c Darunter aus Gesammtwerth Deutschland | Beipack einer Frahtsendung beigefügt sind, zollfrei in Canada ein-

Waarengruppen

Franken 7475 Zündhölzer 34 025 Kerzen 309 200 Kaffee ; 9 450 Konfitüren 9 650 Kupfer und Erz 11550 Baumwolleae Zeuge 2397 025 Seidene Zeuge i 21 075 Tuch á 90 875 Spezereiwaaren 47 125 Fayznce und Glaswaaren . . 59 700 Eisen, Stahl und Nägel... 83 825 Papiec 62 650 Petroleum 32 500 Pottasche, Drogen u. st. w. . .. 33 450 Quincailleriewaaren 48 675 18 325 73 950 1458 809 193 750 Verschiedene Waaren 53 875 Zusammen . .

eingelassen werden sollten, sofern sie sih auf den Großoerkauf bezözen und weder Kalender- noG Annoncen-Zeitshriften, noch canadische Verkaufsinserate enthielten. Die Vergüastigung war ausdrücklich auf mit der Post eingehende Sendungen beshränkt. Zufolge einer Verordnung vom 20. Oktober v. J. wird diese Vergünstigang auf Sendungen aller Art ausgedehnt („or by other conveyance“), In Zukunft werden daher beispielsweise bis zu 3 Katalogen, die als

1899, )

eführt werden fönnen. 4 200 gefü

1750 Wirthschaftlihe und kommerzielle Bedeutung des EZIE Karungebiets.

775 Der Karun ist ein rein persisher Fiuß, der sih bei Muhzmmera in den Shhatt-el-arab ergießt. Persien ist demgemäß in der glüd-

44 900 lichen Lage, denselben politish und kommerziell, von fremden Ein-

1450 flüssen unbeschadet, au?zubeuten und event, dem naben türfishen 8 000 Basra durch Entziehung der j-t über Bagdad dorihin gehenden,

11 109 nah Persien bestimmten Waaren in der Zollerhebung ein un- 19 050 angenehmer Nachvar za werden. Die Beschiffung des Karun ist

U seit 1888 bis nah Ahwaz allen Nationen gestattet; das den 975 Franzosen früher gegebzne Privileg dazu ist aufgehoben. Für Deutsch-

5 land würde die Karun3verkehrsader mit dem Tage ein besondeces 22 890

1 575 Interesse gewinnen, wo bie kleinasiatishe Bahn bis an den Persischen Golf geführt ozer cine direkte deutshe Schiffsverbindung dorthin ins S Leben gerufen wird. Bekanntlih gehen die deutschen Waaren nah 10 725 hier meist über Bombay-Buschär, was eine Shädigung und. Ber- 5 325 theuerung derselben im Gefolge hat; von größter Wichtigkeit ift die in allerlegter Zeit von der englischen Firma Wn Brothers, welche ein

9 026 990 132622 ,„ | dahin gehendes Privileg vom Staate besißt, ausgeführte Straße, die

An der Einfubr von Spirituosen und Wein waren außer | Ahwaz mit Jzfahan verbiadet und eine leihtere und billigere Ein- Deutschland noch Spanien (2900 Fr.) und Frankrei (375 Fr.) be- | fuhr von Waaren ins Junere gestattet. Vorläufig handelt es sih theiligt; Zündhölzer wurden aus - Frankreich (§025 Fr.) und 7 dabei freilih nicht um eine Kunitstcaße in unsecem Sinne, aber mit Ftalien (26 000 Fr.) eingeführt; Kerzen aus Großbritannien | der Zeit will man fie fozar für Wagenverkehr geeignet machen. (271 200 Fr.) und Belgien (38 000 Fr.); Kaffee außer aus Deutih- | Buschär dürfte dur diese Skraße als Transitort viel einbüßen. Für land aus Großbritannien (3650 Fr.), Belgien (2675 Fr.) und | die Wichtigkeit des Karungebiets spcechen wohl auch die häufigeren Frankrei (1375 Fr.); Konfitüren nur aus Großbritannien ; | Besuche dec französischen, rassishen und english:n Vertreter.

Kupfer und Erz aus Großbritannien (9459 Fr.) u reih (2100 Fr.); baumwollene Zeuge außer aus

nd Frank- Als Schlüssel diefes Gebiets ist Muhammera zu betraten. Deutsch- | Der gegenwärtige Scheich von Muhammera gebietet über eine große

land aus Großbritannien (2390 100 Franken) und Frankreich (6150 | Matt und hat h Feilîie-Muhammcra zur Residenz gewählt. Der

Franken); seidene Zeuge nur aus Großbritaanien; Tu fählich aus Deutschland, daneben aus Großbritannien (25 32 und Frankreich (20650 Franken); Spezereiwaar

1 ch haupt- | persish? Ges(äftsträger (Karkuzär) wohat hier, deszleichen ein englischer 9 Franken) | Vize-Konful, in dessen Haus die british-indishe Postanstalt ift. en außer Die Stadt selbst macht einen reht dürftigen Eindruck, wird aber

aus Deutschland aus Großbritannien (34875 Fcanken) und } durch die sie umgebenden, einzig shönen Dattelpalmenwälder, sowie Frankrei (10 800 Franken), Fayence und Glasroaaren außer | durch die Majestät des Karuns, der in sciner Größe etwa dem

aus Deutschland aus Grcoßbritannien (2025 Frarken),

Belgien | Nhein bei Köln entspciht, aehoben. Der Hafen von Muhammera

(8625 Franken), Spanien (750 Franken) und Frankreich (40 300 | ift belebt von zahlreichen, Mukôle geaannten Bôöten (Dhaus), die Franken); Eisen, Stahl und Nägel außec auz Deutschland | von dem mehr als mangelhaften Pier aus befrachtet werden. aus Großbritannien (55 275 Franken), Belgien (11 875 Franken) und | Kleinere Böte (Belem) siad ebenfalls zablreih vorhanden. Die Frankceih (5575 Franken); Papier außer aus Deutschland aus | Stadt hat ungefähr 1000 Hütten und Häuser, die öffentlihen Ge- Belgien (1390 Franken) und Frankreih (42 300 Franken); Petro- | bäude, Zollamt, Post und Moscheen, uaterschziden sih in nihts von leum nur aus Großbritannien; Pottasche, Drogen u. \. w. | den fle umgebenden ärmlihen Wohnungen. Die Einwohner von

außer aus Deutshland aus Großbritannien (475 Franken)

, Belgien | Muhammezra sind meist Araber, hier und da mit persisher Bei-

(31 925 Franken) und Frankreih (75 Franken); Quincaillerie- | mishung. Ihre Anzahl dücfte 5000 niŸt übersteigen. Charakteriftish waaren haaptsählih aus Deutschland, daneben aus Großbritannien | ist ihnen da3 roth oder blau gesprenkelte Kopftuch, um das das seil- (12375 Feanken), Belgien (5090 Frankea) und Frankreich (8500 | artige „Oeqqül*" zweifah geschlungen ist. Der persishe Einfluß macht Franken); Säcke außer aus Deutschland aus Großbritannien | sih bei der Unterkleidung, Nock und Hose, sowte in dena Sitten der (12 650 Franken), Belgten (1550 Franken), Spanten (700 Franken) | Leute bemerkbar. Europäer giebt es außer Wah Brothers nicht.

und Frankceich (1850 Franken); Seide nur au rei (73 950 Feanken); Zudcker aus Großbritannien (350 Belgien (235775 Franken) und hauptählich aus

s Frank- Das Klima gilt als gesund. Fieber sind verhältnißmäßig feltea, Franken), } da die Luft durh den Schatt-el-arab und den Karun (eigentlih Haffar- Frankceih | kanal) gereinigt und gefühlt ist. Wie überall im Orient, wo die

(1222675 Franken); Thee außer aus Deutshlaud aus Groß- | Pockenimpfung nicht zu Hause ist, richten die Blattern große Ver- britannien (183025 Franken); an der Ginfuhr sonstiger Waacen ift | heerung an. Die Cholera und Pest haben Muhammera gran e fo

außer Deutschland noch Großbritannien (26 850 Franken),

Belgien | gut wie vershont. Die Quarantäne liegt in den Händen eines englisch-

(475 Franken), Spanien (4925 Franken) und Frankreih (16 500 Franken) | indishen Arztes; das Gebäude derselben ift schr mangelhaft.

betheiligt. Von der Gesammt-Einfuhr entfallen wie oben an-

Die Verwaltung gipfelt in dem Emir, unter dessen Befehl

geg?ben auf Deuishland 132 625 Franken, daneben auf Großbritannien | mindestens 30 000 Kaabaraber stehen, welhe waffenfävig sind und gute 3 090 850 Franken, Belgien 337 200 Franken, Svanien 9275 Franken, | Waffen tragen. Von anderer Seite werden dieselben auf 62 000

Frankceih 1 461 000 Franken und Ftalien 26 000 Franken. Ausfuhr: Gesammtwecth Sor

: Franken Kanarienfamen ¿ 411 300 E G es x 20 225 Haare 6 925 Leder Es 11 600 Bohnen 249 525 Gazul (terre saponaire). . 31 250 Wolle L 777 875 Beg, nfelle 30 850

rangen 6375 Kich?rerbsen N 7675 Wollene Kleider 7 075 Verschiedene Waaren 5 700

Zusammen . .. 1566 875

Waarengruppen

beziffert. Die Macht des Emirs, dem der Schah die Titel Mudzz essultane und Emir tomän verliehen hat, erstreckt sich bis in die unter nah Nähe von Schuster, obwohl sein eigentliher Amtsbezirk nur bis tschland Ahwaz (naserîje) reiht. Gc is dem Gouverneur von Arabistan,

einem in Schuster rcsidierenden Prinzen, nominell unterstellt. Von 4 875 den Waaren erhebt er einen Werthzoll von 9 °/o. Eine Zollftatistik 700 wird nicht geführt. Î Ad _Die Landwirthschaft is troy der unvergleihlich günstigen natürlihen Vortheile wenig bedeutend. Anftatt das Land durch fünitlihe Bewässerung aus3zunußz-n, begnügt man {ih, bie Regenzeit im Dezember abzuwarten und dann zu säen, wobei man einfach das weitere der Natur überläßt, Man baut Weizen, Gerste, Sesam und Klee. Die Getreideernten waren in den legten Jahren weniger günstig und der Versand der Kornfrüchte ein sehr geringer. Gegen- wärtig ftehea die Auésihten für 1900 gut. Allerersten Ranges ift E die Kultur der Dattel, die man mit Vorliebe betreibt, und welche 600 einen guten Ertrag sicert. Die Dattelpalme verlangt sorgfältige

Pflege; mit dem vierten Jahr beginnt das Bäumchen Früchte zu

d 229 990 tragen. Der Durchschnittéwerth ei ü An der Gesammt-Ausfuhr warea außer Deutschland noch 3 Dtielpalmen reGnet man cine männlide, Die

Aux 25 wetiblie Dattelpalmen rechnet man eine männlihe. Die

Großbritannien mit 769925 Franken betheiligt, Spanien mit | Befruchtung wird künstlih betrieben. Jst die Frucht gereift, so wird

85 875 Franken, Frankreih mit 349 175 Franken und Portugal mit

sie abgenommen und in kastenartige Häuschen gelegt, wobei sie einen

132 000 Frauken. Die Ausfuhr von Kanariensamen nah Deutsch- | Saft „Debes“ auss{chwißt, den man efäß

land ift unerheblich und geringer als diejenige nah Großbritannien | dem Syrup vecgleiSbar und tedt P Id in Pal en (294 250 Franken), Spanien (62400 Franken), Frankreih (9525 | anderen Prozedur werden die Datteln vor ihrem Versand nil unter- Franken) und Portugal (40 250 Franken). Göenso ift die Ausfuhr ! worfen. Dahingegen {ügt man die in die Bastkörbe eingelegte

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