1900 / 53 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

E

V scstellt. Ritter v. Menz, Oberstlt. und Adtheil. Kommandeur

Personal-Veränderungen.

Königlich Preuffishe Armee. A

Offiziere, Fähnrihe 2x., Ernennungen, efôr- derungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Huber- tusftock, 22. Februar. v. Lücken, Oberlt. im 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, in das Hus. Regt. König Humbert von Italien (1. Hess.) Nr. 13 verseßt. C

Hubertus stock, 24, Februar. Frbr. v. Hoiningen gen. H uene, Oberst und Kommandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib-Garde-) Regts. Nr. 115, unter Beförderung ¿um Gen. Major, nah Württemberg behufs Verwendung als Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.) kommandiert. v. Shwarßkoppen, Oberst, hisher Flügel-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung der 3. Garde-Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Major, zum Kommandeur dieser Brig. ernannt. v. Hartmann, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Nr. 138, unter Verseßung zum 1. Großherzogl. Peffs. Inf. (Leib-Garde-) Regt. Nr. 115, mit der Führung des leßteren

eauftragt. Kopka v. Lossow, Major, bisher Kommandeur des 29. See-Bats., unter Beförderung zum Oterstlt., mit einem Patent tom 15. Juni 1899 beim Stabe des Inf. Regts. Nr. 138 angestellt. Koenig, Major à la suits des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 683, unter Enthebung von der Stellung als Ober-Quartiermeister- Adjutant, als Bats. Kommandeur in das genannte Regt., v. Falker- bhayn, Major à la suite des Generalstabs, unter Ueberweisung zum

roßen Generalstabe, in den Generalstab der Armee, eingereiht. Tellenbah, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 159, bebufs Verwendung als Ober-Quartiermeister-Adjutant zur Dienst- leistung beim Großen Generalstabe kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Hubertus- stodck, 22. Februar. Laasch, Lt. im Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, scheidet mit dem 6. März d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 7. März d. I. als Lt. mit seinem bisherig?-n Patent in der Schußztruppe für Kamerun angestellt. Seebeck, Lt. im Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, ausgeshieden und zu den Ref. Offizieren des Regts. ébergetreten. Moriß, Lt. im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Zumpt, Lt. im Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, Stephan, Æ. im Feld-Art. Regt. Nr. 31, Swallehn, Lt. im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Frhr. v. Fürstenberg (Lotbar), Lt. im Hus. Regt. Kaiser Nikolaus 11. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8, letzteren e bai O auf Anstellung im Zioildienst, mit Pension der ied bewilligt. :

E IRIT 24. Februar. Christ, Major und Bats. Kommandeur im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, bebufs Uebertritts zur Marine-Inf. ausgeschieden.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Erlaß. 13. Februar. Uhlenbrock, Wirklicher Geheimer Kriegsrath, Militär-Intend. des IT. Armee-Korps, in den einstweiligen Rußbeftand versetzt. 2

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 30. Ja- nuar. Volk, e O R 2a e Dt. Eylau, zum Garn. Bau-Infpy. vom 1. Februar ab ernannt. ;

“6 eve Baumhard, Kafsen-Kontroleur bei der Haupt- Kadettenanstalt, als Kassen-Sekretär zum Kommando des Kadetten- Korps, unter e A des Titels „Sekretär beim Kommando des Kadetten-Korp5“ verseßt. A

13. Se beuas Buietér: Beklcidungsamts.Assift. auf Probe beim XVI. Armee-Korps, endgültig angeftellt.

14. Februar. Deuther, Intend. Kanzlist von der Intend. des VII. Armee-Korps, auf seinen Antrag ¿um 1. Mei d. J. mit Pension in den Ruhestand verseßt. Sommer, Intend. Kanzlist von der Intend. des Garde-Korps, zum 1. Mai d. J. zu der Intend. des VII. Armee-Korps verseßt. l S

15. Februar. Wellmann, Baurath zu Karlêruhe 11, in die zunähfi einftweilig einzurihtende Lokal - Baubeamtenstelle Berlin V, Pfaff, Garn. Bauinsp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. I. Armee-Korps, in die Lokal-Baubeamtenftelle Karlsruhe Il, zum 1. April 1900, Koehler, Garn. Bauinsp. zu Berlin, als teh- niscer Hilfsarbeiter zur Jnatend. L. Armee-Korps, zum 1. August 1900, versetzt. /

17. Februar. Glaser, KochG, Uhrhahn, Baehr, Zahl- meister-Aspiranten, zu Zabhlmststen. beim X[IV. bezw. TV., XVI. und X ÿ. Armee-Korps ernannt. |

19. Februar. Ohmftede, Großberzogl. oldenburg. Gerichts- Accessist, zum Intend. Referendar beim X. Armee-Korps ernannt.

20. Februar. Rehbfeldt, Zaëlmstr. vom 3. Bat. Inf. Negts. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, auf setnen Antrag mit Pension in den Rubestand verseßt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche 2c, Ernennungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 22. Februar. Streck, Oberst beim Stabe des 1. Feld-Art. Regts. Prinz-Regent Luitpold, in diesem Regt., S irl, Oberstlt. beim State des 12. Inf. Reats. Prinz Arnulf, im 15. Inf. Regt. König Albert von Sahfen, Keller, Oberstlt. und Abtheil. Kommandeur im 4. Feld-Art. Regi. König, im 5. Feld-Art. Regt., lehtere beide unter Beförderung zu Obersten, zu Regts. Kommandeuren, Hopffer, Major à la suite des 5. Inf Regts. Großberzog Errst Ludwiz von Hessen, Komp. Chef im Kadetten-Korps, im Inf. Lecb-Regt., Ball, Major und Komp. Chef im Inf. Regt. Prinz Karl von Boyern, im 1. Inf. Regt. König, Scilffarth, Major und Battr. Chef im 4. Feld-Art. Regt. König, im 2. Feld-Art. Regt. Horn, Habersack, Major à 1a suits des 3. Feld-Art. Regts. Königin-Mutter, kommandiert zur Dienstleistung daselbst, in diejem Regt, Kleinfeller, Major beim Stabe des 4. Feld-Art. Regts. König, in diesem Regqt., Classen, Hauptm. und Komp. Chef im 11. Infanterie - Regiment von dec Tann, Kopp, Hauptmann und Kompagnie - Chef vom 4. Infanterie- Reciment König Wilhelm von Württemberg, im 17. Inf. Regt. Orff, beide unter Beförderung zu Majoren ohne Patent, zu Bats. (Abtheil.) Kommandeuren, Pöllmann, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feld-Art. Regt. Horn, unter Stellung zur Disp. mit der gefeßlihen Pension, zum Vorstand des Art. Depots Fürth, v. Gropper, Rittm. und Chef der Eskadr. Jäger zu Pferde des IL. Armee-Korps, unter Belassung im Verbältn ß à 1a suits des 1. Chev. Negts. Kaiser Nikolaus von Rußland, zum Reitlehrer an der Equitations-Anstalt, Düll, Hauptm. und Battr. Chef im 1, Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold, unter St-llunz à la suits dieses Regts., zum Lehrer an der Kriegsschule; die Hauptleute (Ritt- meifter) Graf v. Verri della Bosia aen. v. Külberg auf Ganéheim und Berg im Inf. Leib-Regt., Mayer von der Zentral- stelle de-s Generalstabes, kommandiert zum Kriegs-Minifierium, im 1. Inf. Regt. König, Kopp im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Krisak, à la suite des 13. Inf Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, Adjutant der 10. Inf. Brig., im 8. Inf. Regt. Pranckh, Braun im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Frhr. Freyshlag v. Freyenstein im 1. Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold, Kleemann von der Fortifikation Germersheim, im 1. Pion. Bat, Göller, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Letibrock, Oberlt. im 17. Juf. Reat. Orff, Briegleb, Oberlt. im 2, Feld-Art. Regt. Horn, Treutlein-Mördes, Oberlt. im 4. Feld-Art. Negt. König, unter Beförderung zu Haupt- leuten, Gêller, Leibrcck und Treutletn-Mördes ohne Patent, zu Komp 2c. Chefs, Hierthes, Oberlt. des 15. Jnf. Regts. König Albert von Sachsen, untex Stellung à la suite di:ses Regts. zum Adjutanten der 10. Jaf. Brig.,, ernannt. Ritter v. Endres, Oberst und Kommandeur des 1. Feld-Art. Regts Prinz-Regent Luitpold, mit seiner bisherigen Uniform à la suïîte ter Armee

3. Feld - Ari. Regt. Köatgin - Mutter, zum Stabe S1. Feld-Art. Regts. Prinz-Regent Luitpold, Syffert, Major ats. Kommandeur vom 17. Inf. Negt. Ocff, zum Stabe des ceats, Prinz Arnulf, unter Beförderung zum Obecstlt.,

Leib-Regt., zur Zentralstelle des Generalstabs, Riezler, Hauptm. à la arte des è Feld-Art. Regts. König, Lehrer an der Kriegsschule, zum Stabe des genannten Regts., unter Beförderung zum überzähl. Major, Zoellner, Hauptm. und Komp. Chef vom 17. Inf. Regt. Orff, zum 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, v. Kirschbaum, Hauptm. und Komp. Chef vom 1909. Inf. Regt. Prinz Ludwig, zum Kadetten-Korps, unter Stellung à la suits des genannten Regts., Frhr. Locbner v. Hüttenbach, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. «Inf. Regt. Pranckh, zum 11. Inf. Regt. von der Tann, Frhr: v. Redwit, Rittm. und Eskadr. Chef im 1. Chev. Negt. Kaiser Nikolaus von Rußland, zur Eékadr. Jäger zu Pferde des II. Armee-Korps, unter Stellung à la suite des Regis., Karpf, Oberlt. von der Fortifikation Ingolstadt, zur Fortifikation Germersheim, unter Beförderung ¿zum Hauptm. und unter Belassung in seinem Kommando - zur Fortifikation Met, verseßt. Rauchenberger, Hauptm. . von der Zentralitelle des Gene1alstabs, zum Kriegs-Ministerium, Frhr. y. Feury auf Hilling, L. des 2. Chev. Regts. Taxis, zum 1. Train-Bat., unter Stellung à la suite des genannten Regts, kommandiert. v. Hößlin, Oberstlt. und Kommandeur des 4. Chev. Regts. König, zum Obersten befördert. Damboer, Major à la suite des 5. Feld-Art. Regts., Adjutant beim General-Kommando I. Armee- Korps, ein Patent seines Dienstgrades verliehen. ;

Durch Verfügung der Inspektion der Fuß-Artillerie. Schweigart, Feuerwerks-Oberlt. der Palverfabrik, kommandiert zur Geschütgießerei und Geschoßfabrik, zu diesem Institut verseßt.

XII1. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Offiziere, Fähnriche 2x. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere. 22. Februar. v. Caemmerer, Königl. preuß. Gen. Lt., von dem Kommando der 96, Div. (1. K. W.) enthoben. ! ; 24. Februar. Herzog Robert von Württemberg, König- lie Hobeit, Rittm. im Drag. Regt. König Nr. 26, unter Ver- leihung eines Patents seines Dienstgrades, zum Escadr. Chef ernannt. Herzog Ulrich von Württemberg, Königliche Hoheit, Lt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, zum Oberlt. befördert. v. Shnürlen, Gen. Major und Komant eur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), unter Beför- derung zum Gen. Lt., zum Kommandeur der 26. Div. (1. K. W.), Frhr. v. Hoiningen gen. Huene, Könial. preuß. Gen. Major, bisher Oberst und Kommandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib-Garde-) Regts. Nr. 115,. kommandiert nah Württemberg, zum Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), ernannt. C orrell, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. König Nr. 26, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 verseßt. v. Kaufmann, Lt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Oberlt. befördert. Boldt, Oberlt. a. D., zuleßt im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, Hofmann, Oberlt. a. D., zuleßt à la suite desselben Regts., den Charakter als Rittm. erhalten. ;

Im Beurlaubtenstande. 24. Februar. Veittinger, Lt. von der Feld-Art. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Oberlt, Georg, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Koch, B. vom Landw. Bezirk Leonberg, zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreih, König ven Ungarn, sämmtlih mit Patent vom 17, d. M. befördert.

Im Sanitäts-Korps. 24. Februar. Dr. Beck, Oberarzt im Inf. Negt. Alt-Württemberg Nr. 121, Dr. Holzinger, Ober- arzt im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zu überzähl. Stabs- ärzten mit einem Patent vom 27. Januar d. I., Dr. Zumsfteeg, Unterarzt im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum U4\fift. Arit,

befördert. 8 : Militär-Justizbeaumte. i Í 24. Februar. Dr. Werner, Justizrath, Garn. Auditeur in Stuttgart, Schall, Justizrath, Garn. Auditeur in Ulm, Stark, Justizrath, Garn. Auditeur in Weingarten, Horn, Justizrath, Garn. Auditeur in Heilbronn, die Abzeichen des Korps-Auditeurs ver-

liehen. y Beamte der Militär-Verwaltung.

24. Februar. Wagner, Intend. Sekretär kei der Intend. der 26. Div. (1. K. W.), Bührer, Nitschke, Intend. Sekretäre, Expedienten im Kriegs-Ministerium, der Titel Rechnungsrath, Klein, Stabëboboist im Inf. Reat. König Wilbelm I. Nr. 124, der Titel Militär-Musikdirigent, verliehen.

Kaiserliche Marine.

Hubertusftock, 24. Februar. Kopka v. Lossow, Major und Kommandeur des 2. Sec-Bats., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine-Jnf. ausgesbieden. Christ, Major, biéher Bats, Kommandeur im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, mit seinem Patent in der Marine-Inf., und zwar als Kommandeur des 2. See-Bats. angestellt.

Kaiserliche Schußtruppen.

Hubertusstock, 17. Februar. Dominik, Oberlt. in der Scußtruppe für Kamerun, scheidet mit dem 28. Februar d. J. aus derselben aus und wird mit dem 1. März d. J. in der Armee als Oberlt. mit seinem bisherigen Patent im Inf. Regt. General- Feldmarshall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 wiederangeftellt.

Deutscher Reichstag,

155. Sizung vom 27. Februar 1900, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1900 wird bei dem Extraordinarium des Etats für die Verwaltung des Reichsheer es fortgeseßt.

Bei den einmaligen Ausgaben für Bekleidungs- und Ausrüstungswesen und Neubau von Korpsbeklei- dungsämtern bringt der U:

Abg. Dr. Böôdel (b. k. F.) zur Sprae, daß auh die Militär- verwaltung mebrfach die Verwendung ausländisher Gerbstoffe, fo des Quebrachoholzes, begünstigt habe, ec frogt im Interefse des deutschen Eichenshälrwoaldes nach den EGrgebnifsen der betreffenden Verfuche. i E

Direktor im Krieg?-Ministerium, Generalmajor von Heeringen: Die Militärverwaltung hat folche Verse nicht angeftellt. Die früher, etwa 1895, angestellten Versudhe haben keine günstigen Resul- tate ergeben. Wir balten nah wie vor darauf, daß wir mit Eichen- lobe gegerbtes und lange gegerbtes Leder verwenden. L

Abg. Möller-Duiéburg (nl.): Das Entscheidende liegt nicht an dem Material, sondern an der Dauer der Gerbung. Ift das Leder noech mit Gerbstoff überlastet, so ift es brüchig und sein Werth er- bebli geringer. : ;

Die Forderung einer ersten Rate von 200 000 4 zum Neubau einer Kaserne für eine fahrende Abtheilung Feld- Artillerie nebst Regimentsstab in Küstrin hat die Koms- mission gestrichen, weil der gewählte militärfiskalishe Bau- play nicht geeignet und namentlich auch in hygienisher Be- zichung bedenklich ershien. Von den Abgg. Büsing ne) und Dr. von Leveßow (d. fons.), andererseits von den Abgg. Eickhoff und Dr. Müller-Sagan (fr. Volksp.) wird die Bewilligung beantragt.

Abg. Dr. von Leveyow tritt als genauer Kenner der Stadt Küstrin und der hier in Letiraht ?omm:nden Oertlichkeit lebhaft für die Bewiliigung der Forderung ein. Dec gewählte Play sei genügend und auch in gesundheitliher Beziehung keineswegs bedenklich. Die erforderliche Aufböhung lasse sich sehr leiht beweristelizen und die Kosten dafür würden durch den Verkauf anftoßerder Baustellen leiht

Abg. Eickhoff {ließt sich diesen Ausführungen an. Ueber die Nothwentigk it des* Kasernenbaues habe auc in der Kommission im inblick auf die vorjährige Vermehrung der Feld-Artillerie kein weifel bestanden; fie habe nur aus hygienishen Bedenken den Bau für dieses Jabr zurückstellen wollen. Die städtischen Behörden und eine grcße Zahl dortiger Bürger hätten in einer vor einigen Tagen eingegangenen Denkschrift nachgewiesen, daß von dem Schreckbild der in Küstrin grafsierenden Malaria keine Rede sein könne.

Abkg. sing tritt ebenfalls für den Antrag ein, während Abg. Graf von Roon (d. kons.) durch die Denkschrift die bygie- nishen Bedenken gegen ein fo tief liegendes Terrain wenigstens für die Zukunft niht aus dem Wege geräumt fieht und, wie in der Kommission, auch jeßt gegen die Position immen zu wollen er- klärt, da die Fürsorge für die Altstadt Küstrin allein nit ausshlag- gebend sein könne, Z ; Generalmajor von Heeringen: Der Baugrund ift nach den einwandsfreien Ergebnissen der Bohrungen vorzügli, der Bauplay selbft vollständig gesund, wie au die Ermittelungen der Küfstriner Aerzte, die Statistik, das Reihs-Gesundheitsamt, kurz, alle in Betracht kommenden Instanzen ergeben haben. Die Auëschahtung wird mit 19 000 4 auszufüllen sein; durch den Verkauf von angrenzenden Bau- stellen ist für Deckung gesorgt. Jeder andere Plaß würde der Ver- waltung etwa 375 000 M kosten; der vorgeshlagene würde nur auf 63 000 zu stehen kommen. Militärishe und bürgerlihe Inter- essen treffen bei diesen Projekten in ganz außerordentlichem Umfange usammen.

M Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode (d. kons.) hat wie Graf Roon in -der Kommission gegen die Forderung ge- stimmt, erklärt sich aber inzwischen durch_ den Augensch.in belehrt, daß die Placierung der Kaserne an dieser Stelle keine Bedenken habe und sich aus finanziellen Gründen empfehle. : :

Die Forderung wird mit großer Mehrheit bewilligt.

Für den Neubau einer evangelischen Garnisonkirche in Breslau ist die zweite Rate (erste Baurate) von 90 000 /6 gefordert. Die Kommission hat diese Rate ebenfalls abgeseßt. Ohne Debatte wird demgemäß die Position gestrihen. Auch die zweite Nate von 300 000 6 für die früher auf 1 002 000 M veranschlagten, im jezigen Etat aber auf 1 215 100 # ver- anshlagten Neubauten und Ergänzungsbauten zur Ver- besserung der Unterkunft für vier Eskadrons in Bruchsal wird, entsprehend dem Antrage der Kommission, abgelehnt und nur ein Betrag von 15 000 # „noch für Entwurf“ bewilligt.

Bei der Forderung einer zweiten Rate von 1 900 000 zur Erwerbung eines Truppenübungsplaßes für das XTV. Armee-Korps sowie Errichtung von Baracken zwecks Unterbringung von Mannschaften und Pferden auf -dem- selben bittet ; j

Abg. Baron de Schmid (b. k F.) um thunliste Schonung der Interessen der Bevölkerung bei Uekterführung des Geländes in das militärfiskfalishe Eigenthum. 7 :

Gereralmajor von Heeringen erklärt, daß die Verwaltung das Vertrauen der Bevölkerung rechtfe1tigen werde. Es habe sih eine sehr rege Spekulation des noch in Privathänden befindlihen Terrains bemächtigt. Es werde die Arrondierung des Platzes jeyt dergestalt erfolgen, daß diejenigen Besißer, welhe di: exorbitantesten Preise fordern, außerhalb desselben bleiben. / i

Im übrigen wird das gesammte Extraordinarium im ordentlihen Etat ohne Debatte unverändert bewilligt. Von den insgesammt 22 648 700 F erforderxnden einmaligen Aus- gaben im außerordentlihen Etat sind 20 Millionen als achte Rate zur Vervollständigung der wichtigeren Fe unge, anlagen ausgeworfen. Jn den Jahren 1893/94 bis 1899 hat der betreffende Titel zweimal 21/5, viermal 6 und einmal 10 Millionen betragen. i

Abg. Gröber (Zentr.) beanstandet die Höhe dieser For- derung, es fei schon in den früheren Jahren eine stete Erhöhung dieses Postens eingetreten; jeßt gehe man, bei 10 Millionen angelangt,

: s{lankweg mit der Verdoppelung vor. Wo folle das hinaus? Es

handle sih hier doch um ein Paufhquantum. Wenn in diesem Tempo des Festungebaues fortgefahren werde, müfse man gewärtig feia, daß die zukünftigen Etats noch weitere Verdoppelungen bringen. Es sei doch um so mehr geboten, das Tempo zu verlangfamen, als die Be- deutung der Festungen als strategishe Faktoren in der Abnahme be- griffen sei. ODhnehbin ständen die Reichsfinanzen nicht allzu glänzend.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Meine Herren! Der Herr Abg. Gröber hat \siherlich das Net, sich über die Höhe dieser Ausgaben auszusprehen, und ih habe bereits in der Kommission dieselben zu erklären versuht. Die Gröcterungen ia der Kommission find sehr eingehend gewesen, fodaß ih auz mehr- fahzn Gründen hier niht in der Ausführlihkzit zu erwidern brauche, wie ih es dort gethan habe.

Ich darf aber den allgemeinen Gesichtépunkt zunähst hervorheben, daß wir thatfähliÞ gezwungen find, eine Aenderung in unserem Festungssystem vorzunehmen, weil die Erweiterung der Städte, die Zunahme der Bevölkerung, die Erweiterung des Ausbaus uns dazu zwingen, die Feftungs8gürtel fallen zu lassen. Wir waren dadurch genöthigt, auf ein Befestigungssystem in früherem Sinne zu verzihten, dagegen abec größere befestigte Positionen zu hafen. Ih gebe dem Herrn Abgeordnetzn ohne weiteres zu, daß ih über die bisherige Bedeutung der Festungen sprehen läßt; denn bei der Invasion so großer Armeen, wie sie j-t in Frage kommen, kann die Festhaltung eines einzelnen befestigten Plaßes nicht mehr von der Bedeutung fein wie früher. Dafür treten jeßt größere be- festigte Positionen in den Vordergrund, und auch die Erfahrungen aus dem Burenkriegz deuten darauf hin, daß gut ausgewählte, -be- festigte Stellungen die Javasion am längften aufhalten. Vergegen- wärtigen Sie sich die Verhältnisse im Westen, wo Diedenhofen und Meg jeßt durch cinea Festung8gürtel eingeengt find, vergleißen Sie damit die Zunahme der Bevölkerung ¿wishen den beiden Städten, den Anbau im Moselthal u. \#. w., dann wird fih jeder über- zeugen, daß es böhste Z.it ist, hier Wandel zu schaffen, um dec Ja- dustriebevölkerung dort den Naum zu hafen, der unbedingt noth- wendig ift, Die Höhe der Summe ift niht willkürlih gegriffen. Sollen die Enceinten der beiden Städte fallen, dann muß neue Vor- sorge für die Vertheidizung dieses Landstrihes, und zwar unt-r Be- rücksihtigung der eben erwähnten Gesichtspunkte getroffen werden. Daß ih die Forderung in dem Umfange wiederholen würde, ift aus- geshlossen. Ich habe aber hon in der Kommission erklärt, daß, nah- dem diese Bauten in Angriff genommen worden sind, es, ganz abgesehen vom militäris{Wen Stantpunkt, auch aus finanziellen Gründen dringend geboten if, die in vollem Gange befindlihen Bauten baldigst zu Ende zu führen. Eine Verzögerung hierin würde die Kosten erheblich erhöhen. Jch habe mich erkundigt, um welhe Summe es sih hierbei handeln könnte, und da ist mir von kompetenter Stelle gesadt worden, edaß mit einem eventuellen Verluft von 44 Millionen gerechnet werden müßte. Jh meine daher, daß diese 20 Millionen gut angelegt find ; sie werden sih nah jeder Richtung hin niht nar finanziell, fondern auch volkswirthschaftlih rentizren, und kann ich daher nur dringend bitten, für dieses Jahr die Forderung in dieser Höhe zu bewilligen.

er, Mzjor und Bats. Kommandeur vom Inf.

völlig eingebracht werden.

Ich stehe niht an, nohnals zu ecklären, daß sich ein Kredit in dieser

Höh: nit wiederholen wird, und daß es mein Wursch ift, den außer- ordentlihen Etat, auf dzm dieser Posten teht, überhaupt möglichst zu beseitigen. Jh glaube, es würde richtiger sein, alle derartigen Aus- gabea auf das Ordinarium, dann natürlich in einem geringeren Um- fange, zu übertragen. Jh bitte noŸmals, die 20 Millionen zu be- willigen.

Der Titel wird unverkürzt bewilligt, ebenso der Rest des außerordentlihen Etats und die Einnahmen des Militär-Etats. Damit ist die Berathung desselben erledigt. Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen, betreffend die Beichte der polnischen Soldaten, die Verseßung der Stabshoboisten in die Servisklasse der Feldwebel und die Er- höhung der Remonteankaufspreise, werden angenommen. Die Abstimmung über die Kommissionsvorschläge zu den vorliegenden Petitionen wird der dritten Lesung vorbehalten.

Es folgt die erste Lesung des Geseßentwurfs, be- treffend die Bestrafung der widerrehtlihen Ent- ziehung elektrischer Arbeit. \

8 1 seßt auf die rechtswidrige Aneignung fremder elek- trisher Enerzie Gefängniß- und Geldstrafe, eventuel au Verlust der bürgerlihen Ehrenrechte; dagegen Geldstrafe bis zu 1000 4 oder Gefängniß bis zu zwei Jahren, wenn die Handlung in der Absicht begangen wurde, einem Anderen rehtswidrigen Schaden zuzufügen. Bisher if die wider- rehtliche Entziehung elektrisher Energie wegen der Unkörper- Pia der geschlossenen Sache nah Reichsgerichtserkenntnissen itraflos.

Abg. Dr. Esche (n!) ist auf der Tribüne rur sehr mangelhaft zu verstehen. Ec führt etwa aus: Die Vorl2ge wolle dem hervor- getretenen Bedürfniß auf Lem Wege des Spezialgesees genügen. Es hätte sich auch der Weg einer Novelle zum Strafgeseßbuch geboten, wie denn auch die Begründung felbst voa einer Lücke in der Geseßz- gebung sprehè2. Man wolle ih aber vorläufig auf die Bestrafung der rechtswidrigen Entziehung elektrisher Energie beshränken. Redner bespricht die Tragweite des Entwurfs und sheini Kommissionsberathung für nothwendig zu halten.

Abg, Dr. Müller -Meiningen (fr. Volkép.): Naÿ der Judikatur des Reichsgerihts ist über die Nothwendigkeit der Vorlage kein Zweifel. Wenn man aber nit die betreffenden Strafvorfchriften in das Straf- gesezouch eins(alten wollte, so bâtte man wenigstens ein vollständiges Spezialgeseg vorlegen sollen. Die Kommission wird htec die bessernde Hand anzulegen haben. Den Ausdruck „elektrische Arbeit“ wollen die betheiligten Elefktrotehniker durch eleftrishe „Energie“ erseßt haben. Wenn es ferner im § 1 heißt, daß bestraft werden soll, wer fremde elcktrish2 Arbeit mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungs- mäßigen Entnahme von Arbeit aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ift, so wird von denselben Kreisen der Ausdruck „o1dnungs- mäßig“ als viel zu unbestimmt bemängelt.

Abg. Gröôber: Auh mir {eint die Konstruktion der Vorlage nit durchaus gelungen. Wenn man selbst in den Motiven lesen muß, Elektrizität fei keine föcperlihe S2che und ihre Entwendung könne nit unter den Diebstahlsparagraphen fallen, so enthält § 1 einen Widerspru. Denn wenn sie keine köcperlihz Sache ist. darf man nicht von „Entnahme* sprehen. Van kommt eben garnicht aus dem Begriff des Diebstahls heraus, und diefer Begriff reiht auch vollständig aus, um za treffen, was bier getceffen werden sell. An diefen Juriftishen Feinheiten mag sich die Ko:nmission erlufstieren. Aber wenn auch nicht Diebstahl angenommen wird, soll die Be- \trafung nit geringer szin als die des Diebstahls.

_ Aba. Stadthagen (Soz.) bemängelt, daß man hier so {nell mit einem Gelegenbeit3geseß bei der Hand sei, wo es gelte, einer mächtigen Industrie beizuspringen, während es viele Fälle gebe, wo ungestraft widerrechtliße Aneignung menshliher Arbeit stattfinde, ohne daß bis jeßt das Geseg Abhilfe geschaffen hätte. Das Ver- äctlih: beim Diebstahl fei doch die g?winafsüchtige Absiht; aus diesem Gesichtspunkte sollte die Vorlage in dem angedeuteten Sinne erweitert werden. Wolle man durchaus ein Spezialgeseß mahen, so müßfse nur die gewinnsüchtige, niht di: zufällige, fahrläffige Entnahme getrcffen werden.

Die Vorlage - geht darauf an eine Kommission von 14 Mit- gliedern.

Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen.

Die Petition des Fabrikbejißgers Hamm in Heidelberg wegen Erhöhung des Zolles auf Erzeugnisse der Maschinenindustrie wiro dem Reichskanzler als Material überwiesen; zur Kenntnißnahme überweist das Haus dem Reichskanzler die Petition des Gemeinderaths zu Jag- weiler im Elsaß, betreffend den Bau einer Eisen- bahnlinie Lüßelstein Jngweiler —Philipps- burg. Als Material überwiesen werden dem Reichskanzler auh die Petition wegen Abänderung des Kranken- versicherungsgeseßes (freie Arztwahl) und die Petition der Handelskammer zu Hildesheim und des Vereins der Berliner Grundstück- und Hypothekenmaklec, betreffend die reihsgeseßlihe Regelung des Grundstücks- und Hypothekenmaklerwesens.

Ueber die Petition des Bundcs der deutshen Frauen- vereine zu Berlin um Abänderung des Bürgerlichen Geseß- bus (Familienreht) geht das Haus zur Tagesordnung über.

Den Uebergang zur Tagesordnun slägt die Kommission au vor über die Petition des Adolf Seifert in Schedewihß- “po gae betreffend die Aufhebung der kommunalen Be- teuerung der Konsumvereine. Von den Sozial- Een ist Ueberweisung zur Berücksihtigung be- anftragi.

_ Abg. Wurm (Soz.): Die in Sathsen durchgeführte Umsat- itzuer für Konsumvereine tellt sih als eine im Widerspruch mit der NReich8geseßgebung vorgenommene Maßregel dar, welhe dem Mittel- ftand zu gute kommen und die Konsumvereine erdrofseln soll. Noch im Jahre 1896 hat der General-Steuerdirektor Burghart im preußishen Abzeordnetenhause ausgesprochzn, daß eine solche Steuer Sache des Reichs fein müfse. Und warum will man denn bloß den Handel erdrofseln ? Man will eben Mittelstandépolit:ck treiben auf Kosten der armen Bevölkerung, während in Wirklichkeit gerade die Vertreter der Große industrie, welhe diefen Mittelstand angebli retten wollen, am meisten dazu beitragen, daß „der Mittelstand zu Grunde gehen muß. Diese fäcbsishe Umsaßsteuer ist nihts als cine Umsaßsteuer, wie sie nah der G2wezrbeozcdnung rit erhoben werden darf. Die Juristen beftreiten das zwar, aber mit Unrecht; denn es werden nit alle Betriebe, sondern nur Betriebe von einer bestimmtea Größe ge- troffen. Die Mitglieder der Konsumvereine sind kleine Leute, welche eine bestimmte Arbeit zu leisten und sogar ein bestimmtes Risiko zu tragen haben, damit der Verein Uebershüsse erzielt ; troßdem diesen Proletariern {on auf alle Art das Leben s{chwec gemacht wird, will man eine solhe ungerechte Sonderbesteuerung weiter bestehen [assen ? Nach „dem preußischen Waarenhaussteuer-Gesezentwurf foll die Steuer ect bei einem Umsay von 500000 Æ heginnen, und es werden 29% als so hcch bezeichnet, daß eine Veberschreitung dieses Satzes prodhibitiv wirken wüide; deu \ähsishtn Kovfum- vereinen werden, und zwar von Umsähßen, die viclfah kaum 20 006 oder 100 000 M erreiden, durhweg 14 bis 29/9 abgenommen ? Ja, man geht sogar mit Sägen von 3 und 4% vor. So wird das dur kie indirekten Steuern {on fo ehr belastete Einkommen des Aermften noch stärker herangezogen. Man hat cs bier geradezu mit zweierlei Recht zu thun; folhe Viaßnahmen müssen das Maß der Ec- bitterung unter den fächsishen Arkeitern zum Ueber laufen bringen,

Bevollmäßtiater zum Bundesrath, fächsis{her Minifterial-Dicektor Dr. Fischer: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die Frage der Besteuerung der Konsumvereine in juaristisher und volikswir:h- schaftlicher Beztehung fehr eingehend behandelt und ih dabet einmal

dann auf die Be‘timmungen der Besteuerung der Konsumverein? ia SaŸÿfea bezogen. In der erfteren eng - bin ih niht in der Lage, dem Herrn Vorredner zu erwidern, {hon weil es mir an der Zuständigkeit hierzu mangelt; allein ich kann es nit unterlafsen, seinen Ausführungen in Bezug auf die sähsischen Verbältnisse in einigen Punkten entgegenzutreten. Zunächst möchte . ich feststellen, daß feine S{lußbemerkung nicht ganz glücklich war, daß er zu einer Zeit, in welcher wei preußishe Gerihte verzeihen Sie, daß ih noch- mals auf diese Sahe zurückfkomme, ausdrücklich bestätigt haben, daß unfer Overlandesgeriht keineswegs die Arbeiter für minderen Nets erklärt habe, behauptet, es sei uns von einem preußisdben Ge- rihte bescheinigt worden, daß dies der Fall sei. Ih will mi auf diese Angelegenheit nicht weiter einlassen, sondern mich [ediglich auf die Frage beschränken, die uns hier beschäftigt. Da hat der Herr Vorredner fi vor allem in einem geirrt. Er hat gesagt, kaum hbäâtle ih von diefer Stell- aus im Jahre 1896 dar- gelegt, daß meine Regierung es garniht fo s{limm mit einer Be- steuerung der Konsumvereine meinte, und kaum hätte ih das Haus verlassen, da hätte meine Regierung ein Regulativ erlassen, mit dem gerade das Gegentheil bezweckt worten sei. Meine Regierung hat überhaupt kein Regulativ erlassen wegen Bco steuerung der Konsumvereine, fondern fie hat nur gethan, was ich bei der Beantwortung der Interpellation vom Jahre 1896 voraus- gefagt habe, daß sie die Frage einer Besteuerung der Konsumrereine, überhaupt der çroßfapitalistishen Vereinigungen, zunäßst nochþ in eine eingehende Erwägung ziehen werde. Sie hat die Ergebnisse dieser Erwägung in einer Verordnung niedergelegt vom Jahre 1897, die auch wahrscheinli der Herr Vorredner gemeint haben wird, und die er nur fäls{- li als Regulativ bezeihnet hat. Diese mir vorliegende, in ciner Zeitschrift abgedcuckte Verordnung umfaßt niht we- niger als zehn Druckseiten, und es is in ihr in ein- gehendfter Weise das Für und Wider der Besteuerung folcher großfapitalistishen Vereinigungen, nicht allein der Konsumvereine, dargelegt und eröôrtert worden. Es kann mir natürlih nicht bet- fommen, Sie mit dem Vortrag dieser ganzen Verordnung zu bebelligen; aber einige markante Säße aus derselben möchte ih Ihnen doch nicht vorenthalten. Was zunächst als Zweck der in Anregung gekommenen Maßregel betrachtet wird, geht aus folgenden Sägen hervor, es if vorher dargelegt worden, daß eine Besteuerung der großkapitaliftisGzn Vereinigungen nur in den Gemeinden stattfinden könne, wo ein örtlihes Bedürfniß hierzu ovwalte, und dann heißt es weiter: „Ein örtlihes Bedürfniß wird nun im allgemeinen dann angenommen werden können, wenn der Großbetrieb. in einer Gemeinte des Klein- handels si derart bemähtigt hat, daß dadur in augenfälliger Weise das Fortbestehen eines, auch im allgemeinen und namentlich im Jateresse jeder Gemeinde zu erbaltenden Mittelstands im Kleinhandel und Klein- gewerbe erheblich ershwert oder gar unmöglih gemacht wird.“ In dem dur die Sondergewerbesteuer beabsihtigten und zu schaffenden Ausgleich das ist der Ausgleih, den der Herr Vorredner bemängelt hat, zwischen den dem Großbetriebe ohne weiteres sowie oft in unverhältnif- mäßiger und erdrückender Weise zuc Seite stehenden wesentlichen Voc- theilen und der durch fein Bestehen den Kleinhandel- und Klein- gewerbetreibenden verursahten SŸädigung hat die Sondergewerbesteuer ihre Berechtigung, zugleih aber auc ihre Grenze zu finden. Ih möthte gleih hier erwähnen, daß der Herr Abg. Wurm es geradezu überraschend gefunden hat, daß zum Beispiel in der kleinen fächsiswen Stadt Rabenau auf den Konfumverein eine Umsaßsteuer von 20/0 gelegt worden ist, obwobi dessen Umsay nur 40 000 M jährlich betragen habe. Ja, meine Herren, wean Sie einerseits die geringe Bewohnerzahl der Stadt betrachten, und andererseits den jährlichen Umsaßbetrag des Vereins von 40009 Æ, fo bitte ih Sie, zu erwäzen, daß allerdings unter sclhen Verhältnissen dur den Konsumverein 5 oder 6 fleine Gewerbetreibende in threm Betrieb haben lahm gelegt werden können. Es kommt sehr häufig vor, daß in solchen Städten [kleine Krämer keinen höheren Umsay ährlih-- haben als 6 bis 70090 A Da kann man wohl sagen, daß hier ein Ausgleih zwisGen ten dem Großkapitale zustehenden wesentlihen Vor- theilen und der dadurch für die fleinen Gewerbtreibenden herbeigeführten Schädigung geshafen worden is und geschaffen werden dürfte, Ausdrücklich hat meine Regierung noch darauf hingewiesen, daß sie es nit für ri%tig erahten würde, wenn nur einzelne Firmen des Großkapitalismus herausgegriffen würden. Es heißt in der Verordnung: „Die Sondecbesteuerung soll sich nicht auf einzelne Formen und Gestaltungen des Sroßbetriebes beschränken, sondern sich auf den leßteren überhaupt erstrecken, ohne Rücksicht darauf, ob derselbe in der Hand eines einzelnen, einer Aktien- gesellschaft , einer Genossenshaft oder dergleihen liegt.“ Dann’ hat der Herr Vorredner au selbst erwähnt, daß unser Ministerium ausdrücklih darauf gedrungen hat, daß die Steuer in keinem Falle höher sein solle als 29/6 des Umsayes. Es ift dabei aber noch haworgehoben worden, dieser Saß von 2 9% fei deshalb keinesfalls zu übersteigen, weil dur diefe Sondersteuer ein Ausgleich in dem oben gedahten Sinne geschaffen, nicht aber das Fortbestehen der fraglichen Betriebe unmöglich gemacht werden foll, in manchen Fâllen daher, fofern die Umsaßsteuer für angezeigt erahtet und gewählt werde, {hon ein niedrigerer Say als 20/9 wohl als aus- reihend und dem Bedürfniß entsprehend werde angesehen werden können. Meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß mit dieser Ver- ordnung mehr als ein Tropfen Wasser in den Wein der Begeisterung für die Besteuerung der Konfumbvereine gegossen worden ist, sogar mehr Tropfen Wasser, als den auf anderem Standpunkte stehenden Parteien lieb gewejen sein wird. Der Herr Vorredner hat \chlechter- dings Unreckt gehabt, wenn er meinte, die Absicht meiner Regierung sei bei Erlaß der Verordnung dahin gegangen, die Konsumvereine erdrofsein zu wollen. Das çeht einmal daraus hervor, daß, wie ih mir erlaubt habe hervorzuheben, darauf gedrungen wird, daßalle qaroßfapitalifti- schen Vereinigungen höher besteuert werden, nit allein die Koxfumvereine, und wenn der Herr Vorredner gesagt hat, es wären allerdings cinige Orte, wo lediglich die Konsumvereine getroffen werden, so ist der Grund hierfür sehr einfa, in diesen Orten giebt es eben andere großkapitaliftische Vereine niht als die Konsumvereine. Ich mögdte weiter darauf hinweifen, daß, als im sächsish:n Landtage am 15. Februar 1898 eine Jaterpellatiou an die Regierung gerichtet wurde darüber, welhen Erfolg diese Verordnung, die von mir foeben zitiert worden it, gehabt habe und welche Stellung die Königlite Staatsregierung zu den Bestrebungen der Gemeinden einnehme, diese Besteuerung einzuführen, unser Herr Ministec von Mes ausdrücklih dargelegt hat, daß er zwar gern bereit sei, den Gemeinden anheimzugeben, das zu thun, was sie in dieser Fcage für gerechtfertigt erahten, aber gleichzeitig die Reserve aussprechen müsse, daß die Regierung in alle Wege sich niht dazu bestimmen lassen fönne, diese Sondersteuer einführen zu lassen, wo eine direkte Gefährdung, wenn nicht Vernichtung der großkapitalistischen Betriebe in sicherer Aussicht stehe. Dazu könne und werde die Re- gierung nit die Hand bieten, und er balte sih versichert, daß die Anträge der Kammern auch niht dahin gezielt haben. Endlich hat der Herr Vorredner die juristishe Seite der Frage, die Frage der Zulässigkeit dec Besteuerung der Konsumvereine erörtert. Ich müßte zu feiner Widerlegung einfa dasjenige wiederholen, was ih in diesem hohen Hause im Ja?ïre 1896 nah dieser Nichtung aut- zuführen mir gestattet habe. Allein, wenn die Zeitungsönachrihten richtig sind, so wird ia der nächsten Zeit diese Frage von den Geriwten entshieden werden. Jch have nämlich in den sähsish-:n Zeitungen vor einigen Tagen gelesen, daß ein sähischer Konsum- verein gegen seine Gemeinde eine Klage aur NRükforderung von 2000 M bezahlter Umsaßsteuer unter der Begründung an-

au den säât4sishen Gamánbeardmekgrs widerspreße. Es ifft bereits Termin vor dem Landgericht in Dresden in Iun Sache an- beraumt worden, und wird zunächst also abzuwarten sein, wie die Berichte si zu dieser Rechtsfrage stellen werden. Jch meinerseits

auf den preußishen Geseßentwurf über die Waarenhausfteuer und 4 habe allerdings keinen Zweifel, daß gegenüber den Bestimmungen der

Reichs-Gewerbeordnuna wie der Gemeindeordnungen die Berechtigung der Gemeinden, derartige Steuern aufzuerlegen, von den Gerichten ohne weiteres anerkannt weiden wird! Nach alledem habe ih das hobe Haus zu bitten, dem Antrage Jhrer Kommission \stattgeben zu wollen, dagegen nicht dem Antrage der Herren Albrecht uad Genoffen.

Abg. Dr. Dertel-Sasen (d. kons.): Herr Wurm zeiht uns der Inkonscquenz, daß wir einerseits das landwirthshaftlih2z Genossen- shaftswesen als Allheilmittel empfehlen, das Genossenschaftswesen aber bekämpfen. wenn es die Arbeiter anwenden. Wir haben dieses Mittel nie als Allheilmittel empfohlen. Wir bekämpfen alle Genoffenschaften, welhe bestimmt oder ge- eignet sind, das Kleinhandwerk oder den seßhaften Klein- handel auszushalten, die Diftribution der Waaren zu über- nehmen. Weiter meint Herr Wurm, wir müßten doch au für den C PgEan ens ebenso wi? für den Großhandel eine Staffelsteuer wün hen. Herr Wurm lese das Buch feines Parteigenossen Kaußtky, welcher überzeugend nahweist, daß der Großgrundbesig lange nicht so prosperiert wie der mittlere Grundbesiß, Wir sind z. B. überzeugte Freunde einer gestaffelten Steuer für Mühlenfabrifate. Zahlreiche Konsumvereine geben sehr hohe Dioidenden, 14, 16, 18 9/9; davon werden si do noch 20/9 als Umfaßsteuer tragen lassen. Die Gewerbe- ordnung überläßt den Einzelstaaten ausdrücklich die Gewerbesteuer ; au die Aeußerung des preußishen General-Steuerdirektors -Burg- hari von 1896 läßt si niht gegen das Vorgehen der sächsischen Regierung verwerthen. Daß Sacsen auch in diesem Punkte an der Spitze, w2znn au niht ganz an der Tête der Zioilisation marsiert, ergiebt sih doch am besten daraus, daß Preußen {ih jeßt anschickt, dem sächsishen Bei! piel nahzufolgen.

Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.

Schluß 53, Uhr. Nächste Sizung Mittwoch 1 Uhr. (Anträge der Elsässer, betreffend den Diktaturparagraphen und die Wahlen zum Landesausshuß. Petitionen.)

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 33. Sizung vom 27. Februar 1900, 11 Uhr.

Jn dritter Berathung wird der Geseßentwurf wegen Ausdehnung des Geseßes vom 19. Mai 1891 auf das Gebiet der Ruhr ohne Debatte angenommen.

Darauf wird die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Waarenhaussteuer, fortgeseßt.

Abg. Gamp (fr. kons.): Kein Stand is voa der Besegaehnng so schlecht behandelt wie der kleine Handels- und Handwerkerftand, er entbehrt im Gegensaß zu all-n anderen Ständen, auch zum Arbeiter- stand, jeder Unterstüßung. Wo die GBeseßgebung für ihn eingegriffen hat, war es mit falshen Maßregeln ge|chehen, fo bei der Bäterei- verordnung. Es liezt ein kringender Nothstand vor, der endli mit energischen Mitteln beseitigt werden muß. Der Nothstand des Handwerks if zum“ großen Theil dadurch bervorgerufen, daß es nit mehr das nôthige Matz:rial an Arbeitecn, Gesellen und Lehrlingen bekommt; die Jugend will sh niht mehr in die strenge Zucht des Handwerks begeben; die Industrie zablt ein paar Mark mehr und nimmt dem Handwerk die Arbeiter. Die Waaren- hausfteuer muß so gestaltet werden, daß auch wirklich dem Hand- werkerstand gebolfen wird. Die Eintheilung der Geschäftszweige in der Vorlage nügt dem Handwerk nichts. Der Großbetrieb an fi muß besteuert werden. Ein Waarenhaus mit allen möglichen Artikeln it nit einmal für den Kleinbetrieb fo gefährlih wie ein großes Spezialgeshäft; wer nur Artikel einer Branche führt, ift viel leiftungs- fähiger als ein Waarenhau3 mit einer großen Reihe von Artikeln. Die Vorlage: sieht die großen Geschäfte zu sehr vom fiskalischen Standpunkte an, wenn fie in den Motiven ausführt, daß deren Steuerkraft für die Gemeinden erhalten werden muß. Die Erhaltung des in sozialer Beziehung so wichtigen Mittelstzndes ift viel noth- wendiger; wir brauchen wirthshastlich selbständize Personen im Kampfe gegen die Sozialdemokratie; sind erft dieje Elemente ver- nihtet, so haben wir den sozialdemokratishen Staat. Ein Gesey, welches den Mittelstand aufrecht erbält, ist ein Bollwerk gegen die Sozialdemokratie. Wenn ein Kaufmann cinen Artikel unter eine falsche Brantbe rubriziert, unterliegt er der Steuer der Vorlage; das ift eine brutale Geseßgcbung. Wir müssen zu einer allgemeinen Besteuerung der Großbetriebe fommen; dann nügen wir den kleinen Ge- werbetreibenden. Die Eintheilung der Branhen muß gänzli ver- mieden werden. Die Begründuag hat prinzipielle Gründe gegen die allgemeine Besteuerung der Großbetriebe, weil dann alle anderen Erwerbskreise dasselbe verlangen würden. Mit der Brausteuer ist ja bereits reih8geseßlih eine Ausnahmebesteuerung für die Großbetriebe eingeführt worden. Es wäre also nur eine Konsequenz, aker nit ein erster Schritt, wenn wir bier dasfelbte thäten. Wem joll die Waaren- hausfteuer zufallen? Es ist dankenêwerth, daß ter Staat darauf ver- zihtet hat. Die Kommunen sfollten aber niht diese Steuer erhalten, sie haben ja diese Besteuerung auch abgelehnt. Wenn ein Waarenhaus an der Grenze von Charlottenburg in Berlin liegt, seine Kundschaft aber in Charlottenburg und S{höne- berg hat, warum soll dann Berlin die Steuer bekommen ? Daß die unteren Stufen der Gewerbesteuer um ein paar Mark erleichtert werden, mat garnichts aus. Die Branatweinsteuer fließt auch nicht garz in die Reichskasse, sondern ift bestimmt, die Lage des Brennerei- gewerbes zu heben und . thm Exportprämten zu genrähren. Wenn die Steuer der Großbetriebe jährlich 3, 4, 5 Millionen einbrächte, welche die Großzetriebe ehr gut tragen können, und wenn wir diese Summe für die Zweck2 des Handwerks und des Fkleinen Gewerbes verwendeten, so fönnten wir damit große Aufgaben lösen. Nur die Geseßgebung kann die Kon- kurrenzfähigkeit des Kleinbetri-bes erhöhen. Wir müssen die Kredit- verhältnisse des Handwe1ks cünstiger gestalten, ihm die Betriebékraft billiger zur Verfügung stellen und für das Fortbildungsshulwesen besser sorgen. Herr Gothein berehnete die Waarenhauester bis zu 30 9/6 des Ertrages; ih werfe ihm gleih cin, daß die Grundsteuer höher ift. Die Grundsteuer drückt allerdings dann niht, wenn man nebenbei noch ein großes Einkommen hat. Ich kanu nicht finden, daß diese Steuer eine Besteuerung der Intelligenz sei. Der große Umsaß ist es gerade, welher die Waacenhäuser ge- fähclich. mat. . Eine Erdrofselusteuer wollen wir nicht einführen ; wir wollea den Großbetricbea die Existenzfähigkeit erhalten, aber sie ertsprehend zu den Lastca heranziehen, welche die kleinen Ge- werbetreibenden tragen. Die Umfaßsteuer von 29/6 wird allerdings zum tbeil auh auf die Konsumenten abgewälzt werden; das will ih gerade, daß die Preise der Waaren in den Waarenhäusern erböht werden und diese nicht mehr zu Sthleuderpreisen verkaufen. Eine shematishe Bemessung der Steuer ift nit angibraht? sie muß nah der Größe der Städte abgestuft werden. Der Handwerkerstand wird sih fein Selbstvertrauen, von dem Herr Crüger fvrah, nur erhalten können, wenn die Gescygebung ihm die Mittel zum Kampfe gegen die groben A G L “i

eneral-Direftor der direkten Steuern Burghart (wegen der Unruhe des Hauses fast unverständli): Der Abg, Grun will die vorgeschlagenen Maßregeln nicht auf Waarenhäuser beschränken, sond- auf alle Großbetriebe auédehnen. Nüßzen kann nur cin kr“ Steuersaß, der die Folge hat, daß der Änreiz zur Neugrüy* mindert wird und die Betriebzkosten si erhöhey. D?

gestrengt hat, daß diese Steuer mit den bestehenden MNeichsgefetzen, ir 8vesondere mit der Gewerbeordnung, nicht in Einklang stehe und

steuer is eine Kommunalsteuer, und die Ne“ die Konsequenz daraus ziehen, daß die Ko”

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