1900 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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kirwenrechtlihen Gebiet zur Aussprahe kommen, wo sich Staat und Kirche eng berühren. Aber das Gebiet der Religion gehört nit in eine politishe Versammlung. Der Fall Weingart ift eine An- elegenheit einer selbständigen, synodalverfaßten Landeskirhe, die in Theer Synode die entscheidende Behörde hat. -Bringt man Dinge dieser selbständigen Kir? zur Sprache, fo liegt der Verdaht nahe, als wolle man in diese Selbständigkeit eingreifen. Das wollen wir vermeiden. Wir stehen ferner vor einem abgeschlofsenen kirchlichen P Wenn wix sonst vor einer „res judicata“ ftillstehen, o müssen wir es auch hier thun. Aber der tiefîte Grund, weshalb ih der Fall nit zur parlamentarishen Behandlung eignet, ist der: es handelt sich umeine der zartesten Lebensfragen der großen evangelischen Kirche, um ihre Lehrfreiheit. Und über die Lehrfreibeit der evan- gelishen Kirche hat kein Landtag, aber auch kein kirhlihes Organ zu bestimmen, sondern nur diese Kirhe oder die Gemeinde der evan- elishen Gläubigen. Deshalb {ließen wir den Fall von der Be- sprechung aus. Allerdings hat die Sache eine Kehrseite, die uns nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht giebt, darüber zu sprehen. Staatsregierung und Volksvertretung haben die Pflicht, darüber zu wachen, daß diese evangelische Kirche in einer gesunden Entwickelung bleibt, damit fie ihren Beruf für das Staatsleben av8üben kann. Hier ift dee D, wo wir auf einen folhen Fall cinzugehen das Recht haben. ir müssen aber die Person und das ecigentlih Materielle, das zu dem Urtbeil geführt hat, ays der Diskussion autseiten. Zur Erörterung bleibt die tiefste Frage übrig, die die große Oeffentlichkeit und die )refse, auch die fatbolishe, seit Monaten bewegt, die uns Gvangelishe am aller- nächsten berührt: War die Aufrollung dieses Falles vom evangelischen Standpunkt aus nothwendig? Ih antworte darauf mit einem runden, flaren un® entschiedenen Nein. Bei der Begründung wende ich mi immer nur aa die evangelischen Glauben8genojjen. Der Fall giebt zu den {werten Bedenken Veranlassung. Daß eine Meinung de lege ferenda verurtheilt wird, ift eiwas Neues. Daß firdlihe Behörden alle Fragen juristish auffafssen und auf bloßen Verdacht hin gegen Jemand vorgehen, das ist niht evangelish, wenn es vielleicht auch juristisch is. Daß, nachdem der ersie Punkt geklärt war, die Behörte nah neuen suchte, kann nur auf Einflüfterungen g?\hehen fein, die auf feinem Gebiete verwerfliher sind als auf kirchlichem und gewiß nicht evangelisch sind. Wena ein Prediger, der mit tiefster Wirkung auf die Gemeinde predigt und nit als Kritikec auftritt, sondera nur Zweifelnde wieter heranzuziehen sucht, zur Verantwortung gezogen wird, dann is au das nicht evangelisch. Vermißt habe ih den seelforgerishen Einfluß der Kirchenbehörden auf diesen Mann. Auf das Tiefere gehe ich niht ein, weil wir vor einer res judicata ften. Wenn die Dinge fo liegen, dann muß man sagen, daß folhes Hardeln am wenigsten der gefunden Entwicke!ung ter evangeliihen Kirche im Ganzen dient. Weit über die betroffene Gemeinde hinaus geht ein Zug durch die ganze evan gelie Chriftenheit. Viele dunkle Schatten sehe ih aus dem Fall auftauhea, am dunfelsten den, daß das Gewissen der evangelishen Be- völkerung verwirrt wicd. Evangelische Prediger sind Zeugen, und evan- gelishe Prediger sehen unter dem Satze: Wir glauben, darum reden wir. Etwas Gu*es wird aus dem Fall herauskommen : weite Kreise unserer Kirche werden si darauf besinnen, was unseres Glaubens Wesen und was die Grundlagen der evangelischen Kirhe sind. Unsere evangelische Kirche beruht auf zwei unverrückbaren Wahrheiten: dem Heilsglauben, dem Ueberzeugtsein, das nihts mit einem Fürwahrhbalten zu thun hat, und dem Shriftglauben. Die gesunde Entroickelung der evangelischen Kirhe kann nur bestehen in der Stetigkeit der evangelischen Lehr- entwidelung. Dabei will sie niht des Dienstes der freien Wissenschaft entratben, diz sch in den Dienst der Kirche stellt und nihts Anderes kennt, als dem evangelishen Glauben die Wege zu bahnen. Die evangelisGe Kirche ist stark genug, vershiedene lehr- hafte Ansihten der Theologen zu ertragen. Die evangelische Kirche muß ibren Dienern gestatten, zu fragen und zu forshen; darum muß sie ihnen auch gestatten, zu irren. Solche Lehrprozesse haden, dienen aber auh zur Weckung neuen Lebens. Diejenigen, welhe der evangelishen Kirhe übel wollen, haben ihren Spett und schreien und drucken, daß dieser Fall wieder die fortshreitende Selbftzerfeßung des Protestantismus zeige. Den Spott lafse ih ihnen, die Prophezeiung erkenne ih nicht an. Wir betraten es nah wie vor als unser Vorrecht, im gläubigen Gottvertrauen zu stehen und do über alle Probleme nahzudenken, immer wieder nah der Wahrheit zu suchen, dieselbe immer tiefer zu erfassen und diz erfaßte Wahrheit immer mehr uns anzueignen. Und dabei leuchtet uns jenes Wort voran: Ihr werdet die Wahrheit er- kennen, und die Wahrheit wird Euch freimacen.

Aba. Wamhoff (nl.): Jh kann mih nah diesen Ausführungen kurz fassen; ih will nur den Eindruck zur Sprache bringen, den die Angelegenheit auf die Bevölkerung meinexHeima1h gemacht hat. Die religiösen Kämpfe sind in Osnabrück immer besonders bestig gewesen. Man fann dort das Gefübl nicht unterdrücken, daß der Minister in seiner Antwort dén Petenten niht gerecht geworden i, wenn dafür vielleit au formale Gründe maßgebend gewesen sind. Wir wissen, daß Weingaut segensreich gewirkt und die Zweifelnden wieder beran- geführt hat. Die Gemeinde Otnabrück möge nit auf ihre Heraus- nabme aus der hannovershzn Kirche drängen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Ih muß die Ausführungen des Herrn Vor- redaers in thatsählicher Beziehung dahin berichtigen, daß ih die beiden großen Petitionen, die an mit gelangt sind zum Zwecke der Erwirkung einer landetberrlihen Begnadigung, nicht durch Vermittelung des Lantes - Konsistoriums der Provinz Hannover, fondern direkt be- schieden habe, diese beiden grcßen Petitionen, die von Tausenden von Unterschrifien begleitet waren. Ih habe sie absichtlich, nit dem sonstizen Gange der Dienstpragmatik entsprechend, dur die zuständige Behörde, sondern birekt beschieden, um den Petenten zu zeigen, welhen persönlichen Werth ih darauf lege, daß ibnen die Ent- \{ließung unmittelbar zugebt. 5

Ganz anders steht es mit der Petitioa, die ich vorhin son er- wähnt habe, die darauf Hinausgeht, es möchte die in Frage kommende Osnabrücker evangelishe Kirhengemeinde von der evangelisch-iutheri- schen Kirche der Prcvinz Hannover abgetrennt werden. Das war die Petition, die nebenbei von wenigen Unterschriften meines Erinnerns nur bedeckt war, von ter ih vorhin {hon erwähnt habe, daß die Petenten si gar nit klar gem.aht baben, daß überhaupt rur im Wege der Gesehgebung ein derartiger Wunsch hätte realisiert werden fönnen. Diese Petition habe ich auf dem gewöhnlihen Inftanzen- wege an das Landes-Kor sistorium zur Bescheidung gelangen lassen und mit: vollbewußter Absicht, und, wie ih glaube, auh mit vollem Rechte.

Was mich nun roch veranlaßt, das Wort zu ergreifen, das ist die Ausführung des Herrn Abg. Barth, der mir unterstellt hat, als ob ich mit der Aeußerung von der großen Glocke die Petenten selbs gemeint kätte. Meine Herren, nichts bat mir ferner gelegen als dae. Jch habe in vollem Maße anzuerkennen, daß der Inhalt der Petition ein gemäßigter ist, und daß es mir wohl er- flärlid ift, daß außerhalb des Kreises der Petenten Tausende von evangelischen Christen die Sahe mit lebhaftem Interesse verfolgt haben. Was ih mit der großen Glocke gemeint habe, liegt auf einem ganz anderen Gebiete; das betrifft die Bea: beitung der öffentlihen Meinung dur gewisse Preßorgane, die es sich zur Aufgahz gestellt haben, der S2he ein besonderes politishes Mäntelen umzuhängen.

Abg. Dr. Virchow: Der Fall beschäftigt mi als solcher, nicht als cin Fall der Lehre. Zch habe ja garnicht gesagt, wer recht hat.

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Aus dieser kirhlichen Ange können politische Folgen erzeugt werden. Daß dem Kultus-Minister meine Aeußerungen niht sym- pathish sein würden, diese Empfindung hatte ih {hon vorher. Die M ist eine so gefährliche, daß ih warnen möchte, sie weiter zu verfolgen.

Abg. Schall: Daß eine abweichende Meinung über diese An- gelegenheit zwishen rechts und links besteht, war mir von vornherein nicht zweifelhaft. Herr Barth sagt ja, daß alle Liberalen hierin zu- sammenstehen müßten. Wir haben keinen Zweifel gehabt, daß Sie diesen Fall zu einem politishen mahea wollen. Tiefshmerzlich ist mir aber, daß hier ein dissensus zwishen mir und meinem Kollegen

ackenberg besteht. Es wäre wünschenswerth gewesen, wenn wir

ertreter der Kirhe hier einbeitlih vorgegangen und nicht in einer Weise auseinandergegangen wären, die vielfah Spott hervor- rufen muß. I bestreite niht, daß unsere evangelishe Kirhe dem Einzelnen das Recht giebt, auch zu irren; aber auf diesem Grunde kann man niemals eine Gemeinde bauen und gründen. „In dubiis libertas, in necessariis unitas!“ J meine, hier ligt fein „dubium“, sondern ein „necessarium“ vor. Virhow sollte niht sagen, daß er niht auf die firchlihe Seite eingegangen fei. Ih möchte die Lehre von der Auferstehung niht in die parlamentarische Debatte ziehen. Herrn Wamhoff / kann ih noch den dritten Theil des Wortes hinzu- fügen: in omnibus caritas. Ein folcher Diener der Kirche wie Herr Weingart konnte nicht ia der Kirche bleiben. Ob überall korrekt und taktvoll gegen ihn verfahren ift, will ih nit beurtheilen und fann das Haus auch nicht beurtheilen.

Abg. Dr. Stockmann: Die Worte der Vorredner veranlassen mih richt, von meinem vorher gekennzeihneten Standpunkt abzu- weihen. Herr Hockenberg is in die Besprehung des Falles ein getreten; er hat sih damit in Widerspru mit seinen ersten Worten geseßt. Ich muß protestieren, daß hier in diesem Hause die Frage gestellt wird, was evangelis ist; das gehört niht vor ein Haus, das interkonfessionell ift, i : Abg. Dr. Barth: Herr Stall verwetselt die evangelische Kirche mit der orthodoxen Richtung in der evangelischen Kirche, welcher er selbst angehört. Es giebt auch noch eine andere Richtuag als diese. Deshalb ist es Pflicht aller kirchlich Liberalen, gegen einen folhen Fakl zu protestieren. Die evangelisce Kirche wlirde Einbuße erleiden, wenn die orthodoxe Richtung allein herrshen würde. Wir wünschen nit, daß das liberale Element aus der Kirhe ausscheidet, fondern daß es mehr Einfluß erhält, damit die Kirche nit unter der orthodoxen Herrschaft verdorrt. i

Abg. Hackenberg: Meine evangelische Freiheit gestattet mir, überall meine Ueberzeugung auzzusprehen. Die evangelisch? Kirche ist stark cenug, um einen Pfarrer Schall und einen Pfarrer Hacken- berg zu ertragen. Die politis Seite habe ich niht berüÿrt, politishe Parteien sollen fich nicht mit kirchlich2n Parteien dedcken. Ob ih auf einem richtigen kirchlicen Standpunkt stehe, überlasse ih Mitte Beurtheilung des Herrn Stall, sondern der eines anderen

ihters.

Bei dem Kapitel „Evangelische Geistlihe und Kirchen“ erwidert auf cine Bemerkung des Abg. Dr. Friedberg (nl.) über die Prediger-Seminare

Ministerial-Direktor D. Shwartkopff, taß auch die Se- minare, welche ein Internat baben, Auszezeihnetes leisten.

Bei dem Kapitel „Katholishe Geistlihe und Kirchen“ bemängelt :

Abg. Schwarze (Zentr.) die Gehälter der Kapläne und Hilfs- geistlihen und v21wzist auf etnen Fall in Arnéberg.

Ministerial-Direktor D. Shwartkopff erwidert, daß diese Gehaltsfrage Sace der Kirchengemeinde fei, abgesehen von den Fällen, in denen eine rechtlihe Verpflichtung des Staats vorliege, wie im Arnsberger Fall, wo für den dritten Kaplan an der Propfteikirche allerdings nur 1200 A4 ausgeworfen seien. Die Verwaltung werde diesen Fall nohmals prüfen.

Abg. Schmidt - Warburg (Z:ntr.) bringt aus seinem Wabhlkreis ebenfalls Beschwerden über zu geringe Gehälter und über mangelndes Entzegenkommen des Staats bei einem Kirhenbau in Altenbefken vor.

Ministerial-Direktor D. Schwartkopff erwidert, daß es si in legterer Beziehung nicht um eine Verpflichtung tes Staats handle, der Fall aber infolge einer neuen Gingabe nochmals zur Prüfung komme.

i Bei dem Kapitel „Alikatholishe Geistlihe und Kirchen“ erklärt

Berichterstatter Abg. Winckler (kons), daß in der Komwission das Bedauern ausgesprochen worden set, daß die im vorigen Jabre abgelehnte Forderung zur Errichtung eines altkatholishen Seminars nit wieder in den Etat eingestellr fei.

Bei dem Kapitel „Provinzial-Schulkollegium“ bittet

Abg. Dr. Beumer (nl) um eine Echebung über die Ergebnisse des fogenznvyten Aschlußexamens, der Verießungéprüfung von Untec- nach Odvecscekunda. Dieses Examen sei eine der unglücklichsten Ein- rihtungen ; es falle in ein zu frühe? Lebensalter, wo die Gesundheit der Schüler dieser Anstrengung niht gewachsen sei. Der Unterriht in der Untersekunda laufe auf den Drill für das Examen hinaus, Er gehöre niht zu den Ueberbürdangsphilistern; es müsse in der Schule ge- arbeitet werden, aber in rihtiger Weise, und das Examen müsse in ein pass:ndes Lebensalter fallen. Die Lehrer könnten auch ohne Examen ent)chciden, ob die Schüler für das Eiujährigenzeugniß reif seien. Mängel unserec böberen Lehranstalten seien einerseits die zu große Reglementiererei und andererseits das Spezialistenthum der Fachlehrer. Wenn das Abschlußexamen nicht abgeschafft werde, fo solle man d2zn Schülern jedenfalls 1cfort nah der Prüfung und nicht erst naß Wochen das Resultat mittheilen.

Ministerial-Direktor Dr. Althoff: Wir sind für diese An- regung dankbar. Die Sache is {on ganz im Sinne des Vorredners in Angriff genommen, es find Erhebungen angestellt, ob sfih die Prü- fung bewährt. Es finden auch Erhebungen ftatt, ob das Schreibwerk der Direktoren vermindert werden kann. Es liegen {on fo viele Aeußerungea vor, daß die Sache fast abgeschlossen ist. Alles, was der Vorredner sagte, war mir sehr sympathisch.

Bei dem Kapitel der Universitäten tritt

Abg. Dr. Böttinger (nl.) für eine größere Berücksichtigung der Chemie auf den Universitäten ein und giebt feiner Freude darüber Ausdruck, daß den Technischen Hochschulen das Recht gegeben ift, den Titel Dokto:- Ingenieur zu verleihen. Er bittet um (Errichtung von Lehrstühlen für anorganishe Chemie an den Universitäten und Ein- führung einer besonderen Prüfung für Chemiker.

Ministerial - Direktor Dr. Althoff erwidert, taß für die Förderung der Chemie shon mandes geschehen sei, und pol man durch Fortschreiten auf diesem Wege hoffentlich auch zur Erfüllung allec Wünsche des Vorcedners kommen werde. Die Lösung der Frage einer besonderen Prüfung für Chemiker sei vom Kaiserlihzn Gesundheitsamt in Angriff genommen. Zum Studium der Chemie solle das M zturitätscxawen verlangt werden.

Abg. Krawinkel (n1l.) beklagt die Vernachlässigung der neueren Sprachen auf den Universitätea. Für das Französische bestehe an jeder Universität ein Ordinariat, für das Englische nur an fünf Uni- versitäten; an Extraordinariaten fehle es ganz.

Abg. Dr. Lot (b. k. P.) kommt auf die Vorbildung der höheren Verwaltungsbeamten zurück, wünscht deren Ausbildung durch praktische Kurse und bedauert ferner, daß die Universitäten ibren alten Charakter der Universalbildung verloren hätten und sich in Fakultäten zersplitterten.

Abg. M (fr. Vag.) bemängelt, daß die landwicthschaft- lien Lehrstühle niht gezügend mit praktischen Hilfsmittelna aus- gestattet seien.

Abg. Dr. Kropatscheck (konf.): Bei dem großen Anwachsen der Literatur können die Uaiversitätsbibliotheken nicht alles anschaffen, was guf dem Markt erscheint. Es ist ja \chwer zu sagen, was die Universitätébibliotheken anshafffen müssen und wie hoch ihrs finanzielle Ausstattung dafür sein muß, aber gewisse Normen lassen fih wohl aufstellen. Ein Göttinger Professor \chlägt vor, daß eine ganz bestimmte Auswahl von Büchern sih in jeder Universitäts-

bisher. Der Behauptung, daß die Universitäten

bibliothek befinden müsse und jäbrlih 50 bis 69 000 G für jede erforderlih- seien. Ueber die Summe läßt sich ftceiten, aber jedenfalls sind die Universitätsbibliotheken niht genügend mit Mitteln ausgestattet. Aus den Fonds müssen au sämmtlihe Einbände hes zahlt werden, ja sogar, wie geklagt wird, die Hilfsarbeiter. Bei den geringer dotierten Universitäten bleiben kaum mehr als 4—80%0 4% übria. Eine Abhilfe liegt allerdings in der Königlichen Bibliothek in Berlin. Man müßte u. a. versuhen, die Musikalien als Pflicht, exemplare zu erhalten. Dann möchte id noch anregen, daß den Bibliotheks-Direktoren in ausgedehnterem Maße als bisher der Rang der Räthe 19. Klasse verlieben werde.

Abg. Metger (nl.) {ließt sich dem Vorredner bezügli der Bibliotheken an und wünscht, daß den Lehrern an höheren Lehranftalten mehr Gelegenheit gegeben werde, durch Reisen ins Ausland si in der Praxis der neueren Sprachen zu üben als bisher.

Ministerial-Direktoc Dr. Althoff: Für die Reisen der Lehrer der neueren Sprahzn wird jeßt erheblih ais L E

zu Fath- schulen zersplitterten, muß ih entschieden widerspreben. Für Vertretung des Maschinenbauw-fen3 an den Universitäten wird gesorgt werden. Die Universitäts - Bibliotheken könnten auch mit erheblich höheren Mitteln -niht alles anschaffen, was leseu8werth if, Selbst wenn von dem jeßigen Durchschnitt von 21 090 4 ein Drittel oder ein Viertel an Kosten abgezogen werden, bleibt immerhin noch eine stattlihe Summe.

Nach 41/4 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonnabend 11 Uhr vertagt.

Literatur.

Das Bürgerlihe Gesegbuch mit Erläuterungen für das Studium und die Praxis von Dr. H. Rehbein, Reichz- gerichtsrath. 3. Lieferung. Berlin, Verlag voa H. W. Müller. Die jet vorliegende dritte Lieferung {ließt den ersten, die Lehren des allgemeinen Theils des B. G.-B. darlegenden Band ab. Der Nechts\stoff wird auh in dieser durch völlig felbständige, bei aller Knappheit gründlihe und ershöpfende Behandlung und dur die dem Verfasser in allen seinen Arbeiten eigene klare und \harfe Faffung des Vortrags, ter mit der kommentatoris{hen die systematishe Darstellung vereinigt, dem Verstäudniß des Lesers nahe gebracht. Es is eine solche Fülle neuer, eigener Gedanken zu Tage gefördert, daß man sih darüber wundern muß, wie ‘es möglich ift, neben den bisher fast durchweg als erschövfend betrachteten Ausfüßrungen Planck's noch fo zahlreihe neue Gesichtspunkte vor- zubringen. Au auf die Bedeutung des Bürgerlihzn Gefe bus für das öôftentlihe Ret und die Verwaltung hat der Verfasser überall hingewiesen, wo ihm Normen desselben dazu Anlaß geben konnten, sodaß sein Werk namentlich Verwaltungëbeamten beim Studium des Geseßbuchs werthvolle Dienste zu leisten vecmag. Es kommt binzu, daß Rehbein’3 Kommentar vor allen übrigen, auf genofsenshaftlihem Mege hergestellten Kommentaren den großen Vorzug einer einheit- liden von Anfang bis zu Ende von demselben wissznshaftli@en Geiste eifüllten Arbeit haben wird, und er darf s{hon um deswillen sier sein, einen dauernden Plaß auf dem Arbeitstisch des studierenden Praktikers zu fiaden, Der dritten Lieferung ift ein sehr ausführlihzs, 57 Seiten umfassendes Sachregisier zum ersten Bande beigegeben, das den reihen Inhalt desselben ersihtlich maht und die Brauchbarkeit des Kommentars noch erhöht.

Das Recht des Bürgerlihen Geseßbuchs în kurzer systematischer Zergliederung. Ein Grundriß zur Erleichterung der Einarbeitung in das neue Recht von Dept Eudcken, Afffefsor beim Rathe zu Dresden. Roßberg’she Hofbuchhandlung in Leipzig, Preis geh. 8 #4 Der Legalordnung folgend, giebt der Ver- fasser auf 412 Seiten den Rechtsstof\ in knappen , präzisen Wendungen und Sghlagwörtern mit Geshick wieder. Den Jn- halt der einzelnen Recht2materien hat er durch weitgehende- systematische Gliederung in Abtheilungen und Unterabtheilungen unter Anwenduna von Butbstabezn, rômishen und arabischen Z'ffern geordnet, dur vershiederartigen Druck und Say di? leitenden Getanken hervor- gehoben und die Regeln und Ausnahmen auch - dem Auge auffällia gemaht. Gegen eine solche Zeraliederung würde man nichts einzuwenden haben, wenn der Verfasser bei den zahlreichen Ver-- weisungen auf Parallelstellen glüliher verfahren wäre. Anstatt den Inhalt derselben kurz anzudeuten und die Seitenzahlen anzugeben, ‘zitiert er die Buchstaben und Ziffern der Abtheilungen und Unter-

abtheilungen; infolge dessen sind die Zitate bäufiz, wenn überhaupt, „nur sehr {wer und mit erheblihem Zeitverlust auffindbar. An

einzelnen Stellen find Tabellen aufgestellt, die sehr über- sihtlich in prägnanter Form die verschiedene Ausgestaltung verwandter Vorschriftea wiedergeben; hierin hätte der Ver- fasser noch% weiter gehen können. Nicht immer is der Inhalt wichtiger Vorschriften ershöpfend angedeutet; als besonders lüdenbast ersheint die Darstellung des Familienrechts. Für Repetitionszwecke ist das Buch daber nur nah vi:lfahen Ergänzungen: braucbar, für die indessen auf jeder Seite Raum genug vorhanden ist. Die erfte Durcharbeitung des Gescbuchs aber vermag es noh weniger zu fördern; denn der Geist des großen neuen Werkes kaun nur durch das Studium einer erschöpfenden Darstellung erfaßt werden.

Grundsäße reformierter Kirchenverfassung. Von Dr. jur. et Lic. theol. Rarl Rieker, a. o. Professoc der Rechte an der Universität Leipzig. Verlaa von C. L. Hirschfeld - Leipzig. Preis geh. 6 A Den zah=lreihen Monographien, die der Geschichte und Dozmatik der lutherischen Kircheaverfafsung gewidmet sind, ftand bisher keine einzige gegenüber, welche die Verfassung der reformierten Kirdengemeinden zu ihrem Gegenstande bat und auf wissenschaftliche Bedeutung Anspruch erheben könnte. Es ist daher ein großes Verdienst des Verfassers der voraenannten Schrift, daß er als erster dieses uner- \{lossene Rehtagebiet betreten und auf die Fülle der hier vorhandenen Rechtsformen hingewiesen hat. Das Buch, welches nicht eine Dare stellung des ganzen Systems der reformierten Kirhenverfafsang, sondern Cisanatisa las Erörterungen der in den vershiedenen reformierte Verfassungësystemen hervortretenden Grundsäße, allgemeinen Grund- anschauungen und leitenden Ideen enthält, beginnt mit einer Geschichte der Quellen und Literatur der reformierten Verfassungslehre, die des- balb besonders werthvoll ist, weil hier alles wichtigere, zum theil sebr entlegene und in Deutschland unbekannte Material os ¡usammengetragen" i. Der Verfasser geht von den erken Calvin's und der Genfer Kirchenverfassung aus, betrahtet dann die weiteren reformierten Kirch nbildungen in der SHweli, in Frankceih (Hugenottenkirhe, „organishe Artikel“ von 1802, Egliss- libre seit 1349, Kirche von Bóarn), in den Niederlanden, Schott- land, England, Jcland, Polen, Ungarn und Siebenbürgen, kommt bierauf zu Deutschlan, den reformierten Gemeinden am Nieder- und Oberrhein, in den nassauishen Landen, der Pfalz, in Lippe, Bremen, Ostfriesland, Brandenburg-Preußen und Bayern, zu den sogenann!en reformierten Fremdengemeinden, Hugenottengemeinden, der Konföde- ration der reformierten Gemeinden in Niedersacsen, den reformierten Gemeinden in Dresden, Leipzig, Frankfurt a. M,, sowie in Württem- berg, und wendet sih endli nach Nort-Amerika, wo der Calviniémus das größte Herrschaft3gebiet besitzt, aber auch die größte Zersplitterung aufweist. Im zweiten, dem eigentlichen Thema gewidmeten Theile des Buchs entwickelt der Verfasser zunächst den refocmierten Kirchen begriff, erörtert dann die Bedeutung der Verfassung für die reformieric Kirche, die sich auf die heilige Schrift gründendz und mit der Ordnung der hriftlihen Urfirche übereinstimmende reformierte Kircheaverfaffung selbft, ihr materielles @runtprinzip, welches den Ausschluß jeder menschlichen Herrschaft und die Alleinhercshaft Christi in der Kirche bedeutet, und die Garantien, welche die Kirchenverfassung gegen die Verlegung die

cinzips bietet. Ja einem weiteren Abschnitt dieses Theils vergleicht d

ecfasser dicjenigen Einrichtungen, welhe der r-formierten Kirchen- verfassung ihr unterscheidendes Gepräge gegeben haben, die Presby- terien und Synoden, mit ähnlichen der modernen evangelischen-

a besondere in Deutschland). Lehtere wird mit Vorliebe Kircher erb dungder lutherischen und nsistorialen Verfassung8elemente mit den reformierten, presbyterialen und synodalen carakterisiert, wie man dènn auh in der That seiner Zeit bei Einführung von Presbyterien und Synoden in der evangelishen Kirche Deutschlands des Glaubens gewesen ift, lediglich reformierte Ginrihtungen herüber- unehmen. Der erfafser zeigt indessen, wie diesen verschiedenen In- Ä tionen nit viel mehr als der Nam? gemeinsam is. Den bildet eine Darstellung der Grundsäße des Calvinismus über das Verhältniß von Staat und Kirche. -Hier wie im Vorangebenden hat der Verfasser den reformierten die lutherishen Anschauungen und Einrichtungen O und so neben der Darstellung der reformierten Kirhenverfafjung eine Vergleichung dieser mit den leiten- den Ideen der lutherischen fafsung geliefert.

Anarchi8mus und Strafreht. Von Dr. Hermann Seuffert, Professor des Strafrechts in Bonn. 219 S. Verla von Otto Liebmann, Berlin. Preis geh. 4,50 A Den Ansto jur Abfassung dieser Schrift hat dzm bekannten Strafrechtslehrer das Greigniß vom 10. September 1898 zu Genf gegeben. Es sind Fragen des Strafrehts und der Strafpolitik, zu denen er in größerer oder geringerer Ausführlichkeit Stellung nimmt. Ja den erften 13 Kapiteln behandelt er: das Verlangen nach Verschärfung der Strafgesezgebung, Wesen und Walten des Anarhismus, die Frage, welhe Ér}olge eine außerordentlich: Handhabung der Strafrehtöpfleze egenüber dem Anarismus erzielen kann, die gegen denselben über- haupt anwendbare Strafgesezgebung, die franzöfische, italienische und spanische Geseggebung gegen den Anarhismus, die beftehende Strafgeseygebung în Deutschland, die bisher gemachten Abänderungs- vorschläge, die Frage, ob das Sitrafgeseßbuch zu ändern oder ein Sypezialgeseß ¿u erlassen wäre, die anargistishen Vereine, Versamm- lungen und Druckshriften, das Merkmal dec anarciftishen Begehung, die Zuständigkeit für die Aburtheilung sowie die Auslieferung. In wei weiteren Kapiteln läßt der Vecfafser dann den Wortlaut des seine Vorschläge jusammenfafsenden „Entwurfs eines Geiey2s zur Bez- fämpfung der Gewaltthaten des Anarhiämus“ mit erläuternden Be- merkungen und im Anhang einen Abdruck des Entwourfs eines Gesetzes um Schuß des gewerblichen Arbeitsverhältnisses sowie des italienischen Nothdekrets vom 22. Juni 1839 folgen. Die anregende Sgrift ver- dient die Beachtung weitester Kreise.

Die Gewerk schaftsbewegung. Darftellung der gewerk- aftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder von W. Kulemann, Landgerichtsrath in Braunshrwoeig. XXI[ und 731 S. Verlag von Guftav Fischec, Jena. Preis geh. 10 4 Seitdem die von der Sozialdemokratie ins Leben gerufenen Arbeiter- Berufsorganisationen den Namen „Gewerkschaften“ angenommen haben, pflegt man darunter aus\ch{ießlich die Fahhvereine fozialistisher Arbeiter zu verftehen. Der Verfasser des hier angezeigten Buches, das fast gleichzeitig“ mit dem ersten Bande eines „Les Associations pro- fessionelles ouvrières“ betitelten Wertes des französishen ftaat- lihen Arbeit8amts ershienen ist, welcher sih mit der Entwicklung der französishen Arbeiterorganisationen beschäftigt, zählt im weiteren Sinne ¡u den gewerkschaftlihen Bildungen außer den sfozialdemokcatishen Berufsverbänden, die ja nur eine einzelne Gcuppe der Arbeiter sind, au alle anderen wirths{chaftlichen Interessenorganisationen, und nicht nur die der Arbeitnehmer, fondern ebenso die Bereinigungen der Arbeitgeber, welhe die Regelung de8 Verhältnisses zu den Arbeitern fih zur Aufgabe gemacht haben. Zu diefen Organifationen, welche Kulemann zum ersten Mal neben den foztaldemokratishen G:werk- schaften ohaz Beschränkung auf einzelne Länder oder Formen, syste- matish gruppiert, erschöpfend behandelt, um einen Ueberblick über die gesaramte Gewerkshaftsbewegung im Ja- und Ausland zu geben, ge- hôren zunächst die Hirsw-Duncker'schen Gewerkoereine. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die fozialistischen Arbeiterverbände als die einzigen gewerkschaftliGen Bildungen angesehen werden, fo ist das durhaus unrichtig, Nicht allein find in neuester Zeit beahten8werthe christlihe Gewerkzereine gegründet worden, Cugóga es giebt noch eine ganze Anzahl von Vereinigungen aller Art, ie man freilih niht zu den Gewerkfshaften im engeren Sinne rechnen kann, die abec doch unter den Begriff der wirthschaftlihen Inter: fsen- organisation fallen. Zu ihnen gehören namentli die evangelischen und die katholischen Arbveitervercine, ferner eine Reibe kaufmännischer Organisationen, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerks{chaftlichzn Charakter in den verschiedensten Stufen de: Ausbildung zeigen, Gndlich_ haben auch vielfad) ftaatlihe und private Beamte das Bedürfniß einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Alle diefe zahlreichen Organisationen haben in dem vorliegenden Werke Plaß gefunden. Bei der Zusammenstellung des sih auf diese beziehenden Thatsachen- matecials, die in Bezug auf VoUständigkeit kaum etwas zu wünschen läßt, hatte der Verfasser große Schwierigkeiten zu überwinden. Denn das Gebieï, welhes bisher eine zuverlässige litzerarische Bearbeitung erfahren hatte, war nur ein kleiner Theil des Gesammtgebiets," zunächst räumlih begrenzt, infofern es siŸ auf die fünf Länder Frankreiß wo seit dem Erlaß des Geseßes von 1884 die Koalitionsfreibeit für landwirthshaftlih- sowohl wie für industrielle Arbeiter besteht und nah dem erwähnten Werke des flaatlihen Arbeitsamts in dem Zeit- raum von 1890 bis Ende 1897 die Zahl der Gewerkschaften von 1006 mit 139 692 Mitgliedern auf 2324 mit 437 793 Mitgliedern gestiegen ist —, Großbritannien, Nord-Amerika, Deutschland und die Schweiz beschränkte, sodann auch inhaltlich begrenzt, wenigstens hinsichtlih Deutschlants, da das einzige 1n Betracht kommende, überdies noch unvollendete Werk von dem Privatdozenten S{hmöle in Greifswald über „diz fozialdemokratiihen Gewerf- schaften in Deutschland seit dem «Erlasse des Sozialiften- gesezes* nicht die ganze deutshe Gewerkshaft8bewegung umfaßt, sondern nur eine einzelne Gruppe herausgreift. Der Verfasser war deshalb für die Materialbeshaffung auf private Bemühungen ange“ wiesen. Er hat auf diesem Wege auch die bisher noÿ garniht der öffentlichen Kenntniß zugänglih gemachten Ansäße einer internationalen Organisation ermittelt und giebt eine Uebersicht der vorhandenen internationalea Beziehungen in den einzelnen Industriezweigen. Aber damit ist der Inhalt des umfangreichen Werkes noch bei weitem nicht erschöpft. Ebenfalls auf Grund privater Gr- mittelungen theilt der Verfafser au die wesentlichen, alle typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdruck bringenden Thatsachen über die noch nirgends in der Literatur behandelten Unternehmer- organifationen des In- und Auslandes mit, soweit sie si mit den Beziehungen zur Arbeiterschaft befassen, fowobl über die zahlreichen, bald fi in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für den ganzen Staat zusammenshließenden, bald alle Arbeitgeber eines bestimmten Bezirks ohne Unterschied des Gewerbes umfafsenden „Antistceik- vereine“ und Schugverbäade, welch? die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern als einziges Ziel verfolgen, als auch diejenigen Vereinigungen von Arbeitgebern, bei denen diese Aufgabe nur die mehr oder minder in dea Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit bildet. Hat man das Ziel der beiderseitigen Vercinigungen in legter Instanz _niht im Kampfe, sondern in der

beiführung eines die Jaterefsen beider Theile berücksichtigenden riedenszustandes zu sehen, so verdienen eine ganz besoadere Auf- merksamfeit die Versuche ciner gemeinsamen Organisation von Arbeitecn und Unternehmern, wie sie in vzrshiedenen Ländern zum theil mit großem Erfolge gemacht wordzn find. Eine Zusammenstellang dieser Versue enthält der legte LTheil des vorli:geaden Wrkes. Hier wie im Vorhergehznden bietet der Verfasser ia knapper Form das Wissenswerthe aus der Geschichte, den Statuten und über den gegenwärtigen Stand der Ver- eini ¿ungen, dabei sich im allgemeinen auf die Zusammenstellung der Thatsachen beshränkend und nur hier und da kurze kritishe Be- merkungen an dieselben knüpfend. Die Arbeit; deren unpartetischer, wissenshaftliher Charakter gegenüber allen behandelten Ocganifationen gewahrt ist, macht somit denjenigen, welche si mit der schwer überfehbaren [id das gefan Beroegung besczäftigen wollen oder dazu genöthigt

nd, das gesammte Material zugänglih und erspart ihnen die Mühe, n dur die Speztalliteratur, foweit ‘eine folhe vorhanden ift, hin- urhzuarbeiten. Doch hat sie noch einen höheren Werth, denn wie

in allen jenen Einzelersheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwicklung zum Ausdruck kommt, der aber in den ver- schiedenen Ländern eine dur die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene Ausprägung erhalten hat, so gelangt dieses einheitliche Moment auch nur durhch die einheitliße Behandlung zum vollen Verftändnifse.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellt en „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Deutsches Reich.

Neue Zollsäße für Spirituosen in den Schußtz- gebieten Togo und Kamerun. Vom 1. April 1900 ab unter- liegen Spirituosen bei ihrer Einfuhr nach den SYhußzgebieten von Togo und Kamerun folgenden Zollsäßgen :

L A. Togo. I. Spirituosen und alkoholhaltige Flüssigkeiten aller Art, welche weder süß noch mit einer Substanz gemischt sind, durch welche die g des Alkoholgehalts mittels des Alkoholometers ver- ndert ift: a, bei einem Alfkoholgehalt von 50 9/6 Tralles, für 11 , 48 S, b. bei cinem Alfoholgehalt von mehr als 50 9% Tralles, für jedes Prozent mehr Es c. bei einem Alkoholgehalt von weniger als 50 0/6 Tralles, für jedes Prozent weniger L: IL. Für Spirituosen und alfoholhaltige Flüssigkeiten aller Art, wel: entweder #\üß oder mit einer Subftanz versetzt find, durch welhe die Feststellung des Alkoholgehalts durh den Alkoholometer verhindert ist, für 11... . 48

B. Kamerun einschl. derjenigen Gebietstheile, welhe zur westlihen Zone des L Congobeckens

n gehören.

Spirituosen : Rum, Genever, Spiritus und sonstige alkohol- haltige Flüssigkeiten, welche weder süß noch mit einer Substanz ge- mischt sind, durch welche die Ne des Alkoholgehalis durch den Alkoholomcter verhindert ist, bei einer Alkoholstärke

a. bis einshließlich 50 9/6 Tralles, für 11... ,

b. von 51 9/0 Tralles, für 1 1

c. von mehr als 51 9/0 Tralles, für jedes Prozent mehr

ein Zuschlagszoll von d. Ram, Genever, Spiritus und fonftige alkoholhaltige Flüssigkeiten, welhe gesüßt find oder Zusäge enthalten, die die Feststellung des Alkoholgehalts dur den Es verhindern, also z. B. alle Liqueure, ür S E d

Bemerkung. Eine Nachverzollung der bereits vor dem 1. April d. I. nah den gznannten SHußgebizt-n eingeführten und daselbft nah den bisher gültig gewesenen Zollsäßen verzollten Spirituosen findet nicht ftatt. (Deutsches Kolonialblatt vom 1. März 1900.)

Berkehr deutsher Schiffe in ausländischen Häfen im Jahre 1899. Eingang

t Ausgang Zahl haltin Davon Zahl‘der Schiffe

äfen er : in in Schiffe Negister- adung Ballast Ladung Ballast

Amsterdam . . . 194 186 80 114 i Noelle. ¿I 1 L 1 Der e AO 10 10 A 12 10 G es s 7 7 7 Na ae, 00 50 47 S 0E 64 64 oli O 42 40 U E: 54 46 u s S 105 93 E Er O 10G DIL 68 57*) Port Louis (Mau- L O18 7 397 9 15%) Chatham (Neu- Braunschweig) . 2 1165 2 Victoria (Britisch- 2442 2 26 338 1 74138 41 40

Columbia) . . 3 Hamilton(Bermuda) 2 Portland (Oregon) t C1 00L D378 130 129 (Nach den Schiffslisten der Kaiserlichen Konsulate.) *) 1 Dampfer ging in fremden Besiß über. *®*) 1 desgl.

1 - 15 Guayaquil Valparaiso .

L l S do O oa l A oAOs li bros

Auswanderung aus Großbritannien im Jahre 1899.

Nach der amtlihen Statistik sind im Jahre 1899 241 195 Per- fonen gegen 205 171 im Jahre 1898 aus Großbritannizn aus- gewandert. Die Auswanderung richtete sich hauptsählich nah folgenden Ländern:

E: best

- ohne bestimmte Engländer Fremde Nationalit# Vereinigte Staaten von Amerika 92530 65 824 847 Englisches Nord-Amerika . . . 16451 17158 118 MuiltaleAien s as» LLATS 805 6 Kap der guten Hoffnung und

S es C s 16000 4 392 Aer U e ia A L TDD 1 840 3338 Zusammen 1899 . . 146777 90019 4309

z 1898 . . 140644 60 019 3976

Die Zahl der ausgewanderten Irländer stieg von 34 395 Per- sonen im Jahre 1898 auf 42922 Perfonen im Jahre 1899.

Bestimmungsländer

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Obers@&lefien.

An der Rußr sind am 9. d. M. gestellt 16 183, nicht recht- zeitig geftellt 168 Wagen.

Fn Oberschlesien find am 9. d. M. gestellt 6240, niht reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 9. März. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Dl R, (Höchste und Ae Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 15,40 4; 14,00 4 *Noggen 14,40 4; 13,70 #4 *Futtergerste 14,10 4; _ 13,00 # Hafer, gute Sorte 15,00 4; 14,30 A Mittel-Sorte 14,20 6; 13,590 geringe Sorte 13,40 4; 12,70 # Rictstroh 4,32 K; 3,82 A; Heu 6,70 4; 4,00 A; **Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 A; 25,00 A **Speisebohnen, weiße, 45,00 M; 25,00 4

insen 70,00 4A; 30,00 A Kartoffeln 7,00 4A; 5,00 4 Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 4 dito Bauchfleish 1 kg 1,20 Æ; 1,00 A chweinefleisch 1 if 160 A; 1,10 A Kalbfleisch 1 kg 1,60 4; 1,00 & Hammelfleish 1 kg 1,60 4; 1,00 A Butter 1 kg 260 4; 2,00 «4 Eier 60 Stüd M; 2,60 A Karpfen 1 kg 2,20 4; 1,20 A Aale 1 kg A i 2

_

; 1,40 A Zander 1 kg 2,590 M; 1,00 A Hechte 1 K

; 1,00 A arsde 1 kg 1,80 A; 0,80 A Sélete 80 A; 1,20 A Bleie 1 kg 1,40 A; 0,80 A Krebse tüd 12,00 4; 3,00 M ; N * (Frmittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- chaftskammern Notierungsstelle und umgerehnet vom R ür den Doppelzentner.

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* Kleinhandelspreise.

Berlin, 9. März. Beriht über Speisefette (von Gebr. Gause). Butter: Das Geschäft ift sehr ill, die Zufuhren find wesentlich größer als der Bedarf. Die Preise werden künstlich gehalten, und die Markilage wird dadur eine ret ungesunde. Lande butter ift] ohne Nachfrage. Die heutigen Notierungen find: Hof- und Genossenshaftsbutter Ta Qualität 94 4, do. Ila Qualität 92 M, Landbutter nominell. Schmalz: Der Markt erholte sich in den ersten Tagen der Berihtswoche und {ließt fest. Die heutigen No- tierungen find: Choice Western Steam 38 #4, amerik. Tafelshmalz 7 M L pri D E E cis 4, Berliner De

malz 42— , Fairbank - Kunstspeisefeti 38 4 Speck: Der Absatz ist s{hwierig und klein. veil y

Wie aus dem Bericht der Königsberger Vereins-Bank zu Königsberg i. Pr. für das abgelaufene Geschäftsjahr hervorgeht, beträgt der Reingewinn 463 141 und die in Vorshlag gebrachte Dividende 6} % (gegen 6 9/9 1898).

Vom oberfchlesisGen Eisen- und Zinkmarkt be- ritet die „Schles. Ztg.": Die feste Stimmung des oberschlesischen Eisenmarkts hält weiter an. Die von den Verkaufsstellen gegenwärtig notierten Preise wurden willig angelegt. Die Roheisen produktion der Berichiswoche ging flott weg. Die G ießereien waren in regelmäßiger Thätigkeit; besonders umfangreiß waren die Ab- forderungen von Nohgußwaaren für Berg- und Hüttenwerke. Die Preise blieben durchweg fest. Die Alteisenhändler stellten für das von ibnen angebotene Shmelzmaterial bôhere Forderungen; der Umfaß darin war jedoch beschränkt. Das Walzeifengeshäft nahm seinen regelmäßigen Fortgang; für die Ausfuhr nach Dänemark konnte wiederum eine nicht unerheblihe Preisbefferung erzielt werden. Auf dem Blechmarkte hielt die lebhaftz Nachfrage für alle Sorten an, und das Geschäft widelte sib troy der lezten Preiserböhungen glait ab. Bei den Drahbtwerken war der Spezifikations- eingang in der verflossenen Woche ein besonders ftarker. Die Preise blieben für niht syndizierte Draßtwaaren unverändert fest, während der Drahtfstifteverband für Verkäufe pro zweites Quartal einen angemefsenen Aufs{lag eintreten ließ. Auf dem Rohzinkmarkt dec vz:flofsenen Woche fand bei den \ch{lesishen E ein recht lebhaftes Geschäft, zu Preisen von 43,50 M an- angend und allmählih bis 44,50 f steigend, sowohl für prompte als auch für Lieferung im zweiten Vierteljahr ftatt. Die Nachfrage nach Zinkblechen blieb bei unveränderten Preisen gut.

„Der Handelsgärtner“ (Verlag von Bernhard Thalacker,

LetpzigeGohlis) berihtet über die Lage des Gartenbauhandels im Monat Februar 1900 Folgendes: Die Gefammtlage is meist ungünstig; von den meisten Plätzen wird jedoch ein lebhafter Absatz in blüßenden Pflanzen gemeldet. Ausschlaagebend war das Bindegeschäft; wenn auch der Bedarf ia den ersten Wochen gegen das Vorjahr zurückölieb, so trat später dafür eine Befserung ein, und zur Fastnahis-Saison wurden anfehnlihe Mengen von Siträußen und losen Blumen verbrauht. Auch ein großer Bedarf an Trauzr-Arrangements und Kränzen war vor- banden, und die geforderten hoben Preise hielten an. Für die Baums- shulenbranhe war die Witterung des Februar recht ungünstig; der Versand begann in der Mitte des Monats, mußte aber in den legten Tagen wegen des eingetretenen Frostes wieder eingestellt werden. Au der Frühgemüsekuïitur kam die wehselvolle Witterung niht zu statten, namentlih niht den angelegten Treibkästen. In den Samengeichäften ist flott zu thun. _ Die Buderus’schen Eisenwerke zu Weßlar haben, ibrem Geschäftsberiht für 1899 zufolge, einen Reingewinn von 417 865 M (gegen 349 294 # 1898) erzielt und beabsichtigen, eine SURRRE in der vorjährigen Höbe von 69/9 zur Vertheilung zu ringen.

Die Württembergishe Bankanftalt (vorm. Pflaum u. Co.) zu Stuttgart hat, wie aus dem Jahresbericht für 1899 ersihtlih ist, einen Nettogewinn von 640 949 4 (= 10,68 9/9), gegen 617 733 M (= 10,29 9/6) im Vorjahre, zu verzeihnen.

Das Gesammiterträgniß (mit Aus!'chluß des Gewinn- vortrags) der Württembergtishen Vereinsbank zu Stuttgart beläuft fich, nah dem Vorstandsberiht für 1899, auf 1922 848 #, gegen 1853 1939 4A im Vorjahre.

Breslau, 9. März. (W. T. B.) Shluß-Kurfe. Schlef. 34 °/o L.-Pfobr. Litt. A. 9449, Breslauer Diskontobank 118,20, Breslauer Wechslerbank 107,50, Kreditaktien —,—, Schlesischer Bankverein 145,25, Breslauer Spritfabrik 171,50, Donnersmark 259,50, Kaitorwizer 9247,50, Oberschles. Eif. 142,50, Caro Hegenscheidt Akt. 181,60, Dbersles. Koks 165,50, Oberschles. P.-Z. 170,25, Opp. Zement 171,00, Giesel Zem. 171,50, L.«Ind. Kramita 166,50, Sthles. Zement 219,50, Sl. Zinkh.-A. 389,00, Laurabütte 273,25, Bresl. Oelfabr. 87,00, Kok2-Obligat. 97,50, Niedershlef. elektr. und Kleinbahn- gefellschaft 85,00, Cellulose Feldmüble Xofel 167,00, Oberslesische Bankakëtie: 114,07, Emaillierwerke „Silesia“ 168,50, Schles. Elekïtr.- und Gasgesellshaft Lätt. A. 125,00 Br., do. do. Litt. B. 114,50 Br. Z

Magdeburg, 9. März. (W. T. B.) Zudckerberi@§t. Kornzucker ex?l. 88 9%/0 Rendement 10,80—11,00. Nachprodukte exkl. 75 9/0 Mendement 8,40—8,65. Stetig. Brotraffinade l. 24,00. Brotraffinade II1. 23,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,75—24,25, Gem. Melis 1. mit Faß 23,2%. Stetig. Rohzucker I. Pro- dukt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mäcz 9,924 Gd., 9,95 Br., pr. April 9,922 Gd., 9,974 Br., pr. Mai 10,00 Gd., 10,025 Br., pr. as 10,20 Gd., 10,224 Br., vr. Oktober-Dezember 9,40 Gd,, 9,474 Br. Still. Wochenumsay 306 009 Ztr.

Frankfurt a. M., 9. März. (W. T. B.) Schluß-Kurse. Lond. Wechsel 20,50, Pariser do. 81,25, Wiener do. 84,366, 39% Reichs-A. 85,90, 3 9/6 Hefsen v. 96 84,60, Italiener 94,70, 3 °%/ port. Anl. 24,80, 5/9 amort. Rum. 94,30, 49/6 ruff. Konf. 99,80, 49/96 Ruff. 1894 99,60, 49/6 Spanier 70,69, Konv. Türk. 23,20, Unif. Egypter —,—, 95 °%/a Mexikanec v, 1899 98,90, Reihsvank 156,70, Darmstädter 141,50, Diskonto-Komm. 196,50, Dreëdner Bank 164,80, Mitteld. Kredit 115,90, Nationalbank f. D. 146,20, Oeft.- ung. Bank 127,00, Oeft. Kreditakt. 234,60, Adler Fahrrad 199,50, Allg. Elektrizität 251,80, Schuckert 232,09, Höchst. Farbwerke 387,10, Bochum Gußst. 277,00, Westeregeln 215,80, Laurahütte 273,80, Lom- barden 29,40, Gotthardbahn 143,10, Mittelmeerb. 101,00, Breslauer Diskontobank 118,50, Privatdiskont 5F.

Effekten-Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit-Aktien 235,50, Franzosen 139,30, Lomb. 29,40, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 143,00, Deutsche Bank 211,80, Disk.-Komm. —,—, Dreédner Bank 164,50, Berl. Handelsge. —,—, Bochumer Gußft. 276,90, Dort- munder Union —,—, Gelsenkirchen 211,10, Harpener 228,10, Hibernia —,—, Saurabütte 273,80, Portugiesen 24,70, Italien. Mittelmeerb, —,—, Schweizer Zentralbabn 144,90, do. Nordostbahn 92,70, do. Union 809,10, Italien. Möridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 79,40, Mexikaner —,—, Italiener 94,60, 3 °%/% Reichs-Anleihe —,—,

udert e 1 Schucke (W. T. B) Rüböl loko 57,00,

Kla, 9, -Mitrz- pr. Mat 55,90. :

Dresden, 9. März. (W. T. B.) 30%/0 Sächs. Rente 84,45, 31 0/9 do. Staatsanl. 96,00, Dresd. Stadtanl. v. 93 94,25, Allg. deutshe Kred. 197,09, Berliner Bank —,—, Dresd. Kreditanftalt 125,25, Dresdner Bank 164,00, do. Bankverein 120,50, Leipziger do. —,—, Sächsischer do. 136,25, Deutsche Straßenb. 156,00, _ Dresd. Straßenbahn 176,75, Dampfschiffahrts-Gef. ver. Elbe- und Saalesch. 147,00, Sächs.-Böhm. Dampfschiffahrts-Gef. 260,00, Dresd. Bau- geselsch. 211,00. Í Z

Leipzig, 9. März. (W. T. B.) Schluß-Kurse. 3 %% Sächsische Rente 84,69, 3F °/o do. Anleihe 96,25, Oesterreichische Banknoten 84,50, Zeißer Paraffin- und Solaröl-Fabrik 140,50, Mansfelder Kuxe 1314,00, Leipziger Kreditanstalt - Aktien 196,50, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 121,00, Leipziger Bank-Aktien 173,70, Leipziger ypothekenbank 136,00, Sähsische Bank- ktien 136,20, Sächsische Boden-Kredit-Anftalt 126,75, Leipziger

Baumwollspinnerei-Aktien 173,50, Leipziger Kammgarn-Spinnerei-