1900 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Reich8tag. 168. Sißung vom 15. März 1900, 1 Uhr.

Die Spezialdiskussion dritter Lesung des Gesetzent- wurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgeseßbuchs, wird fortgeseßt.

Die 88 184—184þ, die gemeinsam diskutiert werden, lauten nah den Beschlüssen zweiter Lesung:

§ 184. Mit Gefängniß bis zu einem Jahre und mit Gesld-

Ne A zu 1000 M oder mit einer diefer Strafen wird raft, wer 1) unzühtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feil-

bält, verkauft, vertheilt, an Orten, welche dem Publikum zugängli

find, auéftelt oder onschlägt oder sonft verbreitet, sie zum Zw-cke der Verbreitung berstellt oder zu demfelben Zwecke vorräthig hält, ankündigt oder anpreist ;

2) unzühtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Perscn unter 18 Jahren gegen Entaelt überläßt oder anbietet ;

3) Gegenstände, die zu - unzühtigem Gebrauch bestimmt sind, an Orten, welhe dem Publikum zuzänglih sind, ausftellt oder solhe Gegenstände dem Putlikum ankündigt oder anpreift ;

4) öffentlihe Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkebr herbeizuführen,

Neben der Gefängnißstrate kann auf Verlust der bürgerlichen Surenedte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsiht erkannt werden.

8 184 a. Mit Gefängniß bis zu sech8 Monaten oder mit Geldftrafe bis zu 600 (G wird bestraft, wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welhe, ohne unzüchtig zu sein, das Scham- gefübl gröblih verletzen, einer Person unter 18 Jahren gegen Ent- gelt überläßt oder anbietet oder zu geshäftliden Zwecken oder in der Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, an öffentlichen Straßen, Pläßen oter anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aergerniß erregender Weise ausftelit oder ar shlägt.

8 184þ. Mit Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 1000 M wird besiraft, wer ôffentlih theatralische Vorstellungen, Singspiele, Gesangs? oder deklamatorische Vorträge, Schauftellungen von Personen oder ähnlihe Aufführungen veran- staltet oder leitet, welhe dur gröblihe Verleßunz des Scham- oder Sittlichkeitsgefühls Acrgerniß zu erregen geeignet sind.

Gleiße Strafe triff Denjenigen, welcher in öffentlichen theatralisen Vorstellungen, Singspi-len, Gesangs- oder deklama- torischen Vorträgen, Schaustellungen von Personen oder ähnlichen Aufführungen dur die Art seincs Vortrags oder Auftretens das Scham- oder Sittlichkeitsgefühl gröblih verleßt.

Der Abg. Beckh-Coburg (fr. Vp.) beantragt die Streichung der §8 184 a und 184b und die Streichung der Worte „vorräthig hält“ in 8 184.

« Der Kompromißantrag will in § 184 Nr. 2 den Wortlaut der Vorlage wiederherstcllen: „Unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Da!stellungen ciner Person unter 16 Jahren egen E..tgelt überläßt oder anbietet“; ferner soll danah § 184 a Sheibe Fassung erhalten:

„Mit Gefängniß bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 A wird bestraft, wer Schristen, Abbildungen oder Dar- L welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verlegen,

1} zu geschäftliden Zwecken an öffentlicen Straßen, Pläßen oder an anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aergerniß erregender Weise ausftellt oder ars{blägt;

2) S OR unter 16 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet.“

_ Desgleichen § 184þ (der als § 183a vor § 184 einge fügt werden soll):

„Wer innerhalb öffentlicher Schauftellungen, Aufführungen oder Vorträge von Gefangs- und fonftigen Unterhalturgsstücken öffentlih ein Aergerniß giebt durch eine Handlung, welhe, ohne unzüthtig zu sein, das Shamgefühl gröblih verleßt, wird mit Gefängniß- N zu cinem Jahre oder mit Geldftrafe bis zu 1000 4 estraft.*

Der Abg. Schrader (fr. Vgg.) beantragt, an Stelle des S 184 a zu schen:

„Mit Geldstzafe bis zu 150 A oder mit Haft wird bestraft, wer den Anordnungen zuwider handelt, welhe bezüglih der Aus- stellung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen an öôffent- lihen Straßen, Plätzen oder anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr diencn, erlassen sind.“

Der Antrag findet jedoch nicht die genügende Unterstüßung.

Abg. von Voilmar (Soz.) führt aus, es sei demüthigend und entwürdigezd, daß man, ncechckem man den ganzen Schmuß des Zu- bälterthums in vergarge-nen Tagen durchgewühlt habe, ih jetzt in derselben Vorlage Paragraphen zuwenden müsse, die von Kvnst und LitéÆatur handeln. Die Freunde des Gesetzes hätten sh in Schilde- rungen der Verrohung und Ent!sittlichurg unseres Zeitalters ergangen, als wenn man si in einem Sodom und Gomorrha befände. Solche Klagen häiten aber die Moralisten zu jeder Zeit erhoben. Das grieëgrämige Alter blicke mit einem gewissen Bedauern auf die urückgeleate Jugend zurück und klage über Vershlehterung der

elt. Die Literatur aller Zeiten enthalte den Say: „Jeßt ift es am s{lechtesten.* Unsere Zeit fei in sitiliher Beziehurg gew kein Ideal, die Sozialdemokraten hätten dies vor allem betont, aber im allgemeinen b: finde man sich in einem, wenn auch langsamen Aufwärtssteigen. Soweit sittlihe Robbeit vorhanden sei, hänge sie niht mit der Kunst und dem Kulturwerk zusammen, fondern die foztalen Ursachen lägen in dem Kontrafi zwishen Reichthum und Massenelend. (Gerade die“ Unbekanntschast der großen Masse mit dcm Kunstideal verhindere die WBeredelung des Geistes, des Geshmacks und sei an der Verrohung \{uld. Man habe sich bemüht, die Bedeutung des Kunstparagraphen abzushwäcen. Man wolle nur die neckte Gemeinheit und die jämmerlihe Un- zucht bekämpfen, sagten die Herren. Diefe Milde fei verdähtia. Jn der zweiten Lesung habe der Aktg. Roeren gesagt: . Wenn Suder- mann von der Bühne rersckchwände, so würde kein anständiger Mensch ihm eine Th1äne nachweinen.“ Jeßt in der dritten Lesung würden auf einmal die Ges&wifter Barrijon ins Feld geführt, und man sprehe von Gummiartikeln. Wenn man nur die nackte Gemeinbeit beseitigen wolle, wozu dann diefer Aufwand geseßzgeberisher Mafß- regeln? Die Polizei habe doch Machtbefugvisse genug, und was man da beklage, bätte mit obrigfeitliber Genehmigung gesehen müssen. Ein Ritter, wie der Abg. Gröber, bederke niht, daß alles, was man bekämpfe, hon durch die bisherige Gesehgebung ge- deckt sei, Selbst die Verleßung ver guten Sitte sei \ch{on strafbar. Er (Redner) erinnere nur an das Vorgehen der Polizei gegen Kurstwerke; sollten diese Dinge in Berlin nit so geübt werden, wie das ja der Staatésekretär behaupte, so wäre Berlin eben eine Autnahme. Die Tendenz gehe dahin, alles auf den Standpunkt der Mädcher persionate, der Schuljugend zu nivellieren. Die alte katholisde Kirche si vorurtheils108 genug gegen die antike Kunst ge- wesen, sie fühlte sich“ dadurch in ihrer Sittenreinheit niht bedroht, und die Scheu vor der Nacktheit sei erst aufgetre!en, als die Kunft unvermögend gewo! den sei, das von der Natur Geschaffene richtig wieder- zugeben ; als diese Kunst wieder erwachte und die Päpste hätten an der Renaifsance den herrorragendsten An!heil —, da sei auch die Kunst der Darftellung des Nockten wieder zu höchster Blüthe erstanden. Am Siye drs Hauptes der Chriftenheit sei man damals niht prüde gewesen ; Redner erinnert an die Mandragola, an die Klythia; die erstere sei so ziemlich das sch4limnste, was unter den § 184a falle. Der auch von Katholiken verehrte Overbeck hate die Venus von Milo als ein Kunflwerk gefeiert, dem jede sinnlihe Wi1kung fern liege; ein Münchener katholishes Blatt habe aber diese selbe Venus als eine finnlih wirkende Nudität, als eine Obscönität bezeihnet. Veremundus sage in seiner

allerdings zunähst an die französisen und belgishen Ze:trumsmänner gerihteten Schrift: Die katholishe Kirhe sei um mehrere Jahr- hunderte zurüdck, fie set verbauert, fie verstehe die Zeit niht mehr, sie fei zu einer Gemein!haft von Illitératen geworden; sie habe so viele Dummbheiten, so vielen Blödsinn gemacht, daß sie mit Recht der all- gemeinen Verochtung anheimfiele. In Bayern sei gesagt worden, das Zentrum müsse darnach streben, das Nackte aus der Kunst soweit irgend möglich zu beseitigen. Der nackte.Körper werde aber ftets eine Hauptaufgabe und ein Prüfstein des höchsten künftlerishen Will: ns jein. Der Dichter, der Dramatiker müsse ferner das Leben schildern, wie es sei, nit wie es zu bestimmten Zwecken dargestellt werden solle; er dürfe nicht vorübergehen an einem so wihtigen Problem, wie es das erotishe zu allen Zeiten gewesen sei und bleiten werde. Nun suhe man damit zu trôsten, die Richter würden hon das Richtige treffen. „Das Schamgefühl gröblich verleßend, ohne unzüchtiz zu sein“, eine solhe Bestimmung sei aber der reine Kautschuk. Nicht besser stehe es mit dem Einwand, das unverdorbene Volkzgefühl werde leiht erkennen, was Schamgefühl sei. Das Zufammenleben der Brautleute werde, aber z. B. in vielen Gegenden Deutschlands für feine unmoralishe Handlurg gehalten; fie sei aber zu einer solhen gestempelt worden; wo bleibe da die entscheidende Rücksiht auf das Volksgefühl? In -Stuttgart seien sogar Leute aus dem bayerischen Gebirge {hon wegen ibrer nackten Kniee, in der Pfalz seien die nackten Arme der Schulmädchen als unsittlih erklärt worden. Als Gipfel der Uasittlichkeitsanshauung müsse wohl gelten, daß man sich \châme, nackt ins Wasser zum Baden zu gehen, Aus folhen Anschauungen komme dann die Verdammung nackter künstlerisher Darstellungen bei den Leuten aus dem Velke, weil sie folche nie gesehen und noch weniger zu versteben gelernt haben. Das Volk sei also zu dieser rihtigen Urtheilsbildung nicht berufen; dazu bedürfe es des gebildeten Theils desselben. Wer heute behaupte, das un- verdorbene Volksgefühl könne ein unparteiishes Urtheil abgeben, der täusche sich, oder es stecke dahinter eine Shmeichelei, welche darauf aus- gehe, dem Volke seine eigene Kunstauffassung als die richtige beizu- bringen. Die Künstler hätten“ also Recht gehabt, kräftig auf den Kern der Sache loszugehen und sich dur die juristish:n Zwvirnéfäden nit beirren zu lassen. Der Abg. Gröber habe den Vünchener Protest besprochen und gemeint, in München habe man kräftiger gesprohen als anderíwo. Er (Nedner) habe die Resolution niht verfaßt, aber er könne nicht leugnen, daß die frische, kräftige Sprache ihm sehr ge- fallin habe. Ueber die Unsachlichkeit upd Vèaßlosigkcit der Sprache jener Versammlung habe tnan im Reichstage niht Worte genug finden können; ab:r an das Wort vom Splitter und Balken habe man nicht gedacht, den Riefenbalken im eigenen Avge habe man nicht cesehen. In der Münchener Versammlung fei alles, wa- in der Münchener Gesellschaft angesehen sei, Männer wie Frauen, anwesend gewesen. Gleißzeitig habe eine Zentrumsversammlung in dem- selben Hause getagt; der Vorsizende derselben habe über die Protestversammlung bemerkt: dort tage man im Namen der Un- fittlihkeit und der Fleisheslust. Wenn auch diese De iaos t fo vielen anderen noch über Deutschland kommen sollte, wenn die Vorlage Geseß würde, die Kunst werden sie do niht umbringen. Die Sozial- d?mokratie werde an der Seite von Kunst, Wissenschaft unv L'teratur fämpfea, und es werde eine Zeit kommen, wo Kunft, Wissenschaft AEN etn die treuesten Bundesgenossen der Sozialdemokratie fein würden.

Abg. Hiwburg (d. kons.): Von Kunst und Wissenschaft ist in den Paragraphen überhaupt nichts enthalten; ih weiß also nicht, was diese Nede für einen Zweck hatte. Eine erheblihe Aenderung haben die Kompromißanträge nur bezüglich des Theaterparagrapben vorgeschlagen. Die Annahme des Zentrumsantrags läßt erheblihe Konflkte zwischen Polizei und Gericht befürchten, welhe wir niht haben möchten; anderer- seits muß das Schamlose auf der Bühne schärfer angefaßt werden können. Die Schamlosigkeit liegt immer in der Art der Darstellung ; die Darsteller können jedes Stük durch Zuthaten, Gesten 2c. ins Gemeine ziehen. Den Theaterunternehmer und den Theaterleiter hinterher dafür zu bestrafen, die beide für gemeine Improoisationen nicht verantwortlich fiad, halten wir nit für angez:igt, wenn sie nihts zur Veranlassung dieser Unsittlichkeiten gethan haben. Die Unsittlichkeit soll von der Bühne vershwinden oder muß wenigstens sehr eingeshränkt werden. In diesem Sinne bitten wir Sie, unsere Anträge anzunehmen.

Abg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp): Die Protest- bewegung im Volke is hier sehr abfällig beurtheilt worden; Herr Stoecker hat sie als Wind bezeidnet. Warum reden Sie denn einen ganzen Tag in den Wind hinein? Warum schicken Sie denn Ihre bedeutendsten Leute, Herrn Roeren, Herrn Gröber ‘2c. vor? Sie täashen fh und wollen Andere täushen. Die ganze Protest- bewegung liegt Ihnen ganz gehörig im Magen; Ihre Heiter- keit über diese Protestbewegung zeigt, daß Sie von diesen Kundgebungen getroffen worden find; und das freut uns sehr. Die Rede des Abg. Roeren war eine Vertheidigungêrede. Sie find die Angeklagten (Bewegung im Zentrum und rechts); j1wohl, Sie sind die Angeklagten vor einem großen Theil des Publikums; Sie haben au als Angeklagte das Recht der Vertheidigung und baben davon einen fehr ausgiebigen Gebrauch gem2cht. Hätten Sie sh dech nur einen Moment gefragt, was denn die Ucfache dieser so spontanen Bewegung sei? Ich bedauere aufrichtig alle Excesse dieser Bewegung, ih bedauere, daß Herr Noeren s{hmähende Z schriften bekommen hat; aber Herr Roeren hat es jelbst ver\chuldet, daß es dahin kommen mußte. Herr Noeren mat der Bew-gung den Vorwurf der Geshmackiosigkeit. Er hat den Dr. Hirth in München, einen der angesehensten Männer, implicite als einen unsittlihen Menschen bezeihnet; gerade daraus merkt man, wohin Sie hinaus wollen, was Sie eigentlich zu unter- drüden beabsihtiaen. War es geschmackooll von H:rrn Roëtren, mich in etwas boéthaster Weise mit einer dieser Versammluogen in persôn- lihen Zusammenhang zu bringen ? Es handelt sich um eine Frauen- versammlung, welhe aus denselben Anschauungen heraus fsih zu- sammengefunden hatte, wie fie gestern der Abg. Bebel so glänzend vertreten hat. Herr Schrempf hat \sih gestern in gewissen, nicht zu wiede-rholenden Ausdrücken ergangen; Sie (rechte) haben doch mit- angesehen, wie die Damen, die sih auf unseren Tribünen eingefunden hatten, dieselbe zu ve!:lafsen Anlaß nahmen. (Erregte Zurufe des Abg. Schrempf (d. kons.), der Präsident Graf von Ballestrem esucht, die Zwiegespräche zu unterlassen.) Herr Stockmaan meinte, die deutshen Künsiler hätten die H:her abweisen sollen. Die Künstler sind aber doch nicht verführte, dumme Schafe, sie gehören keiner Partei an, sind sogar ihrem Grundcharakter nah konservativ, und wenn sie aus ihren Ateliers auf die Agitationsbühne treten, dann muß wirklich Noth am Mann sein. Daß der Staatssekretär Nieberding die Künstler als Leute behandelt hat, denen juristische Lo„ik fern lieet, ist sehr b:dauerlich. Btklagenswerth ist es, daß die Herren die große Unvorsihhtigkeit begangen hen, bei der Unterredung mit dem Staats- sekcetär keinen Juristen mitgenommen zu haben; denn fie wurden von einer Fluth von juristishen Deduktionen übershüttet. Die Herren wifsen aber sehr gut, worauf es ankommt, sie hätten au dem Herrn Staats- sekretär fachlic erwidert, wenn nicht die Audienz vo1zeitig beendigt worden wäre. Professor Binding \t:ht mit unter dem Protest, ebenso Pco- fessor Eck; wie kann man da von armen, von Hetern verführten Schafen reden? Untershäßen Sie nur ganz ruhig diese Bewegung, den Schaden davon werden Sie selbst haben. Gerade mit den Kapuiinaden der Herren, vor allem des Abg. Stoeckter, werden Sie Oel ins Feuer gicßen. Wie konnte ein Mann wie der Abg. Stoecker es wagen, diese Leuchten der Kanst und Wissenschast als eine bunte Gesellschaft zu bez¡eichaen, die sih zum Proteste aufthut! Diese „shlauen Teufel“ werden sih a Ihnen und Ihren Bundesgenossen noch sehr rächen, sie ver- füge über Parodie und Satire und werden Sie auf diesem Wege der ' Nachwelt überliefern. Die §8 184 a, b sind für uns unannehmbar. De j Begriff der Schamlosigkeit in der monstrôösen Definition des 8 14a. wird die durchaus ins Extensive gerichtete deu1!she Recht- sprfbung ¿zu einer Geißel für die Kunst machen. Herr Stdecker hat Künstler- und Gelehrtenmoral und christliche Mral unterschieden, Was i} deun chriftlihe Moral? Darüber

aïebt es feinen consensus omnium; man ‘denke nur an

Anschauungen über das Duell. Diese Unterscheidung: ist eine

de Beleidigung für die Gelehrten- und Künstlerkreise selbst. Der Tei s

fuß schaut aus der trostlosen Allgemeinheit dieser Unter

recht deutl'ch heraus. Der Begriff des Sittlichkeitsgefühls eins Herrn Roeren und von seinem Parteigenossen Rintelen ganz A schieden aufgefaßt, und au über den Begriff des Unzütigen sind die beiden Koryphäen des Zentrums nicht einia. Jeder Psyhologe jede Psyciater wird Ihnen sagen, daß beide Begriffe identisch sind, Die ganze Trennung if vollständig willkürlih, und das Volk wird fe nit verstehen. Cine ganze Reihe von Juristen ftellen sih vielleigt fo, als ob sie sie verständen, aber sie verstehen sie au nitt. bekämpfen wir die Art und Weise, wie der Ausdruck eärgeruiß, erregend“ ausgelegt werden fann. Bei dem Groben - Ün Paragraphen haben wir gemerkt, wie man mit derartigen Ayz, legungen vorgeht. Ein dritter Kautschukbegriff is der Pafsug von den „Orten, die dem öffentlihen Verkehr dienen*. Ich meine, dg troß der gegentheiligen Erklärungen Kunstausftellungen und Kunst, handlungen, zu denen Jeder Zutritt hat, unter dieses Gese fallen, Aber au wenn das nicht der Fall sein follte, wollen wir nit, d das Damokless{chwert in derartiger Weise über den ganzen Kunsftverkehr hänge. Vor allem haben Sie die Pflicht, den Originalen zu Leibe ju ge hen. Das thun Sie nit, weil sont viele Tausende, die über Jhre Ah sihten noch niht aufgeklärt sind, bald darüber aufgeklärt werden würden. Es giebt zwei Weltanshauungen auf dem Gebiete der Kanst Die eine will die Kunst schablonisieren, während nah der andern die Kunst das Leben nimmt, wie es ift; und leßtere wird \sich nit in die Zwangsjacke der Prüderie einzwängen lassen. Herr H2nning meinte in der zweiten Lesung, das Endziel aller Kunst set die Darstellung des Idealen, das von der Wirklichkeit durhdrungen ift. Was ver, steht Herr Henning eigentlih darunter? Danach käme doch aug wieder das Wahre zu seinem Recht. Es ist geradezu ungeheuerlich, die „lex Htinze“ zum Mentor für die Künstlerschaft, zur Devise für den Weg den die Kunst schreiten soll, zu machen. Dann wären gewissermaßey Staatsanwalt und Shußzmann die Brpfenoren der deutschen Kunst, Das ist nur Stoff sür die Satire. Jch lege Protest gegen die Aeuße rung des Kollegen Roeren ein, wonach die Presse, die die nackte Kunst in Schuß nahm, sich in diesem Shmuß wühle. Wo sind denn eigentli die Notabilitäten Ihrer Kunst und Literatur ? Es wäre do an der Zeit, endlih mit einer Liste von folhen zu kommen. Zu den „Hechten“, die gegen dieses Gesey protestieren, zählen Männer wle Begas, Kaulbach, Wallot 2c. 2c., auf die das deutsche Volk ftol; if, Wie weit wir {hon jeßt in der Kunstzensur sind, habe {h Ihnen in der zweiten Lesung an einer Reihe von Beispielen gezeigt, Aus einem Schaufenster in dcr Leipziger Straße mußten zwei Rubens entfernt werden, von deren Originalen das eine tn ber Berliner National-Galerie, das andere in der Münchener P1nakotbek sich b: findet, Ganz besonderes Aufsehen hat auc der Fall Keller u. Reiner erregt. Die Darstellung hat sich anders abzespielt, als der Staatssekretär dar- gestellt hat. Der Shußmann fagte: „Thun Sie das Bild weg, auf dem ein Weib im Wasser liegt und die Brüfte zeigt." Das war die Auffassung des Schußmanns von dem wunderbaren Bödlin' schen Bilde „Das Spiel der Wellen“, das ih neulich auf den Tisch des Hauses lezte, Aus dem Schaufenster von Killer u. Reiner haben no verschiedene andere Bilder entfernt werden müssen. Der Chef der Kiimina!polizei hat eine Anschauung gehabt, die derjenigen des Kriminalkomwissarius diametral entgegengeseßt. war. Dieser Kommifsar foll sih allerdings bei der Verfolgung der Piraten an der Overspree vorzügliche Verdienste erworben haben. Die Kriminalpolizei versteht es, unter Vorzeigen dieses Geseges des großen Feigenblaites gegen wahre Kunst vorzugehen. Damit der Spaß nicht fehlt, ist das Plakat einer Korsettfabrik auf einem Bahnbof entfernt worden. Wie weit die Prüderie geht, will i dur Vorzeigen des Plakats darthun. (Redner erläutert die Einzelheiten des Plafkats.) Man sollte das Korsett doh einfah als unsittlißen Artikel aus dem Verkehr überhaupt ausschließen. Herr NRoeren verfällt in den Kardinalfebler, den man am Abg. Bebel oft getadelt hat, daß er stets Einzelheiten genecralisiert. Ih frage ihn, ob er denn überhaupt keinen Bli für die großartigen Forts{ritte der deutschen Reproduktionskunst hat. Die deutsche Kunstindustrie hat sh die aanze Welt erobert, und hier wird sie behandelt, als ob sie nur Unzüchtigkeiten reproduzieren wolle, (Widerspruch im Z:ntrum.) Ja, Sie können doch Ihre Er- flärung nit aus der Welt \{hafffen. Gerade diese deutsche Welt- industrie wird aufs allershwerste gefährdet. Nun noch ein Wöitchen mit Herrn Roeren bezüglich der Heranziehung des Vatikans. Er fragt mich: „Was haben denn die verbündeten Regierungen mit dem Vatikan zu thun?* Sehr viel! Die Frage ist ganz falsch gestellt; sie muß lauten: Was hat die deutshe Kunst mit dem Vatikan zu thun? Wir haben doch mit Reichsunterstüßung die Reprodufktion dieser vatikanishen Kunstshäße enmögliht. Herrn Roeren ift nichts so sehr zuwider wie die Leda mit dem Schwan. Ein Kunstkenner von unbedingter Vertrauens ürdigkeit hat mir ertlät, daß er an der Mittelthbür der Ptterskirhe, dem Heiligsten der ganzen katholishen Welt, große Rosen gesehen habe von zwei floren- tiner Meistern und an den Seiten derselben mytholog!is{che Dar- stellungen; und eine derselben ift die Leda mit dem Schwan. Lag- täglih gehen Hunderte unreifer Jünglinge, Alumnen 2c. daran vor- über; wollen Sie denen das Ansehen gestatten, aber jede ernste fünstlerishe Reprodukiion, jedes derartige Kunstblatt verbieten ?

bôit doh jede Logik auf. Selbst in der Zentrumspri se haben ih Stimmen erhoben, welhe über den Verfall und Mara8mus der fkatholishen Kunst klagen und als Ursae der Inferiorität die CTheilnahmlosigkeit und das mangelnde Verständniß bezcihnen. Beim CTheaterparagraphen haben Ste uns mit den Kompromißanträgen vollständig überrun p:lt. Sie haben ih gewiß bestrebt, ihm einige Giftzähne auszuziehen; aber das ist Ihnen nicht bei allen gelungen; er ift ganz uny Kautschuk ge- blieben und nah wie vor für uns unannehmbar. Sie haben j1 selbft zu diefer Fassung kein Vertrauen und beantragen bereits eine Aenderung des Eing1ngs dahin: „Wer in öffentlihen Vorträgen von Gejangê- oder sonstigen Unterhaltungéstücken oder innerhalb öffentlicher Schaustellungen oder Aufführungen öffentlich ein Aergerniß giebt.“ Was wollen Sie mit allen diejen Dingen, wenn Sie nicht au gleichzeitig eine Reihs-Kleiderordnung, au eine Reichs- Geberdeordnung oes Für Herrn Sudermann möchte ih n besonders eine Lanze brechen. Ich freue mi, daß Herr Sutermann im stenographi\den Bericht besser weggekommen is als in den Worten, die ih den Herrn Roeren hier sprechen hörte, und die ih in jener Versammlung meinen Ausführungen zu Grunde l-gte: ist ja mögli, daß ih falich gehört habe, „Es wäre kein Unglüd, wenn Sudermann von der Bühne verschwände“, oder „wenn man E von Sudermann von der Bühne vershwände“, wie es jeyt belß Nun ist „Sodoms Ende“ durch den P-lizei-Präsidenten von Kidhthosen verboten, von dem Minister H :rrfurth aber freigegeben worden. Es e glaubwürdia erzählt, daß der Minister Herrturth, von hoher e É dafür zur Rechenschast gezogen, erklärte, er hätte sih die Frage, 09 fr das Stück mit seiner Frau besuchen könne, mit Ja beantwortet. a wurde ihm die weitere Frage vorgelegt, ob er es auch mit s ih l sehr jungen Tochter besuchen würde, und er gab die tref : Antwort: Mit diesem Maßstabe müßte man auch die badi Früchte unserer dramatishen Klassizität von der Bühne fa bannen. Da haben wirs; die höhere Tochter von 16 Ja Die fie ist der homunculus normalis, der entscheiden foll. Das 16 jährige höhere Tochter gehöct nicht in ein ernstes Theater. zuerst verbotene Stück Sudermann's war Johannes", ein P or welhes auch das Zertrum aufgeregt hat, ein Stü, weldes nitt hoher dramatisher Kraft is und für das Chriftenthum Stüden Was haben Sie Unsittliches oder Unzüchtiges an diesen beiden ichard auezusezen? Neuerdings is in München ein Stück von s Vos Boß: „Schuldig“, der kunfisinnigen Gemahlin des Hero telle: Meiningen gewidmet, verboten worden; ih frage auch an dieser viele Warum? Welche Zensorkunfistücke geleistet werden, dafür dat nur ein Bei\piel: Ér saxgt zu ihr: i

habe, als Du heute Morgen zum Wecken an

Da hat der Zenfor „zum Wetken“ gestrichen, un

M dacht, es wäre so \{chön, wenn Du hereinkämest.*

- griff das Wort homunculus normalis anwenden kann, wenn der Herr

peute Morgen an der Thür sfandest?* Er fährt fort: „Jh d heißt es äre fo T

luß, und nun he : „68 wäre fo n, wenn —*.

pen d hat auf das Auéland hingewiesen. Der Ver- dzutshen Volkes mit dem italienisGen in

ist direki eine Hzrabwürdigung des ersteren,

Norwegen wird in dem Vaterlande eines

son und eine3 öIbsen Heiterkeit erregen. Nur ein aus- isches Gesey ist vergleihbar, das ift das Strafgeseg von Ecuador ; lánd uch das ist zehn Meilen diesem Gesey voraus. Erziehen Sie ‘e ZFugend zu künstlerishem, ästhetishem Verständniß, dann

do jeder gebildete Mens im Nackten und auch in der Re- O ktion des Nackten nicht das Lüsterne, sondern das ewig pro (va der Schöpfung sehen. In diesen Bestimmungen sehen wir dem Abg. Bebel einen weiteren Ring in der Kette der mit “it welchen die Reaktion das deutshe Volk feit Jahr-

Porlagen, L h lúden will; nehmen Sie es nur ruhig an, das Volk wird Linien zie Antwort nit schuldig bleiben.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Meine Hrrren! Ih werde mich, um Ihre Zeit niht zu sehr in Anspruch zu nehmen, auf die Beantwortung einiger Ausführungen in der Rede des Herrn Vorredners beschränken, von denen die einen mich sönlih berührten und die anderen eine Kritik des § 184 enthielten. Was die ersteren Bemerkungen betrifft, so bezogen sie ih auf die Konferenz, die vor einigen Tagen stattfand, und in welcher i das Vergnügen hatte, mit einer Anzahl hoh angesehener Künstler ud Gelehrter über den Gegenstznd, über den wir heute \fprehen mi ¿u unterhalten. Der Herr Vorredner hat offenbar einen Pertrauenémann , von dem er Kenntniß über den Lauf dieser Verhandlungen gewonnen und der ihm Mittheilungen gemacht hat, welhe meine Mitwirkung bei diesen Ver- handlungen in etwas seltsames Licht seßen. Meine Herren, ih werde mich auf den Gang dieser Verhandlungen nicht weiter ein- lasen, si? find zwanglos geführt worden, und deshalb nach meiner Meinung diskreter Natur. Ich bin aber doch verpflichtet, auf einiges ju antworten, was der Herr Vorredner in diefer Hinsicht angeführt t. Der Herr Vorredner fagt, er habe von feinem Vertrauensmann gehört, ih hâtte meinerseits Ausführungen über einen homunculus normalis gemacht; ber wäre von den Theilnebmern diefer Konferenz völlig ín den Sand gestreckt worden, und es wäre mir wahrscheinlich ao viel übler ergangen, wenn die Konferenz weiter fortgeseßt worden wäre; aber sie hätte abgebrochen werden müssen.

Meine Herren, was den ersten Punkt betrifft, so habe ih den Herren dargelegt, daß bei der Beurtheilung der Begriffe, die hier in Frage stehen, die durch\chnittlihe Auffassung des Volks, nicht aber die Auffassung irgend eines nah der einen oder anderen Seite extrem ver- anlagten, denkenden oder fühlenden Menschen entscheidet. Das ift ein so einfacher Gedanke, er ift, wie jeder Jurist weiß, in unsere gerichtliche Praxis so fest eingeführt, er ist seit vielen Jahren ein anerkannter Rehts- grundsay des Reichsgerichts, daß ih nicht verstehe, wie man auf diesen Be-

Redner nicht etwa einen billigen Wiß hat maten wollen. (Sehr gut! rechts.) Ih habe nicht den Eindruck gehabt, daß die Herren, denen ih die Ehre hatte, diese Auseinandersezungen über meine recht- lichen Auffassungen zu machen, der Meinung gewesen sind, ih wäre dabei in den Sand gestreckt worden. Die Herren haben meine Dar- legungen freundlich und mit der vornehmen Gesinnung hin- genommen, wie es so hervorragenden Männern eigen ift. (Sehr gut !) Menn der Herr Vorredner gesagt hat, es wäre ihm mitgetheilt worden, daß es mir noch viel s{chlechter gegangen wäre, wenn die Ver- handlungen sich weiter ausgedebnt häiten, so {äge ich die Herren, die zugegen gewesen waren, viel zu ho, als daß ih annehmen könnte, fie würden aus einer zwanglosen diskreten Verhandlung eine folhe an Falstaff erinnernde Bemerkung machen. (Sehr gut!)

Der Herr Vorredner hat dann noch weiter aus diesen Verhand- lungen mitgetheilt, es fei ihm erzählt worden, meine Ausführungen juristisher Art wären fo fein gewesen, daß sie einen Juristen eigentlich hätten mitbringen müssen, und weil sie das nit gethan hätten, fo wäre es ihnen im Kopfe ganz dumm geworden. Jch kann diese lehtere Wahrnehmung, die angebli einer der Theilnehmer an der Konferenz gemaht haben soll, nicht bestätigen. (Heiterkeit.) Jch kann vielmehr den Herren das Zeugniß geben, daß fie bis zum Schluß der Verhandlungen klar und objektiv und unbefangen mit mir diskutiert haben. (Heiterkeit.) Wenn einer der Herren von fih selber eine andere Auffassung ge- wonnen haben sollte, so kann ich nicht dafür. (Heiterkeit.)

Meine Herren, die Verhandlungen gingen fo vor sich und nah meiner Meinung war das verständig und richtig —, daß die Herren, namentlih die Künstler mih an positiven Beispielen zu einer Aeußerung veranlaßten, wie die Vorlage si zu diesenBeispielen stellt. Jch habe ihnen das auéeinandergeseßt, wie ih glaube, populär, wie ih meine, so klar, daß etn begabter Mann, wie diese Herren es doch alle sind, es leiht ver- stehen kann, und ih glaube nit, daß fi2 von meinen Ausführungen unbefriedigt gewesen sind. Soviel über diese Verhandlungen.

l Dann if} der Herr Vorredner auf eine Bemerkung gekommen, die ih neulich gemacht habe, als ih bei Besprehung der Erregung der Künstlerwelt hervorhob, daß das nicht wunderbar sei, weil diesen Herren nicht die juristishe Logik eigen sei. Der Herr Vorredner hat bedauert, daß ih ‘diesen Ausdruck gebrauht habe. Wäre mir heute Anlaß gegeben, so würde ich ihn wiederholen, weil ich nicht der Ansiht bin, daß darin irgend etwas Verleßendes für die Künstlerwelt liegt, und weil es nihts Anderes auêdrüdt, als was thatsählich richtig ist. So wenig ih es übel nehmen würde, wenn ein Künstler mir entgegenhalten sollte, daß ih die Gesege der ästketishen Kritik niht so kenne und der Be- urtheilung künstlerisher Werke auf ihren Kunstwerth niht so fähig , wie ein Künstler das vermag, was ih ohne weiteres zugeben würde, ebensowenig kann ein Künstler eiwas darin finden, wenn ih Îm sage, daß er auf dem Gebiet der juristisGen Logik nicht so be- E sei. Denn die Gesetze der {uristischen Logik beruhen nicht Paus auf Begabung und Phantasie, sondern müssen auf rund von Anlage und ernster Arbeit in langen Jahren | ee werden, und daß nah dieser Richtung hin die dio N der Künstler niht liegt, ift selbftverständlich. Es kann Verlevus niemand an einer Bemerkung \sich ftoßen, die formal keine ph U thatsächlich rihtig war. Ih muß dem Herrn Vör- dieser B nheimstellen, ob er noch weitere Veranlassung hat, mir in eziehung eine Korrektur zu ertheilen. Sie R meine Herren, komme ih zu den fahlihen Bemerkungen. eziehen sih auf den § 184a der Vorlage, von dem der Herr

uns zu Herzen geführt hat, das Ganze bestände nur aus Kautschuk. Meine Herren, ih bin zweifelhaft, ob derartige Expektorationen auf das Urtheil dieses hohen Hauses einen erheblihen Eindruck mach:n werden. Für mich find sie eigentlih nur der Beweis, daß Argumente fehlen.

in dieser Hinsicht bemerken. § 184a kann nicht ohne weiteres verstanden werden, wenn man ihn nicht in Verbindung bringt mit dem § 184.

(Sehr gut!) Was die Fassung der Vorlage betrifft, so möhte ih Folgendes

Wir sprehen in § 184 a von Dingen, die das Schamgefühl verletzen, ohne unzühtig zu sein. Dtejenigen Dinge, die unzüchtig find, stehen in § 183. Das Neichsgeriht pflegt vielfah niht den Ausdruck „un- züchtig“ zu gebrauchen, sondern zur näheren Erläuterung fagt es häufig : Dinge, die das Schamgefühl verleßzen auf geshlechtlichem Gebiete. Nebenbei muß ich dem Herrn Vorredner sagen: wenn er meint, in dieser Beziehung hätten die Vertreter der Regie- rung si nicht klar au8gesprohen und namentlih hätte mein Kollege, der Herr Geheimrath von Lenthe, neulich Bemerkungen gemacht, die mit der R-&tsprehung des Reich3gerichts niht im Einklang ftänden, so irrt er si, und ich kann ihm nur anheimgeben, da ih die Zeit des hohen Hauses damit nicht länger in Anspru nehmen darf, die Ausführungen des Herrn von Lenthe im fienographischen Bericht nahzulesen. (Er wird sich überzeugen, daß sie zutreffend sind.

Wir haben es also mit zwei Dingen zu thun: Verleßung des Schamgefühls auf dem geshlechtlihen Gebiet und Verleßung des Schamgefühls auf dem Gebiet, das außerhalb des geshlechtlichen liegt. Die einen werden in § 184 behandelt, die andern werden be- handelt in § 184a. Wenn man in dieser Weise die beiden Gebiete trennt, die hier in Betraht kommen, dann ist meines Erachtens der Sinn dieser Faffung wohl verständlih. Wir konnten das nicht anders maten, weil sich an § 184, der bereits jeßt Rechtens ift, eine langjährige Rehts prehung des Reichsgerichts knüpft, die wir vielleicht gestört hätten, indem wir in der alten Bestimmung einen neuen Ausdruck gebrauht hätten. Wenn wir in § 184 a gesagt haben, daß nur diejenigen Verleßungen des Schamzefühls in Betracht kommen, die nicht unzühtig sind, so heißt das, daß alle diejenigen Verleßungen des Schamgefühls, die nah § 184 strafbar sind, für den § 184a außer Betrahht bleiben. Das ist nah meiner Meinung ein klarer Gedanke. W:nn es nicht gelingt, ihn so klar auszusprehen, wie er gedaht werden kann, fo liegt das eben an der Fassung des bestehenden Geseßgzes.

Nun kann ja nur die Frage sein wenn es feststeht, daß alles, was auf geshlechtlihem Gebiet an Schamlosigkeit dargesteüt wird, hon jeßt nah § 184 firafbar ift —, ob ein Bedürfniß vorliegt, darüber hinauszugehen und auch andere Dinge unter Strafe zu ftellen, die nicht unter § 184 fallen, niht auf dem ges{chlechtliGen Gebiet liegen. Dafür, daß dies nöthig if, möchte ich Ihnen einen nah meiner Meinung klassishen Zeugen nennen es ift ein hervor- ragendes Mitglied der Kommission, mit der ih neulich ver- handelt habe, ein hoŸangesehener Gelehrter und gleichzeitig hervorragender Jurist, ein Mann, durchaus in der Lage, die Dinge thatsählich und rechtlich zu würdigen. Der Herr wünschte von mir zu wissen, was für Sahen denn vorkämen, die uxter § 184a, also unter das Rohe und Gemeine, welches nicht ges{lechtlicher Natur ift, fallen könnten. Ich habe ihm einige solher Sachen, die ich hier im Hause natürlih nicht mittheilen kann, vorgelegt; und darauf fagte mir dieser Herr: aber das ist jz unzühtig. JH antwortete: ja, im Sinne des Volks, nah der Auffassung des Volk3gefühls ift das un- züchtig; im Sinne und nach der Judikatur des Reichsgerihts, welche maßzebend ist für die gerihtliche Praxis, ist das aber nicht unzühtig. Wenn jemand nun anerkennt, daß es solhe Dinge giebt, die man ohne weiteres, als unzüchtig ausprehen darf, und wenn man andererseits als Jurist zugeben muß, daß nah der Rehh!sprehung es niht möglich ist, da auf Strafe zu erkennen, dann erkennt man doch implicite das Be- dürfniß an, neue Strafbeftimmungen sür diese Fälle zu geben. (Sehr rihtig!) Das ift nah meiner Meinung so konsequent, daß dagegen gar kein Widerspruch erhoben werden kann.

Aber wir haben niht blcß persönlihe Autoritäten für uns, sondern leider auch Erfahrungen machen müssen, die uns zwingen, nah dieser Richtung Vorsorge zu treffen. Jeder von Ihnen, meine Herren, der siŸ einmal damit be- fassen wollte es is ja ein s{mrtiges Geschäft, aber man kommt unter Umständen dazu, so etwas zu sehen, die Neujahrs- karten zu betraten, die in das Volk geworfen werden und au unter die Jugend gelangen, die im Postve:kebr gar niht kontroliert werden können, weil es fich um den gewaltigen Neujahrsverkehr handelt, \ich anzusehen die illustrieiten Postkarten, die verbreitet werden, die auch im Postoerkehr nit kontroliert werden können, weil fie vielfa in Umschlägen gehen, wenn Sie sich vor die Ladenfenster gewisser Geschäfte, namentlih Ant’ quariatsgeschäfte, stellen und sehen, was da ausgelegt ift, das keineswegs auf dem geschlechtlichen Gebiet liegt, wenn Sie sehen, wie Kinder und halberwahsene Burschen es gierig anshauen, dann werden Sie keinen Zweifel haben können, daß es nothwendig ift, geseglihe Maßregeln zu beschließen, um unsere Jugend vor weiterer Verwilderung zu s{hüßen. (Sehr richtig !)

Ih will Ihnen nach dieser Richtung ein Beispiel anführen aus meiner eigenen Erfahrung. Als ih noch die Ehre hatte, dem Reich8- amt des Innern anzugehören, und gelegentlich mit der Vertretung des abwesenden Staatssekretärs betraut war, ging mir der Biief eines englischen Landgeistlihen zu, mit einer Anzahl von Abbildungen, von denen einige die geshlechtlih2 Seite berührten, andere nur \chmußtig und gemein waren. Dieser englische Landpastor {rieb mir voller Entrüftung, er bätte scine beiden Söhne auf die Ferienreise nach Deutschland geschickt, sie hätten körperlih und geistig der Gr- frishung bedurft, er hätte Deutschland sih auserwählt, weil er bis dahin überzeugt gewesen sei, daß seine Kinder nirgendanders vor körper- lihen und sitilihen Gefahren befser ges{chüßt sein könnten, als in Deutschland; er müsse aber di:s sein Urtheil zurücknehmen, denn er habe nah der Rückehr seiner Kinder die beifolgenden Bilder bei ihnen gefunden, die ihnen in Deutschland zugesteckt seien; er könne nicht verstehen, daß Deutschland, das in einem \o hohen Rufe sittlicher Vornehmheit stehe, keine Gesehe habe, die derartigen Verschmußungen und Verführungen der Kinder entzegentreten. (Hört! hört! rechts und in der Mitte. Bewegung links.) Meine Herren, muß man sih nit schämen, aus dem Auslande folhe Vorwürfe sih vortragen zu laffen? Und ift ‘es nicht Pflicht, dagegen einzuschreiten ?

Nun komme ich zu den einzelnen Kautshukwendungen der Vor-

As erst gesagt hat, er wäre cin Monftrum, und zweitens dann "mal wiederholt hat, er sei eine Monstruosität, und drittens

L- Yat er

lage, ton denen der Herr Vorredner gesprohen hat. Da

der Vorlage Aergerniß-Erregung vorausgeseßt werde. Diese Faffung iff nach meiner Meinung nicht fkautschukartig; fie befindet \sih in unserem Strafgeseßbuch und hat in der ftrafgeseß- lien Praxis eine so feste Auslegung gefunden, daß ih mich wundere, daß ein Jurist behaupten kaun, es sei eine Kautschukbestimmung. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.)

Dann komme ih zu den Zweifeln des Herrn Vorredners bezüglich des Verbots, daß shamlose Dinge auf öffentlichen Straßen und an sonstigen Orten, 7 die dem öffentlihen Verkehr dienen, aus- gestelt werden. Ih muß darauf erwidern: nah weiner Meinung ift dieser Paus für jeden Juristen, der wirkli objektiv an die Sache herantritt, von zweifelloser Bedeutung, welche Räume und Wege dem öffentlichen Verkehr dienen und welche niht ; das ift eine so einfahe, durch die äußeren Umstände des einzelnen Falls be- stimmte Frage, daß ih wirklich überrascht bin, daß darüber noch Zroeifel angeregt werden können. Das ift um so zweifellofer, als Sie zur Auslegung der Fafsung in § i814 a, in dem § 184 Nr. 3 eine ganz bestimmte Direktive finden. Jn § 184 Nr. 3 wird vou Orten gesprochen, welche dem Publikum zugänglich find; in § 181a von Orten, die dem öffentlihen Verkehr dienen. Der Geseggeber braucht für zwei gleihe Dinge nicht zwei vershiedene Ausdrücke. Wenn hier verschiedene Ausdrück? gebraucht werden, so folgt daraus, daß es ih au um verschiedene Dinge handelt, und das folgt daraus, daß unter Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, niht alle diejenigen ver- standen werden können, die dem Pablikum zugänglich sind, Nun iff das Innere von Läden, sind; die Ausstellungen, öffentli oder privat, sind die Museen, find öffentlihe Gärten dem Publikum zugänglih und fallen unter die Bestimmung des § 184 Nr. 3; aber unter die Bestimmungen des § 184a,, bei dem die Frage aufgeworfen ist. fallen sie niht; hier handelt es sich um Orte, die dem éffentlihen Verkehr dienen. Derartige Orte können nur solche sein, über die niemand, abgesehen von den Behörden, die über den öffentlihen Verkehr wachen, eine Disposition zum Nach- tbeil des öffentlihen Verkehrs besitzt, wo niemand die Befugniß hat, das verkehrende Publikum fortzuweisen und auszuschließen. Sobald dies möglich ist, handelt es sich nicht mehr um einen Oct, der dem öfertlihen Verkehr dient. Deshalb sind Straßen, Bahnhöfe, öffentliche Plätze, öffentlihe Fähren, Brücken und dzrartige Einrichtungen Orte, die dem öffentlihen Verkehr dienen. Aber kein Jurist wird Ausstellungen, Museen, Privatgäcten, Gärten, wie der Zoologische Garten, der Thiergarten ift natürlih ein Ort, der dem' öffent- lichen Verkehr dient, ferner Ateliers. mögen sie auch stundenweise zur Besichtigung zugänglich fein, zu Orten, die öffentlihem Verkehr dienen, zählen ; das sind Orte im Sinne des § 1843, cs sind aber keine Orte im Sinne des § 184a. (Sehr wahr! rets.) Alle diese Orte fallen niht unter die Bestimmungen, die hier in Frage stehen. Und diese Erläuterung von dem Begriff eines „Ortes, der dem öfentlihen Verkehr dient“, gebe ih niht nur per- fönlih, wie der Herr Reichskanzler das neulich gethan hat gegenüber den Künstlern, die ihn besuchten, sondern ih bin in der Lage, das auch als die Auffassung der verbündeten Regierungen zu be- zeihnen. (Hört, hört! links. Sehr gut! rets.)

Nun hat der Herr Abg. Bassermann freilih gesagt: welcher Nichter bindet ih daran, wenn der Herr Reichskanzler etwas fagt ? er fann seinen eignen Weg gehen! Das kann der Richter aber doch so ohne weiteres nit immer. Der Herr Riichskaniler ist allerdings nicht entsheidend, ebenso wenig wie meine Auffassung entscheidend is ; aber von Bedeutung ift es do, wenn hier öffentli fonftatiert wird, daß ein bestimmter Passus einer Vorlage von seiten der verbündeten Regierungen, also von seiten des einen Fafktors der Geseßgebung, in einem bestimmten Sinne aufgefaßt werde. Daß das von Bedeutung ist, hai das hohe Haus bei verschiedenen früheren Gelegenheiten anerkannt, und daß nah dieser Richtung hin Zweifel auftauchen, das nimmt mich Wunder. Wenn nun aber noch dazu kommt, daß auch dieses hohe Haus in dem gleichen Sinne die Beftimmunzgen annimmt, und wenn dann die Gerichte des Landes vor der Thatsache stehen, daß nicht bloß die Regierungen, sondern au der Reichêtag, daß also beide Faktoren der Geseßgebung in der Aufs fassung über dasjenige, was eine bestimmte Vorschrift besagen \oll, einig sind, dann möchte ih die Gerichte sehen, die es unternähmen, anders zu urtheilen. (Sehr richtig! rets. Widerspru links.) Fedenfalls wird das Reichsgeriht in dieser Beziehung die nöthigen Sranken gegen beliebige Auffafsungen einzelner Gerichtsftellen ziehen. Diese Bedenken also kann ih nit theilen.

Ih muß aber noch ein Wort sagen, das ih vorher vergessen habe, bezüglih einer Erklärung zu der Frage Keller u. Reiner, die ih in der vorvorigen Sitzung abgegeben habe. Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hat vorhin gesagt, dasjenige, was ih da angeführt hätte, fei unrichtig. Fch bedaure, diese Bemerkung zurückweisen zu müfsen. Was ih hier gesagt habe, habe ich auf Grund des amtlichen Berichts des Polizei- Präsidiums gesagt und ih nehme bis auf weiteres an, daß dieser Bericht zutreffend ift. Wenn der Schußmann, der mit der vorläufizen Sichtung der ihm vorgelegten Bilder befaßt war, irgend eine Be- merkung gemaht hat zurückweisender Art, so war die niht maßs- gebend, denn der einzelne Polizeibeamte ist zu einer maßgebenden Beurtheilung niht ermächtigt. Es war vielleicht ungebörig, aber zu sagen hatte er nihts in der Sache, er hatte nur Bericht nach oben zu erstatten. Diesen Bericht hat er vorschriftsmäßig erstattet, und ih wiederhole es der Polizei-Präsident hat in dem Sinne ent- schieden, daß das betreffende Bild nicht zu beanstanden sei, sondern ausgestellt werden türcfe. Und wenn der Herr Abg. Müller (Meiningen) das als unrichtig bezeihnet, so erkläre ih das für richtig.

Meine Herren, ih komme auf den § 184a mit einem Worte zurück; ih will Sie niht ermüden. Jch bin der Meinung: nah dem, was ih die Ehre hatte, Ihnen auszuführen, knn hier kein Zweifel darüber sein, daß es unberechtigt ift, diesem Paragraphen den Vorwurf des Kautschukartigen zu machen. Aber wenn nah dieser Richtung noch kleine Zweifel bestehen könnten, dann werden se, wie mir eint, beseitigt durch die weiteren Schranken, welche die Vorschrift zieht. Die Vorschrift foll ja nur dort angewendet werden, wo es sih außer den Schaufenstern um öffentliche Wege handelt, wo es sih darum handelt, ob ein Gegenstand in ein Ladenfenster oder auf die Straße gehört oder nicht. Der ganze übrige Verkehr, das gesammte Laden- und Ausstellungsgeshäft is ja von der Vorschrift garnicht getroffen. Und dennoch um diese Dinge einen solhen Kampf, und dennoh, meine Herren, hier das Gejammere, daß die Entwicklung der deutschen

zunäch| von der Fassung gesprochen, daß nah

Kunst davon abhängig sein könnte, ob etwas auf der Straße zur