1900 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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den Schoß legen, sondern au das Ihrige thun und vor Opfern nit

urü ; 5 Ae Bou Arnim (kons), schwer verständlich, will keine Kanal-

debatte entfachen und au nicht davon sprechen, daß die Wafserbautecniker sch beim „Bau des Dortmund - Ems - Kanals als sehr wenig rihtige Rechner bewährt hätten. Der Redner führt zum Beweise dafür, daß der Dortmund-Ems-Kanal den "Erwartungen bezüglih der Rentabilität niht entsyrohen habe, eine große Reibe von Zahlen an, die aber im Zusammenhange niht ver- ftändlih werden. Wenn man die Ems s energisch ver- tiefe, wie es gesehen solle, so werde die Gesahr der ersandung entschieden vergrößert. Zweifelhaft sei, ob die erheblihen Kosten für Dichtung und Ausbesserung des Kanals aus dem Etat der laufenden Unterstügungskosten bestritten werden könnten. Seine Fraktion wolle gegen a Forderung nichts einwenden, ohne \ih aber für die Zukunft zu binden.

Ober-Baudirektor Kummer: Gerade in den Worten des Vor- redners, er wolle den Wasserbau-Technikern keinen Vorwurf maden, s der Vorwurf, daß sie bei der Anlage des Kanals falsch gerechnet hätten. Als der Dortmund-Ems-Kanal ver- anschlagt wurde, konnte man noch nicht übersehen, welchen folofsalen Aufschwung die Seeschiffahrt nehmen würde. Man hat mit den damaligen Maßen auskommen zu können ge- glaubt. Das hat sich als irrthümlih erwiesen. Wie sehr |ich der Seeverkehr entwidelt hat, zeigt die Zusammenstellung der Maße der zwanzig größten Schiffe in den lezten 50 Jahren. Vor 50 Jahren betrug die Länge 70,1 m, 1898 164,9 m, die Breite hat um 18,6 m zugenommen, der Tonnengehalt is von 1430 auf 10 715 & gestiegen, die Geshwindigkeit von 10,2 auf 18 Knoten. Darum müfsen jeg! andere Anforderungen an einen Seekanal gestellt werden als damals.

Aba. Schmieding erwidert dem Abg. von Arnim, daß über die Rentabilität des Dortmund-Ems-Kanals noch kein siheres Urtheil möglich sei, da er erst im August v. I. in vollen Betrieb geseßt und während des Winters der Verkehr unterbrohen gewesen sei. Die übrigen Ausführungen des Redners bleiben unverständlich, da er ab- gewendet spricht. :

Abg. von Hagen befürwortet die Derlin der Ems.

Abg. Im Walle (Zentr.) bemängelt die Etatsübershreitungen und die hohen Summen, welche seit 15 Jahren fortgeseßt die Ems und der Emdener Hafen erfordert hätten und welhe fich wohl {hon auf 50 Millionen beliefen. Man hätte den Kanal nicht in die Ems, sondern in die offene See, den Dollart führen sollen; so bleibe der Kanal nur ein Torso, eine Sackgasse. Es sei eine Kalamität, daß keine siheren Voranshläge aufgestellt werden fönnten.

Cin Regierungs-Kommissar theilt mit, daß der Emdener Außenhafen bisher 7,8 Millionen, der Binnenhafen 4,7 Millionen und die Vertiefung der Ems etwa 19 Millionen Mark erfordert habe.

Abg. Freiherr von Erffa (kons.) erwidert auf eine Bemerkung des Abg. Im Walle, daß, wenn die konservative Partei für diese Aus-

aben für Emden stimme, daraus keine Schlüsse auf die Haltung der Hartei zu den Kanalfragen überhaupt zu ziehen seien.

Bei den Ausgaben für die Vertiefung des Fahrwassers zwischen Stettin und Swinemünde bittet ;

Ábg. von Böhlendo rff-Kölpin (kons.), den Wiesenbesißern der Kreise Usedom und Wollin ein Aequivalent dafür zu bieten, daß infolge der künstlichen Anlage der „Kaiserfahrt" bei Swinemünde die Wiesen überschwemmt würden, und empfiehlt die Kleinschiffahrt der Fürsorge der Regterung. :

Bei den Ausgaben zum Schuße der Halligen an der \hleswigshen Westküste bemerkt |

auf Anregung des Abg. Jürgensen (nl.) ein Regierungs8- Kommissar, daß die Regierung die wirthshaftlihe Bedeutung des Schutzes der Halligen nah wie vor anerkenne, diesen Arbeiten die volle Sympathie entgegenbringe und sie fortführen wolle, daß aber zur Zeit erst ein Generalplan dafür aufgestellt werde.

Bei dem Fonds von 7 Millionen Mark zur Uebertragung staatsseitig zu unterhaltender Wege, Brücken und Fähren auf kommunale Verbände beklagt si :

Abg. Dr. Lewald (kons.) über das ganze Berhalten der Regie- rung in dieser Angelegenheit. Die Regierung habe in Ostpreußen und Posen Landstraßen zu Unrecht deklassiert oder sie fo verfallen lassen, daß es einer Deklassierung gleihkomme, um nun an die Kreise bei der Uebergabe dieser Wege geringere Abfindungen zahlen zu können. Die Abkürzung des Ablösungsverfahrens habe allgemein verstimmt. Die Regierung habe in der Kommission thr Wohlwollen versprochen, hoffentlih werde sie dieses Versprechen halten.

Abg. von Sanden- Tilsit (nl.) bringt dieselbe Beschwerde speziell für den Regierungsbezik Gumbinnen vor.

Um 41/4 Uhr wird die Sizung abgebrohen, um Abends 71/, Uhr fortgeseßt zu werden.

Abendsißzung vom 16. März, 71/4 Uhr.

Die Berathung des Etats der Bauverwaltung wird bei den einmaligen Ausgaben fortgeseßt. A

Die Ausgabe zum Neubau der Weserbrücke bei Nienburg beantragt die Budgetkommission zu streichen. ,

Abg. von Arnim (kons.) beantragt mit Unterstüßung von Mitgliedern fast aller Parteien, die Regierung zu ersuchen, erneut zu prüfen, ob nicht die neue Brücke zu Nienburg kurz unterhalb der vor- handenen mit Mündung auf die Weserstraße erbaut werden kann. Der Antragsteller \{ildert kurz die lokalcn Verhältnisse und Interessen und legt Gewicht darauf, daß die alte Brücke erhalten oder daß wenigstens die neue im Interesse der Schiffahrt und unter Aufrect- erhaltung der Interessen der Nienburger unmittelbar in der Nähe der alten errihtet werde.

Ministerial-Direktor Sh ul bemerkt, daß der Plaß der neuen Brüdcke eingehend geprüft sei, verspriht aber, wenn der Antrag an- enommen werde, eine nochmaliae Prüfung; er bitte jedenfalls um

ewilligung der Forderung, damit der Neubau niht verzögert werde.

Die Forderung wird gestrihen und der Antrag von Arnim

angenommen. i 4 z : Bei dem Titel für die neuen Geschäftsgebäude der beiden Häuser des Landtages bringt Abg. Dr. Sattler (nl.) die Klage der Handwerker zur Sprache, daß ihre Rechnungen zu spät bezahlt würden, und bittet dann, den Bau des Herrenhauses möglihst zu beshleunigen, damit das Abgeordnetenhaus wieder in seine alten Räume zurückziehen könne; denn der neue Saal sei für parlamentarische Ver- handlungen absolut unbrauchbar. Das Haus | sei sonst in allen seinen Theilen vorzüglich, aber dieser Saal sei für varlamentarishe Unterhandlungen völlig ungeeignet. Gr wolle über die Akustik an si niht sprehen; wenn ein Redner langsam, deutlich und laut sprehe, sei er wohl verständlih. Wer aber nit mit einer gottbegnadeten Stentorstimme versehen sei, werde nit verstanden. Wenn der Präsident ih erhebe, so hôre man nichts, sondern sehe nur an seinem Erheben, daß er \sprehe. Auh die Minister seien nit zu verstehen. Man hôre immer einen Widerhall im Saale. Die Herren von der Presse könnten auch nichts verstehen, die Klagen darüber seien groß; aber sowohl die Minister wie die Abgeordneten müßten doch Werth darauf legen, daß ihre Aeußerungen von der ree verstanden würden. Die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der erhandlungen werde unmögli, und es laufe mehr und mehr darauf hinaus, Bemerkungen über einzelne Fragen zu Protokoll zu geben. Ent- weder müßten dieRedner ihre Stimme übermäßig anstrengen dann gehe der Charakter der Rede verloren —, oder sie störten die Mitglieder im Saale nit mehr und diktierten thre Reden bloß den Stenographen, und die andern meinten : Laßt ihn nur reden, was er will. Der Saal sei viel zu groß und die Decke zu hoh. Im Reichstage sei die Dee niht so hoh, und die Tribünen seien in den Saal eingebaut. Wenn

nicht Aenderungen getroffen werden könnten, müsse er dea Antrag tellen, fi in die alten Räume zurückzuziehen.

Ministerial-Direktor Sch ulh erwidert, daß es immer die Praxis sei, die Rechnungen der Handwerker sofort nah Beendigung eines Baues zu bezahlen, aber an diesem Hause werde immer noh gearbeitet, sodaß allerdings einige Rechnungen vielleiht noch nivt erledigt seien. Das neue Herrenhaus werde zur Session 1902 fertig- gestellt werden. Auf den Wuns, daß das Abgeordnetenhaus in

die alten Räume zurückziehe, gehe er niht ein; das müsse A Hause überlassen. An diesem Neubau seien alle Wünsche des Hauses berücksihtigt worden. Die Verwaltung habe Bedenken gegen die Dimensionen dieses Saales gehabt; die Vertretung des Hauses habe aber gewünscht, daß die Siße im Saale möglichst bequem ‘seien und überall den Ausblick frei ließen. Die Bauverwaltung abe darauf auf- merksam gemacht, daß dann die Redner ihre Stimme mehr anstrengen müßten. Die Reichstagsabgeordneten, z. B. Herx von Bennigsen, hätten darauf hingewiesen, daß sie hon im neuen Reichstage . sich beim Sprechen mehr anstrengen müßten, Troßdem hätten die Mitglieder des Hauses an ihren Wünschen festgehalten. Eine s{hlechte Akustik könne nicht zugegeben werden; denn darunter verstehe man einen Meran oder stôrende Geräushe. Die Bauverwaltung habe son die Arcitekten angewiesen, Vorschläge zu machen, um den Klagen abzuhelfen. Es seien zwei Projekte aufgestellt worden, und diese würden in nicht zu ferner Zeit dem Vorstand des Hauses unterbreitet werden. Das eine Projekt wolle Säulen auf die Tribünen aufstellen und die Decke um Ò bis 3 m berunterrüden; das andere Projekt wolle den Saal yer- kleinern. Wenn diese Session nicht zu weit in den Sommer hinein dauere, würden die Arbeiten bis zur nächsten Session ausgeführt werden

ônnen. oa Dashach (Zentr.) führt die Thatsache, daß die Redner

nit verstanden werden, darauf zurück, daß die Herren fh zu laut E ite Er habe ‘on Reden von der leßten Bank aus sehr gut verstanden, auch den Minister von Miguel. Die Akustik eines großen Saales verlange, daß man von der Rednertribüne aus \preche.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) betont gleichfalls, daß die laute Unterhaltung daran \{uld fei, daß die Redner \clecht verstanden würden. Dann komme in Betracht, daß die Herren mit zunehmendem Alter etwas taub würden. Die Bauart des Hauses sei

nicht die Ursache; die Bauart sei vorzüglich. ;

y Abg. cth Sattler: Lassen Sie sih dur die verführerischen Reden des Herrn Dasbach nicht bestimmen. Die Bauart des ganzen Hauses habe ih nit getadelt. Wir find hier nicht in der Kirche, wo der Pastor allein spricht, sondern wir sind eine parlamentarische Versamm- lung und wollen politishe Geschäfte machen. Ih freue mich, daß bald Abhilfe geshaffen werden soll, denn noch eine weitere Session

Ffönnen wir hier niht mehr durhmachen. : Abg. Broemel (fr. Vgg.) warnt vor einer Uebertreibung und

erinnert daran, daß im alten Saal die Unterbringung der Mitglieder wegen der geringen Dimensionen kaum noch erträglih gewesen fei. Eine Rede des Herrn Ministers von Miquel sei allerdings einmal sehr chwer verständlih gewesen, aber er habe damals auch mit leiser Stimme gesprohen. Beim Geographenkongreß, als dieser Saal voll besegt gewesen, sei jeder Redner zu verstehen gewesea. Zur Verbesse- rung der Akustik möge ja das Möglichste geschehen, aber der Bauart des Hauses sei jedenfalls die Anerkennung nicht zu versagen.

Der Rest der einmaligen Ausgaben wird ohne Debatte

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bewilligt. j

Die Denkschrift über die Bauausführungen an den Wasser- straßen wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Darauf werden die zurückgestellten Titel des landwirth- \haftlihen Etats, „Beihilfe zur Regulierung des Hoch- wasserprofils der Weichsel von Gemlig bis Pieckel“ und „für den Ausbau der waer ents en s{lesishen ata Ee wofür je 3 Millionen Mark als erste Rate ausgeworfen i

nd, berathen. Aba. von Arnim (kons.) befürwortet als Berichterstatter der

Budgetkommission die Bewilligung dieser Titel. :

Nachdem sich auch E vonPappenheim (kons.) dafür ausgesprochen hat, werden die Titel bewilligt. E

Es folgt der Etat der Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen.

Berichterstatter Abg. Dr. Lewald berichtet eingehend über die Thätigkeit der Ansiedelungtkommission und die Kommissionsverhand- lungen über diesen Etat. :

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) führt aus, daß das An- siedelungégeseß seinen Zweck, die Polen zu verdrängen, nicht erreiht habe, wohl aber eine Evangelisierung der katholischen Landestheile herbeiführe, da die evangelishen Ansiedler bevorzugt würden.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich will tiefer in die Streitfrage der Berech- tigung der Ansiedelungskommission und ihrer Arbeiten niht eingehen, seit dem Bestehen dieses Gesetzes sind diese Gegenfäße immer unver- wittelt gegen einander hier zum Ausdruck gekommen. Glücklicherweise ist die Thatsache aber die, daß diese kulturellen und nationalen Maß- nahmen in den öôstlihen Provinzen mit gemischter Bevölkerung be- stehen und segensreih weiter wirken.

Meine Herren, ih komme zuerst auf dea legten Punkt, den dec Herr Verredner berührt hat; er meint, es fei hier eine mehr oder weniger absihtlihe und parteiishe Behandlung in Beziehung auf die Konfession der Ansiedler vorhanden. (Sehr richtig! bei den Polen.) Der einzige Zweck, den dieses Geseß verfolgt, is die Stärkung des Deutschthums in diesen Distrikten und zuglei eine kulturelle Förde- rung der betreffenden Provinzen, die im Besiß eines großen Vorzugs in fkultureller Beziehung durch dieses Geseß gegen die anderen Pro- vinzen im Osten der Monarchie sih befinden. Es ift allerdings rihtig, daß kraft dieses Gesetzes eine größere Zahl von Protestanten als von Katholiken angesiedelt worden it. Das if sehr gegen unseren Wuns und Willen. (Widerspru im Zentrum.) In dem Augenblick, wo die Garantie vorhanden wäre, daß die katholishen Ansiedler ihr Deutshthum ebenso sicher fest- halten wie die protestantischen Ansiedler, wäre für die Staatsregierung nicht der geringste Grund vorhanden, irgend einen Vorzug der einen oder anderen Konfession zu geben. Sie können sih davon fest über- zeugt halten, daß, wenn diese Garantie gegeben wird und i hoffe, sie ist dur das Entgegenkommen des Herrn Erzbischofs in Zukunft gegeben —, jede Verschiedenheit in den Zahlen verschwinden wird, sofern die Zahlen übereinstimmen mit den Zahlen der Katholiken und Protestanten in Preußen überhaupt.

Ich persönlich wünschte, daß wir uns in dieser Frage rein auf den nationaleu Boden stellten, und daß wir durch die Art der Ansiedelungen und die gleihe Behandlung der Konfessionen die konfessionelle Frage aus der Sache ganz herausbringen könnten. (Sehr richtig!) Das würde für die ganze Aktion, für die Möglichkeit gute und tüchtige Ansiedler zu bekommen, von der größten Wichtigkeit sein (sehr richtig !), und wenn durch das Entgegenkommen des Herrn Erzbischofs in dieser Beziehung die nöthigen Garantien gegeben werden, so wird das Ver- fahren in dieser Richtung ein anderes, den Wünschen der Herren ent- \sprehendes sein.

Wir müssen aber auf die Erfahrungen sehen. Jch kann nicht umhin, das Verlangen auszusprehen, daß die polnishen Geistlichen

feine nationalen Bestrebungen verfolgen. Sie sollen wie die deutsgen Geistlichen nur ihre Hauptaufgabe erfüllen, sie follen aber nit die Religion dazu benutzen, um katholisch- nationale Bestrebungen unterstügen. (Zuruf bei den Polen: Das thun sie auch nicht!)

die Meinung aller Deutschen in ihren Heimathsprovinzen ift eine andere, ‘und wir haben auch in den Verhandlungen mit dem Erzbischof demselben Thatsachen mittheilen können, die er selbst wobl als ungerehtfertigt erklären dürfte. Wenn die deuts{\precenden aber der polnishen Nationalität angehörenden Geistlichen jede politisch - polnisch - nationale Agitation bei Seite räumen, die deutshen Katholiken genau ebenso liebevoll, vorsorglih und seel forgerisch behandeln, dann wird von selbft die beklagte Imparität wegfallen. Ih hoffe, meine Herren, daß, wenn das, was uns der Herr Grzbishof zugesagt hat, wirklich ofen, wie ih das gar nit anders erwarte, und sicher erfüllt wird, diese Bedenken, die hier gegen das ganze Geseß von Seiten der Katholiken geltend gemacht werden, in Zukunft wegfallen werden.

Nun sagt der Herr Vorredner, wir wollten die Polen austkaufen. Aber in Wahrheit kaufen wir in der legten Zeit weit mehr deutsche Güter als polnishe wenn ih nämlich als deuts{he diejenigen Güter bezeihne, welche in der Hand eines deutshen Besißers sind, Aber, meine Herren, die Aufgabe, das Deutschthum in diesen Pro, vinzen zu stärken, können wir nicht erfüllen bloß dadur, daß nur der Besitzer wechselt, sondern wir wollen deutshe Bauern ansiedeln (sehr rihtig! bei den Nationalliberalen), von deutscher Nationalität, von deutscher Kultur, und die Ansiedelung solcher deutscher Bauern, die ein Vorbild in der Landwirthschaft und in kultureller Haltung für die polnischen Bauern sein werden, ist ein großer Kulturfortscritt für diese Provinzen.

Meine Herren, wenn der Herr Vorredner darauf hinweist, wir würden allmählich die Polen aus ihrem* Lande vertreiben, von ihrer Heimath, von ihrer Scholle, so lehrt die Statistik, daß bis jeyt gerade das Umgekehrte leider der Fall if. (Sehr rihtig!)) Wenn ih nit irre, sind in den leßten drei Jahren noch etwa 29 000 ha aus deutshem Besiß in polnischen mehr übergegangen als umgekehrt, Also von einer Gefahr des Herausdrängens aus dem alten nationalen Besiß an Grund und Boden kann gegenwärtig für die Polen noch garniht die Rede sein. Ih wollte, daß die deutshe Bevölkerung dieselbe Energie, dieselbe nationale Kraft und festes Zusammenhalten bewiese, wie die Polen.

Meine Herren, das sicherste Mittel, welches bisher f@ bewährt hat, das Deutshthum in diesen Bezirken zu stärken, ist die Ansiedelung von deutshen Bauern gewesen, und es wird ein Staat, der \ih als deutsher Staat fühlt, eine solche Politik nach diesen Er- fahrungen garni%t aufgeben können. Er fkann das aber umsomehr, weil dies Vorgehen der polnishen Bevölkerung gegenüber kein Unrecht ift. Kein Pole wird gezwungen sein, Grund und Boden zu verkaufen. Dagegen erhöht das Vorgehen der Ansiedelungse kommission die Preise des Grund und Bodens (sehr richtig!), und es möchte manche andere Provinz diese Vortheile au genießen. (Sehr rihtig! rechts.) Die angesiedelten deutschen Bauern aber sind für die Polen das kann man behaupten in ihrer dur{hscnittlichen höheren fulturellen Entwickelung geradezu ein Vorbild und ein Muster. (Na, na! bei den Polen.) Das können die Polen au niht bestreiten, wenn sie ih unsere Ansiedelungedörfer ansehen, (Widerspru bei den Polen.)

Meine ‘Herren, Herr von Eynatten hat sich nun beschwert, daß einige Heuerleute aus Westfalen herübergegangen sind, um in Posen ein Rentengut zu erhalten. Wo gingen denn diese Heuerleute ich bin ja selbst aus dem Osnabrückshen und weiß das —, wo gingen diese Heuerleute früher hin? Sie wanderten aus nah Amerika, und die Möglichkeit, jeßt Kleinbesiß in ihrem eigenen deutschen Vaterlande zu erwerben, hält fie fest im Lande, während sie früher zu Tausenden das Vaterland verließen, (Sehr richtig!) Sie hatten die Sehnsuht, au einen selbständigen eigenen Besitz zu bekommen, waren meist sogar in guten Verhältnissen; aber gerade weil sie das waren, haben sie ers recht den Wunsch, selbe ständige Bauern zu werden. Wenn daher einige Heuerleute jeßt nah Polen gegangen sind, so wird Westfalen darunter nicht {wer leiden, Der Arbeitermangel, der sid in Westfalen auch zeigt, hat ganz andere Gründe. Ih erinnere mich der Zeit noch ganz genau, wo in den meisten deutschen Landestheilen infolge unserer Gesehe über den Grund und Boden, infolge des Mangels ‘der Einrichtungen, welche mit geringem Kapital die Ansiedelung von kleinen Leuten er- möglichte, Hunderttausende über den Ozean gingen, Wenn jeyt die Auswanderung so sehr heruntergegangen ist, daß sie kaum uno ein Dutzend Tausend bedeutet, so ist das zum erheblichen Theil dur die Möglichkeit der eigenen selbständigen Niederlafsung für die kleinen und mittleren Leute bewirkt. Jh bin davon fes überzeugt, daß, wenn die Ansiedelungskommission in der einen oder anderen Form eingeführt würde auch für die anderen östlihen Provinzen, wo ein soziales Be- dürfuiß in dieser Beziehung gleihmäßig wie in den gemischt sprah- lihen Bezirken vorhanden is, so würden wir keinerlei Klagen hôzen- Im Gegentheil, man würde anerkennen, daß mit einer folhen Maßnahme ein sehr großer Kulturfortshritt gemaht wird. Ich wünschte dringend, daß die gesammte Haltung der polnischen Bevölkerung auh die Ansiedelung von Polen ermöglihte. Aber ehe wir nicht die Ueberzeugung gé“ winnen, daß dies in nationaler Beziehung für den preußischen Staat unbedenklich ist, so lange wir diese feindselige Haltung, diese wadsend feindselige Haltung des Polenthums gegen das Deutshthum erbliden, folange die Polen sih überall als Nation konstituieren in einem deutschen Staat, {ih trennen von unseren deutschen Mitbürgern, ihrer Presse den preußishen Staat und die deutsche Bevölkerung m

den heftigsten und giftigsten Waffen angreifen, solange kann man 2 einem nationalen Staat, wie es Preußen ist, nicht zumuthen, Z Interesse seiner Gegner zu handeln. (Sehr richtig!) Wenn Polen in dieser Beziehung allmählich, wie ih hoffe, doch eine 4 Haltung annehmen, sih auch als Preußen fühlen, innerlih gewillt L dem preußischen Staat, der preußischen Krone volle Treue und volle E neigung zu gewähren in demselben Augenblick würde die Manne kommission au segensreih in diesen Landen wirken, selbst wenn die Polen ebenfo gut ansiedelte wie Deutsche. Iebt aber n äs ein Selbstmord des nationalen deutshen Staats, wenn wir na Vorschlägen des Herrn von Eynatten verführen.

7 (Séhluß in der Zweiten Beilage-)

p ck-

in der Behandlung der Deutschen in ihrer Eigenschaft als Katholiken

zum Deutschen Reichs-A

Zweite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 17. März

1900.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Aba. von Brodnicki (Pole) bekämpft das Ansiedelungsgeseß d wiederholt die Brhauptung, daß dieses Gesey durh das Bürger- lige Gesegbuh aufgehoben fei, ebenso Aba. Motty (Pole).

Abg. Seer (nl.) fordert die Regierung auf, auf dem guten Wege

-efzufahren, den fie mit den Ansiedelungen eingeslagen habe.

1 hg. von Jagow (kons.) widerspricht der Behauptung, daß das gnsiedelungsgefeß durch das B. G.B. beseitigt sei; das Geseh sei zffentlich rechtliher Natur und werde durh das B. G..B. nicht

berührt einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Kolisch (frf.

Bag.) und des Geheimen Ober-Regierungsraths S achs erwidert auf ine Beschwerde des Aba. Meyer-Riemsloh (Zentr.) wegen An- siedelung etnes kontraktbrühigen Heuermanns aus Westfalen der

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein: f Meine Herren! Der S{hlußantrag des Herrn Vorredners hat mit der hier zur Verhandlung stz2henden Frage keinen Zusammenhang. Jh bin erböôtig, zu prüfen, ob das Gesey noch Anwendung finden muß auf die Verhältnisse der Osnabrücker Heuerleute, und je nahdem zu erwägen, ob das Geseg aufzuheben ift.

Was den im Eingange beregten Fall der Abwanderung eines Heuerlings des Herrn von Baar betrifft, so ist allerdings bei mir eine Beschwerde des Herrn von Baar darüber eingegangen, daß die An- siedelungskommisfion einen kontrakibrühigen Heuermann anger ommen habe, der Beweis aber, daß der Heuermann thatsächlih kontraktbrüchig gewesen sei, war weder angetreten noch erbracht. Die Entscheidung darüber, ob ein Kontraktbruh vorlag, gebührte jedenfalls mir nit, und ih war auch nit berufen, in der Sache zu entscheiden, weil die Beschwerde über die Annahme eines Ansiedlers zunächst bei der Ansiedelungskommission selbst zu erheben war. Dahin habe ih auch den Herrn von Baar beschieden. Aus dem Vortrag des Herrn Abg. Meyer erfahre ih erst jeßt, daß die Beshwerde bei der Ansiedelungskommissiona erhoben ist. Wenn Herr von Baar mit dem Bescheid der Arsiedelungskommission niht zufrieden war, dann mußte er den weiteren Instanzenweg beschreiten. Das hat er nicht gethan. Die Sache gehört jedenfalls zur Zeit wenigstens niht vor das hiesige Forum. Der Beschwerdeführer, Herr von Baar, hat die Rechtsmittel, die ihm zu Gebote standen, noch nicht erschöpft. Im übrigen \{cheint es, als wenn der Mann, den die Ansiedelungs- kommission angenommen hatte, überall nit kontraktbrüchig gewesen ist.

Der Etat der Ansiedelungskommission wird bewilligt und die Denkschrift über die Ausführung des Ansiedelungsgeseßes dur Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Schluß 1083/4 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 11 Uhr (Etat der Finanzverwaltung und Etatsgeset).

Die Vorbeugung gegen Hochwafssergefahr im Elbftromgebiet.

Unter ähnlicher Ueberschrift baben wir in Nr. 79 des „N.- u. St.-Anz.“ vom 1. April 1898 über cine Denkschrift des preußischen Masserausshusses berichtet, welhe die zur Vorbeugung gegen Hohwassergefahr im Oderstromgebiet wüns{chentwerthen WMaß- nabmen behandelte. Inzwischen sin zur Durchführung dec in jenem Gutachten empfohlenen Schutmaßregeln geseßlißze Vor- fehrungen für die Quellgebiete der Gebirgéflüsse des Dde!stromgebiets bereits getroffen worden und weitergehende stehen in Aussicht, die einen Auébau dieser Gebirgsflüfsse und die Zurückhaltung des Hoh- wassers durh Sammelbecken bezwecken. Wie früher erwähnt, bildete die Denkschrift den ersten Theil einer eingehenden Beantwortung der im Allerhöchsten Erlasse vom 28. Februar 1892 gestellten Frage B:

„Welche anderweiten Maßnahmen können angewendet werden, um für die Zukunft der Hohwassergefahr und den Ueberschwemmungs- häden soweit wie mögli vorzubeugen ?“

Son vorher war die Frage A dahin beantwortet worden, daß dur vermeintliße Mängel im System der Regulierung und Kanali- sierung der preußishen Flüsse cine Steigerung der Hochwassergefahr und der Ueberschwemmungsschäden nicht herbeigeführt, eine Aenderung der bisherigen Bauweise also niht zu empfehlen sei. Wie das Gutahten über die Frage B für das Oderstromgebiet zeigte, liegen . die Urcsahen des häufig ungünstigen Ver- laufes der großen Hohfluthen und ihrer {weren Shädey auf einem anderen Felde, nit aber auf dem der Regulierung unserer \{chiffbaren Strôme, Die weitere Bearbeitung der Frage für das Elbstromgebiet hat zu demselben Ergebnisse geführt und eine Reihe von Vorschlägen veranlaßt, die in einer am 15. Dezember 1899 durch Beschluß des yeshusses festgestellten Denkschrift näher begründet und in den nach- deseft futd wörtlih abgedruckten Schlußerklärungen kurz zusammen-

nd, M In dieser Denkschrift wurden die Eindrücke verwerthet, welche die itglieder des zur Vorbereitung der gutahtlihen Aeußerung cin- pelehten Unteraus\husses bei einer Besichtigung der in Betracht ‘mmenden Gebietstheile im Sommer 1899 gewonnen haben. Dabei fangen die auf Verbesserung dtr vorhandenen Mißstände gerichteten ünsche und die bereits in Bearbeitung befindlihen Entwlife hierfür zur eingehenden Erörterung mit den am meisten betheiligten Be- wohnern der gefährdeten Niederungen und den Vertretern der ehörden. Als Geundlage dieser Verhandlungen diente das die bte graphischen, wasserwirthshaftlihen und wasserre&tlihen Ner- que des Elbstromes, seines Stromgebiets und seiner wihtigsten enflüsse behandelnde Glbewerk. Hs Des Kaisers und Königs Majestät baben von dem Gutachten fa nteresse Kenntniß genommen und äußerten Allerhöchstsich dabei E Aneay über die gründlihe und umfassende Bel-uhtung und bi Éd tung der gestellten Frage seitens des Ausschusses, Aller- ù iefelben gaben der Hoffnung Ausdruck, daß es gelingen werde, ti gewonnenen Resultate in Gesetzgebung und Verwaltung zur prak- mbe Verwerthung zu führen. Hiermit wurde gleichzeitig die Ge- ál bertts zur Veröffentlihung des Gutachtens und der folgenden ußerklärungen ertheilt.

L Tehnishe Maßregeln an den Nebenflüssen der Elbe.

1) Durh den Bau von Thalf j perren zur Aufspeiherung des uses der Bode für gewerbliche Zwecke würde sih neben éiveren il eilen auch eine Verminderung der Hohwasserstände im unteren R Ba ie herbeiführen lassen. Ihre Einwirkung wird jedoch nicht iu esehen, daß bierdurch die nachtheiligen UebersGwemmungen uth gen wären. Vielmehr ist zu diejem Zwecke ein planmäßiger due 2 der unteren Bode erforderlih, Es empfiehlt sich, die für Würfe aleihende Werthschäzung der beiden bereits vorliegenten Ent-

nothwendigen Untersuhungen alsbald vorzunehmen.

2) Eine durchgreifende Verbesserung der ungünstigen Hohwasser- und Vorflutbverhältnisse an der preußishen Muldestrecke, besonders die regelmäßige Gestaltung des verwilderten Flußbettes, fann nur auf Grand eines einheitlichen Planes ausgeführt werden, Da der bereits vorliegende Entwurf wegen feines bohen Koftenbetrages wenig Autsicht auf Verwirklichung bietet, empfiehlt sich dessen Umarbeitung, wobei besonders auf die Verminderung der Kosten für die Erdarbeiten und Ufershußwerke durh Wahl einer geringeren Sohlenbreite und flacherer Böschungen Rüksicht zu nehmen ift.

_3) Für die Verbesserung der ungünstigen Wasserverhältnisse im Mündungtgebiete der Schwarzen Elster kann die Anlage eines Elb- durhstichs bei Wartenburg oder die Verlegung der Mündung \trom- abwärts niht in Betracht kommen, da der Nugen in keinem Ver- hältniß zu den hohen Kosten und zu den bei Anlage des Durchstichs anderweit erwachsenden Nachtheilen stehen würde. Ob eine Minderung der Ueberschwemmungsschäden des linktseitigen Polders dur künstliche Entwässerung zu ermöglichen wäre, bedarf ausgedehnter Pumpversuche, deren baldige Vornahme empfohlen wird.

4) Die zur Verbesserung der ungünstigen Wasservzrhältnisse im Spreewald und an den ober- und unterhalb gelegenen Spreestrecken bearbeiteten Entwürfe bilden ein einheitlihes Ganzes, dessen voll- ständige Durchführung dringend zu empfehlen ist. Am dringlichsten erscheint die Festlegung der abbrüchigen Ufer und die Zurüdhaltung des Sandes in den Oberläufen, die Beseitigung der Sandablagerungen im Syreebett von Spremberg abwärts, die Entsandung und der Ausbau der Flußbetten im Spreewalde, die Erweiterung der Wehr- anlage bei Lübben, die Anlage eines Hochwasser-Gntlaftungskanals von Leibsh nah der Dahme, sowi: der geplante Ausbau der Spree unterhalb Leibsch und des Kanals Gr.-Tränke-Seddinsee für die s{nellere Ableitung des Hochwasser. Y __9) Die Abflußverbältnisse an der Unteren Havel bedürfen dringend einer durhgreifenden Verbesserung. Die früher geplante Verlegung der Havelmündung würde die jeßigen Mißstände nur im Mündungs- gebiet beseitigen und mit fo großen Nachth-ilen für die Elb- niederungen verbunden sein, daß sie nicht empfohlen werden kann. Eine Verbesserung der Abflußverhältnisse im Gefammtbereih der Unteren Havel ist vielmehr nur dadur erreihbar, daß die Havel selóst mit Benugung ihrer Altläufe zur rasheren Abführung des Hochwassers eingerichtet wird. Es empfiehlt s, einen Entwurf hierfür aufzustellen, um den Nußen und die Wirthschaftlichkeit der im Gutaëten erwähnten einzelnen Maßnahmen zu prüfen und ge- eignete Theile dieses einheitlihen Entwurfs bald auszuführen, um durch ihren Erfolg einen zutreffenden Maßstab für die Beurtheilung

des ganzen Planes zu gewinnen.

11. Tehnishe Maßregeln an der Elbe.

1) Es empfiehlt \sich die Aufstellung eines die vollständige Re- gulterung des Hochwasserbettes der Elbe umfassenden generellen Planes unter Beachtung der im einzelnen nachstehend bezeihneten Gesichts- punkte. Die für die Beseitigung offenkundiger Abflußhindernisse hon aufgestellten Einzelentwürfe find unabhängig von der Feststellung dieses Gefammtplanes unverzüglih nach Möglidhkeit zu fördern.

2) Für die regelmäßige Abführung des Hohwassers und Eises find längs der Elbe die von Abflußhindernifsen frei zu legenden und frei zu haltenden Flähen des Hochwasserbettes als Fluthstreifen festzustellen,

3) Soweit innerhalb der Fluthstreifen niht die vollständige Niederlegung von Waldbeständen zur Verhütung von Eisversezungen nothwendig erscheint, ist durch Lichtung des Bestandes und dauernde Fernhaltung des Unterholzes dafür zu sorgen, daß nachtheilige Stau- wirkungen von erhebliher Bedeutung nicht eintreten können. Wenn Bodenbescaffenheit und Höhenlage günstig find, empfiehlt es si, den Wald in Wiese allmählich umzuwandeln.

4) Weidenwerder und sonstige Buschbestände bilden ein erhebliches Abflußhinderniß und find in Wiese umzuwandeln. Die Weiden- bestände auf den Aluvionen find, foweit die Anlandungen unter Buhnenkronenhöhe liegen und zur Sicherung ihres Bestandes noch des Schutzes bedürfen, thunlichst alljährlich abzutreiben, auf böheren Anlandungen aber zu befeitigen. Auf den Buhnen is der Weziden- wuchs in“ Stromstrecken mit geringem Hochwasßjerquerschnitt zu entfernen, im übrigen karz zu halten. Es empfieblt ih, allmählich E die Weiden-Bespceutung der Buhnen durch Steindeckung zu ersetzen.

5) Hohe Auflandungen auf den Alluvionen sind bis zur Höhe der Buhnenkronen abzutragen. Die zur s{hädlihen Spaltung und Ablenkung des Hochwasserstromes Anlaß gebenden unregelmäßigen Erhebungen der Ufer find zu beseitigen.

_6) Wo Deichengen dur plößliche Einschränkung des Fluthbettes gebildet werden, erscheint ihre Erweiterung durch Zurückiegung der Deiche oder Beseitigung der verengenden Einbauten geboten.

7) Die Anlage von Flügel- oder Leitdeichen if zweckmäßig bei Oertlichkeiten, wo durch die Unregelmäfigkeit der Deichzüge ein zu Eisversetzungen Anlaß gebender {rc fer Wechsel in der Breite des Hchwasserbettes hervorgerufen wird, wo der Hochwasserstrom von der Richtung des Stromlaufs wesentli abweiht oder ihn kreuzt, wo eine Seitenabströmung nach Altbetten und tiefen Bodensenken stattfindet und wo Schuß gegen Ueberströmung und Versandung von Vorländern geshaffen werden soll.

_8) Hochwasserfreie Polderdeihe (Winter- oder Banndeiche) ge- währen der Niederung zwar Schuß gegen Ueberfluthung, schaffex aber durch die verminderte Aufshlickung binnendeihs bei fortgeseßter Auf- landuna außendeihs mit der Zeit immer ungünstigere Deih- und Entwässerungsverhältnisse, zumal bei dem in den Elbniederungen meist durlässigen, die Bildung von Drängwafser begünstigenden Unter- grunde.

Um den zunehmenden Schädigungen durch Drängwasser und den aus Deicybrüchen drohenden Gefahren entgegen zu treten, ist die Ver- füllung von Wasserlöchern und Schlenken vor und hinter den Deichen, die Herstellung von Qualmdeichen und vie Anlage von Bermen binnens- deihs bei tiefer Lage des Geländes, an Schardeichen die Vorshütturg E Loe und die Anlage von Deckwerken dringend zu em- pfegten.

9) Die außendeich3 liegenden Ländereien erleiden häufize Schädi- gungen dur unzeitige Ueberfluthunzg während der Zeit des Pflanzen- wucses. Ob und inwieweit diese Schäden für tief liegende Flächen durch Aufbhöhung von Ufersenken obne Beeinträchtigung des Hoch- wafseratflusses vermindert werden können, und in welchen Grenzen es möôglih und zweckmäßig sein würde, durch Erweiterung des bord- vollen Querschnittes mittels Uferabgrabungen die Häufigkeit der Aus- uferung des Stromes zu vermindern, wird sih erst auf Grund eingehender Unterfuhungen bei Bearbeitung des zu 1) empsohlenen generellen Reguliecungésplanes beurtheilen lafszn.

10) Für unbebaute Niederungen mit durclässizem Untergrund und folhe mit Wiesen- und Weidenußung verdienen Deitanlagen mit Hochwasser: bestauung und Schöpfwerken den Vorzug vor hohwasser- freien Polderdeichen. ;

11) Die an Ufersenken, an der Abzweigung von Altbetten und Slenken bei Anschwellung des Stromes sich bildenden Seiten- ströômungen befördern Eisverseßungen und Schädigungen durh Ver- sandungen und Einrisse. Es empfiehlt sich die Beseitigung folcher Seitenströmangen, wofür je nah den örtlichen Verhältnissen Abtragung der die gleihmäßige Ausbreitung des Hohwassers verhindernden über- mäßig hohen Uferränder oder die Schliefung zu niedriger Uferstellen

a ius Anlage von Flügel- oder Leitdeichen (vgl. Nr. 7) zwoeckotenlih ein kann.

12) Um die durch Uebersandung von Ländereien eintretenden Schäden zu vermintern, ist cs von Wichtigkeit, der dur Uf:rabbrüche stat: findenden Vermehrung der Sandführung des Stromes eitgegen zu treten Die theilweise noch in Abbruch liegenden Ufer werden durch den von der Strombauverwaltung betriebenen Ausbau der Konkaven mit Deckwerken die erwünschte Sicherung erbalten.

13) Es ift durchaus geboten, den durch Cisversczungen den Niederungen drohenden Gefahren durch fkünstlite Aufeisung des Stromes mittels Eisbrechdampfer, wie es seit 10 Jahren an der Elbe bereits mit bestem Erfolge geschehen ift, auch ferner nah Möglichkeit vorzubeugen.

14) Die neben dem befriedigend geregelten Hohwassermeldedienft in neuerer Zeit mit gutem Erfolge an der Elbe eingeführte Wasser- standsvorhersage ist noch weiter zu vervollkommnen und für die Ver- minderung der Uebershwemmungss{chäden nußbar zu machen.

ITL, Maßnahmen der Geseßgebung und Verwaltung.

1) Die Anlegung von Thalsperren im Harzgebiete if dur ent- sprehende Ausdehnung des Geltungsbereihs des Geseßes vom 19. Mai 1891 Ges-Samml. S. 97 zu fördern. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, solche für gewerblihe Zwccke bestimmten Unter- nehmungen auch dem Zwecke der Verbefserung des Hohwasserabflufses in mögli weitgehendem Umfange nußbar zu machen. Dabei ist eine genaue Negelung und Ueberwachung des Abflußvorgangs namentli nah der Richtung hin ficherzustellen, daß im Anschluß an die Niedershlagsbeobahtungen in dem betreffenden Gebiet eine recht- zeitige Entleerung eines bestimmten Theils des Sammelbeckens statt- findet, um Raum für die Zurückhaltung von Hochwasser für Schugz- zwede zu hafen.

2) Die planmäßige Regulierung der. für die Entstehung von Hoch- wassergefahren bedeutungsvollen Nebenflüfse der Elbe ist zur Abwehr künftiger Hohwassershäden dringend zu empfehlen. Nur wenn fie vorangeht, wird die ordnungsmäßige Unterhaltung de3 danach vor- handenen Zustandes in Zukunft einen wesentlihen Erfolg durch Ver- minderung der Hochwassergefahren ficherstellen.

Es ist erwünscht, durch Gefey bie Verpflichtung zur erstmaligen planmäßigen Regulierung evenso wie einen leistungsfähigen Träger für die Uebernahme diefer Pflicht zu schaffen

3) Die Regulierung der niht-\{ifffbaren Hohwasserflüfse kann nur dann dauernden Werth haben, wenn nicht nur die Grhaltung eines ordnungsmäßigen Zustandes, sondern der den jeweiligen all- gemeinen Bedürfnissen Rechnung tragende weitere Ausbau gesidert wird. Für beide Arbeiten ift ein leistungsfähiger Träger zu hafen.

4) In der Erwägung, daß für weite Gebiete als Maßregel zur Bekämpfung der Uebershwemmungsshäden neben der Unterhaltung der Wasserläufe insonderheit auch die ordnungsmäßige Unterhaltung, gegebenenfals auch die Neuanlage zweckdienliher Abzugskanäle und Gräben von der größten wirthschaftliÞhen Bedeuturg ift, so er- scheint der Erlaß eines Spezialgeseßes wünschenswerth, welches die Unterhaltung folcher einer Mehrzahl von Interessenten dienenden Wasserzüge dadur siherstellt, daß dieselbe einem leistungsfähigen Träger übertragen wird.

5) In den Spezialgeseßen für den Ausbau und die Unterhaltung der Hohwasserflüsse sowie der anderen Wafferläufe, Gräben und Kanäle if die Befugniß zum Erlaß von Spezialverordnungen für die einzelnen Wasserläufe ausdrücklich festzustellen mit der Maßgabe, daß folhe Verordnungen Bestimmungen treffen können über die Er- baltung der normalen Soßhlenbreite und Tiefe, die Art und Zeit der Auskrautung. die Beseitigung von Vorfluthhindernissen, die ange- messene Befestigung und Abböschung der Ufer, die Beseitigung von Bäumen und Buschwerk am Ufer, die Niederlegung und Beseitigung des Auswurfs;,- feruer über die Freihaltung der Ufer and Beschränkung des Nuzungsrehts an denselben, sowie über Durhfahrten, Brücken und Stege u. |. w.

6) În der Erwägung, daß die Bestimmungen des Deichgesetzes vom 28. Januar 1848 § 1 u. f. früher wenig beahtet und in ihrer Tragweite vielfa unbekannt sind, während die zur Ergänzung er- lassenen Polizeiverordnungen ein einheitlihes Recht niht schaffen können, in der Erwägung ferner, daß die bestehende Gesetzgebung im besten Falle nur die Fernhaltung neuer, niht aber die Beseitigung bereits vorhandener Abflußhindernisse ermöglicht, erscheint der Erlaß geseßliher Vorschriften für die Freihaltung und Freilegung der Üebershwemmungsgebiete an der Elbe und ihren Nebenflüssen geboten.

7) Diese gesceßlihen Vorschriften haben auch die Grundsäße fest- zustellen, nah denen für die einzelnen Strecken der Ströme und Flüsse zu bestimmen is, welher Theil des UebersGwemmungêgebiets für die Hohwasserabführung freigelegt und freigehalten und welcher Theil lediglih für die Ausbreitung des Hochwassers offengehalten werden soll. Soweit durch Freilegung der Fluthstreifen unmittelbare Vortheile für einzelne Besißer, Deihverbände, Ortschaften u. |. w. erwachsen, kann ihre Heranziehung zu den Kosten in Frage kommen. Ferner ist zu bestimmen, welche Beschränkungen in der Benußung des Geländes vorzuschreiben, wie diese Beshränkungen zu entschädigen, wie die entfteh:nden Kosten zu vertheilen und mit welhen Mitteln die verbesserten Verhältnisse zu erhalten sind. Die tehnishe Auf- sicht ist auh hierbei ciner mit der Verwaltung des gesammten Wasserwesens für das ganze Elbstromgebiet einschließli der niht- \chifbaren Flüsse zu beauftragenden Behörde vorzubehalten.

8) Um einen planmäßigen 4usbau der Elbe und ihrer s{chiffbaren Nebenflüsse auch mit Rücksicht auf die Hohwasserabführung zu er- möglichen, bedarf es eines Spezialgeseßes, welhes diese Aufgabe einer mit der Verwaltung des gesammten Wafsserwesens für das Elbstrom- gebiet zu beauftragenden Behörde überweist. Dieses Gefey hat auch über die Aufbringung der Geldmittel, die Betheiligung an den Koften nach Maßgabe getörderter Einzelinteressen die Befugnisse der Behörde gegenüber den Uferbesißern und die sonst nöthigen Rechtsbeshränkungen und Zwangsrehte Bestimmung zu treffen.

9) Die gegenwärtige Organisation der wasserwirthshaftlihen Be- hôrden entspriht dem Bedürfniß niht. Um eine einheitlihe Behand- lung der nihtshiffbaren und der [hiffbaren Wasserläufe unter Be- achtung der gesammten Wasserverhältnisse des Stromgebiets zweckmäßig durchzuführen, ist die Einrichtung einer einheitlichea Ver- waltung des ganzen Wafsserwesens dringend erforderlih. Diese Verwaltung würde ressortmäßig einer einzigen Zentralstelle, welche die Interessen des Hochwassershußes, der Landwirtbschaft, Industrie und der Schiffahrt gleihzeitig wahrnimmt, zu überweisen sein. Für eine derartige Vereinigung in der Mittelinstanz hat sich bereits der Ausschuß in seinem Gutachten vom 18. März 1893 ausgesprochen, und ebenso, gleihlaut:nd wie vorstehend, in dem Gutachten für das Oderstromgebiet vom 11. Februar 1898. Die angestellten Unter- juhungen und die gemahten Erfahrungen bestätigen überall, daß die obengenannten verschiedenen Interessen bei ciner einhei!litzen VBer- waltung mit den gleihen Mitteln gefördert werden können, und daß nicht allein die vorhandene Mißstimmung der betheiligten Bevölkerung, fondern auch die thatsählich bestehenden Uebelstände zum größten Theil auf die unzweckmäßige Behördenorganisation und Arbeits- vertheilung zurückzuführen sind.

10) Die Einri&tung einer hydroaraphishen Zentralstelle für Preußen oder das Deutsche Reih empfi-:hlt fih dringend, auch um allen betheiligten Kreisen die Nothwendigkeit der wissenschaftlichen Behandlung aller Fragen wafserwirthschaftlicher Natur näher zu