1900 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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rchs{chnittspreis wird aus den unabgerundeten

len unkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprechender Boi fehlt.

Deutscher Reichstag. i 170. Sigung vom 17. März 1900, 11. Uhr.

Tagesordnung steht die Forisezung der dritten

Tf des esezentwurfs, betreffend Aende- B en und Ergänzungen des Strafgeseßbuchs.

enn eber den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend

berichtet: Uhr wird die Oeffentlichkeit der Verhandlung wieder ‘n 3 e Vorsis führt der Zweite Vize-Präsident

P idt. Der Bundesrathstish bleibt leer. ur Verhandlung kommt der neu eingebrachte Antrag des q. Heine (Soz.), dem § 360, 11 Strafgeseßbuch folgenden

Zusaß zu efi Diese Bestimmung des Groben-Unfug-Paragraphen sindet keine Anwendung auf Erzeugnisse der bildenden und reproduzierenden Künste

und der Prefse. ) : 9bg. Stadthagen begiant, während der Saal sich ziemlih

tese Anträge zu begründen, zuerst von wiederholten Zurufen entleert, Vel aauter unterbrohen. Die Ausführungen des Redners Verden anfänglih auf der Tribüne nicht verstanden. Ec sucht dar- ezen, daß die Mißgriffe, welhe mit dem Groben-Unfug- P eairapben bisher schon gemaht worden seien, noch weitere uêwüchse zeitigen würden, wenn auh noG die dehnbaren Bestimmungen der „lex Heinze“ für den Richter maßgebend werden sollten. Die Rechtsprehung sei {hon dahin gekommen, dah jemand aus diesem Paragraphen bestraft werde, der nichts als die Wahrheit sage Solchen Anschauungen gegenüber, welhe dem esunden Menschenverstand Hohn fprächen, müsse der Geseggeber sich Lpslichtet fühlen, bei der ersten sih darbiectenden Gelegenheit ein Ende zu machen, und diese Gelegenheit sei an dieser Stelle gegeben. Die große Mehrheit für das Geseg sei do auh dafür, der Preß- freiheit ihr Recht zu wahren, beziehung3weife wieder zu verschaffen, und selbst der Herr Staatsfekretär Nieberding habe die dring- lie Reformbedürstigkeit des Groben-Unfug-Paragraphen zugegeben. (Es gebe ja fo viele Paragraphen des Strafgefeßzuhs, an denen alle Augenblicke herumgemodelt werde; hier aber liege ein Anlaß vor, Auswüchse, die von der gesammten Nation als solche empfunden werden, endlich außzurotten. Nach der Entstehung des Paragraphen sei seine Anwendung auf die Prefse einfa ein Nonsens, dennoch habe die Praxis dahin geführt, daß gerade die Presse unter diesem Paragraphen für vogelfrei erklärt worden sei. Man gehe einer Rehtsprehung entgegen, die absolut nicht mehr Gewähr dafür biete, daß die Wahrnehmung der Arbeiterinteressen auf dem Wege der Presse noch mögli bleibe, weil die Aufdeckung von öffent- lien Schäden durch! die Presse auf dem von der polizeilichen und strafgerichtlihen Praxis betretenen Wege mehr und mehr ver- hindert werde. Man möge durch die Annahme des Paragraphen die Swäden, die die lex Heinze“ dem deutswen Volke bringen werte, wenigstens ein klein wenig abzumildera suchen, man befreie den Richter von der bôsen Aufgabe, daß er nochmals den Groben-Unfug- Yaragraphen daraufhin prüfe, ob Erzeugnisse der Künste und der Presse, die hon den Stempel der „lex Heinze“ erhaltea hâtten, au noch unter den Groben-Unfug-Para raphen fallen.

Aba. Beh - Coburg (fr. Volksp.): Ich ergreife aus besonderen Gründen auch zu diesem Antrage das Wort. Unsere Partei hat {on früber eine Antrag dem Reichstage vorgelegt, welcher ebenfalls den allgemeinen Begriff des ¡groben Unfugs so definieren wollte, wie es dem gesunden Menschenverstand entspriht, um den Richtern einiger“ maßen zu Hilfe zu kommen. Da § 360, 11 die Begriffe „ungebühr- lihen Lärm“ în „groben Unfug“ zusammenstellt und sie pari assu beurtheilt wissen will, fo ergiebt sich \{chon daraus, daß die

tige, namentlih in Norddeutschland bevorzugte Praxis nicht der ratio legis entsprechen kann. In Süddeutschland war man ja weniger {rof in diesem Punkte vorgegangen, weil wir in Süddeutshland immer noch Geschworenengerichte haben, wel? auch über die Preßvergeben abzurtheilen haben ; aber au dort find Urtheile ergangen, welche sh der norddeutschen Praxis be- denklih genähert haben, nahdem das Reichtgericht einer folhen aus- dehnenden Interpretation rüksihtlich der Verfolgung von Preß- erzeugnifsen die Wege geebnet hatte. Die öffentliche Meinung ist der endlosen Trakasserien, welhe die Presse sich dur) diese erweiterte Auslegung des Begriffs des Groben-Unfug-Paragraphen gefallen laffen muß, ebenso müde wie die Prefse selbst. Nebmen Sie also wenigstens diesen Theil des sozialdemofratishen Antrags an. Sie werden damit selbst innerhalb der „lex Heinze“ ein gutes Werk schaffen.

Abg. Prinz Alexander zu Hohenlohe-Schillin gsfürst (b, k. F.): Ich werde gegen den Antreg stimmen. Ich halte es nicht für richtig, gewissermassen durch eine Hinterthür dem § 360, 11 des Strafgeseßbuhs zu Leibe zu gehen. Ih möte demselben auh schon deshalb entgegentreten, weil ih darin nichts Anderes sehe, als ein weiteres Glied in der Kette der Versuche von seiten der Sozialdemokratie, Kreise für fih zu gewinnen, die ibr bisher fremd gewesen sind. Daß solche Versuche jest mehr als früher Ausficht auf Erfolg haben, muß ih zu meinem Bedauern konstatieren. Jeder, der die von seinem Standpunkt meisterhafte Rede des Abg von Vollmar gestern gehört hat, kann keinen Zweifel darüber haben, das die Sozialdemokratie mit offenen Armen darauf wartet, diese Kreise, die bisher niht zu ihr gehörten, liebevoll aufzus xehmen. Freilich bin ich feft davon übeczeugt, daß, wenn einmal der sozialdemokratishe Zuklunftéstaat der Herrea Bebel unbd von Vollmar zur Wirklichkeit werden sollte, niht nur die Künstler, sondern auch die Kunst \{chlechte Geschäfte machen werden, Aber die Idealistenkreise, von denen ih spreche, werden darüber durch die rauhe Erfahrung klug werben und ihre Jllusionen ect veclieren, wenn es zu spät ist. Deswegen meine id, wir sollten nit in den Fehler einer benahbarten Nation verfallen, wo fast die zAlammten, intelleftuellen Kreise bei ihcem Kampfe um die Au ârung einer dunkeln Angelegenheit \{ließlich gezwungen wurden, ihre Bundesgenofsen aus. den Reihen der Sozialisten ju entnehmen. Jh bin mit der gespanntesten Aufmerksamkeit

n Ausführungen sowobl von seiten des Bundesraäthstisches als voz seiten der Frèunde der Vorlage im Hause geföólgt. Jch ver- mag aber bis jeßt als den einzigen voraussichtlihen positiven Grfolg des Entwurfs nur den zu erkennen, daß durch die Annahme desselben E Kreise, welche bisher nur ihren idealen Interessen gelebt haben, : itif, und niht nur ‘der Politik der Sozialdemokratie zuge-

Politik, und nih der Politik Sozial krati

tt werden. Deswegen werde ih niht nur geaen den Antrag, der uns augenblih beschäftigt, sondern zu meinem Bedauern auch gegen

Geseßentwurf stimmen.

di Abg. Dr. Shönlank (Soz): Gerade die Sozialdemokratie ift e Zuflucht für alle dur dieses Gesey bedrohten Kunst- und Kultur- " tressen. Die Politik der „lex Heinze“ \priht sich am deutlichsten n dem mit Behagen in der Zentrumspresse variierten Verse aus:

Seit wann darf man den Sauen

Nicht auf den Rüfsel hauen,

Wenn sie durch lautes Grunzen

Das at Die Poesie verhunzen ?

Le gilt in diesen Kreisen von der Poesie und von der Kunst über- Reine, em gegenüber kann man immer nur wiederholen: Dem e ist Alles rein, dem Schwein ift Alles Shwein. Die Herren tathoî entrum sind Epigonen eigener Art; sie vergessen ganz, daß die

¿pst \he Kirche ftets zur Kunst freundlih gestanden hat, daß die

ite die freundlihsten Beziehungen hatien zu Petrarca, dem

U der „Laura“, zu Boccaccio, zu Aretino. Jn dem be-

Stelle Stücke von Dreyer „In Behandlung“ findet sih eine

e, wo die Absicht einer Heirath damit begründet wird, E kein Organ verkümmern lass:n dürfe, Diese Stelle ist von Zentra rgten Zenfor in Münhen gestrihen worden. Jetzt will das don Sette Kunst unter Polizeiaufsiht ftellen, Dabei klagt Freiherr Kenntniß ing selbst in einer Broschüre über die vielfah ungenügende Die heut von Kunst und Wissenschaft in den katholischen Kreisen.

eutigen Auseinandersezungen werden in die weitesten Kreise des

Volks eindringen und dieses Gese, den Ausfluß der Tartufferie, ein

Gesey zum Schuß perverser Empfindungen, den Weg gehen beißen, auf den es gehört, den Weg zum Teufel! G

Ag. Richter (fr. Volksp.): Die Meinung des Prinzen Hohen- lobe, daß der Antrag Heine nur den Zweck habe, dur eine Hinter- thür den Groben-Unfug-Paragraphen zu beseitigen, ist nicht ribtig, sondern der Antrag bezweckt, der Nummer 11 des § 360 St.G.-B. eine einshränkende Bedeutung zu geben. Bei fast allen Parteien hat fi die ernste Ueberzeugung Babn gebrochen, daß die richterlihe Praxis in der Auslegung dieses Paragraphen weit hinaus- gehe über den Rahmen des Gesezes. Die Absicht des Gesetzgebers war, zu verhindern, daß jemand durch Erregung von Lärm oder ähnlichen in die Sinne fallenden Handlungen die offentlihhe Nukhe \tôre. Die Gerichtspraxis aber hat daraus einen Paragraphen gemacht, den man im Strafreht anwendet, wo man sonst keinen Paragraphen findet. Insbesondere iff der Paragraph mißbräuchlih gegenüber der Prefse und au der Kunst angewendet worden. Schon vor Jahren haben wir FJnitiativanträge gestellt, diesen Para- aen zu beschränken, und in der Session 1897/98 elten die Abga. Munckel, Beckh und Lenzmann Anträge, dem 360 eine andere Fafsung zu geben. Der Antrag Heine erreiht ungefähr dasselbe, indem er negativ die bisherige Definition dieses Paragraphen beschränkt. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Dieser Antrag befindet sich auch vollständig im Rahmen der Vorlage, welche „Aenderungen im Strafgesegbuh“ betitelt ist. Es war ein grober tafktischer ger von uns, daß wir nicht von vornherein in weiterem aße solhe Aenderungen beantragten ; der Fehler is theilweise begangen, kann aber bei den folgenden Paragraphen zum theil noch gut gemacht werden. Prinz Hohenlode feht die einzige Wirkung der Vorlage darin, daß fie Kreise an die Sozialdemokratie heranziehe, die ihr bisher fernftanden. Aber in dèm Maße, wie sie sh selbs der Opposition der Sozialdemskratie an- schließen, werden sie diese von Ihnen befürchtete Erschzinung ver- hindecn. Wir würden unserer ganzen Vergangenheit ins Gesicht \{lagen, wenn wir niht folchen Polizeiparagraphen bis zuleßt den entshiedensten Widerstand entgegenstellten. Die Mehrheit kann dieses Gese verabschieden, aber wir müssen verlangen; daß sie präsent bleibt und für si eine beshlußfähige Zahl von Mitgliedern im Hause stellt. Bröckeli die Mehrheit ab, dann wird ja für einige Zeit bis nach Ostern der Gegenstand vers{winden; dann aber ist außerhalb des Hauses reihe Gelegenheit gegeben, s{ch noch mehr mit der Materie zu beschäftigen; es kann für alle Seiten des Hauses nur erwünscht sein, daß dem Volke zum Bewußtsein kommt, um was es si bei diesem Gesetze handelt.

Wirklicher Geheimer Ober-Negierungsrath im Reichs-Justizamt von Lenthe: Namens der verbündeten Regierungen bitte ih um Ablehnung dieses Vorschlags, weil er mit den sittlichen Schäden, zu deren Abbilfe das Geseß bestimmt ist, niht im Zusammenhang steht. Wenn man von dem Standpunkt der Antragsteller ausgeht, würde es Ad nicht allein um diesen Paragraphen handeln können, sondern es müßien dann noch_ weitere Bestimmungen einer Aenderung unter¿ogen werden. So wie die Bestimmung vor- geschlagen ist, kann fie überhaupt nicht in das Ges: auf- genommen werden; der Zusammenhang wäre {on sprachlih nit zu rechtfertigen. Aber auch über das hervorgetretene Bedürfniß einer Einschränkung der bisherigen Praxis bei der Ausübung des Paras graphen geht der beantragte Wortlaut hiraus. Im übrigen erkläre ih, daß ih allerdings auch der Meinung bin, daß diese geseßlichen Bestimmungen in der Praxis eine zu weitgehende Auslegung erfabren haben. . Ih freue mi, daß Abg. Prinz Hohenlohe Lerfelben AnsiŸht Ausdruck gegeben hat; bedauern muß ih allerdings, daß der Abg. Prinz Hohenloße von dem Urtheil der verbündeten Regierungen in di Anschauung über die Wirkungen des Gesetzes entschieden ab- weicht.

Damit {ließt die Diskussion und es erfolgt die nament- liche Abstimmung ‘über den Antrag Heine.

Die Linke und die Sozialdemokraten verlassen den Saal. Die Abgg. Richter, Singer und Gaulke bleiben zurü.

Das Ergebniß der Abstimmung is, daß 170 Mitglieder gegen, 2 für den Antrag gestimmt haben; es sind also nur 172 Mitglieder anwesend. Das Haus ist mithin niht be- \{lußfähig und die Verhandlungen müssen abgebrochen werden.

Präsident Graf von Ballestrem: Ehe“ih Tag und Stunde der nächsten Sitzung feslseze, möchte ih vor dem Hause und vor dem Lande konstatieren, daß dieselben Herren, 50 an der Zahl, bis auf 1, die die namentlihe Abstimmung beantragt haben, kurz vor derselben das Haus demonstrativ verlassen haben. (Stürmische El rechts und im Z:ntrum. Abg. Richter ruft mehrmals: Unser gutes Recht !) Fch have nur konstatieri, was geshehen ist (Erneute lärmende Kundgebung, Rufe: Und wir au!) Wenn Sie ih nit ruhig ver- halten, werde ich diesen Play verlassen, ohne Tag und Stunde der nästen Sitzung mitgetheilt zu haben. (Der Lärm auf beiden Seiten wiederholt sich. Einige Mitglieder der fozialdemokratischen Partei, u. a. Abz. Bebel, bemühen #sch, die Linke zu beruhigen.) Herr Abg. Frohme, verhalten ie sh ruhig! Ich seße die näâchste Sißung fest auf Montag, den 19. März, 4 Uhr. Ehe ih die Tagesordnung verkünde, möchte ih aber vor dem Hause und vor dzm Lande erklären, daß ih diese Tagesordnung nuc festseße, weil es die erste Pflicht des Reichstages ift, den Etat vor dem 1. April fertigzustellen, und das niht mögli ist, wenn ih den Gegenftand, der uns jeßt viele Tage lang beschäftigt bot, noch weiter auf der Nd beließe. Dies is der einzige Grund, weshalb ih das nicht Thue.

Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sißung Montag, 19. März, 1 Uhr. (Fortseßung der Etatsberathung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

49. Sigung vom 17. März 1900, 11 Uhr.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts - Etats E ortgeseßt.

g Schazzanweisungen is eine Ausgabe von 1 Million Mark eingestellt, das sind 900 000 /( mehr als im Vorjahre.

Abg. Dr. Sattler (nl.) fragt an, in welckem Umfange im laufenden Etatsjahre Schaßanweisungen ausgegeben seien. Aus der Höhe dieses Titels sei zu entnehmen, daß die Regierung eine besonders bohe Ausgabe von Schaganwéeisungen erwarte, vielleitzt um eine An- leihe bhinauszuschieben. Der Redner fragt ferner, ob die Regierung nue ein solhes Geseß, wie die Reihéschulden-Ordnung, einbringen wolle.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich beginne mit der Beantwortung der Fragen des Herrn Abg. Dr. Sattler. Wenn ich recht verstanden habe, o fragte er an, warum wir in diesem Etat die Summen der Schatz- anweisungen erhöht haben. Darauf fann ih ganz einfah antworten: weil die ganze Lage des Geldmarktes so beschaffen ist, daß der Finanz- Minister dringend wünschen muß, freier über den Zeitpunkt der Be- gebung einer wirklichen Anleihe zu disponieren. Bei der heutigen Lage der Dinge empfindet man das dringende Bedürfniß, weil man garnicht die Entwikelung übersehen kann, und es ift daher sehr wünshenswerth, daß wir freier find in der Bestimmung des Zeitpunktes, zu welhem man eine wirklihe Anleihe emittiert. Wenn die Schayanweisungen, die ih

- Anleihe auszugeben.

werden sollten, fo ist es um so besser; aber man kann das jeyt niht genau übersehen. Die Frage, ob und in welher Höhe Schaßanweisungen etatisiert würden, is auch in der Regel hier im Landtage sehr ent- gegenkommend behandelt worden. Das liegt au in der Natur der Sache, weil niemand sicher die Höhe der Schagzanweisungen, die man gebraucht, vorhersehen kann. Herr Abg. Sattler hat ja auch nit eine Aenderung des Etats selb gewünscht. (Sehr richtig !)

Nun kommt die Schuldenordnung. Meine Herren, wir haben in Preußen dafür kein Bedürfniß bisher empfunden; die Frage, wie mit den Anleihen verfahren wird, ist doh in Preußen so sehr dur Einzelgeseze, durch die Praxis und durch die Bestimmungen, die in den einzelnen Anleihegesezen vorhanden find, geordnet, daß wir ein Weiteres nicht brauchen; ih glaube au kaum, daß das Abgeordnetenhaus ein solches Bedürfniß ciner Kodifikation aller der einzelnen Bestimmungen bei den Anleihen seinerseits empfunden hat. Wir haben also nit die Absicht, in dieser Beziehung dem Vorgang des Reiches zur Zeit zu folgen.

Meine Herren, nun hat Herr Abg. v. Strombeck an mich mehrere Fragen gerihtet, von denen ih ihm {on im voraus privatim gesagt habe, daß ich sie im Interesse des Staates hier nicht beantworten kann. Ih halte es nicht für gerathen, daß ih hier eine Aufklärung darüber gebe, was etwa vielleiht nach einer Reihe von Monaten rationell ift zu thun, eine dreiprozentige oder eine dreieinhalbprozentige Fch möchte das doch vorläufig für mich be- halten (Heiterkeit), und ih kann es auch selbft noch heute niht wissen. (Sehr richtig !)

Wenn der Herr Abg. v. Strombeck sich beklagt hat über die Ver- luste, welhe das Publikum an den preußischen Anleihen in der legten Zeit erlitten hat, namentli an den dreiprozentigen Anleihen, so mache ih ihn darauf aufmerksam, daß diese Verluste bei den Rentpapieren aller deutshen Staaten in gleihmäßiger Weise eingetreten find (sehr richtig !), ja, daß heute die dreiprozentigen Anleihen verhältnißmäßig noch höher stehen als die dreieinhalbprozentigen. (Sehr ritig!)

Dann kommt aber zweitens hinzu, daß wir diese dreiprozentigen Anleihen zuerst ausgegeben haben, wenn ih nicht irre, mit 84 und 86, und daß an ihnen noch das Publikum so bedeutend bis auf den beutigen Tag gewonnen hat, daß sie diese billig autgegebenen Papiere zur Zeit nahezu pari hätten verkaufen können. Es kommt aber bei den preußischen Staatspapieren bei der Berehnung des Verlustes des Publikums wesentlich auch in Betracht, daß diese Papiere meist von solchen Personen oder Korporationen, “Stiftungen u. st. w. erworben werden, welhe gar nit die Absicht haben, sie wieder zu verkaufen. Diese Papiere liegen dann dauernd in den festen Schränken, und der Kursverlust und die Kursdifferenz bedeutet dann noch garnicht einen effektiven Verlust. Wir werden wohl hoffen dürfen, daß, wenn die heutige Hausse in der Industrie mal nahgelassen hat, unsere Papiere wieder erheblih steigen werden, und dann wird überhaupt gar kein Verlust für die betreffenden Besißer eingetreten sein. Hindern kann man das aber niht. Meine Herren, wenn Sie mir den Auftrag gäben, ih solle bei der Emission dieser Papiere darauf achten, daß die Zeichner unter allen Umständen gewinnen, wenn mir z. B. ein großes Banquierhaus eine Anleihe zu 92 abzunehmen geneigt ist, und ih sage: nein, du sollt sie, damit das Publikum sicher auf Gewinn rechnen kann, viel billiger übernehmen, so wäre das ein Vorgehen, welches doch zu sehr bedenklichen Konfequenzen führen würde.

Meine Herren, ih komme nun auf die andere Frage, die ebenso shwer zu beantworten ist, die ih aber nohch keineswegs bestimmt mit Nein beantworten will: ob es gerathen ift, zu dem früheren System der vertragzmäßigen Amortisation zurückzukehren. Früher verhielt si die Sache so: früher hatten wir - in den Anleibebedingungen selbft einen bestimmten Amortisationsbetrag, den man auch nicht ändern konnte, weil er eben wWrtragsmäßig den Erwerbern der Obligationen zustand. Es hatte eine Zeit gegeben, in welcher die Finanzlage \sich so gestaltet hatte, daß man amortisieren mußte und für die Amorti- sation Anleihen aufzunehmen genöthigt war, und zwar Anleihen zu theureren Preisen, als die Anleihe selbst bedingten, und da kam man auf den Gedanken der Staat war im Defizit diese vertragsmäßige Amortisation aufzugeben, weil man ih sagte: es ist do ganz irrationell, daß wir die hohen Amortisationsbeträge zu sehr {lechten, theuren Bedingungen mittels Anleihe erwerben müssen und so mit Verlust amortisieren. Ob dieses Vorgehen richtig war, ob es nicht unsere Schuldentilgung sehr in Frage gestellt hat, ob nicht unsere Schulden heute niedriger wären, wenn wir das frühere System beibehalten hâtten, will ih hier garniht erörtern. Ich glaube nit, daß, wenn ih damals Minifter gewesen wäre, ih zu einer solchen Maßregel übergegangen wäre; aber die Frage, ob man sie wieder einführt, ift jedenfalls eine ganz andere, und eine bestimmte Meinung darüber, weil das Vorgehen auch sehr bedingt if durch die Lage der Staats- finanzen und andererseits durch den Geldmarkt, möchte ich zur Zeit nit ausfprechen.

Meine Herren, der Herr Abg. von Zedlig i} wieder auf seine Frage aus der Generaldebatte zurückgekommen, ob es gerathener sei, die extraordinären Ausgabebeträge, wie das jeßt üblich ift, reihlich zu bemessen, sodaß wahrscheinli die Beträge in dem betreffenden Etats- jahr nicht voll zur Verausgabung kommen, oder ob es gerathener fei, die Beträge genau nah dem Bedarf des betreffenden Jahres zu be- messen und dann die in einem guten Fahre sih ergebenden Etats- überschüfse direkt zur Schuldentilgung zu bestimmen wenn ih ihn recht verstanden habe, is das wohl die Frage. Meine Herren, in dieser Beziehung bin ih sehr skeptisch. Wir sehen ja jeyt s{hon, nahdem wir eben cin Gese gemaht haben, durch welches die Ueber- {üsse der Rehnung zur Schuldentilgung geseßlich verwandt werden müssen, daß heute ein Antrag vorliegt, der dies System wieder auf heben und, sobald ein Ueberschuß vorhanden ift, dafür auch eine zweck- mäßige Verwendung gefunden wissen will. Glauben Ste nicht selbst und ih halte dies für den Hauptfehler, den man in der eben berührten Zeit unter dem Ministerium Camphausen gemacht hat —, glauben Sie nicht selbst, daß, wenn Sie Uebershüfse im Etat etatisieren, die allgemeine Neigung dahin vorhanden sein wird, diese Uebershüsse zu anderen Zwecken als zur Schuldentilgung zu verwenden? (Sehr rihtig! rechts.) Ih werde Ihnen bei Gelegenheit des Antrages von Eynern darlegen, daß wir, wie er sih ausdrüt, keineswegs in einer „Uebershußwirthshaft" uns befinden, wenn man die Gesammtlage unserer Staatsfinanzen betrahtet, namentli auh in der Suldentilgung den in guten finanziellen Verhältnissen befindlichen Staaten, wie Frankreih und England, noch heute nit glei kommen. Aber jedenfalls glaube ih, daß, wenn wir so fortführen, wie der Herr

übrigens sehr sheue und nur im äußersten Nothfalle ausgebe, erspart

Abg. von Zedliy das sich vorstellt, dann die Gefahr, daß die Shulden-