1900 / 76 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

___IV. Jt eine telegraphische Postanweisung na einem mit [X. Eine Beförderung von Sendungen mittels Eisboten ] von 20. Mai 1898 bezeichneten Personen, der an Stelle deg P é einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Cióets gerichtet, so } vom Einlieferungsorte na einem anderen Postorte findet nicht eigentlihen Empfängers zugestellt werden könnte, unterbleiben, 3 w e i t e B “F l erfolgt die Weltecbe grverung oes Telegramms von der leßten | statt. Dagegen kann au Verlangen des Absenders die be- so hat der Absender auf der Augen des Briefes und ; E T a g e E S E “i alen 2 Oie R A ebenfalls ere S q M oO einer Rei E guf N Se E a A "Gee Tinte untex é 5 ( r L È i; mit der nächsten Post als Einschreibsendung. weiterher zugehen und nach einem anderen Postorte gerichtet | dem Namen 2c. des nf ängers mittels rother Tinte einen D Í R -A d K V. Der A hat zu entrichten: find, durch Eilboten stattfinden, wenn die Entfernung zwischen | Vermerk in folgender Fassung hervortretend niederzuschreiben: zum cil enl cl 3-7 nzeiger un omg l Tell l en ald 8- nzeiger 1) die Po R E den beiden Postanstalten niht über 15 km beträgt. Die | „Eine Zustellung an . B. an die Ehefrau, an den : 9 ühr.

92) die Telegrammge Aufs dran derartiger Sendungen müssen unter der Angabe | Vermiether N., an das Hiensntädthen N.) darf -niht statt M 76. Berlin, Dienstag, den 7 März i 1900.

Außerdem kommt Den Falles zur Cu: des Bestimmungsorts den Vermerk enthalten: „Von (Be- | finden“. 2a. das Porto und die Einschreibgebühr für die Beförde- | zeihnung der Poitanstalt, von welcher aus die Beförderung VI. Zu den Zustellungsurkunden kommen Formulare mit I —----—————— e E

rung des Telegramms zur nächsten Telegraphen- urch Eilboten erfolgen soll) durch Eilboten“. Für derartige verschiedenem Vordrucke ae Anwendung, je nachdem es si ; L | E | anstalt (I); Eilsendungen sind auch im Falle der Vorausbezahlung durch | um Zustellungen an ewerbetreibende, an Rechtsanwälte, VI. Für Posten, die außerhalb der gewöhnlichen E IT.- Jst durch die Beschädigung 2c. bei einem Briefe mit b. das Porto und die Einschreibgebühr für die Beförde- | den Absender die wirklich erwachsenden Botenkosten, mindestens | Notare oder Gerichtsvollzieher, an Behörden oder Kor- stunden abgehen, bildet der Ablauf der Dienststunden die Schluß- | Werthangabe oder einem Paete die Herausnahme des Jnhalts rung des Telegramms von der legten Telegraphen- aber die unter VIA für die Landbestellung festgeseßten Be- | porationen 2c., an Unteroffiziere und Gemeine oder an andere zeit, sofern diese nicht nach den vorstehenden Festsezungen früher möglich geworden, so wird vor Herstellung des Verschlusses anstalt bis zur Bestimmungs-Postanstalt (LV); träge, zu entrihten. Der Absender * hat cut Verlangen | vorstehend nicht näher bezeichnete Personen handelt. Die (Fortseßung aus der Ersten Beilage.) eintritt. : i ; : die Sendung geöffnet und der Jnhalt festgestellt. Die Post- c. das Eilbestellgeld für die Bestellung an den } einen angemessenen Betrag zur Deckung dieser Kosten zu pet fönnen bei den Postanstalten zum Preise von 5 Z VTI. Die Briefkasten an und in den Posthäusern werden beamten müssen jih jeder über den Zweck der Eröffnung Empfänger (V1). hinterlegen. ür je 10 Stück bezogen werden. : bei Eintritt der Schlußzeit jeder Post, ju ‘den außerhalb der | hinausgehenden Einsicht der Sendung enthalten.

Die Gebühren unter a sind stets vom Absender voraus- X. Hat der Absender den Botenlohn nicht vorausbezahlt Den Gerichten, Gerichtsschreibereien und Gerichtsvoll- S Ï : gewöhnlichen Dienststunden abgehenden Posten auch noch vor T. Der Beamte, welcher die Herstellung der Ver- ubezahlen; dagegen bleibt es in sein Belieben gestellt, ob er | und verweigert der Empfänger dessen Zahlung, so ist die ziehern werden die B unentgeltlich geliefert. Den Landbriefträgern dürfen auf ihren Bestellgängen zur deren Abgange geleert. Die Leerungszeiten der anderen Brief- packung 2c. oder die Feststellung des Jnhalts bewirkt, muß ie Gebühren unter b und c ebenfalls vorausbezahlen oder | Sendung als unbestellbar zu ehandeln. j VII. Einschreibung, Werthangabe, Nachnahme, das Ver- Ablieferung an die Postanstalt oder zur Bestellung unterwegs | tasten werden nach den örtlichen Bedürfnissen festgeseßt; die | thunlichst einen Zeugen hinzuziehen. Der Beamte und der deren Entrichtung dem Empfänger überlassen will. XI. Jm Falle der Rücksendung einer unbestellbaren Eil- | langen der Eilbestellung und der Vermerk „Postlagernd“ sind die nachbezeichneten Sendungen übergeben werden: De „der nächsten Leerung ist an jedem Briefkasten ersichtlich. | Zeuge haben den über den Hergang auf der Sendung nieder-

VI. Die Bestimmungs-Postanstalt hat das Telegramm, sendung sind die Kosten für den Eilbestellversuch, welche bei | bei Briefen mit Zustellungsurkunde unzulässig. gewöhnliche und einzuschreibende Briefsendungen, ie Briefkasten auf den Bahnhöfen werden möglichst kurz vor | zuschreibenden Vermerk oder die darüber aufzunehmende Ver- sofern die Anweisung nicht mit dem Vermerke „Postlagernd“ | der Aushändigung der Sendung vom Empfänger zu erheben VTII. Für Briefe mit Zustellungsurkunde werden erhoben: Postanweisungen, / / dem planmäßigen Abgang eines jeden für den betreffenden | handlung zu unterzeichnen. : versehen ist, gleih nah der Ankunft dem Empfänger dur gewesen. wären, vom Absender zu tragen. : 1) das gewöhnliche Briefporto; gewöhnliche und einzuschreibende Packete, Ort zur Postbeförderung benußten Postzugs geleert. Die Ein- IŸY. Beim Eingange von Briefen mit Werthangabe und einen besonderen Boten zuzustellen (S 22). Die Auszahlung XTTI. Anträgen des Smp Längs auf Eilbestellung von 2) eine Zustellungsgebühr von 20 F; _ Nachnahmesendungen Und / i legung gewöhnlicher Briefsendungen in die Briefkasten der | Packeten, die nach den vorstehenden Bestimmungen anderweit des angewiesenen Betrags erfolgt gegen Rückgabe des mit der Postsendungen kann ausnahmsweise entsprochen werden, wenn 3) das Porto von 10- S für die Rücksendung der Zu- Sendungen mit Werthangabe, im Einzelnen bis Bahnpostwagen Ut, soweit nicht für einzelne Züge Ein- | verschlossen worden sind, ist der Empfänger davon in Kenntniß Quittung des Empfängers versehenen Telegramms. dies ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebs möglich ist. Zu- stellungsurkunde (wegen der Ausnahme im Orts: und zum Werthbetrage von 800 M. a schränkungen angeordnet sind, bis zum Abgange des Zuges | zu seßen und zu ersuchen, sih zur Eröffnung der Sendung in

VIT. Die Nadhsendung telegraphischer Postanweisungen | treffenden Falles ist der Botenlohn nach den Co i Nachbarortsverkehre fiehe § 37 TIT). Zur Mitnahme von Packeten sind die Landbriefträger zu guläshg. j A A D j Gegenwart eines Postbeamten im Postdienstzimmer innerhalb erfolgt in der Regel auf dem Postweg, auf telegraphishem } unter VIB zu erheben. Die unter VII vorgesehene Ermäßigung Die Beträge zu 1 bis 3 müssen sämintlih entweder vom Fuß nur insoweit verpflichtet, als die Pakete geschüßt unter- H. ITT. Soweit die örtlichen Verhältnisse es gestatten, der zu bestimmenden Frist einzufinden. Etwaige Erinnerungen, Wege nur dann, wenn dies vom Aufgeber ausdrücklih vor- | bei gleichzeitiger Abtragung mehrerer Gegenstände findet in | Absender oder vom Empfänger entrichtet werden. _Will der gebrahk werden können und Unzuträglichkeiten für die Be- werden Einschreibsendungen und gewöhnliche Packete von den | die der erschienene Empfänger bei Eröffnung der Sendung geidirichen oder vom Empfänger beantragt ist. diesem Falle keine Anwendung. Abjender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung förderung oder Bestellung der sonstigen Sendungen nicht zu Postanstalten sowie nöthigen Falles Einschreibbriefsendungen | gegen deren Jnhalt erhebt, sind in die Verhandlung auf-

VIII. Die Telegraphenanstalten sind ermächtigt, in Ver- ! erie des Briefes zunächst nur das Porto zu 1; die andercn Be- besorgen sind. E : L von den selbständigen Telegraphenanstalten auch außerhalb der | zunehmen, durch welche der Befund festgestellt wird. Leistet tretung der Postanstalt Beträge auf Postanweisungen, die auf Bahnhofsbriefe. träge werden erst auf Grund der vollzogen zurückkommenden Ron den Landbriefträgern werden auf ihren Bestellgängen Posischalterdienststunden ANGER Ge E näheren Bestim- | der Empfänger dem Ersuchen keine Folge oder verzichtet er telegraphishem Wege überwiesen werden sollen, von den Ae | W- : 4 Zustellungsurkunde von ihm , eingezogen. Im übrigen haftet auch Bestellungen auf Zeitungen angenommen. i ae hierüber werden durch die Postberichte (11) zur öffent- | ausdrücklih auf Eröffnung der Sendung, so erfolgt deren Be- Absendern anzunehmen oder telegraphisch überwicsene Beträge 1. Wünscht ein Empfänger Briefe von einem bestimmten der Absender für alle Beträge, die vom Empfänger nicht er- 1V. Jeder Landbriefträger führt auf seinem Bestellgang | (Oen Kenntniß gebracht. Für jede Sendung ist eine besondere | stellung und Aushändigung in gewöhnlicher Weise. am Bestimmungsort auszuzahlen. Absender am Bahnhof unmittelbar nah Ankunft der Eisen- | hoben werden können. Kann die Zustellung nicht ausgeführt ein Annahmebuh mit sich, in welches er die von ihm an- Einlieferungsgebühr von 20 Z im voraus zu entrichten. V. Sendungen mit Drucksachen, Geschäftspapieren oder

i . U bahnzüge in Empfang zu nehmen (Bahnhofsbriefe), so hat er werden, so wird nur das Porto zu 1 erhoben. genommenen. Einschreibsendungen, Sendungen mit Werth- E E Waarenproben zum Zwecke der Prüfung über die Zulässigkeit

Durch Eilboten zu bestellende Sendungen. dies der Postanstalt an seinem Wohnorte mitzutheilen, die ihm s / angabe, Postanweisungen, gewöhnlihen Packete und Nach- Einlieferungsbescheinigung. des ermäßigten Portos zu öffnen und einzusehen, sind die

8 22. gegen Entrichtung der festgeseßten Gebühr (1V) ein Ausweis- Rückschein. h mefendungen, die zur Frankierung dieser Sendungen baar 8 31. Postbeamten auch ohne weiteres Verfahren befugt. i

1. Auf Verlangen des Absenders können Postsendungen schreiben aushändigt. M

gl. : ; x O. entrichteten Beträge sowie die angenommenen Bestellungen auf Die Einlieferung solher Sendungen, über welche die Post- VI. Wenn eine Sendung infolge mangelhafter Ver- dem Empfänger soglei na der Ankunft bei der Bestimmungs- L DIE Verständigung mit dem Absender, daß die Bahn- | I. Wünscht der Absender eines Paets ohne Werthangabe, Zeitungen nebst den ihm hierfür übergebenen Geldbeträgen | anstalt eine Einlieferungsbescheinigung auszustellen hat, wird packung postamtlich neu verpact werden muß, so werden die Postanstalt durch besonderen Boten zugestellt werden (Eil- hofsbriefe stets zu demselben Zuge aufgeliefert werden, liegt | einer Einschreibsendung oder einer Sendung mit Werthangabe einzutragen hat. Ein Annahmebuh führt auch jeder zur An- | durch diese bewiesen; der Einlieferer hat sih daher nicht zu Kosten vom Empfänger oder, wenn von diesem feine Zahlung bestellung). dem Empfänger ob. ; : eine von dem Empfänger auszustellende Empfangsbescheinigung nahme gewöhnlicher Packete ermächtigte Packetbesteller mit | entfernen, ohne sie in Empfang genommen zu haben. Vermag | d! erlangen ist, vom Absender eingezogen.

Wegen der Zulässigkeit des Verlangens der Eilbestellung L Bahnhofsbriefe müssen der Form und der sonstigen (Rückschein) zu erhalten, so muß ein solches Verlangen dur sh. Der Einlieferer oder Auftraggeber 1st erechtigt, sih das | der Absender die Bescheinigung nicht vorzulegen, so wird die dur den Empfänger siehe unter XIL. Beschaffenheit nah zur Beförderung als Briefe geeignet sein die Bemerkung „Rücfschein“ in der Ausschrift, bei Packeten Annahmebuch vorzeigen zu lassen, um sich von den Ein- | Einlieferung als nicht geschehen erachtet, wenn sie niht aus Bestellung und Bestellgebühren.

T1. Das Verlangen der Eilbestellung muß durch den vom | und dürfen weder unter Einschreibung befördert werden noh auch auf der Postpacketadresse, ausgedrüdckt sein; auch muß der tragungen zu Überzeugen, auch kann er die Eintragungen selbst | ‘den postamtlichen Buchungen ersichtlich ist oder nicht in anderer : 8 36 ; i Absender durch Unterstreichung hervorzuhebenden Vermerk „Durch | das Gewicht von 250 g überschreiten Zum Verschlusse sind | Absender sih namhaft machen oder angeben, an wen sonst der E A N ; Weise überzeugend nachgewiesen wird. T. Die Verbindlichkeit 4 E “Pos eat lie L Eilboten“ ausgedrückt werden. Bezeichnungen wie „Dringend, | Briefumschläge zu verwenden, die mit einem breiten rothen | Rückschein abzuliefern ist. i j Ÿ. Die Einlieferungsbescheinigungen, soweit solche über téutütien Gec aREAA as E E Ee E R Eilig“ 2c. sind zur Kundgebung des Verlangens der Eil- | Rande versehen sind und am Kopfe in großen Buchstaben die T1. Sendungen gegen Rückschein müssen vom Absender die vom Paketbesteller oder Landbriefträger angenommenen Leitung der Postsendungen (bestellen) L rfte N ns Haus enden bestellung nicht ausreichend. Bezeichnung „Bahnhofsbrief“ tragen; auf der Rückseite des frankiert werden. Für die Beschaffung des Rückscheins ist eine Sendungen zu ertheilen sind, sowie die Quittungen über die S C R gen. 1) F S1 ab E

TII. Der Absender kann die Gebühr für die Eilbestellung | Briefumschlags ist der Name des Absenders anzugeben. besondere Gebühr von 20 Z vom Absender im voraus zu vom Landbriefträger angenommen Zeitungsgelder werden erst auf wel@em Wege die D 22. i A z Zu S and E (VI) vorausbezahlen oder die Zahlung dem Empfänger über- _IV. Bahnhofsbricefe müssen vom Absender frankiert werden. | entrichten. : j A durh die Postanstalt ausgestellt und dem Einlieferer 2c, ; a s Pt A ie Postsendungen zu leiten sind, wird b E Jene e A ricbe: Ri ate oa lassen. Im Falle der Vorausbezahlung hat er dem Eilbestell- | Die neben dem Porto zu entrichtende ebühr für die tägliche I. Die Weigerung des Empfängers, den Rükschein zu wenn möglich beim nächsten Bestellgang, überbraht. von der Postbehörde bestimmt. N E Cabunden E 1 d N E i E L vermerke hinzuzufügen „Bote bezahlt“. Abholung je eines mit einem bestimmten Eisenbahnzuge be- vollziehen, gilt als Verweigerung der Annahme der Sendung. VI. Für die von den Landbriefträgern auf ihren Bestell- Zurückziehung von Postsend S : ZG0a 4, g C Werthangabe bis einschl.

1Ÿ. An Empfänger im Orts- und Landbestellbezirke des | förderten Briefes von demselben Absender an einen Empfänger IV. Der Absender kann gegen cine 1m voraus zu ent- gängen eingesammelten portopflichtigen Einschreibbriefsendungen, E 08 E A S Abfé P erung à agt Postaufträge: Aufgabe-Postorts sind nur gewöhnliche Briefsendungen zur Eil- beträgt 12 M für den Kalendermonat oder, wenn die Be- | rihtende Gebühr von 20 -Z einen Rükschein über die unter Patete bis 21/2 kg einschließlich, Postanweisungen und Briefe E e e, auf Rastazweisin en nebst den Geldbeträgen: bestellung zugelassen. förderung für kürzere Fristen als einen Monat erfolgen soll, | T bezeichneten Sendungen auch später als bei der Einlieferung mit Werthangabe (IIT) ift, wenn diese Gegenstände zur A i S 99. R 4 f auf Nel erun 2A dh d. Vosip E /

V. “Gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Post- 4 s. für die Woche oder den Theil einer Woche. Die Gebühr | der Sendung verlangen. Meitersendung dur die Postanstalt des Amtsorts des Land- I. Der Absender kann eine Postsendung zurücknehmen “Su T V Mett iy a vie O anweisungen nebst den Geldbeträgen, gewöhnlihe und einge- ist von dem Empfänger im voraus zu zahlen. R dl d ib v 7 briefträgers nah einer anderen Postanstalt bestimmt sind, oder ihre Aufschrift ändern lassen, solange sie dem Empfänger O Sbeis nit nd A Ri E shriebene Packete bis zum Gewichte von 5 kg und Sendungen 7 Die Aushändigung der Bahnhofsbriefe erfolgt nur Behandlung ordnungsSw1dr1g eshaffener außer dem Porto und den sonstigen Gebühren eine Neben- noh nicht ausgehändigt ist. 4 / fetabrés E llvflid A e au) Post-

j Sendungen. gebühr von 5 F, für Pakete von höherem Gewicht als 21/9 kg T1. Die Rütnahme kann erfolgen am Aufgabeort oder L Lire. pflichtigen Packeten; V d a. auf gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen;

mit Werthangabe bis zum Betrage von 800 M und bi& zum | gegen Vorzeigung des Ausweisschreibens. Meldet sich der ebuh - l S : / L i Gewichte von 5 kg werden den Eilboten mitgegeben. Bei Abholer nicht rechtzeitig, so werden die Briefe gegen die im S 27. i D eine solche von 20 H im voraus zu entrichten. Z am Bestimmungsort, ausnahmswei}e auch an einem Unterwegs- : shwereren Paeten sowie bei Sendungen mit höherer Werth- 8 22 VI. unter B. festgescßte Gebühr durch Eilboten bestellt. . Sendungen, welche nicht den vorstehenden Bestim- VII. Für die von den Paetbestellern auf ihren Bestell- | orte, sofern dadurch keine Störung des Dienstes herbei- h auf ‘gewöhnliche und eingeschriebene Pakete Cra ait angabe erstreckt sih die Verpflichtung zur Bestellung nur auf Bui S mungen gemäß verpackt und verschlossen 2c. sind, können dem fahrten eingesammeslten gewöhnlichen Pakete (111) kommt geführt wird. O L L “sie 2 tate A midt O ck pa ien S6 A die Postpacketadresse oder den Nblieferungsschein. Die oberste Dringende Packete. Einlieferer zur Herstellung der vorschriftsmäßigen Beschaffenheit außer dem Porto eine Nebengebühr von 10 ,„Z zur Erhebung, TTT. Die Rückgabe geschieht an denzenigen, _welcher eim der Landbriefträ ertasd s n N L 6b e hes Postbehörde ist indessen berechtigt, die bezeichneten Gewichts- d S 24. / : zurückgegeben werden. A die im voraus zu entrichten ijt. E A N derselben Hand, von der die Aufschrift der Sendung ge- anderweitige Borke ln S Nase : A bi und Werthgrenzen für bestimmte Orte dauernd oder vorüber- [, Zur Beförderung mit der Post geeignete Packete, II. Verlangt jedoch der Einlieferer ungeachtet der erhobenen VIIT: Béi den Posthilfstellen_ dürfen gewöhnliche Brief- schrieben ist, ausgefertigtes _Doppel des Briefumschlags, Der : Dei gebe rungen gegen Xa}e 2c. ge]chus gehend zu erweitern und die unter VI festgeseßten Gebühren | deren bejchleunigte Uebermittelung besonders erwünscht ist, | Ausstellungen die Beförderung der Sendung in ihrer mangel: sendungen und bei denjenigen Posthilfstellen, welche zur An- Postanweijung ‘oder der Postpacketadres)e abgiebt und die Ein- auf Sendun en mit einer Werthangabe bis eins entsprechend zu erhöhen ; ebenso kann die Postbehörde, soweit tfónnen auf Verlangen der Absender als dringende Padete | haften Beschaffenheit, so muß die Beförderung geschehen, wenn nahme von Packeten ermächtigt sind, auch gewöhnliche Paete lieferungsbescheinigung, sofern eine solche ertheilt ijt, vorlegt. i 800 M bei Packeten iaitier ven N aste es ih um Sendungen mit Werthangabe, Postanweisungen | mil den sih darbietenden schnellsten _Postgelegenheiten ver- | aus den Mängeln ein Nachtheil für andere Postsendungen eingeliefert werden. Die Annahme von Einschreibsendungen, A Eine bereits abgegangene Sendung kann durch Ver- A Ke / den VorausjeBungen oder Packete handelt, die Eilbestellung für die Nachtstunden | sendet werden. Das Verlangen der Einschreibung oder eine | oder eine U der Ordnung 1m Dienstbetriebe nicht zu Sendungen mit Werthangabe und von Postanweisungen gehört mittelung der Aufgabe-Postanstalt zurückgefordert werden. Der- auf Postaufträge; beschränken. Wünscht der Absender der Eilsendung, daß diese | Werthangabe ist bei dringenden Packeten nicht zulässig. befürchten ist, der Einlieferer au auf Ersaß und Entschädigung nicht zu den dienstlichen Verpflichtungen der Posthilfstelle. Es | 1enZe, welcher sie zurückfordert, muß sich als Absender aus- auf N laren en nebst den Geldbeträgen: nicht während der Nachtstunden bestellt werde, fo kann er solches “T1. Die Sendungen mu}jen bei der Einlieferung zur verzichtet und diese Verzichtleistung in der Aufschrift, bei können jedoch derartige Sendungen in dem unter TIIT fest- | weisen (IN und die Sendung der Aufgabe-Postanstalt auf Post L etboen E, Abliefert Gens Í durch einen Vermerk in der Aufschrift bestimmen. Postanstalt äußerlich durch einen farbigen Zettel, der in fettem, | Packeten auh auf der Postpacketadre}}e, durch die Worte „Auf geseßten Umfange bei der Posthilfstelle zur Weitergabe an | shriftlih so genau bezeichnen, daß sie unzweifelhaft als die ; Packeten ank E its mit g B abi Os D VI, Für die Eilbestellung sind zu entrichten: shwarzem Typendruck oder ausnahmsweise in großen hand- | meine Gefahr“ ausdrückt und unterschreibt. Wird über die den Landbriefträger niedergelegt werden. Dieje Niederlegung verlangte zu erkennen l. O, ; E nah Vorstehendem Ut bestellt we ry 20 E : i \chriftlihen Zügen die Bezeichnung „Dringend“ trägt, | Sendung eine Einlieferungsbescheinigung ertheilt, so hat die ist aber lediglih Vertrauenssahe der Absender gegenüber dem V. Jn gleicher Weise ist die Aenderung der Aufschrift Post E fet E: A s ctt a d auf A. Jm Falle der Vorausbezahlung dur den hervortretend fenntlih gemacht sein. Die zugehörigen Post- Postanstalt über die Verzichtleistung des Einlieferers in der Inhaber der Posthilfstelle. Die Haftpflicht der Postverwaltung | von Postsendungen zu beantragen. L Die P behörde Se hie E dd aaa, ge A : Absender packetadressen sind mit dem gleichen Vermerke zu versehen. Bescheinigung einen Vermerk niederzuschreiben. : beginnt erst mit erfolgter Ablieferung der Sendungen an den Eine einfache Berichtigung der Aufschrift (ohne Nenderung G üidereo S A b F cârfen, n U Eg e 1) bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, IIT. Dringende Padete werden am Bestimmungsorte TTI. Bus wenn die Annahme der Sendung nicht wegen Landbriefträger. Die eingelieferten Patete sowie die nieder- | des Namens oder der Eigenschaft des Empfängers) kann jedoch L E d O aG e M e fie Bestellun a E Gan Postanweisungen, Briefen mit Werthangabe, Abliefe- | dur Eilboten abgetragen, wenn sie niht mit dem Vermerke | mangelhafter Beschaffenheit beanstandet worden ijt, hat denno gelegten Einschreibsendungen, Sendungen mit Werthangabe | vom Absender bei gewöhnlichen Briefsendungen auch un- äberneltnèit S Wal g eiterem Umfang rungsscheinen und Postpacketadressen „Postlagernd“ verjehen sind. j j der Absender alle die Nachtheile zu vertreten, die aus einer und Postanweisungen hat der Jnhaber der Posthilfstelle so- mittelbar bei der Bestimmungs- ostanstalt beantragt werden, Die für Bewohner von Landorten mit Posthilfstelle be- im Ortsbestellbezire . .._.... WH IV. Für dringende Packete hat der Absender bei der | vorschriftswidrigen Verpackung, Verschließung und Aufschrift gleich in sein Annahmebuch einzutragen, wovon sich der Ein- | aljo ohne Erfüllung der für die Aenderung der Aufschrift stimmte “e Aéroöhnlid es Buiéfsenhunaen E Fri p nl b im Landbestellbezirle 00s Einlieferung im voraus zu entrichten: hervorgegangen sind. Ebenso hat der Absender den Schaden lieferer überzeugen kann; dieser ist auch zur Eintragung selbst vorgeschriebenen ¿s ormen. E 1 Gua: bie. det Gon Paete Sn kér orb S a Y für jeden ieazifiand, 1) das tarifmäßige Packetporto; zu ersezen, welcher durch die Beförderung von Gegenständen befugt. S A _VI. Die Rückforderung oder das Verlangen der Auf- eährt l T iédér Durs ben Wabnhen der: Rosthil#stelle bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirke 92) eine besondere Gebühr von 1 M; entsteht, die von der Postbeförderung ausges lossen oder zur Für die Einlieferung von Sendungen bei einer Posthilf- shriftänderung wird entweder brieflich oder telegraphisch von Lbaetéagen A Ur Abholung erei acbáttan (8 15) "R O des Aufgabe-Postorts (IV) jedoh die wirklich er- 3) u. U. (111) die Eilbestellgebühr (8 22). Postbeförderung nur bedingt zugelasjen sind (§8 5 und 6). stelle wird keine Nebengebühr erhoben. Le e ee die A L O ole eeivvitialt, !: Der im lektéven Fall P Sciblniar bis A nädñtea Arbunft A Mae t C zur i ‘ift änder j: Der PTE E E E e cmgertesseren Bu t Vies Briefe mit Zustellungsurkunde. Zeitungsvertrieb. : s L, Absender hat dafür zu entrihten: 2D bei der „Ne nicht vom Empfänger legen hat, mindestens aber B H; S 5. 98. 4 Zeit der Einlieferung. 1) wenn die E t E das Porto Sd sind, so erfolgt die Bestellung durch den Landbrief- 9) bei Packeten O 1. Auf Verlangen des Absenders fann die Zustellun Soll eine Zeitung der Postverwaltung zum Vertrieb Uber- 8 90. für einen einfahen Sin}chzrelworief; j ä E L : Nosto 24 hon ) in DEiSbetellbezirle «O Z | eines Briefes an den Empfänger postamtlih beurkundet inf geben werden, 8 hat der Verleger eine entsprechende ri}t- I. Die Einlieferung hei bn Postanstalten muß während 2) wenn die Uebermittelung auf telegraphischem Wege Ls A T s Bre ne B E ees an dhostellbezirle « «2 90 5 die N SAEs Zustellungsurkunde dem Absender über- | liche Erklärung nach Mahgate der _von E der Schalterdienststunden und, wenn die Sendung mit der A ias, Gebühren für die Beförderung des Sendungen mit bcthaugabe und die Postanweisungsbeträge ür j Zatet. erden. schriebenen Fass i der Postanstalt niederzuteget chs ; i 3 örder en \ j 2B A M d N - x Vos tadreïse des Ablieferungsscheins oder für jedes Paket enne o Ginsichtlich der Art der Zustellung ist zit unterscheiden: vorgeschriebenen Fassung bel G P st |t Ö N a werden soll, vor der v1. Jf die Sendung noh nicht abgegangen, so wirb DY Grund der I PAG Lene us S oder B. Jm Falle der Entrichtung des Botenlohns dur die gewöhnliche Zustellung; Ort der Einlieferung. Die gel eee d H Maßgabe | auf Verlangen von der Postanstalt das Franko bei Rückgabe er Postanweisung von der Post abgeholt werden (J 2). E 4 a. die gewor | g; E Postschalterdienststunden werden na - aßgabe | Fes Briefumschlags 2c. erstattet [T]. Für die Bestellung der gewöhnlihen Packete en Empfänger b. die vereinfahte Zustellung. 29. ) A der örtlichen Verhältnisse festgesest und durch die bei den Mlosts -| 09 U S O bereits Cy vat _| und der Einschreibpackete im Ortsbestellbezir ke bei allen Sendungen die wirklich erwachsenden Botenkosten, Jm Falle zu a) wird dem Empfänger bei der Zustellung L. Sofern der Umfang und die sonjige Beschaffenheit ps anstalten aushängenden Postberichte zur Kenntniß des Publikums h, III. e e äininits S abgegangen, Io BLIE werden erhoben: : mindestens jedoh 25 Z für einen der Gegenstände zu A 1 und | eine be laubigte Abschrift der Zustellun gurfunde übergeben, | Gegenstände nicht ein Anderes bedingen, sin gewöhnliche Bries- gebracht. Qu 0 uE ¿ E ed e R Me I hen Mae 1) bei ben Postämtern I. K lasse 40 S für ein Patet. im Falle zu b) nur der Tag der Zustellung auf dem Briefe sendungen mittels der Briefkasten zur vaiitig vg A s TIT. Als Schlußzeit für die Einlieferung bei den An- Ens G fie 228 e ai B SLUAi bat, fd s a. für Paete bis 5 kg einshliezlih . . 10 S, VII. Bei gleichzeitiger Abtragung mehrerer Sendungen | vor seiner Aushändigung vermerkt. Wegen der Bestellung | Es ist auch gestattet, derartige Sendungen den Potveg S nahmestellen der Postanstalten gelten in der Regel die nach- Vorto für den Hinweg und für S Rückweg en ee wirklich b. für shwerere Packete. 15

dur denselben Boten an denselben Empfänger wird, wenn | der Briefe mit Zustellungsurkunde siehe Z 40. Postillonen und Beförderern von Botenposten, wenn dieje si bezeihneten Fristen vor dem planmäßigen Abgange dér Post: jurüdgelegten Entfernung unter Abrechnung des etwa gezahlten Für einzelne große Orte ’fann durch die oberste

G i i i \ j 5hnli ; : s ibergeben rankos zu entrichten Postbehörde die Bestellgebühr bei Packeten bis 5 kg der Mig 4 g pn einfachen e, n N 4 is E A hat dem E um Sn Se tebirnbe Posigwenten Herden E E “der Most A be 9) eine viertel bis eine halbe Stunde ; : i ô N auf 15 Z und bei shwereren Raketen auf 20 Z ür jedes Packet mindestens der Betrag von X s, Cen Zustellung (Ila) zwei Formulare zur Zustelungsuräunde . Die Einlieferung jonjtiger m L , 2) für gewöhnlihe Drucksachen, Geschästs apiere un 5 : estaesekt werden. Wegen der Einschreibpackete siehe nb mit Eilbriefen zugleich Eilpackete abzutragen, so kommen | auf weißem Papier (Urschrift und Abschrift), im Falle der | fördernden Sendungen uk, mit der unter I geln aae ben, sah schäftsp Rg Ls von Postsendungen an den Me [es 3 ]Qrerop hey die Botenlohnsäße für Packete in Anwendung. Werden dur | vereinfachten Zustellung (ITb) ein Formular auf blauem lusnahme, bei den Postanstalten an der Annahmestelle ges je h eine halbe bis eine Stunde; mpfänger an Unterwegsorten. 9) bei den übrigen Postanstalten denselben Boten an denselben Empfänger gleichzeitig solche Papiere haltbar äußerlih beizufügen und dementsprehend den | Die als Ergänzungsanlagen in Landorten errichteten D 3) für einzuschreibende Briefsendungen | 34. Ca N a für Pacete bis 5 kg AGUBO. BL Eilsendungen abgetragen, für welhe das Eilbestellgeld ganz Brief auf der Aufschriftseite mit dem Vermerke A besißen nicht die Eigenschaft von Postansta T1) cine viertel bis eine halbe Stunde; j T. Auch an einem Unterwegsorte kann die Aushändigung þ. für \hwerere Padete . . . . . L oder zum theil (VIIT) im voraus bezahlt ist, und solche, bei „Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde nebst fin in der Annahme von Postsendungen Mean ihrende 4) für alle anderen Gegenstände einer Sendung an einen si gehörig ausweisenden Empfänger Gehört mehr als ein Paket zu einer Postpaetadresse, so welchen dies nicht der Fall ist: so ist vom Empfänger der nach Abschrift“ oder III. Jn den Orten, in denen mit Pferber auszu ge eine Stunde. stattfinden, sofern keine_dem Beamten bekannte Bedenken ent- | kommt für das shwerste Packet die ordnungsmäßige Bestell- Vorstehendem zu berehnende Botenlohn abzüglich der voraus- __ „Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde" | Paetbestellfahrten bestehen, dürfen den Patketbelte it über- TV. Falls die ordnungsmäßige Bearbeitung der Sendungen gegenstechen und keine Störung des Dienstes O wird. | gebühr, für jedes weitere Paket aber nur eine Gebühr von bezahlten Beträge zu entrichten. Die für etwa gleichzeitig zur zu versehen. Jm es Falle muß der Brief außerdem in | wöhnliche Pakete zur Ablieferung an die Posa alt die innerhalb der vorbezeichneten Fristen wegen besonderer örtliher | 11. Das Porto wird nach der wirklich statigehabten Be- | 5 3 in Ansaß. ; Abteagung gelangende Telegramme im voraus bezahlte Bestell- | der Aufschrift den Vermerk „Vereinfachte Zustellung“ tragen. | geben werden. Es ist au gestattet, bei der P u be Verhältnisse niht ausführbar sein sollte, können die Schluß- | förderung berechnet. Eine Erstattung von Porto für frankierte IV. Für die Bestellung der Sendungen mit Werth- gebühr bleibt hierbei außer Betracht. „_„ IV. Der Absender muß den Son des Formulars zur Zu- | Abholung von Packeten aus der Wonnung hre O mm ften angemessen verlängert werden. Das Gleiche gilt im Sendungen findet nicht statt. angabe im Ortsbestellbezirke werden erhoben: VIII. Reihen bei Briefsendungen, die im Briefkasten vor- | stellungsurkunde und bei der gewö nlichen Zustellung au | stellen. Für derartige Bestellshreiben oder estellkar Briefkasten inzelfalle bei gleichzeitiger Einlieferung größerer Mengen von l dos: Vert d Ers d 1) für Briefe mit Werthangabe

efunden werden, die verwendeten e zur Deckung des | deszenigen zur Abschrift dem Vordruck entsprechend ausfüllen | eine Gebühr nicht zur Erhebung; sie können n de Sendungen durch denselben Absender. Herstel ung a ershlusses A N L fnung der a. bis zum Betrage von O A. ortos und der Eilbestellgebühr (V1 A) nicht aus, so kommen | und das erstere mit der für die Rücksendung erforderlichen | gelegt oder den be tellenden Boten mitgegeben werden „4 Eifont,: In jedem Falle werden bei Postbeförderungen auf endungen ur ch Postbeamtke. h. im Betrage von mehr als 1500 bis 3000 M 10 , ür die Sendungen die Säße unter VI B gur G nah | Aufschrift versehen. i ; exr eo V B R isenbahnen die Schlußzeiten um so viel verlängert, als er- : 8g 35. Í / 9) für Pakete mit Werthangabe tes

bzua des durch Freimarken vorausbezahlten heiles der V. Soll die Zustellung an eine der in den 88 181, 183 f _“ (Forisegung in der Zweiten Beilage.) ü orderlih ist, um die Sendungen von der Postanstalt nach dem I. Hat der rbbit, 8: einer Sendung si gelöst, so wird die Säße für Bestellung gewöhnliher Pakete Gebühr. und im § 184 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung in der Fassung | „2 ahnhofe zu befördern und auf dem Bahnhof überzuladen. er postamtlih wieder hergestellt. (111), mindestens aber die Sâye unter 1.

die Zahlung des Botenlohns dem Empfänger überlassen ist, IIT. Briefe mit Zustellungsurkunde müssen verschlossen | unterwegs im Dienste befinden, sowie den ührern der zu 1) für gewöhnliche Briefe und Postkarten