1900 / 77 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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_ Deutscher Neichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 S.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königs- erg i. Pr., Gehrimen Justizrath Dr. Zorn den Rothen Adler- LEA dritter Klasse mit der Schleife, dem Direktor des Gymnasiums in Tilsit Dr. Karl Nüller, den Professoren an derselben Anstalt Hermann ahn und Gustav Friedrich, dem Pastor Höppener zu onikow im Kreise Köslin, dem katholischen Pfarrer Mönnichs 1 Kobbenrode im Kreise Meschede und dem Hofstaats-Sekretär hinge vom Hofstaat Seiner e Hoheit . des Prinzen ‘cinrih von Preußen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen veinrih von Preußen, Vize-Admiral à la suite der Marine Freiherrn von Seckendorff den Stecn zum Königlichen dronen-Orden zweiter Klasse, i dem Geheimen Regierungsrath Klein, ständigen Hilfs- heiter im Reichs-Schaßamt, den Königlichen Kronen-Orden peiter Klasse, : i i : dem Erzieher Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Raldemar von Preußen Paira den Königlichen Kronen- Irden vierter Klasse, dem Silberverwalter Karra\ch vom Hofstaat Seiner jniglihen Hoheit des Prinzen Heinrih von Preußen das euz des Al en Ehrenzeichens, sowie dem Werkmeister Wilhelm Schliebener zu Bromberg, P ere Jakob Brehm zu Spich im Siegkreise, olzhauermeister Karl Ladwig zu Hansfelde im Kreise deutsh-Krone, dem Former Karl Nöthel zu Lorenzdorf im eise Bunzlau und dem Spinner Wilhelm May zu Dörp- ühle im Kreise Lennep das Allgemeine Éhrenzelhen zu ver- ihen.

Seine Maj-stät der Kaiser und König haben lergnädigst geruht :

den nahbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An- gung der ihnen verlichenen nichtpreußischen Jnsignien- zu er- eilen, und zwar: es Ritterkreuzes des Verdienst-Ordens der Königlich

bayerischen Krone:

dem Geheimen Ober-Regierungsrath Leib, vortragendem ath bei dem Rechnungshofe des Deutshen Reichs; s Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

badishen Ordens vom Zähringer Löwen :

dem Ober-Postkassen-Rendanten Weinmann zu Konstanz ;

r Fürstlih \shaumburg-lippischen silbernen Zivil- Verdienst-Medaille: dem Kabinets-Briefträger Gerlach zu Berlin ; ferner: s Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:

dem Direktor im Reichs-Postamt Kr a etke; sowie

es Kaiserlich russishen St. Anne n-Ordens zweiter Klasse:

dem Geheimen Ober-Postrath Neumann, vortragendem tath im Reichs-Postamt.

„v,c Schubfabr it t } ch e s Rei ckch.

N B Seine Mdsenta ver Kaiser haben Allergnädigst geruht : den vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, bisherigen heimen Legationsrathy von Aichberger zum Wirklichen heimen Legationsrath mit dem Range eines Raths erster isse zu ernennen.

Der Kaiserliche Konsul in ‘Saigon (Cochinchina) Her- nn Kurz ist gestorben.

Auf Grund des E 75a des Krankenversicherungsgeseßes der Fassung des Geseges vom 10. April 1892 (Reichs- ybl. S. 379) is folgenden Krankenkassen:

1) der Zentral-Kranken- und Sterbe-Unterstüßungskasse der deutshen Schiffbauer (E. H.) in Hamburg,

2) der selbständigen Ziegler - Vereins - Hilfskrankenkasse (E. H.) in Elbrinxen,

3) der Unterstügungskasse der Lippischen Ziegler des früheren I. Agenturbezirks (E. H.) zu Kluckhof, welche in Zukunft den Namen „Ziegler-Unterstüßungs- kasse in Brake in Lippe (E. H.)“ führt,

neuem die Bescheinigung I worden, daß sie, vor-

ih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des

_des Krankenversicherungsgeseßes genügen.

Derlin, den 24. März 1900.

Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Caspar.

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staatx-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 28. März, Abends.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Gcund der 88 17, 18 ffff., insbesondere der S8 19, 20, sowie des § 28 des Reichsgejeßes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894, und auf Grund ertheilter Ermächtigung des Herrn M uisters für Landwirthschaft, Domänen und Forsten erlasse ih nachstehende

Landespolizeilihe Anordnung,

betreffend die theilweise Abänderung der landes- polizeilichen Anordnung über Unterdrückung der Maul- und lauenseuche vom 2. Mai 1896

(A.-Bl. S. 149):

i Einziger Paragraph.

Der § 4 Absatz 1 der landespolizeilihen Anordnung vom 2. Mai 1896, beireffend Unterdrückung der Maul- und Klauen- seuhe (A.-Bl. S. 149) wird, wie folgt, abgeändert :

S 4. Das überwachungspflichtige Rindvieh 1) darf erst weiter veräußert werden, wenn seit dessen Einstellung in dem Stalle oder auf der Weide des Bestimmungsortes. (erst- maligen Aufstellungsortes) eniweder a. sieben volle Tage verflossen und nah Ablauf dieser Frist sämmtliche Thiere von einem beamteten Thierarzt gesund befunden oder b. drei Wochen verflossen sind. Jst demnächst noch anderes über- wachungspflichtiges Rindvieh in denselben Stall, bezw. auf die- selbe Weide gelangt, so laufen die Fristen zu a und þ erst von der leßten Einstellung ab.

Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

Düssebdorf, den 7. März 1900.

Der Regierungs-Präsident. von Holleuffer.

Bekanntmachung

des Senats der freien Hansestadt Bremen, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den JFnhaber betreffend.

Der Firma C. F. Lahusen in Bremen ist vom Senat die Genehmigung ertheilt worden, fünfprozentige Schuld- verschreibungen auf den Jnhaber im Gesammtbetrage von einer Million Mark, in 1000 Stücken von je 1000 und vom 1. Oktober 1905 an durch jährlihe Ausloosung von mindestens 50 Stücken rückzahlbar mit 1030 #, in den Ver- fehr zu bringen. Die Schuldverschreibungen sollen dur eine auf die der Firma gehörige, in der Republica Oriental del Uruguay be:legene Estancia Los Corros de San Juan zu bestellende erste Hypothek in Höhe von 250 000 Dol. Uruguay Gold sichergestellt werden.

Die ganze Anleihe ist auf seiten der Firma C. F. Lahusen vom 1. Oktober 1905 an mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündbar. Auf seiten der Gläubiger is eine Kündigung nur gestattet, wenn die Firma ihren Verpflichtungen nicht nach- fommt.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats, vom 20. März 1900.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Feihs- und Staats - Anzeigers“ werden Ausführungsbestim- mungen zur Fernsprehgebühren - Ordnnng vom 20. Dezember 1899 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt:

den bisherigen Medizinal-Assessor bei dem Gen

Polizei-Präsidium Dr. Springfeld in Berlin zum Regie- rungs- und Medizinalrath zu ernennen.

Auf den Bericht vom 13. März d. J. bestimme Jch, daß die Polizeiverordnungen für die Städte Celle und Göttingen vom 25. Mai 1859 Hannovershe Geseßz-Samml. I S. 635 und 641 und die Verordnung vom 10. Nooember 1853 Kurhessishe Gesez-Samml. S. 149 —, foweit fie sich auf die Einrichtung einer Polizei-Direktion in Marburg bezieht, mit dem 1. April d. J. außer Kraft treten, und ermächtige Sie zugleich, die Ortspolizei in den genannten Städten den dortigen Stadtgemeinden zur eigenen Verwaltung nah Maß- gabe der bestehenden Vorschriften zu überlassen.

Berlin, den 17. März 1900.

Wilhelm.

Freiherr von Rheinbaben. An den Minister des Jnnern.

1900. Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Medizinalrath Dr. Krummacher un ist in gleicher Eigenschaft nach Münster i. W. ver- cht un

der Regierungs- und Medizinalrath Dr. Springfeld dem Königlichen Regieruags - Präsidenten in Arnsberg über- wiesen worden.

Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Ern st Rom- berg zu Leipzig ist zum außerordentlichen Professor in der elen Fakultät der Universität zu Marburg ernannt worden.

Ministerium des Jnnern.

Dr Polizeikommissar Göhrke aus Bochum ist als Be- zirks-Polizeikommissar in Dortmund. angestellt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 der „Geseß-Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 172 den Allerhöchsten Eclaß vom 17. März 1900 wegen Aufhebung dec Polizeiverordnungen für die Städte Celle und Göttingen vom 25. Mai 1859 und der Verordnung vom 10. November 1853, soweit sie sich auf die Einrichtung einer Polizei-Direktion in Marburg bezieht, sowie wegen Ueber- lassung der Ortspolizei in diesen Städten an die dortigen ¿Stadtgemeinden zur eigenen Verwaltung.

Berlin W., den 28. März 1900.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Die Personal-Veränderungen in der Armee befinden sich in der Ersten Beilage.

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 28. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Vize-Präsidenten des Staats- Ministeriums, Finanz-Ministers Dr. von Miquel, des Ministers des Innern Freiherrn von Rheinbaben und des Chefs des Zivilkabinets, Wirklihen Geheimen Raths Dr. von Lucanus.

Der dem Reichskanzler alljährlich einzureihende Ge- \häftsberiht des Reichs - Versicherungsamts ist nunmehr für das Jahr 1899 erstattet worden und jeßt auch dem Reichstage zugegangen.

Hiernah waren auf dem Gebiete der Unfallver- siherung etwa 18 Millionen Versicherte vorhanden. Gegen Urtheile der dem Reichs - Versicherangsamt unterstellten 1306 Schiedsgerichte waren 16 219 Rekurse anhängig, unter denen sih 4794 aus den Vorjahren übernommene befanden. Durch Urtheil wurden © 10436, dur Beschluß (Verwerfung wegen Unzulässigkeit oder verspäteter Einlegung) und auf andere Art (Zurücknahme, Vergleich 2c.) 1313, zulammen 11 749 Rekurse ericdigt. An 768 Sigungs- tagen Bab in 12166 Sachen mündlih?z Verhandlungen statt- gefunden. Davon entfallen 552 Sißungstage auf 8872 Rekurse aus der gewerblichen Unfallversiherung, 213 Sißzungstage auf 3245 Rekurse aus der land- und Prstwicth- schaftlihen Unfallversiherung und 3 Sigungstage auf 49 Re- furse aus der Seeunfallversiherung. Beweisaufnahme?e wurde in! 2612 Fällen beschlossen, 6 Urtheile wurden ohne vorgängige mündliche Verhandlung gefa,

Bei den dem Neichs-Versicherungsamt unterstellten Schied3- gerihten find im Berichtsjahr 46 491 Berufungen anhängig geworden, gegenüber 212 632 Beschciden der Feststellungsorgane.

Das Verhältniß der Zahl der erhovenen Rekurse 11425 zu der Zahl der rekursfähigen Shiedsgerichts- urtheile 39 699 stellt sih im Berichtsjahre wie 1 zu 35 (wie im Vorjahre). j

Von den rekursfähigen Schiedsgerichtsurtheilen wurden im Berichtsjahre 2840, das sind 27,2 Proz. (im Jahre 1898 27,6 Proz.) völlig oder theilweise in der Rekursinstanz ab- geändert. Bei den Rekursen der Versicherten betragen dic entsprehenden Prozentzahlen 1899: 20,7, 1898: 196; bei denen der Berufsgenossenschaften 2. 1899: 48,3, 1898: 54,7.

Die Zahl der angemeldeten Unfälle betrug nach einer vorläufigen Ermittelung 442 202, die der entshädigten Unfälle 105 688. Die gezahlten Ent[cY ep gungen beliefen sih nah einer vorläufigen Ermittelung auf 79 101153 M