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den Stand gesest, Über den Werth des Stückes, wie auch über die darin spielenden Haupt - und Nebenpersonen, ein Urtheil zu fällen. Um zuerst von der Verfasserin des Stückes, d. h. der Pariser Propaganda, zu reden, so wird sie sich kaum s{meicheln, diesmal selbst von ihren erklärtesten Freunden Beifall einzuärnd- tenz; denn unter allen ihren Compositionen, welche sie zu Tage gefördert hat, ist die lekte ohne Zweifel die schlechteste, plan- und ver standlo}este gewesen. Wie in aller Welt konnte sie, um ohne

Bild zu sprechen, so thdriht seyn, nur einen Augenblick an die Möglichkeit der Eroberung Savoyens durch ein

paar Hundert Jtaliäner, deren Muth in Europa doch so wohl bekannt ist, im Ernste zu glauben und den Versicherungen die- ser Leute hinsichtlich der Gesinnungen des Piemontesischen Vol- kes und seiner Armee nur das entfernteste Vertrauen zu schen- ken. Dies hat sie gethan und offenbar ihr ganzes Unternehmen auf die Voraussezung berechnet, es brauche nur ein Revolutions- Corps in Savoyen zu erscheinen, und Land und Volk würden ihm zufallen. Die erste Stunde Aufenthalt auf Savoyischem Gebiet zeiate dem revolutionserfahrnen Ramorino die Bodenlo- sigkeit des in Paris entworfenen Planes und er war klug genug, noch zur rechten Zeit aus einem Lande sich zu entfernen, in wel- hem ihn seine Beine nicht lange und weit getragen hätten, und auch seine Bande sáumte nicht, dem Beispiele des Führers zu folgen. Das gane Unternehmen scheiterte auf die schmäh- liste Weise. Das Resultat der Expedition wäre aber sicher- lich cben so ausgefallen, würde es auch den von der Schweiz ugezogenen Polen gelungen seyn, Savoyen zu erreichen. Wohl dirte es in diesem Falle geschehen können , daß in einein halben Dukbend Dörfer die dreifarbige Fahne einige Stunden länger geweht häite, daß ein Paar dfentliche Kassen mehr beraubt, einige S-ldaten mehr getödtet worden wären, aber weiter nichts, als vielleicht etwa, daß die ganze Jnsurrections-Bande in Hände gefallen wäre, in welchen sie müßte sicherer verwahrt gewesen seyn, als sie es jeßt in denen einiger Schweizer-Regierungen ist. Was die Schweiz in dieser Farce am meisten interessiren muß, ist der damit verbundene, etwas ernsthaste Umstand, daß von ihrem Gebiet aus der völkerwiderrechtliche Versuch ge- macht worden i, einen mit ihr in freundschaftlichen Verhält- nissen stehenden Staat feindlich zu überfallen. Unsere Liberalen meinen zwar, dies habe ganz und gar nichts zu bedeuten, denn, sagen sie in ihrer diplomatischen Weisheit : von England aus ge- hen ja râglich ungehindert Soldaten, Waffen, Geld und Schiffe fúr Dom Pedro und Dom Miguel, warum sollte in der Schweiz nichts Aehnliches geschehen dürfen. Diese klugen Leute scheinen aber nicht zu wissen, daß England zu dem übrigen Europa eine andere Stellung einnimmt, als die Schweiz, und daß überdies die Gesese jenes Landes es streng verbieten, daselbst Wer- bungen zu eröffnen, oder Ankäufe und Sendungen von Kriegs - Bedürfnissen irgend einer Art zu machen, insofern dieselben gegen einen von Großbritanien anerkannten und mit hm im Frieden lebenden Staat gerichtet sind. Kämen auch Noten über Noten von auswärtigen Mächten, so würde, sagen die nämlichen Leute weiter, die Schweiz eben so gut darauf zu antworten wissen, wie sie dies schon vor einiger Zeit gethan habe. In keinem Falle aber lasse sich die Eidgenossenschaft irgend Et- was von außen her vorschreiben, denn sie sey unbedingter Herr und Meister in ihrem Lande und Niemanden verantwortlich für das, was in demselben vorgehe. Man muß gestehen, diese Sprache ist even fo klar, als fühn, aber wir sind doch begierig zu erfah- ren, wie fe gehôrigen Ortes aufgenommen und ob die Neutra- licát der Schweiz auswärts wirklich so verstanden wird, daß in ihr Alles geschehen Édnne, selbst cin Angriff auf Nachbar - Staa- ten, ohne daß diese irgend etwas zu sagen hätten. Der muß in der That die Schweiz jenseits des Völkerrechts stellen , der eine solche Anficht hegt. sie die richtige ist.“

0 (and

Berlin, 25. Febr. Gestern Abend gegen 8 Uhr verschied hierselbst im 57sten Lebensjahre nach mehrmonatlicher Kränklich- keit, jedoch sanft und schmerzlos, am Nervenschlage, Herr J o- seph Wilhelm Balan, Geheimer Legations- und vortragen- der Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Ritter des Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife und mehrerer anderer hohen Orden.

Aus dem Amtsblatte der Königl. Regierung zu Erfurt ergiebt sich, daß bereits in achtzehn Ortschaften dieses Regierungs- Bezirks Sonntags- und Abend - Schulen durch Prediger und Schullehrer eingerichtet sind. Selbst verheirathete Männer be- suchen dieselben. Die belehrende Unterhaltung besteht in Vor- lesungen und Erklärungen guter Bücher für alle diejenigen, die dem dffentlichen Unterrichte in der Schule bereits entwachsen sind. „Ein so gemeinnüßiges Unternehinen““, so schreibt man von dort, „verdient dfentlich anerkannt zu werden. Es ist ein sehr reichhaltiges Mittel, um der Verbreitung schlechter Bücher, d. h. nicht bloß unsittlicher, sondern auch solcher, welche eine neue Glückseligkeits-Lehre und Staats-Weisheit lehren, kräfiig entge- gen zu arbeiten.“ 5

—— nom Jahre 1833 sind bei den 22 Gymnasien der Pro- vinz Sachsen 214 Zöglinge geprüft worden. Davon sind zur Universität entlassen 50 mit dem Zeugniß Nr. 1, 144 mit dem Zeugniß Nr. ll. und 11 mit dem Zeugniß Nr. (1, 8 sind zu- rúckgewiesen worden und 1 Ausländer hat seine Abiturienten- Prüfung in seinem Vaterlande bestehen wollen. Unter den Ab- gegangenen waren N 17 und drei 17 Jahre, sechzehn 18 Jahre, achtundsunfzig 19 Jahre, vierundfunfzig 29 Jahre und einundachtzig über 20 Jahre alt; von denselben wollten 175 inländische, 23 ausländische und 7 in - und ausländische Univer- sitäten besuchen, 8 sind zurügetreten und 1 hat die Universität nicht angegeben, die er besuchen will, Dem Fache nach widme- ten sih 117 der Theologie, darunter 28 mit dem Zeugniß Nr. k., 83 mit dem Zeugniß Nr. Il. und 6 mit dem Zeugniß Ier. I, ; 55 der Jurisprudenz, darunter 14 mit dem Zeugniß Nr. k., 39 mit dem Zeugniß Nr. Il. und 2 mit dem Zeugniß Nr. lil, ; 20 der Medizin, darunter 4 mit dem Zeugniß Nr. 1, 13 mit dem Zeugniß Nr. 11, und 3 mit dem Zeugniß Nr. 111. ; 8 der Philosophie und Philologie, darunter 3 mit dem Zeugniß Nr. l. und 5 mit dem Zeugniß Nr. l); 5 der Mathematik und den Natur - Wissenschaften, darunter 1 mit dem Zeugniß Ne, .1. n s mit E „Heugniß Nr. K Sämmtliche Gym- nafsien der Provinz haben in dem Winter - S3 3069 Schúler. h a E N

In Köln wurde am 21sten d. M. Abends um 6 Uhr 35 Minuten am nördlichen T in der Nähe des Orpheus cine prächtige Feuerkugel beobachtet , die an Glanz den “Jupiter bei Weitem übertraf und sich mit s Geschwindigkeit nach Westen bewegte, wo sie sich den Blicken des Beobachters ‘entzog.

ie nächste Zukunft muß uns belehren, 6s |

239

Vergleichende Uebersicht

der in den Jahren 1831 und 1832 bei den Post-Anstalten der Haupt -Orte des Preußischen Staats angekommenen Briefe und der von dort abgereiseten Personen.

res D j j Im Jahre 1831 Im Jahre 1832 Im Jahre 1832 also f Zabl der Jabl der E : A R | badi A vdevbiféton Mi i landen afaiudaad cidadai dd BUNE Petsonéi Bn Personen. | : | | Briefe. Personen. Briefe. Personen Stück. Stück. : g E O u AEATIRECN T0 rat E E E E HAES A S N O R O T R R n Ee V Q Berlin. …. 2,579,122| 32,703 | 2,627,527 41,978 seten M E E 1,102,448| 43,105 | 1,222,340| 45,593 fee) |ceceerereee P LI9/S92 | 2,488 Düsseldorf... S 1415,943| 25,083 291 649) 2700 eee) A A O v 621,051| 23,103 | 585,029| 23,631 | 36/022 |\....eeeee Paeerecaeeee | O8 E 103,720 9,655 177/389 10,531 h. E 73,669 878 M, 954,994 16,5597 976,837 6,604 P... 8 9,7595 21/0418 C 715,442! 6,197 | 744,509| 4,518 / N L UONO 20067 | I 244,202 2,765 | 247,689| 2,683 f... 82 S r S 1,061,234| §,115 [1,021,528 9,176 | 39,706 |\. eee Peeerrereeee | 10G] (t E 633,340| 8,471 } 641,108) 8,459 Jer ees 12 71708 A E a E 781,875| 83,281 | 760,472) 4,197 D eeeer ce Be A000 916 L 631,293| 2,658 | 581,836/ 83,807 | 49,457 |...eeeeee Deeeeerereee ) 1LA9 a 193,306) 1,368 | 500,334 5/557 f... E E E B l G 326,700| 1,306 | 302,027| 1,961 } 24/673 |..eee eee Pocererereee 655 A. 625,553| 2,888 | 4163,62 3,145 | O O 4 A 257 | Die Zahl aler Bricfe, welche im Jahre 1832 bei sämmtlichen Poß : Anstalten des Preußischen Staates angekommen sind, i... 30,371,345, Im Javre 1831 . . 30,593,735, G em weniger 222/390, Die Rabl dec abgereiseten Personen pro 1832 419,267, pro 1831 377,926. amt Da mem R mehr... 41,331, Im Laufe des verwichenen Jahres sind im Bereiche der Preußischen Monarchie 1) von 656 Boten - Posten 210,230 Meilen 2) von 734 Fabr - Posten .…. 764,305 3) vou 378 Kariol - Posten 123,794 4) von 228 Reit - Posten .… 339,394 5) von! 157 Sn: Posten L, 395,903 ¿n Summa .…. 1,833,626 Meilen zurückgelegt worden.

Meteorologische Beobachtung. 1834. | Morgens | Nachmitt. | Abends j Rach einmaliger 24 Fehruar.| 6 Uhr. | 2 Uhr. | 10 Uhr. Beobachtung.

S . 340,24 ‘Har. |339,7 9 Par.1337, ‘2 Par.fQuetlwärme 6,3® R. uftwärme + 1,8 ® R.|+ 3,5 ®MR.|+ 2,9 Rin : Thaupunkt |4+ 0/2 ° R.|4+ 0/5 ° R.|— 1,2 ° Rifufwärme 1,2 "R.

Bere Bora e

Ben 25. Februar 1834.

Amti. Fonds -

; [Zf.\Brief.|Geld. - R T St. - Schuld- Sch. | 4 | 981 | 977 fGrosshz. Pos, dec {4 | [1014 Pr. Engl. Anl. 18.| 5 1035 JOsipr. Pfandbr, | 4 [100 Pr. Engl. Anl. 22. 5 11033 | Pomm. do. 4 106# | Pr. Engl. Obl. 30.1 4 | 935 | 93 fKur.- u. Neum. do. 4 | [1065 Präm. Sch.d. Seeh.| —- | 544 | 544 WSchlesische da.| 4 [106 Kuro. Obl. m. C14 [975 | [Bkst.C. d K.-u. N |— | 662 | Neun. Int.Sch. do.| 4 | 975 | Z.- Ed K-uN— 67 | Berl. Stadt-Obl 4 | 995 | 99x ee Königsb. do. 4| | Woll. vollyv. Duk |— | 174 | Elbing. do. 4x 97 -— Neue doe. |—| | 181 Danz. do. in Th.|— | 362 | 362 HFriedrichsd’'or « .|—| 132 | 413 Weestpr. Ptandbr.| 4 | | 984 FDieconto .....l—| 35 | 45

r L E E

PARIÉ S T C E E

Ó Preuss. Cour,

Wechsel- Cours. a L

h Brief | Geld. Ame 250 F! {urz (4142 C 250 Fi. 2 Mt. 141415 Dan S 300 Mk, - [Kurz 1525 | Q e 4 ees diet B00 M 2.0L 152 O i LSt. 13 Mi, 6 25416 25 e L E 1206 811 | 811 Me E 150 F. 2 "lt. 19045 | A 150 Fl. 2 Et, 1035 | D. 100 Thl, [2 Mi. 1994 E 100 Thl. [8 Tage 11034 | Frankfurt a. M. WZ.......…. 150 Fl 2 Mt. 1103 Petersburg... ...... . . 100 Rbl. [3 Woch. | | 307 Ta L 600 FI. Kurz

Auswärtige Börsen, Amsterdam, 20. Februar.

Kauz-Bil]. 217# 423 Amort. 8945. 3428 713. OVesterr. 95%. Preuss. Prämien-Scheine 952, Russ. (v 1828) 1023. (v. 1831) 944. 58 Span. 594. 35 395. Antwerpen, 19, Februar. Span. 55 997. Zinsl, 123. Bras. 72. Poln. Loose 1145. Frankfurt a. M., 22. Februar.

Oesterr. 58 Metall, 985. 981. 48 891. 89. 218 531. 18 23.

Br. Bank-Actien 1512. 1544. Part.-Obl. 1387. 1385. Loose zu 100 FI.

Niederl. wirkl. Schuld 4914. 58 do. 94. Ausgesetzte Schuld —. 6 yf.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., au 20 Sgr.

Dunfisättg.| 87 pCt. 74 pEt. E Ft. IBodeawärme 2,1 ® R. etter... ¡trüb (etw. Reg.)) trübe. albheiter. 4. L, Sin E | SW. tr SSW. Es Ae o Wolkenzug | SSW. | Niederschlag 0, 0 0 6 Rh,

2074. Br. Holl. 58 Obl. v 18832 94, 935 Poln, Loose bd. bd Preuss. Prm.-Sch, 54. 533. do 48 Anl. 925. G. 58 Span. Rente 5j 593, 33 do, perp. 39x. 387-

Paris, 19, Februar,

59 Rente pr. compt. 105. 90. fin. cour. 106, —. 35 pr, com 76, 10 fin cour. 76. 20. 58 Neap. pr, compt. 92. 30. tin eour 92. 40, 52 Span. perp. 617. 38 do. 394. 5g Belg. —. 55 Röm. -, Cortes-Obligatiouen 29#.

Loudon, 18, Februar.

39 Cons. 891. Belg. 974. Bras. 7274. Dün, 744. Holl. 2 491 52 do, 961, Griech, (Engl. Gar.) 1133. do. (Fraoz.) 10lj do. (Russ,) 1914. Port. 724. Russ. 1055.

Warschau, 21. Februar, Pfandbr. 932, 2, Part.-Obligat. 391. 393. Russ. Assigu. 1845, 1

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 26. Februar. Jm Opernhause: Die Benefiy Vorstellung, Lustspiel in 1 Akt und in 5 Abtheilungen. Hierauf: Die Masfterade, komisches Ballet in 1 Aft. (Dlles. Therest und Fanny Elsler werden hierin tanzen.)

Im Schauspielhause: 1) Le Gardien. vaudeville en 2 ac tes, par Seribe. 2) Monsieur Chapolard, on: Le Lovelace dans un grand embarras, folie vaudeville en 1 acte.

Donnerstag, 27. Februar. Jm Schauspielhause: Zum t

| stenmale: Lüge und Wahrheit, Original-Lustspiel in 4 Abtheilun gen. Hierauf : Spiegel Tausendschôn, Burleske in 1 Akt, m!

Gesang, von C. Blum.

Königstädtisches Theater.

Mittwoch, 26. Februar. Zum erstenmale: Hedwig, die Bat ditenbraut, Drama in 3 Akten, von Th. Körner. Hierauf: Liebe kann Alles, Lustspiel in 4 Akten, frei nah Shakspeare und Schink, von Holbein. (Hr. Remmert, vom Stadttheater zu Bremen, im ersten Stück: Rudolph, im zweiten: v. Held, als Gastrolle.

Markt-Preise vom Getraide. Berlin, den 24. Februar 1834. Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf./ auch 1 Rthlt. 13 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch l 6 Sgr. ; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf./ auch 25 Sgr.; kleine Gers 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf, auch 25 Sgr.; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgk. Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr , auch 1 Rthlr. 25 S9 und 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf-- aut)

1 Rthlr. 10 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Erbsek

1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Sonnabend, den 22. Februar 1834. Das Schock Stroh 10 Rthlr. 25 Sgr., auch 9 Rthlr. 22 Sg

Redacteur Cottel.

dl dot uta O O I ernennen naer

Gedruckt hei A. W. Hayn.

Allgemeine

¡ische Staats-Zeitung.

k E E E E E S E Nr V D S T As T S E R R E R E E E ei B Ma “miu: E

quf 14 Tage an für Se, Hoheit den

Bêérlin,

Donner dun Ti

Fevruatî

1834.

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p ee e r an R E E E E S E O E m

AmtliG(e Narren Mone D ages

Se. Majestät der König haben den Mechanikern und aka- demischen Künstlern Gebrüdern Johann Friedrich August und Karl Heinrich Müller das Prädikat als Hof- Lieferan- ten beizulegen geruht. e j

Se. Majestät der König haben dem Hirten Ludwig zu ußballen, im Regierungs : Bezirk Gumbinnen, und dem Fischer- Gehülfen Beyer zu Bugai, im Regierungs - Bezirk ‘Posen, die

4 Rettungs-Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.

Der Königl. Hof legt morgen den 27. Februar die Trauer Herzog Ferdinand

| von Württemberg.

| zwei Monaten bewerkstelligt werden. L en il Î berichtigt, und auf den noch schuldigen Rest der Kriegs-Contri-

Un Oen 20 Sea | i von Buch, Ober- Ceremonienmeister.

Zeitungs -NacchrichGten. Ausland

E NRNUKKl an d. Der Oesterreichische Beobachter vom 91, Februar

N meldet : „Nachrichten aus Str. Petersburg zufolge, ist zwi-

chen dem Kaiserlich Russischen Hofe und dem vor einiger Zeit nah St. Petersburg gesendeten Großherrlichen Bevollmächtig- ten Fewzi Achmed Dajscha ein Vertrag unterzeichnet worden, welcher die in Folge des Friedens-Schlusses von Adrianopel

Ÿ noch zu berichtigenden Punkte zur volikommensten Zufriedenheit

D, I

der Pforte erledigt. Diese Punkte sind die Räumung der Für- fenthümer an der Donau, die nähere Berichtigung der Gränze in Assen und die Kriegs - Contribution. Dem Vernehmen nach soll die Ernennung der Hospodare für die Moldau und Walla- vei durch den Großherrn unverzüglich stattfinden, und die Räumung dieser beiden Fürstenthümer von der noch darin befindlichen geringen Anzahl Russischer Truppen in der Frist von Die Gränze in Asien ist

bution hat der Kaiser von Rußland eine bedeutende Summe ganz nachgelassen und bewilligt, daß der noch übrig bleibende

E Rest in mehrjährigen, der Pforte nicht lästigen, Raten getilgt

werde. Der Vertrag i der Pforte zur Natification zugesen- det worden, und wird nach Auswechselung der Ratificationen sei- nem vollständigen ZJnhalte nach bekannt gemacht werden. Ach: med Pascha stand tin Begriffe, St. Petersburg zu verlassen, um nach Konstantinopel zurückzukehren,“

Sanne.

Paris, 12, Febr, Der Geseß-Entwurf über die Verant- wortlichfeit der Minister, über welchen Herr Bérenger in der gesirigen Sitzung der Deputirten-Kammer berichtete, zerfällt nach den Vorschlägen der Regierung in 51, nah den Vorschlägen der

© mit der Prüfung desselben beauftragt gewesenen Kommission aber B in 00 Artikel. | ? T wichtigeren Artikel: „Die von dem Könige ausgehenden Verfü:

Wir geben hier den Inhalt der 7 ersten als der

gungen sind nur exekutorisch, wenn sie die Contra-Signatur eines

* Ministers tragen, der die Verantwortlichkeit dafür übernimmt,

E Wer eine nicht contrasignirte Verfügung zur Ausführung bringt, hleibt persdnlich dafür verantwortlich, Die Verantwortlichkeit derMi-

nister ist doppelter Art: es giebt eine peinliche und eine Civil- Verantwortlichkeit. Die erstere kann für Verrath, Erprefþ sungundPflichtvergessenheitin Anspruch genommen werden. Des Verraths ilt ein Miniiter schuldig, wenn er durch gegebene Befehle, durch begangene oder in böslicher Absicht unterlassene Handlungen und durch verabredete Pläne, einen Anschlag auf die Sicherheir der Person des Königs, der Königin, des muth- maßlichen Thron-Erben im ersten und zweiten Grade und des

* Regenten des Reichs, so wie auf die innere und äußere Sicher-

heit des Landes, auf die Verfassungs-Urkunde und die von ihr

Ÿ verbürgten Rechte, auf die Thronfolge-Ordnung, endlich auf die

verfassungömäßige Autorität des Königs und der Kammern macht, Cine Erpressung (concussion) is vorhanden, wenn ein Minister die Erhebung einer geselzlich nicht autorisirien Ab- gabe, Taxe, Steuer oder Reguisition verfügt oder genehmigt, wenn er auf direkte oder indirekte Weise die dffentlichen Gelder

E zu seinem Nutzen verwendet; wenn er Anerbietungen, Verspre-

hungen oder Geschenke in der Absicht annimmt, eine von set-

Ï nem Amte abhängige Handlung zu begehen oder zu unterlassen; } wenn ev bei den vom Staate abzuschließenden Kontragkten per:

sönlich interessirt ist, Der Pflichtvergessenheit macht sich ein Minister schuldig, wenn er das Jnteresse des Staates durch

7 die Verlebung oder Nichtvollziehung der Gesekze, oder durch einen

Gewalt - Mißbrauch absichtlich gefährdet. Die Civil-Verant-

© wortlichkeit kann bei jeder nicht g?hdrig gerechtfertigten Verwen-

dung der Staats - Fonds über die bewilligten Kredite hinaus, bei jeder geseßlich nicht agutorisirten Anleihe, ferner bei der Aus-

gabe Königlicher Fonds Über die gesteckte Gränze hinaus, bei

der Verbürgung einer fremden Anleihe oder Schuld ohne die Autorisation der Kammer, so wie überhaupt bei jedem groben Versehen in der Vollziehung der das Rechnungswesen und die Erhaltung des Staats- Vermögens betreffenden Gesetze und Reglements in Anspruch genommen werden.“ Die nächstfolgenden Artikel des Gese -Entwurfes betressen das von den Deputirten bei ihrem Antlage-, und das von den Pairs bei ihrem Richter - Arate zu “beobachtende Verfahren, und die e6ten 14 Artikel handeln von der Verantwortlichkeit und ge- richtlichen Belangung der übrigen Staats-Beamten bei Ver- rechen oder Vergehen, deren hie sich in ihrem Amte sch{chul- dig gemacht haben. Die hdhere Genehmigung, deren es bisher zur gerichtlichen Belangung eines Beamten, der außerhalb

seines Amtes ein Verbrechen oder Vergehen begangen, be- durfte, soll künftig wegfallen und es soll erlaubt seyn, einen sol- chen Beamten ohne Weiteres vor die betreffenden Gerichts- höôfe zu ziehen.

as Journal des Débats enthält in seinem heutigen Blatte neuerdinas einen Aufiaß, worin darzuthun versucht wird, wie unmöglich es sey, eine Erörterung des Wesens der Regie- rung ohne alle Einichränkung zu gestatten. „„Jeder Angriff“, heißt es in diesem Artikel, „komme er von der Rednerbühne oder von der Presse, der cinen geseßlichen Zweex im Auge hat, und denselben durch gesetzliche Mittel erreichen kann, is, unsers Erachtens, rechtmäßig und erlaubt, Jeder Angriff aber, der jeine Mittel zum Erfolge nicht in dem Gesebe, sondern in der Em- pôrung und im Vúrger-Kriege findet, ist |rafbar wie die Em- pôrung und wie der Bürger-Kriea selb|. Natürlich ist hier nicht von dem Grade der Sirafbarkcir, sondern von dem Cha- rafter der Handlung die Rede, Es i dies, unserer Meinung nach, die unveränderliche, ewige Gränze, welche die Freiheit von der Anarchie, das Recht vom Verbrechen, den Widerstand vom Aufrußr \cheidet. Hiernach is es bei uns erlaubt und vollfkonimen rechtmäßig, die politisczen Handlungen des Mini- steriums anzugreifen, mit welcher Hefrigkeit, mit welcher Unge- rechtigkeit es auch immer geschehen indge. Warum? Weil die Handlungen des Ministeriums der geseßlichen Kontrolle der Kammern unterworfen sind, weil die Kammern durch Verweige- rung des Budgets die Minister zum Abdanken zwingen können. Es ist erlaubt, es is vollkommen rechtmäßig, nicht allein die Entlassung sondern auch die Anklage, ja, seibst den Tod der Minisier zu verlangen; wohl verstanden, auf die Gefahr, daß man sich ins Gesicht lachen lasse, wenn die Sache nicht der

Múbe lohnt und sich als eine bloße Partei - Declama- tion erweist. Aber warum? Weil die Charte Richter

ernennt, welche die Minister anklagen und verurtheilen dürfen. Der Zweck if geseßlich; und es existirt ein geseßliches Mittel, un ihn zu erreichen. Ist etwa dabei die Freiheit nicht genug- sam bedacht? Es ijt aber nicht erlaubt, den Kdnig anzu- greifen; es is nicht erlaubt, ihn vor die Kammern oder vor das ublikum zu fordern; er ist für die Presse, wie für die Red- nerbühne, unverleslich. Die Person des Königs beleidigen, Haß und Verachtung auf ihn herabrufen das ist nicht mehr Freiheit, sondern Attentat und Verbrechen. Warum ? Das frage ih Euch selbs. Was i Euer Zweck? Welches sind Eure Mittel? Euer Zweck “is ein zehnter August! Eure Mittel sind Empdrung und Bäürger- Krieg. Jst die Empdrung erlaubt? Jsst| der Bürger-Krieg rechtmäßig ? Es handelt sich hier nicht mehr von Ministern oder von Kammern, oder von Geseblichkeit. Es handelt sich von Verschwörung und Gewaltthätigkeit, die dur die Geseß- bücher aller civilisirten Völker verdammt werden, Entweder ist die Empdrung erlaubt, oder die Aufreizung zu derselben ijt es nicht. Entweder wird die Gesellschaft der rohen Tyrannei der Gewalt, den Gefahren einer beständigen Insurrection preisge- geben , oder die Freiheit der Erörterung muß auf dem Punkte inne halten, wo das Gesel selbst inne hält. Das ‘sind ewig wahre Grundsäge! Ueberall if derselbe Unterschied leicht zu inachen. Es ist erlaubt, die Meinungen und die politischen Hand- lungen jedes einzelnen Deputirten, oder auch der Majorität im Allgemeinen anzugreifen. Warum? Weil die Majorität, wenn sie sich geiret hat, ihren Jrrthum verbessern kann; oder weil in allen Fällen die Majorität durch die Wähler gerichtet werden darf. Die Opposition und die Presse sind in threm Rechte, wenn sie von der Majorität der Kammer an die Majorität der Wähler appelliren. Der Zweck ist geseulich, wie das Mittel. Aber das Recht selbst der Kammer, die Gewalt angreifen, die ihr die Charte giebt; thr nicht mit den Wählern, sondern mit irgend einer verborgenen Macht drohen, die man für den Fall, daß man mit den Wäh- lern nicht zufrieden wäre, in Reserve hält, das ist nicht er- laubt. Welche Macht steht noch über den Wählern und über den Kammern? Wo ist der Revisionshof, der das Urtheil des Wahlkörpers kassiren könnte? Die Empörung, und wieder die Empdrung! Die Frage bleibt daher immer dieselbe : It die Empdrung eins der gewöhnlichen Triebräder in der Maschine unserer Regierung? Jst die Insurrection eine der durch die Charte festgestellten, regelmäßigen Bürg- schaften? Haben die Bürger ein Recht, sich zu einpô- ren und alle schlechte Leidenschaften zu den Wassen zu rufen? Wie sollte es aber nun gar erlaubt seyn, die Charte anzugreifen? Die Charte steht sogar noch über dem Könige. Der Kdnig hat die Krone erst erhalten, nachdem er die Charte beschworen hatte. Wer hätte das Recht, sie anzutasten? Der Deputirte etwa, der erst in die Kammer tritt, nachdem er der Charte feierlich Gehorsam geschworen hat, der erst durch sie etwas ist? Oder der Wähler, dessen rein politisches Recht sei- nen Ursprung in der Charte hat, so daß er es nur unter der Bedingung, der Charte den Eid zu leisten, ausúbt? —- Man greife die Geseke an, die von der geseßzgebenden Ge- walt, dem Könige und den beiden Kammern verändert werden können. Dabei seyd Jhr in Eurem Rechte, vor- ausgeseßt, daß Ihr ihnen gehorcht, so lange fle noch in Kraft sind. Aber die Charte, aber der Grundjal der Regierung, aber das Königthum, aber die Kammern, das sînd Dinge, die man nicht, ohne ein Verbrechen zu begehen, angreifen kann, weil die Empydrung ein Verbrechen ijt, und weil Eure Angrisse nur ei- nen Zweck, und nur ein mdgliches Mittel des Erfolges habeù : die Empdrung! Es giebt Leute, deren Gedanken in dem ge- seßzlichen Kreise ersticken; um bequem Athem zu holen, bedürfen sie die frische Luft der Revolutionen. Es is dies eine Krank- heit, deren Kosten doch billigerweise die Gesellschaft nicht bezah- len muß. Die Gesellschafr i nicht da für Ausnahme - Zu- stände, sondern für die Ruhe, für die Freiheit und für das Glück der ungeheuren Mehrzahl friedlicher und rechtlicher Leute, die nicht unter den beständigen Drohungen mit Empdöórung leben wollen. Diese bedürfen Sicherheit in der Gegenwart und

Vertrauen in die Zukunft. Was würde aber aus jener Sicher- heit, aus diesem Vertrauen werden, wenn täglich der Grundsaß der Regierung wieder in Frage gestellt würde, und wenn es keis nen Winkel in Frankreich gäbe, wo man vor dem verzehrenden Hauche der Revolutionen geschüßt wäre? Es würde der Gipfel der Thorheit seyn, wenn man den Zustand der Revolution zu dem beständigen Zustande der Gesellschaft machen wollte. Der Zustand der Revolution is nur ein exceptionneller Zustand, den man in den Geseßen nicht voraussiecht, und den man durch sie nicht ordnet. Das beständige Bedürfniß der Gesellschaft ist Ord- nung, Ruhe und Unterwerfung unter die Geseßze. Deshalb sind auch in allen Gefeßbüchern der Welt Strafen für die Empdrung festgesetzr. Man begnügt sich niht damit, die Rebellion zu besiegen; man bestraft sie wie ein Verbrechen. Das ist die allgemeine Regel. Viele treiben die Sophisterei so weit, daß sie im Namen der Charte die unbeschränkte Freiheit der Diskussion in Anspruch nehmen ; und sie stellen sich, so viel als möglich, unter den Schuß der Geseke. Und wenn ihnen dann Jemand beweist, daß die Gesetze keinesweges erlauben, Alles zu sagen und Alles zu thun, so appelliren sie von den Geseßen an Grundsäte, die sie dem Revolutions - Zustande entnehmen, einem Zustande, der gerade das Gegentheil des geseßlichen ist. Man muß jedoch zwischen den Folgen des Geseblichen und den Fol- gen des Revolutions-Zustandes wählen; mit einander vertragen ch dieselben nicht. Wir gehen von dem geseßlichen Zustande aus, und auf ihn gründen sih unsere Raisonnements. Frank- reich befindet sich nicht in einem Zustande der Revolution, son- dern in einem regelmäßigen Zustande. Die Charte, der König, die beiden Kammern sind die Grundlagen seiner Organisation. Sie angreifen, ist, wir wiederholen es noch einmal, nicht Fret- heit, sondern Empörung !“/

Einen auffallenden Gegensaß zu diesen Betrachtungen bildet ein Artikel des National, worin mit einem merkwürdigen Cy- nismus úÚber die Bedeutungslosigkeit' des politischen Eides ge- sprochen wird. Es heißt darin unter Anderm: „Unsere Freunde der Monarchie, die sich mit so vielen falschen Eiden befleckt ha- ben, machen der Republik aus Dem einen Vorwurf, was sie selbst gegen andere Regierungen gethan haben, daß sie nämlich der Monarchie einen Eid leistete, ohne an dieselbe zu glauben. Die Heilige keit des Eides ist das Lieblings-Thema jener Schriftsteller geworden. Es scheint uns, daß das Land seit einigen Monaten über die so wichtige und so zarte Frage des politischen Eides entschieden hat. Man hat mitleidig und mit Verachtung die Achseln gezuckt, als man hdrte, daß die Männer des Belagerungs - Zustandes den Fortschritten des Landes die Heiligkeit von Eiden entgegenseßzen wollten, die mit Gewalt erzwungen, und in ihrer wesentlichsten Bedingung, der Gegenseitigkeit, verleßt worden sind. Der Cid besteht noch als Formalität, aber in den Sitten des Landes fin- det er keine Bestätigung mehr; seine Abschaffung scheint uns ein vollendeter und unwiderrufliher Fortschritt. Und an wen sollte sich in der That jener Eid richten? Etwa an das monarchische Prin- zip? Nein; denn die Nation kann nicht schwdren, daß sie unter den erblichen Nachfolgern eines Königs, den sie nur seiner persönlichen Eigenschaften wegen gewählt hat, niemals ihre Ansicht ändern werde. Oder sollte sich der Eid der Charte von 1830 vielleicht an die Person des Königs richten? Eben so wenig. - Der con- stitutionnelle Eid richtet sch an den König der Verfassung, ein Wesen der Vernunft, ein Würdenträger ohne Körper und ohne Leben, den das Gesetz für unsträflich hält, den es zu einer gänz- lichen Unthätigkeit verurtheilt, indem es in seiner Unthätigkeit ein sicheres Pfand für seine Treue an den Grundsaß und an den Geist der Constitution findet. Der Eid der Charte von 1830 richtet sich eben so wenig an Ludwig Philipp l., als an seinen Nachfolger, sondern an eine Art von idealer und erblicher Per sonification der ausúbenden Gewalt.“

Großbritanten und Jurlan d.

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus Siz- zung vom 18ten Februar “). (Nachtrag.) Herr O'Con- nell brachte (wie gestern erwähnt) seine Motion über das Schmähschriften-Geses zu Gunsten der Preßfreiheit in Anre- gung und seßte, in der Hoffnung, daß ein so wichtiger Gegen- stand die Aufmerksamkeit allgemein auf sich ziehen werde, im Allgemeinen seine Grundsäbe auseinander, die ihn bei seinen Vorschlägen zu Abschaffung einiger Mißbräuche im Verfahren gegen vorgebliche Pasquillanten leiten würden. Sein Zweck sey kein anderer, als die Erleichterung und Verallgemeinerung einer freien Diskussion über alle Gegenstände, die das Interesse des Publikums berührten. Seine Vorschläge zur Verbesserung des in Rede stehenden Gesebes könnten nur zum Heil des Landes dienen. Wer in der Opposition stehe und über irgend eine Re- gierungs: Maßregel eine Mittheilung sich erlaube, die den Be- theiligten unangenehm sey, der sähe das Geseß gegen Pasquil- lanten gegen sich in Anwendung gebracht, jeine Aeußerung mag durch Thatsachen bestätigt werden, oder nicht. Da- gegen würde die unwahrste und unwürdigste Schmeichelei der bestehenden Regierung, selbst wenn diese nichts weniger als im Interesse des Landes handle, tro aller darin enthaltenen Lügen, niemals für eine Shmähung des Rechts und der Wahr- heit angeschen. Absurditäten der Art fänden sich aber noh meh- rere, besonders in der Verfahrungsweise gegen Angeklagte. „Es giebt//, fuhr der Redner fort, „von Seiten der Opposition keine Schrift, aus der sich, nah dem gegenwärtigen Stand der ge- se6lichen Bestimmungen, nicht Anklagepunkte wegen Schmähung der bestehenden Verwaltung herausfinden ließen. Wird aber eine Schrift als ein Pamphlet angesehen, so zieht man keines- wegs bloß die Verfasser vor Gericht, sondern der Verleger, der Drucker, der Verkäufer, ja jeder, der es in Händen hält und seinen Freunden mittheilt, wird noch während der Un- tersuchung zur Rechenschaft g-zogen, wegen Verbreitung eines verbrecherischen Heftes, dessen Inhalt ihm oft noch fremd ist.

*) Gestern wurde irrthümlich das Datum vom 19. Februar an- gegeben.

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