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Allgemeine
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Berlin, Sonnabead den Uen März
Amtliche Nachrichten.
Mronifk des Tas
Se. Majestät der König haben dem Großherzogl. Hessischen Virklichen Geheimen Rath von Kopp den Rothen Adler- Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen geruht.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht , den seit- herigen Friedens - Richter, Justiz-Rath Jakob Benjamin Heydweiller zu Krefeld, zum Regierungs-Rath und Justi- tiarius bei der Königl. Regierung zu Düsseldorf zu ernennen.
Der bisherige Land- und Stadtgerichts -Secretair , Refe- cendarius Arnold Schulße, ist zum Justiz-Kommissarius hei dem Land- und Stadtgerichte zu Herford und zugleich zum Notar im Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Paderborn bestell n orden.
eitungs- Nachri htl AuUsSl aud;
R ußland.
St. Petersburg, 19. Febr. Se. Majestät der Kaiser haben dein Senator, Fürst Urussoff, den St. Wladimir-Orden 2ter Klasse verliehen.
Der Türkische Gesandte Muschir Achmed Pascha hat St. Petersburg verlassen und ist nah Konstantinopel zurückgekehrt.
Ein Senats - Ukas vom 4ten d. M. publicirt den zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerifa am 18. Dez. 1832 abgeschlossenen und -am 8. Jan. 1333 von Sr. Majestät dem Kaiser ratificirten Handels- und Schisffahrts- Traktat.
Der Kaiser hat unterm 15. Januar d. J. den Etat der Gymnasien und Kreis-Schulen in den Gouvernements Wilna, Grodno, Minsk und Bialystok- bestätigt; demselben zufolge sollen die in den benannten Gouvernements bestehenden Gymnasien und Kreis -Schulen reorganisirt und mehrere neue Anstalten dieser Art begründet werden, nämlich in der Stadt Grodno ein Gym- zasium, im Wilnaer Gouvernement in den Städten Poniewiesch, Wilkomir und Swenziany Kreis-Schulen für den Adel, in der Stadt Wilna und im Flecken Keydany Kreis-Schulen für den Bürgerstand, im Grodnoschen Gouvernement in der Stadt No- roogrodsk und im Flecken Swislotsch, sobald das jetzt daselbst bestehende Gymnasium nach der Stadt Slonim verseßt seyn wird, Kreis-Schulen für den Adel und in den Städten Grodno, Slo- nim, Lida und Pruschany für den Bürgerstand ; im Bialy|tocker Gebiete in der Stadt Drogitschin eine Kreis-Schule für den Adel.
In der Nacht vom 7. auf den 8. d. M. hat sih bei einem starken Nordostwinde die Rhede von Reval mit Eis belegt.
Das Journal de St. Pétersbourg hat ein Schreiben aus Peking empfangen, worin über die Landes-Trauer in Folge des Ablebens der Kaiserin von China und úber die Wahl und Thron-Erhebung der neuen Kaiserin berichtet wird, Cs heißt darin unter Anderem: „Der Hof und die Provinzen sind durch den Tod derjenigen Gemahlin des Kaisers von China, die den Titel Kaiserin führte, in tiefe Betrübniß verseßt; bei einer sol- chen Gelegenheit sind alle Staats-Beamten vom Civil - und Mislitair-Stande, vom ersten Würdenträger des Reichs bis zum leßten Diener, genöthigt, eine Trauer anzulegen, die aus einem groben baumwollenen Gewande von weißer Farbe besteht. Diese Trachc dúrfen sie vier Wochen lang weder bei Tage noch bei Nacht ablegen. Außerdem ist es den dfentlichen Beamten während dieser ganzen Zeit verboten, die Nacht anderswo zuzubringen, als innerhalb der Mauern der Gebäude, worin sich hre betreffenden Bureaus befinden. Hundert Tage lang darf sich kein Unterthan des Kaisecs von China das Haar abschneiden lassen oder seinen Hut mit einer Zierrath von rothèr Seide oder Búüffelwolle s{chmücken; Hochzeiten, Festlichkeiten, Belustigungen sind im gan- zen Reiche verboten, so wie auch jede Art von Musik, ausge- nommen die, welche bei religidsen Feierlichkeiten und Beerdigun- gen gebräuchlich ist. Dieses Trauer-Reglement besteht schon seit einer langen Reihe von Jahren. Man hat es beständig mit außerordentlicher Strenge beobachtet. Die geringste Uebertretung wird auf's schärfite geahndet. Es scheint jedoch, daß der Kai- ser bei dieser Gelegenheit den niederen Volksklassen eine Erleichterung hat gewähren wollen, weil es sih gezeigt, daß die Armen und die Landleute zu oft wegen . Ver- nachlässigkeit der Trauer - Förmlichkeiten in Strafen verfal- len, und weil er sich Úberdies überzeugt hat, daß dieje Uebertre- tungen meistentheils nur aus Unwissenheit herrühren. Es ist daher beschlossen worden, zu ihren Gunsten die Trauer abzukür- zen, jedoch nur für diesmal, und das Manifest, durch welches die Unterthanen Sr. Majestät von dem Ableben der Kaiserin be- nachrichtigt wurden, war in diesem Sinne abgefaßt. So ver- núnftig nun auch die Beweggründe zu dieser Maßregel waren, so haben sie doch einige von den ersten Würdenträgern des Ho: fes als eine gefährliche Neuerung angesehen. Diese Personen hielten sich durch ihr Amt dazu verpflichtet, auf strenge Beobach- tung des Trauer-Ceremoniells zu halten, und sie wagten es daher, dein Souverain deshalb Vorstellungen zu machen. Ein Neffe des Kaisers und der Sien-en oder erster Hofbeamter san- den an der Spiße der Vertheidiger des Gesetzes. Aber weit entfernt, den Kaiser von seinem einmal gefaßten Beschluß abzubringen, weit entfernt, eine veränderte Abfassung des Manifeites durchzuselzen, brachte sie ihr Eifer nur um die Huld ihres Souverains. Der Nesse Sr. Majestät ‘wurde auf 10) Jahre seiner Appanage beraubt und der Sien-en von dem Amte eines Präsidenten des Finanz-Departements, so wie von wehreren andern Aemtern, die er bei Hofe bekleidete, abgesetzt. Doch ließen ihm Se. Majestät den Fürsten-Rang und gestatteten
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ihm auch das fernere Tragen der Pfauenfedern mit drei Augen, das ihm für seine militairischen Dienste zu Theil geworden war. Kurz darauf verlieh der Kaiser, einer alten Sitte gemäß, seiner versiorbenen Gemahlin einen Titel, durch den der Nachkommen- schaft die trefflihen Eigenschaften dieser Fürstin angedeutet werden sollen. Dieser Titel läßt sich ungefähr folgendermaßen Überseßen: „Durchlauchtigste, allerfriedfertigste und allerweiseste Kaiserin.“ Unter dieser Bezeichnung wird nun ihr Andenken in der Landes-Geschichte aufbewahrt und in dem den Manen der Kaiser und Kaiserinnen der herrschenden Dynastie gewidme- ten Tempel geehrt.“
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Paris, 21. Febr. Gestern Mittag versammelten sich sämmtliche Minister und der Graf Sebastiani im Kriegs - Mi- sterium bei dem Marschall Soukt zu einer Konferenz, die über zwei Stunden daucrte,
Im Constitutionnel lies man: „Der Präsident der Deputirten-Kammer hatte gestern eine große Anzahl Mitglieder des Institutes, Professoren, Gel‘hrte und Künstler zum Diner eingeladen. Die Minister des Jnnern und des Handels waren ebenfalls gebeten, und hatten die Einladung angenommen. Nach dem verdrießlichen Vorfalle in der vorgestrigen Sißung der De- putirten-Kammer wäre es, wie uns scheint, sehr passend gewe- sen, wenn sie sich. zu dem Diner eingefunden hätten. Sie sind aber entgegengeseßzter Meinung gewesen, und haben Beide die früher angenommene Einladung abgelehnt. Sie haben allerdings von ihrem Rechte Gebrauch gemacht ;- aber haben sie nicht gegen die Gejeße der Schicklichkeit verstoßen? Diese Frage mögen alle diejenigen beantworten, welche glauben, daß in den gegenwärtigen schwierigen Zeiten die Eintracht der Männer, welche an die Spike der Staats-Gewalten gestelit sind, nicht ganz zu verach- ten sey ““
„Alle unsere Théater um 11 Uhr schließen!“ ruft ein hi e- siges Blatt aus. „Kann das Jemanden im Ernste einfallen, der auch nur den geringsten Begriff von dem Pariser Leben, und von den- Sitten und Gebräuchen der sogenannten guten Gesellschaft hat? Jn welcher Welt hat denn Herr Gisquet ge- lebt? Und in welcher Welt lebt er noch? Wenn zu der Kaiser- oder zu irgend einer andern Zeit dergleichen Verordnungen in Kraft waren, so stimmten sie auch- mit den damaligen Sitten und Gewohnheiten Überein. Sie drängten sich nicht gewaltsam in die Zeit-Eintheilung einer ganzen Einwohnerschaft ein. Aber die Gewohnheiten ändern sih; vok 20 und 25 Jahren speiste man um 5, Uhr zu Mittag, und der Abend begann und en- digte früher. Neue Regierungs - Formen haben neue Sit- ten eingeführt. Die parlamentarischen Debatten dauern bis 6 Uhr, und man pflegt erst um 7 Uhr zu Tische zu gehen. Auch beginnt das Jtaliänische Theater, das beliebteste von allen, seine Vorstellungen ers um 8 Uhr. Es wäre vielleicht zu wün- chen, daß die große Oper, die beinahe dasselbe Publikum hat, eine gleiche Einrichtung träfe. Und nun frage ich, wie die Logen- Abonnenten ihr Vergnügen mit den Ansprüchen des Herrn Gisquet in Einklang bringen sollen? Früher anfangen lassen fann man die Vorstellungen auf keinen Fall; und die Leute wollen doch auch zu Mittag essen. Man soll also das Schauspiel bezahlen, ohne weder den Anfang noch das Ende desselben ge- sehen zu haben? Man confiscirt dem Herrn Veron seinen „Robert den Teufel‘, der Verwaltung des Jtaliänischen Theaters ihre „Semiramide‘/ und alle ihre mehraktigen Meisterwerke. Denn mit dem Glockenschlag 11 treiben die Gendarmen, mitten in einer Arie von Rubini oder der. Grisi, das Publikum zur Thür hinaus. Das heißt die Dilettanten zur Emeute zwingen! Das Ende aller Opern würde ein Bür- ger-Krieg im Saale seyn! Es wäre der Untergang der großen Theater. Woher dieser Neid des Herrn Gisquet gegen das Gedeihen unserer s{dönsten dramatischen Unternehmungen? Wenn Herr Gisquet sich bereichert hat, indem wir ihm schlechte Ge- wehre mit Gold aufwiegen mußten, so möge er doch wenigstens den Theater-Direktoren, welche uns gute Werke vorführen, ihre Vortheile nicht zu schmälern suchen. — Herr Gêsquet giebt als Grund seiner Maßregel an, daß die polizeiliche Aufsicht dadurch erleichtert werden würde. Das ist ein grober Jrrthum. Jn der Nacht kann die Aufsicht durch nichts mehr erleichtert wer- den, als durch die Erleuchtung der Häuser und Läden. So lange das Theater dauert, bleiben die in der Umgegend liegen- den Láden ofen. Wenn man die Theater früher schließt, so schließen sich auch die Läden, und die Diebe eröffnen um |o früher ihren Feldzug. Heißt das die Aufsicht erleichtern? Aber man lasse Eins nicht unbemertft. Bis zu der Stunde, wo die Theater geschlossen sind, müssen die Stadt - Sergeanten auf den Beinen bleiben. Wenn jene Stunde vorgerückt wird, so können diese interessanten Personen früher der Freiheit und der Ruhe genießen. Die guten Gendarmen könnten sich beim Warten leicht erfálten. Man bedenke, daß alle jene Helfershelfer der ‘Polizei die Seele der jezigen Regierung sind; und man kann es der Ne- gierung nicht verdenken, daß sie für das Heil ihrer Seele besorgt int. Die Theater müssen also zu Grunde gerichtet, die Pariser Bürger in ‘ihrem unschuldigsten und edelsten Zeitvertreib genirt werden, damit die Herren von der Polizei, die wir so theuer bezahlen, eine Stunde länger schlafen können. Und die Einwohner von Paris hätten jene Verordnung verlangt ? Man sage doch lieber, die Diebe und die Gendarmen, — ehven- werthe Bittsteller, denen von Seiten der schr kompetenten Be- hôrde, an die sie sih gewandt haben, gewillfahrt werden mußte. — So eben erfahren wir, daß der Polizei - Präfekt ein Rund- schreibên an die Theater-Direktoren erlassen hat, worin er ihnen erklärt, daß sie seine Verordnung nicht buchstäblich zu nehmen hätten. Besser wäre es wohl gewesen, sie gar nicht zu erlassen.“
In einem Schreiben aus Madrid vom 13ten d. heißt es: „„Die meisten Räthe und Präsidenten des Königl. Gerichtshofes von Navarra sind, als karlistisch gesinnt, entlassen, und ihre Stel- len anderweitig besezt worden. — Vorgestern hat man einen Neffen des Pfarrers Merino verhaftet, und hei ihm wichtige
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Briefe seines Oheims gefunden, dessen Agent er war. — Das ministecielle Journal El Tiempo meldet, am Zten-d. sey die Spanische Brigg „El Rayo‘/- nach einer Fahrt von 47 Tagen von Porto-Rico zu Cadiz angekommen. Nach der Erklärung des Capitains befanden sich zu Porto-Rico schon drei Kommis- sarien der Amerikanischen Republiken, die sich nach Spanien be- geben und über die Anerkennung derselben mit der jeßigen Re- gierung unterhandeln wollten. Diese Nachricht soll das merk- liche Steigen unserer Fonds veranlaßt haben.“
Der Messager enthält Folgendes: „Man wundert sich seit einigen Tagen über das wahrhaft außerordentliche Steigen der Spanischen Cortes - Bons. Jeder glaubte, dasselbe beruhe nur auf unbestimmten Hoffnungen ; allein heute vernehmen wir, daß etwas Besseres im Hintergrunde liegt. Briefe aus Madrid melden in der That, daß die Englischen Banguiers Wilson unv Meyer der Spanischen Regierung den Vorschlag gemacht hät- ten, eine Anleihe zum Course von 80 pCt. unter der Bedingung zu erdffnen, daß man Cortes - Bons in einem ziemlich starken Verhältnisse in Zahlung annehme. Man versichert, die Spa- nische Regierung stehe im Begriff, diese Bedingungen anzuneh- men, was einer Anerkennung jener Bons gleichkommen würde.“
Paris, Febr. Der Königl. Württembergische Gesandte, SLaf von Mullinen, hatte gestern eine Privat - Audienz beim Könige.
Die Pairs-Kammer beschäftigte sich in ihrer gestrigen Sißung mit dem Geseß -Entwurfe wegen der Vermehrung der Gendarmerie in den westlichen Provinzen. Nur der 3te Arti- fel desselben gab zu einer längeren Debatte Anlaß. Es handelt sih nämlich in demselben, wie man sih erinnern wird, von den, den Compagnie-Chefs und den Lieutenants der Gendarmerie zu- stehenden gerichtspolizeilichen Befugnissen, die in 19 namentlich aufgeführten Departements auch den Quartiermeistern und Bri- gadiers beigelegt werden sollen. Der General Graf von Am- brugeac verlangte jeßt, daß man das Wort „Brigadiers““ streiche. „Jch bin überzeugt‘, äußerte er, „daß jene Über- mäßige Ausdehnung der Befugnisse der Gendarmerie die größ- ten Nachtheile für die persdnliche Freiheit zur Folge hab?n würde. Das uns vorliegende Gese6 erstreckt sich über 361 Kantone, in denen schon jeßt 165 Gendarmerie - Briga- den stehen, welche noch um 220 vermehrt werden sol- len. Wir werden also künftig 385 Brigaden in jenen Kantonen hahen, von Deaen ein Jeder, wenn wir den uns ge- machten Antrag annehmen wollten, unter der Gerichtsbarkeit von Leuten stehen würde, die durchaus nicht unterrichtet und einsichtig genug sind, um das ihnen anvertraute wichtige Amt zu versehen. Bedenken Sie, m. H., daß die Maßregel, die man Jhnen vorschlägt, auf den 8ten Theil der Bevölkerung von ganz Frankreich Anwèndung finden würde.“ Der Marschall Soult berief sich darauf, daß die beantragte Maßregel von den Bewmoh- nern der westsichen Provinzen selbst verlangt werde, indem es durch eine solche allein mdglich sey, den dortigen Unruhen ein Ziel zu seßen; die Regierung habe Anfangs die Absicht gehabt, die gerichtspolizeilichen Befugnisse bloß auf die Unter - Offiziere auszudehnen ; die Deputirten-Kammer habe indeß ihrerseits noch die Brigadiers hinzugefügt, und wie ungern auch die Regierung, hierzu die Hände geboten, so habe sie doch dem allgemeinen Wunsche um so mehr nachgeben zu müssen geglaubt, als sich wohl annehmen lasse, daß, je mehr man jene Befugnisse aus- dehne, um so kürzer auch die Dauer derselben seyn werde. Nach einigen anderen Betrachtungen zur Vertheidigung der mehr- erwähnten Bestimmung ergriff der Baron Mounier das Wort, um dem Antrage des Grafen von Ambrugeac beizupflichten, während der Minister des Jnnern Gründe im entgegenge- seten Sinne geltend machte. Als es darauf zur Abstimmung fam, wurde das Amendement des Herrn von Ambrugeac ver- worfen, und der Geseß -Entwurf unverändert mit 1t0 ge- gen 19 Stimmen angenommen. — Fn der heutigen Siz- zung hielt zunächst Herr Villemain dem am 2en De- zember vorigen Jahres verstorbenen Pair, Herrn Augustin Périer, eine Gedächtniß-Rede. An der Tagesordnung war dar- auf die Berathung über die Proposition des Präsidenten Boyer wegen der Folgen der Trennung von Tisch und Bett bei einer spätern Entbindung der geschiedenen Gattin. Die Kommission hatte eine andere als die ursprüngliche Abfassung in Antrag ge- bracht, mit welcher Herr Boyer sich jeßt einverstanden erklärte, und wonach nunmehr dieselbe also lautet: „Jn allen Fällen, wo zwischen Eheleuten eine Trennung von Tisch und Bett definitiv ausge|prochen worden, kann der Gatte die Kinder, von denen seine Frau 300 Tage nach erfolgter Trennung entbunden wird, verleugnen, ohne den in den Artikeln 314 und 318 des Civil - Gese6buches ver- langten Beweisen und Bedingungen unterworfen zu seyn; diese einfache Verleugnung stößt von Rechtswegen die aus der Che herzuleitende geseßlihe Vermuthung der Vatekschaft um; sie muß von einem Civilstands- Beamten innerhalb 6 Monaten, nachdem der Gatte die Geburt des Kindes und dessen Eintra- gung in das Civilstands-Register erfahren, zu Protokoll genom- men werden. Jst der Gatte gestorben, bevor er das Kind ver- leugnet hatte, indeß. die geseßliche Zeit hierzu noch nicht ab- gelaufen war, so können seine Erben dieselbe Befugniß inner- halb der im 317ten Artikel des Civil - Gese6buches festgeselzten Frist ausüben. Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes sind nur auf diejenigen Kinder anwendbar, welche 300 Tage nach dessen Bekanntmachung geboren werden. ‘/ — In dieser Abfassung wurde der Geséßzes-Vorschlag nach einer kurzen De- batte mit großer Stimmen-Mehrheit angenommen.
In der Deputirten-Kammer kamen heute, wie an je- dem Sonnabend, verschiedene Bittschriften zum Vortrage. Es befand sich darunter eine Eingabe mehrerer Holzhändler zu Gre- noble, welche über die Einfuhr fremder Hölzer in den Hafen von Marjeille Klage führten, indem ihr eigener Handel darüber völ- lig zu Grunde gehe. Diese Vorstellung wurde an die Kommis- sion für das Zoll-Geses und an den Handels-Minister verwie- jen. Jun mehreren anderen Petitionen wurde die Auslieferung
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