1834 / 73 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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trat

General Bravo und einige Mißvergnügte beharrten bei ihren Lppositionen gegen die Regierung. Der Oberst Austin in der Provinz Texas war auf Befehl de? Mexikanischen Regierung verhaftet worden.

London, 7. März. Herr Hume hat gestern Abend die vor allen anderen wichtige Frage vor das Unterhaus gebracht, ob die jekige stufenmäßige Abgabe von auswärtigem Getraide fortbestehen, oder eine bestimmte Abgabe an deren Stelle geselzt werden soll. Natürlich will er, daß diese im Durchschnitt nie- driger angenommen werden solle, obgleich“ nur allmälig so nie- drig, daß die Preise der Lebens-Bedürfnisse in den Britischen? Inseln nah und nach den Kontinental- Preisen näher gebracht werden. Seine vorzüglichsten Gründe find die, daß bei den ge- genwärtigen künstlih herbeigeführten höheren Preisen unsere Fabrikanten immer mehr in der Konkurrenz mit den Fabri- fanten auf dem festen Lande verlieren müssen; dabei ader ver- lôren nicht nur die Fabrikanten, fondern die Grundher- ren selbsi, indem das Land bei weitem tinehr Einwohner hat, als sowohl der Akerbau als die Fabriken für die inländischen Bedürfnisse erfordern, und diese überflüssige Bevöôl- kerung nothwendig den Grundherrn zur Ernährung anheimfal- len müsse, in dem Verhältnisse, als sie aufhôre, für das Ausland zu fabriciren. Die Grundherren in England seyen nur deswegen reicher als die Russischen, Polnischen und Deutschen , weil der Handel und Gewerbfleiß große Reichthümer in. diesem Lande zusammengezogen ; diese aber müßten sich wieder verlieren, wenn man, um das vermeintliche Jnteresse der Grundherren zu be- fördern, die Lebens - Bedürfnisse vertheure, und mit großem Kosten-Aufwande Getraide erziele, welches um den halben Preis vom Auslande her zu haben sey. Er giebt indessen zu, daß ohne einen gewissen Schuß das Territorial - Juter- esse gänzlih zu Grunde gehen müsse, was wieder für die Fabrikanten sehr nachtheilig werden müßte, welche für den inneren Verbrauch produciren; und darum giebt er es zu, daß eine Auflage bleibe, die aber nah und nach bis zu dem möglichst geringen Grade verrmihndert werden soil. Ihm antwor- tete vorzüglich Sir James Graham, nicht als Minister (denn es ist keine ministerielle Frage ), sondern als Grundherr. Er brachte Alles vor, was auf dieser Seite wohl gesagt werden fann, besonderé, daß, während das Fabrikwesen fast in allen Fä: chern blühe, die Grundherren von Jahr zu Jahr ihren Zins herabseken müßten, und dabei dennoch, sowohl Pächter, als Feld - Arbeiter, mit Druck und Entbehrung zu fämpfen hätten. Freilich ließe sich dagegen cinwenden, daß, im Verhältniß zu den Preisen der Dinge, die Grundherren immer noch einen verhältnißmä- ßig hôhern Zins erhalien, als sie vor den Revolutions-Kriegen emz-4in- gen. Das Unglück aber is, daß, troß dem, daß während diefer Kriegs-

eiten der Zins in vielen Füllen vervierfacht wurde, fast alle Güter so sehr verschuldet sind, daß, wenn der Zins auf einmal viel tiefer hinabzedrückt würde, der größte Theil derseiben in andere Hände wandern müßte. Aber ein solches Resultat nämlich den größten Theil der alten, adeligen und bürgerlichen Familien am Bettelstabe, und an deren Stelle einen Haufen Wucherer und Spekulanten im Besiß des Grund-Eigenthums des Landes zu schen wäre sowohl in sutlicher als politischer Hin- sicht eine Sache, die kein wahrer Landesfreund wünschen fann. Auch glaube ih nicht, daß Herrn Hume's Vorschlag (die wei- teren Debatten darüber sind auf dicsen Abend verschoben wor- den) durchgehen wird. Daß es aber dahin kommen müsse, und zwar in wenigen Jahren, bezweifle ih auch -niht; und hoffe nur, daß die Aristokratie die Frist benußen werde, durch Sparsamkeit den veränderten Zeit-Uinständen besser zu begegnen ; obgleich es von den gewerbtreibenden Klassen shmerzlich empfun- den wird, wenn die Aristokratie sich in ihren Ausgaben beschränkt, besonders wenn viele Familien sich nach dem Kontinente begeben, wo fie ohne ihren Luxus zu beschränken, ihre Ausgaben vermin- dern. Aber jelbst diejes Uebel wäre cher zu ertragen, als das er- stere. Dieser Tage wurde der Vorschlag im Unterhause gemacht, dem Preß-System in Kriegszeiten geseßlich ein Ende zu machen. So sehr aber das Freiheits- Gefühl sich gegen dieses grausame Mittel, unsere Kriegsschiffe zu bemannen , empört, so sehr auch jeder Seemann von dem Nachtheile Überzeugt seyn muß, welches es dem Dienste selbst bringt, jo waren doch die Minister, und mit ihnen eine bedeutende Mehrheit des Hauses überzeugt, daß, während durch eine bessere Behandlungsart der Matrosen auf den Königlichen Schiffen das freiwillige Anwerben ermuntert, und durch die Anlegung von Matrojen-Schuien dem Dienste tüchtige Leute herangezogen werden möchten, es doch höchst gefährlich seÿón würde, vor der Hand einem Regal zu entsagen, wodurch wohl mehr als einmal die Existenz des Staates ge- rettet worden. Man sprach davon - daß man vielleicht darin eine Auskunft finden könne, daß man alle im Kaufmanns-Dienste befindliche Seeleute registrire, und dann. nach dem Bedürfnisse die erforderliche Mannschaft durch's Loos ziehe; aber selbst die- ses würde, besonders im Anfar e eines Krieges, ein zu lang- sames Mitel seyn, und es würde immer am gerathensten seyn, der Regierung das Recht zum Pressen zu lassen, nur daß fie nie an- ders als im äußersten Nothfall davon Gebrauch mache, und die erpreßte Mannschaft, sobald der Nothfall vorüber ist, gehörig entschädigt, wieder in Freiheit gesezt werde. Jndessen ist die Sache, wie das Prúgeln bei den Truppen, zu anziehend für die Sentimentalität, um von denen vernachlässigt zu werden, die gern ohne Kosten für sich selbst human sind; man wird, besonders da die Westindische Sklaverei bald gänzlich abgeschafft seyn wird, so lange gegen beide. reden und schreiben, bis die Regierung sie wird der dffentlichen Meinung aufopfern müssen. Die Mi- nister haben erklärt, daß sie nicht nur die Umtauschung des Zehn- ten, sondern auch die Abschaffung der Kirchen-Steuer, vielleicht noch vor den Ferien, gewiß aber gleih nah Ostern vorschlagen wer- den, Alles dieses wird zu langen und wichtigen De- batten Anlaß geben. O'Connell hat denn auch endlich den Entschluß angekündigt, am 15. April die Aufldsung der Union E Lten, Um ihm mit Würde zu begegnen, ist von ministerieller Seite angekündigt worden, daß man an jenem Tage auf die namentliche Aufrufung der Mitglieder des Hau- ses antragen werde, damit alle Vertreter der Nation auf der Stelle seyen, um über eine so wichtige Frgge ihre Stimmen ab- ugeben. Die Bill für die Abschaffung der Haus-Steuer ist Leon einmal verlesen worden. Mit 3 Bills zur Bestrafung der bestechlichen Wähler von Liverpool, Warwik und der Jrlän- dischen Stadt Carrickfergus, und der Sicherung der Reinheit künftiger Wahlen, macht das Haus schnelle Fortschritte.

Niederlande

Aus dem Haag, 7. März. Constantin Polari, der Dieb

der Diamanten Îhrer Kön. Hoh, der Prinzessin von Oranien, at heute hier vor dem Assisenhofe zu Gericht gestanden. Drei

eugen wurden vernommen: nämlich ein Secretair der Prinzes-

fin, Herr de Knpff, ehemaliger Polizei-Direktor zu Brüssel und

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Fräulein von Tschernitschoff, früher bei der Prinzessin angestellt und mit deren Juwelen am genauesten bekannt, die erst gestern Abend aus St. Petersburg hier eingetroffen war. Das öf: fentliche Ministerium trug auf das Maximum der Strafe, nám- lich auf Ausstellung am Pranger und 15jährige Gefängnißstrafe, an. Der Advokar de Bas fúhrte die Vertheidigung des An- ‘ails Morgen wird die Entscheidung des Tribunals er- olgen.

Amsterdam, 8. März. Während der abgelaufenen Wo- che haben die Fonds =- Course úberhaupt einige Preis - Erhdhung er- fahren; der Umsaß war jedoch nicht von Bedeutung. Die Beile- gung des neuen Luxemburger Zwistes durch die Entlassung des Hrn. Hanno hat die Furcht vor Uneinigkeiten zwischen den großen Mäch- ten beseitigt und den Märkten zu Paris und London größere Fe- stigleit gegeben, während an ersibenanntem Plaße der günstige Ab- lauf des -Cabetschen Prozesses das Vertrauen verstärkt hat. Die Englischen Ordres haben zugleich etnen günstigen Einfluß auf die Holländischen Fonds gehabt, und stehen dieselben hdher, als vor acht Tagen, die Billette des Staatëschaßes ausgenommen, wovon man nächster Tage die Einlösung erwartet. Die Russischen Fonds und Wiener Metalliques finden noch immer Abnehmer; Spanische Fonds, die sich einigermaßen besserten, waren heute wieder flau. Die Brasilianischen Fonds sind ees um 1 pCt. besser. Grie- chische und die andern Südamerifanischen Paycts sind ohne vielen Umsaß. Geld ist bei: Leihungs- und Prolongations - Geschäften à 3 pCt. zu haben. Am gestrigen Getraide - Markt war es wieder sehr still und der Handel beschränkte sich hauptsächlich an Verbrau- cher. Man bezahlte für 124pfünd. weißbunten Polnischen Weizen 230. 240 Fl, für 132pfünd. Rheinischen 188. 490 Fl., für 128pfünd. alten Pommerschen 190. 195 Fl.; für 146pfünd. alten Preußischen Roggen 160. 165 Fl.; für 85pfünd. neuen feinen Hafer 80 Fl., für 74. T5pfünd. Futter - Hafer 59. 69 Fl.

Belgien.

Brüssel, 8. März. Jun der gestrigen Sißung der Re - präsentanten-Kammer verlangte Herr v. Hoffschmidt, daß spátestens am Montag die Diskussion úber den Bericht des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten erdffffnet werden solle. Nachdem aber der Minister erklärt hatte, daß eine solche Dis- fussion unter den gegenwärtigen Umständen zu keinem Resultate führen würde, nahm Herr v. Hoffschmidt seinen Antrag zurück.

Der Senat versammelte sich vorgestern und gestern, konnte aber an beiden Tagen, da sich die erforderliche Anzahl von Mit- gliedern nicht eingefunden hatte, keine Sißungen halten.

Aus Gent meldet man vom 6bten d.: „Vorige Nacht ge- gen 1 Uhr versammelte sich wieder eine zahlreiche Schaar jun- ger Leute, größtentheils mit Stdcken und Charivari - Jnstrumen- ten bewassnet und in Mäntel: gehüllt, vor dem Bischdflichen Pa- last. Sie hatten die Aufführung ihres monstrdsen Konzertes begonnen , als zwei Polizei - Kommissare mit ihren Agenten und eincr Anzahl Sapeurs-Powpiers erschienen und sich anschickten, die Lärminacher zu verhaften. Ein Theil derselben leistete Wi- derstand; andere Helden machten sich aus dem Staube, allein auf ihrem Wege stießen sie auf den Plab-Licutenant Boon mit einem Detaschement Truppen. Ein Handgemenge erfolgte, worin von beiden Seiten Schläge ausgetheilt, Kleider zerrissen und, als letes Resultat, etwa 20 Judividuen verhaftet und nach dem Mammeloker gebracht wurden, um dort über die Unannehmlich- keiten der nächtlichen Expeditionen, und über die Gefahr, durch ungesebzliche Demonstrationen die Freiheit des Unterrichts anzu- greifen, nachzudenken. Heute Morgen wurden durch den Kdö- niglichen Prokurator, bei dem schon deshalb Schritte gethan wor- den waren, die Verhafteten mit dem Vorbehalt in Freiheit ge- seßt, sie gemäß dem Gesetze" vdr Gericht zu belangen. Man ver- sichert, die Verhafteten seyen fast sämmtlich Zöglinge der Univer- sitát, und es soll sih unter ihnen ein Sohn eines ehrenwerthen Vice-Präsidenten der Repräsentanten - Kammer, ferner ein Hut- macher der Stadt befinden.“

Der Messager de Gand vom 6ten enthält folgende von 125 Studirenden unterzeichnete Erklärung: „Da die Unterzeichneten mit ihren gestern auf die brutalste Weise verhafteten Kameraden die Ehre theilen wollen, durch eine dem Bischofe von Gent gebrachte Spottmusik den Unwillen ausgedrückt zu haben, den ihnen dée bevorstehende Errichtung einer sogenannten freien Universität ein- gefldyt' hat, so erklären sie, daß sie ihren Theil der Verantwort- lichkeit an dem gestern unterbrochenen Charivari Übernehmen.“

Das Antwerpener Journal du Commerce bestätigt die nahe bevorstehende Auswanderung der Herren Serruys und Comp. Rheder mit ihren fünf Schiffen, die unter Holländischer Flagge fahren werden, nah Holland. Außer dieser Auswande- rung zeigt das genannte Blatt noch jene der Rheder J. B. Donnet und Neef an, Eigenthümer dreier Schiffe von 900 Tonnen und dreier andern von 300 bis 500 Tonnen Last.

Deutschland.

Hannover, 10. März. Der hiesige Kunst-Verein hat zum Ankaufe von Kunstwerken auf der gegenwärtigen Ausstellung die Summe von 3000 Thalern bestimmt. e

München, 6. März. Zum zweiten Präsidenten der Kam- mer der Reichsräthe haben- Se. Majestät der König, dem Ver- nehmen nach, den Erzbischof zu Bamberg, Freiherrn v. Fraun- berg, ernannt. Allerhôch|tdieselben empfingen heute Vormittag die Deputation der Kammer der Abgeordneten, welche die An- zeige zu erstatten hatte, daß diese Kammer sich konstituirt habe. Am Nachmittag hatten sämmtliche Abgeordnete verschiedener Kreise die Ehre, Sr. Majestät dem Könige und Jhrer Majestät der regierenden Königin ihre Aufwartung zu machen. Den Abgeordneten der übrigen Kreise wird dieselbe Chre morgen Nach- mittag zu Theil werden, nachdem der Vormittag mit dem Be- such des feierlichen Gottesdienstes zugebracht seyn wird, welcher in sámmtlichen Pfarrkirchen der Residenzstadt und der Vorstädte stattfindet, um den Segen des Himmels für das Gedeihen der ständischen Berathungen zu erflehen. Dabei bestätigt es sich, daß die förmliche Erdffnung der Stände - Versammlung durch Se. Königl. Majestät am künftigen Sonnabend, den Sten d., geschehen werde.

München, 7. März. Unsere heutige Zeitung enthält in einer außerordentlichen Beilage das Programm zu der morgen stattfindenden feierlichen Eröffnung der Stände - Versammlung. Heute, als am Tage vor der Eröffnung, wird in sämmtlichen Pfarr - Kirchen feierlicher Gottesdienst gehalten; dem in der Hof - Kirche werden Se. Königl. Majestät, der gesammte Hof, sámmtliche Behörden und Kollegien beiwohnen. Eine Eskadron Kavallerie wird diesen Zug eröffnen. Die Abfahrt des Königs von der Residenz wird durch eine Kanonen-Salve verkündigt, so wie auch die Abfahrt von der Kirche. Morgen geschieht durch Se. Maj. den König die feierliche Erdffnung der Stände - Ver- sammlung; eine Compagnie des 1sten Infanterie - Regiments bildet vor dem Stände- Hause die Ehrenwache. Sämmtliche Mitglieder der 1sten und 2ten Kammer begeben sih um 10 Uhr Morgens in das Stände-Haus. Se. Majestät der König fährt um 11 Uhr in einem 8\pännigen Gala-Wagen,

begleitet von mehreren 6 spännigen Hof- Wagen und einer Ah, | theilung Kavallerie, von der Be ab. Se. K. Maj. hält | auf dem Throne die Anrede an die Stände-Versammlung, na

deren Beendigung der Staats-Minister der Justiz auf der zwei

ten Stufe des Thrones vortritt und den in der Verfassungs, | Urkunde enthaltenen Eid vorliest, welchen Se. Königl. Hoheit |

der Kronprinz und die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichs - Räthe, sodann die neuen Abgeordueten der Wahl; Kammer ablegen. Se. Kdnigl. Hoheit der Kronprinz {wört diesen Eid in die Hände Sr. Majestät. Hierauf erklärt der Staats-Minister des Jnnern im Namen Sr. Majestät die Siz zung der Kammer der Reichs-Räthe und jene der Abgeordneten

für das Jahr 1834 erdffnet und ladet sie ein, nunmehr die ihnen J

übertragenen Geschäfte. zu beginnen. Sodann verlassen Ss, Majestät mit dem nämlichen Zuge, wie bei dem Eintritte, den Sigungs-Saal. Auch IJ. MM. die regierende Und die ver, wittwete Königinnen werden erwartet. Die Tribunen für dae Publikum werden schon um 10 Uhr geöffnet.

S tuttgart, 4. März. (Württemberger Zeitung.)

Wir werden berichtet, daß eine Regierungs-Kommijsion gegen: wärtig mit den einflußreichsten Standes- und Grundherren über

Ablósung von Gefállen und Feudal:Lasten unterhandelt. Präs; dent dieser Kommission sey der Herr Geheimeraths- Präsident von Mancler. Nach Berichten aus Tübingen wird die dor F tige Universitäts-Bibliothek aus England ein Exemplar des kost baren Werkes der kompletten Sammlung aller Englischen Parla ments-Verhandlungen zum Geschenk erhalten.

Hanau, 9. März. Die hiesige Kurfürstliche Polizei Di rection hat eine Bekanntmachung erlassen, nach welcher das Pu blikum benachrichtigt wird, daß seit einiger Zeit in hiesiger Ge gend falsche Münzen, insbesondere falsche Hessische & Thaler von 1829 und 1831, auch falsche Hessische und Nassauische Sechs kreuzer- Stücke in Umlauf geseßt wurden. Das Gepräge dieser Münzen sey gut, scharf und dem der echten Münzen schr ähn- lich; sie seyen aus Neusilber verfertigt, daher völlig werthlos, und an einem bläulihen Scheine kenntlih. Das Publikum wird aufgefordert, vorkommenden Falls sich der Verbreiter die: ser Münzen zu versichern, und solche der nächsten Gerichts- oder Polizeistelle zuzufähren.

Luxemburg, 1. März. Fortsezung der Korrespondenz, die der Verhaftung des Distrikts-Commissairs Hanno voranze g ist und in Folge derselben stattgefunden hat: i XVI. An den Herrn du Moulin, General-Major, Kom»

mandanten der Bundes-Festung Luxemburg. ¡¿H. Geist-Kaserne , 16. Febr. 1834. Herr General! Jch habe die Ehre , Jhnen, in dreifacher Aus: |

fertigung, ein Rundschreiben an die Bürgermeister der in dem fir4

tegischen Rayon, dessen Kommando Jhnen übertragen ist, gelegenen A Gemeinden meines Bezirks zu Übermachen , ein Rundschreiben, wo- F

durch man ihnen Kenntniß giebt, daß die Operationen der Auzhe: bung der Miliz für die Fahre 1832, 1833 und 1534 unverzüglih

avfhdren müssen. Wie ich in diesem Rundschreiben sage, Herr General,

sind die nôthigen Befehle, um die fraglichen Operationen einzustel: F len, mir zu Arlon am 15. l. M. gegeben worden, und geftern, | leih bei meiner Rückkehr in meiner Residenz Bettemburg, hade | ih mich angeschickt, sie zu vollziehen und vollziehen zu lasscn; an- giücklicher Weise fehlt es mir an Zeit, um die ndthigen Schriften Þ auszufertigen und einer Verhaftung zuvorzukommen, die mir | theuer zu stehen fommen kann. Jndeß beschränken sich die vertheil- Þ ten Bekanntmachungen auf die Gemeinden Dippach und Racange; F feineSchrift der Art ist den übrigen Gemeinden des Rayons zugekommen, Die Verzdgerung , deren Opfer ich bin, Herr General, tann „nut dem Mangel einer schnellen Verbindung I d r Bettemburg und F Arlon und den Umwegen, welche die Fnsructionen des Heren Ge F nerals de Tabor, um zue Civil - Verwaltung zu gelangen, machen müssen, zugeschrieben werden. Die Details, welche ich Fbnen, Herr General, zu geben mir dic Freiheit nehme, werden Fhnen ohne Zweifel f von Arlon aus bestätigt werden. Mbchten diese Aufklärungen nit zu lange auf sh warten lassen, damit ich meiner trauernden Familie zurückgegeben werde. Es bleibt mir nur noch übrig, Jhnen zu bv F zeugen, Herr General, wie sehr ich die Aufm.rksamkeiten erkenne Þ wodurch Sie die Güte haben, meine Lage zu erleichtern. Sollte ck nicht zu viel gefordert seyn, Sie zu bitten, gütigst meinen gemwdhn- lichen Arzt, den Doftor Biver, sich mir näyern zu lassen, der mi} seit 10 Fahren behandelt und dessen Pflege, in meiner gegenwärti: Fi gen Lage, nicht Úberflüssig seyn wird. Jch as v Ehre ¿c. E anno: / XVIl. An die Herren E Mos des strategishen F : ayo.ns. : ,„Bettemburg, den 16. Februar 1834. | Meine Herren Bürgermeister! Nach den Befehlen des Hertt Gouverneurs, die mir am 15ten d. mündlich mitgetheilt wurdet hdren alle Operationen der Aushebung der National - Miliz fúr dit}s Fahre 1832, 1833 und 1834 in allen vom firategischen Rayon de b Luxemburg abhängigen Gemeinden und Srsenis auf F emzufolge werden Sie die Fnstructionen, die Jhnen gegeben wut den, als nicht geschehen betrachten, und Sie werden die Miliz- Män} ner Jhrer respektiven Gemeinden benachrichtigen , daß sie von defi Verbindlichfeit , der Ziehung und den übrigen , besagte Aushebun b.trefenden Operationen losgesagt sind. , Der provisorische Commissair für den Hanno ‘/ XVIlI. An den Brig ad Er Be he dhe Herrn von Tabor,

rlon.

„¡Luxemburg, den 17. Februar 1834, |=

Herr General! Die Ausdehnung des Festungs - Rayons bis j! seinen ursprünglichen Gränzen, und die damit zusammenhängen Verhaftung des Herrn Hanno in Bettemburg, is hauptsächlich d4f durch, veranlaßt worden, daß die Arloner Civil - Behdrde sich in b} nen ofeuen, durchaus willkürlich feindlichen Widerstand gegen dit diesseitigen, geseßlich begründeten Anordnungen im Festungs-Raytf eingelassen und diescn Widerstand mit grdßter Hartnäckigkeit verfolgt hat. Wenn das Militair - Gouvernement in seinem Wirkunge H Bereiche festungspolizeiliche Birlügun en erläßt, kann es deren QU} tigkeit unmöglich von dem Beifalle oder der Mißbilligung abhángig machen, welche dieselben zu Arlon finden Die Straffälligkeit der ¡F Reckingen und Dippach stattgefundenen Machinationen, Behufs einer Miliz-Operation im Rayon, liegt alsy zunächst darin, daß sic über haupt gegen das entgegenfebelde netsents geschärfte, nachdrüd

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liche Verbot des Militair -= Gouvernements unternommen wordel sind, obschon auch aus dem mir übersendeten Schreiben des Het! Thorn zur Genüge sich ergiebt, daß, da von Brüssel aus bereits am 9ten dieses Monats dic Ermächtigung zu eiter instellung det betreffenden Maßregeln im Rayon eingegangen war, von da a bis zum 13ten dieses Monats, dem Tage der Ausfertigung der Ordre des Herrn Hanno an die Gemeinde-Vorstände zu Dippach und Reckitge!/ mehr als dreifache Zeit zu allen irgend ny thigen Avertissements utd zur Vorbeugung von iedweden Kollifionen mit der Festung übrig blieb. Bessenu eachtet wird das Militair - Gouvernement nunmehr in dit Freilassuttg des Herrn Hanno, so wie in die Zurücknahme der anderweit! getrofenen Maßregeln willigen, sobald Sie, Herr General, sowoh als Herr Thorn demselben gemeinschaftlich die formelle, schriftlich Zusicherung ertheilen, daß niemals wieder in irgend einer Weist jenseitig die Validität der festungs- polizeilichen Anordnungen in Rayon ‘bezweifelt, und amtliche Amaczuenge an die darin befind- lichen Fotictionnairs vom Gehorsam gegen das Militair-Gouvern ment ergchen werden. Den Eingang dieser unter hinreichenden Bt 7 glaubigung geschehenen Zusicherung muß dasselbe demgemäß abwad

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ten, mamit es die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung rbindet. ; i n Militair-Gouvernement der Bundes-Festung Luxemburg. In Abwesenheit des Gouverneurs,

(gez) du Moulin, General-Major und Kommandant.// den Herrn General-Major du Moulin, Ober- Befehlshaber der Festung Luxemburg..

Arlon, 19. Februar 1834. Héxr General! Fn Beantwortung Jhrer- Depesche vom 17. l. M, Rr. 369 u. 370, 2. Abtheilung, habe ich die Ehre, Sie zu benachrichti- gen, daß ich mich mit dem Herrn Gouverneur der Provinz, bei sci- ner Ankunft, besprochen habe, und daß Befehle förmlich erneuert worden sind, daß keine ?rt von Operation für die Miliz im Rayon statthaben soll Jch muß Jhnen bemerken, Herr General, daß,

XIX. An

da weder Herr Thorn noch ih im Voraus über die Absichten un-

serer Regierung in Betreff der neuen Vorschläge, die Ste an mich rihteten, urtheilen können, ich eine Absch-ift Fhrer Depesche nach Brüssel gesandt habe, und werde ih die Fnstructionen der Regie- rung abwarten. Empfangen Sie 2c. F. von Tabor.“ XX. An den Hrn. General-Major du Moulin, Ober- Befehlshaber der Bundes-Festung Luxemburg. /¡Haupt- Quartier Arlon, 17. Februar 1834. Herr General! Jch gewahre durch den zweiten §. Fhres Ge- ehrten vom 16ten d., daß ich vergessen habe, meine Depesche vom 13ten d. zu unterzeichnen, ih werde Jhnen verbunden seyn, wenn Sie mir dieselbe gütigst zurükschicken wollen, damit ich diese For- malität erfülle, die nur von einem Jrrthum des Bureau herrührt. Empfangen Sie 2c. & v. Tabor.“ XX1. An den Brigade-General, Herrn von Tabor, in Arlon. „Luxemburg, 17. Febr. 1834. Auf Euer Hochwohlgeboren gefällige Zuschrift an mich, von heute, bin ih sehr gern „bereit, dem darin ausgedrückten Wunsche gemäß, das betreffende Schreiben , zur Rachholung der unterbliebe- nen Unterschrift, jedoch mit der ergebenen Bitte um unverzügliche Rúksendung, in der Anlage beizufügen. Genehmigen Euer Hoch- wohlgeboren hierneben die Vecsicherung meiner besonderen Hoch-

achtung. ; du Moulin, General-Major und Kommandant.// AXII. An den Herrn General-Mafor du Moulin, Ober- Befehlshaber der Festung Luxemburg. Haupt-Quartier Arlon, den 18. Februar 1834. Herr General! Fch bin Jhnen aufrichtig verbunden für die Bereitwilligkeit und Gefälligkeit , womit Sie mir meine Depesche vom 13ten d, die ich zu unterzeichnen vergessen hatte, zurücksandten. Fch habe, meinerscits, die Ehre, Herr General, Fhnen dieselbe von euem mit einer Unterschrift zukommen zu lassen, und bitte Sie :c. F. von Tabor. AXlll, An den Herrn General-Major du Moulin, Ober- Befehlshaber der Fesiung Luxemburg. Arlon, den 22. Februar 1834. Herr General! Nach den Erklärungen , die ich Über den durch die Belgische Regierung gefaßten Beschluß , die Suspension der Ziehung der Miliz, in so weit sie die îm sirategischen Rayon hbe- riffenen Gemeinden betrifft, an Sie gerichtet habe; nachdem ich hnen , den Befehlen meiner Regierung gemäß, meine bestimmten Absichten bekannt gemacht habe, die in der Militair - Uebereinkunft vom 29. Mai 1531 ausgedrückten Versprechungen unversehrt auf- rechtzuhalten, und sogar diese Uebereinkunft, in Bezug guf die Enthaltung von Operationen oder militairischer Organisations- Maßregeln, den Sinn beizulegen, der für die Anslegungen der Bundes-Regierung am günstigsten is, kann ich bei dem gegenw är- gen Zustand der Dinge keine andern neuen Versicherungen geben. Ohne Rücksicht auf meine frühern Bemerkungen werden Sie, Herr General, gewahren, daß die Ziehung der Miliz ers| am 21. d. Statt haben sollte; die Verhaftung des Herrn Bezirks - Kommissars Hanno datirt sich von der Nacht vom 15. 16. d.; Sie waren daher - während fünf ganzer Tage im Stande, sich durch meine Vermittelung von den wahren Gesinnungen und der Aufrichtigkeit der Belgischen Behdrden zu vergewissern. Fn Folge einer einfachen Ausstellung von Anschlags - Zettel in Betreff dieser Ziehung und ei- ager leicht zu erklärenden adminisirativen Langsamkeiten oder Un- achtsamkeiten ohne reelle Wichtigkeit, wie das Ereigniß dies darge- than hat, haben Sie Maßregeln vorgezogen, die in offfenbarem Wi- derspruche mit dem Versdhnungsgeiste stehen, den ih Fhnen im Na- men meiner Regierung bezeigte. Vor dem Aufodren dicser Maßre- geln, das heißt, vor der Freilassung des Bezirks-Kommissars Hanno, werde ich mich mithin , ungeachtet meines Wunsches, seine Freilas- sung zu bewirken , jeder Wiederholung oder jeder ausdrücklichern Erdrterung enthalten , deren die frühern Erklärungen, die übrigens bestehen bleiben, von der einen und der andern Seite fähig seyn könnten. Fch bitte Sie 2c. F von Tabor“ : AXIV. An den Brigade=- General, Herrn von Tabor, in Arlon. Luxemburg, den 23. Februar 41834. Herr General! Auf Jhr gestern Abend nach 10 Uhr, per Estaf- fette, cingegangenes Schreiben erwiedert das unterzeichnete Mili- tair - Gouvernement Nachstehendes: Das Schreiben des Militair- Gouvernements vom 20. Mai 1831 an den General Goethals, ist keine Convention, sondern lediglich eine diesseitige Erklärung in Be- tref des Rayons hiesiger Bundes-Fefiung, daß derselbe fich vier Stunden im Umkreise der Festung verfassungsmäßig ausdehne, für den Augenblick aber auf 2 Stunden beschränkt werde, daß darin keine militairishe Wirksamkeit, welcher Art sie immer seyn könne, stattfinden dürfe; daß aber auch diese Erklärung und Fest- seßung das Militair - Gouvernement in Nichts binde, fo lange sie nicht die Bestätigung hoher Bundes-Versammlung erhalten habe, welche niemals erfolgt is. Wollen Sie sî{ch, Herr Gene- ral, die Mühe geben, den“ Jhrerseits mit dem Militair- Gouvernement geführten Schriftwechsel wieder zu durchsehen, so werden Sie zehnfache, formelle und ausdrückliche Wiederholungen des Gesagten, besonders in dem diesseitigen Schreiben vom 8. Juni 1832, eine- so ausführliche Verwahrung gegen jede willkürliche Ent- ficllung der dem beschränkten Festungs - Rayon unterliegenden Be- dingungen finden, daß iede beabsichtigte ae tee Auslegung da- von nichts weiter, als der Versuch. einer Verfälschung seyn könnte. Außerdem scheinen Sie, Herr General, vdllig vergessen zu haben, daß die ganze Frage Über die Zulässigkeit einer Miliz - Aushebung m Rayon schon im Jahre 1832 der Gegenstand mehrfacher schriftli cher Mittheilungen zwischen dem Militair-Gouvernement und Jhnen wesen und daß hiervon das Ende, die Fhrerscits, im Namen Fhrer egierung, demn Militair - Gouvernement unterm 29. Juli 1832, ertheilte unverbcüchliche Zusicherung (l'assurauce la plus positive) war/ daß von einer Miliz-Operation, nicht nur im Rayon, sondern im. ganzen Deutschen heile der Provinz , was man diesseitig ar nicht verange hatte, ein für allemal die Rede nicht mehr eyn sollte; daß demnach diese ganze Angelegenheit ihre vollstän- dige Beseitigung gefunden hatte, und, was in dieser Hinsicht im Rayon zulässig oder unzu lang sey, einem ferneren Zweifel im Mindefsten nicht weiter unterliegen konnte, daher die, ohne den

‘geringsien Le zenoE Versuch einer Verständigung mit der Fe-

ungs-Behdrde darüber gegenwärtig im Rayon proklamirte Miliz- Aushebung einer chen so agyessiven als ganz außer allem erflärlichen fsameivatige stehenden, die cutgegenbeLeune Zusage pldklich bre- enden Eingriff in die Rechte der Bundes-Festung begründete und {mittelbar en leßten Schein einer Verbindlichkeit der Festung zur

‘Uttgeren- Beschränkung ihres Wirkungs - Bereiches durch die That lfte. Das Militair-Gouvernement stellt Jhnen, Herr Senetal, dig

betressende, ihm ertheilte feierliche Unterpfand für die gewissenhaf- teste Anerkennung sciner Rechte, in der anliegenden i o neuert unter Augen, da über dasselbe mit auffallender Absichtlichkeit und Leichtigkeit bisher hinweggegangen worden is. Fn welches

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hin und ohne Weiteres, durch amtlihe Bekanntmachungen !

jeder Art, fogós durch öffentliche Anschlagezettel in den Kom- munen des Rayons angekündigte Miliz - Aushebung, sowohl in Nachholung der früheren Zeit, als für das laufende Jahr? Welchen Charakter tragen, im Zusammenhange hiermit, für die Festung, die vom Herrn Thorn aus Arlon, und Herrn Hanno aus Bettemburg, unterm -23. und 28. Fanuar d. F. erlassenen ge- messenen Ordres an die Bürgermeister im Rayon, gegen das Ver- bot des Militair - Gouvernements einer darin zu vollziehenden Mi- liz-Operation, hiermit fortzufahren , und sih an Drohungen, die von der Feftung ausgingen, in Nichts zu kehren? Vermögen Sie, Herr General , hierin nur den Gedanken einer Achtung und Aner- kennung der festungspolizeilichen Machtvollkommenheit der Bundes- Festungs - Autorirät in ihrem geseßlichen Wirkungs - Bereiche wahrzunehmen, oder is dadurch nicht vielmehr geradezu ein Zustand faftischer Gemwaltthätîgkeit hervorgerufen, in welchem der Stärkere Recht behdâlt? Was mußte hiervon die unvermeidliche und unmit- telbare Folge seyn? ohne Frage keine andere, als daß die Amts- thâtigkeit der Bürgermeister im Rayon, durch die vdllige Bloß- stellung ihrer Personen,*zu Nichte gemacht und dadurch ein Zustand der vollkommensten Anarchie herbeigeführt wurde, zu dem es das Militair - Gouvernement in seinen Gränzen, in träger, pas- siver Duldsamkeit, niht kommen lassen durfte. Es ist seit- dem - konstatirt, daß, ohne einen formellen Widerruf der Ge- genseitigen, im Widerspruch mit den festungzpolizeilichen An- ordnungen des Militair - Gouvernements, erlassenen Befehlen, allen Maire's im- Rayon ihre Entlassung genommen haben würden. Jn welche Alternative war die Festung ta dem Falle geseßt? Das Mi- litair-Gouvernement überläßt Fhnen, Herr General, selbs die nahe- liegende Antwort auf diese Frage, und deutet im Allgemeinen nur an, daß es alsdann zur’ Begrundung einer Ordnung der Dinge in scinein Bereiche gezwungen war, die den Wünschcn und dem Jn- teresse der faktischen Regierung wahrscheinlich am fernsten liegt. Mit welchem Recht nun wollen Sie, Herr General, dem Festungs- Gouvernement die Verbindlichkeit auferlegen, zum Schuße rein willfürlicher Untertretung seiner alten, fesibegeündeten Rechte, sich in immer neuen Reclamationen an faktische Behörden zu erschöpfen, deren Zusicherungen niemals Gewähr bieten wenn zuvörderst diese Behdrden es unterlassen, vor Ergreifung gewaltsam regelloser und durch das lichtvollste Resultat einer vorangegangenen Verhand- lung, so wie positiver diesseitiger Bestimmungen, ein für allemal entfernter und vorgebeugter Maßregeln, sich in die geringste voran- gehende Verbindung mit der Bundes-Behörde der Festung zu seßen ? Geben Sie fich hierbei nun weiter selbst Rechenschaft, ob das Mi- litair-Gouvernement, wenn Überhaupt für die Zukunft über die aus- gedehntesten Festungs-Gränzen hinaus, nicht lediglich, in Folge des zu erflärendeu Belagerungs - Zustandes, das Geseh des Krieges und der materiellen Gewalt regieren und entscheiden soll ob die Festung in der Forderung einer Gewährleistung cines nothdürf- tig erträglichen Verlaufes der Dinge, in ihrer nächsten Umgehung und ihrer Gränzen irgend etwas verlangt habe, was nicht aus Rechts- Les eben so sehr, als aus der gebictenden Rothwendigkeit, in renger Folgerichtigkeit hervorgehe? Nachdem die Angelegenheit zu dem geschilderten Standpunkt gediehen war, wendete man sich diesscitig dessen allem ungeachtet dennoch, unterm 3. Februar d., abermals schriftlih an Sie, stellte Fhnen das jenscitige Verfahren in seinem ganzen unhaltbarem Verlaufe dar, erklärte schon da- mals, ohne augenblicklichen Widerruf der an die Bürgermeister im Rayon ergangenen Aufforderung zum Widerstande gegen die festungs- polizeilichen Anordnungen des Militair-Gouvernements, und ohne eine Garantie zur zukünftigen Vermeidung ähnlicher Gewalt-Akte, den Festungs-Rayon auf seine wirklichen Gränzen für ausgedehnt und gab sogar die Versicherung ab, daß die Festung, zum Schuße thres verkannten Ansehns, und ihrer bedrohten Gerechtsame an die- jenige Personen sich zunächst halten müssen, die ihm in absichtsvol- ler Feindlichkeit in den Weg treten: an Personen übrigens, die ganz augenscheinlich für die Festung in keinerlei Weise den Charakter le- ga er Behbrden tragen , sondern lediglich in einem revolutionirten ande faktisch ihr Amt üben. Hiergegen ging von Jhnen, Herr General, in Betreff der Hauptpunkte, bisher noch cigentlih gar keine Erwiederung ein, sondern sie begnügten sich, dem Militair- Gouvernement unterm 13ten d. M. anzuzeigen, daß Sie nun- mehr ermächtigt seyen, alle Miliz-Operationen im Rayon auch Fh- rerseits zu untersagen, wenn das Militair-Gouvernement unter ge- wissen Modificationen nicht darin willigen werde. YJnsofern Sie, Herr General, diese Ermächtigung den 9ten d. M. bereits erhielten, wie geschah es, daß Sie erst am 13ten d. M. darüber sich dem Mi- litair-Gouvernement mittheilten, hauptsächlich aber, da sie wuß- ten, wie welt die Sache gediehen war, und daß zur Vorbeugung von Kollisionen mit der Festung schleunige Einschreitungen unver- meidlich wurden, daß nicht von Arlon aus für den Rayon die Miliz - Operation , bis nach ausgemachter Sache, ohne ieden Zcit- verlust, suspendirt ward? Herr Hanno erklärt, daß ihm, merken Sie wohl, obschon Fhre erneuerte formelle Zusicherung unterm 13ten d. M., und zwar, wie Sie wissen, ohne Unterschrift, also ohne alle Gewährfraft, dem Militair-Gouvernement zuging, die erste nur mündliche Weisung zur Einstellung der angeordneten Miliz-Ausëhe- bung im Rayon, nicht vor dem l5ten d. M. an ihn gelangt sey, und wenn Herr Thorn, indeß offenbar mit Unrecht, dies auch, vom l4ten d. M., in mehreren dem Militair - Gouvernement von ihm vorliegenden Erklärungen behauptet, so ändert sih doch dadurch das Sachverhältniß in nihts Wesentlihem. Fällt nun diesec, im Ver- Aa E zur a Ankunft höherer Bestimmungen, ganz unglaub- ichen und unerklärlichen Versäumniß, wenn es damit die vorgebliche Bewandniß überhaupt hat, nicht die vornehmste, ja einzige Veran- lassung zu der gefänglichen, dem Militair - Gouvernement als Un- terpfand unentbehrlichen Einziehung des Herrn Hanno und bei- nah ausschließlich zur Last, und tragen ihre Urheber nicht ganz allein davon die Schuld? Aus einer parteilosen und wohkerwogenen Beurtheilung ergiebt sich die diesfällige Entscheidung von selb; denn als die am 15ten d. M. Nachmittags nah Reckingen und Dippach entsendeten Patrouillen die Veranstaltungen zu einer Miliz- Aushebung im Rayon weiter vorgeschritten fanden, als je zuvor, als an jeden einzelnen Milizmann gedruckte, in den Händen des Militair - Gouvernements befindliche offizielle, vom Herrn Hanno vollzogene Citationen ausgetheilt, und mit denselben zugleich die Bürgermeister, ebenfalls vom Herrn Hanno, befehligt worden wa- ren, fich, ohne alle Frage und Widerrede, am 2lsten d. M. zu Esch an der Alzette zu gestellen , als außerdem die Bürgermeister da- von schriftliche Anzeige erstatteten, und in der drückendsten Ver- legenheit sich Über thre dadurch hervorgerufene außerordentliche Lage erklärten , als das Militair - Gouvernement ferner in Erfahrung brachte, daß Überall im Rayon / ohne Verzug, die übercinstimmen- den Verfügungen ergehen würden, als endlich noch keine zuvor- gegangene dfentliche Ankündigung auf Esch an der Aizette, und auf den 21. Februar d. F. lautete, die veränderte Zeit und Oertlichkeit daher von einer neu gefaßten Beschlußnahme zeugten, können Sie der Meinung seyn, Herr General, daß aud alsdann noch das

estungs- Gouvernement, im Drange gemessener Befehle, an die

rloner faktischen Behörden eine sübmisse Beschwerde cinreichen, und sih zum Spielball neuer Täuschungen und Ausflüchte machen sollte? Nein, wahrlich, bis dahin werden weder Sie, noch irgend son| Femand im Ernsie die Prätensionen treiben mögen. Wie der wahre Zusammenhang der Sache immer seyn mag, für das Militair-Gouvernement waltete kein anderer als der geschilderte ob, und noch in diesem Augenblicke hat es die moralische Ueberzeugung,

daß dicienigen Personen, welche die Veranlassung einer solchen Ver-

widelung geworden sind, mit Vorsaß und Bewußtseyn gehandelt und ein Gelüste A rage haben, am unrechten Plaße, im Mode-Sinne des Ausdruckes, de l'ènergie zu machen. Wenn das Militair-Gouvernement von Mang an davon durchdrungen gewe- sen, was es, der Revolution im Lande gegenüber , sich selb und der Würde der von ihm vertretenen Fnteressen des Durchlauchtig-

icht, Herx Gencxal, tritt hiernach die neuerdings schlecht- | sten Bundes schuldig war, #0 ist es am wenigsten geneigt , sich

DIe bei dieser Gele enheit, untreu zu werden. Es würde indeß, Use zu vielfa die Erfahrung gemacht, daß die jenseitigen Zustcherungen in keiner Weise einen Grund der Zuversicht bieten, seinen feftZeregelten und sicheren Standpunkt verlassen, wollte es auf fernere Zusagen eingehen und eine Sicherstellung darin suchen. Es thut ihm sonach leid, nachdem das materielle Unter- pfand eines Rezepisse des förmlichen Widerrufs der Verfügungen Uber die Miliz-Aushebung im Rayon, von jedem einzelnen Bürger- meister nunmehr in seinen- Händen is, der Freilassung des Herrn Hanno die Bedingung einer moralischen Gewährleistung für die Zukunft noch unterworfen zu haben. Fndem alss das Militair- Gouvernement seinerseits auf andere Garanticen verzichtet, als die der Festung in den ihr zu Gebote siehenden exctutiven Mittel und Kcäften gegeben sind, so bleibt die Bestimmung über denHerrn Hanno auch lediglich einer zu erwartenden hdheren Beschlußnahme in Betreff desselben vdrbe balten, Jan der Erwartung, worin das Militair-Gouvernement noch immer gewesen, man werde gegen eine bessere Ueberzeugung über den einfachen und wahren Gehalt der Angelegenheit sich nicht vorsäßlich und beharrlich verhärten, hat es seither die Garnison noch innerhalb der Gränzen des beschränf- teren Rayons zurückgehalten. Es stellt indeß, Herr General, Jhrem Ermessen von jeßt ab anheim, in dem wirklichen Rayon der Festung, d. h. im Umkreise von 4 Stunden um dieselbe, dessen nä- here Begränzung noch erfolgen soll, jedem Zusammentressen der Be- säßung mit der jenseitigen bewaffneten Macht vorzubeugen; womit das Militair-Gouvernement die Versicherung seiner besondern 2c.

Militair-Gouvernement der Bundes-Fefung

Luxemhurg In Abwesenheit des Gouverneurs (gez.) du Moulin,-, General-Maigx und Kymmandant.“/ Schluß folgt. ) Nate

Rom, 27, Febr. (Allgemeine Zeitung.) Man sagt, die Regierung beabsichtige, Bologna mit seinem Gebiete an Tos- fana, Ferrara mit seinem Gebiete an den Herzog von Modena gegen Geld-Entschädigung abzutreten. Unstrcitig sind diese Ge- rúchte sehr unwahrscheinlih, ob sich gleich nicht leugnen läßt, daß der heilige Stuhl sobald noch nicht auf Ergebenheit der Ro- magna rechnen kann. Das Verhältniß der Regierung zu den Unterthanen is dort so unnatürlich, daß man bei einem Abzuge der Oesterreichischen Truppen augenblicklich neue Unordnungen vor- aussehen kann. Diese Provinzen wieder mit Zuneigung an den Päpst- lichen Stuhl zu knüpfen, müßten Schritte von der Regierung aus- gehen, zu welchen der Klerus sich nie verstehen wird. Auch kosten dieselben, statt etwas einzutragen, der Regierung jährlich 5 bis 600,000 Scudi, welche Summe bei der Schuldenlast, die wir hon haben, immer drúckender wird: Diese Mehr-Ausgabe rührt von der großen Zahl des Militairs her; die beiden Schweizer- Regimenter, die Legion von Sbirren und Spionen kosten mehr, als man irgend vorher berechnen fonnte. Diese Provinzen, früher die einträglichsten des ganzen Kirchen - Staats, gehen einer gänzlichen Verarmung entgegen, welche zu perhindern man keine Mittel weiß. Die Preise ihrer Erzeugnisse sind so niedrig als nur möglich, daher die Abgaben unerschwinglich; das gute Geld verschwindet, und schlechtere fremde Geldsorten kommen in Umlauf. Die Abtretung, wenn sie zu Stande kommen könnte, würde den Kirchen-Staat bedeutend verkleinern!, aber ihn in finanzieller Hinsicht aus seiner Schuldenlast reißen. Ein anderer Vorschlag, um die Schulden zu tilgen, Veräußerung eines Theils der Kirchen-Güter, hat solchen Widerstand von Sei- ten der Geistlichkeit gefunden, daß daran nicht zu denken ist. Ein anderer Gebiets - Tausch soll mit Neapel im Werke seyn, nämlich Benevent, welches ganz vom Staate abgesondert liegt, gegen ein Stück Gebiets bei NRieti abzutreten. Dieser Vor- schlag foll schon seit längerer Zeit von Neapel aus gemacht seyn, und wäre vielleicht für beide Theile gleich vortheilhaft. Seit Marschall Bourmont hier is, bemerkt mgn eine große Regsamkeit unter den Französischen Legitimisten; an ihm haben sie einen Anhalts - Punkt gefunden. Jn einer Audienz, die Bourmont bei dem Papst erhielt, hat dieser sich úber zwei Stunden mit dem Marschall unterhalten. Am L24sten d. M. starb der Kardinal Pietro Caprano; er war hier im Jahre 1759 von ganz niederen Aeltern geboren. Leo XU. ernannte ihn den 15. Dez. 1828 zum Kardinal. Der Päpstliche Stuhl ver- liert in ihm einen seiner gelehrtesten Theologen, welcher-Wissen- schaft er von Jugend an seine Fortschritte in Ehren- Aemtern verdankte. Der Papst besuchte vor einigen Tagen den Bau der St. Paulskirche, wo er durch seine Rüstigkeit alle Anwesen- den in Verwunderung sekzte; er stieg die höchsten Gerüste auf und ab, ohne fremder Hülfe zu bedúrfen, Der Bau dieser Kirche geht übrigens ras vor sich, das Querschiff is unter Dach, und im Mittelschiff ist schon der grdßte Theil der Säulen auf- gerichtet. Wenn die fromme Christenheit nur fortfährt, Beiträge zu liefern, so wird die Kirche in wenigen Jahcen völlig herge- stellt seyn.

Se

Konstantinopel, 18. Febr. Die Feuersbrünste hatten sih in le6ter Zeit fast täglich wiederholt. Am 12. brannte es in der Gegend von Unkapan, am 13. in derjenigen von Sultan Bajezid, am 15ten wurden gegen funfzig Häuser in Tophana in Asche gelegt, wobei drei Türkische Frauen das Opfer der Flam- men wurden ; bis zum 18ten brannte es in verschiedenen Vier- tein von Konstantinopel selbs. Die von der Regierung in der wohlthätigen Absicht, dem Soldaten ein kleines Kapital für die Zeit seines Austrittes sicher zu stellen, beschlossene Verminderung des Soldes bedroht die Hauptstadt mit der Fortsezung der Brand- legungen. Es ist daher das Verbot erlassen worden, daß sich nah 10 Uhr Abends Niemand mehr auf den Straßen fin- den lasse.

Am l15ten is der katholisch - armenische Bischof und Ober- haupt dieser Nation, Giacomo della Valle, mit Tode abgegan- gen und Tages darauf feierlich zur Erde bestattet worden.

Am 17ten wurde zwischen dem Kaiserlich Oesterreichischen Gesandten und dem Reis- Efendi die Ratification des zwischen der Pforte und dem Toskanischen Hofe abgeschlossenen Handels- Traktates ausgewechselt. is

Die Túûrkische Zeitung vom 7. Februar regelt das Ce- remoniel beim Glückwunsche zuin Bairam auf umständliche Weise und giebt dann Auszüge aus Berichten des Statthalters von Bagdad seit Anlangen des Anatoli-Muhassebedschissi Abdu- laziz Agiah Efendi, der aus Konstantinopel zur Dämpfung der Empörung des Scheich Dscherba, der Horde Sofuf u. a. dahin gesendet worden war. Dieser Scheich, der sonst der Regierung anhänglich gewesen, hatte sich zulezt mit mehreren Rebellen in Bassora vereinigt, namentlich mit dem Sehir Oglu, mit dem Mutesselim Azir Aga, mit dem aus Bagdad èntflohenen Masraf Mechmed Efendi, mit dem vormaligen Mirimiran von Baban, Haled Pascha, denen, wie es scheint, auch der Statthalter von Mosul, Jahja Pascha, sich beigeselic hatte. Als diese Rebellen Bagdad umlagerten, gelang es dem Statthalter dieser Stadt,