1834 / 89 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

hdrt!) Nach demselben Grundsaß, wonach ih für mich selbfi und für Ew. Herrlichkeiten insgesammt das unbestreitbare und | in Anspruh nehme, haben, die uns genehm is, und den Prinzipien zu folgen, zu denen wir uns bekennen, nah demselben Grundsaß und aus ganz gleichen Vernunftgründen sche ih mich ch es mit Vergnügen thue, so sollte ih eigen sche mich genöthigt auch allen Dissenters da unveräußerliche Recht zuzugestehen, ihrerseits i den Geboten ihres eigenen Gewissens zu verehren, o ihren eigenen over in den Augen ihrer Mitbürger herabge werden. (Hdt!) Jch will jedoch Ew. Herrlichkeiten nicht da múden, daß ih ausgemachte Wahrhei dent wohl, daß Niemand so kühn seyn wird, dem, was ih #o eben ge- sagt habe, dem Grundsaß yach widersprechen gleih der Grundsaß allgemein anerkannt ift, Praxis verletzt, und keine Verleßung desselben schafft . eine so große praktische Beschwerde, wie ihre gegenwärtige Aus- shließung von allen afademischen Würden. den, denke ich, nicht zugeben, ich weni diese Ausschließung noch länger bestehe, oder (Gewohnheiten dieses Landes, noch vermöge Königlicher Ver- Statuten und akademischer Vorschriften. länger sollte dauern können, halte (Hört!) Wenn irgend Femand das Lad und das Jahrhundert bezeichnen solite, wo das Bestehen eimr solchen Ausschließung undenkbar sey, würde er, wenn er nichts von dem Sachverhältniß wüßte, und das 19te Fahrhundert als die Aera bezeichnen. (Hört, hört!) Wünscht Jemand die medizinische Praxis auszuüben / wünscht er seine Kraft und Zeit dieser für das Gemeinwesen vor allen anderen Künsten so heilsamen, aber für Viele so peinlichen Beschäftigung zu widmen, so kann er wohl, wenn er zu der herrschenden Kirche gehört , auf der Universität Oxford oder Cambridge die Erlaubniß dazu erhalten, nicht aber seine medizinische Bildung, weil diese bet- den Universitäten , obgleich sie die einzigen Körperschaften sind, die das Recht haben, medizinische Grade zu verleihen, au die einzigen Körverschaften sind , welche zugleich das Monovol des Privilegiums der der Medizin besißen. (Großes Gelächter.) Sie \ließliche Befugniß Anspruch, Doftoren zu creiren, nd ) leicher Zeit ein, denn ste machen gus ihrer Unfä- higkeit kein Geheimniß, daß sie die medizinischen Wissenschaften niht lehren können. (Hört! und Gelächter) Sie können Einen , aber ihn nicht dazu befähigen. 1 , : können Einen zum Magister der schönen Künste machen, indem sie ihn in der Mathematik und den Klassikern aber die Medizin muß siebeniährige | nôthige Befähigung den Busen seiner alma mater zurückfehren, um sich _creiren zu lassen. aber etwa ein gewissenhafter Dissenter ist, überhaupt gar nicht studiren.

utiveräußerliche eine Kirche zu

enöthigt doch da ich nit sagen, ich s eben so gute und hren Schöpfer nach hne dadurch in

ten behaupte, denn ich

o wird er doch in der den Dissenters

Ew. Herrlichkeiten wer- gstens werde es nicht, daß weder vermöge der Geseßze

ordnungen, Universitäts- Daß fîc in unseren Tagen noch ih für durchaus unmöglich

Uvfähigfkeit zum Lehren vaachen auf die ausschlie gestehen zu g

wohl zum Doktor machen tendes Gelächter.) unterrichten ; anderswo lernen und, er sich durch Welttheil die (Gelächter.) Wenn der Mantt darf er in Oxford Er würde in Cambridge wohl zuge- lassen werden, aber auch da fann er keinen mathematischen oder Um Doktor zu werden, muß er seine Freunde verlassen und sich in ein fremdes , oder, roie es ehemals Gebrauch ländischen, oder auf die Schottischen Universitäten fann man die Kunst der Medizin nicht

zum Doktor

medizinischen Grad erwerben Heimath, seine Familie, seine Land begeben. war, auf die Ho gehen, denn in London erlernen.‘ Ï

Der Lord - Kanzler shloß damit, daß er dem Oberhause die Berücksichtigung der vom Grafen Grey überreichten Bittschrift aufs dringendste anempfahl.

Er muß nach Paris

Sir Samuel Whalley hat seinen nennung eines besonderen Ausschusses zur Unter- , welche der König der Belgier nachdem sie von

London, Antrag auf Er suchung, wozu die 50,000 Pfund frúher als Jahrge Sr. Majestät der dt würden, vom

halt von England bezog, jeßt, Englischen Nation zurückgegeben worden, an- 27. Márz bis zum 13. Mai verschoben. ie Times meint, bei Gelegenheit der Bills, wodurch die von Hertfort und Warwick vergrößert, der Stadt cht gänzlich entzogen und ein Theil der Wähler ebenfalls dieses Rechtes beraubt werden soll, Häusern einige unangenehme Symptome hätten nämlich einige Mitglieder des digung der alten Mißbräuche über- auf das Oberhaus, wenn das gehäsfige

MWählerschaft Stafford d Liverpooler hátten sih in beiden u zeigen angefangen; es nterhauses die Verthei nommen , der Abschaffung derselben widersetze , es Bills verwerfen Unterhaus ganz as genannte Blatt betrachtet aber jene Maßre- ge Ergänzungen der Reform-Bill von 1832 daß Graf Grey sie im Oberhause auf's eif- da er sich verpflichtet habe, das Par- formiren und allen verderblichen Ein- brigens aber‘/, heißt es weiterhin, „bedarf e der Reform nicht mehr des Schußes des Grafen sich Se. Herrlichkeit aus leichtsinniger Jnkon- stlicher Furchtsamkeit dem Englischen Volk gleich- Schicksal dieser Bills zeigen sollte, so würde Interesse nur vorübergehenden Ein- dem politischen Charakter r Herrlichkeit unvermeidlihen Tod brin- Lord Grey

as Wahlre

lih - deren das ecinmüthiger

wesen sey. geln als nothwendi und zweifelt nit, rigste unterstüßen werde, lament vollkommen urotten; -/

und wenn sequenz oder áng gültig gegen das dieser Abfall dem Reform -

Macht Seine gen müßte. in diesem Lande außer das als er ihm getreulich dient. eit am Hofe nach Schuß umsehen ; was würde es ihm nützen?

f selbst sich stüßen, wenn nicht auf die Achtung ation? Lord Grey dúrfte sich aber vielleicht an enen erhabenen Stand wenden und in unglücklicher Er- früher von ihm gegebenes Versprechen , daß er hen und fallen wolle“, sich dem Glauben hin- auch mit ihm stehen und fallen werde, Stunde seines ministeriellen Todeskampfes käme. Weh dem edlen und verehrten Grafen, wenn dies seine Erwartung Lord Grey sollte sich erinnern, daß er das Oberhaus sehr beleidigt, verwundet, erbittert hat, daß er auf hoffen darf. Doch es wird dem Mund gelegt, eine alte abgenutzte en Volke nicht mehr s{chmecken will, ne Pflicht halte, eine Kollision zwi- u verhindern. ‘/

Volk, und dies nur so lange, Er könnte sich vielleicht in seiner am Hofe!

Verlegenh Auf welche Grund-

geselzt den Fall, lage kann der und Liebe der seinen eig innerung an ein „mit demjelben ste daß „sein Stand

wenn die

erzeihung niht mehr edlen Lord eine Phrase in den Phrase, die dem Englisch „daß er es für beiden Parlaments-Häusern, z des Grafen Grey im hôchsten Grade un- sich nicht für einen Minister des Königs, weil ihm die Ausübung der- Der. einzige Weg für Lord Tory-Lords eine Kollision zu verleiden, wäre, ihnen daß er sih nicht davor fürchte. ‘/

Ausfuhr von Sílber nah den Vereinigten Staaten m 7ten bis 13ten d. wurden aus dem Hafen 50 Unzen Silber-Münzen dorthin verschifst; derselben Zeit 195,554 Unzen ausgeführt. des Regent's Park wird auf Kosten zweier eine katholische Kirche erbaut.

Dubliner Zeitung meldet, der bekannte, in Asien

nämlich , schen den solche Sprache wäre wúrdig. Es geziemt von seiner Pflicht zurückzuschreiten, selben Ungemach bereiten fônnte. Grey , den

zu zeigen,

nimmt sehr zu; vo von London 567,850 nach Calais wurden in

Am oberen Ende

300 | | reisende Misslonair Wolf sey aus religiósem Fanatismus wahn- innig geworden.

„Die Mittheilungen unseres Korrespondenten in Spanien“‘, sagt der Morning Herald, „haben sich vollkommen bestätigt, und wir müssen uns leider auf einen blutigen Kampf. in Spa- nien vorbereiten. Die Königin - Regentin von Spanien hat durch ihre Unfähigkeit und durch ihre schwache und zu gleicher Zeit grausame Politik, der Sache ihrer Tochter eben so wesent- lichen Schaden zugefügt, als es die Anhänger des Don Carlos durch ihre unternehmende Thätigkeit nur thun konnten. Indem sie den Rath des Königs der Fränzosen befolgte, machte sie sich bei den Liberalen verhaßt, ohne dadurch die Karlisten zu versöh- nen, und brachte dadurch das Land in einen Zustand, aus wel- chem zu erlôsen weder sie noch ihre Rathgeber Tugend oder Weisheit besißen. Martinez de la Rosa is, wie sich vorhersehen

ließ, diesem Zustande der Dinge nicht gewachsen. ““

MNtebderl ande Aus dem Haag, 23. März. He!t.e Abend reist Se. K.

H. der Prinz von Oranien nach ‘dem Hauptquartier ab. II.-

KK. HH. der Prinz und die Prinzessin Friedrich werden heute

Abend von ihrer Reise zurúck erwartet.

Qx

elten

Brüssel, 24. März. In der gestrigen Sißung der Re- präséntanten-Kamnmer verlangte Herr Frijon, daß die Kammer den Kricgs-Minister auffordere, sich über die Lage Bel- giens in Bezug auf Holland zu erklären. Die Kammer beschloß, die Gegenwart des Ministers für morgen zu fordern. Hierauf ward die Erôrterung über die Frage eröffnet, ob die Eisenbahn von Privat-Unternehmern oder von der Regierung angelegt wer- den solle. (S. Lüttich.)

Im Observateur du Hatinaut liest man: „Eine schwarze Fahne i|ff zu der rothen gekommen, die auf dem Fiíeun weht. Die Reise des Königs und der Königin nah der Hauptstadt der Provinz Hennegau wird, wie es eint, so bald nicht statt- finden. Die Regierung befürchtet, und nicht ohne Grund, eine zu auffallende unwillige Aeußerung der öffentlichen Meinung hinsichtlich der Eisenbahn.‘ l

Der Jndependant, enthält Folgendes: ¡Zwei hiesige Journale haben davon ge!prochen , daß in Nord - Brabant zwei Holländische Armee - Corps, zusammen 35,000 Mann stark, zu- sammengezogen würden, und unsere Gränze bedrohten. Man hat auch von 10 Batterieen Artillerie gesprochen, die vor Eindhoven und Waerschot eingetroffen seyn sollen. Bevor wir von diesen allgemein verbreiteten Gerúchten sprachen, wollten wir . wissen, ob dieselben irgend einen Grund hätten. Obgleich nun die Hollän- dischen Journale Úber diesen Gegenstand ein tiefes Stillschweigen beobachten, und obgleich unsere Antwerpener Korrespondenz ebenfalls nichts davon erwähnt, so glauben ‘wir doch , versichern zu kön- nen, daß es wahr is, daß außerordentliche Truppen- Bewe- gungen an unserer Nord -Gränze stattfinden. In wte weit jene Bewegungen einen bevorstehenden Einfall unseres Feindes andeuten, wissen wir nicht. Wohl aber können wir versichern, daß die Regierung von Allem, was vorgeht, unterrichtet ist, und daß sie ihre Vorsichts-Maßregeln gegen einen Angriff trifft, der nur durch eine Verlegung der Verträge stattfinden könnte.“ Der hiesige Courrier meldet, daß die H der Nähe von Eindhoven 60 Stück Feldgeschüß zusammenge- zogen hätten.“

Lüttich, 24. März. Jm Politique liest man: „Wir erhalten in diesem Augenblick von Brüssel die große und erfreu- liche Nachricht, daß die Repräsentanten» Kammer die Anlegung einer durch den Staat auszuführenden Eisenbahn durch eine Majorität von 55 Stimmen gegen 35 genehmigt hat.‘

Deutschland.

Leipzig, 27. März. Jn der hiesigen Zeitung liest man: „Wenr ein Mann von anerkanntem Rufe in der gelehr- ten Welt von seinem Posten scheidet, so is dies ein Ereigniß, wel- hes immer das allgemeine Jnteresse in Anspruch nimmt. Der or- dentliche Professor der theoretischen Philosophie an der Universität zu

Leipzig, Dr, Wilhelm Traugott Krug, hatte schon im vorigen Jahre den Wunsch, seine Professur niederzulegen, erklärt, neuerlich aber dies Gesuch, der früheren Gegenbemerkungen ungeachtet, bei dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts wiederholt. Er hatte den gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu passend erachtet, weil er nicht allein am 1. Mai d. J. das jetzt von ihm ge- führte Decanat der philosophischen Facultät nah der verfas- sungsmäßigen Reihefolge abgiebt, sondern auch, weil alsdann gerade fünfundzwanzig Jahre seit dem Antritt seiner Profes- sur in Leipzig verstrichen sind, nachdem er vorher 7 Jahre lang in: Wittenberg und acht Jahre lang theils in Frankfurt an der Oder, theils in Köntgsberg, als Nachfolger Immanuel Kants, Universitäts - Lehrer gewesen war. Die Gründe aber, welche ihn zu diesem Entschlusse überhaupt bewogen, mußte man als einen neuen núßigen und rechtlichen Gesinnung ehren, und \es wurde da- her, mit Allerhöchster und Höchster Genehmigung, ihm die erbetene Enthebung von den Pflichten seines öffentlichen aka- demischen Lehramts unter Belassung des bei weitem größeren Theils seiner bisherigen amtlichen Einnahme, um auch hierdurch die Anerkennung seiner Verdienste das Ritterkreuz des Königl. Sáchs. Civil-Verdienst-Ordens hat er bereits im Jahre 1831 er- halten auszudrücken , und unter folgenden näheren Bedingun- gen bewilligt, welche zum Zweck haben , seine nüßliche Wirksam- feit fúr die Universitäc Leipzig, wenn gleich in einem für ihn minder bindenden Verhältnisse, noch möglichst zu erhalten. Es ist ihm nämlich das Prädicat eines professor honorarius, mit sei- nem bisherigen Plaße im Lections-Kataloge, und mit dem Befug- nisse, nicht allein auch künftig Vorlesungen zu halten, sondern auch an den Berathungen der philosophischen Fakultát und des akademischen Senats, besonders in allgemeinen akademischen Angelegenheiten, noch ferner mit Siz und Stimme Antheil zu nehmen, in der auf sein Gesuch an die Universität ‘und an die philosophische Fa- fultät ergangenen Verordnung ausdrüccklich gorbehalten worden. Hieraus werden diejenigen Freunde und hrer Krugs, welche vielleicht mit Bedauern das Gerücht von kinem Abgange ver- nommen haben, die Beruhigung schöpfen, daß seinen Kenntnissen und Einsichten noch immer ein- Kreis des Wirkens offen bleibt, in welchem für Wissenschaft, Wahrheit und Recht manche s{äß- bare Frucht, wie wir hoffen, noch in spáten Jahren, reifen kann. “/ München, 22. März. Nachdem die Kammer der Ab- geordneten (wie gestern erwähnt) in der Sikung vom 2l1sten den Bericht des Ausschusses úber die Civil-Liste angehört hatte, brachte sie dem Könige ein dreimaliges Lebehoch. Der Abg. v. Anns stellte den Antrag, daß der erwähnte Gesetzes - Entwurf sofort in Berathung genommen werde, was sodann die: Kammer mit 66 gegen 34 Stimmen genehmigte. Das Ausschuß-Gutachten, welches auf der gemeinschaftlichen Berathung des Een zwei-

olländer in

“Eingangs erwähnten Finanz-Gesehe §S. F ben bestritten: sowohl was die sämmtlichen Bedürfnisse der H|

Beweis seiner stets bewährten, uneigen- '

ten und dritten Ausschusses beruhte, war mit 17 gegen 4 Stim men (welche Minorität die Beschränkung der Civil-Liste auf die Lebensdauer des Monarchen beantragt hatte) dahin abgegeben daß der Geseßzes-Vorschlag in der Gestalt, wie er in die Kamme gebracht worden, anzunehmen sey. Nach Eröffnung der all, gemeinen Diskussion in der Kammer betrat Herr Schwin; del die Rednerbühne, und erklärte sich sowohl aus patriotischen Gefühlen und Gefinnungen, als aus Rechtsgründen , für die Annahme des Gesez-Entwurfes ohne alle Modification. Von Pla6e aus äußerte sich Herr von Korb in demselben Sinne Dekan Weinmann bemerkte: „Der Gese - Entwurf verlang fúr die Dotation der Civil: Liste keine höhere Summe, als die Kammer im Jahre 1831 bewilligt hat. Was lehtere damah für nothwendig oder gut erkannté, das muß sie auch heute dq für erfennen. Jch stimme daher unbedingt für den Entwurf und zwar um so lieber, als hier eine Gelegenheit gegeben is! die Cinheit zwischen dem Könige und dem Volke noch naeh, zu befestigen.“ Hr. Heinzelmann: „Jch habe im Ausschu} gegen die Permanenz der Civil-Liste und für die Beschränkun derjelben auf die Lebensdauer des Monarchen, der sich reát lange der besten Gesundheit erfreuen möge, gestimmt, nit aus Parteisucht, sondern weil ih gezweifelt habe, ob ich dur mein Mandat zur Billigung jener ‘Permanenz ermächtigt se, und weil ih nicht súr gut hielt, dem Kronprinzen, als künfti

vorzugreifen.“/ Frhr. v. Frauenhofen, Frhr. o. Künsberg, Graf v. Deym, Frhr. v. Rotenhan, Frhr. v. Harsdorf und Graf v. Drech)el erflärten sich fl die unbedingte Annahme des Entwurfs. Hr. Mößler: „Jh

benslängliche Civil-Liste im Junteresse der Krone nicht minde, als in dem Interesse des Volkes liege; allein der Hr. Finany Minister hat mein desfallsiges Bedenken in der gestern stat gefundenen gemeinschaftlichen Sigung der drei Aus}\chÚsse besti tiat. Dem Könige steht, wenn Wechsel - Fälle eintreten soll ten, welche cine Veränderung in der einen oder andern Bezie hung erheischen , stets frei, die Jnitciative zu der entsprechenden Aenderung zu ergreifen. Die Stände haben zwar kein Recht der Jnitiative, können aber zu jeder Zeit auf ihren König du Vertrauen segen, daß er im Falle der Noth mit der gewüns ten Jritiative entgegenkommen werde.“ Frhr. v. Künsberz: „Jch finde in der Pertaanenz der Civil-Liste eine besondere Cu währ fúr die Verfassung und fär das constitutionnelle Leben, Ueberdies ifi das Postulat nicht nur billig, sondern auch geredt. Nachdem noch die Herren Willich, v. Rudhart, Xaver Le net, Vetterlein und der Finanz-Minister gesprochen hau ten, wurde zur besondern Diskussion über die einzelnen Artikel des Gesetz- Entwurfes geschritten. Zu dem Art. 1. beantragten

die Herren Willich und Heinzelmann die Modification, I

die Civil-Liste nur für die Dauer der Lebenszeit des jeweils gen Monarchen festgeseßt werden möge.“ fication des Hrn. Willich ging dahin, in der festgeseßten Größe nur für einen volljährigen nicht aber auch fúr einen minderjährigen König gelten solle, fand aber niche die erforderliche Unterstüßung, um zur ‘Berathung auétge segt zu werden. Jndeß auch die erste Modification fand weniz Anklang, so daß der Art. 1. in der Gestalt, wie er in die Kam- mer gebracht worden war, mit 97 gegkn 6 Stimmen angenom men wurde. Alle foigenden Artikel erhielten ohne vorgängigt Debatte und ohne Modification die einhellize Zustimmung det Kammer. Bei der Haupt-Abstimmung über den ganzen Gesty zes-Vorschlag durch den Namens-Aufruf erklärten sich 97 Mit glieder für und 6 gegen die unbedingte Annahme desselben. Di Minorität bestand aus den Herren Willich, Xaver Lechnet, Aloys Schmidt, Heydenreich, Heinzelmann und Kemp: ter. Nach dieser Abstimmung wurde, auf Anregung des Hil, Schwindel, Sr. Maj. dem Könige wiederholt ein dreimalizd Lebehoch von sämmtlichen Mitgliedern der Kammer dargebradh Nachstehendes is der Jnhalt des obigen Geselz-Entwurfet Art. 1. Die Civil-Liste des Königs, so wie ste durch das gun Geseß vom 28. Dez. 1831 festgeseßt wurde, soil für alle Zukunft a S cines jeden Königs von Bayern feftgeseh! eiben. Art. 11,

daß die Civil-Liste

fiimmt, wird hiemit ausdrücklich auf die gesammten Staats-Domuainet

radicirt, und in monatiichen Raten aus der Central-Staatskasse (i: richtet. Art. 11 Diese Summe as keiner Zeit ohne die 3|

Bexroilligung des Königs F Aus der Civil-Liste werden die in dn} 6 und 7 bestimmten {u}

stimmung der Stände erhöht, noch ohne mindert werden. Art. 1V.

und Haushaltung des Königs, die Dotation der Kabinets-Kasse, d Bedarf der regierenden Königin: den Unterhalt der minderjährig! Kinder des Monarchen; den Aufwand für den ganzen Hofstaat; dit

Ausgaben bei sämmtlichen Hofstäten Und Anfeldahzey, citischlüsii Okt

der Hausritter =Orden; die seit dem 1. . 1831 angefallenen ui)

Kasse, als sämmtliche Hof-Bauten betrifft, sie mögen Reu-Bal- ten oder bloße Reparaturen an ten Gebäuden seyn. Von den aus dem springenden Ausgaben Stände etwas auf die Staats - Kasse Überwiesen werden fin nen. Art. V. Das Verzeichniß der sämmtlichen auf die Civil-s übergehenden Gebäude if in der Beilage enthalten. Wenn der gb:

nig vorübergehend irgend ein Hofgebäude zu einem andern Staat: F

¡weck überläßt, so steht es ihm frei, auf die Dauer dieser Benußul) auch die Unterhalts-Kosten desselben in gleichem Maße auf die Stall Kasse zu Úberweisen. Art. V1. Alle Einrichtungen der Resident und Hofgebäude, Hofkapellen und Hofämter mit allen Mobilith welche der Aufsicht dexr Hofstäbe und Hofintendanzen anvertraut, und

zum Bedarfe oder zum Glanze des Hofes besiimnt sind, so wie All M was zur Einrichtung oder zur Zierde der Residenzen und Lustscchlis|}

dient, werden von dem Könige aus der Civil-Lisie erhalten, und alle eto! derlichen neuen Nachschaffungen aus derselben besorgt. Die Fnventat|t! hierüber sollen mit Zugrundlegung des Fnventars, wie solches der Thron-Besteigung des jeht regierenden Königs bestanden, mit s nauer Bemerkung der Eigenschaft der neuen Fnventarsiücke nach d Bestimmungen, welche der Kbnig in Folge des Familien - Statu! vom 5. August 1819 Tit. VUI. §. 1. getroffen hat, und mit An alt

"der Ab- und Zugänge an Mobiliar und fungiblen Gegenständen e

in Evidenz gehalten, und den Ständen des Reiches, wenn sie es verlal gen, deren Einsicht gestattet werden. Der Hausschaß, fo wie dasjenig! was allenfalls von dem Monarchen noch für denselben in der Folge be stimmt wird, soll stets ohne Verminderung seines Werths forthbesit hen. Art. V1). Die Appanagen, Wittwen -Gehalte und d! Unterhalt Kdnigl. Prinzessinnen, sowohl die gegenwärtig bestehe" den, als jene, welche auf den Grund des Familien - Statuts vom

5. August 1819 von dem Kbnige bestimmt werden, die von demsel}

bent nah dem besagten Familien -Statute festzuschende Summe füt den Unterhalt des Kronprinzen und der volljährigen , noch nid!

etablirten Königlichen Prinzen, die Aussteuer, Ausstattung unty Vermählung der Prinzessinnen aus der Kbniglichen Haupt -

| auf diejenige

Eine zweite Modi}

Sie is auf die Summe von zwei Million F dreimalhundert fünfzigtausend fünfhundert und achtzig Gulden (-}

; : . 5 treffen kann. ferner anfallenden Pensionen und Quieszenz - Gehalte der H: F x Dienerschaft, mit Rücksicht auf die eigene errichtete Hof - Pensiot! F Ï sie gegen eine iede den Rechten eines se Indi S ¿

N Bebran ive des Dres bei sie g i en Rechten eines selbsiständigen Staates im i em Hof - Haushalte e f soll zu feiner Zeit ohne Bewilligung ! F

nie, die herkömmlichen Geschenke bei der Entbindung der Kd- nigin und der Kronprinzessin, die Kosten der Etablissements der Königlichen Prinzen, welche jedo in keinem Falle den einjähri- en Betrag der denselben gebührenden Appanage , resp. Unter- alts- Betrages , überschreiten L ürften, werden wie bisher aus der Central-Staatskasse besonders bestritten. Der Unterhalt des Kron- prinzen fann in keinem Falle den im Fahre 1819 hiefür hestimmt gewesenen Betrag úberschreiten. Art. Vlii. Sollte sich der Fall der Minderjährigkeit des Königs in der Folge der Zeiten ergeben, ‘9 wird der gesamnite dem Reicysverweser nach §. 2°. des Titels i. der Verfassungs-Urkunde gebührende Unterhalt während der Dauer der Regentschaft aus der permanenten Civil-Liste bestritten. Art. IX. Gegenwärtiges Gescß soll als ein Grund-Geseß des Reiches betrach- tet werden, und dieselbe Wirksamkeit haben, als wenn alle Bestim- mungen desselben in der Verfassungs-Urkunde enthalten wären.

(L. S.)

Ses

Die (geftecn erwähnte) Note des Vororts, als Antwort des Deutschen Bundes vom 6. März, lautet also :

„Der von verschiedenen politischen Flüchtlingen Anfangs des verflossenen Monats vom Schweizerischen Gebiet aus versuchte An- rif auf die Königlich Sardinischen Staaten hat die Durchlai:ch- tigste Deutsche Bunèes-Bersammiung,unterm6. l. M. veranlaßt, anden eidgenössischen Vorort das motivirte Begehren zu stellen, die geeigneten

| Maßregeln zu ergreifen, damitalie diejenigenFlüchtlinge aus der Schweiz : : T z entfernt werden, roelche zu Stdrcung der Ruhe in den Nachbar - Staaten gen Landesherrn, und den Ce er os späterer Jahu F rhr. v. Kreß, F eo F des eidgendssischen Voro-ts Zürich alle diejenigen fremden Flüchtlinge, ' welche an dem erwähnten Unternehmen gegen Savoyen thätigen An- | theil genommen, dex in der Schweiz genossenen Gastfreundschaft un- war Anfangs bei den Ausschuß- Berathungen zweifelhaft, 4 F würdig erklärt, und die betreffenden Kantons-Regierungen (die G?änz- ich mich für die Permanenz der Civil - Liste oder für die V F ert, dieselben von dem Schweizerischen Gebic 2 T S S S l i V i ict entferne j schränkung derselben auf die Lebensdauer des Monarchen « | ge lek E klären solle. Jch habe die Ueberzeugung gehabt, daß eine l F regel | i selbstständigen | Flüchtlinge,

ewirtt haben oder noch wirfen. Bercits ehe ihnen dieses Bé-

ehren zugekommen, haben Búrgermeisier und Regierungs - Rath

antone Waadt und Genf insbesondere schon am 18. Februar) aus

er eidgendssche Vorort ist bei Anordnung einer solchen Maß- regel von der Ueberzeugung gusgegangen/, daß dem, einem ieden Staat unzweijel ast zustehenden Recht , fremde die sich ruhig verhalten, bei sich aufzunehmen, ei- nem Rechte, das die freie Sch1oeiz stets zu behaupten wußte und auch ferner ungeschmälert zu behaupten wissen wird , die licht zur Seite stehe, solche Flüchtlinge, welche das ihnen ge- währte Asyl mißbrauchen, um die Ruhe aaderer Staaten zu sidren, in die Uamödglichkeit zu verseßen, künftig ähnliche Std- rungen zu verursachen. Durch die ihm zugekommenen, an Einmäthig- keit gränzenden Erklärungen der Kantons - Regierungen , bezüglich der erwähnten Verfügung, hat dicse leßtere cine bdhere Sanction erhalten. Der cidgendssiiche Vorort hat demnach alle Kantone wie- derholt zu derén schleuiiger Volizichung aufgefordert. Es werden

| daher jene Flüchtlinge, welche von Schweizerischem Gebiete aus an

der Beuncuhigung anderer Staaten wirklich thätigen Antheil ge- nommen haben, sofort aus der Schweiz weggewiesen, sobald die außer dem Bereiche der Schweizerischen Behörden heftndlichen Hin- dérnisse weggeräumt sind, welche ihre Entfernung bis jeßt unmdg-

| lich gemacht haben; inzwischen wird der eidgendssische Vorort wie

bizanhin sich fortgeseßt dahin verwenden, vaß jene Hindernisse recht bald bescitiget werden Was insbesondere die k n Flüchtlingen beabsichtigte Stôrung der dffentlihen Ruhe in den Königlich Sardinischen Staaten anbetrifft, #0 hat der eidgend\sishe Vorort das vollendete Bewußtseyn, von dem Augenolicke an, als er die ersie Kunde von den Bestre- bungen jener Flüchtlinge erhalten hat, Alles gethan zu haben, woas die vdlkerrechtlichen Pflichten gegen Staaten erheischen, mit welchen Verhältnisse eines gegenseitigen freundnachbarlichen Wohlverneh- mens unterhalten werden; gleichmäßig if er vollkommen überzeugt, daß auch die Regierungen aller an Savoyen angränzenden Kantone auf die erite Nachricht des beabsichtigten Unternehmens alle ihnen E a stehenden Mittel ergriffen haven, um einen gewalkthätigett ersuch guf das Gebiet eines Rachbar-Staates zu verhindern, und wirklich is es der Regierung des Kantons Genf gelungen, einerseits eine Schaar Flüchtlinge festnehmen zu lassen, noch che ste das Ge- biet von Savoyen betreten konnten, andererseits diejenige Abthei- lung derselben, welche der Wachsamkeit der Behdrden Anfangs entgangen war, bei threr baldigen Rückkehr auf Schweizerisches Gebiet“ entwaffnen, und ebenfalls in Gewahrsam bringen zu lasen Endlich wurden alle jene Flüchtlinge von dem Schauplaße ihrer Gewaltthätigkeiten entfernt und ins Fnnere der Schweiz ab- ri wo sie dermalen unter strenger polizeilicher Aufsicht then. Diese Maßregeln sind ohne Zweifel geeignet, jeden Unbe- fangenen von dem entschiedenen, kräftigen Willen der Schweizeri- chen Behdrden vollkommen zu Überzeugen, alle dicienigen vdlker- rechtlichen Beziehungen sorgfältig wahrzunehmen, guf welchem das so glücklich bestehende gegenseitige Wohlvernehmen zwischen gleich- mäßig selbstsiändigen und freithätigen Staaten beruht, und konnte auch dessenungeachtet dem beabsichtigten Einfalle in Savoyen nicht vollkommen vorgebeugt werden, #0 til gewiß den tiefen Einsichten der Durchlauchtigsten Deutschen Bundes-Versammlung nicht entgan- gen, wie leicht eine 1ede Regierung einem ähnlichen Schicksale aus- geseßt werden kann. Haben ja in den lehten Jahrea verschiedene mächtige Staaten , welche weit mehr Mittel als die Schweiz besiz-= jen/ um solchen bedauerlichen Unordnungen zu begegnen, von hrem Gebiete aus unternommene ähnliche Einfälle fremder Flüchtlinge nicht immer verhindern können, und demnach dürfte ein jeder deswegen versuchte Vorwurf von Nachlässigkeit in h allgemeiner völkerrechriicher Verpflichtungen, oder gar von Mitschuld an dem stattgefundenen Unternehmen eben so wenig gegründet seyn, als ein solcher im vorliegenden Falle die Schweiz j Gegen eine jede Zumuthung dieser Art sollen Bür- ftemeinex und Regierungs-Rath des eidgenössischen Vororts Zürich, amens der Eidgenossenschaft sich feierlich verwahren, gleich wie

mindesten zu nahe tretende, auf ète eigenthümliche Geseßgebun der Schweiz bezugliche Folgecung sich erklären sollen , wvelihe aus den stattgefundenen Ereignissen ctwa hergeleitet werden wollte. ndom Bürgermcifter und Regierungs-Rath des eidgenössischen orortes sich auf die vorstehende Erwiederung beschränken, machen sie der Durchlauchrigsien Deutschen Bundes-Versammlung die An- zeige, daß sie die vom 6ten d. datirte Note sämmtlichen Kantonen

mitgetheilt haben, welche, gleich wie de: cidgenössishe Vorort, so- '

wohl einzeln, als später auf der Tagsaßung vereinigt, zu Allem thatkräftig mitwirken werden, was das Woblvernehmet per selbst- sändigen und neutralen Schweiz mit allen ihr befreundeten Staa- ten zu erhalten geeignet if. Bürgermeister und Regierungs - Rath des eidgenössischen Vororts Zürich benußen zugleich diesen Anlaß, die Durchlauchtigste Deutsche Bundes - Versammlung wiederholt ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern. Bürgermeister Und Regierungs-Rath des eidgenössischen Vororts Zürich, Zürich, den 18. März 1834.// (Folgen die Unterschriften.) :

Portugal.

Lissabon, 1. März. Mit Ausnahme einiger klei- nen Gefechte in Algarbien und bei Marvao in Alemtejo, die zu Gunsten der Truppen Donna Maria's ausgefallen seyn sollen, 8 sich während dieser Woche in militairischer Hinsicht nichts

eves eveignet. Die Zahl der am l18ten v. M. gemachten Ge- fangenen und gewonnenen Ueberläufer hat sich auf mehr als 300 belaufen; der Verlust Dom Miguels an jenem Tage war wirk- lih bedeutend. Povoas hat zwar bei dem Angrifse nichts ver- gessen, Saldanha. aber noch weniger versäumt. Seltsanm ilt es indessen, daß die Partei-Männer von beiden Seiten mit ihren Generalen Unzufrieden sind; die Miguelisten mit "Povoas, weil er die Schlacht (so nennt man jenes Gefecht hier) verloren hat;

361

die Pedroisten rait Saldanha, weil er den Gegner vielleicht zu sehr geschwächt hat; denn das politische Daseyn der gegenwär- tigen Verwaltung hängt ja hauptsächlich von der Dauer des Bürger-Krieges ab. Die Wähler der Hauptstadt sind alle be- reits mit den künftigen Wahlen der Mitglieder der neuen Mu- nicipalität beschäftigt. Die Minister bieten Alles auf, damit die Wahlen auf Männer fallen, welche sich leichter zu einer neuen Usurpation hergeben die Masse der Einwohner aber will jedoch nur Leute haben, die der Donna Maria treu sind, denen die Geseze am Herzen liegen und welche eine gute Verwaltung der Stadt herzustellen wúnschen. Fällt diese Wahl auf so vor-

. treffliche Männer wie diejenigen, welche zu Friedens-Richtern er-

wählt worden, so verdienen die Lissaboner in der That alles Lob.

Ac gen;

Alexandrien, 15. Februar. Jn der Nacht vom llten

zum 12ten d. M. ist hier am Bord eines im hiesigen Hafen liegenden Fahrzeuges von 64 Kanonen Feuer ausgebrochen, wel- ches die ganze Stadt bedrohte. Glücklicherweise befand sich kein Pulver am Bord des Schisfes, doch hat das Feuer das ganze Fahrzeug zerstört. Mehmed Ali befindet sich mit seinen Ministern noch immer in Kahira, too er noch zwei Monate verweilen und auch seinen Sohn Jbrahim Pascha aus Syrien erwarten dürfte. Zu den Englischen und Französischen Konsuln, die sich bereits dort be- finden, ist nun auch der Russische General-Konsul Duhamel ge- fommen. Es werden häufige Konferenzen gehalten, deren Ge- genstand die Befestigung des Friedens im Orient ist.

Nachrichten vom Rothen Meere zufolge, hat sich der be- fannte Türke Bilmez nach Odeida geflüchtet. Man glaubte, daß die Aegyptischen Truppen ohne Schwerdtschlag in Yemen einrúcken und davon Besiz nehmen würden.

An d.

Berlin, 29. März. Dem heutigen Militair -Wochen- blatt zufolge, sind die General-Majors von Rekow (Comman- deur der láten Landwehr-Brigade) und von Cardell (Comman- deur der 2ten Jnfanterie-Brigade) als General-Lieutenants, fer- ner der General - Major von Wulffen (Commandeur der 7ten Landwehr-Brigade) mit Verleihung ves Rothen Adlerordens zwei- ter Klasse mit Eichenlaub, dann der Oberst von Glan (Komman- dant in Glas), der Oberst von Brockhusen (Kommandant in Weichselmünde), der Ober| Jochens (Kommandant in Danzig), der Oberst von Beckendorff (Kommandant in Magdeburg), der Oberst von Kehler (Kommandant in Erfurt), der Oberst von Besser (Commandeur des 16ten Jnfanterie-Regimnents) und der Obersk von Mayer (Commandeur des 34sten Jnfanterie- Regi- ments), alle mit dem Charakter als General-Major, endlich der Oberst von Kwiatkowski (Köknmandant in Neiße) und der Oberst von Ingersleben (Commandeur des 5ten Cürassier - Regiments) sämmtlich mit Pension in den Ruhestand verseßt worden.

Jn der Königsberger Zeitung liest man: „Siche- rem Vernehmen nach, wird im Laufe dieses Jahres, etwa im August und in den ersten Tagen des Septembers, das ganze erste Armee-Corps mit den dazu gehörigen Landwehr-Bataillons und Eskadrons und mit Zuziehung des 1sten (Königsbergschen) und dritten Bataillons (Konibschen) ersten Garde-Landwehr-Re- giments, in und bei unserer Stadt auf die Dauer von 4 Wochen zu einer großen Uebung zusammengezogen werden. Ein großer Theil dieser Truppen (wie es heit, 18 Bataillone Jnfanterie und vielleicht auch ein Theil der Kavallerie) wird in der Nähe der Stadt ein Zeltlager beziehen.“

Das Ober-Bergamt für die Nieder-Rheinischen Provin- zen A ‘in den dortigen Amts-Blättern öffentlich seinen Dank für die seinem Kommissarius bei den Rettungs - Versuchen in der Steinkohlen - Grube Goulay gewährte Unterstüßung Seitens der Königl. Behörden, so wie für die bereitwilligen Hülfeleiftungen der benachbarten Gruben - Gewerkschaften, die ohne Zweifel einen gläcklichen Erfolg gehabt haben würden, wenn ein solcher Überhaupt möglich gewesen wäre.

Die zu Benninghausen, im Regierungs - Bezirk

Arnsberg, bestehende Erziehungs - Anstalt für verwahrloste Kna- ben trägt die erfreulihsten Früchte. Von den 30 Zöglingen un- ter 21 Jahren, welche aus derselben entlassen und bei Lehr- Meistern oder Dienst - Herrschaften untergebracht worden, haben 26 das Zeugniß guter Aufführung erhalten, und können sonach als vom Wege des sittlihen Verderbens zurückgebracht angesehen werden. Die Anstalt zählt gegenwärtig 38 Zöglinge. L Nachrichten aus Swinemünde zufolge, wurde die Insel Usedom in der Nacht vom 10ten zum 11ten d. M. wie- derum von einem heftigen Orkan aus Norden heimgesucht, der bis zum 11ten Mittags anhielt und an Stärke noch den Orkan vom 26. Dezember v. J. übertraf. Die Sturmfluth, welche denselben begleitete, war bei dem Nordwinde von der verheerend- sten Wirkung für die Dünen und hohen Ufer des Oftsee-Stran- des. Die Ufer wurden ganz unterwaschen und durchwühlt, und eine Menge Bäume umgerissen. Das Wasser wuchs mit solcher Schnelligkeit und Kraft, daß die Fischer aus den Dörfern Lod- din und Zinnowiß ihre am Ufer aufgehängten Netze und die auf den Strand gezogenen Fischerböte nicht zu bergen vermoch- ten; 32 Härings-Neße wurden von den Wellen weggespúlt und viele der Böte zertrümmert. Die Ostsee trat beim Kölpin-See über, überschwemmte den ‘dortigen niedrig gelegenen Landstrich, vereinigte sich mit dem Achterwasser und trieb Bäume und Fi- scher-Netze in das le6tere. Jn Swinemünde erreichte das Was- jer eine Höhe, wie solche seit Erbauung des Hafens noch nicht stattgefunden hatte.

Die augsburger allgemeine Zeitung enthält in ihrer Nr. 79 vom 20. März 1834 eine Uebersicht des Ergebnißes der baier- schen Finanzverwaltung, welche daraus in viele andre Zeitungen, namentlich auch in die zu Berlin herausfommenden, übergegan- gen ist. Wenn auch die jezt geseßliche Bestimmung, wornach 105 Kreuzer der im südwestlichen Deutschlande üblichen Wäh- rung einem preußischen Thaler gleich sind, das Uebertragen in leztre sehr erleichtert: so werden doch Nachrichten, wie die ange- führte, von den meisten Zeitungslesern leichter aufgefaßt, wenn ihnen die Mühe des Uebertragens erspart, und jede Summe gleich in der Múnzsorte angegeben wird, worin sie zu rechnen gewohnt sind. Die Darstellung in der allgemeinen Zeitung ist ferner gewiß sehr zweckinäßig geordnet für diejenigen, welche den Verhandlungen ‘vor den Ständen des Königreichs Baiern mit reger Theilnahme folgen: aber Vielen, welche hier nur ge- legentlich davon Kenntniß nehmen, dürfte wohl eine andre Án- ordnung übersichtiicher erscheinen. Deshalb, und keinesweges um anmaaßlich vermeinte Verbeßerungen anzubringen, wird nach- stehend versucht, auf den Grund der erwähnten Angaben der

allgemeinen Zeitung das Ergebniß der baierschen Finanzverwal- |

tung in den Jahren 1822 für Zeitungsleser in den preußischen und nächstbenachbarten Landen übersichtlicher darzustellen.

Zu Anfange des Rechnungsjahres 1322 war aus den vorhergegangnen Jahren rechnungsmäßig ein Bestand vorhanden. von

Im Rechnungsjahre 1322 wurden fúr dasselbe eingenommen 17,047,059 thl. 4sgr.7 pf. ausgegeben . 16,481,106 - - 7 -

und famen also

zu dem vorjährigen Bestande als Ueber-

\huß. Außerdem werden auf Rechnung

der Vorjahre etwan an eingegang-

nen Rüekständen, eingezahlten Vorschü-

pen oder sonst eingenommen . - Jm Rechnungsjahre 1837 wurden

für dasselbe

eingenommen 17,758,684 thl. 4 sgr. 9 pf.

ausgegeben 17,604,277 - 6 - 8 -

und famen also

zu dem Bestande aus den Vorjahren als Uebershuß. Außerdem wurden auf Rechnung der vorhergehenden Jahre wie vorhin eingenommen

Es betrug also die ganze Verein- nahmung in den Rechnungsjahren 1855 und 1832 nach Abzug der Ausgaben für diese Jahre

Davon sind abzuziehn diejenigen Verausgabungen, welche in denselben beiden Jahren auf vorjährige Bestände angewiesen wurden: sie betrugen .

und es verblieb hiernah am Schlusse des Rechnungsjahres 1837 aus den Vorjahren Bestand

Für das Rechnungsjahr 183+ sind im Laufe desselben eingenommen . ausgegeben

also Ueberschuß verblieben

Hierzu treten noch welche aus den vorjährigen Beständen für die Bedürfniße dieses Jahres an- gewiesen waren ;

und es blieb demnach am Ende des Rechnungsjahres 1832 ein aus dem Ein- fommen für dasselbe -erübrigter Be- stand von

worüber ferner verfügt werden konnte.

Aus der Finanz - Periode, welche mit dem Rechnungsjahre 1832 \chließt, war nach vorstehender Nachweisung ein Bestand verblieben von

Davon gehen ab die nach vorste- hender Angabe daraus zur Verwendung im Rechnungsjahre 1832 angewiesnen und sind hiërnach aus der Finanz- Pe- riode, die mit dem Rechnungsjahre 1832 schließt , als erübrigt, rechnungs- mäßig verblieben E P C F H E

Nachrichtlich dürfte auf den Gru Zeitung hier noch zu vermerken sein,

die gesammte Staatsschuld des Kö- nigreihs Baiern an Kapital und Zins- rückständen

Die jährlich davon zu zahlenden Zinsen betrugen gleichzeitig

Zur Tilgung waren jährlich ausge- seßt aus Staatskassen

Die jährlich von der Amortisations- fasse zu zahlenden Pensionen betrugen zu Ende des Jahres 1837

Das eigne Vermögen der Staats- hulden-Tilgungs-Anstalt betrug gleich-

zeitig

Materialien zur Kenntniß des Baiern und Überhaupt lands liefert. sowohl für die Grundverhältniße zur Vergleichun- Sachverhältniße, welche hier der jeder Verwaltung

zu sichern.

2,875,630 thl. 20 sg. S pf.

565,953 -

224,420 - 22 -

154,406 - 28 -

145,501 - 17 - 3 - 9d N NES H LEUCN C R RELSINONEEE: Sai NLE S) E

3,965,913 thl. 2g. 2pf.

971,980 -

2,993,932 thl. 29 sg. 8 pf.

16,695,433 thl. 23 sg. 1 pf.

15,483,362 - Q T NELZWBRCAA OURE D CIESUNIO: C I pEa 1,212,071 thl. 16g. 5 pf.

1,214,096 thl. 3g. 9pf.

E N E R ECISE A T S D E «V I I E

2,993,932 thl. 29 \g. 8 pf. L T T

2,991,908thl. 12 g 4 pf.

nd von Nr. 80 derjelben daß am Ende des Rech- nungsjahres 1831 in preußischer Währung betrug

74,094,853 thl. 23 sg. 3 pf. 2,834,817 - W - 3 -

2,055,228 .-

9,550,814 - 15 - 9 -

Es ist ein wesentliches Verdienst der augsburger allgemei- nen Zeitung, daß sie jährlich so genaue und sorgfáltig aufgefaßte Finanzzustandes des Königreichs

der Staaten des súdwestlichen Deutsch- Wer jedoch aus diesen Materialien Folgerungen dieser Staaten selbst, als auch möôge wohl erwägen, wieviel sehr ins Einzelne gehende Kenntniß theils der in Zahlen dargestellt werden, theils eigenthümlichen Rechnungsformen dazu gehört, um bei solchem Unternehmen gegen ie. ed J

g mit andern Staaten ziehen will,

Fn der heutigen dfentlichen Versammlung des Vereins der Kunffreunde kamen die nachbenannten Kunstgegenstände zur Verloo-

Holkscher Jäger, Oel: räsidenten Bertram in Fnsterburg :

ein Seestúck, Oel-Gemälde von Krause. Herrn Post - Fnspektor Sch üller in Köln: die Feste Hohensalz-

sung und fielen folgenden Mitgliedern zu :

Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl:

Gemälde von Eybel. Herrn Ober-Landesgerichts-

burg, Oel-Gemälde von Ahlborn.

Herrn Stadtrath Dahmer in Danjig: Kastell Gandolpho, Oel-

Gemälde von Ahlborn.

Herrn Staatsrath Dr. Hufeland: eine Mutter mit ihrem Kinde,

Oel-Gemälde von Schorn.

Herrn Kaufmann Hotho: kleine Danaide in Marmor von Stügel. Herrn Geh. Justizrath Guisch ard in Magdeburg: Marsch-Scene,

r: el-Gemälde von Most. Herrn Polizei-Physikus Dr. Natorp: Abend eines Gefechtes des Kolberger Regiments, Oelgemälde von Elsholz. hn: Mädchen am Brunnen, Oel-Gemälde voin

Oel-Gemälde von Elsholz. Herrn Dr. Kramer: Sonntagsfrühe, O

Herrn E. À. Prof. Hensel.

Herrn Kausmann Dohrn in Stettin: eine Norwegische Land-

schaft, Oel-Gemälde von Bönixh.

Herrn Stadtrath Mendelssohn Bartholdy: Schloßwache und Opernhaus, Oel: Gemälde von Gärtner. Herrn Regierungs-Präsidenten Wißmann in Bromberg: ein

Astrolog, Oel- Gemälde von Krigar.

Herrn Kaufmann Plüd demann in Kolberg: Wallenfteiner Dra

goner, Ocl-Gemälde von Grothe.