1834 / 113 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

shon früher gemachten Erfahrungen, wohl keinen unbe- fangenen Beobachter ihres Treibens überraschen kdnnen; eben so wenig befremdete es uns, jenen \{chwacchsinnigen

eiteln Greis, der sih bereits den Titel eines Don Quixottes beider Welten, aber keinen Anspruch auf die {dne Grabschrift des Spanischen Originals erworben hat, die Rednerbühne bestei- gen zu sehen, um seinen Schüßlingen die ungereimtesten und widersinnigsten Erdichtungen nachzubeten: wir haben vielmehr nur mit tiefem Mitleiden bedauert, seine Seele, so nahe der ewi- gen Vergeltung, mit der Betheuerung der Wahrheit solcher elenden Lügen befleckt zu wissen. Nachdem jedoch jene Flüchtlinge schon zu so mancher nothwendigen Erläuterung Ver- anlassung gegeben haben, dürfte es immerhin nicht überflüssig erscheinen, auch diesen lesten Aft, der uns für immer von aller Verbindung mit ihnen befreit hat, mit Wahrheit und Freimüú- thigkeit den Bliken unserer Leser darzustellen. Wir übergehen den Inhalt der eben erwähnten Behauptungen des Chorageten der re- volutionnairenPropaganda, da cs nur eines sehr geringen Funkens ge- sunden Menschenverstandes bedarf, um die Lächerlichkeit derselben zu erkennen, und zu begreifen, daß, wenn die Preußische Regierung wirklich so grausame und gewaltsame Mittel hätte anwenden wollen - um die übergetretenen Polnischen Soldaten ihrer Hek math wieder zuzuführen, wahrlih kein Grund vorhanden gewe- sen wäre, eine ; die schändlichste Undankbarkeit ausüben, noch Fahre lang zu er- nähren und zu bekleiden, und endlich mit so großer Humanität und so bedeutenden Kosten zu Schiffe abzusenden. Wir nehmen ferner keinen Anstand, die Ueberzeugung auszusprechen , daß die große Mehrzahl unserer ehemaligen SchÜblinge, welche freiwil- lig und vertrauensvoll nah ihrem Vaterlande zurückkehrten, aus wahrhaft braven Soldaten bestand, die kúhn und tapfer mit den Waffen, nicht - bloß mit dem Munde gestritten und sih nicht

| Professor D, von Buchhol6; in der medizinischen auf den Me- |

durch Gräuel und Schandthaten gegen Wehrlose ausgezeichnet |

hatten; und endlich versichern wir zur Beruhigung aller Gutgesinnten , daß jene heimathlos umherirrenden Flücht- linge, welche gegenwärtig eine Landplage derjenigen Staa-

ten bilden, in welchen sie eine zu spät bereuete Auf- nahme fanden, ihrer Persdnlichteit näch keine ernsten Besorgnisse einfldßen kdnnen, da sie, wie alle mit dem Munde fechtenden Helden, sich nur in planlosen Umtrieben gefallen und in den kriti- schen Momenten des Handelns das bekannte Motto „wir sind verrathen‘/ zum Deckmantel der Flucht und der Zerstreuung be- nußen. Zu dieser lezteren Gattung gehörten denn auch, mit Ausnahme weniger unschuldiger Bethörten, diejenigen, welchè hier in Preußen die Rückkehr in ihr Vaterland: beharrlich ver- weigerten, und denen die Huld und Milde unseres Monarchen ein ferneres Verweilen in unserer Provinz gestattete; doch ward, zum Heil unseres Landes , diesen Leuten nicht, wie anderswo, mit schwächlicher Nachsicht gestattet, die ihnen währte Frei- stätte im Müßiggange zu thdrigten Umtrieben zu mißbrauchen, son- dern sie wurden in angemessener Absonderung von den Wohnstätten unserer friedlichen Bürger, zu Arbeiten und Beschäftigungen angehalten, deren Werth zwar den Kosten der ihnen reichlich ge- währten Verpflegung und Bekleidung bei weitem nicht gleich kam, die aber für sie selbst von unschä6barem Nugen hätten seyn können, wenn sie irgend fähig gewesen wären, sich zu brauchbaren und nüßlichen Mitgliedern der menschlichen Gesell- schaft zu bilden. Jn der That hatte es auch den Anschein, daß diese wohlthätige Absicht bei ihnen in Erfüllung gehen könnte, als im Monat August v. J. bei Gelegenheit einer Anwesenheit des kommandirenden Generals, Herrn“ General - Lieutenants von Naßmeéer, eine Anzahl von 216 der dort mit leichten fortifikatori- schen Arbeiten beschäftigten Polnischen Flüchtlinge denselben mit der Bitte antrat, ihnen die Uebersiedelung nach den Nordameri- kanischen Freistaaten, in denen sie sih ein neues Vaterland be- gründen wollten, zu gestatten, und ihnen die Mittel dazu von der Huld und Gnade unsers hochverehrten Monarchen auszuwir- ken. Der kommandirende General, bekannt mit der menschen- freundlichen Milde Sr. Maj. des Königs, und im Begriff, zur Beiwohnung der Herbst -Mandver nah Berlin zu reisen, ließ dieses Gesuch unter dem 28. August.v. J. protokollarisch auf- nehinen und brachte solches zur Allerhöchsten Entscheidung, welche hierauf unter dem 29. Sept. v. J. genehmigend und zugleich mit der Bestimmung erfolgte: „Daß alle noch in der Provinz befindlichen Poln. Flüchtlinge, denen die bisher bezogene Unter- stüßung fúr die Dauer nicht gewährt . werden könne, befragt werden sollten, ob sie sich der Auswanderung nach Amerika frei- willig anzuschließen wünschten, in welchem Falle ihnen die freie Reise und eine großmüthige Unterstüßung bewillige würde.“ Diese aus der wohlwollendsten Absicht entsprungene Bekannt- machung hat der Undank der Betheiligten und die Verleumdung von Seiten anderer Böswilligen auf das Abscheulich e entstellt und eine Drohung, nach Rußland abgeführt zu werden, hinzugedacht, um die Aufforderung M einer freiwilligen Erklärung zu. einer | Maßregel des grausamsten Zwanges umzuprägen. Wenn nun, wie bekannt, die Erklärungen der betreffenden Poln. Flüchtlinge protvkollariscch aufgenommen“ und eigenhändig von ihnen nieder- geschrieben wurden; wenn sie späterhin diese ißre Erklärungen vor einer gemischten Kommission, welche aus einem Deputirten des Ober-Landesgerichts zu Marienwerder und einem Militair-

Justiz-Beamten bestand, wiederholten; wenn diejenigen , welche |

sich nicht für die Auswanderung nach Amerika entschieden, sogleich wieder nach ihrem bisherigen Aufenthaltsort entlassen wurden ; wenn fogar diejenigen, welche ihre früher gegebene Erklärung zu- rúcknahmen, vor den Augen der Uebrigen frei zurücktreten durf- ten; und wenn endlich den Auswanderern gestattet wurde, auch ihre Weiber und Kinder kostenfrei mitzunehmen, so möch- te man wahrlich wünschen, darüber belehrt zu werden, auf welche andere Weise man es anfangen könne, uin sich eine freiwillige Erklärung zu verschaffen? Freilich, bei Men- schen, die den Verrath im eigenen Bewußtseyn mit sich herumtra- gen, mag es unmöglich seyn, dieses: Gespenst aus der s{uldbela- steten Seele zu bannen, aber daß auch Andere, welche nicht zu den Böswilligen gerechnet seyn möchten, in dem menschenfreund- lichen VeLfahren unseres edlen Monarchen gegen jene Flüchtlinge das Schreckbild der Härte und des Zwanges erblicken wollen, bleibt jedenfalls unbegreiflich. Sollte es endlih nöthig seyn, über die frevelhafte Behauptung jener Auswanderer: daß das Preußi- he Gouvernêment ihnen eine Vergütigung für dje von ih- nen geleisteten Arbeiten s{huldig geblicben wäre, ein Wort

noh zu verlieren, so möge es eine Entschuldigung fúr sie sehn, denn allerdings giebt es eine wunde Stelle in | dem Herzen böser Menschen, welche unverdiente Wohl-

thaten zu einer unerträglichen Last macht, besonders wenn, wie

in dem vorliegenden Falle, der Wille fehlt, sich solcher Wohl- |

thaten jemals würdig zu zeigen. Die Begebenheiten auf der kurzen Seereise der Auswanderer sind hinlänglich bekannt; unge- wöhnliche Stürme peitshten mehrmals während derselben die Wellen des Baltischen und des Nordmeers, und es schien in der |

nzahl von mehr als 600 Vagabonden , die jeßt |

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Rúken tragen zu müssen; aber eben deshalb mag es sie auch ver- schont und sich damit begnügt haben, sie aufs Neue zur Enthüäl- lung ihres innern Zustandes zu zwingen: bleich und zerknirscht in der Gefahr, und frech und übermüthig, wenn sie vorübergegan- gen. Schließlich möge es uns vergönnt seyn, noch einen Blick auf das Treiben der sogenannten Polen- Freunde und ihrer Co- mités zu werfen. Schon während der Vorbereitungen zur

Einshifssung war es nicht zu verkennen, wie \chmerz- lih sie es bedauerten , dieses Häuflein würdiger Genos- sen nicht zur beliebigen Benuzung Behufs irgend eines

Skandals hier in der Nähe behalten zu können, und wie emsig

leumdung, der Ausführung des ganzen Unternehmens entgegen zu wirken strebten; vornehmlich aber waren, im Einverständnisse mit einigen der eingeschisfsten Hauptvagabonden, ihre Emissarien in Frankreich und England in Bereitschaft, um die edle Genofß- senschaft im Fall einer Landung in Empfang nehmen zu können. JZhr Verfahren hierbei und dessen Erfolg ist aus den fremden Zei- tungen hinreichend bekannt, und indem wir mit Verachtung dar- auf hinblien, müssen wir dennoch ihnen Dank wissen, die Preuß. Regierung {hon so bald von allen menschenfreundlich Üübernom- menen Verpflichtungen gegen die abgesandten Auswanderer befreit zu haben. Wenn diese Unglücklichen dann endlich, durch die Be- müúhungen jener Elenden, die Gebeine ihrer Gefährten nach und

nach in dem Arabischen Sande bleichen schen, werden sie lei- der zu spät erkennen, wer ihre wahren Feinde gewesen und wer an ihnen Verrath und Grausamkeit gebt hat.“/

- Das Prorektorat der Universität zu Königsberg ist am 13ten d. M. auf den: Regierungs - Nath Professor Dr. Ha- gen; das Dekanat in der theologischen Fakultät auf den Konsi- storial-Rath Professor De, Kähler; in der juristischen auf den

dizinal- Rath Professor Dr. Unger, und in der philosophischen auf den ‘Professor Dr. Voigt úbergegangen. Die jeßt stattfindende Untersuchung der Fundamente der

| zum Neubau der Domkirh-Schule zu Königsberg in Pr.

That, als wäre das Element empdrt, eine solche Last auf seinem

im leßten Herbste abgebrochenen alten domherrlichen Gebäude giebt, der dortigen Zeitung zufolge, eine deutliche Ansicht von der Sorgfalt, mit welcher. die Bau- Unternehmungen des Deut- schen Ordens gegründet, und aus welchen Fundamenten vor 500 Jahren die Gebäude des Knetiphofs errichtet wurden. Zum größeren Theile ruhen die Grundmauern auf Rosten von dicht neben einander eingerammten birfenen Pfählen, welche, obgleich schon seit 500 Jahren in einem stets nassen Erdreich befindlich, noch durchaus wohl erhalten sind.

Nachrichten aus Düsseldorf zufolge, war. der Erzbi-

sie mit ihren gewöhnlichen Hülfsmitteln, der Lüge und der Ver- |

Herzen jedes Preußen, wenn der Verfasser mit folgenden

s{ließt: „Tief empfundenen Dank haben alle Preußen iri

fen zu zollen, daß sie in allen Fahrhunderten , so auch in unsere

Zeit, keine Anstrengung, keine Gefahr scheuten, threm Volke voli:

¡tische Selbsiständigkeit und kirchliche Freiheit zu beroahren./ Y D

P, _— ]

Ta N Meteorologische Beobachtung.

Morgeus Nadinite, | Abends | Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 19 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck. (336.2 s “’Par.|336,8 7 “’Par.|337,0 2 ‘Par [Quellwärme 6,5 0

Luftwärme |+ 6,5 ° R.|+ 6,2 ° R./4- 5-5 ° R.[Flufwärme 8,0 0 P Thaupunkt |4- 2,7 °® R.|-i- 3/5 ® R.\+ 3/4 ® R.sBodenwärme 7,s 05 Dunfisdttg.| 71 vCkt. 81 vCt. 85 vCt. [Ausdünst. 0,053" g Wetter... | trübe. trübe. trübe. {Niederschlag 0,06 ih O Nel N. {Nachts zuvor und bei Tag, Wolkenzug | E j N. ——- Dent feiner Regen,

1834. 21. April.

D exli uer 0 L e, Den 2?, Avril 1834. Aintl. Fonds- und Geld - Cours-Zettel. (Preufs. Cour E E l CAMRE I Ne T f 1aA@ E E A NUNOKEIZ O" rurGuTEECIN N N E |Zf|B1 ref. Geld. |Zf.| rief Gel St. - Schuld - Sch, | 4

{hof von Köln, Graf Spiegel zum Desenberg, am 16ten d. M. |

Abends in dieser Stadt zur Firmelung eingetrossen, um einige Tage daselbst zu verweilen. Am 17ten Abends brachten ihm die

| |

dortigen Bürger als Zeichen ihrer Verehrung einen glänzenden |

Fackelzug.

Die in Lande ck verstorbene PfefferkÜchler-Wittwe Marx zat dem dortigen Hospital für arme Bürger ein Legat von 1510 Rthlr. ausgesest. ;

Die: Gemeinden Jästersheim und Gaysbach, Reg. Bez, Breslau, haben unter Mitwirkung des Magistrats zu Guharu ein neucs massives Schulhaus mit einem baaren Kosten-Auf- wande von 813 Rthlr erbaut, welches ihren guten Sinn um so mehr bekundet, je weniger sie unter die wohlhabenden Gemein- den zu rechnen sind.

Berichtigung. Jm gestrigen Blatte der St. Z. S. 451, Sp. 1, Z. 29 statt „Verbannungs-Bezug“/ l. „Verban- nungs-Befehl“‘/. i

Madame de Méric, erste Sängerin der großen Oper zu Mailand, trar am 21sten im Königstädtischen Theater als Ninette in der diebischen Elster auf. Madame de Méric ist eine Deutsche, aus Straßburg gebürtig, und obwohl sie, ihrer Stimme und ihrer Gesargsweise nach, ganz der Jtaliänischen Schule angehört, so verleugnet sie doch in ihrem gefühlvollen Vortrage das Deut- he Gemúch niht. Jm leidenschafilichen Gesange erhebt sie sich zu einer wahrhaft heroischen Kühnheit und beherrscht, ohne ir- gend eine Anstrengung, mit einer möchtigen Stimme Chor und O-chester. i Höhe wie in der Tiefe, und geschmackvoller Vortraz sind die schônen Vorzüge, die ihr als Sängerin zu Gebote stehen ; allein auch als dramatische Künstlerin leistet ste Ausaezeichnetcs, und wir dürfen erwarten, daß eine solche Sängerin jedesmal mit steigendem Beifall auftreten wird, zumal, wenn sie Rollen wählt, in welchen sie besser unterstäßzt wird, als es diesmal zum Theil der Fall war. i

I

Literarishe Nachrichten. Veranlassung und Geschichte des Krieges in der Mark Bran- denburz im Jahre 1675. Nach Archivalien des Gehei- | men Staats-Archivs zu Berin, so wie nach anderen Ur- |

Reinheit der Jntonation, sichhercs Cinsezen in der |

|

l

funden bearbeitet von H. von Gansauge, Königl. Ritt-

meister. Mit einer Operations - Karte, n:.bst Plänen des |

Gefechts bei Rathenow und der Schlacht bei Fehrbellin. |

Berlin. (Reimer.) 1834. 8. -1V. 104. | Auf eine neueste Erscheinung im Gebiete vaterländischer Ge- | schichtschreibung mit einigen Worten, wie es der Zweck diesec Blât- | ter erheischt, aufmerksam zu machen, können wir um so weniger un- terlassen, als dieselbe in der That ein nicht unerheblicher Beitrag ist zu näherer Beleuchtung eines der interessanteren Punkte unserer Geschichte. Wie aber ie Würdigung în zwiefacher Weise histo- risch und vornehmlich taëtisch Anderen Überlassen bleibt, kann es dieser Zeilen Zweck nur seyn, vie Freunde vaterlänbischer Geschichte aufzufordertt, gleich uns heranzutreten, um in angenehm anuspruchs- loser Form mannigfachen Genuß wie vielfältige Belehrung zu fin- den. Einer umsichtig geschriebenen Uebersicht der Staats-Verhält- nisse beim Beginn des Feldzuges schließt sich eine zweckgemäße Schil- derung der ¿„Landes-Beschasfenheit an, uin endlich zur Geschichte des Feldzuges selbst hinüberzuführen. Wir glauben nicht zuviel zu sa=- gen, wenn wir von diesem Haupttheile der Arbeit behaupten, daß er gerehten Ansprüchen durchaus Genüge leistet, daß die Ereignisse treu und quellenmäßig richtig erzählt, daß die Schilderungen, wo deren eintreten, lebenövoll und frisch gehalten, endlich aber das Fnteresse bis zum Eintritt der Katastrophe der berühmten Hakenberg - Fehrbelliner Affaire entschieden im Stei- gen begriffen is. Durch Vermittelung hoher Behdrden wurde es dem Verfassér möglich, seiner Darstellung in mancher Rücksicht auch den Nelz der Neuheit zu verleihen. Archivalien und Handschriften der Königlichen Bibliothek standen ihm zu Gebote, mit Umsicht und Takt wurden ‘sie benußt. Sollten - wir nun Einiges als vornehm- lich anziehend hervorheben, so dürften es die Partieen über den viel- besprochenen Reiter-Angrif des Prinzen vo1 Hessen-Homburg , den nicht minder gefeierten Tod Frobens, die Schilderung der Fehrbel- liner Schlacht und andere seyn ; die Ergebnisse dex Forschung ge- rade hier, möchten wir indessen nicht vorwegnehmen, um lieber auf das Buch selbs zu verweisen. Wie aber dasselbe durchweg in edlem vaterländischen Sinne geschrieben , findet es sicherlich Anklang im

9917| 9875 [Grosshz. Pos. do' 4 [102 1101 Pr. Bogl. Anl. 18/5 110317 E Ostpr. Pfandbr. | 4 | a Pr. Engl. Anl. 22/5 | | fPomm. do. 4 [106 Pr. Engl. Obl. 30/4 | 94 | 935 [Kur- u. Neum. do.| 4 /1063 | Präm.Sch.d.Seeh.| | 553 | 994 F Schlesische do.| 4 | 1105: Kurm. Obl. m. 1. C| 4 j 984 | 972 JRkst.C. d.IC- u. N.| |672 | = Neum ÎInt.Sch. do. 4 {95 | 974 [Z.-Sch.d.K.u.N.|— | 672 | Berl, Stadt-Obl. | 4 {99 |,-— N Königsb. do. g 9 MOIE voll, Duk 172 | S Elbing. do. | 41] | 7 Neue do A Danz. do. in Th. l 37 | ftFriedrichsd'’or . . H 137 | 431 Westpr. Pfandbr.| 4 ¿1001 | 995 Disconto . .... D N MPIEA-OTA CHER A A I 75 ay Wechsel: Cours. imi d Brief | Geld, Amsterdam Ice 200 l Kurz 1422 (E a 200 2, 1417 | lambu ( 3090 Mk KUrZ 1525 (1521 : dito t S SUOLE 2M 1514 1516 LONGOI be Es 1 18t,- 13 lt; 6.25516 V Fe 6 L 300 Fer. 2 U, S1 | Mien 10 20 A ees 150 Fi. 2 Mt. [1045 | idi nos o ana rae 150 El 2 Nt. 1037 | Pre 100 T0 2E. 99% E 100 hl. [8 Tage 1402 Frankfort a, L WZ 150 Fl. |2 Mit. [108 a 100 Rbl. |3 Woeh. |-301 | 2 V arechau urz | _—

. 600 FI.

Auswärtige Börsen,

6 A eh K a M, 419 ADrIL

Vesterr. 55 Metall. 9211, 98,5. 48 89. 8816 210 5292, 1292, Br. Bank-Actien 1509. 1507. Part.-Obl. 139. 135. (28e T 207. Br. Holl. 58 Obl. y. 1832 9475. 9455. Poln. Loose 621, —, Preuss. Präm.-Sch. 544. 545 do. 45 Aul. 923. G. 58 Span. ivenute 63. 623. 35 do, perp. 417. álf

L Paris, 16. April, __ 96 Rente pr, compt. 104. 5 tin. cour, 104. 25. 38 pr. compt 17, 80: fin cour. (7. 99 5g Neap. pr. compt. 94, 55. Ou Cou 94. 79. 57 Span, perp. 664. 35 404. 58 Belg. 977. 58 Röm. 95],

Warschau, 18. April. Pfandbr. 937. 941, Part.-Obligat. 330.

E S E

Ea

Kon tali Sau e

Mittwoch, 23. April. Jm Opernhause: Symphonie in

C noall, von L. van, Beethoven. Hierauf: Adagio und Varia

tionen für die Flôte, fomponirt und vorgetragen von Hrn. A.

B. Fürstenau, erstem Flödtisen der K. Sächsischen Hof Kapelle,

Und: Unter Direction des K. General-Musik- Direktors, Ritters Herrn Spontini: Die Schöpfung, Oratorium von J. Haydn. | (Mad. Schröôder-Devrient wird hierin singen.) __ Die Einnahme is zum Belien einer Unterstüßungs - Kasse (Spontini- Fonds) für hülfsbedürftige Theater- Mitglieder bu stimmt. Die Abonnements und freien Entreen sind ohne Aus

2 u

nahme nicht gültig. c : : P A E, O N Ï zen des Russischen Reichs. 2) Außerdem ist jeder Handelsbe-

È trieb sowohl mit Asiatischen als mit Russischen und andern Eu-

_ Donnerstag, 24. April. Im Opernhausc: Donna Diana, Lufispiel in 3 Abth. Hierauf: Die Benefiz-Vorsteilung, Lusispiel in 1 At Und in 5 20

Im Schauspielhauje: 1) Le mariage de rais: audevi M Z G : S jaujpielhauje: 1) Le mariage de raison, vanudeville Mf Grundlage, d. i. nah Ldsung der Erlaubniß- Scheine auf Han-

* del und Entrichtung der Gilden-Steuern, gleih den andern Rus- Ï sischen Kaufleuten im westlichen Sibirien. h und Taschkentern, die T wird es gestattet in den Sibirischen Gouvernements Han- h del zu treiben,

en 2 actes, par Seribe. 2) La prénière représentation de: La Dugazon, vaudeviile nouveau en 1 acte, par Scrihbe.

Freitag, 25. April. Jm Opernhause: Othello, der Mohr von Venedig, Oper in 3 Abth. (Mad. Schrdder-Devrient: Des demona als Gastrolle.)

Jm Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Knt aao Mes Sheater

Mittwoch, 23. April. Kein Schauspiel.

Donnerstag, 24. April. Graf Schelle, Posse in 3 Akten, von L. Angely. Hierauf: Vorstellung des 12jährigen Burton (in Englischer Sprache): Ein Tag nach dem Jahrmarkt, Posse

mit Gesang in 1 Aft.

Sonnabend, 26. April. (Jn Jrtaliänischer Sprache): S miramis, Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. (Frau von Meric, vom K. K. Theater della Scala zu Mailand: Semirs nis, als zweite Gastrolle.)

Preije der Plätze: Ein Pla6 in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 2c.

Markt-Preise vom Getraide, ois G 1 21. April 1834. Zu Lande: Weizen r. 12 Sar. 6 Pf, (shlechte Sort) 1 D: 6 A gaoggen 1 Rthlr. N Ee aud) hir. 2 Sgr. 3 große Gerste 26 Sgr. 3 Pf.; 25 Sg! E S Pf 5 L LOE “n u Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auc 1 Rthlr. 22_ Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 7 Sgr. rf P fiogget a2 E LEIN 9 Pf. ; große Gerste B au) 2 gr. ‘f. ; kleine Gerste 25 Sgr.; 2 9B auch 21 Sgr. 3 Pf. 9 00% L4H L P Sonnabend, den 19. April 1834. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr, auch 8 Rthlr.; der Cent- ner Heu i Nthlr. 5 Sgr. , auch 20 Sar.

Redacteur Cottel

Gedruckt hei A. W. Hayn:

Ï dutte jener Länder sind, und zwar an der Asiatischen Gränze und * {n der Stadt, wo sie eingeschrieven stehen ; b) mit Russischen Waaren

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung,

Amtliche NaGriGten. Kronik des Tags

Angekommen: Se. Excellenz der General der Jufanterie und fommandirende General des Vilten Armee-Corps, Freiherr von Múffling, von Múánster.

Der General-Major und Kommandant von Wittenberg, yon Brockhusen, von Wittenberg.

Abgereist: Der diesseitige außerordentliche Gesaudte und

| (tvollmächtigte Minister am Königl. Dänischen Hofe, Graf von | Racziós ki, nach Magdeburg.

Zeitungs- Nachrichten. Uu land

NUßland. St. Petersburg, 16. April. Am 13ten d. M. fuhr un-

| ter dem Donner der Kanonen der Kommandant von der Festung | nah dem Winter-Pallaste; es fand das feierliche Ceremoniell statt, | wodur die nur kurze Zeit unterbrochen gewesene Communica- * tion zwischen Wassili-Ojkrow Und dem Admiralitätstheile mit- " telst der Bootfahrt auf der Newa wieder erdf\net wurde. | gestern ward die JFsaaks- Brücke aufgestellt.

Vor-

Der Vorsitzer des ausländi'chen Censur:Comité in Warschau,

Ï Staatsrath Krassowski, ist zum wirklichen Staatsrath ernannt worden.

Der General-Superintendent der Provinz Ehstland, Dok-

* tor Knüpfer, hat auf seine Bitte die Entlassung von dicser * Charge erhalten, wobei ihm Se. "ner vieljährigen Amts-Verdienste, welche die Ritterschaft und | die ganze Geistlichkeit der * ben, das go!dene Ï val - Superintendentur

Majestät in Anerkennung sei-

Provinz bezeugen, gestattet ha- Brustkreuz--— zum Ornate der Gene- gehdrig tragen zu kdnnen. Mittelst einer Kaiserlichen Verfügung? sind bei den beiden Findlings-Jnstiruten in St. Petersburg und Moskau besondere Stellen für die Töchter verstorbener unbemittelter Beamten, die

| den Majors-Rang noch nicht erreicht hatten, gegründet worden. * Einstweilen ist die Zahl der aufzunehmenden nicht | Fahr alten Mädchen in jedem Jnstitut auf 50 festgeselzt wor- den, Nachdem ihre Erziehung beendigt, können die jungen Mád- Fen entweder zu ihren Familien zurückkehren oder sich dem Lehr- fache widmen. [ren sie cine Unterstüßung von 300 Rubel.

über 13

Bei ihrem Ausscheiden aus dem Jnstitut erhal-

Der Reichs-Rath hat im Departement der Staats-Wirth-

[chaft und in der General-Versammlung den Antrag des Finanz- } Ministers in Betreff der im westlichen Sibirien wohnenden Bu- Ï caren und Taschkenter geprüft und den Beschluß gefaßt, daß in ) Ansehung dec Rechte dieser Ausländer folgende von Sr. Maj. D dem Kaiser bestätigte Regeln gelten sollen : E und Taschkentern, die Russische Unterthanen sind und sich im ® westlichen Sibirien aus)chließlich mit dem Handels - Betrieb ab- Ÿ geben, soll fraft der Verleihungs-Urkunde vom Jahre 1795 das * Recht zustehen, ohne Entrichtung der Gilden-Steuern den Hans

A

1) Den Bucharen

del zu treiben: a) Mit Waaren, die aus der Bucharei, aus Taschkent und anderen Asiatischen Orten angebracht und Pro-

aber und überhaupt mit Europäischen nur außerhalb der Grän-

ropäischen Waaren den Bucharen und Taschkentern, die Russi- he Unterthanen sind, nicht anders erlaubt als auf allgemeiner

3) Den Bucharen

nicht Russische Unterthanen sind,

gleich den übrigen Asiaten, die nicht in

| der Unterthanschaft stehen, und zwar auf der Grundlage | der âm 23, Juli 1825 Allerhöchst bestätigten Verfügung

| des asiatischen Comité. 4) Von den Bucharen und Toschken-

tern, welche Ackerbau treiben, sollen, gleich wie von den übri- gen Ausländern in Sibirien, künftig 10 Rubel Rauchfangsgeld von jedem Rauchfange erhoben werden und zwar unabhängig sowohl von der Entrichtung der ländlichen Abgaben als der Grundsteuer, die. gegenwärtig für die Benußung der angewiese- nen Kron-Ländereien bezahlt wird, wovon jedoch diejenigen unter ihnen ausgenommen werden, welche auf ihren eigenthümlichen geseblih erworbenen Ländereien Ackerbau treiben.

Mit höôchster Genehmigung ist der an der Dorpat'schen Uni- versität angestellte ordentlihe Professor Göbel, während des be- vorstehenden Frühlings und Sommers bis zum Ablauf des näch- sien Septembers zum Behuf naturgeschichtlicher Forschungen, zu einer Bereisung der auf der Europäischen Hälfte unseres Kai- ser-Staates belegenen Süd- Provinzen beurlaubt, wobei er nächst der vollen Beziehung seines Professor - Gehaltes, noch der für solhe wissenschaftlichen Reisen festgeseßten Summe von 4000 Rubel aus dem Etat besagter Universität zu gewärtigen hat.

Jn Dorpat starb am 15ten vergangenen Monats der Pro- fossor der dortigen theologischen Fakultät, Kleinert. Er stand in dem Rufe eines wackeren Gelehrten, wie eines beachtungsvollen Mannes und wurde von seinen Zuhörern sehr geehrt.

In Mosfau wird hinführo zur Zeit der Pferderennen in

| den Tagen vom 25. Juni (7. Juli) bis zum 15. (27.) Juli ein großer Pferdemarfkt gehalten werden.

St. Petersburg, 12. April. Für die Studiren- den der Universität Dorpat, welche durch den von ihr gegen- wärtig behaupteten wissenschaftlichen Standpunkt unter den Üni-

Berlin, Donnerstag den 24îa April

einnimmt, is ein neues Verfassungs - Reglement, dessen gültige | Dauer vorläufig auf drei Jahre angeseßt ist, erschienen. Cs

faßt in zehn Abschnitten 164 Paragraphen. Seine wesentlich-

sten, ein allgemeineres Juteresse enthaltenden Bestimmungen sind nachstehende: „Jeder freigeborne Jüngling darf - auf dieser Universität studiren und muß sich unfehlbar drei Tage nah seiner Ankunft in Dorpat bei dem Rektor melden, ihm außer seinem Reisepaß einen schriftlichen Konsens seiner Aeltern oder Vormünder, wenigstens ein Certificat seines freien Standes und einen Taufschein , der sein Alter auf nicht minder als 17 Jahre bezeugt, vorlegen. Die Matrikel kostet 6 Rubel Silber, und die Zünglinge, welche sie lösen, sind förmlich in die Zahl der Studirenden aufgenommen. Bei ihrem Empfange versprechen sie feierlih und verbürgen sich mit ihrem Ehren- worte, den darin enthaltenen Vorschriften aufs gewissenhafteste nachzukommen, auch alle künftigen von der Universitäts - Obrig- feit zu erlassenden Anordnungen pünktlich zu erfüllen. Die an der Universität bestehenden wissenschaftlichen Vorträge zerfallen in halbjährige Kurse. Für die Studenten der theologischen, philosophischen und juristischen Fakultät sind zu einem voll- kommenen akademischen Studium drei Jahre, hingegen für die der medizinischen Fakultät vier Jahre festgeseßt. Ein zweistündiges Kollegium in der Woche belegen die Stu- direnden zum Vortheil der Professoren mit fünf, ein vier- stündiges mit 10, ein fúnf- und- mehrstündiges mit 15 Rubel Banko. Ein Kollegium, zu dem sih weniger als sechs Zuhd- rer melden, berechtigt den Professor zu dessen Absagung. Die Lektoren und Lehrer der freien Künste und Sprachen, mit Aus- nahme des Lehrers der Schwimmkunst, sind jeder verpfliehtet, den sich bei ihnen zum Unterrichte meldenden Studenten ohne Berücksichtigung ihrer Zahl, zwei Stunden in der Woche un- entgeltlichen Unterricht in ihren Lehr - Gegenständen zu ertheilen. Jede Privat-Lection , die sie dreien für diesen Zweck bei ihnen vereinten Studenten ertheilen, wird ihnen von diesen mit vier Rubel Banco honorirt. Armuth, die durch ein Zeugniß der hei- mathlichen Orts- Behörde des Studenten erwiesen wird, berech- tet ihn zu Frei-Kollegien. Diese Erlaubniß muß er nach Verlauf jedes halben Jahres nachsuchen und über jeden halbjährigen Kursus eine Prüfung bestehen. Gleiche Obliegenheiten werden für den Studirenden zur Beziehung jenes der mehreren, bei der Universität bestehenden, theils von der. Regierung, theils von Privaten begründeten Stipendien erfordert. Leßtere betragen jährlich zwischen 2—500 Rubel Banko. Unsittliches Benehmen, vornehmlich aber wissenschaftlicher Unfleiß, ziehen ihren Verlust nach sich. Die Stiftung aller geheimen Universitäts:Gesellschaften und Verbindungen, unter welchem Namen sie auch bestehen mdgen, ist den Studenten streng verboten. Dex Urheber und Begrún- der einer solchen wird sogleich, im Momente ihrer Entdeckung, von der Universität relegirt und dem Kriminal-Gericht übergeben. Jeder andere gesellschaftliche Studenten-Verein, der jedoch die Zahl von funfzig Gliedern nicht überschreiten darf, ist mit Erlaubniß des Rektors zulässig, sobald er nur den Zweck für sich hat, erhei- ternde Geistes-Beschäftigung mit einem angenehmen Vergnügen zu verbinden. Der Rektor hat die aus der Mitte der Glieder eines solchen Vereins erwählten Vorsteher zu bestätigen und die Dauer jeder seiner Versammlungen zu bestimmen. Die Vor- steher sind verpflichtet, auf Ruhe, Stiile und Ordnung der von ihnen präsidirten Vereine und ihrer Versammlungen strenge zu n'achen, und den Gliedern, vornehmlich den jüngeren, mit stets núslichen Rathschlägen an die Hand zu gehen. Kleine drama- tische Vorstellungen von moralischem Jnhalt dürfen in solchen Versammlungen stattfinden, jedoch nur untex unmittelbarer Aufsicht des Rektors und der Vereins-Vorsteher, und zwar in Laufe des Winters sehs-, höchstens achtmal, mit Aus- schließung des andern Geschlechts. Der Rektor ist auto- risirt, einen Studenten-Verein sogleich aufzuheben, sobald er sei- nem Zwecke nicht entspricht, oder in irgend einer Hinsicht eine schädliche Richtung zu nehmen beginnt. Die stufenweisen Dis- ciplinar-Strafen der Universität sind: Verweis des Rektors, dreis over mehrtägige Jncarcerirung, Verweis des Universitäts - Ge- richts, Verweis des Universitäts-Conseils, Ausschließung aus dem album academicum, consilium abeundi, Relegation, die grdßere oder mindere Wichtigkeit des Vergehens bestimmt die jedesmalige Verhängung einer dieser Strafen, welche keineswegs von ihrer stufenwcisen Folge abhängen. Gleich das erste E der Straffälligen kann oft den höchsten Grad besagter Strafen nach sich zichen. Die Ausschließung aus dem album academicum, das consilium abeundi und die Relegation zwingen den Schuldigen, in- nerhalb24 Stunden die Stadt Dorpat und am darauf folgenden Tage dessen Kanton zu verlassen. Der aus dem album academicum ausgeschlossene Student darf sich nach Verlauf eines halben Jahres wieder zur Aufnahme in dieselbe melden, wenn er úber die un- terdessen eingetretene Besserung seiner moralischen Führung statt- hafte Zeugnisse beibringt; meldet er sih aber später, so hat er sich einer neuen Prúfung zu unterwerfen, deren Bestehn - über seine Annahme entscheidet. Das Consilium abeundiì zieht außer der Verlassung des Universitäts : Lokals die Bekanntinachung des Vergehns am \{chwarzen Brette nach sich. Der ihr unterworfene Student darf die Universität nicht anders wieder betreten, als unter der Verbürgung des Conseils und mit gestatteter Etlaubniß des Mini- sters, nach Verlauf eines vollen Jahres der verhängten Strafe. Jn beiden Fällen wird die Strafßfzeit nicht zur vorgeschriebenen akademi- schen Studienfrist mitgerechnet. Die über einen Studenten verhängte Relegation wird allen vaterländischen Universitäten, Akademien, Lyceen, auch allen denjenigen höheren ausländischen Lehr-Anstal- ten mitgetheilt, mit welchen die Universität Dorpat Kartel - Ver- bindungen geschlossen hat, damit demselben zu feiner der Zutritt offen bleibt; demnächst wird davon noch die heimathliche Gou- | vernements-Behörde des Straffälligen, oder falls es ein Auslän- der ist, seine Landes-Polizei prävenirt. Kein, die Universitäts-Ge- seke in irgend einer Beziehung verleßender, Student, darf ihr Lokal eher verlassen, bevor er die über ihn verhängte Strafe ab- gebüßt. Als sehr {wer verpönte Verbrechen sieht das neue

versitäten des Russischen Kaiser-Staats bestimmt die erste Stelle

Reglement folgende an: Mangel schuldiger Ehrfurcht bei der

Vollziehung gottesdienstlicher Handlungen, Beleidigung der ihnen

beiwohnenden Personen, Achtungs-Verlebung gegen die Universitäts-

Obrigkeit oder gegen andere Lokal-Autoritäten, Jnsultationen ge-

gen die auf ihren Posten befindlichen Schildwachen, Beleidigun-

gen gegen das andere Geschlecht. Alle diese Vergehungen ziehn

augenblickliche Entfernung der Schuldigen von der Ugiversität

und ihre Uebergabe an die Kriminal-Behörde nah sih. Ein-

schlagen der Fenster in einem Kron- oder Privat-Gebäude at nach Befinden der Umstände das consilium abeundi oder die Re- legation zur Folge. Die darum Mitwissenden, wenn sie auch nicht Theilnehmer waren, werden aus dem album academicum gestrichen. Der erste Urheber des Attentats, wenn er auch un- betheilict blieb, wird relegirt. Unmäßiger Gebrauch starker Getränke wird nach Maßgabe der daraus hervorgehenden Erfolge mit dem Streichen aus dem album academicum oder dem consilium abeundi geahndet. Geschrei, Lärm, Gesang, und andere- auf den Straßen begangene Unanständigkeiten werden , nah Verhältniß der mehr oder minder daraus hervorgehenden Stdrung der allgemeinen Ruhe, mit Ausschließung oder Entfernung von der Universität belegt. Der Anschlag von, ihrem. Jnhalte nah unerlaubten, Zet- teln oder Pasquillen, die Verbreitung von« unsittlichen Aussäßen zichen Verweise, Karzerstrafe oder Streichen der Studirenden aus dem album academicum nach fich. G beständiger Aufent- halt der Studenten in Wirths- und Gasthäujern ist nicht gestat- tet; diejenigen, welche zum Nachtheil ihrer Moralität in ähnli- chen Anstalten ihre Zeit, vornehmlich die dem allgemeinen Got- tesdienst gewidmeten Stunden verbringen, werden nach der Größe des Vergehns mit dem Karzer, der Ausschließung oder Entfer- nung bestrafe. Nach der Grundlage der bestchenden Gesetze werden den Studirenden alle Hazard-Spiele untersagt, die diese Vor- schrift verleßenden unterliegen der Ausstreichung oder dem consilio abeundi. Selbst ein zu häufiger Gebrauch der Kommerz-Spiele darf nicht gestattet werden. Erfährt der Rektor den unsittlichen Umgang eines Studenten mit einem Frauenzimmer, so hat er u dessen Vermeidung sogleich alle ihm nothwendig dünkenden Mittel zu ergreifen, helsen diese nicht, ist der Unsittliche von der Universität zu entfernen. Erwiesene Verführung eines Mäd- chens von s{uldlosem reinen Wandel, wird mit der Relegation und Ueberlieferung des Strafbaren an die Kriminal - Behörde geahnet. Die Studenten sind angewiesen, des Abends spätestens um 11 Uhr zu Hause zu seyn. Wer von ihnen nach dieser Stunde auf den Gassen in Händel verwickelt wird, die gerichtliche Untersuchung nach sich I wird selbst bei erwiese- ner eigener Unschuld mit Karzer-Strafe belegt. Kein Student darf sich, selbst bei seiner vollen Unschuld, der Polizei- oder Mi- litair:-Wache widerseßen, die ihn arretirt, bei Verlust seines Rechts und anderer strenger Ahndungen; diese muß ihn auf jeden Fall sogleih zur Ausmitteluttg seiner Straffälligkeit zum Rekror bringen, ge\chieht dies aber nah 11 Uhr Abends, so ver- bleibt derselbe bis zum folgenden Morgen auf der Hauptwache. Nach Grundlage des höchsten Manifestes vom 21. April 1787, werden alle Duelle auf's strengste untersagt. Die dieses Verge- hens Schuldigen, wie auch die Theilnehmer und Sekundanten der Zweikämpfe werden ohne Verzug dem peinlichen Gerichte übergeben. Es darf sich keine zu große Anzahl von Studen- ten, zur gemeinschaftlichen Begehung einer festlichen Feier weder in den Häusern noch auf den Gassen versammeln, ohne zuvor dazu die Erlaubniß des Rektors nachgesucht zu haben ; die Haupt-Unternehmer sollen verantwortlich gemacht wer- den für jeden dabei entstehenden Unfug. Es ist den Studiren- den streng untersagt, sich zu jemandem in großer Anzahl in der Absicht zu begeben, um ihn in Furcht zu sesen, ihn zu einer Erklärung oder Handlung zu zwingen, die nicht mit seinem freien Willen übereinstimmt. Contravenienten werden nah Befinden der Umstánde mit Ausstreichung, dem consilium abeundi, der Re- legation und der Ablieferung an die Kriminal - Behörde bestraft. Jede Auszeichnung der Kleidung durch Farbe oder Schnitt oder in andern zu ihr gehdrigen Dingen, desgleichen alle Arten äußer- licher Zeichen, die eine Menge Studirender anlegen möchten, sollen sie sogleich auf die erste Aufforderung des Rektors wieder ablegen. Ungehorsam dagegen zieht das consilium abeundi nach sich. Univer- sitäts-Vakanzen finden zweimal im Jahre statt und zwar dauern die Ao lacee-Aévien vom Ausgange des Dezember bis zur Hälfte des Januar, die Sommer-Ferien von der zweiten Hälfte des Juni bis zum Ausgang des Juli. Diese Zeit benußen die Studiren- den, versehn mit Pässen des Rektors, zu ihren heimathlichen Reisen. Kein Student darf sich ohne wichtige erhebliche Gründe vor Eintritt der Ferien entfernen, oder zu spät nah ihrem Abs lauf bei schon begonnenen Vorlesungen zurückkehren. Dagegen handelnde werden in den nächsten Vakanzen mit der Karzer- Strafe auf die doppelte Zeit belegt, die sie von der Unis versität abwesend waren. Jeder Studirende feht unter dem unmittelbaren Gericht des Rektors, des Universitäts- Gerichts und ihres Conseils und genießt in allen bend- thigten Fällen ihre {üßzende Vertheidigung; sonach hat der Rektor jedem Studirenden, der sh bei ihm über ihm wis derfahrne Beleidigungen oder Bedrúkungen beklagt, alle ihm zu Gebote stehende gesebliche Satisfaction zu gewähren. Bei Be- leidigungen, die einem oder mehrern Studenten von einer außer: universitätlichen Person wiederfahren, hat der Rektor die Ge- nugthuung von der Behörde zu verlangen, der der Beleidiger unterworfen is. Hat ein Student aus den obgedatteen drei ersten Fakultäten seinen vollen dreijährigen Kursus geendet, ist er berechtigt, um ein Examen in allen von ihm getriebenen wissenschaftlichen Disciplinen zu bitten; dessen erfolgreicher Bestand sichert ihm den Rang des wirklichen Studenten, und im Moment seines Eintritts in den Staatsdienst die zwölfte Rangklasse zu. Der im le6tern Range stehende Student kann die gelehrten Würden des Kandidaten, Magisters und Doktors erlangen. Bei seinem Eintritt in den Civil - Dienst giebt ihm erstere die zehnte, die Magister - Würde die neunte, die Doktor- Würde die achte Rangklasse, die in den Militair - Dienst tretenden wirklichen Studenten müssen sechs Monate als Unter- offiziere dienen, darauf werden sie bei Kenntniß des Fronte-Dien-

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