1834 / 159 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Jenaischen Literatur-Zeitung keine Beihülfen aus Staatskassen

Prinzen von Oranien selb, und zum Theil von den komman- direnden Generalen abgehalten werden.

Belgitn. Brússel, 3. Juni. Die Brasilianische Regierung hat Herrn Marcx zu ihrem Geschäftsträger in Brüssel ernannk.

Sw eden Und Norwegen.

Stockholm, 3. Juni. Se. Majestät der König und Se. Königl. Hoheit der Kronprinz sind ain 3lsen v. M. nach Up- sala abgereist. Se. Majestät waren vom Grafen Brahe und Se. Königl. Hoheit -vom Staatsrath Grafen Adelswärd beglei- cet. Der Kronprinz ist bereits gestern Abend wieder von Upsala zurúckcckehrt. Die heutige amtliche Zeitung enthält einen aussihrlichen Bericht Úber den freudigen und herzlichen Empfang, den beide hohen Personen in der Universitäts-Stadt gesunden. Se. Majestät haben die Anrede des Rektors durch eine sowohl an die Professoren, als an die Studirenden gerichtete sehr herz- liche Antwort erwiedert.

Der berühmte Englische Reisende Capitain Roß is in der hiesigen Hauptstadt angekommen.

D. Lan Di

Kiel, 4. Zuni, Bu Mitgliedern des neuen Ober - Appella-

cions-Gerichts sind dem Vernehmen nach designirt: Zum Prä- sidenten: der Geh. Konferenz-Rath und Kanzler Freiherr v. Brok- dorf. Zu Räthen: Konferenz-Rath v. Schirach und Ober-Geh.- Rath Schmidt in Glückstadt, Ober-Geh.-Rath Nissen in Schles- wig, Ober-Geh.-Rath Graf von Reventlow in Glückstadt, Etats- Nath und Bürgermeister Wiese in Kiel, Etats-Rath und Bürger- meister Romundt in Neustadt, Justiz-Rath und Stadt-Secretair Zensen in Flensburg, und Professor Brinkmann in e

Die bereits erwähnte Verfügung, betrefsend eine provisori- ¡che Gerichts-Ordnung für das Schleswig-Holstein-Lauenburgsche Zber- Appellations - Gericht in Kiel, begreift 120 Paragraphey nebst 8 Anhängen, und zerfällt in 3 Abtheilungen. Jn der ersten Abtheilung wird die Kompetenz des neuen Gerichtshoses dahin bestimmt, daß es nicht nur die leßte Jnstanz für alle zur Kompetenz der weltlichen und geistlichen Gerichte deltärigen Strei- tigkciten bilden, sondern ihm auch die Cognition ber Justiz- Beschwerden wegen Akte willkürlicher Gerichtsbarkeit in Schles- wig und Holstein zustehen, ferner daß es für gedachte Herzog- thümer gleichfalls in leßter Jnstanz sowohl in den fiskalischen Sachen, welche nach den Regeln des ordentlichen ‘Prozesses im Civil-Verfahren von den weltlichen und geistlichen Ober-Difkaste- rien in erster Instanz erôrtert werden, als auch in allen sonsti- zen Strafsachen, mit Einschluß der zur Polizei-Justiz gehörigen, entscheiden soll. Jnwieweit diese Gerichtsbarkeit jedoch auf Zoll- und Post-Contraventionen zu erstrecken sey, soll später durch be- sondere Verordnungen festgeseßt werden. Bis dahin sind selbige von dem Wirkungskreise des Ober- Appellations - Gerichts ausge- lossen, und das Nämliche gilt von der Bestrafung der Holz - und Jagd- Vergehungen, so wie des Ehebruchs und der Unzucht. Was die Kompetenz und das Verfahren des Ober- Appellations-Gerichts in Beziehung auf das Herzogthum Lauen- burg betrifst, so tritt es hier vorläufig nur an die Stelle des Holsteinisch-Lauenburgischen Ober-Gerichts und es hat dieselben Regela zu beobachten, nach denen dieses bisher zu verfahren hatte. Auch bildet das P PAICUAGG Ie Gene O das Txaminations - Kollegium für die Kandidaten der Nechtsgelehr- samkeit der drei Herzogthümer, und die Functionen der Ober- Gerichte gehen in dieser Beztehung auf dasselbe über. Als Austrägal- Gericht und mit Rücksicht auf den Deutschen Bund kommt es natúrlih nur als Holsteinisch-Lauenburgisches Gericht in Betracht. Als solches wird es durch seine Mitglieder, mit Zuziehung sämmtlicher von dem Könige ernannten, in. den Her- zogthümern Holstein und Lauenburg wohnhaften, außerordent- lichen Gerichts-Beisißer gebildet.

Dresden, 6. Juni. Die zweite Kammer bewilligte in chren fortgeseßten Verhandlungen über das Ausga be-Budget die beantragten 3717 Rthlr. für die Universitäts - Bibliothek zu Leipzig, nachdem sie sih in einer längeren Debatte úber die bis- herigen Mängel dieses Instituts und deren Abhülfe ausgespro- chen. Zugleich genehmigte sie den vom Staats - Minister Dr. Müller gestellten Antrag , ein Dispositions - Quantum von 7000 Rthir. überhaupt für die Budgets - Periode auszu- seßen , damit die Regierung, wenn sie glaube, einen nüb- lihen Ankauf für die Bibliothek machen zu können, einen solchen abzuschließen im Stande sey. Bei der für . das Jahr 1833 bestandenen Bewilligung von 300 Rthlr. fär die Leipziger Literatur-Zeitung nahm der Abgeordnete R i ch- rer (aus Zwickau) das Wort und bemerkte: Diese Literatur- Zeitutrg ley gesiorben, nicht getroffen vom Bannstrahl, sondern eines ganz gewöhnlichen Todes auf dem Siechbette. Doch sey sie ein Zeugniß von der Tüchtigkeit so mancher Lehrer und Pro- fessoren der Universität gewesen, daß er über ihr seliges Ent- schlafen nichts gesagt haben würde, wenn er nicht wider Erwar- ten gehört, daß abermals Professoren der Universität auf den Einfall gekommen, auf Kosten der Staats - Kasse ein solches Blatt herausgeben zu wollen. Der Staats-Minister Dr. Müller | bemerkte: die Position zur Unterhaltung der Leipziger Literatur- Zeitung sey bis mit dem Jahre 1833 von den früheren Stän- den bewilligt worden. Gegen Ablauf der Bewilligung habe sich das Ministerium zur Fortse6ung derselben abfällig erklärt, weil, wenn eine solche Literatur - Zeitung durch ihren innern Werth ih empfehle, sie gewtß auch im Publikum einen solchen Absaß Fnden werde, daß der Aufwand durch die Einnahme gedeckt sey. Zudem scy die Unterstüßung so klein gewesen , daß sie nicht als rin den Verlust deckender Zuschuß angesehen werden konnte, und das Jnstitut mithin, wenn es nicht durch sich bestehen konnte, jedenfalls aufgegeben werden mußte. Allerdings sey ein erneuertes Gesuch um eine Beihülfe von 1090 Rthlrn. zur Gründung einer neucn Litera- tur-Zeitung ari das Ministerium gerichtet worden. Eingezogene Erkundigungen hätten aber ergeben, Taß. bei der Hallischen und

Jewährt würden, und sie gleichwohl den Unternehmern noch ci- nen Ueberschuß brächten; weshalb man auch bei dieser anderwei- tigen Erwägung nicht geglaubt habe, eine Unterstüßung bean- tragen zu kdnnen. An sonstigen Beihülfen und allgemeinem Aufwand für die Universität Leipzig wurden darauf 5393 Nthlr. vewilligt, worunter sich 200 Rthlr, Entschädigung wegen Aufhebung der Promotionen zur Juristen - Fakultät und 4000 Rthlr. Dispositions - Fonds zu Gratificationen an Privat - Docenten, Reisekosten, Vergütung bei Berufung aus- wärtiger Gelehrten, u. dgl. befanden. Jm Deputations-Gut- achten folate jeßt die Auseinanderjebung der Einkünfte aus ei- genem Vermögen der Universität. Nach einem bei der Univer- sicát aufgenommenen vollständigen Inventarium is deren Ver- mögen folgendermaßen aufgestellt: 1) Grundstücke nah deren

Nuk6ung à 5 pCt. zu Kapital berechnet: 520,758 Rthir. 22 Gr.

hungen von einander abgesondert siud.

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9) Bergwerks- Antheile, ebenso: 25,760 Rthlr. 9 Gr. 2 Pf. 3 Staats-Papiere ebenso: 291,341 Rthlr. 18 Gr. 103 Pf., 4) Aus- gelichene Kapitalien: 476,235 Kthlr. 4 Gr. 2 Pf. Nach Abzug ge- wisser Vermächtnissezu Stipendien, so wie mehrerer besondern Jnsti- tuten angehörenden Vermögens-Kapitalien, ist jedoch als reiner Vermögens-Bestand der Universität nur die Summe von 358,284 Rthlr. 4 Gr. 21 Pf. anzusehen. Aber auch diese Summe führt sich auf eine kleinere zurü, indem der Werth der Grundstücke bei Berechnung des Ertrags nach 5 pCt. zu Kapital um des- willen sich zu hoch stellt, weil bei einigen derselben die Abgaben, die Reperatur- und andere Koften nicht alle abgerechnet worden sind, und der größte Theil der Gebäude sich in einem sehr bau- fälligen, der Reperatur kaum mehr fähigen Zustande befindet. Der vorerwähnte Universitäts-Fonds ist größtentheils aus dem Bestande der vormaligen Deutschen Ordens-Güter gebildet worden. Die Kammer beschloß, in der ständischen Schrift auf den Verkauf der zur Universität gehdrigen Häuser anzutragen. Ferncr wurde ein Antrag des Abgeordneten Atenstädt angenommen, welcher dahin ging: die Kammer môge an, die Staats-Regierung den Antrag richten, der Stände-Versammlung eine Ucbersichr der seithzer von dem Kirchenrathe und dem Ober- Konsistorium ver- walteten sämmtlichen Kassen, unter Angabe der Fonds und des Zweckes, mitzutheilen, die Einnahmen und Ausgaben derselben beim Budget zu berechnen, bei solchen aber, bei welchen allge- meine Landes-Anstalten in Betracht kommen, der stiftunasmäßige Zweek iedoch niht mehr zu erreichen seyn sollte, die ständische Bewilligung zu deren Verwendung sür andere ähnliche Zwecke nach §. 60 der Verfassungs-Urkunde in Anregung zu kringen.

Mänchen, 2. Juni. Der Kammer der Abgeordneten wurde in ihrer heutigen Sizung durch ein Allerhéchstes Rescript erdffnet, daß Se. Maj. der König Sich bewogen gefunden ha- ben, die Dauer der gegenwärtigen Stände - Versammlung bis zum 25ssten dieses Monats zu verlängern. Zur Verhandlung fam heute der Geseßzes-Entwurf in Betreff der Errichtunrg einer Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank. Nach einer ziem- lich langen allgemeinen Diskussion über diesen Gegenstand wurde der Art. 1 des Entwurfs, welcher bestimmt: „Die von einer Privat - Gesellschaft zu errichtende Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank steht unter dem Schuße und der fortwährenden Ober-Aufsicht der Staats-Regierung““ ohne Abänderung ange- nommen. Mit der Berathung und Beschlußfassung Úber die übrigen Artikel wird morgen fortgefahren werden. Der Secre- tair des Petitions-Aus\schusses erstattete Vortrag hinsichtlich der Zulässigkeit mehrerer Anträge von Abgeordneten, welche theils die Herstellung einzelner Straßenstrecken, theils einzelne Ge- werbs-Verhältnisse, theils Errichtung neuer Landgerichte u. dgl. betreffen.

Man meldet aus Bamberg vom 30. Mai: „¡¿Gestern ge- gen 9 Uhr Abends sah man das Linien- und Bürger- Militair an der Hauptwache und am Marktplaßz sich unvermuthet aufstel- len, so wie auch einige Häuser mit Schußwehren versehen. Die Hauptwache wurde verstärkt, das Pulverhaus vor der langen Gasse und jenes auf der Würzburger“ Straße mit Wachen be- seßt, reitende Patrouillen auf den Straßen nach Hallstadt und Würzburg ausgesandt und Niemand wußte sich diese Maß- regel zu erklären. Bei dem gestrigen besonders freundlichen Fronleichnams- Tage, wo die dentlichen Pläße besonders stark be- sucht waren, versammelte sich nun schnell, vorzüglich bei der Hauptwache und dem Maxplaße, eine Menge Menschen. Wie man spáter erfuhr, gab ein aufgefundener Brief, in welchem Drohungen allerlei Art enthalten waren, die sich jedoch, wie die Folge zeigte, nicht im Entferntesten bestätigten, Veranlassung zu den getroffenen Maßregeln. Ehrenvolle Erwähnung verdient hierbei die hiesige Bürgerschaft, die ungeachtet des späten Abends gleich auf den ersten Ruf sich unter die Waffen stellte; ein siche- rer Beweis, daß geseßwidrigen Unternehmungen, in welcher Art fie sich auch zeigen mögen, Bambergs Vürger stets gemessen begegnen werden.“

S tuttgart, 4. Juni. Wegen Ablebens der Frau Her- zogin Luise, Wittwe des Herzogs Eugen von Württemberg, wird der Königl. Hof auf sechs Wochen Trauer anlegen.

Aus Erpfingen, im Ober-Amte Reutlingen, wird berich- tet: „Leßten Freitag, den 30. Mai, wurde durch Zufall beim Wurzelgraben eine Höhle entdeckt, welche, wenn gleich nicht an Gröôße, doch an Mannigfaltigkeit der in derselben vorkommenden Gebilde, die dem Einsender bekannten weit übertrifst. Der bis jeßt entdecte einzige Eingang zwischen zwei Felsen, welcher von oben in die Höhle führt, war mit drei großen, sorgfältig gegen cinander gekeilten Steinen verschlossen. Die Höhle selber, an deren Ende beinahe der Eingang sih befindet, is 515 Fuß lang, und enthält in einer Linie sechs Kammern, welche beinahe gleih lang, zwischen 24 32 Fuß Höhe und 24 48 Fuß Breite haben, jedesmal aber durch Erhd- 0 Neven dieser Haupt- Höhle sind theils in der Höhe, theils in der Tiefe, links und rechts kleinere Nebenhdhlen. Die merkwürdigste von die- sen befindet sich gleich beim Eingange, und bildet einen 30 Fuß langen und 5—9 Fuß hohen und 10 Fuß breiten Gang. Die

Mannheim eingetroffen. Gestern haben dieselben Sr. König Hoheit dem Großherzog und Jhrer Königl. Hoheit der Gra herzogin einen Besuch abgestattet, und sind darauf noch pit 2 Abend nach Mannheim zurückgekehrt. a

Nachdem am 17. April die gegenwärtig versammelte ey gelisch-protestantische General-Synode eröfnet und Tags dati nach erfolgter Wahl der beiden Secretaire, die von der Re | rung proponirte Geschäfts-Ordnung in Berathung gezogen a den war, machte in den am 21. und 22. April gehaltenen Y, nar - Sißungen die Regierung unter Erstattung ausfih licher Berichte durch die zur Synode beorderten vier I glieder der evangelischen Kirchen - Section die in Berathuy zu nehmenden Vorlagen. Dieselben betrafen: 1) den neuen tr des-Katechismus, 2) die neue Agende, 3) das neue Gesangbug 4) die Revision der Perikopen, 5) die Revision der biblisty Geschichten von Hcbel, 6) die Verwaltung des Kirchen-Vernz, gens, 7) die Stipendien zu Utrecht und Basel, Zur Erledigu, dieser verschiedenen Gegenstände bildeten sich sofort eben so vid besondere Kommissionen, zu denen noch zwei andere h inzugesy wurden, eine nämlich für Prüfung der in den Didcejan-Syy, dal-Protofkollen und in den im Laufe der Verhandlungen eint menden besondern Petitionen ausgesprochenen Wünsche Und Ly, schläge, und eine andere für Berathung und Begutachtung cin ger in der vorgelegten Geschästs- Ordnung beanstandeten Pyy graphen. Von diesen seit ihrer Bildung ununterbrochen beschäf gewesenen Kommissionen hatte die zulegt erwähnte bereits n 13. Mai ihre Aufgabe gelöst. Jn der an gedachtem Tage g

worúber auch die Diskussion alsbald eröffnet wurde. nach gefaßten Beschlusse gemäß, ist nuninehr die Geschäfis-Li, nung neu redigirt. Jn der 8ten Plenar-Sißung (23. Mj trug sodann der Deputirte, Dekan Fecht, seinen Kommission Bericht Über die vorgeschlagene Revision der Perikopen v welcher zufolge gefaßten Beschlusses sosorr dem Druck Übergeby wurde. Eben so berichtete in derselben Sißbung der Deputitt Geheime Kirchenrath Schwarz, nebst dem die Minorität bildy den Deputirten, Stadtpfarrer Züllia, Über die Stipendien-Auge legenheit, worüber die Diskussion sogleich statthatte. Drr A wähnte Fechtische Bericht kam erst in der 9ten Plenar-Sißuy (31, Mai) zur gemeinschaftlichen Berathung, nach deren Veey digung der Abgeordnete Pfarrer v. Langsdorf den von ihm e statteten Bericht über die Revision der biblischen Geschicht vorlegte, dessen Druck sogleich beschlossen wurde. Jn dieser leh tern Sißung berichteten außerdem die Abgeordneten Ober Hes

dene Wünsche und Vorschläge der Didcesan-Synoden und üg

tionen. Außer den bereits erwähnten Kommissionen hat auch die Fat,

einer der nächsten Plenar -Sißzungen erstattet werden. wären dann von den aufgezählten 9 Kommissionen nur noch 4,

erst nachträglich erwählten weiteren Kommission, in Thätigkei

S D Ds gfeit und bei dem s{chönen Einverständniß der S Vnodal: Abacertitin mir den Organen der Regierung, neben dem Alle bescelenden

digung der sämmtlichen Synodal - Arbeiten nicht mehr ga fern seyn. Schweiz. Bern, 2. Juni. Auf die Anzeige des Französischen “Hy

angeseßten Termine, abreisen könnten, hat der Regierun gs- Rat

Flüchtlinge auf der Stelle zu veranstalten. C N S

und Handel fann von jedem Bewohner des Kantons, sey Bürger oder nicht, frei ausgeübt werden, jedoch unter Vorbehal| des Salz-Handels, der Pulver-Fabrication und der bestehende Staats-Eigenthums-Rechte. 2) Wer den Beruf eines öffentli

öffentlichen Schreibers ausüben will, muß sich vorerst nach den festgeseßten Verordnungen ausweisen, daß er in seiner Kuns oder Wissenschaft die nôthigen Kenntnisse und eben so die ndthi gen sittlichen Eigenschaften besizt. Z) Die Tavernen- und Bad

nen-Recht werden jährlich 100 bis 150 Fr, für einen Mahlhau

andern Nebenhöhlen sind zum Theil klein und niedrig, aber wegen ihrer auënehmend s{chdnen Tropfstein- Gebilde höchst se- | henswerth. Ueberhaupt zeichnet sich die ganze Höhle durch ihre |

unvergleichlichen noch unverdorbenen und durch das Ganze in der schônsten Abwechélung fortlaufenden Tropf|stein-Gebilde vor allen | dem Einsender bekannten aus. Die vielleicht Jahrhunderte lang ! verschlossenen Räume waren früher bewohnt (oder dienten we- | nigstens Menschen zur Zufluchtsstätte). Nicht nur finden sich | Stücke von zum Theil künstlich geformten Töpfen, sondern es | wurden auch zwei Kämme und einige Ringe gefunden. Ueberall, | besonders aber in einigen Nebenhöhlen, finden sich viele Gebeine, | welche Menschen von ungewöhnlicher Grdße angehörten, ferner | zum Theil verglaste und versteinerte Knochen von großen Thie- | ren, und Zähne, deren Gestalt unsere Waidmänner nicht kennen. | Auch wurde eine kleine Strecke eines bearbeiteten Weges ent- | deckt , so wie man Spuren von Mauerwerk gefunden zu haben j glaubt. War diese Höhle ein Aufenthaltsort unserer in den Wäldern lebenden Vorältern? War sie eine Zufluchtéstätte in Kriegen? War sie vielleicht der Ort cines geheimen Gerichts oder eine Räuberhöhle? Möchte sie bald durch gründliche Fer: scher näher untersucht werden! Die Höhle ist trocken, die Tem- peratur sehr mild, die Wege“ werden gebahnt, Sie liegt im Walde an deim sogenannten Höhlen - oder Hôllenberg, 34 Stun- den von Reutlingen, ! Stunde von Erpsingen und 1 Stunde von Lichtenstein.“ :

Karlsruhe, 3. Juni. Se. Königl. Hoheit der: Großher- zog haben si heute auf mehrere Tage nach Schwe6ingen bege- ben, von wo aus Höchstdieselben zunächst Mannheim besuchen und daselb| der Feier der Confirmation Jhrer Hoheit der Prin- zessin Marie beiwohnen werden.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Gustav von Wasa is mit Gemahlin und Tochter, von Wien kommend, vorgestern in

| Erflärung zugehen zu lassen. in welche die bedauerlichen Ereignisse ste verseßt haben, die in |

| fen 60 Fr. bezahlt. 6) Die Mäller, welche Kamm- Rechte bes F

zen, sollen aus der Staats-Kasse entschädigt werden.“ Der Oesterreichishe Beobachter giebt (nah Schwei

! zer Blättern) Nachstehendes als den Inhalt der (kürzlich e}

Ls

wähnten ) Antworts-Note des Vororts an den Kaiserl. Oester | reichischen Gesandten in der Schweiz: „Bürgermeister und Regierungs-Rath des eidgendssishen Vot: F | orts Zürich baben sich beeilt, diejenige Note, welche Se. Cxcellen F

der K. K. Oesterreichische außerordentliche Gesandte und bevoumäch

tigte Minifter in der Schweiz, Herr Graf von Bombelles, untern | 23. April an sie gerichtet haben, den Regierungen sämmt!icher sou: F verainen Kantone der Schweiz mitzutheilen, und wollen, ohne de! | nahe bevorstehenden Zusammentritt der eidgenössischen Tagsaßunz

länger abzuwarten, welche auf diese Eröffnung viclleicht eine weite:

| Erwiederung abgeben kdnnte, nicht anstehen, als eidgcendsfischer Vor:

ort, Sr. Excellenz dem Herrn Grafen von Bomhbelles nachstehend! In den schwierigen, Umständen

jüngsiverflossenen Monat Hornung oie dffentliche Ruhe auf der Schweizer Gränze gegen Savoyen zu einen Augenblick gestört hat ten, sind von der eidgenössischen Behörde und von den Regierungel! aller angränzenden Kantone, frei von jedem fremden Einflusse, und

haltenen Plenar - Sibung erstattete der Deputirte, Ober : Hose F richté-Rath Stößer, den ihm aufgetragenen Kommissions, Berij, F Dein hin F

gerichtsrath Stößer und Regierungs-Rath Bausch über verschiz :

den Polizei-Bchdrden den Befehl ertheilt, die Entfern'ang dies

L ie R C

Der große Rath hot den Grun El saß der Gewerbe-Freiheit, welcher in der Verfa{sung ausgespro} chen ist, nunmehr auch in einem Geseße durchgeführt. Die & | schlússe sind wesentlich folgende: „„1) Jedes Handwerk, Gewetif

chen Lehrers, Arztes, Wundarztes, Apothekers, Fürsprechs uni} *

tz

‘reren Blättern

mehrere seit Eröffnung der General-Synode eingelgufene Pei F

chismus - Kommission ihre Sikungen geschlossen, und der den J Deputirten Schwarz übertragene Kommissions - Bericht wird 1| Sonat F die seit Auflösung der Übrigen bedeutend verstärkt worden sind, nebst einer zur Berathung der Zehnt- Ablösungs - Angelegenhei|

regen Eifer für die so wichtige Sache, dürfte die völlige Beev-|

schafters, daß die noch Übrig bleibenden Savoyer Flüch (lin alsobald, und ohne Abwarten der früher von Frankreich, se(

2 e i L dae.

wirthe, die Pintenschenken, Kaminfeger, Fähren und Hausiret H bleiben, so weit es die Art der Ausübung ihrer Gewerbe betrisst " unter den bestehenden Polizei-Verordnungen. 4) Tavernen un E Feuerwerke können nur in solchen Gebäuden errichtet werden E die durch Geräumigkeit hierzu geeignet sind. 5) Für ein Tave

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ehe cine diplomatische Dazwischenkunft eingetceten war, die geeignet: Þ ten Maßregeln ergrifen worden, einerseits, um einen bewaffneten Einfall in das Gebiet eines Staates zu verhindern, mit welchem dié F

Eidgenossenschaft gern in guten nachbarlichen Beziehungen scht; und andererscits, um die Urheber dieses unsinnigen Unternehniets von ihrem eigenen Gebiete zu entfernen. Diese werkfthätigen Maß- regeln wurden bet der ersten Kunde von einer beabsichtigten Std- rung der bestehenden völferrechtlichen Verhältnisse ergriffen, und

ihnen muß die Bescitigung einer drohenden Gefahr auch ganz vot- | Búrgermeister und Regierun z3-Rath F

züglich zugeschrieben werden-

des eidgenössischen Vororts konnten daher mit Recht erwarten, |

daß jene Vorkehrungen der Gränz - Kantone, daß ihre eigene Wirksamkeit besser gewürdigt und auf keinen Fall die Ver

ut i ann die von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen von Bombelles

E shmerzlihere Empfindungen erweckca - als der eidgenössisci:e

ott untec bôch| s{hwierigen Verhältnissen nur immer in v licher Beziehung erwartet werden durfte.

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h wiederholt, hat er die Ehre, d ) e Ea elleniz zu benachrichtigen, daß sich nunmehr alle souverainen Kan- toic der Eidgenossenschaft für die Wegweisung aus Schweizerischem

‘tigen Antheil genommen hatten. dh l ( ite Flücht.inge- in Folge der von der Mehrheit der Kantone frû-

biete entjernt, und gemäß den neuesten, dem- cidgendssischen Vororke qugef

| und Befestigung der vdlkerrechtlihen und nachbarlichen Beziehun-

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zu denjenigen hemmenden Maßregeln geben würden, |

¡e erlassene Note angedeutet hat. Der XFnhalt dieser Note mußte

3 ri volifommen überzeugt if, Alles gethan zu haven, E ble Alterrecht-

rort die frühere Verwahrung gegen alles dasjenige, wodurch die echte der unabhängigen Schweiz gefährdet werden könnten, fdrm- des Herrn Grafen von Bombelles

ebiete derjenigen Flüchtlinge ausgesprochen haben, welche, vasihnen ewährte Gastcecht mißbrauchend, an dem Unternegmen gegen Savoyen Bereits wurde cin Theil die-

er gefafiten Schlußnahme, von welcher Se. Excellenz unterm 18. ârz lchthin in Kenntniß gescht worden, von Schweizerischem Ge-

ommenen Zusicherungen der Kantone, werden alle úbrigen in er nämlichen Lage befindlichen Flüchtlinze in wentgen Lagen eben- alls weggewiesen seyn. Bürgermeisier und Regierungs-Rath des eidgenössüschen Vororts Zürich glauben, es werden sich Se. Excellenz nunmehr überzeugen / daß sie ihrerseits fortgescßt alles dasjenige vorgefehrt haben, was in den schwierigen Umständen für Erhaltung

en von ihnen erwartet werden konnte; sie zweifeln daher nicht, daß die in der leßten Zeir von Seiten der K. K. Oesterreichischen Staats-Regierung im Widerspruche mit jenen Beziehungen aus- nahmsweise gegen die Schweiz angeordnete hemmenden Maßregeln sofort weren zurücgenommen werden. Der cidgendsjische Vorort benußt diesen Anlaß, Sr. Excellenz dem Herrn Grafen von Bom- helles die Versicherung setner ausgezeichneten Hoc;achtung zu er- neuern.“ J ta ten;

Rom, 24. Mai. (Allgemeine Zeitung.) Die von der Times mitgetheilte Nachricht aus Lissabon, der Papst habe über Dom Pedro und alle Anhänger der Donna Maria öôffentlich die Excommunication ausgesprochen, is, sicherm Vernehmen nach, dahin zu berichtigen, daß eine solche Excommunication wohl nach Lissabon an den Päpstlichen Geschäftsträger geschickt wurde, um im äußersten Falle publicirt zu werden; daß solches aber weder dort noch hier geschehen ist. Dom Pedro hatte, wie es scheint, durch Verrath davon Nachricht erhalten, und ließ dîe Papiere des Monsignore Curoli in Beschlag nehmen, worauf dessen Ab- reise von Lissabon erfolgte. Dieser Hergang wird nun von meh- in ein falsches Licht gestellt. Eine Excommu- nication anderer Art fônnte nächstens bekannt gemacht werden, wenn man erst gewiß weiß, wer der Verfasser der in Frankreich erschienenen Paroles d’un croyant ist. Man nennt den bekann- ten Abbé de la Mennais. Sollte dies gegründet seyn, so ist man wohl gerechtfertigt, wenn man die mit Widerruf verbundene Bußze, welcher er sich früher unterwarf, nicht als aufrichtig be- trachtet, und ihn an feiner geweihten Stelle mehr schen will. E Um beim Zolle eine größere Einnahme zu erlangen, ohne den Tarif zu erhöhen, will die Regierung, wie man sagt, die Zölle im ganzen Kirchen-Staate verpachten.

Galignani's Messenger enthält folgendes Schreiben aus Ferrara vom 14. Mai: „Vor zwei Tagen fiel hier eine sehr ernsthafte Rauferei zwischen Schweizern und Oesterreichern, bei Gelegenheit der Beerdigung unsers Bischofs, vor. Der Streit entspann sih zwischen einigen Soldaten, wurde bald hef- tiger, ging in Thätlichkeiten über, und endigte mit Schlägereien, welche auf beiden Seiten einigen Menschen das Leben kosteten, und wobei mehrere Verwundungen vorfielen. _Die Zahl der Todten oder wenigstens schwer Verwundeten beläuft sich auf mindestens zwanzig. Die Päpstliche Regierung hat die Schwei- er aus der Stadt entfernt und dieselben in andere Orte der Megatiorien vertheilt. Jhre Stelle hier wird ein Oesterreichisches Corps cinnehmen. ‘‘

San en

Madrid, 24. Mai. Das (gestern unter den Neuesten Nachrichten erwähnte) Dekrec hinsichtlich der Wahl der Pro- curadores zu dex aligemeinen Cortes des Königreichs lautet fol-

endermaßen : : As d

Ï i Zusammenkunft der allgemeinen Cortes des Kdnig- reèhs in Gemäßheit der alten Gesehe dieser Monarchie zu beschleu- mgen, und da Jch, indem es Mein Wille ist, die heilsame Fnstitu- tion der Cortes wiederherzustellen, die einst der Schild für die Prä- rogativen des Throns und für die Rechte der Unterthanen war, die Wahl der Procuradores des Königreichs auf eine leichte wirksame und so wenig als mdglich von dem alten Gebrauch abweichende, aber doc) ausgedchntere und gerechtere Weise einzuleiten beabstch tige, habe Jch, im Namen Meiner vi.lgeliebten Tochter Donna Isabella

Il. und nach Anhdrung des Gutachtens Meines Regierungs- und }

Meines Minister-Raths, anbefohlen, daß I diesmal in folgender Weiir bet dieser Wahl verfahren werden oll: e Lit. 1. Von den Bezirks- (partido») Wahl-Junten.

Art. 1. Am W. des nächsten Junt sol! sich in jedem Bezirïs- Hauptort eine Wahl-Junta versammeln. Art. 2. Unter Bezirks=

seiner eigenen Grundsiücke, dem dieselben die Hälfte der obengenantt- ten Summe eintragen, auszuweisen vermag. mer Stadt- oder Land-Güter in verschiedenen Gemeinden oder Pro- vinzcn besibt, soll ihm die Gesammt-Summe bei der Abwägung sei- nes Rechts, Wähler zu scyn, angerechnet werden. 4 mit dem Pächter der Fall seyn, der mehrere Grundstücke (!incas) FAndem der eidgenössische | in Pacht hat; eben so auch mit demjenigen, der zugleich Bestzer

| deren Gemeinde der Monarchie zahlt. 5) Es tann ferner. zum Wäh-

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Wenn ein EigenthÜ- Eben so soll es

eines oder mehrerer Grundstücke und Pächter verschiedener Grund- flücke ist. 4) Es fann auch zum Wähler ernannt werden derjenige Handelsmann, der 400 Realen (25 Rthlr.) an Handels-Abgaben in Madrid, Barcelona, Sevilla oder Cadix, 300 Realen (19 Rthlr.) in den anderen Provinzial-Hauptilädten oder in den mit. dem Auslande Handel treibenden Häfen, und 200 Realen (124 Rthlr.) in jeder an-

ler ernannt werden der Fabrikant, welcher bewcist, daß er 6000 Rea- len (375 Rthlc) an jährlicze Miethe für seine Fabrik bezahit, und derjenige, welcher, wenn sie ihm eigen angehört und vou thm selbsi betrieben wird, nachzuweisen im Stande ist, daß sie ihm, wenn er sie vermicthete, 3000 Realen (187 Rthle.) eindringen würde. Für dieëmal soll sich jeder Wähler üver den Genuß der erforderlichen Revenúen in eben der Weise legitimiren, wie es das gegenwärtige Dekret in Bezug aux die Beweise vorschreibt, welche die Prokurado- ren zu den Cortes über die Summe der für ste festgeseßten Ein- fünfte beizub-ingen haben. 6) Es kann ebenfalls zum Wähler ev- nannt werden jeder durch ein Königliches Patent ernannte Staats- Beamte, in jcdweder Bezirks =-= Gemeinde, dessen jährlicher Gehalt sich auf 6900 Realen (375 Rtþlr.) beläuft. 7) Endlich kdnnen zu Wäh- lern ernannt werden: a) die Kammergerichts-Advokaten und Nota- rien (relatores y escribanos de camara): b) die Rektoren der Universitä- ten (catedraticos) und die durch Königliches Patent ernannten Professo- ren; e) die Advofaten, welche ofene Praxis haben und bei irgend einem(Ze- richt (‘colegio) des Königreichs eingeschrieben sind: d) die Direkf- toren, Censoren und Secretaire der landwirthschaftlichen Vereine der Vaterlandsfreunde; e) die Direktoren, Censoren und Secretaire der Königlichen Akademiecen; l) die stimmberechtigten ( vocales) Doktoren der Königlichen medizinischen und chirurgischen Akade- mieen. Art. 11. Es kônnen nicht zu Wählern ernannt werden : i) Diejenigen, welche in Kriminal-Untersuchung befindlich; 2) die- jenigen, welche von einem Gerichtshofe zu einer entehrenden Strafe verurtheilt sind; 3) diejenigen , welche ein erwiesenes und unheilba- res kdrperliches Gebrechen haben; 4) die Kaufleute, welche Banke- rott gemacht oder ihre Zahlungen eingestellt haben; 5) die Grund- vesiber, deren Güter mit Hypotheken belastet sind; 6) die Schuld- ner des dentlichen Schaßes. Art. 12. Der Wahl-Aft darf aus feinem Grunde und unter keinem Vorwande unterbrochen werden. Wenn sich Bedenklichfeiten erheben, so sollen dieselben durch die Junta selbs mit Stimmen - Mehrheit entschieden werden - indem es denjenigen, die si etwa in ihren Rechten beeinträchtigt glauben mdch- ten, vorbehalten bleiben soll, ihre Reclamationen bei der Wahl-Junta der Provinz anzubringen. Art 13. Wenn die Wahl aus irgend cinem Grunde an dem durch Gegenwärtiges bezeichneten Tage ent- weder in dem Haupyt-Bezirksort oder in der Hauptsiadt der Provinz nicht soilte siattfinden können, o ist sie auf den nächsimöglichen Tag zu verschieben und die Junta von dem Civil - Gouverneur zur angemessenen Zeie einzuberufen —- Art. 14. Nach beendigter Er- nennung der Wähler soll ein Protofoll darüber gufgenommen wer- den, welches der Präsident -- der Secretair, der älteste Adjunkt (re- “tdor) und der auf der Liste der Hôchsbesteuerten zuer CEingetra- oene zu unterzeichnen haben. Art. 15. Nach Aujnahme dieses Brotokolls soll jedem der von dem Bezirk ernannten Wähler ein Beglaubigungseschein ausgestellt werden. Art. 16. Dieser Be- alaubigungsschein soll von denselben Personen unterschrieben wer» den, die das allgemeine Wahl-Protofoll unterzeichnet haben

Tit. 11. Von den Provinzial-Wahl-Junten

Art. 17. Jeder der in den Bezirken ernannten Wähler soll sich an dem für die Wahl der Prokuradoren zu den Cortes bezeich- neten Tage în die Hauptstadt der Provinz begeben. Art. 18. Die Wahl der Prokuradoren soll am 30. des nächsten Juni stattfin- den. Art. 19. Ehe die Wahl der Prokuradoren beginnt, sollen sich die Wähler jedes Bezirks dem Civil - Gouverneur der Provinz vorstellen, der bezirfsweise thre Namen entgegennehmen wird. Art. 20. An dem für die Wahl der Prokuradoren festgeseßten Tage sollen sich die Wähler in dem zu dieser feierlichen Handlung in Be- reitschaft geseßten Lokal versammeln. Art. 21. Der Civil- (Gouverneur der Provinz oder sein Stellvertreter soll den Vor- si in der Wahl - Junta führen, seine Einmischung aber auf Bewahrung der Gesehe, Aufrechthaltung der Ordnung utd Sicherung der freien Abstimmung beschränken. Artikel 22. Zur festgeseßten Stunde soll der Präsident die Sißung mit lauter Berlesung des Königl. .Einberufungs- Schreibens und der Liste der vor ihm erschienenen Bezirks- Wähler eröffnen. Art. 23. Sobald die Hälfte und Einer der gesammten Wähler der Provinz versam- melt sind, soll der Präsident die Wahl - Junta für geseßlich fonsti- tuirt erklären. Art. 24. Die Wähler sollen sogleich vermittelst offener Abstimmung und absoluter Stimmen-Mehrheit aus threr Mitte einen Sccretair und zwei Sfkrutatoren wählen; bei gleicher Stim- menzahl soll das Loos entscheiden. A ét. 25. Nachdem der Sc- eretair ernannt ist, schreitet derselbe zum Namens- Aufruf der Wäh- ler, die der Reihe nah dem Präsidenten der Junta den Beglaubi- gungsschein über ihre Ernennung und die Nachweise darüber, ob fie die für einen Wähler erforderl?chen geschlichen Eigenschaften besißen, einzureichen haben. Art. 26. Wenn sich über diese Dokumente oder üver die Befähigung des Wählers ein Zweifel erheben sollte, so soll die Junta selb| durch absolute Stimmen Mehrheit den fcaglichen Punkt entscheiden. Bei gleicher Stimmen Zahl soll durchs Loos entschieden werden Art. 27. Der Aft der Prokuradoren - Wahl soll aus feinem Grunde und unter feinem Vorwande unterbrochen werden. Wer sich durch die Entscheidungen der Wahl Junta ges

Haupt - Orten sollen jür die nächsien Wahlen diejenigen verstanden M welche in der Gerichts - Eintheilung als solche bezeichnet stnd. Art. 3. Die besagte Wahl-Junta soll 1) aus allen Fndividuen, die

ia diesem Augendlick den Magisirat (ayun!amienio) des Haupt Orts |

bilden, mit Eins luß der Syndici und Deputirten - und 2) aus et- U der O Ma iltrats-Mitglied v aletchfkommenden Anzahl der Hdehs - Besteuerten des Haupt - Orts vestei;en. Ark. # kel Tage weniasens vor der Zusammenkunft der Bezirk ?-Wahl-Funta soll an die Thúr der Gemeindehäuser (easas meistoriales) cine von dem

räsidenten und dem Secrctair des Magistrates unteczeic)nete Namens-

Liste der Hdchübeseuerten, die in diesec Eigenschaft an der bevorste- |

benden Wahl - Funta Theil zu nehmen haben, angeheftet werden. Urt. 5. A bezeichneten Tage sollen sch die Mitglicder des Mas giîrcats und die Hdchsibesieuerten in einem dazu bestimmten Saal unter dem Vor slh des Magistrats-Präses versammeln, Á rt. 6. Naci- dem der Präses das Königliche Einberufungs-Schreibei verlesen hat, soll zur Ernennung der Wähler gescritten werden, die für diesen Bezirk an der Wahl-Funta der Provinz Tùeil nehme sollen. Art. 7. Feder Bezirk, von welchem Belguf auch seine Bevdikerung seyn mag, \oll zwei Wähler ernennen. Art. 8, Außer diesen beiden Wählern sol er, wenn der, Hauptort des Bezirks einc Bev.lke- rung von 30,000 Seelen zählt, noch einen ernennen, und fort auf jede 20,000 Menschen darüber immer noch elnen Wähler. Art. 9. Die Ernennung der Bezirkè- Wähler, | Junta dex Provinz bilden sollen , soll vermittelst gcheimer Abstim- mung und absoluter Stimmen - Mehrheit erfolgen; bei gleicher Stimmen - Zahl soll das Loos entscheiden. Art. 10. Es können zu Wählern ecnannt werden: 1) Die Mitglieder des Magistrats des Haupt=Bezirks-Ortes , die Syndici und Deputirten mit eittgeschlof\ sen. 2) Die Hdchstbest:uerten , welche an der Bezirks-Junta Theil nehmen. 3) Fedes Fudividuum, welches die folgenden Bedingun- gen in sich vereinigt: a) daß es in diesen Königreichen gebore" oder cin Sohn Spanischer Aeltern is; b) daß es cin Alter von 25 Fah- ren erreicht hat; c) daß es seit länger als einem Fahre in ciner der Ge- meinden der Provinz ansässig ist; d) daß es sich als Grund-Eigenthümer eines Stadt- oder Land-Gutes von 6000 Realen (375 Rthlr.)Revenüen, oder als Pächter, der eine gleiche Pachtsumme zahit, oder als Bebauer

welche die Wahl--

fränft glaubt, kann seine Rec:amation bei det Ueberreichung und Prújung der Vollmachten in den bevorstehenden! Cortes anvdringen. 7 Avr. 28. Sobald alle Wähler ihre Beglaubigungs- Scheine nebst | den dazu gehörigen Dokumenten vorgezeigt haben und die etwani- i gen Zweifel gehoben sind, soll dex Secretair die Liste derjeni-

gen Wähler vorlesen, dere Stimmrecht erwiesen ift - und wenn diese Verlesung einmal geschehen ist, soll kein neuer Wähler mehr, wenn sich etwa noch ein solcher zeigen solite, zur Mit-

stimmung zugclassen 1cerden. Art. 29 Nachdem die_ Liste | geschlossen i, sollen alle Wähler sich erheben und der Präsident, ebenfalis stehend und das Evangelium in der Hand haltend, fol- gende Eidesformel hersagen: „Ste s{hwdren zu Gott und diesem heiligen Evangelium, daß Si: den Jhnen anvertrauten wicitigen Auftrag, diejenigen, welche Sic zur Aufrechterhaltung der Rechte und des Glanzes des Thrones und zur Mitwirkutig U“ das Wohl und Heil des Staats am fähtgsten halten, zu Prokuradoren für die Cortes zu ernennen, treu und gewissenhaft erfüllen Werden, ee der Wähler oll sich hierauf dem Bureau nähern, an welchem der Präsident mit den Skrutatocen und Sceretairen sit, und, die Hand auf das Evangelium legend, mit lauter Stimme antworten: „F, das schwdre ich.“ Nachdem die Wähler diesen Eid geleistet haben, soll der Präsident sagen: „Wenn Sie fo thun, mdge Gott Sie dafúr belohnen, wo nicht, indge er Sie dafür sltafen. Art. 30, Nach beendigter Eideslcistung soll zur Abstimmung geschritten werden, und zwar in folgender Welse: Zuérst \tim- men die Sfcutatoren und der Secretair, und Leßterer ruft dann die Wähler in der Ordnung auf, wie sie in der Liste einge- tragen sind, worauf jeder Wähler herantritt und in die zu diesem Zweck in Bereitschaft geselt? Urne oder Büchse einen mit dem Na- men der Person, die er zum Prokurador für die Cortes gewählt ha- ben will, versehenen Zettel wirft. Art. 31. Für jeden der zu wählenden Prokuradoren soll eine besondere Abstimmung stattfinden. Art. 32. Sobald die Wähler ihre Zettel hineingeworfen haben, dfnen die Skrutatoren und der Secretair unter Aufsicht des Präst- denten das Gefäß und zählen die Stimmen. Derientae, welcher die

Art. 33.

Bedittgung, daf die Zahl der auf ihn gefallenen Stimmen der Hälfte pla

1 der an der Abstimmung theilnehmenden Wähler gleichkommt.

Wenn Niemand die Hälfte der Stimmen plus 1 erhalten haben sollte, so wird zu einer neuen Abstimmung geschritten; dann aber müssen die Wähler zwischen den beiden Kandidaten“ wählen,

welche die größte Stimmenzahl für sich gehabt haben. Bei gleicher Stimmenzahl foll immer durchs Loos A werden. Art. 34. Die Zahl der von Jeder Provinz zu wählenden Prokuradoren soll sich nah dem Verhältniß threr Bevölkerung richten, und für die- sesmal soll diese Zahl so bestimmt bleiben, wie sie in dem beigefüg- ten Etat (s. dfe Neuesten Nachrichten im gestrigen Blatte der Sît.- Ztg.) angegeben ist.

(Schluß folgt)

e D ortugal

Lissabon, 27. Màái. Dom Pedro hat unterm 13ten d. aus dem Palaste Ramalhao eine Aufforderung an dén Statt- halter von Madeira erlassen, worin er demselben „in Betracht der Wiederherstellung der rechtmäßigen Autorität seiner König- lichen Tochter in Portugal‘/ befiehlt, innerhalb drei Tagen nach Empfang dieser Ordre den Civil-, Militair - und geistlichen Be- hörden auf jener Jnsel den Huldigungs-Eid gegen die Königin und die Charte abzunehmen, widrigenfalls er mit aller Strenge au U behandelt und von jeder Amnestie ausgeschlossen wer- en solle.

Moldau und- Wallachei. Bucharest, 13. Mai. Die Russische Verwaltung hat bei uns aufgehört. Der bevollmächtigte Präsident, General Kisse- lef, ist nah Petersburg abgereist, und der Vice-Präsident Ge- neral Baron Lôwenstern hat bereits dem Divan angezeigt, daß seine Functionen beendigt seyen. Der neu erwählte Hospodar Alexander Ghyka hat sih nur 24 Stunden in Bucharest aufge- halten, und darauf seine Reise nach Konstantinopel angetreten, um dort seine Jnvestitur zu erhalten. Sein Bruder Konstantin Ghyka hat ihn auf Verlangen der Pforte begleiten müssen, so wie mehrere Offiziere der -neu organisirten Wallachischen Trup: pen. Der General - Adjutant, Baron Dellingshausen , befehligr die Truppen, die in Silistria bleiben, sein Hauptquartier ist in Fokshany. Jassy und Bucharest behalten keine Russischen Truppen. Im Allgemeinen is man mit der Wahl des neuen Hospodars zu- O und man zieht ihn allen andern vorgeschlagenen Kandi: aten vor.

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Berlin, 9. Juni. Der General der Kavallerie un'o kom- mandirende General des Sten Armee-Corps, Herr von *Horstell, der General-Lieutenant von Pfuel, Gouverneur von Neuchatel und erster Kommandant von Köln, und der Baron von Arnim, diesseitiger Gesandter in Brüssel, sind am 3ten d. M. in Achen angekommen. Aus Naumburg schreibt man unterm 1sten d. M.: ¿Seit einigen Wochen sind die neun Christus-Bilder , die der vor drei Jahren verstorbene Domherr von Ampach der hiesigen Domkirche vermacht hatte (wie zu seiner Zeit in der Nr. 189 der Staats-Zeitung von 1832 gemeldet worden), in der sogenann- ten- Horakirche aufgehängt worden, nachdem sie bis dahin in der Kapitelsstube unaufgehängt gelegen hatten. Unter den durch neue Deuische Künstler in Rom verfertigten Bildern dieser Kirche zeichnen sich besonders das von Schadow verfertigts Altarbild : Christus das Geseß erflärend, das Gemälde von Julius Schnorr : Christus die Kinder segnend, Christus am Kreuze von C. Vogel, und eine Fußwaschung Christi von C, Eggers aus, aber auch die übrigen sind würdige Zierden der Kirche. Außerdem hat der Domherr von Ampach zur Verschönerung des genannten Theils der Kirche 1000 Rthlr. ausgeseßt, und es wäre sehr wünschens- werth, daß die Ausschmückung und Reparatur desselben nunmehr vor sih gehen könnte, da auch die passende Aufhängung der Ge mälde hiervon abhängt. Auch ist vor einigen Monaten die von Ampach’sche Dienstboten : Prämien-Stiftung ins Leben getreten und es sind von dem Magistrate in Uebereinstimmung mit dem Dom-Kapitel die würdigsten männlichen und weiblichen Dienstboten der Stadt zur Konkurrenz aufgefordert worden.““ Durch die im Regierungs-Bezirk Merseburg befirdli- chen 12 Schleusen der Unstrut sind im verflossenen Jahre 5326 Kähne, und durch die 15 Schleusen der Saale 12,700 Kähne gegangen. , Jn den Swinemünder Hafen sind im Monate Mai

bei einem Wasserstande von 19 20 Fuß 77 beladene und 21 geballastete Seeschiffe eingegangen. Unter den ersteren befanden sich 53 Preußische, 1 Russishes und Z Schiffe aus Jralien. Ausgegangen sind vom 26. April 25 Mai 169 beladene und 11 geballastete Seeschiffe; unter jenen befanden sich 124 Preus ßen, und 72 Schiffe waren mit Getraide, 1 mit Kartoffeln und 14 mit Spiritus beladen. Die Haupt- Einfuhr - Artikel Stet- tins bestanden in: 1374 Ctr. Cisen, 5309 Ctr. Farbehölzer, 8688 Tonnen Häring, 364 Ctr. Oel, 4309 Ctr. Reis, 14,227 Ctr. Thran, 22,957 Ctr. Wein und 9470 Ctr. Zucker. Als die vor- züglichsten Ausfuhr - Artikel sind angegeben: 613 Wispel Weizen, 2939 Wispel Roggen, 456 Wispel Gerste, Hafer, Erbsen und Bohnen, 24,267 Kubik - Fuß eichenes Schiffs- bau: und Nu6holz, 1109 Stü Balken, 480 Schiffslast Bohlen, 8170 Oxhoft Spiritus und 16,678 Ctr. roher Zink. In Stettin sind im genannten Monate zu Wasser und zu Lande 3587 Wspl. Weizen, 4538 Wspl. Roggen und 1286 Wopl. Gerste, Hafer und Erbsen, eingeführt. Seit Eröffnung der Schifffahrt sind in diesem Jahre bis Ende Mai scewärts von Stettin ausgegangen a) nach Nordsee-Häfen : 775 Wöspl. Weiz zen, 3385 Wöpl. Roggen und 420 Wspl. Gerste, Hafer Uid Erbsen, und b) nah Ostsce-Häfen: 1403 Wspl. Weizen, 8390 Mspl. Roggen und 1385 Wöspl. Gerste, Hafer und Erbsen, im Ganzen also 2178 Wspl. Weizen, 11,775 Wspl. Roagen und 705’Wêpl. Gerste 2c. oder 15,658 Wspl. Getraide. Die Stadt Anklam hat seewärts verschifst: 1995 Wöpl. Weizen, 287 Wspl. Roggen und 14 Wspl. Erbsen und die Stadt Demmin 970 Wspl. Weizen, 195 Wspl. Roggen und 83 Wöspl. Gerste und Erbsen, Das Quantum des in diesem Jahre aus den, vorzüglich Seehandel treibenden, Städten des Reg.-Bez. Stettin zur See ver: schiffen Getraides beträgt hierwach 19,202 Wispel. Aúßerdem ist von Demmin aus ein bedeurendes Quantum Mehl (67771 Ctr.) in Säcken cingestampft, theils auf den Grund abgesc‘;losse- ner Kontrakte, theils für eigene Rechnung zur Ausfuhr nah Rußland bestimmt und größtentheils schon «abgesandt, An Spiritus sind aus Stettin im Laufe dieses Jahres 224 Or- hoft nah der Nordsee und 11,792 Oxhoft nach der Ostsee expor: tirt und es stehen in den nächsten Monaten noch bedeutende Ver- sadungen nach Rußland bevor. Wenn dieser großen Versendun- gen ungeachtet die Preise des Getraides fortwährend im Sinken begriffen sind, so ist dies wohl nur der günstigen Aussicht auf die nächste Aerndte zuzuschreiben, indem die Winter: und Som- mer-Saaten in Folge der fruchtbaren Witterung im Allgemeinen

ut stehen. E P Jn dem Goldbache bei Andel, Kreis Berncastel, Re

meisten Stimmen für sich hat, wird zum Prokurador erklärt, unter der

gierangs-Bezirk Trier, worin sit undenklichen Zeiten zuweilen