1834 / 178 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 29 Jun 1834 18:00:01 GMT) scan diff

Aenderung der Repräsentation und hat zwei Vorschläge zu ma- h¿n beschlossen: 1) zu einer Art von Provinzial-Reichstag zur Berathung dkonomischer Angelegenheiten; 2) daß die Land - Ei- genthümer , die keinem anderen Stande angehdren, in den Bau- ernstand mit aufgenommen werden sollen.

Capitain Lindeberg is jet, wegen seiner Schrift an den S tändischen Justiz:Bevollmächtigten, worin er dem Könige per- sönlich einen monopolisirenden Betrieb mit dem Theater \huld- gegeben, vom Swea-Hofgericht, gemäß Kap. 5. §. 1. des Kri- minal-Geseßbuches, einstimmig zur Enthauptung verurtheilt wor- den. Es ward dieses nach dem klaren Jnhalt jener Drakonischen Geseßesstelle, deren Anwendung freilich seit zwei Jahrhunderten nicht in Anspruch genommen wurde, gleich Anfangs vorhergese- hen. Man zweifelt indessen nicht, daß der König Begnadigung eintreten lassen werde, falls nicht shon vorher das Höôchste Ge- richt des Königs, durch Jnterpretation des nach ganz verschiede- nen als den jekt geltenden Begriffen entstandenen Gesetzes, das Urtheil umstöße. Die Verkündigung des von dem Swea- Hof- gericht gefällten Urcheils geschah vor offenen Thâren, in Gegen- vart einer großen Anzahl Zuhdrer. Keine Spur von Unruhe zeigte sich auf dem Angesichte des Capitains Lindeberg. Mik einer festen Stimme sprach er nah der geschehenen Verlesung des Urtheils: „Jch beklage das Königl. Hofgericht.“

Das Uebungs- Geschwader vor Carlskrona welches am Sten d. M. von der Rhede daselbst abging, ankerte vorgestern außer- halb des großen Seezolls bei Blokhusudde und wird von dort den Strom herauf kommen, um hier einige Tage zuzubringen. Es besteht aus 7 Fahrzeugen und ist die stärkste Uebungs - Ex- pedition, die seit vielen Jahren von Schwedischen Häfen auslief.

Hiesigen Blättern zufolge beschäftigt sich die Regierung mit dem Projekte einer neuen Anleihe zum Belaufe von 3 Mill. Thaler Hamburger Banco bis zu einer Million Pfund Sterling. Ein gegenwärtig hier anwesender Banquier aus Berlin soll bei diesem Anleihe-Yrojefte betheiligt seyn.

Deutschland.

_ Mänchen, 19. Juni. In Belebung auf die Anträge der Abgeordneten v. Eberz, Schwindel, Weinmann und Willich, die Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden betreffend, hâtte der Referent des dritten Ausschusses beantragt, daß im verfassungsmäßigen Wege folgende Anträge an die Stufen des Thrones gebracht würden :

„1) Ès wolle, zur gänzlichen Beseitigung aller durch die von einzelnen Fscaeliten versuchte Berufung guf diese und jene prophe- tischen Aussprüche (namentlich die von Esra und Daniel), \o wie auf die, eins als Exilirte in Syrien und Babylonien lebenden Ju- den noch keineswegs völlig beschwichtigten Besorgnisse hinsichtlich der ungetheilten und vorbehaltlosen Anhänglichkeit an das Vater- land Bayern, dessen ungeschmälertes Bürgerrecht auch die Juden verlangen, von sämmtlichen Fsraelitischen Gemeinden im Königreiche vor Allem die schriftliche Ertlärung eingeholt werden, daß der Name Jsraelit oder Jude sih nur auf thren religidsen Glauben, also nur auf das Bekenntniß der mosaischen Religion beziehe, nicht aber auf Ansprüche und Hoffnungen hindeute, denen die von dem Daseyn eines noch JFüdischen Volkes in der Mitte des Baye- rischen zeugende Aussicht auf Wiederherstellung eines Jüdischen Ret ches oder JFsraelitischen Staates unter Fsraelirischer oder Fúüdischer Herrschaft zum Grund läge, und daß sonach die Erfüllung des Begehrens der Aufhebung der auf die Juden bezüglichen Ausnahms- Geseße nur mit der feierlichen Verzichtung auf alle und jede, die alleinige Gúltigfeit der Bayerischen Staats-Geseße beschränkenden, dentlichen oder geheimen, kasuistischen Yerwahrungs- Vorschriften zur etwaigen Umgehung der Bayerischen Landes- Verfassung auf Fúdischer Seite erlangt werden wolle. 2) Jn Folge dieser, von allen Rahbinern und Füdischen Familienhäuptern zu unterzeihnen- den Erklärung wolle, wenn eine, unter vorerwähnten Bedingungen allerdings als fonsequent und gerecht erscheinende Abänderung des Tit. 1V. §. 9 der Verfassungs-Urkunde zu Gunsten der Juden noch zur Zeit nicht als zweckdienlich erachtet werden sollte, die, jedo vor der Hand auf einen näher zu bestimmenden Zeitraum beschränkte und durch die Ergebnisse während desselben in threr Fortdauer be- dingte, Aufhebung oder doch zeitgemäßeste Abänderung des Edikts vom 10. Juni 1813 hinsichtlih der Ansäßigmachung und der Be- \chränfung auf die Matrikel, die im äußersten Fall nur noch auf die sogenannten Schacher- Fuden , nicht aber auf diejenigen welche die acseblichen Bedingungen zur Betreibung eines Gewerbes zu erfüllen îm Stande sind oder um täglichen Lohn von ihrer Hände Arbeit sich nähren fönnen und wollen (Edikt §§. 11, 12, 16, 17, 18, 24, 23, 30) in Anwendung zu bringen seyn dürfte, so wie aller andern, die Fuden insbesondere belästigenden und die Gleichheit vor dem Gesehe zu sehr beengenden Bestimmangen auf geseßlichem Wege bekannt gemacht wer- den, und diese Bekanntmachung nicht ers nach einer Revision der Geseßbücher, sondern noch in der Zwischenzeit zwischen dem gegenwär- tigen und dem nächsten Landtage erfolgen. 3) Fn Bezichung auf die bürgerlichen Berhäitnisse der Fuden im Rheinkreise wolle dem des- falistgen Kammer - Beschlusse von 1831, wegen Aufhebung des Kaic serl. Dekrets vom 17 März 1808 úber die Forderungen der Juden an Christen, \2 wie der Verordnungen der Landes- Administration vom 1. August 1815 und 13. Fan. 1816, möglichst uneingeshränfte Folge gegeben werden, da sich vorausseßen läßt, daß die auf frú- heren Landtagen zugesagten Recherchen bei den adminisirativen und gerichtlichen Behdrden seitdem fstattgefundezt und zu _befrie- dig-n7en Resultaten geführt haben dürften. 4) Hinsichtlich der gottesdicnlichen Vecfassung der Fuden diesseits und jen=- seits de: Rheins wolle nachstehenden Borschlägen die gecignete Berúcksicl.tigung nicht versagt werden : a) daß, nach vorgängiger Errichtung eines Lehrstuhls für Füdische Theologie an ee der drei bestehenden Landes - Universitäten, die gottesdicnstliche Ver- fassung der Fsrael.ten in der Act und Weise der dffentlich beñe- henden chrifiiichen Kirchen-Verfassung mit Rücksicht auf das mo- saische Rituale cine angemessene Einrichtung erhalte; 0) daß, dem Staate gegenüber, den Rabbinern, wie den Prießern und den Re- ligions- Lehrern der christiichen Konfessionen den Fsraelitischen Ge- meinden gegenüber, als Wächtern und Vollziehern des mosaischen Religions-Geseßes und des daraus hervorgehenden MRitualis, so wie ols Volks-Lehrern zur Beförderung der Sittlichfeit und Religiosîi- tât, in H nsicht auf Schul: Unterricht und Erziehungsvesen ihre Stel- lung angewiesen werde; c) daß in det; Kreisen Kreis-Rabbinate errichtet, diese aber einem Júdischen Ober-Kultus Kollegium oder eigentlich einem Zentral-Rabbinate untergeordnet, sene von den Gemeinden vorge- s\chlagen und von der Kreis-Regierung bestätigt , dieses von sämmt- lichen Kreis-Rabbinaten beantragt und von der Königl. Staats-Re- gierung bestätigt werde; d) daß jedem Kreis-Rabbinate ein A}essor aus den Gemeinde- Gliedern, dem Central - Rabbinate aber deren zwei und ein Secretair beigegeben werden, jedoch so, daß diese Ge- meinde-Glieder nur den Verhandlungen über gemischte Gegenstände, die Adminifration, das Schul- und Ecziehungswesen, so wie äußern (Böttesdiens betreffend, beizuwoh:en haben; e) daf, so lange die möglich| bald vom Staate zu Übernehmende Bestreitung der Unko- ften für Kultus und Unterricht der Gesammtheit der Fsraelitischen (Zlaubensgenossen Überlassen bleibt, ihnen auch die Präsentation th- xer Rabbinen und Schullehrer vorbehalten werde, iedoch nur sol- cher, welche die verschriftsmäßige Prüfung gehdrig bestanden haben.

Nach Anhörung obigen Vortrags hat der dritte Auss{uß mit sechs Stimmen gegen eine beschlossen, seinen Antrag dahin zu stellen, daß: 1) den Juden die staatsbürgerlichen Rechte der- mal noch nicht eingeräumt werden , und daß, bei der sich allent- halben aussprechenden dentlichen Meinung dagegen, und ohne

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Hinsicht auf den Deutschen Vdöker-Verband, ein so sehr verän- dertes Verhältniß gegenwärtig niht ins Leben treten kônne; 92) daß jedoch eine für die Juden möglich günstige Revision des Edikts vom 10. Juni 18! 3, die Verhältnisse der Juden betreffend, worauf der an die Kamine gestellte Antrag allein geht, soweit es mit dem Staats- und Geme:nden-Junteresse vereinbar is, vor: genominen, und darúber, auf verfassungsmäßigem Wege, die ge- se6lichen Bestimmungen festgesteilt werden mögen, Ausgenom- men von dieser Becünstigung sollen jedoch Diejenigen seyn, welche den Nothhandel als Haupt-Erwerb treiben, und dieses in so lange, bis sie durch amtliches Zeugniß nachzuweisen vermögen , daß sie ein anderes bürgerliches Geschäft oder Gewerbe, mit Ausnahme des Nothhandels, getrieben haben.

Karlsruhe, 22. Juni. Das Großherzogliche Staats- und Regierungs-Blatt vom 20. Juni enthält: 1) die landesherrliche Verordnung über die höheren Bürger: Schulen. 2) Die Voll- zugs: Verordnung dazu von dem Großh. Ministerium des Jnnern. MWir entheben der ersten folgende Bestimmungen :

„Fn den größeren Städten des Landes und in jenen kleinen Städten, welche die Mittel hierzu besitzen, sollen hdhere Bürger- Schulen ercichtet werden. Die, außer den Lyceen, Gymnafien und Pâdagogien, unter dem Namen von Lateinischen Schulen bestehenden mittleren Lehr - Anstalten , so wie die neben jenen gelehrten Schu- len in einigen größeren Städten errichteten Real - Schu-= len, sollen in hdhere Bürger - Schulen umgewandelt werden. Diejenigen Pädagogien, welche niht hinlänglich dotirt find, um den Schul - Plan der gelehrten Schulen bis ausschließlich zu dem viertobersten Jahres - Course der Lyceen auszusühren, sollen ebenfalls in hdhere Bürger-Schulen umgewandelt werden. Die vollständige höhere Búrger- Schule hat einen fünfiährigen Cours, und nah Verschiedenheit der Lofal-Verhältnisse 3 bis 5 Klassen. Wo hinlängliche Mittel hierzu vorhanden sind, kann die höhere Búrger-Schule einen sechsten Jahres-Cours erhalten , welcher mit der ersten matheniatischen Klasse der polytechnischen Schule auf glei- cher Stufe steht. Wo die Mittel zu einer volijiändigen Einrich- tung der hdhecen Bürger-Schule nicht zulänglich sind, oder beson- dere Lofal-Verhältnisse eine Berücksichtigung verdienen, wird der all- gemeine Lehrplan angemessene Modificationen erbalten, Ueberall muß bei jenen hdheren Búrger-Schulen, für welche bereits vorhandene Fonds verwendet werden, der in den Stiftungs- Briefen etwa speciell bezeich- nete Zweck in seinem ganzen Umfange durch den üUnterrichts-Plan erfüllt werden. -— Jn der Regel find alle Unterrichtssunden sür die Schü- ler vétbindlich. Die einzuführenden Lehrbücher werden von der oberen Studien-Behörde bestimmt. Für Lehr-Gegensiände, bei wel- chen es ohne Beeinträchtigung des vorherrschenden Zweckes der An- stalten geschehen kann, sind in den hdheren Bürger - Schulen die nämlichen Bücher zu gebrauchen, nah welchen in den unteren vier Klassen der gelehrten Schulen unterrichtet wird. Am Schlusse je- des Schuljahres hat der Vorstand der Schule mit den Übrigen Leh- rern úber etwaige Verbesserungen des Unterrichts zu beraths{chlagen, den Schul-Schematismus zu entwerfen und hierúder einen Bericht zu erstatten, den der Schul-Jnspefktor der oberen Studien - Behörde zur Genehmigung vorlegt. Ketner fann als Lehrer bei einer hd- heren Bürger-Schule angestellt werden, der nicht 1) eine Staats- Prüfung in den zur Uebernahme der Lehrstelle, die Ihm Übertragen werden soll, erforderlichen Kenntnissen bestanden hat und tüch- tig befunden worden is, 2) wenigstens Über eine dreijährige prafti- sche Uebung an einer öffentlichen oder Privat-Anftalt oder in Er- theilung von Privat-Unterricht durch zuverlässige, seine Lehrgabe heurkundende Zeugnisse sich auswei|t, und 3) ber einen untadelhaf- ten Lebenswandel genügende Attefiate beibringt. Jn der Regel sollen die Hauptlehrer aus der Klasse der Lehramts - Kandidaten, welche akademische Studien gemacht haben, und die Lehrer sür den Unterricht im Rechnen, Schönschreiben und Gesang aus der Zahl der Volksschul-Kandidaten gcnommen werden. Jede höhere Búr- aershule hat einen Vorstand und einen Inspektor Vorstand kann nur ein Hauptlehrer der Anftalt seyn. Der Fnspeftor wird auf den Antrag derobern Studien-Behörde vondem Ministerium des Fnnern ernannt. Die Stelle des Jnspeftors ist mit keinem Lehramte verbunden ; setne Dienstleistungen sind unentgeltlich. Die hdheren Bürgerschulen seben auf gleiche Weise, wie die gelehrten Mittelschulen , unter der Ober- Aufsicht und Leitung der oberen Studien-Behdrde. Wenig- fiens alle drei Fahre soll jede höhere Bürgerschule von einem Com- missair visitirt werden, den die oberaufsehende Behdrde ernennt. Die Mittel zum Unterhalt der hdheren Bürgerschulen find zu ent- nehmen: 1) aus den Fonds jener Schulen, welche in solche Lehr- Anstalten umgewandelt werden, und aus andern für diese Gattung von Schulen speziell bestimmten, oder ohne Verleßung der Stif- tungs - Geseße verwendbaren allgemeinen oder Lofal-- Fonds; 2) aus Beiträgen der betrefenden Gemeinden, wo diese Schulen errich- tet werden sollen; 3) aus dem Ertrage des Schulgeldes. Das Schulgeld soll den jährlichen Betrag von 16 Gulden niht Úver- feigen. Wo das Bedürniß einer vollständigen hdh-ren Bürger- Schule vorhanden isi, und die dafür verwendbaren Fonds, einschließ- lich der städtischen Beiträge, nicht hinreichen, sollen die vorhande- nen Mittel gleichwohl bis zur Ausmittelung der erforderlichen Zu- shise aus der Staatsfasse over anderer Beiträge cinstweilen durch theilweise Vollziehung des Leyrplans mdglichst zweckmäßig verwen- det werden. ‘‘

Griechenland.

Der Morning Herald enthält folgendes Schreiben aus Nauplia vom 27. Mai: „Das längst erwartete Verhör Kolo- fotroni’s und Kolliopulo's hat am 12ten d. M. begonnen, und die Abhôrung der Zeuzen von Seiten der Regierung endigte vor drei Tagen. Wie ih vermuthe, hat si keinesweges ein starker Beweis gegen die Angeklagten ergeben, und ich zweifle schr, ob es der Regierung gelingen wird, eine von den in diesem Prozeß vorgebrachten Beschuldizungen gehörig darzutk u 1, Man glaudt, daz das Verhôr vor zehn bis zwdif Tagen ht zu Ende seyn wird, da sih die Zahi der von den Gefangene vorgeladenen Zeuzen auf mehr als hundert beläufe. Kolliopulo nimmt weit

" mchr An:heil an dem Vorgange, als Kolokotroni, dem die Sache

ganz gteichgültig zu seyn scheint; auch heißt es, daß die Geund- heii des Leßteren dur die lange Haft sehr gelitten hat. Jn dieser Stadt und der Umgegend is Alles ganz ruhig; doch hôre ich , daß in Maina einige Unruhen stattgefunden haben, in de- ren Folge 1200 kürzlih zu ‘Patras angelangte Bayerische Frei- willine in den Tranéportschissen, auf denen sie von Triest angekommen waren, dorthin beordert wurden. Von Salona hat sich auch das Gerücht hierher verbreitet, daß starke Räuberban- den die Gränzen von Albanien passirt hätten und in den nôrd- lihen Dörfern des Königreichs großes Unheil anrichteten. Die Regentschaft liegt noch immer unter sich im Streit, und die ei- fersüchtige Opposition, die sich dem Grafen Armansperg bei jeder Gelegenheit entgegenstellkt, wird denselben wahrscheinlich veranlas- sen, sich ganz zurücfzuziehen, was in diesem Augenbli für Grie- chenland ein unberechenbares Unglück seyn würde, indem er der einzige Mann von Talent und liberalen Grundsäßen im Schooße der Regentschaft ist. Die Englische Flotte ist ganz unerwartet hier angekommen; sie besteht aus der ¡¿Caledonia‘/ von 120, der „Britannia‘/ von 120, dem „„Thunderer‘“ von 84, dem „Edin- burgh“/ von 74, dem „Malabar‘/ von 74 und dem ¡¡Talavera‘‘ von 74 Kanonen.

__— Dasselbe Blatt theilt auch nachstehendes Privat- Schreiben aus Patras vom 27. Mai mit: „Der int:ressan- téste /Gegenstand ist jeßt in. Griechenland das Verhör der Häupts-

linge Kolokotroni und Plapontas (Kolliopulo). 10ten und die Anklage-Verhandlungen wurden am 19ten geschl Jeßt werden die Zeugen zur Vertheidigung der Angl, ten abgehört, und da ihrer 90 an der Zahl seyn sollen, \ ganze Woche über diesem Verhör hingehen.

hinsichtlich des Ausgangs sind sehr getheilt; meinen aber glaubt man, daß das Schuldig über die nen ausgesprochen werden wird. 4. April sandte ih Jhnen eine Abschrift von der Anklage, Un) glaube, daß die Einzelheiten eines jo wichtigen Proces F in dem zwei der Haupt-Urheber der Revolution die Angeklagt, F sind, Sie sehr interessiren müssen, so füge ih eine Uebersebun von dem Verhödr- Protokoll bis zum 15ten d. bei, aus welche j Sie úber die Beschaffenheit der von dem Königlichen Advokat, vorgebrachten Beweise werden urtheilen fönnen. Jn M k Griechischen Oster-Woche, am 8. Mai, wurden zu Miss Räuber und Mörder, ; achtet dieses schaudervollen Exempels haben sich. doch wie, F Straßenräuber in Epirus und Salona gezeigt. i: Bezirk haben sie 3 Soldaten von der Linie getddtet, in ester L ; h 2 l einige kleine Dörfer geplundert. Jn Maina wird die Autorith F sen und Bromberg errichtet worden; 2) ses und zwanzig Land- des Königs wenig geachtet; die Einwohner weigern sich, ij, F und Stadtgerichte, wovon jedes einen landräthlichen Kreis zuge- befestigten Häuser zu Es sind Truppen von

Es begann qy

Jn meinem Schreiben yy | | Mai

Verbrecher , guillocinirt.

° ; ZON erstern j

E L E

Wie verlautet, sind hi

Feten gemiethet; wollen den F

Sterl. entzogen.

s E Ee Le C l A S Lte,

vorigen Jahre. sremde Ansiedler

Bewegungen der Ur

Protokolle der Londoner

Er macht din : F Grafen von Schlieben unterthänig|t dargebotenes Dejeuner an-

Das Werk v

interessiren, und chte der Revolution. Eine von der Regierung e 4 die Unterdrückung der kleineren Klöster und der Verkauf ihr | F rtrag milder Gaben der Frommen waren, hat größt |

sacht, denn wenn auch die Regentschaft di hältnisse der Geistlichkeit durch ein regelmù dem Eigenthum der Klôstt F fühlt sich doch das Vol! bi ff

Heerden, die der E M'ßveranügen verur Absicht hat, die Ver iges Gehalt zu verbessern und aus Kirchen-Fonds zu bilden, so seinen religidsen Begriffen durch diesen Schritt verlest, det A dadurch doppelt gehässiz wird, daß er von Bekennern eines a 4 Die Griechen wollen auf jene Heerdt

fast fár eizen Tempelraub, an dit E : / | der Ober-Landesgerichts: Präsident Bertram, der Oberst von Tieben

dern Glaubens ausgeht. nicht bieten und halten es Spoliation Theil zu Unterm 28. noch hinzu : sten Kolok

nehmen.“‘ ; Mai fügt eben dieser Korresponden! F „Am 2sten wurde das Verhör der Zeugen zu Gun F Dem Vernehmen nach, hat F} Dinae dadurch ein ganz anderes Ansehen gewonnt! fest jeßt an der Verurtheilung der Anzgeklazteß Geschwader liegt noh immer zu Nauplia.‘

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Am 5ten d. wüthete Virginit was man fiüher in di

Der Taz war wolkig, hit Um 3 Uhr nahmen die Wo an, und einige Minuten , Der Wirbel hatte die Gestalt eint nde Wolken schienen |! Seine Dauer an eini Er nahm seinen Lauf v0 Verwüstungen erstreckten sich aufe von etwa vierhundert funfzig Fuß bis zu einer halben vielen Orten ist ein geringer daß dort eins Häuser standen, de hin nach allen Richtungen s den einstürzenden den fortgeführten und h theils mehr oder weniger {hw sich namentlich viele Ne trecft hat, is n0

otroni’s beendigt.

und man zwei Das Britische

New-York, 24. Mai. ein Wirbelwind, der an Stärke Alles, ser Art erlebt hat, weit übertraf. und wieder mit «„Regenschauern. fen ein shwarzes Ansehen gannen die Verwüstungen. umgekehrten Kegels, und alle heranziehe mit Gewalt in diesen Kegel zu stúrzen. Orte betrug eine bis zwei Minuten. West nach Öst, und seine

Ueberrest des Fundamentes da nn die Trúmmt rstreut. Die De usern ins Fre! erabstürzend p

zige Zeichen, derselben sind weit wohner, welche sih au retteten, wurden von Trúmmern theils getddtet, wundet; unter Ersteren befinden Wie weit der Wirbelwind sich gegen Osten er nicht bekannt.

T1 EA D:

Das neueste Stúck der Geses-Sal

Berlin, 28. Juni. chen Theile

lung enthält (wie bereits gestern im amtli tung erwähnt worden) eine vom 16ten d. M. datirte

Allerhöchst

| Berordnung úber die Einrichtung der Justiz-Behdrden im Groß- |

¡thume Posen. Im Eingange dieser Verordnung heißt

ved Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Kdnig

| von Preußen 2c. 2c. Da die Aueführung Unserer Verordnung

vom 14. Dezember v. J. , das Rechtsmittel der Revision und

/ c Nichtigkeits - Beschwerde betreffend, eine Abänderung der im Großherzogthume Posen nach dem Patent vom 9. November

und den Verordnungen vom 9. Februar 1817 und vom 4. 1829 bestehenden Gerichts-Verfassung nothwendig macht, und es Unser sandesväterlicher Wille is, den dortigen Justiz- Behörden eine Einrichtung zu geben, welche dem Zwecke el

1816

| ner guten und prompten Rechtépflege möglichst entspricht,

o haben Wir Uns, mit Rücksicht auf die von Unseren Provin- zial- Ständen vorgelegten Anträge und nach Anhörung Unseres Staats-Ministeriums, bewogen gefunden, über die Gerichts-Ein-

| richtung im Großherzogthume Posen Folgendes zu bestimmen. ““ | Die Verordnung selb besteht aus 12 Artikeln. Dem sen Artikel zufolge soll die Justiz-Verwaltung im Großherzogthume

Posen fünftig durch nachstehende Behdrden besorgt werden: 1) wei Ober-Landesgerichte, welche für die Regierungs-Bezirke Po-

rstôren und die Zehnten zu entrichte, F theilt erhält; 3) die jeßt bestchenden Jnquisitoriate; 4) ein

auplia dorthin abgesandt worden / uy 1300 Freiwillige, die am 21sten von Triest im hiesigen Hf, anlangten, erhielten den Befehl, sich nah Maina zu begeben E ohne hier vor Anker zu gehen. Die Regentschaft giebt yj ff Anlaß zu Mißvergnügen durch ihren eigenen Zwiespalt, und du M Gang der Staats-Geschäfte leidet nicht wenig darunter. Die b F den jüngeren Regentschafts - Mitglieder stehen in offener Oppes tion gegen den Grafen Armansperg. fremden diplomatischen Agenten an dieser Zwietracht Schu), F Die jüngeren Regentschafts - Mitglieder haben ein Haus jl ' öffentlichen Audienzen und Grafen Armansperg nicht länger die Auszeichnung lasst, } daß bei ihm Hof gehalten wird, und haben ihm die u} diesem Zweck ausgeseßte jährlihe Summe von 2000 Pfun F Es heißt, der König werde in dies Jahre, als dem leßten seiner Minderjährigkeit, den Sigzunzy des Verwaltungs-Raths beiwohnen, um sich genau von der Lay seiner Unterthanen zu unterrichten. -— Die Einkünfte Grieche lens bessern sh. Die Verpachtung der Zehnten oder Grund f Steuer wird wahrscheinlich 40 pCt. mehr einbringen, als in F Eine gute Regierung und Liberalirät geg rde das Land emporbringen!. e u Untersuchung der Rechnungen über die Englischen Anleihen v 1824 und 1825 niedergeseßte Kommission hat ihre Arbeiten (F z endigt, und da es sih auswies, daß die Deputirten Orlany F und Lauristis dem Staat an 15,000 Pfund schuldig waren, E hat die Regierung all ihr Eigenthum mit Beschlag belegt. Dit 4 ist so viel als cine wirkliche Anerkennung jener Anleihen unt 7 wird den Ansprüchen der Bons- Jnhaber zu gute kommen. Der Siraf-Codex is publicirt und am lsten d. in Krafe gest worden; die Bestimmungen desselben sind sehr streng. e ganisation der Civil- und Handels - Gerichte is jezt im Drut F begriffen und wird wahrscheinlich baid in Ausführung gebra À werden. Am 18ten d. kam der Admiral Sir J. Rowley mi} dem Englischen Geschwader, aus 6 Linienschiffen bestehend, n Nauplia an: Es heißt, die Flotte werde bei Salamis versam! L bleiben, bis sich die Französische mit ihr vereinigt. fische Geschwader liegt vor Samos und hált die Blokade dies! sel streng aufreht; eine Russische Fregatte und eine Frank sische Brigg befinden sich daselbst, um die 4 kischen Schiffe zu beobachten. Das kürzlich zu Leipzig erschi: E nene Werk des Professors Friedrich Thiersch über die jetzige L: von Griechenland hat hier großes Aufsehen erregt. Der Vir er war während der Anarchie, die in Folge der verkehr Konferenz vor der Ankunft des Köniu in Griecenland herrichte, hier anwesend und schildert die Wit F samkeit des Grafen Capodistrias sehr treffend. Britischen Gesandten einige schwere Vorwürfe; aber ich kam dem nicht beisiimmen, was er als die Beweggründe der dam | F von diesem Herrn befolgten Politik bezeichnet. A dient von allen denen beachtet zu werden, die sih für Griechenland | bildet die Fortsezung zu Oberst Gardon's Gt \ rgriff:ne Maßre [f

her - Appellations - Gericht für die ganze Provinz; und 5)

das Geheime Ober - Tribunal zu Berlin für die Revisions- Sachen und Nichtigkeits - Beschwerden. In der Einrich- tung der geistlichen Gerichte wird nichts geändert. Die Artikel 2 7 bestimmen die Ressort - Verhältnisse dieser verschie- denen Gerichts-Behörden. Die Art. 8 12 endlih enthalten im Wesentlichen noch folgende Bestimmungen: Um den Gerichts- Eingesessenen eines Land- und Stadtgerichts in den größern Kreisen die Rechtspflege noch mehr zu erleichtern, werden an den entsernten Orten des Kreises bestimmte Gerichtstage durch Kommissarien des Gerichts abgehalten. „Was den Gebrauch der Polnischen Sprache betrifst, so soll hinführo , wenn irgend eine Verhandlung in der- selben aufgenommen, oder etne Verfügung in derselben erlassen worden ist, oder eine Vorstellung in derselben zu den Atten kommen soll, ihnen jedeémal eine Deutsche Ueber- sezung zur Seite stehen, wofür jedoch keine besondern Kosten erhoben werden dürfen. Die Mitalieder des Ober-Appellations- gerichts und der Ober - Landesgerichte müssen die angeordneten drei Prúfungen bestanden haben. Für die Land- und Stadt- gerichte und Jnquisitoriate genúgt dieseibe Qualification, wie fár andere Unter: Gerichte. Die Prúfung zum Amte eines Aus-

fustators und. Referendarius geschieht durch die Ober - Landes-

gerichte, welchen leßteren auch die Ernennung der Auskultatoren ustehe. Das Ober- Appellationsgericht und die Ober - Landes- «erichte erheben die Gebühren nach der Taxe für die Landes- Jujtiz- Kollegien ; die Land- und Stadtgerichte nach der Tare für die Unter - Gerichte, und in Posen nach der Taxe für die Gerichte der großen Städte. In Mandats - und Bagatell-Pro- essen fommen die Bestim:nungen der Gebühren-Taxe vom 9ten Oftober 1833 zur Anwendung.

Die in demselben Stücke der Geseß-Sammlung unter Nr. 15.8 aufgeführte Allerhöchste Kabinets-Ordre an das Mei- litair: Justiz - Departement verfügt, daß Vergehungen, die von beurlaubten Landwehr - Offizieren zu einer Zeit, wo sie in der Uniform sind, gegen eine andere Militair-Person, die sich gleich- falls in Uniform befindet, verübt werden, nah den Militair-

Geseken beurtheilt und von den Militair - Gerichten zur Unter- Ï suhung und Bestrasung gezogen werden sollen.

Dem Mislitair-Wochenblatte zufolge, ist der Oberst

Ï von Hugo, Commandeur des 27sstten Jnfanterie- Regiments, un-

term 8ten d. M. mit Pension in den Ruhestand verseßt worden. Aus Königsberg berichter man über die fernere

N Reise JI. KK. HH. des Kronprinzen und der Kronprinzessin

unterm Msten d. M. Folgendes: ¿Nachdem JI- KK. HH., begleitet von den Segenswünschen aller Einwohner, am 19ten Vormittags Königsberg verlasscn hatten, geruhten Höchstdieselben unterwegs in dem Walde von Sanditten ein Jhnen von dem

zunehmen. Um 1 Uhr Mitrags trafen die Hohen Reisenden in Tapiau ein und Abends um 82 Uhr hielten Höchstdieselben in Begleitung des Prinzen Adalbert K. H. Jhren Einzug in

# Tilsit, Ehrenpforten und ganze Laubzänge waren schon vom

Anfange des Tiljüter Kretses, besonders aber von den Gränzen des Stadtgebietes an, durch die ganze Stadt hindurch bis jen- seits der Memel -Brúcke geschmackvoll und sinnreich geordnet. Von den Thúrmen und Häusern weheten Fahnen mit dem Preu- bischen Adler und dem Stadt-Wappen verziert. Vor dem Weich- bilde der Stadt erwartete eine Deputation der Kaufmannschaft zu Wagen und zu Rosse die hohen Reisenden. Jhre Königl. Ho- Teiten hielten “hren Einzug im eigenen zurückgeschlagenen Wa- gen langsam durch das unabschbare Gewoge der Bewohner Tilsits. Am Abjkteigequartier empfingen Se. Excellenz der Ober- Präsident von Schdn, der Regierungs - Präsident Thoma,

und das Offizier-Corps des ersten Dragoner:Reaiments, die Kd- nigl. Beamten, Geistlichen und städtischen Behörden das erha- bene Fürsten- Paar. Der Landrath des Kreises war JJ. KK. HH, bis an die Gränze des Kreises entgegen gefahren und ge- leitete Sie bis zum Absteigequartier. 24 junge Mädchen, in weißen Gewändern mit den Preußischen und Bayerischen Na- tional-Farben geziert, erwarteten, Blumen-Gewinde haltend, am Eingange Höchstdieselben und überreichten der Frau Kronprin- zessin ein Gedicht; 6 junge Mädchen in Litthauischer National- tracht dagegen kleine Geschenke, als shwache Zeichen der Huldi- gung der Litthauischen Landbewohner. Hierauf geruhten JJ. KK. HH, Sich die Militair-, Civil- und städtischen Behörden vorstellen zu lassen. Lauter wurde der Jubel auf den Straßen, als Höchstdieselben sich dem versammelten Volke auf dem Balkon zeigten, Die Straßen hallten von einem ununterbrochenen Hurrah- rufe wider, während die Schiffer, die auf dem Memelstrom ihre Fahr- zeuge mit Flaggen festlih geziert hatten, durch Kanonenschússe in die Freude einstimmten. R der Abendtafel zogen Jhre Kd- nigl. Hoheit die versammelten Behörden, den Wirth und die Wirthin des Hauses. Während der Tafel brachte das Musik- Corps des 1sten Dragoner-Regiments eine Abend-Musik. Abends war die Stadt festlih erleuchtet und Jubel erfüllte Straßen und Häuser bis spät in die Nacht. Am andern Tage (Wsten) Morgens 8 Uhr musterte Se. Königl. Hoh. der Kronprinz die beiden Eskadrons des in Tilsit garnisonirenden 1sten Dragoner-Regiments, während J. K. H. die Kronprinzessin von dem Balkon Jhrer

ch 4 Wohnung dem militairischen Schauspiele zusah. Nachdem so-

dann der Regierungs - Präsident , der Kreis - Landrath und der Bürgermeister noch aus dem Munde JI. KK. HH. die hdchste Zufriedenheit mit dem Jhnen bereiteten Empfange vernommen, ging die. Reise nach Memel fort, woselbst Höchstdieselben, nach Dn kurzen Aufenthalte in Prôkuls, um 62 Uhr Abends ein- rafen. Hier wurden die hohen Reisenden unter Anderen auch

72 von einer großen Anzahl festlich geshmücckter Litthauerinnen zu Pferde empfangen, denen nach erfolgter Ankunfr in der Stadt die Erlaubniß zu Theil wourde, dem erhabenen Fürsten - Paare ein Deutsch-Litthauisches Gedicht, begleitet von einem National- - Angebinde, zu überreichen. Am 21sten Vormittags fuhren JJ. KK. HH. nach dem Leuchtthurm, woselbst Sie ein von der Kaufmannschaft arrangirtes Dejeuner anzunehmen die Gnade hatten, und bei dieser Gelegenheit von den Kaiserl. Russischen Kriegs - Fahrzeugen auf der Rhede durh eine Geschüß - Salve begrüßt wurden. Am Abend dieses Tages [chenkten Höchstdiesel- ben einem von der Stadt Memel auf dem benachbarten Gute Tauerlaucken arrangirten Thee Jhre Gegenwart. Am 22sten Vormittags wohnten JJ. KK. HH. dem Gottesdienste in der evangelischen Kirche bei und Nachmittags um 5 Uhr erfolgte die Einschiffung auf dem Dampfschiffe „Jschora‘/, welches mit dem ¡„Herkules‘/ und dem Lugger „Öranienbaum“‘/ sich“ von Danzig nach Memel begeben hatte, und. hier in der Dange vor Anter gegangen war, um JJ. KK. HH. Behufs der Ueberfahrt zu erwarten. Die Schiffe gingen sogleich durch den Hafen in See und die überaus günstige Witterung versprach eine schnelle Ueber- fahrt nach Kronstadt, welche von Sachkundigen auf die Dauer von etwa 50 Stunden berechnet wurde. Die treuesten und herzlichsten Wünsche und die dankbarsten Erinerungen an das huldvolle Verweilen in der hiesigen Provinz folgten den hohen Reisenden nach. Au- ßer den bereits erwähnten, in der Dange vor Anker gegangenen Fahrzeugen , bestand die auf der Rhede befindlihe und zur Es- korte der hohen Reisenden bestimmte Kaiserl. Russische Marine- Abtheilung, unter dem Befehl des Vice-Admirals Suschtschow, aus folgenden 5 Schifsen: der Fregatte „, Castor ‘/ von 44, der Fregatte „Pallas‘/ von 44, der Korvette „Lwißa‘/ (Löwinn) von 26, der Brigg „„Patroklos‘/ von 20, und dem Schooner „Grad“ (Hagel) von 16 Kanonen. Die Eskorte sowohl als die Dampf- fahrzeuge standen unter dem Ober: Befehl des Chefs der Kaiserl. Russischen Marine, Fürsten Mentschikof, welcher JI. KK. HH. auf dem Dampfschiffe „Jschora‘“ begleitete. Se. K. H. der Prinz Adalbert waren, Höchstihrem Wunsche zufolge, an Bord der Fre- gatte Castor gegangen. ““

Ueber den an den Tagen des 25. —27. Juni in Ma g- deburg abgehaltenen Wollmarkt meldet die dortige Zeitung unterm 26sten vorläufig: „Das ganze zum Markt gekommene Quantum Wolle beläuft sich nach einer ungefähren Schäßung vielleicht auf circa 7 8000 Ctar., wovon ungefähr die Hälfte in der dazu eingerichteten St. Sebastians-Kirche lagert. Käufer sind in ziemlicher Anzahl hier eingetroffen ; dessenungeachtet ging gestern, als am ersten Tage des Markts, fast gar nichts um; nur einzelne unbedeutende Partieen wurden verschlossen. Dagegen stellte sich heute hon ein regeres Leben ein, und bei den bis heute Mittag abgeschlossenen Verkäufen sind im Durchschnitt bei den meisten die vorjährigen Markt Preise bewilligt worden ; für einige Partieen hat man selbst 5 bis 74 Rthtir. pr. Ctnr. mehr bezahlt, und dies waren besonders die schônen mittel Wollen, worin auch der größte Umsas stattgefunden hat Die feinen Sorten waren weniger gesuht. Jm Ganzen zeichnet sich die diesjährige Wolle durch eine sehr gute Wäsche aus.“

S N s 7, g S

Königliche Oper.

Der Versuch, die Werke eines Meisters nah ihrem größeren, oder geringeren Werthe zu vergkeichen und für sie cine Rangordnung aufzustellen, ist schr oft gemacht, selten 1edoch ein allgemein genÜ- gendes und zugestandenes Ergebniß aufgefunden worden. Denn so- hald eine innere Mannigfaltigkcit der behandelten Gegenstände vor- handen if, paßt das an einer Stelle angelegte Maaß nicht fúc die zweite, und es findet sich zuleßt eigenflich nur, daß wahrhaft Leben-

| diges und Tüchtiges auch s{lechthin individuell is, oder scin Maaß

in sich selbs trägt. Hierzu kommt, daß gewöhnlich von vorn her- ein gewisse Grundsäße als untrüglih angenommen werden, welche aber bei nâherem Eiygehen auf die vorliegenden unter einander hôch| abweichenden Erfahrungen nirgends zureichen, oder sich als erschdpfend bewdhren. Ja abgesehen von allen Erfahrungen stchen jene voran- gestellten Grundsäße oft mit si selbs im Widerspruche.

__So bebaupten z. B. die Einen: Die frühsten Arbeiten iedes Künsilers sind natürlich auch die unvollfkommensten. Nur allmälig steigt er zum Bessern empor und erceicht den Gipfel ersi am Schlusse seiner Laufbahn. So hat Raphael durch- die Tranëfiguration sich selbst verklärt, Michel Angelo sich durch das jüngste Gericht am Schlusse seiner Laufbahn über alle Richtersprüche erhoben, so Mo- zart im Requiem die selige Ruhe gefunden, und Weber im Oberon mit wunderbar geistigen Anfkflängen und ungehdrtem Schwanen- gesange sein Hinschiiden geweissagt.

Was der Mensch auch bestye (sprechen Andere), es ist ein Ge- schenk des Himmels: was er bildet, entwickelt, mittheilt, spendet, es wird immer nur jenen hdheren und heiligen Schäßen entnom- men. Deshalb erscheinen auch die ersien Gaben als die volistän- digsten und glänzendsten, und alles Bemühen und aller Fleiß kann später den ucsprünglichen Reichthum nicht herstellen, wie viel we- niger vermehren. Daher sind die früheren Madonnen Raphaels dem Himmel am verwandtesten, und Correggio’s heiliger Franzis- fus tiefsinniger, als sein Georg. Deshalb bricht in Motarts Vel- monte und Constanze aller Reichthum heiterer Lebensmelodien mit unwiderflehlicher Frühlingskraft hervor; deshalb verbindet Sp:#1-

Preciosa da wie ein giühendes Morgenroth cines vielle:cht dereinst \chwülen Tages, und ectdnt wie Memnons Säule, als der erste Sonnenstrahl se traf.

Ohne die Gunst des Himmels (entgegnen wiederum anders Ge- sinnte) if allerdings der Mensch nichts und hat nicits Allein ev kann das ursprüngliche Pfund durch Fleiß und Anstrengung #0 ge- wiß mehren und stärken, als durch Lâssigkeit und Leichtsinn schw ä- chen , ja vernichten. Von dem Ausgangs-Punkte des Lebens findet also bei echten Künstlern cine Steigerung des Werthes threr Werke statt, bis fe in der Tageshdhe nothwendig culminiren, und gegen den Schluß ihrer Laufbahn menschlicherweise sich nicht mehr zu dem früher erreichten Gipfel erheben können. Diese Wahrheit (für welche sih unzählige Beispiele anführen ließen) i! Übrigens feines- wegs eine bittere; vielmehr werden die Menschen, sobald sie sich recht von ihr Überzeugen, keine ünbillige Forderungen mehr an be- jahrte Künstler machen, und diese werden in heiterer Ruhe auf ihre Laufbahn zurücksehen und {h sagen dürfen, daß sie einen guten Kampf gekämpft und den Füngern ein nachzufolgendes Beispiel ge- geben haben. , 4

Sobald in Staat und Kirche, in Wissenschaft und Kuns|, Ge- gensäße wie die even angedeuteten hervortreten, die sich untereinan- der mehr oder weniger aufheben; kann man jedesmal mit voller Gewißheit annehmen, daß alle Parteien icrig das Bedingte und Relative für Unbedingtes oder Absolutes ausgeben, und sïch auf dem Boden untergeordneter Abstraction oder einseitiger Erfahrung befinden. Jede hat einen Bestandtheil , eine Richtung, ein Organ des Wahren ergriffen; aber erst die Zusammenstellung und Verbin- dung mit den andern Richtungen, Bestandtheilen und Organen, o wie die genaueste Rücksicht auf die obwaltenden Verbältnisse, erzeugt das volle Leben und läßt die ganze Wahrheit entdecken.

Zu diesen Betrachtungen wurden wir durch die Frage veran- laßt: ob nicht die Euryanthe, in welcher Rolle Madame Schrd- der-Devrient gestern die hiesige Bühne betrat, die beste unter We-

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tini’s Vestalin Heldensinn und Liebesgluth; deshalb fleht Webers }

dem zweiten der Preciosa zugetheilt ward, zu widersprechen, und auf die wir, nach der auf morgen an ten Wieder jen zurúckfkommen A 9 Lite dét A E Se

General - Uebersicht der Ergebnisse des diesjährigen Stettiner Wollmarfkts.

„Rer Ausfall des diesjährigen Stettiner Wollmarkts, welcher diesmal, wie es in Breslau der Fall gewesen , auffallend durch die Interessen des Handels bedingt war, hat sih im Allgemeinen o günstig erwiesen, daß man ihn unbedenklich dem vorjährigen gleich- stellen fann.

Die Anfuhren zu demselben begannen {hon am 8ten d. M., und am 10ten, mithin 4 Tage vor dem Anfange des Marftes/ wa- ren bereits 5000 Centner am Plaße. An den folgenden Tagen folg- ten die Zufuhren rasch auf einander und lieferten so ansehnliche Quantitäten, daß das Total-Quantum, mit Ausschluß der dur- gegangenen Wolle und mit Einschluß von etwas über 500 Centner, welche noch am ersten Marfttage eingingen, und von mehreren nicht unbedeutenden Posien, ‘die hon vor den obengenannten Ta- gen zum Verkauf hierher konsignirt waren, vollkommen auf 24/000 Centner anzunehmen is. Die angeordnet gewesene Thor - Kontrolle weist zwar nur eine Quantität von 20,366 Ctr. 3 Pfd. nach, da je- doch mehrere Wolle gegen alle Erwartung früher eintraf, ehe die Kontrolle in Function trat , und da, wie oben bemerkt, schon einige Wochen vor Beginn des Marktes Wolle zum Verkauf während des leßteren eintraf, deren Quantum die Thor- Kontroll - Register nicht enthalten, so geben leßtere diesmal fein zuverlässiges Resultat, und es ist die obengenannte grdßere Quantität um so mehr als die rich- tige anzunehmen, als nah der Schäßung der bewährtesten und mit gehdriger Sachkenntniß ausgerüsteten Männer unter den Käufern und Verkäufern das Quantum noch Über 24,000 Centner hinaus, nämlich gegen 30,000 Centner, angegeben worden ift.

__ Nach Fnhalt der Thor- Register, welche diesem Aufsaße in Bes ziehung auf Quantität und Qualität zur Basis dienen mögen, sind von 11049 Dominien eingegangen :

1) aus Alt-Vorpommern . . 2,707 Ctr. 21 Pid. 1 E

2) e Hinterpommert .. , 11,204 *

3) = Neu-Vorpommern . 3,998 = 72 = A) -= Dev Mar... « 1595 ch 93 - 5) = Der Ama... d 2s 6) Vere... M s 82 - 7) = Médcklenburg. . . .. M S

Mf TS BARÉZT S I S E U I G ÄEEN U RIARO id t 79 D ra e Eme : zusammen . . . . 20,366 Ctr. 3 Prd. Vergleicht man damit den durch die Thor- Register nahgewie- senen Saa aus dem Fahre 1833, dessen geringere Quantität allein den hdchst bedeutenden Anfkäusen vor dem Marfte, theilweise auch der geringern Schur zuzuschreiben ist, so betrug dieser ad 1. 2155 Ctr. 107 Prd., also 1834 mehr - 551 Ctr. 24 Pid.

- 2. 8903 - 18 =- Z = c 2301 = 3D

S a A #00. - - c A E s A O ck99 =- S - Dae * JUS e s 0 322 = 108 s F - Fe As A4 - N S E S = =- = M3 - =- es V de s U = - - - S8 - 8 -

Überhaupt 13298 Ctr. 68 Prd., mithin 1834 mehr 7067 Cir. 45 P1d. oder das in diesem Jahre zum Verkauf gestellte Quantum betrug mehr als cin und einyalbmal das Quantum des vorjährigen Mark- tes, und dies liefert wohl den sichersten Beweis für das Steigen der Bg die sich immer mehr bewährendeZweckmäßigkeit des hice= igen Marktes / für das zunehmende Vertrauen zu demjselb.n und für die Anerkennuug der von Fahr zu Fahr ducch die Bemühungen der Behdrden und der Wollmarfts- Kommission sich verbcsserni en Einrichtungen und vorzüglich der Vortheile, welche der Marft, von der Lage der Stadt und der Leichtigkeit und der dem Verkaufs- Preise als E spacung zuwachsenden Wohlfeilheit des Transports zu und von denselben begünstigt, gegen viele andere Markt- Pläye

gewährt Der Qualität nach sind eingekommen : i 1834. 1833. a) an feiner Wolle... 7202 Ctr. 96 Pfd. 4067 Ctr. 99 Pfd. b) an Mittel-Wolle . . 12,801 = 9 - S -= 2 c) an ocdinairer Wolle 1 - 32 - 205 - l

. 20,366 Ctr. 3 Prd. 13/298 Ctr. 68 Pid wovon im Jahre 1834 Überhaupt 11,421 Ctr. 57 Pfd., im verflosse- nen Jahre aber nur 7200 Ctr 13 Pfd. hier ger ogen sind. Mit der Beschaffenheit der Wolle, welche fast durchgehends durch eine vor- zügliche Wäsche ausgezeichnet war, haben sich die Käufe: im Allge- meinen zufrieden ertlárt; überhaupt ist es unglaublich, in welch-m Maße die Veredelung der Wolle in Pommern gelegen ist. Dies ift so auffallend, daß mit seltenen Ausnahmen sch{hweclich Femand, der die Wolle eines Gutes vor 6 —8 Fahren sah , dicselbe in ihrer jeßigen B. schaffenheit wieder erkennen würde.

Von mehreren Producenten wurde über geringere Schur ge- flagt, welche wohl dem gelinden Winter und dem Futtermangel zuzuschreiben is, wenn gleich andere Producenten, troß dieser Um- slände, cine bessere Schur gemacht hatten und behaupteten, daß die Fütterung namentli nicht von entscheidendem Einflusse auf die Schur sey

Was nun die Preise der Wolle und den Gang des Geschäfts anbetcifft, so sind

A. von der feinen Wolle und zwar:

a) erster Qualität 105 bis 115 Nthlr. ) zweiter Qualität 85 100 Rthlr. B. von der Mittel «olle 65 80 Rtylr. C. -= - ordinairen Wolle 0 dDò Riblr.

für den Centner bezahlt worden.

Einzeine Posten würden mit 5 Rthlr. und darüber hôdher , an- dere etwas unter dem vorjährigen Preise verkauft und es sellten sich dic leßteren durch \chnittlich denen des verflossenen Fahres ganz gleih. Sie würden unbedenklich sich höher gesteüt ha- ben, wenn nicht die Forderungen der Producenten, durch die lange vor dem Marfte gemachten Anerbietungen der Spe- kfualanten bei versuchten und hie und da m.t bedeutendem Angelde zur Ausführung gebrachten Verkäufen der Wolle zer den Töieren in den ersten Tagen des Marktes Über die Maßen gesteigert gewesen wären. Viele dieser Produceunten, woelche im vers- flossenen Fahre auf Lieferung verkauft und die schmerzliche E-fah- rung gemacht hatten, daß ihre auf dem Markte abgelicferte Wolle mit 15 Rihlr pro Centner und darüber reinen Gewinn sogleich von den Käufern abgeseßt wurde, glaubten diescn Verlu an dem dies jährigen Markte wieder erscht zu erhalten : ihre Forderung umfaßte daher nicht nur den Preis des vorigen Fahres, sondern auch den ihnen in demselben durch vorzeitigen Verkauf entzogenen, den Speku- lanten zu Theil gewordenen Gewinn; ja es gab einzelne Producen- ten, welche, die Ursachen der früher hdher gestellten künsilichen Preise verfennend, ihre Forderungen bis zu 50 pCt. gesteigert hatten. Und sa fam es, daß am zweiten und ersten Vortage des Mark- tes nur unbedeutende Quantitäten und zwar zu den be- sten Preisen des diesiährigen Marktes verkauft wurden. Die Producenten erkannten ihren Frrthum, seßten die Preise angemessen herab, gegenseitige Annäherung trat ein und es ging nun am ersten Markttage (Sonnabend den lten) der Kauf vornehmlich von Eng- lischen und Deutschen Großhändlern und Fabrikanten lebhast von statten, während die jüdischen Händler, durch ihr Wochen-Fest und den Sabhath zurückgehalten, am Sonntage, an welchem die Eng- länder vom Markte zurücckblieben, die Haupthändler waren und beträcht- liche Quantitäten kauften. Am dritten Markttage (16ten) waren nur noch einige Tausend Centner übrig, die aber bei nunmehr eingetre- tener Konkurrenz aller Käufer ein solches Begehr fanden, daf von der Gesammtmasse der zu Markt gebrachten Wolle nicht mehr als

bers Opern sey? eine Frage - die wir -bejahen mdchten, ohne dem Lobe, das von einem der obigen Standpunkte dem Oberon, und von

etwa 600 Centner aus ersier Hand unverkauft bliehen und meistens

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