1834 / 186 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 07 Jul 1834 18:00:01 GMT) scan diff

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gow, Aberdeen, Dublin, Nevoy, Waterford, Cork, Mat- gate, Hull, Pedstow, Portsmouth; 2 zu Hamburg; 5 in Por- tugal: zu Lissabon, St. Ubes, Belem, Villa nova di Portimao und Porto; 1 in Buenos Ayres; 1 in Preußen, Defizit. M A LILO 4 in Jtalien, zu Neapel, Genua, Nizza und SIA T èr. 165 desselben M. B. publicirt eine Königl. Verordnung vom j S000 GOD 30. Januar 1832 zur Aufmunterung des inländischen Seidenbaus. Es S7 516.915 sollen danach, bis auf weitere Verfügung, jährlich einige tausend weiße

(A I E Maulbeerbäume unter gewissen Bedingungen vertheilt, und für be-

Meteotologische Beobachtung. j Morgens | Nachmitt. | Abends | Rach einmaliger 6 he. 2 Uhr: 10 hr. Beobachtung.

Luftdruck. 1336,58 9 ’Par.(337, 6 o ‘’Par.|337,9 1 Par, Quellwärine 7,7 0 9, i Luftwärme | 13,7 °R. | 23,6 ®R. | 14,5 N. S . Thaupunkt 9,9° N | 8,9°R. | 10,3 °R, sFluswärme 17,8 0, f Dunftsättg.| 75 pCt 34 pCt. | 72 pCt. Wetter. ...]| heiter. heiter. heiter. Wind SO. S,

wird endlich die Forn regulirt, unter welcher intmobilisirte Aktien der Bauk von Frankreich wiederun sollen mobilisirt werden können.

_ Französische Blätter enthalten die nachstehende interessante Uebcr- scht des neuesten Quinquenniums Französischer Finanzen :

Jahr. Votirte Ausgabe. Wirkl. Ausgabe. Wirkl. Einnahme. 1831 1/172,000,000 1,219/310,975 1,005,936,204 1832 1/106,000,000 1,174,620,757 979,144,256 1833 1/120/,000,000 1,172/,000,000 §90,000,000 1834 981,000,000 1,071,/,186,252 983,669,307

Allgemeine

Preußisch( Staats-Zeitung.

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¡Bodenwärme 13,6 3 M Ausdünft. 0,3 0 1 ‘9, M

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1835 1,/009/,000,000 1,055,788,815" 993,792,422 61,996,393 O R? D I C 5/388/000,000 5,692,906,799 4,932,542,189 740,364,610 von welchem Defizit bis jest 400,000,000 Fr. durch Anleihen und Holz- verkäufe gedeckt sind. i Für die Jahre 1834 und 1835 beruhen die drei leßteren Ru- brifen auf mehr oder weniger 1ustifizirter Wahrscheinlichkeit.

. Rußland. Durch Beschluß vom 3. Mai d. I. ist die Quaran- taine- Barrière von Zazinsk im Astrachauschen Gouvernement, als Jeßt ganz unnüß, aufgehoben worden. \

Aus dem Departement des auswärtigen Handels wurden folgende Verordnungen erlassen :

l) Kleie, als Ueberbleibsel des gemahlenen Roggens, dessen zollfreie Einführung durch den Ukas vom 1. September 1833 verstattet ward, soll, wie dieser, bis zum 1. Januar 1835 zollfrei einzubrin- gen erlaubt seyn.

2) Jm Handel mit Europa is die Einfuhr fupserner glatter Räder und Cylinder zum Zeuchdruck für verboten erklärt.

3) Das Wollfabrikat grauer Farbe, das den Krimmeschen Fellchen ähnlich steht, ist zu zählen zun Artikel des Verzeichnisses vom 26. März 1830 Flanell, Felbel, Griset, Fries, Boy, Trip, Plüsche u. dgl., wie auch mit Baumwolle, Flachs odr Hanf ge- mischte, nicht dem Tarifs-Artikel Kord, Toilinet u. \. w. angehö- hörige, mit 1 Rub. Silb. das Pfund belastet.

4) Von den Tuchkarden, welche in Fässern, Kisten und Körben vout Auslande eingeführt werden, sollen 221. pCt. Tara gerechnet, und diese Berechnung nach Punkt 11 des aligemeinen Tarif-Regle- "ments (Ausg. v. 1826) bewerkstelligt werden.

5) Die vom Auslande einzuführenden Schuppenfelle sollen künftig L nicht ferner mehrere zusammengenonmen, gestempelt werden.

Die Verwaltung der General-Hydrogravhie des Generalstabes der Kaiserlichen Flotte publizirt, daß der hölzerne Thurm auf dem Vor- gebirge Dolgoinos im Oranienbaumschen Kreise des St. Petersbur- ger Gouvernements vorAlter eingestürzt und vom hohen Wasser ins Meer Mt aniue worden is. Statt dessen wurde, zur Erleichterung für die

cefahrer bei Berechnung der Fahrt und ihrer Ortsbestimmung im Finnischen Meerbusen im Jahre 1833 auf den Soikinaischen Berge, im Pa gte Kreise des St. Peteröburgischen Gouvernements, ein Thurm 12 Englische Fuß hoch erbaut. Dieser Thurm steht unter 599° 44‘ 59// Nordbreite nid 28° 32/ 18‘ westlicher Länge von Greeuwich.

Von dem „Aligemeinen ZoU-Tarif für den Handel des Russischen Reiches in den Europäischen Häfen und auf den Europäischen Land- gränzen“ ist türzlich in der Druckerei des Departements des auswärti- gen A zu St. Petersburg eine dritte amtliche Auflage erschienen, mit Aufnahme aller Abänderungen und Zusäße, welche seit den beiden ersten Ausgaben von 1822 und 1826 erfolgt sind. Dieselbe enthält :

1) Den Haupt-Waaren-Tarif in seiner jezigen Gestalt mit einigen speciell darauf bezüglichen, dem Publikum zu wissen nöthigen regle- mentarischen Bestimmungen.

2) Den Tarif für eingehende Apothekerwaaren nah ihren technischen Benennungen in Lateinischer Sprache.

3) Das Verzeichniß der Waaren, deren Einfuhr in den Zoll-Aemtern und Zollhäusern 2ter und 3ter Klasse gefälle erlaubt is. :

4) Das Verzeichniß derjenigen Waaren, deren Bereinigung in den

Zoll-Aemtern von Narva, Pernau, Gussätinsf und Affa- j

fowes verboten is.

5) Verzeichniß von Asiatischen Waaren, deren Einfuhr aus Klein- Asien durch die Zoll-Aemter von Kertsch und Theodosia, ge- gen Entrichtung eines verminderten Zolles erlaubt is.

6) Tabellen zur Ausmittelung der Tara für nase uud trockene Waa- ren bei der Ein- und Ausfuhr.

7) Vorschriften, welche bei der Erhebung der Zollgesälle von den dem Werthe nach zolpflichtigen Einfuhrwaaren zu besolgen sind.

8) Eee bei Anwendung des Tarifs zu berücksichtigende Ne- gen. , ;

9) Zusäße der noch während des Abdrucks neu erschienenen Bestin:- mungen.

Schweden. Durh K. Verorduung vom 14tcn d. M. if die durch Bekanntmachung von1 19. Oktober v. J. bis zum Schlusse des Junimonats d. J. ertheilte Erlaubniß zur zoll? und abgabesreien Aus- Fuhr von Getreide jeder Art nach dem Auslande bis zum 1. Oktober d. À. verlängert worden.

Dänemark. Das K. General -Zoli-, Kammer- und Konmmerz- Kollegium hat unterm 9. Mai d. I. für die Herzogthümer Holfein und Schleswig zur näheren Bestimmung der den dortigen adeligen Gütern zustehenden Zolifreißeit, und Abstellung verschiedener anscheinend dabei eingeschlichener t Ausdehnungen eine Verordnung in 5 Artikeln erlassen. Dieselbe interessirt den auswärtigen Handel der Herzogthünter nichr genuo, um hier volländig mitgetheilt ju n erden, daßer wir auf die ste enthaltende Nr. 6811 der Hamburger Börfen- halle - Zeitung verweisen dürfen.

Einem son unrerm 25. Februar d. A. erlassenen Rescripte des Holsiein-Lauenburgischen Ober-Gerichtes zu Glückstadt zufolge, soilen die Beer der Zübschen Güter ferner nicht mehr, wie fie sich früher er- laubt haben, von den Untersassen dieser Güte? Recognitions-Gebühren für Handwerks - Koncessionen erheben dürfen. Auch bedarf in den un- verbotenen Gutsdistrikten ein Handwerker überall keiner Koncession, um sein Geschäft zu betreiben.

“Deutschland. Kur-Hessen. Ein Gesez vom 7ten d. M. verkündet die fernere Gültigkeit der bestehenden Zoll-Gesezgebung bis zum 3. Juli 1837, insofern nicht etwa früher auf verfassungsmäßigen Wege Aenderung eintritt; ferner die mit der Publication eintretende Verbindlichkeit künftig etwa noch mit den Staaten des Zoll-Vereins, bezüglich auf Zoll-Tarifsaze zu trefender Vèreinbarungen. Ein an- deres Gesez von demselben Dato verfügt die Aufhebung der Conces- sions- und Stempel - Gebühren von den Branutweinbrenn - Concessio- nen, und der Branntwein-Hülfésteuer im Kreise Schmalkalden.

Mecklenburg-Schwerin. Eine Großherzogliche Verordnung vom 15. Mai d. F. enthält nähere Bestimmung wegen des Aufgeldes

bei Zahlungen, welche, in Alt-Meecklenb. Courant verschuldet, mit neuen Zweidritteln geleistet werden sollen. Den wesentlichen Inhalt dieser Verordnung hat die Staats-Zeitung bereits in Nr. 16€ d. F. mitgetheilt. j ck

Bremen. Unterm 29. Mai d. J. ward eine Senuats-Verorduung publicirt zur besseren Regulirung des Verfahrens bei Bergung gestraun- deter Güter, besonders im Amts - Bezirk von Bremerhaven. Ste ist in 12 §9. auf eine zweckmäßige, den Jnteressen der Berger wie der

igenthümer billig entsprechende, und bisherigen Mißbräuchen begeg- nende Weife abgefaßt, und, ihren vollständigen Inhalte nach, aus Nr. 6815 der Hamburger Börsenhalle-Zeitung zu entuehnmen.

Belgien. Nr. 150 des Monit. Belge enthält eine offizielle Lifte aller bis jest im Auslande beseßten Belgischen Konsulate und fonsu- larischen Handels - Agenturen, nämlich 1 in Oesterreich: zu Tricefi; 2 in Dänemark: zu Kopenhagen und Helsingör: 4 in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika: ¿zu New-York, Bostou, Charleston und Savannah: 13 in Frankrei: ¿u Calais, Havre, Dünkirchen, Cette, Montpellier, Bordeau L, Nat- tes, Bayonne, Brest, Larochelle, Marseille, Boulogne und Algier; 22 in Großbritanien: zu Liverpool, Namsgaatè London, Dover, Dartmouth, Plymouth, Falmouth, New- castle, J. Jersey," J. Guernsey, I. Wight, Lwith, Glas-

¡ur Entrichtung der Zell-

stimmte Leistungen in der Seidenzucht verschiedenartige Prämien von 1—500 Fl. bewilligt werden.

Die neue Eisenbahn schreitet vorwärts. Mehrere Verdingungen von Material und Arbeit für die Strecken von Brüssel nach Mecheln sind bereits abgeschlossen. Auch enthält Nr. 144 des M. B. die Be- kanntmachung des Finanz-Ministeriums über die Bedingungen der Emis- sion der auf diese Unternehmung fundirten Tresorbons. Dieselben werden 5 pCt. lährliche Zinsen tragen, wenn erst nach einen Jahre realisirbar, 45 pCt wenn nach 6 Monaten, 4 pCt. wenn nach 4 Monaten. ;

Spanien. Folgendes ist der wesentliche Inhalt einer Königl. Zoll-Verordnung vom 6ten v. M.:

1) Produkte der „dissidirenden Provinzen“ (abaefallenen Kolonieen), nördlich vom Acquator, wenn sie direkt durch sremde Schiffe nach solchen Häfen der Halb - Jnsel gebracht werden, wo die Einsuhr verstattet is, sollen über die für fremde Flaggen durch Tarif vou 28. Februar 1828 bestimmte Abgaben ein Drittel mehr bezahlen, und außerdem die durch K. Dekret vom 7. Juni 1830 bezeich- nete Abgabe.

) Dieselben auf gleiche Art eingehenden Vrodukte der dissidirenden Provinzeti, südlich vom Acquator, sollen 4 der durch den Tarif vom Februar 1828 der fremden Flagge auferlegten Abgabe zah- len, und außerdem diejenige, welche im Dekret vom 7. Juni 1830 bestimmt worden isf. ¿

Produfte aus fremden Häfen Amerika's oder aus den fremden

Antillen, unter fremder Flagge in den authorisirten Eingangs-

Häfen der Halb-Jnjeln ankommend, zahlen die tarifmäßigen Ein-

gangs-Rechte.

4) Wenn die vorstehend sub 1—3 bezeichneten Produkte unter frem- der Flagge aus den Entrepots von Havanna und Puerto

- Réco mit gehörigen Certififaten der dortigen Zoll-Behörden an- fommen, ohne unterweges einen fremden Hafen berührt zu ha- ben, zahlen sie wie vorstehend ad 1. verordnet. Haben sie aber, ohne Noth, einen fremden Hafen berührt, zahlen sie die tarif- mäßigen Eingangs-Rechte.

9) Kommen die vorbenaunten Predukte aus den vorbesagten Entre- pots unter Spanischer Flagge, ohne unterweaes in einem frenm- den Hafen angelegt zu haben, bezahlen sie bloß die Abgaben nach dem Tarif vom Februar 1828 und nach dem Dekret vou 7. Juni 1830. Haben sie aber, ohne erwiesenen Nothfall, einen remden Hafen berührt, so werden sie behandelt als aus den leßtern kommend.

6) Kommen die ad 1—3. benannten Produkte, gleichviel unter wel- cher Flagge, direkt aus irgend einem fremden Europäischen Ha- fen, sv zahlen sie die tarifmäßigen Eingangs-Rechte vermehrt durch x ihres Betrages, und außerdem die Abgabe nah dem Dekret vont 7. Auni 1830.

7) Vorstehende Verfügungen sollen in Kraft treten für die Provin- zen südlich vom Aequator binnen 120, nördlich vom Aequator binnen 69 Tagen a dato gegenwärtiger Verordnung.

Von den Spanischen Konsulaten wird angezeigt, daß, nah Königl. Dekret vom 29. April d. J., der am Eingange des Guadalquivir neu angelegte Hafen zum 1. Juli d. F. eröffnet werden soll.

jortugal. Das wichtige Dekret des Kaisers - Regenten vom 30. Mai d. J., welches die Wein-Kompagnie des Ober-Duero aufhebt, ist bereits in Nr. 172 der Staats-Zeitung vollständig mitgetheilt wor- den, worauf wir hier zurückweisen.

Aus Porto wird eine am Leuchtthurm von Senhoïa de Luz, etwas nordwärts der Barre, begonnnene Ausbesserung gemeldet, we- nach derselbe ein verstärktes- Licht erhalten soll.

Türkei. Der Ottomanische Moniteur publicirt abermals einen

Tarif, nach welchem die nachbenannten aufer Cours geseßten Münzen,

bei den Kaisexl. Münzstätten resp. in der Hauptstadt und in den Pro- vinzen binnen 3 Monaten gegen coursnaßige Münzen ausgetauschr werden könnea. Später wird eine weitere Devalyation cintreten.

Es sollen angenommen werden i. d. Hauptstadt Holländ. u. Venet. Dufaten pr. Stück zu . 45 Piaster Me E O - 59 - Neuer Numi 49 Findick und Stambul pr. Dr. 33. 33 (Spanische Duëfaten pr. St ) 3612 Goldstüke von den Sultanen Mahmud und

Mustapha, Souverains, Pieces de Flan-

dre, pr. Dr / 37 Alter Adli pr. Stücf ; 7 17 Neuer Adli F 7 151 Viertel Adli pr. Dr. 304 Khairiyn pr. Stück 202 Spanische" Colotate Ae 20 Waar De Vei R L 19

Berliner Börse, Den 5. Juli 1834. Amt], Fonds- und Geld-Cours-Zeitel. (Preufs. Cour.)

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Bt. -Schuid - Sch. 997 | 99 fGrofshz. Vos. do.| 4 r, Eogle A0 S S e Ostpr. Pfandbr, | 4 Pr. Engl. Anl.'22. | jPomm. do,

Pr. Eougl. Obl. 30. 4 | 953. | 951 ÎKur- u. Neum. do. 1065| Präm.Sch.d.Seeh.|— | 58% | 581 FSchlesische do. - [106 Kurm. Obl m. 1. C| 4 987 | 982 YRKst.C. d.IK.- u.N. 69 Neum.Int Sch. do.| 4 | 982 | 981 #Z,.-Sch. d.IK.-u.N.! 695 Berl. Stadt - Obl. | 4 | 991 | 99 Königsb, do. 4 | 984 | Elbiug. do. s, 981 | Dauz. do. in Th.| | 37 Westpr. Pfandbr.! 4 |

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Holl. vollw. Duk.| | 171 | Neue do.| 118

Friedrichsd’or . .| 13-7,

Disconto. .... 4

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Wechsel-Cours. j

Preu/sCour

Brief | Geld. 142! ¡142 1412 [1411 1522 |

Ámsterdam dito Hamburg dito London Paris Wien in 20 Xr. 1045 Augsburg s 1034 Breslan ( L : 99 Leipzig 1034 1031

1512 6 251 80!

100 Fi 1090 Rbl, 600 Fi.

Petersburg Warschau

Auswärtige Börsen.

St, Petersburg, 27. Juni. London 3 Mt, ‘105, Sülber-Rubel 359,

i. d, Provinzen j 443 Viaster. |

Br. Bank-Actien 1547. 1546

Anl. 95. 942.

Hamborg 3 Mt. 95 Paris 3 Mt, 1121, |

OSOD. Wolkenzug | SO. Niederch!ag 0.

Königlihe Schauspiele.

Sonntag, 6. Juli. Jm Opernhause: Don Juan, Oper jy 2 Abth., mit Tanz. Musik von Mozart. (Dlle. Grosser: Dony ° Anna, als Gasirolle.) i

Jn Charlottenburg: Pietro Metastasio, historisches Dram -

in 4 Abth., frei nah dem Jtaliänischen des Federici, von Cay

Blum. Hierauf: Das Landhaus an der Heerstraße, Posse ip

1 Aft, von Kotebue.

Königstädtisches S héeatet: 4 Der böse Geist Lumpacivagabunduz

Sonntag, 6.- Juli. ivagal oder: das liederliche Kleeblatt, Zauber-Posse mit Gesang in 3 A} ten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. (Herr Greinek den Tischler Leim.) j

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M eue Ne rv ten.

Paris, 29. Juni. Jhre Majestäten kamen gestern gegn Mittag nach den Tuilerieen, und der König hielt bald daraus in Begleitung der Herzoge von Orleans und von Nemours, Marschälle Soult und Gérard, der Generale Dariule, Pajul und Gourgaud und der Königlichen Adjutanten eine Truppe

Musterung ab, nah welcher ämmtliche Offiziere die Ehre ha ten, Sr. Maje{kät vorgestellt zu werden. Um 2 Uhr führte de König den Vorsiß in einem Minister-Rath. Die Königin de Belgier kam mit den Prinzessinnen Marie und Clementine sy ker auch nach der Stadt, und die Königliche Familie speiste zu sammen in den Tuilerieen.

Die hiesige Gewerbe - Ausstellung wird morgen geschlossen; H der König gedenkt am Sonnabend den 12. Juli im Palast def

Tuilerieen die in Folge des Berichts der Central-Jury den ausz}

zeichnetsten Fabrikanten zuerkannten Preis, Medaillen zu vertheilen f

Der Herzog von, Decazes hatte gestern eine Äudienz bein

Herzoge von Orleans. : 0 Vorgestern degab sich der Herzog von Nemours in Beglei tung feiner Adjutanten nach Fontainebleau, um das Lancier-Re

giment, dessen Oberst er ist, die Revue passiren zu lassen. Na Beendigung derselben lud der Prinz die Offiziere des Regiment! zu einem Dejeuner, wobei er von ihnen Abschied nahm, da & zum General-Major befördert worden ift.

Die Wahlen sind nun beendigt; das Journal des bats theilt heute das Verzeichniß der 5 Deputirten mit, deren Erwählung bishcr noch nicht hekannt war; es sind die Herren Champonchet, min. Kandidat und Ex-Deputirter, der zu Pri vas, Guestier der Jüngere, min. Kandidat, der zu Lesparre, Jo seph Bertrand, min. Kandidat und Ex-Deputirter, der zu Le Puy, Gay-Lussac, min. Kandidat und Ex-Deputirter, der zu L moges, und Petou, Kandidat der Opp. und Ex - Deputirter, der zu Elboeuf im Departement der Niederen Scine gewählt wurde. melden vergessen, da sie schon seit mehreren Tagen in Paris be! fannt war. Eben dieses Blatt giebt nun auch eine vollständige Liste derjenigen Mitglieder der Kammer von 1831, der Zahl na 166, die diesmal nicht wiedergewählt worden sind.

Der Moniteur enthält einen Bericht des General-Lieute:

nants Voirol aus Algier vom 13. Juni, der sehr beruhi gend mit Hinsicht auf den Friedenszustand der Kolonie lautct,| Das Oberhaupt des noch vor kurzem den Franzosen so feindlih} gesinnten Stammes der Hadschutas hatte sich bei dem Gencral cingefunden.

Auf außerordentlichem Veege ift die Zeitung von Sara H gossa vom 21. Juni hier eingegangen, welche mehrere wichtigen Dekrete enthält, die sie aus der Madrider Hof-Zeitung von f

19ten d, entnommen hat. Die Ernennung des Grafen v. Tocrenof zum Finanz-Minister ist nun offiziell bekannt gemacht worden. Die Königl. Verordnungen, wodurch Herr Jmaz entlassen und sein Nach}

folger ernannt ivird, sind vom 18. Juni datirt. Durch eine andere Ver-|

ordnung von demjelben Tage wird Herr Jmaz zur Würde eines Procer des Königreichs erhoben, Ein Dekret vom 16ten ver fügt, daß für jedes Minifterium ein Unter-Staats-Secrcetair ernannt

werden soll, dem es obliegen wird, die Detatl-Geschäfte nach den Be: fehlen und Jnstructionen der Minister zu besorzen, damit diese si

mehr mit den großen Reformen in der Staats - Verwaltu: be schäftigen können, und damit der Lauf der Geschäfte während der Zeit, wo die Minister den Cortes-Sizungen werden beiwoh nen müssen, nicht gehemmt oder verzögert werde. Dann folgt ein Dekret, datirt aus Carabanchel vom 17. Juni, wodurch dit Königin kraft der ihr nah dem L2en Artikel des Kd niglichen Statuts zustehenden Prärogative 86 Bischdfe, Titulos von Castilien und andere dur) Rang und ihre Verdienste ausgezeichnete Personen zu Procer des Königreichs ernennt; es befinden sich darunter viele bekannte Namen, wie Baylen, Amarillas, Rodil, Paflafox, Cevallo

Valdez, Llauder, San Martin und Andere. Ein Mönch des! F Dominikaner-Klosters zu Saragossa, der mit andern Individuen F von Caragols Schaar in die Gefangenschaft der Christinos gerieth,

ist von der Militair-Kommission dieses Orts, in Gemäßheit des

Königl, Dekrets vom 22. Januar d J, zu sechzehnjährigem F

Militairdienst in den Kolonieezz verurtheilt worden.

A In der neuesten Müummer des zu Barcelona erscheinenden fi „Dem Vernehmen nach, sollen i sich das erste Garde - Infantecie- Regiment, 2 Zuirassier - Schwa: dronen und die Garde- Lanciers den aus Portugal E / Da| F selbe Blatt glaubt versichern zu können, daß Dom Miguel T

Blatts El Vapor liest man:

und nach Navarra marschirenden Trupven anschließen.‘

sich von Genua nach Triest begeben werde.“

Das Gefolge Dom Miguels, welches mit diesem Prinzen Þ zu Genua gelandet ist, soll sich, nach Briefen von dort, auf F

159 Personen belaufen.

A A w M., ?2. Juli. Oefterr. 5proc. Metall. 100-7. 1007. 4proc. 9177. 915. 2¿proc. 543. Br. 1prtoc; 235 Part.:Obl. 1392. Br. Loose zu 100 Gulden 2034. Br. Preuß. Präâm.-Sch. 574. 574, do. áproc. Holl. 5proc. Obl. von 1832 95 %. 957. Polt

Loose 652: 654. proc. Span. Rente 722. 721, Zproc. do

perp. 484. 48.

Redacteur Coattei. S E

Gedruckt hei A. W. Hayn.

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Die Wahl des Lesten hatte das genannte Blatt nur zus}

Erzbischöfe, ihren

A 186.

Berlin, Montag ben 7t« F u

Amtliche Nachrichten. Non des Tages

Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht ist, nachdem Höchstdieselben die Prinzessin Albrecht Königl. Hoheit auf Höchst- dero Reise nach ‘Pyrmont bis Halberstadt begleitet und von dort hierher zurückgekehrt, am 4ten nach Putbus abgereist.

Jm Bezirke der Königl. Regierung

zu Magdeburg is der bisherige Garnison - Prediger Ziehe in Berlin zum evangelischen Öber-Prediger in Weferlin- gen ernannt worden.

Zeitungs-Nachrichten. Aan

Rußland.

——St. Petersburg, 28. Juni. Aus dem in diesen Ta- gen hier in Druck erschienenen und bei ihrer legten Jahres- Sibung von ihrem Secretair verlesenen Budget der hiesigen Kaiserlichen ökonomischen Societät, erschen wir die vielfältigen Verdienste, welche diese Gesellschast um die stets sich erweiternde Vervollkommnung der landwirthschaftlichen Kultur und Industrie im Reiche hat. Nach den aus dem Budget sich ergebenden Da- ten besteht die Societät nunmehr 68 Jahre, beharrlich die ihr vorgesteckte Tendenz unter der vieljährigen Leitung ihres wúrdi- gen Präsidenten, des Admirals Mordwinow, verfolgend. Der Verwendung ihres Vorfizers bei dem Monarchen verdankt die Gesellschaft die ihr jest jährlih gewährte Unterstüßungs-Summe von 20,000 Rubel. Ein Theil derselben wird zur vorbereitenden Bildung tüchtiger Lehrer für den künftigen Vortrag der landwirth- schaftlichen Wissenschaften in den für diesen Zweck zu errichtenden Jn- stituten, ein anderer Theil zur Bildung guter landwirthschaftlicher Jn- tendanten und Aufseher verwandt. So läßt die Gesellschaft jebt, dieser Absicht entsprechend, 20 junge Leute freigebornen Standes auf der neu errichteten landwirthschaftlichen Schule der Gräfin Stroganow , auf ihrem Gute Marina im Gouvernement Now- gorod, wissenschaftlih ausbilden. Nächstdem läßt sie in einer be- jondern Section dieser Schule einer unbestimmten Anzahl junger Bauern von Seiten der benachbarten Gutsbesißer gegen eine ge- ringe Gratification während der Sommer-Monate Unterricht in den neuesten und besten Methoden des Feld-, Klee- und Kartof- felbaus geben und hat endlih festgesest, von ihren obge- dachten 20 Zöglingen bei jeder Entlassung zwei der wüt- digsten zur vollfommenen Erlernung ihres Fachs in den be- sten landwirthschaftlichen Jnstituten Deutschlands auf ihre Kosten auszubilden. Die von der Gesellschaft seit einigen Jahren un- entgelclich begründeten Vorlesungen über Physik und Chemie werden ununterbrochen fortgeseßt. Der Unterstüßung der So- cietät verdanken wir die Erscheinung zweier neuerlich begründe- ten, für landwirthschaftliche Jndustrie und Technologie sehr nub- voll sich erweisenden Journale: des der gemeinnüßsigen Kennt- nisse und der Nordischen Ameise; *) von ihren Mitgliedern sind einige belehrende Werke über jene Wissenschaften ausgegan- gen. Die Schußzpocken- Jmpfung hat die Gesellschaft zuerst hier wie im Reiche begründet und für ihre allmälige Ausbrei- tung seit einigen zwanzig Jahren eine unermüdet thätige Für- sorge bewiesen. Es ist im Laufe der leßten zehn Jahre von 1824 bis 1834 vermittelst der von ihr getroffenen Vorkehrungen an 5/872,172 Kindern die Impfung vollzogen und 7041 Indi- viduen sind in dieser Kunst unterrichtet worden. Jm Laufe des vergangenen Jahres ward in 24 Gouvernements die Lymphe 1,316,858 Kindern beigebraht. Das Budget der Gesellschaft erweist ihren vorjährigen baaren Fonds auf 233,702 Rubel, wo- von sie für ihre Ausgaben 49,055 Rubel verwandte; bis zum gegen- wärtigen Jahre verblieb ihr die Reserve von 184,647 Rubel. Der ihr im vergangenen Jahre ansschließlih zur Verbreitung der Schuspocken- Impfung im Reiche zur Disposition gestellt getoesene Fond belief sih auf 253,337 Rubel; nach Abzug der für diesen Gegenstand gehabten Auslagen von 34,193 Rubel, verblieb ihr zu Anfange des gegenwärtigen Jahres ein Reserve- Kapital von 219,144 Rubel. Ein in Beziehung auf unsere edlen Sibirischen Metalle am 22ssten vorigen Monats erlas- sener Ukas lautet also: „Seit Entdeckung der Goldsand- Schkchten auf dem Rücken des Ural - Gebirges, in der Folge aber auch an andern Orten Sibiriens, hat sich bei der Gewin- nung des Goldes von Seiten der Regierung oder der Privaten nach und nach das Verbrechen der Veruntreuung desselben ein- geschlichen, und ungeachtet zu dessen Verhütung Maßregeln er- grissen wurden, in einem solchen Grade zugenommen, daß seine Ausrottung besondere Mittel erheischt. Ein Haupt- Hinderniß, daß dies nicht schon fcüher erzielt werden konnte, lag in dem Umstande, ‘daß die Entwender des Goldes, größtentheils der Civil. Gerichtsbarkeit angehörend, von den Civil-Behörden gerich- tet wurden, ihre Mittheilnehmer aber, die Bergwerksleute, den Militair-Gerichten untergeordnet sind. Die Aburctheilung dieser Sachen bei verschiedenartigen Behörden aber benahm ihnen die Eénheit in den Operationen, welche zur Hemmung si verstär- kender Mißbräuche so unumgänglih nothwendig ist. Jn dieser Erwägung halten Wir es für gut, vorläufig bis zu Unserem künftigen Gutachten nachstehende Vorschriften über diesen Ge- genstand zu erlassen: Alle bei dem heimlichen Verkehr mit ed- len Metallen, wie des Goldes, der Platina und des Silbers, he- theiligten Jndividuen, imgleichen alle Personen, welche daraus Geld oder andere Sachen verfertigen, sie mögen zur Militair- oder Civil-Jurisdiction gehören, ohne Rücksicht auf ihren Rang oder Stand, sollen vok ein Kriegsgericht gestellt werden. 2)

*) Leztere hax mit dem Beginn dieses Fahres aufgehdrt. s b Anmerk. des Berichterstatters.

Zur Richtung dieser Gattung Verbrecher sind in den Uralschen Berg- werken, namentlih in Jekaterinburg, Slatoust und an anderen Orten, wo die Umstände dies erheischen , kriegsgerichtliche Kom- méissionen zu eröffnen. Jede derselben formiren vier Glieder: ein Präses und Assessor, Beide Militair-Beamte, sind von dem Orenburgschen Kriegs - Gouverneur zu ernennen; ein Berg- Beamter , den der Genecal - Direktor des Uralschen Bergwerks- wesens, und ein Civil-Beamter, den nah Maßgabe der Um- stände die Civil- Ober-Befehlshaber des Gouvernements Oren- burg oder Perm zu ernennen haben. 3) Diese kriegsgerichtli- chen Kommissionen haben sich in ihrem Verfahren gegen die be- zeichneten straffälligen Jndividuen nach dem im Jahre 1829 er- lassenen Reglement über den bei der Gewinnung edler Metalle verübten heimlichen Verkehr zu richten. 4) Die gegen die ver- brecherishen Jndividuen gefällten Sentenzen der Kommissionen sind, ohne Rücksicht auf den Stand und die Anzahl der dabei Betheiligten, sogleich nah erfolgter Bestätigung des Gene- ral - Verwalters der Uralschen Bergwerke zu vollziehen. Die Straf-Urtheile jedoch gegen Militair: Beamte, unter der Juris- diction des Orenburgschen Kriegs-Gouverneurs stehend, sind von diesem zu bestätigen; so wie, wenn wider Vermuthen si dieser Verbrechen Edelleute, Kron-Beamte oder andere mit ihnen in gleichen Vorrechten stehende Personen s{uldig machen sollten, der General -Verwalter der Uralschen Bergwerke diese Urtheile, begleitet mit seinem Gutachten, dahin vorstellig zu machen hat, wohin sie nach den allgemeinen geseßlichen Grundlagen gehören. Diese Vorschriften sollen Gese6es-Kraft bei allen ährilichen Ver- brechen haben, die in den Sibirischen edlen Metallwerken be- gangen werden, diese mögen übrigens ein Eigenthum der Krone oder der Privaten seyn; demnach sind in allen erforderli- chen Fällen von den General - Gouverneurs des östlichen und westlichen Sibiriens diese friegsgerichtlichen Kommissionen, for- mirt von Gliedern des Militair-, Berg- und Civilwesens, zu er- df\nen, und die gefällten Sentenzen von ihnen zu bestätigen.“

Odessa, 17. Juni. Herr Karl Thom ist dur einen Se- nats-Ufas vom 22sten v. M. Odessa anerkannt worden.

Um junge Leute zu Lootsen, Capitainen und Schiffs - Zim- merleuten zu bilden, ist auf Befehl des Kaisers in Cherson eine Schifffahrts-Schule begründet worden, die am 27. August d. J. eröffnet werden soll. ie Zahl der auf Kosten der Krone in derselben zu bildenden Zöglinge ist auf 24 festgeseßt, die aus- schiießlih in den Städten der Gouvernements Neu-Rußland und Bessarabien ausgewählt werden sollen. Die Zahl der Pension- nairs is auf 40 bestimmt; diese Lesteren zahlen jährlich 300 Rubel Pension, Beide Klassen von Zöglingen dürfen nicht un- ter 14 und nicht über 17 Jahr alt seyn.

Für den Ausbau des Gymnasiums Richelieu ist ein aus 6 Personen bestehendes Comité unter dem Vorsis des General- Majors Gotman ernannt worden, welches die bei dem Bau der Universität zu Kasan beobachteten Grundsäße zu seiner Richt- shnur nehmen soll.

Briefen aus Konstantinopel zufolge, soll die Türkische Miliz aus 300,000 Mann bestehen ; die regulairen Truppen {bt man auf 100,000 Mann; man glaubte, daß sih das Türkische Geschwader in diesem Jahre weder ‘nach Tripolis noch nach Tu- nis begeben würde.

Soantrei d.

Paris, 29. Juni. Das Journal des Débats will wissen , daß der Prinz von Joinville sich in den ersten Tagen des Augusts nah Brest begeben werde, um daselbst sein Examen als Marine-Eleve zu machen. Nach Beendigung desselben werde der Prinz nach Lorient reisen und sih dort am Bord der 1e: rene‘‘, einer Fregatte von 52 Kanonen unter den Befehlen des Schifss- Capitains von Oysonville, einschiffen. Diese Fregatte werde indeß nur eine kurze Uebungsfahrt nach den Kanarischen und Azorischen Jnseln machen. Dagegen habe der König die Absicht, * seinen Sohn im nächsten Frühjahr nah den beiden Französischen Stationen in Brasilien und den Antillen zu schicken.

Der Vollständigkeit wegen mag hier noch das erzeichniß der neu gewählten Deputirten folgen, deren Namen in diesen Tagen bekannt geworden sind. Es wurden ernannt:

In Mende, der min. K. und Ex-Dep. Rivière-Delarque ;

in Montargis, det min. K. Baron Fain;

in Pithiviers, der min. K. und Ex-Dep. Graf Julius von Larochefoucauld ;

in Romorantin, der min. K. Oberlin ;

in Rheims, der min. K. und Ex-Dep. Leroy und der min. K. von Bussières; :

in Mayenne, der min. K. von Puisard;

in Laval, der min. K. und Ex-Dep. Bidault;

in Château-Gontier, der min. K. und Ex-Dep. Paillard du Cléré ;

in Nancy, der min. K. Moreau;

in Montmédy, der min. K. und Ex-Dep. General Jamin ;

in Lorient, der min. K. Legal ;

in Château- Chinom, der min. Aulnay;

in Cambray, der min. K. und Ex-Dep. Graf v. Estourmel ;

in Hazebrouk, der min. K. und Ex-Dep. Warein;

in Argentan, der min. K. Goupil de Préfeln;

in Domfront, der min. K. und Ex-Dep. Lemercier ;

in L'Aigle, der min. K. General-Lieutenant Valazé ;

in Saint-Omer, der K. der Opp. von Monnecove, Legitimist;

in Saint-Pol, der K. der Opp. Pieron;

in Béthune, der min. K. Delbecque;

in G der K. der Opp. und Ex-Dep. Chapuis- Mont- aville ;

in Ge die K. der O pp. Chevalier und Comte, Lebterer Ex-Dep. ;

Le Mans, der min. K. und Ex-Dep. von Vauguyon; Saint-Calais, der min, K, Anatole von Montesguiou ;

K, und Ex - Dep. Hector von

als Oesterreichisher Konsul zu -

1834.

in La Flèche, der min. K. und Ex-Dep. Goupil;

in e die min. K. und Ex-Dep. von Bérigny und roux ;

in Yvetot, der min. K. und Ex-Dep. Anisson¿Duperron ;

in Saint-Valéry, der min. K. und Ex-Dep. Mallet ;

in Neufchatel, der K. der Opp. und Ex-Dep." Desjoberts;

in Bolbec, der min. K. Poupyet; ;

in Castres, der min. K. und Ex-Dep. von Falguerolles ;

in Alby, der min. K. Gardès;

in Moissac, der min. K. und Ex-Dep. Duprat;

in S, der K. der Opp. und Ex-Dep, Faure- ère;

in Orange, der min. K. und Ex-Dep. Meynard ;

in Carpentras, der K. der Op p. Bernardi, Legitimist ;

in Apt, der min. K. und Ex-Dep. Pons;

in Fontenay, der K. der O pp. und Ex-Dep. Chaigneau ;

in Montmorillon, der K. der Opp. und Ex-Dep. Junyen ;

in t g der K. der Opp. Jacquinot de Pampelune, Le-

gitimist.

Von den 166 Mitgliedern der lezten Kammer, die bei den jebigen Wahlen durchgefallen , sind die bekannteren: die Herren Foy, Joly, Mahul, von Podenas, Pataille, Laugier-de-Chartrouse (Legitimist ), Audry de Puyraveau, Cabet, Daunou, General Bertrand, Garnier - Pagès , General Bachelu, von Rumigny, General Sémélé, General Simmer, Voyer-d’Argenson, Andreas Köchlin, Graf von Thiard, von Corcelles, Camille Périer, De- belleyme, von Salverte, Las-Cases der Vater, General Bailliot, Bérard (Verfasser der Charte), und Coulmann.

Die Zahl der gewählten legitimistischen Deputirten beläuft sich nach einer Zusammenstellung der Quotidienne auf 30, in- sofern nämlich die doppelten Wahlen mit hinzu gezählt werden, einige Deputirte nicht mit eingerechnet, über deren Gesinnungen man noch im Ungewissen ist, wie z. B. die Herren Bourdeau, von Lamartine, Agier und Sauzet.

Die Nachricht, daß Herr Berryer auch in Le Puy zum Deputirten erwählt worden, hat sich nit bestätigt, da in diesem Wahl-Kollegium vielmehr der ministerielle Kandidat Herr J. Bertrand den Sieg davon getragen hat. i

Das Journal du Commerce klassifizirt die bereits er- nannten 457 Deputirten in folgender Weise: 200 Anhänger des Ministeriums, 120 Mitglieder des sogenannten „tiers-parti”’, und 137 Oppositions-Mitglieder, worunter 27 Legitimisten. Un- ter „„tiers-parti” ist diejenige Partei zu verstehen, deren Mitglie- der sich in den leßten Sessionen bloß deshalb den Doctrinairs, deren Grundsäße sie im Uebrigen nicht theilen, anschlossen, weil sie besorgten, daß dem neuen Königthume von Seiten* der Repu- blikaner eine ernste Gefahr drohe.

Herr Maiseau, Herausgeber des ., Annuaire du Commerce maritime“, hat die Ehre gehabt, von dem Könige empfangen zu werden und Sr. Majestät den zweiten Band seines Werks zu Überreichen.

Man spricht von der Ernennung des Bischofs von Langres zum Erzbischof von Besançon, und von derjenigen des Herrn von Villecourt, Großvikars von Sens, zum Bischof von Nevers.

Am 2lsten d. M. warf der Postwagen auf der Eisenbahn zwischen St. Etienne und Roanne durch das Brechen einer Axe um; unglüklicherweise befanden sich viele Passagiere auf dem- selben; zwei von ihnen blieben todt auf dem Plate, ses andere wurden mehr oder minder {wer verwundet.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz- zung vom 27. Juni. Der Lord-Kanzler beschwerte sich (wie schon erwähnt) über einen Angriff der Morning Post ge- gen sein Benehmen als Richter am Kanzleihofe und im Oöver- hause; er hielt eine lange Rede zu seiner Rechtfertigung, vorin er behauptete, daß noch in keinem Jahre die Geschäfte au jenem Gerichtshofe und die richterlichen Geschäfte des Oberhauses so schnell gefördert worden seyen, als in diesem, und daß er sei Pflichten stets aufs gewissenhafteste erfüllt habe; um so me glaube er hoffen zu dürfen, daß jene Verleumdung von tein Seite des Hauses in Schub genommen werden würde; „ih hätt gedacht‘/, schloß der Redner, „gegen dieses Haus und gegen das Amt, das ich zu bekleiden die Ehre habe, ungerecht zu handeln, wenn ih Jhnen diese Sache nicht vorgestellt hätte; ich für mein Theil kann den Elenden nur bedauern, der sih zu dieser Ver- leumdung hergegeben hat. Jch fühle mich persönlich dadur gar nicht beleidigt, und ich will daher auch Ew. Herrlichkeiten die Entscheidung Überlassen. Jch werde keinen Antrag in die- ser Hinsicht machen. / Graf Grey forderte das Haus auf, den Verleumder vor seine Schranken zu fordern und den von dem Lord-Kanzler citirten Artikel für eine Verlegung der Privilegien des Hauses zu erklären. „Fch liebe‘‘, sagte er, „eben so wenig, wie mein edler und ge- (ehrter Freund, das gerichtlihe Verfahren gegen Zeitungen, und obgleich es mir nicht an Herausforderungen dazu fehlte, so weiß ich doch nicht, daß man jemals eine Klage der Art vor das Haus ge- bracht hätte; aber der vorliegende Fall ist kein gewöhnlicher und kann nicht anders bezeichnet werden als ein absichtlicher und boshafter Angriff auf den Charakter eines Individuums und als eine gröbliche Verlebung der Privilegien des Hauses. (Hört, hört!) Der Verfasser des erwähnten Artikels wirft dem Lord Brougham geradezu vor, daß er in seiner richter- lichen Eigenschaft und als Mitglied dieses Hauses das Proto- koll habe verfälschen und verstümmeln lassen, um ein von ihm ausgesprochenes Urtheil anders darzustellen oder zu ver- heimlichen. (Hört!) „Wenn es einem Mitgliede des Oberhauses‘/‘/, heißt es weiter in jenem Artikel, „,„nur im geringsten um die Würde seines Standes zu thun ist, so_ muß diese Sache soglei gerügt werden.‘/// Jch denke, Ew. Herrlichkeiten können sich so etwas nicht sagen lassen, ohne die Maßregel zu ergreifen, die unerläßlich ist, wenn Sie Jhre Privilegien aufrecht erhalten wollen. (Hört!) Ferner sagt der Zeitungsschreiber : „wenn es wahr ist, was wir berichten, so ist