1834 / 217 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

E S O T D A C A A A R

oder minder wichtige reglementarische Bestimmungen. böten wird ( sl ; f mehreren Waaren is das Minimum der Massen, in denen sie nur eingeführt werden dürfen, bedeutend herabgeseßt, i. B. bei Gußeisen von 400 auf 25 Pfd. ; viele neue Büreaux sind dem Transit eröffnet, Packhöfe für Toulon und Agde bewilligt, mehrere Erleichterungen bei dem Plombirwesen eingeführt, Flüssigkeiten unter gewissen Bedingun- gen zu dem ihnen bisher verschlossenen Transito zugelassen u. #. w.

u. s. 1. Vit, Ordonnanz vom 5. Juli d. J. zur Erweiterung der Qua- rantaine - Bequemlichkeit für die von gewissen Küstenpunktcu der

Barbarei ankommenden Schiffe. Bestimmungen der Verordnungen vom 3. März und 7. August 1822

sundheitspasse bei sich führen, fünftig in allen Häfen des Königreichs

Straßburger Handels-Kammer zugesertigt: .

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in gleicher Art wird die Ausfuht-Prämie für 78 Kilogr. Lumpen- und halbweißen (tups de nuance E Zucker

E Méle f : Und bei Mélessen auf 12 Fr. pr. 100 Kilogr. 2) Die Nestitution der Eingangs-NRechte von S Ed v aden geschieht, schon von Publication gegenwärtiger Ordonnanz ab, nach den im vorigen Artikel bestimmten Verhältnissen. 3) Zur Erlangung aller dieser Ausfuhr - Prämien müssen alle übrige fülle fes von! 26. April 1833 vorgeschriebene Bedingungen er- eyn. _ Nach dem der Verordnung vorangeschickten Berichte des Handels- Ministers beruht thr wesentlicher Inhalt auf der durch cine Reihe E Diskussionen und Experimente gewonnenen Ueberzeugung, dèr mittlere Gewichtsverlust an Rohzuckersubstanz beim Raffini- ruugsproceß nicht, wie das Gesez vom April v. J. annahm, 30, son- dern nur 25 pCt. beträgt. _VI, ; Ordonnanz vom 8. Juli d. J. zur Fesistelung einer Modifi- cation des Grundsaßzes, wonach unterm 8. Febr. 1826 die Zulassung aller aus den Großbritannischen Besizuagen in Europa reexped rien Astatischen , Afrikanischen und Amerikanischen Erzeugnisse in Französi- schen E nur auf Niederlagen und zur Wiederausfuhr gestattet ward. Man hat seitdem gefunden, daß von diesem Grundsaße, wiewohl der- selbe {m Allgemeinen durch Reziprozität gerechtfertigt und der nationa- len Schifffahrt vortheilhaft sey, im Interesse des Handels und ohne Nachtheil für die Französische Rhederei, einige Ausnahmen stattfinden fönnen. Diese Auënahmen werden jett festgesent für rohe ungesponnene Seide, rohe Foulards, Rum, Rack, Tafia jedes Ursprungs und außer- europäische Kaschmir-Shawls , welche Artikel von jeßt an, auch wenn O Ne S D Besikungen in Europa, zur Consun- î ' n die rarifmäßigen Ei Rec lasse werden sollen. g fmäßigen Eingangs-Nechte zugelassen

1. Ordonnanj vom 8. Juli d. J. zur Publication der bei Er-

lassung der Verordnung vom 2ten v. M e gebliebenen Ver-

änderungen des bestehenden Zell-Tarifs und Zoll-Reglements. Mangel des

Naums gestattet hier nicht, die ganze Ordonnanz aus Nr. 192 des Mo-

niteurs zu übertragen: wir beschränken uns daher auf nachsieheuden Auszug der wesentlichsten Jnhaltspunkte :

s) A. Bei der Einfuhr wird

1) die jeßige 30 pCt. ad val. betragende Eingangs-Abgabe von der

Wolle mit dem 1. September d. J. auf 20 pCt. ermäßigt, und

zugleich das bisher geseßlich bestimmt gewesene Minimun zu-

lassiger Werth-Declarationen dieses Artikels (1 Fr. für rohe, 2 Fr. für kaltgewaschene, 3 Fr. für heißzewaschene Wolle pr. Kilogr.) aufgehoben. Dagegen soll dann bis zum 1. Januar k. I. eíne

Verminderung der jeztbestehenden Ausfuhr-Prämien für WoUfa-

brikate publicirt werden.

I) Es werden ferner unter andern ermäßigt:

Talg von 25 auf 12 Fr. pr. 100 Kilog.

Roher Schwefel von 1 Fr. pr. 100 Kilog. auf 25 Cts. wenn in mineralischem Zustande und 75 Cts. wenn geschmoliea aber ungereinigt eingeführt.

Schwefelsaures Eisen oder grüner Vitriol von 40 Fr. auf 6 Fr. pr. metrisches Centner.

Kupfer-Erz von 1 Fr. auf 10 Cts. O

A E s Kupfer von 40 Fr. auf resp. 1—2 Fr.

Zink ersten Gusses von 5 Fr. auf 50 Cts.

Berliner Blau von 210 auf 150 Fr.

Fla chs (roh und gehechelt) von resp. 1 Fr., 1 Fr. 20 Cts. und 1 Fr. 50 Cts. auf 50, 60 und 75 Cts.

Elfenbein, Perlmutter, Caoutschuk, Kurkume, Quer-

E Galläpfel, Anis, resp. auf 2 und z der bestehenden

äße.

Sumach von 25 Fr. pr. metrisches Centner auf 1 Fr. als Rinde und 65 Fr. im gemahlenen Zustande.

farbe Tischlerhöljer auf resp. } und # und

| pr. 100 Kilog.

arbehölzer auf resp. F und F der bestehenden Abgabe. acao behält die Säße der Verordnung vom 29. Juni v. J. (resp. 40, 50, 55, 95, 105 Fr. pr. 100 Kil)

Mus katnüs\se von resp. 4, 12 und 15 Fr. pr. Kilog. auf 1 Fr., 2 Fr. 50 Cts. und 4 Fr.

Nelken auf die Hälfte.

Pfeffer und Zimmt resp. auf # und F.

Fournitures d’horlogerie auf 5.

Chinesisches Papier auf 5 des jezigen Satzes.

Lack und Firniß statt der bisherigen gleichförmigen Abgaben von 100, 200 und 250 Fr. auf Taxen von resp. 1 Fr., 4 Fr. und 5 Fr. 50 Ccs. für natürlichen Lack, 50, 7s und 100 Fr. für Färbelack. ; : i

Eine gleichfalls nöthig erachtete Tarifs-Veränderung in den Ar-

t:feln Schlachtvieh, Oel, Salpeter, Eisen und Stein-

Fohlen bleibt der Geseßgebung der nächsten Kammer - Session

reservirt. ; ? B, Bei der Ausfuhr wird

1) das bisherige Exportations - Verbot der rohen oder roh behaue- nen Nußhölzer, so wie der eichenen Bretter und Stäbe (merrains de cheue) aufgehoben; bei ersteren gegen den Aus- fuhrzoll der Balken von mehr als 8 Centimeter Dicke; bei lch- b gegen einen - der Eingangs - Abgabe gleichkommenden Aus- uhrzoll.

2) Ermaßigt werden die Ausfuhr - Abgaben mehr eder weniger be- trächtlich von Weberfarden, Pferdehaaren, allerlei Sa rbe- stoffen, Regen- und Sonnenschirmen,gold-undsilber- durchwirkten Seidenstoffen, Tapetenpapier, Pappe, Mühlsteinen, zerstoßenen Aepfeln oder Birnen und Berliner Blau.

Ein zweiter Titel der Ordonnanz enthält dann noch 15 mehr

Allen Dampf-

der Gebrauch ausländischer Steinkohlen gestattet; bei

Mit Aufhebung entgegenstehender

soll den von Algier, Bona, Bugia und Oran anfommenden Fahrzeugen, wenn sie reine, vou den Lokal-Behörden ausgefertigte Ge-

einzulaufen erlaubt seyn. _ : Hinsichtlich des Transits auf dem Elsasser Kanal hat der Handels- Minister ganz kürzlich nachstehende Entscheidungen erlassen und der

‘1) Es sollen auf diesem Kanal, in plombirungsfähigen Fahrzeugen, sowohl pulverisirte Tabacke als auch Flüssigkeiten in Fässern, mit Ausnahme jedoch von Medikamenten und chemischen Präpara- ten, zum Transit zugelassen werden. i |

2) Es soli daselbst fünftig erlaubt seyn, beim Transit, tarifirte und verbotene Waaren in demselben Kolli zu verpacken; doch muß dann der Absender die für die leßteren bestimmten Formalitäten sich für beide gefallen lassen.

A: C P

D a! eg D Jet Ste D 414 Jad nat h nada 3 882

| äh „MaBand Auf Befehl des Finanz-Ministers ist im Tarif juiu-

wohlriehende Seife mit Wachs umgeben und in Gestalt

von Früchten geformt, zum Tarifs-Artikel: wohlriechende Seife mit einem Einfuhrzoll von 12 R. S. das Pud belastet, und ¡ur Ausfuhr erlaubt für cinen Zoll von 4 Kop. das Pud. Heu zum Tarif-Artikel: Klever, zollfrei zur Ein- und Ausfuhr. Durch Kaiserl. Ukas vom 1. Mai d. J. ist befohlen worden : 1) Der Warschauer Münzhof soll Silber-Münzen ¡u 15 und 75 Ko- peken und 15 Rubeln mit der Polnischen Inschrift von 1, 5 und ¿0 Sloten, genau in derselben Art, wie solche der Petersburger Münzhof nach dem Ukase vom 15. Oktober 1832 geprägt hak, bloß mit Hinzufügun: seines Stempelzeichens, ausprägen. 2) In Petersburg und Warschau sollen, uach einer bestimmten Vor- schrift, neue Imperial- oder Russische Dukaten zu 3 Rubeln ge- prägt werden, mit der Russischen Inschrift „drei Rubel‘“/ und der Polnischen „zwanzig Slote//; die Probe dieser Münze soll die- selbe seyn, als die der anderen Imperial-Münze, d. h. die 88e und das Gewicht jeder Münze von 3 Rubeln 88/7 Theile oder 81 Theile vom Svolotnik reines Gold. Als Unterschied im Ge- wicht auf den Guß ist ein halber Theil 74x Solotnif mehr oder weniger als das gesetzliche Gutgewichr zu gestatten. Die War- schauer Imperiale werden von den Petersburgern nur durch das resp. Stempelzeichen diferiren. 3) der Warschauer Münzhof soli eine Silber-Münze prägen mit der Rustischen Inschrift 30 Kopeken“ und der Poluischen „wei Siot‘“’; ganzlich von derselben Probe als die obgenannte Munze

von 1 Slot, aber von zweifachem inneren Gehalt. 4) Alle diese Münzen sollen in Nüßland wie in Polen Umlauf haben. Laut Bekanntmachung des Finanz-Ministers vom 6ten d. M. if| zu St. Petersburg und zu Moskau an dem Probier- Amte zur Ein- wechselung vollwichtiger auéländischer, im Reiche coursireunder Münzen gegen Russische Währung Einrichtung getrojen. Nr. 54 der diesjähri- gen Se. Petersburger Handels-Zeitung publizirt die dabei zu beobach- tenden Vorschristen und nachstehenden Einwechselungs-Tarif :

0 Legatur-Gewicht. Probe. Jnnerer Werth. Goldmünzen. Solotnifk. Theile. Nub. Kopek. Dl U 78 94 2 81 Sant 40 S C... 8 á Eh 909 s 1 50 86 á 81 Sardinisches 20 Lirestück . 1 49 4 8ì.è Preuß. 10 Thalerstück . G 12 86 9 9e E 54 8 4 91 Hannövr. 10 Thalerstück . 3 10 66 9 but n. 0 A 53 16 4 934 Sächsisches 10 Thalierstück 3 10 88 9 vi 2 5 - 1 53 86 4 93 Spanischer Dublon .... 7 2 19 347 Oesterr. Doppel-Louisd'or . 2 S OTE 8 40 Silbermünzen. Hoa l 6 64 82} M ORP San O S 5 81 86 I 24 Neu a 5 u L 914 Sächsis. u. Bayers. Thaler 6 53 79 S Schwedischer Thaler 6 82 837 1 4 Danischer - i 6 72 83 1 S7 Brabantischer - 6 83 82 I o9 Oesterreichscher - O S 1 B57 Spanischer Piaster . 6 29 851 T 883

Dänemark. Der am 12. Februar d. J. ¡wischen den Kronen Dänemark und Oesterreich zu Kopenhagen abgeschlossene, 1eut zur Oef- fentlichkeit gelangte Handels- und Schifffahxts - Vertrag ist folgenden wesentlichen Inhalts: 1) Beide Theile versprechen in ihren Häfen ausschließich jedoch der Dänischen Kolonieen, so wie Grönlands, Islands und der Faröer - Inselu die Schifse des anderen Theils, hinsichtlich aller VBöorrechie und Abgaben auf dem Fuße der Nationalschiffe behan- deln zu lassen. Oesterreich stipulirt zugleich den Mitgenuß jeder, fünftig etwa irgend einer andern Macht Däuischer Seits in den vorbesagten Kolonieen einzuräumenden Begünstigung. L) Alle Waareu uud Handels-Gegenstände, ohue Ausnahme der Gat- tung oder des Ursprungs, deren Einführung oder Ausführung durch National-Schiffe in den Staaten des Einen Kontrahenten erlaubt ist, sollen auch den Schifsen des Auderen unter völlig gleichen Bedingungen einzuführen oder auszuführen erlaubt seyn. Auch soil beim Waaren-Einkaufe, weder direkt noch indirekt, den Nationalen vor den Schiffen des Mit-Kontrahenten einiger Vor- zug eingeräumt werden. §) Oesterreichische Schifse sind, bei Entrichtung des Sundzolls, auf den Fuße der begünstigtesten Nation zu behandeln. 4) Desgleichen wird in beiden Staaten die Behandlung der daselbst anwesenden Unterthanen des Mit-Kontrahenten auf dem Fuße der begünstigtesten Nation in Oesterreich jedoch ausschließlich der den Unterthanen der Ottomanischen Pforte durch besondere Ver- träge daselbs zugestandene Begünstigungen stattfinden; unbe- B übrigens ihrer Unterorduung unter die resp. Landes- eseße. 5) Der Vertrag ist vorläufig auf 10 Jahre geschlossen, kann dann stilischweigend prolongirr werden, und wird, im Falle der Auf-

O jedenfalis noch 12 ‘Nonate nach derselben in Kraft ven. Deutschland. Hannover. Die Verordnung des Königl. Fi-

nanz -Miénisterlums vom 25sen v. M., betreffend die Annahme und

Berechnung der verschiedenen im Königreiche coursireuden Münzsorten

bei den öffentlichen Kassen, is schon in Nr. 181 der diesjährigen Staats-

Zeitung mitgetheilt.

Niederlande. Desgleichen war in Nr. 186 der Staats-Zeitung

schon von den verschiedenen Beschlüssen die Rede, welche die Königl.

Niederlandische Regierung zur Förderung des Handels uud der Schiff-

fahrt ihrer Kolonie Suriüam gefaßt haben soll, deren Bestätigung

übrigens zu erwarten ift.

Belgien. Die ein neues Zollsystem vorbereitenden Arbeiten der

Gewerbs- und Handels-Kommission bei der Deputirten-Kammer screi-

ten vorwärts, und die von ihr zu machenden Antrage sind in Bezug

auf die beiden wichtigen Artikel Leinwand und Getraide kürzlich definitiv festgestellt worden. Für die Leinwand soll man jedoch mit erheblicher Begünstigung des Französischen Fabrikais über

n E von_ f pCt. ad E O geeinigt haben; für das

etraide über ein System, wovon die nachstehenden Säße die Haupt-

Grundlage bilden: N S H

1) Bei Weizen und Roggen soll ein Maximum und Minimum der Marktpreise zur Bestimmung der Eingangs - Abgabe, oder des Einfuhr-Verbots, oder der freien Einfuhr, festgeseßt werden; bei allen übrigen Fruchtarten ein fester Tar!fsaz statcfiuden.

2) Für den Weizen soll die Einfuhr frei seyn, sobald der Marfkt- preis über 24 Fr. pr. Hektoliter steigt; verboten, wenn er unter 12 Fr. sinkt; zwischen beiden gegen einen Eingang»oll von 3 Fr.

: er: Hektoliter zulässig. :

3) Für den Noggen die Einfuhr frei, wenn der Marftpreis über ö Fr.; verboten, wenn unter 8 Fr.; zwischen beiden gegen den Eingangszoll von 1 Fr. 50 Cts. pr. Hektoliter gestattet.

4) Als feste Tarissäße sür andere Fruchtarten fommen in Antrag:

bei Buchweizen 58 Cts. pr. Hektoliter,

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3) Die Zollstätte von Hüningen soll künftig, gleich der von Straß- burg, dem Transit verbotener Waaren geöffnet seyn.

4) Art. 21. des legtauen Zollgeseß-Projekts wonach alle im Ta- bleau 3 beim Geseß vom 9. Febr. 32 verzeichnete Waaren beim Straßburger Packhofe ¿zum Transit auf Hüningen durch den Elsasser Kanal zulasiig erklärt sind, ohne Ausschließung der ober- halb Mainz geladenen soll in provisorischen Vollzug gesetzt werden.

ust worden, unter denselben Bedingungen. wie die übrigen der Halb-

Gehalte, werden durch eine Abgabe von 2 pCt. des Werths der gela- gerten Waaren und, subsidiarisch, vom Handelsstande bestritten. Nach der Spanischen Geseßgebung sind die von Behörden für

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Boÿ;nen 10 Fr. Cts. pr. 1000 Kilogr. Erbsen O -

wegen der übrigen ist der Beschluß noch rückständig. Spanien. Der fden von Vigo is zum Niederlags-Hafen er-

Die Niederlags-Kosten, einschließlich der betreffenden Beamten-

52 Rente 105. 65. 85 75. 60. 55 Neap. 93. —. 58 Span. Rente 571. 38 38}. Cêèrtes —. Ausg. Span, Sehnld Königliche Schauspiele. Mittwoch, 6. August. Im Schauspielhause: Kritik und Antikritik, Lustspiel in 4 Abth , von E. Raupah. H:erauf,

ï zum erstenmale wiederholt: Nachbarliche Freundò|chaft, Posse in / 1 Akt, von L.

zustellenden Schiß8-Papieren einen Zusaß beizufügen, wodurch die he,

tigte allgemeine Revision der Spanischen Gesetzgebung auch in die

wird. Portugal.

rechthaltung des Staats-Kredits hat die Kaiserl. Regentschast fürzlis

eine Ne he von Defreten erlassen, felgenden wesentlichen Inhalis; *

dabei Obligacionen, Schaßkammer-Scheine und Certifikate dy Staatsschuld in Zahlung anzunehmen, und die eingegangenen unter Beobachtung gehöriger Förmlichkeiten, ößenilich zu vet nichten.

2) Umerm 23. Juni d. J. Brafilien auf dessen Schuld an das Königreich Portuücal, wie j

tisationsfonds der Portugiesischen Staaröschuid überwiesen; j, sollen, so wie sie eiugehen, far diesen Zweck in der Bank yy England deponirt werden. i 8) Unterm 27. Juni d. J. wird das im Dekret vom 7. April ey wähnte, zum Verkauf gestellte Nationai-Eigenthum naher dahin defizirt, baß darunter die Güter der Möuchs-Oiden, des Patti: arcyats, der Basil:ca de St, aria mayor und des Insantady, sodann die, gemeiuhin capellas vagas benannten Kronländereie zu verstehen sind. Es wird zugleich wiederholt, daß dic Käufe jener Realitäten, mit einziger vorlaufiger Ausna1me der capelus vagas, alle oberwähnte Staatspapiere, und ¿17 ua den Nennwerthe, in Zahlung zu geben beugt sd. j Von den in den leßteren Tagen des v. M. ers „cnicnen Verord nungen zur Regulirung der Zoll - und Handels- Verhzäitute der Inf Madeira, und Erinäßigung der unier dem Namen dorecho de fra gatas befannten Zoll-Abgabe, hat die Staats-Zeitung bereirs in Nr. 191 eine vorläufige Notiz gegeben; vielieichi haden wir Gelegeuheit, nament lich auf die leztere, welche für dea Leinwandhandel nicht ohne Wi tizfeic it, später noch eiümal zurückzukemmen. A

Meteorologische Deobachtunz.

Morgens | Nachmit, | Ubends ¿ Bach einmalige

6 hr. 2D: 10 Uhr. } Beobachtung. s

Luftdruck... (333,1 4 par. 333, 6 1 Par./335/04 Par.fQuellwärme 9,0 ® R,

1834. 4 August.

S Ain ae MEA T S R E

Luftwärme | 12,1 °R. | 21,2 °R Aan

S dauptintt 8 2 R. 6,0 M: 5,8 ® R. Slufwärme 19,8 °F, Dunsisättg. 73 pCt. §1 pCt. | 50 pCt. {Bodenwärme 16-2 9R, Wetter... heiter. beiter. | heiter. Le / Wind E WNW. IWNW. WNW. s tuédünst. 0, 262 3h, Wolkenzug W | Eotiederschlag 0,

Die Anzeigen der Fnstrumente am 3 August waren: 331,37‘, 331/44 S1 BRIE T (1 r 17/8 O2, De 2, 18/29 13,79 71, 64, 87 pCt.

Berliner Börse. Den 5. August 1834.

Amtl, Fonds- und Gelil-Uours-Zettel. (Freufs: Cour.)

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I. 7 N ¿ah dILNON M St.- Schuld- Sch. | 4 | 995 (99 TGrolsiiz. Pos. do.j 4 [103 Pr. Eng). Anl. 18| 5 | JOstpr. Pfandbr. | 4 ivli * Pr. Engl. Áni. 22/5 | | fPomm. do. 4 1065 | Pr. Engi. Obl. 30.| 4 | 954 | 94t [Kur- u. Neum. do. 4 106} 106} Präm.Sch.d.weeh.|—| 587 | 574 JSchlesiscihe do,| 4 196! Kurm. Obl m. 1. C| 4 | 985 | IRkst.C.d.iK-u.N.—| 72 | Neum.int Sch. do. 4 | 987 | jZ.-NSch.d.K.-u. N. 72 j Berl. Stadt - Obl.j 4 | 995 | | | Königsb, do. 4 Ol | Moll, vollw, Dil Tin | ibing. do. 4 | 981 Neue dv. —| 183 | 18 Danz. do. in Th.|— | 371 | WEFriedrichsd’'or . .|— | 135 } 134 W'estpr. Pfandbr.| 4 | [1013 Disconto... e A R C9 E, A E 285 N R OPIE S I L 140 U Ide vos V A 4 àe Be I M CEI D T A i A O Sar D D AOAO E

/ - i Press Cour Wechsel-Cours. | eris ¡ ri f ¡ is eid

Auswärtige Böreeu Amatordam, 31, Juli. Niederì, wirkl. Schuid 51%. 5&4 do. 974 Ausg. Schuld 1,5%. | Kanz-Bili. 22,7. 458 Amort. 8v4. 352 72) Russ. (v. 1831) 96 Preuss Prämien-Scheive 1013. do, 48 Aui. 984 Vexterr, 966 98g Span, 60. 37 405. Antwerpen, 30 Juli

33 392, Ziasl. 165 Cortes 311. Frankfurt a. M., 2. August. Oesterr. 582 Metall. 987. 984. 48 89% 886. 215 03. Be. 12 23. Br Bank - Actien 1492 1490, Part. - Ubl, 1384, 136} Loose zu 100 Fl. 2077. Br. Hoi. 58 Obl. v. 1832 9). 94. Pon. Loose 651. 651. Preuss. Präm.-Scheine 565. 564. do. 45 Al. 9835. Br. 52 Span. Rente 394. —. 835 do. perp. 394. Paris, 30. Juli.

Span. 55 584

Angely.

städtishes Theater. ugut.

Kön Mittwoch, 6.

Redacteur Cottel.

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Gedruckt bei A. W. Hayn.

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| Zum erstenma!e wiederholt: Pflicht i und Liebe, Schauspiel in 5 Akten, von Vogel. |

Rheder und Capitains von Kauffahrthei-Schiffen ausgestellten iq E Papiere nur für den Bestimmungsort dieser Fahrzeuge Tit, Stif ; wägung der mannigfachen aus strenger Handyzabung dieses Grundsazez : sich für den Handel ergebenden Hemmungen und Unbequemlichkeiten | hat jeßt das Finanz-Ministerium durch Cirtular vom 20. Mai d. 5 f die Spanischen Konsuln im Auslande ermächtigt, den von ihnen auz |

treffenden Rheder und Capitains Spanischer Kaufsarthei-Schife E; | laubniß befommen, nach allen Pläuen zu fahren, wo sle sür ihre Fahr: | zeuge Beschäfcigung finden können, auch die Spanischen Kolonieen nicht i ausgeschlossen, hinsichtlich welcher bis dahin die vorerwähnte Beschrän, | kung besonders strenge gehandhabt ward. Die Konsuln sollen von die: È ser Ermächtigung nach Discretion Gebrauch machen, bis die beabsich, j

ser Angelegenheit eine defiüitive Entscheidung herbeigesuhrt habey Ueber Consolidation der National-Schuld und Au F 1) Unterm 7. April d. J. war schon verordnet worden, daß so /

zur Veräußerung des unbeweglichen National-Eigenthums, wi : auch cines Theils der Kronländereien geschritten werde. Es s |

werden alle Zahlungen des Kaiserreich E

durch deu Traktat vom 29. August 1825 bestimmt t, dem Am: F

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)reußische Staats-Zeitung.

N? 217.

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Nachrichten. g:608!

Se. Königliche Majestät haben den Kammergerichts - Rath Scholl zum Geheimen Justizrat) zu ernennen und das dies- fállige ‘Patent Allerhöchsteigenhändig zu vollziehen geruht.

Amtliche Kronik

des

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Wilhelm Radziwill, von St. ‘Petersburg.

Zeitungs - NachGrihten.

und Witt am 26. v. M. dort angekommen und hat einigen Nachgrabungen beigewohnt, wobei zwei schône Vasen und einige andere Alterthümer aufgefunden wurden. Er besuchte dann von dort aus Taman an der Múndung des Kuban und \chisste sich nah seiner Rúckkehr von da mit dem Grafen Woronzoff nach Berdiansk am Asowschen Meere ein.

Am 15. d. ging auf der hiesigen Rhede eine von Sebasto- pol kommende Kriegs, Korvette vor Anker.

Briefe aus Konstantinovel melden, daß die Pforte den Griechischen Fahrzeugen keine Fermane mehr ertheilt , um den Kanal zu passiren,

-- E P A D E E

e.

E2UrAZS mrr A Le

Frankrei: :

Paris, 30. Juli, Der Marquis von Dreux-Brézé, das | Haupt der Legitimisten in der Pairs-Kammer, befindet sich seit

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St. Petersburg, 30. Juli. Se. Majestät der Kaiser haben dem Copitain Roß von der Englischen Marine, zum Zei-

hen Jhres hohen Wohlwollens, den St. Annen-Orden zweiter ?

Klasse in Diamanten verlichen.

Der Admiral Mordwinow ist nebst seinen direkten Nach- ?

fommen in den Russischen Grafenstand erhoben worden.

Mit Erlaubniz Sr. Majestät des Kaisers ist in Kertsch (an dex Einfahrt ins Asowische Meer) eine Handels Gesellschaft ron Actionairs zur Beförderung des Russischen Handels zusammen- getreten. Das Kapital der Gesellschaft beträ zt 400,010 Rubel, in 400 Actien, jede zu 1000 Rubeln. die Stifrung dieser Gesellschast if bereits im Druck erschienen.

Die Branntwein-Pächter des Gouvernements St. Peters- |

burg haben aus Dankbarkeit dafr, daß ihnen die Branntwein-

Pacht für die nächsten vier Jahre wieder überlassen worden, A

nen Beitrag von einer Million Rubel zur Unterstüßung der Abgebrannten in Tula zusammengeschossen. Zu dieser Summe

hat von den zehn Branntwein-Pächtern Herr K. Kusin 200,000 j und Herr Atriganiew 350,000 Rubel hergegeben. Se. Majestät |

der F.aiscr haben den Gebern für diesen außerordentlichen Bei- trao, Jhren Dank zu erkennen geben lassen.

Ein áhnliches Brand - Unglúck, wie das in Tula, traf am 11ten v. M. einen Theil von Moskau. Das in einem Pri- vathause ausgebrochene Feuer wurde durch den starken Wind

sehr weit verbreitet und gegen 300 hôlzerne, so wie einige stei- |

nerne Gebäude wurden ein Raub der Flammen. Der Schaden wird auf mehrere Millionen Rubel angeschlagen.

Während der lelzten Tage hatten wir hier in den Mittag- stunden eine Hiße von 22 Grad NRéaumur.

Aus dem nördlichen Dúnathale, einige Meilen von Riga, wird geschrieben :

Tage heiter; das Firmament saphirblau; der Mond heli und klar; schdne, herrliche Siegwart's- Nächte, und die Tage gegen Mirtag durch angenehme Lüftchen erfrischt, Wirklich scheint diese Witterung auf die menschliche Organisation einen glück- lichen Einfluß zu haben: der Tod hat keine Aerndte, und die Gotces8äcker, sein Fild, werden nicht von dem Spaten umwühlt.

Schônes, herriiches Klima! Aber auf unserm hibigen Kalkboden, |

auf den es bald lohnen wird, Champagner-Trauben anzupflanzen, ist der projaishe Roggen vor der Zeit reif geworden; wir sind gezwungen gewesen, die Sense und Sichel schon an ihn zu le- gen, Und es steht noch dahin, wie er auf der Tenne ausfallen wird, ob er einiges Gewicht auch mitbringen, oder leiht befun- den werden wird, so leicht vielleicht, daß er nicht in die Erde zu bringen seyn wird. Unsere Wiesen haben uns verbranntes Gras geliefert, und wir haben am Heu. Ertrage mehr denn 40 Prozent verlo- ren. Das kommt aber nicht von unserm beneidens werthen Klima, son- dern von unserm Schlendrian, und vom Geize, der Wurzel allesUebels. Mit unserm Sommerkorn aber sichts auch Übel aus; das {chmachtet, wie ih es noch selten leiden sah; kaum Einen Fuß hoch, treibt es schon Achren und Rispen ach! wie jämmer- lihe; und wenn künftige Regentage uns vielleicht auch noch zu einigem Korne verhelfen, so“ können sie doch dem Halme sch{chwer- lih mehr Wuchs geben; und auch von dieser Seite her droht dem armen Viche, das schon vecdurstet und verhungert ist, die Merinos nicht ausgenommen, auch für den Winter ein betrüben- der Futtermangel. Das sind nun wohl \{chlimme, sehr s{limme Aushichten! Niemand jammert indessen mehr, als unsere Wirthin- nen auf dem Lande um ihre Gärten, Da if nun vollends der Tod in den Pflanzen, und wirds späterhin in den Töpfen auch seyn; denn der Kohl ist ein Ritter von der traurigsten Gestalt; alle Wurzelgewächse vertrocknen ganz und gar; selbst das Obst auf den Bäumen vertrocknet, und fäüt ab, weil“ den Bäumen die Nahrungssäfte mangeln, ihre wenigen Früchte groß zu ziehèn und Freude an ihren Kindern zu erleben. Die Blumen um der Vollständigkeit wegen auch die- sen die Parentation zu halten, alle und jede von ihnen um 2, ja 4 Wochen früher in vollem Pube dastehend, lassen die Köpfchen hängen, und verblühen eben so schnell, als sie aufblúheten, wies auch mancher leidenschaftlichen jungen Tän- zerin geht. Aber das Wetter ist doch s{chón! Es erquikt alle alte Leute; es muß bei allen Badenden die Kur fördern, Darum: Es lebe das Wetier, das milde! Es wird uns so viel Gesund- heit geben, daß wir der Nahrung nicht schr bedürfen werden. Laßt uns auch einmal von der Luft leben! Und will uns einmal irgend ein übel gelaunter Däwmon beschleihen und mißmüthig machen über die leeren Scheunen und Tdpfe: so wollen wir ihm entgegen rufen oder singen: ¿Diese Weit ist nicht die beste, soll auch nicht die beste seyn.‘ *)

Odessa, 18. Juli. Nachrichten aus Kertsch zufolge, ist der Marschall Marmont in Begleitung der Grafen Woronzoff

*) Ein ganz ähnlicher, landwirthschaftlicher Bericht ist a aus andern Gegenden Livlands eingegangen. A

Die Verordnung über ;

Ki „Wir haben hier jest ein tresfliches | Klima, das Klima von Pisa, Nizza, oder gar Valencia. Alle |

! einigen Tagen wieder in Paris.

j Die Quotidienne rúgt den seit der Juli-Revolution ein- gefährten Gebrauch, das Militair und die National-Garde bei | großen Paraden zum Vivatrufen zu kommandiren. „Nicht daß

| wir auf solche Demonstrationen eifersüchtig wären ,‘/ äußert das

gedachte Blatt, „wir wissen, daß sie durchaus keine politische Be-

deutung haben; aber sie sind ein Verstoß gegen die militairische Disziplin, indem sie jene imponirende Stille unterbrechen, die

| stets für das shöônite Attribut des Soldaten unter den Waffen

| gegolten hat. Sie kompromittiren überdies auch noch die Wüúrde

| der Armee, weil man dem Soldaten eine laute Sinnes- Aeußerung | anbefichlt, die mit dem Militair-Dienste nichts gemein hat, und

} die derjenige, dem man sie zumuthet, nicht verioeigern darf. Zu Napoleons Zeiten waren daher auc) dergleichen Demonstratio- | nen aus der Kaiserlichen Armce gänzlich verbannt; die alte | Garde hat ste nie gekannt. Napoleon hatte, da er selbst Sol- | dat war, einen schr hohen Begriff von der Würde der Armee; nicht minder aber hielt er auf strenge Mannszucht, und aus bei- | den Gründen würde er daßer niemals geduldet haben, daß ein Offizier seinen Untergebenen ein Vivatrufen gestatte, geschweige denn, daß er es ihnen gebiete. Nach der Flucht von Moskau trug es sich ein einziges Mal zu, daß Napoleon von einem , Corps, von dem er eine Zeit lang getrennt gewesen, mit dem | Rufe: „Es lebe der Kaiser !‘/ bewillklommnet wurde. Dieser un- | gewohnte Empfang machte ihn stußig, ja er war darúber betrübt, [ denn er fand in demseiben einen Beweis mehr von dem Zustande | der Aufldsung, worin sich die Trümmer seines Heeres befanden.

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Ludwig XVIIL. dachte hierüber wie Napoleon. Bei einer der wenigen ! Pavaden, welche die körperliche Beschaffenheit dieses Fürsten ihm | in den ersten Jahren seiner Regierung abzuhalten gestattete, er- scholl von allen Seiten der Ruf: „Es lebe der König!“ Lud- | wig XVIII nahm denselben kalt und mit der ihm eigenen Würde | auf; nach der Revue aber ließ er den Ober-Befehlshaber zu sich kommen, und machte ihm bemerklich, daß ein solches Vivatrufen gegen die Regeln der Disciplin verstoße/ wesha!b er wünschen | müsse, daß die Corpé-Chefs künftig einen solchen Empfang nicht | veranlaßten; denn Ludwig XVill, hatte zu viel Takt, als daß | er nicht hätte fühlen sollen, daß dergleichen Demonstrationen | stets von den Anfúhrern angeordnet werden. Aehnliche Accla- mationen fanden daher auch in der Folge nie wieder statt.“

Die Gesammtzahl derjenigen Einwohner von Lyon, gegen welche, als der Theilnahme an den lezten Unruhen verdächtig, Verhafts- Befehle erlassen worden sind, beläusc sich auf 571. Von diejen haben sich 127 ihrer Verhaftung durch die Flucht entzogen, 196 sind wieder auf freien Fuß gesezt worden, und 248 befinden sich noch im Gefängnisse. Die Untersuchung ist übrigens in diesem Augenblicke so gut als beendigt, und die Akten sollen in diesen Tagen dem Pairshofe eingesandt werden. Jn Str. Etienne be- finden sih nur noch 27 Personen in Haft.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sibung vom 30. Juli, Der neuen Jrländischen Zwangs-Bill, die mit dem 1. August in Kraft tritt, wurde die Königliche Zustimmung ertheilt. Der Lord-Kanzler fand sich veranlaßt, die in den öffentlichen Blättern angegebene Stimmenzahl in Betreff der auf die unchelichen Kinder bezüglichen Klausel der Armen - Bill zu (orichtigenz mehrere Blätter hatten nämlich gemeldet, diee Klau- sel sey nur mit einer Majorität von einer Stimme durchgegan- gen, wogegen der Lord: Kanzler erkiárte, daß sie mit der siegrei- chen Majorität von 38 geaen 14 Stimmen angenommen worden sey ; wäre das Erstere der Fall gewescn, fügte er hinzu, so würde er sich geneigt gefühlt haben, die Klausel noch einmal reiflich in Erwägung zu ziehen.

Unterhaus. Sibßung vom 30. Juli. Als das Haus sich in den Ausschuß über die Jrländische Zehnten Bill verwan- delt hatte, erhob sich Herr O’'Connell und sagte, die dem Hause jeßt zur Begutachtung vorliegende dritte Klausel begreife den ganzen Grundsaß der Bill in sich und werde den größten | Einfluß auf die úbrigen Klauseln ausüben; durch dieselbe würde der König für die erste Zeit zum Eigenthümer und Einnehmer des Zehnten in Jrland gemacht; die Eintreibung des Zehnten und ‘mithin alle Verantwortlichkeit falle dadur der Krone zu (hört, höôrt!), und diese werde also in eine feindjelige Lage ge- gen das Jrländische Volk verset; es sey geradezu eine Kriegs- erklärung, denn die Krone müpzte ihr Recht, wenn sie nicht in Gutem dazu gelangen könnte, mit Wasen - Gewalt durhsezen; dies heiße, das Schwerdt ziehen, um die Entrichtung des Zehnten zu erzwingen. „Will man,// fuhr der Redner fort, „eine solche Revolution in dem Zehnten - System vornehmen? Man sollte vielmehr die Bill so einrichten, daß sie das Volk so wenig als möglich drückte. Wenn man irgend etwas zu befürchten hat, so ist es von Seiten der niedrigeren Volksklassen. Wenn aber diese Klausel durchgeht, so werden diese Klassen dem größten Druck unterworfen seyn. Sie schlägt vor, daß diejenigen Gutsbesizer, welche den Zehnten-Vergleich augen- blicklich eingehen, einen Vortheil von 10 pCt. erhalten, daß jedoch nach Ablauf einer gewissen Zeit alle Gursbesißer zu dem Ver-

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lassen, nur einen Vortheil von 15 pCt. erhalten sollten. Dieser Plan is aus mehreren Gründen verwerflih. Erstens, weil er nur theilweise ausgeführt werden kann. Gutsbesißer, deren Güter verpfändetoder deren Güter unter Sequester befindlich sind, wozu noch die Fälle kommen, wo die Güter verheirathetenFrauen, Wahnsinnigen oder Minorennen gehören, alle diese können, wenn fle auch noch so gern möchten, in den Plan der Regierung nicht eingehen, Die Gutsbesißer würden also in vielen Fällen von der hnen

| angebotenen Bonification gar keinen Gebrauch machen kdnnen, : und ihre Pächter müßten daher den vollen Zehnten-Betrag fort-

entrichten, während deren Nachbarn vielleicht 10 pCt. weniger zu zahlen hätten. Die armen Leute würden den Grund dieses Unterschiedes nicht einsehen, und es bedarf nur geringer Einsicht, um vorherzusehen, daß er eine Quelle fortwährender Unruhen seyn würde. Der Zweck meines Amendements is daher, statt fünf Jahre zu warten, den Zehnten sogleich durch die Bank um 40 pCt. herabzuseßen und die Gutsbesißer dann für die noch bleibende Zehnten - Last ganz allein verantwortlich zu machen, Wenn dies nicht geschieht, wenn der Drucf nicht soglei von den Schultern der armen Pächter hinweggenommen wird, so wird Jrland niemals zur Ruhe gebracht werden. (Ein Zeis chen des Widerspruchs auf der ministeriellen Seite.) O, ich wünschte, wir Jrländer wären Schwarze, dann würden wir hon von dem ehrenwerthen Mitgliede für Weymuth (Herrn Buxton, dem eifrigsten Verfechter der Sklaven - Emancipation) und von allen Philanthropen unterstüßt und vertheidigt werden. (Beifall und Gelächter.) Man würde 120,000 Pfund, ja eine Million wenig achten, wenn es sich darum handelte, den ¡(lieben süßen Schwarzen von Jrland‘/ damit zu helfen. (‘Anhaltendes Gelächter.) Jch trage also darauf an, den Zehnten-Pflichtigen |o- gleih die 40 pCt. abzunehmen; den Zehnten-Eigenthzümern könnte ja der für sie daraus hervorgehende Verlust einstweilen aus den fonsolidirten Fonds vergütigt werden.“ Herr Littleton er- suchte den Antragsteller, die Bill in ihrer jezigen Gestalt weiter gehen zu lassen und mit seiner Motion erst hervorzutreten, wenn der Aus\huß-Bericht abgestattet würde; zwar könne er sich nicht dafúr verbürgen, was die Regierung dann thun würde, seine eigenen Ansichten stimmten nicht mit dem Vorschlage des Herrn O'Connell überein, indeß da es der Regierung einzig und allein daran liege, die Jnteressen und Konvenienzen der Jrländischen Gutsbesitzer zu berücksichtigen, so würde man, wenn das vorge- schlagene Arrangement von ihnen gebilligt werde, gerade nichts Besonderes dagegen einzuwenden haben. (Hört!) Herr O'Con- nell bestand jedoch darauf, daß Über sein Amendement sogleich zur Abstimmung geschritten werden möge, und es wurde dasselbe, gegen die Minister, mit 82 gegen 33 Stimmen angenommen. Lord Althorp erhob sih hierauf und bemerkte, daß in Folge dieser Entscheidung alle auf die Zehnten - Ablösung bezügliche Klauseln aufgeschoben werden müßten, weil sie dadur gänzlich derangirt wären ; die Folge des so eben erfolgten Votums würde eine raschere Ausführung des Grundsaktes der Bill seyn, und er würde es, wenn er auch dieses Votum nicht gerade beklage, doch für ver- nünftiger gehalten haben, wenn die Bestimmungen der Bill allmälig in Ausführung gekommen wären. Herr O'Connell sagte, der edle Lord músse unterstüßt werden, welches Verfahren er auch zu beobachten gedenke. (Hört!) Herr Shaw meinte darauf, daß es freilich nah der Art von Opposition, die Herr O’Connell von Seiten der Regierung erfahren habe, dessen Pflicht sey, sie zu unterstüßen. Dies veranlaßte den Kanzler der Schah - fammer zu der Frage, ob Herr Shaw etwa glaube, daß es ihm (dem Minister) mit der Opposition gegen Herrn O'’Con- nel’s Amendement niht Ernst gewesen sey. (Hört!) „„Frei-

lih//, fuhr der Redner fort, „habe ih mich bei dieser Gelegenheit niht um die Stimmen der Herren bewor- ben, die sonst gewdhnlih die Regierung unterstüßen. Aber

der ehrenwerthe und gelehrte Herr scheint die durch die Reforms- Bill in der Verfassung dieses Hauses vorgegangene Verände- rung vergessen zu haben. (Lauter Beifall.) Jch gebe zu, daß ih zuweilen, wenn es sich um ein bedeutendes Prinzip handelte, und wenn ich erwartete, daß die Entscheidung des Hauses gegen mich ausfallen würde, einen Theil der Mitglieder um ihre Stimme ersucht habe, um das Prinzip durchzusezen. Aber beë einer Frage über eine Klausel in einer Parlaments - Akte, wo- durch das Prinzip der Bill nur rascher in Ausführung gebracht werden soll, würde ich mich geschämt haben, ein Verfah- ren zu beobachten, das nur zu rechtfertigen gewesen wäre, wenn es sich um den Grundsaß der Bill selbst gehandelt hâtte. ‘‘ err Shaw behauptete, die Regierung habe es gewünscht, in diesem Punkte geschlagen zu werden, was von Lord Althorp geleugnet wurde, mit der Bemerkung, daß, wenn das Amendemeüt irgend Jemanden Nachtheil bringen könnte, es eher die Pächter als die Gutsbesizer seyn würden. Die dritte Klausel wurde demnächst so verändert, daß es nun darin heißt, es sollen 4 von dem ursprünglichen Zehnten-Betrag erhoben wer- den. Auf den Antrag des Herrn Littleton, dem sich Herb O’ Connell nicht widerseßte, indem er vielmehr erklärte, daß er nun sein Möglichstes thun wolle, um die Bill zu befördern, wura den darauf die Klauseln 4 bis 41 und 43 bis 48 noch ausgeseßt, die 42. Klausel angenommen und die Klauseln 49 bis 56 aus- gelassen. Das Haus vertagte sich um 11 Uhr.

Oberhaus. Sitzung vom 31. Juli. Die Verhandlun- gen über die Armen- Bill im Ausschuß wurden fortgesetzt und beendigt. Bei der 70sten Klausel bemerkte Lord Wharncliffe, daß dieselbe, seiner Meinung nach, ganz gegen den angenommecs nen Grundsaß der Bill streite. Dieser Klausel zufolge, könne das unglückliche Opfer der Verfáhrung von dem Kirchspiel Uns terstúßung verlangen Und müsse in ein Arbeirshaus aufgenom- men werden, um dort die Niederkunft abzuhalten; dann aber solle die Person vor einen Magistrats: Beamten geführt werden, um den Vater des Kindes zu nennen, und von diesem habe das Kirchspiel die Kosten für die Unterhaltung des Kindes einzutreis ben. Gegen diese Klausel, sagte der Redner, müsse er sich dess halb erklären, weil sie immer noch ein Mittel in den Händen

gleich genöthigt seyn und dann, weil sie sich erst hätten zwingen

des Weibes lasse, welches diesem durch die Bill genommen

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