1834 / 227 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

R R Sonnaberd- 16° August. Ita Schauspielhause: Laun 2 s ¿ / A . . e der in den Yahren 1833 und 1832 im Geschäfts - Bezirke der bedeutendsten Post - Anstalten des Preußischen Staats | des Zufalls, An s es S Se dur I die Rechnung‘/ bearbeitet von C. Lebrün. r. Hessen, vo angekommenen Briefe und der von dort abgereisten Personen. Herzogl. Hoftheater zu Dessau: Karl v. Higig, als Gastrolle; (R S M C U S N O I E T S E R S S; E T T A S O. CETRRME Cr Ar R LTE A SBE S A S T B E C TRI O E E T e TT F: Hi F A SRE S Eee E I K K A 0 Hierauf Nachbarliche Freundschaft, Posse in 1 Akt, von k | ngely. Im Jahre 1833 Im Jahre 1832 m Jahre 1833 Sonntag, 17. August. Jm Opernhause: Die Braut, Oper j in 3 U mit T A von R e f In Charlottenburg: Rataplan , der kleine Tambour , Luf, angekommene Zahl Lis angekommene Zahl der meb r Vena er spiel in 1 Akt, von A. Schrader. Hierauf: Stille Wasser M Briefe. abgereisten' Briefe. abgereisten tief, Lustspiel in 4 Abth., von Schröder. | Personen. Personen. : El i E Montag, 18. August. Jm Schauspielhause: Der Paria, Stü Stü Briefe. Personen. } Briefe. Personen. | Traverspiel in 1 Akt, von M. Beer. Hierauf: Capricciosa A lick. tück. —_— | Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum. : A 1/,041,694| 16,393 976,837| 14,353 64,857 2040 E E E (excl. | 6481 pr. ÜVrivatentreprise | 5016 desgl.) |* ° Köôni g á n isches n heatec U Vern E 2,617,104| 42,748 | 2,627,527| 42,602 V... 146 P Sonnabend, 16. August. Zum erstenmale wiederholt : Män; y E De D E : ner : Freundschaft, Lustspiel in 4 Akten, nach dem Englische Vreslau E E 778,334 5/225 760,472 4,197 17,862 1,028 | Or OGOOIO L Go GOOGOOON von Grammerstötter. Vorher : Die Unzertrennlichen, Dose N S A8 483,722! 10,626 477,389) 10,531 6,333 05 E a e, 0 d M von Dr: Me s ; E | C E 1,208,467 7, 1,222,34 S 1,47 E | Sonntag, 17. August. Zum erstenmale: Der diplomatis Stth / 9/407 47,065 O 15/593 ; 1,472 13,878 N ' | Sóntider, Dose h L Atr, nas bein Verm En, A S T ie G 288,098 | 1,930 302,027 1,961 ae L 13,929 I Meyer. Vorher : Der Freund in der Noth, Posse in 1 Akt, U eldo LO 487,516| 28,925 481,649| 27,759 5/867 G E von Bäuerle. Zum Beschluß: Die Ochsenmenuett, Singspiel in M O 587,170 26,477 | 585,029| 23,631 2,141 e E (1 Ake. E 6 i a 533,721) 622 } 500/091 847 | 33/630 eere 225 | ten, Mus ven L R DIOUUU A d. De e ean 395/657 6,201 340,828) 6,070 14,829 E | Dienstag, 19. August. Der böse Geist Lumpacivagabundus, D L N 611,098| 10,099 f 641,108 8,459 f... 1,640 SOOIO T e N Das liederliche Kleeblatt, Zauberposse mit Gesang in 3 Damburg 282,736) 2,200 f 264,219| 1,884 18,517 E | E S R A 582,264| 4,056 | 611,590| 4182 fee ee. 29,326 126 | | f e Magdebura 1,018,838| 13,695 f 1,021,528| 9,176 f... 4,519 O | Markt-Preise vom Getraide. M 256,648 3/5903 247,689) 2,683 8,959 S | Berlin, den 14. August 1834.

7 S O ck O E : E | Zu Lattde: Weizen 2 Nthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Me A 174,372 7,196 744/509) 6,530 29,863 66G e l ec d beer 8 Sar. ‘auch 1 Mthly, 8 Sgr. ; Hafer 25 D au 20M L 624,394 4,035 653,090) 4010 f... 25 28/6960 [ea actes see G E L U 6 Pf. ; Linsen 2 Rthir. 5 Sgr. Einge

t2hNAa G « c me pr w N ( Lz 228 2W! de d Q Cie vei a ea io oi 0e 320,962 16,046 324,399 15,680 | ooooooo) 366 3/393 | Sa oa a ea S Le 8 T asse l: en Ge E ot 6 Pf, au N 45 5,42 23A _ er ck Q = 1 Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; Roggen i | a. e 18 2 500/334 O60) aae seeenarr ees 6,489 E A 4 1 R lo Car Si S Suda e

a ev aa es 376,928 5,104 354,044 | 4,399 22,884 705 ooo dn o0 [oed dea ene D) Sgr. 6 Pf. O find 220 Wispel 9 Scheffel.

| Mittwoch, den 13. Augusi 1834. M D 27 5H LN E A O E E A CS M E BORE T E S A C2 C N I I M E E I) i HIESA S S R E M M E U STE UEC: N j A E ÿ s E Das Scho Stroh i Rthlr., auch 5 Rthlr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 15 Sgr. / Die Yahl aller Vriefe, welche im Jahre 1833 bei sämmtlichen Post - Anstalten des Preußischen Staates augekonmmen sind, ist .….. 30,857,100. E Sn S A 30,371,345. Das Faß von 200 Quart nah Tralles 54 pCt. oder 40 yCt, S i ——— —=- | Richter gegen haare Zahlung und sofortige Ablieferung: Korn pro 1833 mehr 45991799 O 2% Rihlrx.; Kartoffel - Brannt ein 26 Rthlr., auch U : : 7 253 Nthlr. E E AUE DEr abatreiiten e Ae pro 1833 .….….. 461,815. Rbaceus Cootol, pro 1892... 419,257. E pro 1833 mehr... 42,958. Gedruckt bei A. W. Hayn.

—— _—

rw m ——— e e E

Allgem

Bekanntmachungen.

: Avertissement.

Die zum Geheimen Kriegsrath von Hippelschen Fi- deikommisse gehörigen, im Riesenburger Kreise belege- e Rittergüter Leistenau und Gottschalk, roelche, und war:

1) Gottschalk und Doh- naftaedt auf

31,907 Thlr. 2) Thymau und Ossow-

11 sgr. ;

fen auf 28,972 Thlr. 26 sgr. 8 pf.; 3) Babken und Wurzel-

dorf auf 41,314 Thlr. 18 sgr. 4 pf.; 4) Leistenau und Carls-

bof auf 51,442 Thlr. 1 sgr. 8 pf.; 5) NUCARe auf 13,337 Thlr. 24 sgr.,

un

6) Scharnhorst auf 19,942 Thlr. 15 sar. ;

¿usammen landschaftlich auf 156,917 Thlr. 6 (ar. 8 pf. abgeschäst worden, sind auf den Antrag der Königl. Landschafts - Direktion hierselb, wegen rückständiger Pfandbrief- Zinsen zur Subhaftation gestellt, und der Bietungs-Termin if auf Mer December c, h Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober-Landesgerihts-Assessor Walter 11. hierselbit an- gesct worden. / ; Die Taxe, die neuesten Hypotheken-Scheine und die Verkaufs - Bedingungen sind übrigens jederzeit in der hiesigen Ober-Landesgerichts-Registratur einzusehen. Marienwerder, den 9. Mai 1834. Königl. Ober-Landesgericht.

Edictal-Citation.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmann C. B. Schubdarth durch die Versügung des Königl. Landge- richts u Halle vor 9. v. M. auf den Autrag mehre- rer Gläubiger der Concurs eröffnet worden is, wird allen denen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effecten und Briesschaften hinter sich haben, hierdurch aufgegeben, demselben nichts davon zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeich- neten Commissarius darüber getreue Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen mit Vorbehalt der ihnen daran etwa zustehenden Rechte an den Unterzeichneten zur weitern Beförderung in das gerichtliche Depositum abzuliefern. Sollte dem zuwider dem Gemeinschuldner etwas bejaht cder ausgeantwortet werden, so wird die- ses für nicht geschehea erachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden, außerdem wer- den diejenigen, welche von dem Gemeinschuldner Gel- der oder Sachen hinter s|ch haben, und solche ver- schweigen oder zurüuckbchalten, ihres daran habenden Unterpfands- und etwa sonstigen Rechts, für verlustig erflärt werden. : R

Zugleih wird den sämmtlichen Gläubigern des ge- dachten Gemeinschuldners hierdurch bekannt gemacht, daß ih einen Termin auf

den 17 September d. I,

zur Anmeldung sämmtlieher Ansprüche an die Concurs- masse, in meiner Expedition, Grüne Gasse Nr. 13, an- beraumt habe, zu welchem ich die unbekannten Gläu- biger des Gemeinschuldners unter der Verwaruung

einer Anzeiger für die Preußischen

vorlade, daß diejenigen, welhe in dem Termine nit erscheinen, und ihre Forderungen liquidiren, mit ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannten oder zu erschei- nen verhinderten Liquidanten werden die hiesizen Ju- tiz-Commissarien: Ciauswis, Wagner und Bohndorf zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame vorgeschlagen, und wird bemerkt, daß der Justiz-Commissar Grum- bach, als Interims-Curator bestellt, Über dessen Bei- behaltung die Bläubiger sih zu erklären haben, widri- genfalls das deéhalb Erforderliche exoslicio verfügt werden tvird. Merseburg, den 2. Juni 1834.

T, C. Der Ober-Landesgerichtë-Assessor Wilke.

Dampf -Packetfahrte wischen : Lübedck und St. Petersburg.

Die Abfahrt der beiden privilegirten s{önen und großen Dampfschiffe, von Lübeck nach St. Petersburg, ift fur das Jahr 1834 auf foigende Tage fefigesett :

Alexandra. Capitain J. C. Diets8. Dienstag den 26. August, Donnerêag den 11. September, Dienstag den 30. September. Donnerstag den 16. Oktober. Nicolay, Capitain N. W. Stahl. Dienstag den 2. September, Donnerstag den 18. September, Dienstag den 7. Oktober, Donneritag den 23 Oktober.

Abfahrt von Travemönde um 2 Uhr Mittags.

Die Preise der Passage sind die nämlichen wie im vorigen Jahre. Unmeldungen geschehen im Comtoir der D Ver os BeselisMaft

in Lübe ck.

C C) P O MEONTP S 7SCIME 1: O I Â Ri M I Tui I (Cs E RPSSS I T C T P

Literarische Anzeigen.

Bei Ferd. Dümmler, Linden Nr. 19 erschienen : M E Buch, Leopold von, über Terebrateln, mit ei- nem Versuch, sie zu classificiren und zu beschrei- Rie L A 25 sgr. utenidck, Oberpred., die chriftl. Lehre für Konsir- manden, 1r Bd. Glaubenslehre. E Auflage. Hat auch den Titel: Der christliche Glaube nach dem apostolischen Bekenntnisse kate- chetish entwickelt und zur Benutzung bei dem | Konfirmanden- und höheren Schulunterrichte. 2te vermehrte Auflage. 1 Thlr.

V-A U; De MNGONBA Da M E PhET at AMO I A

So eben ist erschienen und in allen Buchhandlun- gen au baben: /

Encyclopädisches Wörterbuch der medi- cinischen VWVissenschasten, herausgegeben von den Professoren der medicinischen Facultät zu Berlin: D. W. H. Busch, C. F. v. Gräfe, C. VW. Huseland, H. F. Link u. Joh. Müller.

Eilsten Bandes drittes Hest à 25 sgr.

Vier regelmässig monatlich erscheinende Heste von 11 12 Bogen bilden einen Band. Eine ausführli- chere Anzeige liegt in allen Buchhandlungen zur An- sicht vor-

Berlin, im August 1834.

Veit & Comp., Oberwallstr, No. 6.

So eben if ershienen und in der Stuhrschen Buchhandlung in Berlin, Schloßplaß Nr. 2, so wie in allen Buchhandlungen, für 19 sgr. zu haben:

Leschke, poetisher Rathgeber für Kinder

und Erwachsene, welche geliebten Verwandten, |

Gönnern und Freunden bei der Feier des neuen Jahres, des Weihnacóttfestes, am Syloefterabende, an Geburtstage, Hochzeit- und Jubelfeßen, oder beim Abschiede und bei eingetretenen Todeéfällen ihre Theilnahme zu erfennen geven wollen. 405 Bogen 8ro. brosch.

Dieses Buch verdankt niht dem Zusammentragen von Gedichten Anderer seine Entstehung, sondern allet darin Gegebene gehört allein dem Verfasser an, zu dessen Herausgabe er durch den Beifall, den er in seinem Wohnorte (Zittau) fand, bestimmt wurde.

Weller in Bautzen.

Im Verlage dex Brodhag'shen Buchhandlung in Stuttgart is erschienen und in allen soliden S handlungen (in Berlin bei E. S. Mittler, Siëch- bahn Nr. 3), ¿u haben: i;

Di0 Dom ooo arb ie im Lichte des gesunden Menschenverstandes, 900 Dr. Haeëerliin, Ober-Amts- Arz: in Zürtingen,

| Preis 5 sgr.

Eine starke Dosis für die Verdünnerer! Wenig Worte, die aber zum Schrecken der Homödopathen he- möopathish wirêen und ihre ganze Masse durchdringet, so das die atende Kraft aud) noch nach einer decillion- fachen Auflösung zu verspúren sein möchte. Der Herr Verfasser nimmt das Tuch an vier oder eigcntlih ‘an funf Zipfeln. Nachdem er mit vieler Laune darge- than, daß eine wissenschaftliche Widerlegung der Ho- mödopathie wie sie als monstròdses System gegenwärtig auftritt: 1) überflüssig, 2) nuyloë, 3) zweckwidrig und 4) unmoglich sei, ftellt er sle vor den Richterfiuhl des gesunden Menschenverstandes, und beweist dur cin einfaches Rechnen -Exempel, daß sie vor demselben nicht bestehen könne und daß die Gutmüthigkeit eiueë deutschen Publikums dazu gehöre, um auf Treu und Glauben Etwas hinzunehmen, dessen Nictigkeit bei a Betrachtung sogleich in die Augen springen müsse.

In der F. Beek’ schen Universitäts - Buchhandlung in Wien ist erschienen und durch alle gute Buchhand- lungen, in Berlin bei C. F. Plahn, Jägerftraße Nr- 37, zu haben:

St

Brzurns SSESE T I Ran N TESE E S SOTU G A E a Laa Aga Aar cli.

Briefe über Göthe's Faust,

von M Enk 1834. gr. Svo. geh. 18F sgr.

Hyères in der Provence. Geschildert von Dr. A. J. Polsterer, 1834. 8vo. geh. 15 sgr.

| Ueber die neuesten Leistungen der Franzosen,

für die Herausgabe ihrer National - Heldengedidite, insbesondere aus dem fränkisch - faroling'schen Sagen kreise; neb Auszugen aus ungedruckten oder seltenen

Gs Éd e S Inhaltes. in Beitrag zur Geschichte der romantischen Poesie O0 Qr, Wolf. VOM

1833. gr. Svo. geh. S add

Qa n o u | der Bibliotheks-Wissen schaft besonders zum Gebrauche der NiMt- Bibliotbelars welche ihre Privat- Bücher -Sammluugen" selbst eiw richten wollen.

theks - Wissenschaft zu gebrauchen. Von M. Schrettinger. 1834. gr. 8vo. geh. 261 sgr. Pharmaceutisch-technischer Rathgeber

vieler chemischer Operationen.

sten nutzanwendbaren Erfahrungen im Gebiete der Pharmacie, und den damit verbundenen VV issenschaften.

Mit Zusätzen, Tabellen und Abbildungen zum nütdi chen Gebrauche hülfreicher Berathungen im Erwerbzweige.

Für Aerzte, Apotheker, Fabrikanten, und überhaupt für Freunde pharmacentisch-technischen VVissens, Journalmässig bearbeitet und zusammengestellt von Fr. Morawek,.

1833. gr. 8vo. geh, 1 Thlr. T1 sgr.

eder

den Schlag und Schall des Herzens, Sin Vortrag,

forscher in Wien den 18. September 1832, : Von K. F. Burdac. A gr. dto. geh. 72 sar. Die Brüche und Vorfülle, beschrieben, und durch Beispiele erläutert, : von Michael Hager. Mit 2 Kupfertaseln, 1834. gr, 8vo. geh. 2 Thlr, Beiträge zur Bergbaukunde insbesondere zur Bergmaschinenlebhre, von J. Schitko.

Erstes Hest, 1833, Mit 1 Kupfsert. gr. 8vo. 221sgr- Desselben VVerkes zweites Heft, h auch unter dem Titel: Die VVassersüulen - Maschine. gr. 8yo, Mit 9 Kupfertaselo, 1 Thlr. 224 egr-

Auch als Leitfaden zu Vorlesungen über die Biblio |

nennen.

MERRES Pi Bx TEES A

Preußische

NANllgemeine

faats- Zeitung.

Betlin Sonntg&E den 17ck AUgUl

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Freiherrn Alexander einrih von Simolin auf Groß-Dselden in Kurland die Kammerherrn-Würde zu ertheilen geruht.

Se. Majestät der König haben dem Freiherrn Otto von MWettberg auf Brinkenhof bei Mitau in Kurland die Kam- merherrn-Würde zu ertheilen geruht.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, die bis- herigen Regierungs - Assessoren Freusberg zu Oppeln, von Kahlden-Normann f Frankfurt a. d. O.,, Kühne zu Mer-

seburg, von Struensee zu Koblenz, Troschel zu Posen, von Hinckeldey zu Liegniß, von Raumer zu Posen und

Krause zu Königsberg in Pr. zu Regierungs - Räthen zu er-

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime

Staats- und Justiz-Minister, von Kamp, von Neu-Strelib.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats-

und Kriegs-Minister, General-Licutenant und General-Adjutant,

von Wikleben, und Der General-Major und Commandeur der 1sten Garde- Infanterie-Brigade, von Röôder, nah Königsberg in Pr. Se. Excellenz der Kaiserl. Russische General der Infanterie,

General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Commandeur

der sämmtlichen Garde- Jnfantcrie des abgesonderten Garde- Corps, von Bistram, nach St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten. S S L n.0

Rufßland.

St. Petersburg, 9. Aug. Seine Majestät der Kaiser haben das im Reichs-Rath entworfene Reglement über die Kom-

petenz der Gerichts - Behörden für Verbrechen, welche von Un-

terthanen des Russichen Reichs im Königreich Polen oder von

Bewohnern des Königreichs Polen im Kaiserreiche verübt wer- den, bestätigt. e ) „Wenn eine und dieselbe Person eines {weren Verbrechens in

In diesem Reglement heißt es unter anderem:

einem der beiden Länder und eines geringern in dem andern an-

eklagt ist, so soll sie dort- gerichtet werden, wo sie das schwerere

erbrechen begangen hat. Personen, weche im Kaiserreiche zu einem der privilegirten Stände gehören, behalten ihre Rechte én deren ganzem Umfange, wenn sie im Königreiche Polen vor Gericht stehen oder verurtheilt werden ; diese Stände sind: der Erb- und der Verdienst-Adel, die Geistlichkeit, die erblichen und persdnlichen Ehren- bürger und die Kaufleute 1. und 2. Gilde; deren Frauen nicht ausge- nommen. Desgleichen genießen die Unterthanen des Königreichs Po- len, die zum Adel, dem Militair- und Civilstande gehören, und deren Frauen und Kinder, wie auch die Geistlichkeit, wenn sie in Ruß- land eines Kriminalverbrechens wegen belangt werden, die Rechte der zu jenen Ständen gehörenden Russischen Unterthanen. Rus- sische Unterthanen, die im Königreiche Polen zur Todesstrafe

, verurtheilt sind, sollen, nachdem diese Strafe entweder durch den Statthalter oder auf Allerhöchsten Befehl in eine andere ver-

wandelt worden, nach Uebereinkunft des Statthalters mit den Russischen Miklitair- oder Civil-Gouverneuren, in einex der näch- sten russishen Gouvernementssiädte ihre Strafe erleiden und dann nach Grundlage des allgemeinen Rechts, nah Sibirien transportirt werden.““

Ein so eben publizirter Kaiserlicher Ukas in Bezug auf den Jugend-Unterricht lautet folgendermaßen: „Jndem Wir allmä- lig alle Theile der Volks-Erziehung unter Aufsicht stellen und alle Unsere getreuen Unterthanen einladen, zur Erreichung dieses

hohen Zweckes mitzuwirken, der mit dem Wohle Aller und jedes Einzelnen so innig verknüpft ist, haben Wir es für nothwendig erachtet, die häusliche und öôffentliche Erziehung mit einander

Ein Auszug aus den reichhaltigsten chemischen Zut H fest zu verbinden.

schriften, mit besonderer Berücksichtigung der nat

In dieser Absicht haben Wir dem Minister

' des Volks-Unterrichts befohlen, ein besonderes Reglement zu ent-

werfen, fraft dessen einerseits alle Personen, die sich mit Aus- zeichnung und Vortheil der Privat-Erziehung widmen, von nun an im aktiven Dienst unter der Jurisdiction des Ministeriums des Volks - Unterrichts stehen, und andererseits die Verpflichtun- gen festgeseßt werden, welchen sie als Compensation gegen die ihnen verliehenen Vorrechte unterworfen sind. Möge dieses von Uns bestätigte und Unserm Ukas beigelegte Reglement über die häuslichen Erzieher und Lehrer ein neues Zeugniß von Unserer

© Unabänderlichen Absicht seyn, auf einer festen Basis das System © Zu gründen , das alle Theile der Volks -Erziehung umfassen soll, © thm eine stetige, den Erwartungen aller Wohlgesiunten und Un- ' serer Fürsorge um das fortschreitende moralische Wohl Unserer

' geliebten Unterthanen entsprechende Richtung giebt.

gehalten in der Versammlung der Aerzte und Natu

; i Nikolaus.“ Die wesentlihsten Bestimmungen des in dem obigen Ukas

L erwähnten Reglements sind nachstehende: „Alle Personen, welche sh künftig mit der Privat : Erziehung in Rußland zu beschäfti: © gen wünschen, zerfallen in drei Abtheilungen: in Erzieher, Leh- rer und Lehrerinnen und dürfen sich nur ausschließlih einer der-

selben widmen. Sie müssen durchaus zu einer der christlichen

1 Konfessionen sich bekennen und von Seiten ihrer Moralität aufs © beste bewährt seyn; das zweite ihnen obliegende Erforderniß © sind hinlängliche © niß der Berufs - Abtheilung, 4 Du: den angedeuteten Modificationen widmen, auch der ihnen i vom Reglement verheißenen Rechte theilhaftig “h Suite

wissenschaftlihe Kenntnisse, nah Verhält- für welche sie sich bestim-

Sie müssen, wollen sie sich diesem Fache nach

Unterthanen seyn. Niemand darf sih in einem Privathause mit der Jugend-Erziehung beschäftigen, der nicht ein ihn 1 N

: risirendes Certificat von der kompetenten Behörde besist. Aus-

S L E S L D E Ä E EEL I E A E E r E E P E R R

länder, die nach Grundlage des Reglements das Recht erlangt haben, dem Erziehungs-Fache in Rùßland in einem der erwähn- ten drei Fächer obzuliegen, können dieses Recht ungestört qus- üben, selbst wenn fie niht wünschten, in Russische Unterthanen- schaft zu treten; dann gehen sie aber auch dec diesen Abtheilun- gen durch das Reglement zugewiesenen Rechte und Vortheile verlustig. Aufseher und Aufseherinnen, deren Geschäft sich auf die bloße physische Kinder - Erzichung beschränkt, gehören nicht in die Kathegorie der oben angedeuteten Erziehungs-Fächer. Sie unterliegen daher auch keiner Prüfung ihrer Kenntnisse, noch bes dúrfen sie dazu der Zeugnisse. Der Ruf ihrer Moralität und Führung ist fúr sie hinlänglich. Der Beruf eines Erziehers wird aus\chließlih den Personen ertheilt, die auf einer der höhern Lehr- Anstalten einen vollständigen wissenschaftlichen Cursus absolvirt, ein erfolg- reiches Examen darüber bestanden und von einer der Russischen Universitäten den Rang eines wirklichen Studenten, oder das Diplom zu einer der gelehrten Würden erhalten haben und sich in Privathäusern der Jugend - Erziehung zu widmen wünschen. Hierzu sind auch die von den geistlichen Akademieen mit gelehr- ten Graden entlassenen Studenten zulässig. Auf den Beruf des Hauslehrers kdnnen diejenigen Anspruch machen, welche bei den ihnen vorschriftlih obliegenden Prüfungen nicht nur die zum Elementar-Unterrichte unumgänglich ndthigen Kenntnisse darthun, sondern auch gründlich in denjenigen Spezial - Gegenständen un- terrichtet sind, in welchen sie zu unterrichten wünschen. Des Ranges eines wirklihen Studenten oder einer gelehrten akade- mischen Würde bedürfen sie nicht für ihren Beruf. Der allei- nige Unterricht in einer der schônen Künste berechtigt zu keinen Ansprüchen oder Vorrechten, die das mehrberegte Reglement den Erziehern und Lehrern gewährt. Zum Beruf eines Hauslehrers ist allemal ein Examen nothwendig, dieses wird in der Univer- sität oder dem Lyceum vollzogen; in Gouvernements aber, wo diese höheren Lehr-Anfstalten nicht existiren, in den Gymnasien. Aut länder, die nach Erlassung dieses Reglements die darin erwähn- ten Stellen zu bekleiden wünschen, haben von unsern Missionen in den Staaten, aus denen sic herkommen, nächst ihren Taufscheinen, Belobungs- Certificate ihrer guten moralischen Führung vorzuweisen. Alle auf diese Weise der Privat - Erziehung sich widmenden und im aktiven Dienste befindliczen Personen tragen, da sie zur Jurisdiction des Ministeriums des Volksunterrichts gehdren, die für dasselbe festgesezte Vice-Uniform. Die Erzieher stehen beim Beginn ihres Berufs bis zur Bestätigung des Ranges, der ihnen nach ihren Attestaten oder Diplomen zusteht, in der Eigenschaft der Klassen-Beamter und genießen deren Rechte; die Privat-Lehrer aber, welche nocy har leinen Klassen - Rang besiz- zen, genießen die Vorrechte des persönlichen Adels auf so lange, bis sle die 14. Rangklasse erhalten. Beide, Erzieher sowohl als Lehrer, genießen, so lange sie in ihrem Berufe stehen, die glei- hen Vorrechte der Dienst -Beförderung, wie alle übrigen Kron- Beamten, nach Maßgabe der Lehr-Anstalten, an welchen sie ge- bildet wurden und den Verhältnissen ihrer Geburt. Diejenigen, die untadelhaft und mit Eifer zehn Jahre hindurch ihrem Be- rufe im Erziehungsfache oblagen, erhalten auf die Vor- stellung ihrer Vorgeseßten besondere für diesen Zweck ge- prágte Medaillen, um sie am Bande des St. Ale- rander-Newsky-Ordens im Knopfloche zu tragen, und zwar sind fär die Erzieher goldne, und für die Lehrer silberne Medaillen bestimmt. Ein ausgezeichneter Diensteifer in diesem Beruf während 15 bis 25 Jahren, abgesehen auf die Verhältnisse der Geburt, er- wirbt ihnen die Anwartschaft auf die Orden der untersten Klas- sen; wer aber 35 Jahre untadelhaft beharrt, wird mit Verlei- hung des Wladimir-Ordens A4ter Klasse belohnt. Privat-Erzieher und Lehrer, welche durch hohes Alter oder dur eine unheilbare Krankheit ihren Beruf aufzugeben gezwungen sind, erhalten, wenn sie kein eigenes Vermögen besißen, lebenslänglihe Sub- sistenz - Mittel aus einem besondern Färsorge - Fonds, der für diesen Behuf im Ministerium des Volks - Unter- richts bestehen wird. Gehen sie mit Tode ab, so werden ihre nachbleibenden Waisen auf Kosten der Regierung erzogen und versorgt. Gleichen Vorschriften, wie die Privat - Er- zicher und Lehrer, sind auch die Privat - Erzieherinnen un- terworfen, welche sich mit der moralischen und wissenschaftlichen Erziehung der weiblichen Jugend beschäftigen. Auch sie haben sih bei hohem Alter und |chweren Krankheiten, bei erwiesener Dürftigkeit und bei Hinterlassung hülfsbedürftiger Kinder, der dentlichen Unterstüßung zu erfreuen. Der zu errichtende Fonds zu den besagten Unterstüßungen wird von den für die zu er- theilenden Certifikate cingehenden Gelder, imgleichen von den für Rang- Erhöhungen und Medaillen - Ertheilungen festgeseßten Preisen, endlich von freiwilligen Beiträgen und von dem nach- bleibenden Vermögen der erblos verstorbenen Erzieher, Erziche- rinnen und Lehrer gebildet werden. Russen oder Ausländer, welche sich kúnftig ohne Besiß des vorgeschriebenen Certifikats mit der Privat-Erziehung beschäftigen, werden, gleihwie die Aeltern und Vorsteher, die sie ohne solche ‘halten, für den ersten Uebertretungsfall mit einer Buße von 250 Rubel Banco, zum Besten des Fürsorge - Kapitals gestraft. Wird ein Ausländer oder eine Ausländerin in diesem Fall zum zweiten Mal be- troffen, so werden sie über die Landes Gränze transportirt; ein- geborne Russen aber, oder Russische Unterthanen werden als Falsarien der gerichtlichen Ahndung übergeben.“

Die Nordische Biene schreibt aus Tambow: „Die Errichtung von öffentlichen Leihbiliotheken in den Gouvernements- stádten is eine der heilsamsten Veranstaltungen unserer aufge- klärten Regierung. Auch hier soll eine solche erdfnet werden, und der Tambowsche Adel, welcher den ganzen Werth dieser wohlthätigen Maßregel zu {häßen weiß, und zur Ausführung derselben behúlflich zu seyn wünscht, hat beschlossen, neben den von der Krone dazu bestimmten Mitteln und mehreren schon ein- gegangenen Schenkungen, noch ein Kapital von 50,000 Rubel um Besten dieser Anstalt zusammen zu bringen. Zu diesem Endzwee sollen 500 Actien, jede zu 100 Rub., ausgegeben wer- den. Statt des baaren Geldes fär die Aktien, kdnnen indeß auch Bücher in Russischer oder irgend einer ausländischen Sprache

angenommen werden. Auf solhe Weise hat man jet {hon ge- gen 4000 Rub. und über 4000 Werke gesammelt.‘

Frankrei.

Paris, 9. August. Der Prinz von Joinville wird si am 17ten d. M. in Lorient am Bord der Fregatte „la Syrène‘‘ einschiffen.

Es heißt, daß der Fürst von Talleyrand binnen Kurzem in Paris erwartet werde.

Der Vicomte von Chateaubriand hat gestern die raa: verlassen; man glaubt, daß er den Rest der s{hdnen Jahreszeit in der Schweiz zubringen werde.

Der General-Konsul zu Genua, Herr Tellier - de -Blanriez- und der General-Konsul zu Barcelona, Herr Decazes, sollen ihre Posten gegenseitig austauschen.

Die heutige Sibung der Deputirten-Kammer wurde, da nah der Wahl der beiden Quästoren nihts weiter an der Ta- ges-Ordnung war, bereits um 23 Uhr aufgehoben, und die De- putirten verfügten sich in ihre resp. Bureaus, um daselbst die Mitglieder der mit der Entwerfung der Adresse zu beauftragen- den Kommission zu ernennen. Zuvor ersuchte indeß Herc Dupin noch diejenigen Deputirten, auf welche diese Wahl fallen würde, sch unverzüglich in seinem Hotel einzufinden, um jene Arbeit, gemeinschaftlich mit ihm, möglichst zu beschleunigen. Die Namen der 9 gewählten Deputirten waren heute Nachmittag um 4 Uhr noch nicht bekannt. . Mittlerweile fordert das Jour- nal des Débats die Kammer auf, in der Adresse ihre Ab- sichten klar und deutlich auszudrücken. „Wenn sie,“/ sagt dieses Blatt, „das System der Regierung nicht billigt, wenn fie das- selbe für stationair oder gar für zurücfschreitend hält, so möge sie es offen zu erkennen geben; eben so ofen möge sie es aber auch loben, wenn sie es billige. Was sie vorzüglich vermeiden muß, das sind alle verwickelte Umschreibungen, alle doppelsinnige Redewendungen. Die Kammer von 1834 bedarf einer freimü- thigen und ausdrucsvollen Adresse.“

Ein hiesiges Blatt giebt seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß man noch jeßt in England und Deutschland über die Möglichkeit einer Französischen Jntervention in Spanien hin und her streite, während in Frankreich selbst Niemand mehr daran denke, indem eine hohe Person, ungeachtet der entgegen- geseßten Ansicht des Kabinets, jeder direkten Einmischung in die Spanischen Angelegenheiten abgeneigt sey, und zwar um \o mehr, als nach allen von der Gränze eingehenden glaubwürdigen Nachrichten die Sache des Don Carlos durchaus keinen Fort-

ang habe.

/ 8 Sie Gazette de France zufolge, soll ém Laufe des ver- flossenen Juni- Monats in Paris für nahe an 6 Millionen Fr. an Grundeigenthum dffentlih meistbietend verkauft worden seyn.

Die Regierung geht damit um, eine direkte Dampfschifffahrts- Verbindung zwischen Marseille und Konstantinopel einzurichten. Der General-Post- Direktor Conte ist zu diesem Behufe vor einigen Tagen nah Marseille abgereist.

Auf der hiesigen 12ten Mairie war vor einigen Tagen fo!s gende amtliche Anzeige dffentlich angeschlagen: „Einem jeden der bedürftigen Juli-Ritter ist als Unterstühung die Summe von

wei Francs bewilligt worden.“ Sechs wohlhabende Juli- Ritter protestiren heute in den öffentlichen Blättern gegen diese Benachrichtigung und fordern ihre unbemittelten Kameraden auf- sh, wenn sie in Noth wären, an sie zu wenden, indem sie ihnen mit Vergnügen eine Unterstüßung reihen würden, die alsdann wenigstens nicht das beleidigende Ansehen eines Almosens ha- ben werde.

Der Herausgeber der Quotidienne, Herr Dieudé, ist am 6ten d. M. von dem Assisenhofe zu Angers wegen eines in der Nr. 118 dieses Blattes enthaltenen und für den Direktor des Gefangenhauses zu Fontevrault, Herrn Bouvier, beleidigenden und verleumderischen Artikels, worin es unter Anderem hieß, daß die dortigen politischen Gefangenen ärger als die niedrigsten Bösewichte behandelt würden, zu 14tägiger Haft und einer Geld- buße von 2000 Fr. verurtheilt worden.

In Algier sind Vorsichts- Maßregeln getroffen worden, um die Einschleppung der Cholera aus Spanien zu verhüten. Alle aus Spanien kommende Schiffe, ohne Rücksicht auf den Hafen, aus welchem sie ausgelaufen sind, sollen danach in Algier, Oran, Bona oder Bugia eine fünftägige Quarantaine halten.

Großbritanien und Jrland.

London, 9. August. Jhre Majestät die Königin von England wird auf ihrer Rückreise am 18ten d. M. in Hel- voetsluis erwartet, wo das Dampfboot „Firebrand‘/ bereit licgt, um Jhre Majestät nah England zurückzubringen.

Ein vom Unterhause b eroéeg d Ausschuß zur Untersu- chung der Sache des Herrn Bueingham, jeßigen Parlaments-

itgliedes, der im Jahre 1823, nachdem ein von ihm in Kal- kutta herausgegebenes Journal von der Regierung der Ostindi- schen Compagnie unterdrückt worden war, auf Befehl dieser Regierung Indien binnen zwei Monaten hatte verlassen müssen, hat das Gutachten abgegeben, daß Herrn Buckingham voller Schaden - Ersaß gebühre, und daß der Ostindischen Compagnie anzurathen sey, denselben aus eigener Bewegung zu gewähren, damit der Betrag nicht erst in der nächsten Session vom Par- lamente festgestellt zu werden brauche.

Die Times enthält ein vom 4ten d. M. datirtes Schrei- ben des Römischen Doktors der Theologie, Luigi Giustiniani, in Bezug auf die vom Oberhause verworfene Dissenter - Bill, folgenden Jnhalts: „Jch bin überzeugt, daß es vielen Jhrer Leser nicht unangenehm seyn wird, einige Lokal-Nachrichten über Rom zu vernehmen, zu deren Mittheilung ih dadurch veranlaßt wurde, daß ih in Jhrem Blatte las, die Englischen Dissenters seyen von den Universitäten ihres eigenen Landes ausgeschlossen. Dagegen kann ih Jhnen versichern, daß sie in Rom alle Grade in jeder Wissenschaft erlangen können, ohne ndthig zu haben, katholisch zu werden oder auf Glaubens - Artikel zu {wdren. Die einzige Bedingung, der sie sich zu unterwerfen haben , ist,

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