1834 / 298 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 27 Oct 1834 18:00:01 GMT) scan diff

Bestimmungen hat bei Wabl-n von Mitgliedern des Senats der Keane Senat sechs Mahlherren aus seiner Mitte zu wählen. Cin Sleiches geshi-)t von den 65 Mitgliedern des gese6geben: Len Körpers, Welche nicht zu dem Raths - Kollegium gehören. Diese zwölf Personen wählen nach vorheriger Vereidung durch absolute ‘Stimmen-Mehrheit drei na der Verfassung geeignete Bürge, Sofort wird vom Senate die altherkömmliche Kuge- luno,, so wie die Verpflichtung des durch Ergebniß derselben zum Senator Ernaniiten vorgenommen. Diesem gemáß waren im vorigen August zur Wiederbesezung einer erledigten Senatore- Stelle als die drei Kandidaten, die Doktoren Fiedler, Bdhmer und Eder von den scchs Wählern aus dem gesetzgebenden

Körper , von den Wählern aus dem Senate aber statt des | Bei dem | Stimmen am 13. Okt. angeorön-:ten neuen

lestern Dr. von Schweizer vorgeschlagen worden. wegen Gleichheit der d gels Wahl - Akte harte aber D»\. Eder neben den N. Fiedler und Böhmer eine absolute Stimmen-Mehrheit davongetragen. der Kuotlung entschied das Loos für Eder. | schlug jedoch dieser die sehr ehrenvolle einträglihe Stelle aus. Man kann leicht denken, daß diese seine Erklärung großes Auf- sehen gemacht hat. Es bleibt jeßt nihts übrig, als zu einer nochmaligen dritten Wahl sür den erledigten Senatoren - Posten zu schreiten.

Deter

wird Se. König!, Hoheit der Kronprinz von Bayern durch eine leichte Unpäßlichkeit daselb zurückgehalten. Derselbe wird übri- gens doch in nächster Woche hier erwartet.

Heute wurde der Jahrestag der Schlacht bei Leipzig von der hiesigen Garnison wieder auf die übliche Weise feierlich be- gangen.

Bei ! Ganz unerwartet | ist am 6ten d. von Florenz zurückgekehrt.

1205

mal in der Woche von Marjeille nah Livorno und von Livorno nach Marseille ab; ein Sardinisches, „Columbus“/, macht die Reise von Genua nah Livorno jeden Sonn- abend, und fehrt am Mittwoch zurück. Zwei andere wer- den eine regelmäßige Verbindung zwischen Algier und Marseille unterhalten. Von drei andern Französischen Dampfschiffen ist das eine, welches alle 14 Tage einmal abgehen soll, von Mar- seille nach Gibrastar und Lissabon, wo es am vierten Tage na der Abfahrt ankommen wird, bestimmt; das zweite geht wöchent- lich einmal nach Barcellona, das dritte nach Toulon und Bastia in Corsica. Eine groÿe GBefellschaft hat sich in Livorno gebildet. Der Lauf der für ihre Rechnung in England und Schottland erbauten Dampfbôte wird die ganze bewohnte und kultivirte Küste von Afrika bis nach Aegypten und Griechenland umfassen. Die Reise von Livotno nah Konstantinopel soll binnen 7 Tagen zurückgelegt werden, und das Schiff nur dreimal während der Ueberfahrt anhalten, um die Kohlenvorräthe zu erneuern.

Neapel, 10. Okt. Jhre Majestät die Königin - Mutter Se. Wiajestät der

| König war ihr am lten d. bis zur Gränze entgegengereist, wo

i eine

feierliche Deputation zur Begrüßung aufgestellt war. Ueberall, wo der junge Monarch auf seiner Reise hinkam, wurde

er vom Volke mit Jubel empfangen, und auch die hiestge Be- ! vôlferung nahm die Zurúckkehrenden, in deren Begleitung sich

Se, K. Hoh. der jüngere Kdnig von Ungarn 2c. hielt |

bei diesem Anlaß Revue über sämmtliche in voller Parade aus- | Schafe sollen sich in Spanien überhaupt als ein Abwehrungs- Mittel gegen die Cholera erwiesen haben.

gerückten Trüppen.

Der Prästdial- Gesandte am Bundestage, Graf v. Münch- Bellinghausen, hat Wien noch immer nicht verlassen kdnnen. Morgen oder úbermorgen wird er aber ganz bestimmt seine Reise nach Frankfurt antreten.

Uever Venedig sind neuere Nachrichten aus Scüutagri in Al- banien hier eingegangen, die sih beruhigend über die dortigen Verhältnisse aussprechen. Der Pascha har die als Geiseln in die Citadelle gesperrten Notabilitäten der Sradt gegen das Ver- sprechen für Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung Sorge zu tragen und mir der Zusage von seiner Seite, daß ihre Rechte nicht angetastet werden sollen, wieder in Freiheit gesezt, Die regulairen Türkischen Trußpen, einige 1000 Mann {tark, lagen indessen noch inimer in und um Scçutari in Garnison.

Die Weinlesen sind in Oesterrei nun so ziemlich beendigt, und jest erjt läßt sich das schon früher berichtete Resultac det- selben in jeder Hinsicht vollkommen bestätigen. Die Weinpreise blieben troß der bedeutenden Quantität fortwährend gur, nämlich zwischen 5 bis 13 Fl. Conv, M. für den Oesterrcichisczen Eimer von 40 Oesterreichischen Maaßen. Es giebt nicht leiht einen Weinberg-Besißer, auch unrer den ältesen Leuten, der sich eines ähnlichen segenreichen Ertrages seiner Weingärten erinnert.

A alten

Neapel, 9, Ot, (Allg. Ztg.) Der König und die ganze Köntgl. Familie befinden sich jest in ‘Portici, und werden dieses reizende Lustschloß nicht vor Ende Oktobers verlassen.

Die Revue der beiden ersten Sectionen der Guardia Cíi- vica hat am 5ten (Sonntag) hier stattgefunden; wodurch- denn wohl die Gerüchte von Reclamationen und Prorestationen ande- rec Mächte widerlegt werden. Das freundliche Benehmen des Ober: Befehlhabers dieser Bürgergarde, des Prinzen von Sa- lerno, hat ihm alle Herzen gewonnen. Mit überwiegender Stiinmenmehrheit is der Entschluß gefaßt worden, das ganze Corps auf eine geschmackvolle, aber einfahe Act zu uniformiren.

Der neue Französische Gesandschzfts- Secretair, Graf von Bearn, ist schon seit einigen Wochen hier. Durch die Abreise des Russischen Gesandten, Grafen v. Stackelberg, der einen Urlaub von 5 Monaten in Mailand zuzubringen sich vornimmt, und in dessen Hause sonst gewöhnlich der Sammeîiplal der durch Geburt und Rang ausgezeichnetsten Fremden und Einheiimischen war, wird das gesellshaftliche Leben in Neapel in diejem Win- ier viel verlieren, da es nicht leicht seyn dürfte, diese Lücke auch rur zum Theil auszufüllen.

Der junge Ricciardi, unter dessen Papieren man Briefe von einigen Französischen Deputirten gefunden har, die ihn kom- promittiren sollen, is auf das Kastel St. Elmo gebracht. Es steht aber zu erwarten, daß seine Haft nicht von langer Dauer seyn werde, um so mehr, als sich die ausgezeihnetsten Familien von Neapel fúr seine Freilassung verwenden, und der König den greisen Varcer dieses jungen unbesonnenen Mannes, den würdi- gcn Grafen de’ Camaldoli, besonders hochschäkt

Der Minister des Jnnern, St. Angelo, i| unermüdlih in Projekten und Plónen fúr die Vershônerung von Neapel. Manche sind {hon zur Ausführung gebracht. Wiellcicht wäre es indessen wünschenswerther, die niht unbedeutenden Sum- men, welche auf dffentlihe Bauten verwendet werden, wenig- stens theilweise sür die Herstellung der Reinlichkeit in den Stra- ßen und Häujern bestimmt zu sehen, denn der Schmus ist hier auf einen unerträglichen Grad gestiegen.

Die Abwesenheit des Barons von Rothschild, der mit set- ner Familie nach Deutschland zurückehrt, um, wie es heißt, seine Tochter, ein durch Schönheit und Talent ausgezeichnetes junges Mädchen, mit einem seiner Neffen in London zu ver- mählen, wird nun auch doppelt fühlbar seyn. Dessen ungeach- tet wtrd es nicht an Retsenden von allen Nationen in Neapel fehlen, die shon jet den größten Theil der in den reizenden Straßen Riviera di Chiaja, Santa Lucia u. \. w. disponibeln Wohnungen für den Winter in Beschlag genommen haben. Man spricht allein von sechzig Russischen Familien, worunter Feldmarschall Fürst Wittgenstein, die Generale Rennenkampf, Kaissaroff, Senator Murawieff: Apostol u. st w. Der Marquis von Anglesea, dessen Gesundheitszustand sich auffallend gebessert hat, wird wahrscheinlih mit seiner Familie den Winter hier zubringen. Man erwartet den Marquis Hertford, Lord Lowther, General Gordon und den Jrländischen Dichter Thomas Moore.

Die Anzahl der Dampfschiffe im Mittelländischen Meere ver- mehrt sich fast jeden Monat. Den regelmäßig zwischen Mar: \eille, Genua, Livorno und Neapel gehenden Dampfböten, Ferdinand 1.‘/, „Francesco 1.//, „Sully““, „Henry IV.““, „Com- mercio di Genova‘/ und „Ozean‘/ werden fich zwei neue noch izn Laufe dieses Jahres zugesellen, wovon das eine mit einer Maschine von 120 Pferdekraft für die Gebrüder Barin in Mar- feille, das andere, „Marie Christine‘/, mit der Kraft von 180

Pferden für Herrn Sicard in Neapel bestimmt ist. Zwei Eng- lishe Dampfschiffe, wovon das eine, „St. Wenefrede‘/, schon seit mehreren Monaten in Thätigkeit ist, gehen regelmäßig ein-

| die hiesige Ehrengarde und die Kommandanten der Provinzen

Wien, 18. Okt. (Schles. Ztg.) Nach Briefen aus Prag befanden, dur die JJ.

MM. gekommen waren, mit Enthu- siasmus auf.

Turin, 14. Of. Die hiesige amtliche Zeitung erzählte, es sey ihr aus Spanien die sichere Nachricht zugekommen, daß in einem Dorfe von Andalvsien, wo die Cholera heftig ausgebro- chen war, dieselbe augenblick!ih aufgehört habe, als eine Heerde von 6000 Schafen nach dem Dorfe gebracht worden sey. Die

San e

Madrid, 9. Okt. Zufolge eines Circulars an die Gene- ras Direction der Wege und Kanäle enthält die geseßlich be» stimuite Spanische Meile (Legua ) 20,000 Fuß, die Castilische Vana 3 Fuy, der Fuß 12 Zoll, der Zoll 12 Linien und die Linie 12 Striche.

Die hiesigen Blätter stellen Betrachtungen Über die mdzlichen Folgen an, die der Tod Dom Pedro's für die Pyre- näische Halbinsel haven kann, sind jedoch sämmtlich der Mec- nung, daß ebea so wenig in Portugal als in Spanien der ge- genwärtige Stand der Dinge dadurch wesentlich verändert wer- den würde.

Än dem (gestern schon erwähnten) Schreiben eines Englän- ders aus Navarra wirò noch Folgendes über Rodil gejagt: „„Man wird es kaum glauben, daß vor kurzem eine Anpreisung Rodil’'s (ohne Zweifel auf feine Sd, wegen seiner Beibehaitung des Kommando's bis zur Ankunfc Mina's, an demselben Tage mit dem Telegraphen von Bayonne nah Paris befördert wurde, an welchem ein Courier ihm den Befehl über- brachte, augeablicklih das Kommando niederzulegen, und ein an- derer Courier nah Bayonne abging, um sämmtliche Gelder an Mina zu Überliefern. Es wäre indeß eine Zeitverschwendung, irgend etwas über die Berichte des Telegraphen zu Bayonne sagen ¿u wollen, die niemals genau sind. Jch kann nicht um- hin, Sie auf eine meiner früheren Mittheilungen aufmerksam zu machen, als Rodil in voller Gunst (tand, und noch Niemand daran dachte, daß er in Ungnade fallen könnte. Jch erwähnte dainals seiner republikanischen Gesinnungen und der Absicht, sich an die Spige der exaltirten Liberalen zu stellen. Ein Je- der, der mit der Laufbahn dieses Mannes in Amerika be- kannt ist, mußte glauben, daß ich eine Lüge sagte oder wenig- stens sehr getäuscht worden sey. FJest zeigt es sich, daß ich Recht hatte, und ih weiß bestimmt, daß er seine Entlassung er- hielt, weil man in Madrid von der Veränderung seiner Gesin- nungen und der Absicht, sich an die Spitze der Bewegungs-Par- tei zu stellen, unterrichtet war. Rodil hat sein Kommando ver- loren, aber er ist noch thätig, und wenn der Sturm losgbricht, und Blut-Tribunale errichtet werden, so wird Rodil an seinem Posten gefunden werden. Er war nichr zufrieden damit, daß er das Kommando niederlegen solle, er murrte; man sagt sogar, er drohte, und gab nur mit Widerstreben seinen Posten auf, als ein zweiter Courier den bestimmten Befchl überbrachte. Er ist jezt auf dem Wege nah Madrid und wird von der un- ter Oraa’s Befehl stehenden Brigade, so wie von der ganzen Kavallerie begleitet. Zumalacarreguy steht mit zehn Bataillonen am Ebro und wartet auf die Rückkehr Oraa’'s, dem es unmdg- lih seyn wird, wieder in Navarra einzudringen, wenn er nicht von Burgos oder Vittoria Verstärkung erhält. Es bestätigt sich, daß Mina in wenigen Tagen Frankreich verlassen wird, da sich seine Gesundheit täglich bessert. Jch fürchte jedoch), daß der Wunsch dieses Patrioten, Spanien zu betreten, ihn veranlassen wird, sich über seine Kräfte anzustrengen. Seine Anhänger zu Madrid haben ihn zur Beschleunigung seiner Reise vermahnt,

| weil sie besorgten, daß Zarco den verlassenen Zustand der Pro:

vinzen als Vorwand benußen werde, um Mina zu verdrängen und sich selbst an die Spitze zu stellen, Es ist ein merkwürdiger Umfmd, daß alle dieponiblen Gelder in Bayonne Mina über- geben worden sind, ungeachtet Osma den Oberbefehl in den drei Provinzen führt. Der Banquier Ardouin soll sich bestimmt ge- weigert haben, das Geld in andere Hände niederzulegen, da er wahrscheinlich kein Vertrauen zu den Befehlshabern in Biscaya hat. —. Die Angelegenheiten in Catalonien werden täglich ver- wickelter. Die Karlisten machen offenbar bedeutende Fortschritte in dem gebirgigen Theile der Provinz, Der General - Capitain Llauder war eine Zeit lang von Barcelona abwesend, um die

„verschiedenen Disirikte zu inspiziren und geeignete Maßregeln

zur Unterdrückung des Aufstandes zu“ ergreifen. Elisondo wird fortwährend von den Karlisten blokirt. Die Gar- nison, etwa 1500 Mann stark, ist mit Lebensmitteln und Munition versehen. Der Zweck der Karlisten is, die Truppen der Königin von den Streifzügen in das Thal abzu- halten. Die Nachrichten aus Pampelona lauten täglich trau- riger. Lorenzo is mit seiner Division in der Festung eine Beute der Cholera. Lebensmittel sind sehr theuer: ein Pfund Fleisch fostet 3 Franken und ij nur zu erhalten, wenn eine starke Trup pen-Adtheilung in die benachbarten Dörfer gesandt wird. Der Mehl- und Fleisch - Vorrath ist fast erschöpft. Am 6ten er-

' hielten die Karlisten von Guipuzcoa 800 Gewehre, die größten-

rheils schon den Freiwilligen, welche sich dem Haupt-Heere ange- schlossen haben, übergeben worden sind. Der Oberst Wylde ist noch in Bayonne und will sich, in Gesellschaft von Mina, nah Spanien begeben. Man sagt, daß Don Carlos, der sih jet in der Borunda befindet, seit kurzem einen lebhasten Briefwechsel mit Madrid unterhalte./(

erringen.

Vereinigte Staaten vou Nord-Amerika. New-York, 15. Sept. (Leipz. Ztg.) Die wictiges Frage über das Bestchen und nicht Fortbestehen der Banken is noch nicht erledigt. Die Bank-Mitglieder suchen so viel Stim;| men als möglich zu den nä&sten Wahlen zu erkaufen. Jackson||

E

und seine Anhänger gehen von dem Gesichtspunkte aus: diefPÞ

t

gen immer weiter und würden sich endiich so einen Einfluf zu} verschaffen wissen, daß mit der Zeit auch das Staats - Ruder j ! ihre Hände kommen müsse, daraus werde aber zunächst ein} Geld: Aristokratie und sodann aus dieser eine Monarchie hervor} gehen. Ferner bemerkt man, daß, da viele Englische Häuser Gelder in}

Banken, welche hon bis jeßt den Handel an si gerissen , zin. |

inen Provinzialräthe. | Budget (Orçamento) des Präsidenten der Provinz, die Mut:izipal- gusgabe nah dem Budget der resp. Stadträthe (Camaras) bestimmt werden. Art. 7. Alle Fahre findet eine Seslîon statt, dic zwei Yi9x nate währt und prorogirt werden kann,

bet

Jund Verwaltung geschieht nach der For ibrer Geschäfts Ï einstweilen aber nah der Form der Geschäfts-Ordnung der allgemei-

Ordnungen,

Die Provinzial - Ausgaben sollen nach dem

‘l / wénn es der Präsident d

rovinz für angemessen hâäit. Art. 8. Der Präsident ber: Pepvia: wohnt der Jnßallirung der Provinzial - Bersammlung bei, welche, das erstemal ausgenommen, an dem von ihm zu bezeichnenden Tage stattfindet, er wird einen Stuhl, gleich dem des Präsidenten dersel- ei, und zu dessen Rechten etnnehmen und von dort aus in Erman- elung etnes solchen die Versammlung leiten, ihr ten Stand dev deentlichen Angelegenheiten und die weiteren zur Verbesserung der rovinz nothwendigen Verfügungen vortragen. Art. 9. Es steht

der Bank der Vereiniaten Staaten haben, jährlich über 2 Mil Wden gesehgebenden Provinzial - Versammlungen zu, gemäß den Act

Dollars an Jnteressen nah England gingen; dieses Geld wür nach Aufhebung der Bank im Lande bleiben. Die Mittelklass, der Einwohner in den Städten, so wie die Land-Bewohne: F sind ganz für Jackion; die reihen Kaufleute dagegen Und der F Klienten s\nd natürlich für die Erhaltung der Bank. Dij

aber, wie einige Deutsche Blätter behaupten, der bessere Tj ‘ünterrichtswesen und die geeigneten

81, 83, 84, 8, 8, 87 uud 8

schläge zu machen, zu debattiren und et. 10. Es steht den gedachten hend zu beschließen: 1) Ueber die bürgerliche, gerichtlide und firch- liche Eintheilung der Provinz und selbs über den Wechsel ihrer ‘Hauptstadt mit einem angemesseneren Orte. 2) Ueber das dffentlichce Anstalten zu dessen Förderung,

der Verfassung, Vor- 1d Beschlusse zu fassen. Versammlungen zu, geseßae-

der Nation hier die Umgestaltung der Republik in eine constit Wit Ausschluß der medizinischen Fakultäten, juristischen Vori-:\ui=

tionnelle Monarchie wünsche, is durchaus grundlos. In Bezie H hung auf den Tumult im vorigen Monat muß ich Folgendes F

erken. Die Farbigen in den Vereinigten Staaten haben ((( F , l bemerken. Die Farbig L h V enthums - Entäußerung zum Munizipal -

Rechte, die man wünschen kann, nur das einzige fehlt ihnen: s können nichr Bürger werden. Diese Farbigen bekennen fich n stens zu der Sekte der Methodisten u. a. m. Prediger auf den Kanzeln sie angefeuert, jenes Recht zu verl gen, und wúrde es ihnen nicht zugestanden, es mit Gewalt jy

0 Die meisten Anhänger der Sekte schlossen sich an d Farbigen an, und in der Mitte des Juli begannen die erhißtn F von ihren zum Theti fanatischen Predigern aufgeregten Leu, Gewalt zu brauchen. Es wurden mehrere Häuser demolirt; f wiederholten die folgenden Abende denselben Frevel, bis die H gierung Kanonen auffahren ließ und die Ruhe heritellte. A Philadelphia fanden zu gleicher Zeit ähnliche Auftritte aus äh licher Ursache statt. :

Das Loos der meisten hier eingewanderten Deutschen if nach dem, was ich hier sehe, erbärmich. Diese Leute kommy mit der sanguinishen Hoffnung hier an, in Amerika ihr Gli zu machen; allein oft nir im Stande, ihr Ueberfahrts: Geld j bezahlen, liegen sie unter freiem Himmel auf der Straße, voi allem entblôßt, der Sprache unfkundig, und es dauert lange, eh sie Arbeit bekommen. Viele fallen gewinnsüchtigen Schurken | die Hände, die ihnen das Wenige abnehmen, was sie habey und sie dann ihrem Schicksale preisgeben. Dagegen finden di jenigen, die mit Vorsicht zu Werke gehen und etwas mitbriy gen, -oder auch Empfehlungen haben, bald Arbeit, die gut bezahl wird. Wer noch kein Eigenthum besißt, zahlt hier keine Abga ben, und wer etwas hat, zaßst verhältnißmäßig nur wenig. J der Regel sind hicr die Deutschen Einwanderer verachtet, weil die meiiten von ihnen (Hessische, Bayersche und Schw

bishe Bauern) durch s{lechte Kleidung , Unreinlichkeit un)\Whjnzial-Versammlungen zu: 1) Fhre inneren Geschäfts - Ordnungen

Untaäßigkeit in Essen und Trinken sich kenntlich machen; anständig gekleidete Deutsche, von gutem Betragen, hält ma für Franzojen, oder wenn sie Englisch sprechen, für Engländer, Die hiesigen Zeitungen geben von den Deutschen Verfassungen und Regierungen falsche, einseitige, lúgenhaste Berichte. Dit Polen erhalten, wie Sie schon in öffentlichen Blättern gelesen haven werden, von Seiten des Kongresses vielfache Unterstüßung; jeder 100 Acres Land zu einem billigen, ers nach 10 Jahren zahlbaren Preise. So sehr ih auch für diese Nation cingenom: men bin, so finde ih doch das Benehmen vieler von ihnen \ehr tadelnswerth. wäre keine Arbeic für ste. Polen: Freunden ernähren und sind ausschweifend im Genuss} aller Freuden. Polen, die si durch Fleiß und Ordnung cinen anständigen wenn gleich spärlichen, Unterhalt ver}@affen. Brasiliet

Rio Janeiro, 12. Aug. Unterm 6ten d. M. nahm di Kammer der Abgeordneten das wichtige Dekret in Betreff de Einführung von Provinzial-Legislaturen in der ihr am 4ten vot gelegten Abfassung an. Die Aurora Fluminense von gestern theilt dasselbe mit, so wie auch einen sehr furzen Gegen-Entwutf den die „geehrre Opposition‘/ (honrada Opposiçcao), wie sid die Aurora ausdrücêt, noch bei der dritten Diskussion in Antraz gebracht, nachdem sie schon bei der zweiten einen sehr heftigen wiewohl vergeblichen Kampf geführt hatte. Dann folgt cin scharfe Kritik dieses Gegen-Entwurfes; ferner die Anrede, womi der Prásident einer Deputation von 24 Mitgliedern der Kaw mer das angenommene Dekret am 9ten d. M. der Regentschaf úberreicht hat, die Antwort des Präsidenten der Regentschaäs und eine GlücLwünschungs - Adresse des bekannten Klubs: „So ciedade Defensora da Liberdade e Independencia Nacional an die Kammer wegen des von ihr angenommenen Gesekel, Dieses lautet folgendermaßen :

¿Die Kammer der Abgeordneten, als gehbdrig ermächtigt zu Reform der Verfassung des Kaiserreichs, nah den Bestimmung des Geseßes vom 12. Oktober 1832: Dekretirt die folgenden Aende rungen und Zusäße, welche, nach geschehener Hinzufügung zu de besagten Verfassung, feierlich promulgirt werden sollen. Art. | Das durch den Art. 71 der Verfassung anerkannte und verbürgl Recht wird durch die Kammern der Distrikte und durch die Ver sammlungen (Assembléas) ausgeubt werden, welche, an die Stell der allgemeinen Räthe (Conselhes Geraes) tretend, in allert Pro vinzen unter der Benennung von geseßgebenden Provinzial - Vet sammlungen einzuführen. sind. Art. 2. Jede der geseßgebendt! Provinzial-YVersammlungen soll bestehen: aus 36 Mitgliedern inde Provinzen Pernambuco, Bahia, Rio-Faneiro, Minas und S. Pauly aus 28 in den Provinzen Para, Maranhao, Ceara, Parabiba, Al

oas und Rio - Grande do Sul, aus 20 in allen übrigen. Diel ahlen können durch ein allgemeines Geseß geändert werdet

Art. 3. Die allgemeine geseßgebende Gewalt fann die Er richtung einer zweiten geseßgebenden Kammer für eine Pro vinz auf Verlangen ihrec Versammlung defretiren, und fart

diele zweite Kammer von längerer Dauer als die erste seyn. Art. | Die Wabl zu diesen Versammlungen geschieht auf dieselbe Weist wie die der Abgeordneten zu der allgemeinen geseßgebenden Vet sammlung und durch die nämlichen Wähler; allein jede Provinzial- Legislatur soll nur zwei Jahre währen, doch können die Mitglteder der einen zu den folgenden wieder gewählt werden. Gleich nah geschehener Bekanntmachung dieser Reform ist in jeder Provinz zuk Erwählung der Mitglieder ihrer ersten geseßgebenden Provinzial- Versammlungen zu schreiten, welche sogleich in Function treten und his Ende des Fahres 1837 währen. Art 5. Die erste Versamm-

lung findet in den Hauptstädten der Provinzen siatt, und die fol- genden an den Orten, welche durch geseßgebende Provinzial - Be- s{lüs}se dazu bestimmt werden; jedoch soll der Ort zur ersten Zu- sammenkunftt in Provinzen, die keinen Hauptort haben, von der Re- terung bestimmt werden. Art. 6 Die Ernennung der resp. Prâä- identen, Vice - Präsidenten und Secretaire, die Verification der Vollmachten der Mitglieder, die Vereidigung und die innere Polizci }

Jèun hatten

Mezirke vorschlagen. 6)

h

Sie erklären laut, Bäume fállen und Landba [Provinzial-Güter sind. i Gen Lieber lassen sie sih von einigen Versammlung und Regierung für die Anfertigung der Pcovtnzial-

Doch giebt es auch wackere Männer unter dens

gen in Akademiecen, welche gegenwärtig bestehen, und andrer Un ( : Zukunft durch allgemeine Gesetze 3) Ueber die Fälle und die Form, in welchen Et- Auß oder Provinzial - Nußze Fattfinden darf. #4) Ueber die D De S nah vorhergegangenen Anträgen dec Stadt-Räthe. 5) Ueber Feft- j der Munizipal - und Provinzial - Ausgaben nd der azu erforderlichen Auflagen, {nsofern solche nicht die allge- einen Staats - Auflagen beeinträchtigen. Die Stadt - Räthe tdn- Unsgadben für thre Gemeinde-

en die Mittel zur Bestreitung der i Ueber die Vertheilung der direkten Steuern urch die Gemeinde- Behörden der D und die E üscalizaçâo) des Amtes der dfentlichen Provinzial - und Munizi- Einnahmen, so wic úber dic Einnahme- und Ausgabe-Rechnun- gen, Die Provinzial-Ausgaben werden nach dem Budget des Prâä- deuten der Provinz festgeseßt, und die Munizipal - Ausgaven nach im der resp. Stadträthe. 7) Ueber die Ecrichtung und Aufhebung der Munizipal - und Provinzial - Aemter und die Bestimmung threr Gehalte. Munizipal- und Provinzial-Aemter sind alle die, welche n den Gemeinden und Provinzen bestehen, mit Ausnahme derieni- gen, welche sih auf die Erhebung und Verwaltung der allgemeinen fintünfte, die Kriegs- und Marine- Verwaltang beziehen, und der Stellen des Präsidenten der Provinz, des Bischofs - der Mitglieder her Tribunale und Ober-Gerichtshbfe (Relacçoes e Tribunaes Supe- iores) und der an den medizinischen Fakultäten zu allgemeinen und juristischen Vorlesungen und an Akademieen Angestellten, gemäß dem Im Z. 2 dieses Artikels aufgeiellten Grundsaße. 8) Ucder öffent- liche Bauten, Straßen und Binnen-Schifffahrt der betreffenden Pro- inz, wenn solches nicht zur allgemeinen Staatsverwaltung gehört. )) Peber den Bau der Gefängniß-, Arbeits- und Besserungshäuser und deren Verwaltung. 10) Ueber Gebäude zur dffentlichen Unterstüz- ung, Kldôsier und politische oder Religions-Vereine jeder Art. 11) leder die Fälle und die Form, in welchen die Präsidenten der Pro- Witzen die Provinzial- Beamten ernennen, suspendiren und selbs ab- seßen können. Art. 11. Gleichfalls steht es den gesebgebenden Pro-

‘terrichts- Anstalten, welche für die ‘qestistet werden.

ach G genen Grundlagen einzurichten: a) Kein Geseß- Entwurf der Beschluß kann zur Diskussion kommen, wenn derselbe nicht indestens 24 Stunden vorher auf der Tagesordnung gestanden. ) Jeder Geseß-Entwurf oder Beschluß soll mindestens 3 Diskussio- en unterworfen werden. e) Zwischen der einen und der anderen )isfussion soll fein kürzerer Zwischenraum als 24 Stunden stattfin- en, 2) Nach den Angaben des Präsidenten der Provinz die resp. jolizeimacht fefzzuseßen. 3) Die Stadträthe und die Provinzial- segierung zur Abschließung von Anleihen zur Bestreitung three sy. Ausgaben zu ermächtigen. 4) Die Verwaltung der Provinzial- Büter anzuordnen. Ein allgemeines Geseß wird bestimmen, was 5) Fn Gemeinschaft mit der allgemeinen

Statistik, für die Katechisticung und sittliche Äusvildung der Ein- ebornen und für die Errichtung von Kolonieen zu sorgen. 6) Zu tshciden, wenn der Präsident der Provinz angeklagt oder verur=- heilt seyn sollte, ob die Sache ihren Fortgang zu nehmen habe und von der AusÚúbung seiner Functionen zu suspendiren sey, tin den dllen, wo, den Geschen nah, Grund zur Suspension wäre. 7) Die puspension oder selbst die Abseßung der obrigkeitlichen Personen zu tordnen, welche zur Verantwortung gezogen worden, nachdem die- lben angchôrt und ihnen Raum zur Vertheidigung gestattet wor- en, 8) Jn Gemeinschaft mit der allgemeinen Regierung, in Fäl- n und in der Form, welche §. 55 des Art. 179 der Verfassung giebt, das Recht auszuüben , welches dieser der allgemeinen Re- rung selbs zugesteht. 9) Ueber die Bewahrung der Verfassung d der Geseße in ihrer Provinz zu wachen, und der allgemeinen bersammlung, so wie der Regierung, Vorstellungen wider die Ge- e anderer Provinzen zu machen, welche ihre Rechte etwa ver- ken möchten. Art. 12. Die Provinzial - Versammlungen können ht über Abgaben von Wichtigëeit, noch Uber Gegenstände, die in 0 beiden vorhergehenden Artikeln nicht enthalten find, gescßgebend hließen, Art. 13. Die Geseße und Beschlüsse der geseßgebenden covinzial - Versammlungen Über die in den Art. 10 und 11 ver- hueten Gegenstände werden an den Präsidenten der Provinz ge- nt, dem es zuseht, fe zu sanctioniren. Ausgenommen sind die 'csehe und Beschlüsse tn Betreff der in den Cz. 4, 5 und 6 des if. 10 hinsichtlich dessen, was die Municipal-Einnahmen und Aus- ben anbelangt , erwähnten Gegenstände, die im §. 7 in Bezug f das, was die Muniçipal - Aemter betrifft, und die in den §8. 1, (und 9 des Art. 11 erwähnten Beschlüsse, welche von den Ver- milungen selbfi, unabhängia von der Sanction des Präsidenten, frdirt werden. Art. 14. Wenn der Präsident das Geseß oder n Beschluß sanctioniren zu müssen glaubt, so thut er es durch gende, eigenhändig zu unterzeihnende Formel: „„Fsst sanctionirt als Geseß befannt zu machen./ Art. 15. Wenn der Pcäsident

t Sanction verweigern zu müssen glaubt, weil das Geseß oder l Beschtuß dem Vortheil der Provinz nicht angemessen sey, so it ex es dur die Formel: „Geht zurúck an die geseßgebende 0vinzial - Versammlung“, und zcigt unter seiner Unterschrift die funde zu seinem Verfahren an. Fn diesem Falle wird der Ent- tf einer neuen Diskussion unterworfen; und wenn er von zwet iffheilen der Stimmen der Mitglieder der Versammlung, so f er ist, angenommen, oder im Sinne der vom Präsidenten an- führten Gründe geändert wird, so wird er abermals an den tôsidenten der Provinz gesandt, der ihn zu sanctioniren hat. ird er nicht angenommen, so kann er in derselven Session ht aufs neue vorgeschlagen werden. Art. 16. Wenn jedoch der sident die Sanction in der Meinung verweigerte, daß der Ent- rf die Rechte irgend einer anderen Provinz in Fällen, wie die im 8 des 10ten Artikels erwähnten, oder die mit fmden Nationen gegangenen Traktaten verleße, und die Provinzial-Versammlung | ¡wei Drittheilen ihrer Stimmen, wie im vorigen Artikel er- int, das Gegentheil erflärte, so soll der Entwurf mit den vom sidenten der Provinz angeführten Gründen zur Kenntniß der all- meinen Regierung und Versammlnng gebracht werden, damit diese litiv entscheide, ob er zu sanetioniren sey oder nicht. Art. 17. lte die all; emeine Versammlung zu der Zeit keine Sißungen lten und die Regierung meinen, daß der Entwurf zu sanctionivren , so kann sie befehlen , daß derselbe provisorisch, bis zur definiti- en Entscheidung der allgemeinen Versammlung, zur Ausführung bracht werde. Árt 18. Nachdem das Geseß oder der Beschluß ctionirt worden, befiehlt der Präsident die Bekanntmachung des- ben in folgender Form: „F... Präsident der Provinz .…. thue in Einwohnern derselben kund, daß die geseßgebende Provinzial-

1 ZUSS

Versammlung das nachfolgende CG:jeß, oder den Beschluß (folgt das Geseß ganz, bloß seinen Bestimmungen nach) dekretirt und ich dasselbe, oder densclben, sanctionirt habe Befehle demnach allen Behörden, welchen die Keäntniß und die YoUrtehung des besagtet Geseges oder Beschlusses zukommt, daß sie cs in Zem, was es enthält, befolgen und in Ausführung bringen. Der Secretair dieser Provinz soll es drucken, bekannt machen und in Umlauf brin- geit lassen. / Unterzeichnet von dem Präsidenten der Pro- vinz Und mit dem Reichs - Siearl b-edruckt, is das Geseß oder der Beschluß in der Urschrift im deæztlichen Archive zu verwahren, und sind Exemplare davon an alle Stadträthe und Gerichts dfe und nah aldern Orten der Provinz, wo die Bekanntmachung angemefs- sen ist, zu senden. Art. 19. Der Präsident giebt oder verweigert seine Sanction im Verlauf vott zehn Tagen, und wird es, wenn solches nicht geschehen, so verstanden, als ob er ste gegeben. Fn die- sem Falle, und wenn er, nachdem ihm 5as Geseß, wie es Ârt. 15 bestimmt, wieder zugesandt worden, die Sanctionirung ablehnt, be fehlt die geseßzgebende Provinzial-Versammlung, indem fie dies an- zetgt, dle Bekanntmachung desselben, und hat in solchem Falle der Präsident dieser Versammlung es zu unterzeichnen. Ar t. W. Der Prâäftdent der Provinz sendet der allgemeinen Versammlung und Re- gterung authentische Abschriften von allen promu!girten Erlassen der Provinzial - Versammiung zu, um zu untersuchen, ob damit wider de Verfassung die allgemeinen Auflagen, die Rechte anderer Pro- vinzen oder die Traktaten gchandelt worden, in welchen Fällen allein die allgemeine geseßgebende Gewalt sie aufheben darf. Art. 21. Die Mitglieder der Provinzial - Versammlungen . können wegen der Meinungen, die sie in der Ausubung ihrer Functionen außern, ntcht verfolgt werden. Art. W. Die Mitalieder dee Pro- vinzial-Versammlungett beziehen roähreud der Zeit der ordentlichen vder außecordentlichen Sessionen und der Prorogationen eine täg- liche, von der Provinzial - Bersammlung in der ersten Sißung der vorhergegangenen Sesston bcstimute Remuneration. Sie erhalten auch, wenn sle außerhalb des Versammlungs- Ortes wohnen, eine jährliche Entschädigung für die Kosten der Hin- und Herceife, wel- che auf dieselbe Art bestimmt und in Verhäliniß zu ver Weite des Weges abgemessen werden sol. Fn der erien Legislatur werden so- wohl die Diäten, als die Entschädigungen, von dem Präsidenten der Provinz bestimmt. Art. 23. Die Mitglieder der Provinzial- Versammlungen, welche dfentiiche Beanite find, können während der Sessionen ihr Amt nicht bekiciden, noch Gehalte beziehen; je- doch bleibt ihnen die Wahl zwischen dem Anits - Gehait und der Remuneration, die ihnen als Mitglieder der acdachten Versammlungen {ukommt. Art. 24. Außer den Verrichtungen, welche den Präsidenten der Provinzen gesetzlich zustehen, kommt es ihnen auch zu: 1) Die neue Provinzial-Versammlung einzuberufen, solchergestalt, daß fie sich in der für thre Session bestimmten Frist versammeln könne. Wenn der Präsident die Versammlung nicht secys Monate vor dieser Frist einberuft, so soll es der Stadtrath der Hauptstadt thun. 2) Die tieue Provinzial - Versammlung außerordentlich einzuberufen , sie zu prorogiren, zu vertagen, wenn das Wohl der Provinz es erheischt, jedoch so, daß kein Fahr ohne cine Session bleibe. 3) Die Befannt- machung der Provinzial-Geseße in Fällen und in der Form, wie in den Art. 15 und 16 bestimmt, zu suspendiren. 4) Befehle, Fnsiruc- tionen und Anordrungen in Bezug auf die gehdrige Vollziehung der Provinzial-Geseße zu erlassen Art. 25. Jun zweifelhaften Fällen Uber den Sinn einiger Artikel dieser Reform steht die Auslegung

is 40 144

cL

derselben der allgemeinen geseßgebenden Gewalt zu. Art. 2W. Wenn der Kaifer keinen Verwandten hat, der die im Ar- tikel 122 der Verfassung e-cforderten ÆŒigenschaften in sich

vereinigt, so soll das Reich während seiner Minderiährigkeit durch einen einsiweilen auf je vier Fahre zu wählenden Regenten regiert werden, und soll die Wahl in dieser Hinsichr alle vier Fahre er- neuert werden. Art. 27. Diese Wahl soll durch die Wähler der resp. Legislatur geschehen, welche in ihren Kollegien versammelt, durch gehcimes Skrutinium für zwet Brasilische Bürger stimmen, von welchen einer nicht in der Provinz, zu welcher die Kollegien gehören, gebürtig seyn, und deren keiner cin naturalisirter Bürger seyn darf. Nachdem die Abstimu=1ingen richtig befunden worden, werden drei Akten von demselben Fuhalt ausgefertigt, welche die Namen aller (Hewählten und die genaue Zahl dec Stimmen, welche jeder derselben befommen, enthalten sollen. Nachdem diese Akten von den Wählern unterzeichnet und bestegelt worden, werden sie, die cine at den Stadtrath, dem das Kollegium angehört, die andere an die all- gemeine Regierung, durch Vermittelung des Präsidenten der Provinz, und die dritte unmittelbar an den Präsidenten des Senats gesandt. Art. 28. Der Präsident des Senats wird, nachdem er die Akten von allen Kollegien erhalten, dieselben in einer allgemeinen Ver- sammlurg beider vereinigten Kammern öffnen und die Stimmen zählen lassen; der Bürger, welcher die meisten dersclben erhalten, soli der Regent seyn. Wenn ein Hinderniß dadurch entstände, daß zwei oder mchr Bürger dieselbe Zahl von Stimmen erhalten hât- ten, so soll das Loos zwischen ihnen entscheiden. Art. 29. Die all- gemeine Regierung wird einen und eben denselben Tag súr die Wahl in allen Provinzen des Reiches bestimmen. Art. 30. Bis der Regent seine Stelle einnimmt, und in Ermangelung und Be- hinderung desselben, wird der Staats-Minister des Reichs und in dessen Ermangelng und Behinderung der Justiz-Minister dic Regierung führen. Art. 31. Die gegenwärtige Regentschaft wird fortregieren, bis der Regent, von welchem Art. 26 handelt, gewählt seyn und seine Stelle eingenommen haben wird. Art. 32. Der im Tit. Ul, Kap. 7 der Verfassung erwähnte Staatsrath wird aufgehoben. Pa- last der Kammer der Abgeordneten, den 4. August 1834./-

Din odtien.

Die neuestcn Berichte von der Halbinsel jenseits des Gan- ges gewähren ein trauriges Bild von der Zerrüttung, in der ste sich in Folge des bürgerlichen Krieges in Cochinchina und des Siamesischen Einfalls befindet, den jener nach sich gezogen hat. Die Siamesen haben mit einer Armee von 100,000 Mann ganz Nieder-Cochinchina úbershwemmt, und fúhren den Krieg mit all der Barbarei, die ihre Expeditionen immer ausgezeich- net hat. Der König von Cochinchina hat sih an den Kaiser von China, dessen Oberherrschaft er bis auf einen gewissen Grad an-rkennt , gewendet. Man kennt aber die Entschließung des Hofes von Peking noch nicht. Sollte er die Intervention abweisen, so wird Siam ohne Zweifel. auf einige Zeit der vor- herrshende Staat in der Halbinsel werden. Diese Umstände machen die bisher fast vergessene Englische Provinz von Tenasserim zu einem Gegenstande von hoher Wichtigkeit. Die Compagnie ließ sie sch von den Birmanen beí dem Friedenss{chluß von 1824 abtreten, um sich dadurch den Zugang zu den ungeheuern Waldungen von Teakholz zu sichern, mit denen die tiefen Thäler des Jnnern bewachen sind, und deren die Indiiche Marine nicht entbehren kann. Sie liegt am Westufer der Halbinsel von Malakka und bildet ein sehr stumpfwinkliges Dreieck, dessen kürzesïse Seite die Seekúste bildet, und dessen \pißer Winkel sich tief ins Innere am Fluß Saluan hinauf erstreckt. Diese dem ersten Anblick nah unbe- greifliche Form wurde ihr gegeben, um sich des Stroms und da- mit der Flôßung des Teakholzes aus dem Jnnern zu versichern, allein sie wird gegenwärtig von einer weit größern politischen und kommerziellen Wichtigkeit, ais man voraussezen konnrce. Sie ist gleich)am ein Keil, der zwischen Birma und Siam hin- eingetrieben ist und dessen äußerste Spigze sich beinahe bis an das Chinesische Gebiet erstreckt. Ursprúnglich bildete sle einen Theil von Pegu, und nah der Eroberung des Landes durch die Birmanen wanderte der größte Theil der Einwohner nach Siam aus, wo sie unter ihren eigenen Chefs einen abgesonder- ten Stamm bilden, der den bittersten Haß gegen die Birmanen

hegt, und sobald er von der Landung einer Englische Armee t? Birma im Jahre 1823 hörte, eine Gesandtschaft an den Engli. schen General shickte, um ihm ein Hülfs-Corps von 5000 Mann anzubieten. Die Compagnie führte sogleih nach ihrer Besiß: nahme ein regeimäßiges, einfahes und wohlfeiles System vor Administration ein, sipulirte mit jedem Dorfe eine mäßige Land- steuer, dereit Vertheilung und Erhebung der Kommune überlasse blieb, stellte Sicherheit des Lebens und Eigenthums her, unter- drúte die Einfälle der Birmanen und Siamesen, hob alle Zölle auf, ôffnete die Teakwälder für Jedermann, und sorgte für die Wiederbepflanzung der aüsgéhauenen Scellen. An der äußersten nördlichen Spibe des Englischen Gebiets, in Yeli am Saluan, wurde eine Station angelegt, um die Passage der Siame,tschen und Chinefi- schen Karawanen, die amn Flusse hinab nach Moulmein gehen, zu deen. Der Erfolg ist schon sichtbar ; allein die Einfuhr Europäi er und n discher Manufaktur-Waaren betrug im Jahre 1833 nahe arf 2 Mii!. Thaler, und man hofft, daß künftig ein großer Theil des Handols mte Yunnan und den übrigen westlichen Provinzen von China AUi diesem Wege geführt werden könne. Bisher waren die Kaufieute dieser Provinzen in großen Karawanen nah Amerapura Uk Birma gekommen, wohin sie Thee, Seide und Europäische Waga- ren, die sie aus Canton bezogen, brachten; fünftig wird dieser Handel eine neue Wenduna nehmen, da sie sich woh!feiler mit Euroväischen Waaren in Moulmein versehen können. D

ten Bewohner wandern nach und nach wieder cin, so schnell als es ihnen die Eifersucht der Siamesen und Birmanen erlaubt, und jede neue Erschütterung der Halbinsel wird zahlreiche Flüchtlinge in das Englische Gebiet bringen, wo sie persönliche Freiheir und Sicherheit des Eigenthums genießen. Allein der direkte Einfluß, den eine Provinz, wie Tenasserim, auf die Hald- insel jenseits des Ganges ausúben fann, kommt nicht in Ver- gleih mit dem moralischen, den sie ausüben muß. Sie bildet den Kanal, durch den sich Handel und Gewerbe, und das Bei- spiel einer milden Regicrung in die umliegenden halbbarbarischen Nationen, und die ganz wilden Stämme, zwischen denen sie sich durchdrängt, verbreiten wird. Sie ist glücklicherweise nicht be- deutend genug, um als Basis für Eroberungen zu dienen, wäh- rend sle durh die Macht von Hindostan gegen alle Eingrisse von Siam und Birma gesichert ist.

Die alsz

Inland

Berlin, 25, Oft. Se. Maj. der König - haben dem aka- demischen und Hof: Künstler Döbler für eine Allerhöchstdenenselben Überreichte sehr kunstreihe Arbeit in Elfenbein die große go!- dene Medaille fúr Kun| und Wissenschaft, begleitet von eintm höchst gnädigen Kabinets-Schreiben, zustellen zu lassen geruht.

Jn Breslau erfolgte am 20sten d. M. die öffentliche feierliche Uebergabe des Rektorats der dasigen Universität sür das náchste Jahr in der Aula Leopoldina. Der zeitige Rektor, Pro- fessor Yy. Schneider, theilte die Haupt- Ereignisse der Universi- rát mit, welche sich in dem verflossenen Jahre, namentlich in Be- zug auf die Personen, zugetragen haben , proklamirte darauf sci- nen Nachfolger, den ‘Professor Dr. Unterholzner, nebst den neuen Dekanen und Senats-Mitgliedern , und überreichte dem erstern die Scepter, die Statuten, die Stiftungs-Urkunde, das Aipum der Universität Und die Decoration des Rektors. Nachdem hier» auf der neue Rektor die Studirenden zum Fleiß und zur Beob- achtung der Geseze ermahnt hatte, beschloß der Regierungs-Be- vollmächtigte und Kurator der Universität die Feierlichkeit mit ciner Lateinischen Rede über die Grundlosigkeit der Klagen we- gen cingeschränkter Freiheit des akademishen Studiums, wobei er ebenfalls nicht unterließ, zur pünktlichen Beobachtung der neuern gese6lichen Vorschriften aufzufordern und von geheimen Verbindungen abzumaßhnen. Das Dekanat führen in die'em Jahre: 1) in der katholisch-theologischen Fakultät der Professor Dr. Berg; 2) in der evangelisch:theologischen Fakultät der Kon- sistorial-Räth und Professor Dr. Middeldorpf; 3) in der juri- stischen Fakultät der Professor Dr. Huschke; 4) in der medizi- nischen Fakultät der Medizinal-Rath und Professor Dre. Otto; 5) in der philosophischen Fakultät der Professor Vr. Schneider.

Aus Duisburg schreibt man unterm 19ten d. M.- „Der gestrige, für jeden Deutschen so herrlihe Tag erhielt für unsere Stadt noch eine besondere Bedeutung. Der Pfarrer der hiestgen kleinern evangelischen Gemeinde und Assessor der Provin- zial-Synode, Friedr. Mohn, feierte sein 50jähriges Nmts-Jubi- láum. Schon den Abend vorher hatte sich die allgemeine Theilnahme an dem Feste unverkennbar ausgesprochen, und besonders hatte der Jubelgreis von seiner Gemeinde die rúhrendsten Beweise von

Liebe und Dankbarkeit erhalten; um so mehr mußte die schône

firchliche Feier den allgemeinsten, erhebendsten Eindruck tnachen., Während derselben überreichten der Konsistorialrath van Oven

dem Jubilar den ihm von des Königs Majestät Allcrgnädiast verliehenen Rothen Adler-Orden dritter Klasse, nebs den Gllick wünschungs- Schreiben des hohen Ministeriums und der Re- gierung, und dexr Konsistorialrath Schriever ein Glückrzún shungs- Schreiben des hochwürdigen Konsistoriums zu Koblenz, so wie mehrere andere ähnlihe Schreiben von Seiten der Pro- vinzial- und Kreis-Synoden. Ein großes Mittagémahl beschloß die Festlichkeit.“ 2 E

Heute früh gegen 4 Uhr brach hier in dem sogenannten Englischen Hause, in der Mohrenstraße Nr. 49, auf eine bisher noch nicht zu ermitteln gewesene Weise Feuer aus. Dass.lbe griff so \chnell um sich, daß, bei der Ankunft der unvetzüglich zur Brandstelle geshafften Lösch- Geräth)chaften, dec im Quer- Gebäude dieses Hauses befindliche schdne Saal bereits überall in lichten Flammen stand. Jn diesem Saale war bis heute frúhß gegen 3 Uhr eine musikalische Gesellschafe versammelt gewesen, und es ist daher mit großer Wahrscheinlichkeit anzunchmen, daß dasUnglück durch irgend eine Fahrlässigkeic herbeigeführt worden it Der angestrengten Thätigkeit der Polizei-Beamten und Feuerld\ch- Mannschaften is es gelungen, diesem großen Brande insoweit Grän- zen zu jeßen, daß nur das gedachte Quer-Gebäude eingeäschert, die umliegenden Gebäude aber bloß mehr oder weniger beschädigt wor: den sind. Das Feuer war zwar gegen Mittag noch nit ge- lôschr, indessen stand um diese Zeit nicht mehr zu befürchten, daß es von neuem um sich greifen werde. Zwei bei dem Löschen be- schäftigt gewesene Personen sind leider durch herabgefallene bren- nende Balken bedeutend verlest worden, und werden ärztlich behandele. Sonst ist Niemand dabei verunglúckt. Die Haupt- stadt wird übrigens durch diesen Brand eines ihrer {nsen dffentlichen Säle, an denen sie ohnehin Mangel leidet, beraubt.