1901 / 283 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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Berlin, Freitag, den 29. November

: # Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

1901.

F ———————LLL E I D S S E E E N | Qualität

Bemerkungen Die verkauste Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verlaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

Sin [liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

baß der betrefiende Preis nit vorgekommen ist, ein J unkt (

s - Am vorigen Außerdem wurden N gering mittel gut Verkaufte | Rergufs: f Ga ti9-| Markttage am Marktiage November N Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Aue eib l 1 Den Durdh. A CICLOS nttt3- q ; niedrigster | höchster | niedrigster | höchster | niedrigster | höchster [Doppelzentner zentner preis dem ] Doppelzentner Tag : (Preis unbekannt) : : t t. t d M. M I t E Weizen. 28. | Landsberg a. W. . E E 15,00 15,00 | 17,00 17,00 : s Ditrowo a C 17,10 17,20 17,20 17,3020 #17130 17,40 ; ; : é Wongrowiß . O 15.00 15,60 E u 17,00 17,40 8 136 17,00 17,00 (21101 À Breslau . . Winter-Weizen 14,90 15,60 15,90 16,40 O0 A 17,20 L ; z 4 4 s, s Î . Sommer-Weizen 14,90 15,50 15,80 16,30 16,50 16,80 y i i: A L Hirschberg S R 15,70 1620. L at 17,30 17,80 9 157 16,75 16G 2E I à atibor L 15,80 16 00 16,20 | 16,40 1150 18 515 16,10 16,20 | 21.41. 50 7 Göttingen Ls | 15,40 15,40 15 80 15 80 Í Geldern . 1610| 16,40 16,40 16.70 16 70 16,90 70 1150 16,43 16,20. | 214: 20 / M S s [en E 15,50 15,50 16,00 16 00 385 6 060 15,74 1B 211 15 : Obel L E S N 15,70 16,00 16,30 16,30 i i 3 : Z Laupheim t T T G Ee M 16,20 16,20 S E 42 685 16,20 16,40 | 22.11. x Rastatt N 16/50) 16/75 16,75 17,00 O 1 10,50 17 989 17,00 E 2E 11: Ï Château-Salins L 1600 16,20 S Î ; : A : s Roggen. 28. | U L L “— Et 13,60 13,60 1400 | 14,00 s h 2 Kottbus . 2 S E Eu 3 15,30 | 15,30 N 77 15,30 B24): Ï Ostrowo 13,30 ‘|** 13,40 13,40 13,50 1350 | 13,60 i O A Z Wongrowitz 13,00 |* “13,60 E N 14,00 1450 G 114 14,25 1425 S111 i Breslau . 13,50 :14 10 14,40 14,60 14,70 15.C0 e 2 c 7 ; 5 Hirschberg 14,10 14,60 14,60 15,00 15,10 15 50 20 302 14,82 1482 | 21 11. É Ratibor . L 22 2 E 14,95 14,25 400 5 700 14,25 1230 O1 50 - | Göttingen -. —— - 14,00 14,00 | * 14,30 14,30 h , c Í Le ; L Geldern (A 14,20 14,60 14,60 14,90 14,90 15,20 90 1340 14,89 14 O1 1 25 ü Neuß (S E E S 13,30 13,30 13.80 13 89 995 3180 13,53 13,63.) 97: 11 5 ¿ Döbeln E 2e A 13 80 13,90 14.00 14.30 5 : : i ; s Rastatt. C el 13,50 14,00 14,00 14,50 1450 | 15,00 45 652 14,49 14,50 | 21.11. 50 s Châteai-Sal E 20 S 13,60 | 14,20 —— ; j ; D B 4 j; Gerste. 28. ] Landsberg a. Wi 2 E E | 13 00 13,00 13,60 13.60 ] 2A j R Ostrowo A 12,00 1230 1200 90 1340| 513,70 ; s ; Lo le L) : E, Wongrowißt . 10,90 11,30 |# 1160 | 1200 | A É 30 351 11,70 11,90 |- 21.11. Ï Breslau . 11,70 1290 260, 1990. 171840 14,40 : 4 i: Y Hirschberg: 12,20 1970 Da H iBeZ } 14,40 14,90 8 111 13,42 13/55 L Ü Ratibor: I a 12,00 1250 1300| 1390 É 700 8 925 12,75 13,15 | 2.1L 50 Ï Göttingen E E S E O 210 | 1510 15,10 : ; : Í R L G D S N 14507 1/4450 | 14,60 14 80 : : : ; c BAUDIC E n uis 13,60 14,20 } 14,40 | 1450 | 1460 15,00 187 2702 14,60 14,63 | 22. 11. 2 A E ta E 14,50 15,00 | 15,00 4 15,50 | 15,50 | 16/00 22 341 15,50 15,00 | 21.1L ' 4 Chôâteau-Salins Es S 18805 0 TLOOIA E s j : Er * j S afer. | 28. Landsberg a. Wai o l | 13,60 13,60 | 14,00 | - 14,00 \ : ; A T ah ü Sb C E L S S 1470 40 15514802 h 1490 25 369 14,76 14,75 | 21 Di S Ostrowo 12,90 13,00 | 13,00 13,10“ | 13,10 13,20 Ó G i LE : 2 Wongrowiß. E T O20 13,20 } | 10 132 13,20 12,00] D 1 : Breslau . 12,70 13,20. |* 1340 | 1360 | 1380 |. 1400 : | s Hirschberg 13,60 13,80 | 13,80 | 14,00 14,00 | - 1420 39 542 14,00 1432 Dl: s s Ratibor . S E L a E 260 2800) 413,00: 18,20 800 10 320 12,90 1240 | 9118 50 5 Göttlüget e 2 E a E 1860 [1360 | 1400 | 1400 : ; E ; i Gelbe S 14,50 15,00 | 15,00 | 1550 | 1550 16 00 60 920 15,33 19001 Sk 15 : Neu E Es e L 1490 15,50 60 900 15,00 15,00 | 27.11 5 s Döbeln E E TTE O 1 = P1320 e940 «13,80 14.00 j z K E : ; Laupheim 14 20 1440 | 1460 | 1480 \ 15,00 * | 15,00 400 5 886 14,72 1455 | 22 11. z R e E S Ee 14,00 | 14,50 | 1450 | 1500 | -15,00 15,50 16 1940 15,00 15,00 | 21.11. Z GOSTA C ae an Ï E L900. 1000) E Li j R

er Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen bereGnei.

in den leyten fes Spalten, daß entiprehender Bericht fehlt.

Deutscher Neichstag. 99. Sigung pom 28. November 1901. 1 Uhr. Am Bundesrathstische: Staatssekretär des Jnnern, Staats- Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner. Eingegangen ist der Vertrag zwischen Deutschland und Oesterrei, betreffend die Verlegung der deutsh-österreihischen Grenze längs des Przemsa-Flus}. s. ;

Ueber den Anfang der Sihung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

“Darauf sezt das Haus ‘die zweite Berathung des Ent- D einer Seemannsordnung fort.

“Die Beratyung war in der 97. Sigzung inmitten der Ver- handlung über den § 4 abgebrochen worden, wonach die Seemannsämter auch - als Seeschöffengerichte zu funk- tlonieren haben. Nah dem Kommissionsbe)chlusse müssen die Seemannsämter- bei der Entscheidung in Sitraf- fsahen innerhalb -des Reichsgebiets mit einem Vorsizenden und zwei shiffahrtskundigen Beisthern beseßt sein. Nach-dem A n- irage der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) soll einer der Beisißer deni Kreise der seebefahrenen Schiffsleute ent- nommen sein. Ein jeßt modifizierter Antrag des Abg.

ents (Zentr.) will dasselbe dann eintreten lassen, wenn

ch um ein Verfahren gegen einen Schiffsmann handelt. Die Anträge der Sozialdemökraten wollen darüber hinaus Mündlichkeit und Oeffentlichkeit der Verhandlung, sowie Reise- fosten und Diäten für die Schöffen.

Abg. Nettich (d. konf): Nach meiner Mitarbeit in der Kom- mission fann kein Zweifel sein, de ih auf dem Standpunkt der fozialen Fürsorge für die Seeleute und der Verbesserung in dieser Hinsicht stehe. Aber meine Stellung hat doch eine gewisse Grenze. Herr Meßger hält Disziplin für eine leere Retensart, aber eine wirklich gute Seefahrt kann ebenso wenig wie Armee und Marine ohne die allershärfite D.8ziplin existieren: Die Anträge scheinen mir nicht ohne Gefahr für die Aufrechterhaltung der Disziplin zu sein. Der Schiffs- mann wird als Beisitzer geneigt sein, bei Vergehen gegen die Diéziplin milde zu umtheilen- und andererseits aus Malice bei -der Straf- abmessung gegen einen Kapitän zu weit zu gehen. Wir stimmen daher gegen die Anträge Albrecht 1nd Genossen, aber au gegen den Antrag Cabenly. L / j

Abg. Cahensly bestreitet, daß sein - Antrag geeignet sci, die Disziplin zu lockern, namentlich nachdem er ihn dahin modifiziert

be, daß nur bei einem Verfabren gegen Schiffsleute ein Beisißer aus der secbefahrenen Mannschaft zu: entnehmen sei.

Abg. Naab (Reformp.): Jn dem Antrag Cahenèély liegt allerdings zu viel Vorsicht. Inzwischen ist noch ein neuer weiterer Antrag der Abgg. Kirsch und Cahensly zu § 111 eingegangen, welcher die Verhandlungen vor den Seemannsämtern öffentlich machen will. Das ist wichtig auch für die vorliegende Frage. Im stimme dem Abg. Cahensly bei, daß fein Antrag auch die aller- weitgehendsten Befürchtungen vollständig beseitigt. Man hat uns ent- gegengeworfen, daß man fein Standesgeriht machen solle. Jch er- blie aber auch in den Militärgerichten nichts anderes als Standes- gerichte. Die Militärgerichte follen aber den besonderen Anschauungen im Militäc Rechnung tragen. Dasselbe gilt au für das gesammte Seewesen; denn auch dort steht das Wort Disziplin an der Spiße, und hat man es mit besonderen Anschauungen zu thun. Das See- mannsamt wird nicht nur als Standes-, fondern auch als Klassen- geriht in den Kreisen der seemännishen Arbeiter angesehen werden,

“wenn nur ihre Vorgeseßten als Richter fungieren. Eine Hebung

dés Vertrauens zur Rechtsprehung der Seemannsämter liegt niht nur im . Interesse Derjenigen, die verurtheilt werden sollen, sondern auch iin Interesse des Staats. Beim Kriegsgericht ist auch der Standpunkt gewahrt, daß Jeder möglihst von seinen Kameraden gerichtet wird. Der Verein der deutsthen Kapitäne und Offiziere der Handelsmarine ist auch dafür eingetreten, daß bei der Besetzung des -Seeamts bis zu der Aburtheilung eines Steuermanns ein Steuermann hinzugezogen- wird. Die Oeffentlichkeit der Verhandlung halte ih-für eine der nothwendigsten Voraus]eßungen für das Vertrauen in die Rechtsprechung. Der Seemann hat in der Hauptsache bloß éine einzige Instanz, da ihm die Berufung an die ordentlichen Gerichte fast unmögli ist. Daher muß die erste Instanz in die beste Lage zur Aburtheilung der Leute ‘gefeßt werden. Jch freue mih, daß niemand hier gegen die Oeffentlichkeit der Verhandlungen esprochen hat, und hoffe, daß der Antrag wie auch später der Antrag Kirsch angenommen werden. l Bevollmächtigter zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli: Der Antrag des Herrn Cahensly ist ja ein Entgegenkommen, was gewiß anzuerkennen ist, indem jeßt vorgeschlagen wird, daß ein Schiffsmann nicht allgemein als Beisißer hinzugezogen werden müsse, fondern nur dann, wenn über einen Schiffsmann ab- zuurtheilen sei; und es könnte scheinen, daß gegenüber dem, was in der vorigen Sibßung von hier aus gesagt ist, die Bedenken beseitigt seien. Allein, was namentlich ih vorzugsweise betonte, die Unstatthasftigkeit des Aburtheilens des Vorgesetzten durh den Schiffsmann als gesetzliche O ershöpft noch nicht die ganze Reihe der Bedenken. Das auptbedenken - besteht nicht darin, daß - unter Umständen und im einzelnen Fall ein Schiffsmann urtheilen könnte das ist vollkommen zulässig und in vielen Fällen, glaube ih, auch wünschenewerth sondern ‘darin, daß mit der- Forderung, es solle in allen Fällen prinzipmäßig, wenn - au in der Beschränkung auf be-

“ziehungen nicht die

_ würde das führen? Wir kommen damit zu

stimmte Fälle, ein Schiffsmann Beisitzer fein, ein Grundsay auf- gestellt wird, der nicht toleriert werden kann für die Rechtsprehung auf dem Gebiet der Strasgewalt. Nun kann ja eingewendet werdet was bis zu einer gewissen Grenze berechtigt ist —, es sei dies keine Rechtsprehung im Sinne unserer Stra sait soadern eine mehr polizeilihe Rechtsprehung, an tvelche * auß in anderen Be- 1 strengen Forderungen gestellt werden, wie ¿: B. die eben vón Herrn Raab betonte der Oeffentlichkeit, die hauvtsächlih aus diesem Grunde nit die Konsequenz der Einseßung des Seemanns8amts gewesen ist. Allein, die Gründe liegen auf einem anderen Gebiete. Es darf nit anerkannt werden, - daß „ein Theil unserer Bepölkerung- vorzugsweise berufen sci, über gewisse Fâlle zu urtheilen, weil ‘sie derselben Klasse wie der Abzuurthei- lende angehören. Das ist ein Grundsaß von fo großer Bedenklichkeik, - daß ihm beim ersten Auftreten meines Erachtens entgegengetreten. werden muß. Ferner bittte ih, zu erwägen: Wird bestimmt, daß in den Seemannsämtern, fobald es sich um einen Schiffsmann handelt, ein Schiffsmann als Beisißer zugezogen werden müsse, so heißt das mit anderen Worten, daß für die Regel, für vielleicht °/;6 der älle, ein Schiffsmann zugezogen werden müßte. Er wird also. auf Grund geseßlicher Vorschrist das ständige Mitglied bilden, welches berufen und in der Lage sein foll, alle Fälle, mit Ausnahme der Vorgeseßten, zu beurtheilen. Aber auch, wenn nicht - der Vorgeseßte direkt ab- zuurtheilen ist, ist derselbe doch indirekt abzuurtheilen in vielen Fällen, wenn er nämli eine Verfügung getroffen hat, die vom Seemannsamt daraufhin geprüft wird und geprüft werden soll, ob sie zutreffend ist. Da wird speziell ded Schiffsmann vom Geseß bezeichnet als. der, der darüber urtheilen muß. Wer im übrigen zugezogen wird, darum kümmert sich der Gese geber “nit. Da zeigt sich die bedentlihe Konsequenz und das weite Feld, auf das si die Bedenken rihten müssen. Ferner áber, angesichts dieser zahl- reichen Fälle, bei denen gerade der Schiffsmann hinzugezogen werden muß, tritt um so mehr das Bedenken hervor, ob bei jédem Seeanit, und sei es au das klcinste, an einem weniger von Schiffern be- suchten Orte eine Schifferbevölkerung vorhanden ist, die geeignete Männer darbietet mit den Cigenschaften, die ih neulid) als ganz un- entbehrlich bezeichnet habe. Namentlih würde diefes Bedenken im besonderen Maße dann hervortreten, wenn das ganze Zahr bindurh das Seemannsamt beseßt sein muß. Es sind das alles Bedenken, die so gewichtig sind, daß sie au dem Antrage des Herrn Abg. Cahensly gegenüber durds{lagend siud. Jch kann deshalb nur bitten, es bei der Ablehnung aller dieser Anträge zu belassen.

So Geheimer Ober-Regierungêrath im Neichs-Justizamit Dr. Dungs: Durch die Annahme des Antrages würde in unsere Straf eseßgebung ein völlig neuer Grundsaß eingeführt werden, nämlich die obligatorif e. Theilnahme eines Standeêgenossen an der Aburtheilung. _ Woh einer gewissen Standes=-