1901 / 283 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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-Lübeck empfiehlt den Antrag, um dem Unwesen der. DRLEA Seit O die „Heuerbaase“ auch e dieser Stelle entgegenzutreten. i

Staatssekretär des a Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ih weiß niht, wie das hohe Haus zu diesem Antrage steht; wenn derselbe aber angenommen werden sollte, so glaube i, wird auch der Herr Antragsteller mit meiner Auffassung einverstanden sein, daß unter „gewerbömäßigen Stellenvermittlern“ niht die Vertreter der von den Rhedereien organisierten Heuer- hureaux zu verstehen find. (Zustimmung.)

‘Ag. Frese macht darauf aufmerksam, daß der Norddeutsche gleyb set zivei Jahren seine eigenen Heuerbureaux habe. f

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Jh würde hier ebensowenig annehmen, daß der Vertreter eines von der Rhederei organisierten Heuerbureaus als gewerbsmäßiger Stellvertreter anzusehen is, wie meines Erachtens die Beschäftigung des Vertreters eines Arbeitersckretariats als eine gewerbsmäßige Thätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung angesehen werden kann.

Der 8 10 wird mit dem Antrage der Sozialdemokraten angenommen. %

Der dritte Abschniit regelt das Veriragsverhältniß. § 25 iautet: L Die Gültigkeit des Heuervertrags if durch \chriftlihße Ab- fassung und durhch den nachfolgenden Vollzug der Anmusterung nicht bedingt. Jedoch ist dem Schiffsmann bei der Anheuerung ein von dem Kapitän oder dem Vertreter der Rhederei ausgestellter und uñtershriebener Ausweis zu geben, welcher énthält: Name des Swhiffs, Angabe der Dienststellung, Angabe der Reise oder Dauer des Vertrags, Höhe der Heuer, Zeit und Ort der Anmustetung.

Nah einem Antrag der Abgg. Dr. e und Genoffen sollen auh hier die Worte „dem Vertreter“ erseßt werden“ durch „dem zur Anheuerung bevollmächtigten .Ver- trêteë“ und am Schlusse hinzugefügt werden : „Zeit des Dienst- antritis“. Der Antrag der Abgg. Albrecht und Ge- nossen will als Jnhalt des Ausweises aufgeführt wissen: 5 „Namen und Nationalität des Schiffes, Namen des Kapitäns, Angabe der Dienststellung, Angabe dèr Zahl der seebefabrenen Swiff8mannschaft, Angabè der Neise oder Dauer des Vertrags, Höhe- der Heuer und des Veberstundenlohnes, Zeit und Ort der An- musterung.“ i Abg. Schwarß-Lübeck: Es ist nothwendig, dem Seemann bei dêr Anmusterung ¿u erklären, das Schiff wird mit so und fo viel Leuten befahren; das ist bei der Anbeuerung in großen Hafenpläßen ganz uñumgänglih und der allgemeine Wunsch der Seeleute, desgleichen

Auch die Nationalität is nit überflüssig, denn sie E in der Muslterrolle ebenfalls angegeben werden. Der eventuelle Wechsel in der Person des Kapitäns kann kein Hinderniß bilden ; immerhin ist es doch möglich, denjenigen Namen anzugeben, der beim Abschluß des Vertrages in Aussicht genommen ist. den Veberstundenlohn könnte man sehr leiht angeben ; will man es nicht, so Heißt das eben, daß der Ueberstundenlohn in der Luft s{webt.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli: Meine Herren! Jch will mich im übrigen nicht weiter in den Text einlassen, ih will nur einige Bemerkungen des verehrten Herrn Vorredners besprechen, der, glaube ich, die Be- merkungen des Herrn Abg. Frese nicht ausreihend gewürdigt hat. Herr Frese hat, wenn i seinen ‘Worten richtig gefolgt bin, gesagt: Die Vorschrift, daß der Name des Kapitäns schon bei der Anheuerung anzugeben sei, sei deshalb in manchen Fällen niht ausführbar und ein unzutreffendes Verlangen, weil aus allerlei Gründen ein anderer Kapitän beim Auslaufen des Schiffes vorhanden sein würde als der, der zur Zeit der Heuerung vielleiht ins Auge gefaßt würde; es sei also nicht mit Bestimmtheit zu sagen, wer der Kapitän sei. Ebenso hat Herr Frese meines Wissens ge}agt, und zwar mit Recht, daß das

Gleiche die Angaben der Zahl der seebefahrenen Schiffsmann-

chaft betreffe; es sei” niht positiv genau anzugeben, wie groß die Zahl sein werde. Nun sagt der Herr Vorredner:

Das trifft ja nicht das, was wir verlangen; wir verlangen nur, daß bei der Anheuerung der Kapitän. genannt wird, der ins Auge gefaßt wird als der voraussihtliche, und ebenso, was die Zahl der Mann- schaften betrifft; dafür wird niemand bestraft, wenn er sich geirrt hat, denn er hat ja niht mit Absicht geirrt. Das erschöpft aber nicht die Cinwendung, fondern diese richtet sich dagegen, daß auf Grund dieses Ausweises, der eine bestimmte Zahl, ih. will ma sagen 37 Sthiffs- mannschaft und Kapitän Soundso, aufweist, nachher - der Geheuerte sagt: das sind ja feine 37, nur 36, ich brauche also nit anzugeben; und wenn ein Kapitän Meier genannt ist, der Kapitän - heißt aber Sculze, dann sagt der Geheuerte: der heißt ja nicht Meier, das ist ja Schulze, ih brauche also nicht zu fahren. Darauf kommt es an, und ih glaube, daß diese Einwendungen fo durhsc{lagend sind, df man si ihnen nicht entziehen kann. Was {ließli die Bemerkung des Herrn Vorredners betrifft, daß Zeit und Ort der Anmusterun au bei der Anheuerung genannt sein sollen, so glaube ih nicht, baß von irgend einer Seite, am allerwenigsten vom Regierungstisch, da- gègen eine Einwendung erhobeñ ist. N

Abg. Cahensly erklärt, für den Antrag Herzfeld als Kon- sequenz der Beschlüsse zu § 10 und für die Angabe des Namens und der Nationalität des Schiffes nah dem Antrage Albrecht stimmen zu wollen, alles übrige aber abzulehnen.

Abg. Schwar: Lübeck bemüht si, das Argument von der unzu- lässigen Häufung des Schreibwerks- zurückzuweisen, und fordert no- mals eindringlich die Aufnahme der Angabe der Zahl der Schiffämann- schaft. Cs seien Fälle vorgekommen, wo ein Kapitän einfach bloß

“| mit einem Steuermann in See ging Es gingen jeßt viele Schiffe

mit ganz ungenügender Bemannung in See, und zahlreihe Sciffs- unfälle seien darauf zurückzuführen. Deshalb verlangten die Steuer- leute jeßt die Aufnahmè dicser Angabe in den Ausweis. Dasselbe gelte von dem Ueberstundenlohn.

die Angabe der Namen und der Nationalität. Jn ‘England wird bereits demgemäß verfahren, und die Einrichtung hat sih sehr gut bewährt. Cbenso ver!angen wir die Angabe über die Höhe des Veberstundenlohns. Eine Lücke des Heuervertrags in diesem Punkte muß um fo mehr ausgefüllt werten, als der Seemann bei uns mit der Anheuerung fein Musterbucß abgeben muß und keine neue Heuer abschließen darf. In unserem zweiten Antrage wollen wir mit be- Tonderer- Rüfsicht auf die norddeutschen ‘Häfen, wo die Vertrags- abschliezung beim Heuerbaas noch gang und gâbe ift, ebenfalls den Teßteren von der Vertretung der Rhederei ausgeschlossen wissen. Unter-Staatésektcetär im Reichsamt des Junern Rothe: Meine Herren! Nach bisherigem Recht war der Heuervertrag an keine Form gebunden; er wurde mündli geschlossen. Weil, wie der Herr Vor- reduer auéführte, zwischen Anbeuerung und Anmusterung häufig ein mehr oder weniger langer Zeitraum-verstreiht, so wurde in der Kom- mission ‘der dringende Wunsch ausgesprochen, daß man dem an: geheuerten Seemann mindestens einen" Au8weis in die Hand gebe, welcher das Wesentliche des Vertrags enthält. Daraus ist die Kom- missionsfassung hervorgegangen. Nun wird durch diesen Beschluß hon das Schreibwerk, welches ten Nhedern, besonders den kleinen, auferlegt wird, in unerwünschter Weise vermehrt; es ist nicht erwünscht, in diefer Vermehrung ne sortzufahren, wie es die vorliegenden An- träge thun. Wenn der Schiffer die hier gegebenen Vorschriften ver- leßt, wenn er den vorgeschriebenen Ausweis dem Schiffs- maun nich aushändigt, so macht er sich strafbar nach den späteren Bestimmungen. Deshalb erfordert die Gestaltung des Ausweises- Vorsicht. Deswegen möchte ‘ih es zunächst nicht für ¿weSmäßig halten, die Nationalität des Schiffes in den Avsweis auf- zunehmen; diefer Zusaß ' ist mindestens überflüssig. Nach § 1 der Seemannsordnung finden die Vorschriften dieses Geseßes- Anwendung auf alle Kauffahrteischiffe, welhe das Necht haben, die Reichtflagge zu führen, also nur âuf deutsche Schiffe. Die Nationalität steht von vornherein fest. Also dieser Zusaß ist jedenfalls entbehrlich. L edentlih ist. die Vermehrung des Katalogs um die Angabe der Zahl der

Abg. Naab: Im Großen und Ganzen sollten wir die Ein- shiebung nah dem Antrag Albrecht vornehmen, bedenklich ist nur die Aufnahme dcs Namens des Kapitäns, da bei der Anheuerung der Kapitän vielleiht noch gar nicht bestimmt ist. Der Verein deutscher Kopitäne und Offiziere der Handelsmarine hat uns gebeten; nit halbe Arbeit zu machen und die Schriftlichkeit des Heuervertrages zu beschließen. Diese Leute sind dieselben, die in ter Hauptsache das fo viel beklagte Ueberwuchern des Schreibwerks auf ihre eigenen Schultern befommen; also brauchen wir uns mit diesem Gegengrund nit bange maden zu lassen. Die Höhe des Ueberstundenlohnes sollte ebenso wie die Zahl der seebefabrenen Mannschaft aufgenommen werden; in dieser Beziehung {üßt die Merchant 8shipping Act den englischen Seemann mehr als der unserige geschüßt ist. E

Nbg: Dr. Stockmann (Rp.) spricht sich gegen sämmtlihe An- träge aus. Der Antrag Herzfeld fei überflüssig, da sich die Konsequenz aus E von felbst ergebe. Die Aufnahme der weiteren Angaben in den Heuerscheinen könne niht begrüridet werden auf den Inhalt der Musterrolle, denn in diese würden au noch andere Bestimmungen aufgenommen, so solche über die Beköstigung.

Der § % gelangt mit der Abänderung nah dem Anirage Herzfeld. eau des Vertreters der Rhederei zur Annahme, der zweite Antrag Herzfeld und der Antrag Albrecht werden abgel hnt.

Nach § 30 ist der Kapitän oder der Rheder zum Rücktritt vom Heuervertrage b fugt, wenn der Schiffsmann den Dienst- antritt länger als 24 Stunden verzögert. Die Ansprüche wegen etwa'ger Mehrausgaben für cinen Ersaßmann und wegen sonstiger aus der Verzögerung erwachsenen Schäden soll dadurch nit berührt werden.

Die Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen beantragen dahinter folgenden Zusaß: „Soweit nah allgemeinen Grund- säßen An'prüche wegen Schadensersaß bestehen. 285

seebefahrenen Schiffsmanpschaft. Das steht in vielen Fällen bei der Anheuerung noch garnicht-fest. Wie Herr Schwarß ausführte, ver- gehen oft Monate, ebe auf die Anheuerung die Anmusterung folgt. Der Kapitän oder dessen Vertreter kann deshalb bei der Anheuerung häufig garnicht wissen, wie viel secbefahrene Leute er an Bord haben wixd. Wenn er unrichtige Angaben macht, macht er si straffällig. Anh der Kapitän wird bei der Mpelterunig noch nit immer designiert sein; aber auch, wenn das bifannt ist, so kann es etwas Gehäisiges haben, den Leuten den Kapitän sriftlih im voraus benennen zu müssen; das exinnèrt etwas an eine schwarze Liste. Was die Höhe des Ueberstunden- lohnes betrifft, so ist es ritig, daß der Ueberstundenlohn einen Theil der Vergütung des Seemanns bildet, und daß dieser ein näatürliches Interesse daran hat, von vornherein sicher zu sein, wie hoh der

leberstundenlohn fi stellen wird. Nun ist aber die Art der Nege- Ing des Stundenlohns sehr verschieden, häufig sind es nicht bestimmte Sâbße, sondern er besteht in der Gewährung von sonstigen Vortheilen. Es wird niht immer leicht sein, der Bestimmung, den Ueberstunden- lohn In den Nachweis aufzunehmen, nachzukommen, und wenn der Vorschrift nicht genügt wird, treten für den Schiffer bedenkliche rolgen ein. Das gebe ih zu bedenken, möchte aber in erster Linie bitten, daß die Nationalität und die Anzahl der seebefahrenen Mann- schaft aus dem Ausweise herausgelafsen ‘werden.

/ Frese: Auch ih meine, wir haben in dieser neuen See- mannésordnung schon außerordentli viel Schreibwerk vorgeschrieben und sollten dasselbe nicht noch vermehren. Wenn ein Kapitän ge- nannt ist, kann doch der Fall eintreten, daß derselbe im leßten Augen- blick frank wird und ein anderer ernannt werden muß; dann hat die Angabe jeden Zweck völlig verfehlt. Cbensowenig wird es mögli sein, die Zahl der seebefa renen Mannschaften anzugeben. Bei der Ausreise erscheinen vielfach einige der Leute niht; in fremden Häfen ift das noch mehr der Fall. Der Ueberstundenlohn h sich A angeben, da die Bedingungen der Nhedérei ganz verschiedener Natur sind; die Rhederei in den Ostseehäfen muß \chwer kämpfen um ihre Existenz und kann nicht so hohe UVeberstundenlöhne zahlen als die besser situierte Nordseerhederei. : - Abg. Dr. Herzfeld: Der § 2% stellt ein Kompromiß dar, welches nah sehr langen Arbeiten in der Kommission zu stande ge- Tommen ist, um einer berehtigten Beschwerde der Seeleute abzuhelfen. Man hat den Ausweis zugestanden, aber derselbe ist nah— der Meinung der Seeleute nicht ausreichend. Der Ausweis soll nur dem Seemann eine gewisse Sicherheit geben; - denn gebunden ist er ohnehin, auch wenn der Heuervertrag nur mündUuch abgeschlossen war. Die beklagte Vermehrung des Shreibwerks hat also mit dem Heuervertrag nihts zu thun. Jn die Mustercrolle müssen diese Angaben doch eingetragen werden; es ist also nit un-

B: G -B,)“ N G kurzer Begründung durch den Antragsteller wird der § 30 unverändert angenommen. :

Der § 31 lautet nah den Kommissionsvorschlägen:

„Der Schiffsmann, welcher nah der Anmusterung ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund dem Antritt oder der Fortseßung des Dienstes sich entzieht, kann auf i des Kapitäns vom See- máanns8amt, wo aber cin solches niht vorhanden ist, von der Orts- polizeibehörde zwangsweise zur Erfüllung seiner Pflicht angehalten PeaeR, Die daraus erwachsenden Kosten hat der Schiffsmann zu ragen.“

Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung dieser Bestimmungen. /

Abg. Dr. Herzfeld erklärt si gegen die Uebertragung der nah dem jeßigen Recht bestehenden Befugniß der Seemannéämter zur zwangsweisen Zurükführung eines Seemanns in den Dienst auf die ortepolizeilihen Behörden. Eine solhe Bestimmung müsse die größte Erregung und Unzufriedenheit hervorrufen; sie bestehe auch sonst nirgends, außer in der Gewerbeordnung bezüglich der Lehrlinge und in der Gesindeordnung. Jm übrigen habe die Gewerbeordnung den körperlihen Zwang zur Arbeitsleistung auédrücklich ausgesdlosjen. Diese Bestimmung widerspreche nicht nur ‘dem Sinne der RNeichsgese gebung, sondern auch dem Geiste des 20. Jahrhunderts. Der Schiffsmann könne ja schon mit Strafen bis zu einem Jahr Gefängniß belegt werden, wenn er mit der Heuer durchgebe und seinen Dienst nicht antrete. Da könne es nicht Sache des Reichstages sein, solhen alten Anschauungen wieder Rechnung zu tragen. h è :

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) erklärt ih gleifalls gegen eine solche Bevormundung erwadhsener Leute und bittet um Ablehnung des § 30, um so mehr als leicht Personenverwecselungen bei der zwangs- weisen Zurückführung vorkommen könnten.

Der § 31. wird angenommen.

Der §8 32 hat im ersten Absaß folgenden Worilaut:

Der Schiffsmann ijt verpflichtet, in Ansehung des Schiffs- dienstes den Anordnungen des Kapitäns, der Schiffsoffiziere und seiner sonstigen Dienstvorgese ten unweigerlich Gehorsam zu leisten und zu jeder Zeit alle für Schiff und Ladung ihm übertragenen Arbeiten zu verrichten.“

Dazu beantragen die Sozialdemokraten, hinter „Schiffsdienstes“ einzuschalten: „innerhalb des Dienstzweiges, für den er angemustert ist“, und als zweiten Say aufzu-

billig, ‘die Eintragungen auch in die Ausweise zu fordern. Feder Kapitän ist im stande, die Zal der seebefahrenen Leute anzugeben.

ne men: „Zu Arbeiten in anderen Dienstzweigen ist er nur bei

Gefahr für Schiff, Ladung oder Menschenlöben verpflichtet“.

Der res 3 bestimmt:

„Dhne Crlaubniß ‘des Kapitäns oder eines Schiffsoffiziers darf èr das Schiff -bis zur Abmusterung nicht verlassen, do darf ihm in einem Hafea des Reichsgebiets in seiner dienstfreien Zeit, wenn nicht triftige Gründe vorliegen, die Erlaubniß nit ver- weigert werden. - Ist ihm eine solche Erlaubniß ertheilt, so muß er zur féstgeseßten Zeit zurückehren.“

Dazu beantragt der Abg. Dr. Arendt (Np.) hinter den Worten „doch darf ihm“ ‘einzuschalten: „nah Beendigung der Nüreise“; ferner beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen die Worte „in cinem Hafen des Reichsgebiets“ zu streichen, statt „triftiger Gründe“ zu sagen „dringende Gründe“ und am Schlusse hinzuzufügen: „wird sie verweigert, so hat der Kapitän die Gründe für die Verweigerung, sobald es ge-: schehen kann, in das Schiffstagebuch einzutragen.“

Ybg. Meßger befürwortet den Antrag seiner Parteigenossen zu Absatz 1. Derselbe habe den Zweck, unliebsame Streitigkeiten an Bord zu vermeiden, die eintreten würden, wenn nicht der Kreis der Pflichten umgrenzt wäre. Ein Heizer z. B. habe ¡edialid feinen R Vorgesetzten zu gehorchen, es sei denn, daß Gefahr im Ver- zuge sei. j /

_ Der Absaß 1 wird unter Ablehnung des sozialdemokrati- shen Antrages angenommen. ;

Abg. Dr. Stockmann begrlindet den Antrag Arendt. Es sei ‘selbstverständlich, daß der Kapitän nicht verpflichtet sei, die Gründe der Urlaubsverweigerung anzugeben, wenn ni{ht die Disziplin “auf See leiden solle. ‘Dürfe aber dem Schiffsmann in einem Hafen des Reichsgebiets in seiner dienstfreien Zeit die Erlaubniß nit verweigert werden, o - dürfte diese Erlaubniß im Interesse des Dienstes nicht al ae Zeit ausgedehnt ‘werden, da das Schiff noch auf ‘der Nütck- reise sei. j

Abg. Schwarß - Lübeck tritt für die sozialdemokratischen An- träge ein.

Unter Ablehnung dieser Anträge wird der Absaß 3 mit dem Antrag Arendt angenommen.

Hierauf wird um 51/4 Uhr die weitere Berathung auf Freitag 1 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“)

Entdeckung von Kohlenlagern in Transbaikalien.

In der Nähe der Station Tolbaga der Transbaikalischen Eisen- bahn sind kürzlih Steinkohlenlager entdeckt worden. Gegen 5000 Pud sind bereits gewonnen worden. Proben davon hat die Transbaikalische Eisenbahn erhalten. Falls die Üntersuhung der Proben ein günstiges Resultat ergeben sollte, wird diese Entdeckung dem Transbaikalischen Gebiet, das bisher an Kohlen großen Mangel gelitten hat, bédeutênden Vortheil bringen. (Nah ‘dem Wost. Wjestnik.)

Einfuhr von Weißblech nach Egypten. -

Der Werth der Einfuhr von Weißblech nah Egypten bat sih

seit zwei Jahren verdreifacht. Der Konsum hat in“ diesem Artikél

bedeutend zugenommen und ist noch immer im Steigen begriffen;

außerdem sind die Preise seit dem Jahre 1898 erheblich: in die Höhe

gegangen, wodurch der Importwerth dieses Artikels an und für fich

schon gesteigert erscheint. Der Import zeigte in den leßten dret Jahren nathstehende Werthe:

1900 1899- 1898

§E. SE. SE.

Guan ta 22 176 13 573 69% rankrei A E 283 478- 770 R 720 303 478 S e L E 1895 66 169 Oesterreih-Ungarn . . 195 270- 1D IOOON I E L Q 203 15 174 An T A As 88 199 68, Sit Ganzen E 25 560 14 904 8 826

Hauptsächlich, beinahe aus\{ließlich, wird Weißblech für die Herstellung von Bigarettenschachteln verwendet, in denen vorne mlich die für den Export bestimmten Zigaretten, meist ¿zu je 100 Stück, verpackdt werden. Welche Bedeutung die dortige Fabrikation der Schachteln erlangt hat, geht aus den Ziffern des Zigarettenexports hervor; im Jahre 1899 wurden 385045 kg und im ahre 1900 nicht weniger als 446 861 kg Zigaretten exportiert. Die Schachteln werden von den Zigarettenexporteuren theils in ihren eigenen Fabriken O theils von L Klempnern zu sehr niedrigen Preisen

ezogen. /

Für die fonstige Verwendung von Weißblech bilden alte Petro- leumfannen einen wichtigen -Konkurrenzartikel. Infolge des großen egyptishen Petroleumimports sind diese Kannen stets in reicher Zahl vorhanden und werden von der arabischen Bevölkerung, welche be: kanntlich die größtmögliche Wohlfeilheit und Zweckmäßigkeit dem ge- fälligen Aussehen weit voranstellt, eifrig getauft und theils als- Behälter wieder verwendet, theils au zerschnitten und verarbeitet. Namentlich Fette, Oele und die dort erzeugte Butter werden meist in diesen Kannen verpackt.

Das Weißblech wird fast aus\{ließlich von Großbritannien und zwar von Fabriken in Wales geliefert. Die Qualität, welche Absaß findet, sind die sogenannten Wasters, 1 CW ; lebtere sind eine Art Ausschuß, welcher von der besten Waare ausfortiert wird.

Gebandelt werden nur zwei Größen, und zwar 14 X 20 englische Zoll und 14 X 194 Zoll. Von ter ersteren enthält jede Kiste 112 und von der leßteren 120 Blätter. Das Nettogewicht einer Kiste s{chwankt zwischen 100 und 110 engl. Pfund.

Die Preise sind großen En ausgeseßt und von den jeweiligen Notierungen des Zinnes und Cisens, aber au von der Be- deutung der Vorräthe und der Nachfrage abhängig. Im Jahre 1898 betrug der Preis pro Kiste cif Alexandrien 10 sh. 6 d., stieg im Jahre 1899 auf 14h. und im. Jahre 1900 auf 14 h. 6 d. Ju Anfange des Jahres 1901 trat éine Baisse von 2 sh. ‘ein, aber die- selbe war nicht von Dauer; nah anhaltender Hausse wurde der jeßige Preis von 15 h. 6 d. erreicht. Gegenwärtig herrscht sehr starke Nachfrage nah dem Artikel, denn die englishe Regierung hat

bor furzer Zeit mehreren Zigarettenerporteuren den Auftrag ertheilt,

allmonatlich 8 bis 10 Millionen Zigaretten nach Transvaal zu liefern, wodurch sih die Ausfuhr dieses Artikels bedeutend ge-

steigert hat.

Verschiedene Versuche, den englischen Produzenten von Weißblech Konkurrenz zu bieten, haben bisher zu feinem Nesultat geführt. T R der österreichisch - ungarischen Handelskammer in

Alexandrien.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangte das Grundstück Birkenstraße, dem Bildhauer Nein hold Pieh ‘er ge- hörig, zur Versteigerung. Mit dem Baargebot von 85 000 ( und e S Mattes blieb e R Ote Dies Wiclef-

raße 32, Meistbietender. Vertagt wurde das f i Brau E ; 4 E E

Beim Kön1glichen Amtsgericht 11 Berlin gelangten die

nachbezeichneten rundstücke zur Versteigerung: Meiningérstraße in

chöneberg, dem Architekten vat Wendt gehörig, Nußungs- werth 12 000 Æ Mit dem Baargebot von 61 500 4 und 190 000 4 Hypotheken blieb Zimmermeister Franz Hauck in Charlottenburg,