TFchung nur theilwcise zu, ist also z. B. die Reise sowohl in kreisbauamtlihen, als aud in nebenamilihen Geschäften aus- geführt worden, so wird derjenige Theil der Reise, welher dur die ersteren, von denjenigen, welcher dur die leßteren Geschäfte veranlaßt worden, wöglihst zu sondern, insoweit dies aber nit angänglich if, der Reisekostenzushuß nur zum Theil zu ge- währen sein. Im Einverständniß mit der Königlichen Ober- Rechnungskammer hat der Handels - Minister hiernach bestimmt: a. der Reisekostenzushuß fällt fort, wenn ledig- li die nebenamtlihen Geshäfte Veranlassung dazu gegeben haben, daß die Reise zu 1 bis auf eine Entfernung von 18,75 Km. vom Wohnorte oder mehr, zu 3 auf eine Länge von 37,:9 Km. ausgedehnt worden, bezw. daß zu 2 eine auéwärtige Nebernachtung stattfinden mußte, ferner bei zwei- oder mehr- tägigen Reisen für jeden Tag, an welchem ausschließlich neben- amtliche Geschäfte vorgenommen worden sind. þ. Derselbe wird bei Reisen der lezteren Art volgewährt für jeden Tag, an welchem ausschließlich freisbauamtlihe Geschäfte ausgeführt find. c. Für alle anderen Reisen bezw. Reisetage wird nur ein ange- messencr, von der Königlichen Regierung nah Lage der beson- deren Umstände zu bestimmender Theil des Zuschusses gezahlt.
Diese Grundsätze find analog auch auf \olhe Reisen in An- wendung zu bringen, auf welhen außer den kreisbauamtiichen Geschäften, für welhe der Reisekostenzushuß bestimmt ist, nicht nebenamilihe, sondern anderweitige Geschäfte besorgt worden find. JIedoch muß der Zushuß für diejenigen Reisetage unter allen Umständen in Wegfall kommen, für welhe der Beamte aus anderen Fonds der Staatsverwaliung (z. B. aus dem Diäten- und Reisekosten-Fonds der Regierungen 2c., bei Reisen in Vertretung eines Regierungs- und Bauraths, oder aus den Fonds der Justizverwaltung bei Reisen in Prozeß-Angelegen- heiten) oder von Privatpersonen (z. B. bei Reisen zum Zweck der ersten Revision eines Dampfkessels oder behufs der außerordentlichen Revifion eines \solhen, bei welcher Mängel desselben vorgefunden worden find) Diäten und Reisekosten in
Anspruch zu nehmen hat.
Meecklenburg-Schwerin. Schwerin, 31, Januar. Der Großherzog is gestern Morgen 9{ Uhr von hier nah St. Petersburg abgereist. In der Begleitung Sr. König- lihen Hoheit befinden sch der General-Adjutant, General der Infanterie v. Zülow und die Flügel-Adjutanten, Hauptmann Bronjsart v. Schellendorf und Premier-Lieutenant v. Witendorf. Gleichzeitig ist der Herzog Paul Friedrich von hier nah Rathenow zurückgekehrt.
Anhalt. Dessau, 28. Januar, In der heutigen Sizung
des Landtags ist vom Abg. v. Kalitsh und Gen. folgender Antrag eingegangen: „Der Landtag beschließt, die Herzogliche
Staatsregierung zu ersuchen, daß 1) in Erwägung gezogen
Weise dem Bedürfniß der anhaltischen Grundbesizker nah Realkredit durch die Möglichkeit, unkündbare Darlehne zu entsprehenden Zinsen und mit Amortisation zu bekommen, genügt werden könne, fei es durh Erweiterung der bestehenden Landrentenbank zu ciner Landeskultur- und Landeshypothekenbank mit Anlehnung an die Staats\{Guldenverwaltung, fei es auf dem Wege der Geseh- gebung, um diejenigen Hindernisse zu beseitigen, welche dem Anschluß an die Pfandbrief-Institute in Preußen, resp. deren Benußung durch anhaltishe Grundbesißer entgegenstehen ; 2) daß dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt eine darauf bezügliche Vorlage gemaht werde.“ Die Dringlichkeit des Antrages ward angenominxen.
werde, auf welche
Schweiz. Ueber die Schlußsizung des internationalen Postkongresses in Bern am 27. Januar entnehmen wir der „N. Zürch. Z.“ Folgendes : Auf den Bericht und Antrag der Kom- misfion hat die Postkonferenz beschlossen, der \{chweizerischen Post- verwaltung den Wunsch auszudrüdten, fie möchte die geeigneten Stritte bei der englishen Postverwaltung thun, damit für die Be- handlung der mit dem Begehren, betreffend den Beitritt der nieder- Iländischen und spanischen Kolonien und des Kaisezrthums Brafilien zum allgemeinen Postverein, verknüpften Fragen eine Konferenz der betheiligten Postverwaltungen in thunlihster Bälde, wenn S im Juni dieses Iahres, nah London einberufen werden önne. nahmen von British-Ostindien und der französishen Kolonien in den allgemeiven Postverein, unterzeihnet. Hierauf folgten die üblichen Schluß- und Dankreden. Aus derjenigen des ältesten Mitgliedes der Konferenz, Hrn. Fassiaux, General-Direktor der belgishen Eisenbahnen, Posten und Telegraphen, ist hervrzu- Heben, Daß derselbe den lebhaften Wunsch ausdrückt, es möchte bald auf dem Gebiete der Eisenbahnen eine Einigung angebahnt und vollzogen werden, wie fie in Bezug auf die Posten und Telegraphen besteht.
Nufland und Polen. St. Petersburg, 29. Ianuar. Geßern hielt der Kaiser auf dem Plate vor dem Winterpalais Über einen Theil der Gardetruppen eine Revue ab. An der- selben nahmen Theil 22% Bataillone Infanterie, 177 Schwadro- nen Kavallerie und 9 Batterien mit 38 Geshüßen; in der Fronte standen 17 Generale, 489 Stabs- und Oberoffiziere, 896 Mu- siker, 1513 Unteroffiziere, 9792 Mann und 2586 Pferde. Den Oberbefehl über \sämmtliche Truppen führte der. Com- mandeur des Garde - Corps, der Großfürst Thronfolger, die Kavallerie kommandirte General-Adjutant Graf Mus- fin Puschkin, die Artillerie General - Lieutenant Shu- Towski, Nachdem der Großfürst Thronfolger und darauf der Oberkommandirende der Truppen der Garde und des St. Pe- tersburger Militärbezirks Großfürst Nikolai Nikokajewits{ die Linie abgeritten hatten, sehte si Se. Majestät um 12 Uhr vor deur Palais zu Pferde und ritt g!leihfalls die Fronte der Trup- pen enilang. Se. Maje®ät ließ nun die Truppen mit Einshiuß des gesammten Trains im Parademarsh defiliren, nah desseaz Beendigung Se. Majestät die Rapporte von den Adjutanten, Feldwebeln und Wachtmeistern aller der Truppentheile entgegen- nahm, deren Chef der Kaiser ist, womit die Revue \{chloß. — Prinz Alexander vòôn Hessen, - Buder de Kai- serin, ist mit dem heutigen Abendzuge hier eingetroffen. — Der Vize-Admiral Lesowski ist an Stelle des verjitorbenen Admirals Krabbe mit der Verwaliuung des Marine- Ministeriums betraut worden. — Der General - Gouverneur von Turkestan, General - Adjutant v. Kaufmann, wird, der „St. Petersb. Ztg.“ zufolge, in niht zu langer Zeit auf seinen “Posten nach Taschkent zurückehren. — Die Veränderungen in Rußland während der nun zwanzigjährigen Regierung des Kaisers Alexander faßt die „Alg. Ztg.“ wie folgt zusamnien: Der Flächeninhalt des russischen Reiches ha: sich um 35,347 Quadratmeilen per-
größert, so daß er jet 401,453 Quadratmeilen beträgt ; die Ein- |
Sodann wurde das Uebereinkommen, betreffend die Auf- -
wohnerzahl hat sich um 22,546,000 Personen vermehrt und beträgt jeßt 87,746,000. Die Staats\{huld hat fich um fast 50 Mill. Rubel vermindert und beziffert sich gegenwärtig auf 1,494 070,791 Rubel. Die Staatseinnahmen sind um 295 Mill. gestiegen und betragen 559,361,197 Rubel. Die Zahl der Fabriken hat \ich von 9256 auf 18,892, ihre Produkiionssumme von 157 Mill, Rubel auf 443 Mill. Rubel, die Zahl der Fabrikarbeiter von 456,000 auf 463,000 vermehrt. Die Erträgnisse der Gold- wäschereien sind von 331 Pud auf 2015 Pud gestiegen; dagegen ist die Ausbeute der Silberbergwerke um 437 Pud, der Kupfer- bergwerke um 155,330 Pud zurückgegangen. Die Kohlen- bergwerke liefern heute 68 Mill. Pud mehr. Waaren werden heut um etwa 175 Mill. mehr, dagegen gemünzte edle Metalle um 10 Mill. weniger ausgeführt, als vor zwanzig Jahren. Die Wagareneinfuhr is um etwa 2609 Mill. Rubel, die Einfuhr edler Metalle um etwa 10 Mill. Rubel gestiegen.
— Die leßten Nachrichten von der Position des russischen Detachements vor der Stadt Andidshan (Kokand) reihten bis zum 3. (15.) Januar. Nah denselben hatte das unter dem Befehl des General-Majors der Suite S\kobelew stehende De- tachement von Namangan den ersten Theil der Instruktion des General-Adjutanten von Kaufmann bereits ausgeführt, d. h. die Kiptschaken zwishen dem Kara-darja und dem Naryn beftiraft, und war nun an die Ausführung des zweiten Theiles der Jn- struktion gegangen, einen Hauptschlag gegen die Stadt Andid- \shan zu führen. Ueber diese Affaire melden neuere Nachrichten der „St. Pet. Ztg.“ vom 11. (23.) Januar Folgendes:
Zahlreiche feindlide Banden unter der persönliwen Führung Ab- durrahman-Awtobatschi's hatten fih in Andidshan konzentrirt, dessen Einwohner sich zu verz veifelter Gegenwehr rüsteten. . Andidsyan war zum Hauptitügpunkt ter Kriegspartei geworden. Am 4. Januar- wurde unter heftigem feindlihem Gewehrfeuer cine L der Nord- und Ostseite der Stadt ausgeführt und bei Ak-Tschakma eine vortheilhafte Position für die Artillerie bestimmt. Am 6. re- fognoscirte man die Südseite, wodurch die Aufmerksamkeit und die Streitkräfte des Feindes nach dieser Scite gelenkt wurden. Am 7. verlegte das Detachement seine Stellung von Musulman-kul-aryk auf die Höhen von Ak-Tschakmak. Um Blutrergießen zu vermeiden, wurde die Stadt zweimal aufgefordert, sich zu cer der zweite PVarlamentär wurde ermordet. Am §8. Jaauar Morgens wurde das vor der Stadt belegene Dorf Jeskilik gestürmt und dadurch die Pesition der Artil- lerie gesichert. Sofort begann die Beschießung ; 500 Geschosse wurden in die Stadt geworfen und gegen 12 Uhr rückten die Sturmkolonnen des Generalstab8-Obersten Pitschugin, des Flügel-Adjutanten Ritt- meisters Baron Möller-Sakomelski und das 1. Schügenhbataillon des Kapitäns Jonin unter dem Oberbefehl des Obersten Baron Möller- Sakomelski vor; die Reservekolonne kommandirte General-Major Ssfkobelew selbst. Die Kolonnen bemächtigten sich des Ce:.tcums der Stadt und der Höhe Gul-tübe. Unverzüglihh wurde unter der Leitung des Stabskapitäns Zervizki von der turkestaushen Sappeur - Compagnie eine Battcrie aufge- worfen, von welcher unsere Artillerie am näcsten Morgen die Beschießung der Stadt fortseßte,. Die am 9. Januar vorrücken- den Kolonnen fanden feinen Widerstand mehr, die Stadt ist besetzt. Unser Verlust beschränkt fich auf 2 Mann Todte und 1 Offizier und 6 Mann an Verwundeten. Der Verlust des Feindes ist ungeheuer. Dieser Umstand exklärt sich dadurch, daß der Feind sich in Bezug auf die Angriffsfronte täuschte ; er konzentrirte dichte Massen auf dec an- deren Seite, gerieth unter unser Artilleriefeuer und in große Ver- wirrung. Die Folge davon war die Besißnahme der starkzn Außen- mauer und die Ermöglichung eines starken Vertheidigungszustandes der Stadt mit verhältnißmäßig geringem Verlust. Banden und Ein- wohner flohen nah Assake. Am 10 Zanuar beseßte General-Major Ssfkobelew den Palast im Junern der Stadt, wo ein Dankgebet für den glücklihen ‘ Ausgang celebrfrt wurde: Die- umliegenden Dörfer zeigten ihre Unterwürfigkeit an. Die Einwohner von Andidshan be- ginnen zurück.ukchren.
Nr. 4 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“, deragusgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt: Allges meine Verwaltungësachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reich8gebiet. — Finanzwesen: Goldankäufe Seitens der Reichsbank. — Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — Zoll- uad Steuerwescn: Nachweisung der Einnahmen an Wechfel- stempelsieuer im Deutschen Reih für die einzelnen Monate des Jahres 1875; Vergleichung der Netto-Einnabmen und ausstehenden Kredite an Zöllen und Verbrauch#fteuern im Deutschen Reich für das Jahr 1875, — Marine und Schiffahrt: Aufhebuag von Quarantaine- maßregeln; Beginn von Seeschiffer- 2c. Prüfungen. — Post- und Telegraphenwesen : Postanweisungsverkchr mit Frankreich und Algerien ; Mehrere Packete zu einer Begleitadresse; Eilbestellg:ld. — Eiseabahn- wesen: Zufnahme von Notizen über Wagendurhzang und Wagen- wesel in die Plakatfahrpläne; Eröffnung der Hafenbahn der Altona- Kieler Eisenbahn, — Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornah ¿e von Eheschiießungen 2c. — Personalveränderungen 2c.: Ecuennung.
— Nr. 10 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphe-n-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt : Ver- fügungen: vom 26. Januar 1876. Ausgabe des Abschnitts I. der Allgemeinen Dienstanweisung für Post und Telegraphie. — Vom 26. Januar. Neue Ausgabe des Abschuitts X. der Allgemeinen Poftdiensi-Anweisung. — Vom 26. Januar. Leitung der Briefpost- sendungen nach den Vereinigten Staaten von Ameiika. — Vom 25, Januar. Behuisame Behandlung der Packete. — 26. Januar. Ver- tricb des Kursbuches der deutschen Reichs-Postverwaltung du-ch die Postanstalten. — Bischeidungen: Postsendungen an Verstorbene.
— Nr. 2 des Archivs für Posi?und Telegraphie, Bei- heft zum „Arts-Blatt der Dentschen Reichs-Post- und Telegraphen- Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: I. Afktenstück? und Aufsäße : Statistische Uebersicht des Telegraphenbetriebes in Europa, sowie in den britischen und niederländischen Besitzungen in Aßen. — Das Poststammbuch. — Die türkishen Posten. — Il, Kleine Mit- theilungen: Der Allgemeine Postverein. — Postvertrag zwischen Frankreich und Brasilien. — Postvertrag zwischen deu Bereinigten Staaten von Am:-rika und Canada. — Transailantisches Kabel. — Aus der ODafe El-Chargeh. — 1I1, Zeitschriften-Ueberschau.
— Das Dezember - Heft des Centralblatts für die ge sammte Unterrihts-Berwaltung in Preußen hat folgenden Inhalt: Allgemeine Deutiche Pensions-Anstalt für Lehrerinren und Erzieherinzen. — Physikalisch-chemischer Kursus für Elementarlehrer. Prüfung der Lehrerinnen in neveren Sprachen, dadurch erlangte An- stellungsbefähigung. — Gegenseitige Anerkenzung der in Preußen und der in Mecklenburg-Schwerin erlangten Lehrerinnen-Prüsung3zeugnisse. — Revision der Präparanden-Anstaltskassen. Kaution der Rendanten. — Gewerbliche Fortbildungss{hulen. — Turnunterriht: Gleichstellung mit den übrigen Lehrgegenständen ; Aufbringung der Kosten , insbeson- dere kei Verhinderung des ordentlichen Lehcers. — Vertragsmäßige Aenderung des gesetzlichen Vertheilungsmodus für die Baulast bezüglich der Leistungsfähigkeit der Betheiligten. — Baupflicht bei Wirthschafts ebäuden auf einem Küster- und Schulgehöft. — Taubstummen-An”" falt ¿u Breslau, Auszug aus dem Jahresbericht. — Personalchronik"
Neichstags - Angelegenheiten,
Berlin, 1. Februar. In * der gestrigen Sißzung des Deutschen Reichstags beantwortete der Bundesbevollmäch- tigte, Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minifter Dr.
Delbrück, die JFnterpellation des Abg. Wiggers, die
Ausführung des Civilstandsgesezes in Mecklenburg betreffend, wie folgt:
Meine Herren! Ich beschränke mich auf die Beantwortung der von dem Herrn Interpellanten gestellten Fragen und serzihte dehalb darauf, auf die Einleitung näher einzugeßen, welche der Herr Inter- pellant mit cinem Rückblick auf diejenigen Empfindungen gegeben hat, welche nach seiner Anficht bei der mecklenburgishen Regierung in Be- ziehung auf das Civilstandsgeseß obgewaltet haben.
Die erste von dem Herrn Juterpellanten gestellte Frage
geht dahin, ob zur Kenntniß der Reichsregierung gelangt ift eine
Verordnung der beiden Großherzoglichen Regierungen zur Ausführung
des Civilstandsgeseßes, welche eine bestimmte Eidesform:l für die
Civilstandsbeamten vorschreibt.
. Ih keantworte diese Frage mit Ja. 4
Das Reichskanzler-Amt hat nach Erlaß des Civilstandsgeseßes die sämmtlichen Bundesregierungen ersucht, ihm diejenigen Verord- nungen mitzutheilen, welche sie in Ausführung dieses Gesetzes erlassen werden. Diesem Ersuchen hat die Großherzogl: ch mecklenburgische Regierung entsprochen, sie hat die in Rede stehende Verordnung deu? Reichskanzler-Amt zugestellt; das Reichskanzler-Amt hat diese Ver- ordnung denn auch seiner Zeit einer eingehenden Prüfung unterworfen und hat keine V:ranlassung gefunden, fie als mit dem Gescß in Widerspruch stehend anzusehen.
Was insbesondere die Eidesformel anlangt, so will ih dahin- gestellt sein lassen, ob ein Jude die Unterschrift einer Formel, weilche \hlit: „So wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!“ als eine Gewissensbedrängniß ansehen würde; wir find aber davon ausgegangen, daß es fih ganz von selbst versteht, daß, wenn dergleichen allgemeire Formcln vorgeschrieben werden, fie in dem Sinne zu verstehen sind, daß sie eintretenden Falls dem religiösen Bekeantaiß Desjenigen, der sie zu unterschreiben ha! — es handelt sich hier um einen zu unterschreibenden Eid, entsprehend gestaltet werden. Es sind da eine Menge Verordnungen gerade in Beziehung auf die Vecpflihtung der Standesbeamten ergangen; es ist z. B. in der sächsishen Ausführungsverordnung einfach verwiesen auf eine Eidesformel, die in einer Minifterial - Verordnung vom Jahre 1837 festgeseßt ist und welche angewendet werden soll für die Standesbeamten. Diese Eidesformel {ließt unindlih viel konfessioneller, als die hier vorliegende, mit der Anrufung nicht blos Gottes, sondern Jesu Christi. Wir haben indessen keine Ver- anlassung daraus genomnen bei der sähsischen Regierung zu rekla-e miren oder gegen die sähsische Regierung auch nur im Janern den Vorwurf zu erheben, als wolle sie durch diese Bestimmung prinzipiell Juden vom Standesamt ausschließen. Wir find daren auêgegangen, und ih glaube, mich auch darin niht zu irren — daß, wenn in Sachsen ein Jude zum Standesbeamten ernannt wird, er allerdings die Schlußformel des E.des scinem religiösen Bekenntuiß entsprechend hwören, und daß diefer Eid für genügend gehalten wird. Von dieser Vorausseßung aus haben wir, wie gesagt, gegen die von der medcklenburgischen Regierung aufgestellte Eidesformel kein Be- denken gehabt, wir haben nicht einmal Veranlassung genomwen, cine Erläuterung darüber herbeizuführen, indessen bin ich in der Lage, eine solche Erläutecung mitzutheilen, indem die Großherzoslih mecklen- burg-\{chwerins{che Regierung aus dem Bekanntwerden der Inter- pellation Veranlassung genommen hat, ih über ihre Stellung zur Sache auszusprechen, und diese Aeußerung stimmt wvoll- stäudig Überein mit dem, was ih zu sagen die Ebre haite. Es wird darin ausdrücklich hervorgehoben, daß es bei der Eideëformel angekommen sei auf den materiellen Inhalt, d. h. auf Dasjenige, was der Siandesbeamte zu geloben hat, und daß es sich vou selbst verstehe, däß für einen Juden die scinem Glauben etwa anstößigen Worte bei der Formel wegfallea,
Ich sehe hiermit die erste Frage für erledigt an und zwar in dem Sinne, daß für das Reichskanzler-Amt keine Veranlassung vorliegt, in Beziehung auf diefen Punkt eiwas Weiteres zu veranlassen.
Was den zweiten Punkt anlangt, so ist die hier in Rede stchende Verordnung dem Neichskanzler-Amt ebenfalls bekannt geworden, nicht durch cine direkte Mittheilung der Großkberzoglih mecklenburgischen Regierung, fondern dadur, daß bese Verordnung in dem medcklen- burgiichen Verordnungsblatt abgedruckt und dur dieses Blatt, da dasselbe vom Neichbkanzler-Amt gehalten wird, zur Kenntniß des Reichskanzler-Amts gekommen ist, Das Reichskanzler-Amt hat indeß auch dieser Verordnung gegenüber nicht geglaubt eintreten zu müssen. Diese Verordnung, um die es si hier handelt, bewegt sich auf dem Gebiete der Dienstpragmatik. Die Dienstpragma- tiken in den einzelnen Bundesstaaten stehen nicht unter der Aufsicht des Reichs. Ob die Verordnung der mecklenburgishen Dienit- pragmatik entspricht oder nicht, ist mir nicht bekannt. Jch lasse es dahingestellt sein und kann es dahingestellt sein lassen, weil unferer
Reichsaufficht fällt.
Dec Herr Jnterpellant hat zur Begründung seiner Behauptung, daß diese Verordnung dem Reichsgeseß widerspriht, Bezug genommen auf eine Ausführung des Hrn. Abg. v. Schulte bei der Berathung des Civilstandsgeseßes, welche demnächst vom Bundesrathstische aus im wesentlichen als zutreffend anerkannt ist. In den Kreis dessen, was der Hr. Abg. v. Schulte damals und mit vollem Ret als unzulässig bezeichnet hat, föllt diese Verordnung in keiner Weise. Der Hr. Abg. v. Schulte hat damals seine ausführlihen Auéführungen dahin resü- mirt, daß er sagt: 2
Ich nehme also an, daß der Saß „die kirchlichen Verpflich- tungen werden nicht berührt“ nicht den Sinn hat: es werde hier- durch auêdrücklich anerkannt, daß der Staat dazu helfen müsse, daß eine blos kirlihe Verpflihtuug von Staatsorganen äußerlich mit Zwang ausgeführt werde. ;
Dieser Ausführung ist damals, wie gesagt, vo 1 hier aus im we- sentlicen beigetreten. Jch erkenue fie auch jeßt als zutreffend an, bin aber der Meinung, daß diese Verordnung in keiner Weise in deu Kreis dessen fällt, was der Hr, Abg. v. Schulte damals als unzulässig erklärt hat. Ich wiederhole, sie bewegt sich rein auf dem Boden der Dienstprag- matik, und die Dienstpragmatik ist ein Gegenstand, der der Reichs- gefeßgebung und der Reichsgufsicht nieht unterliegt.
Was endlich den dritten Punkt anlangt, so ift die hier bezeih- nete Verordnung des mccklenburgishen Ober-Kirchenraths dem Reichs- kanzler-Amt nicht bekannt geworden; wäre fie ihm aber bekanzt ge- wesen, so würde das Reichskanzler-Amt auch in dieser Verordnung keinen Grund gefunden haben, gegen die meckienburgishe Regierung zu retlamiren. Diese Verordnung ift eine rein kir-chliche Verordnung, sie bewegt sich in keiner Weise auf dem Boden des Civilrehts; ih kann völlig davon absehen, inwieweit diese Verordnung zwcckmäßig ist oder nicht, inwieweit sie den Gewohnheiten, die sih z. B. in dec Rheinprovinz vor fehr largen Jahren {on ausgebildet haben, ent- spricht oder nicht; es kommt darauf nach unserer Ansicht nit an. Nach unserer Anficht enthält die Verordnung nichts, was nicht inner- halb des kirlihen Gebiets läge, und darum entzicht fie sih unserer Beurtheilung.
— Unter Bezugnahme auf das Geseh, betreffend die Erweite- rung der Umwa!lung vonStraßburg, vom 14. Februar 1875, und auf die dem Erlaß dieses Gesetzes vorhergegangenen Verhand- lungen des Reichstags, hat der Reichskanzler den mit dec Stadt Straßburg abgeschloffenen Vertrag wegen Erwerbung der durch die Hinaus}chiebung der Umwallung entbehrliß werdenden Grundstücke, dur welchen die im §. 1 des angeführten Geseß-s ausgesprochene Bedingung erfüllt ift, zur Kenntniß des Reichstags gebracht.
“ stände des Dotationsfonds sind gegenwärtig in
Ansicht nah die Fraze eine solche ist, die niht in den Kreis der.
Landtags- Angelegenheiten.
__ Berlin. Dem Herrenhause is folgende Nahweisung über die Bestände des nach dem Geseße vom 30, April 1873 gebildeten Dotationsfonds der Provinzial- und Kreis- verbände vorgelegt worden:
Nach der dem Landtage unter dem 9, April v. J. vorgelegten
Nachweisung über die Bestände des rah §8. 5 des Gescßzes vom 30. April 1873 gebildeten Dotationsfonds der Provinial- und Kreis- verbände betrug die Einnahme dieses Fonds bis Ende März 1875 13,867,632 M. 80 g. Diesem Betrage sind im Jahre 1875 hinzu- getreten: 1) Die den gedachten Fonds für Ik, III, und IV. Quartal 1875 aus der Staatêïasse zuzuführenden, in den früheren Nachwei- sungen berechneten Kapitalraten von vierteljährlih 1,472,691 M 75 S. = 4,418,075 24 4 ; 2) Die von diesen Summen bis einichlicß- li dea 1. Oktober :875 aufgekommenen Zinsen mit 471,665 4 4; 3) Die im Monat Dezember 1875 refp. zum 1. Januar aufgekommenen Zinsen mit 273,778 M 39 «3. Summa der Einnahmen 19,031,151 4 48 A.
Bon den dem Dotationéfonds gehörigen Effekten find im Jahre 1875 zur Rückzahlung am 2. Januar 1876 verschiedene Stücke inm Nennwerthe von 1100 Thalern und 2000 Gulden süddeutscher Wäh- rung, zusammen gleih 6728 M 57 3, gekündigt. Eine zin2bare Belegung dieses Betrages, fowie der oben ad 3 angegebenen Zinsen- summe _ift mit Rücksicht auf die durch das Ge'eß vom 8. Juli 1875 (Gef. Samml. S. 497) angeorduete Vertheilung des Dotationsfonds auf die betheiligten Verbände nicht mehr erfolgt. Die übrigen Be- „des Votati 1b nachbezeichnetea Prioritäten inländischer Eisenbahnen, resp. Staatsanleibe-Ob!tge lionen im Gesammitnennwerthe von 5,982,900 Thalern und 528,200 Gu.den süddeutscher Währung, zusammen gleih 18,853,842 M. 86 - zin8bar angelegt, und zwar in: G
I. Prioritäts-Obligationen: a. der Hannover-Altenbek:ner Eiscn- bahn à 44 °/9 über 1,038,000 Tblr., b. der Berlin-Görliter Eisen- bahu à 43‘/o über 1,015,800 Thlr, e. der H.lle-Sorau-Gubener Eisenbahn à 5% über 626,800 Thlr., d, der %achen-Düsscldorfer Eisenbahn à 4§%/% über 16,900 Thlr., e der Breslau-Schweidniß- Freibuz:ger Eisenbahn à 44% über 41,690 Thlr.,, f. der Cöln-Cre- felder Eisenbahu à 410%, über 10,100 Thlr., g. der Do:tmund- Soester Eisenbahn à 43/9 über 18,709 Th1r., h. der Schl-swigschen Eisenbahn à 4è %% über 68,8C0 Thlr., i. der Stargard-Posener Eis:nbahn à 43 °/o Uber 10C0 Thlr., k. der Düsseldorf-Eibcrfc lder Eisenbahn à 4L0/) übe 3109 Thlr., 1. der Ruhrort-Crefeld-Kreis-Glatbacher Eisenbahn à 43%/9 über 12,400 Thlr., m. der Cöln-Mindener Eisenbahn à 440/, über 1,065,700 Thlr. 11. Schuldverschreibungen der preußischen Staalganleihen à 4%. de 1868A. 1,858,600 Thlr, de 1850 7000 Thlr., de 1852 909,700 Thlr, de 1853 48,800 Thlx, ds 1862 38,900 Thlr, zusammen wie oben 5,982,9C0 Thlr. Ill. Schuldverschreibungen der nassauischen Staatsanleihen à 49/,, de 1851 2700 Bl, de 1853 2000 8I., de 1858 100,900 8L, de 1859 231,000 31, de 1862 191,400 3L, zusammen wie oben 328,000 Fl. Außerdem ist nach Deckunz der Ankaufskoften für die gedatten Odtligaticnen ein baarer Kassenbestand ven 90 / 93 4 verblieben. Unter Hinzurecknung der oben ad 3 angegebenen Zinsen mit 213,778 M 39 F und des Erlöses für die zum 2. Jauuar 1876 gekündigten Effekten mit 6728 M 57 3, ist gegenwärtig ein Baar- bestand von zusammen 280,597 #. 89 S vorhanden.
Bereinswefen.
Die volkêwirthschaftlihe Gesellschaft beschäftigte si in der am Sonnabend Abend abgehaltenen Sigzung mit der Frage der Handelsverträge. Der Referent, Justiz-Rath Dr. K. Braun, wies zunächst auf den eigenthümlichen Umstand hin, daß sich in den leßten 15 Jahren in Bezug auf die Stellung der verschiedenen volfsg- wirthschaftlihen Parteien zu dicser Frage ein vollständiger Umschwunz vollzogen habe. Wurde früher von Seiten der Schußzzölluer der Ab- {luß von Handelsverträgen warm empfehlen , so haben sie ¡-bt auf das Enischiedenste gegen diese Frage Stanvd genommen, und umgefehrt befürworten die früher den Handilöverträgen feindlihen Srei- bändler jeßt dieselben auf das wärmste. Allerdings würden auch die Frei; ändler für Abschaffung derselben stimmen, wenn es Üükber- haupt ein bessercs Ersaßmiitel für dieselben gäbe; das von der Echußzöllnern vorgeshlagene, einen autonomen Tauf für Alle auf- zustellen, dürfte wohl nie in der Praxis sich bewähren, da die Handels- beziehungen und die industriellen Produkte der cimelnen Staaten fo überaus verschiedene sind. Redner wandte sich nunmehr dem deutschen Zollverein, jener einzig in sciner Art dastehenden Erscheinung, zu, de allein guf das Vertragsre{t begründet war, usd \{ilderte in längerer Auëführung die Geschichte desselben von den ersten Anfängen im Jahre 1826 an bis zu seiner faktischen Auflösung bei Gründung des Deutschen Reiches. Redner e:kannte im Allgemeinen den großen Nutzen, den der Zollverein Deutschland gewährt habe, an, jener Nuten habe ater nicht fo vollständig zum Durchbruß kommen Tônnen, weil ein einheitlihes politishes Gebiet dem Zokloereine uit zu Grunde _gelegen hate, weil die Partikularintercssen dec ein- zelnen Staaten hindernd in den Weg getreien seien. Dies hate sich namentlich bei den Absc{chlüsfen von Handelêverirägen mit außcrdcu! [hen Staaken gezeigt. Der erste derartige Vertrag war der mt Holland aus dem Jahre 1819, Derseite fand nur cine geringe Zah! Freunde, da er die Intercssen Deutschlands namenkli& lei {eum hier sehr wichtigen Zuckerverkehr nur sehr unvellkommen n:abite. Er wurde deêhaló nach Ablauf der vereinbarten 6 Iabre n:cht wicder er- neuert, Besser gelang der Vertrag mit Eng!aad vem Jahre 1840, der namentli einige Bestimmungen der Navigation2akt- zu Gunften Deutschlands änderte. Der 1844 mit Belgien abgeschlossere Vertrag litt jedo wieder in Bezug auf Eisin an dem nämlichen Fehler, wie der mit Holland vercinbarte in Betreff des Zuckers. Du . Differenzen gab der 18533 mit Oesterreilß abge- \lossene logenannte Februarvertrag Veranlassung, die si. von Neuem erhoben, als der Zollverein auf Preußens Betrichß 1864 in das System der „westeuropäischen Verträge eintrat, zu Gunften des Systems der meisibegünstigten Staaten dann der Differentialtarife entsagte und auf dieser Vasis mit Frarkreichh cinen Vertrag abschloß. Auf der Basis stehen ferner tie 1865 abgesch{lo\senzn Verträge mit Belgien, England und Italien ; 1868 wurde der Vertrag mit Oesterreich in lur bctde Theile befriedigender Weise erneuert, und 1869 fcl.te end- lid) nah gleichen Gzundlagea der Vertrag mit der Schweiz. Außer den genannten bestehen z. Z. noch Verträge mit den Niederlandcn, mit Spanten und Portagal, mit der Türkei und endlich noch mit act auter- eatropuiscben Staaten, der mit Oefterreicz und dec Schweiz besteht auf Srund vertragsweife vereinbazter Tarife. Gefkündigt ist gegen- wüilig nur ein einziger, der mit Italien, und zwar von Italien selbst. un Swlusse suchte Redner die wenigen Ausstellungen, die gegen die Han- S im Allgemeinen erhoben sind, zu entfräften. Wenn man ctiang» an Stelle der Gewichtêtarife Werthtarife zu selzea, so kenne Men nicht die „Zustände, die durch derartige Tarife in Frankreich pu) der Türkei sich gezeigt haben. — Die si anschließende De- atte ergab wenig neue Momente, im Allgeneinen erklärten sich alle leduer für Handeléverträge. j
, — Die Kommission zur Verwaltung des Centralfonds für die Berliner Klein-Kinder-Bewahranstalten "batte anb pem neuesten Berichte im Jakre 1874 cine Einnahme von 1568 Thir.
aar und 1500 Thlr. in Dckumerten, wozu von 1873 ein Vestand von 320 Thlr. baar urd 25,400 Thlr. in Effekten trat. Ausgegeven wurden 1876 Thlr., darunter 1C00 Thlr. für den Ankauf von Dokt- menten. Die Mitglieder der Kommission, welche gern bereit find, Fiven für den erwähnten Zweck anzunchmen, sind gegenwärtig :
arggraff, Stadtrath, Resenthalerstr. 47, Dahms, Prediger, Kurzestr. 2. g lenhardt, Prediger, Poststr. 15. Dr. Friedländer, Geh. Rath, Furgftr, 19. Günther, Kaufmany, Schloßplaß 12. Gust. Jürst, Lp nerzien-Rath, Chausseestr. 48. Knaak, Pastor, Willelmstr. 29. Q) ide, Bürger- Deputirter, Alte Jakobstr. 6. Lösche, Banquicr, „„anienburgerstr. 20, Licßmann, Kommerzien-Rath, Burgftr. 15. “u Marggraff, Rentier, Sophiex str. 12. Rosenthal, Stadtverord- A er, ötledrichstr. 69. G. Schlawiß, Bucbhändler, Swellingstr. 6. d Schlunk, Kaufmann, Alte Jakobstr. 29. Splittigerber, Rentier, =*helmflr. 68. Thomas, Prediger, Friedri{s-Gradt 57.
Statistische Nachrichteu.
Das Kaiserliche statistishe Amt versffentli{t in j herausgegebenen Heft TV. Abth. 1 der Vierteljab;rshefte zur Sf des Deutschen Reichs für 1875 u, a. eine Statistik der Straf- fälle in Bezug auf die Zölle und Steuern des Deut- \chen Reichs bez. Zollgebiets für das Jahr 1874, Danach waren in 1874 wegen Uebertretung der gemcinsamcn Abgabeng-setz2 28,613 Prozeßverhandlungen anhängig, darunter 5573 uncriedigte Zâlle aus dem Jaßre 1873, so daß der wirkliche Anfall des J. 1874 sih nur auf 23,100 Uebertretungen erstreckt. Gegen das Vorjahr, in welchem 26,493 Prozesse anhängig geworden waren, ergiebt fic cine bemerkenêwerthe Abnahme, welche \ich namentlih bei deu Uzker- tretungen des Tabaksfteuecrgesezes (3115 gegen 4990 in 1873) und bei den Vergehen gegen die Wedchselstempelsteuer - Gesetz- gebung (6196 gegen 7634 in 1873) zeigt. Dieselbe erklärt si leit aus der erheblichen Verminderung #cs Tabaksbau:cs im Jabre 1874 und aus der allgemeinen Geschäftsftille, welhe cinen bedeutenden RNückgang des Wechs-lverkchrs zur Folge hatte. Bei den Steuergattungen“ nd die Abweichungen vom Varsahr weniger erlheb- lich; es bezoge ¡ch von den zur Anzcige gekommenen Straffällen
auf: Zölle 9511 (gegen 1873 —177), Rüvenzuckersteuer 5 (+3), i
Salzfteuer 218 (4-57), Branntwein steuer 1549 (- 46), Brausteuer 1672 (—+ 201), Uebergangsabgaben 534 (— 118). Von der Geiammt- zahl der auf die gemeinsame Abgabengeseßzgebung sih beziehenden Prozesse wurden im Laufe des Jahres 1574 24,225 oder 84 5 2/9 vollständig erledigt und 4449 oder 15,5%, als noch nicht voll- ständig ‘rechnungsmäßig abgewickelt in das Jahr 1875 übertra- gen; 1edoch befiaden sich darunter 704 Fälle, über welche bereits rechtskräftig entschieden ift. Von den in 1874 erledigten Prozessen wurden 21,638 oder 90 °/, von Verwaltungébehörden und 2586 Fälle oder circa 10 % bei Gerichten zum Austrag gebracht. Die bei den leßteren erledigten Fälle bezogen sih verzugswei]: auf Wechfelstempel- steuer-Hinterziebungen., S
. Was die Grgebnisse der im Jahre 1874 erledigten geincinfsamen Zril- und Steuerprozef}- betrifft, fe betrug die Zahl sämmtlicher an- geshuldigten Personen 31,008, von denen 26 871 verurtheilt worden sind und zwar: 19,130 wezen Defraude zu Geldstrafe einschließli der demnäcstigen Verwandlung in Freikeitsstrafe (davon 18,936 ün ersten Halle, 14 im erften Rückfalle, 10 im zweiten und feraeren Nükfa!le), 7667 wegen Ordnungêwidrigfkeiten und 74 unmittelbar zu Frei- heitéstrafen. Der Betrag der im Weze der Defraude binterzogenen einfachen Abgaben belief fi auf 17,277 Thlr, von deuen 13,657 Thlr. vereinnahmt worden sind; die wegen Defraude erkannten Geldstrafe! betrugen 87,310 Thlr. und find davon 52,823 Thlr. bei dez waltungsbebörden vercian«hmt worden. Wegen Ordnung2widtrig- keiten it ‘auf 15215 Thlr: Geldstrafe erkannt morden, wovon
12,002 Thlr. eingezahlt worden sind. Gegen 281 Koutravenieaten - mußten die erkannten Geldstrafen (ganz oder theilweise) in Freißeits- |
strafen verwandelt werden. Was die Zollprozesse betrifft, fo erstreckte si der Schleichhandel im Jahre 1874 ehe v Neroaltinasbezhrben des deutschen Zollgebiets in Fällen der Eingangszoll-Defraude u. a. auf: 667 Ctr. Wein, 545 Ctr. Ocl'und Fette, 506 Ctr. Eiscn- und Staßlwa aren, 998 Ctr. roher Kaffee, 317 Ctr. Maschinen, 222 Ctr. Salz, 208 Ctr.
Glas und Glaswaaren, 139 Ctr. Rohtabak, 136 Ctr. zuktereitetes |
Fleis, 124 Ctr. Reis, 117 Ctr. Leinengarn, 111 Ctr. feine Holz- waaren und Möbel, 499 Stück Schweine; in Fällen der ContreLande auf 183 Stück Rindvieh und 157 Stück Swcafe. Das Ges=mmt- gewicht der im Jahre 1874 als Defraudationsobjekte mit Beschlag oelegten Waaren aller Gattungen bclief sich auf 5160 Ctr., etwa 2000 Ctr. weniger, als im Borsahre, Insbesondere sind Wein, Kaff:e, Reis, Gleischwaf, Sisen- uud StahlwWaaren, Holz- und Lederwaaren in cr- heblich geringeren Mengen, als im Jahre 1873 cingeschwärzt worden.
Schlicßlih mag noch erwähnt werden, daß die Prozeßfälle wegen Nebertretung der partifularen Getränkesteuer-Ges: gebung einzelner
füddeutscher Staaten sih in 1874 gegen das Vorjxhc nur unw-sent- lic) verändert haben. Von Prozessen solcher Art bezogen sich nämlich: in Bayern auf Malzaufschlag 534 (18 weniger, als in 1873): in Württemberg auf Branntwein-Kleinverkaufsabgabe 204 (14 mche als
in 1873), auf Malzsteucr 1384 (11 weniger, als in 1873); in Baden !
auf Branuntweinsteuer 321 (77 mehr, als in 1873), auf Bierfteuer 292 (4 mehr, als in 1873); in Elsaß-Lothringen auf Biersteuer 68 (9 weniger, als in 1873).
___— Nath den neuesten Angaben zählt Gemeinde 6700 steuerzahlende Mitglieder. Die Gesammtzabl der der Synagogengemeinde angehörigen jüdisden Famislienväter beläuft
sich auf 15,000, die {üdishe Bevölkerang überhaupt auf ca. 50,C00. |
7 Mach det im „Journal té ézraphique“ veröffentlichten stati- stis6en Zusammenstellungen d:s internationalen Telegraph:nbureaus
S
zu Bera beträgt die Länge der Telegraphenlinien Eurovyas in | l | gramme aus Deutschland, Rußland, Oesterreich und der Türke | Der nächste Schritt des Blattes wird die mieilweise Erwerbung ten | Drähten aus Jadien und Amerika, indeß nur an Sonntagsnächten cin.
rundec Zahl 326,500 Kilometer, die Länge der Drahtleitungen 930,009 Klloemeter, also dreiundzwanzigmal mehr als der Umfang der Erde, Die Beförderung dec Telegramme besorgen 23,809 Telegra- pherburcaus. Wennglih Großbritannien in Ansehung der Zabl der Telegraphenämter die größte Ziffer aufweist, nämlich 5572, das ein Amt auf 957 Quadrat-Kil ometer und auf 5676 Einwohner, befinden sich do in der Schw:iz insofern verhältnißmäßig mebr Telcgraphenämter, als von deu dort vorhandenen 893 Telegra- phenbuceaus deren eines bereits auf 46 Quadratkilomcter und guf 2969 Einwohner entfällt, Die wenigsten Telegraphenbureaus haben verbältnißmäßig _ Griechenland, Norwegen, Rumänien, Rußland, Serbien uud Spanien. Im deutshen Reiche befinden sh 4842 Telegraphenämter, aiso ein Telegraphenamt auf 113 Quadrat- filometer L und auf 840 Einwohn-r, Jn Europx werden jährlich 50—60 Millionen Telegramme abgesendet, so daß je ein Telegramm auf 5—6 Einwchner Die nu:eisten
+ J
if ]
fommt. Die Telegramme werden verhältnißmäßig in der Schweiz geschrieven, denn dort trifft auf fast jeden Einwoßner jährliÞ ein abge- fandtes Telcgramm; au werten in der SchHhweiz nächst Gceß- britanni:n verhältnißmäßig die m:istzn Briefe geschrieben, indem dort von den abgesandten Briefen und Postkarten 20 Stück auf deu Kopf der Bcvölkerung entfallen, Rußland hat den geringsten Telegrapherverkehr; denn dort kommt ngefähr erst auf 27 Ein- wohner ein Teclezramm. Das Deutsche Reich nimmt in Unschung des Umfangs des Telegraphenverkehrs die scchste Stelle ein: es wurden nämlich befördezt 10—11 Mislicnen Telegramme, d h. bei 41 Millionen Einwohnern eins jährli auf etwa 4 Einwohner. n Berlin wurden im Jahre 1874 1,427,585 Telegramme aufg-licfert, also turbs{nittlich täalich 3900 Stück. Die Einnahmen von deu Telegraphenbetriebe in Rußland betragen 2,890,000 4; demnächst folgt Großbritzunien mit Irland mit 2,040,000 A, wobei die außerordentlichen Ausgaben allerdings nicht in Betracht gezogen sind. Bei der Mehrzahl der Staaten werden die Einnahmen ven den Aus. gaben überschritten.
—-Scchwedens Unterrichtswesen. Bei Beginn des leßtver- gangenen Herbstsemesters waren die Staatselementarsculen urd die Staätspädagogien von 12,630 Schülern besucht, und 581 Schüler ke- standen im Laufe des Jahres 1875 das Maturitätseramen. Die Anzahl der Schüler in den Volksshullehrer-Seminarien betrug im vorigen Jahre 627 (1871 588) urxd in den Volks\{ullehrerinnen- Seminarien 237 (1871 192); in ersteren bestanden 163 und in leßteren 67 Schüler das vollständige Abgangseramen. Zufolge der im vorigen Jahre von den Domkapiteln erstatteten Berichte, tetreffend dzu Volks- schulunte! rit, (nach §. 13 des Volksschulgeseßes müssen dicse Be- richte jedes dritte Jahr eingereiht werden) gab es am Schlusse des Jahres 1874 im ganzen Neihe (mit Ausnahme Stocholtas, welle3 1871 207 feste Volksschulen hatte) 11 höhere Volks- schulen, 3825 Volksschulen, von denen 2665 feste und 1149 am- bulatorishe waren, und 4298 Kieinkindershulen, oder zuszmmen 8123 Volksunterrichts-Anstalten, Die Anzahl der Kinder im F U Alter betrug 723,813, uyd von diesen wurden 284 in den höheren Vo'rëschulen, 236,498 in den festen, 147,789 in den amktulatoris4 n Volksschulen, 222,305 in den Kleinkindersculen, 7211 in den gelehr‘en Schulen, 23,338 in Privatshulen und 66,373 im
Ütrigea i
die Berliner jüdische |
Hause unterrihtet ; 2505 Kinder erh'elten wezen Naturfe;ler und 14,510 aus anderen Gründen feinen Unterricht. Für 3318 eraminirte ordentliche, 463 eraminirte außerordentliche und 715 Hülfslehrer und Lehreriznen an den Volksschulen, sowie für 3945 Lchrer und Lehres rinnen an den Kleinkinderschulen is im Jahre 1874 ein Gehalts- zuschuß aus Staatsmitteln im Betrage von 1,317,379 Kronen 93 Oere gewährt worden. (Im Jahre 1871 waren zu leßterem Zwedcke 1,203,322 Kronen vem Reichstage bewilligt; die Kommunen verau2- gabten im genanuvicn Jahre 2,573,927 Krecnen 58 Oere odex zusammen eine Jahrcêauêëgabe von 3,777,249 Krenev 58 Ocre für das Volfks- \chulwesen). S
Gewerbe und Sandel. Der Auffichtsrath der Brandenburger Stärke- und Syrup-Fabrik, Aktien-Gesellschaft, beruft eine außerordent- he Generalvasammlung ein, in welcher den Aktionären ein Antrag auf Auflösung und Liquidation des Gefsellschaftèvermögens, sowie Wahl ven L:quidatoren zur Beschlußfassung uaterbreitet wecden soll.
_—
— In der Verwaltungsrathsfißzung der Schlesischen Boden- fredit-Ak tien bank vom 29. v. M. wurde auf Grund der ver- liegenden Bilanz des letzten Geschäftêjabres bes{lossen, der bcve-- fteyenden Seneralveisammlurg die Verthciluzg einer Dividende von 7 9/9 zu empfehlen. T
— Am 27. Januar verstarb nach längeren Leiden im 78. Lcben2 - 9 L A “ t A o f E E jahre auf dem Hüttenwerke Quint der Be ißer desselben, Hr. Ge-
heimer Kommerziei-Rath Adolph Krä:tner.
— Das Direktorium dec Deutscken ! Gesellshaft zu Dessau hat nach Fertigt lung des für vas Geschäftejahr 1875 vorbehaltlich der Genehmigur visiosékommission beschlossen, die Dividende au? 13005 — 4 Aktie festzuseßen; außerdem werden p. P, 800 000 4 des L leßten Emisfion erzielten Agiogewinnes zur Disyosii den Geschäftsjahres vorgetragen werden. j
__ Pest, 31. Januar. (W. T. B.) In der beutigen Generalv:r- sammlung der Aktionäre der ungari{chen Ostbahn erklärte Schoenberger, er sei von dez Kommittenten ermädbtigt worden, msz- list viel zu retten, und da er zu der Erkenntnis; gelangt, daß es unmöglih sei, mehr zu erreichen, als der Aatrag der Regierurg biete, 10 fei cr für Annahme des Antrages. Leßterer wurde hierzuf mit 2830 gegen 393 Stimmen angenommen. :
Loud, 91, Sauer (T V Vorsißzende des Comités der Inhaber von Obligationen der türkischen Staats- \chuld macht bekannt, daß er eine Depe’che aus Koxstantiinopel cr- holten habe, in welcher die Natricht d2s Konstantinopeler Korre- 1ponderten der „Timee“, der Sultan habe die volle Einlôöfung s2iner Coupons verlangt, offiziell dementirt und für cine Ve:leumdung cer: klärt wird,
— L B) Bon deœ. Eahi Dampfers „Deutschland“ find gestern Schi} „Montana“ in Harwich gelande : Die vom Präsideuten Grant niedergeseßte Kommissi Herstellung eines Kanals durch die Landenge von Pauamag giebt ter Nicaragua-Noute den Vorzug, die s vom Hafenorte Gry! town am Atlantishen Ozean bis nach Bri!o am Stillen Mez2e cr- str ckt, Diesen Kanal verans{lagt die Kommisston auf ca. 66.009020 Pîd, Sterl. Ds Klima soll iu der Gegend schr gesund scin, î ‘daß ein Masseuhiniterben der Arbeiter nicht zu befürhten ist; auß wücde der Nicaragua-Sce zur Speisung des Kanal3 wesentli beitragen, Diese Entscheidung fällt um so mehr ins Gewicht, als der Gef de:
d r f
Geniewesens dec amerifanisGecn Arme:e, General Hunphrey, Mitgli:
der Kommission ift.
__ — Während der leßten sech8 Wochen sind 300 Tounen prä- lervirtes Fleisch von New-York nach London gesendet worden, und cs werden Vorkehrungen getroffen, um größere Ladunçen in tieineren Zwischenräumen ¿u importirxen.
Verkehrs-Anstalten. Die zwischen der Redaktion der „Times“ verwaltung geführten Unterhandlunzen wezen eines vejouderen Drahtes zwisch n L 01 lind, wie die „A, A. C.* erfährt, dem Abschluß „Wtmes* wird in Kurzem ihre tel-graphiiche Hauyt Deutschen Neiches ebenso gusfüh Paris b ingen. Paris soll der Mittelpunkt fü Sranfreich, Jtalien, Spanien und Aegypten;
nd der Telegraphen»
Beitmeyer einen Vertrag über die unter Aufstellung eines akustishen Signals Schon längst have sih das Bedürfniß füßlbar Leuchtsignalen auch andere zu besißen, weiche bei See eintrecenden, das Licht verdeckend:n (
1. f. w, in Wirksamkeit tceten könnten.
L j Tone, wclche durch mit Dampf oder mit kom
Blasinfirumente erzeugt werden. Die für
nen und erprobten Apparate, das Hern, die Sirene zeigen annähernd è Sous, doch zel fi6 die in gere Zeit angewandte Sirene dur
Ntofot la oIeieire
Amerika
einen eizentk
| \chrilien Ton aus, der sich auf größere Entferuunzen h
ve man sich bei der erf:
harafteristisch erweise. In Folge dessen
«o L Aufstellung eines derartigen größeren Signals zu Vülk an dex Ki C Ÿ
cht entschieden. Die Tragfäh!gkeit afufstisher Signale betrage 6 bi3 12 Scemeilen, untec Umftän sogar 16 Seemeilen. Der Nebel ist ein b: rer Leiter de3
als die nebelfreie Luft, und feitliGer Wind \§wäht, wie H gestellt hat, den Ton* nuc wenig, Dagegen besißen d Signale einen Uebelstand, der sih besonders tei Lage h bar mache. Während dieselben des Nachts voliständig bilden fih bei Tag duch die uygleihe Erwärmung des Wasscrs häufig in der Atmo‘phäce besonder2 Luft- Dampfscchichten, welche den Schall nit weiter le!ten h fogar reflektiren. Der in Bülk aufgestellte Apparat wirkt autouratiic und sind an demselben besondere Einrichtunzen getroffen, fo da? Erzeugung von Intervallen ganz bestimmte Tousignale zegeben 1e können. Der Ton wird durch 2500 Umdrehungea in der Mtaut zeugt und mittelft eines Schallrohrs von 16 Länge in einem W voz 120° gleichmäßig ausgebreitet. Bei ciner Ausfahrt in See wu-d der Ton der Sirene in ciner Entfernung von 64 Seemeilen Feut!lic gehört; doch entspriht dieses Resultat wegen des Eintritts der er wähnten Scallwellen durchaus nicht dem wirklich erreih*aren.
— Sir William Thompson bielt vor dcr British-Assoziation einen Vortrag über Leucchtthürme, in dem ec den jeßt üblichen Gebrauch von farbigem Glase zur Unterscheidung der verschiedenen Leuhttbürme als unprafktisch verwarf; rothes und grünes Glas reduziren dic tenfität des Lichtes um 60 bis 70 %, jollien dethalb nie werden. Er s{@lägt vor, nur weißes Licht zu gebrauchen mit einzu regelmäßig periodisch wirkendea, rotirendcn Verdunkelungsapparat welcher das LiLt, ähnlih den in der Telegraphie für Buchstaben ver- wendeten, aus Punkien und kurzen Strichen zufammengestellicn Zzicßen wirken laffen und fo die Unterscheidung cines Leuchtthurmes vou einem andern ermözlihen würde. Der eine Leuctthurm z. B. würde, ine 3theilige Periode angenornmen, eiamal längere Zeit und 2 Ma furz hintereinander verdunfelt werd:-n, wäßrend der audere einmal furz und zweimal länger 2c. Mit Hülfe des Morse'schen Atphabets könnte auf diese Art j-der Leuhithurm auch cinen eigenen N zuen oder dessen Anfangsonchstaben zeigen.
Sirene
Bucht für die
ed: do 17 t ul
i 2
erh C
S m R
u“ ch2