1876 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Nissen, Professor, Dr. Bergmann, Professor, Dr. Stegmann, Profeffor, Dr. Herrmann, Professor, Dr. Stengel, Professor, Dr. Weingarten, Professor;

Außerordentliche Mitglieder: Dr. Melde, Professor, Dr. Greeff, Professor, Dr. Zindcke, Professor;

10) für die Rheinprovinz in Bonn: Ordentliche Mitglieder: Dr. Schaefer, Professor, zugleih Direktor der Kommission, Dr. Krafft, Konsistorial- Rath und Professor, Dr. Langen, Professor, Dr. Usener, Professor, Dr. Lipschigz, Professor, Dr. Bona Meyer, Pro- fessor, Dr. Bischoff, Professor; Außerordentliche Mitglieder: Dr. Simrock, Pro- fessor, Dr. Tros\chel, Profefsor, Dr. Hanstein, Professor, Dr. A ugust Kekulé, Geheimer Regierungs-Rath und Professor, Dr. Clausius, Geheimer Regierungs-Rath und Professor. Berlin, den 31. Januar 1876. Der Minister der geistlihen, Unterrihtis- und Medizinal- Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.

Die heutige Nummer des „Deutschen Reihs- und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers“ enthält in der Central-Handels-Regifster-Beilage:

Nr. 6 der Tarif- 2x. Veränderungen der \ch en Eisenbahnen.

deut-

Nichtamkliches. Deutsches Neis.

Preußen. Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Gouver- neurs und des Kommandanten von Berlin militärishe Meldun- gen entgegen und empfingen den Chef des Geheimen Civil-Kabi- nets, Geheimen Kabinets-Rath von Wilmowski, zum Vortrag.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war gestern Abend in der Kaiserin-Augusta-Stiftung anwesend. Heute besuchte Ihre Majestät? die fünfte Volksküche und ertheilte der Fürstin zu Hohenlohe-Langenburg eine Audienz.

Se. Kaiserliheund KönigliheHoheit der Kron- prinz nahm gestern Vormittag um 114 Uhr militärishe Mel- dungen entgegen und empfing später die aus Anlaß der Ball- festlihkeit, am 31. v. Mts., hier anwesenden Offiziere des Kürassier-Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2. Von 7 Uhr ab wohnte Höhsiderselbe der Vorstellung im Nationaltheater bei.

Der Königlih italienishe Botshafter und dessen Gemahlin werden, wie aus der bereits veröffentlichten amtlihen Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gebörigen oder daselbst vorgestellten Herren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Freitag, den 4., und am Sonnab:nd, den 5. Februar c., jedesmal Abends von 9—11 Uhr stattfinden. Der Anzug if für die Damen in reicher Toilette (runden Kleidern), für die Herren, welche nicht Militär-Uniform tragen, en frac mit Ordensband über der Weste.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sigung zu- sammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reihstages wurde nah einigen Bemerkungen der Abgg. Weftermayer und v. Heereman §. 141h des Geset- entwurfes über die Abänderung der Gewerbeord- nung und über die gegenseitigen Hülfskafsen mit großer Majorität angenommen ; ebenso ohne Diskussion §. 141c., welcher die Verjährungsfrist nah den beiden vorangehenden Paragraphen im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des den Kassen zustehenden Anspruches auf ein Jahr, vom S{hlufse des Kalend:rjahres gerechnet, in welchem die Forderung ecnt- standen ist, fesisezt.

S. 141d, lautet:

„Gleich der Gemeinde kann auch ein größerer Kommunalverband nah Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen durch seine verfafsungs: mäßigen Organe für seinen Bezirk oder für Theile desselben die Bil- dung eingeschriebener Hülfskafsen auf Gegenseitigkeit anordnen und Gesellen, Gehülfen, sowie Fabrikarbeiter zur Betheiligung an diesen Kafsen verpflichten. *

Der Referent wünschte eine Bestätigung der Interpretation dieses Paragraphen durch den Vertreter der Bundesreg:erungen Dahin, daß ein einfaher Beschluß der betreffenden Gemeinde- organe genüge, die Bildung einer Sülfskasse anzuordnen, und

daß es dazu eines besonderen Statuts niht bedürfe. Diese wurde ibm auch von dem Bundeskommif}sar Geheimen Regierungs- Rath Nieberding gegeben, der im Verein mit dem Abg. Vr, Oppenheim den Ausführungen des Abg. Dunter entgegentrat, i US enthielte S. 141 d. eine Erweiterung des Kassenzwanges über d fe Grenzen hinaus, in denen er bisher in Norddeutschland be- st mden hat. Den Ausführungen des Abg. Bebel, es würden du. ch diesen Paragraphen die Kafsen lokalisirt und durch den Einfluß der an den Kassen betheiligten Arbeit- gebe; * die freie Selbstbestinmung der Arbeiter aufgehoben, trat 1 die Abgg. Grumbrecht und Dr. Websky entgegen. Nacht €m der Referent die Entwikelungsfähigkeit der Kassen auf Gruni ? des vorliegenden Gesec§zes für ganze Staaten, ja für das ganze Deutsche Reih hervorgehoben hatte, wurde der S. 141d. mit grc "er Majorität angenominen.

3. 141e, sautet in der Fassung der Kommisfiousbeshlü}se:

„De: 1 Bestimmungen der §8. 141 bis 1414. unterliegen au die- jenigen b ti Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und Brüchen oder Gruben be \@äftigten Arbeiter und Arbeitgeber, für welche eine sonstige geteßliche L 'ezpflichtung zur Bildung von Hülfékasscn und zur Be- theiligung at denselben nit besteht. Arbeitgeber der bier bezeichneten Art werden d tun Fabrikinhabern (8. 141 b. Nr. 2) glei{geachtet. Auf Arbeiter und Arbeitgeber, welche bei den auf Grunè berggeseßlicher Vorschriften geHtideten Hülfskassen betheiligt sind, finden die Bestim- mungen der S8. 1441 bis 141 d. feine Anwendung.“

Die Abgg. Liebkneht uud Genossen beantragten folgende Sassung:

„Den Bestimmungen der §8. 141 bis 141 €. unterliegen auch die bei Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und Brücßhen oder Gruben be- shäftigten Arbeiter“ (event. A-rkteitgeber).*

Der An?ragsteller schilderte in längerer Rede das Verhält- niß der Grube narbeiter zu den Knappschaftskafsen in den aller- ungünstigsten Farben, was den Bundesbevollmättigten Staats- Minifter Dr. Acha,bach zu einer Widerlegung veranlaßte. (S, unter Reichstagsange.'egenheiten.)

Der Abg. Richter (Meißen) bezeichnete die von dem Abg. Liebknecht geübte Kritik der in seinem Wahlbezirke liegenden

L widersprehen würde,

Knappschaftskassen als eine auf die dortigen Wähler berechnete Programmrede. Wären die von Liebkneht geschilderten Mon- strofitäten wirklih vorhanden, so hätte für die Betheiligten nihts näher gelegen, als fich an die sähsische Landesvertretung mit Petitionen zu wenden, was unterblieben sei.

Das Amendement Liebknecht wurde hierauf abgelehnt und S. 141 e. unverändert angenommen. Artikel 2 lautet:

Hülfskafsen, in Ansehung derer eine Eintrittepflicht gewerblicher Arbeiter bei Erlaß diefes Gescbes begründet ist, werden bis auf wei- tere Bestimmurg der Centralbeßörde den eingeschriebenen Hülfäkassen auf Gegenseitigkeit im Sinne des Artikels 1 glei{geahtet. Bis dahin bleibt die Pflicht zum Beitritt, sowie zur Zahlung von Bei- trägen und Zuscüssen für Arbeiter und Arbeitgeber bestehen. Wenn Arbeiter oder Arbeitzeber ihrer Pflicht nit genüger, so treten die in SS. 141a. und 141b. bestimmten Rechtéfolgen ein.

Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eintrittäpflicht gewerblicher Arbeiter niht begründet ift, werden, wenu sie bei Erlaß dieses Ge- seßes auf Grund landesrechtlicher Bestimmung oder landeébebhördli- cher Genehmigung im Besiße der Recbte eizer juristischen Person sich befinden, in Bezug auf die Befreiung von der Verpflichtung ciner Hülfsfkasse beizutreten (8. 141a.), den eingeschriebenen Hülfskafsen auf Gegenseitigkeit gleihgeachtet.

Hat eine dieser Hülfskafsen bis zum Ablauf des Jahres 1884 ihre Zulassung ats eingeshriebene Hülfskasse auf Gegenseitigkeit nicht bewirkt, so gebt fie der hier bezeidneten Rechte veriustig.

Es lagen dazu vor Anträge:

1) vom Abg. Liebkneht, den Artikel folgendermaßen zu assen: fass „Hülféfkassez, in Ansehung derer eine Eintritt?pflicht gewerb- licher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesezes begründet ist, insbesondere auch die Knappschaftskafsen, werden den eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit gleich geachtet, und ist die Reorganisatioi der- selben auf Grund des Gesetzes über die eingeschriebenen Hüilfskafsen auf Gegenseitigkeit bis zum Aktlauf des Jahres 1884 zu vollzieben. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden landeëgeseßlihen Bestimmungen sind vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an unzültig; *

2) vom Abg. Oppenheim :

a. in der Kemmissionsvorlage die gesperrt gedruckten Worte zu streichen und b. den Schlußsaß dahin zu fassen: „Hat eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Kassen bis zum Ablauf des Jahres 1884 ihre Zulafsung als einge\hriebene Hülfsfasse auf Gegenseitigkeit nicht nachgesucht, so geht sie der hier bezeichneten Rechte verlustig.“

Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Nieber- ding erklärte fich mit dem ersten und zweiten Absaz des Kom- missionsvorshlages einverstanden, bat aber, den mittleren Absatz des Paragraphen ebenso wie das Amendement Oppenheim ab- zulehnen. Das lehtere würde auf die Verzögerung des Erfolges dieses Geseßes durch die Hinaus\chiebung der Verpflihtung auf 9 Jahre geradezu eine Prämie segen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Liebknecht abge- lehnt, die beiden Amendements Oppenheim dagegen und mit dieser Modifikation der Artikel Il. der Kommissionsvorshläge an- genommen. h

Endlih beantragte der Abg. Parifius, dem Gescßentmurfe als Art. 3 die Bestimmung hinzuzufügen:

Die FF. 141 und 141 a. finden auf diejenigen Bundesstaaten keine Anwendung, in welchen bisher eine lande8§gescßlice Verpflich- tung der Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, bestimmten Kranken- fassen beizutreten oder besondere regelmäßige Krankenkassenbeiträge an die Gemeinden zu ertrihten, nicht bestand.

Der Antragsteller suhte darin einen Schuß gegen einzelne Gemeindebehörden, deren Umsicht ihm fein hinreihendes Ver- trauen bezüglich der Regelung des Ortsstatuts einflößen könne. Der Antrag wurde von de desfkommissariuus Geh. Regietungs-Rath Nieberding bekämpft und gegen die Stimmen der Fortschrittspartei abgelehnt.

Damit war die zweite Lesung des ersten der beiden Gesfeß- Entwürfe beendet.

Hierauf vertagle sich das Haus um 4+ Uhr. Situng Donnerstag 11 Uhr. i

Nächste

Die Nummer 25 der „Volkszeitung* bringt in der Wochenübersicht die Mittheilung: man sei im Reichstage bei der Berathung der Frage des Zeugnißzwanges nahezu einmüthig darüber gewesen, daß das von den preußischen Staatsanwälten auf Veranlassung des Chefs der Justizverwaltung gegenüber den Redac- teuren der „Frankfurter Zeitung“ beobachtete Verfahren fih mit dem Geiste des Preßgeseßes nicht vereinigen lafe. Diese Mittheilung entspriht nicht der Wakßrheit. Es ist ebenso unrichtig, daß der preußische Justiz-Minister auf die Maß- nahmen der betreffenden Beamten der Staatsanwaltschaft irgend eine Einwirkung geübt, wie es unrichtig ist, daß irgend einer der Redner im Reichtage einen dahin gehenden Vorwurf gegen

den preußishen Justiz-Minister erhoben habe.

Unter dem, im §. 136 der Kreisordnung vom 13, De- zember 1872 erwähnten „Vorsize im Kreisaus\chus\\e“ ist nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 17. Dezember nicht allein das Präsidium in den Sizungen des Kreisaus\chusses zu verstehen, sondern der Inbegriff derjenigen Funktionen, welche dem Landrathe als Vorfißenden des Kreis- aus\chu}es überhaupt zuftehen. Da nah der angezogenen Be- stimmung der Kreissekretär als Stellvertreter des Landraths nicht den Vorsiz im Kreisaus\{chu}e führen darf, \o wird sich derselbe eintretenden Falls der Ausübung aller landrätßlihen Befugnisse zu enthalten haben, soweit leßtere in der Kreisord- nung oder in anderen Gesezen (z. B. im Gesetze über die Ver- fassung der Verwaltunsgerichte 2c. vom 3. Juli 1875 DS. 30.98, 79 und im Geseze über Shußwaldungen vom 6. Juli 1875 S8. 21 44) ausdrüdcklich dem Vorsizenden des Kreis-Aus\chu}ses beigelegt worden sind. Um den geschäftlichen Schwierigkeiten thunlichst vorzubeugen, welche dur diese Trennung der in dem Amte des Landraths vereinigten, vershiedenartigen Kompetenzen für die Kreisaus\{chuß - Verwaltung unter Umständen eintreten können, findet der Minister nichts dagegen zu erinnern, wenn ein Kreis- aus\chuß, auch ohne spezielle Veranlassung auf einen gewissen Zeitraum, z. B. auf die Dauer eines Kalenderjahres, nah S. 136 der Kreisordnung ein Mitglied wählt, welches für den Gall, daß unter der Vorausseßung des 8. 75 Abs. 2 a. a. O. die SteUvertretung des Landraths auf den Kreis sekretär über- gegangen i, die Obliegenheiten cines stellvertretenden Vor- fißenden des Kreisaus\chusses wahrzunehmen hat.

BU Denjenigen Fällen, wo der jüdische Religions- unterricht in den Lehrplan höherer Schulen aufgenommen ift, hat nah einem Cirkularreskript des Ministers der geistlichen 2. Angelegenheiten das Provinzial-Schulkollegium die Einreichung des Lehrplanes zu erfordern, denselben zu prüfen und event. zu bestätigen. Die Frage, ob die jüdishe Religionslehre in die Maturitätsprüfung der höheren Shulen aufzunehmen, ift nah dem- selben Cirkularresfkript zu verneinen, da die Aufnahme dieses Lehr- gebietes unter die Gegenstände der Abiturientenprüfung dem nit obligatorischen Charakter desselben, welcher aufre§t zu halten ift, Es bleibt selbstverftändlih dem jüdischen

Abg. Grumbrecht und dem Buan--

Religionslehrer unbenommen, jedem Schüler, der es wünscht über seine Gesammtleistungen în der jüdischen Religionslehre ein Schlußzeugniß, selbständig und ohne dcß im Maturitäts- zeugniß darauf irgend Bezug genommen wird, auszustellen.

Das Gesetz, beireffend die Verfassung der Vermwal- tungsgerichte und das Verwaltungs streiiverfahren, vom 3. Juli v. I., bestimmt“ in §. 82: „Auf die vor dem 1. Oktober 1875 bereits anhängig gemachten Sachen finden in Beziehung auf das Verfahren und die Zulässigkeit der Rehtsmittel ledigli die Bestimmungen der früheren Geseze Anwendung.“ In einer zur Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerihtes gelangten ftrei- tigen Verwaltungssache war Seitens einer Partei angenommen worden, daß der Zeitpunkt der Anhängigkeit einer Verivaltungs- fireitsahe unter analoger Anwendung des Begriffs der Recht3- hängigkeit (Litispendenz) im Sinne des bürgerlihen Rechtsstreites erster Instanz zu bestimmen \-i. Das Ober-Verw altungs- gericht hat diese Auffassung reprobirt und ausgeführt, daß der allgemeine Ausdruck „anhängig gemaht“ im Sinne jener Ge- sezesbestimmung nur dahin verstanden werden könne, daß im Vermwaltungsftreitverfahren durch die förmliche Erhebung des Widerspruhs gegen eine bercits ergangene Entscheidung der Verwaltungsbehörde, dur die Anstellung der Klage im Verwaltungsftreitverfahren, in Gang gebragt sei. Die Motive des §8. 81 des von der Staatsregierung dem Landtage unter dem 26. Januar v. I. vorgelegten Entwurfes jenes Ge- seßes, aus dem der oben citirte §. 82, nur im Wortlaut ver- ändert, hervorgegangen ist, weisen darauf hin, daß der S. 81 dem 8. 65 unter 6 des Reihsgesezes vom 6. Iuni 1870 “über den Unterstüßungs wohnsiz, beziehungsweise dem S. 73, Absatz 2 des Ausführungsgesezes vom 8. März 1871 nahgebildet sei. Auch hinsiGtlih dieser Gesezesstellen hat die Rehtssprehung der höhsten Gerichtshöfe angenommen, daß nah denselben die An- hängigkeit der Streitsachen zwishen Armenverbänden keineswegs mit der cioilprozessualishen Litispendenz identisch, vielmehr mit dem Mo nent als eingetreten anzunehmen sei, wo in folher Streitsache die Entscheidung der nah der früheren Geseßzgebung in erster Linie zuständig gewesenen Landespolizeibehörde angerufen worden sei (Erkenntniß des Bundesamtes für das Heimaths- wesen in Sachen Berlin contra Charlottenburg vom 24. Maâärz 1873, Wohlers, Entscheidungen, Heft 1, S. 137, und Erkennt- niß des Königlichen Ober-Tribunals in Sachen des Kirhspiels- Armenverbandes Wusterhusen contra den Neuvorpommerschen Landarmenverband vom 10. Januar 1873, Entscheidungen, Band 68, S. 341.)

Der Jahresbericht über den Zustand der Landes- fultur in Preußen if foeben für das Jahr 1874 im Auf- trage des Landes-Oekonomiekollegiums erstattet worden. Beige- geben sind die Protokolle aus der ersten Sizungsperiode des ständigen Aus\hu}ses desselben Kollegiums (12. und 13. Okto- ber 1875). Der Bericht is wesentlih eine Zusammenfafung der Berichte der landwirthshaftlihen Hauptvereine, namentlich der folgenden : Dfipreußischer Landwirthschaftliher Centralverein zu Königsberg, Hauptverein Westpreußisher Landwirthe zu Dan- zig, Landwirthschaftliher Centralverein für Litthauen und Ma- suren, für die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a. D,, Baltischer Verein, Provinzialverein für Posen, Centralvereine für Silesien, der Provinz Sachsen, Swhleswig - Holsteinischer Generalverein, Centralverein für die Rheinprovinz, Landwirth- schaftsgesellschaft zu Celle, Verein nassauisher Land- und Forst- wirthe, Centralverein für den Regierungsbezirk Cassel, Verein zur Beförderung der Landwirthschaft und Gewerbe in den hohenzollernschen Landen. Ein stetiger, wenn auch langsamer Fortschritt ist nach den übereinstimmenden Ausführungen der Vereinsberichte zu bemerken , -und lassen sh die Urtheile über die Lage der landwirthshaftlihen Zustände dahin zusammen- fassen, daß dieselben zwar ein erfreuliheres Bild bieten als in den vergangenen Jahren, in denen Arbeiter- und Kapitalsnoth den Landwirth \{chwer bedrückten, daß aber noch allgemein kräf- tigeres Zusammenwirken erforderli if, um auf den betretenen Bahnen einer rationellen Wirthschaftsführung , sowohl im Afkerbau wie auch Viehzucht, ohne Aufenthalt fortzuschreiten und besonders den Kleinbesizer auf dieselben zu führen. Es wird die Hoffnung ausgesprochen, daß, wenn der Staat diesem ernsten allgemeinen Streben seine Unterstüßung weiter zu gewähren fortfahre, indem er auf dem Weg? der Gesezgebung und Ver- waltung jene Zustände regele, welche sowohl in merkantiler wie au sozialer Beziehung das landwirthshaftlihe Gewerbe beein- trähtigen, und wenn die Krisis des Kapitals, wélche in vieler Beziehung eine gedeihlißhe Bewegung des landwirthschaftlichen Gewerbes aufhalte, sh werde vollzogen haben, dieses dann sicher und bald auf die angestrebte Höhe der Entwickelung ge- langen werde. Wir werden demnäh|t unter der Rubrik „Sand- wirthschaft“ in die Einzelheiten des Berichtes eingehen.

Das Torpedo-Dezernat in der Admiral tät und die Torpedo-Versuhs- und Prüfungskommission find vom Leipziger Plaß Nr. 12a nah der Matthäifirhstraße Nr. 9, und das Dezernat für Marine-Medizinal- und Sa- nitätswesen in der Admiralität von der Matthäikirhstraße tr. 9 nach dem Leipziger Plaß Nr. 12a verlegt.

Prinz Hein rich XXV. Reuß, Seconde-Lieutenant à la suite des Dragoner-Regiments Nr. 12, ist mit einem Patent vcm 19. Dezember 1874 in das gedachte Regiment einrangirt worden.

Homburg, 29. Januar. (Fr. I.) Die RödelheimerAnge- legenheit hat dur die gestern erfolgte Verurtheilung der Ange- klagten dur das Polizeigeriht ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Der Polizei-Anwalt stellte den Antrag, jede Handlung mit 50 zu beftrafen, aber die Messe und die Predigt, fowie die Messe und die Kommunion als eine Hand!ung zu betrahten, Dom- fapitular Dr. Haffner aus Mainz hiernah für 5 Handlungen zu 250 H (eventuell 25 Tage Gefängniß), die beiden andern Geistlihen, Dompräbendar Dr, Raih aus Mainz und Kaplan Landvogt von Offenba, zu je 50 H (eventuell 5 Tage Ge- fängniß) Geldstrafe zu verurtheilen. Das Gericht entsprah dem Antrag; die Angeklagten werden appelliren.

Trier, 1. Februar. (Elbf. Ztg.) Zur Erinnerung an die vorjährige Anwesenheit des Kultus-Ministers Dr. Falk in Trier, insbesondere aber aus Veranlaffung der heute erfolgenden Feier der silbernen Hochzeit desselben, ift dem Minister von Seiten der damaligen hiesigen Festgenossen ein Album mit 90 großen. Photographien, Ansichten der Stadt Trier und Um- gegend, übersendet worden.

Bayern. München, 30. Ianuar. Se. Majestät der König hat den Staatsrath v. Schubert durch r.ahstehendes Haudschreiben ausgezeihnet: „Herr Staatsrath von Schubert! Sie haben das Gesuch an Mich gebracht, in den Ruhestand treten zu dürfen, und Ih kann demselben im Hinblick auf Ihre

Fo langjährige und angestrengte Thätigkeit in den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung Meine Gewährung nit versagen. Ich gebe Ihnen aber die Versicherung, daß es Mir leid ist, einen Mann aus dem Dienste scheiden zu sehen, auf dessen treueste Ergebenheit, auf dessen Umsicht und reiche Erfahrung fiets \o fest zu bauen war. Betrahten Sie, ‘Mein lieber Staatsrath, die Verleihung des Großcomthurkreuzes des Verdienstordens der bayerishen Krone, welhes Ich Ihnen dur gegen- wärtige Zeilen kundgebe, als neues Zeichen Meiner wärmsten Anerkennung Ihres verdienstreihen Wirkens, und empfangen Sie hierbei den wiederholten Ausdruck besonderer Werthschäßung, mit welher Ih bin Ihr wohlgeneigter König Ludwig. Hohen- \{chwangau, den 26. Januar 1876.“ Der neu ernannte Staatsrath im ordentlichen Dienñe, v. Dillis, wird, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, seine bisherige Stellung im Staats- Minifterium des Innern beibehalten, ebenso wie Staatsrath Dr. v. Daxenberger seine Stellung im Staats-Minifterium des Königlichen Hauses und des Aeußeren beibehält. Der neu ernannte Bis chof von Passau, Hr. Weckert, wird kzm- mende Woche hier erwartet, um in die Hände Sr. Majestät des Königs den Eid der Treue zu leisten. Die Konsekration des- selben durch den Erzbishof von München wird in der Metropolitankirhe hier in kürzester Zeit vollzogen werden. In einer unter dem Vorsiz des Prinzen Luiipold heute Mit- tags abgehaltenen Sißung des Staatsraths wurde ter neu ernannte Staatsrath v. Eisenhart eingeführt und beeidigt. Es sollen, der „Alg. Ztz,4 zufolge, in dieser Sizung, die über zwei Stunden in Anspru nahm, Vorlagen für dn unmittelbar nah dem Schlusse des Reichstages wieder zu beru- fenden Landtag berathen worden fein.

2: Bear, (V. 2 B) Feld eugmeister Ritter von Brodesser ift heute früh im 81. Lebensjahre ge storben.

Württemberg. Stuttgart, 30. Januar. Das neu- erbaute Jugendvereinshaus ist gestern feierlih und unter zahlreiher Theilnahme eingeweiht und eröffnet worden. Die Prinzessin Friedrich, die langjährige, werkthätige Protef- torin des Jugendvereins, wohnte der Feier bei. Die Ge- sellshaft des oberen Museums feierte gestern die Vollendung ihres großartigen Neubaus in der Kanzlei-, Rothen- und Lin- denstraße durch einen Ball, der \ich zu einer glänzenden Fest- lichkeit gestaltete. Se. Majestät der König, der Prinz von Sachsen-Weimar mit Gemahlin, Prinzessin Auguste, ferner die Herzogin von Urach, Graf v. Taubenheim, Staats-Minister v. Mittnaht, General Frhr, v. Spizemberg u. A. erschienen auf dem Balle, :

Vaden. Baden, 20. Januar. Der Aus\chuß des ba- dishen Städtetages war gestern zu ciner Berathung im hiesigen Rathhausfaale versammelt. 10 Städte waren durch 18 Repräsentanten vertreten, und zwar: Baden, Bruchsal, Carls- ruhe, Constanz, Durlach, Heidelberg, Lörrah, Mannheim, Offenburg, Rastatt.

Sachfsen- Weimar- Eisenach. Weimar, 31. Ianuar. (Leipz. 3tg.) Prinz Heinrich VIl. Reuß ist gestern am Groß- herzoglihen Hofe Hier angekommen. Die Vermählung desselben mit der Prinzessin Marie wird am Sonntag, den 6. Februar, Mittags, vor dem Standesbeamten des Großherzoglichen Hauses und unmittelbar darauf die kirchliche Trauung in der Schloß- fapelle ftattfinden, worauf eine Gratulationécour bei den Hohen Neuvermählten und Galatafel folgt. Die Festlihkeiten aus Än- laß dieser Vermählung beginnen am 3. k, M. mit einem großen Hofball, und am 4. kommt die Oper „Tell“ nebst einem für die Feier besonders gedihteten Fefstspiel von Putliß im Theater zur Aufführung. Das neuvermählte Paar tritt alsbald eine längere Reife nah Italien an. Der Gemeinderath hat in seiner jüngsten Sizung den Beschluß gefaßt, diejenigen V er - siherungs-Gesellschaften, welche durch Hauptagenturen hier vertreten sind, von ihrem Erwerb im Großherzogthum ab- ¿uschâßen, bezw. zu besteuern. :

DaGsen-Meini#gen-Hildburghausen. Meinin gen, 81. Januar. Am 192. Januar wurde in Hildburghausen eine Gedenktafel für die im Kriege von 1870/71 gefallenen 111 Krieger feierli errihtet, bei welcher \ich der regierende Herzog dur seinen Flügel-Adjutanten vertreten ließ. Nach einer. Bekanntmachung wurden aus dem Konsulat- distrikt Sonneberg vom 1. Oktober 1874 bis dahin 1875 in die Vereinigten Staaten von Nordamerika an Waaren 9,156,102 6, mehr 1,134,678 M als im Jahre vorher, ausgeführt, und kommen davon auf Sachsen-Meiningen 1,608,624 f, mehr 305,011

Neuß á. L. Greiz, 30. Januar. Der Fürft und die Leere find gestern aus Bückeburg wieder hierher zurück- YETEULTET,

_ Lippe. Detmold, 1. Februar. Das „Reg. U. A. Bl.“ verofsentliht folgende Bekanntmachung, die Einb erufung eines außerordentlichen Landtages betreffend, vom 3L. Januar 1876:

Von Gottes Gnaden Wir Günther Friedri Woldemar, reges render Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg 2c. 2c, haben die Einberufung eines außercrdentlicen Tandtags zu dem alleinigen Zwecke der verfassungsmäßigen Berathung eines Wahlgeseßes für den Landtag und eines damit zusammen- bängenden Gefeßes, die Zusammenseßung des Landtages und die Aus- Uung der ständis{en Rechte betreffend, beschlossen, und beauftragea Insere Regierung, das Ecforderliche wegen der ucch vorzur eb menden Wablen zu verfügen. Wir werden Unsere Regierung bevollmächtigen, die Wahlen des 2, und 3. Standes zu prüfen und in Unserm Na- men die Bestätigung zu ertbeilen, falls die verfassungsmäßigen auperen Vorausseßungen für die Gültigkeit ter Wakhl vorliegen.

Troß aller Bemübungen ist es Uns nit gelungen, einen andern Weg, ¿zu geordneten vazfassungsmäßigen Zuständen zu gelanzen, auf- zufinden, als den, noch einmal nach der Verfassung ven 1836 eiue andeSvertretung wählen, und mit ibr ein neues Wahlgeseß ver- i rang ¿u laffen, da Wir ihn fü: den allein geseßmäßigen erachten

ffen.

Es ift diese Unsere Auffassung auch in einer Entscheidung des Bundesrathes über eine ihm zur Prüfung vom Reichétage über- wiesene Beschwerde mehrerer Bewohner Unseres Landes gerßeilt. In derselben heißt es wörtlih: daß das im Jahre 1853 dur landes- herrlichen Erlaß wieder hergestellte Verfafsungêrecht bei der Errichtung Des Norddeutsen Bundes in anerkannter Wirksamkeit bestanden habe, und daber als das jeßt gültige Recht im Sinne des Einganges der

undesverfafsung angesehen werden müsse.

Als neues Wahlgeseß werden Wir dem Landtage den auf Grund der inr Jahre 1872 stattgetabten Berathung mit den zugezogenen Vertrauezêmännern auêgearbeiteten, fast allseitig gebillizten Entwurf Unverändert vorlegen lassen, indem Wir das Weitere der Vereinbarung auf dem einzuberufenden Landtage vorbehalten. Von dieser erwarten

tr umsomehr ein allseitig befriedigendes Resultat, als auch Unsere Ritte; saft mit patriotisher Opferw:lligkeit si zur Zeit noch bereit erflârt hat, auf die ihr wieder ciugeräumten Privilegien der Ver-

fassuug von 1836 Lei dem Zustandekommen cines neuen Wahlgeseßes zu verzichten. Z

Naödem auf diesem verfassung?mäßigen Wege ein neues Wah!- geseß erlangt ist, werden Wir dem nach demselben demnächst einzuberufenden Landtage die Vorlagen machen lassen, welche erforderli sind, um die bisher wegen mangelnder Mitwirkung der Landesvertretung aus- geleßten bezw. uur vorläufig oder unvollständig erledigten AufgaH-n der Geseßzebung uzd Verwaltung zur unaufshiebbaren endgültigen Lêsung zu bringen, name-rtlich aber um die geeigneten Vorbereitungen zu treffen für die wegen der zu erwartenden Reichs-Prozeßgesche er- forderlich werdende Umgestaltung der Gerihte und Verwaltungs- behörden, durch welche eine theilweise Abänderung ter Gemeinde- verfassung bedingt wird.

_ Demselben Landtage werden Wir, uaSdem die in verfafsungs-

mäßiger Weise mit dem Landtage von 1868 getroffene Vereinbarunz über die Trenaung des Staatshauthalies vom Domanial - Hausbalte Unserer Anordzurg gemäß von Uaserem Kabinets-Ministerium unter Zuzi-hung einiger andere: Beaniten, welche bei den früheren Ver band- lungen nicht bétbeiligt waren, und unter allseitiger Würdigung der dabei in Betracht kommenden Verkältnisse ciner eingehenden Prüfung unterzogen ift, über das Resultat eine Vorlage zugeben [af\fen. ___ Zur Ordnung der fkicchlihen Angelezenheiten, und um die in dieser Beziebung bervorgetretenen Differenzen nahhaltig zu bes-itigen, haben Wir die Errichtung ven Seitens der Gemeinden zu erwäßlenden Kirchenvo:r ständen und üie Einfühzung einer Landesfvnode bes{lessen. Um für leßtere erst den geeigreten Boden zu schaffen, und weil wege: der durch die Laadessyncde eatstebenden Kosten sih eine Vorlage auf dem dewnäcbstigen Landtage erforderlich macht, baben Wir zuvörtecst den Erlaß einer Verordnung, die Kirchenvorstände der rformirten Kirche bctreffend, angeordn.t, welche in der nâchsten Zeit zur Ver- öffeatli&ung gelangen wird.

Das vertrauentvolle Entgegenkommen, welches Uns Unsere Unter- thanen bei Unsern Regierungsantrittie gezeigt kaben, das Uns so seßr erfreut und gerührt hat, läßt Uns beffen, daß auf diesem, dem allein möôgli®en Wege bald geordnete Zustände zurüdfehren, und so Unser ernstes Streben ein erfolgreiche3 wird.

Sollte indeß ein Landtag jeßt richt zu Stande kommen, o neb- men Wir au, daß Unfere Unterthanen von dem ihnen dur die Ver- fasfang gewäbrten Ne-chte der landfiändiscen Vertretung zur Zeit kei nen Gebrauch zu machen gedenken, Wir beg! sichtigen in di:seu Falle nicht, vor Eintritt geändertcr Verhältnisse Unsere Aufforderung zur Wahl eir. er Landesvertretung zu wiederholen. S S

Detmeld, den 31. Januar 1876.

Woldemar, Fürst zur Lippe,

Eschenbuxg,.

Lübe, 31. Januar. In der heute abgehaltenen ersten dieéjährigen Versammlung der Bürgershafti wurde unter Aus\{luß der Oeffentlichkeit der Senatsantrag guf Gewäßrung staatsseitiger Zinsgarantie für die von- der Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft zu fontrahirende Prioritätsanleihe ohne alle Disfussion einstimmig genehmigt und auch der Ge- währung pupillarisher Sicherheit für die Obligationen dieser Anleihe zugestimmt.

Desterreicß-Ungarn. Wien, 31. Iqunagr. Der Erzher- zog Albrecht, welher zur Erholung einige Wochen in Arco (Tirol) weilte, ist vorgestern Nachts in Wien eingetroffen.

Seldzeugmeister Baron John hat, wie dem „Pester

im Wege des Kriegs-Ministe-

Lloyd“ von bier gemeldet wird,

riums dem Kaiser den Entwurf einer Reorganisirung des Kriegs38archivs unterbreitet, Das Kriegsarhiv wird, dem Vorschlage zufolge, ähnlih dem Pariser Dépct de la guerre, zu einem militär-wissenschaftlihen Institute ersten Ranges erho- ben und an dessen Spige ein Oberst des Generalstabes oder ein General-Major gestellt.

Pest, 31. Januar. Bei der heute Abends abgehalienen Konferenz der liberalen Partei proponirte der Klub- Präsident Gorové cine sech3wötentlihe Trauer für die Mitglie- der des Klubs, ferner, daß die Bitglieder der Partei cinen Kranz auf den Sarg Deaks legen. Nachdem Minifter-Präsident Tisza mit tiefergreifenden Worten Deaks Vergangenßeit und große Verdienste hervorgehoben, ersuchte er, die Partei möge ihm und s\cinen Ministerkollegen gestatten, &Jranz Deaks Bildniß im lebensgroßen Delgemälde der Partei zum Andenken zu über- geben. Gorové danfte unter Eljen-Rufen dem Minister für dessen Äncrbieten.

Schweiz. Bern, 1. Februar. (K. 3.) Aus Bellin- zona im Kanton Tessin meidet man neue Unruhen, welche bei Anlaß der Gerichtswahlen ausbraez, so daß letztere ver- hindert wurden, :

Großbritannien und Frland. London, 31. Januar. (A. A. C.) Die Königin trifft am 8. Februar von Osborne, Insel Wight, in London ein, um das Parlament in Person zu eröffnen. Die Prinzessin von Wales kehrt mit ihren Kindern am 4, oder 5. Februar von ihrem Besuche am däni- {en Hofe nah Marlborough-House zurück. Die Saison der Hoffestlihkeiten wird in diesem Jahre früher beginnen. Anm Donnerftag, den 24. Februar, wird die Königin im Bucktingham- palaft eine offizielle und diplomatishe Cour abhalten, und Tags darauf cinemgroßen Konzert in der Alberthalle beiwohnen, welches auf besonderen Wunsh Jhrer Majestät gegeben wird. Die Admiralität hat bei den Sthiffsbauern Laird & Co. in Birkenhead zwei Korvetten von leihtem Tiefgange bestellt, deren Armirung aus gezogenen Kanonen bestehen \oll, die ein Geschoß im Gewviht von 116 Pfund abzufeuern im Stande sein werden.

1. Februar. (W. T. B.) Nath einem dem y Reuter- \chen Bureau“ unter dem heutigen Tage von Bombay zu=- gegangenen Telegramme if der Neffe des abgesegtzten Guicowar von Baroda, Mulßbar Rao, und Thronprätendent von Baroda, Sadosh Rao, festgenommen und von Baroda fort- geführt worden, weil derselbe die Eingtborenen von Baroda zum Aufstand angereizt haben sol. Demselben Telegramm zufolge sollen unter den Stämmen an der Grenze von Scindia ernsilihe Unruhen ausgebrochen sein. Man fürhtet, daß \ih der Aufstand über das ganze Gebiet , von Beludschistan ausdehnen werde. Die Regierung gedenkt Khelat zu beseßen und den Khan zu entthronen. Der Prinz von Wales ist am 31. Fanzar in Gwalior eingetroffen und von dem Maharajah von Scindia glänzend empfangen worden,

Frankreich. Paris, 31. Januar. Ueber den Aus- fall der Wahlen wird der „Köln. 3tg.° folgende ftatistishe Aufstellung mitgetheilt: Die Resultate aus den Kolonien fehlen noch; man fann aber mit Sicherheit annehmen, daß fie drei entscicdene Republikaner und einen zweifelhaft Konstitutionellen liefern werden. Rechnet man zu alledem die 75 Senatoren auf Lebenszeit mit 56 entschiedenen Republikanern, 9 extremen Legitimisten (einer todt) und 9 zweifelhaft Konstitutionellen, fo ergiebt sih, daß der Senat ent- hält: 148 Republikaner, 24 Konstitutionelle, 26 Orleaniften, 24 regierungsfreundliche Legitimisten, 21 intranfigente Legiti- miften, 45 Vonapartisten, 11 rein Klerikale, zusammen 299,

Spanien. Madrid, 2. Februar. (W. T. B.) Der Regierung zugegangene offizielle Depeschen melden : General Primo di Rivera hat 4 Kilometer von Estella entfernt Stellung genommen ; General Quesada hat verschiedene Punkte in der Umgegend von Miravalles befestigt; die in Biscaya stehenden car- listishen Truppenabtdeilungen haben sih auf Zornosa zurückgezogen. General Martinez Campos hat Elizondo beseßt.

(V. T. B.) Nat einer von carlistisher Seit über Paris eingegangenen Meldung aus Tolosa vom 31. Iz nuar wäre der von den Regierungstruppen am 30. auf di Höhen von Santa Barbara und Oveiza unternomme Angriff mit nicht unbedeutendem Verluste für die Regierunzs- ruppen von den Carlisten abgeschlagen worden.

Aus Bayonne, 1. Februar, Abends, meldet ein Te!-- granim des „W. T. B.“: General Quesada ist heute mit seinem Corps in Bilbao eingerückt, ohne daß er bei seinem Ve-- marsche durch Biscaya auf erbeblihen Widerstand gestoßen wäre.

_… Den „Times“ geht aus Santander vom 1. c. die Nat#- riht zu, daß der Gouverneur von Bilbao, Géneral Burrie!, in der „Virginius“-Angelegenheit na } und gestern dorthin abgereist A

Numänien. Bukarest, 2. Deputirtenkammer

Sebruar. (W. T. B.) Die : hat gestern in geheimer Sitzung den Antrag des Kriegs-Ministers, betreffend die Bewilligung eines Armee berathe:1,

außerordentlihen Kredits für die Das Resultat ift noch nit bekannt

(n. 2 B) e \spondenz-Bureau“ wird aus Konstantinopel v Seite gemeldet, daß der dortize ôsterreihische B

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Türkei. Dem h:

A s n A D. Wiener „Telearavben- on z1 3 otich 1d

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Jichy am 31. v. M. dem Minister des Aeußern, Ra zwischen den Nordmäten vercinbartenReformvor (

theilt und demselben auf dessen Verlangen Abschrift seiner Mit theilung zurückgelassen hat. Graf Zichy hat vorher feinen In- struftionen gemäß die Vertreter der übrigen Mächte von \einzn Schritte unterrichtet, Unmittelbar nah dem österreihishen Bct- schafter entledigten sich der russishe und der deutshe Boischaf ter in ganz gleihcr Weise ibrer diesbezüglißen Mission. Diek; Schritt der Vertreter der Nordmätte wurde noH am31.d. M. vo den Vertretern der drei übrigen Mächte, welhe den Parifcr Vertrag vom Jahre 1856 unterzeihneten, nachdrüdcklichft unter- stüßt. Raschid Pascha erklärte dem öfterrcihishen Botschaft:r, er hoffe, in wenizen Tagen die Antwort der Pforte mittheilen zu können,

L Gu. (B 2 B) Vie eit der Regic- rung zugegangences offizielles Telegramm meldet, haben die türkischen Truppen die an der osterreihischen Grenze angesammelten Insurgenten zerstreut. j Regierung hat zur Komplettirung der Truppen in der Her zegowina neue Mannschaften einberufen. Das dem englishen Deputirten Hammond in Betreff der Finanzen vorgelegte Projekt ist von der Pforte worden,

Amerik. Washington, 1. Februar. (W. Staatsschuld der Vereinigten S:agten / d Monat Januar d. I. um 1,599,000 Doll. vermindert: Staatsschaßze befanden sh Ende Januar 73,601,000 Doll. Sold und 11,993,000 Doll. in Papier.

(W. T. B.) Wie den „Times“ aus Phil ] vom 1. Februar gemeldet wird, hat die Finanzkommission Repräsentantenhauses dem Senat den Bericht üb General Sherman eingebrahten Antrag auf H einer Münz- und Rehnungseinßheit zivishen det! einigten Staaten und England zugestelt und die Ann des Antrages empfoblen.

Chili. (A. A. C.) daß daselbst eine große Uebershwemmung

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Der Geschäftstheil der Stadt stand unter Wafsse

leben gingen verloren und Eigenthum iat Wert 00,0 Dollars wurde zerstört. Die Uebershwemmung wurde dur: die Regengüsse, welche bis Mitte Dezember zerrschten, herbeige- führt. Don Nicolas de Pierola, der peruanishe Rebellen hef, weilt nech immer in Valparaiso. Sein i

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Depeschen aus Valy

Seine kleine Flotille, stehend aus einem fklzinen Dampfer und zwzi Ko versehen mit Waffen und Munition, erwartete sein

Hafen.

Asien. China. Peking, November 1875. tecorder and Missionary Journal“ vom Septem ist eine Zusammenstellung der zur Zeit in Ch protestantishen Missionare erschienen. trägt danach 436, nämlich 226 Männer und an 40 verschiedenen Orten für die Ausbreitung det Lehre wirken. Der Nationalität nah gehören 210 sinare den Vereinigten Staaten Nocdameiikas, nglan und 32 dem Deutschen Reiche an. Dizfe Lezteren halten \ick auéschließlich in Hongkong und Canton, fowie in der N3hz des leßtgenannten Platzes auf.

In Japan sind 100 Missionare (dav einigten Staaten, 24 aus England), in Sia Vereinigten Staaten) beschäftigt.

Die Zahl der Convertiten ist niht genau bekannt, immerßbin dürfte dieselbe cinige Tausende betragen.

Das Bestreben der protestantishen Missionare, größere Ein- heit in ihre Bemühungen zu bringen, ift in den lezten Monat: lebhafter zu Tage getreten: die dahin zielenden Bemühunge:

werden vorausfihtlich zum Zusammentritt einer allgemeinen

erenz der Missionare führen, welhe in Shanghai stattfinde: \ 1 r

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Die Nru. 11 und 12 des „Amtsblatts der Deut Neichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung* baben genden Juhait : Nx. 11: Verfügung vom 283. Januar 1876. wahbrung des Telegramm-Materi..ls. Nr. 12: Verfügungen 27. Januar 1876, Wiederberstellung der Seepoftverbindung Dänemark. Vom 29, Januar. Unregelmäßigkeiten im Postver- \&ußverk:hr mit Oesterreih-Ungarn. Vom 23. Januar. wGenera!- verfügunz an die Kaiserlichen Ober-Postdirektionen, bet-eFend die ab:echnungépflichtigen Telegramme im Verkebr mit dem Grenzlande Oestercei-Ungarn. Vom 25, Januar. Generalverfügung an die Kaiserlichen Ober-Postdirektionen, betreffend die Beschaffung der Fer- mulare zu dem Abonnements-Wetterbericht der Deutschen Seewarte. Vom 26, Januar. Generalverfügung an tie Kaiserlichen Ober- Postdirekiionen, betreffend die Berzweizung des Äbonnemen“3. Wetter- berihts der Deutschen Seewarte von Hamburg aus.

Die Nr. 2 des „Marine-Verordnungs-Blat:s“ bat folgenden Jubalt: Uniformirung der Wertt-Bootéleute. Bestim: mungen, betreffend das Arrangement und Ceremoniell bei dein Stg- pillauf eincs S. M. Swiffe oder Sahrzeuge auf Kaiserlihea Wetrf- ten. Gewährung der Geldvergütigung an Stelle etatsmäßiger Rationen, Bezeichnung der Bebörden, denea im Königreich Würt-