1876 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Um 10 Uhr Vormittags Kfatteten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften die Gratulationen ab, hierauf folgten der Prinzlihe Hofstaat, die Ober - Hofchargen, die hier anwe- senden Fürstlihkeiten, einige Generale der Artillerie und der Commandeur, sowie die hier anwesenden Offiziere des 1. Wesifälischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 7, dessen Chef Ihre Königliche Hoheit ift. Die Glückwünsche des Reichskanzlirs | dex und der Fürstin von Bismarck, welhe durch Krankheit am per- | Ge

ihr

sönlichen Erscheinen verhindert waren, nahm Ihre Königliche | gezahlt wird.

Hoheit von der Comtesse Marie von Bismarck Huldvoll ent- egen. O Zu der im Prinzlihen Palais stattfindenden Abendunter- haltung waren über 200 Einladungen ergangen. Um 9 Uhr erschienen Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin-Königin. Nachdem die Allerhöhsten undHöchsten Herrschaften den Thee eingenommen hatten, begaben Allerhöhsi- und

Dr

in

woselbst unter Musikbegleitung eine Vorstellung der von dem General-Intendanten der Königlihen Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, arranzirten lebenden Bilder stattfand. Das Pro- gramm umfaßte in zwei Abtheilungen zehn, in künstlerischer Vollendung zur Anshauung gebrachte Darstellungen, und zwar:

[. Abtheilung. Comtesse Jenny Pückler, Fräulein Elly von Prillwiß, Se. Durh-

Ilaucht Prinz Egon von Ratibor und der junge Graf Willy Perpon- stellt.

cher. Musik von Meyerbeer. 2) Pallestrina. Nach Heilbuth. Gräfin Paula Limburg-Styrum, Fräulein Marianne von Wallen- berg, Se. Durchlaucht Prinz Friedrih von Hohenzollern, Graf Georg Lüttihau und Graf Wilhelm Hohenau. Musik von Glu. 3) Kalabresisches Hirtenpaar. Nah Angeli. Frau Adele von Kurowska und Se. Durchlaucht Prinz Philipp Hohen- lohe. Musik von Thomas. 4) Lupus in fabula, Nah Gaifer. Gräfin Helene Harrach, Comtesse Rose Schulenburg, Fräulein Aglaé von Senden, Fräulein Louise von Boyen und Herr Egbert von der Asseburg. Musik von Donizetti. 5) Will- fommen. Nah Beer. Gräfin Josephine Dönhoff. Mufikvon Weber. H. Abtheilung. 6) Ekkehard. Nach Herterih. Ihre | w Königliche Hoheit Prinzessin Marie, Ihre Königliche Hoheit Vrinzessin Elisabeth und Herr Dietrich von Hülsen. Musik von Wagner. 7) Die Macht des Gesanges. Nah Roëeßler. Fräulein Dorothea von Sülsen, Herr Max von Blumenthal. Victoria von Bonin und Herr Georg von Hülsen, Musik von Schubert. 8) Ein Bouquet. Nah Blaas. hre Durä&lancht Elisabeth Carolath, Comtesse Isidore Bünau, Fräulein Agnes von Loën und Se. Durchlaucht Prinz Reuß XVIII, Musik von Hertel. 9) Tilly in Rothenburg. Nah Schuch. Frau Camilla von Heyden, Baronesse Lory Saurma, Graf Hans von Sch{hlippenbach, Herr Max von Ziegler, Herr Alexander von Rosenberg, Graf Conrad Lüttihau, H-cr Oscar von Rabe, Graf Wilhelm Douglas, Herr Hans von Wurmb, Werner und | d Paula von Geißler. Musik von Mozart. 10) Abgebligt. tach Gaißler. Fräulein Adolphine von Bonin und Graf Her- | d mann Schwerin. Musik von Boeildieu. Der Vorstellung folgte . ein Souper an kleinen Tischen, welches gegen 12 Uhr beendet war. Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin-Königin verließen um ca. 123 Uhr das Prinzlihe Palais.

Die gestern Abend von mehreren Zeitungen gebrachte Nachricht, der Rei hskanzler habe bei Sr. Majestät dem

Kaiser Vortrag gehalten, ift unrihtig. Fürst Bismarck ist ncch unwoh!, und haben Se. Majestät denselben geftern, zur Entgegennahme eines Vortrags, mit Allerhöhstißrem Besuch zu beehren geruht.

Die vereinigten Aus\chü}sse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie die vereinigten Aus\{hü}se für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen bielten heute Sißungen.

Der Bericht über die gestrige Tagessißung des

In der Abendsizung, welher am Tishe des Bundesraths die Bundes-Bevollmächtigten, Staats-Minister Dr. Achenbach und Minifterial-Rath v. Riedel, sowie der Geheime Regierungs-Rath Nieberding und mehrere andere Kommissarien beiwohnten, sezte das Haus die Berathung des Geseßentwurfs über die gegenseitigen Hülfskafsen fort. §. 7 lautet:

„Das Recht auf Unterstüßung aus der Kasse beginnt für sämmt- liche Mitglieder spätestens mit dem Ablaufe der dreizehnten auf den Beitritt folzenten Woche. Für die erste Woche nah dem Beginne der Krankbeit fann die Gewährung einer Unterstüßung ausges{lofsen werden. Der Ausfch{luß der Unterstüßungen in Fällen bestimmter Krankheiten ist unzulässig, mit Ausnahme felcher Krankheiten, welche fich cin Mitglied dur& grobe Verschuldung zugezogen hat.“

Der Abg. Grumbrecht beantragte, die lezten Worte: „mit Ausnahme solcher Krankheiten, welhe \sch ein Mitglied durch grobe Verschuldung zugezogen hat“, zu ftreichen.

Der Abg. Dr. Websky {lug vor, dem erfien Absaßz folgenden Zusatz zu geben:

„Dasselbe verbleibt den Mitgliedern auch nah dem Austritt oder Aussch{luß für den nah Absatz 1 festgeseßten Zeitraum. Diese nach- träglihe Unterstüßung wird jedoch nicht länger gewährt, als die Mit- gliedshaft selbst gedauert hat.“

Der Abg. Reimer befürwortete das Amendement Grumbrecht. Die Frage, ob eine Krankheit durch grobe Vershuldung ver- anlaßt sei oder nit, sei schwer festzustellen, überdies der Begriff egrobe Vershuldung“ #o dehnbar, daß er zu außerordentli vielen Prozessen führen würde. Die etwaige Abfiht, gewisse

rantbeiten von der Unterstüßung auszus{chließen \ei durchaus verwerflich, da diese Uebel dadur nur verschleppt und zum Nach- theil des allgemeinen Gesundheitszuftandes weiter verpflanzt wür- den. Er bitte, das Amendement Grumbreht anzunehmen und gleih- zeitig den zweiten Absaß dur die Bestimmung zu ersetzen, daß die Unterftüzung von Beginn der Krankheit an wochen- oder monatweise gewährt werde, Der Abg. Grumbreht bat, die Entscheidung der Frage, ob gewisse Krankheiten von der Unterstüßung auszu- ließen seien, den Gründern der Kafsen selbst zu überlassen. Der Abg. Frhr. v. Heereman trat dem Amendement Grumbrecht gleihfalls bei, Ziehe ein Kassenmitglied sh eine Krankheit dur gn Verschulden zu, so werde die Kase hon selbft Gelegen- eit finden, dasselbe auszushließen.

Der Abg, Dr. Bamberger machte den Abg. Dr. Websky auf die unzuträglihen Folgen des zweiten Sazes seines An- trages aufmerksam, worauf der Abg. Dr. Websky diesen Theil seines -Amendements zurückzog.

Bei der Abftimmung wurde §8. 7 mit dem Amendement Grumbrecht angenommen,

Die SS. 8 bis 10 (Bemessung der Höhe der Beiträge, Cesfion des Anspruchs auf Unterstüßung 2c.) wurden ohne Debatte un- verändert genehmigt,

Unterstütungsberehtigten auf die : _mindestens 3 Wocwen gewährt werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht früher

Männer mindestens die Hälfte, für Frauen mindeftens ein Drit- theil des Lohbnbetrages erreichen, welher zur Zeit der Errichtung

und der Arzneien angerechnet werden.

zuändern, Höchstdieselben Sich mit den übrigenGästen in die Gallerie des Palais, regi Referent Dr. Zahlen, diesen Anirag im Interesse der Kassen abzulehnen. Das Haus verwarf das Amendement und nahm den § vom Abg. Dr. Weber PUESERE, E Ruf S : Stelle der Worte „zur Zeit der Errichtung der Kasse“ gesetzt 1) Arm und reich. Nach Kurella, wird: „zur Zeit der Feststellung des Statuts“.

gewählten Vorstand haben, ericht gerichtlih verireten wird. Arbeitgeber, wzlche Zuschüsse zu der Kasse leisten, haben Anspruch auf Vertretung im Vorstaade unter Berü- sichtigung des Maßes ihrec Zuschüsse. ; E

Stimmen darf ‘hnen jedoch im Vorstande ntcht eingeräumt werden.

glied, welches großjährig und im Besiß der bürgerlichen Ehrenrechte ist, eine Stimme. :

stande sind, können ven der Theilnahme an der Abstimmung ausge- {lossen werden,

sind; die Zahl der zu wählenden Delegirten muß jedoch mindestens dreißig betragen,

auf Stimmberechtigung. i l unter Berücksfichtigung ihrer Zuschüsse festzustellen; die Zahl ihrer Stimmen darf jedoch die Hälfte der den Mitgliedern der Kafse-zu- stehenden Stimmen nicht übersteigen.

die den Zweck haben, die Vertretung der Arbeiter im Vorstande und in der Generalversammlung enger zu begrenzen und das für die Stimmberehtigung in der Generalversammlung festge- sezte Minimalalter auf 18 Jahre herabzuseßen.

wiegenden Einfluß der Arbeitgeber unterftüßt hatte, während der Referent Dr. Oppenheim die unveränderte Annahme der Kom- misfionsvorlage empfahl, trat das Haus der nah dem Antrage Grumbreht modisizirten Fassung der leßteren bei.

mensezung des Vorstandes eingetretene Aenderung ist der Gemeinde- behörde, in dexen Bezirk die Kasse ihren Siß hut, anzumelden. Ist die Anmeldung nicht geshehen, so kann eine in der Zusammenscßung eingetretene Aenderung dritten Personen nur dann entgegengeseßt wer- den, wenn bewiesen wird, daß sie leßteren bekannt war.

betreffenden und allen sonstigen Geschäften, welche beglaubigte Akte erfordern, genügt das Zeugniß der Gemeindebehörde, daß die darin "* Sraiaiaio Personen als die ind.“

Gemeindebehörde“ 5 i L1G ( 11H ] meinde ;“ D eutschen Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage. | zu geben:

auch den das Hypotheken- und Grundschuld,vesen betreffenden, genügt das Zeugniß des Vorstandes der Eemeinde, daß die darin bezeichneten Personen zur Zeit als Mitglieder des Vorstandes angemeldet seien.“

herige Praxis der Beglaubigung von Vorständen zu Eintragun- gen in öffentliche Register noch mehr zu erleihtern, als dies im Handelsgeseßbuh geschehen sei, wonach \ch die Vorstände von Handelsvereinigungen offiziel als solche bei behörden melden müssen, um zu öffentlihen Eintragungen legi- timirt zu werden. klärung, welche Praxis fie bei den Vorständen der Hülfskafsen einshlagen roerden.

ding erklärte, man brauche hier nicht so streng zu sein, wie bei den Fandelsvereinigungen, bei denen es sich um bedeutendere Vermögens objefte handelte. vorständen nah dem vorliegenden Geseze unbenommen, \ich bei etwaigem Zweifel die Legitimation der Kassenvorstände vorlegen

zu lassen, Grumbrecht an.

lautet:

treten, wird durch in den Statutea enthaltene Vollmacht beftimmt. Durch die innerhalb der Grenzen dieser Vollmacht im Namen der Kasse vom Vo:stande abgeschlossenen Geschäfte wird die Kasse ver- pflichtet und berechtigt,“

. 11 bestimmt: R „Die Unterstüßungen müssen im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Dauer von mindestens dreizehn

Ende erreicht. Sie müssen während dieser Zeit täglich für

Kasse an dem Orte ihrcs Sitzes nah dem Urtheil der dortigen meindebehörde gewöhnlichen Tagearbeitern im Jahreêdurhschnitt

Auf den Beirag der Unterstüzungen, jedoch böchstens bis zu zwei ittheilen desselben, darf die Gewährung der ärztlichen Behandlung

An die Stelle jeder sonstigen Untersiüßung kann die Verpflegung einer Krankeuanstalt treten.“

Der Abg. Motteler beantragte, den erften Absatz dahin ab- daß die Frauen nicht mindestens ein Dritth:il, ebenso wie die Männer, mindestens die Hälfte durGschnittlihen Lohnbetrages erhalten \ollen. Der Oppenheim bat, gestüßt auf statistische

U Wt Der

Die 88. 16 und 20 wurden gleichzeitig zur Diskussivn ge-

Sie lauten: ; 8. 16. Die Kasse muß einen von der Generalversammlung durch welchen fie gerihtlich und außer-

Mehr als ein Drittel der 8. 20. In der Generalversammlur,g hat jedes anwesende Mit-

Mitglieder, welche mit den Beiträgen im Rück-

Die Generalversammlung kann auch aus Delegirten gebildet erden, welche aus der Mitte der ftimmfähigen Mitglieder zu wählen

Arbeitgeber, welche Zuschüsse g der Kasse leiïten, haben Anspruch Das Maß dieser Stimmberechtigung ist

Der Abg. Vahlteih beantragte hierzu mehrere Amendements,

Der Abg. Grumbrecht wünschte, daß im §. 20, Absaß 2, as Wort „Delegirten“ durch „Abgeordneten“ erseßt wird. Nachdem Abg. Sonnemann den erften Theil der Anträge

es Abg. Vahlteih mit Rücksicht auf den an sich {hon über-

F: 17 lautet in der Fassung der Kommissionsbe\{lü}e : „Die Zusammenseßung des Vorstandes, sowie jede in der Zusam-

Zur Legitimation des Vorstandes bei den das Hypothekenwesen

itglieder des Vorstandes angemeldet

Hierzu beantragte Abg. Grumbrecht : 1) in der zweiten Zeile des erften Absatzes statt der Worte: „der die Worte zu seßen: „dem Vorstande der Ge- 2) dem leßten Absaße des Paragraphen folgende Fassung «Zur Legitimation des Vorstandes bei allen Geschäften,

Der Abg. Dr. Schulze (Deliß\{ch) warnte davor, die bis-

den Aufsichts-

Er wünschte von den Regierungen eine Er-

Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Nieber-

Uebrigens bleibe cs den Gemeinde-

Das Haus nahm den §. 17 mit den beiden Amendements Der nächste von der Kommission eingeshaltete §. 17a,

„Die Befugniß des Vorstandes, die Kasse nah Außen zu ver-

Dieser Paragraph wurde troß des Widerspruchs des Abg. Grumbrecht, der dessen Streichung beantragte, angenommen.

8. 22 bestimmt:

„Die Einnahmen und Ausgaben der Kasse sind von allen den Zwecken der Kasse fremden Vereinnahmungen und Verausgabungen getrennt festzustellen und zu verrechnen; ebenso sind Bestände gesondert zu verwahren,

Verfügbare Gelder dürfen, außer in öffentligen Sparkassen, nur ebenso wie die Gelder Bevormundeter angelegt wêrden.“

Der Abg. Rickert bat, die Regierungsvorlage wiederherzu- stellen und demgemäß im zweiten Absay hinter den Worten „öffentlihen Sparkassen“ einzuschalten: „und in den dur das Statut bezeihneten Banken“, Der Abg. Frhr. v. Heereman sowie der Referent empfahlen dringend, bei der Kommissions- vorlage stehen zu bleiben, namentlich da in neuester Zeit \elbst unter den genossenschaftlich organisirten Kreditvereinen und Volksbanken bedenflihe Ersheinungen nicht ausgeblieben seien.

Nach Ablehnung des Amendements Rickert wurde H, 22 unverändert angenommen.

8, 25 lautet:

„Die Kasse ift verpflichtet, in den vorgeschriebenen Fristen und

der Aufsichtsbehörde auf Erfordern das Ausf ligung an einer Kasse geseßlih verpflichteten

der Regierungsvorlage die Worte: , Kasse geseßlich verpflihteten“ zu fireichen.

vollständig geeignet, zumal fie bereits mit der Beurtheilung der Geseßmäßigkeit der Statuten betraut seien und man ungerehte Urtheile der

[ der, über die Krankheits- und Sterbefälle, über die verrechneten Bei- trags- und Unterftüßungslage der höheren Verwaltungsbehörde, sowie einen Rechnungsabs{luß der Auffichtsbehörde einzusenden.

Sie hat iden der zur Bethei- itglieder anzuzeigen.“ Der Abg. Grumbrecht beantragte, in Uebereinstimmung mit „zur Betheiligung an einer

Das Haus trat diesem Antrage bei. 8. 27 bestimmt: : „Die Schließung einer Kasse erfolgt auf Betreiben der höheren

Verwaltungsbehörde oder des vierten Theiles der Mitglieder durch Urtheil des Gerichtes, bei welhem die Kasse ihren ordentlichen Siß hat : 1) wenn mehr als ein Viertheil der Mitglieder mit der Einzahlung der Beiträge | er : deruyg der Aufsichtébehörde weder die Beitreibung der fälligen Bei- träge noch. der Aus\{luß der säumigen Mitglieder eifolgt; 2) wenn die Kasse troß ergangener Aufforderung der Aufsichtébehörde vier Wochen mit Zahlung fälliger nicht streitiger Unterstüßungen im Rück- stande ift ; 3) wenn die Generalversammlung einer geseßwidrigen Ver- wendung aus dem Vermögen der Kasse ihre Zustimmung ertheilt hat; 4) wenn im Fall des §. 24 innerhalb einer von der höheren Verwaltungsbehörde i Herstellung des Gleicbgewichts zwischen den Verpflichtungen und Ein- nahinen der Kasse niht Sorge getragen ist. Das Gericht kann wäh- rend des Verfahrens auf Antrag der höheren Verwaltungsbehörde die Aufsichtsbehörde ermächtigen, die Mitglieder des Vorstandes und Aus» schusses zu entlassen und die Obliegenheiten derselben durch von ihr ernannte Personen wahrzunehmen; in gleiher Weise kann dasselbe anordnen, daß neue Mitglieder nicht aufgenommen werden dürfen. e refuuna des Konkursverfahrens über eine Kasse hat die Schlie- ung Traft

im Rückstande ist und troß êrgangener Auffor-

angemessen zu bestimmenden Frist für die

Gesetz:s zur Folge.“ Hierzu beantragte 1) Abg. Grumbrecht: 1) dem ersten Saße des Paragraphen, der Regierungsvorlage

entsprechend, folgende Fassung zu geben: „Die Schließung einer Kasse kann durch die hohere Verwaltungsbehörde erfolgen: 1) wenn u. \. w. (wie in den Beschlüssen der Kommission bis zum Schlusse der Nr. 4)*, 2) nah der Nr. 4 nachstehende Absäße folgen zu lassen: „Gegen die Maßregeln der Verwaltungsbehörde ift der Rekurs zulässig; wegen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften der §8. 20 und 21 der Gewerbe-rOdnung. D |

rens über eine Kasse hat die Schließung kraft Gesetzes zur Folge.“

Die Eröffnung des Konkursverfah-

2) Abg. Heyl: als Nr. 5 einzuschieben: „Wenn gegen die Vorschrift des §. 6 den Mitgliedern die Be-

theiligung an politishen Gesellshaften oder Vereinen zur Bedin» gung gestellt wird, oder der Ausschluß von Mitgliedern gegen die Vor- ihrift des §8. 15 erfolgt. *

Der Abg. Grumbrecht hielt die Verwaltungsbehörden für die Shliezung der Kassen zu verfügen,

höheren Verwaltungsbehörden nicht präsumiren könne.

Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Nieber= ding meinte, daß die Entscheidung über die Geseßmäßigkeit des Statuts eine reine Thatfrage, während die Entscheidung über die Schließung eine Rechtsfrage sei. Erfstece ressortire mit Recht von den Verwaltungsbehörden, leßtere von den ordentlichen Ge- rihten. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) machte auf die Schwierigkeiten aufmerksam, welche in den Rheinlanden entstehen würden, wenn man mit dem Abg. Grum- breht und der Regierungsvorlage die Verwaltungs=- behörden an die Stelle der ordentlih.n Gerichte seße. Der Abg. Duner hielt es gleihfalls für seyr bedenklih, den Verwaltungsbehörden, denen man nach den bisherigen Erfah- rungen kein übergroßes Vertrauen \{chenken könne, so weitgehende Befugnisse einzuräumen, wie der Antrag Grumbrecht beabsichtige. Der Referent bekämpfte sämmtlihe Amendements und bat die Vorlage der Kommission, die allen Bedürfnissen gerecht werde, unverändert zu genehmigen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Abg. Grum- brecht und mit demselben §. 27 angenommen.

§. 32 sezt für die Mitglieder des Vorstandes oder des Aus\chusses, welhe den Bestimmungen dieses Geseßes zuwider- handeln, eine Geldstrafe bis zu 300 M fest. Der Abg. Vahl- teih hält es für bedenklih, durch f\olche Straffestsezungen die Neigungen zur Uebernahme von Stellen im Vorstande oder im Ausschusse zu \{chwähen. Im Interesse der Kassen selbst sei eine solhe Bestimmung zu beseitigen.

Der Paragraph wurde ohne weitere Debatte angenommen.

S. 35 der Kommissionsvorlage bestimmt:

Landeërechtlihe Bestimmunger, durch welche Hülfskassen auf Gegenseitigkeit nur mit Genehmigung einer Staatsbehörde errichtet werden dürfen, werden hinsictlich solcher Krankenkassen, deren Unter- ftüßurgen nicht über die durch §. 12 bestimmten Grenzen hinaus- gehen, aufgehoben.

sDer Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Nieber= ding bat, diesen neuen, aus der Initiative der Kommission her- vorgegangenen Paragraphen abzulehnen, weil derselbe namentli gegen die in Preußen noch gültigen Gesetze gerichtet sei, wonach gegenseitige Hülfskassen einer besonderen behördlihen Genehmi= gung bedürfen. Der Entwurf habe sich mit voller Absicht auf ein ganz bestimmtes Gebiet beschränkt, auf welches sich zur Zeit auch das dringendste Bedürfniß einer legislativen Regelung beschränke. Schon deshalb sei jeder mehr- oder weniger zufällige Uebergriff auf andere Fragen abzulehnen. Hier sei nicht der Ort, andere Prinzipien festzustellen als die, welhe sfich auf die „eingeschriebenen“ Kassen bezögen. Troß des Widerspruhs des Referenten trat das Haus mit geringer Majorität den Ausführungen des Bun- deskommissars bei und lehnte §. 35 ab.

Der Gesetzentwurf war hiermit erledigt. Der Vize-Präsident Dr. Hänel theilte dem Hause mit, daß der Präsident v. Forcken- beck soeben telegraphish in seine Heimath abberufen sei und daß er selbst deshalb die Leitung der Geschäfte bis auf Weiteres in seine Hand genommen habe. Schluß 11{ Uhr.

In der heutigen (45.) Sizung des Deutshen KReichs= tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, der General= Postmeister Dr. Stephan, der hanseatishe Ministerresident Dr. Krüger und mehrere Kommissarien beiwohnten, motivirte der Abg. v. Kardorff seine Interpellation, welche lautet :

el) Glaubt die Reichêregierung in Aussicht stellen zu können, daß bei dem bevorstehenden Neuab\chlufse der Handelsverträge diejenigen Benachtheiligungen beseitigt werden, welchen der deutshe Sprit-Im- port nah Jtalien bisher unterlag ?

2) Welche Maßnahmen glaubt die Reichsregierung treffen zu kön- nen, um den durch das englische Zollsystem herbeigeführten Erschwe- Len des Importes deutshea Sprits nach England wirksam zu

egegnen

3) Sind der Reichêregierung diejenigen Nachtheile bekannt, welche der deutschen Spritindustrie daraus erwachsen, daß aus dem Frei- Hafen Hamburg große Quantitäten russis@en Sprits als deutscher Sprit exportirt werden, und wie glaubt die Reichsregierung even- tualiter diesen Nachtheilen entgegen treten zu können ?*

Der Prâäfident des Reichskanzler-Amts, Staats-Mivister

nah den vorgeschriebenen Formularen Uebersihten über die Mitglie-

Dr, Delbrück, erkannte die Wichtigkeit der Spritfabrikation

a, betonte aber in Bezug auf den ersien Punkt der Aterpellation, daß die Reichsregierung stets bemüht ge- vesen sei, Italien gegenüber ein unseren Verhältnissen günsti- æs Verhältniß herzustellen. Die italienishe Regierung verfolge iht \{chußzöllnerische, sondern rein finanzielle Tendenzen, und s sei Hoffnung vorhanden, daß beim erneuten Abschluß eines Handelsvertrages diefe Materie im Interesse beider Länder werde ge- regelt werden. In Bezug auf den zweiten Punkt hätten bis jet mit der englischen Regierung keine Verhandlungen stattgefunden, die Reichsregierung würde aber jede Minute wahrnehmen, welche die Ausficht gewähren würde, mit Erfolg auf die Sache zurück- zukommen. Endlih entgegnete der Staats-Minister Dr. De!- brück auf die dritte Frage, daß die Hamburger Behörde nit in der Lage sei, von dem als deutshem ausgeführten Spiritus Ur- sprungszeugnisse zu verlangen. Auch sei es \{chwierig, dem Ken- ner russishen Spiritus für geruhlosen deuischen unterzuschieben.

Auf Antrag des Abg. Kiepert trat das Haus in eine Bespre- chung d?r Interpellation ein. Der Bundesbevollmächtigte Minister- refident Dr. Ærüger vertheidigte die Stellung der Hzmdburz:\cen Regierung zu der Spiritusfrage, in welcher er den Grund einer Schädigung der deutschen Spritfabrikation nit erkennen konnte, so daß man bei der Ausnahmestellung Hamburgs ihm den Spiritus- transport durth Deutschland versagen dürfte. Nach einigen Bemer- kungen des Interpellanten, auf welche der Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, replizirte, bat der Abg. Kiepert um die Einsezung einer Enquêtekommission von Expor- teuren, Landwirthen „Und Regierungsbeamten, um die vor- liegende Frage gründlich zu erörtern und Mittel zu igrer befriedigenden Löfung zu finden. Hiermit war die Interpellation erledigt. Beim Schluß des Blattes ging das Haus, nachdem derx Geseßentwurf, betreffend die Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutshen Reichspostverwaltung, ohne Debatte die erste und zweite Lesung passirt hatte, zur zweiten Berathung des Geseh- entwurfs wegen Abänderung des Gesezes vom 23. Mai 1879, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Juvaliden- fonds, über.

Dic Reihstags-Kommission zur Vorberathung

" der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs-Geseztzes,

einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß- Ordnung nebst Einführungsgesetzen seßte in ihrer Sizung vom 2. Februar die Berathung über den S. 222 Der Strafprozeßordnung, welher von der für die Bejahung der EShuldfrage erforderlihen Stimmenzahl handelt, fo wie über die dazu gestellten Anträge der Abgg. Beer, Lasker und Reichensperger fort. Der erste Antrag verlangt Stimmeneinheit, der zweite gleihfalls, bestimmt aber daneben, daß, wenn fich Stimmenmehrheit ergeben habe, die Hauptverhandlung vor dem Schöffengerichte in einer Besezung zu wiederholen sei, in welher keiner der bei der ersten Abstimmung be- theiligten Schöffen mitwirken dürfe, daß nach dem Abschluß der wiederholten Hauptverhandlung jedo Stimmeneinheit nöthig sein solle; der dritte Antrag endli verlangt, daß, wenn nur Stimmenmehrheit vorhanden fei, bei einer nahtheiligen Ent- scheidung das rihterliße Mitglied \ch in der Mehrheit befinden müsse. Nachdem der zweite Antrag mit Stimmengleichheit ab- gelehnt war, fand der erste mit 14 ‘gegen 12 Stimmen An- nahme. Vei dem gleichfalls ausgesezt gewesenen S. 264 Abs. 2 wurde ein Antrag des Abg. Struckmann angenommen: y Bei jeder dem Angeklagten nachtheiligen Entscheidung (der Ge- schworenen) ift anzugeben, daß dieselbe mit einer Mehrheit von mindestens # der Stimmen gefaßt worden is. Im Uebrigen darf das Stimmenverhältniß nicht ausgedrückt werden ; Und U S. 222 auf Antrag des Abg. Herz ein Zusatz beshlo}en, daß in Bezug auf mildernde Umstände die Geshworenen mit Stimmenmehrheit zu entscheiden haben, im Falle der Stimmengleihheit aber die dem Angeklagten günstigere Meinung den Vorzug haben \olle. Die gleichfalls noch rückständigen §8. 158 und 161 fanden feinen Widerspruch. Sodann ritt die Kommission zur Berathung der durch Beschluß des Reichstags ihr überwiesenen bekannten Petition wegen des Zeugnißzwanges. In die materielle Seite der Frage wurde aber nicht eingegangen, fondern nur darüber diskutirt, ob die Kommission ein besonderes Gesetz wegen dieser Frage ausarbeiten odcr die Frage demnächst bei zweiter Lesung der Strafprozeßordnung in wiederholte Erwägung ziehen wolle. Die Kommission entschied sh mit überwiegender Stinmenmehr- heit, aus Rücksiht auf die nur noh kurze Dauer der Reichs- tagssession und auf den innigen Zusammenhang der Frage mit dem Zeugnißzwang in der Strafprozeßordnung überhaupt, für den leßteren Weg.

Am 5. d. Mts. findet eine parlamentarische Soirée bei dem Reichskanzler Fürsten Bismarck ftatt.

In Gemäßheit eines Beschlusses des internationalen Ge- sundheitsrathes in Alexandrien ift nunmehr auch in den ägyp- tishen Häfen die Quarantäne für Provenienzen aus Syrien vom 18. Januar d. I. aufgehoben.

Nah Allerhöhster Bestimmung tragen die Offiziere des Eisenbahn-Regiments, welche in demselben angestellt sind, sämmtlich die für dasselbe festgeseßte Uniform. Offizier-Aspiranten dürfen bei dem Eisenbahn-Regiment niht eingestellt werden.

Die Prüfungstermine für Lehrer an Mittel- \hulen und für Rektoren sollen nah einem Cirkular- Reskript des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten in der- selben Weise, wie es hinsihtlih der Prüfungstermine für Lehrerinnen und SÔ@ulvorsteherinnen vorgeschrieben ift, vor dem L Dezember jedes Jahres für das nähftfolgende Jahr von den Provinzial-Schulkollegien festgeseßt und vor diesem Zeitpunkt dem Minister „angezeigt werden, damit dieselben durch das Centralblatt für die Unterrichtsverwaltung veröffentliht werden können. Gleichzeitig soll die Veröffentlihung dur geeignete Provinzialorgane bewirkt werden. Bezüglih der Veröffent- lichung dieser Termine dur die Regierungs-Amtshlätter behält es bei der Bestimmung des §. 3 der Prüfungsordnung für Lehrer an Mittelschulen und der Prüfungsordnung für Rektoren sein Bewenden. i

_— In der vorgestrigen Nummer d. Bl, befindet fich in dem Artikel, betreffend das Ober-Verwaltungsgeriht (Seite 2, Spalte 3), ein finnentstellender Druckfehler ; der betreffende Sat muß daselbst heißen: Das Ober-Verwaltungsgericht hat diese Auffassung reprobirt und ausgeführt, daß der allgemeine Ausdruck „anhängig gemaht“ im Sinne jener Geseßesbestim- mung nur dahin verstanden werden könne, daß ein (nit im) Ver- waltungsstreitverfahren durch die förmlihe Erhebung des Wider- spruchs gegen eine bereits ergangene Entscheidung der Ver- waltungsbehörde, durch die Anstellung der Klage im Verwal- tungsstreitverfahren, in Gang gebracht sei.

. Ein Fleischer, welcher fahrlässiger Weise (d. h. ohne gehörige Untersuchung) ieiAinenkaltiges Flei {d cin ift einem demzufolge an der Trichinose Erkrankten gegenüber \hadenersaßpflichtig. (Erkenntniß des Ober-Tribunals, I Senat, vom 14, Januar d. J.). s g

Die „Kölnische Zeitung* veröffentliht den franzöfisHe: Text der zwischen den Nordmächten ai R Zl L M in Konstantinopel überreihten Reformvor \schläge des Grafen Andras}y, sowie die deutsche Uebersetzung derselten. Wir werden das Schriftstück morgen sowohl im Original, wie in der Uebersezung wiedergeben.

Kiel, 8. Februar. (Kieler Ztg.) In der nähsten Zeit werden zwei für die Reihsmarine neuerbaute Sthiffe, die Pan- dersregatte „Preußen“ und die Glattdeckorvette „Sre ia“ von Swinemünde resp. von Danzig nach Wilhelms- haven, ihrem Stationsorte, übergeführt werden. Die Panzer- fregatte „Preußen“, auf der Werft der Aktiengesellschaft „Vul- Tan in Stettin erbaut, is das erste größere Thurmschiff der Flotte ; sie führt in jedem ihrer beiden Drehthürme 2 Kruz p\she 26 Centimeter-Kanonen. Die „Preußen“ ist ein Schwester\hif der beiden in Kiel resp. Wilhelmshaven im Bau begriffenen Panzerthurmschiffe „Vricdrih der Große“ und „Großer Kurfürst.“ Die „Brela“ is ein Shwestershiff der beiden augenblicklich in Ostasien stationirten Korvetten „Äriadne“ und „Luise“, wenn auch von größeren Dimensionen, als diese; fie ist auf große Schnelligkeit gebaut und verspricht, eines der [chönsten Schiff der Marine zu werden.

Bayern. München, 2. Februar. (Corr. v. u. l D Der König hat gestern Abend 7 Uhr der Familie des Prinzen Luitpold einen anderthalbstündigen Besuch und hierauf der Prinzessin Adalbert einen \olhen ab- gestattet. Beim pragmatishen Personal des Königlichen Postdienstes Haben mehrfahe Aenderungen stattgefunden.

(Alg. 3tg.) Nah neunwöchigem Kirankenlager ist der Feld- zeugmeister Karl Ritter v. Brodesser am 2. Morgens furz vor 5 Uhr gestorben. Derselbe war als Sohn eines Obéer- Feuerw:rkers am 16. Juli 1795 zu Ytannheim geboren, und bereits am 6. Mai 1804, demnach als neunjähriger Knabe, als Tambour in die Artillerie eingetreten. Am 10. August 1813 war der Verstorbene zum Lieutenant befördert worden, am 1. Juni 1823 wurde er Ober-Lieutenant, am 24. Iuni 1833 Hauptmann. Am 4. Mai 1848 zum Oberst - Lieutenant befördert, wurde er {hon am 13. November 1850 Oberst und Kommandant des neuerrihteten reitenden Artilleric- Regiments, dann am 1. August 1856 General-Major und Brigadier und am 6. Mai 1863 Kommandant des Artillerie- Corps. Am 29, Mai 1864 zum General-Lieutenant befördert, wurde er am 5. Mai 1870 zum Oberst-Inhaber des zweiten Artillerie- Regiments und am 1. April 1872 zum Inspektor der Ürtillerie und des Trains ernannt. Nach nahezu siebenzigjährigem aktiven Dienst in der Armee wurde v. Brodesser am 8. Mai 1873 unter Verleihung des Charakters als Feldzeugmeister mit Pension zur Dispofition gestellt. Der Verstorbene, dem mehrere hohe Orden und am 1. September 1866 das Prädikat „Excellenz“ verliehen wurde, hatte die Feldzüge von 1805 bis 1809 gegen Oesterreich, 1813 und 1814 gegen Rußland, 1815 gegen Franfkreih und ebenso den Krieg von 1866 mitgemacht, und \sch während des Krieges 1870/71 als Chef der bayerischen Artillerie durch die Yusrüstung und Ausbildung derselben unvergängliche Verdienste erworben. Das feierlihe Leihenbegängniß wird am Freitag Nachmittags ftatifinden, und zu demselben eine Deputation des dweiten Artillerie-Regiments, dessen Oberst-Inhaber der Verstor- bene war, aus Würzburg hierher kommen.

Sachsen - Weimar- Eisenach, Weimar, 4. Februar Nach dem soeben von der „Weim. Ztg.“ veröffentlichten Pro- gramme zu der Feierlichkeit der Vermählung der Prin- zessin Marie Alexandrine, Herzogin zu Sachsen, mit dem Prinzen Heinri VIl. Reuß am 6. Februar 1876 findet die Schließung der Civilehe vor dem S:andesamte, vertreten durch den Departements - Chef des Großherzoglihen Hauses, Vor- mittags 11 Uhr im Großherzoglichen Residenzshloß im engsten Kreise statt. Um 13 Uhr versammeln sih die durch Stellung, Rang und besondere Einladung hierzu berechtigten Herren und Damen in der Schloßkapelle. Um 2 Uhx beginnt das Glocken- geläute, worauf die Prinzessin Braut in die Zimmer der Großherzogin geleitet wird, in welchen sihdie sämmtlihen Höchsten Herrschaften be- reits befinden, Hier wird von der Ober-Hofmeisterin der Großher- zogin die Krone auf einem Sammeétkissen überreicht und selbige von Ihrer Königlichen Hoheit auf dem Haupte der Hohen Braut befestigt. Hierauf wird Se. Durchlaucht der Prinz Bräutigam von dem Erbgroßherzog unter Begleitung des persönlichen Dienftes gleichfalls in die Zimmer der Großherzogin geführt, von wo aus Sich dann die Höchsten Herrschaften în übliher Weise nah der Goethegallerie verfügen, Der Zug begiebt sih von da über die Fürstlihe Tribüne in den Mittelraum der Kapelle. Vor dem Altar empfängt der Ober-Hosprediger, assistirt von dem Hofprediger und einem zweiten Geistlihen das Hohe Brautpaar. Dasselbe tritt vor die an den Stufen des Altars befindlihe Kniebank, während die beiden Damen der Durchlauchtigften Braut hinter derselben stehen bleiben und die Höchsten Herrschaften einen Halbkreis um das Brautpaar bilden. Hinter den Höchsten Herrschaften rangiren \sich die Damen und Herren vom Dienst. Die fkirhlihe Handlung wird eingeleitet durch einen fkurzen Gesang von dem vor der Orgel ausgeftellten Chor. Es folgt die Trauung. Nah dem Wechseln der. Ringe werden abermals die Glocken geläutet. Ein kurzer Gesang beschließt die kirhliche Feier. Die Hohen Neuvermählten, begleitet von sämmtlihen Höchsten Herrschaften, ziehen sch nun in die inneren Apartements der Erbgroßherzogin zurück, worauf Höchstdieselben im Schillerzim- mer und in der Goethegallerie Cercle mahen. Die Tafel findet im großen Saal statt.

Desterreich-Ungarn. Pest, 3. Februar. Die Beerdi- gung Deaks hat heute unter allgemeinec Betheiligung stattge habt. Neben zahllosen Deputationen aus dem Lande und Theils nehmern aus allen Klassen der hiefigen Bevölkerung, wohnten de: Erzherzog Iosef und die Erzherzogin Klotilde, fo wie der General-Adjutant des Kaisers, Baron Mondel, der Trauerfeier- lihkeit in Person bei. Der Präsident des Unterhauses, Ghyczy, hielt am Sarge des Verstorbenen eine ergreifende Grabrede.

Schweiz. Bern, 1. Februar. Als Resultat der vor gestrigen Volksabstimmung im Kanton Schaffhausen über die Verfassungsrevision ergaben sih für Fortsezung der Lokalrevision 2653 gegen 2402 Stimmen. Der Bu ndesrath bewilligte in seiner legten Sizung für Shußbauten und Auf-

forstungen vom Iahre 1875 an die Kantone Uri x. 1505. 25: St. Gallen Fr. 709. 33; Graubünden Fr. TOATT, 70; Tessin Fr. 27,974 und an Wallis für Entsumpfungsbauten Fr. 10,545. 43 und für Rhône-Eindammung Fr. 36,125. ;

9. Sepritar. (N. Z) Der Bundesrath hat die Unterschriften gegen das Banknotengeseß in außerordent- liher Sizung dem Departement des Innern zur nohmaligen Prüfung überwiesen. i

, Niederlande. Haag, 31. Januar. Der neue Krieg s- Minister, Hr. Klerck, wird morgen sein Amt antreten. Das Widderthurmshifff} „Prins Hendrik“ hat jegt die Wei-

sung erhalten, um Mitte März nah den niederländischen Kolonien in Ostindien abzufahren.

Srofßbritannien ut Irland. London, 2. Februar. (A. A. C.) Am nächsten Sonnabend findet in Osborne un- ter dem Vorsitz der Königin ein Conseil statt, in welchem Ihrer Majestät die anläßlih der Parlamentseröffnung zu hal- tende Thronrede zur Genehmigung unterbreitet werden wird. Die „London Gazette“ meldet die Ernennung des achtbaren Francis Richard Plumskett, jeßigen Sekretärs der Legation in Yeddo, zum Sekretär der Legation in Washington.

9, Februar. (W. T. B.) Dex Herzog von Edin- burgh tritt demnähst auf die Dauer von 2 Iahren ein Kom- mando zur See an.

Frankreich. Versailles, 3. Februar. (W. T. B.) Die Permanenz-Kommission beshloß heute, am 24. d,, wieder zusammenzutreten und in dieser Sizung die Formalitäten fest- zustellen, unter welchen die Uebertra gung der Gewalten die der Nationalversammlung bisher zustanden, an die beiden neuen Kammern vor sih gehen soll.

_— Mit AusnaZme der noch ausstehenden vier Wahlen der Ko- lonien Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französish- Indien ist das Ergebniß der Senatorenwahlen in den ein- zelnen Departements vom „I. des Déb.“, welches die Ernannten in Radifale, gemäßigte Republikaner, Monarhisten und Bong- partisten eintheilt, in der nachsichenden Weise zusammengestellt, Departement Seine: de Freycinct, gemäßigter Republikaner, Tolain, Radikaler, Hérold, gemäßigter Republikaner (im ersten Wabl- gange), Victor Hugo, Radikalcr, P: yrat, Radikaler (im zweiten, res, dritten Wahlgange). Ain: Bonnet, gem. Rep., Robin, gem. Rep. Rig A De Marlin, Waddington, Saint-Vallier, jämmtlich gem. ep. Allier: de Chantemerle, Barcn Veauce und Martenot, fämmtlich Bonapartisten. Nieder-Alven: Michel, Monarchist, Du Chaffaut Monarcbist. Ober-Alpen: de Ventavon, Xavier Blanc, beide gem. Rep. See-Alpen: Defly, Garnier, beide gem. R»p. Ardèche: Rampon, gem. Rep., Tailhand, Mon. Ardennes: Toupet de Vignes, Cunin- Gridaine, beide gem, Rey. Ariège: Arnault, gem. Rep. (im erstea Wahlzange), Vigarouzy, gem. Rep. (im zweiten Wahlgange). Aube: Gayot, Masson te Morfontaine, beide gem. Rep. Aude: Béraldi, Lambert de Sainte-Croix, beide Mon. Aveyron: Meyran, Bon., Delsol, Boisse, beide Mon. Belfort: Thiers, gem. Rey. Rhöône-Mündungen: Challemel-Lacour, Eug. Pelletan, Esquiros, sämmtlich Rad. Calvados: Paulmier, Boer de Saint-Pierre, sämmtlich gem. Ney. Cantal: Esquirou de Parieu, Bon., Bertrand, gem. Rep. Charente: André, Bon, Hennessy, gem. Rep. Charente-Inférieure: Vast-Vimeux. Boffinton, Roy-de-Loulay, sämmtl. Bon. Cher: L

4 10H l Heuri Fournier, Herzog de Rivière, beide Men. Corrèze: Lafond de Saint-Mür, Brunet, beide Bon.

Corsica: Galloni d’Istria, Valéri, beide Bon. Côte-d’Or: Lacomme, Mazeau, beide gem. Rep. Côtes-du- Nord: Allenou, Bon., de Champagny, de Trévencuc, Admiral de Kerjégu, fämmtl. Mon. Creusfe: Fayolle, Palotte, beide gem, Rep. Vordogne: Magne, Paul Dupont, Bon., Daussel, Mon. Doubs: Moanot-Arbilleur, Oude!, beide gem. Rep. Drôme: Malens, Rad., Lamorte, gem. Rep. Eure: Herzog de Broglie, Mon., Admiral La Roncière «- le - Noury, Bon. Eure - et - Loire: Delacroix , _Labihe, beide gem. Rep. Finistère: M. de Kerjégu, Soubigou, de Fojsanz, de Raisnes, sämmtliG Mon. Gard: Laget, Rad., Bonnefey-Sibour, Obe: Meinadier, gem Rep. Haute Garonne: Sacaze, Bon., General Pourcct, gem. Nep., de Belcaftel, Mon, Ger#: Batbie, Mozn., Lacave-Laplagne, gem. Rep. G ironde: Hubert-Delisle, Béhic, Raoul Duval (der ältere), sämmtl. Bon., de Pelleport, Mon. Hérault: Bonafous, Pagézy beide Bon., de Rodez-Bénavent, Mon. Ille-et- Vilgine: Grivark General Loysel, de Kergariou, Mon. Indre: de Bondy, Louis Clé- ment, Mon. JIndre-et-Loire: de Quinemont, Bon, Housfard, gem. Rep. JIsère: Michal-Ladichère, Aymard-Duvernay, Brillier, gem. Rep. Jura: Thurel, Tamisier, gem. Rep. Landes: de Ravignam, de Gavardie, Bon. Loire: de Bieaux, de Montgolfier, Mon., Arbelle, gem. Rep. Loire-et-Cher: Bo- ¿eran dgen. Ney. Nissault, Mon. Haute-Loire: Ed- mond de Lafayette, Jacotin, gem. Rep. Loire-Inférieure: Ge- neral Espivent de la Villeboisnet, de Lareinty, de la Vrignais, fämmtlih Mon. Loiret: Dumeênil, gem. Rep., Jahan, Bon. Lot: Marschall Caurobert, Bon, Deveyre, Mon. Lot-et-Garonne: Noubel, Bon., de Bastard, Mon. Lozère: de Colombet, de Cham- brun, Mon. Maine-et-Loire: Léon Le Guay, Achille Joubert, General d’Lndigné, Mon. Manche: Graf Daru, Bon., de Saint- Germain, d'Auxais, Mon. Marne: General Boifsonnet, Dauphinot, gem. Rep. Haute-Marne: General Pélissier, Robert-Dehault, gem. Rep, Mayenne: General Duboys-Fiesnay, gem. Rep, Bernard Dutreil, Mon. Meurthe - et - Moselle: Bernard, Varroy, gem. Rep. Meuse: Salmon, Mon., Bompard, gem. Rep. M orbihan: de Kerdrel, de Kéridec, de la Mon- neraye, sämmtlih Mon. Nièvre: General d'Espeuilles, Bon,, de Bouillté, Mon. Nord: Maurice, de Staplande, Mon, Brame, Mailliet, Bon., d'Hespel, gem. Rep. Oise: de Malherbe, Aubre- lique, Oberst d'Andlau, sämmtl. gem. Rep. Orne: Poriguet, Bon., de la Secotière, de Flers, Mon. Pas-de-Calais: Paris, Du- brulle, de Rosamelle, sämmtl. Mon., Huguet, gem. Rep. Puy de Dome: de Barante, Salneuve, gem. Rey., Mége, Bon. N ieder- Pyrenäen: de Gontaut-Biron, Mon., de Lestapis, Daguenet, gem. JNep, Ober-Pyrenäâäen: Cazalas, Adnet, Mon. Ost-Pyrenäen: Emanuel Arago, gem. Rep., Pierre Lefranc, Nad. Rhone: Jules Favre, Mangiai , Perret, Valentin, sämmtl, gem. Rep. Saone-et- Loire: Charles, Rolland, Pernetie, General Guilleinaut, gem. Rep. Haute-Saône: Dufournel, Jobard, gem. Rep. Sarthe: de Tal- houët, Vétillard, Mon.; Caillaur, gem. Rep. Savoyen: Baron d'Alexandry, Dupasquier, Bon. Ober Savoyen: de Chaumontel, Chardon, gem. Rep. Seine-et- Marne: Foucher- de-Carcil, Adam, gem. Rep. Seine-Inférieure: Pouyer-Quertier, Ancel, General Robert, Mon. ; Rouland, Bon. Seine-et-Oise: Léon Say, Feray, Gilbert-Boucher, gem. Rep. Deux-Sèvres: Monnéet, Taillefert, Mon. Somme: Admiral Dompierre d'Hornoy, Mon.; de Rainneville, Dauphin, gem. Rep. Tarn: Espinafse, Mon. ; Desvoisins-Laver- nière, gem. Rep. Tarn-et-Garonne; de Preissac, Bon.; de Li- mairac, Mon. Var: Charles Brun, gem. Rep.; Ferrouillat, Rad. Vaucluse: Granier, Bon.; Elzéar Pin, gem. Rep. Vendée: Gaudineau, de Cornulier, Vandier, sämmtl, Mon. Vienne: Bour- beau, Bon. ; General Ladmixault, Mon. Haut-Vienne: Teifserevc- de-Bort, de Pegramont, - gem. Rep. Vogesen: Claude, Claudot, Georges, gem. Rep. Yonne: Edouard Charton, H. Ribière, gem. Rep. Algier: Lelièvre, gem. Rep. Constantine: Lucet, gem. Rep. Oran: Pomel, gem. Rep.

__ Spanien. (W.T.B.) Nach über Paris, 3. Februar, Abends, eingegangenen Nachrichten haben die spanischen Regierun gs-

truppen Lesaca und Echalar (nordwestilih von Pampelona)