1876 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Prospectus.

ubscription auf 7,500,000 Mark

vom Lübecker Freistaate garantirte

T prozentige Priorifäls -Obligationen übeck - Büchener Eisenbahn - biegellSchali,

die Norddeutsche Bank A L. Behrens & Söbne L Ca E

M. A4. von Rothschild «sn , [Ind Frankfurta M die General-Direktion der Scehandlungs-Societät in Berlin die Berliner Handels-Gesellschast ._…. . În Berlin; die Direktion der Diskonto-Geselleschast . in Berlin,

_ S. Bleichröder .. in Berlin, die Bank für Wandel in Berlin, die Lübecker Bank. in Lübeck.

Auf Grund der Allerh. Ermächtigung vom 10./19. Apri 5 äti A Allerh. Er | /19. April 1875 und der Bestätigungsurkunde vom 1. i ittirt die Lübeck-Bü is N eine 4'/zprozentige Prioritäts-Anleihe im Nominalbetrage von 12,000,000 Mark “vieselbe ist für Ea L O Cla E Pri E e sonstige Erweiterungsbauten, für Vermehrung der Betriebsmittel, sowie für die beschlossene Nücfzablung “egi a s S eibe im Nominalbetrage von 700,000 Thalern vom Jahre 1867 bestimmt. Von diesen 12,000,000 Mark tat O Rel chencr Sinsibdlió ber B Mark 4,500,000 zur eventuellen späteren Ausgabe reservirt A E S Vinsichtuicy der Befriedigung für Kapital und Zinsen hat diese Prioritäts-Anleihe d | : L g) der De t N : | - as Vorrecht vor d : ien i E E24 Marl, sowie nah erfolgter Rückzahlung der fünfprozentigen Prioritäts-Anleihe die erste M trtiiae au bie ite ae A E f i. 8 ib S Tos G ferner laut Senatsdekrets vom 31. Januar a. c., die unbedingte Garantie des Lübecker Secifigus E A i Dien. Bur das genannte Senatsdek Ii iese Obligati ur î s geru E O d â alsdelret sind diese Obligationen auch zur Velegung von Müúündelgeldern in Lübeck geeignet Diese Prioritäts-Anleihe besteht aus auf Inhaber igati 5 s je P | eht a Inhaber lautenden Obligationen von 500 1000, 2000 und 3000 ird mit viercei E 2E E s werden in. halbjährlichen Terminen, am 2, Januar und 1. Juli jeden ‘Jahres, gezahlt. Die Dtliletiae Mt S E 7 E E Ó i lig wird), für je zehn und zehn Jahre und mit jeder Coupons-Serie einen Talon, welcher zur Empfan nahme einer E R 4 dts E D S M bad 6 Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation zum Nennwerthe durch Ausloosung Ie v dem Fabite 1880 E E es i a G gts Jährlich mindestens 60,000 Mark aus dem Ertrage des Eisenbahn-Unternchmens unter Zuschlag der durh die cin elóft “Obli ti e ans E verwendet. Der Eisenbahn-Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1880 ab diese Prioritäts-Obligationen du ch “bi ‘dffentlicken V E A je )Smonatlicher &rist zu kündigen und dur Zahlung des Nennwerthes einzulösen, S L E S Die E E zur Amortisation bestimmten Prioritäts-Obligationen werden außer in Lübe bei der Wauptkasse der Lübeck-Biüic] * Ei auch in Hamburg bei der Vorddeutschen Bank. E Pisenbahn-Giesellschaft, in Verlín “a der Ses Handeis-GeseIllschast und e der Direktion der Diskonto-Gesellschasft in Frankfurt a. M. bei 9, 4. von Rothschild & Söhne (

[1236]

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Prozent jährlich

zahlbar gemacht, Von dieser 4!„prozentigen Prioritäts-Anleihe der Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft werden

Nominal Wark 5.200.000

und zwar: 600 Obligationen à 3000 Mark (E A 975 i 2000 Mark (Litt. B.) 1875 3 1000 Mark (Litt. C.) 3750 . à 500 Mark (Litt. D.) in Hamburg bei der Worddeutschen Bank, in Frankfurt a.|M. vi Fx. A. von ESothschild & Söhne in Berlin bei der Berliner Handels-=Gesellschaft, :

der Direction der Diskonto-Gleselleachatt.

S, Bleichröder, s

i L der Wank für Hande! in Lübe bei der Lübecker Bank

unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subskription aufgelegt : 1) Die Subskription findet gleichzeitig bei ‘den vorgenannten Stellen

am Donnerstag, den 13. und Freitag, den 18. Februar 576

während der üblichen Geschäftsstunden statt. Einer jeden Anmeld ert at :6 + S ihrem Ermessen cine Reduktion in den Zutheilungen cintiatad L ee ist die Befugniß vorbehalten, die Subskription auch {hon vor Ablauf jenes Zeitraums zu schließen und na

Ö 4 7 , , . 3 2) Der Subskriptionspreis ist auf €D 4 Prozent festgeseßt. Außer dem Preise hat der Subfkribent die Stüdzinsen zu 44 Prozent p. A. für

den laufenden Zinscoupon vom 1. Januar 1876 bis zum Tage der Abnahme der Stücke zu vergüten.

9) bei der Subskription muß eine Kaution von zehn Prozent des Nominalbet i i ; ; i Effekten, : welche die Subskriptionoftelle als zuläisig My rN fe r rages hinterlegt werden. Dieselbe ist entweder in baar, oder in folhen nah dem Tageêcours zu veranshlagenden L theilung wird sobald als ms n Schl \frivti F ; ; : ; lich zutü@gegelen, glih nah Schluß der Subskription erfolgen. Sollte die Zutheilung weuiger als die Anmeldung betragen, so wird die überschießende Kaution unverzüg-

9) Die Abnahme der zugetheilten Stücke, respektive der von d deuts i j : des Preises geshehen. Der Subskribent ist jedo Laim s Bank in Hamburg auszustellenden Interimsscheine,

die Hälfte der Stücke spätestens bis 3 den Rest der Stücke Spatestens bis 29. 4

abzunehmen. Bei vollständiger Abnahme wird die auf die i i ; 4 2 die zugetheilten Stück? e j n feine successive Abnahme gestattet, und find. fol He bis zum 15. März 1876 unter C LE Varna, respektive zurückgegeben.

Hamburg, Frankfurt a. M, Berliu, Lübeck, im Februar 1876.

und Industrie,

fann vom 1, März 1876 ab gegen Zablang

März 1876, pril 1876

Für zugetheilte Beträge unter 10, 000 Mark isi

e/ 0 40.

J 2 dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen

1) Pateznte,

Z Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 15.“ Februar

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurs-Termine,

3) die Vakanzen - Lifte der durch Militär - Anwärter zu beseßenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Steklen für Nicht-Militär-Anwärter,

9) die Uebersicht der ansteßenden Subhaftationêtermine,

6) die Verpachtungêtermine der Königl. Hof-Güter und Staat3-Domänen, sowie anderer Landgüter,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au die im §. 6 des Gefeßes über den Markenshuß, vom 30. Noverater 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröfentlibt werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

1876,

Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeichenregiftern, sowie über Konkurse veröffentlicht :

7) die von den Reich8-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine 8) die Tarif» und Fahrplan-Veränderungen der deutshen Eisenbahnen,

9) die Uebersibt der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berl:ns,

10) die Uebersicht der bestehenden Pcstdamvf\Giff-Verbizdungen mit transatlantishen Ländern

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Central-Handelzg-Register für das Deutsche Reih. x: -2,

Das Central-Handels-Register für das Deutshe Reich kann dur alle Poft- Anstalten des Jn- |

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Veilag, Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

S Gd g ia

Patente.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente 2c. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent- liht. 2) Rücksichtlicß der Patente in den übrigen deutshen Staaten werden nab den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen furze Notizen gegeben. 3) Hinsichtlih der im Auslande verliehenen Patente werden Zusammen- stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

Preußen. Königliches Minisierium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikbesißer L. L. Lewinsohn zu Berlin ift unter dem 11. Februar d. Is. ein Patent

auf ein durch Zeichnung und Beschreibung erläu-

tertes Verfahren zum Anstielen von Federn und

von Bestandtheilen kürnstliter Blumen mittelst mechanischer Vorrichtungen, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erkannt ift, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Kunsts{losser und Geldschrankfabrikanten G. Fuhrmann zu Berlin üt unter dem 11. Fe- bruar 1876 ein Patent

auf ein Sicherheits loß für Geldschränke in der

durch Modell, Zeihnung und Beschreibung nac{-

gewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in

der Anwendung bekannter Theile zu beschrär ken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußishen Staats ertheilt worden.

| auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und

i ur den Umfang Des preußischen Staats ertheilt ; rüdckzutreten (Art 208, 355, 357 H. G. B) 1 H. A_G.

; München v,

{ tstt unter dem 11. Februar d. J. ein Patent

Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109,

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reih erscheint in der Regel tägli. und alle ¡Abonnement beträgt l A 50 für das Vierteljahr. Einzeln: Nummern kosten 20 S. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 s.

na - A 22 H É S A I R E

Dem Herrn Louis Schönherr in Chemnitz ist unter dem 12. Februar 1876 ein Patent auf einen Schafthalter und eine Bewegungsvor- richtung für mebrfachen Shüßenwechsel an mecha- nischen Webestühlen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewieseuen Zusammensetzung, ohne Jemanden in ter Benutzung bekannter Theile zu beschränken, ; auf drei Jahre, ron jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang zes preußishen Staats ertheilt : worden,

Dem Tischlermeister Heinrih Schmidt zu Slenëburg ist unter dem 11. Februar d. J. ein Patent auf einen Polir-Apparat in der durch Modell, ! Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu- ? sammenseßung, ehne Jemand in der Benutzung * bekannter Theile zu beschränken,

worden. Dem Herrn 2. Bernhard Loeb aus Gießen ;

auf einen Apparat zur Ermözlichung des Aufent- : halts in raucherfüllten Räumen in dex dur Zeich- nung und Beschreitung nachgewiesenen Zusammen- ! seßung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und | für den Umfang des preußischen Staats ertheilt : worden Sachsen - Meiningen. Adolf Pieper in E 28. Januar, Sicherheitsschrotleitec, bis Ende | 0,

Mittheilungen aus dem Patent-Bureau des Ingenieurs Herru Carl Pieper in Dresden. Uebersicht über Erfindungs-, Zusaztz-, Berbesserungs-Patente und dereu Berläungerungen. (Nr. 3,) :

Patente wurden: eribeill: 1 Dis 19 S G | Die Anzahl der Gesuche um Patente betrug vom 1. Jan. bis 11. Febr. 1876, 548 Sechêmonatlichher Schuß wurde ertheilt : 1, Januar b:8 11. Februar 1876 auf diesjährige Gesuße. ....,.., 9243 j Patente wurden gesiegelt 1. Januar kis 11. Februar 1876. « QIE £ 50. Stempel wurde bezahlt 1, Januar bis 8. Februar 1876. .... . 103! £ 100, Stempel wurde bezahlt 1. Januar bis 8. Februar 1876 ce Patentverlängerungen wurden nachgesucht vom 1. Januar bis 8, Februar 1876 El

Belzien.

Großbritannien und Irland.

2H

Eutscheidungen R Gerichte in Handels- amen, 1) Die gegenüber dem Reisenden des- Verkäufers

gemachte Aeußerung: „die Waare sei nit zur Zu- '

friedenheit ausgefallen* genügt nit zur Begründung 4 Ca ne Otuag des Art. 347

wenigstens allgemein angedeutet werden. Vie

Rechtzeitigkeit der Diépositionéstellung ist vom Käufer : Stuttgart, 3. Mai : lurg einer Schuld verurtheilende Urtheil nit obne 2) Hat fi ein bei einer Lebensversicherurgs-Ge- ! zu seinem Tode ge- ! wohnheitsmäßig dem Trunke ergeben, so kann eine !

zu beweisen. U. L. O. H. G. 1873, Busch Archiv Bd. 30 S. 125 u. 126.

sellschaft Versicherter bi3

Gesellschaft, nah deren Statut eine das Leben oder

die Gesundheit gefährdende Lebensweise verboten ist, / die Erlöschung der Versicherung geltend machen. :

U. Ob. Tr. Stuttgart 23. März 1873, a. a. O. S. 131. 3) Ist im Statut einer Feuervertiicherungs- ges ellschaft für die Geltendmahung des Ent- \hädigungsanspruchs eine Präklusivfrist bestimmt, deren Zweck es ist, die Vershleppung der Feststel- lung des vom Versicherten erliitenen Schadens und die damit verknüpfte Verdunkelung des Thatbestan- des zu verhindern, so enthebt die Nichterfüllung jener Verpflichtung innerhalb der vertragsmäßigen Brist den Versicherer nur dann f:iner Verbindlichkeit aus dem Versicherungsvertrage, wenn diese Nicht- erfüllung eine Verleßung der vertragämäßigen Sorg- falt des Versicherten enthält. U. Ob. Trib. Stutt- gart 7. Febr. 1872, Busch a. a. O. S. 133, ck. U. des R. O. H. G. in der Samml. der (Mntsch. Bd. I. S. 111 2 0. C. 188 194 Malß, Zeitschr. für Versicherunasrech{t, Bd. 11. S. 301, 367.

4) a, Die Gewinnung und Veräußerung von Mineralien aus ihren eigenen Gruben von Seite einer bergbaulihen Gewerkschaft ift kein Handels- geshäft. (Art. 271 H. G. B.) U. O. A. G. Jena, 28. Oktober 1870, Busch Archiv a. a. O., S. 142 U. 143, cf. auch U. A. G. Köln 13. Dezbr. 1:65, Rh. Archiv Bd. 60, I., S. 4, des Ob. Trib. Berlin 19, März 1866, A. G. Dresden 20. Mai 1862, Busch Arch. 1, S. 91. “7

b. Eine solche bergbauende Gewerkschaft ift keine Handelsgesellschaft, namentlich keine Aktiengesellschaft, (Art. 85, 207, 208 H. G. B.) Es fehlt den Ge- werkschaften an einem wesentlihen Erforderniß hierzu. Die Inhaber der Kure sind eintretenden Fakls zur Leistung einer Zubuße verpflichtet, welhe nur in ‘dem Rechte des Kvxinhabers, seinen Kur auf- zugeben, eine Begrenzung findet, während die Mit- glieder einer Afktiengesellshaft für die Verbindlich- keiten der Gesellshaft nit persönli, sondern nur mit ihren Einlagen haften. U. O. A. G. Jena, 28. Oktober 1870, Busch, Bd. 30. S. 142, Snei- der, Bergrecht §. 229, Renaut, Recht der Aktien- gesellschaften, §. 1, S. 8. S :

9) Der Oekonomieverwalter eixer Zudckerfabrik untersteht nicht dem Handelêrechte u. Händelsgerichte. Art. 274 H. G. B. kommt nicht in Betracht, weil

Es müssen die vorgefundenen Mängel :

fein Zweifel besteht, daß derselbe vermöge seines ; Dienstvertrages zwar die auf den Gutêländereien gewacsenen Zudckerrüben an die Zuckerfabrik roh ? abliefert, mit der Fabrikation des Zuckers und dem Verkaufe der Waare aber Nic(ts zu thun hat. Busch a, a. O. S. 144.

6) Die offene Handelsgesellschaft als folche repräsentirt eine von den einzelnen Gesell- schaftern verschiedene selbt ständige Persönlichkeit. Daher ist das eine Handelsgesellschaft zur Zah-

Weiteres gegen das Privatvermögen der Ge- sellshaft vollstreckbar. Die Gesellschaftsgläubiger baben ledigli» das Recht, den gegen die Gefell- i schaft erworbenen Anspruh aub gegen jeden | einzelnen Gesellschafter geltend zu maten und dur | Erwirkung eines verurtheilenden Erkenntnisses bei dem für den betreffenden Gesellschafter zuftändigen , Richter ihre Befriedigung aus dem Privatvermögen | des verurtheiiten Gesellschafters herbeizuführen. Art. | 111 u. 112 H. G. B. U. des obert. Gerichtshofs München 12. 4. 1872. Busch, Archiv, Bd. 30 S. 145. | Dagegen sprechen sich aus Hahn, Comm., Ed. I | S. 284 u. Endemann S. 190.

7) Die Frage, in welchem Zeitpunkte bei Kaufs- geshäften unter Abwesenden das Eigenthum der verkauften Sache auf den Käufer übergeht, wurde im H. G. B. nit entschieden und ist nah dem be- ! treffenden Civilrechte zu eutsheiden, weder die Art. | 344 u. 345, noch Art. 402 H. G. B. berühren diefe ! Frage. i

Nach gemeinem Rechte ist in der bloßen Ueber- | gabe der Waare an den Fractführer eine Tra di- | tion an den Käufer noch nicht enthalten. U. deff. | G. Busch, Arch. a. a. O. S. 147. :

8) Das Zurückscblagen eines in einem Konfektions- | Geschäft bestellten Kleidungs sücks wegen febler- | hafter Fertigung {ließt die Verpflihtung zur na- ! träglicen Annabme desselben in verbesserter Form ! nicht aus, da ein Vertrag über eine aus dem vom !

| j | j j |

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Arbeiter zu liefernden Stoffe anzufertigende Arbeit vorliegt und niht Mangel einer versprochenen Eigen- schaft des Stoffe, sondern ein Febler in der Be- arbeitung dieses Stoffes in Frage steht, welcher be- feitigt wurde. (Art. 347 H. G. B.', U. def. G. U, ck ck O. S. 133.

9) Aus der ordnungswidrigen Ausvackung und Wiedereinpackung unkbeftellter Waaren folgt noch ! niht deren Annahwe durch den Adressaten. Die | Zurüksendung in \{lechter Verpackung begründet ! böchstens einen Schadengersaß-Anspruh (Art. 347 u. | 348 H. G. B.), U. dess. G. 9. Juli 1872, Busch, | a. a. D. S156. |

10) Der geschiedene Ehemann einer Handelsfrau hat nah Wiederverehelibung dieser kein Einspruchsrechckè gegen die Führung der von ihr wäh: end des Be- standes der aufgelösten Ehe angenommenen, mit ihrem damaligen Familiexnamen übereinftimmenden Firma. Die Vorschrift des Art. 16 H. G. B. be- züglich des Erfordernisses der Uebereinftimmung der

: München, 18, Mai

süchtigen Zwecken oder wenigstens ohne rechtmäßigen

; gen eines in Ansehung t ng : Akftienscheine der Emissions- oder Subikriptions- : stelle zur Last fallenden Verzuges vom Vertrage zu-

! Bd. 5 S. 412.

: Verkäufer einer Waare an destem | Tung derselben für [lôfe zum Vollzuge einer Abrechnung ein Retentions- ; recht ausüben. : ( A. G. München 26. April 1873, Busch Archiv a. a.

; Schuldner (debitor cessus) ift nicht befugt, den * Außerlih in gehöriger Form bekundeten Vertrags- | willen aus allenfallsigen Rechtsverhältnissen der

f lich zwischen diesen bei Abîchluß der Cessicn obwal-

: hen, 27. Juni 1872. a. a. O. S. 286. : Werthpapiers

; haters nicht beeinträchtigt.

| Hat der Inhaber

Firma eines Kaufmanns mit defsen iannamen f

: bezieht sich nur auf die ursprüngliche Firma, und bestimmt nicht, daß der Kau?marn bei Aenderung feines * Familiennamens zur Aenderunz seiner Firma ver-

pflichtet sei. (Art. 15, 16, 27 H. G. B.) U. H. A. G. 1872. Busch Archiv a. a. O. S. 159.

11) Unterlassung der Dienste aus felbft-

Dinderungsgrund auch nur während eines Tages in einer vielbeshäftigten Fabrik, sowie Verleitung Anderer hierzu biidet einen hinreichenden Entlafjungs- grund wider cinen Handlungsgebülfen. (Art. 62, 64 Nr. 3 H. G. B.) Un. H. A. G. München v. 29. Okt. 1872, Busch a. a. O. S. 160.

12) Der Aktienzeichner ift niht befugt, we- der Ausantwortung der

_—

19, Oft. 1872 Busch, a. a. O. S. 165; vgl. U. R. O. H. G. 24. April 1872 iu der Slg.

13) Nach bestehendem Handelsgebrauhe ist die Abgleichung einer belegten Fo. derung mit einer bereits fälligen Fezrderung statthait, ebenjo fann der aus der Veräukße- den Käufer vereinnahmtea Er-

(At 2/9 U 315 O. V-D) U O.

U y S 14) Der in Folge einer Cession abgetretene

PasciLcentey, insbesondere auf Grund einer angeb-

tenden Simulation oder mit der Behauptung, diese

Cession sei nur zum Zwecke der Benachtheiligung | der Gläubiger als Cedenten gescheben, anzufehten. |

Der debitor cessns if zur Vertretung der ! Rechte der Gläubiger des Cedenten nicht legi- ; timirt. (Art. 299 H G. B.) U. H. A. G. Mün- |

15) Durch das wegen eines zu Verluft gegargenen | eingeleitete Amortisationsver- fahren werden die Rechte ‘des gutgläubigen Jn- Doch ift derselbe ver- pflichtet, sich innerhalb der durch die Ediktalladung | geseßten Frist anzumelden, und fann vom Aussteller |

erworben hatte, noch ißm bei der ! Erwerbung eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. | aver diese Anmeldung versäumt, | und wurde daher, nachdem das Papier dur Urtheil | für fraftlos erflärt wurde, die Zahlung | Seitens des Ausstellers mit Recht verweigert, | so ist derselbe nicht befugt, gegen seinen Indossanten wegen einer von Leßterem bei der Erwerbung des | Papiers angeblich begangenen groben Fahrläisigkzit Regreß zu nehmen, zumai da s{on na allgzmeinen Rechtsgrundsäßen dec Anspruch auf Schadensersaßtz | nicht Plaß greift, wenn der Benachtheiligte den- selten durch Anwendung der gehörigen Sorgfalt hâtte vermeiden können. (Art. 301, 305 H. G. B,, | Art, 36 u. 74 W. O.) U. H. A. G. München vom | 23. Oktober 1872, vgl. auch U. R. O. H. G. 6. | März 1872. Entsch. Bd. V. S. 234.

Ueber Lichtdruck, speziell photograph. Schnellpressendruck, von Adolph Ott: mit- getheilt in der naturforshenden Gesellschaft der Stadt Bern. :

Die Hauptgrundzüge des Lichtdrucks ver- | dankt man den Franzosen Poitevin und Tessié | Mothay. An seiner weitern Ausbildung und Ver- | vollkommnung arbeitete namen!lich Albert in Mün- chen, daher man das Verfahren auch Albertypie nennt,

Zur näheren Beschreibung desselben seien folgende | Thatsachen voraus8geichickt: Leim oder Gelatine, mit chromsaurem Kali oder Chromalaun gemischt, wird im Lichte unauflöslich. Bedeckt man z. B. eine Stahlplatte im Dunkeln mit eirer solhen Chrom- gelatinelôösung und belihtet sie dann unter einer | Zeichnurg oder einem photograpbishez Gla8-Pofsitiv, | so werden alle weißen, d. i. die vom Licht getro ffffe- nen Stellen, unauflöëlid, während die s{warzen | Striche lôslih bleiben. Wäsht wan eine solche | Platte im Dunkeln mit warmem Wasser, so wird das Metall überall da blosgelegt, wo die Striche, der Zeichnung den Leim ges{üßt hatten. Durch Auf- gießen einer Säure erbält man sofort eine vertiefte geäßte Zeichnung im Metall, welche si wie eine mit | dem Grabstichel hergestellte Zeibnurg abdrudcken läßt. | Dies i} mit kurzen Worten Foxs Stahidruckprozek, | aus dem sich nebst dem Littdruck mehrere andere, | in neuerer Zeit sehr wihtig aewordene Verfahren wie der Relief- und Pigmentdruck entwickelt haber.

Die Erfindung des Lichidrucks beruht nun auf der | Thatsache, daß eine dem Licht aus8geseßte Leim{romat- {icht die Fähigkeit besißt, an den belichteten Stellen | fette Shwärze anzuziehen und festzuhalten. Ueber- } zieht man eine Glasplatte im Dunkeln mit der | erwähnten Mischung, bedeckt sie, wenn trocken, auf |

I) + L

| wirklich Erstaunen erregt. | Herren bereits eine größere Anzahl Kartons berühm- | ter Meister vervielfältigt haben, find sie aegenwärtig | damit besckâftigt, die interessantesten Objekte der

| den kleinen Kreis | Jett brirgt die Photographie mi | neuesten Kunstshöpfungen in treue

3 | duftries-

| in Müncen, zugleich Organ

Das

der Vorderseite mit einem Negativ und seßt sie dem Lichte aus, so erbält man ein s{wach grünliches Bild. Dieses Bild wird zur Entfernung des Ghromfalzes gewascher, getrocknet, hernah mit einem feuchten Schwamm überfahzen und nachG Litho- graphenart mit einer Lederwalze einges{wärzt. Man erhâlt so, wenn diese Manipulation gehörig ausge- führt worden ift, cin fräftiges Bild, wovon ma hunderte, ja tansende von Abdrüdcken herstellen kann. Dieses die Grundzüge des Lichtdrucks cder der Albertypie. So einfa wie hier be- schrieben, ist nux freilih die Sache in der Praxis niht. Je nah der Temperatur muß die Chrom- gelatizeihidt verschieden bereiter werden, rom Trocknen der Platte hängt ebenfalls Vieles ab, dann erfordert das Einwalzen und Auftragen der Farben einen geschickten Drucker, der nur in einer Lichtdruckanstalt selbst cebildet werden kann u. f. w. Die Abdrücke selbst, namentlih diejenigen von Albert und Obernetter, kommen an Schönheit den gewöhnlichen Photographien faft gleich und werden von Laien in der Regel für Silberdrucke gehalten, obwohl sie gegen diese in Bezug auf Gleichfêrmigkeit der Halbtône und Schönheit der Lichter zurückstehen. Dagegen empfiehlt sh der Lichtdruck besonders für die Massenanfertigung. Wir finden ibn daber speziell in Anwendung für Bildbeilagen für Bücher und Zeits&riften, zur Wiedergabe von Bleistift- und Kreidezeichnungen (Kartons), Albums, Muster- farten u. s. w. Während bis vor Kurzem Licht- drucke nur per Handpresse hergeftelt werden konntea, ist €s den Hra. Brauneck und Maier in Mainz (Gartenfeld, Hauptweg 4) nun gelungen, auch die Schnillpresse zur Vervielfältigung von Ab:ügen dieser Art dieastbar zu machen, und zwar ift man im Stande, mit dem neuen Verfahren nit allein mehr Abdrüdcke zu erzielen, als 10 Drucker auf der Handprefe, londern es erscheinen dieselben auch gleidmäßig \chöôn, mag die Auflage noch se groß sein. Letzteres ift aber beim Handprefsendruck keineswegs der Fall. Wie ih mich im Etablissement der Erfinder selbt überzeugt habe, ift man im Stande, von einem Bilde, welches mehrmals auf einec Platte kopirt ift, oder wenn auf einer Platte sich mebrere Vilder be-

| finden, täglich 20,000 bis 40,000 Abzüge anzuferti-

einer Gleihförmigkeit, wilche

gen, und ; Nachdem die genannten

zwar mit

fürzlih geschlossenen kfunstgewerblichen Au: stellung in

: Zahlung verlangen, wenn er das Papier weder im | Frankfurt a. M. in großem Format herauszugeben,

| bôsen Glauben

und zwar werden die betreffenden Blätter, in Folge ibrer billigen und raschen Herstellung8weise, nur mehr Kreisen zugänglich sein, in die fie früber ni

| zu dringen vermc@ten. Die erften Autcritäten auf

44

dem Gebiete der Photographie haben fich über betreffende E: findung aufs Günftigfte autgeîpro auch ift dieselbe auf der i

schen Ausftellung bereits

| hat überhaupt niht verfehlt, | näheren

Kenntniß gelangte, das wazurufen. Neben der Kunst der Naturwissenschaft und der

| Diecste zu leisten vermögen

illuftrirte Werke nunmehr zu wird berftellen können. S Blicken wir zurück auf die Entwiel1

| graphie, so müfsen wir unwillkürlic

| derung erfüllt werden. Zwar gieb

| Leute, wie Vogel in seinem trefflichen L | hemischen | merkt, g g gen | schwung der Photographie eifern, „wie einst die J | listen unter den Touristen gegen die

-—- b E e

Wirkungen des Lichte welche heftig gegen

S Eisenbahnen eiferten, weil dadur dem L 7 9 an (Ie E, o ls Poesie geraubt würde. Diese Leute ha A n s E n ps e. 4, dts ; Standpunkte aus Recht, haben jedo die Einführung

der Eisenbabnen nicht aufhalten ks

; tor D T tar Hort i 2p | durch die leßtern das Reisen weniger poetis ge | ist, so haben fie doch den Vortheil, dem Unbemitt

a F, 17 a t ma S ten, der fruber gar uit ans Ñ dadur G los r@ &

einen Auéflug zu geftatten und dad Q j odor Tatao L l uns A0 town 5 { ¿U geLen, feine Yander- und Mem!ck@entrmniris

¿ T0, a zu nartea. Ac nh

reichern und feine Gesundheit

| leistet die Photographie dem Unbemeittelte

biete der Kunst. Gemälde c

I 5s {7 + m ole dem Begüterten möglich i

A oro F Deren L “L; 1

i ant ç id T us auf dem langsamen und foft!pielig

zur allgemeinen Kenntniß und au bemittelter Sc

einen billigen Preis in den

| *ff nicht so künstlerisch, wie

es genúgt, um dos Neue ras zur all niß zu bringen. Der später folge troßdem feinen Werth. * Das Januarheft des „B und Gewerbe-Blatt geben vom Ausschusse des polyte:

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O t kesselrevifions-Vereine, bat tr R : A o e nishe Mittheilungen :

pp 247 . 2. D dener Lösungen auf Metalle.

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