1876 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

der Kirchenkassen oder Pfründen nach gleihen Prozeztsäßen anordnen und bedürfen der Zustimmung des Ministers der geistlihen Ange- legenbeiten. - :

Die Zustimmung darf nit versagt werden, wenn das Gefetz ordnurgsmäßig zu Stande gekommen ist und der Inhalt desselben dem §. 15 dec General-Synodalordnung vom 20, Januar 1876 und dicsem Artikel entspricht. S ; :

Die Beiträge können im Wege der Administrativerekution bei- getrieben werden. s :

Zur Abwendung der Exekution steht den Betheiligten binnen zwei Wochen seit Empfang der Zahlungsaufforderung die Beschwerde dahin zu, daß die Heranziehung nicht dem Gesch entspricht oder die Berechnung des Beitrags unrichtig ist. _ :

Ueber die Beshwerde entscheidet die Staatsbehörde. ô

Art. 16. Der Gencral-Synodalvorstand übt die ihm in den 88. 11, 12 der General-Synodalordnung vom 20. Januar 1876 Een Rechte und verwaltet die General -Synodalkasse (F. 34 Nr. 6). ¿ z Bie zur Ausütamg, dieser ¡Navie erforderlichen Beschlüsse werden nach §. 35 Absfay 2 un efaßt. E / S

ÁÂrt. Ie, Die Gertietuna der evangelischen Landeskirche in ihren vermögensrechtlichen Angelegenheiten erfolat durch den Evangelischen Ober-Kirchenrath unter Mitwirkurg des Gencral-Synodalvorstandes (8. 36 Nr. 4 der General-Synodalordnung vom 20. Januar 1876).

Schriftliße Willenserklärungen, welche die Landeskirche Dritten gegenüber rehtlich verpflihten, bedürfen in ihrer Ausfertigung des Vermerks, daß der General-Synodalvorstand bei dem Be- {luß mitgewirkt hat, der Unterschrift des Präsidenten des Evangeli- schen Ober- Kirchenraths oder dessen Stellvertretezs und der Beidrückung des Amtssiegels. E

Art. 18. Für die Kosten der Generalsynode, deren Vorstände, Ausschüsse und Kommissionen, sowie des Synodalraths kommen die 88. 38 bis 40 der Gencral-Syuodalordnung vom 20. Januar 1876 zur Anwendung. /

Art. 19, Die Verwaltung und Leitung der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche geht, soweit solhe bisher von dem Minist:r der geistlichen Angelegenheiten geübt worden ist, auf den Evang-liscen Ober-Kirchenratb, soweit sie von den Regierungen geübt ist, auf die Korsistorien über. i

Ene Zeitpunkt und die Ausführung des Uebergangs bleibt König- liher Verordnung vorbehalten. E i :

Art. 20. Jn Beziehung auf die Patronatsverhältnisse, fowie auf die kirhlihen Angelegenheiten bei dem Militär und den öffentlichen Anstalten wird in den Zuständigkeiten der Behörden dur dieses Ge- seß nicht3 geändert. :

Art. 21. Den Staatsbehörden verbleibt : Ñ

1) die Anordnung und Vollstrcckung der zur Aufcethaltun der äußeren fkirhlihen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vor-

zriften; : E E I 2) die Regelung der streitigen Kirchen-, Pfarr- und Küsterei- bausachen, sowie die Vollstrekung der einstweiligen Entscheidungen in diesen Sachen ; :

3) die Beitreibung kirchlicher Abgaben ; E

4) die Leitung der Kirchenbuhführung, soweit die Kirchenbücher noch zur Beurkundung des Personenstandes dienen ; i

5) die Ausstellung von Attesten über das Vorhandensein der- jenigen Thatsachen, welhe den Anspruch auf Kostenfreiheit be-

ründen ; : : N 6) die Mitwirkung bei der Veränderung bestehender, sowie bei der Bildung neuer Pfarrbezirke; i

7) die Mitwirkung bei der Beseßung oder Anordnung einer kom- mifsarishen Verwaltung kir{enregimentliher Aemter.

Art. 22 Die Beschlüsse der kirhlichen Organe bedürfen zu ihrcr Gültigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgenden Fällen: E E L

1) bei dem Erwerb, der Vergößerung cder der dinglichen Be- lastung von Grundeigenthum ; i ,

2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen geschicht- lichen, wissenschaftlichen oder Kunstwerth haben;

3) bei Anlcihen, soweit sie niht blos zu vorübergehender Aus- hülfe dienen unxd aus der laufenden Einnahme derselben Voranschlags- periode zurückerstattct werden können ; /

4) bei der Einführung und Veränderung von Gebührentaxen ;

5) bei der Errichtung neuer, für den Gottesdienst, die Geistlichen oder andere Kirchendiener bestimmter Gebäude ;

6) bei der Anlegung oder veränderten Benußung von Begräbniß- zläßen ;

j 7 bei der Auéschreibung, Veranstaltung oder Abhaltung von Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, unbeschadet des Artikels 9 Nr. 4;

8) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens zu anderen, als den bestimmungéëmäßigen Zwecken.

Bewilligungen aus der Kirchenkasse an andere Gemeinden oder zur Unterstüßung evangelischer Vereine und Anstalten, sofern dieselben einzeln zwei Prozent und im Gesammtbetrage eines Etatéjahres fünf Prozent der Solleinnahme nicht übersteigen, bedürfen nicht der Ge- nchmigung der Staatsbehbörde. :

Art. 23. In Betreff der Schenkungen und leßtwilligen Zuwen- dungen bewendet es bei dem Geseß vom 23. Februar 1870.

Art. 24, Die fkirlichen Organe bedürfen zur Führung von Prozessen keiner Ermächtigung von Séiten einer Staatsbehörde.

Art. 25. Die Staatsbehörde ist herechtigt, von der ki: chlichen

Bermögensverwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behuf die Etats und Rechnungen einzufordern, sowie außerordentliche Revisionen vor- unehmen und auf Abstellung der etwa vorgefundenen Geseßwidrig- feiten durch Anwendung der geseßlihen Zwangsmittel zu dringen.

Art. 26. Durch Königliche Verordnung werden diejenigen Staats- behörden bestimmt, welche die in den Artikeln 3, 5 und 8 des Ge- seßes vom 25. Mai 1874 und in den Artikeln 3, 4, 7, 8, 10, 15, Absatz 5, Artikel 21, 22, 25 dieses Eeseßes erwähnten Rechte auszu- üben haben. L : i

Art. 27. Alle, diesem Geseß, der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873, Abschnitt 2—5 und der anliegenden General-Synodalordnung vom 20. Januar 1876 ent- gegenstehenden Bestimmungen, mögen dieselben in den allgemeinen Landesgeseßen, in Provirzial- oder Lokalgeseßen und Lokalordnungen enthalten, oder durch Observanz oder Gewohnheit begründet sein, treten außer Kraft.

Urkundlich 2c.

Nah einer dem Hause der Abgeordneten zugegangenen Nach- weisung is im Jahre 1874 zur Erhaltung der Seehäfen, deren Preußen in den Provinzen Preußen, Pommern, S{hleswig-Hol- stein, Hannover 25 zählt, verwendet worden die Summe von 647,793 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf. ; für Unterhaltung der See-Uferbühnen 40,937 Thlr. 3 Sar. 8 Pf, für Unterhaltung der Leuchtfeuer 34,459 T blr. 16 Sgr. ; für Unterhaltung der Tonnen, Baken 2c. 21,072 Thlr. 4 Sar. 4 Pf. ; für das Lootsenwesen 3549 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. und

für alle diese Anlagen die Summe von 747,803 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf.

Statistische Nachrichten.

Von den unter staatlicher Aufsicht stehenden gewerblichen Hülfskassen für Arbeitnehmer im preußischen Staate, welche Ende 1874 nah einer vom preußishen Handels-Ministerium gemachten Aufstellung auf 4763 mit 776,563 Mitgliedern sich belaufen haben, entbehren 2497 Kassen mit 297,243 Mitgliedern der Beiträge der Arbeitgeber, während zu 2266 Kassen mit 479,320 Mitgliedern solche geleistet wurden. Sieht man von den neuen Provinzen ab, welche unter 902 Kassen mit 73,416 Mitgliedern 737 Kassen mit 49,816 Mitgliedern aufweisen, zu welchen keine Beiträge der Arbeit- geber geleistet werden, so stellt sich das Verhältniß so, daß unter 3861 Kassen der alten Provinzen mit 703,147 Mitgliedern 2101 Kassen mit 455,020 Mitgli-dern Beiträge der Arbeitgeber beziehen, gegen 1760 Kassen mit 248,427 Mitgliedern, zu welchen die Arbeit- geber nichts beitragen. Unter den 2101 Kassen der ersteren Art find Sabrikarbeiterkassen: 1549 mit 385,485 Mitgliedern, Kassen für Handwerker nur 552 mit 70,135 Mitgliedern. Dagegen \ind untec den 1760 Kassen der leßteren Art: Fabrikarbeiterkassen nur 122 mit 86,541 Mitgliedern gegen 1638 Kasscn für Handwerker mit 161,886 Mitgliedern. Verfolgt man die örtlihe Vertheilung der Kassen auf die einzelnen Regierungsbezirke und Provinzen nach diefen Leiden Gruppen, so findet man, daß in den östlichen Provinzen, mit Ausnahme Schlesiens, bei den Handwerker kassen die Nicht- heranziehung der Arbeitgeber die überwiegende Regel bildet, während in Schlesien, Westfalen und namentlich in der Rheinprovinz ein un- gleich günfstigeres Verhältniß stattfindet. Unter den 493 Kafsen für Handwerker, zu denen die Arbeitgeber einen in Prozenten der Mit- gliederbeiträge zu berechnenden Beitrag zahlen, sind 310, zu den die Arbeit- geber weniger als 40 9/9 (meist 25 oder 331 %) zahlen, und nur 183, bei welchen dieser Beitrzg über 40/9 (meist 50%) beträgt. Dagegen finden sh unter den 1356 Fabrikarbeiterkassen, bei denen sich die Beiträge der Arbeitgeber in solchen Prozentsäßen berechnen lassen, nur 101 Kassen, zu denen die Beiträze der Arbeitgeber weniger als 4009/9 betragen, während bei 1255 Kassen diese Beiträge den Betrag von 40/9 überschreiten. Uebrigens zeigt fich hinsichtlich der Höhe der von den Arbeitgetern zu leistenden Beiträge auch ein nicht un- erheblicher Unterschied zwischen den verschiedenen Provinzen des preußischen Staates, welcher nur theilweise auf den in dieser Be- ziehung zwishen Handwerker- und Fabrikarbeiterkassen bestehenden Unterschied und das Vorwiegen der cinen oder anderen Kassenart in den einzelnen Provinzen zurückgeführt werden kaun.

Norwegens Holzausfuhr hat in * den erften eilf Mo- naten von 1875 312,300 Kommerzlaften betragen gegen 433,400 in dem entsprechenden Zeitraum des Borujahres, 498,000 in 1873 und 477,100 in 1872, An Holzmasse zur Papierfabrikalion wurden in 1875 bis Schluß November 146,400 Ctr. gegen 97,500 Ctr. in 1874

cutgeführt. Land- und Forstwirthschaft.

Im Klub der Landwirthe besprach gestern Abend der Landes-Oekonomierath Dr. Thiel das Thema der Hebung der Viehzucht und der dazu dienenden Staats- undVereins- mittel. Zunächst bejahte Redner die Frage, ob es Sache des Staates sei, der Landwirthschaft gegenüber helfend eiuzugreifen. Schon der landwirthschaftliche Betrieb als solcher lasse eine Hülfe gerechtfertigt erscheinen. Während im ganzen industriellen Leben die gegenseitige Konkurrenz die eigentliche Triebfeder alles Vorwärtskommens fei, verliere dieselbe in der Landwirthschaft ihre Kraft; ein einzelner Landwirth könne nie bestimmend auf den Markt einwirken und Andere zwingen, etwaige erprobte Mittel und Maßregeln sich anzueignen. Es müssen daher äußere Reize herantreten, und in der That sche man, daß z. B. landwirthschaftlihe Vereine und

LEL3 R e a s f ———

Ausstellungen älter sind als industrielle. Am zweckmäßigsten unter- ftüße nun der Staat die Landwirthschaft durch das Prämiirungs- system auf Ausstellungen. Das beste Beispiel hierzu biete Gegland, wo sich die Viehzucht hierdurch bedeutend gehoben habe, obshon zwishen den englishen und deutshen land- wirthschaftliczen Verhältnissen große Unterschiede bestehen. Man habe gezen ein solches System verschiedene Finwände erhoben. Man habe gesagt, es eristire in einzelnen Gegenden nichts Prämiirungs- würdiges und man tolle die Mittel dazu verwenden, erft tüchtiges Vieh anzuschaffen. Diese Deduktion sei nicht rihtig. Wolle man nur absolut Gutes prämiiren, so zerfalle aus ftetem Mangel an absolut Gutem das ganze System; man könne also nur das relatiy Gute belohnen, und das finde si unter den kleinsten Verhältnissen. Man dürfe in Gegenden, wo die Landwirthschaft noch darniederltege, auch weniger bei der Prämiirung auf die Zucht Werth legen, als darauf, daß der Besiß-er des Viehes dasselbe ordentlich halte und ihm gegenüber sein Mögliches thue. Die Hauptsache bei der Prämiirung bleibe die, das Interesse an der Viehzuht zu wecken und das Verständniß für dieselbe zu erhöhen. Als andere Mittel zur Hebung der Rindviehzucht habe man noch vorgeschlagen den Jmport guter Thiere, sowie die Subvention folcher Genossenschaften, welhe die Anschaffung tüchtiger VatertLiere be- zwecken. Im erftercn Falle komme aber der Import meistens nur weniger Begüterten zu Gute, während für die zweite eine {wer her- zuftellende Kontinuität unbedingt erforderlih sei, Was nun die Prä- miirung selbst betreffe, so sei die Hauptsache, daß ein bestimmtes System dafür aufgestellt und konsequent verfolgt werde, denn nur fo können die Früchte lanzsam reifen; überrashend \chnelle Erfolge könne man damit nit erreihen. Von größter Wichtigkeit für die Prämiirung sei, daß Ort und Zeit und die Höhe der Preise möglichst lange vorher bekannt gemacht werden. In England wird mehr das Thier als der Züchter prämiirt, und es kommt vor, daß ein Thier auf verschiedenen Ausftellungen die Hauptpreise gewinne. Für unsere Verhältnisse sei ein solhes Vafahren nicht maßgebend; die Prämie müsse unter den Ausftellern möglich#| wechseln, um das {wae JIateresse möglichst zu beleben. Sodann empfehle es fih, wegen der Schwierigkeit, Rindvieh zu transportiren, die Prämiirung nicht auf Provinzialauëstellungen zu beschränken; man theile vielmehr die Provinz in einzelne Distrikte und lasse in leßteren die Ausstellungen abwechseln. Ein wichtiger Punkt sei die Höhe der Prämie und die Bedingung, unter der sie verliehen werde. Jedenfalls seien hohe Prämien zu empfehlen und zwar mit der Bedingung, daß tas Thier für cinen bestimmten Zeitrauin der cinheimishen Zucht erhalten bleibe. Zum Schlusse cxwähnte Reds ner noch eine Reihe miader bedeutender Punkte; ob man das Vieh bäucrlicher Besißer mit ‘tem xoa großen Gütern konkurriren lassen dürfe, ferner das Alter des Viehes, deu Ausschluß zu jungtr und zu alter Thiere, ob man aub Nußthiere Zugochsen 2c. prämiiren solle, und \chlicßlich die Wahl der Preisrichter, für die er cine ge- wisse Stabilität empfahl.

Im Reg. Bez. Aachen, in dem auch über geringen Ertrag der Kartoffelernte geklagt wird, hat in Folge anhaltender Regengüsse und frühzeitig eingetretenen Froftes die Bestellung des Winterkornes nur in geringem Umfange vorgehen können, Viele Felder, welche für die Winterung bestimmt waren, find unbestellt geblieben, was mit Rücksiht auf den geringen Strohertrag der leßten Ernte lebhaft be- dauert wird. Der Gesundheitszustand des Viehes war während des leßten Quortals im Allgemeinen günstig; sporadisch traten allerdings Rotkranfheit und Milzbrand auf, indeß verhinderte das so*ortige Ein- schreiten der Behörden die weitere Verbreitung.

Im Regierungsbezirk Cöln steht die junge Saxat durh- eângig ziemlich gut und berechtigt bis jeßt zu der Hoffnung auf eine gute Ernte. Der Gesundheitszustand unter den landwirthschaftlichen Hausthieren war im Allgemeinen niht befriedigend. Im Landkreise Cöln, sowie in den Kreisen Vonn, Euskirchen, Mülheim, Rheinbach und Wipperfürth ist im leßten Quartal fast überall beim Rindvich die Maul- und Klauenseuche aufgetreten und zwar in einigen Ge- meinden so heftig, daß eine Absperrung der infizirten Ortschaften hat angeordnet werden müssen. Jn den Kreisen Euskirchen und Wipper- fürih Hat sich auch derx Milzbrand vereinzelt gezeigt.

Man liest in der wissenschaftlichen Wochenshau des „Jour- nal des Débats": Einer der eifrigsten Verfolger der Reblaus, Hr. Rohart, hat die herrschende Kälte benußt, um über den E in- fluß des Schnees und Eises auf diesen verheerenden Feind unserer Weinberge Forshungen anzustellen. Die von Nebläufen heim- gesuchte Wurzel eines Weinstocks wurde mit einer drei bis fünf Cen - timeter hehen Schicht Erde zugedeckt und im Freien der Wirkung der Kälte ausgeseßt. Zwei Tage später ergab eine miktosfkopische Untersuhung, daß 9 Grad Kälte den unter der Wurzel festsißeiden Insekten nichts hatten anhaben können; nur die, welche sich auf der Außenseite befunden hatten, waren erfroren. Daraus darf man den Schluß ziehen, daß, da die Temperatur unter dem Boden nie auf 9 Grad fällt, auch die strengste Wint rkälte der Zerstörung der Phyl- loxera nicht im Geringsten förderlich ift.

: Gewerbe und Handel.

Frankfurt, 15. Februar. (W. T. B.) Der Auffichtsrath der hiesigen Deutschen Vereinsbank beschloß, bei der nächsten ordentlichen Generalversammlung den Antrag auf Reduïtion des Ge- sellshaftékapitals um 6 Millionen Mark mittelst Rückkauf von Aktiea einzubringen,

38 [g nserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Siaats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Deffentliher Anzeiger.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 9, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

Grossbandel,

5, Industrielle Etablissemonts, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen,

(“Ins erate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Expeditica von Rudolf Msfsse in Berlin, Breslau, Chemnis, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten

Prenßischen Sfaats-Anzeigers: Berlin, 8.W., Wilhelm-Straße Nr. 32,

3, Verkäufe, Verpachtungen, Sutmissionen ete, 4 BVerloosung, Amocrtization, Zinszablung u. s. w, von öfentlichen Papieren,

7, Literarische Anzeigen, 8, Theater-Anzeigen. ] In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. st beilage. PS

sowie alle übrigen größeren Aunoncen-Bureaus

K

Steebriefe und Untersuchungs -Sachen-. Oeffentlicze Borladaing. Der frühere Vank- agent Gustav Dorn zu Landeshut, geboren am 15. Februar 1837, seit dem 24. Februar 1871 Scconde-Lieutenant der Landwehr-Jnfanterie und zu- legt zu den beurlaubten Offizieren des 2. Bataillons (Hirschberg) 2. Niederschlesishen Landwehr-Regi- ments Nr. 47 gehörig, ist angeklagt, im Jahre 1874 von Landeshut in Schlesien aus, als Offizier des Beurlaubtenstandes ohne Erlaubniß auêgewandert zu sein und ist hiérnah auf Grund des §. 60 Nr. 2 des Reichs-Militärgeseßes vom 2, Mai 1874 die Untersuchung wider ihn eröffnet worden, Der An- geflagte wird zu dem zur Hauptverhandlung be- itimmten Termine den §8. Inui dieses Iahres, Vormittags 9 Uhr, in das Audienzzimmer des hiesigen Gerichts vorgeladen und aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen ocer solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu Leviiciben herbeigeschafft werden fönnen. Im Falle des Aus- bleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Eatscheidung in contumaciam verfahren. Landeshut i. Schl, den 4. Februar 1876. [1297] Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Oeffentliche Borladung. Durch Beschluß der Rathékammer des unterzeichneten Gerichts vom 11. Dezember cr. ist auf die Anklage der hiesigen

Königlichen Staatsanwaltschaft vom 27. November 1875 gegen folgende Personen wegen unerlaubten Auswanderns nah erreichtem militärischem Alter und des Versuchs, sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent: ziehen, in Gemäßheit des §. 140 des Strafgeseh- buchs die Untersuchung eröffnet: 1) Heinrih Gebel, auch Hupo genannt, geb. zu Peßow den 6. Januar 1847, 2) Christoph Lerch, geb. zu Glindow den 25. April 1848, 3) Joseph Wehr, geb. zu Glindow den 10. März 1848, 4) Herrmann August Julius Bischoff, geb. zu Michendorff den 10. November 1851, 5) Carl Friedrich Wernecke, geb. zu Petzow den 17. Mai 1852, Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin vor der Kriminal-Abthei- lung auf den 28. April 1876, Bormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Lindenstr. 54, im großen Saale anberaumt, und werden die vorstehend gedach- ten, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Personen zu demselben mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termine pünktlih zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Erscheinen die Angeklagten oder deren Bevollmäch- tigte in dem Termine nicht, so wird mit der Ver- handlung und Entscheidung in contamaciam verfah- ren werden. Potsdam, den 13. Dezember 1875, Königliches Kreisgericht. Abtheilung L

Subhaftationen, Aufgebote, Vors ladungen n. dergl.

[1341] Edictal-Ladung.

Die verchelichte Bertha Kosfa, geb. Metdorf, von hier hat gegen ihren Ehemann, den früheren Kreissteuer-Exeïutar Eduard Kosfa auf Ehe- scheidung wegen böswilliger Verlassung geklagt.

Zur Beantwortung dieser Klage und zur münd- lichen Verhandlung ift ein Termin auf

den 22, Mai d. I.,, Mittags 1 Uher, vor dem unterzeichneten Königlichen Kreisgericht im Sitzungssaale Nr. 36 anberaumt worden.

Da der Verklagte Eduard Koska im Monat Fe- bruar 1872 seinen damaligen Wohnort Bromberg veclafen hat, angeblih nach Amerika gegangen und sein Aufenthalt dort nicht zu ermitteln ist, fo wird derselbe hierdurch öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle seines Nichteazscheinens im Termine gegen ihn in contumaciam auf Trennung der Ehe erkannt, und er für den allein {huldigen Theil erklärt werden wird.

Bromberg, den 20. Januar 1876.

Königliches Kreisgeriht. T. Abtheilung.

[396] Ediftalladung,.

Auf die von Karoline verehel. Müller, geb. Weiße, von hier gegen ihren abwesenden Ehemann, den nah Amerika entwichenen Webermeister Gustav Müller von hier, wegen böéëlicher Verlassung erho-

bene Klage auf Trenuung ihrer Ehe ist der Ediktalprozeß von uns eröffnet und auf

Donnerstag, den 4. Mai d. Iahres,

| Bormittags 10 Uhr, Termin zu Güte und Recht anberaumt worden.

Der Beklagte wird daher geladen, zu diesem Ter-

mine vor dem unterzeichneten Kreiëgericht in Person oder durch hinlänglich gerechifertigten Bevollmäch- tigten zu erscheinen und einer Gütepflegung, bei deren Erfolglosigkeit aber rechtlicher Verhandlung und Entscheidung gewärtig zu sein. Dabei wird demselben aufgegeben, eniweder noch vor dem Ter- min oder spätestens 14 Tage nach demselben auf die an Gerichtsstelle zur Authändigung an ihn im Duplikat bereit liegende Klage bei Strafe des Zu- geständnisses sich einzulassen und seine Einreden gegen dieselbe bei Strafe deren Verlusts vorzu- bringen.

Zur Eröffnung des am Schlusse des Verfahrens zu ertheilenden Bescheids wird zuglei Termin auf Dounerstag, den 1. Iuni d, I.,

Vormittag 10 Uhr, hiermit anberaumt und der Beklagte weiter geladen, auc in diesem Termine hier zu erscheinen, um der Eröffnung des Bescheids gewärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß îm Fall seines Ausbleibens der Bescheid für eröffnet geachtet werden wird. Weida, am 4. Januar 1876. : Großherzoglih S. Kreisgericht.

{1334] Bekanntmachung.

In dem am 24. September 1874 publizirten ‘Testamente der verwittweten Frau Oberst- Licutenaut von Broscovius, Auguste Caroline Constanze, geb. von Thadden, Nr. 16548 ist Natalie von Müffling, vermählt an den Lien- tenant von Gravert zu Berlin, zur Miterbin

eingesetzt.

Dies wird zur Kenrtnißnahme für die Leßtere

biezrdurch bekannt gemacht. Berlin, den 8. Februar 1876. Köoniglicbes Stadtgericht. IT, Abtheilung für Civilsachen.

[1335] Vekanuntmachung.

In dem am 3. Dezember 1875 publizirten Kodi- zille des Kolonisten, nahherigen Rentiers Iohanu So Friedrich Kleemann Nr. 3978 au8w. hat 4 derselbe seiner Tochter Charlotte Wilhelmine und seinem Sohne Friedrih Hermann ein Prälegat aus-

gesebt.

Dies wird für tie Leßteren hierdurch bekannt

gemadt, Berlin, den 8. Februar 1876. Königliches Stadtgericht. IT. Abtheilung für Civilsachen.

[1310] Proclama.

Der verschollene Arbeiter Franz Iosef Kuh- nert aus Halbendorf, welchec angebli 1864 ou 1852 nach Amerika auêtgewandert ist, fowie dessen unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufge-

fordert, sib vor oder in dem 452 am 18. Ianuar 1877, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisgerihts-Rath Schmidt an- stehenden Termine bei dem unterzeichneten Gericht odec in deffen Registratur \{&riftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Provokat Kuhnert für

todt erkiärt und sein Vermögen den bekannten Er- ben, eventuell dem Fiskus, ausgeantwortet werden wird. : Srottfazu, den 5. Februar 1876." Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[1985 Bekanntmachung. Dománen-Verpachtung.

Das im Gemeindebezi:ke Spiekaer Neufeld, Amts Dorum, Landdrosteibezirks Stade der Provinz Han- nover belegene Königl. Domänen-Vorwerk _.

e + Pompdaum soll mit den zugehörenden Gebäuden, Baulichkeiten und Grundfläcben, leßtere bestehend in: T, Binnendeichs - Marscland 1) Hof- und Bauflächen 0,563 Hekt, 2) Gärten und Garteul. 0,560 dea C2 4) Weide- 2c. Land I Zusammen I.:

E

x 73,145 Hekt. T1, Außendeihs - Marschl. . 41 254 De Im Ganzen 114,399 Hekt. im Wege de3 öffentlichen Meistgebotes au den Zeit- raum von 18 Jahren, nämlich vom 1. Mai 1876 ab bis zum 1. Mai 1894 verpachtet werden. __ Der Licitationstermin ist auf der Königl. Amts- stube zu Dorum vor dem unterzeichneten Kom- missarius der Königl, Finanz-Direktion, Abtheilung für Domänen, zu Hannover auf 6 Montag, den 6. März 1876, : Morgens 10 Uhr, angeseßt.

Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 5500 4 erforderlih und daß das Pachtgelder-Minimum auf jährli 6300 M festgeseßt ist, sowie, daß die Pacht- vewerber sich vor, spätestens in dem Licitations- termine bei dem unterzeichneten Kommissarius über den eigenthümlichen disponiblen B:siß des obigen Vermögens und über ihre persönlichen Qualifikationen in landwirthshaftliher und sonstiger Beziehung aus- zuweisen haben, um zum Pachtgeld-Angebote zuge- lassen zu werden.

Die Barpachtungsbedingungen, Karten und Ver- messungsregister können an allen Wochentagen während der Geschäftsstunden in der Schreibstube des Unterzeichneten eingesehen werden; au wird von demselten auf frankirtes Ansuchen Abschrift von den Verpachtungsbedingungen gegen Erstattung der Kovialien 2c. ertheilt.

Dorum, 10. Februar 1876.

Der Köuiglihe Amtshanuptmann. Sostmaun, Regierungs - Rath.

[1319]

Bckanntmachung. Domänen-Verpachtung.

Das im Gemeindebezirke Spiekaer Neufeld, Amts Dorum, Landdrosteibezirk Stade, der on Dan nover belegene Königliche Domänen-Vorwerk A Lietherhof

oll mit den zugebörenden Gebäuden, Baulicßkeiten Und Grundflächen, Letztere bestehend in G L. Binnendeichs- Marschlard: 1) Hef- und Bauflächen 0,452 Hekt. 2) Gärten und Garteal, L 3) Aerland 99,827 y 4) Weide- 2c. Land 1442 _zusammen I. 76,074 Heft. T1, Außendeichs-Marschl. 28

: _ im Ganzea in 104,002 Hekt. im Wege des öffentlichen Meistgebotes auf den Zeit- raum von achtzehn Jahren, nämlich vom 1. Mai 1876 ab bis zum 1, Mai 1894 verpachtet werden.

Der Licitationstermin ist auf

Dienstag, den 7. März 1876,

5 ___ Morgeus 10 Uhr, auf der Königlichen Amtsstube zu Dorum vor dem Unterzeihneten Komm:fsarius der Königlichen Fi- nanz-Direktion, Abtheilung für Domänen, zu Han- nover angeseßt.

Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der Pach- tung ein disponibles Vermögen von 59,000 Æ er-

bewerber sich vor,

den- eigenthümlichen, Vermögens und über

auszuweisen haben,

um zum Pachtgeldangebote gelassen zu werden. E E s E

Verpahtungsbedingungen pialien 2c. ertheilt. Dorum, 10. Februar 1876. Der Köuigliche Amtshguptmann. ann, Regierungs-Rath.

[1350]

Bekanntmachung.

Dotmänrn-Verpachtung.

Dorum, Landdrosteibezirk Stade der Provinz nover, belegene Königlihe Domänen- Vorwerk E Halbemond soll mit den zugehörenden Gebäuden, Baulichkeiten und Grunèflächen, leßtere bestehend in I, Binnendeichs-Marschland:

1) Hof- und Bauflächen . . 0,633 Hekt.

2) Gatten und Gartenland . 0,290

D E So

4) Weide- 2c. Land ; L

8,650 L Zusammen 1:

Han-

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E 71,856 Hekt.

II. Außendeichs-Marschland: 35 589 E S __ im Ganzen: 107,5 Hef im Wege des öffentlichen Meistgebots anf Vin Zeit- raum von 18 Jahren, nämlih vom 1. Mai 1878 ab bis zum 1. Mai 1891 verpachtet werden. Der Licitationstermin is auf Mittwoch, den 8. März 1876, Morgeus T nin E Ee 10 Ubr, DÉEZ F uf der Königlichen Amtsstube zu Dorum vor dem unterzeihneten Kommissarius der Königlichen Finanz- Dircktion, Abtheilung für Domänen, zu Hannover, angescßt. egts - Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der Pach- tung ein diéponibles Vermögen von 60,000 46 er- forderlich, und daß das Pachtgelder-Minimum auf jährli 9000 M. festgeseßt ist, fowie daß die Pacht- bewerber fich vor, spätestens in dem Licitations- termine bei dem unterzeichneten Kommissarius über den eigenthümlichen diéponiblen Besiß des obigen Vermögens und über ihre persönlichen Qualifikationen in landwirthsckaftlicher und sonstiger Beziehung aus- zuweisen haben, um zum Pachtgeld-Angekote zu- gelassen zu werden. Die Verpachtungsbedingungen, Karten und Ver- meéssungsregister können an allen Wochentagen wäh- rend der Geschäftsstunden in der Schreibstube des Unterzeichneten eingesehen werden, auch wird von demselben auf franfirtes Ansuchen Abschrift von den Verpachtungsbedingungen gegen Erstattur:g der Ko- pialien 2c. ertheilt. Dorum, 10, Februar 1876.

Der Königlicie Am!shauvtmanu,

Softmann, Regierungs-Rath.

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LSUN Holz-Verkauf. Am Mittiwockh, den 23, d: M, sollen aus der Oberförsterei Lüttenhagen im Gasthofe tes Herrn Plümedcke zu Feldberz, von Vormittags 10 Uhr ab, gégen baare Zahlunz ösffentlich meistbietend verkauft erden:

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ZE ebe

7, Begang Lüttenhagen : Jagen 69, 75, 97. 150 buen Ble. agen 62, 0, 1, 2 05. 2300 Nmtr, buchen Kloben. 900 é « nel T R Lx. Begang Feldberg: Iagen 83, 84, 93, 10 buchen Ble. 10 Nmtr. buchen Nußtho!z. 1100 ü v _ Len: L. BVegang Meci;otw: : agen 5. 204 kiefern Bau- und Stneidehölzer. 670 Rmtr. kiefern Kloben. 231 ä « Spaltknüppel. IV, Begang Läven: : Jagen 42. 93 fiefern Bau- und Swneidehölzer. 238 Nmtr. kiefern Kloben. V, Begänge Grünow und Guewit: Jagen 216 und 242. 81 Nmir. erlen Kloben. i 97 z « Knüppel. Lütteuhßagen, den 12. Kebruar 1876. Der Großherzogliche Oberföcster Grapow,

Holzverkauf. Donuerstag, den 24. Februar er., von Vormittags 10 Uhr an, sollen aus dem Einschlage des Königlichen Forstreviers Pechteich pro 1876 in dem Gasthofe des Hrn. Wreh hierselbst nacstehende Hölzer öffentlih meistbictend verkauft werden: Belauf Pechteich, Jagen 8b, Eichen 1! Nubt- ende, 2 Kahnknie, 3 Rmtr. Nußholz 1. Klasse, Bir- ken 54 Nußend:n; Jagen 21b, Eichen 3 Nußtenden, 1 Kahnknie, 8 Rmtr. Nußholz T Klasse, Birken 36 Nußendenz Jagen 411, Eichen 1 Nußzende, 7 Nmtr. Nußtholz I. Klasse, 219 Rmtr, Kloben, Buchen 10 Rmtr. Kloben, Birken 34 Nußtzenden, 303 Nmtr. Kloben; Jagen 41a, Eichen 2 Nntzenden, 11 Rmtr. Nußholz I. Klasse, 132 Rmtr. Kloben, Bucken 26 * Rmtr. Nutbholz 11. Klaffe, 701 Nmtr. Kloben, Bir- fen 18 Nußtenden, 81 Rmtr. Kloben; Totalität Eichen 1 Nußtende, 8 Rmtr. Nutholz 1. Klasse; Belauf Uederheide, Jagen 85a, Eichen circa 57 Rmtr. Nuß8holz I. Klasse; Totalität Eichen 13 RNmtr. Nußholz I. Klasse, 1 Rmtr. Nusgholz I1. Klafse; Belauf Wildfang, Jagen 263a/b, Kiefern 778 Stück Bauholz. Die Aufmaßregister können vom 20. d. M. ab in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten ein- gesehen werden, auch sind die detresfenden Herren Forstbeamten angewiesen, die Hölzer auf Verlangen an Ort und Stelle vorzuzeigen. Die Veikaufs- bedingungen werden im Termin selbst bekannt ge- macht werden, jedoch wird hier glei bemerkt, daß 5 des Steigerpreises sofort im Termin zu zahlen ist.

forderlih und daß das Pachtgelder-Minimum auf ¡ah rlih 6000 A festgeseßt ist, ivie daß die Pacht-

Z i spätestens in dem Lizitations- en 25. F

termine bei dem unterzeichneten L A TER io ver SS. porte diéponiblen Befiß des obigen T D ihre persônlihen Qualifikatio- nen in landwirth\{aftlicher und sorftiger Beziehung

Die Verpactungêbedingungen, Karten und Ver- meßregifter können an allen Wochentagen während der Geschäftsstunden in der Schreibftube des Unter- zeihneten eingesehen werden; auch wird von dem- elben auf frankirtes Ansuhen Abschrift von den gegen Erstattung der Ko-

Das im Gemeindebezirke Spieka-r-Neufeld, Amts

mendorf nastehend-s Holz : I, Belauf Theerofen, Iagen 20, _315 Stück Kiefern pa pen, V. Klasse = 348 Festmeter. LL, Belauf Chacobsee, Iagen 42, 226 Stück Kiefern Lananußholz k. bis V. Klasse = 305 Festmeter. LIL. Belauf Dam- meudorf, Iagen 76, 77 und 86. 5 Stück Eichen Langnubholz V. Klasse, 28 Stück Kiefern Langxußholz IV. und V. Klasse = 9 Festmeter. IV. Belauf Planheide, Iagen 105 nud 108. 93 Stück Kiefern Langnußholz II. bis V. Klasse —= 47 Festmeter, 325 Stück Birken Langnußholz IV. bis V. Klasse = 12 Feftmeter im Wege der Lizi- tation öffentlich an den Meistbietenden gegen glei baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vor- mittags um 10 Uhr hiermit eiuladet. Dammen- dorf, den 12. Februar 1876. Der Oberförster.

[1236] Submissiou,:

Der Bedarf von circa Er ES ceazy 900 Meter blaue Futterleinwand, 75 Cm. breit 1570 Segelleinwand, 79 : 2600 Callicot ¿u Unterßosen, 75 , Z 2000 s 2: Buer r 7 A

800 Jackendrillich E. E

25 Wachsdrillich zu Kragen-Einlagen,

45 Weißen Futterboy, | 1200 blaugestreiften Hemden: Callicot,

84 (Lm. breit 3800 , desgleichen 75 A E 1500 gr. Stiefeleisen mit Nägel. 200,000 Stü Soblennägel mit 4?antigew Schaft, fell im Wege der Submisfion an den Mindestfordern- den vergeben werden. | Die Lieferung hat franco Regiments-Kammer zu erfolgen.

Der Mindestfordernde bleibt für jeden cirzelnen Artikel an sein Anerbieten gebunden und bat die Insertionékosten nah Verhältxiß der ihm ertheiltea Lieferung zu tragen. Offerten von zuverlässigen Fabrifanten und Lieferanten find der Befkleidungt- Kommission des urtèn genarnten Regiments mit Proben und Preisangaben versiegelt und pertofrei mit dem Vermerk „Offerte auf Lieferung vou Befkleiduugsmaterialien“ bis zum i 1. März 2. e, einzusenden,

Ae P 112. Posen, den 9. Februar 1876. ( Niederschklesishes Fnß-Artillcrie-NegimentNr.5. Die Bekleidungs-Kommissign.

2 & 5 ZEE (21° Hannoversche Staatsbahn.

Die Lieferung von] #5 res E E 1,940,600 Kilogramm Besscmer Stahlcienen und __ 1,811,4c0 Kilogramm Eifenschtenen foll im Wege öffentlicher Submission verdungen wer- den und ist dazu Termin auf „Donners?:ag, den 24 Februar 1876,

Vormittags 10 Utr,“

76.)

anberaumt.

Offerten darauf sind bis zu diescm Termine

portofrei urxd verfiegelt mit dcr Aufschrift :

„Submission auf Lieferung von Cisen- beziehungsweise Stahlschienen“

an den Unterzeichneten einzureichen,

Die Lieferungs-Bedingungen liegen in dem be-

triebstechnischen Bureau hiersclbst zur Einsicht aus

und können auch von demselben gegen Einzahlung

von 50 Pfennigen pro Exemplar auf portofreien

Antrag bezogen w?rden.

Haunover, den 4. Februar 1876.

Der Königliche Eisenbaÿn-Ban-Inspektor.

Schulenburg

[1285] Beïanutmachung. Die Lieferung einer Centesimal-Brückenwaage von 50,000 Kilogramm Tragfähigkeit für die

im Kruge zu Dam-

Könial e Saarb: üer Etsenbahn soll im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden.

Die Offerten sind versiegelt und frankirt mit der Aufschrift : Fei z

„Offerte auf Lieferung einer Centesimal- = twaage“ ns pbleslens E

outag, den 6. März dieses Ig

Nachmittags 4 Uhr, res bei dem Unterzeichneten einzureichen und E Seen Stunde in Gegeawart der ctwa per- sônlic erschienenen Submittenten e: öffnet.

Die Lieferungébetingungen liegen in meirem Bureau zur Einficht auf, können aber auch von mir unent- geltlich bezogen werden.

Saarbrücken, Bahnhof, den 10. Februar 1876.

Der Königliche Ober-Maschinenmeister. Finekhein,

werden zur

1239 i Ä. E Bekanntmachuug.

Die Anlieferung von 2 Feucrrohr-Danpfkesseln von je 7 Meter Lange und 2 Meter Durh- messer für die Körigliche Steinkoblengrube ven der Heydt bei Saarbrückzn soll im Wege der Submission vergeben werden.

Vie Lieferungsbedingungen nebst Zeichnung können auf unsercm Burcau eingesehen oder von uns gegen MULBMLa dex Copialien bezogen werden.

DBerlfiezelte Offerten sind bis zum 6, März d. I Na&mittags 3 Uhr, mit der intsvreSeutet Auf- E alife hierher franco einzureichen.

rube von der Heydt, bei Saarbrücken, d 2 2 1 =— Wi E Ly dls Len 10, Februar 1876. i

Königliche Bergiuspektion 11]. Hs Bekanntmachung.

—, Submission auf Telegraphenstangen.

Vie Lieferung von 4000 kiefernen oter tanuenen, ungeschälten Telegraphenstangen und zwar:

900 Stück von 10 m. Länge und 17 cm. Zepfstärke 1000 e. M. x E M. ¿14 5 L joll für den Ober-Postdirektionsbezick Carlêrube an den Minde stfordernden vergeben w:rden.

Diese Stangen sollen auf Kosten der Post- und Telegraphenverwaltung in ciner von ihr in der Nahe des Waldreviers, aus welchem die Stangen entnommen werden, zu errichtenden Imprägnirapv stalt mit Kupfervitriol ügaprägnirt werden. Den ca. 1 Hefiar großen Plaß dazu hat der Lieferant un- entgeidlih herzugeten, Derjelbe muß eine leichte An- und Abfuhr gestatten, msglihst eben {fein und reincs, mêeglichst fließendes Wasser in rei{licer Menge in der Nähe haben. E

Die näheren Bedingungen sind in der Rcgistratur des Unterzeichneten ausgel-gt und können auch gegen Erstattung der Schreibzebühren bezogen werden.

Angebote find versiegelt mit der Bezeichnung: | „Angebot auf 4000 Telegraphenstangen für die Ober - Postdirektion Carisruhe i, Baden“ bis zum 4. März 1876, 12 Uhr WBiittags, an den Unterzeichneten portofrei einzusenden, an we!chem Termine die Erêffnung der eingegangenen Angebote in Gegenuv:art der etwa erschienenen Bictenden er- folgen wird.

Angebote, welhe später eingehen, oder den ges stellten Bedingungen nicht entsprechen, bleiben un- berücksihtigt. E Die Auswahl unter den Bictenden, welche bis zum 3. April an ihr Gebot getunden bleiben, wird vorbehalten.

Carlsruhe, 6. Feber 1876. Der Kaiserliche Ober - Post - Dircktor. In Vertretung: GVesterreicki,

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[13,6]

Weßlar aus den diesjährigen Lohschlägen, und zwar:

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förster zu Krofdorf bei Gießen einzureichen. erfelgen.

Aus der Gemeinde-Okerförsterei Weblar T.

Hierauf wird die Ersffnung

von Eicheurinde im Kreise Weßlar.

Am Sonnabend, deu 4. März 1876, Bormittags 10 Uhr, solln im „Sthüßengarten" zu

1465 Gtr. Weßlar Il. 480 , Brautfels 84,

Summa 2819 Ctr.

Die Argebote pro Centner ungeshälter Spiegel:ind?e auë der Königlichen Oberförsterei Krofdorf # ¡ E / : - j E C j Der! r E, abges{äßt auf 340 Ctr, sind für die beiden genau zu bezeihnenden LE Distrikt 91 Schlag XV. und Distrikt 99 Sc{lag XFV.

Adresse mit der Aufschrift: „Submission auf Lohrinde“"

Sdéläge im Schußbbezirke Stoppelt

D Im Schußbbvezirke Stoppelberg

vor dem Termine riftli, frankirt und auf der verschen, dem unterzeichneten Königlichen Ober-

der Offerten im Termin

Das Közigliche Landrathzamt zu Weßlar, sowie die betreffenden Herren Oterförster sind bereit,

Kaufluftigen über die Lohquantitäten der einzelnen Schläge die erforderlihe Autk+nft zu geben. Weßlar, Krofdorf, : : den 11, Februar 1876. Der Köntiglize Landrath Der Ae Oberförster

gez.: v.®Tieschowitz. v. Windheinr.

[1076]

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U P Berliner t- Eifenbahn. Abbruch des Ciîircus Renz,

mit Zubehör und der daneben befindlichen Reitbahn.

—_—- Der chemalige Cîreus Renz und die daneben bcfindlihe Reitbahn mit zugehêrigen Stal- lungen auf den Grundstücken Friedrihstraße Nr. 141a., Georcenstraße Nr. 16, 17, 17a. und 17h. hier- selbst, e n are ene der ion g orate verkauft me

j Die Bedingungen können in unserem Central - Bureau, Beethovenstraße Nr. 1 hierselbst, Vor- mittags zwischen 9 und 1 Uhr, eingeschen, au gegen Erstattung von 1 # bezogen werden. i Gebote find versiegelt und portcfrei mit der Aufschrift :

i «Offerte auf Abbrach des Cireus Benz, Reitbahn uud Nebengebüude,“

bis zum Freitag, den 10. März 1876, Mittags 12 Uhr, an uns einzureichen und wird die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Licitanten erfolgen. Cto, 45/2.) Berlin, den 3, Februar 1876.

Königliche Direktion

Groß-Schöuebeck, den 8. Februar 1876, Der Oberförster. Sachse.

der Berliner Stadt-Eisenbahn-Gefellschaft.